Politik

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Neuseeland Fach: Politik
1. Einleitung
In diesem Projekt, das versucht Neuseeland und das Unterrichtsfach Sozialkunde zu
verbinden, könnte ein Themenkomplex „Grundgesetze“ heißen. Zunächst sollte den Schülern
die Bedeutung von Gesetzen erklärt werden. In diesem Zusammenhang könnte auf einzelne
Gesetze Deutschlands eingegangen werden. Diesem allgemeinen Teil könnte dann ein
speziellerer Abschnitt folgen. In diesem zweiten Teil geht es dann um den Vergleich von
unserem deutschen Grundgesetz mit dem Aufbau des „Grundgesetztes“ Neuseelands. Einen
Schwerpunkt bilden dann wichtige politische Gesetze, die in der Geschichte von Neuseeland
entstanden sind und heute den Grundbau dessen bilden, was man heute als das „Grundgesetz“
Neuseelands bezeichnet. Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgehen, dass auf den
folgenden Seiten im Grunde beschrieben wird, dass Neuseeland gar kein Grundgesetz im
deutschen Sinne hat. Die Verfassung Neuseelands orientiert sich mehr an dem Beispiel
Großbritanniens und ist nicht als ein niedergeschriebenes zusammenhängendes
Rechtsdokument zu verstehen.
Weitere Unterrichts- beziehungsweise Projektinhalte könnte der unterschiedliche Staatsaufbau
(Einkammersystem vs. Zweikammersystem) oder Vorteile von dezentralisierten oder
zentralisierten Staaten sein.
Darüber hinaus könnte das Thema „Die Grundrechte und Minderheiten“ am Beispiel der
Maoris im Sozialkundeunterricht eine Rolle spielen.
Diese Mappe beginnt mit einem politischen Überblick über Neuseeland bei welchem dem
Leser in Stichpunktform die wichtigsten Fakten gegeben werden. Im nächsten Punkt wird ein
Einblick in die Aktuelle politische Situation in Neuseeland gegeben. Der dritte Punkt ist eine
Zusammenfassung der historischen Gesetze, die der Meinung des Autors nach einen
wichtigen Einfluss auf die Entwicklung Neuseelands hatten. Die Kopien der Dokumente
werden sie in einem Anhang finden. Im vierten und letzten Teil befinden sich einige etwas
Konkretisierte Unterrichtsvorschläge.
2. Ein politischer Überblick
Stand:
Mai 2003
Ländername:
Neuseeland / New Zealand
Klima:
gemäßigt
Lage:
Ausdehnung von 33 bis 53 Grad südlicher Breite und von 160 östlicher
bis 173 Grad westlicher Länge
Größe:
270.534 qkm
Hauptstadt
(Einwohnerzahl):
:Wellington (300.000 Einwohner)
Bevölkerung:
3.940.000 Einwohner (Juni 2002)
Ethnische Zusammensetzung:
Volkszählung 1996: etwa ¾ europäischer Abstammung; ferner 524.031
Maori, 202.233 Pacific Islander; 82.320 Chinesen; 43.821 Inder;
Wachstumsrate:
1,5% (2002)
Landessprache(n): Englisch und Maori
Religionen/Kirchen: 57,4% Christen (verschiedene Glaubensrichtungen),
5% Hindus/Buddhisten, 15% sonstige, 22% konfessionslos
(lt. Volkszählung von 1996)
Nationaltag:
6. Februar (Waitangi Day)
Unabhängigkeit:
1907 (Umwandlung von einer britischen Kolonie in ein Dominion)
Staatsform/
Regierungsform:
Parlamentarisch-demokratische Monarchie im Commonwealth of
Nations
Staatsoberhaupt:
Ihre Majestät Königin Elizabeth II., Königin von Neuseeland, vertreten
durch The Right Honourable Dame Silvia Cartwright , PCNZ, DBE,
Generalgouverneurin von Neuseeland (seit 4. April 2001)
Vertreter:
Chief Justice of New Zealand, Rt. Hon. Dame Sian Elias
Regierungschef:
The Right Honourable Helen Clark, Premierministerin
(Amtsantritt 10.12.1999), Labour Party
Außenminister:
The Honourable Phil Goff, (Amtsantritt 9.12.1999)), Labour Party
Präsident des
Parlaments:
The Rt. Honourable Jonathan Hunt, Speaker of the House
Representatives, Labour
Präsident der
Zweiten Kammer:
entfällt (Einkammersystem) -
Zusammensetzung
des Parlamentes:
(120 Sitze):
Labour Party (52), Jim Anderton’s Progressive Coalition (2), National
Party (27), ACT (9), Greens (9), New Zealand First (13),, United Future
(8), letzte Wahl Juli 2002, nächste Wahl Ende 2005
Regierungsparteien:
Koalition von Labour und Progressive Coalition
(Minderheitsregierung!), toleriert durch United Future und Greens
Opposition:
National Party, ACT (Association of Consumers and Taxpayers), New
Zealand First
Gewerkschaften:
50 Einzelgewerkschaften, davon 25 der Dachorganisation Council of
Trade Unions (CTU) angeschlossen
Verwaltungsstruktur:
Kommunalregierungen, 12 Regionalräte
Mitgliedschaft in
Internat. Organ.:
VN, Commonwealth, OECD, WTO, Weltbank, ADB, APEC, SPC, PIF
Wichtigste Medien:
Rundfunk:
The Radio Network (privat) und „Radio New Zealand Ltd" (staatlich)
strahlen ihre Programme landesweit aus. Daneben gibt es ca. 150 lokale
kommerzielle Rundfunkstationen;
Fernsehen:
Television New Zealand Ltd. (in Staatsbesitz) mit zwei Programmen
(ONE und Channel 2) sowie private Sender TV3, TV4, PrimeTV und
SKY (mit z. Zt. 5 Kanälen als "pay-TV"); regionale Stationen,
Kabelsender "Saturn" im Aufbau
Tageszeitungen:
The New Zealand Herald (Auckland), The Dominion, Evening Post (je
Wellington), The Press (Christchurch)
Bruttoinlandsprodukt (BIP):
BIP/Kopf:
52,578 Mrd EUR
13.344,67 EUR
3. Aktuelle Politisches Situation
3.1 Staatsaufbau
Neuseelands politisches System wird als parlamentarische Demokratie bezeichnet. Offizielles
Staatsoberhaupt ist immer noch die englische Königin. Sie wird durch einen Govenor-General
repräsentiert, welcher aber von der Staatangehörigkeit her ein Neuseeländer oder eine
Neuseeländerin ist.
Seine Kompetenzen entsprechen in etwa denen des deutschen Bundespräsidenten. Jedes vom
Neuseeländischen Parlament verabschiedete Gesetz, tritt also erst in Kraft nachdem es vom
Govenor-General unterzeichnet wurde. Diese Unterzeichnung ist ist aber aufgrund der
uneingeschränkten nationalen Souveränität nur eine Formsache.
Politisch wie Verwaltungstechnisch ist Neuseeland eines der am Stärksten zentralisierten
Nationen der Erde. Das Land gliedert sich in zwei separate Regierungs- und
Verwaltungsebenen.
1.
„Central Goverment“
 Dies besteht aus dem Parlament und der Staatsregierung samt
Verwaltungsunterbau.
2.
„Local Govermenrt“
 Deren Zuständigkeiten werden grundsätzlich vom Neuseeländischen Parlament
festgelegt und können zusammenfassend als gering Eingeschätzt werden. Sie
umfassen die Rechte über die Festlegung der Benutzungsgebühren der von ihr
erbrachten Kommunale Dienstleistungen.
Das Gesetzgebende neuseeländische Parlament besteht aus einer einzigen Kammer, dem
„House of Repräsentatives“. Eine Legislaturperiode dauert 3 Jahre. Die Regierung kann durch
den sehr zentralisierten Aufbau des Regierungswesens Gesetze mit einer einfachen Mehrheit
des Parlamentes beschließen. Die Gesetzgebung ist dabei auch nicht an eine geschriebene
Verfassung gebunden. Das Verfassungsrecht ist eher eine Ansammlung verschiedener
Rechtsdokumente die auch aus der Geschichte Großbritanniens stammen und z.T. schon sehr
alt sind. (Habeas Corpus Act 1679; Bill of Rights 1689). Änderungen von diesen Gesetzen
benötigt auch nur die einfach Mehrheit des Parlamentes. Nur die Modifikation von
bestimmten Einzelvorschriften benötigt eine Drei-Virtel-Mehrheit oder die einfache Mehrheit
bei einer Volksabstimmung.
3.2 Wahlen und Wahlsystem
In Neuseeland galt bis 1996 das absolute Mehrheitswahlrecht, das aufgrund einer
Volksabstimmung im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen am
12. Oktober 1996 angewendetes Verhältniswahlrecht mit 5-Prozent-Klausel ersetzt worden
ist: das Mixed Member Proportional (MMP) System gleicht in wesentlichen Teilen dem
deutschen Wahlsystem der teilpersonalisierten Verhältniswahl.
Die Parlamentswahl des Juli 2002 endete mit einem Sieg des linken Lagers und der Mitte. Die
alte und neue Premierministerin Helen Clark bildete eine Minderheitsregierung aus Labour
und Progressive Coalition, die von United Future und den Greens toleriert wird.
3.3 Gerichtswesen
In Neuseeland besteht ein unabhängiges Gerichtswesen, die Richter werden von der
Generalgouverneurin ernannt. Die Justiz ist hierarchisch in District Courts (vergleichbar
Amtsgericht), High Court (Landgericht), Court of Appeal (Berufungsgericht) und dem
Judicial Committee of the Privy Council, der höchsten Berufungsinstanz, aufgebaut. Während
der Court of Appeal das höchste Berufungsgericht in Neuseeland ist, befindet sich das
Judicial Committe of the Privy Council in London und besteht aus zwölf Richtern.
3.4 Die Lage der Maori
Die Maori haben sich dem europäisch geprägten Wirtschafts- und Lebensstil weitgehend
angepasst, sie genießen volle Gleichberechtigung. Ihre Rechte sind gesetzlich verankert.
Gesellschaftliche Stellung und Einfluss der Maori-Minderheit in der von zugewanderten
Europäern beherrschten Gesellschaft Neuseelands werden jedoch von Maori-Seite als
unzulänglich kritisiert.
3.5 Außenpolitische Leitlinien
Die bestimmenden Koordinaten neuseeländischer Außenpolitik sind:

enge Zusammenarbeit mit Australien

intensive Pflege der traditionellen Bindungen zu den südpazifischen Inselstaaten

Aufrechterhaltung und weiterer Ausbau der Beziehungen zur Gemeinschaft
südostasiatischer Staaten (ASEAN) und den Anrainerstaaten des Pazifik, insbesondere
zu Japan, sowie Mitarbeit in regionalen Foren (APEC -Gipfeltreffen in Auckland
1999, Pacific Economic Co-operation Conference-PECC),

traditionell enge Beziehungen zu Großbritannien und zum Commonwealth sowie
Entwicklung der Beziehungen zu anderen westlichen Staaten, insbesondere den USA,

Verstärkung der Handelsbeziehungen mit der EU und den EU-Mitgliedstaaten,

weitere Liberalisierung des Welthandels im Interesse der überwiegend aus
Agrarerzeugnissen bestehenden neuseeländischen Exporte,

Engagement in weltweiten Foren, insbesondere den Vereinten Nationen.
3.6 Beziehungen zu Australien
Das Verhältnis zum Nachbarland Australien ist eng und durch Übereinstimmung in den
politischen Grundanschauungen, Solidarität und enge wirtschaftliche Zusammenarbeit
gekennzeichnet. Letztere ist im Abkommen über engere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit
Australien (CER - Closer Economic Relations) vom 01.01.1983 vereinbart worden. Aufgrund
dieses Abkommens wurden am 01.07.1990 die Beschränkungen für den Warenverkehr
zwischen beiden Ländern aufgehoben.
3.7 Mitgliedschaft in regionalen Organisationen
Neuseeland ist Mitglied des Pacific Islands Forum (PIF) sowie des Sekretariats der
Pazifischen Gemeinschaft (SPC). Es konzentriert seine bilaterale Entwicklungshilfe vor allem
auf den südostasiatischen und südpazifischen Raum (ca. 90%).
4. Wichtige politische Gesetze und Vertäge
4.1. Habeas-Corpus-Akte
War ein Gesetz dass, vom Englischen König Karl II im Jahr 1679 erlassen wurde. Die
Habeas-Corpus-Akte (lat. habeas corpus – „Du mögest einen Körper haben“) diente zur
besseren Sicherung der Freiheit der Untertanen und zum Schutze vor Einkerkerung in
Übersee. Sie gilt als eines der modernen Freiheitsrechte und ist in jeder demokartischen
Verfassung verwirklicht.
Dieses Gesetz besagt folgendes.: „Ein Untertan der englischen Krone durfte ohne gerichtliche
Untersuchung nicht in Haft gehalten werden.“ Das Habeas-Corpus-Recht wandte sich gegen
die Leibeigenschaft und ließ in England erste liberalistische Tendenzen aufleben. Das
deutsche Grundgesetz hat das Habeas-Corpus-Recht in Art. 104 GG festgeschrieben. Es gilt
als grundrechtsgleiches Recht.
Dieses Habeas Corpus Recht wurde Bestandteil der Neuseeländischen „Verfassung“.
4.2. Bill of Rights
Die „Bill of Rights“ war die Grundlage für die englische Verfassung. Sie wurde 1689 von
Wilhelm von Oranien vor seinem Amtsantritt als englischer König, auf Drängen des
englischen Parlaments, unterzeichnet. Es diente der Sicherung vor dem Missbrauch der
Königsgewalt.
Es wir auch als beginn der konstitutionellen Monarchie gewertet. Weiterhin diente dieses
Gesetz zur Erlärung der Rechte und Freiheiten der Untertanen und zur Festlegung der
Thronfolge.
Sie enthielt weiterhin folgende Regelungen

Freie Wahl des Parlaments

Freie Rede

Freie Debatte der Parlamentarier

Immunität der Parlamentarier gegen gerichtliche Verfolgung

Keine Steuer ohne parlamentarische Bewilligung

Kein Recht des Königs Gesetze des Parlaments außer Kraft zu setzen

Kein stehendes Herr ohne parlamentarische Bewilligung

Kein katholischer König
4.3 Unabhängigkeitserklärung Neuseelands
Diese International anerkannte Erklärung wurde am 28.10.1835 unterzeichnet. Sie erklärte die
Souveränität Neuseelands und dem Namen: „Vereinigten Stämme von Neuseeland“. Diese
Erklärung wurde den Häuptlingen der Stämme unterzeichnet und enthielt eine eigene Flagge.
Dieses Dokument wird aber nur als Vorläufer für den Vertrag von Waitangi gesehen. Sein
genauer Stellenwert in der Geschichte Neuseelands ist umstritten.
4.4 Vertrag von Waitangi
Im Jahre 1840 unterzeichneten 500 Maori-Häuptlinge das Gründungsdokument Neuseelands.
Mit dem Vertrag von Waitangi erhielt das britische Königshaus das Recht, Land aufzukaufen.
Im Gegenzug erhielten die Maori alle Rechte und Privilegien britischer Untertanen sowie das
unanfechtbare Besitzrecht über ihr Land, ihre Wälder und Fischfanggebiete. So nahm der
Druck der vielen Immigraten und der damit einhergehenden Nachfrage nach Land langsam
ab.
Einige Maori-Stämme jedoch lehnten ab, weiteres Land zu verkaufen und auf ihrem
Stammesland die britischen Gesetze anzuerkennen. So kam es in den 60er Jahren des 19.
Jahrhunderts zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Ende des 19. Jahrhunderts gehörte nur
noch ein Sechstel des Landes den Maori, ein Viertel davon war unter sehr nachteiligen
Bedingungen für die Maori an Immigranten verpachtet.
Fast 100 Jahre vergingen, bevor die Ansprüche der Maori von der neuseeländischen
Öffentlichkeit ernst genommen wurden. Erst 1975 wurde das Waitangi Tribunal einberufen,
in dem die Maori Klagen über Verletzungen des Vertrages vorbringen konnten. Auf Druck
der Maori gestand 1984 die neuseeländische Regierung ihnen das Recht zu, Ansprüche gegen
die Krone, die bis 1840 zurückreichten, vor dieses Schiedsgericht zu bringen.
Mittlerweile hat die britische Krone viele Ansprüche geregelt, die sich auf den Vertrag von
Waitangi berufen und historische Streitigkeiten konnten beigelegt
5. Unterrichtsvorschläge
5.1 Grundgesetze
allgemeiner Teil : Warum Braucht man Gesetze?
Lernziele:
-
die Bedeutung von Gesetzen begreifen
-
verstehen das Gesetze primär aus dem Sicherheits- und
Schutzbedürfnis der Menschen entstehen und dazu bestimmt sind. Jedem Einzelnen –
auch dem Schwachen – Lebensraum in einer Gemeinschaft zu Grarantieren
-
erkennen das sich die Gesetze zusammen mit den
Lebensbedingungen der Menschen im Laufe der Geschichte ändern.
Arbeitsmittel (exemplarisch im Angang zu finden):
-
verschiedene Gesetzestexte ( z.B. Grundgesetz)
-
Tafelbild, Arbeitsblätter, Folien, Bild- und Textmaterial
5.2 spezieller Teil: Das dt. Grundgesetz und Vergleich mit anderen Staaten
Lernziele:
-
weitere Gesetze im Grundgesetz kennen und nennen
-
sich über die Geschichte der Menschrechte informieren
-
sich über die Anfänge der Menschenrechte informieren(HabeasCorpus-Recht, Bill of Rights)
-
Vergleich mit dem Grundgesetze eines anderen Staates
(Neuseeland) und den Unterschied erkennen.
Arbeitsmittel (exemplarisch im Angang zu finden):
-
Tafelbild, Arbeitsblätter, Folien, Bild- und Textmaterial
-
Das Habeas-Corpus-Recht und die Bill of Rights
5.3 Weitere Unterrichtsthemen:
 Dezentralismus (Föderalismus) vs. Zentralismus
 Vergleich des Reformprozesses von Neuseeland mit dem beginnenden deutschen
Reformprozesses
 Vergleich des Deutschen mit dem Neuseeländischen/englischen Bildungssystem
 Wirtschaftspolitik vs. Umweltpolitik
6. Quellen
6.1 Internetquellen
http://www.auswaertiges-amt.de
http://www.nzembassy.com
http://www.govt.nz
http://www.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/
6.2 Quellen in Buchformat
Grünauer, K.H. (Hrsg.):
Rechte und Gesetze. Puchheim: pb-Verlag, 2000
Knorr, A.:
Das ordnungspolitische Modell Neuseelands: ein Vorbild für Deutschland?. Tübingen: Mohr
Siebeck, 1997
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