Folien Makro-Vorlesung 12.5.11

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Zwischenfazit: Makrosoziologie als
historisch-vergleichende Institutionenanalyse
 „Gesellschaft“ als Institutionenordnung
 Institutionen als ausdifferenzierte Handlungskontexte, die durch spezifische, ‘geltende’
(handlungsleitende) Ideen integriert werden
 Institutionen als durch soziales Handeln
reproduzierte Strukturbildungen befähigen und
begrenzen soziale Akteure in ihrem Handeln
 Institutionen als Handlungs-StrukturZusammenhänge variieren in ihrem Vermögen,
menschliche Interaktionsbeziehungen (soziale
Praxis) über raum-zeitliche Distanzen hinweg
zu verlängern (zu „dehnen“)
 Makrosoziologie als historisch-vergleichende
Soziologie institutioneller Ordnungen, ihrer
‘Geltung’ und ihres Wandels (durch
„Institutionenkämpfe“ und soziale Konflikte)
 Makrosoziologie ‘moderner’ Gesellschaften als
Wissenschaft von den spezifischen, weite RaumZeit-Spannen integrierenden, handlungsprägenden und durch soziale Praxis
reproduzierten Strukturbildungen der Gegenwart
Der Staat der „modernen“ Gesellschaft
„Gewaltsames Gemeinschaftshandeln ist
selbstverständlich an sich etwas schlechthin
Urwüchsiges […]. Entwicklungsprodukt ist nur die
Monopolisierung der legitimen Gewaltsamkeit
durch den politischen Gebietsverband und dessen
rationale Vergesellschaftung zu einer anstaltsmäßigen Ordnung. […] Das, was wir heute als
Grundfunktionen des Staats ansehen: die Setzung
des Rechts (Legislative), den Schutz der
persönlichen Sicherheit und öffentlichen Ordnung
(Polizei), die Pflege von hygienischen,
pädagogischen, sozialpolitischen und anderen
Kulturinteressen (die verschiedenen Zweige der
Verwaltung), endlich und namentlich auch den
organisierten gewaltsamen Schutz nach außen
(Militärverwaltung), ist in der Frühzeit entweder
gar nicht oder nicht in der Form rationaler
Ordnungen, sondern nur als amorphe
Gelegenheitsgemeinschaft, vorhanden […].“
Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 1922, S. 516
Marshall: Der Staatsbürgerstatus („citizenship“)
„Staatsbürgerrechte verleihen einen Status, mit
dem all jene ausgestattet sind, die volle Mitglieder
einer Gemeinschaft sind. Alle, die diesen Status
innehaben, sind hinsichtlich der Rechte und
Pflichten, mit denen der Status verknüpft ist,
gleich. Es gibt kein allgemeines Prinzip, das
bestimmt, was dies für Rechte und Pflichten sein
werden. Die Gesellschaften aber, in denen sich die
Institutionen der Staatsbürgerrechte zu entfalten
beginnen, erzeugen die Vorstellung eines idealen
Staatsbürgerstatus, an der die Fortschritte
gemessen und auf die die Anstrengungen gerichtet
werden können. Der Drang, auf dem damit
vorgezeichneten Pfad vorwärtszukommen, ist ein
Drang zu einem volleren Maß an Gleichheit, zu
einer Bereicherung der dem Status Inhalt gebenden
Substanz und zu einer Zunahme der Zahl jener,
denen der Status gewährt wird.“
Thomas H. Marshall, „Staatsbürgerrechte und soziale Klassen“,
1949, S. 53
Dimensionen des Staatsbürgerstatus
 Bürgerliche Freiheitsrechte
 Politische Beteiligungsrechte
 Soziale Teilhaberechte
Die sozialen Staatsbürgerrechte
„Mit dem sozialen Element bezeichne ich eine
ganze Reihe von Rechten, vom Recht auf ein
Mindestmaß an wirtschaftlicher Wohlfahrt und
Sicherheit, über das Recht an einem vollen Anteil
am gesellschaftlichen Erbe, bis zum Recht auf ein
Leben als zivilisiertes Wesen entsprechend der
gesellschaftlich vorherrschenden Standards. Die
am engsten mit ihm verbundenen Institutionen sind
das Erziehungswesen und die sozialen Dienste.“
T. H. Marshall, „Staatsbürgerrechte und soziale Klassen“,
1992 [1949], S. 40
Staatsbürgerstatus und soziale Klassen
„Auf der anderen Seite sind soziale Klassen ein
System sozialer Ungleichheit. Genauso wie der
Staatsbürgerstatus kann es auf einen Satz von
Idealen, Anschauungen und Werten bezogen
werden. Es gibt deshalb gute Gründe für die
Erwartung, daß der Einfluß der Staatsbürgerrechte
auf soziale Klassen die Form eines Konflikts
zwischen gegensätzlichen Prinzipien annehmen
wird.“
T.H. Marshall, „Staatsbürgerrechte und soziale Klassen“,
1949, S. 53
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