Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan Vorbemerkungen: Nach § 36 des gültigen Infektionsschutzgesetzes werden u.a. Arzt- und Zahnarztpraxen, in denen invasive Tätigkeiten ausgeübt werden, durch das zuständige Gesundheitsamt überwacht. Die Berufsgenossenschaft fordert in der Berufsgenossenschaftlichen Verordnung C8, daß ein Hygieneplan für die Arztpraxen erstellt werden muß. Ziel des Hygieneplanes ist der Schutz der Patientinnen/Patienten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor Infektionskrankheiten. Da Hygienepläne neben den baulich-funktionellen und organisatorischen Gegebenheiten auch die möglichen infektions-hygienischen Gegebenheiten berücksichtigen müssen, können diese nur individuell erstellt werden. Der vorliegende Musterhygiene-Plan kann deshalb nur eine Hilfestellung sein und versucht, die allgemeinen Maßnahmen aus infektionsprophylaktischer Sicht zu beschreiben. Bei der Erstellung des für Ihre Praxis gültigen Hygieneplanes müssen die Herstellerangaben und – vorschriften der verwendeten Desinfektionsmittel und Materialien berücksichtigt und entsprechend eingearbeitete werden. Neben den üblichen Reinigungs- und Desinfektionsplänen, die Bestandteile eines praxisspezifischen Hygieneplanes sind, müssen noch folgende Bereiche berücksichtig werden: Personalhygiene und Personalschutz, Maßnahmen zur Flächen und Instrumentendesinfektion, allgemeine Hygienemaßnahmen bei diagnostischen und therapeutischen Eingriffen, Regelungen für die Ver- und Entsorgung, Regelungen zur Meldung im Rahmen des IfSG und Schulungsmaßnahmen. 1. Personalhygiene Händehygiene Was Handreinigung Womit Waschlotion aus einem Wandspender hygienische alkoholisches Händedesinfektion Händedesinfektionsmittel aus dem Wandspender Wann vor Arbeitsbeginn am Arbeitsende bei sichtbarer Verschmutzung vor Injektionen und Punktionen aller Art vor Bereitstellen von Infusionen, Herstellen von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten vor und nach Kontakt mit z.B. Venenkathetern und Drainagen nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material (Blut, Sekret) oder infizierten Körperregionen nach Kontakt mit potentiell infizierten Patienten nach Toilettenbenutzung D:\75925731.doc Wie Version 01 Wer med. Personal Hände naß machen und mit dem Ellbogen Waschlotion aus dem Spender entnehmen, in der gesamten Handfläche einschließlich der Fingerkuppen und – zwischenräume einreiben, unter fließendem Wasser waschen, anschließend mit einem Einmalhandtuch abtrocknen med. Personal 3 ml (2 Hübe aus dem Wandspender) in die trockenen Hände einschließlich der Fingerkuppen und – zwischenräume für 30 Sek. einreiben Seite 1 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan Was Womit chirurgische alkoholisches Händedesinfektion Händedesinfektionsmittel aus dem Wandspender Wann Wie nach dem Naseputzen vor Operationen und chirurgischen Eingriffen Vorbedingung: kurze Fingernägel Handpflege Pflegelotion/ Hand-creme (Wandspender/ personengebundene Tube bei Bedarf mehrmals täglich am Arbeitsende keine Nagelbettverletzungen oder entzündliche Prozesse nur Nägel und Nagelfalz mit weicher Kunststoffbürste (thermisch desinfiziert) reinigen kein bürsten der Hände/Unterarme (Hautirritationen) Waschen der Hände mit Handreinigungslotion (1 Min.) Abtrocknen mit Einmalhandtuch Vollständiges Benetzen der Hände/Unterarme mit Händedesinfektionsmittel über die gesamte Einwirkzeit (meist 3 Min.) Creme/Lotion gleichmäßig einmassieren und einziehen lassen Wer med. Personal med. Personal Anmerkungen zu Händehygiene Die Händedesinfektion gehört zu den wichtigsten Maßnahmen der Infektionsprophylaxe und dient der weitgehenden Abtötung der Kontaminationsflora an den Händen. Aus arbeitschutzrechtlichen Gründen ist die Verwendung von Einmalhandschuhen zum Kontaminationsschutz bei nachstehenden Arbeiten zwingend vorgeschrieben: vor jedem Kontakt mit Wunden vor Kontakt mit Einstichstellen von Kathetern und Drainagen vor Kontakt mit potentiell oder definitiv infektiösen Materialien (Blut, Sekrete oder Exkremente) vor Kontakt mit potentiell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen vor Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können Bauliche Voraussetzungen für den Handwaschplatz: Fließend Kalt- und Warmwasser, handbedienungsfreie Mischbatterie und Spender für Handreinigungsmittel und – desinfektionsmittel, Handtücher zum einmaligen Gebrauch, Hautschutz- und Hautpflegemittel sowie Abwurfbehälter Personalschutz Was Schutzkleidung D:\75925731.doc Womit Schutzkittel, Einmalschürze, Wann Wie bei potentieller Kontamination oder Durchfeuchtung der Kleidung Version 01 über die Berufskleidung ziehen Schürzen vorbinden Wer med. Personal Seite 2 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan flüssigkeitsdichte Mehrwegschürze Schutzhandschuhe Dünnwandige Einmalhandschuhe (ungepuderte Latexhandschuhe) vor der zu verrichtenden Tätigkeit anziehen, hinterher hygienische Händedesinfektion bei Umgang mit Desinfektionsmittel oder anderen Chemikalien vor Beginn der Tätigkeit mit Desinfektionsmittel oder anderen Chemikalien unmittelbar vor Arbeitsbeginn anziehen grundsätzlich flüssigkeitsdichte Haushaltshandschuhe Berufskleidung Hände und Unterarme täglicher Wechsel der Schutzkleidung oder sofort nach Kontamination vor Essen und Trinken ausziehen Mehrwegschürzen nach Gebrauch desinfizieren bei allen Tätigkeiten, bei denen Kontakt mit Blut oder Ausscheidungen wahrscheinlich ist immer Kittel über die Straßenkleidung kein Schmuck an Händen und Unterarmen kein Nagellack med. Personal med. Personal med. Personal Anmerkungen zum Personalschutz Der Arbeitgeber ist für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetztes in den Betrieben generell zuständig. Im Gesundheitswesen müüsen die Gefahrstoffverordnung mit den technischen Anlagen TRGS 531 (Feuchtarbeit), TRGS %$= (sensibilisierende Stoffe) und TRGS 525 Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur human-medizinischen Versorgung), die Biostoff-Verordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Unfallkasse eingehalten werden. Der Arbeitgeber stellt die entsprechende Schutzkleidung in ausreichendem Maß zur Verfügung, Dies umfaßt auch flüssigkeitsdichte Schürzen und Schuhe. Der Arbeitgeber muß über die Immunisierung des Personals informieren und die damit verbunden Kosten tragen. Ablehnungen von Immunisierungen sollten in den Personalakten dokumentiert werden. Folgende Immunisierungen sind nach der BioStoffV (Anhang 4) zwingend vorgeschrieben, falls diese Impfungen von der STIKO oder dem jeweiligen Bundesland empfohlen sind: Tätigkeiten Biologischer Arbeitsstoff Humanmedizin, Zahnmedizin, Wohlfahrtspflege Notfall- Hepatitis B-Virus und Rettungsdienst in Kinderabteilungen zusätzlich Bordetella pertussis, Corynebacterium diphteriae, Hepatitis A-Virus, Masern-Virus, Mumps-Virus, Rubella-Virus, Varicella-Zoster-Virus in Infektionsstationen und Stuhllaboratorien zusätzlich Hepatitis A-Virus Die Sofortmaßnahmen bei Verletzungen mit kontaminiertem Material sind bekannt zu machen. D:\75925731.doc Version 01 Seite 3 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan 2. Flächenreinigung und – desinfektion Was Arbeitsfläche zur Zubereitung von Infusionen und Medikamenten Blutabnahmekissen Patientenliegen/ Untersuchungstisch ohne Papierauflage Patientenliegen/ Untersuchungstisch mit Paperauflage Flächen im Untersuchungsraum RR-Manschette/ Stethoskop/ EKGElektroden Elektrodenschwämmchen sonstige horizontalen Flächen glatte Fußböden textile Fußböden Patienten-/ Personaltoilette Waschbecken Womit Wann Wie Wer Flächendesinfektionsmittel (4-Std.-Wert der DGHM Liste beachten) am Ende der Sprechstunde bei sichtbarer Verschmutzung sofort Scheuerwisch-Desinfektion med. Personal alkoholisches Flächendesinfektionsmittel Flächendesinfektionsmittel (5-bzw.15-Min.-Wert der DGHM-Liste beachten) mindestens arbeitstäglich bei sichtbarer Verschmutzung sofort nach Kontakt mit infektiösen Patienten nach jedem Patienten bei sichtbarer Verschmutzung sofort aufsprühen und abwischen med. Personal Scheuerwisch-Desinfektion med. Personal Flächendesinfektionsmittel (5-bzw.15-Min.-Wert der DGHM-Liste beachten) am Ende der Sprechstunde Scheuerwisch-Desinfektion med. Personal am Ende der Sprechstunde bei sichtbarer Verschmutzung sofort Scheuerwisch-Desinfektion med. Personal mindestens arbeitstäglich bei sichtbarer Verschmutzung sofort nach Kontakt mit infektiösen Patienten nach Kontakt mit Patienten aufsprühen und abwischen med. Personal für mindestens 3 Minuten auskochen alternativ: Einmalmaterial Scheuerwisch-Desinfektion med. Personal Scheuerwisch-Reinigung saugen Scheuerwisch-Reinigung Scheuerwisch-Reinigung Reinigungspersonal Reinigungspersonal Reinigungspersonal Reinigungspersonal Flächendesinfektionsmittel (4-Std.-Wert der DGHMListe beachten) alkoholisches Flächendesinfektionsmittel auskochen und trocken lagern Flächendesinfektionsmittel (4-Std.-Wert der DGHMListe beachten) Haushaltsreiniger Staubsauger WC-Reiniger Reinigungsmittel Reinigungsmittel bei sichtbarer Verschmutzung sofort arbeitstäglich bei sichtbarer Verschmutzung sofort arbeitstäglich bei sichtbarer Verschmutzung sofort arbeitstäglich bei sichtbarer Verschmutzung sofort arbeitstäglich bei sichtbarer Verschmutzung sofort med. Personal Anmerkungen: Die verwendeten Desinfektionsmittel sollten in der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) aufgeführt sein. D:\75925731.doc Version 01 Seite 4 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan 3. Instrumentenaufbereitung manuell Was Instrumente desinfizieren Instrumente manuell reinigen Reinigung im Ultraschallbad Instrumente spülen Instrumente trocknen aufbewahren und sterilisieren Womit Wann Wie Wer entsprechendes Desinfektionsmittel (Einwirkzeit, Konzentration und Temperatur nach Herstellerangabe) mit Instrumenten reinigungsmittel nach Gebrauch nach sachgemäßer Einwirkzeit im Desinfektionsmittel med. Personal mit Reinigungsmittel oder kombiniertem Desinfektionsmittel entsprechend der Konzentrationsangabe des Herstellers demineralisiertes Wasser nach sachgemäßer Einwirkzeit im Desinfektionsmittel oder direkt nach Gebrauch, wenn Ultraschallbad mit Desinfektionsmittel oder Kombipräparat gefüllt ist mit Kunststoffbürste oder –schwamm (keine Metallbürsten) Reinigungspistole Ultraschallbecken laut Herstellerangabe mit Wasser füllen Instrumente auf eine geeignete Siebschale legen Wasser im Ultraschallbad täglich erneuern gründlich abspülen med. Personal nach der manuellen Reinigung oder nach dem Ultraschallbad nach dem Spülen mit Druckluft Hohlinstrumente durchblasen, von außen anblasen oder mit keimarmen Tüchern abreiben med. Personal nach vollständiger Trocknung kontaminationsgeschützte Aufbewahrung z.B. in Schubladen oder geschlossenen desinfizierten Behältern med. Personal Druckluftpistole bevorzugen oder keimarme Einmaltücher verwenden mit vorher hygienisch desinfizierten Händen Instrumente entweder in Schubladen oder geschlossenen Behältern aufbewahren oder für Sterilisation weiterbearbeiten med. Personal gebrauchte Instrumente nur mit Handschuhen anfassen! Einlegen in eine Desinfektionsmittelwanne mit Siebeinsatz und Deckel, Einwirkzeit beachten med. Personal maschinell Was Womit Wann Instrumente (thermostabil) thermisches Programm nach Gebrauch trocken entsorgt Instrumente chemothermisches nach Gebrauch trocken entsorgt D:\75925731.doc Version 01 Wie Wer sachgerecht auf Siebeinalge in den Reinigungsautomaten legen und entsprechendes Programm einschalten sachgerecht auf Siebeinlage in den Reinigungs- med. Personal med. Personal Seite 5 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan Was Womit Wann Wie (chemothermisch) Programm Wer automaten legen und entsprechendes Programm einschalten Anmerkungen zur Instrumentenaufbereitung und Sterilisation: Medizinischen Instrumente und Geräte sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz. Bei der Aufbereitung müssen die Regelungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung beachtet werden. Generell müssen sterile Instrumente eingesetzt werden bei jedem haut- und schleimhautdurchtrennenden Eingriff und bei Eingriffen in physiologisch sterile Körperhöhlen. Bei der Aufbereitung müssen immer die Herstellerangaben berücksichtigt werden. Im Hygieneplan muß das Verfahren beschrieben sein mit der sachgemäßen Bestückung der Instrumente, die Art der routinemäßuigen Überwachung und Dokumentation und die Art der Kontrollen. Auch die Sterilisation fällt unter die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Im Rahmen der Sterilisation ist darauf zu achten, daß die Instrumente und Geräte gereinigt, desinfiziert und trocken sein müssen, nach Möglichkeit in Einzelteile zerlegt ist und die gewählte Verpackung für den Sterilisationsprozeß geeignet ist. Die Herstellerangaben sind zu beachten. Bei der Dampfsterilisation ist darauf zu achten, daß der Dampf auch an jede Stelle des Sterilisationsgutes gelangen kann. Folgende Prüfungen sind vorgeschrieben: Chargenkontrolle durch Chemoindikatoren bei jedem Sterilisationsvorgang halbjährliche Prüfung des Gerätes durch Bio-Indikatoren außerordentliche Prüfung nach jeder Reparatur Bowie-Dick-Test nur bei Vakuumsterilisation Wenn keine automatische Dokumentation des Sterilisationsvorganges durch das Gerät selbst erfolgt, müssen die Zeit, die Temperatur und der Druckverlauf in einem Gerätebuch dokumentiert werden. 4. Maßnahmen der Hygiene in der Diagnostik, Pflege und Therapie Maßnahmen bei Injektionen und Punktionen Was hygienische Händedesinfektion Hautdesinfektion D:\75925731.doc Womit Wann Wie alkoholisches Desinfektionsmittel vor dem Aufziehen der Spritze vor der Injektion und Punktion alkoholisches Desinfektionsmittel vor allen Injektionen und Punktionen Version 01 soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume über den Zeitraum der Einwirkzeit benetzt sind. satt aufsprühen und mit sterilem Tupfer die Haut abreiben Wer med. Personal med. Personal Seite 6 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan Maßnahmen bei Punktionen in sterile Bereiche (z. B. Körperhöhlen) Was Womit Wann Wie ggf. sterile Kleidung je nach individueller Gefährdungsanalyse chirurgische alkoholisches Händedesinfektion Desinfektionsmittel bei Gelenkspunktionen: Anlagen vor der chirurgischen Händedesinfektion nach dem Händewaschen; vor dem Eingriff sterile Handschuhe Hautdesinfektion Einmalhandschuhe nach der chirurgischen Händedesinfektion alkoholisches Desinfektionsmittel vor dem Eingriff Wer med. Personal soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume über den Zeitraum (mind. 3 Minuten) der Einwirkzeit benetzt sind. unter aseptischen Bedingungen aus der Verpackung anziehen soviel Hautdesinfektionsmittel auf die Haut sprühen, daß die Haut während der Einwirkzeit benetzt bleibt (min. 2 x 2,5 Min.) med. Personal med. Personal med. Personal Maßnahmen bei Punktionen des Liquorraumes Was Womit Wann Wie hygienischen alkoholisches Händedesinfektion Desinfektionsmittel direkt vor der Punktion des Liquorraumes sterile Handschuhe Hautdesinfektion Einmalhandschuhe nach der hygienischen Händedesinfektion alkoholisches Desinfektionsmittel vor der Punktion vor dem Eingriff soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume über den Zeitraum (mind. 30 Sekunden) der Einwirkzeit benetzt sind. unter aseptischen Bedingungen aus der Verpackung anziehen soviel Hautdesinfektionsmittel auf die Haut sprühen, daß die Haut während der Einwirkzeit benetzt bleibt (min. 2 x 2,5 Min.) Wer med. Personal med. Personal med. Personal Maßnahmen an talgdrüsenhaltiger Haut Was Hautdesinfektion D:\75925731.doc Womit alkoholisches Desinfektionsmittel Wann Wie Version 01 satt mit Hautdesinfektionsmittel benetzt halten während der vom Hersteller angegebenen Einwirkzeit (min. 10 Minuten) Wer med. Personal Seite 7 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan Maßnahmen bei der Infusionstherapie Was Vorbereitung der Infusion hygienische Händedesinfektion Hautdesinfektion Womit Wann Wie Infusionslösung evt. Zusätzliche Medikamente alkoholisches Desinfektionsmittel vor dem Aufziehen der Spritze vor der Injektion und Punktion alkoholisches Desinfektionsmittel vor allen Injektionen und Punktionen kurz vor Verabreichung Verabreichen der Infusion Sichtkontrolle des Infusionsbehälters auf Beschädigungen oder Veränderungen der Lösung Verfallsdatum beachten Medikamente erst kurz vor Gebrauch zumischen Gummistopfen vor dem Zuspritzen mit Hautdesinfektionsmitteldesinfizieren soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume über den Zeitraum der Einwirkzeit benetzt sind. satt aufsprühen und mit sterilem Tupfer die Haut abreiben Einmal-Handschuhe anziehen Beginn und Dauer der Infusionsverabreichung dokumentieren sorgfältiges Fixieren der Verweilkanüle bei Kurzinfusion Metallkanüle verwenden bei peripheren Kunststoffkanüle Liegedauer von 72 Std. nicht überschreiten Wer med. Personal med. Personal med. Personal med. Personal Maßnahmen bei der Wundversorgung Was hygienische Händedesinfektion vor und nach dem Wechsel Versorgung der Wunde Womit alkoholisches Desinfektionsmittel Wann Wie vor dem Aufziehen der Spritze vor der Injektion und Punktion Verbandsmaterial Wer soviel Händedesinfektionsmittel, daß die gesamten Hände inklusive Fingerkuppen und –zwischenräume über den Zeitraum der Einwirkzeit benetzt sind. Einmal-Handschuhe anziehen, wenn notwendig steril med. Personal keine direkte Berührung der Wunde („no-touchTechnik“) Benutzung von sterilen Instrumenten benutzte Instrumente sofort aufbereiten (siehe dort) gebrauchtes Verbandsmaterial direkt entsorgen med. Personal Anmerkungen: Hier sollten/können noch weitere praxisspezifische Regelungen beschrieben werden. D:\75925731.doc Version 01 Seite 8 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan 5. Ver- und Entsorgung Versorgung Was alle Verbrauchsgüter wie Spritzen, Kanülen etc. Regelung für Ausstattung/Vorrat in den Behandlungszimmern, z. B. Kanülen oder Purzellin-Tupfer Wohin Wann Wie Wer Praxisspezifischen Lagerort angeben direkt nach der Lieferung mit Umverpackung med. Personal Wandspender der Behandlungszimmer oder nachdem der Wandspender leer ist nach völliger Entleerung der Wandspender aus der Umverpackung nehmen med. Personal Spender vor dem Einfüllen desinfizieren und Tupferrolle einfüllen Anmerkungen zur Versorgung: Einfach verpackte sterile Güter können unter optimalen Bedingungen (staub- und lichtgeschützt) bis zu 6 Monaten gelagert werden, Sterilgutcontainer bis zu 6 Wochen. Industriell verpackte Güter können meist bis zu 5 Jahren gelagert werden. Entsorgung Was z.B. Spritzen z. B. Kanülen z. B. Infusionsflaschen z. B. Papierauflage Beutel aus dem Abfallbehälter für B-Müll D:\75925731.doc Wohin Wann in den Abfallbehälter für B- Müll z. B. in Kunststoffkanister oder Kanülensammelbehälter im Behandlungszimmer oder Labor Abfallbehälter für Glas Wie Wer med. Personal direkt nach Gebrauch z.B. Kanüle von der Spritze entfernen oder am Kanülenbehälter abstreifen direkt nach Gebrauch med. Personal nach Leerung med. Personal med. Personal Abfallbehälter für B-Müll nach Gebrauch z. B. in den Hausmüllkontainer (wenn keine andere Vereinbarung mit Entsorgungswerk oder gemeinde getroffen) arbeitstäglich oder wenn dieser voll ist Version 01 fest verschlossen med. Personal Seite 9 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan Anmerkungen zur Entsorgung: Abfälle der folgenden Abfallgruppen können in einer Arztpraxis anfallen und sind entsprechend der Vorgaben zu entsorgen: Abfallgruppe A: hausmüllähnlich Abfälle Abfallgruppe B: Medizinspezifische Abfälle, an deren Entsorgung nur innerhalb der Einrichtung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen zu stellen sind Abfallgruppe C: Medizinische Abfälle an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sucht innerhalb und außerhalb der Praxis besondere Anforderungen zu stellen sind (gesonderte Müllentsorgung, z.B. Desinfektion oder Verbrennung). Diese Abfälle müssen schon in der Praxis in speziellen Behältnissen gesammelt und gesondert entsorgt werden. Abfallgruppe D: Abfälle an deren Entsorgung aus umwelthygienischer Sicht innerhalb und außerhalb der Praxis besondere Anforderungen zu stellen sind. Abfallgruppe E: Medizinische Abfälle, an deren Entsorgung nur aus ästhetischer oder ethischer Sicht zusätzliche Anforderungen zu stellen sind. Es kann sinnvoll sein, mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen oder der zuständigen Gemeinde die spezielle Abfallentsorgung aus der Praxis zu klären. 6. Umgang mit und Versand von Laborproben Die erforderlichen Modalitäten sind mit dem untersuchenden Labor abzusprechen. Hierbei sind die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu beachten 7. Umgang mit Arzneimitteln Nach der Apothekerbetreiber-Verordnung sind Medikamente so zu lagern, „daß ihre Qualität nicht nachteilig beeinflußt wird und Verwechselungen vermieden werden“. Vor der Anwendung des Medikamentes ist die Kontrolle des Verfalldatums notwendig. Die Lagerfrist aufgezogener Medikamente sollte 15 Minuten vor Applikation nicht überschreiten. Angebrochene Mehrdosisbehälter mit Konservierungsmittel sollten innerhalb eines Monats aufgebraucht werden, solche ohne Konservierungsmittel innerhalb von 24 Stunden. Mehrdosisbehälter müssen bei Anbruch mit Datum und Uhrzeit gekennzeichnet werden und es dürfen keine normale Kanülen im Verschlußgummi stecken, nur solche mit einem speziellen Bakterienfilter. Für kühl zu lagernde Medikamente muß ein separater Medikamentenkühlschrank vorhanden sein. Die Lagertemperatur ist regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren, bei nicht kühlpflichtige Medikamente sollte die Lagertemperatur unter 26 C liegen. Bei der Entnahme von Salben, Lotionen und Cremes muß auf eine aseptische Entnahme mittels sterilem Spatel geachtet werden. D:\75925731.doc Version 01 Seite 10 von 11 Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Hygieneplanes und Muster-Hygieneplan 8. Umgang mit Meldepflichtigen Krankheiten Der Arzt, der eine der in § 6 des Infektionsschutzgesetztes genannten Krankheiten feststellt, hat unverzüglich Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu machen. Darüber hinaus muß das Gesundheitsamt informiert werden, wenn Personen, die an einer Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung ablehnen oder abbrechen. Das Gesundheitsamt ist auch unverzüglich über das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen zu informieren, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. 9. Schulungsmaßnahmen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ihren infektionshygienischen Aufgaben und den Personalschutz einzuweisen und mindestens einmal im Jahr darüber zu informieren. Ebenso sind alle jährlich über Gefährdungen und Arbeitsschutzmaßnahmen zu belehren. Dies muß anhand einer Betriebsanweisung arbeitsplatzbezogen erfolgen. Alle Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden. D:\75925731.doc Version 01 Seite 11 von 11