Wo liegt Offshore? - Stiftung Demokratie Saarland

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Stephan Hessler:
Das Offshore – Bankenwesen. Auf der Suche nach einer analytischen Kategorie für
die (Zum-)Winkel der internationalen Finanzmärkte. (Kurzfassung eines Beitrages
zur Festschrift Menzel, erscheint im Herbst 2008 im Nomos Verlag).
Nach Berechnungen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich entfielen in Jahr
2004 mehr als ein Viertel der weltweiten Bank- Assets auf Niederlassungen in Offshore
– Standorten (BIS 2005). Hedge Funds und Private Equity- Unternehmen verstecken hier
ihre Kriegskassen, Investmentbanken lagern dort bilanzierungspflichtige Risiken aus.
Ruandische Hutu-Milizen, steueroptimierte Handwerksbetriebe, Drogenkartelle,
Vermögende, islamische Terrororganisationen, christliche Parteikassenverwalter,
Kleptokraten aus der Dritten Welt wie hiesige Topmanager bedienen sich des OffshoreBankenwesens.
Wo liegt Offshore?
Offshore - Standorte entziehen sich nicht nur einer Steuerung und Beeinflussung durch
benachbarte Nationalstaaten und durch internationale Regulierungsinstitutionen, sondern
auch einer präzisen begrifflichen Eingrenzung. Der Begriff ‚offshore’ verweist lexikalisch
zunächst auf einen geologischen Inhalt, auf ein Gebiet, dass sich außerhalb des
Festlandsockels befindet. Wie die Auflistung der wichtigsten Standorte aber belegt, trifft
das geologische Kriterium auf einen immer geringeren Teil der Offshore- Standorte zu.
Offshore- Finanz- und Handelsplätze gibt es seit Jahrhunderten. Die Mehrzahl dieser
Handelsplätze hat eine koloniale oder pseudokoloniale Vergangenheit. Meist auf einer
dem Festland vorgelagerten, kleinen Insel angesiedelt, agieren sie außerhalb des auf dem
zugehörigen Mutterland geltenden oder angewandten rechtlichen Rahmens. Zu den
bekanntesten und zugleich bedeutendsten Offshore –Standorten zählen die britischen
Kanalinseln, etwa Guernsey, Jersey, Alderney und Sark, sowie einige karibische Eilande
wie die Cayman Inseln, Antigua oder die Bahamas und die Britisch Virgin Islands, unter
Finanzjongleuren kurz „the BVIs“ genannt.
Soweit sie überhaupt einem internationalen Berichtsystem zugänglich sind, schlägt sich
die Existenz von Offshore - Finanzmärkten statistisch in einem hohen Anteil registrierter
Unternehmen pro Einwohner nieder (UNCTAD 1999), die freilich oft nur über eine
Repräsentanz oder ein Postfach verfügen. Eine ebenso interessante wie kuriose
statistische Annäherung an die Klassifikation von Offshore -Standorten bietet ein Blick in
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die ländervergleichende Ausstattung von Haushalten mit Kommunikationsgeräten in den
Statistiken der UNESCO: Dort sticht eine kleine Gruppe von Ländern heraus: durch die
signifikant höhere Anzahl der Faxgeräte pro Einwohner.
Weniger typisch sind in dieser Hinsicht einige romanische Kleinstaaten, die den
historischen Prozess der Bildung großer Nationalstaaten und meist auch den Übergang zu
republikanischen Verfassungen ‚unbeschadet’ überstanden haben, etwa die Fürstentümer
Luxemburg, Andorra, Monaco oder Liechtenstein. Sie werden vielfach als geduldete
Überbleibsel der feudalen Epoche belächelt. Dieses Lächeln wird von Finanzbehörden
nicht geteilt, denn hinter der musealen Fassade verbergen sich aus ihrer Sicht fiskalische
Abgründe. Dass sich die Steuerpolitik dieser Zwerg- und Kleinstaaten von denen großer
Nachbarländer signifikant unterscheidet, hat nicht nur historische Ursachen sondern auch
gute finanzmathematische Gründe: Die Zahl der Einwohner reicht nicht aus, um einen
funktionierenden Staatsapparat durch Einkommensteuern finanzieren, was den Verzicht
auf diese nahe legte.
Auch außerhalb Europas und der OECD-Welt haben sich einige Standorte de jure oder de
facto auf Steuerdumping spezialisiert. Zu den bekanntesten Vertretern dieser Gattung
zählen Hongkong, das lange Zeit als Transitgebiet in der Systemkonkurrenz zwischen
Taiwan und der Volksrepublik China fungierte, aber auch Singapur, Panama oder die
pazifischen Eilande von Vanuatu, auf denen noch bis in die 1960er Jahre Fälle von
Kannibalismus dokumentiert sind. In einschlägigen Ratgebern (Milroy 1999, Diamond
1998) zur (Vermeidung der) Unternehmensbesteuerung und in einer seit 1999 erstellten
Negativliste zur Abwicklungssicherheit von Bankgeschäften der OECD (FATF 2000)
finden sich insgesamt mehrere Dutzend Dependancen. Giegold (2003) zählt auf der Basis
von neun offiziellen Studien sogar 86 Offshore – Territorien.
Schätzungen beziffern die Vermögen auf Offshore – Konten auf etwa 9,4 Bio. US-$.
Über 100.000 Firmen sind offshore registriert. Rechnet man die in der Schweiz geparkten
Vermögenswerte heraus, dann bleibt immerhin noch eine Summe von rund 7.500 Mrd.
US-Dollar an Offshore – Vermögen (CSFB: 2000; IMF 2000, Tax Justice Network
2006).
Eine weitere, geographisch fassbare Kategorie bilden die zumeist in den 1980er Jahren
konstituierten Sonderwirtschaftszonen, die Investoren die Möglichkeit einer OnshoreNiederlassung bieten, die zu Offshore- Regularien geführt werden kann. Dies führte
zunächst zu einem Boom der Holding – Gesellschaften. In einem zweiten Schritt wurden
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Unternehmensniederlassungen unter dem Rechtsform der PLC gegründet, um
steuerintensive oder hochgradig risikoträchtige Finanzdienstleistungen, die auf
strukturierten Finanzprodukten basieren, aus dem nationalstaatlichen Bilanzierungskorsett
auszugliedern. Die Dubliner Docks zählen zu den erfolgreichsten Standorten. Weitere
dauerhafte Gründungen überziehen die Autonomieregionen Europas, insbesondere in
Spanien und Belgien.
Definitionen
Unter dem Begriff des „Offshore- business“ subsummiert Andrew Edwards (1998) drei
Formen extraterritorialer Finanztransaktionen sowie die dort gebuchten Bestände, die
geographisch und strukturell unterschiedlich gefasst sind. Unter Offshore- business
versteht er:
1. solche Geschäfte, die direkt an relativ gleichartigen, kleinen Handelsplätzen außerhalb
des „Mutterlandes“ abgewickelt werden.
2. Geschäfte in oder mit dem Mutterland zugehörigen Enklaven, die nicht geographisch,
sondern strukturell vom Mutterland getrennt sind. Diese zweite Gruppe umfasst alle
Formen von Sonderwirtschaftszonen, von staatlich subventionierten Produktions- und
Exportzentren oder Regionen mit steuerlicher Sonderbehandlung, die überwiegend von
Nichtgebietsansässigen in Anspruch genommen werden; Dazu sind etwa die Dubliner
Docks, das österreichische Kleinwalsertal und nun auch die ehemalige Kronkolonie
Hongkong zuzurechnen.
3. Finanzzentren, die unabhängig von ihrem Standort große Volumina nicht
gebietsansässiger Geschäftspartner abwickeln oder deren Vermögen verwalten. Dies
trifft zum Beispiel auf die Mehrzahl der in London getätigten Eurobondgeschäfte zu
und ließe sich ohne bedenken auch auf die asiatischen Stadtstaaten Hongkong und
Singapur ausweiten (Edwards 1998).
Diese umfassende Definition nach Edwards schließt also geographische, rechtliche,
funktionale und nichtlokale Finanzplätze ein. Ähnlich weit wird der Begriff „offshore
business“ bei Julian Walmsley (1996) ausgelegt. Er sei zwar im populären Verständnis
auf Steueroasen in territorialen Kleinstaaten, Enklaven und Inseln bezogen, umfasse aber
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die gesamte Bandbreite von Finanztransaktionen, die nicht im Zusammenhang mit dem
Standort der jeweiligen Abwicklungsinstitution stehen. Werden also in London
überwiegend Devisengeschäfte zwischen nichtbritischen Geschäftspartnern und
Währungen vermittelt, dann rechnet Walmsley solche Transaktionen ebenso dem
Offshore business zu. Eine rein geographische „Offshore“- Definition sein schon deshalb
irreführend, weil die meisten Geschäfte in Steueroasen von Geschäftspartnern betrieben
würden, die „onshore“ residierten. Auch Hudson, dessen Beitrag in RIPE (1998) den
postmodernen Aspekt nicht ortsgebundener Wirtschaftstätigkeit und deren
Regulierungspraxis aus einer sozialkonstruktivistischen Perspektive der kritischen
Geographie behandelt, verweist auf den dynamischen Charakter des Offshore- Begriffes.
Er thematisiert die Neu-Entwicklung von Offshore- Zentren als einen Prozess der
Entgrenzung, der mittlerweile die traditionelle territoriale Abgrenzung von
Hoheitsgebieten und Staaten transzendiere. Bisher separate territoriale Einheiten (Inseln,
Kleinstaaten) hätten sich zu einem Patchwork struktureller und geographischer
Sonderzonen- und Geschäftsfelder ausgeweitet. Der flächendeckend kontrollierende und
homogen strukturierte Nationalstaat werde von „regulatory landscapes“ verdrängt.
Liechtenstein
Liechtenstein, noch vor dem zweiten Weltkrieg das Armenhaus der Schweiz, hat sich
durch ein zum Teil kurioses Gesellschaftsrecht den Status eines Offshore – Finanzplatzes
beschert. Auf jeden der 25.000 Einwohner des Fürstentums kommen heute mehr als drei
Gesellschaften Liechtensteinischen Rechts. Davon sind etwa die Hälfte (37.000)
Stiftungen. Es folgen 21.700 Anstalten, des weiteren Trusts, Gesellschaften ohne
Persönlichkeit, Treuunternehmen und schließlich 1.800 „normale“
Personengesellschaften. Selbst die im internationalen Vergleich recht hohen
Abwicklungskosten und Gebührensätze scheinen die diskrete ausländische Klientel nicht
abzuschrecken. 120 Treuhandbüros teilen sich den Markt. Sie vertreten als juristische
Personen Liechtensteiner Rechts die Geschäfte ihrer nichtresidenten Auftraggeber (Bolla
2003).
Die diskreten Regularien der Stiftungen sind eine Einladung zu Steuerbetrug und
Geldwäsche: Liechtenstein berechnet nur eine symbolische Kapitalsteuer von 0,1%, die
zudem ab einer Höhe von 2 Mio. SFR degressiv abfällt (Sele 1995).
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Liechtenstein gewährt in der Regel keine Rechtshilfe an das Ausland. Im Gegenteil: Die
Verletzung von Bank- und Treuhandgeheimnissen durch Bankangestellte, die mit
fremden Ermittlungsbehörden kooperieren, steht unter Strafe. Über private Detekteien
und Ermittler werden selbst Informanten internationaler Ermittlungsbehörden wie
Europol oder Interpol, welche die Daten von Treuhändern und Banken in
Missbrauchsfällen bereitgestellt haben, grenzüberschreitend verfolgt.
Die liechtensteinische Treuhänderschaft dient der systematischen Aushebelung der Know
Your Customer- Regel. Die wahren Eigentümer und Nutznießer der Stiftungen bleiben im
Dunkeln. Der clandestine Charakter der Stiftungen kommt auch durch eine Reihe
juristischer und administrativer Eigentümlichkeiten zum Ausdruck: Es gibt keine
Eintragungen, bzw. erschwerter Zugang zu Registern, die ohnehin nur mit spartanischen
Informationen aufwarten. Obwohl es sich bei der Mehrzahl der Stiftungen um operative
Unternehmen handelt, entfällt die Bilanzpflicht. Besonders kurios erscheint die Dehnung
des Stiftungsgedankens dahingehend, dass nicht unbedingt gemeinnützige Zwecke
verfolgt werden müssen. Vielmehr ist die beliebige Eintragung von Begünstigten der
Stiftungserträge üblich: Sowohl der Eigener der Stiftung selbst, als auch beliebige Erben,
sowie andere Unternehmensformen oder Stiftungen können bedacht werden. Gerade die
Verschachtelbarkeit weiterer Gesellschaftsformen und Geschäfte unter dem Dach der
Stiftung mindert die Transparenz Liechtensteiner Sitzgesellschaften erheblich und macht
sie zur idealen Plattform für illegale und halblegale Geschäfte (Heller 1996,
Dieffenbacher 1993).
Liechtenstein ist wohl auch das einzige Land der Welt, in dem sich die Wahlbevölkerung
im 21. Jahrhundert mit überwältigender Mehrheit für einen Verzicht auf Demokratie
ausgesprochen hatte. Nachdem das Fürstenhaus mit dem Wegzug ins Ausland gedroht
hatte, räumten die Bürger Liechtensteins Ihrem Herrscherhaus umfangreiche
Kompetenzen ein, die zuvor demokratisch kontrolliert worden waren.
Pirates of the Caribean
Liechtenstein ist keine Ausnahme. Wie ein Bericht von Sir Andrew Edwards im Auftrag
des britischen Oberhauses aus dem Jahr 1998 zu Tage förderte, hält ein einzelner Schäfer
auf der idyllischen Kanalinsel Sark, auf der früher Strandräuber ihr Unwesen trieben,
1.600 Direktorenposten britischer Unternehmen inne. Auf den Cayman Islands und
anderen ehemaligen Piratenstandorten treiben heute postmoderne Freibeuter ihre
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riskanten Finanzgeschäfte. So sind alleine auf den Caymans 2.200 Hedge Funds
registriert. Der bekannteste Fund, die LTCM, havarierte 1998 und hinterließ einen
Schaden in Milliardenhöhe, weil die riskanten Geschäfte im regulativen Vakuum des
Offshore – Banking unsichtbar geblieben waren.
Während sich in der kolonialen Vergangenheit dort überwiegend Freibeuter tummelten,
sind die Offshore- Standorte heute zu Heimstädten postmoderner free rider der
internationalen Finanzmärkte mutiert. Ihre Existenz basiert auf der systematischen
Umgehung nationalstaatlicher Regulierungen im Bereich der Steuer- und Finanzsysteme.
Die Virulenz des Offshore- Geschäftes für das internationale Finanzsystem geht von einer
eigentümlichen Symbiose von Standortfaktoren und Akteursverhalten aus: Der graduell
niedrigere Regulierungsgrad und die großzügige Auslegung von Bestimmungen, mit dem
lokale Börsen aggressiv werben, kommt einem bestimmten Händlertypus entgegen, der
sich signifikant vom klassischen Verständnis eines risikoaversen Bankers unterscheidet.
Nicht zufällig residieren in Offshore- Gebieten gerade diejenigen Unternehmen der
Finanzbranche, deren Geschäftstätigkeit durch das Prinzip der Nichtregulierung
überhaupt erst möglich wurde. Private Equity Investoren und Hedge Funds nutzen die
sicheren Häfen der Karibik und der Kanalinseln häufig zur unbeobachteten Ansammlung
von Kriegskassen und zu Attacken auf ahnungslose Übernahmeopfer. In gewissem Sinne
kann man von einer Perpetuierung des klassischen Freibeutertums sprechen. Die Tools
haben sich über die Zeit verändert, der Enterhaken wurde durch derivative
Finanzinstrumente ersetzt, das Selbstverständnis der Akteure aber ist gleich geblieben.
Beide schöpfen ihre Legitimität aus dem Bewusstsein, inmitten eines regulativen
Vakuums als Erfüllungsgehilfen einer siegreichen Ideologie zu fungieren (Millman 1995,
Leeson/Whitley 1999).
Die amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) sieht in
den karibischen Offshore- Faszilitäten großer amerikanischer Investmentbanken eines der
Haupthindernisse für die Verfolgung bilanzbezogener Wirtschaftsverbrechen.
Bilanzierungsrelevante Verlustpositionen können zwischen den OffshoreNiederlassungen beliebig transferiert und in Finanzkonstruktionen versteckt werden, um
nach Außen eine solide Finanzlage zu vermitteln. Auch Insidergeschäfte und andere
dreiste Selbstbedienungspraktiken in amerikanischen Unternehmen sind ohne OffshoreKonstrukte schwer durchführbar. So ermittelt die SEC in mehr als 100 Fällen wegen des
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Verdachtes auf Insiderhandel in Verbindung mit der Einräumung von Stock Option –
Gratifikationen an Führungsmanager. Hier versorgte sich das leitende Management von
Unternehmen wie Apple, Home Depot oder Wal Mart durch geschicktes Lancieren von
Ad Hoc- Meldungen mit Millionengewinnen auf Kosten der Aktionäre und Stakeholder.
Ohne Offshore –Konten sind derartige Volumina nicht zu verbergen. (Lee /Heron 2006).
Problemfelder:
In der wissenschaftlichen Literatur zu Offshore – Finanzplätzen wird in der Regel
zwischen drei großen Problemfeldern unterschieden:

erstens das Steuerdumping, das zur Abwanderung von Unternehmen und zum Abfluss
von Steuereinnahmen aus OECD-Ländern führt,

zweitens die Sicherheitsproblematik, die durch das Fehlen oder Unterlaufen von
Abwicklungsstandards im Bankengeschäft hervorgerufen wird,

drittens der kriminelle und terroristische Hintergrund von Finanztransaktionen im
Regulierungsvakuum der Offshore – Finanzplätze.
Singuläre Virulenzen des Offshore Banking sind in den vergangenen Zeilen bereits
angedeutet worden. Die weitaus größte Bedrohung geht von einer Kombination der drei
Problemfelder aus. So vermischen sich Transaktionen zur Umgehung von
Übermittlungsgebühren mit halblegalen Geschäften des „Steuermanagements“ mit
Einkünften und Transfers aus der organisierten Kriminalität , mit Geldern aus
Korruptions- und Bestechungsfällen, mit Waffengeschäften und der
Terrorismusfinanzierung. Zugleich befördert die Regulierungsdifferenz zwischen
Offshore – Zentrum und Territorialstaat einen „Race to the Bottom“ – Effekt. Unter dem
Druck der Abwanderung von Kapital und von Akteuren werden auch in den
Territorialstaaten immer laxere Abwicklungsregeln für Bankgeschäfte eingeführt. Statt zu
deren Eindämmung kommt es zu einer globalen Ausweitung der Steuer- und
Sicherheitsproblematik. Zugleich geht die Verschleierung von Konzernstrukturen und
Herkunftsprinzipien mit einer Ausweitung der Betrugsmöglichkeiten bei
Kapitalgeschäften einher. Umgekehrt wird die Ermittlungsarbeit zur Aufklärung von
Delikten im Bereich der Wirtschaftskriminalität erheblich erschwert. So sahen sich die
Ermittler im Falle ENRON einem Geflecht von 881 Tochterfirmen in Offshore –
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Gebieten gegenüber. 692 Konzerntöchter residierten alleine auf den Cayman Islands
(Johnston 2003).
Steuerdumping
Die Steuerproblematik wird im Kontext der Offshore – Finanzplätze in den Medien
zumeist als ein individuelles Phänomen dargestellt und beschränkt sich dann auf die
Steuerflucht vermögender Einzelpersonen wie von Spitzensportlern, Künstlern oder
Fernsehstars. Diese Fälle mögen spektakulär und moralisch prekär sein, ihre
steuermindernde Wirkung aber fällt kaum ins Gewicht. Der weitaus größte Teil der
Steuerausfälle entfällt auf grenzüberschreitende Verlagerungen der „Besteuerungsmasse“
durch multinationale Unternehmen (Grigat 1997). Die enormen Auswirkungen des
Vermögensportfolios, das heute in Offshore – Finanzzentren verwaltet wird, macht
folgende Modellrechnung deutlich: Würden die Kapitalerträge (durchschnittlich 6 %) der
„steueroptimiert“ im Offshore – Finanzsystem angelegten 9,4 Bio. US-Dollar mit einem
Steuersatz von 35 % belegt, dann würden die Steuereinnahmen weltweit um knapp 200
Mrd. US-Dollar pro Jahr ansteigen. Weil diese Einnahmen fehlen, beobachten wir in
nationalstaatlichen Steuersystemen eine Verschiebung des Steuerportfolios: weg von den
Unternehmenssteuern und hin zu den Personensteuern. Während der
Körperschaftssteueranteil an den gesamten Steuereinnahmen in allen OECD-Staaten
abnimmt, steigt der Anteil der Mehrwert-, Lohn- und Einkommenssteuern beständig. In
Deutschland lag der Anteil von Vermögens- und Gewinnssteuern 1977 noch etwa
gleichauf bei rund 30 %. Heute liegt der Anteil der Unternehmen und Vermögenden am
Steueraufkommen nur noch bei 15 %. Weitaus dramatischer wirkt der Steuerdumping –
Effekt auf die Schwellen- und Entwicklungsländer. Vermögende aus
Entwicklungsländern verursachen durch Transfers in Offshore - Finanzplätze nach
Schätzungen von OXFAM (2000) pro Jahr etwa 15 Mrd. US-Dollar Steuerausfälle.
Sonderwirtschaftszonen in Schwellenländern und steuerliche Vergünstigungen an
multinationale Unternehmen kosten diese Staatengruppe pro Jahr rund 50 Mrd. USDollar. Dieser Betrag entspricht der durchschnittlichen Entwicklungshilfe aller OECDStaaten pro Jahr (1995-2005).
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Sicherheit des globalen Bankensystems
Neben niedrigen Grenzsteuersätzen bieten sich Niederlassungen in Offshore – Gebieten
zur Verschleierung von Gewinnen oder Verlusten an. Hier korrespondiert die
Steuerproblematik mit dem Sicherheitsproblem durch Offshore – Geschäfte.
Bei Offshore – Finanzgeschäften handelt es sich um ein systematisches Abfließen von
Kapital aus weitgehend sicheren und nationalstaatlich regulierten Geschäften in
nichtregulierte Bereiche, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Weltwirtschaft
bergen. Frühwarnsysteme könnten versagen, wenn nicht einmal Mindeststandards im
Berichtswesen der Banken eingehalten werden. Im Falle eines lokalen
Bankenzusammenbruchs kann es zu einer weltweiten Kettenreaktion kommen, die
einzelne Geschäftsfelder und Unternehmen, aber auch ganze Staaten in den Abgrund
stürzen können.
Die Finanzkrisen der 1990er Jahre sind ein eindrucksvoller Beleg für die Virulenz von
Offshore – Finanzgeschäften. So hatten Manager des Hedge Funds LTCM die Schieflage
ihres Unternehmens lange Zeit verbergen können, weil sie über Transaktionen und
Konten auf den Cayman Islands den wahren Zustand des Geschäfts verschleierten. Die
Kosten des LTCM - Debakels beliefen sich auf rund 3,5 Mrd. US-Dollar und belasteten
die Bilanzen der Banken in den Mutterländern steuermindernd (Levitt u.a. 1999).
In Singapur konnte etwa der Spekulant damals 27jährige Nick Leeson Finanzgeschäften
mit Index-Futures nachgehen, die in Japan oder der Bundesrepublik verboten waren, und
am Ende die 237 Jahre alte Barings Bank in den Abgrund stürzen. Während der
Finanzstandort Singapur offen mit einem laxen Regulierungsumfeld warb, unterliegen die
Bürger des Stadtstaates bei Ordnungswidrigkeiten drakonischen Strafen. Empfindliche
Geldstrafen und moderne Formen des Pranger sind hier die Regel. So werden rückfällige
Parksünder im Stadtstaat in weiße Overalls gesteckt und zu Straßenreinigungsarbeiten
herangezogen. Finanzmarktakteure dagegen genießen dort ungeahnte Freiheiten.
Die Kombination eines laxen Regulierungsumfeldes, das die Eröffnung namenloser
Konten ermöglicht, mit der Hebelwirkung diverser innovativer Finanzmarktprodukte
macht das Offshore Banking zur prioritären Quelle von Marktturbulenzen. Offshore –
Spekulationsgeschäfte hatten maßgeblich zur Verschärfung und Vertiefung der
Finanzkrisen in den Schwellenländern Asiens, Lateinamerikas und in Russland
beigetragen. Im globalen Wettbewerb um Finanzkapital hatten Thailand und Malaysia
Offshore – Faszilitäten eingerichtet, die auf dem Höhepunkt der Asienkrise einigen
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Spekulanten als operative Basis für verdeckte Währungsattacken dienten. Viele Offshore
– Akteure verdienten an der Krise. Insgesamt 200 Mrd. US-Dollar, stellte der IMF und
einige G7-Staaten zur Bereinigung der Finanzkrisen in Schwellenländern bereit. Im
Verlauf der Krise wurden einige Offshore – Faszilitäten geschlossen und deren
Geschäftspraktiken unterbunden. In Malaysia drohte für derivative Offshore –
Devisengeschäfte gar die Todesstrafe.
Geldwäsche und Terrorfinanzierung
Bereits der Edwards Review hatte Querverbindungen von Tarnfirmen und
Finanzinstituten auf den Kanalinseln mit dem internationalen Waffenhandel aufgedeckt.
So wurden über einen Offshore – Standort Waffengeschäfte mit ruandischen HutuMilizen in Höhe von 3,3 Mio. Pfund abgewickelt (Edwards 1998). Die UNO schätzt, dass
etwa 5 % des Weltsozialprodukts auf organisierte kriminelle Geschäfte zurückgehen.
Neben Korruption und dem Waffenhandel bedienen sich auch Drogenkartelle,
Prostitution, Sklavenhandel und die verschiedensten Varianten inhärenter
Wirtschaftskriminalität den Möglichkeiten der Offshore - Finanzplätze.
Offshore – Standorte werden in zunehmendem Maße auch zur Finanzierung des
internationalen Terrorismus herangezogen. Die Urheber jener in der Woche vor dem 11.
September 2001 getätigten und in Unfang und Zeitpunkt überaus verdächtigen Put Optionen auf American Airlines Aktien und Unternehmen, deren Stammsitz in den Twin
Towers in New York angesiedelt war, operierten über Offshore – Konten. Immerhin hat
die Bush-Administration unter dem Eindruck des Ermittlungsdesasters ihre
Blockadehaltung in der FATF aufgegeben und die eigenen Möglichkeiten der
Druckausübung und der Ermittlung von Finanztransfers durch den Patriot – Act erweitert.
Diese sind aber in der Regel personenspezifisch und stofflich strukturiert. Sie erleichtern
die Kontrolle standardisierter Swift-Transfers und der stofflichen, haptischen
Geldwäsche. Dass sich bestimmte Geschäftsfelder, wie etwa der nicht börsengestützte
Handel mit Optionsscheinen (OTC) für die postmodernen Geldwäscheanforderungen viel
besser eignen, wird ausgeblendet. So kann ein transkontinentaler Vermögensübertrag in
Milliardenhöhe durch wechselweise Verknüpfung von wertlosen Optionsscheinen und
deren Kursbewegungen erfolgen, wenn der Handel über ein Offshore – Finanzsystem
abgewickelt wird.
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Institutionen zur Regulierung von Offshore - Finanzplätzen
Die Beispiele zeigen, wie legale, halblegale und kriminelle, ja sogar terroristische Motive
in der Nutzung von Offshore – Finanzplätzen zusammenfließen. Die Financial Action
Task Force on Money Laundering (FATF), eine Kommission der OECD zur Bekämpfung
der Geldwäsche, listet jährlich 20 Finanzstandorte auf, deren laxe Regularien für
organisierte Kriminalität geradezu einladend wirken müssen. Die Zusammenstellung der
Listen unterliegen nicht nur fachlichen Kriterien, sie sind ein Politikum: So setzen
einzelne Mitgliedsstaaten das FATF- Expertengremium immer wieder unter Druck. Nach
diplomatischen Interventionen verschwanden die Schweiz, Russland oder Israel zeitweise
von den Ranking- Listen problematischer Offshore- Standorte, ohne dass sich deren
Abwicklungspraxis nennenswert verbessert hätte (Rügemer 1999). Kleinere, weniger
einflussreiche Standorte dagegen tauchen häufiger auf, wenn die FATF eine zögerliche
Umsetzung von Best Practice- Vorgaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich,
des Financial Stability Forums und anderer Expertengremien feststellt. Manche Eilande
versprechen sich gar von einem der vorderen Listenplätze im FATF- Jahresbericht eine
Werbewirkung. Die FATF – Liste fungiert somit gleichermaßen als Pranger und
Werbeplakat.
Anprangern alleine wird kriminelle Offshore – Praktiken kaum verhindern. Bisherige
Regulierungsanstrengungen der FATF, des Währungsfonds (IMF), der Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und des Financial Stability Forum (FSF)
beinhalten ausnahmslos Empfehlungen und Richtlinien zur freiwilligen Befolgung an
Offshore – Behörden und Finanzinstitute. Begünstigt durch die hohen Kosten, welche den
privaten Banken während der Bereinigung des LTCM- Debakels entstanden waren, hat
sich innerhalb des FSF eine Arbeitsgruppe etabliert, die sich speziell mit den Risiken von
Offshore- Finanzplätzen und Hedge Funds – in der Terminologie des Forums als High
Leveraged Institutions (HLI) – befasst (Financial Stability Forum 1999). In den Berichten
dieser Arbeitsgruppe werden die wesentlichen Risiken zwar identifiziert und die
Praktiken der Offshore Institute scharf kritisiert. Letztlich aber obsiegt auch hier die
Freiwilligkeitsmaxime des neoliberalen Dogmas. Über Empfehlungen an die
Marktteilnehmer gehen die Berichte des FSF nie hinaus. Sarkastisch ausdrückt: Die
Fortschritte im Monitoring internationaler Finanzmärkte beschränken sich derzeit darauf,
dass wir den monetären Aderlass des Weltfinanzsystems durch das Offshore – Banking
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besser quantifizieren können. Von der Aufgabe, die Blutung zu stoppen, sind wir soweit
entfernt wie nie zuvor.
Fazit:
In den vergangenen fünfzig Jahren haben die OECD-Staaten und die internationalen
Finanzinstitutionen einen regulativen Rahmen geschaffen, der nationale und
internationale Wirtschaftsbeziehungen förderte und erleichterte, indem Rechtsicherheit,
Transparenz und Verbindlichkeit auf möglichst viele Staaten und Wirtschaftsbereiche
ausgeweitet wurden (wenn auch mit erheblichen Mängeln, was die gerechte Verteilung
des Nutzens angeht). Die offensichtlichen Vorteile dieses Systems aber könnten zunichte
gemacht werden, sollte die regulative Einbindung der Offshore- Finanzzentren
misslingen.
Auf der Agenda vieler finanzmarktkritischer NGOs steht ein Verbot von OffshoreFinanzgeschäften. Solche Verbotsansätze gibt es bereits im Steuerrecht vieler OECDStaaten (Frick/Graf 2006). Sie wirken aber teilweise diskriminierend, weil sie die einzige
Einnahmequelle diverser unterentwickelter Small States treffen, oder sie wirken gar nicht,
weil sich längst lukrative Alternativen zu den steuer-, gesellschafts- und bilanzrechtlichen
Einschränkungen herausgebildet haben. Fiskalische Innovationen könnten einen
effizienteren Beitrag leisten. Sie sind im marktwirtschaftlichen System immanent, weisen
eine vergleichsweise geringe Komplexität auf, ihre Implementierung wäre technisch
unproblematisch und der monetäre Erfolg durch Umlenkungseffekte wäre enorm. Eine
konsequente Besteuerung internationaler Finanztransaktionen wäre ein erster Schritt zur
Indienststellung der wohlfahrtsfördernden Funktionen internationaler Finanzmärkte.
Bisher trägt die Masse der Bürger die Steuerlast der Finanzmarktakteure mit, etwa durch
die Umsatzsteuer: Während ein realwirtschaftlicher Akteur wie der Tischler, der einen
Stuhl verkauft, 19 % Umsatzsteuer abführt, und ein als gemeinnützig eingestuftes Produkt
wie das Buch mit 7 % Steuer belegt wird, zahlt ein Devisenhändler für den Verkauf
seiner „Produkte“ keine Umsatzsteuer. Um wie viel gemeinnütziger als der Handel mit
Büchern ist der Handel mit Devisen?
Demokratische Kontrolle darf sich nicht alleine auf die Ausgestaltung einer
nationalstaatlichen und globalen institutionellen Regulierung beschränken. Sie kann und
darf nicht vor den Toren der multinational tätigen Finanzunternehmen halt machen. Dort
offenbaren die Umwälzungen in der Produktpalette und in den Geschäftsmodellen ein
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strukturelles Scheitern der innerbetrieblichen Kontrollinstanzen. Das Prinzip der
unternehmerischen Selbstkontrolle, sei es durch Inhouse- Gremien oder durch extern
vermittelte, kommerzielle Prüfungsinstanzen, die allzu oft eine ökonomische
Interessenkongruenz zum Untersuchungsobjekt aufweisen, verzeichnete im Zuge diverser
Korruptions- und Managementskandale in den USA und Europa einen erheblichen
Attraktivitätsverlust. Auch Best Practice – Anleitungen und gemeinsame Vorgaben durch
Gremien wie die Cromme- Kommission in Deutschland oder der Code Bouton in
Frankreich (Bouton 2004) haben die Offshore- Praktiken einiger Akteure nicht im Griff.
Am laufenden Band versagen unternehmensinterne Transparenz- und
Evidenzmechanismen. Machtbeziehungen innerhalb der Unternehmenswelt werden
erschüttert, Kontrollgremien sind überfordert.
Unternehmensmacht wird folglich nicht unbedingt zum Nutznießer der strukturellen
Veränderungen, sondern selbst zum Opfer. Der Ruf nach dem Staat, der ausgerechnet aus
dem Munde der einstigen Protagonisten des monetären Freibeutertums, der
amerikanischen Investmentbanker, oder von einem ehemals übermächtigen
Vorstandssprecher der Deutschen Bank erschallt, leitet womöglich einen
Paradigmenwechsel in der Wirtschaftsphilosophie der kommenden Jahre ein. Die Ära, in
denen sich das Weltsystem auf ein Nozick’sches Modell zubewegten, scheint vorbei und
eröffnet neue Gestaltungsräume.
Wird nun die ordnende Hand des Staates und internationaler Institutionen wird
wiederentdeckt oder geht es einmal mehr nur um die Sozialisierung der Kosten
ungezügelten Wirtschaftens?
Wenn „wir“ nicht unser System auf die Offshore- Bankenplätze ausweiten, wird sich das
Offshore- System bei uns ausbreiten.
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13
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Der vorliegende Text basiert auf einem Beitrag für eine Tagung an der Katholischen
Akademie Trier, dessen Teilnehmer sich überwiegend aus Mitarbeitern von
Ermittlungsbehörden, aus Staatsanwälten, privaten Tracing- Dienstleistern und
Vertretern der Exekutiven europäischer Institutionen zusammensetzte. Der Inhalt
bediente weniger die akademische Neugier als die Interessen einer auf die Verfolgung
grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität spezialisierten Klientel. Einige der
verwendeten Quellen sowie detaillierte Beschreibungen der Geschäftsmodelle fehlen aus
verständlichen Gründen.
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