Zwischenfazit: Makrosoziologie als historisch-vergleichende Institutionenanalyse „Gesellschaft“ als Institutionenordnung Institutionen als ausdifferenzierte Handlungskontexte, die durch spezifische, ‘geltende’ (handlungsleitende) Ideen integriert werden Institutionen als durch soziales Handeln reproduzierte Strukturbildungen befähigen und begrenzen soziale Akteure in ihrem Handeln Institutionen als Handlungs-StrukturZusammenhänge variieren in ihrem Vermögen, menschliche Interaktionsbeziehungen (soziale Praxis) über raum-zeitliche Distanzen hinweg zu verlängern (zu „dehnen“) Makrosoziologie als historisch-vergleichende Soziologie institutioneller Ordnungen, ihrer ‘Geltung’ und ihres Wandels (durch „Institutionenkämpfe“ und soziale Konflikte) Makrosoziologie ‘moderner’ Gesellschaften als Wissenschaft von den spezifischen, weite RaumZeit-Spannen integrierenden, handlungsprägenden und durch soziale Praxis reproduzierten Strukturbildungen der Gegenwart Der Staat der „modernen“ Gesellschaft „Gewaltsames Gemeinschaftshandeln ist selbstverständlich an sich etwas schlechthin Urwüchsiges […]. Entwicklungsprodukt ist nur die Monopolisierung der legitimen Gewaltsamkeit durch den politischen Gebietsverband und dessen rationale Vergesellschaftung zu einer anstaltsmäßigen Ordnung. […] Das, was wir heute als Grundfunktionen des Staats ansehen: die Setzung des Rechts (Legislative), den Schutz der persönlichen Sicherheit und öffentlichen Ordnung (Polizei), die Pflege von hygienischen, pädagogischen, sozialpolitischen und anderen Kulturinteressen (die verschiedenen Zweige der Verwaltung), endlich und namentlich auch den organisierten gewaltsamen Schutz nach außen (Militärverwaltung), ist in der Frühzeit entweder gar nicht oder nicht in der Form rationaler Ordnungen, sondern nur als amorphe Gelegenheitsgemeinschaft, vorhanden […].“ Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 1922, S. 516 Marshall: Der Staatsbürgerstatus („citizenship“) „Staatsbürgerrechte verleihen einen Status, mit dem all jene ausgestattet sind, die volle Mitglieder einer Gemeinschaft sind. Alle, die diesen Status innehaben, sind hinsichtlich der Rechte und Pflichten, mit denen der Status verknüpft ist, gleich. Es gibt kein allgemeines Prinzip, das bestimmt, was dies für Rechte und Pflichten sein werden. Die Gesellschaften aber, in denen sich die Institutionen der Staatsbürgerrechte zu entfalten beginnen, erzeugen die Vorstellung eines idealen Staatsbürgerstatus, an der die Fortschritte gemessen und auf die die Anstrengungen gerichtet werden können. Der Drang, auf dem damit vorgezeichneten Pfad vorwärtszukommen, ist ein Drang zu einem volleren Maß an Gleichheit, zu einer Bereicherung der dem Status Inhalt gebenden Substanz und zu einer Zunahme der Zahl jener, denen der Status gewährt wird.“ Thomas H. Marshall, „Staatsbürgerrechte und soziale Klassen“, 1949, S. 53 Dimensionen des Staatsbürgerstatus Bürgerliche Freiheitsrechte Politische Beteiligungsrechte Soziale Teilhaberechte Die sozialen Staatsbürgerrechte „Mit dem sozialen Element bezeichne ich eine ganze Reihe von Rechten, vom Recht auf ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Wohlfahrt und Sicherheit, über das Recht an einem vollen Anteil am gesellschaftlichen Erbe, bis zum Recht auf ein Leben als zivilisiertes Wesen entsprechend der gesellschaftlich vorherrschenden Standards. Die am engsten mit ihm verbundenen Institutionen sind das Erziehungswesen und die sozialen Dienste.“ T. H. Marshall, „Staatsbürgerrechte und soziale Klassen“, 1992 [1949], S. 40 Staatsbürgerstatus und soziale Klassen „Auf der anderen Seite sind soziale Klassen ein System sozialer Ungleichheit. Genauso wie der Staatsbürgerstatus kann es auf einen Satz von Idealen, Anschauungen und Werten bezogen werden. Es gibt deshalb gute Gründe für die Erwartung, daß der Einfluß der Staatsbürgerrechte auf soziale Klassen die Form eines Konflikts zwischen gegensätzlichen Prinzipien annehmen wird.“ T.H. Marshall, „Staatsbürgerrechte und soziale Klassen“, 1949, S. 53