Das internationale Recht -Internationales Recht – Völkerrecht

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Das internationale Recht
-Internationales Recht – Völkerrecht
-Staaten als primäre politische Akteure
-Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten
-Internationales System = Nationalstaaten + zwischenstaatliche Beziehungen + internationale
Organisationen und Institutionen + NGOs
-internationalen Organisationen ergänzen das internationale Staatensystem – Hauptaufgabe:
zwischenstaatliche Zusammenarbeit
-Staaten stehen selbst in Konflikten in Beziehung miteinander (Friedensvölkerrecht –
Kriegsvölkerrecht)
-Streitigkeiten vor eine internationale Institution bringen
-„Zeitalter der Konferenzdiplomatie”:
-Westfälischer Frieden (1648): Grundlagen des modernen europäischen Staatensystems,
Gleichheit und Souveränität der Staaten
-Frieden von Utrecht (1713): Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
-Heilige Allianz (1815): Grundlagen der modernen Diplomatie
-Konferenzen von Den Haag (1899 und 1907): fast universale Konferenzen, neben den
Großmächten auch Mittelgrosse- und Kleinstaaten, Einführung von Abstimmungen über gewisse
Fragen
-Im 19. Jhd dichtes Netz aus internationalen Organisationen und Institutionen
-Erste Versuche für internationale Zusammenarbeit:
-Internationale Friedenskonferenz von Brüssel und Paris (1848, 1849) unter der Leitung
von Victor Hugo
-Internationale Kommission des Roten Kreuz, Henri Dunant
-Internationale administrative Verbände (erste intern. Org.): Telegraph (1865),
Postwesen (1870), Gewichte und Masse, Meteorologie, Statistik
Theorie der internationalen Organisationen
-Als Internationale Organisationen bezeichnet man eine Organisation, die über nationale Grenzen
hinaus handelt.
-Internationale Organisationen werden durch Vertragsabschluss zwischen Völkerrechtssubjekten
gegründet.
-Verschiedene Annäherungen:
-idealistische Schule: nationalen Selbstkontrolle und Kooperation
-Realismus (50er Jahre, Hans Morgenthau): nationale Interessen und das Gleichgewicht
der Kraftverhältnisse zwischen den Staaten
-Funktionalismus: schrittweise Veränderung , Zusammenarbeit auf nicht-politischem
Gebiet
-Systemtheorie : intern. Organ. und ihre wechselseitigen Beziehungen
-Untersuchung der gegenseitigen Abhängigkeit: positive und negative Wirkungen,
sowie Zusammenarbeit oder Konflikte zwischen den Teilnehmerstaaten
-Transnationalismus: grenzüberschreitende nationale politische und wirtschaftliche
Faktoren
Begriff, Wirkungsbereich und Mitgliedschaft der int. Organisationen
-James Lorimer
-Internationale Organisationen sind jene Formen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, die
durch internationale Verträge zustande kommen, eine ständige Struktur besitzen, dass heißt
mindestens eine, meistens aber mehrere Organe aufstellen und durch ihre Gründungsurkunde ein
Subjekt des internationalen Rechts sind.
-zwischenstaatlich (interstate) oder Regierungsorganisationen (intergouvernemental)
-konstitutionelles Element: der zwischenstaatliche Gründungsvertrag:
-beinhaltet Ziele, Funktionen, Struktur und Verfahren der Organisation
-Vertrag (NATO, EG, Warschauer Pakt), Satzung (Charta – UNO) oder Statut, Konstitution,
beziehungsweise Vereinbarung (Abkommen) genannt
-Es gibt Organisationen, die kein Gründungsvertrag besitzen (z.B.: OSZE, Commonwealth,
Nordischer Rat)
-Es gibt auch Fälle in denen ein internationaler Vertrag zustande kommt, dieser aber nicht direkt
eine internationale Organisation aufstellt (z.B.: G
Gliederung der internationalen Organisationen
1,) universelle Organisationen: Mitgliedschaft und Wirkungsbereich, Zuständigkeit erstreckt sich
auf die ganze Welt
2.) geschlossene Organisation: wollen keine universelle Mitgliedschaft, gewisse Bedingungen (z.B.:
geographische Gegebenheiten, politisch-rechtliche Grundsätze, etc.)
- Regionale Organisationen: Liga der Arabischen Staaten, Europa-Rat, etc.
- Partikulare Organisationen: NATO, Commonwealth, etc.
- Spezielle Organisationen: OPEC, Donau-Ausschuss, etc.
3) Zwischenstaatliche Organisationen: Entscheidungen werden von den Repräsentanten der
einzelnen Staaten getroffen, können nicht direkt zur Geltung gebracht werden.
4) Supranationale Organisationen: verbindliche Entscheidungen, direkt in den Mitgliedstaaten zur
Geltung gebracht, finanziell autonom, Subsidiaritätsprinzip.
-Wirkungsbereich der internationalen Organisationen:
-direkt aus dem Grundvertrag abzuleitende Kompetenzen
-implizierte Kompetenzen (implied powers), z.B.: Uniting for Peace UN 377/V/1950
-attributive Kompetenzen: die Organisation hat keine souveränen Kompetenzen, so
kann sie nur in einem Wirkungskreis handeln, der zur Versehung ihrer Aufgaben notwendig ist,
z.B.: EU Maastricht 3/B/EC
Mitgliedschaft der internationalen Organisationen:
-Vollmitglied:
-Gründungsmitglieder
-später aufgenommene Mitglieder
-individuelle Rechte und Verbindlichkeiten
-kollektive Rechte und Verbindlichkeiten
-Assoziiertes Mitglied: beschränkte Rechte gegenüber den Vollmitgliedern
-Partielles Mitglied
-Beobachter:
-Staaten: ( ständige Beobachter / ad hoc Beobachtungsmissionen )
-internationale Befreiungsorganisationen
-internationale (zwischenstaatliche) Organisationen
-NGO-s
-natürliche Personen
Allgemeine Grundregeln für die Arbeit der int. Organisationen
-jede Organisation verfügt über mindestens ein ständiges Organ:
-Plenarversammlung
-Exekutivorgan (Rat)
-Sekretariat
-nach dem II. W.K. durch weitere Kategorien ergänzt:
-Plenar-Entscheidungsorgane
-Nicht-Plenar-Entscheidungsorgane
-Plenar-Beratungsorgane
-Nicht-Plenar-Beratungsorgane
-Sekretariate
-Gerichte
Die Verfahren der internationalen Organisationen, die Geschäftsordnung
-Rechtsgrundlage der Verfahrensordnung ist die Grundsatzung
-Bereiche der Verfahrensordnung:
-Sitzungen – Mandate
-Tagesordnung, Funktionsträger, Sprachen
-allgemeine Debatte
-Fragen der Tagesordnung
-Beschränkungen bezüglich der Redezeit
-Verfahrensanträge
-Sitzung aussetzen oder schließen
-Debatte über die Tagesordnungspunkte aufschieben
-Debatte einstellen
-Antrag zur Geschäftsordnung
Entscheidungen und Entscheidungsprozesse der int. Organ.
-im Allgemeinen wird der Begriff Beschluss (Resolution) verwendet
-sie sind meistens nur Empfehlungen
-Empfehlungen können an Mitgliedstaaten oder auch an niedrigere Organe (z.B.: UNO an
Mitgliedstaat, oder UNO an ECOSOC) gerichtet werden
-die Satzung kann den Beschlüssen verpflichtenden Charakter zuweisen
-genau vorgeschriebene Entscheidungsprozesse
-Entscheidungsformen:
-Mehrheitsbeschluss:
-Einstimmigkeit
einfache Mehrheit: Verfahrens- und Organisationsfragen
qualifizierte Mehrheit: zumeist Zweidrittel der Stimmen
gewichtete Abstimmung: Mitglieder erhalten nach Bevölkerung, nach
wirtschaftlicher Stärke verschiedene Stimmzahlen (z.B.: EWG, EU)
-Konsensentscheidung: niemand lehnt den Beschluss ab (no objection procedure) – zum ersten Mal
UNO Plenarsitzung 1964, bedeutendstes Ergebnis: Schlussakte von Helsinki (KSZE)
-Abstimmung:
-offene Abstimmung (zumeist mit Handzeichen)
-geheime Abstimmung
-Abstimmung nach Namen (roll-call)
-Ja – Nein – Enthaltung – Nicht Teilnahme
Öffentlicher Dienst bei int. Org.
-in den Sekretariaten der int. Organisationen arbeiten etwa 150.000 Menschen, allein in der UNO
mehr als 80.000, bei der EU mehr als 20.000
-wichtigste Charakteristika:
-Unabhängigkeit
-Loyalität gegenüber der Organisation
-geographisch gerechte Verteilung
-Arbeitsleistung
-moralische Tadellosigkeit
-1997 neuer Verhaltenskodex:
-Grundsatz der persönlichen Verantwortung für die Ausübung eines Amtes;
-Normen zur Verhinderung eines wirklichen oder auch nur scheinbaren Interessenkonfliktes;
-Offenlegung der finanziellen Verhältnisse leitender Beamter der Organisation;
-Leistungsbeurteilungssystem
-personelle Zusammensetzung des Sekretariats muss ein Abbild der Völkergemeinschaft sein
-Chancengleichheit für Frauen – 1994: Aktionsplan zur Verbesserung der Vertretung von Frauen im
höheren Dienst
-Vollzeitbeschäftigung – Teilzeitdienst
-Die Delegierten arbeiten für ihre Regierungen und nicht für die Vereinten Nationen!
Budget und Mitgliedsbeitrag der int. Organisationen
-wichtigsten Kennziffern des Budgets werden durch die Ziele und Aufgaben der Grundsatzung
festgesetzt
-wichtigste Punkte sind Administrativausgaben (Beschäftigte, Gebäude, Instandhaltung,
Renovierung, etc) und Operationskosten
-Mitgliedsbeiträge können:
-zu gleichen Beträgen aufgeteilt oder
-der Leistungsfähigkeit der Staaten angeglichen werden:
-Bruttonationalprodukt pro Kopf
-äußerer Schuldenstand
-für arme Staaten verschiedene Verminderungsverfahren
-Durchschnittsbeträge über mehrere Jahre
-freiwillige Beiträge zu Entwicklungs-, Sozial-, Humanitär- oder Unterstützungshilfe
Außenbeziehungen der int. Org.
-Privilegien und Immunität:
-New Yorker Abkommen über die Privilegien und Immunität der Vereinten Nationen
1946 (HU: 1957:XV GA)
-Übereinkommen über die Privilegien und Immunität des Europa Rates 1949 (HU:
1991:LXXI GA)
-Wiener Abkommen über die diplomatischen Beziehungen 1961
-Wiener Abkommen über die konsularischen Beziehungen 1963
-personelle Unantastbarkeit
-nicht nach den Straf-, Zivil- oder Staatsverwaltungsgesetzen des Gastlandes verurteilt
-„headquarters agreement”
-Ständige Vertretungen der Mitgliedstaaten:
-Wiener Abkommen über die Vertretungen der Staaten bei universellen int.
Organisationen 1975
-Aufgabe der ständigen Vertretungen: Teilnahme in der Arbeit der int. Organisation,
Repräsentation des Mitgliedstaates, Informierung des Mitgliedstaates
-Jedes Mitgliedland kann selbst entscheiden, ob es eine ständige Vertretung aufstellen
will, oder nicht. Man braucht dazu keine Zustimmung des Gastlandes.
-Möglichkeit zu Beobachtermissionen
Vertretungen internationaler Organisationen:
-Hauptregel: int. Organisationen haben kein aktives Recht um Gesandte oder Botschafter zu senden
-Kontakte sind vor allem am Sitz der Organisation gegeben
-nur wenige int. Organisationen haben Vertretungen in Mitglied- oder anderen Staaten: die UNO
oder die NATO senden keine Vertreter, dagegen die Kommission der EU fast immer.
-die UNO sendet Repräsentanten, Koordinatoren in Entwicklungsländer
-Vertretungen um bestimmte Aufgaben effizienter durchzuführen
-Vertretungen zur Sicherung des Informationsflusses: die UNO hat in über 70 Ländern
Informationszentralen, die in der Landessprache UNO-Dokumente und Informationsmaterialien
verteilen
Rolle der internationalen Konferenzen und Organisationen
-Ausarbeitung neuer Grundsätze
-„neutrale“ Normen in Beziehung zu Einzelstaaten, aber positive Präferenzen in Beziehung zur
allgemeinen menschlichen Zusammenarbeit
1) Katalog der Normen anhand des Schlussaktes von Helsinki: „10 Grundsätze”
-Souveräne Gleichheit
-Enthaltung von Gewalt oder von der Drohung mit Gewalt
-Unverletzbarkeit der Grenzen
-Territoriale Integrität
-Friedliche Lösung der Konflikte
-Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
-Die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
-Gleichheit und Selbstbestimmung der Völker
-Zusammenarbeit zwischen Staaten
-Gutgläubige Erfüllung internationaler Rechtspflichten
2) Pariser Charta für ein Neues Europa:
-verstärkte Neudefinierung der Grundnormen des Schlussaktes von Helsinki
-Übertragung der Normen in die Praxis der internationalen Beziehungen
3) Liga der „nicht verpflichteten“ Staaten:
-internationale Konferenzen zwischen Cou En-Laj (China) und Nehru (Indien) –
„Programmähnliche internationale Rechtsnormen“
-Panca Sila – Abkommen von 1954:
-Gegenseitige Achtung der territorialen Integrität und Souveränität
-Nicht-Angriffsabkommen
-Gegenseitige Präferenzen
-Friedliches Nebeneinanderleben
4) Dilemma von Kosovo: Verletzung der Menschenrechte vs. Nichteinmischung und Absage von
Gewalt
Die Vereinten Nationen (UNO)
-Winston Churchill & F. D. Roosevelt, 12. Aug. 1941: Atlantic Charta
-1. Jan. 1942: Washingtoner Deklaration: USA, GB, SU und China („die vier Weltpolizisten“),
sowie weitere 22 Staaten – Deklaration der Vereinten Nationen
-August-Oktober 1944: Konferenz von Dumberton Oaks: Entstehung der Charta der Vereinten
Nationen, Organisationsstruktur: Plenarversammlung, Sicherheitsrat mit besonderen Aufgaben
-Konferenz der Vereinten Nationen in San Francisco (25. April – 26. Juni 1945): 300 Vertreter der
50 Gründungsstaaten
-Organisation von souveränen und unabhängigen Staaten (keine Weltregierung)
-24. Oktober 1945: UNO-Tag: Inkrafttreten der Charta:
-multilateraler internationaler, völkerrechtlicher Vertrag
-neben den Gründungsmitgliedern kann jedes „friedliebende“ Land Mitglied werden
-die Verpflichtungen der Staaten, die sich aus der Charta ergeben, haben Vorrang vor anderen
internationalen Abkommen
-ausdrücklich wird die Organisation nicht zum Subjekt des int. Rechts (nur in Art. 104 und Art. 43)
-erste Sitzung: 10. Januar 1946 in London, Geschäftsordnung des Sicherheitsrates ausgearbeitet
-ofizielle Sprachen:
-Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch
-Arbeitssprachen: Englisch und Französisch
-1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen
Die Charta der Vereinten Nationen
Ziele und Grundsätze:
-den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu erhalten
-Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen
-Förderung der internationalen Zusammenarbeit
-Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, humanitären Konflikte und Probleme
-Festigung der Achtung vor den Menschenrechten
-Möglichkeit zu sofortigen Konsultationen zwischen den Regierungen
-Forum für die Auseinandersetzung mit langfristigen Problemen
-breites Spektrum von Maßnahmen für die Friedenssicherung
-beinhaltet Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten
-Gliederung:
-Kapitel I: Grundsätze
-Kapitel II: Mitgliedschaft
-Kapitel III-V: Arbeitsweise
-Kapitel VI: friedliche Lösung von Konflikten
-Kapitel VII: Maßnahmen bei der Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen
-Kapitel VIII: Regionale Abmachungen
-Kapitel IX-X: wirtschaftliche und soziale Fragen
-Kapitel XI-XIII: Treuhand
-Kapitel XIV: Gerichtshof
-Kapitel XV: Generalsekretariat
-Mitglieder
-heute 191 Mitglieder (fast alle Staaten der Welt)
-II. Kapitel der Charta behandelt die Mitgliedaufnahme, die Aufhebung der Mitgliedschaft, oder
den Ausschluss.
-Die Aufnahme erfolgt durch den Beschluss der Generalversammlung nach Vorschlag des
Sicherheitsrates: anfangs jeder Staat alleine, später auch in Gruppen möglich (1955, 1960, 1973
USA vs. SU), ab 1971 ist der Vertreter Chinas nicht mehr Taiwan, sondern die Volksrepublik
-die Mitgliedschaft jener Staaten, gegen die der Sicherheitsrat Vorbeugungs- oder
Zwangmaßnahmen anwendet, kann aufgehoben werden
-jenes Mitgliedsland, dass die Grundnormen der Charta wiederholt verletzt, kann aus der UNO
ausgeschlossen werden
-in beiden Fällen entscheidet die Generalversammlung nach Vorschlag des Sicherheitsrates
-Die Hauptorgane
1) Generalversammlung (General Essembly):
-besteht aus allen Mitgliedstaaten, jedes Land hat ein Votum – 191 Mitglieder
-„Parlament der Nationen“ - Plenarorgan
-Charta Art. 10-17 stellt seine Aufgaben vor; es gibt keine internationale Frage, die nicht in
irgendeiner Form vor dem Plenum diskutiert werden könnte
-kann jede Frage erörtern, die den internationalen Frieden und die Sicherheit betrifft
-kann Empfehlungen an die Mitgliedstaaten oder den Sicherheitsrat aussprechen (Resolutionen)
-Uniting for Peace (377/V): das Plenum kann Maßnahmen treffen, falls der Sicherheitsrat uneinig
wäre und eine Situation den Frieden gefährdet oder eine aggressive Handlung durchgeführt wird.
-kann Empfehlungen zur friedlichen Lösung von Konflikten aussprechen.
-wählt die nicht ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates
-zusammen mit dem Sicherheitsrat wählt sie die Richter des Internationalen Gerichtshofes
-auf den Ratschlag des Sicherheitsrates ernennt sie den Generalsekretär
-überprüft die Berichte der einzelnen UNO-Organe
-nimmt den Haushaltsplan an
-entscheidet über Mitgliedaufnahme, Ausschluss oder Aufhebung der Mitgliedschaft
-tritt einmal jährlich zur ordentlichen Versammlung zusammen (September bis Dezember)
-häufig nehmen an den allgemeinen Plenarsitzungen Staats- und Regierungschefs und/oder
Außenminister teil
-Vorsitzender der Plenarsitzung wird nach einem int. Rotationsprinzip gewählt (Regionalgruppen:
Afrika, Asien, Lateinamerika, Karibik, Osteuropa und Westeuropa)
-6 Komitees um Arbeit des Plenums zu erleichtern:
-Erster Hauptausschuss zu Fragen der Politik und int. Sicherheit (Abrüstung, Waffenkontrolle,
Waffenbeschränkung)
-Zweiter Hauptausschuss über Wirtschafts-, Welthandels- und Finanzfragen
-Dritter Hauptausschuss zu sozialen, humanitären und kulturellen Problemen
-Vierter Hauptausschuss beschäftigt sich mit Fragen der Dekolonisation
-Fünfter Hauptausschuss ist dem Haushalt, der Verwaltung und Administration (Sekretariat)
zuständig
-Sechster Hauptausschuss über die Charta und die Entwicklung des int. Rechts
-wichtige Entscheidungen werden mit Zweidrittelmehrheit gefällt, an sonsten einfache Mehrheit
-zahlreiche ad-hoc- und Aushilfskomitees
-Außerordentliche Plenarsitzungen – Sondergeneralversammlungen:
-Immer zu bestimmten Themen (Abrüstung, Entwicklung, Frauenfragen, Drogen)
-Auf Ansuchen des Sicherheitsrates oder der Mehrheit der Mitglieder
-Alle 5 Jahre zur Überprüfung der Ergebnisse der Weltkonferenzen (Weltbevölkerungskonferenz,
Weltfrauenkonferenz, Weltgipfel für soziale Entwicklung)
-Notstandsondertagung:
-Anhand der Resolution „Uniting for peace”
-Plenum innerhalb von 24 Stunden zusammenrufen
-Wirksames Handeln in Krisensituationen
2) Der Sicherheitsrat (Security Council)
-trägt die Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der int. Sicherheit
-die UNO Mitgliedstaaten übertragen einen Teil ihrer Souveränität
-ursprünglich 11 Mitglieder: USA, SU, GB, FR, CHIN als ständige Mitglieder + 6 nichtständige
Mitglieder, ab 1965 statt den 6 nicht ständigen Ländern immer 10, dadurch stieg die Mitgliedzahl
auf 15. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder
-bei Verfahrensfragen genügen 9 Ja-Stimmen, bei Tagespunkten und allen anderen Fragen ist die
Zustimmung aller 5 ständigen Mitglieder nötig (quasi Vetorecht) – Konsultationen zur
Übereinstimmung aller Mitglieder („Kampfabstimmungen” als ultima ratio)
-Beschlüsse für die Mitgliedstaaten verbindlich (!)
-Aufgaben:
-friedliche Lösung von Konflikten: Untersuchung, Vermittlung – ist nur dann zur Handlung
berechtigt, wenn sich der Konflikt verzögert und damit den int. Frieden gefährdet (nach Kapitel VI
der UN-Charta)
-Verordnung von Übergangsmaßnahmen bei Friedensbruch oder Aggressionshandlungen
-Anwendung von Zwangmaßnahmen (ohne Waffengewalt): Sanktionen, wirtschaftliche Blockaden,
etc.
-nötige Maßnahmen mit Anwendung von Land-, See- oder Luftstreitkräften zur Gewährleistung
oder zur Herstellung der Sicherheit (nach Kapitel VII der UN-Charta)
-macht Vorschläge für neue Mitglieder
-macht Vorschläge für den neuen Generalsekretär
-wählt mit der Generalversammlung die Richter des Internationalen Gerichtshofes
-arbeitet Pläne zur Waffenkontrolle aus
-Resolutionen (Beschlüsse) oder Erklärungen:
-Empfehlungen
-Appelle
-Anordnungen
-Ermutigungen
-Verurteilungen
-ein Ausschuss wird eingesetzt um die Durchführung der Beschlüsse zu überwachen
-werden die Beschlüsse nicht beachtet:
-kann sich der Sicherheitsrat an den Int. Gerichtshof wenden
-kann Sanktionen verhängen
-Gewaltanwendung als äußerstes Mittel
-Kollektive Sicherheit:
-vertraglich vereinbartes internationales System gegen Aggressionen jeder Art,
-starke internationale Organisation als Reaktionskörper
-Verhängung von Zwangs-Maßnahmen als Kern des Sicherheitssystems
-große Aufgaben: Kuwait, Jugoslawien (UNPROFOR, IFOR, SFOR – Internationaler
Friedensaufrechterhaltung durch die UNO
-im Zeitalter des Kalten Krieges über 150 internationale bewaffnete Konflikte und/oder
Bürgerkriege
-einige Auftritte der Generalsekretäre, Vermittlung und Befreidung, aber der Sicherheitsrat konnte
nur in sehr vereinzelten Fällen gemeinsam auftreten
-Der Begriff „peacekeeping“ ist nicht in der UN-Charta enthalten
-erste Mission: 1948 zur Beobachtung des Waffenstillstandes zwischen Israel und Palästina
(UNTSO)
-„Blauhelme“ in neuer Funktion von Generalsekretär Dag Hammarskjöld (Schweden) initiiert
(1956: Suez)
Terminologie
-Peace-keeping : friedenserhaltende oder friedenssichernde Operationen
-Peace-building : Friedenkonsolidierende Missionen
-Peace-enforcement : Friedenserzwingung durch vom Sicherheitsrat autorisierte „coalitions of the
willing“ (deutsch etwa: Zweckbündnisse)
1. Generation von peace-keeping Operationen:
-Mandat wird vom Sicherheitsrat oder in einigen Fällen von der
Generalversammlung erteilt
-sehr eng umschriebenes Mandat: meist nur Beobachtungsmission
-da es sich nicht um Zwangsmassnahmen handelt, kann die Aktion nur dann durchgeführt werden,
wenn das betroffene Land seine Zustimmung erklärt (consent)
-freiwillige Truppenaufgebote
-Generalsekretär und Sekretariat haben große Rolle bei der Planung, Durchführung und Beendigung
der Operationen; Generalsekretär ernennt die Befehlshaber der Truppen
-1948-1990: etwa 500.000 „Blauhelme“ aus 90 Ländern (Ungarn: Irak-Iran, Angola, Kambodscha,
West-Sahara, Namibia, Zypern)
-drei Prinzipien für „klassisches“ Peacekeeping:
-Stationierung der Peacekeeper mit Einverständnis der Konfliktparteien,
-strikte Neutralität,
-Gewaltanwendung nur zur Selbstverteidigung
-Neuer Grundsatz:
-„So gewaltfrei wie möglich, aber so robust, wie nötig”
-2. Generation von peace-keeping Operationen:
-statt Konflikten zwischen Nationalstaaten immer mehr Bürgerkriegssituationen – interne
Konflikte (Nicaragua, El-Salvador, Angola, Kambodscha)
-UNO muss bei der Herstellung der Rechtsordnung, bei der Demokratisierung, bei Wahlen, etc.
mitwirken
-häufig humanitäre Aspekte der Mission (Kurdische Frage in Irak: Operation Provide Comfort)
-muss nicht die Zustimmung des betroffenen Landes vorausgehen (Präzedenzfall Somalia, wo es
keine Zentralregierung gab)
-Nicht nur Selbstverteidigung, sondern auch „Verteidigung des Mandates”
-Coalition of the willing:
-Ein Mitgliedstaat (die so genannte „lead-nation“) mit der Führung der Aktion beauftragen
-Ziel ist die Umsetzung des Kapitel-VII-Mandats
-„klassisches Beispiel“: Sicherheitsrats-Resolution Nr. 678 vom 29. November 1990, mit der die
„mit der Regierung von Kuwait zusammenarbeitenden Mitgliedstaaten“ ermächtigt wurden, „alles
Nötige zu tun, um Frieden und Stabilität in der Region wiederherzustellen“. Dies war die
Ermächtigung zum Golfkrieg von 1991.
-Friedenserzwingungsmaßnahmen und „coalitions of the willing“ werden unter Kapitel VII der
Charta mandatiert, d.h., die entsprechende Resolution enthält die Formel „tätig werdend nach
Kapitel VII der
Agenda For Peace (1992/1995)
-Agenda für den Frieden
-Boutros Boutros-Ghali - eine Reihe von Handlungsorientierten Ideen zur Reform der Friedens- und
Sicherheitspolitik
-durchgängiges Konzept der Friedenserhaltung und -sicherung entwickelt, von der präventiven
Diplomatie bis zur zwangsweise Friedensherstellung
-Kernpunkte der „Agenda für den Frieden“ sind:
• die Konfliktprävention,
• die Ausweitung des klassischen Konzepts friedenserhaltender Operationen durch den
präventiven Einsatz von Friedensmissionen,
• die Schaffung von „stand-by-arrangements“ (Verfügungsbereitschafts-Abkommen), d.h.
Mitgliedstaaten erklären Bereitschaft Truppen zur Verfügung zu stellen,
• die Stärkung der Rolle der Regionalorganisationen bei friedenserhaltender Maßnahmen,
• die Stärkung der Rolle des Internationalen Gerichtshofs,
• die Institutionalisierung von Sicherheitsratstreffen auf hoher Ebene.
-Finanzierung der Operationen: bei der ersten Generation meistens einige wenige reiche
Mitgliedstaaten und ihre Verbündeten, seit jüngster Zeit sollen am besten alle Mitgliedstaaten
anhand einer Quote Gelder beisteuern
-UNO erhielt für Friedensaufrechterhaltungsmissionen 1988 den Friedens-Nobelpreis
-Blauhelme tragen die Uniform ihres Landes, nur das UNO-Abzeichen und ein blaues Helm
kennzeichnet sie als Friedenssoldaten
-alle Mitglieder entscheiden selbst, freiwillig, ob sie an einer Friedensmission teilnehmen
-grundsätzliche Kriterien für UNO-Missionen sind seit 1995
-die Gefährdung des int. Friedens
-eine klare politische Zielsetzung
-ein dieser entsprechendes Mandat
Terrorismusbekämpfung
-zwölf Konventionen zur Bekämpfung spezifischer Formen des Terrorismus (z.B.
Flugzeugentführungen, Geiselnahmen) - System völkerrechtlicher Instrumente
-Resolution 1368 (12. Sept. 2001): Terrorismus als Bedrohung des Weltfriedens
-Resolution 1373 (28. Sept. 2001): Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen
Terrorismus (Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, die Verhütung und Verfolgung
terroristischer Straftaten, verstärkte internationale Zusammenarbeit, etc.) und ein Anti-TerrorismusAusschuss – CTC.
-sogn. 1267-Ausschuss (Sanktionsregime Taliban/Al Qaida)
Die Nord-Atlantik-Pakt Organisation
-4. April 1949: Washington, USA und 12 westeuropäische Staaten
-Polarisierung des internationalen Systems
-Ziel: Schaffung des int. Friedens und der Stabilität, Sicherheit
-Grundlegende Aufgaben:
-die Mitglieder enthalten sich von der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt (Art.
1.)
-unterstützen die int. Stabilität und Sicherheit, lösen Streitfragen auf friedlichem Wege,
unterstützen die demokratischen Institutionen (Art.1-2.)
-einzeln
und
gemeinsam
entwickeln
sie
die
individuellen
und
kollektiven
Verteidigungsinstrumente (3. Art.)
-ein Angriff gegen ein Mitglied wird als Angriff gegen alle gedeutet (Art. 5.)
-Umgestaltung der NATO nach der Wende:
-Gipfel von Rom 1991: neue Strategie der Kooperation, multinationale Zusammenarbeit,
Schaffung des NACC
-1994: Partnerschaft für Frieden (PfP)
-1997: NACC wird zum Euro-atlantischen Partnerschaftsrat
-1999: neue Mitglieder: Polen, Ungarn, Tschechien
-Washington-Strategie (2000): festhalten am alten Wertesystem mit neuen Mitteln
-stabile euro-atlantische Umgebung
-ständige Konsultation der Koalitionsmitglieder
-Schutz gegen Aggressionen
-effektives Krisenmanagement (Antwort auf Krisen)
-weite Partnerschaft
-Terrorismusbekämpfung
-Neue Mitglieder 2004
-Institutionen der NATO:
-Nordatlantischer Rat: einziges politisches Gremium, Entscheidungsorgan, zweimal jährlich
treffen sich hier die Außen- und Verteidigungsminister, in der Zwischenzeit konsultieren die
Repräsentanten einmal wöchentlich oder nach Bedarf. Entscheidungen werden einstimmig mit
Konsens getroffen.
-Strategisches Verteidigungskomitee
-Generalsekretär
-Militärisches Komitee: höchstes militärisches Gremium, Mitglieder sind die Generalstabschefs der
einzelnen Staaten. Aufgabe ist die Leitung in militärischen und strategischen Fragen, Ratgeber an
den Rat, in Krisensituationen gibt es Vorschläge an den Rat.
-Euro-atlantischer Partnerschaftsrat: zweimal jährlich treffen sich die Außen- und
Verteidigungsminister, in der Zwischenzeit treffen sich monatlich die Botschafter der Mitglieder
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE/OSZE)
-Willy Brandt: Ostpolitik – Abkommen mit den Ostblockstaaten, Abrüstungsverhandlungen
-Europäische Sicherheitskonferenz 1972 in Helsinki (KSZE), Gipfeltreffen vom 31. Juli bis zum 1.
Aug. 1975: 35 Staats- und Regierungschefs aus Europa und Amerika
-Schlussakte von Helsinki:
-drei „Körbe“:
-politisch-militärische Aspekte der Sicherheit, enthält die Grundsätze der zwischenstaatlichen
Kontakte und Vertrauen stärkende Maßnahmen
-wirtschaftliche, technologische und umweltpolitische Zusammenarbeit
-humanitäre, menschenrechtliche Zusammenarbeit, Unterrichts- und Kulturfragen
-neue Annäherung zum Thema Sichernheit
-nicht als Mitglieder von Koalitionen, sondern souveräne, unabhängige Staaten
-Entscheidungen wurden im Einklang, durch Konsens getroffen
-hat sich zum ersten Mal auf europäischer Ebene mit Menschenrechtsfragen beschäftigt
-Abrüstungsprozess – CFE Abkommen
-keine rechtlichen, sondern politischen Verpflichtungen
-nach der Wende Hoffnung auf eine friedliche Zusammenarbeit auf gleichen Wertgrundlagen mit
Hilfe der KSZE – Konflikt in Jugoslawien
-1990: Konferenz in Paris: Gipfeltreffen soll regelmäßig abgehalten werden, Außenminister sollen
einen eigenen Rat bilden – Forum für europäischen politischen Dialog
-1992: Außenministertreffen in Stockholm: Generalsekretär eingeführt, Repräsentanten der
Mitgliedstaaten treffen sich regelmäßig in Wien
-1994: Gipfel von Budapest: aus KSZE wird Organisation – OSZE
-bedeutende Rolle im Bereich der „soft security“ (nicht-militärische Sicherheit), vor allem im
humanitären Sektor
-arbeitet eng mit dem Europa-Rat zusammen
Internationale Sicherheitsarchitektur
1) Regeln, Rechtsnormen
-UNO-Charta
-Grundsätze von Helsinki
-internationale Verträge
-Gewohnheitsrecht
-Präzedenzfälle
-Verhaltensnormen
2) Internationale Institutionen
-UNO Generalversammlung
-Sicherheitsrat
-Friedensaufrechterhaltung (Missionen)
-OSZE
-NATO
-IAEA
-Überwachungsmechanismen
3) Tätigkeitsbereiche
-Agenda For Peace (vorbeugende Diplomatie, Friedensschaffung, Friedenssicherung,
Friedensdurchsetzung,…)
-Friedenserzwingung durch Maßnahmen des Sicherheitsrates
-Sanktionen
-OSZE: „soft security”
-Abrüstung, Waffenkontrolle
-Terrorismusbekämpfung
Internationales Recht bei bewaffneten Konflikten
-Recht zur Kriegsführung (ius ad bellum):
-galt jahrhunderte lang als Grundrecht der Staaten bei Konflikten: ultima ratio regum – letzte
Möglichkeit des Königs zur Konfliktbeilegung
-Völkerrecht zur friedlichen Lösung von Gegensätzen
-Artikel 2.4. der UNO-Charta hat dieses Recht eigentlich in sein Gegenteil umgewandelt: Verbot
der Gewaltanwendung – ius contra bellum
-Kriegsrecht (ius in bello):
-Haager Abkommen von 1899 und 1907 über die Grundsätze der Kriegsführung zu See und zu
Land
-gesammelte Regeln der Kriegsführung, beinhaltet die Rechte und Verpflichtungen der
Kriegsteilnehmer – Haager Rechtsgrundsätze (1954)
-Humanitäres Völkerrecht:
-Genfer Protokolle von 1925 über Gas- und Bakterialwaffen
-Genfer Rechtsgrundsätze zum Schutz der Kriegsopfer, der Verletzten, Kriegsgefangenen, zum
Schutz der Bürger – Genfer Abkommen 1949 mit Ergänzungsprotokollen 1977
-Genfer Konvention 1951 – Schutz der Flüchtlinge
-Schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts = Kriegsverbrechen
-Vertragsparteien sind verpflichtet, die individuellen Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen
oder sie an einen anderen Staat zur Strafverfolgung auszuliefern
-Internationalen Straftribunal für Ruanda
-Internationalen Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien
-der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)
-bedeutendste Institution zur Wahrung des humanitären Völkerrechts ist das Internationale Komitee
vom Roten Kreuz (IKRK)
Die Genfer Abkommen
-Die Genfer Abkommen sind zwischenstaatliche Abkommen.
-Die Bestimmungen der vier Konventionen betreffen
-die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I),
-die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer
Abkommen II),
-die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und
-die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV).
-Zusatzprotokoll II von 1977 stellt eine Reaktion auf den Anstieg der Zahl und Schwere von nichtinternationalen bewaffneten Konflikten in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg dar, insbesondere
im Rahmen der Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen in Afrika
-Kontrollorgan ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
Genfer Recht – Haager Recht
-Genfer Recht:
-vor allem Umgang mit Personen, die im Fall eines bewaffneten Konflikts nicht an den
Kampfhandlungen beteiligt sind (Nichtkombattanten),
-also verwundete, erkrankte und gefangen genommene Soldaten sowie Zivilisten
-Haager Recht:
-überwiegend Festlegungen zu zulässigen Mitteln und Methoden der Kriegführung
-vor allem Regeln für den Umgang mit den an den Kampfhandlungen beteiligten Personen
(Kombattanten)
-1899 und 1907: Haager Landkriegsordnung
Wichtige Bestimmungen der Genfer Abkommen von 1949
Abkommen I:
-Verletzte und erkrankte Angehörige der bewaffneten Streitkräfte sind unterschiedslos durch jede
am Konflikt beteiligte Partei zu schützen und zu versorgen.
-Angriffe auf sanitätsdienstliche Einrichtungen (Lazarette und Krankenhäuser), die unter dem
Schutz eines der Schutzzeichen der Konvention stehen, sind streng verboten.
-Schutz für Angehörige der anerkannten nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften
und anderer durch ihre Regierung anerkannten Hilfsorganisationen.
-Als Schutzzeichen im Sinne dieser Konvention wird, als Umkehrung der Schweizer
Nationalflagge, das Rote Kreuz auf weißem Grund festgelegt.
Abkommen II:
-Schutzbestimmungen für kranke, verwundete und schiffsbrüchige Angehörige der bewaffneten
Seestreitkräfte
-Konfliktparteien können Schiffe neutraler Parteien um Hilfe beim Transport und der Versorgung
der kranken, verwundeten und schiffsbrüchigen Soldaten bitten
-Speziell ausgerüstete Hospitalschiffe
Abkommen III:
-Definition der Kriegsgefangenen
-Kriegsgefangene sind unter allen Umständen menschlich zu behandeln.
-Streng verboten sind insbesondere ihre Tötung, Gewaltanwendung, Folter, Verstümmlung,
medizinische Experimente, Beleidigungen, Erniedrigungen und das öffentliche Zuschaustellen.
-Kriegsgefangene sind bei Befragungen nur verpflichtet, ihren Namen und Vornamen, ihren
Dienstgrad, ihr Geburtsdatum, ihre Einheit und gegebenenfalls ihre Identifizierungsnummer zu
nennen.
-Die Unterbringung von Kriegsgefangenen in geschlossenen Lagern ist erlaubt, sofern dies unter
hygienischen und nicht gesundheitsgefährdenden Bedingungen erfolgt.
-Kriegsgefangene unterer Dienstgrade dürfen, ihrem Alter und körperlichen Zustand entsprechend,
zur Arbeit herangezogen werden.
-Offiziere sind nicht zur Arbeit verpflichtet, ihnen ist jedoch auf Wunsch
Abkommen IV:
-Zivile Krankenhäuser dürfen unter keinen Umständen angegriffen werden.
-Zivilpersonen haben Anspruch auf Respekt ihrer Person, Ehre, familiären Bindungen, ihrer
religiösen Überzeugungen und Gebräuche und ihrer sonstigen Gewohnheiten.
-Plünderungen, Vergeltungsmaßnahmen und Geiselnahme sind verboten.
-Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, für die Bevölkerung des besetzten Gebietes die Versorgung
mit Nahrung und medizinischen Artikeln sicherzustellen.
-Tätigkeit der jeweiligen nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und ähnlicher
Hilfsorganisationen darf durch die Besatzungsmacht nicht eingeschränkt werden.
-Für die Internierung von geschützten Personen gelten ähnliche Regeln wie für die Unterbringung
von Kriegsgefangenen.
-Personen dürfen ein Komitee wählen, welches sie gegenüber
Das Internationale Rote Kreuz
1859: Henry Dunant – Solferino
29. Oktober 1863:
-die Gründung nationaler Hilfsgesellschaften für Kriegsverwundete
-die Neutralisierung der Verwundeten
-die Entsendung freiwilliger Pflegekräfte für Hilfeleistungen auf das Schlachtfeld
-die Organisation und Durchführung weiterer internationaler Konferenzen
-die Einführung eines Kenn- und Schutzzeichens in Form einer weißen Armbinde mit rotem Kreuz
Schutz der Flüchtlinge – UNHCR
1946 wurde als Übergangslösung die IRO gegründet (Internationale Flüchtlingsorganisation)
1951 trat an ihre Stelle das Hauptkommissariat für Flüchtlingsfragen (UNHCR)
-internationaler Schutz für Flüchtlinge
-dauerhafte Lösung der Flüchtlingsproblematik
-Prävention, Dringlichkeitshilfe, Lösungen (Repatriierung, Eingliederung, Neuansiedlung)
-materielle Hilfe
-genaue Definition der Flüchtlinge
-Zentrale in Genf, 246 Büros weltweit
-Vorsitz hat der Hauptkommissar, der auf Vorschlag des Generalsekretärs gewählt wird
-wird durch freiwillige Beiträge finanziert, nur einige Administrativkosten werden durch Budget der
UNO gezahlt
Flüchtlinge - Definition
Personen, die ihr Heimatland „aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen
-ihrer Rasse,
-Religion,
-Nationalität,
-Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen
-ihrer politischen Überzeugung “ verlassen haben und deshalb nicht dorthin zurückkehren wollen
oder können.
Hochkommissar für Menschenrechte
Schaffung des Amts eines Hochkommissars für Menschenrechte (Office of the High Commissioner
for Human Rights – OHCHR)
-Ergebnisse der zweiten Menschenrechtsweltkonferenz 1993
-Hauptverantwortliche für Menschenrechtsfragen im Bereich der Vereinten Nationen
-mit Zustimmung der Generalversammlung vom Generalsekretär ernannt
Seit September 2002 bekleidet der Brasilianer Sergio Vieira de Mello
-Befugnis, bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen initiativ zu werden
-Menschenrechtsbeobachter zu entsenden bzw. eine Repräsentanz zu eröffnen
-Menschenrechtsaktivitäten im System der
-Vereinten Nationen zu koordinieren
Der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice)
-Sitz in Den Haag
-Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (Artikel 92 der UN-Charta)
-15 unabhängige Richter als Mitglieder für 9 Jahre (5 ständige Mitglieder, 5 Mitglieder aus Afrika
und Asien, je 2 Mitglieder aus Lateinamerika und aus Westeuropa, 1 Mitglied aus Osteuropa)
-einfache Mehrheit entscheidet,
-die Rechtshoheit gründet auf der Zustimmung der betroffenen Staaten (z.B.: Sondervereinbarung,
Kompromiss, internationale Verträge, vorausgehende Anerkennung, etc.),
schriftliche und mündliche Phase des Gerichtsverfahrens,
geheime Beratung der Jury
Zuständigkeit erstreckt sich
-auf die Beilegung internationaler Rechtsstreitigkeiten,
-auf die Erstattung von Rechtsgutachten im Auftrag von VN-Organen (insbesondere
Generalversammlung und Sicherheitsrat)
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
-1.Juli 2002 (Römisches Statut)
-unabhängige internationale Verfolgung schwerster Verbrechen und Durchsetzung des Rechts
-in den internationalen Beziehungen
-Sitz in Den Haag
-kein VN-Organ, sondern ein selbstständiges Völkerrechtssubjekt
-Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen international verfolgen
-Todesstrafe kann vom IStGH nicht verhängt werden
-18 Richterpositionen aus den verschiedensten Rechtskulturen
Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
-Mai 1993 - Sicherheitsrat
-Sitz des Gerichtshofs ist Den Haag.
-Aufgabe: seit dem 1.Januar 1991 im ehemaligen Jugoslawien begangene Delikte (Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen) zu verfolgen.
-Zuständigkeit: gesamtes Gebiet des ehemaligen Jugoslawien (Bosnien-Krieg, Kosovo)
-Auslegung und Konkretisierung völkerrechtlicher Strafnormen sowie die Entwicklung neuer
Verfahrensvorschriften - wegweisende Maßstäbe für die Zukunft
Streitbeilegung durch die OSZE
1991: Die Bestimmungen von Valletta (the Valletta-procedure):
-gilt für alle OSZE-Mitglieder
-Streit vor einem Kommittee besprechen und lösen
-Wenn es nicht möglich ist: Konfliktverhütungszentrum (Conflict Prevention Center)
1992: Vergleichs- und Schiedsgericht in Genf:
-Einseitige Bitte nach einem Vergleichsverfahren
-Schlichter helfen bei der Streitlösung gemäss dem Völkerrecht
-Schiedsrichter durch zwei Parteien aufgerufen
„
Soft-Security”-Mechanismen
Der Europa-Rat
Winston Churchill: Europa der dritten Kraft
1947: Movement of European Unity: Churchill, Eduard Heriott, Alcide de Gasperi, Leon Blum
1948: „Kongress von Europa“ in Den Haag, 6630 Delegierte aus 16 europäischen Staaten,
Beobachter aus den USA und Kanada
1949: Europa-Rat (Council of Europe) - Vertrag von Westminster (5. Mai 1949)
Sitz in Strassburg
multilateral, konsultativ, eine Wertgemeinschaft
zur Zeit des Kalten Krieges waren nur die westlichen, demokratischen Staaten vertreten
Europa-Rat ist zur „Schule der Demokratie“ geworden
Catherine Lalumiere und Francois Mitterand: um den Europa-Rat soll eine neue europäische
Konföderation aufgebaut werden. NATO – Sicherheit, EU – Wirtschaft, Europa-Rat –
Ausschuss der Minister:
höchstes Exekutivorgan,
steht in enger Verbindung mit den Mitgliedstaaten und ist der Parlamentarischen Versammlung
übergeordnet.
besteht aus den Außenministern, ab 1952 können sie Stellvertreter ernennen.
Haushalt, Administration, Unterricht, Kultur, Gleichheit der Geschlechter, Menschenrechte,
zwischenstaatliche Zusammenarbeit, Gesellschafts- und Gesundheitsfragen
Zusammenarbeit und Hilfeleistung zur Festigung der demokratischen Stabilität:
Verstärkung des demokratischen Reformprozesses in Osteuropa
Organe der repräsentativen Demokratie und Bildung jener, die diese betreiben Mechanismen zum
Menschenrechtsschutz
gerechte, effektive und unabhängige Jurisdiktion
dynamische Zivilgesellschaft
pluralistische, freie und unabhängige Medien
Parlamentarische Versammlung: eigentlich beratende Versammlung
Delegierte aus Länderparlamenten
erster Vorsitzender: Paul-Henry Spaak, sollte nur als konsultatives Organ neben den Ministern
fungieren.
Kann den Ausschuss der Minister nur sein Missfallen mitteilen, keine Überwachungsrechte, keine
Mitsprache am Haushalt, keine Gesetzgebung.
Beschlüsse:
Empfehlungen an den Ausschuss der Minister
Beschlüsse über Themen deren Durchführung in den Aufgabenbereich der Versammlung gehören
1950: Europäische Menschenrechtskonvention
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Individualbeschwerden durch natürliche und juristische Personen
Staatenbeschwerde
effektive Überwachung und Prüfung der Menschenrechtsfragen
schwache Sanktionsinstrumente
Mitglieder alle Demokratische Verfassungsstaaten
nur öffentliche Verurteilung
moralische Sanktionierung
aus der Organisation ausschliessen
Der Sachbereich Wohlfahrt
Ziel der int. Organisationen: Sicherung und Mehrung der materiellen Lebenschancen der Mitglieder
Förderung des Wirtschaftswachstums (Produktion von Gütern und Dienstleistungen, Austausch =
Handel, möglichst großer materieller Gesamtnutzen)
gerechte Verteilung (Nutzen soll möglichst vielen Staaten zugute kommen)
Umweltverträglichkeit der Produktion und der Konsumtion (bestandsfähige Nutzmehrung)
Hindernisse:
Verteilungsproblematik
Pluralität der Zielorientierung
Konkurrenz der Zielorientierung
Internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit I – Strukturen der UNO 1
Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC):
lenkt und überprüft die wirtschaftliche und soziale Aktivität der UNO-Familie
Grundidee: es kann keine friedliche internationale Entwicklung ohne die grundlegende
Verbesserung der Weltwirtschaftsbeziehungen und ohne die Garantierung der Menschenrechte und
allgemeinen Freiheiten geben.
Ausschuss aus 54 Mitgliedern für dreijährige Amtszeit
jedes Jahr wechseln 18 Mitglieder
die zwei Charta-Veränderungen 1965 und 1973 haben das Lenkungs- und Überwachungsmonopol
der Industriestaaten aufgehoben
Aufgaben:
dient als Zentralforum für die Besprechung internationaler Wirtschaft- und Sozialfragen
fertigt Analysen und Berichte über wirtschaftliche, soziale, kulturelle, gesundheitliche und
erzieherische Fragen an
gibt Empfehlungen zu Menschenrechts- und grundlegenden Freiheitsfragen
kann internationale Konferenzen in seinem Aufgabenbereich veranstalten
gibt Informationen und bei Bedarf Hilfeleistung an den Sicherheitsrat
Sitzungen einmal jährlich: fünfwöchige Sitzung in Genf oder New York
Delegationen auf Ministerebene
untergeordnete Organe:
Ständige Ausschüsse: versehen verschiedene Fachaufgaben:
Ausschuss für NGOs
Ausschuss für bewohnte Siedlungen
Programm- und Koordinationsausschuss
Ausschuss für Verhandlungen mit zwischenstaatlichen Organen
Funktionelle Ausschüsse: geben Fachberichte über ihr Aufgabenbereich ab
Statistik
Population
Sozialentwicklung
Menschenrechte
Status der Frauen
Drogen
Verbrechensprävention
Regionale Wirtschaftsausschüsse: beschäftigen sich mit Wirtschafts- und Sozialfragen gegebener
Regionen
Europa (Genf)
Asien und der pazifische Raum (Bangkok)
Lateinamerika (Chile)
Westasien (Beirut)
Administrativer Koordinationsausschuss:
unter der Leitung des Generalsekretärs nahmen hier die Leiter der verschiedenen Organe und
Institutionen teil.
Beobachter senden die UNCTAD, die UNIDO, und der UNICEF
Expertengremien
Internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit I – Strukturen der UNO 2
Treuhandrat (Trusteeship Council):
5 Mitglieder: USA, RU, CHIN, GB, FR
1960: "Entkolonialisierungs-Charta" (Erklärung über die Gewährleistung der Unabhängigkeit an
koloniale Länder und Völker) durch die Generalversammlung
1963: Erklärung über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung: Verfolgungs-,
Segregations- und Apartheidpolitik innerhalb der Weltgemeinschaft verurteilt
hat am 1. Nov. 1994 formell seine Arbeit eingestellt (Palau, das letzte Treuhandgebiet der Vereinten
Nationen ist frei)
Internationale finanzielle Zusammenarbeit I – Strukturen der UNO 1
IBRD:
häufig nur als Weltbank bekannt
27. Dez. 1945 in Bretton Woods, ab 1947 Organ der UNO
Rekonstruktion und Entwicklung der Mitgliedstaaten durch die Erleichterung der Kapitalanlagen im
Produktionsbereich
Erleichterung der ausländischen Privat-Kapitalanlagen durch Kredite
anhaltende und gleichmäßige Entwicklung des int. Handels
Gouverneursrat: entscheidet über
die Mitgliedaufnahme
Erhöhung des Grundkapitals
Aufteilung des jährlichen Nettoertrages
Einstellung der Aktivitäten
zwei Kreditarten:
für jene Staaten die den marktüblichen Zinsen entsprechen können
für die Entwicklungsländer, die auf dem int. Geldmarkt nicht kreditfähig sind, durchgeführt durch
den International Development Association (IDA), sind zinsfrei (nur ein administrativer Zuschlag
von 0,75%)
darf nicht direkt den Privatsektor finanzieren,
Entwicklungsinvestitionen werden vom
International Finance Corporation (IFC) durchgeführt
Internationale finanzielle Zusammenarbeit I – Strukturen der UNO 2
IWF (IMF):
27. Dez. 1945 in Bretton Woods, ab 1947 Organ der UNO
verschiedene Vorstellungen:
John Maynard Keynes: zentrale Weltbank zur Regelung der int. Liquidität, Schaffung einer
künstlichen Reserve (bancor)
Harry Dexter White: statt einer künstlichen Währung soll die Liquidität durch Gold und nationale
Währungen gedeckt werden
J. M. Williams: Leitwährung aus dem US-Dollar und dem GB-Pfund
bis 1971 arbeitete der Währungsfonds mit einem Wechselkurs der durch Gold bestimmt wurde (1
Unze Gold = 35 $) – System fester Wechselkurse
Ausbreitung des int. Handels und Steigerung des Volumens
Begünstigung der Kursstabilität
vielseitiges Zahlungssystem, Abbau der Devisenrestriktionen
Aufrechterhaltung der internationalen monetären Balance, kann aber die Entscheidungen der
souveränen Nationalstaaten nicht beeinflussen:
Überwachung der nationalen Wechselkurspolitik
finanzielle Kreditgeschäfte
technische Hilfeleistung
jedes Mitglied muss zum Grundkapital des Währungsfonds nach gegebenen Quoten Gelder
beisteuern. Diese bilden dann ein Fond das den Staaten Kredite geben kann. Diese Quoten
entscheiden auch wie hoch diese Kredite sein können.
1969: SDR (Reserveabrechnungseinheit), nur als Kontogeld (special drawing right: „Forderung
nach einer gewissen Summe“)
Gouverneursrat:
jedes Mitgliedland sendet einen Gouverneur und einen Stellvertreter (Beamten des
Finanzministeriums, der Nationalbank).
Stimmzahlen repräsentieren die Wirtschaftskraft
Internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit II – Strukturen außerhalb der UNO 1
OECD
Marshall-Plan
Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC)
Verteilung, Lenkung und Überwachung der amerikanischen Hilfsgüter
1961: neue Mitglieder (Kanada, Japan, Australien, etc.) – neuer Name: Organisation für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
die Mitglieder geben 2/3 des Waren- und Dienstleistungsvolumens der Welt
spezielle Ausschüsse auf dem Gebiet des Handels, des öffentlichen Eigentums, der
Entwicklungshilfe, der Finanzmärkte (etwa 200 Ausschüsse, Expertenkomitees, Arbeitsgruppen!)
int. Forschungsarbeiten:
Veralterung der Bevölkerung
Kampf gegen Korruption
neue Firmenlenkungskonzepte
Unterricht und Ausbildung
E-Commerce
Arbeitsplatzschaffung
Makroökonomie
aufrechterhaltende Entwicklung
Steuerpolitik
int. Handel
arbeitet um das höchste Wirtschaftswachstum, um die beste Beschäftigungsrate, um eine steigende
Lebensqualität zu erreichen
Mitgliedstaaten müssen selbst für Wirtschaftswachstum, für Wirtschaftsstabilität, für den Abbau der
int. Handelsschranken, für liberalisierten Kapitalstrom sorgen
zahlreiche Entwicklungshilfen durch Development Assistance Committee (DAC)
Mitgliedaufnahme:
marktwirtschaftliche Organisationsformen
demokratischer Pluralismus (Mehrparteiensystem)
Menschenrechte
„Übersicht der Gleichberechtigten“
GATT:
Zolltarifverhandlungen nach dem Ende des 2. W.K. in Genf: gegenseitige Zollzugeständnisse und
Handelspräferenzen
lang anhaltendes temporäres Abkommen: GATT, bis 31. Dez. 1994!
nur Regierungsabkommen (keine int. Org.)
Hauptziele:
Abbau der int. Handelshemmnisse
multilaterale Anwendung von höchsten Präferenzen („most favoured nation“)
einzige Regulierung im Außenhandel können nur Zölle darstellen
im Fall von Handelsstreit, zum Schutz der Handelsinteressen werden Konsultationen geführt
ständiger Abbau der Zölle und Handelsregulierungen
Arbeitsmethode: internationale Verhandlungen über Zollabbau, sogn. „Handelsrunden“
1964-67 Kennedy-Runde:
Abbau der Zölle beim Getreide, bei Chemieprodukten,
Maßnahmen gegen Dumping
1973-78 Tokio-Runde:
viele Ergebnisse beim Abbau der Zölle und der nichttarifären Hemmnisse landwirtschaftliche,
tropische Produkte bzw. Zivilflugzeuge
Präferenzsystem für Entwicklungsländer
1986-94 Uruguay-Runde:
Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Handel, Geld, Kapital und Investition im Bereich
des internationalen Handels,
internationale Regulierung des Handels mit Dienstleistungen,
Urheberrechtsschutz,
internationale Investitionen
WTO: Nachfolgeorganisation des GATT
ist die einzige Organisation die sich mit den Regeln des zwischenstaatlichen Handels beschäftigt
Güterhandel
Dienstleistungshandel
handelsrelevante Aspekte geistiger Eigentumsrechte
Kooperationshindernisse überwinden
Unterstützung des int. Freihandels, freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen
Ausarbeitung, Überwachung, Einhaltung von int. Handelsabkommen
friedliche, neutrale Lösung von Handelsstreitfragen
Verwirklichung liberaler Handelsbeziehungen
Schutz den Einzelstaaten vor dem Weltmarkt zur Bewahrung der internen Handlungsfähigkeit
(sozial- und umweltpolit. Ziele)
Sitz in Genf
Zusammenarbeit mit IMF und Weltbank, starke wirtschaftspolitische Kohärenz
Treffen auf Ministerebene alle zwei Jahre, hier werden die
Gebot der Nichtdiskriminierung: „Innländerbehandlung” und „Meistbegünstigung”
Streitschlichtung:
1. Konsultationen der Streitparteien
2. Aufstellung des Streitschlichtungsgremiums (Dispute Settlement Body, DSB), der einen
Schlichtungsausschuss ins Leben ruft
3. innerhalb von 20 Tagen muss der Ausschuss alle Unterlagen, Fallstudien besorgen
4. Untersuchung, Anhörung der Streitparteien
5. Zwischenbericht: Zusammenfassung des Streitfalles
6. ein halbes Jahr nach Aufstellung des Ausschusses muss eine Entscheidung gefällt werden
7. jedes Mitglied kann Berufung einlegen
8. dies wird dann durch den DSB untersucht
9. die Entscheidung des DSB ist dann bindend, die Streitparteien müssen Berichte ablegen, wie sie
Entscheidung entsprochen haben
10. Schadensersatz falls die Entscheidung nicht innerhalb der angegebenen Frist durchgeführt
werden sollte
bis 1999 hat die WTO 163 Streitfälle untersucht (USA 53, EU 43), alle Entscheidungen wurden von
den Streitparteien
Internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit II – Strukturen außerhalb der UNO 2
NAFTA:
1994: Nordamerikanisches Freihandelsabkommen
Kanada, Mexiko, USA
Abbau der Handels- und Investitionshemmnisse
zwischen den USA und Mexiko hat man alle nichttarifären Handelsbeschränkungen der
landwirtschaftlichen Produkte abgebaut
bis 2008 soll gesamter landwirtschaftliche Handel zollfrei sein
strenge Herkommensvorschriften: nur Produkte aus Nord-Amerika
einheitliche Zolldokumentation
Öffnung des staatlichen Beschaffungssektors
EWR: Europäischer Wirtschaftsraum = EU+EFTA – europäischer Binnenmarkt
APEC:
Asiatisch-pazifische Wirtschaftskooperation, 18 Mitgliedstaaten
innerhalb von 25 Jahren sollen die Hemmnisse des Freihandels und des Kapitalstromes abgebaut
werden
sehr heterogene Staaten, auf sehr unterschiedlichen Entwicklungsniveau (Australien, USA,
Hongkong, Malaysia, Thailand, etc.)
Industriestaaten sollen bis 2010, Entwicklungsstaaten bis 2020 den Freihandel einführen
CEFTA:
21. Dez. 1991: Zentraleuropäisches Freihandelsabkommen
Gründungsmitglieder: Tschechoslowakei, Polen, Ungarn
Neugestaltung: Tschechien und Slowakei, Rumänien, Bulgarien
Freihandelszone zwischen den Gründungsmitgliedern bis 2001
neue Blüte der zwischenstaatlichen Handelsaktivitäten
positive Wirtschaftsvorteile durch Zusammenschluss, der gegenseitige Handel ist stark angestiegen
Internationale finanzielle Zusammenarbeit II – Strukturen außerhalb der UNO
EBRD:
gesellschaftliche und wirtschaftliche Umgestaltung Europas soll auch durch eine Bank für Europa
unterstützt werden (1989)
April 1991: Europäische Bank für Wiederaufbau und Investition
Sitz: London
vergleichende Statistiken, bedeutende Analysen
will zur Modernisierung des Institutionssystems und der Administration, zu einem effektiven und
gerechten Steuersystem, zur Schaffung konkurrenzfähiger Branchen beitragen
Hauptziel:
den Übergang zu offenen, marktorientierten Wirtschaftssystemen helfen,
strukturelle Reformen,
infrastrukturelle Investitionen
zugleich Handels- und Investitionsinstitut:
60% seiner Finanzmittel verwendet es im Privatsektor oder bei Privatisierungen
Kredite und Darlehen
Investition in Grundkapital von Firmen zur Steigerung des Privatkapitals
Hilfe zum Erscheinen von Privatfirmen auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt durch
Finanzberatung, Garantieleistung
Investition in Infrastrukturanlagen um den Übergang in die Marktwirtschaft zu erleichtern
er finanziert nicht nur aus dem Eigenkapital, sondern auch aus Krediten des internationalen
Kapitalmarktes
in Programmfinanzierung werden internationale Handels- und Finanzinstitutionen miteinbezogen
(Mitfinanzierung)
Gemeinschaft Unabhangiger Staaten (GUS)
- 8. Dez. 1991: WeiBrussland, Russland und Ukraine - Gründungsurkunde
-21. Dez. 1991: in Alma Ata schlieBen sich insgesamt 11 Staaten in Gleichheit und Souveränität
zusammen
-1993 schloss sich auch Grusien an
-jedes Mitglíedsland kann eigene Armee aufstellen
-als gemeinsame Währung habén allé den russischen Rubel akzeptiert
-Schutz dér ethnischen Minderheiten, Achtung dér Menschenrechte
-Schaffung von Marktwirtschaft
-schwere Konflikte: Moldawien, Kaukasus, Tschetschnien
-1994 wurde die gemeinsame Wahrung von mehreren Mitgliedern abgeschafft gemeinsame
Projekte für Unternehmen, zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Verkehrskorridoren,
Entwnicklungspläne für Unterricht, Gesundheitswesen, Kultur und Soziales
-gemeinsame Forschungsprojekte
-ökologische Probleme
-Schaffung eines gemeinsamen Marktes als Langzeitziel
Organisation der Islamischen Konferenz
-Organisation von 56 islamischen Staaten
- wurde in Rabat (Marokkó) ám 12. des Monats Rajab im Jahr 1389 gegründet (25. Sept. 1965)
-als Sitz wurde Al-Kuds Al-Sharif bestimmt (Jerusalem), bis zur Einigung mit Israel gilt als
Übergangslösung Jidda (Saudi-Arabien) als Sitz
-Ziele:
-Stärkung der islamischen Solidarität
-verstärkte Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und
wissenschaftlichen Fragen
-Schutz der Würde, Unabhängigkeit und Rechte dér islamischen Völker
-Schutz der islamischen heiligen Orte
-Unterstützung der Palästinenser in ihrem Kampf für Unabhängigkeit
-viele untergeordnete Organe:
-Statistisches und Wirtschaftsforschungszentrum der islamischen Staaten (Ankara, Türkei)
-Institut für Geschichte, Kultur und Kunst des Islam (Istanbul, Türkei)
-Technologisches Institut des Islam (Dákká, Bangladesh)
-Islamisches Zentrum für Handelsentwicklung (Casablanca, Marokkó), etc.
NGOs (Nichtregierungsorganisationen)
-viele unterschiedliche Bezeichnungen: drittes Sektor, Nonprofít-Sektor, karitative Org.,
Zivilsphäre, zivile Org., nicht-staatiiche Org.
-zumeist Vereine, Stiftungen, öffentliche Körperschaften
-nicht gewinnorientierte Organisation von Bürgern, die lokal, national oder international tätig sein
kann
-die wichtigsten Merkmale:
-unabhängig von Regierungen
-üben keine Funktionen der öfFentlichen Gewalt aus
-entstehen zumeist aus Privatinitiativen
-zielen zumeist auf humanitäre, soziale, kulturelle Bereiche, Entwicklungs-, Umweltschutz- und
Menschenrechtsfragen
-durch erhöhte Entwicklungshilfe, die Főrderung des internationalen Handels als Motor
-der Entwicklung, Technologietransfer und Investitionsströme, eine tiefergehende Entschuldung
für die Entwicklungsländer zu unterstützen;
-den Beitrag der nichtstaatlichen Organisationen, dér Zivilgesellschaft, des Prívatsektors und
anderer Interessenträger im Rahmen dér nationalen Entwícklungsanstrengungen sowie bei der
Förderung der weltweiten Entwicklungspartnerschaft zu verstärken;
-natürliche Ressourcenbasis zu Gunsten dér Entwicklung zu schützen.
-Entwicklungsfinanzierung:
-die öffentliche Entwicklungshilfe für alle Entwicklungsländer bis zum Jahr 2010 jährlich um rund
50 Milliarden US-Dollar zu erhöhen
-durch viele entwickelte Länder erhöhte Mittel zur Verfügung stehen werden, um den Zielwert von
0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts für die őffentliche Entwicklungshilfe bis 2015 und mindestens
0,5 Prozent bis 2010 zu erreichen
-unverzichtbare Rolle, die der Privatsektor bei der Mobilisierung neuer Investitionen, bei der
Schaffung von Arbeitsplätzen und bei dér Entwicklungsfínanzierung spielen kann
-verstärkte Direktinvestitionen, namentlich ausländische Investitionen,
-in
den
Entwicklungsländern
und
Transformationsländern
anzuregen,
um
ihre
Entwicklungsaktivitäten zu unterstützen und den Nutzen zu erhöhen, den sie aus solchen
Investitionen ziehen können.
Einzelne Fórűen der internationalen Zusammenarbeit
1. Commonwealth
-54 souveräne Staaten
-freiwillige Wertegemeinschaft, gemeinsame Traditionen
-fast 1,7 Milliarden Einwohner
-keine Gründungsurkunde
-1867 - Kanada erhalt Selbstverwaltung (Dominion) - 1884 Name Commonwealth of Nations (Lord
Rosebery)
-Elisabeth II. wird als Symbol, als Staatschef des Commonwealth von allén Mitgliedern anerkannt
-jedes Mitglied hatte schon in der Vergangenheit enge Beziehungen mit einem anderen Mitglied
(Kolonie, Protektorat, Vormundschaft) - einzige Ausnahme Mozambique (für den Kampf gegen
Apartheid, 1965)
-Konsultation und Zusammenarbeit, gemeinsame Lösung globaler Probleme
-Treffen der Staats- und Regierungschefs allé 2 Jahre
-über 300 NGOs: politische, wissenschaftliche, wirtschaftliche Zusammenarbeit
2. Bewegung der Nichtverpflichteten Staaten
-115 Entwicklungsländer
-1955: Konferenz von Bandung (Indonesien): Nehru, Nasser, Sukarno
-Bewahrung dér Unabhängigkeit, Kampf gegen Kolonialismus
-territoriale Integrität der Staaten
-vollständige Abrüstung
-Recht zur Selbstverwaltung, Gleichberechtigung der Staaten
-friedliche Lösung der Konflikte
-Schutz und Entwicklung der Humanressourcen
-friedliches Nebeneinander der verschiedenen Kulturen und Gesellschaften
-administrative Organisation nach dem Rotationsprinzip, alle drei Jahre Konferenzen (Troika ab
l997)
UN-Gipfel September 2005
-September 2005: 60. Jahrestag der Gründung der Vereinten Nationen und den fünften Jahrestag
des Milleniumgipfels
-Enttauschung: keine Einigkeit über die Reform des Sicherheitsrates oder der
Menschenrechtskommission
-Abrüstung und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sind gar nicht einmal erwähnt
-Der Gipfel stimmte der Einrichtung der Kommission zu, die die Aufgabe hat, bis Ende dieses
Jahres sämtliche maßgeblichen Akteure zusammenzubringen, um Ressourcen zu mobilisieren und
zu integrierten Strategien für die Friedenskonsolidierung und den Wiederaufbau nach Konflikten
Rat zu erteilen. /"Die Kernaufgaben dieser Kommission für Friedenskonsolidierung sollten darui
bestében, besonders belastete Länder zu ermitteln, in denen die Gefahr des Zusammenbruchs des
Staates besteht, in Partnerschaft mit den einzelstaatlichen Regierungen proaktive Unter-stützung zu
organisieren, um eine solche Entwicklung zu verhindern, bei den Planungen für den Übergang von
dér Konfliktphase zur Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit behilflich zu sein und
insbesondere die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Friedenskonsolidierung nach
einem Konflikt in geordnete Bahnen zu lenken und só lange wie nötig aufrechtzuerhalten."/
Abschlusserklárung:
-bekraftigen unseren Glauben an die Vereinten Nationen
-Bekenntnis zu den Zielen und Grundsätzen der Charta und des Völkerrechts -unverzichtbare Grundlagen einer friedlicheren, wohlhabenderen und gerechteren Weit
-bekräftigen die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen,
-anerkennen die wertvolle Rolle, die die großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten
Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich erfüllen,
-internationale Gemeinschaft auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene mobilisieren
-beschließen eine friedlichere, wohlhabendere und demokratischere Welt zu schaffen
-weiterhin Mittel und Wege zur Umsetzung der Ergebnisse des Millenniums-Gipfels und der
anderen großén Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zu finden
-multilaterale Lösungen für Probleme auf den folgenden vier Gebieten:
-Entwicklung
-Frieden und kollektive Sicherheit
-Menschenrechte und Herrschaft des Rechts
Stärkung der Vereinten Nationen
-Verpflichtung auf die Beseitigung der Armut und die Förderung eines dauerhaften
Wirtschaftswachstums, einer nachhaltigen Entwicklung und weltweiten Wohlstands fúr alle
-Armut in jüngster Zeit in einigen Ländern zurückgegangen
-besorgt über die langsamen und ungleichmäßigen Fortschritte bei der
-Armutsbekämpfung und der Verwirklichung der anderen Entwicklungsziele in einigen Regionen
-bis zum Jahr 2006 umfassende nationale Entwicklungsstrategien zu verabschieden und
umzusetzen, um die international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der MillenniumsEntwicklungsziele, zu erreichen;
-die öffentlichen Finanzen wirksam zu verwalten, um makroökonomische Stabilität und
langfristiges Wachstum herbeizuführen
-Entwicklungshilfe für den Aufbau nationaler Kapazitäten nutzen;
-UN-Generalsekretär Kofí Annan ernannte im Juli 2002 Jeffrey Sachs, den Leiter des Earth Institute
an
der
New
Yorker
Columbia
University,
zum
Sonderberater
für
die
Millenniumsentwicklungsziele.
-Sachs-Bericht ("Investing in Development. A Practical Plan to Achieve the Millennium
Development Goals"):
-350-seitige Bericht
-analysiert zunächst den Stand der Umsetzung der MDGs
-liefert eine Erklärung dafür, warum die Verwirklichung der Ziele bislang gescheitert ist: vor allem
interne Armutsursachen
-umfassenden Katalog von "praktischen Schritten", die auf der nationalen Ebene unternommen
werden müssen
-nationale Strategiepapiere zur Armutsreduzierung (Poverty Reductíon Strategy Papers - PRSP)
-umfangreiches staatliches Investitionsprogramm: notwendige Infrastruktur und einen
funktionsfähigen öffentlichen Verwaltungsapparat aufbauen; öffentliche Investitionen und
Subventionen seien erförderlich; starkere Mobilisierung heimischer Ressourcen, insbesondere in
Form von Steuern.
Lösungsvorschláge III
-September 2003: Kofí Annan - kollektive Sicherheit für alle
-Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausförderungen und Wandel („High Level Panel on
Threats, Challenges and Change")
-2004 wurde der 94-seitige Bericht mit dem Titel „Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame
Verantwortung" („A more secure world: Our shared responsability") veröffentlicht
-Auf dem Weg zu einem neuen Sicherheitskonsens: die Bedrohungen der heutigen Zeit machen
nicht vor nationalen Grenzen halt; nur eine enge Zusammenarbeit der Staaten kann ihre eigene
Sicherheit gewährleisten.
-Kollektive Sicherheit und die Notwendigkeit der Prävention: neue Bedrohungsformen
-wirtschaftliche und soziale Bedrohungen, einschließlich Armut, Infektionskrankheiten und
Umweltzerstőrungen
-zwischenstaatliche Konflikte
-innerstaatliche Konflikte, einschließlich Bürgerkrieg, Völkermord und anderer massiver
Gräueltaten
-die Proliferation nuklearer, radiologischer und biologischer Waffen
-Terrorismus
-grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
-insgesamt 101 Empfehlungen zur Prävention
-Kollektive Sicherheit und die Anwendung von Gewalt:
-Bekräftigung des Rechts auf Selbstverteidigung, und Artikel 51,
-Kapitel VII stellt weiterhin einen sinnvollen Rahmen für die Frage der Anwendung von Gewalt
dar.
-Präemptive Selbstverteidigung gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff soll zwar wie
bisher erlaubt sein, nicht jedoch präventive Selbstverteidigung gegen einen bloß erwarteten Angriff.
-Gewalt soll primär durch Diplomatie vorgebeugt, nur als letztes Mittel eingesetzt und durch den
Sicherheitsrat beschlossen werden.
-Empfohlen wird die Einrichtung eines neuen VN - Organs, einer Kommission zur
Friedenskonsolidierung (Peacebuilding Commission).
-Eine wirksame Organisation der Vereinten Nationen für das 21. Jahrhundert - Reform des
Sicherheitsrates Modells, bei dem je ein Rat für Sicherheit, Wirtschaft und Soziales/Entwicklung
zuständig wäre
-die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit der VN starker mit der Handels- und
Währungspolitik zu verzahnen oder gar die Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) mit
der Welthandelsorganisation (WTO) zu verschmelzen
-stark diskutierte institutionelle Veränderung bezieht sich auf die Schaffung einer neuen
Dachorganisation für Umwelt- und Entwicklungsfragen -eine solche Organisation könnte
bestimmte bestehende Institutionen in eine neue, übergeordnete Struktur einbinden und die
Zusammenlegung des VN-Umweltprogranmis (UNEP) und der Kommission für Nachhaltige
Entwicklung (CSD) sowie der relevanten umweltpolitischen Sekretariate zu einer einzelnen
Organisation bedeuten
IV. Debatte um „präemptive Sicherheitspolitik":
-fundamentaler Einschnitt in die etablierte Völkerrechtsordnung - Krieg gegen den Irak im Frühjahr
2003
-Die USA begründeten ihren ohne VN-Mandat geführten Krieg mit der Notwendigkeit, das Land
von einem grausamen Unterdrückungsregime zu befreien und der irakischen Führung den Zugang
zu Massenvernichtungswaffen zu entziehen bzw. zu verweigern.
-Es wurde ein gewaltsamer Regimewechsel angestrebt und auch erreicht, der völkerrechtlich
unzulässig ist.
-Die völkerrechtlichen Regelungen zur Eínhegung des Krieges, wie sie in der Charta der UNO
festgeschrieben sind, seien gescheitert und es sei an der Zeit, das Völkerrecht zu reformieren und
den neuen Gegebenheiten anzupassen.
-ín der Kombination von Terrorismus und Massenvernichtungswaffen liege eine der zentralen
sicherheitspolitischen Herausforderungen.
-Philosophie der Abschreckung (deterrence) funktioniere unter den neuen Gegebenheiten nicht
mehr
-lm Einzelfall müsse von einer „Abschreckung durch Bestrafung" (deterrence by punishment) zu
einer Abschreckung durch Verwehren" (deterrence by denial) übergegangen werden.
-Denn werde militärische Gewaltanwendung prinzipiell als Ultima Ratio begriffen, kőnne der
günstigste Augenblick verpasst werden
-beim Eingreifen in Konflikte mit vergleichsweise geringem Mittelaufwand und mőglicherweise
schon mit einer glaubwürdigen Drohung könnte ein maximaler politischer Effekt erzielt werden
-Generalsekretär Annan: UNO besser auf die Herausforderungen der Globalisierung einstellen,
-drei strategische Prioritätsbereiche genannt: Freiheit vor Not (Entwicklungsagenda), Freiheit vor
Furcht (Sícherheitsagenda) und Schaffung einer ökologisch bestandsfähigen Zukunft
(Umweltagenda)
Lösungsvorschläge I
-Generalsekretär Annan eingesetzte Expertengruppe: Sicherheitsrat auf 24 Staaten erweitern,
künftig aus drei Gruppen von Mitgliedern: den bisherigen fünf Ständigen Mitgliedern, einer Gruppe
semi-permanenter Mitglieder, die von der Generalversammlung für jeweils fünf Jahre gewählt
werden (vorgeschlagen werden u. a. Brasilien, Deutschland, Indien, Japan und Südafrika), und einer
Gruppe rotierender nichtständiger Mitglieder, die für eine zweijährige Periode ebenfalls von der
Generalversammlung gewählt werden. Das Vetorecht solle dabei nur für die fünf ständigen
Mitglieder gelten.
Lösungsvorschláge II
-Zusammensetzung und Privilegien der fünf Ständigen Mitglieder undemokratisch und angesichts
der weltpolitischen Realitäten des neuen Jahrtausends anachronistisch
-Beispielsweise verfügt Frankreich, ein Land mit 60 Millionen Einwohnern, über einen ständigen
Sitz im Sicherheitsrat, Indien, in dem über l Mrd. Menschen leben, jedoch nicht.
-Ein denkbares Modell wäre die Erweiterung um Japan und Deutschland (die zusammen mit den
USA gut 55 Prozent des VN-Haushalts fínanzieren) sowie Indien, Pakistan oder Indonesien (für
Asien), Nigeria oder Südafrika (für Afrika) und Brasilien (für Lateinamerika). Aber auch
Argentinien, Mexiko und Agypten sind interessierte Beitrittskandidaten.
-Deutschland und Japan argumentieren mit ihrer Wirtschaftskraft, ihrer weltpolitischen
Verantwortungsübernahme und ihrer Stellung in der Welt, während andere auf die Größe ihrer
Bevölkerung hinweisen (so hat allein Indien fast dreimal mehr Einwohner als die gesamte EU).
-Ein Sicherheitsrat, in dem jeder Mitgliedsstaat gemaß seinem Bevölkerungsanteil gerecht
repräsentiert und mit Vetorecht ausgestattet wäre, wäre praktisch handlungsunfähig.
-Ein flexibleres Modell wäre die Erweiterung um Ständige Mitglieder ohne Vetorecht oder
zumindest die Beschränkung des Vetos auf Militärensätze, möglicherweise sogar nur für die eigene
Region („regionales Veto").
-Vorschlag rotierender Sitze der Mitglieder von Regionalorganisationen wie EU oder Organisation
für Afrikanische Einheit - demnach sollten die potenziellen Beitrittskandidaten den Sitz für eínen
bestimmten Zeitraum für ihr Regionalkontingent jeweils abwechselnd wahrnehmen - den
Sicherheitsrat auf zehn Ständige Mitglieder, sieben feste und drei rotierende, die Zahl der
nichtstandigen Mitglíeder ebenfalls erhöhen.
II. Reform dér Generalversammlung.
-Generalversammlung zwar das Hauptorgan der VN, hat aber de facto keine zentrale Rolle
-Voten der Generalversammlung als „öffentliche Meinung der Welt" konstituierten eine Art globale
Legitimität
-Generalversammlung in ihrer heutigen Form keineswegs das demokratische Gegenstück zum
Sicherheitsrat
-Zweikammersystem - um eine erhöhte demokratische Legitimation zu erhalten, wird diskutiert,
eine Parlamentarierversammlung nach dem Vorbild dér ŐSZE oder dér NATO einzurichten
-eine Kammer wie bisher nach dem „one-state-onevote-Prinzip" aus
-Regierungsvertretern zusammengesetzt, eine zweite Kammer (fúr welche die Bezeichnung
„Assembly of the Peoples of the United Nations" vorgeschlagen wurde) aus Parlamentsdelegierten
-Sonderorganisationen und Spezialorgane mit parlamentarischen Gremien ausstatten
III. Reformen im Bereich Wirtschaft, Entwicklung und Umwelt:
-der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) einschließlich seiner fast unüberschaubaren Anzahl von
Unterund Nebenorganen steht im Zentrum der Kritik
-ECOSOC sei in seiner derzeitigen Struktur nicht in der Lage, seine koordinierende Funktion
wahrzunehmen und er arbeite überbürokratisiert
-Vorschläge reichen von der Schaffung eines neuartigen Wirtschaftsrats mit Kompetenzzuweisung
analog zum Sicherheitsrat (d. h. dem Recht, verbindliche Beschlüsse zu fassen) bis zur Schaffung
eines miteinander verzahnten Drei-Rate-Bau- und Wohnungswesen.
-Arbeit konzentriert sich auf die Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas
-Technische Zusammenarbeit, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Information und Dokumentation
Internationales Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen (UNDCP)
-Aufgabe:
-alle Maßnahmen der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Drogenkontrolle zu koordinieren
-Einhaltung aller einschlägigen internationalen Verträge zu überwachen.
-internationale Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch zur Bekämpfung des
Drogenmissbrauchs
-Überwachung weltweiter Entwicklungen
-hilft den Mitgliedstaaten
-bei der Durchführung der internationalen Übereinkommen zur Suchtstoffkontrolle,
-bei der Senkung dér illegalen Nachfrage nach Drogen und
-bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels
UN-Reform - warum?
-Die UNO hat ihre Zusammensetzung und Tätigkeitsfelder in den vergangenen
Jahrzehnten erheblich ausgeweitet, ohne dass es bisher zu grundlegenden AEnderungen in ihrem
Gründungsdokument, der VN-Charta, gekommen wäre. Von 51 Gründerstaaten ist sie auf 191
Staaten angewachsen, und von einer Organisation, die in erster Linie den Krieg als Mittel der
Politik achten sollte, ist sie zu einem globalen Forum geworden, in dem alle grundlegenden
Weltprobleme diskutiert und zum Teil einer Lösung näher gebracht werden.
-Konsens über Reform, weil:
-Strukturen und Verfahren nicht mehr den weltpolitischen Realitäten entsprechen,
-Sicherheitsrat mit seinen fünf ständigen Mitgliedern entspricht nicht mehr der weltpolitischen
Machtkonstellation des 21. Jahrhunderts,
-Völkerrecht muss den neuen Bedrohungsformen angepasst werden,
-die zahlreichen Sonderorganisationen und Spezialorgane der VN haben sich zu einem
undurchschaubaren Konglomerat entwickelt,
-Prioritätensetzung im Spannungsfeld zwischen Friedenssicherung, Starkung der Menschenrechte,
Armutsbekampfung und Schutz der globalen Umwelt
-UNO trotz aller Kritik fester Bezugspunkt in der internationalen Politik
-Die Frage, ob und wie die Weltorganisation reformierbar ist, richtet sich dabei an erster Stelle an
die Mitgliedstaaten, weil nur sie die Macht haben, Veränderungen durchzusetzen
-klassische intergouvernementale Organisation - kann nur so weit agieren, wie es die sie tragenden
Staaten nach Abwägung der eigenen Interessen gestatten
-Problem: neben einer Zweidrittelmehrheit in der Generalversammlung und der Ratifízierung durch
eine entsprechende Mehrheit von Mitgliedstaaten hat jedes der derzeit fünf Ständigen Mitglieder im
Sicherheitsrat (China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) ein Vetorecht gegen
Chartaänderungen.
I. Reform des Sicherheitsrats:
-Kritik an der Zusammensetzung dieses zentralen Gremiums, das nach Artikel 24 der Charta
zuständig für die Währung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist
Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)
-1957 als autonome Organisation im Rahmen der Vereinten Nationen mit Sitz in Wien gegründet
-Förderung der weltweiten Zusammenarbeit in Kernforschung und Kerntechnik,
-Hilfe für Entwicklungsländer in der Kerntechnik,
-Anwendung von Sicherungsmaßnahmen insbesondere in Befolgung des Vertrags über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968)
-soll verhindern, dass spaltbares Material zu anderen als zivilen Zwecken genutzt werden kann
-Generaldirektor Mohamed Elbaradei, Ágypten
-Friedensnobelpreis 2005
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)
-1946 gegründet, um den vom Krieg besonders betroffenen Kindern zu helfen.
-Der Schwerpunkt der Arbeit lag zunächst in Europa (u.a. in Deutschland).
-Der Aktionsradius wurde jedoch bis 1950 allmählich auf Asien, Lateinamerika und Afrika
erweitert.
-Sitz in New York
-arbeitet an dér Verbesserung dér Lebensbedingungen fúr Kinder
-Aktivitaten - vor allém in Entwicklungs- und Transformationslándern - in den Béreiében
Gesundheit, Wasserver- und Wasserentsorgung sowie Erziehung und Ausbildung.
-UNICEF auch als Fürsprecher fúr eine bessere Verwirklichung dér Rechte dér Kinder
-VN-Kinderrechtskonvention
Organisation dér Vereinten Nationen fúr Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)
-Sonderorganisation dér UNO
-1945 gegründet
-Sitz in Paris
-Aufgabengebiet umfasst die Förderung dér internationalen Zusammenarbeit auf den Gebieten
Erziehung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.
-nach 11. Sept. 2001: Pláne dér UNESCO, geistige und intellektuelle Wurzeln des Hasses weltweit
zu analysieren und zu bekampfen
-Dialóg dér Kulturen
Organisation dér Vereinten Nationen fúr industrielle Entwicklung (UNIDO)
-Hauptziel ist die Förderung dér industriellen Entwicklung dér Entwicklungslander und in jüngster
Zeit auch dér sogn. Transformationslánder Mittel- und Osteuropas und ihre Integration in die
Weltwirtschaft
-Stárkung dér industriellen Kapazitáten
-die Verbesserung dér Umweltvertráglichkeit und Nachhaltigkeit von Industrialisierungsprozessen
-Arbeitsmittel:
-Investm'onsförderung,
-Unterstützung des Aufbaus von Systemen dér Statistik, Qualitátskontrolle und
-Standardisierung,
-Verbreitung von Informationen, insbesondere über Technologietransfer, D Unterstützung bei dér
Implementierung von Strategien zűr
-umweltvertráglichen Industrialisierung
Programm dér Vereinten Nationen fúr Wohn- und Siedlungswesen (UN-HABITAT)
-Sitz ist Nairobi, Kenia
-zentrale Einrichtung dér UNO fúr die Bereiche
-Stadtebau,
gemeinsames Programra dér UNO und dér Ernahrungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO)
-versorgt Opfer von Naturkatastrophen und Kriegen mit Nahrungsmitteln-Nahrungsmittelhilfe zűr
Durchfuhrung von Projekten dér wírtschaftlichen und sozialen Entwicklung
-verwaltet darüber hinaus die Internationale Notstands-Nahrungsmittel-Reserve
-2002 stellten die Geberstaaten Mittel im Wert von l ,5 Mrd. US-Dollar zűr Verfugung,
sodass 3,7 Millionen Tonnen Nahrungsmittel an Bedürftige verteilt werden konnten.
Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
-bereits 1919 im Rahmen des Versailler Vertrags gegründet
-1946 die erste Sonderorganisation dér Vereinten Nationen mit Sitz in Genf
-Ziel: weltweite Verbesserung dér Arbeitsbedingungen und die Verbesserung dér MaBnahmen zűr
sozialen Sicherheit.
-1998: „Erklárung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei dér Arbeit und ihre
FolgemaBnahmen" - allé ILO-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Prinzipien dér grundlegenden ILOKonventionen zu respektieren, auch wenn sie dicsen nicht beigetreten sein sollten.
-Wichtigste Aufgabe: Schaffung intemationaler Arbeitsnormen zűr Verbesserung dér Lebens- und
Arbeitsbedingungen aller arbeitenden Menschen.
-dreigliedrige Organisation: Regierungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitgehend
gleichberechtigt vertreten
Weltgipfel fúr soziale Entwicklung (WGSE)
-Marz 1995 Kopenhagen Konferenz dér Vereinten Nationen über soziale Entwicklung
(Weltsozialgipfel)
-Die drei Hauptthemen des Gipfels waren:
-Schaffung produktiver Bescháftigung, D
-Bekámpfung dér Armut und D
-Förderung sozialer Integration.
-Zum ersten Mai wurde das Thema „Soziale Entwicklung" auf einem weltweiten Gipfel, an dem
über 100 Staats- und Regierungschefs teilnahmen, behandelt.
-Schlussdokument enthalt nicht nur konkrété Verpflichtungen fúr die nationale und die
internationale Politik, és ist zugleich auch eine Messlatte, nach dér die Sozialpohtik nationaler
Regierungen bewertet werden soll.
-Dér Weltgipfel machte deutlich, dass sozialer Entwicklung dér gleiche Rang beigemessen wird wie
wirtschaftlicher Entwicklung.
-Die Achtung dér Menschenrechte als Voraussetzung fúr Frieden und Sicherheit in und zwischen
den Staaten wurde bekráftigt.
-Bis zum Jahr 2015 soll die Zahl dér in extremer Armut lebenden Menschen um 50
-Prezent gesenkt werden
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
-1948 gegründet (World Health Organisation - WHO)
-Sitz in Genf
-weltweite Verbesserung dér Gesundheitsversorgung
-Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt heute bei dér Unterstützung dér Dritten Welt im
Gesundheitsbereich.
-Etwa 90 Prezent aller Kranken lében in Entwicklungslándern, die nur über 10 Prezent dér
weltweiten Mittel zűr Finanzierung von Gesundheitsdiensten verfügen.
-Die WHO ist die grőBte und ám starksten dezentralisierte VN-Sonderorganisation.
-Die Zentrale in Genf koordiniert die weltweit abgestimmte Gesundheitspolitik.
-6 Regionalbüros formulieren regionalen Besonderheiten angepasste Regionalpolitiken.
-1945 gegründet
-eine dér gröfiten Sonderorganisationen dér UNO
-Sitz in Rom
-derzeit 183 Mitglieder, darunter seit 1991 - mit eingeschránkter Mitgliedschaft - die Europaische
Gemeinschaft (ÉG)
-Kampf gégén Hunger und Armut steht im Mittelpunkt ihrer Arbeit
-Hebung des Ernáhrungsstandards dér Weltbevölkerung,
-Steigerung dér landwirtschaftlichen Produktivitat
-Verbesserung dér Lebensbedingungen dér lándlichen Bevőlkerung.
weltweites Forum fúr Landwirtschafts- und Ernahrungsfragen
-Fischerei und Forsten,
-Bódén- und Wasserbewirtschaftung,
-Pflanzen-und Tierproduktion,
-Pflanzenschutz und Tierseuchenbekámpfung.
• den Prinzápien dér nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, d.h. dem Schutz dér natürlichen
Ressourcen bei derén gleichzeitiger Nutzung.
• formuliert Prioritaten fúr die regionale Nahrungsmittelproduktion und Eraáhrungssicherheit zűr
Überwindung des weltweiten Hungerproblems
• berat Regierungen in agrarpolitischen Fragen und bei dér Erarbeitung nationaler Strategien zűr
Ernahrungssicherung und Armutsbekampfung
• FünfRegionalbüros
• landwirtschaftliche Entwicklungsprojekte
•
Ausarbeitung von internationalen Abkommen (z.B.. pflanzengenetische Ressourcen,
umweltvertraglicher Einsatz von ScMdlingsbekámpfungsmitteln, Verhaltenskodex fúr
verantwortungsvoile Fischerei)
Internationaler Fonds fúr landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)
-1974 auf Vorschlag dér Welternahrungskonferenz gegründet
-Sonderorganisation dér Vereinten Nationen mit Sitz in Rom
- internationale Finanzierungsorganisation
-zusatzliche finanzielle Mittel erschliefien, um
-in den Entwicklungslándern die Nahrungsmittelproduktion zu erhőhen,
-die Nahrungsmittelversorgung zu verbessern
-gleichzeitig die Lebensbedingungen und den Ernáhrungsstand dér landlichen
Bevölkerung in den ármsten Entwicklungslándern anzuheben
-Vergabe von sehr günstigen Krediten
Wirtschaftskommission fúr Afrika (ECA)
• 1958 als Regionalorgan des Wirtschafts- und Sozialrats gegründet
• allé 53 Staaten Afrikas sind Vollmitglieder
• gemeinsames Handeln um
-soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten dér Region fördern,
-das Niveau dér Wirtschaftsaktivitat
-den Lebensstandard erhőhen
-die wirtschaftlichen Beziehungen untereinander und mit dritten Staaten starken
•Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten („Afhcan Charter fór Popular Participation in
Development and Transformation")
• rein afrikanische VN-Organisation
Das Welternahrungsprogramm (World Food Programme – WFP)
• 1959 gegründet
•Rechtlich selbststandige Tochterorganisation dér Weltbank (IBRD)
• Dér Prásident dér Weltbank ist auch gleichzeitig Prasident dér IDA
• Seit 1961 Sonderorganisatíon dér UNO
• in den Entwicklungslandern soll die wirtschaftliche Entwicklung gefördert und die Produktivitat
gesteigert werden, um auf diese Weise den Lebensstandard zu heben.
• Finanzierungsmittel zűr Deckung dér wíchtigsten Entwicklungsbedürfhisse dieser Gebiete zu sehr
günstigen Bedingungen
• Bei den ármsten Lándera laufen die Kredite über 40 Jahre, bei 10 Freijahren (keinerlei Belastung)
und nur 0,75 Prozent Zinsen
• Hauptaufgabe: Entwicklungslánder beim Erreichen dér Millenniumsentwicklungsziele zu
unterstützen
• als Empfanger kommen nur die ám wenigsten entwickelten Lander in Frage, derén
Pro-Kopf-Einkommen 925 US-Dollar jahrlich nicht übersteigen darf.
Bevölkerungsfonds dér Vereinten Nationen (UNFPA)
• 1966 gegründet
• Seit 1979 besitzt ér den Status eines Spezialorgans dér Generalversammlung
• weltweit dér gröfite Fonds zűr finanziellen Unterstützung von Projekten auf dem Gebiet dér
Bevölkerungsplanung und -politik.
• Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
-Programme zűr Famílienplanung,
-Aufklárungs-, Informations- und Ausbildungsprogramme,
-Sonderprogramme für Frauen,
-MaBnahmen dér medizinischen Versorgung
-Errichtung von Dokumentationszentren
• ín zehnjáhrigem Turnus internationale Bevölkerungskonferenzen
• Geleitet wird UNFPA von Exekutivdirektorin Thoraya Ahmed Obaid, Saudi-Arabien
• ersten Weltbevölkerungskonferenz 1974 in Bukarest
-Weltbevölkerungs-Aktionsplan (World Population Plán of Action - WPPA): aktive Rolle bei dér
Bewaltigung dér Bevölkerungsproblematik
•Dritte Weltbevölkerungskonferenz in Kairó 1994
-neuer Aktionsplan
-Zusammenhang zwischen nachhaltiger Entwicklung, Bildung (insbesondere für Frauen und
Madchen), Gleichstellung von Frau und Mann, Gesundheit und Zugang zu Familienplanung
• Sondergeneralversammlung 1999 „zűr Überprüfung und Bewertung dér Umsetzung des
Aktionsprogramms („Kairó + 5")
-Schlussdokument mit quantitativen Zielen in den Béreiében „Familienplanung", „FflV/AIDSBekampfung" und „Senkung dér Müttersterblichkeit".
Entwicklungsfonds dér Vereinten Nationen für die Frau (UNIFEM)
• in Fonds zűr Unterstützung von Entwicklungsinitiativen zugunsten von Frauen in dér
DrittenWelt(1976)
• Hauptaufgaben: zűr Gleichbehandlung dér Geschlechter und damit zűr Starkung von Frauen
beizutragen
•Bewusstseinsbildung bei Entscheidungstragern und Multiplikatoren
• direkte fínanzielie und Technische Hüfe an Frauen, die sich in Genossenschaften
zusammengeschlossen habén
• fínanziert sieh vorwiegend aus freiwilligen Beitragen dér Mitgliedstaaten
Ernáhrungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO)
Millenniums-Deklaration:
-Bekenntnis zu den Prinzipien dér UN-Charta
-„Stárkung dér Vereinten Nationen": zentrale Rolle dér Generalversammlung bestátigt und eine
umfassende Reform des Sicherheitsrats gefordert
-neue globale Partnerschaft fíir Entwicklung
Gestaltung dér Globalisierung und die Armutsbekámpfung waren die zentralen Themen
Ziel: den Anteil dér in extremer Armut lebenden Menschen bis zum Jahr 2015 zu halbieren
Űberprüfung dér Erfolge: ,Jíochrangigen Plenarversammlung" vöm 14. bis 16. September 2005 dér
Staats- und Regierungschefs in New York
1) Extrémé Armut und Hunger beseitigen:
Die Zahl dér Menschen, die von weniger als einem US-Dollar pro Tag lében, soll um
die Hálfte gesenkt werden.
Dér Anteil dér Menschen, die unter Hunger leiden, soll um die Hálfte gesenkt werden.
2) Grundschulausbildung túr allé Kinder gewáhrleisten:
Allé Jungen und Mádchen sollen eine vollstándige Grundschulausbildung erhalten.
3) Gleichstellung und gröfieren Einfluss dér Frauen fördern: ín dér Grund- und
Mittelschulausbildung soll bis zum Jahr 2005 und auf allén. Ausbildungsstufen bis zum Jahr 2015
jede unterschiedliche Behandlung dér Geschlechter beseitigt werden.
4) Die Kindersterblichkeit senken:
Die Sterblichkeit von Kindern unter funf Jahren soll um zwei Drittel gesenkt werden.5) Die
Gesundheit dér Mutter verhessem:
Die Müttersterblichkeit soll um drei Viertel gesenkt werden.
6) Hl V/Aids, Malária und andere Krankheiten bekampfen
7) Eine nachhaltige Umwelt gewáhrleisten:
Die Grundsátze dér nachhaltigen Entwicklung sollen in dér nationalen Politik
übemommen werden; dem Verlust von Umweltressourcen soll Einhalt geboten
werden.
Die Zahl dér Menschen, die über keinen nachhaltigen Zugang zu gesundem
Trinkwasser verfugen, soll um die Hálfte gesenkt werden.
Bis zum Jahr 2020 sollen wesentliche Verbesserungen in den
Lebensbedingungen von zumindest 100 Millionen Slumbewohnern erzielt
werden
8) Eine globale Partnerschaft im Dienst dér Entwicklung schaffen:
Schuldenprobleme dér Entwicklungslánder; zoll- und quotenfreier Marktzugang fúr die Exporté
dicsér Lánder; lebenswichtige Medikamente in den Entwicklungslándern zu erschwinglichen
Preisen verfugbar machen
Entwicklungsprogramm dér Vereinten Nationen (UNDP)
• eigenstándiges Nebenorgan dér Vereinten Nationen (1965)
• weltweites Netz von Reprásentanzen
• Hauptaufgabe:
-Planung, Finanzierung und Koordination von Entwicklungsprojekten im wirtschaftlichen und
sozialen Bereich
-Programmatisches Hauptziel: Armutsbekampfung
-die Projekté durch Einrichtungen dér Ziellánder selbst durchgefuhrt
-ausschlieBlich durch freiwillige Beitráge dér VN-Mitglieder finanziert Internationale
Entwicklungsorganisation (IDA)
-verschiedene Sonderorganisationen: UNESCO, FAO, IBRD, IMF, etc.
•auBerdem eine Reihe von Fonds und Programmen.
-das Entwicklungsprogramm (UNDP),
-Bevölkerungsfonds (UNFPA)
-Entwícklungsfonds dér Vereinten Nationen fúr die Frau (UNIFEM)
Ziele dér Entwicklungspolitik
Bekámpfung dér Armut
Frieden sichern
Entschuldung vorantreiben
Umwelt und Ressourcen bewahren
Bildung fördern
Ernáhrung sichern
Menschenrechte wahren, Demokratie fördern
Lében retten, Gesundheit fördem
Globalisierung gestalten
Mehr als 1,5 Mrd Menschen lében heute in absoluter Armut,
13 bis 18 Mill Menschen - meistens Kinder - sterben jedes Jahr an den Folgen von Hunger und
Armut
Grosse Kluft: dér Anteil dér Industrielánder an dér Weltwirtschaft ist von 68% (1960) auf 72%
(1990) angestiegen.
beim Pro-Kopf-Einkommen dér Abstand zwischen den ármsten und den reichsten
20% dér Weltbevölkerung verdoppelt
Agenda fúr Entwicklung (1997)
-1997 nach vierjáhriger Beratungszeit in dér Arbeitsgruppe von dér Generalversammlung
angenommen
-intemationaler Konsens über den Begriff dér „nachhaltigen Entwicklung"
-Interdependenz von Wirtschaftswachstum, sozialer Entwicklung und Umweltschutz
-Die Agenda ist ein wichtiges Referenzdokument fór Verhandlungen und Resolutionen dér
-Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich
-Anerkennung des Prinzips, dass jeder Staat grundsátzlich fúr seine eigene Entwicklung selbst
verantwortlich ist Beachtung grundlegender Entwicklungsvoraussetzungen grundlegende
Voraussetzungen:
-Demokratie,
-Achtung dér Menschenrechte
-Grundfreiheiten,
-eine verantwortliche Regierungsfuhrung („good governance"),
-Teilhabe dér Zivilgesellschaft ám Entwicklungsprozess,
-solide wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
Gruppé dér 77" (Zusammenschluss dér Entwicklungslánder gégén die Industrielánder):
-das só genannte 0,7-Prozent-BSP-Ziel soll verwirklicht werden (jedes
-Industrieland soll 0,7 Prozent seines Bruttosozialprodukts (BSP) in Form von staatlicher
Entwicklungshilfe zűr Verfugung stellen) muss.
-Entschuldung dér Entwicklungslánder,
-verstárkte Bereitstellung von Ressourcen fúr Entwicklungsaktivitáten Millenniumsgipfel dér
Vereinten Nationen (6-8. September 2000, New York)
-Die "Pekinger Erklárung" fordert Regierungen, Wirtschaft und andere Akteure auf, ihre
Anstrengungen in den Béreiében Forschung und Entwicklung, Förderpolitik, Finanzierung und
Entwicklung von Markten national wie international zu verstarken
-1/6 (17 %) des weltweiten Primarenergieverbrauchs wird aus regenerativen Quellén gedeckt
-Weltweit werden 160 Gigawatt Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, was einem Anteil von
4% entspricht
-Weitere Verhandlungen in Montreal (November 2005)
UNEP-Atlas zeigt vöm Menschen verursachte Umweltzerstörung auf:
-Mit Hilfe von vergleichenden Satellitenbildern dér US-Raumfahrtbehörde NASA macht UNEP
anlásslich des rntemationales Tages dér Umwelt (5. Juni) deutlich, wie sehr vor allém dér Prozess
dér Verstadterung und die Globalisierung die ökologischen Systeme schádigen.
-Die Folgen dér Umweltzerstörung habén aber vor allém lándliche Gebiete zu tragen.
-Atlas "One Plánét Many People: Atlas of Our Changing Envíronment,,
-Satellitenbildern aus den 70er Jahren und von heute
-Ausdehnung exportorientierter Wirtschaftweisen (Garnelenfarmen in Asien und Lateinamerika,
Treibhauser fúr den Gemüseanbau in Spanien, Palmölplantagen oder dér groBfláchige Sojaanbau),
dramatischen Raubbau ám Regenwald in Brasiiien und Paraguay, Waldbrande in Afrika, Rückgang
dér Gletscher in den Polargebieten zerstört weltweit die Őkosysteme.
Weitere wichtige Schritte in dér Klimaschutzpolitik:
-von 1900 bis heute seien die durchschnittlichen Temperaturen weltweit bereits um 0,7 Grad
Celsius gestiegen
-eine gefahrliche Störung des komplexen Klimasystems kann noch verhindert werden
- "Die Zukunft in unseren Hánden - 21 Thesen für eine Klimaschutzpolitik des 21. Jahrhunderts,,
(Umweltbundesamt Deutschland)
-Konzentration dér klimawirksamen Gase in dér Atmosphare mittelrristig auf dem heutigen Niveau
sowie langfristig sogar darunter stabilisieren, weltweit müssten dazu die Emissionen dér
Treibhausgase bis zum Jahr 2050 in etwa halbiert werden.
Weitere wichtige Schritte beim Artenschutz:
-Konferenz vöm 5. bis 9. Sept. 2005 in dér Hauptstadt dér Demokratischen Republik Kongó -
Kinshasa
-Rettungsplan für Menschenaffen in Afrika und Asien
-nach Ansicht des World Wide Fund fór Natúré (WWF) dramatische Situation dér GroBen
Menschenaffen (wildlebende Orang-Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos könnten schon in
20 Jahren von dér Érdé verschwinden)
-bis 2010 míndestens die 100 wichtigsten Affenpopulationen und derén Lebensraum zu sichern
-Finanzierung von Schutzgebieten und Anti-Wilderer-Einheiten
-Initiative GRASP (Great Apes Survival Project)
Entwicklungszusammenarbeit dér Vereinten Nationen
• hat sich zu einem dér Schwerpunkte in dér Praxis dér Vereinten Nationen entwickelt
• Zustandig für Entwicklungsfragen sind im VN-System:
-Generalversammlung
-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)
- Erneuerbare Naturgüter (wie z. B. Holz- oder Fischbestande) dürfen auf Dauer nur im Rahmen
ihrer Fáhigkeit zűr Regeneration genutzt werden.
-Nicht erneuerbare Naturgüter (wie z. B. Míneralien oder fossile Energietrager) dürfen auf Dauer
nur in dem Umfang genutzt werden, wie ihre Funktionen durch andere Materialien oder durch
andere Energietrager ersetzt werden können.
-Die Freisetzung von Stoffen oder Energie darf auf Dauer nicht gröfier sein als die
Anpassungsfahigkeit dér Ökosysteme (Klima, Wálder, Ozeane).
- Gefahren und unvertretbare Risiken fúr die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden.
-Dér durch technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb ausgelöste
Strukturwandel soll wirtschaftlich erfolgreich sowie ökologisch und sozial vertraglich gestaltet
werden — Wirtschaftswachstum, hohe Beschaftigung, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz
müssen Hand in Hand gehen.
-Eine nachhaltige Landwirtschaft muss natúr- und umweltvertráglich sein und die Anforderungen
an eine gerechte Tierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen
Verbraucherschutz beachten.
- sozialer Zusammenhalt
-internationalen Rahmenbedingungen sind só zu gestalten, dass die Menschen in allén Lándera ein
menschenwürdiges Lében nach ihren eigenen Vorstellungen führen und an den wirtschaftlichen
Entwicklungen teilhaben können. Umwelt und Entwickiung bilden eine Einheit. (Bekampfung dér
Armut, Achtung dér Menschenrechte, wirtschaftliche Entwickiung, Schutz dér Umwelt,
verantwortungsvolles Regierungshandehi)
Erneuerbare Energien:
-Windkraftnutzung (Windenergieanlagen)
-Strom aus Solaranlagen
- Strom aus Biomasse
-Strom aus Wasserkraftanlagen
-Nutzung dér Energie aus dem Erdinnern (Geothermie)
Mehrwegverpackungen und Dosenpfand fúr Einwegverpackungen
Ausstieg aus dér Atomenergienutzung
- 27. April 2002 ist das Gesetz zum Ausstieg aus dér Atomenergienutzung in Kraft getreten.
-Ende dér Atomkraftnutzung wird etwa 2020 erreicht
-fúr die Errichtung und den Betrieb von neuen KKW und
-Wiederaufarbeitungsanlagen wird keine Genehmigungen mehr erteilt
- ab l. Juli 2005 wird die Abgabe abgebrannter Brennelemente in die
-Wiederaufarbeitung verboten und die Entsorgung auf die direkte Endlagerung beschrankt
zweite weltweite Konferenz für erneuerbare Energien ,3irec 2005" (Beijing
International Renewable Energy Conference)
-Verabschiedung dér "Pekinger Erklarung"
-Meilenstein" fúr den weltweiten Ausbau dér emeuerbaren Energien und fúr den globalen
Klimaschutz
-2004 weltweit Investitionen von mehr als 30 Milliárdén US-Dollar in den Ausbau dér
Emeuerbaren Energien
-erneuerbare Energien sind eine unmittelbar verfugbare Technologie zűr Verringerung dér
Treibhausgasemissionen
-Fischereipraktiken sollen beseitigt und Meeresschutzgebiete geschaffen werden.
-Frauen und Gesundheit: Die Gesundheitsversorgung soll laut Aktionsplan die Menschenrechte und
fündamentale
Freiheiten
respektieren.
Damit
erteilt
dér
Johannesburg-Gipfel
Genitalverstümmelungen und menschenrechtswidrigen Diskriminierungen von Frauen eine Absage.
-Globale Regein fúr Unternehmen: Die ökologische und soziale Verantwortung dér global
handelnden Unternehmen wird als wichtíger Bestandteil dér nachhaltigen Entwicklung angesehen.
-Handel und Globalisierung: Umweltschádliche Subventionen sollen - ohne Zeitvorgabe - abgebaut
werden. Das betriffi vor allém Steinkohlesubventionen.
-Natürliche Ressourcen: Dér Verlust dér natürlichen Ressourcen wie Seen und Wálder soll "só bald
wie möglich" gestoppt werden.
-Solidaritatsfonds: Dér Aktionsplan regt an, einen Welt-Solidaritatsfonds zűr Armutsbekámpfung
einzurichten, dér auf fireiwilligen Beitrágen basiert. Darin könnten neben Staaten auch
Unternehmen und Bürger einzahlen.
-Trinkwasser und sanitare Anlagen: Bis zum Jahr 2015 soll dér Anteil dér Menschen ohne sicheren
Zugang zu sauberem Trinkwasser halbiert werden. Zusátzlich soll bis dahin auch dér Anteil dér
Menschen ohne Zugang zu Kanalisation halbiert werden.
-Impulse fúr die Förderung emeuerbarer Energien: bis 2010 soll Anteil dér erneuerbaren Energien
auf 15% steigen (Zwei Milliárdén Menschen auf dér Welt habén keinen Stromanschluss. Sie sind
damit von jeglicher wirtschaftlicher Entwicklung abgeschnitten. Um die Energieprobleme zu lösen
und die Energieversorgung auf eine zukunftsfahige Basis zu stellen, ist dér massive Ausbau dér
erneuerbaren Energien unumgánglich) — Solarthermie
-Industrielánder müssten ihre Markte fúr Produkte aus den Entwicklungslándern wirklich öffhen
• "Johannesburg-Erklárung":
- weltweite Bedeutung dér nachhaltigen Entwicklung bekraftigt.
- Die drángendsten Probleme dér Staatengemeinschaft seien
Armutsbekámpfung, Klimawandel und dér Schutz natürlicher Ressourcen.
- Bedeutung dér UNO fúr die Unterstützung dér Nachhaltigkeit
(Politische Erklarung dér Staats- und Regierungschefs "The Johannesburg Declaration ön
Sustainable Development")
• „Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürmissen dér heutigen Generation
entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefahrden, ihre eigenen Bedürfhisse
zu befriedigen."
• mit Visionen, Phantasie und Kreativitat die Zukunft gestalten, dabei auch Neues zu wagen und
unbekannte Wege zu erkunden - schöpferischer Dialóg darüber, wie wir in Zukunft lében wollen,
wie wir auf die Herausforderungen dér globalisierten Welt in Wirtschaft und Gesellschaft antworten
wollen
Nachhaltige Entwicklung
•
Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden
Generationen aufbürden. Sie muss zugleich Vorsorge fúr absehbare zukünftige Belastungen treffen.
Das gilt fúr die Erhaltung dér natürlichen Lebensgrundlagen, fúr die wirtschaftliche Entwicklung
sowie den sozialen Zusammenhalt und den demografischen Wandel.
• Handlungsbereiche:
• Förderung dér nachhaltigen Entwicklung
• UNO-Konvention zűr Bekampfung dér Wüstenbildung;
• UNO-Abkommen über Hochseefíscherei;
• Abschlussdokument.
-Beschlüsse von Rio noch einmal bekráftigen
-"globale Partnerschaft,,
-zwischenstaatliches Waldforum gegründet
-globale Strategie zum Schutz dér bedrohten Trinkwasserreservoirs zu entwickeln
• zu wenig konkrété, neue MaBnahmen
• Entwicklungs- und Industrielánder konnten sich nicht darüber verstándigen, wie eine nachhaltige
Entwicklung weltweit fínanziert werden sollte (Wáhrend die Entwicklungslánder darauf beharrten,
dass die Industrielánder die von ihnen in Rio eingegangenen fínanziellen Verpflichtungen erfullen
und ausbauen soliten, waren die Industrielánder nicht béreit, mehr Mittel zűr Verfügung zu stellen)
• Derzeit lében rund 1,1 Milliárdén Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser;
• 2,4 Milliárdén verfugen über keine Abwasserentsorgung.
•
Zunehmend knappes Süfiwasser ist dér wichtigste limitierende Faktor túr
Nahrungsmittelproduktion.
•
Problembereiche: Armutsbekámpfung, Klimawandel und Energiepolitik, Verlust dér
biologischen Vielfalt, Entstehung von Wüsten, Zerstörung dér Wálder, Verschmutzung dér Meere,
Chemikaliensicherheit, Verbraucherschutz, gute Regierungsfuhrung.
• Einzelne Staaten oder Regionén können diese Problemstellungen nicht im Alleingang bewáltigen.
• Notwendig sind übergreifende Strategien, die dazu fuhren, dass dér Umweltschutz auch in
anderen Politikbereichen berücksichtigt wird: etwa in dér Zusammenarbeit mit
Entwicklungslándern oder bei internationalen Handels-, Investitions- und Finanzierangsaktivitáten
Weltgipfel fúr nachhaltige Entwicklung, Johannesburg 2002;
•
190 Staaten, um über die globalen Fragen dér künftigen ökonomischen, ökologischen und
sozialen Entwicklung auf unserer Érdé zu beraten
• dringendsten Probleme dér Staatengemeinschaft seien Armutsbekámpfung, Klimawandel und dér
Schutz natürlicher Ressourcen
• wichtiger Aktionsplan verabschiedet:
-Artenvielfalt: Bis zum Jahr 2010 soll die derzeitige Geschwindigkeit des Artensterbens "deutlich
reduziert" werden.
-Chemikalien: Die negativen Auswirkungen von Chemikalien auf Mensch und Natúr sollen bis
zum Jahr 2020 "minimiert" werden.
-Entwicklungshilfe: Dér Aktionsplan "drángt" Industrielánder zu "konkreten Anstrengungen",
ihre Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes zu erhöhen. Diese Aufforderung
gab és bereits in einer UN-Deklaration von 1970 und auf dem Rio-Erdgipfel 1992. Bislang habén
jedoch erst fünf Lánder dieses Ziel erreicht. Die Hilfe Deutschlands lag im vergangenem Jahr bei
0,27 Prozent.
-Energie: És werden keine konkreten Ziele und Zeitpláne fúr den Ausbau erneuerbarer Energien
festgelegt. Dér Aktionsplan sieht lediglich eine "bedeutende Steigerung" des Anteils emeuerbarer
Energien vor, die "dringend" zu geschehen habé.
-Fischerei: Die Fischbestánde soliten erhalten werden. Weiteres Ziel ist eine Erholung geschádígter
Bestánde bis 2015 - "wo dies möglich ist". Zerstörende
-2008/2009 Agriculture; Rural Development; Land; Drought; Desertifícation;
-Africa « 2010/2011 Transport; Chemicals; Waste Management; Mining; A Ten Year
-Framework of Programmes ön Sustainable Consumption and Production
-Patterns
-2012/2013 Forests; Biodiversity; Biotechnology; Tourism; Mountains
Kyoto-Protokoll (Klimaschutzpolitik)
-Das Kyoto-Protokoll (benannt nach dem Őrt dér Konferenz 1997 Kyöto in Japán) ist ein
Zusatzprotokoll dér Vereinten Nationen fúr den Klimaschutz (Ergebnis von Rio 1992).
-És schreibt verbindliche Ziele fúr die Verringerung des AusstoBes von Treibhausgasen fest,
welche als Auslöser dér globalen Erwarmung gelten.
-Ziel, die Emissionen bis zum Jahre 2012 um durchschnittlich 5,2% unter das Niveau von 1990 zu
senken
-einzelnen Lánder habén dabei unterschiedliche Vorgaben, die vor allém von ihrer wirtschaftlichen
Entwicklung abhángen. Für die EU ist eine Senkung dér Emissionen um 8% vorgesehen, Russland
und die Ukraine habén sich dazu verpílichtet, das Emissionsniveau von 1990 nicht zu überschreiten
und fúr die Volksrepublik China, Indien und fiir Entwicklungslánder sind gar keine
Beschránkungen vorgesehen.
-Protokoll soll erst in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die
-zusammengerechnet mehr als 55% dér Kohlenstoffdioxid-Emissionen des Jahres 1990
verursachten, das Abkommen ratifíziert habén.
-Die Zahl von mindestens 55 teilnehmenden Staaten wurde mit Islands Ratifikation ám 23. Mai
2002 erreicht.
-Russlands Ratifíkation unter Putin ám 18. November 2004 mit etwa 18 % Anteil dér CO2Emissionen wurde auch die zweite Bedingung errullt, worauf das Kyoto-Protokoll 90 Tagé nach dér
Ratifizierung durch das Russische Parlament ám 16. Február 2005 in Kraft trat.
-Zu dicsem Zeitpunkt hatten 141 Staaten ratifíziert, die zusammen 85 % dér Weltbevölkerung und
einen CO2-Aussto6 von 62% abdeckten.
-Einige Staaten, wie die USA, Australien, Kroatien und das Fürstentum Monaco, habén das
Protokoll zwar unterzeichnet, nun aber angekündigt és nicht zu ratifízieren.
Mehrere OPEC-Staaten habén hingegen ihre Vorbehalte aufgegeben und ratifíziert.
-Allerdings habén die meisten beigetretenen Staaten ihren Kohlendioxid-Ausstofi seit 1990
drastisch erhöht, só dass das ursprüngliche Ziel dér Industrielánder, die Emissionen um
durchschnittlich sechs bis acht Prozent zu senken, in weite Férne gerückt ist.
-flexible Mechanismen um Ziele zu erreichen
-Handel mit Emissionsrechten (Emissions Trading)
-Joint Implementation: kooperative MaBnahmen zweier (oder mehrerer) Industrielánder bezeichnet,
die sich beidé anrechnen lassen korínén.
-Clean Development Mechanism: wenn ein Industrieland MaBnahmen zűr CO2-Reduktion in
einem Entwicklungsland durchfuhrt.
-EU wendet das Prinzip dér Lastenverteilung an
-Zielkonflikt dér Klimaschutzpolitik mit dér Entwicklungspolitik in den
-Entwicklungslándem (Transfer von modemen, „sauberen" Technologien, die den Bedürmissen dér
Entwicklungslánder angepasst sind)
Sondergeneralversammlung dér UNO in New York, 1997;
–
kritischen Blick auf das werfen, was seit dem Erdgipfel 1992 in Rio de Janeiro gemacht und
was nicht gemacht wurde
–
Die Zivilgesellschaft und priváté Unternehmen zűr Zusammenarbeit ermutigen.
1992: UNQ-Konferenz für Umwelt und Entwicklung. Rio de Janeiro:
–
178 Staaten und zahlreiche NGOs in Rio de Janeiro
–
Lösungen fínden fúr Probleme wie Annut, den wachsenden Graben zwischen Industrie- und
Entwicklungslándern sowie fúr die zunehmenden Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialprobleme
–
weltweite Nachhaltige Entwicklung
–
Ergebnisse:
- Mottó "Global denken, lokál handeln"
drei völkerrechtlich nicht bindende Hauptabkommen (Agenda 21, Erklárung von Rio,
Waldgrundsatzerklárung)
- zwei rechtlich bindende Konventionen (Klimaanderungen, biologische Vielfalt)
–
1) Agenda 21:
- Aktionsprogramm fúr globales Handeln in allén Bereichen dér Nachnaltigen Entwicklung
Mehr als 1800 Stádte und Gemeinden habén inzwischen eine lokálé Agenda 21
entwickelt und rund 150 Staaten habén nationale Koordinierungsstellen fúr nachhaltige
Entwicklung eingerichtet.
–
2) Erklárung von Rio:
- defíniert in 27 Grundsatzen die Rechte und Pflichten dér Lánder,
- anerkennt das Vorsorge- und das Verursacherprinzip als Leitgrundsatze
- bezeichnet die Bekampfung dér Armut, eine angemessene
Bevölkerungspolitik, eine Abnahme nicht nachhaltiger Konsums- und Produktionsweisen und eine
umfassende Information und Miteinbeziehung dér Bevölkerung in Entscheidungsprozesse als
Voraussetzung fúr eine Nachhaltige Entwicklung
–
3) Waldgrundsatzerklárung:
- Leitsátze fúr die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung dér Wálder
–
4) Rahmenübereinkommen über Klimaanderungen:
Ziel die Treibhausgasemissionen auf einem Niveau zu stabilisieren, welches das
Weltklima nicht gefáhrlich stört (» Kyoto-Protokoll)
–
5) Űbereinkommen über die biologische Vielfalt:
- Biologische Diversitat soll langfristig erhalten bleiben
- Artenvielfalt schützen
–
6) Gründung dér UNO-Kommission für nachhaltige Entwicklung (UN-Commission
ön Sustainable Development, CSD)
CSD: UN-Kommission für Nachhaltige Entwicklung - Arbeitsprogramm 2004 bis 2017
• gröfiere Themenblöcke in Zweijahreszyklen beraten.
• lm ersten Jahr liegt dér Schwerpunkt auf dér Überprüfung des Erreichten ("Review Year"),
• im zweiten Jahr werden Entscheidungen getroffen ("Policy Year").
• gründlichere Vorbereitung dér CSD-Entscheidungen, qualitative Verbesserung.
• thematisch homogene Themenblöcke:
- 2004/2005 Water; Sanitation; Humán Settlements
2006/2007 Energy fór Sustainable Development; Industrial Development; Air
Pollution/Atmosphere; Climate Change
Int. Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
Stockholm, 1972:
Ziele:
-Gefahren, die die Natur und die Umwelt des Menschen bedrohen den Regierungen und
internationalen Organisationen darzustellen
-auf die Globalisierung aufmerksam zu machen
-präventive Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, durch rechtliche, gouvernementale Schritte diese
zu erreichen
-Insgesamt 113 Teilnehmer, größtenteils Entwicklungsländer
-Hauptdebatte: Umweltfolgen der wirtschaftlichen Entwicklung
-starke Gegensätze zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern:
-1) Meinung der Entwicklungsländer:
-Industriestaaten würden nur in der Umweltbelastung durch industrielle Emissionen Probeleme
erkennen
-Für Entwicklungsländer ist Umweltschutz in der Armut, im Kampf gegen Hunger präsent, sie
wollen die industrielle Entwicklung nicht aufgeben
-Aufgabe der Wirtschaftsentwicklung würde die Gegensätze und den Abstand zwischen Industrieund Entwicklungsländer festigen.
-Es würde die Souverenität der Entwicklungsländer begrenzen, wenn sie ihre Ressourcen nicht frei
benutzen können)
2) Meinung der Industriestaaten:
-die Wurzel der Umweltbelastung ist überall identisch, ist unabhängig von Wirtschaftssystemen und
Lebensniveau
-auch in den Entwicklungsländern sind gleiche Umweltschäden zu verzeichnen
(Bodenverschmutzung, Wasserverschmutzung, Artensterben), gegen diese können sie nicht aus
eigenen Kräften ankämpfen
Abschlusserklärung:
-Annäherung der Standpunkte
-um die Armut zu bekämpfen müssen Instrumente der umweltverträglichen Wirtschaft geschaffen
werden
-neue Institution: United Nations Environmental Programme (UNEP)
-Umweltprogramm der Vereinten Nationen
-Hauptsitz in Nairobi, Kenia.
-erstes Organ der UN mit Hauptsitz in einem Entwicklungsland.
-Vorsitzender ist seit 1998 der ehemalige deutsche Bundesumweltminister Klaus Töpfer.
UNEP
-wirkt als Auslöser, Anwalt, Lehrer und Vermittler für den schonenden Umgang mit der Umwelt
und einer nachhaltigen Entwicklung.
-arbeitet mit verschiedenen Partnern zusammen, darunter anderen UN-Organisationen,
Regierungen,NGOs, Unternehmen und der Zivilgesellschaft.
-Aufgaben:
-Globale, regionale und nationale Umweltdaten sammeln und bewerten.
-Schwerpunkte sind hierbei Klimaveränderungen, Verschmutzung der Erdatmosphäre,
Trinkwasserprobleme, Wüstenbildung, Artensterben, etc.
-Politische Instrumente für den Umweltschutz entwickeln: im Rahmen des UNEP wurden
die meisten heute gültigen multilateralen Umweltabkommen entwickelt und ins Leben
gerufen.
-Die Weitergabe von Wissen und Technologie für nachhaltige Entwicklung ermöglichen.
-Die Zivilgesellschaft und private Unternehmen zur Zusammenarbeit ermutigen.
1992: UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro:
-178 Staaten und zahlreiche NGOs in Rio de Janeiro
-Lösungen finden für Probleme wie Armut, den wachsenden Graben zwischen Industrie- und
Entwicklungsländern sowie für die zunehmenden Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialprobleme
-weltweite Nachhaltige Entwicklung
-Ergebnisse:
-Motto “Global denken, lokal handeln“
-drei völkerrechtlich nicht bindende Hauptabkommen (Agenda 21, Erklärung von Rio,
Waldgrundsatzerklärung)
-zwei rechtlich bindende Konventionen (Klimaänderungen, biologische Vielfalt)
-1) Agenda 21:
-Aktionsprogramm für globales Handeln in allen Bereichen der Nachhaltigen Entwicklung
-Mehr als 1800 Städte und Gemeinden haben inzwischen eine lokale Agenda 21 entwickelt und
rund 150 Staaten haben nationale Koordinierungsstellen für nachhaltige Entwicklung eingerichtet.
-2) Erklärung von Rio:
-definiert in 27 Grundsätzen die Rechte und Pflichten der Länder,
-anerkennt das Vorsorge- und das Verursacherprinzip als Leitgrundsätze
-bezeichnet die Bekämpfung der Armut, eine angemessene Bevölkerungspolitik, eine Abnahme
nicht nachhaltiger Konsums- und Produktionsweisen und eine umfassende Information und
Miteinbeziehung der Bevölkerung in Entscheidungsprozesse als Voraussetzung für eine
Nachhaltige Entwicklung
3) Waldgrundsatzerklärung:
-Leitsätze für die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Wälder
-4) Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen:
-Ziel die Treibhausgasemissionen auf einem Niveau zu stabilisieren, welches das Weltklima nicht
gefährlich stört (» Kyoto-Protokoll)
-5) Übereinkommen über die biologische Vielfalt:
-Biologische Diversität soll langfristig erhalten bleiben
-Artenvielfalt schützen
-6) Gründung der UNO-Kommission für nachhaltige Entwicklung (UN-Commission on Sustainable
Development, CSD)
CSD: UN-Kommission für Nachhaltige Entwicklung - Arbeitsprogramm 2004 bis 2017
-größere Themenblöcke in Zweijahreszyklen beraten.
-Im ersten Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Überprüfung des Erreichten ("Review Year"),
-im zweiten Jahr werden Entscheidungen getroffen ("Policy Year").
-gründlichere Vorbereitung der CSD-Entscheidungen, qualitative Verbesserung.
-thematisch homogene Themenblöcke:
-2004/2005 Water; Sanitation; Human Settlements
-2006/2007 Energy for Sustainable Development; Industrial Development; Air
Pollution/Atmosphere; Climate Change
-2008/2009 Agriculture; Rural Development; Land; Drought; Desertification; Africa
-2010/2011 Transport; Chemicals; Waste Management; Mining; A Ten Year Framework of
Programmes on Sustainable Consumption and Production Patterns
-2012/2013 Forests; Biodiversity; Biotechnology; Tourism; Mountains
Kyoto-Protokoll (Klimaschutzpolitik)
-Das Kyoto-Protokoll (benannt nach dem Ort der Konferenz 1997 Kyōto in Japan) ist ein
Zusatzprotokoll der Vereinten Nationen für den Klimaschutz (Ergebnis von Rio 1992).
-Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest,
welche als Auslöser der globalen Erwärmung gelten.
-Ziel, die Emissionen bis zum Jahre 2012 um durchschnittlich 5,2% unter das Niveau von 1990 zu
senken
-einzelnen Länder haben dabei unterschiedliche Vorgaben, die vor allem von ihrer wirtschaftlichen
Entwicklung abhängen. Für die EU ist eine Senkung der Emissionen um 8% vorgesehen, Russland
und die Ukraine haben sich dazu verpflichtet, das Emissionsniveau von 1990 nicht zu überschreiten
und für die Volksrepublik China, Indien und für Entwicklungsländer sind gar keine
Beschränkungen vorgesehen.
-Protokoll soll erst in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als
55% der Kohlenstoffdioxid-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert
haben.
-Die Zahl von mindestens 55 teilnehmenden Staaten wurde mit Islands Ratifikation am 23. Mai
2002 erreicht.
-Russlands Ratifikation unter Putin am 18. November 2004 mit etwa 18 % Anteil der CO2Emissionen wurde auch die zweite Bedingung erfüllt, worauf das Kyoto-Protokoll 90 Tage nach der
Ratifizierung durch das Russische Parlament am 16. Februar 2005 in Kraft trat.
-Zu diesem Zeitpunkt hatten 141 Staaten ratifiziert, die zusammen 85 % der Weltbevölkerung und
einen CO2-Ausstoß von 62% abdeckten.
-Einige Staaten, wie die USA, Australien, Kroatien und das Fürstentum Monaco, haben das
Protokoll zwar unterzeichnet, nun aber angekündigt es nicht zu ratifizieren.
-Mehrere OPEC-Staaten haben hingegen ihre Vorbehalte aufgegeben und ratifiziert.
-Allerdings haben die meisten beigetretenen Staaten ihren Kohlendioxid-Ausstoß seit 1990
drastisch erhöht, so dass das ursprüngliche Ziel der Industrieländer, die Emissionen um
durchschnittlich sechs bis acht Prozent zu senken, in weite Ferne gerückt ist.
-flexible Mechanismen um Ziele zu erreichen
-Handel mit Emissionsrechten (Emissions Trading)
-Joint Implementation: kooperative Maßnahmen zweier (oder mehrerer) Industrieländer bezeichnet,
die sich beide anrechnen lassen können.
-Clean Development Mechanism: wenn ein Industrieland Maßnahmen zur CO2-Reduktion in
einem Entwicklungsland durchführt.
-EU wendet das Prinzip der Lastenverteilung an
-Zielkonflikt der Klimaschutzpolitik mit der Entwicklungspolitik in den Entwicklungsländern
(Transfer von modernen, „sauberen” Technologien, die den Bedürfnissen der Entwicklungsländer
angepasst sind )
Sondergeneralversammlung der UNO in New York, 1997:
-kritischen Blick auf das werfen, was seit dem Erdgipfel 1992 in Rio de Janeiro gemacht und was
nicht gemacht wurde
-Förderung der nachhaltigen Entwicklung
-UNO-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung;
-UNO-Abkommen über Hochseefischerei;
-Abschlussdokument:
Beschlüsse von Rio noch einmal bekräftigen
-"globale Partnerschaft„
-zwischenstaatliches Waldforum gegründet
-globale Strategie zum Schutz der bedrohten Trinkwasserreservoirs zu entwickeln
-zu wenig konkrete, neue Maßnahmen
-Entwicklungs- und Industrieländer konnten sich nicht darüber verständigen, wie eine nachhaltige
Entwicklung weltweit finanziert werden sollte (Während die Entwicklungsländer darauf beharrten,
dass die Industrieländer die von ihnen in Rio eingegangenen finanziellen Verpflichtungen erfüllen
und ausbauen sollten, waren die Industrieländer nicht bereit, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen)
-Derzeit leben rund 1,1 Milliarden Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser;
-2,4 Milliarden verfügen über keine Abwasserentsorgung.
-Zunehmend knappes Süßwasser ist der wichtigste limitierende Faktor für
Nahrungsmittelproduktion.
-Problembereiche: Armutsbekämpfung, Klimawandel und Energiepolitik, Verlust der biologischen
Vielfalt, Entstehung von Wüsten, Zerstörung der Wälder, Verschmutzung der Meere,
Chemikaliensicherheit, Verbraucherschutz, gute Regierungsführung.
-Einzelne Staaten oder Regionen können diese Problemstellungen nicht im Alleingang bewältigen.
-Notwendig sind übergreifende Strategien, die dazu führen, dass der Umweltschutz auch in anderen
Politikbereichen berücksichtigt wird: etwa in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern oder
bei internationalen Handels-, Investitions- und Finanzierungsaktivitäten
Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, Johannesburg 2002:
-190 Staaten, um über die globalen Fragen der künftigen ökonomischen, ökologischen und sozialen
Entwicklung auf unserer Erde zu beraten
-dringendsten Probleme der Staatengemeinschaft seien Armutsbekämpfung, Klimawandel und der
Schutz natürlicher Ressourcen
-wichtiger Aktionsplan verabschiedet:
-Artenvielfalt: Bis zum Jahr 2010 soll die derzeitige Geschwindigkeit des Artensterbens "deutlich
reduziert" werden.
-Chemikalien: Die negativen Auswirkungen von Chemikalien auf Mensch und Natur sollen bis
zum Jahr 2020 "minimiert" werden.
-Entwicklungshilfe: Der Aktionsplan "drängt" Industrieländer zu "konkreten Anstrengungen", ihre
Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes zu erhöhen. Diese Aufforderung gab
es bereits in einer UN-Deklaration von 1970 und auf dem Rio-Erdgipfel 1992. Bislang haben
jedoch erst fünf Länder dieses Ziel erreicht. Die Hilfe Deutschlands lag im vergangenem Jahr bei
0,27 Prozent.
-Energie: Es werden keine konkreten Ziele und Zeitpläne für den Ausbau erneuerbarer Energien
festgelegt. Der Aktionsplan sieht lediglich eine "bedeutende Steigerung" des Anteils erneuerbarer
Energien vor, die "dringend" zu geschehen habe.
-Fischerei: Die Fischbestände sollten erhalten werden. Weiteres Ziel ist eine Erholung geschädigter
Bestände bis 2015 - "wo dies möglich ist". Zerstörende Fischereipraktiken sollen beseitigt und
Meeresschutzgebiete geschaffen werden.
-Frauen und Gesundheit: Die Gesundheitsversorgung soll laut Aktionsplan die Menschenrechte
und fundamentale Freiheiten respektieren. Damit erteilt der Johannesburg-Gipfel
Genitalverstümmelungen und menschenrechtswidrigen Diskriminierungen von Frauen eine Absage.
-Globale Regeln für Unternehmen: Die ökologische und soziale Verantwortung der global
handelnden Unternehmen wird als wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung angesehen.
-Handel und Globalisierung: Umweltschädliche Subventionen sollen - ohne Zeitvorgabe - abgebaut
werden. Das betrifft vor allem Steinkohlesubventionen.
-Natürliche Ressourcen: Der Verlust der natürlichen Ressourcen wie Seen und Wälder soll "so bald
wie möglich" gestoppt werden.
-Solidaritätsfonds: Der Aktionsplan regt an, einen Welt-Solidaritätsfonds zur Armutsbekämpfung
einzurichten, der auf freiwilligen Beiträgen basiert. Darin könnten neben Staaten auch Unternehmen
und Bürger einzahlen.
-Trinkwasser und sanitäre Anlagen: Bis zum Jahr 2015 soll der Anteil der Menschen ohne sicheren
Zugang zu sauberem Trinkwasser halbiert werden. Zusätzlich soll bis dahin auch der Anteil der
Menschen ohne Zugang zu Kanalisation halbiert werden.
-Impulse für die Förderung erneuerbarer Energien: bis 2010 soll Anteil der erneuerbaren Energien
auf 15% steigen (Zwei Milliarden Menschen auf der Welt haben keinen Stromanschluss. Sie sind
damit von jeglicher wirtschaftlicher Entwicklung abgeschnitten. Um die Energieprobleme zu lösen
und die Energieversorgung auf eine zukunftsfähige Basis zu stellen, ist der massive Ausbau der
erneuerbaren Energien unumgänglich) -- Solarthermie
-Industrieländer müssten ihre Märkte für Produkte aus den Entwicklungsländern wirklich öffnen
-"Johannesburg-Erklärung":
-weltweite Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung bekräftigt.
-Die drängendsten Probleme der Staatengemeinschaft seien Armutsbekämpfung, Klimawandel und
der Schutz natürlicher Ressourcen.
-Bedeutung der UNO für die Unterstützung der Nachhaltigkeit
-(Politische Erklärung der Staats- und Regierungschefs "The Johannesburg Declaration on
Sustainable Development")
-„Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation
entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse
zu befriedigen.”
-mit Visionen, Phantasie und Kreativität die Zukunft gestalten, dabei auch Neues zu wagen und
unbekannte Wege zu erkunden - schöpferischer Dialog darüber, wie wir in Zukunft leben wollen,
wie wir auf die Herausforderungen der globalisierten Welt in Wirtschaft und Gesellschaft antworten
wollen
Nachhaltige Entwicklung
-Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen
aufbürden. Sie muss zugleich Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen treffen. Das gilt für
die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, für die wirtschaftliche Entwicklung sowie den
sozialen Zusammenhalt und den demografischen Wandel.
-Handlungsbereiche:
-Erneuerbare Naturgüter (wie z. B. Holz- oder Fischbestände) dürfen auf Dauer nur im Rahmen
ihrer Fähigkeit zur Regeneration genutzt werden.
-Nicht erneuerbare Naturgüter (wie z. B. Mineralien oder fossile Energieträger) dürfen auf Dauer
nur in dem Umfang genutzt werden, wie ihre Funktionen durch andere Materialien oder durch
andere Energieträger ersetzt werden können.
-Die Freisetzung von Stoffen oder Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die
Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme (Klima, Wälder, Ozeane).
-Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden.
-Der durch technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb ausgelöste
Strukturwandel soll wirtschaftlich erfolgreich sowie ökologisch und sozial verträglich gestaltet
werden -- Wirtschaftswachstum, hohe Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz
müssen Hand in Hand gehen.
-Eine nachhaltige Landwirtschaft muss natur- und umweltverträglich sein und die Anforderungen
an eine gerechte Tierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen
Verbraucherschutz beachten.
-sozialer Zusammenhalt
internationalen Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass die Menschen in allen Ländern ein
menschenwürdiges Leben nach ihren eigenen Vorstellungen führen und an den wirtschaftlichen
Entwicklungen teilhaben können. Umwelt und Entwicklung bilden eine Einheit. (Bekämpfung der
Armut, Achtung der Menschenrechte, wirtschaftliche Entwicklung, Schutz der Umwelt,
verantwortungsvolles Regierungshandeln)
-Erneuerbare Energien:
-Windkraftnutzung (Windenergieanlagen)
-Strom aus Solaranlagen
-Strom aus Biomasse
-Strom aus Wasserkraftanlagen
-Nutzung der Energie aus dem Erdinnern (Geothermie)
-Mehrwegverpackungen und Dosenpfand für Einwegverpackungen
-Ausstieg aus der Atomenergienutzung
-27. April 2002 ist das Gesetz zum Ausstieg aus der Atomenergienutzung in Kraft getreten.
-Ende der Atomkraftnutzung wird etwa 2020 erreicht
-für die Errichtung und den Betrieb von neuen KKW und Wiederaufarbeitungsanlagen wird keine
Genehmigungen mehr erteilt
-ab 1. Juli 2005 wird die Abgabe abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufarbeitung verboten
und die Entsorgung auf die direkte Endlagerung beschränkt
-zweite weltweite Konferenz für erneuerbare Energien „Birec 2005” (Beijing International
Renewable Energy Conference)
-Verabschiedung der "Pekinger Erklärung"
-Meilenstein" für den weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien und für den globalen
Klimaschutz
-2004 weltweit Investitionen von mehr als 30 Milliarden US-Dollar in den Ausbau der
Erneuerbaren Energien
-erneuerbare Energien sind eine unmittelbar verfügbare Technologie zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen
-Die "Pekinger Erklärung" fordert Regierungen, Wirtschaft und andere Akteure auf, ihre
Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Förderpolitik, Finanzierung und
Entwicklung von Märkten national wie international zu verstärken
-1/6 (17 %) des weltweiten Primärenergieverbrauchs wird aus regenerativen Quellen gedeckt
-Weltweit werden 160 Gigawatt Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, was einem Anteil von
4% entspricht
-Weitere Verhandlungen in Montreal (November 2005)
-UNEP-Atlas zeigt vom Menschen verursachte Umweltzerstörung auf:
-Mit Hilfe von vergleichenden Satellitenbildern der US-Raumfahrtbehörde NASA macht UNEP
anlässlich des Internationales Tages der Umwelt (5. Juni) deutlich, wie sehr vor allem der Prozess
der Verstädterung und die Globalisierung die ökologischen Systeme schädigen.
-Die Folgen der Umweltzerstörung haben aber vor allem ländliche Gebiete zu tragen.
-Atlas "One Planet Many People: Atlas of Our Changing Environment„
-Satellitenbildern aus den 70er Jahren und von heute
-Ausdehnung exportorientierter Wirtschaftweisen (Garnelenfarmen in Asien und Lateinamerika,
Treibhäuser für den Gemüseanbau in Spanien, Palmölplantagen oder der großflächige Sojaanbau),
dramatischen Raubbau am Regenwald in Brasilien und Paraguay, Waldbrände in Afrika, Rückgang
der Gletscher in den Polargebieten zerstört weltweit die Ökosysteme.
-Weitere wichtige Schritte in der Klimaschutzpolitik:
-von 1900 bis heute seien die durchschnittlichen Temperaturen weltweit bereits um 0,7 Grad
Celsius gestiegen
-eine gefährliche Störung des komplexen Klimasystems kann noch verhindert werden
-"Die Zukunft in unseren Händen - 21 Thesen für eine Klimaschutzpolitik des 21. Jahrhunderts„
(Umweltbundesamt Deutschland)
-Konzentration der klimawirksamen Gase in der Atmosphäre mittelfristig auf dem heutigen
Niveau sowie langfristig sogar darunter stabilisieren, weltweit müssten dazu die Emissionen der
Treibhausgase bis zum Jahr 2050 in etwa halbiert werden.
-Weitere wichtige Schritte beim Artenschutz:
-Konferenz vom 5. bis 9. Sept. 2005 in der Hauptstadt der Demokratischen Republik Kongo –
Kinshasa
-Rettungsplan für Menschenaffen in Afrika und Asien
-nach Ansicht des World Wide Fund for Nature (WWF) dramatische Situation der Großen
Menschenaffen (wildlebende Orang-Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos könnten schon in
20 Jahren von der Erde verschwinden)
-bis 2010 mindestens die 100 wichtigsten Affenpopulationen und deren Lebensraum zu sichern
-Finanzierung von Schutzgebieten und Anti-Wilderer-Einheiten
-Initiative GRASP (Great Apes Survival Project)
Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen
-hat sich zu einem der Schwerpunkte in der Praxis der Vereinten Nationen entwickelt
-Zuständig für Entwicklungsfragen sind im VN-System:
-Generalversammlung
-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)
-verschiedene Sonderorganisationen: UNESCO, FAO, IBRD, IMF, etc.
außerdem eine Reihe von Fonds und Programmen:
-das Entwicklungsprogramm (UNDP),
-Bevölkerungsfonds (UNFPA)
-Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau (UNIFEM)
Ziele der Entwicklungspolitik
-Bekämpfung der Armut
-Frieden sichern
-Entschuldung vorantreiben
-Umwelt und Ressourcen bewahren
-Bildung fördern
-Ernährung sichern
-Menschenrechte wahren, Demokratie fördern
-Leben retten, Gesundheit fördern
-Globalisierung gestalten
-Mehr als 1,5 Mrd Menschen leben heute in absoluter Armut,
-13 bis 18 Mill Menschen – meistens Kinder – sterben jedes Jahr an den Folgen von Hunger und
Armut
-Grosse Kluft: der Anteil der Industrieländer an der Weltwirtschaft ist von 68% (1960) auf 72%
(1990) angestiegen.
-beim Pro-Kopf-Einkommen der Abstand zwischen den ärmsten und den reichsten 20% der
Weltbevölkerung verdoppelt
Agenda für Entwicklung (1997)
-1997 nach vierjähriger Beratungszeit in der Arbeitsgruppe von der Generalversammlung
angenommen
-internationaler Konsens über den Begriff der „nachhaltigen Entwicklung“
-Interdependenz von Wirtschaftswachstum, sozialer Entwicklung und Umweltschutz
-Die Agenda ist ein wichtiges Referenzdokument für Verhandlungen und Resolutionen der
-Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich
-Anerkennung des Prinzips, dass jeder Staat grundsätzlich für seine eigene Entwicklung selbst
verantwortlich ist
-Beachtung grundlegender Entwicklungsvoraussetzungen
-grundlegende Voraussetzungen:
- Demokratie,
- Achtung der Menschenrechte
- Grundfreiheiten,
- eine verantwortliche Regierungsführung („good governance“),
- Teilhabe der Zivilgesellschaft am Entwicklungsprozess,
- solide wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
-„Gruppe der 77“ (Zusammenschluss der Entwicklungsländer gegen die Industrieländer):
-das so genannte 0,7-Prozent-BSP-Ziel soll verwirklicht werden (jedes Industrieland soll 0,7
Prozent seines Bruttosozialprodukts (BSP) in Form von staatlicher Entwicklungshilfe zur
Verfügung stellen) muss.
-Entschuldung der Entwicklungsländer,
-verstärkte Bereitstellung von Ressourcen für Entwicklungsaktivitäten
Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen 6-8. September 2000, New York)
-größte Zusammenkunft von Staats- und Regierungschefs aller Zeiten
-Millenniums-Deklaration:
- Bekenntnis zu den Prinzipien der UN-Charta
-„Stärkung der Vereinten Nationen“: zentrale Rolle der Generalversammlung bestätigt und eine
umfassende Reform des Sicherheitsrats gefordert
-neue globale Partnerschaft für Entwicklung
-Gestaltung der Globalisierung und die Armutsbekämpfung waren die zentralen Themen
-Ziel: den Anteil der in extremer Armut lebenden Menschen bis zum Jahr 2015 zu halbieren
-Überprüfung der Erfolge: „Hochrangigen Plenarversammlung” vom 14. bis 16. September 2005
der Staats- und Regierungschefs in New York
-1) Extreme Armut und Hunger beseitigen:
-Die Zahl der Menschen, die von weniger als einem US-Dollar pro Tag leben, soll um die Hälfte
gesenkt werden.
-Der Anteil der Menschen, die unter Hunger leiden, soll um die Hälfte gesenkt werden.
2) Grundschulausbildung für alle Kinder gewährleisten:
-Alle Jungen und Mädchen sollen eine vollständige Grundschulausbildung erhalten.
-3) Gleichstellung und größeren Einfluss der Frauen fördern:
-In der Grund- und Mittelschulausbildung soll bis zum Jahr 2005 und auf allen. Ausbildungsstufen
bis zum Jahr 2015 jede unterschiedliche Behandlung der Geschlechter beseitigt werden.
4) Die Kindersterblichkeit senken:
-Die Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren soll um zwei Drittel gesenkt werden.
5) Die Gesundheit der Mütter verbessern:
-Die Müttersterblichkeit soll um drei Viertel gesenkt werden.
6) HIV/Aids, Malaria und andere Krankheiten bekämpfen
7) Eine nachhaltige Umwelt gewährleisten:
-Die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung sollen in der nationalen Politik übernommen
werden; dem Verlust von Umweltressourcen soll Einhalt geboten werden.
-Die Zahl der Menschen, die über keinen nachhaltigen Zugang zu gesundem Trinkwasser
verfügen, soll um die Hälfte gesenkt werden.
-Bis zum Jahr 2020 sollen wesentliche Verbesserungen in den Lebensbedingungen von zumindest
100 Millionen Slumbewohnern erzielt werden
8) Eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung schaffen:
-Schuldenprobleme der Entwicklungsländer; zoll- und quotenfreier Marktzugang für die Exporte
dieser Länder; lebenswichtige Medikamente in den Entwicklungsländern zu erschwinglichen
Preisen verfügbar machen
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)
-eigenständiges Nebenorgan der Vereinten Nationen (1965)
-weltweites Netz von Repräsentanzen
-Hauptaufgabe:
- Planung, Finanzierung und Koordination von Entwicklungsprojekten im wirtschaftlichen und
sozialen Bereich
- Programmatisches Hauptziel: Armutsbekämpfung
- die Projekte durch Einrichtungen der Zielländer selbst durchgeführt
-ausschließlich durch freiwillige Beiträge der VN-Mitglieder finanziert
Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
-1959 gegründet
-Rechtlich selbstständige Tochterorganisation der Weltbank (IBRD)
-Der Präsident der Weltbank ist auch gleichzeitig Präsident der IDA
-Seit 1961 Sonderorganisation der UNO
-in den Entwicklungsländern soll die wirtschaftliche Entwicklung gefördert und die Produktivität
gesteigert werden, um auf diese Weise den Lebensstandard zu heben.
-Finanzierungsmittel zur Deckung der wichtigsten Entwicklungsbedürfnisse dieser Gebiete zu sehr
günstigen Bedingungen
-Bei den ärmsten Ländern laufen die Kredite über 40 Jahre, bei 10 Freijahren (keinerlei Belastung)
und nur 0,75 Prozent Zinsen
-Hauptaufgabe: Entwicklungsländer beim Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele zu
unterstützen
-als Empfänger kommen nur die am wenigsten entwickelten Länder in Frage, deren Pro-KopfEinkommen 925 US-Dollar jährlich nicht übersteigen darf.
Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA)
-1966 gegründet
-Seit 1979 besitzt er den Status eines Spezialorgans der Generalversammlung
-weltweit der größte Fonds zur finanziellen Unterstützung von Projekten auf dem Gebiet der
Bevölkerungsplanung und -politik.
-Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
-Programme zur Familienplanung,
-Aufklärungs-, Informations- und Ausbildungsprogramme,
-Sonderprogramme für Frauen,
-Maßnahmen der medizinischen Versorgung
-Errichtung von Dokumentationszentren
-In zehnjährigem Turnus internationale Bevölkerungskonferenzen
-Geleitet wird UNFPA von Exekutivdirektorin Thoraya Ahmed Obaid, Saudi-Arabien
-ersten Weltbevölkerungskonferenz 1974 in Bukarest
-Weltbevölkerungs-Aktionsplan (World Population Plan of Action – WPPA): aktive Rolle bei der
Bewältigung der Bevölkerungsproblematik
-Dritte Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994
-neuer Aktionsplan
-Zusammenhang zwischen nachhaltiger Entwicklung, Bildung (insbesondere für Frauen und
Mädchen), Gleichstellung von Frau und Mann, Gesundheit und Zugang zu Familienplanung
-Sondergeneralversammlung 1999 „zur Überprüfung und Bewertung der Umsetzung des
Aktionsprogramms („Kairo + 5“)
-Schlussdokument mit quantitativen Zielen in den Bereichen „Familienplanung“, „HIV/AIDSBekämpfung“ und „Senkung der Müttersterblichkeit“.
Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau (UNIFEM)
-in Fonds zur Unterstützung von Entwicklungsinitiativen zugunsten von Frauen in der Dritten Welt
(1976)
-Hauptaufgaben: zur Gleichbehandlung der Geschlechter und damit zur Stärkung von Frauen
beizutragen
-Bewusstseinsbildung bei Entscheidungsträgern und Multiplikatoren
-direkte finanzielle und Technische Hilfe an Frauen, die sich in Genossenschaften
zusammengeschlossen haben
-finanziert sich vorwiegend aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO)
-1945 gegründet
-eine der größten Sonderorganisationen der UNO
-Sitz in Rom
-derzeit 183 Mitglieder, darunter seit 1991 – mit eingeschränkter Mitgliedschaft – die Europäische
Gemeinschaft (EG)
-Kampf gegen Hunger und Armut steht im Mittelpunkt ihrer Arbeit
-Hebung des Ernährungsstandards der Weltbevölkerung,
-Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität
-Verbesserung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung.
-weltweites Forum für Landwirtschafts- und Ernährungsfragen
-Fischerei und Forsten,
-Boden- und Wasserbewirtschaftung,
-Pflanzen- und Tierproduktion,
-Pflanzenschutz und Tierseuchenbekämpfung.
-den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, d.h. dem Schutz der natürlichen
Ressourcen bei deren gleichzeitiger Nutzung.
-formuliert Prioritäten für die regionale Nahrungsmittelproduktion und Ernährungssicherheit zur
Überwindung des weltweiten Hungerproblems
-berät Regierungen in agrarpolitischen Fragen und bei der Erarbeitung nationaler Strategien zur
Ernährungssicherung und Armutsbekämpfung
-Fünf Regionalbüros
-landwirtschaftliche Entwicklungsprojekte-Ausarbeitung von internationalen Abkommen (z.B.:
pflanzengenetische Ressourcen, umweltverträglicher Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei)
Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)
-1974 auf Vorschlag der Welternährungskonferenz gegründet
-Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Rom
-internationale Finanzierungsorganisation
-zusätzliche finanzielle Mittel erschließen, um
-in den Entwicklungsländern die Nahrungsmittelproduktion zu erhöhen,
-die Nahrungsmittelversorgung zu verbessern
-gleichzeitig die Lebensbedingungen und den Ernährungsstand der ländlichen Bevölkerung in den
ärmsten Entwicklungsländern anzuheben
-Vergabe von sehr günstigen Krediten
Wirtschaftskommission für Afrika (ECA)
-1958 als Regionalorgan des Wirtschafts- und Sozialrats gegründet
-alle 53 Staaten Afrikas sind Vollmitglieder
-gemeinsames Handeln um
- soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten der Region fördern,
- das Niveau der Wirtschaftsaktivität
- den Lebensstandard erhöhen
- die wirtschaftlichen Beziehungen untereinander und mit dritten Staaten stärken
-Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten („African Charter for Popular Participation in
Development and Transformation“)
-rein afrikanische VN-Organisation
Das Welternährungsprogramm (World Food Programme – WFP)
-gemeinsames Programm der UNO und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO)
-versorgt Opfer von Naturkatastrophen und Kriegen mit Nahrungsmitteln
-Nahrungsmittelhilfe zur Durchführung von Projekten der wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung
-verwaltet darüber hinaus die Internationale Notstands-Nahrungsmittel-Reserve
-2002 stellten die Geberstaaten Mittel im Wert von 1,5 Mrd. US-Dollar zur Verfügung, sodass 3,7
Millionen Tonnen Nahrungsmittel an Bedürftige verteilt werden konnten.
Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
-bereits 1919 im Rahmen des Versailler Vertrags gegründet
-1946 die erste Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf
-Ziel: weltweite Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Maßnahmen zur
sozialen Sicherheit.
-1998: „Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre
Folgemaßnahmen“ - alle ILO-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Prinzipien der grundlegenden ILOKonventionen zu respektieren, auch wenn sie diesen nicht beigetreten sein sollten.
-Wichtigste Aufgabe: Schaffung internationaler Arbeitsnormen zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen aller arbeitenden Menschen.
-dreigliedrige Organisation: Regierungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitgehend
gleichberechtigt vertreten
Weltgipfel für soziale Entwicklung (WGSE)
-März 1995 Kopenhagen Konferenz der Vereinten Nationen über soziale Entwicklung
(Weltsozialgipfel)
-Die drei Hauptthemen des Gipfels waren:
-Schaffung produktiver Beschäftigung,
-Bekämpfung der Armut und
-Förderung sozialer Integration.
-Zum ersten Mal wurde das Thema „Soziale Entwicklung“ auf einem weltweiten Gipfel, an dem
über 100 Staats- und Regierungschefs teilnahmen, behandelt.
-Schlussdokument enthält nicht nur konkrete Verpflichtungen für die nationale und die
internationale Politik, es ist zugleich auch eine Messlatte, nach der die Sozialpolitik nationaler
Regierungen bewertet werden soll.
-Der Weltgipfel machte deutlich, dass sozialer Entwicklung der gleiche Rang beigemessen wird wie
wirtschaftlicher Entwicklung.
-Die Achtung der Menschenrechte als Voraussetzung für Frieden und Sicherheit in und zwischen
den Staaten wurde bekräftigt.
-Bis zum Jahr 2015 soll die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen um 50 Prozent gesenkt
werden
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
-1948 gegründet (World Health Organisation – WHO)
-Sitz in Genf
-weltweite Verbesserung der Gesundheitsversorgung
-Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt heute bei der Unterstützung der Dritten Welt im
Gesundheitsbereich.
-Etwa 90 Prozent aller Kranken leben in Entwicklungsländern, die nur über 10 Prozent der
weltweiten Mittel zur Finanzierung von Gesundheitsdiensten verfügen.
-Die WHO ist die größte und am stärksten dezentralisierte VN-Sonderorganisation.
-Die Zentrale in Genf koordiniert die weltweit abgestimmte Gesundheitspolitik.
-6 Regionalbüros formulieren regionalen Besonderheiten angepasste Regionalpolitiken.
Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)
-1957 als autonome Organisation im Rahmen der Vereinten Nationen mit Sitz in Wien gegründet
-Förderung der weltweiten Zusammenarbeit in Kernforschung und Kerntechnik,
-Hilfe für Entwicklungsländer in der Kerntechnik,
-Anwendung von Sicherungsmaßnahmen insbesondere in Befolgung des Vertrags über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968)
-soll verhindern, dass spaltbares Material zu anderen als zivilen Zwecken genutzt werden kann
-Generaldirektor Mohamed Elbaradei, Ägypten
-Friedensnobelpreis 2005
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)
-1946 gegründet, um den vom Krieg besonders betroffenen Kindern zu helfen.
-Der Schwerpunkt der Arbeit lag zunächst in Europa (u.a. in Deutschland).
-Der Aktionsradius wurde jedoch bis 1950 allmählich auf Asien, Lateinamerika und Afrika
erweitert.
-Sitz in New York
-arbeitet an der Verbesserung der Lebensbedingungen für Kinder
-Aktivitäten – vor allem in Entwicklungs- und Transformationsländern – in den Bereichen
Gesundheit, Wasserver- und Wasserentsorgung sowie Erziehung und Ausbildung.
-UNICEF auch als Fürsprecher für eine bessere Verwirklichung der Rechte der Kinder
-VN-Kinderrechtskonvention
Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)
-Sonderorganisation der UNO
-1945 gegründet
-Sitz in Paris
-Aufgabengebiet umfasst die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf den Gebieten
Erziehung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.
-nach 11. Sept. 2001: Pläne der UNESCO, geistige und intellektuelle Wurzeln des Hasses weltweit
zu analysieren und zu bekämpfen
-Dialog der Kulturen
Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)
-Hauptziel ist die Förderung der industriellen Entwicklung der Entwicklungsländer und in jüngster
Zeit auch der sogn. Transformationsländer Mittel- und Osteuropas und ihre Integration in die
Weltwirtschaft
-Stärkung der industriellen Kapazitäten
-die Verbesserung der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von Industrialisierungsprozessen
-Arbeitsmittel:
-Investitionsförderung,
-Unterstützung des Aufbaus von Systemen der Statistik, Qualitätskontrolle und Standardisierung,
-Verbreitung von Informationen, insbesondere über Technologietransfer,
-Unterstützung bei der Implementierung von Strategien zur umweltverträglichen Industrialisierung
Programm der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (UN-HABITAT)
-Sitz ist Nairobi, Kenia
-zentrale Einrichtung der UNO für die Bereiche
- Städtebau,
- Bau- und Wohnungswesen.
-Arbeit konzentriert sich auf die Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas
-Technische Zusammenarbeit, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Information und Dokumentation
Internationales Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen (UNDCP)
-Aufgabe:
-alle Maßnahmen der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Drogenkontrolle zu koordinieren
-Einhaltung aller einschlägigen internationalen Verträge zu überwachen.
-internationale Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch zur Bekämpfung des
Drogenmissbrauchs
-Überwachung weltweiter Entwicklungen
-hilft den Mitgliedstaaten
-bei der Durchführung der internationalen Übereinkommen zur Suchtstoffkontrolle,
-bei der Senkung der illegalen Nachfrage nach Drogen und
-bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels
UN-Reform - warum?
-Die UNO hat ihre Zusammensetzung und Tätigkeitsfelder in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich ausgeweitet, ohne dass es bisher zu grundlegenden Änderungen in ihrem
Gründungsdokument, der VN-Charta, gekommen wäre. Von 51 Gründerstaaten ist sie auf 191
Staaten angewachsen, und von einer Organisation, die in erster Linie den Krieg als Mittel der
Politik ächten sollte, ist sie zu einem globalen Forum geworden, in dem alle grundlegenden
Weltprobleme diskutiert und zum Teil einer Lösung näher gebracht werden.
-Konsens über Reform, weil:
-Strukturen und Verfahren nicht mehr den weltpolitischen Realitäten entsprechen,
-Sicherheitsrat mit seinen fünf ständigen Mitgliedern entspricht nicht mehr der weltpolitischen
Machtkonstellation des 21. Jahrhunderts,
-Völkerrecht muss den neuen Bedrohungsformen angepasst werden,
-die zahlreichen Sonderorganisationen und Spezialorgane der VN haben sich zu einem
undurchschaubaren Konglomerat entwickelt,
-Prioritätensetzung im Spannungsfeld zwischen Friedenssicherung, Stärkung der Menschenrechte,
Armutsbekämpfung und Schutz der globalen Umwelt
-UNO trotz aller Kritik fester Bezugspunkt in der internationalen Politik
-Die Frage, ob und wie die Weltorganisation reformierbar ist, richtet sich dabei an erster Stelle an
die Mitgliedstaaten, weil nur sie die Macht haben, Veränderungen durchzusetzen
-klassische intergouvernementale Organisation - kann nur so weit agieren, wie es die sie tragenden
Staaten nach Abwägung der eigenen Interessen gestatten
-Problem: neben einer Zweidrittelmehrheit in der Generalversammlung und der Ratifizierung durch
eine entsprechende Mehrheit von Mitgliedstaaten hat jedes der derzeit fünf Ständigen Mitglieder im
Sicherheitsrat (China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) ein Vetorecht gegen
Chartaänderungen.
I. Reform des Sicherheitsrats:
-Kritik an der Zusammensetzung dieses zentralen Gremiums, das nach Artikel 24 der Charta
zuständig für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist
-Zusammensetzung und Privilegien der fünf Ständigen Mitglieder undemokratisch und angesichts
der weltpolitischen Realitäten des neuen Jahrtausends anachronistisch
-Beispielsweise verfügt Frankreich, ein Land mit 60 Millionen Einwohnern, über einen ständigen
Sitz im Sicherheitsrat, Indien, in dem über 1 Mrd. Menschen leben, jedoch nicht.
-Ein denkbares Modell wäre die Erweiterung um Japan und Deutschland (die zusammen mit den
USA gut 55 Prozent des VN-Haushalts finanzieren) sowie Indien, Pakistan oder Indonesien (für
Asien), Nigeria oder Südafrika (für Afrika) und Brasilien (für Lateinamerika). Aber auch
Argentinien, Mexiko und Ägypten sind interessierte Beitrittskandidaten.
-Deutschland und Japan argumentieren mit ihrer Wirtschaftskraft, ihrer weltpolitischen
Verantwortungsübernahme und ihrer Stellung in der Welt, während andere auf die Größe ihrer
Bevölkerung hinweisen (so hat allein Indien fast dreimal mehr Einwohner als die gesamte EU).
-Ein Sicherheitsrat, in dem jeder Mitgliedsstaat gemäß seinem Bevölkerungsanteil gerecht
repräsentiert und mit Vetorecht ausgestattet wäre, wäre praktisch handlungsunfähig.
-Ein flexibleres Modell wäre die Erweiterung um Ständige Mitglieder ohne Vetorecht oder
zumindest die Beschränkung des Vetos auf Militäreinsätze, möglicherweise sogar nur für die eigene
Region („regionales Veto“).
-Vorschlag rotierender Sitze der Mitglieder von Regionalorganisationen wie EU oder Organisation
für Afrikanische Einheit - demnach sollten die potenziellen Beitrittskandidaten den Sitz für einen
bestimmten Zeitraum für ihr Regionalkontingent jeweils abwechselnd wahrnehmen - den
Sicherheitsrat auf zehn Ständige Mitglieder, sieben feste und drei rotierende, die Zahl der
nichtständigen Mitglieder ebenfalls erhöhen.
II. Reform der Generalversammlung:
-Generalversammlung zwar das Hauptorgan der VN, hat aber de facto keine zentrale Rolle
-Voten der Generalversammlung als „öffentliche Meinung der Welt“ konstituierten eine Art globale
Legitimität
-Generalversammlung in ihrer heutigen Form keineswegs das demokratische Gegenstück zum
Sicherheitsrat
-Zweikammersystem - um eine erhöhte demokratische Legitimation zu erhalten, wird diskutiert,
eine Parlamentarierversammlung nach dem Vorbild der OSZE oder der NATO einzurichten
-eine Kammer wie bisher nach dem „one-state-onevote-Prinzip“ aus Regierungsvertretern
zusammengesetzt, eine zweite Kammer (für welche die Bezeichnung „Assembly of the Peoples of
the United Nations“ vorgeschlagen wurde) aus Parlamentsdelegierten
-Sonderorganisationen und Spezialorgane mit parlamentarischen Gremien ausstatten
III. Reformen im Bereich Wirtschaft, Entwicklung und Umwelt:
-der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) einschließlich seiner fast unüberschaubaren Anzahl von
Unterund Nebenorganen steht im Zentrum der Kritik
-ECOSOC sei in seiner derzeitigen Struktur nicht in der Lage, seine koordinierende Funktion
wahrzunehmen und er arbeite überbürokratisiert
-Vorschläge reichen von der Schaffung eines neuartigen Wirtschaftsrats mit Kompetenzzuweisung
analog zum Sicherheitsrat (d. h. dem Recht, verbindliche Beschlüsse zu fassen) bis zur Schaffung
eines miteinander verzahnten Drei-Räte-Modells, bei dem je ein Rat für Sicherheit, Wirtschaft und
Soziales/Entwicklung zuständig wäre
-die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit der VN stärker mit der Handels- und
Währungspolitik zu verzahnen oder gar die Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) mit
der Welthandelsorganisation (WTO) zu verschmelzen
-stark diskutierte institutionelle Veränderung bezieht sich auf die Schaffung einer neuen
Dachorganisation für Umwelt- und Entwicklungsfragen -eine solche Organisation könnte
bestimmte bestehende Institutionen in eine neue, übergeordnete Struktur einbinden und die
Zusammenlegung des VN-Umweltprogramms (UNEP) und der Kommission für Nachhaltige
Entwicklung (CSD) sowie der relevanten umweltpolitischen Sekretariate zu einer einzelnen
Organisation bedeuten
IV. Debatte um „präemptive Sicherheitspolitik“:
-fundamentaler Einschnitt in die etablierte Völkerrechtsordnung - Krieg gegen den Irak im Frühjahr
2003
-Die USA begründeten ihren ohne VN-Mandat geführten Krieg mit der Notwendigkeit, das Land
von einem grausamen Unterdrückungsregime zu befreien und der irakischen Führung den Zugang
zu Massenvernichtungswaffen zu entziehen bzw. zu verweigern.
-Es wurde ein gewaltsamer Regimewechsel angestrebt und auch erreicht, der völkerrechtlich
unzulässig ist.
à Die völkerrechtlichen Regelungen zur Einhegung des Krieges, wie sie in der Charta der UNO
festgeschrieben sind, seien gescheitert und es sei an der Zeit, das Völkerrecht zu reformieren und
den neuen Gegebenheiten anzupassen.
-In der Kombination von Terrorismus und Massenvernichtungswaffen liege eine der zentralen
sicherheitspolitischen Herausforderungen.
-Philosophie der Abschreckung (deterrence) funktioniere unter den neuen Gegebenheiten nicht
mehr
-Im Einzelfall müsse von einer „Abschreckung durch Bestrafung“ (deterrence by punishment) zu
einer Abschreckung durch Verwehren“ (deterrence by denial) übergegangen werden.
-Denn werde militärische Gewaltanwendung prinzipiell als Ultima Ratio begriffen, könne der
günstigste Augenblick verpasst werden
-beim Eingreifen in Konflikte mit vergleichsweise geringem Mittelaufwand und möglicherweise
schon mit einer glaubwürdigen Drohung könnte ein maximaler politischer Effekt erzielt werden
-Generalsekretär Annan: UNO besser auf die Herausforderungen der Globalisierung einstellen,
-drei strategische Prioritätsbereiche genannt: Freiheit vor Not (Entwicklungsagenda), Freiheit vor
Furcht (Sicherheitsagenda) und Schaffung einer ökologisch bestandsfähigen Zukunft
(Umweltagenda)
Lösungsvorschläge I
-Generalsekretär Annan eingesetzte Expertengruppe: Sicherheitsrat auf 24 Staaten erweitern,
künftig aus drei Gruppen von Mitgliedern: den bisherigen fünf Ständigen Mitgliedern, einer Gruppe
semi-permanenter Mitglieder, die von der Generalversammlung für jeweils fünf Jahre gewählt
werden (vorgeschlagen werden u. a. Brasilien, Deutschland, Indien, Japan und Südafrika), und einer
Gruppe rotierender nichtständiger Mitglieder, die für eine zweijährige Periode ebenfalls von der
Generalversammlung gewählt werden. Das Vetorecht solle dabei nur für die fünf ständigen
Mitglieder gelten.
Lösungsvorschläge II
-UN-Generalsekretär Kofi Annan ernannte im Juli 2002 Jeffrey Sachs, den Leiter des Earth Institute
an der New Yorker Columbia University, zum Sonderberater für die
Millenniumsentwicklungsziele.
-Sachs-Bericht ("Investing in Development. A Practical Plan to Achieve the Millennium
Development Goals"):
-350-seitige Bericht
-analysiert zunächst den Stand der Umsetzung der MDGs
-liefert eine Erklärung dafür, warum die Verwirklichung der Ziele bislang gescheitert ist: vor allem
interne Armutsursachen
-umfassenden Katalog von "praktischen Schritten", die auf der nationalen Ebene unternommen
werden müssen
-nationale Strategiepapiere zur Armutsreduzierung (Poverty Reduction Strategy Papers – PRSP)
-umfangreiches staatliches Investitionsprogramm: notwendige Infrastruktur und einen
funktionsfähigen öffentlichen Verwaltungsapparat aufbauen; öffentliche Investitionen und
Subventionen seien erforderlich; stärkere Mobilisierung heimischer Ressourcen, insbesondere in
Form von Steuern.
Lösungsvorschläge III
-September 2003: Kofi Annan - kollektive Sicherheit für alle
-Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel („High Level Panel on
Threats, Challenges and Change“)
-2004 wurde der 94-seitige Bericht mit dem Titel „Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame
Verantwortung“ („A more secure world: Our shared responsability“) veröffentlicht
-Auf dem Weg zu einem neuen Sicherheitskonsens: die Bedrohungen der heutigen Zeit machen
nicht vor nationalen Grenzen halt; nur eine enge Zusammenarbeit der Staaten kann ihre eigene
Sicherheit gewährleisten.
-Kollektive Sicherheit und die Notwendigkeit der Prävention: neue Bedrohungsformen
-wirtschaftliche und soziale Bedrohungen, einschließlich Armut, Infektionskrankheiten und
Umweltzerstörungen
-zwischenstaatliche Konflikte
-innerstaatliche Konflikte, einschließlich Bürgerkrieg, Völkermord und anderer massiver
Gräueltaten
-die Proliferation nuklearer, radiologischer und biologischer Waffen
-Terrorismus
-grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
-insgesamt 101 Empfehlungen zur Prävention
-Kollektive Sicherheit und die Anwendung von Gewalt:
-Bekräftigung des Rechts auf Selbstverteidigung, und Artikel 51,
-Kapitel VII stellt weiterhin einen sinnvollen Rahmen für die Frage der Anwendung von Gewalt
dar.
-Präemptive Selbstverteidigung gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff soll zwar wie
bisher erlaubt sein, nicht jedoch präventive Selbstverteidigung gegen einen bloß erwarteten Angriff.
-Gewalt soll primär durch Diplomatie vorgebeugt, nur als letztes Mittel eingesetzt und durch den
Sicherheitsrat beschlossen werden.
-Empfohlen wird die Einrichtung eines neuen VN – Organs, einer Kommission zur
Friedenskonsolidierung (Peacebuilding Commission).
-Eine wirksame Organisation der Vereinten Nationen für das 21. Jahrhundert - Reform des
Sicherheitsrates
UN-Gipfel September 2005
-September 2005: 60. Jahrestag der Gründung der Vereinten Nationen und den fünften Jahrestag
des Milleniumgipfels
-Enttäuschung: keine Einigkeit über die Reform des Sicherheitsrates oder der
Menschenrechtskommission
-Abrüstung und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sind gar nicht einmal erwähnt
-Der Gipfel stimmte der Einrichtung der Kommission zu, die die Aufgabe hat, bis Ende dieses
Jahres sämtliche maßgeblichen Akteure zusammenzubringen, um Ressourcen zu mobilisieren und
zu integrierten Strategien für die Friedenskonsolidierung und den Wiederaufbau nach Konflikten
Rat zu erteilen. /"Die Kernaufgaben dieser Kommission für Friedenskonsolidierung sollten darin
bestehen, besonders belastete Länder zu ermitteln, in denen die Gefahr des Zusammenbruchs des
Staates besteht, in Partnerschaft mit den einzelstaatlichen Regierungen proaktive Unter-stützung zu
organisieren, um eine solche Entwicklung zu verhindern, bei den Planungen für den Übergang von
der Konfliktphase zur Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit behilflich zu sein und
insbesondere die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Friedenskonsolidierung nach
einem Konflikt in geordnete Bahnen zu lenken und so lange wie nötig aufrechtzuerhalten."/
Abschlusserklärung:
-bekräftigen unseren Glauben an die Vereinten Nationen
-Bekenntnis zu den Zielen und Grundsätzen der Charta und des Völkerrechts - unverzichtbare
Grundlagen einer friedlicheren, wohlhabenderen und gerechteren Welt
-bekräftigen die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen,
-anerkennen die wertvolle Rolle, die die großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten
Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich erfüllen,
-internationale Gemeinschaft auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene mobilisieren
-beschließen eine friedlichere, wohlhabendere und demokratischere Welt zu schaffen
-weiterhin Mittel und Wege zur Umsetzung der Ergebnisse des Millenniums-Gipfels und der
anderen großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zu finden
-multilaterale Lösungen für Probleme auf den folgenden vier Gebieten:
-Entwicklung
-Frieden und kollektive Sicherheit
-Menschenrechte und Herrschaft des Rechts
-Stärkung der Vereinten Nationen
-Verpflichtung auf die Beseitigung der Armut und die Förderung eines dauerhaften
Wirtschaftswachstums, einer nachhaltigen Entwicklung und weltweiten Wohlstands für alle
-Armut in jüngster Zeit in einigen Ländern zurückgegangen
-besorgt über die langsamen und ungleichmäßigen Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und der
Verwirklichung der anderen Entwicklungsziele in einigen Regionen
-bis zum Jahr 2006 umfassende nationale Entwicklungsstrategien zu verabschieden und
umzusetzen, um die international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der MillenniumsEntwicklungsziele, zu erreichen;
-die öffentlichen Finanzen wirksam zu verwalten, um makroökonomische Stabilität und
langfristiges Wachstum herbeizuführen
-Entwicklungshilfe für den Aufbau nationaler Kapazitäten nutzen;
-durch erhöhte Entwicklungshilfe, die Förderung des internationalen Handels als Motor
-der Entwicklung, Technologietransfer und Investitionsströme, eine tiefergehende Entschuldung für
die Entwicklungsländer zu unterstützen;
-den Beitrag der nichtstaatlichen Organisationen, der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und
anderer Interessenträger im Rahmen der nationalen Entwicklungsanstrengungen sowie bei der
Förderung der weltweiten Entwicklungspartnerschaft zu verstärken;
-natürliche Ressourcenbasis zu Gunsten der Entwicklung zu schützen.
-Entwicklungsfinanzierung:
-die öffentliche Entwicklungshilfe für alle Entwicklungsländer bis zum Jahr 2010 jährlich um rund
50 Milliarden US-Dollar zu erhöhen
-durch viele entwickelte Länder erhöhte Mittel zur Verfügung stehen werden, um den Zielwert von
0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts für die öffentliche Entwicklungshilfe bis 2015 und mindestens
0,5 Prozent bis 2010 zu erreichen
-unverzichtbare Rolle, die der Privatsektor bei der Mobilisierung neuer Investitionen, bei der
Schaffung von Arbeitsplätzen und bei der Entwicklungsfinanzierung spielen kann
-verstärkte Direktinvestitionen, namentlich ausländische Investitionen,
-in den Entwicklungsländern und Transformationsländern anzuregen, um ihre
Entwicklungsaktivitäten zu unterstützen und den Nutzen zu erhöhen, den sie aus solchen
Investitionen ziehen können.
Einzelne Foren der internationalen Zusammenarbeit
1. Commonwealth
-54 souveräne Staaten
-freiwillige Wertegemeinschaft, gemeinsame Traditionen
-fast 1,7 Milliarden Einwohner
-keine Gründungsurkunde
-1867 – Kanada erhält Selbstverwaltung (Dominion) – 1884 Name Commonwealth of Nations
(Lord Rosebery)
-Elisabeth II. wird als Symbol, als Staatschef des Commonwealth von allen Mitgliedern anerkannt
-jedes Mitglied hatte schon in der Vergangenheit enge Beziehungen mit einem anderen Mitglied
(Kolonie, Protektorat, Vormundschaft) – einzige Ausnahme Mozambique (für den Kampf gegen
Apartheid, 1965)
-Konsultation und Zusammenarbeit, gemeinsame Lösung globaler Probleme
-Treffen der Staats- und Regierungschefs alle 2 Jahre
-über 300 NGOs: politische, wissenschaftliche, wirtschaftliche Zusammenarbeit
2. Bewegung der Nichtverpflichteten Staaten
-115 Entwicklungsländer
-1955: Konferenz von Bandung (Indonesien): Nehru, Nasser, Sukarno
-Bewahrung der Unabhängigkeit, Kampf gegen Kolonialismus
-territoriale Integrität der Staaten
-vollständige Abrüstung
-Recht zur Selbstverwaltung, Gleichberechtigung der Staaten
-friedliche Lösung der Konflikte
-Schutz und Entwicklung der Humanressourcen
-friedliches Nebeneinander der verschiedenen Kulturen und Gesellschaften
-administrative Organisation nach dem Rotationsprinzip, alle drei Jahre Konferenzen (Troika ab
1997)
3. Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
-8. Dez. 1991: Weißrussland, Russland und Ukraine – Gründungsurkunde
-21. Dez. 1991: in Alma Ata schließen sich insgesamt 11 Staaten in Gleichheit und Souveränität
zusammen
-1993 schloss sich auch Grusien an
-jedes Mitgliedsland kann eigene Armee aufstellen
-als gemeinsame Währung haben alle den russischen Rubel akzeptiert
-Schutz der ethnischen Minderheiten, Achtung der Menschenrechte
-Schaffung von Marktwirtschaft
-schwere Konflikte: Moldawien, Kaukasus, Tschetschnien
-1994 wurde die gemeinsame Währung von mehreren Mitgliedern abgeschafft
-gemeinsame Projekte für Unternehmen, zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei
Verkehrskorridoren, Entwicklungspläne für Unterricht, Gesundheitswesen, Kultur und Soziales
-gemeinsame Forschungsprojekte
-ökologische Probleme
-Schaffung eines gemeinsamen Marktes als Langzeitziel
4. Organisation der Islamischen Konferenz
-Organisation von 56 islamischen Staaten
-wurde in Rabat (Marokko) am 12. des Monats Rajab im Jahr 1389 gegründet (25. Sept. 1965)
-als Sitz wurde Al-Kuds Al-Sharif bestimmt (Jerusalem), bis zur Einigung mit Israel gilt als
Übergangslösung Jidda (Saudi-Arabien) als Sitz
-Ziele:
-Stärkung der islamischen Solidarität
-verstärkte Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und
wissenschaftlichen Fragen
-Schutz der Würde, Unabhängigkeit und Rechte der islamischen Völker
-Schutz der islamischen heiligen Orte
-Unterstützung der Palästinenser in ihrem Kampf für Unabhängigkeit
-viele untergeordnete Organe:
-Statistisches und Wirtschaftsforschungszentrum der islamischen Staaten (Ankara, Türkei)
-Institut für Geschichte, Kultur und Kunst des Islam (Istanbul, Türkei)
-Technologisches Institut des Islam (Dakka, Bangladesh)
-Islamisches Zentrum für Handelsentwicklung (Casablanca, Marokko), etc.
5. NGOs (Nichtregierungsorganisationen)
-viele unterschiedliche Bezeichnungen: drittes Sektor, Nonprofit-Sektor, karitative Org.,
Zivilsphäre, zivile Org., nicht-staatliche Org.
-zumeist Vereine, Stiftungen, öffentliche Körperschaften
-nicht gewinnorientierte Organisation von Bürgern, die lokal, national oder international tätig sein
kann
-die wichtigsten Merkmale:
-unabhängig von Regierungen
-üben keine Funktionen der öffentlichen Gewalt aus
-entstehen zumeist aus Privatinitiativen
-zielen zumeist auf humanitäre, soziale, kulturelle Bereiche, Entwicklungs-, Umweltschutz- und
Menschenrechtsfragen
-haben keine Handelsaktivität, sind nicht Profit orientiert
-können staatliche Unterstützung erhalten
-ECOSOC der Vereinten Nationen arbeitet eng mit ihnen zusammen, können in 3 Kategorien
eingeteilt werden, sie werden durch den CONGO (Konferenz der NGOs) zusammengehalten, wo
sie die einzelnen Programme und Pläne der UNO kennen lernen können.
-allgemeiner Status (I): NGOs erhalten ein umfassendes Konsultativrecht, beschäftigen sich mit
fast allen Fragen des ECOSOC, können Tagesordnungspunkte vorschlagen
-spezieller Konsultativstatus (II): NGOs beschäftigen sich mit einigen Bereichen des ECOSOC,
können in bestimmten Fragen dem Rat zur Seite stehen
-Listenstatus (Roster): NGOs können nur selten zu Konsultationen herangezogen werden
-beim Europa-Rat haben die NGOs eine noch bedeutendere Stellung, sie gelten als Grundpfeiler der
europäischen Meinungsfreiheit, sind ab 1952 als Beobachter bei Sitzungen zugelassen
-in der EU sind NGOs stark vernetzt und vertreten, durch sie wurde 1992 der Verband VOICE
(Hilfeorganisationen in Zusammenarbeit bei Notfällen) ins Leben gerufen. In dem Verband sind 70
NGOs vertreten, konzentrieren vor allem auf Katastrophenvorbeugung, Rehabilitation und
Humanitärhilfe. Arbeiten eng mit dem ECHO zusammen.
-verschiedene Arten und Tätigkeitsbereiche der NGOs:
-Interessensvertretungen, Gewerkschaften
-politische Parteiverbände: SI (Sozialistische Internationale – 1864, Karl Marx, London), CDI
(Christlichdemokratische Internationale, Santiago de Chile), LI (Liberale Internationale, Oxford)
-Sicherheitspolitik, Abrüstung, Waffenkontrolle: IISS (International Institute for Strategic Studies,
London), SIPRI (Stockholm International Peace Research Institute, ICBL (International Campaign
to Ban Landmines)
-Religionsgemeinschaften: Caritas (1950, Rom), Jesuiten Flüchtlingswerk, Pax Romana
(Kulturbewegung der katholischen Intelligenz), WCC (Weltrat der Kirchen)
-Menschenrechtsorganisationen: FIDH (Internationaler Verband der Menschenrechtsligen),
Amnesty International, Human Rights Watch
-Umweltschutzorganisationen: Greenpeace, WWF
-Hilfsorganisationen: Ärzte ohne Grenzen (MSF), Ärzte der Welt (MDM);
-Europäische Bewegungen: Paneuropäische Union, Europa-Bewegung
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