September 2006 Factsheet: Streumunition Was sind Streubomben und Streumunition? Streubomben, auf englisch "Cluster Bomb Units (CBU)", bestehen aus mehreren Sprengsätzen in einer Bombe. Eine Streubombe wird zunächst als Behälter aus einem Flugzeug abgeworfen. In einer gewissen Höhe öffnet sich dieser und setzt je nach Typ mehr als 200 kleinere Bomblets frei. Streubomben können alternativ auch mit Minen bestückt werden. Clusterbomb CBU 89 Dieses Funktionsprinzip gibt es nicht nur bei Bomben, die von Flugzeugen abgeworfen werden, sondern auch bei anderen Trägersystemen. Man spricht dann allgemein von Streumunition, die mit Haubitzen, Artilleriegeschützen, Raketenwerfern oder Hubschraubern verschossen werden kann. Clusterbomb CBU 89 Wird Streumunition mit Artillerieraketen eingesetzt, können wahllos bis zu 1.000 Munitionen über ein größeres Gebiet verteilt werden. Eine Salve des MLRS Raketen-Werfers z.B. verstreut auf diese Weise bis zu 8.000 Bomblets über ein Zielgebiet von bis zu 240.000 qm, was vergleichsweise einer Fläche von 50 Fußballfeldern entspricht. Mit Streumunition können verschiedene Ziele bekämpft werden. Sie soll auch gegen so genannte "weiche Ziele" wirken, wie es im Militärjargon heißt, also Menschen, aber auch Geschützstellungen, Flugplätze und ungepanzerte Fahrzeuge. Wie funktioniert Streumunition? Streumunition ist normalerweise mit Aufschlagzündern ausgerüstet, die durch Rotation der Bomblets während des Fluges aktiviert werden. Diese Aufschlagzünder sollen auf Bodenkontakt reagieren. Allerdings zeigen Analysen von Konflikten, in denen Streumunition eingesetzt wurde, dass ein erheblicher Prozentsatz der Sprengsätze nicht beim Aufprall explodieren. Andere Streumunitionen sind mit Annäherungszündern bestückt und explodieren kurz über dem Erdboden. Die Gründe dafür können zahlreich sein: ungeeignete Bodenbeschaffenheit des Zielgebiets, falscher Aufschlagwinkel der Bomblets, schlechte Verarbeitung oder Fehlkonstruktionen der Zünder, fehlende Selbstneutralisierungs- oder Selbstzerstörungsmechanismen, falsche Lagerung, mangelnde Sorgfalt oder Nichteinhaltung vorgeschriebener Einsatzparameter (Abwurfhöhe, Wetterbedingungen). Bei manchen Munitionen kann die Fehlerquote bis zu 100 Prozent betragen, beispielsweise bei der Rockeye M 118. Daher werden Streumunitionen – abgesehen von der verheerenden Primärwirkung – aufgrund ihrer sehr hohen Blindgängerquoten häufig de facto zu Antipersonenminen. Bomblet M74 Raketenwerfer MARS-MLRS Bomblet MLRS Rockeye M 118 Bomblet M77 Wo wurde Streumunition eingesetzt? Streumunition wurde erstmals im Zweiten Weltkrieg eingesetzt, auch von der deutschen Luftwaffe. Danach folgten weitere Einsätze in Kriegen in Afrika, Asien und Europa eingesetzt worden. Einsatz in Eingesetzt von Afghanistan Albanien Äthiopien Bosnien-Herzegowina Eritrea Falklandinseln Irak Jugoslawien (einschließlich Kosovo) Kambodscha Kuwait Laos Libanon Nagorny-Karabach Saudi-Arabien Sierra-Leone Sudan Tschad Tschetschenien Vietnam UdSSR, USA, Milizen Jugoslawien Eritrea Jugoslawien, Milizen Äthiopien Großbritannien Großbritannien, USA, Frankreich Jugoslawische Regierungstruppen, Niederlande, Großbritannien, USA USA Großbritannien, USA, Frankreich USA Israel Aserbaidschanische Streitkräfte Saudische Regierungstruppen, USA Nigeria Sudanesische Regierungstruppen Frankreich Russische Regierungstruppen USA Mutmaßlich ist Streumunition darüber hinaus in sechs weiteren Konflikten eingesetzt worden: Angola, Kolumbien, Kaschmir, Pakistan, Türkei und Westsahara. Quellen: Human Rights Watch, Mennonite Central Committee 2 Welche Länder produzieren Streumunition? Weltweit produzieren 33 Länder Streumunition. Ägypten Argentinien Belgien Brasilien Bulgarien Chile China Deutschland Frankreich Griechenland Großbritannien Indien Irak Iran Israel Italien Kanada Niederlande Nordkorea Pakistan Polen Rumänien Russland Schweden Schweiz Serbien-Montenegro Singapur Slowakei Spanien Südafrika Südkorea Türkei USA Quelle: Human Rights Watch, Handicap International Zum Vergleich: 15 Länder produzieren noch Anti-Personenminen: Ägypten, Burma, China, Indien, Iran, Irak, Kuba, Nepal, Nordkorea, Pakistan, Russland, Singapur, Südkorea, USA und Vietnam. Im Unterschied dazu haben 36 Staaten die Produktion von AntiPersonenminen eingestellt, 30 davon haben die Ottawa-Konvention unterzeichnet. Quelle: International Campaign to Ban Landmines 3 Welche Länder besitzen Streubomben und Streumunition? Weltweit besitzen mindestens 57 Länder Streumunition. Neueste Untersuchungen gehen sogar von bis zu 70 Ländern aus, die über Streumunition verfügen sollen. Die USA allein lagern über eine Milliarde Streumunitions-Bomblets. Andere Staaten, deren Streumunitionsbestände sich in einer ähnlichen Größenordnung bewegen, sind China und Russland. Deutschland lagert 30 Millionen Streumunitionen. Ägypten Algerien Argentinien Äthiopien Bahrain Belgien BosnienHerzegowina Brasilien Bulgarien Chile China Dänemark Deutschland Eritrea Frankreich Griechenland Großbritannien Indien Irak Iran Israel Italien Japan Jordanien Kanada Kasachstan Kroatien Kuwait Moldawien Niederlande Nigeria Nordkorea Norwegen Oman Pakistan Polen Rumänien Russland SaudiArabien Schweden Schweiz SerbienMontenegro Singapur Slowakei Spanien Südafrika Sudan Südkorea Tschechische Republik Türkei Turkmenistan Ukraine USA Usbekistan VAE Weißrussland Quelle: Human Rights Watch, Handicap International Zum Vergleich: 78 Staaten lagern Anti-Personenminen, schätzungsweise insgesamt zwischen 200-215 Millionen Stück, die meisten davon in Ländern, die nicht die OttawaKonvention unterzeichnet haben. Über die Anzahl der gelagerten Anti-Fahrzeugminen und die entsprechenden Länder liegen keine Schätzungen vor. Quelle: International Campaign to Ban Landmines 4 Streubombeneinsatz im Libanon Israelische Streitkräfte hatten bereits 1978 und zu Beginn der 80er Jahre im Libanon Streumunition eingesetzt. Der erneute Einsatz, der z.T. aus den USA stammenden Munition, hat nach Ende des Konfliktes die humanitäre Situation im Libanon weiter verschärft. Nach Angaben der US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fielen am 19 Juli 2006 mindestens 13 Zivilisten Streumunition zum Opfer. Israelische Streitkräfte hatten das libanesische Dorf Blida beschossen, dabei einen Zivilsten getötet und mindestens 12 weitere verletzt. Das Mine Action Co-Ordination Center - South Libanon (MACC SL) der Vereinten Nationen lokalisierte bis zum 22. August 227 Gebiete, die mit Streumunition bombardiert wurden und vermeldete innerhalb eines Tages einen Anstieg auf 249 Gebiete. Mindestens 60 % des Südlibanon, so MACC SL, sind mit Blindgängermunition kontaminiert. Zwischen dem 14. und dem 24. August sind zudem bereits mindestens 46 Menschen Blindgängermunition zum Opfer gefallen. Räumteams vor Ort haben seitdem annähernd 2.000 Streumunitionsblindgänger entschärft bzw. beseitigt. In den 34 Tagen des Konflikts sind in Libanon rund 150 000 Sprengkörper in den Vororten von Beirut und im Süden des Landes niedergegangen. Mindestens zehn Prozent davon explodieren erfahrungsgemäß nicht beim Aufschlag, stellenweise können es bis zu einem Viertel sein. Die israelischen Streitkräfte dementierten den Einsatz und wiesen die Forderung vieler Organisationen, darunter auch Aktionsbündnis Landmine.de (s. Presseerklärung vom 26.7.06) zurück, auf den Einsatz von Streubomben zu verzichten, wurde von der Armee jedoch zurückgewiesen. Die Verwendung dieser Munition erfolge in Übereinstimmung mit internationalen Standards, so die israelische Regierung. Reste einer israelischen Streubombe vom Typ M-42 (neben rot markierten Steinen) im Südlibanon Foto: AP "Viele Streubomben liegen in zivilen Gebieten, auf Ackerland und in Wohnhäusern. Wir finden viele in Hauseingängen, auf Balkonen und Dächern", sagte UN-Sprecherin Dalya Fanna. Artikel 51 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949 verbietet unterschiedslose Angriffe. Dies bedeutet, Angriffe, Kampfmittel und Kampfmethoden, die militärische Ziele und zivile Ziele oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können, sind verboten. Da die Konvention Streubomben bzw. Streumunition nicht explizit erwähnt muss das Abkommen durch entsprechende Zusatzprotokolle ergänzt werden. 5 Quellen: International Committee of the Red Cross,Human Rights Watch 6 Streumunition im Bestand der Bundeswehr Die Bundeswehr verfügt über unterschiedliche land- und luftgestützte Typen von Bomblets und die entsprechenden Trägersysteme. Für das aktuelle Haushaltsjahr ist die Neubeschaffung von 400 MLRS-Raketen in einem Gesamtvolumen 86.2 Mio. Euro vorgesehen. Hersteller Anzahl Trägersysteme Anzahl Bomblets Rheinmetall/IMI 9.446 462.854 ? Rheinmetall 121.448 7.651.224 ? Rheinmetall/GIWS 3.999 7.998 <1% Munition Artilleriegeschoss DM652 Artilleriegeschoss DM642 Artilleriegeschoss DM702 Geschätzte Fehlerquote Diese Streumunitionen können von den Panzerhaubitzen M 109 (mittleres Foto) bzw. der Panzerhaubitze 2000 (Foto links) eingesetzt werden. Mit dem Raketenwerfer MARS/MLRS (Foto rechts) können die Streumunitionsraketen M26, M26 A1, M30 sowie die Minenrakete AT-2 eingesetzt werden. Panzerhaubitze 2000 Munition MLRS M26 /M77 M26 A1 ERMLRS /M85 M30 GMLRS/M85 AT-2 MLRS/Mine Panzerhaubitze M109 Raketenwerfer MARS Hersteller Anzahl Trägersysteme Anzahl Bomblets Geschätzte Fehlerquote Diehl/Rheinmetall 36.972 23.809.968 23-40% ? ? ? 400 * 257.600 23-40% 9.360 262.080 ? Lockheed/Diehl/ MBDA/FiatAvio/IMI Lockheed/Diehl/ MBDA (EADS)/BAE Dynamit Nobel * Beschaffung vorbehaltlich parlamentarischer Zustimmung Das Kampfflugzeug Tornado kann die Streubomben BL-755 (Foto rechts) und die Mehrzweckwaffe 1 (Foto links) einsetzen. Mehrzweckwaffe 1 Munition Streubombe BL 755 Mehrzweckwaffe 1 Hersteller Streubombe BL-755 Anzahl Trägersysteme INSYS/ Hunting Engineering 4.600 DASA/Diehl/Rheinmetall 844 Anzahl Bomblets 676.200........ 1.400.000* Geschätzte Fehlerquote 20-29% ? * Submunitionsmix aus: MUSA/MUSPA/MIFF/KB 44/STABO 7 Streumunition und Völkerrecht Der Einsatz von Streumunition ist bereits völkerrechtlich geächtet. Artikel 51 des ersten Zusatzprotokolls zur Genfer Konvention von 1977 verbietet unterschiedslose Angriffe, das heißt Angriffe, die militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können. Waffen, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, dürfen nicht eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise die Position des Völkerrechtsexperten Norman Paech von der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik. Das Europäische Parlament hat in seiner Resolution vom 13.2.2003 die Installation von Moratorien mit anschließendem totalen Verbot von Streumunition gefordert. Norwegen hat z.B. bereits den Einsatz luftgestützter Streumunition bei künftigen internationalen Operationen untersagt und entsprechende Anweisungen an die norwegischen Truppen in Afghanistan gegeben. Um ein Verbot aller Streumunitionen zu erreichen, fordert das Aktionsbündnis Landmine.de den Bundestag auf, folgende Resolution zu verabschieden, um in einem ersten Schritt die gefährlichsten Typen von Streumunition zu verbieten: Art. 51, Schutz der Zivilbevölkerung 1. Die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen geniessen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. [...] 2. Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten. [...] 4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. [...] Unterschiedslose Angriffe sind [...] [solche Angriffe, die] militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können. [...] Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, mit sofortiger Wirkung ein unilaterales Moratorium in Bezug auf den Einsatz, die Produktion, die Entwicklung, den Handel und den Transfer von bzw. mit Streumunition zu erklären, welche nicht mit Selbstzerstörungsmechanismen ausgestattet ist. Das Moratorium soll solange in Kraft bleiben, bis im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens (Convention on Conventional Weapons – CCW) völkerrechtlich verbindliche Verbotsvorschriften festgeschrieben worden sind, wie auch vom Europäischen Parlament gefordert; sämtliche Typen von Streumunition im Bestand der Bundeswehr, welche mit Selbstzerstörungsmechanismen ausgestattet sind, einer stichhaltigen technischen Überprüfung in Bezug auf deren Zuverlässigkeit zu unterziehen, um im Falle eines Einsatzes jegliche Gefährdung von Zivilpersonen auszuschließen. Die Überprüfungsergebnisse sollen unabhängigen Beobachtern wie spezialisierten Nichtregierungsorganisationen zugänglich gemacht werden. Sollte die Überprüfung feststellen, dass auch diese Munition ein Gefährdungspotential für Zivilisten darstellt, müssen auch hierfür die unter Punkt 1 aufgeführten Verbotsvorschriften installiert werden. im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf sofortige Verbotsregelungen für Streumunitionen ohne Selbstzerstörungsmechanismen hinzuwirken; im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf Verbotsregelungen für Streumunitionen mit Selbstzerstörungsmechanismen hinzuwirken, sollte auch von diesen ein Gefährdungspotential für Zivilisten ausgehen; im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf eine völkerrechtlich verbindliche Regelung in Bezug auf finanzielle Kompensation für Opfer von Streumunition und anderer Blindgängermunition (ERW) hinzuwirken; im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf eine völkerrechtlich verbindliche Regelung in Bezug auf die Übernahme der finanziellen Verantwortung für die Räumung von Blindgängermunition hinzuwirken; im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf eine völkerrechtlich verbindliche Regelung in Bezug auf die Offenlegung aller Angaben über zuvor bombardierte Gebiete und eingesetzte Munitionstypen an die Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen hinzuwirken. 8 Kontakt: Aktionsbündnis Landmine.de Rykestr. 13, 10405 Berlin Internet: www.landmine.de Thomas Küchenmeister (Direktor) Tel.: 030 / 44 68 58 14 Fax: 030 / 42 80 16 88 E-Mail: [email protected] Markus Haake (Koordinator) Tel.: 030 / 4 21 36 86 Fax: 030 / 42 80 16 88 E-Mail: [email protected] Submunition BLU-97 Quellen und weiterführende Informationen: Handicap International, Cluster Munition Systems, Situation and Inventory, August 2004 Human Rights Watch, A Global Overview over Explosive Submunitions, Memorandum to the delegates the Convention on Conventional Weapons (CCW), Group of Governmental Experts on the Explosive Remnants of War (ERW), May 21-24, 2002 Human Rights Watch, Civilian Deaths in the NATO Air Campaign, Volume 12, Number 1 (D), February 2000 Human Rights Watch, Cluster Munitions: Measures to Prevent ERW and to Protect Civilian Populations, Memorandum to Delegates To the Convention on Conventional Weapons (CCW), Group of Governmental Experts On Explosive Remnants of War, March 10-14, 2003 International Campaign to Ban Landmines, Landmine Monitor Report 2003, Towards a Mine-free World, August 2003 International Committee of the Red Cross, Cluster Bombs and Landmines in Kosovo, August 2000 Mennonite Central Committee and UK Working Group on Landmines, Cluster Bombs: The Military Effectiveness and Impact on Civilians of Cluster Munitions, August 2000 Mennonite Central Committee, Drop Today, Kill Tomorrow, Cluster Munitions as Inhumane and Indiscriminate Weapons, December 1997 (Revised June 1999) 9