Neuseeland Fach: Politik 1. Einleitung In diesem Projekt, das versucht Neuseeland und das Unterrichtsfach Sozialkunde zu verbinden, könnte ein Themenkomplex „Grundgesetze“ heißen. Zunächst sollte den Schülern die Bedeutung von Gesetzen erklärt werden. In diesem Zusammenhang könnte auf einzelne Gesetze Deutschlands eingegangen werden. Diesem allgemeinen Teil könnte dann ein speziellerer Abschnitt folgen. In diesem zweiten Teil geht es dann um den Vergleich von unserem deutschen Grundgesetz mit dem Aufbau des „Grundgesetztes“ Neuseelands. Einen Schwerpunkt bilden dann wichtige politische Gesetze, die in der Geschichte von Neuseeland entstanden sind und heute den Grundbau dessen bilden, was man heute als das „Grundgesetz“ Neuseelands bezeichnet. Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgehen, dass auf den folgenden Seiten im Grunde beschrieben wird, dass Neuseeland gar kein Grundgesetz im deutschen Sinne hat. Die Verfassung Neuseelands orientiert sich mehr an dem Beispiel Großbritanniens und ist nicht als ein niedergeschriebenes zusammenhängendes Rechtsdokument zu verstehen. Weitere Unterrichts- beziehungsweise Projektinhalte könnte der unterschiedliche Staatsaufbau (Einkammersystem vs. Zweikammersystem) oder Vorteile von dezentralisierten oder zentralisierten Staaten sein. Darüber hinaus könnte das Thema „Die Grundrechte und Minderheiten“ am Beispiel der Maoris im Sozialkundeunterricht eine Rolle spielen. Diese Mappe beginnt mit einem politischen Überblick über Neuseeland bei welchem dem Leser in Stichpunktform die wichtigsten Fakten gegeben werden. Im nächsten Punkt wird ein Einblick in die Aktuelle politische Situation in Neuseeland gegeben. Der dritte Punkt ist eine Zusammenfassung der historischen Gesetze, die der Meinung des Autors nach einen wichtigen Einfluss auf die Entwicklung Neuseelands hatten. Die Kopien der Dokumente werden sie in einem Anhang finden. Im vierten und letzten Teil befinden sich einige etwas Konkretisierte Unterrichtsvorschläge. 2. Ein politischer Überblick Stand: Mai 2003 Ländername: Neuseeland / New Zealand Klima: gemäßigt Lage: Ausdehnung von 33 bis 53 Grad südlicher Breite und von 160 östlicher bis 173 Grad westlicher Länge Größe: 270.534 qkm Hauptstadt (Einwohnerzahl): :Wellington (300.000 Einwohner) Bevölkerung: 3.940.000 Einwohner (Juni 2002) Ethnische Zusammensetzung: Volkszählung 1996: etwa ¾ europäischer Abstammung; ferner 524.031 Maori, 202.233 Pacific Islander; 82.320 Chinesen; 43.821 Inder; Wachstumsrate: 1,5% (2002) Landessprache(n): Englisch und Maori Religionen/Kirchen: 57,4% Christen (verschiedene Glaubensrichtungen), 5% Hindus/Buddhisten, 15% sonstige, 22% konfessionslos (lt. Volkszählung von 1996) Nationaltag: 6. Februar (Waitangi Day) Unabhängigkeit: 1907 (Umwandlung von einer britischen Kolonie in ein Dominion) Staatsform/ Regierungsform: Parlamentarisch-demokratische Monarchie im Commonwealth of Nations Staatsoberhaupt: Ihre Majestät Königin Elizabeth II., Königin von Neuseeland, vertreten durch The Right Honourable Dame Silvia Cartwright , PCNZ, DBE, Generalgouverneurin von Neuseeland (seit 4. April 2001) Vertreter: Chief Justice of New Zealand, Rt. Hon. Dame Sian Elias Regierungschef: The Right Honourable Helen Clark, Premierministerin (Amtsantritt 10.12.1999), Labour Party Außenminister: The Honourable Phil Goff, (Amtsantritt 9.12.1999)), Labour Party Präsident des Parlaments: The Rt. Honourable Jonathan Hunt, Speaker of the House Representatives, Labour Präsident der Zweiten Kammer: entfällt (Einkammersystem) - Zusammensetzung des Parlamentes: (120 Sitze): Labour Party (52), Jim Anderton’s Progressive Coalition (2), National Party (27), ACT (9), Greens (9), New Zealand First (13),, United Future (8), letzte Wahl Juli 2002, nächste Wahl Ende 2005 Regierungsparteien: Koalition von Labour und Progressive Coalition (Minderheitsregierung!), toleriert durch United Future und Greens Opposition: National Party, ACT (Association of Consumers and Taxpayers), New Zealand First Gewerkschaften: 50 Einzelgewerkschaften, davon 25 der Dachorganisation Council of Trade Unions (CTU) angeschlossen Verwaltungsstruktur: Kommunalregierungen, 12 Regionalräte Mitgliedschaft in Internat. Organ.: VN, Commonwealth, OECD, WTO, Weltbank, ADB, APEC, SPC, PIF Wichtigste Medien: Rundfunk: The Radio Network (privat) und „Radio New Zealand Ltd" (staatlich) strahlen ihre Programme landesweit aus. Daneben gibt es ca. 150 lokale kommerzielle Rundfunkstationen; Fernsehen: Television New Zealand Ltd. (in Staatsbesitz) mit zwei Programmen (ONE und Channel 2) sowie private Sender TV3, TV4, PrimeTV und SKY (mit z. Zt. 5 Kanälen als "pay-TV"); regionale Stationen, Kabelsender "Saturn" im Aufbau Tageszeitungen: The New Zealand Herald (Auckland), The Dominion, Evening Post (je Wellington), The Press (Christchurch) Bruttoinlandsprodukt (BIP): BIP/Kopf: 52,578 Mrd EUR 13.344,67 EUR 3. Aktuelle Politisches Situation 3.1 Staatsaufbau Neuseelands politisches System wird als parlamentarische Demokratie bezeichnet. Offizielles Staatsoberhaupt ist immer noch die englische Königin. Sie wird durch einen Govenor-General repräsentiert, welcher aber von der Staatangehörigkeit her ein Neuseeländer oder eine Neuseeländerin ist. Seine Kompetenzen entsprechen in etwa denen des deutschen Bundespräsidenten. Jedes vom Neuseeländischen Parlament verabschiedete Gesetz, tritt also erst in Kraft nachdem es vom Govenor-General unterzeichnet wurde. Diese Unterzeichnung ist ist aber aufgrund der uneingeschränkten nationalen Souveränität nur eine Formsache. Politisch wie Verwaltungstechnisch ist Neuseeland eines der am Stärksten zentralisierten Nationen der Erde. Das Land gliedert sich in zwei separate Regierungs- und Verwaltungsebenen. 1. „Central Goverment“ Dies besteht aus dem Parlament und der Staatsregierung samt Verwaltungsunterbau. 2. „Local Govermenrt“ Deren Zuständigkeiten werden grundsätzlich vom Neuseeländischen Parlament festgelegt und können zusammenfassend als gering Eingeschätzt werden. Sie umfassen die Rechte über die Festlegung der Benutzungsgebühren der von ihr erbrachten Kommunale Dienstleistungen. Das Gesetzgebende neuseeländische Parlament besteht aus einer einzigen Kammer, dem „House of Repräsentatives“. Eine Legislaturperiode dauert 3 Jahre. Die Regierung kann durch den sehr zentralisierten Aufbau des Regierungswesens Gesetze mit einer einfachen Mehrheit des Parlamentes beschließen. Die Gesetzgebung ist dabei auch nicht an eine geschriebene Verfassung gebunden. Das Verfassungsrecht ist eher eine Ansammlung verschiedener Rechtsdokumente die auch aus der Geschichte Großbritanniens stammen und z.T. schon sehr alt sind. (Habeas Corpus Act 1679; Bill of Rights 1689). Änderungen von diesen Gesetzen benötigt auch nur die einfach Mehrheit des Parlamentes. Nur die Modifikation von bestimmten Einzelvorschriften benötigt eine Drei-Virtel-Mehrheit oder die einfache Mehrheit bei einer Volksabstimmung. 3.2 Wahlen und Wahlsystem In Neuseeland galt bis 1996 das absolute Mehrheitswahlrecht, das aufgrund einer Volksabstimmung im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen am 12. Oktober 1996 angewendetes Verhältniswahlrecht mit 5-Prozent-Klausel ersetzt worden ist: das Mixed Member Proportional (MMP) System gleicht in wesentlichen Teilen dem deutschen Wahlsystem der teilpersonalisierten Verhältniswahl. Die Parlamentswahl des Juli 2002 endete mit einem Sieg des linken Lagers und der Mitte. Die alte und neue Premierministerin Helen Clark bildete eine Minderheitsregierung aus Labour und Progressive Coalition, die von United Future und den Greens toleriert wird. 3.3 Gerichtswesen In Neuseeland besteht ein unabhängiges Gerichtswesen, die Richter werden von der Generalgouverneurin ernannt. Die Justiz ist hierarchisch in District Courts (vergleichbar Amtsgericht), High Court (Landgericht), Court of Appeal (Berufungsgericht) und dem Judicial Committee of the Privy Council, der höchsten Berufungsinstanz, aufgebaut. Während der Court of Appeal das höchste Berufungsgericht in Neuseeland ist, befindet sich das Judicial Committe of the Privy Council in London und besteht aus zwölf Richtern. 3.4 Die Lage der Maori Die Maori haben sich dem europäisch geprägten Wirtschafts- und Lebensstil weitgehend angepasst, sie genießen volle Gleichberechtigung. Ihre Rechte sind gesetzlich verankert. Gesellschaftliche Stellung und Einfluss der Maori-Minderheit in der von zugewanderten Europäern beherrschten Gesellschaft Neuseelands werden jedoch von Maori-Seite als unzulänglich kritisiert. 3.5 Außenpolitische Leitlinien Die bestimmenden Koordinaten neuseeländischer Außenpolitik sind: enge Zusammenarbeit mit Australien intensive Pflege der traditionellen Bindungen zu den südpazifischen Inselstaaten Aufrechterhaltung und weiterer Ausbau der Beziehungen zur Gemeinschaft südostasiatischer Staaten (ASEAN) und den Anrainerstaaten des Pazifik, insbesondere zu Japan, sowie Mitarbeit in regionalen Foren (APEC -Gipfeltreffen in Auckland 1999, Pacific Economic Co-operation Conference-PECC), traditionell enge Beziehungen zu Großbritannien und zum Commonwealth sowie Entwicklung der Beziehungen zu anderen westlichen Staaten, insbesondere den USA, Verstärkung der Handelsbeziehungen mit der EU und den EU-Mitgliedstaaten, weitere Liberalisierung des Welthandels im Interesse der überwiegend aus Agrarerzeugnissen bestehenden neuseeländischen Exporte, Engagement in weltweiten Foren, insbesondere den Vereinten Nationen. 3.6 Beziehungen zu Australien Das Verhältnis zum Nachbarland Australien ist eng und durch Übereinstimmung in den politischen Grundanschauungen, Solidarität und enge wirtschaftliche Zusammenarbeit gekennzeichnet. Letztere ist im Abkommen über engere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Australien (CER - Closer Economic Relations) vom 01.01.1983 vereinbart worden. Aufgrund dieses Abkommens wurden am 01.07.1990 die Beschränkungen für den Warenverkehr zwischen beiden Ländern aufgehoben. 3.7 Mitgliedschaft in regionalen Organisationen Neuseeland ist Mitglied des Pacific Islands Forum (PIF) sowie des Sekretariats der Pazifischen Gemeinschaft (SPC). Es konzentriert seine bilaterale Entwicklungshilfe vor allem auf den südostasiatischen und südpazifischen Raum (ca. 90%). 4. Wichtige politische Gesetze und Vertäge 4.1. Habeas-Corpus-Akte War ein Gesetz dass, vom Englischen König Karl II im Jahr 1679 erlassen wurde. Die Habeas-Corpus-Akte (lat. habeas corpus – „Du mögest einen Körper haben“) diente zur besseren Sicherung der Freiheit der Untertanen und zum Schutze vor Einkerkerung in Übersee. Sie gilt als eines der modernen Freiheitsrechte und ist in jeder demokartischen Verfassung verwirklicht. Dieses Gesetz besagt folgendes.: „Ein Untertan der englischen Krone durfte ohne gerichtliche Untersuchung nicht in Haft gehalten werden.“ Das Habeas-Corpus-Recht wandte sich gegen die Leibeigenschaft und ließ in England erste liberalistische Tendenzen aufleben. Das deutsche Grundgesetz hat das Habeas-Corpus-Recht in Art. 104 GG festgeschrieben. Es gilt als grundrechtsgleiches Recht. Dieses Habeas Corpus Recht wurde Bestandteil der Neuseeländischen „Verfassung“. 4.2. Bill of Rights Die „Bill of Rights“ war die Grundlage für die englische Verfassung. Sie wurde 1689 von Wilhelm von Oranien vor seinem Amtsantritt als englischer König, auf Drängen des englischen Parlaments, unterzeichnet. Es diente der Sicherung vor dem Missbrauch der Königsgewalt. Es wir auch als beginn der konstitutionellen Monarchie gewertet. Weiterhin diente dieses Gesetz zur Erlärung der Rechte und Freiheiten der Untertanen und zur Festlegung der Thronfolge. Sie enthielt weiterhin folgende Regelungen Freie Wahl des Parlaments Freie Rede Freie Debatte der Parlamentarier Immunität der Parlamentarier gegen gerichtliche Verfolgung Keine Steuer ohne parlamentarische Bewilligung Kein Recht des Königs Gesetze des Parlaments außer Kraft zu setzen Kein stehendes Herr ohne parlamentarische Bewilligung Kein katholischer König 4.3 Unabhängigkeitserklärung Neuseelands Diese International anerkannte Erklärung wurde am 28.10.1835 unterzeichnet. Sie erklärte die Souveränität Neuseelands und dem Namen: „Vereinigten Stämme von Neuseeland“. Diese Erklärung wurde den Häuptlingen der Stämme unterzeichnet und enthielt eine eigene Flagge. Dieses Dokument wird aber nur als Vorläufer für den Vertrag von Waitangi gesehen. Sein genauer Stellenwert in der Geschichte Neuseelands ist umstritten. 4.4 Vertrag von Waitangi Im Jahre 1840 unterzeichneten 500 Maori-Häuptlinge das Gründungsdokument Neuseelands. Mit dem Vertrag von Waitangi erhielt das britische Königshaus das Recht, Land aufzukaufen. Im Gegenzug erhielten die Maori alle Rechte und Privilegien britischer Untertanen sowie das unanfechtbare Besitzrecht über ihr Land, ihre Wälder und Fischfanggebiete. So nahm der Druck der vielen Immigraten und der damit einhergehenden Nachfrage nach Land langsam ab. Einige Maori-Stämme jedoch lehnten ab, weiteres Land zu verkaufen und auf ihrem Stammesland die britischen Gesetze anzuerkennen. So kam es in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Ende des 19. Jahrhunderts gehörte nur noch ein Sechstel des Landes den Maori, ein Viertel davon war unter sehr nachteiligen Bedingungen für die Maori an Immigranten verpachtet. Fast 100 Jahre vergingen, bevor die Ansprüche der Maori von der neuseeländischen Öffentlichkeit ernst genommen wurden. Erst 1975 wurde das Waitangi Tribunal einberufen, in dem die Maori Klagen über Verletzungen des Vertrages vorbringen konnten. Auf Druck der Maori gestand 1984 die neuseeländische Regierung ihnen das Recht zu, Ansprüche gegen die Krone, die bis 1840 zurückreichten, vor dieses Schiedsgericht zu bringen. Mittlerweile hat die britische Krone viele Ansprüche geregelt, die sich auf den Vertrag von Waitangi berufen und historische Streitigkeiten konnten beigelegt 5. Unterrichtsvorschläge 5.1 Grundgesetze allgemeiner Teil : Warum Braucht man Gesetze? Lernziele: - die Bedeutung von Gesetzen begreifen - verstehen das Gesetze primär aus dem Sicherheits- und Schutzbedürfnis der Menschen entstehen und dazu bestimmt sind. Jedem Einzelnen – auch dem Schwachen – Lebensraum in einer Gemeinschaft zu Grarantieren - erkennen das sich die Gesetze zusammen mit den Lebensbedingungen der Menschen im Laufe der Geschichte ändern. Arbeitsmittel (exemplarisch im Angang zu finden): - verschiedene Gesetzestexte ( z.B. Grundgesetz) - Tafelbild, Arbeitsblätter, Folien, Bild- und Textmaterial 5.2 spezieller Teil: Das dt. Grundgesetz und Vergleich mit anderen Staaten Lernziele: - weitere Gesetze im Grundgesetz kennen und nennen - sich über die Geschichte der Menschrechte informieren - sich über die Anfänge der Menschenrechte informieren(HabeasCorpus-Recht, Bill of Rights) - Vergleich mit dem Grundgesetze eines anderen Staates (Neuseeland) und den Unterschied erkennen. Arbeitsmittel (exemplarisch im Angang zu finden): - Tafelbild, Arbeitsblätter, Folien, Bild- und Textmaterial - Das Habeas-Corpus-Recht und die Bill of Rights 5.3 Weitere Unterrichtsthemen: Dezentralismus (Föderalismus) vs. Zentralismus Vergleich des Reformprozesses von Neuseeland mit dem beginnenden deutschen Reformprozesses Vergleich des Deutschen mit dem Neuseeländischen/englischen Bildungssystem Wirtschaftspolitik vs. Umweltpolitik 6. Quellen 6.1 Internetquellen http://www.auswaertiges-amt.de http://www.nzembassy.com http://www.govt.nz http://www.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/ 6.2 Quellen in Buchformat Grünauer, K.H. (Hrsg.): Rechte und Gesetze. Puchheim: pb-Verlag, 2000 Knorr, A.: Das ordnungspolitische Modell Neuseelands: ein Vorbild für Deutschland?. Tübingen: Mohr Siebeck, 1997