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September 2006
Factsheet: Streumunition
Was sind Streubomben und Streumunition?
Streubomben, auf englisch "Cluster Bomb Units (CBU)", bestehen aus
mehreren Sprengsätzen in einer Bombe. Eine Streubombe wird
zunächst als Behälter aus einem Flugzeug abgeworfen. In einer
gewissen Höhe öffnet sich dieser und setzt je nach Typ mehr als 200
kleinere Bomblets frei. Streubomben können alternativ auch mit
Minen bestückt werden.
Clusterbomb CBU 89
Dieses Funktionsprinzip gibt es nicht nur bei Bomben, die von
Flugzeugen abgeworfen werden, sondern auch bei anderen
Trägersystemen. Man spricht dann allgemein von Streumunition, die
mit
Haubitzen,
Artilleriegeschützen,
Raketenwerfern
oder
Hubschraubern verschossen werden kann.
Clusterbomb CBU 89
Wird Streumunition mit Artillerieraketen eingesetzt, können wahllos
bis zu 1.000 Munitionen über ein größeres Gebiet verteilt werden.
Eine Salve des MLRS Raketen-Werfers z.B. verstreut auf diese Weise
bis zu 8.000 Bomblets über ein Zielgebiet von bis zu 240.000 qm, was
vergleichsweise einer Fläche von 50 Fußballfeldern entspricht.
Mit Streumunition können verschiedene Ziele bekämpft werden. Sie
soll auch gegen so genannte "weiche Ziele" wirken, wie es im
Militärjargon heißt, also Menschen, aber auch Geschützstellungen,
Flugplätze und ungepanzerte Fahrzeuge.
Wie funktioniert Streumunition?
Streumunition ist normalerweise mit Aufschlagzündern ausgerüstet,
die durch Rotation der Bomblets während des Fluges aktiviert werden.
Diese Aufschlagzünder sollen auf Bodenkontakt reagieren. Allerdings
zeigen Analysen von Konflikten, in denen Streumunition eingesetzt
wurde, dass ein erheblicher Prozentsatz der Sprengsätze nicht beim
Aufprall explodieren. Andere Streumunitionen sind mit
Annäherungszündern bestückt und explodieren kurz über dem
Erdboden.
Die Gründe dafür können zahlreich sein: ungeeignete
Bodenbeschaffenheit des Zielgebiets, falscher Aufschlagwinkel der
Bomblets, schlechte Verarbeitung oder Fehlkonstruktionen der
Zünder, fehlende Selbstneutralisierungs- oder Selbstzerstörungsmechanismen, falsche Lagerung, mangelnde Sorgfalt oder
Nichteinhaltung vorgeschriebener Einsatzparameter (Abwurfhöhe,
Wetterbedingungen).
Bei manchen Munitionen kann die Fehlerquote bis zu 100 Prozent
betragen, beispielsweise bei der Rockeye M 118. Daher werden
Streumunitionen – abgesehen von der verheerenden Primärwirkung –
aufgrund ihrer sehr hohen Blindgängerquoten häufig de facto zu
Antipersonenminen.
Bomblet M74
Raketenwerfer MARS-MLRS
Bomblet MLRS
Rockeye M 118
Bomblet M77
Wo wurde Streumunition eingesetzt?
Streumunition wurde erstmals im Zweiten Weltkrieg eingesetzt, auch von der deutschen
Luftwaffe. Danach folgten weitere Einsätze in Kriegen in Afrika, Asien und Europa
eingesetzt worden.
Einsatz in
Eingesetzt von
Afghanistan
Albanien
Äthiopien
Bosnien-Herzegowina
Eritrea
Falklandinseln
Irak
Jugoslawien (einschließlich
Kosovo)
Kambodscha
Kuwait
Laos
Libanon
Nagorny-Karabach
Saudi-Arabien
Sierra-Leone
Sudan
Tschad
Tschetschenien
Vietnam
UdSSR, USA, Milizen
Jugoslawien
Eritrea
Jugoslawien, Milizen
Äthiopien
Großbritannien
Großbritannien, USA, Frankreich
Jugoslawische Regierungstruppen, Niederlande,
Großbritannien, USA
USA
Großbritannien, USA, Frankreich
USA
Israel
Aserbaidschanische Streitkräfte
Saudische Regierungstruppen, USA
Nigeria
Sudanesische Regierungstruppen
Frankreich
Russische Regierungstruppen
USA
Mutmaßlich ist Streumunition darüber hinaus in sechs weiteren Konflikten eingesetzt
worden: Angola, Kolumbien, Kaschmir, Pakistan, Türkei und Westsahara.
Quellen: Human Rights Watch, Mennonite Central Committee
2
Welche Länder produzieren Streumunition?
Weltweit produzieren 33 Länder Streumunition.
Ägypten
Argentinien
Belgien
Brasilien
Bulgarien
Chile
China
Deutschland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Indien
Irak
Iran
Israel
Italien
Kanada
Niederlande
Nordkorea
Pakistan
Polen
Rumänien
Russland
Schweden
Schweiz
Serbien-Montenegro
Singapur
Slowakei
Spanien
Südafrika
Südkorea
Türkei
USA
Quelle: Human Rights Watch, Handicap International
Zum Vergleich: 15 Länder produzieren noch Anti-Personenminen: Ägypten, Burma,
China, Indien, Iran, Irak, Kuba, Nepal, Nordkorea, Pakistan, Russland, Singapur, Südkorea,
USA und Vietnam. Im Unterschied dazu haben 36 Staaten die Produktion von AntiPersonenminen eingestellt, 30 davon haben die Ottawa-Konvention unterzeichnet.
Quelle: International Campaign to Ban Landmines
3
Welche Länder besitzen Streubomben und Streumunition?
Weltweit besitzen mindestens 57 Länder Streumunition. Neueste Untersuchungen gehen
sogar von bis zu 70 Ländern aus, die über Streumunition verfügen sollen. Die USA allein
lagern über eine Milliarde Streumunitions-Bomblets. Andere Staaten, deren
Streumunitionsbestände sich in einer ähnlichen Größenordnung bewegen, sind China und
Russland. Deutschland lagert 30 Millionen Streumunitionen.
Ägypten
Algerien
Argentinien
Äthiopien
Bahrain
Belgien
BosnienHerzegowina
Brasilien
Bulgarien
Chile
China
Dänemark
Deutschland
Eritrea
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Indien
Irak
Iran
Israel
Italien
Japan
Jordanien
Kanada
Kasachstan
Kroatien
Kuwait
Moldawien
Niederlande
Nigeria
Nordkorea
Norwegen
Oman
Pakistan
Polen
Rumänien
Russland
SaudiArabien
Schweden
Schweiz
SerbienMontenegro
Singapur
Slowakei
Spanien
Südafrika
Sudan
Südkorea
Tschechische
Republik
Türkei
Turkmenistan
Ukraine
USA
Usbekistan
VAE
Weißrussland
Quelle: Human Rights Watch, Handicap International
Zum Vergleich: 78 Staaten lagern Anti-Personenminen, schätzungsweise insgesamt
zwischen 200-215 Millionen Stück, die meisten davon in Ländern, die nicht die OttawaKonvention unterzeichnet haben. Über die Anzahl der gelagerten Anti-Fahrzeugminen und
die entsprechenden Länder liegen keine Schätzungen vor.
Quelle: International Campaign to Ban Landmines
4
Streubombeneinsatz im Libanon
Israelische Streitkräfte hatten bereits 1978 und zu Beginn der 80er Jahre im Libanon
Streumunition eingesetzt. Der erneute Einsatz, der z.T. aus den USA stammenden
Munition, hat nach Ende des Konfliktes die humanitäre Situation im Libanon weiter
verschärft. Nach Angaben der US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch
fielen am 19 Juli 2006 mindestens 13 Zivilisten Streumunition zum Opfer. Israelische
Streitkräfte hatten das libanesische Dorf Blida beschossen, dabei einen Zivilsten getötet
und mindestens 12 weitere verletzt. Das Mine Action Co-Ordination Center - South
Libanon (MACC SL) der Vereinten Nationen lokalisierte bis zum 22. August 227 Gebiete,
die mit Streumunition bombardiert wurden und vermeldete innerhalb eines Tages einen
Anstieg auf 249 Gebiete. Mindestens 60 % des Südlibanon, so MACC SL, sind mit
Blindgängermunition kontaminiert. Zwischen dem 14. und dem 24. August sind zudem
bereits mindestens 46 Menschen Blindgängermunition zum Opfer gefallen. Räumteams
vor Ort haben seitdem annähernd 2.000 Streumunitionsblindgänger entschärft bzw.
beseitigt. In den 34 Tagen des Konflikts sind in Libanon rund 150 000 Sprengkörper in
den Vororten von Beirut und im Süden des Landes niedergegangen. Mindestens zehn
Prozent davon explodieren erfahrungsgemäß nicht beim Aufschlag, stellenweise können es
bis zu einem Viertel sein.
Die israelischen Streitkräfte dementierten den Einsatz und wiesen die Forderung vieler
Organisationen, darunter auch Aktionsbündnis Landmine.de (s. Presseerklärung vom
26.7.06) zurück, auf den Einsatz von Streubomben zu verzichten, wurde von der Armee
jedoch zurückgewiesen. Die Verwendung dieser Munition erfolge in Übereinstimmung
mit internationalen Standards, so die israelische Regierung.
Reste einer israelischen Streubombe vom Typ
M-42 (neben rot markierten Steinen) im
Südlibanon Foto: AP
"Viele Streubomben liegen in zivilen Gebieten,
auf Ackerland und in Wohnhäusern. Wir finden
viele in Hauseingängen, auf Balkonen und
Dächern", sagte UN-Sprecherin Dalya Fanna.
Artikel 51 des ersten Zusatzprotokolls zu den
Genfer Abkommen von 1949 verbietet
unterschiedslose Angriffe. Dies bedeutet,
Angriffe, Kampfmittel und Kampfmethoden, die
militärische Ziele und zivile Ziele oder zivile
Objekte unterschiedslos treffen können, sind
verboten. Da die Konvention Streubomben bzw.
Streumunition nicht explizit erwähnt muss das
Abkommen durch entsprechende
Zusatzprotokolle ergänzt werden.
5
Quellen: International Committee of the Red Cross,Human Rights Watch
6
Streumunition im Bestand der Bundeswehr
Die Bundeswehr verfügt über unterschiedliche land- und luftgestützte Typen von Bomblets
und die entsprechenden Trägersysteme. Für das aktuelle Haushaltsjahr ist die
Neubeschaffung von 400 MLRS-Raketen in einem Gesamtvolumen 86.2 Mio. Euro
vorgesehen.
Hersteller
Anzahl
Trägersysteme
Anzahl
Bomblets
Rheinmetall/IMI
9.446
462.854
?
Rheinmetall
121.448
7.651.224
?
Rheinmetall/GIWS
3.999
7.998
<1%
Munition
Artilleriegeschoss
DM652
Artilleriegeschoss
DM642
Artilleriegeschoss
DM702
Geschätzte
Fehlerquote
Diese Streumunitionen können von den Panzerhaubitzen M 109 (mittleres Foto) bzw. der
Panzerhaubitze 2000 (Foto links) eingesetzt werden. Mit dem Raketenwerfer
MARS/MLRS (Foto rechts) können die Streumunitionsraketen M26, M26 A1, M30 sowie
die Minenrakete AT-2 eingesetzt werden.
Panzerhaubitze 2000
Munition
MLRS M26
/M77
M26 A1 ERMLRS /M85
M30
GMLRS/M85
AT-2
MLRS/Mine
Panzerhaubitze M109
Raketenwerfer MARS
Hersteller
Anzahl
Trägersysteme
Anzahl
Bomblets
Geschätzte
Fehlerquote
Diehl/Rheinmetall
36.972
23.809.968
23-40%
?
?
?
400 *
257.600
23-40%
9.360
262.080
?
Lockheed/Diehl/
MBDA/FiatAvio/IMI
Lockheed/Diehl/ MBDA
(EADS)/BAE
Dynamit Nobel
* Beschaffung vorbehaltlich parlamentarischer Zustimmung
Das Kampfflugzeug Tornado kann die Streubomben BL-755 (Foto rechts) und die
Mehrzweckwaffe 1 (Foto links) einsetzen.
Mehrzweckwaffe 1
Munition
Streubombe
BL 755
Mehrzweckwaffe
1
Hersteller
Streubombe BL-755
Anzahl
Trägersysteme
INSYS/
Hunting Engineering
4.600
DASA/Diehl/Rheinmetall
844
Anzahl
Bomblets
676.200........
1.400.000*
Geschätzte
Fehlerquote
20-29%
?
* Submunitionsmix aus: MUSA/MUSPA/MIFF/KB 44/STABO
7
Streumunition und Völkerrecht
Der Einsatz von Streumunition ist bereits völkerrechtlich
geächtet. Artikel 51 des ersten Zusatzprotokolls zur Genfer
Konvention von 1977 verbietet unterschiedslose Angriffe,
das heißt Angriffe, die militärische Ziele und Zivilpersonen
oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können. Waffen,
die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet
werden können, dürfen nicht eingesetzt werden. Dies ist
beispielsweise die Position des Völkerrechtsexperten
Norman Paech von der Hamburger Universität für
Wirtschaft und Politik.
Das Europäische Parlament hat in seiner Resolution vom
13.2.2003 die Installation von Moratorien mit
anschließendem totalen Verbot von Streumunition
gefordert. Norwegen hat z.B. bereits den Einsatz
luftgestützter Streumunition bei künftigen internationalen
Operationen untersagt und entsprechende Anweisungen an
die norwegischen Truppen in Afghanistan gegeben.
Um ein Verbot aller Streumunitionen zu erreichen, fordert
das Aktionsbündnis Landmine.de den Bundestag auf,
folgende Resolution zu verabschieden, um in einem ersten
Schritt die gefährlichsten Typen von Streumunition zu
verbieten:
Art. 51, Schutz der
Zivilbevölkerung
1. Die Zivilbevölkerung und
einzelne Zivilpersonen geniessen
allgemeinen Schutz vor den von
Kriegshandlungen ausgehenden
Gefahren. [...]
2. Weder die Zivilbevölkerung als
solche
noch
einzelne
Zivilpersonen dürfen das Ziel von
Angriffen sein. Die Anwendung
oder Androhung von Gewalt mit
dem
hauptsächlichen
Ziel,
Schrecken
unter
der
Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist
verboten. [...]
4. Unterschiedslose Angriffe sind
verboten. [...] Unterschiedslose
Angriffe sind [...] [solche Angriffe,
die]
militärische
Ziele
und
Zivilpersonen oder zivile Objekte
unterschiedslos treffen können.
[...]
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

mit sofortiger Wirkung ein unilaterales Moratorium in Bezug auf den Einsatz, die Produktion, die
Entwicklung, den Handel und den Transfer von bzw. mit Streumunition zu erklären, welche nicht mit
Selbstzerstörungsmechanismen ausgestattet ist. Das Moratorium soll solange in Kraft bleiben, bis im
Rahmen des VN-Waffenübereinkommens (Convention on Conventional Weapons – CCW)
völkerrechtlich verbindliche Verbotsvorschriften festgeschrieben worden sind, wie auch vom
Europäischen Parlament gefordert;

sämtliche
Typen
von
Streumunition
im
Bestand
der
Bundeswehr,
welche
mit
Selbstzerstörungsmechanismen ausgestattet sind, einer stichhaltigen technischen Überprüfung in
Bezug auf deren Zuverlässigkeit zu unterziehen, um im Falle eines Einsatzes jegliche Gefährdung von
Zivilpersonen auszuschließen. Die Überprüfungsergebnisse sollen unabhängigen Beobachtern wie
spezialisierten Nichtregierungsorganisationen zugänglich gemacht werden. Sollte die Überprüfung
feststellen, dass auch diese Munition ein Gefährdungspotential für Zivilisten darstellt, müssen auch
hierfür die unter Punkt 1 aufgeführten Verbotsvorschriften installiert werden.

im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf sofortige Verbotsregelungen für
Streumunitionen ohne Selbstzerstörungsmechanismen hinzuwirken;

im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf Verbotsregelungen für
Streumunitionen mit Selbstzerstörungsmechanismen hinzuwirken, sollte auch von diesen ein
Gefährdungspotential für Zivilisten ausgehen;

im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf eine völkerrechtlich verbindliche
Regelung in Bezug auf finanzielle Kompensation für Opfer von Streumunition und anderer
Blindgängermunition (ERW) hinzuwirken;

im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf eine völkerrechtlich verbindliche
Regelung in Bezug auf die Übernahme der finanziellen Verantwortung für die Räumung von
Blindgängermunition hinzuwirken;

im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck auf eine völkerrechtlich verbindliche
Regelung in Bezug auf die Offenlegung aller Angaben über zuvor bombardierte Gebiete und
eingesetzte Munitionstypen an die Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen hinzuwirken.
8
Kontakt:
Aktionsbündnis Landmine.de
Rykestr. 13, 10405 Berlin
Internet: www.landmine.de
Thomas Küchenmeister (Direktor)
Tel.: 030 / 44 68 58 14
Fax: 030 / 42 80 16 88
E-Mail: [email protected]
Markus Haake (Koordinator)
Tel.: 030 / 4 21 36 86
Fax: 030 / 42 80 16 88
E-Mail: [email protected]
Submunition BLU-97
Quellen und weiterführende Informationen:
Handicap International, Cluster Munition Systems, Situation and Inventory, August 2004
Human Rights Watch, A Global Overview over Explosive Submunitions, Memorandum to
the delegates the Convention on Conventional Weapons (CCW), Group of Governmental
Experts on the Explosive Remnants of War (ERW), May 21-24, 2002
Human Rights Watch, Civilian Deaths in the NATO Air Campaign, Volume 12, Number 1
(D), February 2000
Human Rights Watch, Cluster Munitions: Measures to Prevent ERW and to Protect Civilian Populations, Memorandum to Delegates To the Convention on Conventional Weapons
(CCW), Group of Governmental Experts On Explosive Remnants of War, March 10-14,
2003
International Campaign to Ban Landmines, Landmine Monitor Report 2003, Towards a
Mine-free World, August 2003
International Committee of the Red Cross, Cluster Bombs and Landmines in Kosovo, August 2000
Mennonite Central Committee and UK Working Group on Landmines, Cluster Bombs: The
Military Effectiveness and Impact on Civilians of Cluster Munitions, August 2000
Mennonite Central Committee, Drop Today, Kill Tomorrow, Cluster Munitions as Inhumane and Indiscriminate Weapons, December 1997 (Revised June 1999)
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