K.R. Text in Blau: An BI versandte Version vom 2015-06-09 Textteile in Grün: Aktualisierungen, Ergänzungen vom 2016-02-15 Stichworte zur Argumentation und zu Einwendungen gegen, Gründe für/gegen DOC Hinweise auf Zitate Abwägungstabelle zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Einwand und/oder Entgegnung: [Ziffer]; Begründung des Bebauungsplanes mit Erstellungsdatum: BegBeBPpl ; Begründung der Änderung des Flächennutzungsplane: BegFNPÄnd; Einzelhandelskonzept: EHK ; Planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes: Plan.Fests.BeBPl; Schall- und schadstofftechnische Untersuchung: Schall-. schadstofftechn.U. Städtebaulicher Vertrag: Städteb.V. ; Umweltbericht zum Bebauungsplan: UmwBerBeBPl; Verkehrsuntersuchung: Verk.U. Verträglichkeitsanalyse, städtebauliche und raumordnerische („Auswirkungsanalyse“): VertrAnalyse; (001) Abstimmung über den DOC-Standort Blume: Im Gegensatz zu den lügenhaften Behauptungen der Stadt Remscheid ist das Abstimmungsergebnis zur Blume auf den DOC-Standort Stadion Lennep nicht übertragbar. In einer Entgegnung auf einen Einwand [13.9] wird als Begründung dieser Interpretation des Abstimmungsergebnisses angegeben, es gebe in Remscheid an anderer Stelle keine für die DOC-Planung geeigneten Grundstücke (s. Alternativen zur DOCPlanung). Die bei der Abstimmung mit „Ja oder „Nein“ zu beantwortende Frage lautete aber nur: „Soll in Remscheid im Bereich Blume/Felder Höhe ein Designer-Outlet-Center angesiedelt werden?“ In der Frage ging es nicht um Grundstücke an anderer Stelle und auch nicht um eine für die DOC-Planung notwendige Infrastrukturzerstörung. Es war eine Bürgerbefragung zu einem DOC-Standort unmittelbar neben der Autobahn, aber nicht an der Stelle des Stadions Lennep in 2.5 km Entfernung von der A1. Es ging um keine extreme Verkehrsvemehrung bis ins Zentrum eines Stadtteils mit großer Bevölkerungsdichte. Es ging um keine teure Zerstörung von täglich benutzter Infrastruktur. Die Stadt scheut sich nicht, wundervoll grafisch aufgemacht mit folgendem Satz das angebliche Abstimmungsergebnis zu präsentieren: „Von den „stimmberechtigten“ Remscheider, Bürgern entschieden sich 76,5 % für ein Ja zur Ansiedlung des Designer-Outlet-Centers und 23,5 % beantworteten die Frage mit Nein bei einer Wahlbeteiligung von 38,9 % der Wahlberechtigten. [Laut Wikipedia: „Das Stimmrecht bildet einen Teil eines Beschlussprozesses. Um am Beschlussverfahren teilnehmen zu können, bedarf es des Stimmrechts. Die Stimmabgabe wird Abstimmung genannt.“] In dieser Entgegnung durch die Stadt wird entgegen dem alltäglichen Sprachgebrauch und fälschlicherweise „stimmberechtigten“ verwendet, statt des richtigen (wenn der Stimmberechtigte seine Stimme abgibt, wird er ein Abstimmender) üblichen und allgemein so verwendeten „abstimmenden“ Bürger. Beim Leser, der es nicht genau nimmt, soll der Eindruck entstehen, mehr als drei Viertel der Wahlberechtigten habe für das DOC an der Blume gestimmt. Es waren nur 30 % aller Remscheider Wahlberechtigten für ein DOC im Bereich Blume/Felder Höhe, 9 % der Wahlberechtigten waren dagegen und 61 % haben sich der Stimme enthalten. Wenn die Darstellung der Stadt keine Lüge sein sollte, ist es wenigstens ein Betrugsversuch. Und dieses Wahlergebnis wird dann auch noch als Zustimmung zu einem DOC irgendwo anders in Remscheid und zuletzt zielgenau in Remscheid-Lennep benutzt. (002) Abwägung öffentlicher und privater Belange, die gerechte, „sachgerechte“ oder wunschgerechte: Nach dem BauGB muss gerecht abgewogen werden. (Alle Zitate stammen aus Entgegnungen der Stadt auf Einwendungen der Bürger bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.) Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entgegnet die Stadt auf einen Einwand gegen das Parkhaus auf dem Kirmesplatz [019.1]: „Die Auswirkungen der Planung können als tolerierbar im Ergebnis der Abwägung angesehen werden.“ Das heißt, noch bevor die Frist für Einwendungen bei der Offenlage der Bauleitpläne begonnen hatte, stand bei einem der ganz wesentlichen Punkte das Ergebnis der Abwägung schon fest. „Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander“ - [Das hier stehende gerecht fehlt in dieser städtischen Fassung.] – „abgewogen.“ Dazu zählen insbesondere auch das Eigentum der von der Planung Betroffenen und ihr Interesse, vor planbedingt erhöhten Immissionen oder sonstigen nachteiligen Auswirkungen der Planung verschont zu bleiben. In die Abwägung werden die Auswirkungen eingestellt, die von der Planung ausgehen und zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung von Grundstücken führen können.“ Die Fronten verlaufen bei der DOC-Planung aber nicht so, wie es im Gesetzestext wahrscheinlich vorausgesetzt wird. Sie verlaufen nicht zwischen der Stadt, die die Öffentlichkeit darstellt, und einem privaten Investor, der bauen will. Die Fronten bei der DOC-Planung verlaufen zwischen einem privaten Investor, dessen Zielsetzungen sich die Stadt - wobei sie vorgibt, die Interessen der Öffentlichkeit zu vertreten - zu eigen gemacht hat, und der Wohnbevölkerung, die von den Folgen der Bauplanung in ihren Interessen geschädigt wird. In [013.2] wurde gefragt: „Welche alternativen Konzepte wurden in Politik und Verwaltung diskutiert, um die Abhängigkeit von einem Großinvestor zu vermeiden und eine leichte Form der Belebung von Lennep inklusive Hertie- Haus zu erreichen?“ In der Antwort wird nur ausgeführt, dass das Hertie-Gebäude nicht dazu geeignet sei, überörtliche Kundenströme dem Objekt zuzuführen. Der Teil der Frage nach den alternativen Konzepten wird übergangen. Dadurch, dass die Stadt von Anfang an die Pläne des Investors zu ihren eigenen gemacht, nie auch nur in Erwägung gezogen hat, Alternativangebote einzuholen, geschweige denn zu prüfen, ist sie nicht in der Lage, „gerecht“ private gegenüber öffentlichen Interessen abzuwägen. Sie hat sich als Öffentlichkeit die Position eines privaten Investors zu eigen gemacht. Eine Diskussion über die Summe der erhofften DOC-Vorteile gegenüber der Summe der ganz sicheren Nachteile wurde nie ermöglicht. Daher findet der vom BauGB gemeinte gerechte Abwägungsprozess beim DOC in Remscheid nicht statt. In keinem Fall wurde bei der Erwähnung einer durchgeführten oder beabsichtigten Abwägung die Möglichkeit angedeutet, dass auch ein Verzicht auf die Durchführung der Planung möglich sei. (003)Alternativen zur DOC-Planung, Suche nach…: Von der Bürgerinitiative Lennep wurde seit Beginn der bekannt gewordenen DOC-Planung der Vorschlag gemacht, statt der DOC-Planung die Reaktivierung des Hertiegebäudes zu betreiben. Das sei die wichtigste Voraussetzung einer Verbesserung der Nahversorgung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Lennep Von Seiten des BUND Remscheid sind entsprechende Pläne vorgestellt worden. Auf Beides gab es von der Stadt keine positive Reaktion. Sogar das in Bad Münstereifel realisierte FOC-Modell unter Verwendung verfügbaren Altbaubestandes wäre eine für Lennep geeignete und günstigere Lösung gewesen. Nur in Bezug auf den Lenneper Altstadtkern wurde erwidert [023.3]: „Ein unmittelbarer Vergleich mit Bad Münstereifel ist nicht passend.“ Was spricht gegen den mittelbaren Vergleich außer, dass nie mit einem anderen Investor als McArturGlen Kontakt aufgenommen werden sollte (konnte)? Von einer Integration des DOC in den Altstadtkern war in der Frage nicht die Rede. Es geht um die Nutzung überreichlich vorhandener Leerstände, auch die in der Altstadt Auf [013.10]: „Die Mehrheit von Politik und Verwaltung verschafft einem Investor gute Kapitalverwertungsbedingungen. Die Interessen der Bürgerinnen werden nicht beachtet. Alternativen und Kreativität haben keinen Raum“, gab es als Antwort: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.“ Die Aussage wurde nicht bestritten. In [020.13.4] wurde gefragt: „ Wie sieht das Einzelhandelskonzept der Stadt Remscheid für den Fall aus, dass das DOC nicht kommt?“ Auf die Frage wurde noch nicht einmal reagiert. Die Stadt Remscheid hat von Anfang an die DOC-Planung im Sinne von McArthurGlen akzeptiert (von der Stadt abgetrenntes „village“, „mindestens 20.000 qm“ VKF, 2500 Stellplätze für 2 – 2,5 Mill. Besucher/Jahr), die dafür notwendige Grundstücksgröße nur in Lennep finden können und danach die Planung als alternativlos bezeichnet, was Lokalisation und Konzept anbelangt. Die mit den Vorbedingungen untrennbar verbundene Entwidmung der Wupperstraße wird damit ebenfalls gerechtfertigt. In der Entgegnung auf nur eine [003.6] von mehreren während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemachten Einwendungen zu diesem Thema steht nur: „Investoren für diese städtebaulichen Entwicklungen sind nicht an die Stadt Remscheid herangetreten.“ Wer nicht suchen will, wird auch nichts finden. Die von Anfang an behauptete Alternativlosigkeit der FOC/DOC-Planung und der Verzicht auf Einholung konkurrierender Angebote ist ein schwerer Planungsmangel. Alle sich aus der Planung ergebenden direkten Vorteile liegen auf der Seite eines privaten Investors während die schweren und dauerhaften Nachteile der DOC-Planung für die einheimische Bevölkerung entstehen. Die Vorteile Remscheids bei Realisierung dieser angeblich alternativlosen Planung bestehen nur in Absichtserklärungen und Wunschvorstellungen, keinen konkreten Renditeerwartungen. (004) Altersstruktur, Überalterung der Bevölkerung, zunehmende: Sie ist einer der gesellschaftlichen Trends, die am dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg des DOC zweifeln lässt. Mit zunehmendem Alter schwindet die Lust auf event shopping nach längerer Autofahrt. Die Attraktivität eines FOC/DOC wird auch aus diesem Grund auf Dauer abnehmen. (005) Altlastenentsorgung: Im [Städteb. V. 2/2015, S. 24 § B 1] finden sich dazu Ausnahmeregelungen. (006) Ampelanlagen, neue: 1. An Christhauser/Ringstr. eine Fußgängerbedarfsampel am Übergang über die Ringstraße auf der Nordseite der Kreuzung, die auch über Induktionsschleifen in der Christhauser Str. auf Kfz. reagiert, 2. die selbe Lösung an der Fontanestr., aber erst, wenn es hier zu beträchtlichen Behinderungen kommen sollte, 3. An der Zu/Abfahrt des Parkhauses auf dem Kirmesplatz an der Stelle der Röntgenstraßeneinmündung auf die Ringstraße, wofür die Röntgenstraße zur Sackgasse wird, 4. An der Einmündung von Am Stadion in die Ringstr. 5. Am zukünftigen Wupperstraßenende an Am Stadion (Wegen der Enge an dieser Stelle soll die Freigabe jeweils nur für eine der drei Einmündungen nacheinander möglich sein.) 6. In einer der Abbildung der VU ist auch an der Zu/Ausfahrt des Parkdecks unter dem DOC an der Rader/Mühlenstraße eine… eingezeichnet. Sie wird aber im städtebaulichen Vertrag nicht erwähnt. (007) Ampelanlagensteuerung: Bisher ist nicht geklärt, wieweit die in der Simulation der Verkehrsuntersuchung optimierten Ampelschaltungen bei den Baumaßnahmen umgesetzt werden. Sie sind eine der Bedingungen für die in der VU vorausgesagte Verkehrsqualität. In dem Zusammenhang fiel einmal der Begriff „ideale grüne Welle“. Auch das Ausmaß der hier vorgegebenen Optimierung ist unbekannt. Sicher ist, dass eine verkehrsabhängige Steuerung durch in den Straßen angebrachte Induktionsschleifen in der Verkehrsuntersuchung als Möglichkeit zur weiteren Verbesserung der Verkehrflussqualität nur erwähnt wird. Angebote, fehlende von konkurrierenden Investoren (s. Alternativen zur DOC-Planung) (008) Anlieferbereiche, die qualitativ hochwertige Gestaltung der: Die nur sehr kleinen Abbildungen in den neuen Entwürfen des Architekturbüros Pickard geben überhaupt keinen Aufschluss über die Gestaltung der DOC-Anlieferungs- und Müllentsorgungsbereiche. Das DOC-Gelände wird an Am Stadion und der Mühlenstr. langstreckig hinter mehr als drei Meter hohen Mauern versteckt. Es soll aber keine „introvertierte Einkaufswelt“ sein. Vor diese Mauern sind viele grüne Bäumchen gezeichnet, bei denen fraglich ist, wo sie an beiden Straßen in Zukunft stehen sollen, da die Straßen wegen der Verlagerung des Wupperstraßenverkehrs verbreitert werden müssten. [BegBeBPL 2/2015, S. 29] Diese Gestaltung nur in Altstadtnähe ist für die Einwohner Lenneps nicht so dringlich wie die aus Gründen des Lärmschutzes notwendige Einhaltung des nächtlichen Anlieferverbotes von 22 – 6 Uhr. Wie das durchgesetzt wird, steht bisher in keiner Entgegnung der Stadt. (009) Arbeitsmarktstatistik, Arbeitsplätze durch das DOC: Das Argument, bei dem auch manchmal von „neuen“ die Rede ist, wird u. a. mit dem in den letzten Jahren eingetretenen Verlust an Arbeitsplätzen in Remscheid und den Zahlen der Arbeitslosenstatistik begründet. Die in der Verträglichkeitsanalyse betriebenen Mutmaßungen zu den eintretenden Umsatzumverteilungen beweisen, dass das DOC keine neuen Umsätze im Einzelhandel schafft, sondern sie nur verlagert. Was in Lennep durch den verlagerten Umsatz an [neuen?] Arbeitsplätzen entstände, ginge zwangsläufig an anderer Stelle verloren. Da im großflächigen Einzelhandel pro Quadratmeter Verkaufsfläche weniger Personal beschäftigt wird als im konventionellen, wird die überregionale Arbeitplatzbilanz im Einzelhandel durch das DOC sogar negativ. Hinzu kommt, dass mit großer Wahrscheinlichkeit der Anteil an Hilfskräften, Zeit- und Saisonarbeitskräften in derartigen Centern höher ist als im konventionellen Einzelhandel. Remscheid erhofft sich durch das DOC (nur) „eine wirtschaftliche und touristische Stärkung der Stadt und der Region, was sich auch auf das Arbeitsplatzangebot auswirken kann. Weder in Oberhausen noch in Neumünster lässt sich an der Arbeitslosenstatistik ablesen, dass „Centro“ oder das McArthurGlen-DOC zu einer Verringerung der Arbeitslosenquote beigetragen haben. Sie ist in beiden Städten nach Gründung dieser Einzelhandelsstandorte nicht gesunken. Die zerstörende Wirkung zu großer und für die Innenstadt ungünstig gelegener Einzelhandelsstandorte zeigt sich auch im schlechten Zustand der ehemaligen Haupteinkaufsstraße Oberhausens, der Marktstraße. Nach der [Verk.U. 02/2015, S. 29, 33 Abb. 10] soll es im DOC ca. 800 Beschäftigte geben. Davon sollen 50 – 60 % nicht in Remscheid wohnen. Bei diesen Arbeitsplätzen handelt es sich überwiegend um unqualifizierte 450 € Jobs oder andere nicht nach dem Einzelhandelstarif bezahlteTätigkeiten. Damit wären allenfalls 240 – 300 Wohnungen in Remscheid an Bedienstete des DOC vermietbar. Von 50 60% (400-480) der Beschäftigten erhält die Stadt Remscheid keine Einkommensteuer, denn dafür ist der Wohnort maßgebend. Entsprechend würde ein DOC maximal 400 Arbeitsplätze mit Einkommensteueraufkommen für die Stadt Remscheid generieren. Diese Arbeitsplätze (im Niedriglohnsektor) sollen nach Auffassung der Mitglieder des Rats der Stadt Remscheid ein DOC rechtfertigen. Zu einer Einwendung zu diesem Thema, die wegen der Abb. 10 von noch geringeren Vorteilen für Remscheid ausging, gab es als Entgegnung: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.“ Wer schweigt, stimmt zu! (010) Asphalt, lärmoptimierter: Flüsterasphalt wirkt nur optimal ab einer Geschwindigkeit der Fahrzeuge von etwa 50 km/h. Nach der Markierung im Bebauungsplan, auf die sich § L 1 im Städteb. V. 2/2015 bezieht, wird Flüsterasphalt nur zwischen Hentzenallee und Ringstr. etwas oberhalb von Am Stadion aufgetragen. In einer Entgegnung der Stadt wird aber bestätigt, dass der „lärmschutzoptimierte Asphalt“ von der Trecknase bis zu Hentzenallee vorgesehen ist. Zur kürzeren Haltbarkeit, zeitabhängigem Wirkungsverlust, durchschnittlich unter 50 km/h liegenden Fahrgeschwindigkeit auf der Ringstraße (wegen der kurz aufeinander folgenden Ampeln und des Schwerlastverkehrs), zu viel Lärm durch Brems- und Anfahrvorgänge gibt es keine Entgegnungen der Stadt. (011)Ausgleichmaßnahmen, Kompensation, externe: [Städteb.V. 2/2015 § L 4 (1)]: „Für nicht ausgleichbare, durch das Vorhaben bedingte CO2-Emissionen stellt der Investor der Stadt einen Betrag in Höhe von 106.000,-- € für Maßnahmen des Klimaschutzmanagements zur Verfügung.“ Für den Verlust ökologisch wertvoller Bestandteile (Bäume, Gehölze) im Plangebiet werden im Rahmen der sog „Kompensation“ als Ersatz … erforderlich. Eigentlich sollte der Ausgleich im Plangebiet erfolgen. Durch das Ausmaß der geplanten Versiegelung ist das aber nicht möglich. Daher werden zwei Gebüschhecken hinter der Knusthöhe längs der Ringstraße und im Lennepetal und eine extensive Pflege von Wiesen im Lennepetal geplant. Für mehr als 120 gefällte alte Bäume, die nach der Baumschutzsatzung ausgleichspflichtig sind, wird auch statt der Neupflanzung junger Bäume Geld gezahlt. Es werden für nur 8 alte 16 neue Bäumchen längs Am Stadion neu gepflanzt. Im Plangebiet werden 168 Bäume gefällt, davon sind 120 - 130 eigentlich durch die Remscheider Baumschutzsatzung geschützt. Zum Erhalt festgesetzt sind 98. Nach alltäglichen Erfahrungen bedeutet das aber nicht, dass sie wirklich nach Durchführung der Baumaßnahmen noch existieren, da die Stadt gern bereit ist, auch noch nachträglich Fällungen zu genehmigen, wenn sich das bei Durchführung der Baumaßnahmen für den Investor als günstig erweist. (012)Aussichtsturm: Ist den neuen „Höhenfestsetzungen“ (s. d.) zum Opfer gefallen. (013)Auswirkungen, alle: Eine zusammenfassende Beurteilung aller Auswirkungen der DOC-Planung auf die gesamte Stadt fehlt. (014)Auswirkungen, erhebliche: Nach welchen Maßstäben „erheblich“ anzunehmen ist, bleibt unklar. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne gilt es [angeblich nach Aussage der Stadt Remscheid nur] „nachzuweisen, dass Maßnahmen der Minderung oder Minimierung zur Begegnung von erheblichen Auswirkungen geprüft wurden, die Auswirkungen sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben halten und dass die Planung unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange gerecht abgewogen ist. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne wurden geltende Richtlinien und Gesetze berücksichtigt.“ Bei vielen einzelnen Nachteilen der DOC-Planung wird die Unmöglichkeit der Vermeidung oder Verminderung erheblicher Auswirkungen mit der angeblichen Alternativlosigkeit der Planung begründet. Auch bei den ökologische nachteiligen Folgen der DOC-Planung, die in den Umweltberichten zu bewerten sind, ist entscheidend, ob sie als erheblich oder nicht erheblich klassifiziert werden. Für diese Beurteilung gibt es aber keinen vorgegebenen und nachvollziehbaren Maßstab. Ausnahmen sind die Überschreitung bestehender Grenz- oder Richt- oder gar nur Orientierungswerte, wobei nur die Überschreitung von Grenzwerten eindeutig untersagt ist. Daraus ergibt sich für den Umweltberichterstatter die Möglichkeit, bei fast allen Umweltschäden durch die DOC-Planung nur unerhebliche Auswirkungen festzustellen. Die einzigen Ausnahmen sind für ihn das Parkhaus auf dem Kirmesplatz und die Kleinklimaverschlechterung im Gelände des Stadions bei Realisierung der Planung. Die für eine Kleinstadt wie Lennep u. a. aberwitzige Zunahme des Verkehrs, der Versiegelung, das Ausmaß der Baumverluste und die Lärmzunahme (nur wenn es nicht zu Grenzwertüberschreitungen kommt) werden jeweils als unerheblich beurteilt oder als mittels Kompensation ausgleichbar bewertet. Eine Bewertung des Gesamteffektes aller negativen Umweltfolgen wird nicht geliefert. Nur dass könnte man man als eigentlich unzulässige Unterlassung einfordern. Sie zusammen beeinträchtigen das Schutzgut Mensch, dessen Wohlbefinden und Gesundheit (015) Auswirkungen, „städtebauliche“ oder alle vorhersehbaren auf den Einzelhandel in Remscheid: Die Stadt behauptet [u. a. 007.2.7]: „Städtebaulich negative Auswirkungen sind für die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum“ [wozu auch Remsched gehört] „aus fachgutachterlicher Sicht jedoch nicht zu erwarten.“ Das heißt, dass 7 – 13 % Verlust für die wenigen Geschäfte, die in Lennep noch existieren, städtebaulich (nicht für das einzelne Geschäft) keine negative Auswirkung mehr sein sollen. Damit wird gesagt, dass zu Gunsten der „besonderen Versorgungsfunktion DOC“ die spärlichen Reste der Nahversorgung, die sich noch gehalten haben, auch aufgegeben werden können. Die Auswirkungsanalyse stellt keine Überlegungen dazu an, ob die erhoffte Kundenfrequenzzunahme in Lennep den Umsatzverlust an das DOC ausgleichen wird. Das wird zwar von der Stadt Remscheid als selbstverständlich angenommen. Aber die Entwicklung ist nicht vorhersehbar. So wie es zu der erhofften Frequenzzunahme in Lennep mit Kaufkraftzustrom kommen kann, ist auch ein größerer Umsatzabstrom ins DOC möglich. Überlegungen dazu gehörten nicht zum Auftragsumfang dieser nur so genannten „Auswirkungsanalyse“. Sie trägt den Titel „Städtebauliche und raumordnerische Verträglichkeitsanalyse“. In der Innenstadt von Remscheid wird der Verdrängungswettbewerb des DOC den Leerstand von Geschäften und Gastronomiebetrieben vergrößern Dafür sprechen allein schon die in der Analyse vorhergesagten Umsatzumverteilungen. Es ist eine Illusion, anzunehmen, dass sich DOC-Kunden vor oder nach ihrem Einkauf (-sversuch) im DOC noch einmal in ihr Auto setzen, um in sechs Kilometer Entfernung einen neuen Parkplatz zu suchen und zu einem weiteren Einkaufsbummel oder Gaststättenbesuch in Remscheid-Innenstadt aufzubrechen. In der VertrAnalyse 02/2015 S. 20 wird behauptet, bei der Ermittlung der Umsatzumverteilungen handele es sich um eine worst case Annahme. Man beruft sich dabei auf die getroffene Annahme, dass 50% des Umsatzes des DOC in der Zone 1, der Nahzone, erwirtschaftet werde. Da aber die sog. Zone 1 (s. d.) zu groß berechnet wird, werden die Umsatzumverteilungen durch das DOC auf zu viele zentrale Versorgungsbereiche verteilt und für den einzelnen Versorgungsbereich zu niedrig berechnet. (30 MinutenZone: Statt 30 wegen nicht optimaler Verkehrsverhältnisse nur 25 km Radius macht 30 % weniger Fläche. Die Umsatzeinbußen für die geringere Anzahl an Geschäften in dieser wesentlich kleineren Nahzone werden entsprechend größer.) Die Grenze städtebaulich schädlicher Auswirkungen (Umsatzverluste > 7, > 10%?) hängt von der städtebaulichen Ausgangslage ab. Sie ist sowohl in Lennep als auch in Remscheid-Innenstadt als vorgeschädigt anzusehen. Bei < 7% sind nur „in der Regel keine negativen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten“ [BegBeBPL S. 11; VertrAnalyse 02/2015 S. 66], aber möglich. Dennoch lautet die Kurzfassung [BegBeBPL S. 16]: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass die geplante Ansiedlung des DOC nach fachgutachterlicher Prüfung nicht zu negativen städtebaulichen Auswirkungen in der Stadt Remscheid und in zentralen Versorgungsbereichen betroffener Nachbarkommunen führen wird. Auch das landesplanerische Beeinträchtigungsverbot wird durch das geplante Vorhaben somit nicht verletzt.“ Diese Aussagen sind falsch. In ihnen wird behauptet, dass die für Lennep vorhergesagten Umsatzumverteilungen von 7 - 13 % für die wenigen Geschäfte, die in Lennep noch existieren, keine negativen städtebaulichen Auswirkungen haben sollen. Angesichts des vorbestehenden schlechten Zustandes des ZVB und besonders unter Berücksichtigung der vielen Nachteile der Geschäfte in denkmalgeschützten Bauten, ist diese Aussage keinesfalls gerechtfertigt. Die Unterhaltungskosten der denkmalgeschützten Gebäude in der Lenneper Altstadt sind erheblich höher als die der Billigkonkurrenz im DOC-Gelände. Diese höheren Kosten machen den Lenneper Einzelhandel besonders empfindlich gegenüber schädlichen Einwirkungen. Die Verkennung der durch das DOC drohenden Folgen für den ZVB Lenneps hätte zur Folge, dass zu Gunsten der überregionalen „besonderen Versorgungsfunktion DOC“ die von der Konkurrenz im DOC betroffenen spärlichen Reste der Nahversorgung Lenneps in ihrer Existenz bedroht wären. Beide zentralen Versorgungsbereiche (Innenstadt und Lennep) sind als vorgeschädigt anzusehen. Für das Hauptzentrum Remscheid hat der Rat schon am 13.04.2014 das Konzept zur Revitalisierung beschlossen [012.10.2]. Daher ist klar, dass der ZVB Remscheids schon jetzt auch ohne DOC-Wirkung städtebaulich beeinträchtigt ist. Laut [020.17] „wird auch das Innenstadtzentrum Remscheid den Berechnungen zufolge perspektivisch Umsatz zu Gunsten des DOC verlieren.“ „Städtebaulich negative Auswirkungen sind jedoch nicht zu erwarten.“ Jeder zusätzliche Leerstand im Altstadtkern Lenneps oder an der unteren Kölner Str. und in Remscheid an der östlichen Hälfte der Alleestraße wäre wegen der (besonders in Lennep!) schon bestehenden zahlreichen Leerstände von großem städtebaulichem Nachteil. Wenn die „Versorgung mit Artikeln“ aus einem oder mehreren Sortimentsbereichen durch das DOC „nicht gefährdet“ [BegrBeBPl. 2/2015, S. 13] wird, schließt das negative städtebauliche Auswirkungen keineswegs aus. Wie soll denn die Bausubstanz in gleicher Qualität und mit gleicher Attraktivität bei verminderten Umsätzen erhalten werden? (016) Auswirkungen; Umwelt…: [BegBeBPl. S. 35]: „Nach § 17 Abs. 2 BauNVO können die Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung überschritten werden, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Unverhältnismäßig nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind in dieser integrierten, innerstädtischen Lage nicht zu erwarten.“ Dem ist mit Entschiedenheit zu widersprechen. Es fehlt die Angabe darüber, nach welchem gültigen Maßstab die Verhältnismäßigkeit zu ermitteln ist. Wenn man nur die örtlichen Gegebenheiten in Lennep (Topografie, Bestandsbebauung, beschränktes Straßensystem, Einengung durch die Lage in einem Tal), die im Vergleich mit Lennep extreme Größe der in Anspruch genommenen Grundfläche, die hochgradige Zunahme der Versiegelung, die mit der DOC-Planung verbundenen Infrastrukturzerstörungen und die verursachte Verkehrsvermehrung berücksichtigt, dann ist nicht zu bezweifeln, dass es bei Realisierung der Planung zu schweren nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt käme. Im Übrigen spricht dieser Satz für sich selbst: „Des Weiteren können die im Bebauungsplan festgesetzten und die im städtebaulichen Vertrag vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen einen gewissen Ausgleich darstellen.“ Die Bestätigung, dass diese Versprechungen erfüllt werden, fehlt. (017) Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: [BegBeBpl 2/2015, S. 60]: „Die Durchführung der Planung ist mit“… „einem Anstieg des Versiegelungsgrades verbunden. Hierdurch werden überwiegend Grünstrukturen überplant, welche geringe bis durchschnittliche ökologische Wertigkeiten haben.“ „Ausnahmen hiervon bilden die höherwertigen Gehölzbiotope (Baumbestand um den Kirmesplatz, straßenbegleitende Baumstrukturen)“ Der Baumbestand im Stadion und auf dem Schulgelände wird unterschlagen oder fälschlichwerweise als minderwertig eliminiert. „Diese werden im zentralen Sondergebiet S01 vollständig überplant“ [alle gefällt], „die Linden am Kirmesplatz (im Sondergebiet SO2) bleiben größtenteils erhalten.“ Entsprechende Festsetzungen sind im Bebauungsplan Nr. 657 getroffen. In Teilen sind aus verkehrstechnischen Ausbaugründen Straßenbäume [Im SO1 alle außer 8 an Am Stadion!] überplant. Ersatzanpflanzungen für diese Bäume“ [16 von 274] „sind gemäß der Remscheider Baumschutzsatzung zu erbringen, die in Teilen bereits im Bebauungsplan verortet (an Am Stadion (s. o.)) sind“. Für die im Plangebiet unmögliche Ersatzpflanzung der übrigen 258 Bäume erfolgen eine „externe Kompensation“ (Gehölzhecke an der Ringstr. unterhalb der Knusthöhe und im Lennepetal) und ein „monetärer Ausgleich“ (Ablasshandel), für den wo auch immer neue Jungbäume angepflanzt werden sollen.) Die für den Investor und deshalb auch für den Umweltberichterstatter viel wichtigeren Bäume um den Kirmesplatz, die das über 300 Meter lange Parkhaus verdecken sollen (Sie werden das nur, so lange keine Blätter an den Bäumen hängen.) werden zum größten Teil erhalten. Geplant war, an der Ecke A.-ThaerRöntgenstr. einen Teil zu fällen. Der Grund dafür blieb unklar. Nach mündlicher Versicherung soll das ein Irrtum sein. An den Ecken Ring-Röntgen-Str und Rader-Brehmstr. werden einige Bäume zerstört. (018) Außenwerbung: [BegBeBPl 2/2015, S. 46]: „Freistehende … ist nur in den Zonen ll und lll [die südöstlichen zwei Drittel des DOC-Geländes in Richtung Ringstraße] nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen [das können bis zu 100 % des Geländes sein] bis zu einer Höhe von maximal 319,0 m zulässig. Die freistehende Außenwerbung überschreitet somit nicht das maximal zulässige Maß für bauliche Anlagen.“ Die zulässige nächtliche Betriebsdauer wird nicht erwähnt. Ob störende Einflüsse auf die umgebende Wohnbebauung wirksam verhindert werden ist äußerst unwahrscheinlich. Die Festsetzung, dass nur die „Verwendung von Blinkwerbung, Wechsellichtanlagen, laufenden Schriftbändern und Leitlichtanlagen an Fassaden zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin nicht zulässig“ ist, verhindert das keineswegs. Im Städtebaulichen Vertrag und/oder in den Planungsrechtlichen Festsetzungen findet man dazu keine weiteren Regelungen, die das garantieren. (019) Autobahnzubringer zum DOC. Ein weitgehend kreuzungsfreier, mehr als zweispuriger… fehlt in Lennep. Es wird zwar behauptet, die Ringstaße ersetze diesen. Daher gebe es auch in Lennep mehr als zwei Fahrspuren zwischen der Autobahn und dem DOC. An anderen DOC endet der Autobahnzubringer aber nicht am DOC, so dass die Lenneper Zufahrt weiter die mit den wenigsten Fahrspuren bleibt. Bei der Zahl der auf dieser Zufahrt existierenden Ampelanlagen und Verkehrskreuzungen mit schlechter Verkehrsqualität hat dagegen die Lenneper Zufahrt mit großem Abstand die Spitzenposition. (020) Autoverkehr, zunehmend teuerer: Die zunehmenden Kosten bei Unterhaltung und Betrieb von PKW sind ein Faktor, der auf lange Sicht die Attraktivität von FOC/DOC mindern kann [?] oder wird [?]. Bei der langfristigen Kalkulation des FOC/DOCNutzens wäre es für Remscheid sinnvoll, auch diesen Faktor zu berücksichtigen. Es ist nicht erkennbar, dass das geschieht. (021) Baugenehmigungen, zwei: Es wird geplant, das DOC in zwei voneinander unabhängigen Bauabschnitten zu bauen. Dazu sollen nacheinander zwei Baugenehmigungen erteilt werden. Es ist unklar, welche Schwierigkeiten sich damit für den Versuch ergeben, die Realisierung der gesamten Planung zu verhindern. Nur unmittelbar von den Folgen dieser Baugenehmigung betroffene Haus- oder Grundstückseigentümer haben eine Klageberechtigung. (022) Baum-, Gehölzbestand, zu Erhalt festgesetzter: [BegBeBPl 2/2015, S. 5]: Die Festsetzung zum Erhalt steht nur auf dem Papier (s. Baumschutz). An Am Stadion werden 80 Jahre alte im Bebauungsplan als zum Erhalt festgesetzte Bäume durch 16 Jungbäume „perspektivisch“ erhalten“. Im zur Offenlage vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes sind an Am Stadion keine Flächen für Gehölze erkennbar. Nach Städteb. V. § N 4 kann durch den Investor noch nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes auch für Bäume, die durch die Baumschutzsatzung eigentlich geschützt sind, der „Antrag für deren Entfernung“ gestellt werden. Es spricht alles dafür, dass die Festsetzung zum Erhalt im Bebauungsplan dann keine Bedeutung haben wird. (023) Baumschutz, Baumschutzsatzung: Nach der zum Offenlagebeschluss gehörenden BegBeBPpl 2/2015, S. 44 „sollen die Laubbäume in der Planzeichnung (im Bereich Spielberggasse, Am Stadion (westlicher Teil), Brehmstraße, Röntgenstraße und Albrecht-Thaer-Straße) des Bebauungsplans dauerhaft zum Erhalt festgesetzt werden.“ Aber bei Bedarf kann auch nach dem Beschluss über den Bebauungsplan eine Beseitigung [Städtebaul. V. § N 4] beantragt werden, „um die Entwicklungsmöglichkeiten im Plangebiet nicht zu stark einzugrenzen.“ Daraus kann abgeleitet werden, dass es bei jeder Baumfällung, ob festgesetzt oder nicht, in Remscheid ordentlich vertragsgemäß zugeht. „Abgehende Bäume sind nach Lage und Wertigkeit durch gleichartige Bäume innerhalb des Plangebietes zu ersetzen.“ Aber in der Realität kann der Ersatz auch hinter der Knusthöhe oder im Lennepetal in mehr als 1 km Entfernung erfolgen. Im SO 1 werden 120 eigentlich durch die Baumschutzsatzung Remscheids geschützte Bäume gefällt. Dazu gehört auch die Reihe alter Linden an Am Stadion. Der nicht geschützte Baum- und Buschwerkbestand wird ersatzlos wegfallen. Für die zwar geschützten, aber dennoch gefällten Bäume ist zum Ausgleich eigentlich die Ersatzpflanzung von 274 neuen Bäumen erforderlich, von denen aber nur 16 an der Straße Am Stadion gepflanzt werden sollen. Die Flächen für die an dieser Stelle auch in Aussicht gestellten Gehölzpflanzungen sind auf der Planurkunde nicht zu erkennen. Wahrscheinlich sollen diese Pflanzungen in erster Linie die Rückfronten der DOC-Geschäfte verbergen. Die Linden an der Spielberggasse sollen wohl mit einer Ausnahme erhalten werden, um die Aufenthaltsqualität am hier geplanten Platz zu erhöhen. Der Baumbestand im SO2 und der „prägende Gehölzbestand unterhalb der Bäume“ um den Kirmesplatz werden nicht so gering geschätzt wie der im SO1. Dieses Grün soll nützlicher Weise dazu dienen, die Anwohner vor dem Anblick des Parkhauses und den Folgen der darin entstehenden Feinstaubbelastung zu bewahren, aber die Zahl der hier trotzdem zu fällenden Bäume steht bisher nicht fest. Wie bei Realisierung des in der neuesten Planung vorgesehenen Erdwalls längs der Brehmstr. die Gehölze am Abhang zum Kirmesplatz erhalten werden können, ist bisher ein Geheimnis der Planer. Die weitere sog. Kompensation für die gefällten Bäume und den Freiflächenverlust soll durch Gehölzanpflanzungen an der Knusthöhe und im unteren Lennepetal und auch durch Geld erfolgen. Durch beides werden der klimatische Nachteil und die verminderte Lebensqualität durch den Verlust der alten Bäume keineswegs ausgeglichen. (024) Baustil: Beim… der DOC-Gebäude waren ursprünglich „bergische Gestaltungsmerkmale“ und „Kleinteiligkeit“ in Aussicht gestellt worden. Von beidem ist nicht mehr die Rede. Über die derzeit geplanten Größen und Ansichten der Bauten geben die Anlagen des Städtebaulichen Vertrages (Grundriss und am Computer komponierte Architekturdarstellungen) und die Bilder im sog. Baubüro Auskunft. Ein LINK zu den neuesten Computerimaginationen des Architekten: http://www.remscheid.de/Remscheid_Tourismus/medienpool/dokumente010doc/151126_Remschei d_Presentation_FINALsm_Korrektur_16.12.15.pdf Die grünen Flächen im DOC-Gelände sind die begrünten Dächer hallenartiger Flachbauten. (025) Beeinträchtigungsverbot: Laut [BegBeBPl. 2/2015, S 10] dürfen durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Sortimenten zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Es folgt der m. E. untaugliche Hinweis auf das Ergebnis der sog. Auswirkungsanalyse (s.d) Durch Lage, Größe, Zahl der Läden und Warenangebot („sonstige Sortimente“ und „Sonderverkäufe“) schädigt das DOC die Funktion der zentralen Versorgungsbereiche in Remscheid-Innenstadt, Lennep und in den Nachbarstädten. (026) Begründung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes: Sie enthalten nur Absichtserklärungen zur Planung statt konkret benannter Gründe. Fragen nach den realistischer Weise zu erwartenden Vorteilen und Nachteilen, die sich aus der DOC-Planung ergeben, gehörten offensichtlich nicht zum Auftragsumfang aller zur DOC-Planung veranlassten „Gutachten“. Nur nach Abwägung aller Gründe für und gegen die DOC-Planung wäre eine Begründung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes möglich, die ihren Namen zu Recht trägt.. Diese Abwägung erfolgt nicht. (027) Belastungsfall: Der ….wurde in den früher vorgelegte Entwürfen der Verkehrsuntersuchung als Planfall bezeichnet. (028) Belastungsfall 1: Er wird donnerstags zwischen 16 und 17.00 Uhr angenommen, da zu diesem Zeitpunkt der Woche mit der größten Verkehrsstärke an den sog. Normalwerktagen (Mo-Fr) zu rechnen ist. Eine unterschiedliche Verteilung des DOC-Kundenverkehrs über die Normalwerktage (Fr. mehr als am Mo., am Do ?) wird nicht in Erwägung gezogen. (029) Belastungsfall 2: Eine Stunde am Samstagmittag bei angenommener hoher Verkehrsstärke der Einheimischen und einem Anreiseüberhang der DOC-Kunden (030) Belastungsfall 3: Eine Stunde später am Samstagmittag bei auch noch angenommener hoher Verkehrsstärke der Einheimischen und einem Abreiseüberhang der DOC-Kunden (031) Besetzungsgrad: Unter dem … wird die Anzahl der in einem Pkw mitfahrenden Personen verstanden. Er spielt bei der Berechnung des durch das DOC verursachten Verkehrs eine wesentliche Rolle. Je höher der Besetzungsgrad ist, desto geringer ist die Anzahl der Pkw, in denen diese Personen zum DOC fahren. Die einzige seriöse Literaturangabe, die zitierfähige Besetzungsgrade für Fahrten in ein FOC mitteilt, gibt 2,0-2,9 Personen/Fahrzeug von Mo-Fr an. Es gibt keine Angaben für unterschiedliche Wochentage und Samstag. Es gibt die mit großer Wahrscheinlichkeit richtige Aussage, dass in den letzten Jahren dieser PKW-Besetzungsgrad fortlaufend abgenommen hat Es gibt gute Gründe für die Behauptung, dass in der Verkehrs. U. auch mittels zu hoch gewählter Werte für den Besetzungsgrad dafür gesorgt wird, dass an den Knotenpunkten auf den Routen von/zum DOC in Lennep noch eine ausreichende Verkehrsqualität nachgewiesen werden kann. (032) Bestandskraft des Bebauungsplanes: s. Städtebaul. V. § V 6 (3) (033) Bestandssituation: In der BegBeBPl, 2/2015, S 7 werden die Bestandteile des Plangebietes zwischen Ringstraße und Spielberggasse, Albrecht-Thaer-Straße, Rader, Mühlenstraße und Am Stadion beschrieben. In der Aufzählung der… fehlt die vielfältige Nutzung des Jahnplatzes und Kirmesplatz für unterschiedliche Funktionen, als Veranstaltungs- und am wichtigsten als Parkplätze. Der Kirmesplatz wird an 133 Tagen des Jahres für andere Zwecke als zum Parken benutzt. (034) Beteiligung, frühzeitige…der Öffentlichkeit: Das Baugesetzbuch sieht eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung der Bauleitpläne vor. Eine genaue Vorgabe, welche Gutachten oder Detailstufe der Planung dabei vorliegen muss, ist rechtlich nicht vorgegeben. Daher kann sich bei vielen Stellungnahmen (Einwänden) oder deren Begründung im Laufe der weiteren Planung herausstellen, dass von nicht [mehr] zutreffenden Annahmen ausgegangen wurde. Damit ist aber nicht klar, ob damit der Einwand unberechtigt wurde. Erst bei der Offenlage (s. Öffentlichkeit) vorgetragene Einwände haben größeren Einfluss auf die weitere Planung Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, alle bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und bei der ersten Offenlage vorgetragenen Stellungnahmen, auf die keine befriedigende Entgegnung der Stadt erfolgte, bei der nächsten Offenlage noch einmal vorzutragen. Nur im Einzelfall, wenn man wirklich annehmen muss, dass die Stadt einem Missverständnis unterlegen ist, sollte man seinen Einwand für die Stadt besser verständlich erneuern, um ihr nicht die Möglichkeit zu verschaffen, ihr Missverständnis absichtlich beizubehalten. Sonst wäre eine empfehlenswerte Formulierung: „Ich wiederhole meine Stellungnahme, da sie von der Stadt unbefriedigend, nicht ausreichend, fehlerhaft, unverständlich oder mit untauglichen oder sogar falschen Argumenten beantwortet wurde. Ein Zweck der Bemühungen bei der nächsten Offenlage ist, eine möglichst lange Bearbeitungsdauer der Stadt zu erzwingen, um den Baubeginn weiter zu verzögern. (035) Biotopgrundwert, Biotopgrundwertpunkt: In Abhängigkeit vom ökologischen Wert des Bestandes einer Grundfläche werden Biotopgrundwertpunkte pro Quadratmeter Fläche vergeben. Durch Multiplikation der Größe der bewerteten Grundfläche in Quadratmetern mit dem zutreffenden Biotopgrundwertpunkt wird der Biotopgrundwert dieser Fläche errechnet. Die Höhe des Biotopgrundwertpunktes wird nach einem sehr detaillierten Bewertungsschema vergeben. Als Beispiele seien genannt: Voll versiegelte Straßenflächen erhalten 0 Punkte/m2, Flächen mit sehr wertvollem Baumbestand 6 Punkte/m2, Rasen 1 -2 Punkte/m2, Dachbegrünungen 0,5 und Fassadenbegrünungen 0 Punkte/m2. Laut Umweltbericht zum BeBPl sollen die auf 20 % der Dachfläche im SO1 mit dem DOC-Verkaufsdorf vorgeschriebenen Dachbegrünungen und die Fassadenbegrünungen zusammen mit externen Kompensationsmaßnahmen in mehr als 1 Kilometer Entfernung die ökologischen Verluste im SO1 durch Zerstörung fast des ganzen Baumbestandes und des Stadionrasens ausreichend kompensieren (s. a. Dachbegrünung). (036) Biotophauptverbundachse D, innerstädtische: Die Remscheider …verläuft durch den östlichen Teil des Stadions. Sie soll das obere Lennepetal als Ausläufer des Naturparks Bergisches Land über den Friedhof an der Mühlenstr weiter verlaufend mit dem Freiraum im Einzugsgebiet der Herbringhauser Talsperre zwischen Albert-Schmidt-Allee und Ringstr. verbinden. Die Achse soll ökologisch wertvollere Flächen miteinander zu vernetzen. Laut Umweltbericht ergibt sich daraus die „Verantwortung die Planung der Grünflächen innerhalb des Plangebietes ökologisch so auszugestalten, dass sie dieser Funktion gerecht werden.“ Es ist ein unlösbares Rätsel, wie man bei der geplanten Versiegelung auf 95 % des Plangebietes dieser Verantwortung gerecht werden will. Bürgerbefragung s. Abstimmung (037) Dachbegrünung: Sie soll nur auf 20% der Dachflächen des Einkaufsdorfes im SO1 stattfinden und ergibt bei nur 0,5 Biotopgrundwertpunkten/m2 (s. d.) zusammen 3200 Punkte. Allein der Rasenplatz des Stadions, der zum Nutzen des DOC verschwinden soll, ist mit 1 oder 2 Punkten/qm, d. h. 7.000 oder 14.000 Punkten zu bewerten. Baumbestand wird mit 5 - 6 Biotopgrundwertpunkten/qm bewertet. Wie die Qualität der Dachbegrünung auf Dauer zu gewährleisten ist, wurde vertraglich nicht geregelt. Die Dachbegrünung ist ein unwesentlicher Versuch, die ökologische Negativbilanz des DOC zu verbessern. (038) Dachform, Steildach, Flachdach: [BegBeBPl. 2/2015, S 28]: Die ab Zone II bis III des DOC-Dorfes bis zur Ringstraße immer länger werdenden Flachdachkanten mit ihren möglichen Höhen über Grund bis 19, maximal sogar 22, Metern existieren bisher an keiner Stelle im Umfeld des DOC. Sie wurden bisher nur in Firmengeländen Lenneps entfernt von der Altstadt gebaut. Es wird behauptet, diese Höhenfestsetzungen auch von Bauten mit Flachdach dienten Denkmalschutz- und nachbarschaftlichen Belangen. Auch dazu gibt es in http://www.remscheid.de/Remscheid_Tourismus/medienpool/dokumente010doc/151126_Remschei d_Presentation_FINALsm_Korrektur_16.12.15.pdf eine aufklärende Darstellung. (039) Denkmalschutz, unwirksamer… bei der DOC-Planung (s. a. Gestaltung des Einkaufsdorfes): [BegBeBPl. 2/2015, S 46]: Danach ist es angeblich: „wesentliches Ziel der gestalterischen Festsetzungen im Bebauungsplan und den ergänzenden gestalterischen Regelungen im städtebaulichen Vertrag“…, „eine an die Altstadt und dessen Denkmalanforderungen angepasste und verträgliche Bebauung zu gewährleisten.“ In der Begründung des Bebauungsplans wird nur behauptet, der BeBPl enthalte entsprechende gestalterische Festsetzungen und „das geplante DOC als neues, flächenhaftes Stadtquartier kann die städtebaulichen Maßstäbe verändern.“ Es soll einer „introvertierten Einkaufswelt vorgebeugt“ und „eine Konkurrenzsituation zum historisch-authentischen Stadt- und Handelszentrum von Lennep soll daher im öffentlichen Interesse vermieden werden.“ [BegBeBPl. 10/2015, S. 27]. Der Satz mit dem Versuch, im DOC einer introvertierten Einkaufswelt vorzubeugen, ist in der bisher letzten Begründung [„Druckfassung“] von 01/2016 nicht mehr enthalten. Die neuen Entwürfe werden immer ehrlicher, aber ob es vor Abschluss auch noch der zweiten Offenlage wirklich die endgültigen sind, ist höchst fraglich. Die bauliche Konzeption des in sich geschlossenen DOC-Dorfes mit den Schaufenstern nach innen, den Ladezonen und eine Absperrung ringförmig um das Dorf zur Stadt hin, beweist, dass der Investor nichts Anderes will als eine introvertierte DOC-Einkaufswelt. Und der Versuch, eine Konkurrenzsituation zum Zentrum von Lennep zu leugnen, ist ein Täuschungsversuch, der das Gegenteil von dem vorgibt, was in Wirklichkeit bei Realisierung eintreten wird. Es wird aber keine belebende, sondern eine erdrückende übermächtige Konkurrenz. Die Festsetzungen überschreiten alle bisher im Innenstadtbereich Lenneps existierenden Maße. Wenn überhaupt gibt es sie nur auf dem Betriebsgelände der ehemals größten Industrieansiedelung Lenneps. Die konkrete Planung missachtet den Denkmalschutz. In der Realität wird weder vorgebeugt noch vermieden. Der extreme Kontrast wird nur durch aufgesetzte Attrappen etwas kaschiert. Die äußerliche Segmentierung der DOC-Großbauten in bis zu 23 m lange nur optisch getrennte Einheiten, kann keinesfalls die Kleinteiligkeit Lenneps nachahmen. Die vertiefenden Regelungen zur Gestaltung im städtebaulichen Vertrag entsprechen nicht diesen Absichtserklärungen. Die drei langen Flachbauten mit den Dachbegrünungen an Am Stadion sind etwa 110 – 150 Meter lang Die aufgeführten Baumaterialien finden in den Bauten Lenneps nichts Entsprechendes. Die Regelungen ermöglichen nur, dass die DOC-Bauten in größerer Entfernung von der Altstadt Großhallen immer ähnlicher werden können. Zu maximalen Attikalängen für Flachbauten gibt es in den planungsrechtlichen Festsetzungen nicht eine Angabe. Die Grundrisse der Gebäude und die fälschlicherweise so genannten Höhenbegrenzungen sollen die maximale bauliche Ausnutzung der Grundfläche ermöglichen. Sie stellen keineswegs einen Bezug zur Bauweise in Lennep und in der unmittelbaren Nachbarschaft des DOCGeländes her. Das DOC wäre ein zerstörender und unverträglicher Fremdkörper ohne Bezug zur gewachsenen Struktur Lenneps. Der Grundriss, das Wegesystem und die baulichen Strukturen des geplanten DOC sind das krasse Gegenteil der Verhältnisse in der historischen Altstadt. Für größere Plätze, Grünflächen, Gärten und Bäume ist innerhalb dieses DOC kein Platz. In der Altstadt Lenneps sind sie zu finden. Wer beteuert, bei der DOC-Planung erfolge die Berücksichtigung von Denkmalanforderungen, behauptet exakt das Gegenteil von dem, was wirklich geschieht. (040) Dienstleistungsgewerbe: [Plan.Fests.BeBPl. 2/2015]: „Im Sondergebiet SO1 sind gastronomische Einrichtungen bis insgesamt in der Summe maximal 1.500 m² Geschossfläche und Betriebe des Dienstleistungsgewerbes bis insgesamt in der Summe maximal 300 m² Geschossfläche, die der Eigenart des Sondergebietes dienen, zulässig.“ Es muss geklärt werden, was Dienstleistungsgewerbe sind, die der Eigenart eines Sondergebietes zur Errichtung eines großflächigen Einzelhandels mit extrem großer Kundenfrequenz dienen. Welche Eigenart verursacht die Forderung nach 19 – 22 Meter hohen Gebäuden in diesem Stadtviertel mit angeblichem Dorfcharakter? (041) Diskussion über das DOC: Die DOC-Planer wollten von Anfang an keine öffentliche Diskussion, ob unter Berücksichtigung aller damit verbundenen Aspekte die DOC-Planung mit dem von Anfang an fest stehenden Planungsziel sinnvoll ist oder besser unterbleiben sollte. Man beruft sich dabei auf eine fest stehende politische Pro-DOCEntscheidung, ohne Gründe für diese Entscheidung zu nennen. Fast alle in den Entgegnungen der Stadt auftauchenden Gründe der Planer für das DOC sind Wunschvorstellungen oder Absichtserklärungen ohne Klärung der Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie in Erfüllung gehen werden. Sie finden alles unter „Gründe der Stadt für…“ In der Öffentlichkeit wurde nur eine Diskussion über eher unwichtige Äußerlichkeiten zugelassen (z. B. über den Platz mit Aufenthaltsqualität an der Spielberggasse statt über die Wupperstraßenentwidmung oder über das introvertierte Einkaufsdorf. Der Platz an der Spielberggasse verliert erst durch die Wupperstraßenentwidmung seine Aufenthaltsqualität vollständig. Die Überlegungen zur Lösung dieses Problems dauern jetzt schon fast drei Jahre, aber die Wupperstraßentwidmung steht unverrückbar fest. (042) DOC oder FOC? Prinzipiell besteht kein Unterschied. Die Benennung als DOC ist eine Marketingbezeichnung [VertrAnalyse 02/2015 S. 1]. Das DOC in Lennep soll ein „Herstellerdirektverkaufszentrum für Markenartikel“ werden, mit speziellen Kriterien zur Kennzeichnung des Begriffs Markenartikel, die eigens in Remscheid für die Planung entwickelt wurden. Im [Städtebaul. V. 2015 S 5 ff. § V 1 (2), (3), (4), (6), (7), (8)] findet man diese Definition. Andere als die genannten Waren, Sortimente und nachfolgenden sonstigen Sortimente sind unzulässig. Sie sind ausnahmsweise [!] als Sonderverkäufe an 60 Tagen des Jahres auf 300 qm Verkaufsfläche zulässig. [BegrBebpl 2/2015, S. 24]: „Es soll erreicht werden, dass das geplante DOC nicht so in Konkurrenz zu dem innerstädtischen stationären Einzelhandel tritt, dass sich Auswirkungen auf den innerstädt. Einzelhandel als wesentlich erweisen.“ Es ist eine merkwürdig häufig auftretende Erscheinung, dass in den Verträgen zum DOC oder in angeblichen Festsetzungen Regelungen vorkommen, die zunächst als eindeutig erscheinen, aber durch nachfolgende Regelungen wesentlich geändert werden. (Es gibt z. B. „maximale“ Höhen von 319 Metern über Normal Null, die „ausnahmsweise“ um 10, neuerdings nur noch 3, Meter überschritten werden dürfen. Die Bauten sind in einer Höhenlage von 300 Metern üNN an der Kreuzung Ring-Rader Straße nicht „maximal“ 19 Meter hoch, sondern können „ausnahmsweise“ auch 22 Meter hoch werden. Welcher Nachbar von den drei Metern mehr betroffen wird, bleibt Geheimnis der Planer. Dem Nachbarn obliegt es, das herauszufinden. Ähnliches gilt für Treppenhaus- und Technikaufbauten am Parkhaus auf dem Kirmesplatz.) (043) Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung (s. a. Baumschutz, Baumschutzsatzung): Bei der … wird der ökologische Wert der Flächen des Plangebietes vor und nach Durchführung der Planung und das durch die Planung verursachte Defizit errechnet. In Abhängigkeit ihres ökologischen Wertes werden für die unterschiedlichen Flächenanteile sog. Biotopgrundwerte/m2 (s. d.) mit den Größen der Flächenteile in Quadratmetern multipliziert und durch Addieren der Punktsummen der Gesamtflächenwert errechnet. Versiegelte Flächen z. B. bekommen 0 Grundwertpunkte, der Rasen des Stadions 2, mit Bäumen bewachsene Flächen 5 – 6 Punkte/m2. Die 7000 qm des Stadionrasens erbringen also 14.000 Biotopgrundwertpunkte. Nach der vollständigen Versiegelung durch die DOC-Bauten fehlten diese Punkte in der Bilanz. Zum Ausgleich des so berechneten Defizits als Ergebnis der Planung werden nur so benannte Kompensationsmaßnahmen vorgeschrieben, die innerhalb, aber auch außerhalb des Plangebietes durchgeführt werden können. Bei Bäumen, die wegen ihres Stammdurchmessers der Baumschutzsatzung unterliegen, werden Ersatzpflanzungen erforderlich, die aber auch durch Geld ersetzt werden können. In Folge der DOC-Planung käme es zu einem erheblichen Verlust an Biotopgrundwertpunkten im Plangebiet. Er entsteht fast ausschließlich in den Flächen, die an den Investor verkauft werden. (044) Einzelhandel, Empfehlungen für den einheimischen: „Das DOC bietet die Chance, die Kundenfrequenz bestehender Einzelhandelsbetriebe zu verbessern und leer stehende Ladenlokale einer (ggf. auch nicht-einzelhandels-bezogenen) Nachnutzung zuzuführen. Im Rahmen des dem Verträglichkeitsgutachten zugrunde liegenden worst-case-Ansatzes wurden Synergieeffekte für die Bestandsstrukturen in Remscheid oder den Umlandkommunen nicht einbezogen. Ansatzpunkte, wie sich die bestehenden zentralen Versorgungsbereiche aufstellen können, werden im Einzelhandelskonzept und im Verträglichkeitsgutachten aufgezeigt.“ Konkret beschränkt sich das auf einen „beratungsintensiven Einzelhandel“, „Gastronomie“, „Gastgewerbe“, „spezielle Einzelhandelsangebote“, die nicht im DOC angeboten werden bzw. einen „das Sortiment des DOC ergänzenden Verkauf“ und „Kultur“ [EHK 9/2014, S. 2, 35]. Der beratungsintensive Einkauf scheint im Zeitalter des Internethandels - sich im Inhaber geführten Fachgeschäft beraten lassen und im Netz das preisgünstigste Angebot bestellen - eher ein Irrtum als ein guter Ratschlag zu sein. Wie der Lenneper Einzelhändler Tag für Tag und Woche für Woche in Erfahrung bringen kann, was im DOC zur Zeit nicht angeboten wird und er mit großem Erfolg verkaufen kann, ist für ihn ein wahrscheinlich eher unlösbares Problem. Bei allen Ratschlägen fehlen Überlegungen zu möglichen Umsätzen (Renditen) pro Nutzfläche in den Geschäften des DOC im Vergleich mit den für Lennep vorgesehenen Branchen und ein Vergleich der Unterhaltungskosten für diese Flächen im DOC-Dorf mit dem in der Lenneper Altstadt dafür notwendigen Aufwand. Bezüglich der Gastronomie ist von Bedeutung, dass seit Beginn der Planung die Zahl der Gastronomiebetriebe im DOC von drei auf fünf zugenommen hat. Drei der Betriebe davon liegen in dem auch „außerhalb der Betriebszeiten“ des DOC geöffneten Bereich. Es gibt keine öffentlich erkennbaren Regelungen zu deren Öffnungszeiten. Als erwartete Synergieeffekte des DOC werden auch die möglichen Einnahmen einheimischer Betriebe durch im DOC anfallende Dienstleistungen erwähnt. In dieser Beziehung ist bedenkenswert, dass beim Bau des DOC eine „steueroptimierte“ Vergabe von Auftragsleistungen vereinbart wurde. Der häufig gemachte Einwand, das besondere Warenspektrum des DOC garantiere, dass der bestehende Einzelhandel nichts zu befürchten habe und dass daher die Verkaufsflächengröße des DOC nicht von Bedeutung sei, unterschlägt Gegenargumente: 1) Jeder Kunde kann sein verfügbares Geld nur einmal ausgeben oder er muss langfristig aus der Gruppe der Kaufwilligen ausscheiden, gleichgültig wo er sein Geld ausgeben möchte. 2) Die vertraglich zugestandenen zahlreichen Ausnahmen (u. a. die „Sonderverkäufe“) und die keineswegs eindeutige Definition der so genannten Markenwaren (aus „Überproduktion“) schützen den bestehenden Einzelhandel nicht wirksam vor der Konkurrenz durch das übergroße DOC. 3) Die Kosten für die Unterhaltung der Verkaufsfläche im DOC ist pro Quadratmeter Verkaufsfläche verschwindend gering gegenüber dem, was der Einzelhandel dafür in Lennep zu bezahlen hat. 4) Städtebaul. V. S 1: „Die Bezeichnungen Factory Outlet Center und Designer Outlet Center sind aus fachgutachterlicher Sicht synonym zu verwenden. Die Bezeichnung Designer Outlet Center soll auf einen hohen Anteil an Premiummarken hinweisen und ist eher als Marketingbezeichnung zu verstehen.“ 5) Bei der im Laufe der DOC-Planung von drei auf fünf Betriebe vermehrten Gastronomie mit vermehrter Gesamtfläche ist der Einwand erst recht wertlos. (045) Einzelhandelskonzept (EHK), Entwicklungskonzept, städtebauliches: Die Stadt Remscheid behauptet in den Entgegnungen zu den Einwendungen bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, dass „die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Remscheid bei der Aufstellung der Bauleitpläne für das DOC berücksichtigt“ [007.2.3] werden. Es ist genau umgekehrt: Das DOC war Vorgabe für das EHK. [EHK 09/2014, S. 1]: „Im Rahmen dieses Einzelhandelskonzepts wird „die Ansiedlung des DOC als politisch gewollter Beitrag zur Einzelhandels- und Stadtentwicklung in Remscheid als beabsichtigt angesehen und als gegebene Planungsabsicht in die Konzeption und Zielstellungen des Einzelhandelskonzepts implementiert.“ Mit dem EHK wurde erst nachträglich (25. 09. 2014) das beschlossen, was durch Verträge mit dem Investor längst festgelegt war. D.h. das DOC wurde nicht aus dem EHK entwickelt, sondern das EHK um das DOC. (046) Energiekonzept: [Städtebaul.V. 2/2015 § L 4(3)]: „Der Investor entwickelt in Abstimmung mit der Stadt ein fortschrittliches Energiekonzept“ „Geprüft werden soll u. a. der Einsatz von Kraftwärme- und Kraftkältekopplung, die Verwendung von regenerativen Energieträgern, sowie der möglichst effiziente Energieeinsatz [Blockheizkraftwerk?], z.B. durch Beleuchtungskonzepte mit Berücksichtigung der LED-Technik, verbesserter Wärmedämmung, energiesparender Maschinen und Geräte u. a.. Der Investor verpflichtet sich zur Umsetzung des mit der Stadt abgestimmten Energiekonzeptes. Alles wird nur geprüft. Wie die gesamte CO2-Bilanz des DOC auf Dauer aussieht, das merken wir dann später. Wenn sich später überhaupt noch irgendwer dafür verantwortlich fühlen sollte. Im Umweltbericht zur FNP-Änderung steht zum Energiekonzept nichts. Entwidmung s. Straßenentwidmung (047) Erdgeschoss des Centers, Lage des: [BegrBeBPl 2/2015, S. 29]: Das … liegt an der Ring/Rader Str. auf Höhe der Fußgängerbrücke über die Rader Straße, unter der LKW hindurchfahren werden, also bis zu 5 Meter über der Rader Straße. Ersatzmaßnahmen s. Infrastrukturersatz (048) Fassadenbegrünung: Ausnahmsweise können im SO1 untergeordnete Anteile der festgesetzten Dachflächenbegrünung auf geneigten Dächern, Dachaufbauten oder Technikaufbauten durch eine Fassadenbegrünung ersetzt werden. Die Fassaden des Parkhauses gegenüber der Brehm-, Röntgen- und Albrecht-Thaer-Straße sollen auf 20 % der Fassadenfläche begrünt werden. Der ökologische Wert der Fassadenbegrünung wird zwar vom Umweltberichterstatter angepriesen, aber bei der Biotopgrundflächenwertberechnung bringt sie keinen Punkt. Flächenbilanz s. u. Versiegelung (049) Flächennutzungsplanänderung: Ein Teil eines bisherige Mischgebietes an der Mühlenstraße, Frei-, Grünflächen, Flächen für den Sport (ein Stadion mit Platz für 10.000 Besucher, zwei Spielfeldern, einem Basketballspielfeld) und für den Allgemeingebrauch (eine Grundschule mit Turnhalle), Parkplätze, die Fläche einer Straße für den überörtlichen Verkehr (Wupperstraße) auf zusammen 70.000 m2 Grundfläche sollen in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel mit bis zu 100% Versiegelung (GRZ 1,0) und in ein Gebiet für eine Hoch/Tiefgarage auf dem Kirmesplatz mit bis zu 80% Versiegelung (GRZ 0,8) umgewandelt werden. Der andere Teil des Mischgebietes an der Mühlenstraße und die Fläche der Gewerbeansiedlungen neben dem Stadion an der Ringstraße und der Fun Box sollen als Gewerbegebiete ausgewiesen werden. (050) Freirauminanspruchnahme: Laut [BegFNPÄnd 2/2015, S. 6] ist „Ziel 2 LEP NRW eine besondere Ausprägung des lntegrationsgebotes. Die in Ziel 2 vorgegebenen landesplanerischen Kriterien sollen die Stärkung der Zentren, eine kompakte Siedlungsentwicklung und eine Reduzierung der Freiraum-Inanspruchnahme sicherstellen.“ Von diesen drei Kriterien würde in Folge der DOC-Planung nur die kompakte Siedlungsentwicklung sicher erreicht. Nach den Ergebnissen der Verträglichkeitsanalyse und den darin vorhergesagten Umsatzverlusten für Lennep und die Remscheider Innenstadt ist von einer ohne Zweifel eintretenden Stärkung beider Zentren keinesfalls auszugehen. Als Realist kann man eher sogar das Gegenteil befürchten. Während in Lennep durch Besuche der DOCKunden trotz der vorhergesagten Umsatzverluste in das DOC eine positive Umsatzbilanz möglich erscheint, trifft das für Remscheid aufgrund der 6 km Entfernung von Lennep, wegen der ungünstigen Verkehrsverhältnisse und weiterer Einflüsse mit aller größter Wahrscheinlichkeit nicht zu. Eine Reduzierung der Freirauminanspruchnahme wird mit der DOC-Planung keinesfalls erreicht. Es kommt sogar zum Verlust von Freizeit-, Frei- und Grünflächen im Innenstadtbereich, wo sie für die Einwohner den größten Wert haben. Hier sollen 40.000 – 50.000 qm bisher unversiegelter Fläche neu versiegelt werden (051) Fußgängerbrücke über die Rader Str: [BegrBeBPl 2/2015, S. 29]: Es ist neuerdings ein überaus niedrig wirkender Steg, von dem man behauptet, dass mit ihm die Sichtbeziehung auf die Stadtkirche erhalten wird. Diese Sichtbeziehung ist eigentlich durch die Altstadtsatzung geschützt. Die Brücke wird wahrscheinlich zu einem unbedeutsamen Kratzer umfunktioniert. Laut [BegrBeBPl 2/2015, S. 37] war es sogar möglich, dass die Brücke „die Blickbeziehung vom Kreuzungspunkt Rader Straße/Ringstraße auf die Ev. Stadtkirche stärken“ kann. Die Kühnheit dieser Behauptung wurde inzwischen realisiert, Der Satz wurde in [BegrBeBPl 01/2016 gestrichen. Während sich die einheimischen Fußgänger auf dem Straßenniveau mit dem Verkehr auf den von 14 auf 21 vermehrten Fahrspuren der Kreuzung Ring/Rader Straße auseinandersetzen müssen, dürfen DOC-Kunden kreuzungsfrei das DOC-Gelände ansteuern und den Blick auf die Stadtkirche genießen. Nach [020.2.1] sollten in den städtebaulichen Vertrag in Abstimmungen mit den Denkmalbehörden definierte Vorgaben für das geplante Brückenbauwerk aufgenommen und verbindlich geregelt werden. Diese Vorgaben sind im bisher vorliegenden Vertragsentwurf nicht enthalten. (052) Fußgängerbrücke über die Ringstraße an der Hackenberger Straße: In [20.5.3.] wird der Vorschlag gemacht, auf dem Weg auch für viele Schüler von/nach Hackenberg eine Brücke für Fußgänger über die Ringstraße zu bauen. Darauf erfolgt in der Antwort der Stadt keine Reaktion. Die Aufforderung wird als erledigt angesehen, da auf die Verlegung des Überweges auf die Nordseite der Kreuzung verzichtet wurde. [Das ist der einzige Punkt, an dem wegen der Einwendungen der Bürger eine wirklich wesentliche Änderung der Planung erfolgte.] Es ist bei der geplanten Verbreiterung der Ringstraße um eine Spur Richtung Lüttringhausen unbekannt, ob die Fußgänger wie bisher weiter genügend Zeit bekommen, die breiter werdende Ringstraße während einer Grünphase zu überqueren und wie lang der Abstand zwischen zwei Grünphasen für die Fußgänger im Vergleich mit dem gegenwärtigen Zustand sein wird. Die Vorzugsbehandlung der DOC-Kunden durch die ihnen gebotene Fußgängerbrücke über die Rader Straße im Vergleich mit den Einheimischen, die es auf gleicher Ebene mit dem durch das DOC noch einmal wesentlich vermehrten Verkehr aufnehmen müssen, ist auch an dieser Stelle unübersehbar. Funktion, zentrenergänzende s. Leerstände (053) Gastronomie des DOC in Konkurrenz zur Gastronomie Lenneps: Die Gastronomie wird nicht in Verkaufsfläche des DOC einbezogen. Sie wird auf 1500 qm Geschossfläche [s. d.] begrenzt. Freiflächen für Gastronomie existieren in unklarer Ausdehnung und sind in den 1500 m2 nicht enthalten. Um diese Größe bewerten zu können, wäre die Kenntnis der Verkaufsflächensumme aller in der Altstadt Lenneps existierenden Gastronomiebetriebe notwendig. (054) Geländetopografie, die ursprüngliche … des Plangebietes Sie ist laut [BegrBeBpl. 1/2016, S. 8] „als Bachtäler nicht mehr erkennbar“. Das wird jeder bestreiten, der das Gelände aufmerksam besichtigt. Längs der Mühlenstraße, von Am Stadion, Röntgenstraße und Brehmstraße ist jenseits der Plangebietsgrenzen die Höhenzunahme des Geländes nicht zu übersehen. Das deutlich unter dem Niveau dieser Straßen liegende Gelände von Jahnplatz, Stadion und Kirmesplatz zeigt deutlich, dass sie auf ehemaligen Talflächen liegen. (055) Geltungsbereich, Plangebiet und Vertragsgebiet: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist das Plangebiet. Zum Vertragsgebiet gehören laut städtebaulichem Vertrag noch Grundstücke außerhalb des Plangebietes, die u. a. für Straßenverbreiterungen notwendig werden (056) Geschossfläche für Gastronomie: [Wikipedia]: „Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Vollgeschossen ermittelt.“ „Im Normalfall bleiben Balkone, Loggien und Terrassen bei der Berechnung der Geschossfläche unberücksichtigt.“ Demnach werden davon die Flächen für Außengastronomie nicht erfasst. (057) Gestaltung des Einkaufsdorfes (s. a. Denkmalschutz): Nach dem [Städtebaul.V. 2/2015 § V 3] ist angeblich „wesentlicher Bestandteil dieser abgestimmten Planung“ … „die Berücksichtigung der denkmalrechtlichen und stadtgestalterischen Belange, die insbesondere in der Stellung der Baukörper, der Fassaden- und Dachgestaltung sowie der Materialwahl und Farbgebung zum Ausdruck kommt.“ Die den Rahmen Lenneps sprengende Größe, die Zerstörung einer Hauptverkehrsstraße, die Umgrenzung mit den nach außen weisenden Ladezonen, die nur vier Eingänge [?], das zu ¾ nachts und sonntags unzugängliche DOC-Dorf [? In einer der neuen Architektendarstellungen von 10/2015 werden mit Pfeilen 6 Eingänge angedeutet. Das wird bisher in keinem Schriftstück zur DOC-Planung bestätigt. Zum Ausmaß und Dauer der Zugangsmöglichkeit zum DOC Gelände gibt es keine neuen Aussagen], die nur nach innen weisenden Schaufenster, die Größe der Bauten (extrem große Grundflächen (Länge bis zu 150 Meter), mögliche extreme Höhen (19 - 23 m) der Gebäude) im Vergleich mit der umliegenden Bebauung, der Baustil mit großflächigen Flachbauten, auf die nur Dachattrappen aufgesetzt werden, die monotonen langen Attikakanten, deren Höhe sich an dem Spitzgiebel nur eines Hauses im Plangebiet orientiert, das auf dem höchsten Punkte des Geländes steht und die großflächige vollständige Versiegelung des Grundes bis zu 100%, der fehlende Platz für Baumbestand, die Dachbegrünung als untaugliches Trostpflaster…… Es sind alles Planungsmerkmale, die zeigen, dass die denkmalrechtlichen und stadtgestalterischen Belange sich den Forderungen des Investors unterzuordnen haben. Es geht um die maximale und preisgünstige Nutzungsmöglichkeit der an ihn verkauften Grundstücke. (058) Gestaltungsplan Der … im Städtebaulichen Vertrag soll nach der [BegrBebPl. 2/2015, S. 6] verbindlich Dachformen, Materialien, Gebäudeproportionen und Gliederungen der Bebauung vorgeben. Im zur Offenlage vorgelegten Entwurf des städtebaul. Vertrages wird dazu auf Anlage 13 hingewiesen. In dieser sind nur die großen Grundflächen der DOC-Gebäude mit der rechtwinkligen Innenaufteilung dargestellt. (059) Gewerbegebiet statt Mischgebiet an der Mühlenstraße: [BegBeBPl. S. 34]: Die nur so bezeichnete Höhenbeschränkung auf 320 m üNN im GE1 [bis 15 m über Grund, Hartgen bisher 307-311-313,5 m üNN] auch für lang gestreckte Flachbauten hat nichts mit der als Grund für die Umwandlung angegebenen „Bestandssicherung“ zu tun. Das GE1 dient nur angeblich „der Zweckbestimmung DOC.“ Nach 1.3.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 657 sind klipp und klar Lagerplätze und öffentliche Betriebe nicht zulässig. Im Gegensatz dazu sind aber nach 1.3.3 die „ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Vergnügungsstätten) nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.“ [Nur zunächst nicht, aber später wird man darüber sprechen können.] Wesentlich bei dieser Umwandlung des gegenwärtigen Mischgebietes in ein Gewerbegebiet sind auch die für Gewerbegebiete höher liegenden Grenzwerte für Lärm. (060) Gründe der Stadt für, der Bürger gegen die DOC-Planung (s. a. Abwägung): Aufgeführte Gründe für die DOC-Planung: (Alle mit Anführungszeichen markierten Zitate sind Entgegnungen der Stadt auf Einwendungen der Bürger bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.) - die mit 94 % für ein Mittelzentrum wie Remscheid „unterdurchschnittliche Einzelhandelszentralität“ [Einzelhandelskonzept 2015-10, S. 26] - „Kaufkraft zurückbinden“ - die „Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur und des Wohnungsmarktes durch Schaffung von“ [„800“] „Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich“ - das „Erfordernis einer DOC Ansiedlung zur Verwirklichung der planerischen Ziele für die Gesamtstadt“ - „überwiegend positiv prognostizierte Auswirkungen und Effekte“ - den „Bekanntheitsgrad von Remscheid“ („über Burscheid hinaus“) „erhöhen“ - die beabsichtigte „Stärkung des Ortsteils Lennep, der Stadt Remscheid und der Region soll erfolgen“ - das „Ziel der Stadt Remscheid einer positiven Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Einzelhandelsstruktur sowie des Zentrums von Lennep“ und - das Ziel, die „Vitalität und Attraktivität der Stadt Remscheid und des Stadtteils Lennep zu stärken“, - das Ziel „einer Stärkung der Stadt als touristische Destination“, „einer funktionalen Stärkung“ - die „Chance für die Stadt Remscheid, ihre Bedeutung als Mittelzentrum und Einzelhandelsstandort zu stärken“, „als regionales und überregionales touristisches Ziel bekannt zu werden“ - das „Einzelhandelsangebot soll der mittelzentralen Versorgungsfunktion in dem Maße gerecht werden, wie es möglich wäre“ - die „durch das DOC erzeugte Besucherfrequenz bietet für weitere Angebotsstrukturen die Möglichkeit, von gewollten Synergieeffekten zu profitieren“, „was sich auch auf das Arbeitsplatzangebot auswirken kann.“ - „die Möglichkeit, die Flächen südöstlich der Altstadt Lenneps einer für die Stadt Remscheid und den Stadtteil Lennep perspektivischen Entwicklung zuzuführen“ und - „Maßnahmen der Minderung oder Minimierung zur Begegnung von erheblichen Auswirkungen wurden geprüft“ - „Es werden positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus erwartet.“ - keine geeigneten Grundstücke an anderer Stelle - Wenn Remscheid das DOC nicht baut, kommt es in einer anderen Stadt - auch die „Weiterentwicklung des Wohlstandes“ soll eine Rolle spielen - Weitere Werbeworte: „Entwicklungsimpulse“, „Tourismusförderung“, „Kundenfrequenz“ steigern, „Fremdenverkehr“, „Leuchtturmprojekt“, „städtebauliche Impulse“ „Jahrhundert-“„Chance“ u. v. a. Werbesprechblasen. Alles sind nur Absichtserklärungen, Möglichkeiten und keinesfalls ausreichende Gründe für ein in einem kleinen Stadtteil viel zu großes und zerstörerisches Projekt. Die „überwiegend positiv prognostizierten Auswirkungen und Effekte“ sind bisher nur inhaltsleere Behauptungen! Sie werden weder im Einzelhandelskonzept noch in der städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse, die in Remscheid lange als „Auswirkungsanalyse“ bezeichnet wurde, mit Zahlen belegt. Die Stadt Remscheid hat darauf verzichtet, Größe und Auftrittswahrscheinlichkeit der erwarteten positiven Effekte untersuchen zu lassen. Das ist das bedeutungsvollste Versäumnis bei der DOC-Planung. Gegen ein DOC sprechen: - die fehlende Kosten (finanzielle, ideelle und ökologische) -Nutzen-Analyse - der beschränkte Auftragsumfang der zur DOC-Planung erstellten Untersuchungen (sog. Gutachten) - die vorgegebene politische Entscheidung für die Verwirklichung der DOC-Planung bei Beauftragung des Einzelhandelskonzeptes - die in der Verträglichkeitsanalyse im Gegensatz zu den „Umsatzumverteilungen“ aus den umliegenden ZVB ins DOC fehlenden Annahmen zu den von DOC-Kunden in Remscheid hinterlassenen Finanzen außerhalb des DOC - die in den so genannten Begründungen des Bebauungsplans und der 5. Änderung des Flächennutzungsplans fehlenden Gründe für die Planung. Es sind nur Absichtserklärungen ohne Überlegungen zur Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung - der zu große Einfluss des Investors auf die Entwicklung der Stadt - die steueroptimierte Vergabe von Auftragsleistungen - der unwiderrufliche Verlust einer extrem großen Grundfläche in optimaler Lage - das im Vergleich mit der Lenneper Altstadt viel zu große DOC-Gelände - die Topografie und bisherige Stadtstruktur Lenneps mit der beengten Lage in einem Tal - das Ungleichgewicht zwischen der Größe der geplanten DOC/FOC-Verkaufsfläche und der Verkaufsfläche im ZVB Lenneps - das Ungleichgewicht zwischen der Zahl der geplanten Geschäfte im DOC und dem noch in Lennep bestehenden Einzelhandel - eine durch das DOC eingeleitete Stadtentwicklung, die die bestehenden Haupt- und Nebenzentren schwächt und möglicherweise zerstört - durch Umsatzumverteilungen stärker als vorausgesagt geschädigte (noch) bestehende Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe - der Verzicht auf Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Remscheid in Folge der Umsatzumverteilungen ins DOC - die Infrastrukturverluste und der mit hohen Kosten verbundene Ersatz von Stadion, Schule, Turnhalle, Feuerwache, Veranstaltungsplatz und Parkplätzen an ungeeigneteren Standorten - eine erheblich funktionsreduzierte Herstellung bisheriger Sportanlagen, von Veranstaltungsplatz, Schule, Feuerwache - die stark reduzierte Fläche für den Sport, der Verlust eines Fußballspielfeldes und die Konzentration auf nur noch einen Standort - die schwere Beeinträchtigung der Einwohner des Stadtteils Remscheid-Lennep durch Parkplatzverluste, Verkehrsvermehrung, zusätzlichen Lärm, Abgase und Feinstaub - die Wupperstraßensperrung mit teilweiser Verlagerung auch noch deren Verkehrs auf die Ringstraße - die großflächige Versiegelung nahe der Innenstadt gelegener Frei-, und Grünflächen - die Zerstörung vieler hier wachsender alter Bäume - die erhebliche Beeinträchtigung mehrerer Umweltschutzgüter (Mensch, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Stadtbild, Landschaft) - die Verkehrsinfrastruktur, die an der Grenze des nicht mehr tolerablen betrieben werden soll - die mögliche preiswertere Versorgung der Bevölkerung mit DOC-Waren über das Internet ohne den Besucherverkehr - bestehende Gesetze und Verordnungen - deutlich erkennbare gesellschaftliche und wirtschaftliche Trends, bei deren Berücksichtigung man besser auf das DOC verzichtete: zunehmende Überalterung, Bevölkerungsabnahme in Remscheid, wichtigere Notwendigkeit einer verbesserten Nahversorgung, Umweltschutz, Klimawandel, Überlastung des Straßensystems, steigende Pkw-Kosten, Zunahme der FOC/DOC-Zahl, Mall-Sterben in den USA, Verödung der Innenstädte, Internethandel, die pro Kopf der Bevölkerung ständig steigende Verkaufsfläche (061) Grünflächen oder Spielplätze, öffentliche: [BegBeBPl. 2/2015, S. 43]: „Die lediglich grundstücksbezogene Planung für die Ansiedlung eines DOC und zugehörigen Flächen für Parkraum löst keinen Bedarf an öffentlichen Grünflächen oder Spielplätzen aus.“ Das ist unverständlich. Werden die bisher im SO1 des Plangebietes liegenden … mit ihrem Nutzen für die Allgemeinheit (Nutzen für Familien mit Kindern, Freizeitwert, Ökologischer Wert) wirklich ersatzlos wegfallen? Werden sie durch ein Event shopping Dorf für Preisbewusste ersetzt? Der Satz ist in der neuesten Version der Begründung des BeBPl nicht mehr enthalten. Eine Antwort auf die gestellten Fragen gibt es nicht. Aber die öffentlichen Grün- und Spielplatzflächen im Plangebiet sollen immer noch wegfallen. (062) Grundflächen, so benannte „Aktivierung“ der: Die von der Stadt so bezeichnete Aktivierung der Flächen des Plangebietes für die Errichtung des DOC entspricht ganz und gar nicht einer „Wiedernutzbarmachung“ oder „Nachverdichtung“, die im BauGB erwähnt werden. Das Plangebiet ist keine Industriebrache. Es ist eine in etwa einem Jahrhundert geplant entwickelte Ansammlung von Grundstücken mit unterschiedlichen, aber sich gegenseitig unterstützenden Funktionen. Sie sind gerade durch die gemeinsame Wirkung, die ihren funktionalen Nutzen gegenseitig steigern, von besonders großem Nutzen für die Einwohner Lenneps. Die Zerschlagung dieses Ensembles und die Verlagerung der Funktionen an unterschiedliche Standorte wäre von größerem Nachteil als der Verlust allein der Grundflächen ohne diese gemeinsame Funktionalität. (063) Grundflächenzahl (GRZ): Sie gibt als Dezimalzahl an, wie viel Prozent einer Grundstücksfläche überbaut, versiegelt werden darf (1,0 = 100 %, 0,8 = 80 %). Sie soll im SO1 (Gelände mit den DOC-Geschäften) bis 1,0 betragen dürfen. Eigentlich ist dieses Versiegelungsausmaß nur in Kerngebieten zulässig. Da in Kerngebieten keine Verkaufsflächen- und Sortimentsbeschränkungen möglich sind, soll sie auch für das SO1 gelten. Damit soll die „maximale Ausnutzung der überbaubaren Grundstücksfläche ermöglicht werden“. Freiflächen, Sträucher und Bäume müssen zu Gunsten dieser maximalen Ausnutzung weichen. Auf dem Kirmesplatz im sog. SO2 darf die GRZ nur bis 0,8 betragen. Die restlichen 20 % dienen der Bewahrung der Linden und des Strauchwuchses rund um die Parkgarage, ohne die wahrscheinlich auch der bedenkenloseste DOC-Planer an der Genehmigungsfähigkeit dieses Bauwerkes zweifelt. Zusammengefasst bedeuten diese Festsetzungen der baulichen Nutzung, dass alle Bedingungen so modifiziert werden, dass sich für das DOC optimale Lösungen ergeben. (064) Gutachten (vom Investor finanzierte (Parteigutachten) statt neutraler): Dazu entgegnet die Stadt: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne wurden die Fachgutachten nach den rechtlichen Erfordernissen für Bauleitpläne aufgestellt. Mit den vorliegenden Fachgutachten soll eine Verträglichkeit des Vorhabens überprüft werden. Vorgaben für ein Verbesserungsgebot sind der Bauleitplanung fremd. Selbst Verschlechterungen einzelner Aspekte können Ergebnis einer sachgerechten Abwägung sein.“ Damit wird überraschend deutlich zugegeben, dass es bei den Gutachten zur DOC-Planung nie um das Für und Wider eines DOC in Lennep ging, sondern nur um die Voraussetzungen einer Verträglichkeit („Machbarkeitsstudien“). Die häufige Erwähnung des eigentlich Selbstverständlichen: „Alle gesetzlichen Grundlagen werden beachtet“, zeigt, dass bei der städtischen Planung die Grenze zur Unverträglichkeit gleichgesetzt wird mit: rechtlich nicht (mehr) zulässig. Wegen dieser Voraussetzungen ist aus der Sicht des Bürgers die Aussagekraft der Gutachten wegen nicht gestellter, aber sich aufdrängender Fragen, wegen des geringen Auftragsumfanges, wegen der Abhängigkeit der Aussagen von der nicht fest stehenden Größe der Verkaufsfläche und wegen vieler nachweisbarer weiterer eindeutiger Mängel sehr gering. Ursache ist die von der Stadt vorgegebene Gleichsetzung ihrer Interessen, von denen sie behauptet, es seien die öffentlichen Interessen, mit denen des Investors, dem sie unbedingt zum angeblich gemeinsamen DOC verhelfen will. In dieser Dreiecksbeziehung steht der Bürger, der wegen der offensichtlichen Nachteile das Projekt nicht gutheißt, auf verlorenem Posten, solange nur sachgerecht abgewogen wird und der Abwägende sich allein die Deutungshoheit zuerkennt, darüber zu entscheiden, was darunter zu verstehen ist. Dabei soll das gerechte Abwägen der Summe aller Vorteile gegenüber der aller Nachteile in Vergessenheit geraten. Es soll nur jeder Einzelaspekt sachgerecht abgewogen werden. (065) Hersteller einer Markenware (Definition): „Hersteller ist, wer die Markenrechte innehält oder nutzen darf und die Ware entweder selbst herstellt oder für sich zum Betrieb unter dem Markennamen herstellen lässt.“ (066) Höhenfestsetzungen, Höhenbeschränkungen, angebliche: [BegrBeBPl. 2/2015, S. 6, 35, 36]: Für SO1 und SO2 erfolgen maximale …, die aber merkwürdigerweise „ausnahmsweise“ überschritten werden dürfen. Als Maßstab für festgesetzte Höhen werden beispielhafte Höhen von „Bestandsbauten“ erwähnt. Beim SO2 geniert man sich dabei nicht, auch auf die Höhe des Röntgengymnasiums (Turmhöhe, Dachfirst?, eine der Dachkanten?) hinzuweisen, das viel höher gelegen ist. In den beiden Gewerbegebieten weist man auf angebliche Bestandsbauten mit Gebäudehöhen von zwischen 310 bis 320 m üNN (über Normal Null = mittlerer Meeresspiegel) hin. Welche alten Gebäude an die 320 m üNN reichen, wie viele das sind und wie hoch sie über dem Bodenniveau aufragen, wird verschwiegen. Die Höhe üNN des Bodenniveaus an verschiedenen Stellen des Plangebietes bleibt ebenfalls geheim. (Höhen üNN im Plangebiet: Spielberggasse, obere Mühlenstraße 308 m üNN, Jahnplatz vor der Feuerwache 304 m üNN, Kreuzung Am Stadion/Wupperstraße 306 m üNN, Kreuzung Ring-Rader-Straße 300 m üNN, Einmündung Albrecht-Thaer-Straße-Röntgenstraße 309 m üNN, oberes Ende des Kirmesplatzes 306 m üNN] Die Unterschiede in der Höhe des Bodenniveaus im Plangebiet werden bei den angeblichen Höhenbeschränkungen nicht berücksichtigt. Sie benachteiligen in erster Linie die Besitzer niedriger Häuser und das dann in noch verstärktem Maße, wenn die Häuser auf niedriger Höhe üNN (im Tal) liegen. Im SO1 sollen maximale Gebäudehöhen von 319 m üNN zulässig werden, die „ausnahmsweise“ auf 2 % der Fläche bis auf 322 m üNN überschritten werden dürfen. Um der im Bestand vorhandenen Höhensituation Rechnung zu tragen, soll diese Ausnahme auf maximal 2 % der überbaubaren Grundstücksfläche ermöglicht werden.“ Der Zusammenhang zwischen dieser weiteren Erhöhung und der im Bestand vorhandenen Höhensituation ist rätselhaft. Auch dabei wird noch behauptet, dass man sich dabei an den Bestandsbauten orientiere. Der höchste Punkt im SO1 ist gegenwärtig die Oberkante des 17,5 Meter hohen Feuerwachenschlauchtrockenturmes mit etwa 321,5 m üNN, dessen Fußpunkt mindestens 4 Meter über dem niedrigsten Punkt des Plangebietes auf 300 üNN liegt. Dabei wird in den Planungsunterlagen nicht nur die Höhe des Fußpunktes der als Maßstab dienenden Bestandsbauten üNN verschwiegen, sondern auch, dass es sich mit Ausnahme des Feuerwachenturms um Spitzenhöhen von einzeln stehenden Gebäuden handelt, die fast alle Satteldächer aufweisen. Die Festsetzungen übertreffen die in der Umgebung des SO1 bisher existierenden Maße in extremem Ausmaß. Die Gleichsetzung der Maximalhöhen von Satteldächern (mit Dachfirst) einzeln stehender Häuser auf dem höchste Punkt des Geländes mit der von Flachdächern ohne jede Aussage zur planungsrechtlichen Begrenzung der Längenausdehnung der Attika der Flachdächer oder zu deren Maximalhöhe über Grund, die nicht überschritten werden darf, ist inakzeptabel. Im SO2 sollen Gebäudehöhen des über 300 Meter langen „Parkhauses“ von 316 m üNN erlaubt sein, die „ausnahmsweise“ durch Technikaufbauten und Fluchttreppenhäuser bis zu maximal 318 m üNN übertroffen werden. „ln Anbetracht der an S02 angrenzenden sensiblen Wohnnutzungen entlang der Brehmstraße und der Röntgenstraße reagieren die Höhenfestsetzungen im Sondergebiet S02 auf die angrenzende Nachbarbebauung.“ Für die Anwohner ist sicher erheblich, wo und in welchem Ausmaß diese höheren Aufbauten hinkommen sollen. In den beiden Gewerbegebieten sollen 320 m üNN (GE1 an der Mühlenstraße) und 319 m üNN im GE2 als maximal zulässige Gebäudehöhen festgesetzt werden, Dass mit diesen Festsetzungen den Nachbarschafts- und Denkmalbelangen im Umfeld des Plangebietes Rechnung getragen werden soll, kann nur als Versuch gelten, die in der Umgebung Wohnenden und alle am Stadtbild Lenneps interessierten Einwohner für dumm zu verkaufen. Dem Investor sollen optimale Bedingen geboten werden, seine Grundstücke für seine Zwecke zu nutzen. Warum diese Höhenmaße angeblich zu einem Verkaufsdorf mit möglichst großer ebenerdiger Verkaufsfläche passen, ist ein Rätsel. Die neue, etwas reduzierte Höhenbeschränkung für das Parkgaragenmonster auf dem Kirmesplatz im SO2 soll angeblich „zur Bestandsbebauung korrespondierende Höhen“ berücksichtigen. Auch hier soll „mit den getroffenen Höhenfestsetzungen den Nachbarschafts- und Denkmalbelangen im Umfeld des Plangebietes Rechnung getragen werden“. Die Stadt behauptet [019.2]: „Übermäßige [??] Verschattungen bei Umsetzung der Planung werden nicht befürchtet, da die Gebäudehöhe sich in die Höhen der umgebenden Gebäude einbindet und entsprechende Abstände zu den Nachbarn vorhanden sind, so dass keine erdrückende Wirkung oder erkennbar deutliche Verschattung eintritt.“ Zwischen den einzeln stehenden Häusern mit Satteldächern [Spitzgiebeln] und Gärten an der Brehmstraße gibt es genug Lichteinfall und Sichtkontakte. Auch die Hauser an der Röntgenstraße weisen viel kleinere Fronten und freie Zwischenräume auf. Die Parkgarage mit über 300 m langer ununterbrochener Dachkante wäre eine an der Ring/Raderstr etwa 16,5 m, an der unteren Brehmstr etwa 14 m und an der Albrecht Thaer-Str. bis 10 m hohe ununterbrochene Sicht- und Lichtschranke, die sich in keinem Fall verträglich in die Umgebung oder in die Höhen der umgebenden Gebäude einbindet. Sie ist und bleibt ein monströses Bauwerk, das in keiner Weise zur Umgebung passt. Außerdem bietet die sog. Festsetzung im Bebauungsplan keine Sicherheit dagegen, dass in Zukunft eine Erhöhung ermöglicht wird. (067) Immissionen, CO2-Ausstoß: [007.4.6]: Als Beitrag der Stadt Remscheid zum Klimaschutz „sollen“ [!] „bis zum Jahr 2022 14% der C02Emissionen eingespart werden. Das DOC erhöht den CO2-Ausstoß erst einmal ganz erheblich, gespart wird erst später und nicht von den Verursachern des erhöhten Ausstoßes. „Der durch das DOC verursachte Mehrverkehr „wird CO2-Emissionen vor Ort im Umfang von rund 1.768 t/a erzeugen, wenn man die Emissionen außer Acht lässt, die zur Herstellung und zum Transport der Treibstoffe etc. andernorts bereits aufgewandt worden sind. Das sind ca. 1,6 % der gesamten verkehrsbedingten CO2Emissionen.“ „Diese zusätzlichen CO2-Emissionen stellen durchaus eine relevante Größenordnung dar. Die Stadt Remscheid wird daher ihre Anstrengungen zum Klimaschutz weiter intensivieren, um eine Kompensation dieser zusätzlichen Emissionen im Stadtgebiet zu erzielen.“ Aber „das DOC in Remscheid wird dazu führen, dass sich die Anzahl von Fahrten aus Remscheid und der weiteren Umgebung zu vergleichbaren Einkaufszentren in größerer Entfernung verringern wird.“ „Dies führt regional zu einer Verminderung der CO2-Emissionen.“ Es ist positiv, dass wenigstens ein sehr geringer Teil des durch das DOC verursachten CO2-Ausstoßes als Problem für den Klimaschutz anerkannt und eine Kompensation als erforderlich bezeichnet wird. Dass nur die Kompensationsverpflichtung für den auf Remscheider Gebiet eintretenden CO2-Ausstoß der DOCKundenfahrzeuge akzeptiert wird, lässt vermuten, dass das Bewusstsein für die überregionale Verursachung und Bedeutung des Klimawandels noch nicht ausreichend entwickelt ist. Die DOC-Kunden kommen nicht zu Fuß bis an die Remscheider Stadtgrenze und wieder nach Hause. Die DOC-Waren auch nicht! Dass FOC/DOC, wo immer sie auch liegen, mittels des von ihnen erzeugten Shopping-Tourismus den bisher auch fußläufig erreichbaren Einzelhandel an den Wohnstätten der DOC-Kunden vernichten und den bei Einkäufen insgesamt anfallenden CO2-Ausstoß erhöhen, wird in dem letzten Teil der oben zitierten Entgegnung zur negativen CO2-Bilanz des DOC nicht bedacht. Gerade diesen Effekt verstärkt die zunehmende FOC-DOC Zahl. (068) Immissionen, Zunahme des Lärms: [Schall-. schadstofftechn.U. 2/2015, S. 27]: Schon derzeit werden vor allem auf der oberen Ringstraße Richtung Remscheid die Lärm-Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) im Tageszeitraum (tags) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (nachts) bzw. 50 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts für reine Wohngebiete in der derzeitigen Situation ohne Realisierung des DOC mit bis zu bzw. über 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts deutlich überschritten. Die gültigen Grenzwerte werden aber nur an einigen Stellen übertroffen. lm Verlauf der Mühlenstraße und der Spielberggasse ist eine Zunahme der Beurteilungspegel um etwa bis zu 5 dB(A) zu erwarten. Wegen der an der Kreuzung Ring-Hackenberger Str. geplanten Baumaßnahmen ist es möglich, dass hier wegen einer „wesentlichen Änderung“ der Straße niedrigere Grenzwerte für den Lärm eingehalten werden müssen. Das kann auch an anderen Stellen, wo Straßenbaumaßnahmen geplant werden, so sein, und kann nur für jedes Haus in den Anhängen der [Schall-, schadstofftechnische U. 2/2015] festgestellt werden. In der [BegFNPÄnd. 2/2015, S. 21] wird beruhigend versichert, dass „im überwiegenden Teil der Ringstraße mit DOC insgesamt nur marginale bis moderate Erhöhungen der Lärmpegel zu erwarten sind. Das liegt aber nur daran, dass die bisherigen Lärmpegel schon so hoch sind, dass die zusätzliche Steigerung nicht mehr auffällt. Es ist dennoch sehr wahrscheinlich, dass diese Lärmpegelerhöhungen Gesundheitsschäden verursachen. Knapp unterhalb der Trecknase sind die Lärmpegel schon heute so hoch, dass sie einen städtebaulichen Missstand hervorrufen. Ob unter den Bedingungen der sehr zweifelhaften Verkehrsuntersuchung Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen festgestellt wurde, kann nur den Tabellen im Anhang der Schall- und schadstofftechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 657 entnommen werden. Dort kann mit der Suchfunktion unter dem Straßennamen das Haus mit der Hausnummer gefunden werden. Die geplante drei Meter hohe Schallschutzmauer an der Ringstraße längs der Geschw.-Scholl-Str. schützt nur den Garten und das Erdgeschoss vor zu hoher Lärmbelastung. Ab der ersten Etage bietet die Mauer keine Vorteile. Ob hier Anrecht auf Schallschutzfenster besteht, wird in der Schallschutzuntersuchung nicht erwähnt. Man findet aber für die jeweiligen Häuser Hinweise in den o.a. Tabellen im Anhang. Bezogen auf den Flüsterasphalt gibt es widersprüchliche Angaben. In der Schall-, schadstofftechnischen U. 2/2015, S. 30 geht man auch bei der Vorhersage der zukünftigen Schallbelastung an der Ringstraße davon aus, dass er von der Trecknase bis zur Hentzenallee aufgebracht werde. Dies wurde in Entgegnungen auf Stellungnahmen bei der ersten Offenlage bestätigt In der neuesten BegBeBPl. 01/2016 S. 58 steht: Dass in der schall- und schadstofftechnischen Untersuchung die Grundstücke bezeichnet sind, an denen bei Realisierung der DOC-Planung Grenzwert überschreitende Erhöhungen des Verkehrslärms den Einbau von Schallschutzfenstern erforderlich machen. Die „begünstigten Eigentümer von passiven Schallschutzmaßnahmen werden nach Satzungsbeschluss von der Stadt Remscheid über ihre Ansprüche unterrichtet.“ Hoffentlich sind die Begünstigten dankbar für diese Vorzugsbehandlung, aber sie sollten aufpassen, ob auch wirklich die Post aus Remscheid eintrifft . Bei den gastronomischen Einrichtungen im nachts geöffneten DOC-Gebiet wurde davon ausgegangen, dass sie nicht über 22 Uhr hinaus eine erhöhte Verkehrsbelastung und nächtlichen Lärm verursachen. Das heißt, dass diese Annahme sich in Zukunft als unzutreffend erweisen kann. Die … wird infolge der in der Verkehrsuntersuchung angewandten Berechnungen unterschätzt. Die Nachteile der an den Zufahrtstraßen zum DOC und in der Umgebung des DOC-Geländes und der DOCParkflächen lebenden Einwohner wurden von Anfang an als unbeachtlich abgetan. Die Gewährung von Schallschutzfenstern wird zur Maßnahme der Lärmvermeidung an der Quelle umgedeutet und als Begünstigung bewertet. [BegFNPÄnd. 2/2015, S. 20]: Aus der schalltechnischen Untersuchung kann entnommen werden, dass beim Gewerbelärm die lmmissionsrichtwerte (IRW) der TA-Lärm tags (6-22 Uhr) im überwiegenden Teil, aber an allen lmmissionsorten erst nach Realisierung der vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmen eingehalten werden können. Nachts werden die IRW an allen Immissionspunkten nur dann eingehalten, wenn keine Nutzungen im Nachtzeitraum (22-6 Uhr) stattfinden. Daher soll eine Festlegung baulicher und anderer Maßnahmen im Rahmen eines Konflikttransfers im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Jeder Anwohner, der befürchtet, dass ihm Nachteile in Folge dieser Lärmzunahme durch das DOC drohen, sollte Einwendungen machen und dazu auffordern, für den Bürger erkennbar praktikable Lösungen zur Konfliktbewältigung anzubieten. Ob der Anlieferverkehr des DOC wirklich nur tags erfolgen wird, wird sich erst in Zukunft zeigen. Das Risiko der sich daraus ergebenden Lärmbelästigung tragen die Einwohner. Die Logistik der beteiligten Speditionsunternehmen wird darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang sich das Risiko auswirken wird. An der oberen Ringstraße werden die zulässigen Grenzwerte für Lärm, seit Jahren überschritten, ohne dass die Stadt trotz wiederholter Aufforderungen den Bürgern Abhilfemaßnahmen anbot. In einer Entgegnung auf einen Einwand gegen die Planung wird behauptet, [007.3.5. 2.5]: dass die „errechneten Immissionen eine Überschätzung der tatsächlichen zustande kommenden Verhältnisse darstellen“. Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte“.…sind nicht zu erwarten und folglich ist eine „Gefährdung der menschlichen Gesundheit auszuschließen“. Das ist aus mehreren Gründen falsch. Zunächst, weil kein eingehaltener Grenzwert Gefährdungen ausschließt. Er senkt nur die statistische Wahrscheinlichkeit, mit der ein Ereignis eintritt, sagt aber nichts über die Gefährdung einzelner Menschen aus. Zweitens gibt es für Lärm und Feinstaub keine untere Grenze, ab der eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen ist. Auch die Grenzwerte für Lärm werden trotz hinhaltendem Widerstand abgesenkt. Für Straßen, an denen wesentliche Veränderungen vorgenommen werden, gelten niedrigere Grenzwerte als die bisher einzuhaltenden. Drittens beruhen die angeblich eingehaltenen Grenzwerte für Lärm, Abgase und Feinstaub auf den sehr kritikwürdigen Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung und sind auch deshalb fragwürdig. Die Zunahme der Immissionen von Lärm, Abgasen und Feinstaub durch das DOC wird im Rahmen des sog. Monitorings [s. d.] [UmwBerBeBPl. 02/2015, S. 63 ff] überwacht, wenn die DOC-Planung über die Bühne gegangen ist. Die Frage, was geschieht, wenn es zu Grenzwertüberschreitungen kommt, -- (wie es beim Lärm an der oberen Ringstraße schon seit Jahren ist, ohne dass die Stadt Remscheid eine Reaktion darauf für notwendig hielt) – wird nicht erörtert. Man kann sich des Verdachts nicht erwehren, dass die vorausschauende Remscheider Stadtplanung darauf hofft, dass die verschlechterte Wohnqualität an der Ringstraße möglichst viele Anwohner dazu veranlasst, das Weite zu suchen. Dann könnte man die Ringstraße so ausbauen, dass sie mit DOC-Zufahrten in anderen Städten vergleichbar wird. (069 Immissionen, Zunahme der Luftschadstoffe, (Zunahme des Lärms s.o): [Städteb. V. 2/2015, § L 4 (1)]: „Die in Folge des DOC zu erwartenden Verkehrsbelastungen werden einen nicht unerheblichen Anteil an zusätzlichen CO2-Emissionen im Stadtgebiet haben.“ Nach der [BegBeBPl. 2/2015 S. 53]: soll auch die Feststellung der… auf den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung beruhen und damit eine worst case - Ermittlung sein. Bei Beurteilung der Methodik, die bei der Verkehrsuntersuchung eingesetzt wurde, ist eher das Gegenteil richtig. [BegBeBPl. 2/2015, S. 53]: „Für die in der 39. BImSchV enthaltene Partikelfraktion PM25 stand weder eine Hintergrundbelastung noch ein Emissionsansatz aus der Verkehrsflusssimulation zur Verfügung.“ „Daher wird diese“ [für die Gesundheit des Menschen gefährlichste Feinstaubfraktion] „Größe nicht detailliert betrachtet.“ In der BegBeBPl 01/2016 wird dem Thema mehr Platz eingeräumt. Das Ergebnis bleibt gleich. Von Messungen der Ausgangswerte und nach Realisierung des DOC vor Ort ist nicht die Rede, alles wird mit Modellrechnungen erledigt. Es wird zwar festgestellt, dass sich das Mengenverhältnis zwischen den PM 10 und 2,5 in Abhängigkeit vom Art der Emissionen und vom Messort deutlich unterscheidet, dass man aber trotzdem aus den für beide Fraktionen vorliegenden Messungen an gleichen Orten (Verkehrsmessstationen) eine enge Korrelation zwischen beiden Fraktionen ableiten könne und daraus wird auch zuverlässig auf die Höhe der PM 2,5 an der Ringstraße rückgeschlossen. Ob in Remscheid selber jemals, und wenn ja wo Feinstaubfraktionen (nur PM 10 oder gar mit PM 2,5) gemessen wurden, bleibt unbekannt. Mit den Abbildungen aus der Schall-. schadstofftechn.U. 11/2015 S. 49 soll diese Korrelation bewiesen werden. Aber wie die Vergleichbarkeit der Messstationen gewährleistet wird, ist erklärungsbedürftig (Fahrzeugflotte, Schwerverkehranteil, Straßenbreite, -gefälle, -steigung, identische Durchschnittsgeschwindigkeit, Ampeldichte, Stop-and-Go-Verkehr, Klima, Windverhältnisse ?) „Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass die errechneten Immissionen auf Grund der vorgenommenen Worst-Case-Betrachtung eine Uberschätzung der realistisch zu erwartenden Verhältnisse darstellen. Grenzwertübeschreitungen werden, wenn überhaupt, nur in der Fahrbahnmitte auftreten.“ In einer Entgegnung auf einen Einwand gegen die Planung wird demzufolge behauptet [007.3.5. 2.5]:, dass die „errechneten Immissionen eine Überschätzung der tatsächlichen zustande kommenden Verhältnisse darstellen“. Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte“.…sind nicht zu erwarten und folglich eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit auszuschließen. Das ist ebenso falsch wie die Behauptung zum Lärm. (Ab welchen unteren Grenzwerten für den Genuss von Tabak, Alkohol, Fliegen- oder Knollenblätterpilzen ist eine „Gefährdung der Gesundheit auszuschließen“?) Zunächst ist diese Behauptung falsch, weil die nur simulierte Feststellung der Immissionen von den sehr kritikwürdigen Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung abhängt. Zweitens gibt es für Feinstaub und Lärm keine untere Grenze, ab der eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen ist. Für die sehr kleinen Feinstaubpartikel werden die Grenzwerte ständig abgesenkt, da deren Gefährlichkeit immer eindeutiger nachgewiesen wird. Auch die Feinstaubbelastung durch das DOC wird im Rahmen des sog. Monitorings [s. d.] [UmwBerBeBPl. 02/2015, S. 63 ff] erst dann gemessen, wenn die DOC-Planung über die Bühne gegangen ist. Also erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Und wie es in dem Fall dann wieder herausgeholt werden könnte, bleibt ein großes Geheimnis. (070) Immobilienpreise, steigende oder fallende in Abbhängigkeit von ihrer Lage zum DOC: [13.6]: „Der Wert der Immobilien in unmittelbarer Nähe der Ringstr. wird sinken und damit den Betroffenen ein materieller Schaden zugefügt.“ Städtische Entgegnung: „Verkehrswertminderungen von Grundstücken außerhalb des Plangebiets gehören nicht zum Abwägungsmaterial. Der Verkehrswert ist nur ein Indikator für die erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Eine Verkehrswertminderung eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks ist daher kein eigenständiger Abwägungsposten.“ Aber: „ Mögliche unmittelbare Auswirkungen der Planung auch durch ein gesteigertes Verkehrsaufkommen auf die Nachbarschaft außerhalb des Plangebiets werden durch Fachgutachten umfassend ermittelt und bewertet; die Ergebnisse werden in der Abwägung berücksichtigt.“ Es ist auszuschließen, dass die vom Investor bezahlten Gutachter bei den hier angesagten Bewertungen die Interessen betroffener Privatpersonen gegenüber denen des Investors abwägen. Die Gutachten („Machbarkeitsstudien“) sollten und sollen im Auftrag der Stadt Remscheid nur die Machbarkeit des Projektes nachweisen Es ist sicher, dass ein so abstraktes Gut wie Wohnqualität in dieser wie auch immer erfolgenden Bewertung überhaupt keine Rolle spielt. In keinem der bisher der Öffentlichkeit bekannten „Fachgutachten“ sind Bewertungen zu finden, in denen dieses Thema bearbeitet wird. In den bisherigen Abwägungsergebnissen ist ganz klar, dass die sinkende Wohnqualität der leider von den DOC-Folgen unleugbar negativ betroffenen Anwohner zwar ein bedauernswerter, aber kein Effekt ist, den man wirksam zu vermeiden hätte. Es werden nur unwirksame – zum Teil sogar für den Investor und leider für weitere Lenneper bedauerlicher Weise teure und/oder nachteilige - Trostpillen verteilt. Ein Schallschutz-/Frischluftverhinderungsfenster ist eine großartige Lösung zur Bewältigung einer zu hohen Lärmbelastung. Dass ein Fenster auch den Zweck hat, eine Frischluftzufuhr zu ermöglichen, spielt keine Rolle. Es ist ein verwerflicher Akt kleinlicher Undankbarkeit, diesen unwesentlichen Nebenaspekt zu beklagen. Als man vor 60 [?] Jahren an die Ringstraße zog, hätte man eben bedenken sollen, dass ein event shopping-Jagdrevier mit angeschlossener Mobilitätsabteilung zum unverzichtbaren Bestandteil einer alternativlosen Stadtplanung gemacht werden könnte. (071) Infrastrukturverluste, Infrastrukturersatz, teurer: Zu Gunsten des DOC vermindert die hoch verschuldete Stadt Remscheid ihr Vermögen und verkauft ein extrem großes Grundstück in optimaler Lage. Der Erlös wird verbraucht für Ersatzbauten städtischer Anlagen, die sich derzeit auf dem Grundstück befinden. Dazu gehören Kirmesplatz, Stadion, Wupperstraße, Jahnplatz (Parkplätze), Feuerwache, Turnhalle, Grundschule, Schul-, Spielplatz, Frei-, Grünflächen und Bäume. Der Ersatz geht mit einem Qualitätsverlust einher. Die neuen Standorte sind im Vergleich mit den bisherigen ungünstiger gelegen. Das Stadion wird durch einen viel kleineren Sportplatz ersetzt. Von zwei Standorten zu sportlicher Betätigung geht einer verloren. Die Gesamtfläche für Sport wird drastisch reduziert. Die Stadt behauptet, durch die Ersatzbauten werde „adäquates neues Vermögen“ geschaffen. Dabei ist ungeklärt, auf wieviel sich das neue Vermögen schätzen lässt und wieweit die zerstörten Werte als Negativposten in der notwendigen Bilanz berücksichtigt wurden. Auch der Verlust (Grundstückspreis, entgangene dauerhafte Einnahmen aus einem stattdessen darauf angesiedelten Gewerbebetrieb) durch das Grundstück für die neue Feuerwache in einem gerade neu geschaffenen Gewerbebiet ist in der Vermögensbilanz nicht vermerkt. Der Verlust möglicher Einnahmen durch die Verlagerung der Grundschule auf das Grundstück am Kreishaus wird nicht bilanziert. Wie werden die verlorenen Renovierungskosten für die Feuerwache und die Katholische Grundschule, der Verlust der ebenfalls renovierten Turnhalle der KGS und die Kosten für den neuen „Brauchtumsfestplatz“ bilanziert? (072) Innenentwicklung (= aus dem örtlichen Bedarf): Das DOC als Maßnahme der … zu bezeichnen ist Schönfärberei. Es wird auf Dauer ein von der übrigen Stadt abgetrennter Fremdkörper (eine Parallelwelt) bleiben. Die DOC-Planung beabsichtigt keine folgerichtige Entwicklung verfügbarer Flächen. Täglich sinnvoll auch für Alltagsbedürfnisse vielseitig genutzte Flächen des Stadtteils Lennep werden einer extrem andersartigen Nutzung zugeführt. Auf den Flächen angesiedelte Infrastruktur muss nach ihrer Zerstörung unter hohen Kosten an anderer Stelle neu errichtet werden. Es findet keine „Aktivierung“ von Flächen statt. (073) Integration [an integriertem Standort oder funktional integriert?] [s. a. Magnetbetrieb]: Laut [BegrBeBPl. 02/2015, S.9]: ist Ziel 2 LEP NRW eine besondere Ausprägung des lntegrationsgebotes. [BegrBeBPl. 2/2015, S.27]: Das Ziel „Verbinden“ nicht „Separieren“ steht im Fokus. [BegBeBpl. 2/2015, S 25]: Das DOC grenzt „unmittelbar an den Altstadtkern Lenneps an“ und ist „somit diesem städtebaulich integriert zugeordnet.“ Das geplante DOC „soll sich in den Siedlungszusammenhang von Lennep integrieren“. Es soll zwar, wird es aber nicht. Es will sich abschotten. Wofür braucht es sonst die Absperrung nach außen? Das DOC liegt nur „an integriertem Standort“, aber eine „gelingende“ erfolgreiche funktionale städtebauliche Integration dieses DOC ist unmöglich. Sie ist auch von der Investorplanung nicht gewollt. Ein gleichgewichtiges Geben und Nehmen zwischen dem DOC und der Stadt ist nicht möglich. Nach der anfänglichen Finanzierung durch den Investor, die aber nur nach dem Verkauf wertvoller Grundstücke durch die Stadt an den Investor erfolgt, liegen die anhaltenden Nachteile des DOC-Betriebes fast ausschließlich auf der Seite der Stadt. Sie kann bestenfalls von Nebeneffekten des DOC-Betriebs profitieren. Die Umgrenzung des DOC-Dorfes mit den nach außen weisenden Rückfronten und Ladezonen der Läden beweisen den mangelnden Integratonswillen. Das städtebauliche Konzept sieht zwar eine „offene Struktur“ vor. Mit einer offenen Struktur kann u. a. die 480 m lange Mauer längs Mühlenstraße, Wupperstraßenstumpf und Rader Straße keinesfalls in Einklang gebracht werden. Die Lagebeziehung zwischen der Lenneper Altstadt und dem DOC spricht genauso gegen eine Integration wie der von der Versorgungsfunktion Lenneps völlig unabhängige Einzelhandel im DOC. Das Größenverhältnis zwischen dem DOC und der Lenneper Altstadt, das Verhältnis zwischen der Anzahl der Geschäfte an beiden Standorten, der Vergleich der Verkaufsflächengröße beider Standorte und die Lage des Übergangs aus dem DOC zur Altstadt an der schmalsten Seite und von den DOC-Parkflächen am weitesten entfernten Stelle des DOC-Geländes, alles beweist den mangelnden Integrationswillen. (074) Internet-, Versandhandel: Die kontinuierlich zunehmenden Umsätze im … lassen am langfristigen Erfolg der DOC-Geschäftsmodells zweifeln. (075) Investor, Finanzkonstruktion hinter dem: Es handelt sich um drei Gesellschaften mit Sitz in sog. Steuerschlupflöchern (Luxemburg, Jersey, Delaware/USA). (076) Kaufkraftumverteilungen, Kaufkraftabfluss (s. Auswirkungsanalyse): Die durch das DOC erzeugten Kaufkraftverluste werden als Umsatzumverteilungen bezeichnet. Kenntnis, unvollständige der Planungsfolgen bei Bürgern und Stadtratsmitgliedern (077) Kleinteiligkeit der Architektur Lenneps, Architektursprache: [BegrBeBPl. 2/2015, S. 27; 01/2016 S. 33]: Eine „neuzeitliche und moderne Interpretation der ortstypischen Architektur“ soll vorgenommen werden. Stattdessen sind die DOC-Ladenlokale extrem große fabrikschuppenartige bis 150 m lange Großbauten, die nur durch aufgesetzte Merkmale eine Kleinteiligkeit vorgeben sollen, aber nicht aufweisen. Sie beherbergen gleichförmige, eingeschossige Einzelteile. Die extremen Unterschiede der Wegenetze von Altstadtkern und DOC-Dorf sind am besten in der Abbildung der Grundrisse zu bewerten. Auf „Parzellenstrukturen“ wird gerade nicht Rücksicht genommen. Die offenbarte Absicht, zur Ringstraße hin eine andere Art der Bebauung durchzusetzen und die angestrebten nur so benannten „Höhenbeschränkungen“, lassen befürchten, dass hier die Errichtung eines Trabantenviertels geplant wird, durch dass die Sicht auf die Altstadt völlig verbaut wird. (078) Klimaschutz und DOC, ein nicht vereinbarer Gegensatz: [UmwBerBBpl. 2/2015, S. 41]: „Gemäß den Planungszielen zum Klimaschutz der Stadt Remscheid wurde auf die Inanspruchnahme von hochwertigen Grün-/ Freiflächen verzichtet.“ Das bezieht sich auf die Planung an der Blume. Es wäre wirklich von hohem Interesse zu erfahren, ob der Wert der dort verbrauchten Frei-, Grünflächen unmittelbar neben der Autobahn von den Bürgern höher eingeschätzt wird als der Wert der Flächen unmittelbar neben Alt- und Neustadt Lenneps, die jetzt zu mehr als 95% versiegelt werden sollen. Angeblich greift die Planung zum Bebauungsplan Nr. 657 einige der Vorgaben des Leitfadens der Stadt Remscheid (Fachdienst Umwelt) - „Klimaschutz in der Bauleitplanung“ auf, welche sich positiv auf die Belange des Klimaschutzes auswirken können. Der Klimaschutz soll beginnen, nachdem mehr 120 mittels Baumschutzsatzung eigentlich geschützte Bäume und noch viele weitere gefällt wurden und erhebliche Anteile der Grün- und Freiflächen einer Kleinstadt (ein ganzes Stadion für mehr als 10.000 Besucher) in Sondergebiete mit der GRZ 1,0 auf 50.000 qm und einer GRZ von 0,8 auf 19.000 qm umgewandelt (zu 100% bzw. 80% überbaut) wurden. Das Ganze soll für ein DOC durchgesetzt werden, dessen 2, 5 Mill. Kunden/Jahr zu 90 – 95% über bis zu 90 km im Pkw anreisen sollen. Sogar in den Umweltberichten wird zugegeben, dass es durch das DOC zu einer sehr erheblichen Beeinträchtigung des Stadtbildes (aber nur durch das „Parkhaus“ auf dem Kirmesplatz) und zu einer erheblichen Verschlechterung des Kleinklimas im Plangebiet käme. Bei diesen Planungzielen können Versuche zum Klimaschutz bestenfalls als Trostpflaster ohne heilende Wirkung verteilt werden. Wirksamer Klimaschutz kommt bei diesen Vorbedingungen zu spät. Der Unterschied zwischen hoch- und minderwertigen Grün-/Freiflächen bedarf nachvollziehbarer Grenzziehungen. Hängt die Hochwertigkeit nicht auch davon ab, wie viele Einwohner in fußläufiger Entfernung von dieser Freifläche leben und sie nutzen können? (079) Klimatope, Veränderung der … im Plangebiet: Einerseits soll es nur zu einer „potenziellen Veränderung der Klimatope“ kommen. Aber an anderer Stelle im [UmwBerBeBPl, 2/2015, S. 40]: wird festgestellt, dass durch die Versiegelung im Plangebiet das bisherige Siedlungsklima auf dem Kirmesplatz und das bisherige Parkklima des Röntgen-Stadions nachteilig zum Stadtklima mit erhöhter Tendenz zur Überwärmung wird. In diesem Zusammenhang wird mehrfach ein klimatisch günstiges Blockheizkraftwerk erwähnt, dessen Bau „geprüft“ werden soll. Die Möglichkeit, dass das Blockheizkraftwerk das für den Bürger zunächst einmal wichtigere Kleinklima noch stärker verschlechtert, wird nicht erörtert. Der für das Klein- und Großklima nachteilige Effekt der zahlreichen DOCKlimaanlagen und Heizungen, der hohe Stromverbrauch und die sich daraus ergebende zusätzliche Umweltbelastung, die auch durch das Blockheizktaftwerk in keiner Weise ausgeglichen werden – Alles wird nicht zusammenfassend bewertet. [Wikipedia]: Parkklima: Je nach Bewuchs werden Temperatur, Strahlung und Wind mehr oder weniger stark gedämpft. Meist bioklimatisch wertvolle Stadtoasen ohne bedeutende Fernwirkung. Siedlungsklima: Die überwiegend locker bebauten und gut durchlüfteten Wohnsiedlungen bewirken schwache Wärmeinseln, keine Austauschprobleme und meist gute Bioklimate. Stadtklima: Die dichte städtische Bebauung verursacht ausgeprägte Wärmeinseln mit zum Teil eingeschränkten Austauschbedingungen, ungünstigen Bioklimaten und erhöhter Luftbelastung. (080) Klimawandel und DOC: Das DOC mit seinen Folgen ist ein extremer Widerspruch zu den Versuchen, die Folgen des Klimawandels zu verringern. Es verursacht vermehrten CO2-Ausstoß, den Verlust von im inneren Stadtbereich liegenden großen Frei-, Grünflächen, den Verlust von mehr als 120 durch die Baumschutzsatzung eigentlich geschützten alten, von vielen weiteren Bäumen und Gebüschen, die starke Zunahme der Versiegelung im DOC-Gelände, die Umwandlung des bisher auf dem Kirmesplatz bestehenden Siedlungsklimas und des auf dem Stadion vorhandenen Parkklimas in Stadtklima mit erhöhter Tendenz zur Überwärmung, eine durch den Energieverbrauch des DOC für Heizung, Licht und Klimaanlagen noch zusätzlich verstärkte Überwärmungstendenz und es verursacht die Unterbrechung der Frischluftschneisen zum Altstadtkern Lenneps. Darüber hinaus ist es der Verursacher oder Anlass einer starken Verkehrsvermehrung, die ebenfalls den Zielsetzungen des Klimaschutzes widerspricht. Kompensation s. Ausgleichmaßnahmen, Baumschutz, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung: (081) Kontrolle, Überwachung der DOC-Warensortimente Nach [Städteb. V. 2/2015, § V 2 (2)]: findet sie alle zwei Jahre durch einen externen Gutachter statt. Ob die Kontrollen unangemeldet erfolgen, ist unklar. Eine vorgeführte Lösung ist die Meldung von Verstößen gegen das vorgeschriebene Warensortiment durch am Ort außerhalb des DOC ansässige Einzelhändler. (082) Konzeption, städtebauliche: Der Gestaltungsplan des Investors lässt keine „bergische Architektursprache des Altstadtbereichs“ [im altstadtnahen Bereich des DOC] erkennen. „Zur Wahrung dieser denkmalbezogenen, stadtgestalterischen und architektonischen Überlegungen“ „getroffene Festsetzungen“ sucht man „im Rahmen des Bebauungsplanes“ und auch im städtebaulichen Vertrag vergeblich.“ [BegrBebBPl. 2/2015, S. 29]. Das „städtebauliche Einfügen eines DOC in das stadtstrukturelle Umfeld des Plangebietes soll“ zwar „durch Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 657 gewährleistet werden“ [Begr BebBPl. 2/2015, S. 30], aber dazu geeignete Festsetzungen sind im Bebauungsplan nicht enthalten. Die Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan behauptet ebenfalls fälschlicherweise, der Bebauungsplan enthalte Festsetzungen zu einer angestrebten städtebaulichen Konzeption. [Begr BebBPl 2/2015, S. 27]: Ziel der städtebaulichen Konzeption soll es angeblich sein, „einen Übergang zur Altstadt zu schaffen“. Hier stehe „das Ziel Verbinden nicht Separieren im Fokus“. Die Anlage des DOC, seine Konzeption, Architektur und die Lagebeziehungen der DOC-Flächen zur Altstadt sind fast unüberwindbare Hindernisse beim Erreichen dieses Zieles. Daran ändert der Bebauungsplan nichts. Der Übergang zur Altstadt aus dem DOC-Gelände ist an der mit 60 Metern schmalsten Stelle der 1200 Meter langen DOC-Ummauerung gelegen. Es handelt sich um das von den Stellplätzen des DOC am weitesten entfernte Ende des DOC-Geländes. Bis zu diesem Punkt hat die Mehrzahl der DOC-Besucher schon 500 Meter oder mehr zurückgelegt. Das heißt, der Weg von hier aus zurück zu ihrem Fahrzeug verursacht eine Wegstrecke von mehr als 1000 Metern. Das übertrifft schon die bei einem Einkaufsbummel üblicher Weise zu Fuß zurückgelegte Wegstrecke. Weiter ist zu akzeptieren, dass unmittelbar hinter diesem Ausgang zur Stadt nicht die attrakive Einkaufsmeile Lenneps oder der Alter Markt liegen. Bis dahin sind es noch einmal 200 Meter Wegstrecke, zwar mit schöner abwechselungsreicher Architektuer, aber ohne event. Es ist zu befürchten, dass dieser Übergang für die übergroße Mehrheit der DOC-Kunden ein zu großes Hindernis sein wird. Was die städtebauliche Konzeption für die weiter von der Altstadt entfernten DOC-Teile anbelangt, deutet die Konzeption an, dass es hier nur um die baulich maximal mögliche Ausnutzung der Grundflächen geht und nicht um einen Bezug zu Lennep. Was haben Flachbauten mit über 100 Metern Länge und Höhen von bis zu 22 Metern über dem Boden mit einem DOC im „Village-Stil“ zu tun? (083) Kostenbilanz, negative; Kosten-Nutzen-Bilanz der Stadt, fehlende (s. a. Schulden): Bisher ist zu diesem Thema nur sicher, dass die zu Anfang verkündete Schuldentilgung durch den DOCGrundstücksverkauf ein unhaltbares Versprechen war. Zu Einwendungen bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gab es als Entgegnung: „Derzeit gibt es keine Hinweise auf finanzielle Unwägbarkeiten.“ Die Behauptung, das DOC werde eine erhöhte Verschuldung der Stadt verursachen und die heimische Wirtschaft werde nicht von Aufträgen beim Bau des DOC profitieren, wurde zur Kenntnis genommen. Den Versuch, die Aussage zu widerlegen, gab es nicht. Die Stadt hat im Lauf der DOC-Planung zugegeben, dass Steuermehreinnahmen nicht „prioritäres“ Ziel, sondern nur ein „Sekundärziel“ der DOC- Planung sind. „Die genaue Höhe der Einnahmen kann erst nach Abschluss aller Pacht- und Mietverträge beziffert werden.“ In der bisherigen Kostenberechnung fehlen u. a. Personalkosten, die für die DOC-Planung entstehen. Es fehlen die entgangenen Erlöse beim Verkauf der Grundstücke für die Ersatzmaßnahmen und bei deren Nutzung durch Investoren. Es fehlt der bisherige Erlös für die Fläche, die für den Platz an der Spielberggasse vom Investor zurückgekauft werden soll. Die berücksichtigten 5 % Preissteigerung für nur drei der Ersatzmaßnahmen dürften mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht realitätsgerecht sein, … Realisten können sich vorstellen, dass dem entstehenden Kostendruck die Planung der Ersatzsportstätte Stadion Lenep zumindest in Teilen zum Opfer fallen wird, denn [020.23]: „Finanzielle Risiken sind, falls erkennbar, planerisch zu minimieren,“ lässt intensiv darüber nachdenken. Für ohne Scheuklappen Guckende sind solche Risiken schon jetzt deutlich wahrnehmbar. Es gab früher Bürger, die lautstark Hände weg vom Stadion Lennep verkündeten. Sogar Unterschriften wurden dafür gesammelt. In einer Einwendung bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nach den Folgekosten gefragt, womit inhaltlich eindeutig auch erst im Verlauf des DOC-Betriebes später auftretende Kosten gemeint waren. Darauf gab es keine Reaktion. (084) Kostenlimit des Investors für Gutachten, den Straßenausbau und die Erschließungskosten, notariell zugesichertes…: Es beträgt für alle in § V 7 (2) des Städtebaulichen Vertrags aufgeführten Maßnahmen max. 900.000 €, das allgemeine wurde auf 9.5 Mill. (§ S 8 (1)) erhöht. Es wird bestätigt, dass die Trecknasenausbaukosten nur von der Stadt getragen werden (§ E 4 (2)). Die Kosten für den Flüsterasphalt auf der Ringstraße werden ebenfalls allein von Remscheid übernommen. (085) Lage des DOC (s. a. Standort, Verkehrsanbindung): Das DOC liegt zwar an einem integrierten Standort umgeben von Wohnbebauung, aber es lässt sich nicht integrieren und es liegt keineswegs zentral. Es liegt am Rand des Altstadtkerns von Lennep. Lennep liegt am östlichen Stadtrand Remscheids in 6 km Entfernung von dessen Innenstadt. Nicht nur wegen der Entfernung, sondern auch wegen der Bergischen Topografie sind Remscheid und Lennep deutlich voneinander getrennt. Es gibt nur eine Verbindungsstraße. Die mittels PKW von auswärts anreisenden Kunden erreichen das DOC über zwei Anschlussstellen der Autobahn, die beide mehr als zwei Kilometer vom DOC-Gelände entfernt sind. Von dort geht es über die größte Strecke nur zweispurige Straßen mit vielen Ampelanlagen und Kreuzungen, drei davon für die Verkehrsstärke sehr kritische, zum DOC. (086) Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzmaßnahmen): In der [BegrBeBPl. 2/2015, S. 46] stand: „Der in der Bauleitplanung zu beachtende Trennungsgrundsatz (§ 50 BImSchG) gebietet grundsätzlich, ausreichende Abstände zwischen störungsintensiven Nutzungen (gewerblichen Anlagen) und störungsempfindlichen Nutzungen (z.B. Wohnnutzungen) zu wahren“, und „der Bebauungsplan wird dementsprechende Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen treffen.“ Aber wegen der vorzüglichen Eigenschaften des Plangebietes für die DOC-Planung kann der Grundsatz dabei nicht gewahrt werden. Deswegen steht schon in der BegFNPÄnd 2/2015, S. 30 nur noch: „Für die Betriebsgeräusche vom Planbereich, die aus einer gewerblichen Nutzung resultieren, sind die Immissionsrichtwerte anzuwenden. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist darzustellen, dass mithilfe planerischer und architektonischer Maßnahmen eine Einhaltung der Richtwerte möglich ist.“ Die Eindeutigkeit signalisierenden „dementsprechenden Festsetzungen“ sind in den neueren Versionen der Begründung des Bebauungsplanes nicht mehr enthalten. In BegrBeBPl 01/2016 S. 54 steht stattdessen: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist für die konkrete Planung die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachzuweisen und entsprechende Auflagen (Anlieferzeiten etc.) vorzugeben. Möglichen Überschreitungen der IRW im Tageszeitraum im SO 1 durch Gewerbelärm kann erforderlichenfalls durch bauliche Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Dazu zählen in den späteren Anlieferzonen des DOC z.B. Einhausungen und andere Maßnahmen der Pegelreduktion der Geräuschquellen (beispielsweise Schall absorbierende Verkleidung). Zu den Nachtzeiten werden die IRW eingehalten, unter der Voraussetzung, dass keine gewerblichen Nutzungen im Nachtzeitraum (22-6 Uhr) stattfinden. Welche für die Bürger praktikablen Vorkehrungen sieht die Stadt Remscheid für den Fall vor, dass trotz der Auflagen tagsüber an den Ladezonen wider Erwarten hohe Lärmbelästigungen entstehen und falls nächtliche Anlieferungen zur Störungen der Nachtruhe betroffener Bürger führen? Nach [Städteb. V. 2/2015, § L 3] hat die schalltechnische Untersuchung ergeben, dass in der Umgebung des SO2 „Parkhaus“ die Immissíonsrichtwerte gemäß TA Lärm und die Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbelärm überschritten werden und Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Es wird nicht klar, ob dabei Schall mindernde Maßnahmen am Garagenbau ausreichen, oder ob die Hausbesitzer Anspruch auf Schallschutzfenster oder andere Maßnahmen haben. Beim Verkehrslärm beruhen die Angaben zur Notwendigkeit von… auf den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung, in denen die Verkehrsbelastungen [wegen unglaubhafter Kennziffern] und dadurch alle Immissionen zu niedrig eingeschätzt wurden. An vielen Stellen kommen Schallschutzwände (s. u.) und andere Maßnahmen des aktiven Schallschutzes (wie Einhausungen, Verlegung der Straße in einen Tunnel) „auch wegen nicht zuletzt im Hinblick auf unverhältnismäßig [!?] Kosten und stadtgestalterische Aspekte“ nicht in Betracht. Neuerdings soll so genannter Flüsterasphalt („lärmtechnisch optimierter Fahrbahnbelag“) schon unter 50 km/h wirken. D. h. an den lautesten Stellen, den (bergauf führenden) Straßenabschnitten nach Ampelstopps wirkt er überwiegend gar nicht und darüber hinaus verursachen langsam bergauf (an)fahrende Fahrzeuge (LKW) den größten Lärm. Ob die Lärmvermehrung durch die Ampelanlagen mit Brems- und Anfahrvorgängen vor allem an der bisher nicht existierenden Ampelanlage an der Einmündung von Am Stadion in die Ringstr. bei der Lärmprognose ausreichend simuliert wurde, ist fraglich. (087) Lärmschutz, Gebäude in denen Anrecht auf … besteht: Laut [Städteb. V. 2/2015, § L 2] werden Besitzer betroffener Häuser benachrichtigt, aber eine Liste der betroffenen Gebäude existiert darin nicht. In der [Schall-, schadstofftechn. U. 2/2015] kann mittels Suchfunktion und Eingabe des Straßennamens gesucht werden, ob für betroffene Häuser und in welchem Ausmaß nach dieser Untersuchung Anspruch auf Maßnahmen besteht. (088) Lärmschutzwand an der Ringstraße: Sie ist im Bebauungsplanentwurf zur Offenlage eingezeichnet und erstreckt sich ab der Grenze des Autohausgeländes bis zur Mitte zwischen Am Stadion und der Rospattstraßeneinmündung. Sie soll nur in den Gärten und Erdgeschossen der Häuser an der Geschwister-Scholl-Str. wirken. Für einzelne Häuser besteht Anrecht auf Schallschutzfenster im Obergeschoss (s. „Immissionen, Zunahme des Lärms“ und „Lärmschutz, Gebäude in denen Anrecht auf…“) (089) Landesentwicklungsplan NRW (LEP) Nach [BegrBeBPl. 2/2015, S. 8] stehen nach derzeitigem Planungsstand die in Aufstellung befindlichen Ziele im LEP NRW der DOC-Planung nicht entgegen. Aber die in der Verordnung vom 12.07.2013 enthaltenen verbindlichen Ziele und Grundsätze des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW sind einzuhalten. Landschaft/Stadtbild, Schutz von … s. Schutzgut Landschaft/Stadtbild: (090) Lebensqualität in Lennep durch das DOC, Verschlechterung der: In einer Entgegnung zu entsprechenden Einwänden heißt es: „Mit der Umsetzung der Planung werden nach Erkenntnissen der vorliegenden Fachgutachten auch partielle nachteilige Auswirkungen verbunden sein, das ist der Stadt Remscheid bewusst. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne gilt es nachzuweisen, dass Maßnahmen der Minderung oder Minimierung zur Begegnung von erheblichen Auswirkungen geprüft wurden, die Auswirkungen sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben halten und dass die Planung unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange gerecht abgewogen ist. Es wird jedoch nicht allen Auswirkungen durch Festsetzungen oder Maßnahmen begegnet werden können. Es ist zu erwarten, dass nachteilige Auswirkungen für einzelne Bereiche verbleiben. Dies wird im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.“ Hier werden die für eine Kleinstadt wirklich extrem erhöhte Verkehrsbelastung durch das DOC, die erhöhte Unfallgefahr, Feinstaubbelastung, Verkehrslärm, Zerstörung von 120 eigentlich durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäumen, Versiegelungszunahme um mehr als 90 % auf 70.000 qm Grund unmittelbar neben dem Stadtzentrum, Kleinklimaverschlechterung, Förderung des Großklimawandels, vermehrter Ausstoß von CO2 und anderen Abgasen, die bauliche Verschandelung durch die DOC-Bauten (Geschäftsviertel und Parkhaus) und der Parkplatzmangel „zu nachteiligen Auswirkungen für einzelne Bereiche“ herabgestuft. Man hofft, wie bei allen anderen Nachteilen der DOC-Planung, eine zusammenfassende gerechte Abwägung aller DOC-Folgen vermeiden zu können. Ein Einwand bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung [020.13] hatte den Verlust an Attraktivität Lenneps für Familien mit jüngeren Kindern zum Thema: „Wir haben uns für Lennep entschieden, da es sich hier um eine schöne Wohnstadt am Stadtrand mit allen Infrastrukturmöglichkeiten handelt, die eine Familie mit Kindern braucht (alle Schulformen, Kindergärten, Schwimmbad und Sportstätten fußläufig erreichbar, Einkaufsmöglichkeiten für Grundversorgung ebenfalls). Der Charakter dieser Wohnstadt wird durch die DOC-Ansiedlung und die dadurch verbundene Verkehrs-, Lärm- und Schadstoffzunahme so nachhaltig zerstört, dass das Charaktistikum "familienfreundlich" nicht mehr als zutreffend anzusehen ist. Gibt es Untersuchungen dazu, welche Kriterien junge Familien heutzutage als entscheidend für ihre Wohnortwahl ansehen?“ In der Entgegnung der Stadt kommen weder „Familie“, noch „Kinder“ noch „junge“ vor, aber Denkmalschutz, Gebäudestruktur, Synergieffekte und gestalterische Regelungen. Die Familie mit Bedürfnissen von Kindern ist in Remscheid offensichtlich eine unbeachtliche und deshalb vergessene Größe. Bei der ersten großen Informationsveranstaltung zum DOC empfahl man einer Mutter von fünf Kindern, deren Grundschule für das DOC zerstört werden soll, wenn ihr das alles nicht gefalle, könne sie ja wegziehen. (091) Leerstände in Lennep; Funktion, zentrenergänzende: Die Abb. 04 aus dem [EHK 9/2014, S. 76] mit den Leerständen und Zentren ergänzenden Funktionen Lenneps im ZVB entspricht nicht der Wirklichkeit. Es gibt mehr Leerstände und weniger Zentren ergänzende Funktionen. „Zentren ergänzend“ ist ein sehr schwammiger Begriff. Es ist zu klären, was darunter zu verstehen ist [Rechtsanwaltskanzlei, Beerdigungsinstitut, Steuerberater, DRK-Geschäftstelle?]. Bezüglich der Leerstände Lenneps ist mittels einer Ortsbegehung leicht festzustellen, dass sie im Vergleich mit den Angaben in dieser Abbildung an Zahl deutlich zugenommen haben. Die Abbildung beschönigt den Zustand des zentralen Versorgungsbereiches in Lennep. Eine ernst zu nehmende und realitätsnahe Strategie, welche Konsequenzen sich aus den Leerständen ergeben und welche Ursachen die Leerstände haben, nennen weder die Autoren der Verträglichkeitsanalyse, des Einzelhandelskonzeptes und auch nicht die Stadt. Die Stadt hat auch nicht danach gefragt. Eine Frage nach der zu befürchtenden Zunahme der Leerstände in Folge des DOC wird nicht beantwortet. Es gibt nur den ständig wiederholten Hinweis, dass in der Verträglichkeitsanalyse keine schädlichen städtebaulichen Auswirkungen vorausgesagt wurden. Ob damit auch die Meinung vertreten wird, auf einen Leerstand mehr komme es nicht an, lässt die Antwort nicht erkennen. Lichtsignalanlage s. Ampelanlage (092) Magnetbetrieb, das DOC ist kein üblicher…: Trotz gegenteiliger Annahmen der Stadt Remscheid wäre das DOC in Lennep kein den zentralen Versorgungsbereich bereichernder, funktional stärkender „Magnetbetrieb“. Dabei realisiert die Stadt selber, dass „sich die Attraktivität des DOC vorrangig aus der Summe der Einzelbetriebe ergibt und nicht aus dem Vorhandensein von Magnetbetrieben“ [012.7.3]. Eigentlich müsste sie dann auch zu dem Schluss kommen, dass daher dem Zentralen Versorgungsbereich Lenneps mit dem DOC eine übermächtige Konkurrenz droht. Aber Remscheid will nicht wahrhaben, dass wegen des extremen Ungleichgewichtes zwischen beiden Handelsstandorten (Hier das DOC mit 120 – 140 „Shops“, dort der Altstadtkern und übriger zentraler Versorgungsbereich Lennep) eine gleichberechtigte (gerechte) Teilhabe am Kundenaufkommen des DOC nicht zustande kommen wird. Das DOC könnte ohne Lennep gut auf der grünen Wiese existieren. Es ist auf Grund seiner Größe autark. Es nennt sich selber ein Einkaufsdorf. Es besteht aus mehr als 120 Einzelgeschäften, in denen sehr vielfältige Waren aus vielen unterschiedlichen Sortimenten („sonstige Sortimente“ und „Sonderverkäufe“ ohne jede Sortimentsbeschränkung) angeboten werden. Durch die bauliche Konzeption (umschlossenes Dorf und alle Parkplätze auf der von der Stadt entfernten Seite) und die reichlich angebotene Gastronomie wird deutlich, dass eine Abwanderung seiner Kunden in den benachbarten zentralen Versorgungsbereich Lenneps vom Investor gar nicht als erstrebenswert angesehen wird. Der DOC-Betreiber braucht von Lennep nur die Grundstücke. Für seinen geschäftlichen Erfolg hat Lennep nur sehr geringe Bedeutung. Wie viel Prozent der DOC-Kunden noch nach Lennep hinübergehen, dort auch zu einer Umsatzzunahme beitragen und – die wichtigste Frage - wie viel ihres für die Einkaufsfahrt vorgesehenen Budgets die DOCKunden noch für Lennep übrig haben, diese Fragen sind in Remscheid nie beantwortet worden. Von neutralen Autoren stammende Zahlen, die eine Antwort auf diese Fragen erlauben, sind nicht bekannt. Dass die kläglichen Reste des Lenneper Einzelhandels zum Teil erhebliche Umsatzumverteilungen in das DOC zu erwarten haben, wird in der Verträglichkeitsanalyse vorhergesagt. Sie sollen aber „städtebaulich“ nicht von Bedeutung sein. Dagegen wird die gesamte Belastung durch den DOC-Verkehr nur Lennep treffen. (093) Markenartikel, Markenware, Definition: Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht. Daher wurde eigens die Remscheider Definition entwickelt. [Städtebaul.V. 2/2015, § V1 (8); BegBeBPl 2/2015. S. 32]: Es sind „Waren, deren Lieferung in gleich bleibender oder verbesserter Güte von einem Markeninhaber/Lizenznehmer gewährleistet wird und die selbst oder deren für die Abgabe an den Verbraucher bestimmte Umhüllung oder Ausstattung oder deren Behältnisse, aus denen sie verkauft werden, mit einem ihre Herkunft kennzeichnenden Merkmal (Firmen-, Wort- oder Bildzeichen) versehen sind.“ Danach sind Waren, die aus einem Behältnis verkauft werden, das mit der Bezeichnung eines Markenartikelherstellers gekennzeichnet ist, eine Markenware. Kontrollen, die alle 2 Jahre durch Sachverständige erfolgen sollen, schließen keinen Betrug aus. (094) Mindestfestsetzungen, nur so benannte…: Nach [BegBeBPl. 02/2015 S. 45] sollten: „Zur Sicherung eines harmonischen Gestaltungsrahmens“ „gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1 und 4 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW) Mindestfestsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. In der Version 01/2016 S. 51 sind es nur noch „auch gestalterische Festsetzungen“. Die Festsetzungen sollen auf das nötige Maß zur Erreichung der beabsichtigten Ziele und eine Umsetzung eines DOC beschränkt werden. Sie sollen „die gestalterische Qualität eines DOC sichern, um der direkt angrenzenden historischen Lenneper Altstadt sowie den Bestandsstrukturen in ihrer Dimension und Gestaltung Rechnung zu tragen.“ Eine weitere deutliche Abschwächung der angesprochenen und ursprünglich in der öffentlichen Diskussion der DOCPlanung großen Raum einnehmenden Planungsziele ist unübersehbar Es ist rätselhaft, wie diese guten, aber immer weniger werdenden Vorsätze mit den getroffenen Höhenfestsetzungen, den Grundflächen der DOC-Gebäude und des Parkhauses, den ausgedehnten Flachdachflächen, der Ummauerung, der Hinwendung der DOC-Läden mit ihren Ladezonen zur Stadt hin und mit dem extremen Versiegelungsgrad vereinbar sein sollen. (095) Mindestgröße der Verkaufsfläche des DOC: [BegrBeBPl. 2/2015, S. 31]: Sie überschreitet nach einer Marktübersicht in der Regel die 10.000 m2 zum Teil deutlich. Aus diesem Grunde bedarf es aus Sicht der Stadt Remscheid einer Mindestgröße für das DOC von 12.000 m2. Statt sich an dieser Mindestgröße zu orientieren, wurden „mindestens 20.000 m2 vertraglich beschlossen, die den Rahmen Lenneps völlig sprengen und auch für ganz Remscheid zu viel sind. Es ist klar, dass eine Vergrößerung der Verkaufsfläche nicht auszuschließen ist. (096) Monitoring nach BauGB § 4c: Nach dem Gesetzestext dient das Monitoring dazu, erhebliche Umweltauswirkungen auf Grund der Durchführung der Baupläne zu überwachen, um auftretende nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln. Das Monitoring beginnt erst, nachdem die Baupläne realisiert wurden. Nach diesem Gesetzestext ist eine erhebliche Umweltauswirkung noch keine nachteilige und nichts Unzulässiges. Nach [UmweltB. BeBPl. 2/2015, S. 64ff]; soll „die Überprüfung der prognostizierten Auswirkungen in den Bereichen: Verkehr, Lärm- und Luftschadstoffimmissionen im Rahmen eines Monitorings im Sinne des § 4 c BauGB erfolgen. Die detaillierten Regelungen und Sicherungen zur Überwachung und Umsetzung des Maßnahmenkataloges erfolgen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages.“ Diese Regelungen und Sicherungen fehlen in dem bisher vorliegenden Entwurf des städtebaulichen Vertrages von 2/2015. In § 5 wird nur festgelegt, dass der Investor die Kosten trägt. Nach [UmweltB. BeBPl. 10/2015, S. 69, 70]: werden „die Übersuchungen auf Luftschadstoffe…im 1., im 3. und im 6. Kalenderjahr nach der Inbetriebnahme des DOC durchgeführt. Die Lärmbelastung soll nur mittels einer Modellrechnung aus dem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) hergeleitet werden. Dazu soll der DTV auf den Zufahrtsstraßen zum und auf den Straßen um das DOC-Gelände jährlich ermittelt werden. Die Messstation für die Luftschadstoffe [nur Stickstoffdioxid (NO2)] soll am nordwestlichen Fahrbahnrand der Ringstr. in Höhe der Hausnr. 40-46. liegen. 46 liegt gegenüber der Mitte des Oerlikon-Gebäudes. 40 liegt neben der Leverkuser Str., der Kindergarten liegt noch näher an der Trecknase. D. h. auf Höhe 40 ist mehr Wind, aber auch mehr Verkehr (+ 7 %) und auch der LKW-Verkehr von/zu Oerlikon. Auf Höhe von Hausnummer 46 ist der Wind wegen der nahe an der Straße liegenden Häuserfronten weniger wirksam, aber an dieser Stelle ist die Verkehrsbelastung geringer. Das Monitoring wird vorgeschrieben, um beim Auftreten nachteiliger Auswirkungen in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Die Frage, was geschieht und wie schnell die Abhilfe zu erfolgen hat, wenn es zu Grenzwertüberschreitungen kommt - (wie es beim Lärm an der oberen Ringstraße schon seit Jahren ist, ohne dass die Stadt Remscheid eine Reaktion darauf für notwendig hielt) - wird nicht erörtert. Die Fähigkeit und Bereitschaft der Stadt dazu ist ein im Gesetz nicht angesprochenes Problem. Auch die ganz wesentliche Frage, wo die Grenze zwischen erheblichen Umweltauswirkungen und nachteiligen Auswirkungen zu ziehen ist, wenn es zu dieser speziellen Umweltauswirkung keine Grenzwerte gibt, ist unklar. Dann wird man weiter sehen. Die Anwohner brauchen wahrscheinlich sehr viel Geduld und haben das Nachsehen. Es wird nur festgestellt, was geschieht, wenn die Werte unter 90 % des Grenzwertes bleiben, und dass die Messdauer verlängert wird, wenn die Werte diese Grenze übersteigen. Was bei Überschreiten des Grenzwertes geschieht, wird nicht festgestellt. (097) Nachbar, betroffener: [Städtebaul. V. § V 6(3)]: Die …sind die „begünstigten“ Besitzer von Häusern, die Anrecht auf passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) haben. Sie werden von Stadt und Investor gemeinsam bestimmt und sollen nach dem Beschluss über den Bebauungsplan benachrichtigt werden. Wahrscheinlich sollte jeder Haubesitzer an den Zufahrtsstraßen zum DOC und an den Straßen in dessen Umgebung klugerweise nachforschen, wie es mit der Lärmbelastung an seinem Haus steht. (098) Nachhaltigkeit, fehlende der DOC-Planung: Die Antwort der Stadt auf eine Frage nach der Nachhaltigkeit der DOC-Planung [012.14.4], lässt nicht erkennen, ob der Beantwortende jemals über die inhaltliche Bedeutung des Begriffes Nachhaltigkeit nachgedacht hat. (099) Nahversorgung und DOC: Die Angebote beider Formen des Einzelhandels richten sich an Kundengruppen mit sehr unterschiedlichen und gegensätzlichen Interessen, in denen ein großes Konfliktpotential steckt. Dabei geht es in erster Linie nicht um das unterschiedliche Warenangebot, für das sich beide Kundengruppen interessieren, sondern es geht mehr um Parkraum und Straßenverkehrsfläche. Die Schärfe dieses Konfliktes wird sich in Abhängigkeit von der Größe des zentralen Versorgungsbereiches entwickeln, in dem er sich abspielt. Je kleiner und beengter der ZVB ist, in dem diese Interessen aufeinander stoßen, desto größer ist das Konfliktpotential und die Wahrscheinlichkeit, dass eine der beiden Kundengruppen dabei den kürzeren zieht. Verschärfend wirkt dabei, wenn ein zu großes DOC in Folge seiner Kundenzahl in einem dafür zu kleinen ZVB das Übergewicht erhält, mit dem der bisher existierende Einzelhandel nicht erfolgreich konkurrieren kann. Dieses konfliktträchtige Missverhältnis zwischen Standortgröße und DOC-Größe nehmen die Remscheider Planer billigend in Kauf. Viele der zwar zu „Gender Mainstreaming“ verkündeten Absichtserklärungen zur DOC-Planung [Begr BebBPl 2/2015, S. 25] verkehren sich bei der DOC-Planung in ihr Gegenteil. Die Stadt sorgt mit der Planung eben nicht für „gleichberechtigte Teilhabe an Räumen sowie eine gleichberechtigte Nutzungsmöglichkeit.“ Die Planung zerstört Räume, um ein Angebot zu ermöglichen, das für große Teile der Bevölkerung eine viel geringere Bedeutung hat als die bisher ihr in diesen Räumen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Es findet eine extreme Ungleichbehandlung unterschiedlicher Interessen statt. Bei der DOC-Planung werden die Kunden der Nahversorgung und Nutzer des bisherigen DOC-Geländes gegenüber den DOC-Kunden in extremer Form benachteiligt. Alle Einheimischen haben die Nachteile des durch das DOC verursachten Verkehrs zu ertragen. Den negativen Folgen für die Umwelt wird keiner entgehen. (100) Netzfall 1 mit der Tunnellösung für die Wupperstraße unter dem DOC-Gelände: Um ein vollständig fußläufiges DOC-Einkaufsdorf mit „ausreichender“ Größe möglich zu machen, soll die Wupperstraße (s. d.) zwischen Am Stadion und Mühlen-Rader Straße aufgehoben (entwidmet) werden. Um die sich daraus vor allem für den innerstädtischen Verkehr ergebenden großen Nachteile zu vermeiden, war eine Verlegung des Wupperstraßenabschnitts in einen Tunnel unter dem DOC-Dorf vorgeschlagen worden. Nahe liegend ist der Gedanke besonders dadurch, dass unter dem DOC-Dorf nahe der Ringstraße ein Parkdeck gebaut werden soll, auf dessen Höhe der Wupperstraßentunnel gelegen wäre. Die Zu-/Abfahrt zu diesem Parkdeck wäre schon eine der beiden erforderlichen Rampen. Obgleich bei dieser Lösung die vielfältigen Nachteile und hohen Kosten entfielen, die sich aus der Verlagerung des Wupperstraßenverkehrs ergeben, wurde diese Lösung als [für den Investor] zu teuer nicht weiter verfolgt. (101) Netzfall 2: Der Netzfall 2 sah vor, dass der Wupperstraßenverkehr in beiden Richtungen über Am Stadion zwischen der Ringstr. und dem weiter bestehenden Teil der Wupperstraße verlaufen sollte. Angeblich sollte dabei auch der Busverkehr hierher geleitet werden, und der dadurch notwendig werdende Ausbau der Auffahrt auf die Ringstraße hätte den Abriss der Fun-Box-Sporthalle erforderlich gemacht. Daher und wegen fehlender Möglichkeiten an der Kreuzung Ring/Rader Straße Bushaltestellen einzurichten, wurde auf diese Variante verzichtet. (102) Netzfall 3: Dabei sollte Am Stadion zwischen Ringstraße und Friedrichstraße Einbahnstraße Richtung Ringstraße werden, und der Wupperstraßenverkehr von der Kreuzung Ring-Rader Straße Richtung Innenstadt über Mühlenstraße-Spielberggasse-Am Stadion zum Wupperstraßenende am Kaufpark geführt werden. Mühlenstraße-Spielberggasse-Am Stadion sollten in beiden Richtungen befahrbar sein und auch der Busverkehr in beiden Richtungen hierher verlaufen. Wegen der dabei entstehenden starken Verkehrsvermehrung an der Spielberggasse (am „Übergang zur Altstadt“) wurde auf diese Lösung verzichtet und der Netzfall 4 entwickelt. (103) Netzfall 4: Die Entwicklung des … wird durch die Wupperstraßenentwidmumg veranlasst. Diese wird notwendig, weil eine Tunnellösung unter dem DOC-Gelände auf der Höhe des Parkdecks unter dem DOC für den Investor zu teuer ist. Beim Netzfall 4 soll der Wupperstraßenverkehr der Einheimischen in beiden Richtungen über Am Stadion zwischen Wupperstraßenende und Ringstraße verkehren, aber der Busverkehr über Am StadionSpielberggasse-Mühlenstraße in beiden Richtungen. Durch die Sperrung der Spielberggasse für den Allgemeinverkehr - eine Nur-Für-Anlieger-Lösung - soll der Verkehr an der Spielberggasse auf niedrigem Niveau gehalten werden. Reisebusse für DOC-Kunden sollen aber auch hierher fahren und eine Haltstelle am Anfang der Mühlenstraße bekommen. Wieweit auch DOC-Lieferverkehr hierher kommen wird, ist unklar. In der VU geht man davon aus, dass die verkehrlichen Auswirkungen auf das direkte und indirekte Umfeld des Plangebietes „vertretbar“ sind. Es wird aber zugegeben, dass sich die Richtung des Individualverkehrs (der ortskundigen Einheimischen) nicht voraussagen lasse. Die Möglichkeit, dass sich der verdrängte Wupperstraßenverkehr auf weitere Wohnstraßen im Innenstadtbereich verlagern könnte (u. a. Rospattstraße, andere von der Ringstraße abgehende Straßen der Neustadt und Mühlen-HardtstraßeThüringsberg) will die Stadt „beobachten“. In der VU wird sogar erörtert dass der DOC-Lieferverkehr mit größeren LKW in der Rospattstraße zu nicht mehr zulässigen Lärmbelastungen führen könnte. Was geschieht, wenn es zu ungünstigen Auswirkungen kommt, wird dann überlegt, wenn es soweit ist. Zunächst geht die Stadt davon aus, dass nicht eintrifft, dass dadurch nicht „mehrere Wohngebiete“ belastet würden. Aber nur der Teil der Fahrer des bisherigen Wupperstraßenverkehrs, der von/zum Einzelhandelsstandort an der Wupperstraße fahren will, wird vielleicht überwiegend im Sinne des Netzfalls 4 über Am Stadion zwischen Wupper- und Ringstraße fahren (und an einem Wohngebiet vorbeikommen, das mittels Schallschutzmauer vor dessen Lärmeinwirkungen geschützt werden muss.) Wichtig beim Netzfall 4 ist der Vergleich mit dem vorhandenen Ist-Zustand, nicht der Vergleich mit Netzfall 3, wie er in der VU vorgenommen wird. Gegenüber dem Ist-Zustand kommt es auf allen Straßen um das DOC zur Verkehrszunahme. Dass sich diese Verkehrsvermehrung laut VU fast nur auf Am Stadion zwischen Wupperstraße und Ringstraße und auf die Ringstraße bis zur Kreuzung Ring/Rader Straße auswirken soll, ist ganz unwahrscheinlich. Die ortskundigen Einheimischen werden ihren Weg des geringsten Widerstandes je nach Ziel und aktueller Verkehrslage suchen. Es ist vorhersehbar, dass das für viele dieser Fahrer die Route Mühlen-Hardtstraße-Thüringsberg sein wird. Wie die DOC-Kunden von und zur Parkfläche unter dem DOC und von/zu der Parkgarage auf dem Kirmesplatz fahren werden, hängt wahrscheinlich mehr von den aktuellen Verkehrsverhältnissen während ihrer Fahrt und der Findigkeit ihres GPS-Systemes ab als von der prophetischen Kraft der Verkehrsuntersucher, ihrer Anhänger und dem aufgestellten Parkleitsystem.. (104) Öffentlichkeitsbeteiligung, frühzeitige; erste, zweite Offenlage: Der größte Nachteil für den Bürger ergibt sich daraus, dass er zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im April 2014, als er seine Einwände formulierte, viele der dafür notwendigen Gutachten noch nicht in endgültiger Fassung kannte. Der größere Nachteil ist, dass alle seine Einwände bestenfalls dazu dienten, mehr oder weniger unwichtige Einzelheiten der Planung zu modifizieren, aber für die Planer Unliebsames oder Unwichtiges konnte kommentarlos übergangen werden. Eine ernst zunehmende Auseinandersetzung mit den Einwänden war nicht notwendig. Nur die Einwände, die bei der ersten Offenlage der Baupläne vorgetragen wurden, setzen die Planer dem Risiko aus, dass der Einwender seinen Einwand zur Begründung einer Klage gegen die Planung vor Gericht verwenden könnte. Schon bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemachte Einwände bleiben wertlos, wenn sie nicht von den Planern berücksichtigt oder wirksam entkräftet wurden. Sie müssen noch einmal, nötigenfalls in deutlicherer Formulierung vorgetragen werden. In die Einzelheiten gehende Begründungen des Einwands sind aber nicht notwendig. Auch wenn der Einwender selber nicht klagen will oder nicht klageberechtigt sein sollte, dienen seine Einwände doch dazu, das gesamte Für und Wider der Planung darzustellen, das zu dem Gesamtbild gehört, das sich das beurteilende Gericht für sein Urteil über die Planung verschaffen muss. Der wichtigste Grund für die Notwendigkeit der zur Zeit bis zum 4. 3. 2016 stattfindenden zweiten Offenlage hat für die Bürger keine direkte Bedeutung. Die zweite Offenlage sollte er aber für folgende Zwecke nutzen: 1) Alle Stellungnahmen, auf die er von der Stadt keine für ihn befriedigende Entgegnung erhalten hat, noch einmal in betonter Form, aber im Wesentlichen unverändert einreichen und nur angeben, dass er das behauptete Abwägungsergebnis der Stadt für nicht gerechtfertigt ansieht. 2) Stellungnahmen zu Planungsinhalten abgeben, die ihm noch eingefallen sind. Je mehr für sie neue Einwendungen die Stadt erhält, desto mehr Zeit benötigt sie dazu, dazu Entgegnungen zu verfassen. (105) Parken, kostenpflichtiges in Lennep: [Städtebaul. V. 2/2015, § 5]: „Der Investor verpflichtet sich, ca. 2.500 Stellplätze, teilweise außerhalb des Plangebiets, bis zur Inbetriebnahme des DOC nachzuweisen.“ „Er beabsichtigt, sämtliche Stellplätze auf dem Kaufgrundbesitz sowie auf den Flächen gemäß anliegendem Lageplan (Anlage 1) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.“ Der Unterschied von „verpflichtet sich“ und „beabsichtigt“ in Vertragstexten ist klärungsbedürftig. (106) Parkhaus, Parkgarage auf dem Kirmesplatz: Das über 300 Meter lange, an der Kreuzung Ring-Rader Straße 16 – 19 Meter hohe Parkhausmonster mit 3 – 4 Etagen und etwa 1500 Stellplätzen soll eine Einfahrt mit zwei Fahrspuren an der Brehmstraße und eine Ein-/Ausfahrt an der Stelle der Röntgenstraßenmündung auf die Ringstraße erhalten. Von den Grundstücksgrenzen an der Brehmstraße soll er 11 – 12 - 17 Meter entfernt sein Aus Richtung Remscheid ist die Zufahrt von der Ringstraße nur über die Brehmstraße möglich. Hier gibt es keine Ausfahrt aus dem Parkhaus. Für Anwohner der Brehmstraße soll die Ausfahrt aus der Brehmstraße nach links zur Kreuzung Ring-Rader-Straße untersagt werden [Einwendung 019.3]. Das Rechtsabbiegen und Rechtseinbiegen aus/in die Rader Straße wird weiterhin möglich sein. Ob Linksabbiegen aus der Rader Straße in die Brehmstraße weiter zugelassen sein wird, ist fraglich. Gegenüber den bisherigen Planungen soll die Garage ein Parkdeck weniger erhalten, als bisher geplant. Neuerdings [12/2015] sind die Höhen noch etwas weiter reduziert worden (maximal 316,0 m üNN, ausnahmsweise maximal 318,0 m üNN durch Technikaufbauten und Fluchttreppenhäuser). Bei Bedarf ist später eine Aufstockung nicht auszuschließen. Im [Städtebaul. V. 2/2015, § L (3)]: werden notwendige Maßnahmen zum Lärmschutz vereinbart. Von einer Fassadenbegrünung auf „mindestens“ 20% der Fassade verspricht man sich eine erhöhte städtebauliche Verträglichkeit. Allerdings sollen ca. 50 % der Fassadefläche geöffnet bleiben, wodurch „adäquate Winddurchlässigkeiten“ verbleiben, die die Abgase aus der Garage in die Umgebung vertreiben sollen. Obgleich sogar im [UmwBerBeBPl. 02/2015, S. 45]: der Garage Auswirkungen auf das Stadtbild angelastet werden, die das Maß der Erheblichkeit überschreiten, ist die Stadt der Meinung, dass „aufgrund der unmittelbaren Lage der Garage am zentralen Versorgungsbereich und der Zielvorstellung der Stadt Remscheid, in Lennep ein DOC zur Stärkung des Ortsteils, der Stadt und der Region zu etablieren, die Beeinträchtigungen in Teilen unvermeidlich“ sind. Letztlich beruht das Urteil „unvermeidlich“ wieder auf der behaupteten Alternativlosigkeit der Planung. Parkklima. s. Klimatope (107) Parkplätze (Stellplätze) für das DOC: zu 26 Die Planung sah zunächst 2500, dann 2700 und neuerdings 2450 Stellplätze vor. Für Betriebsangehörige sollen 150 Stellplätze zwischen Ringstr. und Talsperrenweg eingerichtet werden. Zunächst war vorgesehen worden, deswegen am Talsperrenweg eine zusätzliche Linksabbiegerspur auf die Ringstraße einzurichten. Auf diese wird zunächst aus Kostengründen verzichtet. Die ermittelte ausreichende Verkehrsqualität an dieser Kreuzung setzt aber das Vorhandensein dieser Spur voraus. Wo die Reisebusse für DOC-Kunden parken sollen, ist unbekannt. Der wahre Bedarf wird bei laufendem DOC-Betrieb ausgetestet. Bei nicht ausreichender Parkplatzzahl an Tagen mit hoher Besucherfrequenz wird sich der Parkdruck in den Straßen Lenneps erhöhen. Die bisher unbekannte Lage der für den Hochbetrieb noch zusätzlich zu schaffenden DOC-Parkplätze außerhalb des Plangebietes macht es Anwohnern unmöglich, Einwendungen dagegen vorzubringen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass dann eine Aufstockung des Parkhauses auf dem Kirmesplatz als „optimale“ Lösung ins Gespräch gebracht (und beschlossen) wird. Die Lage der DOC-Parkplätze auf der von der Stadt abgewandten Seite des DOC-Geländes ist ein großer Nachteil für Lennep, da alle DOC-Kunden erst dann, wenn sie sich am weitesten von ihren Fahrzeugen entfernt haben, an den Ausgang des DOC-Geländes zur Altstadt kommen. (108) Parkplatzverluste, -mangel, Parksuchverkehr: Etwa 150 – beim Pokalspiel des FCR gegen Oberhausen unter schlechten Witterungsbedingungen gezählte 170 Parkplätze gehen auf dem Jahnplatz, bis zu 100 an Am Stadion und an der Mühlenstraße, mehr als 400 gehen auf dem Kirmesplatz für Lennep verloren. Dadurch und durch die Verlagerungen der Infrastruktur auf Lagen in der Stadt, an denen nicht genügend Parkraum existiert, wird es zu vermehrtem Parksuchverkehr kommen. Dass gilt besonders für Hackenberg durch die geplante Verlagerung des Stadions an diesen Standort. Der Hinweis auf den angeblich noch immer ausreichenden Parkraum im „Kerngebiet“ von Lennep (s. u. Parkraumanalyse) soll über wesentliche Fehler und Versäumnisse bei dieser Parkplatzzählung hinwegtäuschen. Besonders schwer wiegend wird der erzeugte Parkplatzmangel für die bisher durchgeführten Lenneper Veranstaltungen mit vielen auswärtigen Besuchern. Der DOC-Betreiber wird versuchen, zu diesen Terminen das Recht auf Sonderverkäufe zu erhalten und dann seinen Parkraum für seine Kundschaft benötigen. Der mehrfach erfolgende Hinweis auf das Parkleitsystem verkennt hartnäckig, dass es dabei um das Parken der DOC-Kunden geht. Der Parkraum für DOC-Kunden liegt für fast alle Lenneper Bedürfnisse in ungeeigneterer Lage als die bisher benutzten durch die DOC-Planung zerstörten sehr nah bei der Altstadt gelegenen Parkplätze.. (109) Parkraumanalyse: zu 26 Die Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze wird als weiter ausreichend bezeichnet. Diese Zählung wurde im „zentralen Bereich des Stadtteils Lennep“ [BegBeBpl. 2/2015, S. 40] oder auch „Kerngebiet“ [Parkraumanalyse 12/2014, S. 12] durchgeführt. Jeder Lenneper wird höchst erstaunt sein zu hören, dass das Kerngebiet Lenneps zwischen Gartenstr., Thüringsberg, Hackenberger, Teich-, Röntgen-, Ringstr., Rotdornallee, Johannisberg und Am Bahnhof liegt. Für Nicht-Lenneper sei bemerkt, dass zwischen der Kreuzung Ring/Rader Str. und dem Bahnhof 35 Höhenmeter und 1100 Meter Fußweg liegen, was u. a. die Qualität der dazwischen liegenden Parkplätze stark beeinflusst. Die Parkraumanalyse hat mit speziellen Untersuchungsbedingungen (viel zu großer Untersuchungsraum, Zeitpunkt der Zählung ab Freitagmittag 12.00 Uhr [wenn sich berufstätige Nutzer von Parkraum oder Kunden ins Wochenende verabschieden], keine vollständige Sperrung der mit DOC nicht mehr bestehenden Parkmöglichkeiten, Berücksichtigung von Parkraum, in dem Parken nicht erlaubt ist, keine Berücksichtigung der Höhenunterschiede zwischen den „nachgewiesenen“ Parkmöglichkeiten und den Zielen der Parkenden [kein Unterschied zwischen Parkpalette an der Bergstraße und Jahnplatz], … usw.]) dafür gesorgt, ein geschöntes Bild von der Parkplatzsituation in Lennep mit DOC zu zeichnen. Die Entfernung der nachgewiesenen Parkplätze von der Mitte des zentralen Versorgungsbereiches, die ungünstigere Lage (vor allem für Alte, Gehbehinderte, Familien mit Kindern oder mit Einkäufen Beladene) und die deutlich gesteigerte Anzahl der zu bewältigenden Höhenmeter von/zu den Parkplätzen, die für Lennep in Zukunft noch existieren sollen, fanden keinen Eingang in diese Analyse. Planfall s. Belastungsfall (110) Plangebiet (s. a. Geltungsbereich); [BegrBeBPl. 02/2015, S. 27]: Hier wurde behauptet: „Historisch stellt sich das Plangebiet als versumpftes Gebiet ohne eigenes Gepräge dar.“ und: Es ist „aus historischer Sicht als überwiegend freie Fläche zu bewerten.“ Diese Würdigung der Täler des Bergischen Landes und Lenneps wurde in der neuen Version nicht wiederholt. In Wahrheit bildeten von einem Bach durchflossene bewaldete Täler, deren Gefälle eine Versumpfung verhinderte, das Plangebiet. Fleißige Menschen wandelten sie in Wiesentäler um. Der Kirmesplatz in Lennep war bis etwa 1960 eine von einem Bach durchflossene Kuh-, Schafweide mit umlaufendem Spazierweg und Sitzbänken. Im Lennepetal lag im Lauf der Stadtentwicklung zuerst ein kleiner Industriebetrieb in einer Wiese neben dem Bach, später eine Mülldeponie, auf der Jahnplatz, Stadion und als Letztes die Grundschule gebaut wurden. Dem Autor der Begründung des Bebauungsplanes 657 wird eine Exkursion nach Wermelskirchen-Dhünn empfohlen. Von dort führt im Tal der kleinen Dhünn ein geruhsamer Spazierweg aufwärts zur Knochenmühle und weiter in den immer noch nur bewaldeten Oberlauf. Hier kann der Urzustand bergischer Bachtäler und auf dem Weg zurück genau die Entwicklung besichtigt werden, die auch das Lennepetal und seine Seitentäler durchmachten. In Dhünn ist man erst bei einem Sportplatz angelangt. Große Flächenanteile des Plangebietes sind versiegelte Straßenflächen und Gewerbegebiete, die nicht zum Gelände für das DOC gehören. Genau in dem Teil des Plangebietes, der für das DOC verkauft werden soll, liegen/stehen u. a. Stadion, Aschenplatz und Kirmesplatz, die nicht versiegelt sind, und viele bis zu 90 Jahre alte Bäume. Genau auf diesen Frei- und Grünflächen soll das DOC erbaut werden, wodurch es auch auf diesen Flächen zu extremer Versiegelung (94,5 % des DOC-Geländes) käme. (111) Platzgestaltung an der Spielberggasse (s. d.) [BegBeBPl. 01/2016, S. 34]: „Durch eine Platzgestaltung soll hier ein funktionaler Zusammenschluss mit der Altstadt von Remscheid-Lennep geschaffen werden, um Synergieeffekte zwischen der Lenneper Altstadt und einem DOC generieren zu können. Dieser Bereich soll von Bebauung freigehalten werden und ausschließlich dem Aufenthalt sowie dem Fuß- und Radverkehr dienen.“ Soll ist eine gute Absicht, aber hier werden 4 Buslinien in beiden Richtungen, DOC-Lieferverkehr und DOC-Touristenbusse verkehren müssen und wie Nur-für-Anliegerverkehr realisiert werden könnte, ist für Kenner des örtlichen Straßensystems ein Rätsel. (112) Radwegenetz, Anschluss des DOC an das…: [BegBeBPl. 2/2015, S. 37]: Die angeblich sicher gestellte Erschließung des Plangebietes für den Rad- und Fußgängerverkehr durch das bestehende Rad- und Fußwegenetz ist nicht möglich, da kein einziger Radweg existiert. (113) Raumordnung: Die Bauleitpläne sind an die Ziele der … anzupassen. Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. (114) Realisierungsfähigkeit des DOC, gefährdete Nach dem [Städteb. V. 2/2015, § S 7 (2) und § V 1]: werden folgende Kriterien als Voraussetzung für die Realisierung des DOC benannt: Gesamt-Verkaufsfläche, Markenartikel, Sortimente und deren 2 Verkaufsfläche, Sonderverkäufe, Gastronomiefläche und 1000 m Bürofläche. Die Zahl der Stellplätze gehört nicht dazu. Daraus kann abgeleitet werden, dass der Parkdruck sich schon irgendwie entladen wird. (114a) Rücktrittsrecht vom DOC-Grundstückskaufvertrag der Stadt, des Investors: Das Rücktrittsrecht der Stadt erlischt mit Baubeginn des 1. Bauabschnittes. Weiteres s. Städteb. V. § S 6 (115) Schall- und schadstofftechnische Untersuchung: Die Ergebnisse der … sind von den Ergebnissen abhängig, die in der Verkehrsuntersuchung zur Verkehrsstärke und -qualität vorausgesagt werden. Diese hängen wiederum davon ab, was in der Untersuchung durch Stadt +Handel 5/2014: Prognostizierte Zufahrtswege der Besucher des Designer Outlet Center Remscheid zur Kundenherkunft vorhergesagt wurde. Wegen der berechtigten Zweifel an diesen Voraussetzungen sind auch die Ergebnisse der schall- und schadstofftechnischen Untersuchung zweifelhaft. (116) Schulden, Verschuldung der Stadt Remscheid: Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird unter [007.4] zum Verschuldungsstand der Stadt Remscheid mit vielen exakten Zahlen nur die „Zusammenfassung“ veröffentlicht. Die Zahlen im vorhergehenden Text, die zu der Zusammenfassung veranlassten, waren der Öffentlichkeit aus Sicht der Stadt Remscheid wahrscheinlich nicht zuzumuten [eine Zensur findet nicht statt]. „Zum 31.12.2013 war die Stadt Remscheid mit ca. 600 Millionen € verschuldet.“ [Nach anderen Quellen waren es sogar 780 Mill. Es ist wohl strittig, ob auch Schulden von Tochterunternehmen der Städte einzubeziehen sind. Laut „Spiegel“ sollen es 2002 erst 230 Millionen gewesen sein.] Aus einer Rede des damaligen SPD-Ratsvorsitzenden war zu entnehmen, „dass eine Überschuldung der Stadt Remscheid i. S. v. § 75 Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) unmittelbar bevorsteht. Eine derartige Überschuldung, also der vollständige Verzehr des gesamten Eigenkapitals durch Schulden (alle öffentlichen Werte wie Straßen, Infrastruktur usw. gehören vollumfänglich refinanzierenden Kreditinstituten) ist gesetzlich (GO) verboten.“ Ganz kurze Entgegnung der Stadt: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.“ Noch einmal: Wer schweigt, stimmt zu. (117) Schutzgut Klima und Luft: [BegBeBPl. 1/2016, S. 65 ff.]: „Die Schutzgüter Klima und Luft sind durch die urbanen Flächenausprägungen, den geringen Grünflächenanteil, die großflächigen Versiegelungen und die bestehenden Verkehrseinflüsse deutlich vorbelastet. Die bestehenden“ [Freiflächen und] „Gehölzstrukturen“ [266 Bäume gibt es bisher im Plangebiet, davon 168 zu beseitigende, darunter 120 – 130 eigentlich durch die Baumschutzsatzung geschützte und noch viele Büsche] im Bereich des Kirmesplatzes, der Grundschule sowie im öffentlichen Straßenraum“ [Am Stadion, Spielberggasse, Wupperstraße] [und im Stadion] „wirken mit ihren“ [Verdunstungsflächen], Verschattungs-, Filter- und Pufferfunktionen stark mindernd auf die bestehenden Beeinträchtigungen.“ [Verhindern, dass aus Vorbelastungen Beeinträchtigungen werden.] In der vom gleichen Autor verfassten BegFNPÄnd 10/2015 auf S. 23 kann man feststellen, dass geringer Grünflächenanteil mit 55 % zu übersetzen ist. Bei den für Klima und Luft ökologisch wertvollen Bestandteilen wurde nicht Erwähntes im Text durch eckige Klammern Markiertes hinzugefügt. Die größte Freifläche ist das Stadion mit seinem Baum- und Gehölzbestand. Die ökologisch wertvollen Flächen liegen fast ausnahmslos im dem Anteil des Plangebietes, der an den Investor verkauft werden soll. Fast alles, was bisher die bestehenden Vorbelastungen mindert, fiele als Folge der Planung weg. „Die bisher für das Plangebiet getroffene Einstufung als Park- bzw. Siedlungsklima wird sich nachteilig zu einem Stadtklima entwickeln. Dies wird v. a. durch die Zunahme der versiegelten Fläche und der Baumasse sowie dem Wegfallen beschattender Grünelemente begründet. Die Beeinträchtigung des Mikroklimas ist als erheblich einzustufen.“ Das DOC verursachte durch einen erhöhten Eigen-Energieverbrauch [u. a. Heizung im Winter, Klimaanlagen im Sommer] und die Zunahme des Straßenverkehrs im Vergleich zum Ist-Zustand die vermehrte Emission von Klimagasen. Zur Klimaoptimierung sind als Maßnahmen im SO1 Dachbegrünungen [auf nur 20 % der Dachflächen, sie ergeben 0,5 Biotopgrundwertpunkte/qm; Baumbestand dagegen 5-6 Punkte/qm], Fassadenbegrünungen [ergeben keine Biotopgrundwertpunkte] und ein effizientes Energieversorgungskonzept mit einem Blockheizkraftwerk im Bebauungsplan festgesetzt. Es wäre wissenswert zu erfahren, wie viel des erhöhten DOC-Energieverbrauches durch das Blockheizkraftwerk klimaunschädlich erzeugt wird und wie sich das Blockheizkraftwerk in der Talsenke der Lenneper Altstadt und des DOC-Geländes auf das Kleinklima auswirkt. Auf Grund der schadstofftechnischen Untersuchung wird behauptet, dass die durch den DOC-Mehrverkehr zunehmenden Emissionen keine Grenzwertüberschreitung verursachen werden. Dazu ist anzumerken, dass diese Aussagen auf der Verkehrsflusssimulation in der Verkehrsuntersuchung beruhen. Aus diesem Grund muss wegen fragwürdiger Voraussetzungen in der Verkehrsuntersuchung ihre Wertigkeit bezweifelt werden. (118) Schutzgut Landschafts- und Stadtbild: Die Stadt Remscheid bemerkt in einer Entgegnung auf eine Einwendung eines Bürgers bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: „Das geplante DOC soll sich in den Siedlungszusammenhang von Lennep integrieren.“ In einer Version des Umweltberichtes wurde vom Verfasser noch versucht, das Thema in „zwei Eingriffsintensitäten“ aufzuteilen. Dabei kam das 320 m lange „Parkhaus“ auf dem Kirmesplatz etwas schlechter weg als die Planung für das SO1 mit den darin geplanten über 120 m (neuerdings über 150 Meter) langen und bis zu 23 Meter hohen Bauten in einem nach außen abgesperrten und von Ladezonen umgebenen Areal. Es wird immerhin festgestellt: „Durch das Parkhaus im Sondergebiet SO2 wird ein Eingriff ins Orts-/Stadtbild vorbereitet, welcher außerhalb der Vegetationsperiode die Schwelle der Erheblichkeit überschreitet.“ Es wird bestritten, dass die nur im Sommerhalbjahr an den Bäumen hängenden Blätter wirklich die zerstörischen Wirkungen diese Koloss auf Stadtbild und Lebensqualität kompensieren. [BegBeBPl. 01/2016, S. 65]: Mit: „Dem Plangebiet kann in Bezug auf die Qualität hinsichtlich der Landschaftästhetik nahezu flächendeckend eine geringe, im Bereich Kirmesplatz eine hohe Wertigkeit zugewiesen werden.“ Und S. 67 „Der Verlust von Freiflächen sowie der Verlust an gliedernden und belebenden Elementen führt zu negativen Auswirkungen auf das Stadtbild“ wird dieses Thema in der Begründung des Bebauungsplanes sehr stark vereinfacht und überaus kurz abgehandelt. In [BegFNPÄnd 10/2015, S. 28] wird das Ganze für den (über-) eiligen Leser noch einmal gestrafft: „Dem Plangebiet kann in Bezug auf die Qualität hinsichtlich der Landschaftästhetik nahezu flächendeckend eine geringe, im Bereich Kirmesplatz eine hohe Wertigkeit zugewiesen werden.“ Dieses Urteil dient ausschließlich dazu, das Sondergebiet SO1 schlecht zu machen, damit die diesem Grundstücksanteil drohende 100%ige Versiegelung eher gerechtfertigt werden kann. Die im Rahmen der DOC-Planung erforderliche Zerstörung alltäglich gebrauchter Infrastruktur, die Größenrelation zwischen dem Lenneper Altstadtkern und dem fast ebenso so großen DOC-Gelände, die kleinflächigen und vielfältigen Grundrisse der Häuser in der Altstadt im Vergleich mit denen der DOC-Bauten, die Architektur der über 120 – 150 Meter langen Großbauten, an denen nur durch aufgesetzte Elemente der Eindruck einer Kleinteiligkeit erweckt werden soll, die nur so benannten Höhenbeschränkungen (Maximalhöhen können ausnahmsweise um bis zu 3 Meter überschritten werden.), die Umwandlung bisher existierender Freiflächen in ein bis zur GRZ 1,0 versiegeltes fast 50.000 m 2 großes Sondergebiet, die Ummauerung des DOC-Dorfes, die Entwidmung einer bisherigen Hauptverkehrsstraße mit Verlagerung des Verkehrs auf bisher nicht mit viel Verkehr belastete Straßen in Wohngebieten, die Parkplatzverluste – alles spielt als das Landschafts- und Stadtbild zerstörende Faktoren in der Bewertung durch den Umweltbericht keine Rolle. Beim Verlust an Bäumen werden die als Tarnung des Parkhauses benötigten Linden um den Kirmesplatz hervorgehoben, während der zu zerstörende Baumbestand im DOC-Gelände bis zur Unkenntlichkeit abgewertet oder in entsprechenden Aufzählungen weggelassen wird. Der Baumbestand im DOC-Gelände umfasst die Lindenreihe an der Straße Am Stadion, den zum Teil auch alten Baumbestand und Gehölze im Stadion und auf dem Schulgelände und alte Bäume längs der Wupperstraße. Der Verlust großer Grün- und Freiflächen unmittelbar neben der Lenneper Altstadt und eines großen Anteils – es sind 120 - 130, die eigentlich durch die Baumschutzsatzung geschützt sind - der hier bisher stehenden alten Bäume bedeutete für Lennep eine hochgradige und eindeutig negative Veränderung seines bisherigen Stadtbildes. Dass das DOC-Gelände ein Teil der natürlichen Frischluftschneise Lenneps ist, wird in den Umweltberichten und auch in der Bebauungsplanbegründung nicht zur Kenntnis genommen. Beim DOC handelt es sich um keine folgerichtige und auf die bisherige Stadtstrukturen Rücksicht nehmende Entwicklung des Lenneper Stadtbildes (die „städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell“ erhaltende), sondern um ein durch seine bauliche Konzeption und durch seine unverhältnismäßige Größe zerstörendes Kontrastprogramm, bei dem die „Schwelle der Erheblichkeit“ für das Schutzgut Landschaft/Stadtbild sehr weit überschritten wird. Nach [BegrBeBPl. 2/2015, S. 35]: sollte die Festsetzung der GRZ bis 1,0 im SO1 „einer typischen Fläche für Einzelhandelsnutzungen in einem zentralen Versorgungsbereich Rechnung tragen.“ Dass diese Fläche mit ihren 50.000 m2 und den angestrebten Festsetzungen sämtliche bisher in Lennep bestehenden Bodennutzungen in extremem Ausmaß übertrifft und dem Stadtbild unermesslichen Schaden zufügt, scheint für die DOC-Planer keine Rolle zu spielen. Diese Flächengröße und die auf ihr angestrebte GRZ sind (für Lennep) völlig untypisch. In der neuesten Fassung der BegrBeBPl 01/2016, S 41 ist der oben zitierte Satz allerdings nicht mehr enthalten. Die in einem Sondergebiet eigentlich unzulässige GRZ von 1,0 wird aber wortreich verteidigt, wobei auch das für ein DOC ganz fragwürdige Argument „neuer Arbeitsplätze“ eine Rolle spielt. Die neuen Arbeitsplätze sind nur das Ergebnis von Umsatzumverteilungen, durch die das DOC existiert. Sie werden an der Quelle der Umsatzumverteilungen abgebaut. Personal, das im Einzugsbereich des DOC arbeitet und durch Umsatzverluste seines Arbeitgebers den Arbeitsplatz verliert, kann den Umsatzumverteilungen folgen und so zu einem „neuen“ Arbeitsplatz kommen (seinem alten hinterherhecheln). Dass die überregionale Arbeitplatzbilanz dabei nach aller Wahrscheinlichkeit negativ wird, weil im DOC pro Umsatz in der Regel weniger Personal als im konventionellen Einzelhandel beschäftigt wird, spielt beim „Neue-DOC-Arbeitsplätze scheinbar keine Rolle. (119) Schutzgut Mensch: [BegeBeBPl. 01/2016 S. 67, 68] Dieses Schutzgut wird nur sehr unzulänglich bedacht. Die vom gleichen Verfasser im [UmwBerBeBPl. 2/2015, S 52] festgestellte „erhebliche Beeinträchtigung des Mikroklimas“ kommt in der zusammenfassenden Bewertung beim Schutzgut Mensch nicht vor. „In den bereits hoch belasteten Bereichen längs der Ringstraße ist die Zunahme der verkehrsbedingten Lärmimmissionen gering, wobei hier bereits sehr hohe Beurteilungspegel vorliegen“, [bei denen die zulässigen Grenzwerte für Lärm schon seit langem überschritten werden und abschnittsweise sogar ein städtebaulicher Missstand besteht.]. „Im Nahbereich“ (Mühlenstraße / Spielberggasse / Am Stadion), im Bereich der Parkhauszufahrt an der Brehmstraße, -zu/ausfahrt an der Ring- und Rader/Mühlenstaße) und an der Ringstraße zwischen der Kreuzung Ring/Rader Str. und Am Stadion [UmwBerBeBPl 2/2015, S. 56]: „werden die verkehrsbedingten Lärmimmissionen deutlich zunehmen. Hierdurch können sich u. U. erheblich negative Auswirkungen für die Schutzgüter Luft (Lufthygiene), Klima und Mensch ergeben.“ An allen genannten Straßen liegt Wohnbebauung. „Gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB sind schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Lärmimmissionen soweit wie möglich zu vermeiden.“ „Zu den Nachtzeiten werden die Immissionsrichtwerte (IRW) für Lärm an allen Immissionspunkten eingehalten, unter der Voraussetzung, dass keine Nutzungen im Nachtzeitraum (22-6 Uhr) stattfinden.“ „Möglichen Überschreitungen der IRW im Tageszeitraum kann durch bauliche Maßnahmen entgegen gewirkt werden.“ Bei den „verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen“ (= Emissionen) verweist der Bericht nur! auf die aus der Verkehrsuntersuchung und der Verkehrsflusssimulation hergeleiteten für das DOC überaus günstigen Ergebnisse. Wegen der Fragwürdigkeiten der Verkehrsuntersuchung sind diese Ergebnisse ganz zweifelhaft. In der [BegFNPÄnd 2/2015, S. 24, 26] wird immerhin erwähnt, dass „mit dem Röntgenstadion und dem Kirmesplatz… zwei Flächen mit Bedeutung für die Freizeit- und Erholungsnutzung innerhalb des Plangebietes“ liegen und zerstört werden sollen. Die Beeinträchtigungen des Menschen durch den Verlust des Stadions „werden im Hinblick auf adäquate Ersatzstandorte als nicht erheblich eingestuft.“ In diesem Satz wird übersehen, das statt bisher zwei nur noch ein Standort für den Sport in Lennep und der auch noch in ungünstiger Lage am äußersten östlichen Stadtrand existieren soll. Daraus würde sich „eine potenzielle Beeinträchtigung für das Schutzgut Mensch“ „ durch z. B. längere Anfahrtswege ergeben. Dem gegenüber steht aber „der Bau moderner Sportanlagen inkl. der typischen Nebenanlagen.“ Das Stadion ist eine für einen großen Bevölkerungsanteil Lenneps sehr gut erreichbare Frei-, Grünfläche auch mit Bäumen, die reichliche Möglichkeiten für Sport, Erholung und Freizeitgestaltung bietet. Für das Kleinklima Lenneps und die Gesundheit seiner Bewohner ist es zusammen mit dem in der Umgebung auch noch vorhandenen reichlichen Baumbestand von größter Bedeutung. Der Gutachter meint aber: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch das Vorhaben nicht zu erwarten ist.“ Ob bei dieser Aussage die Zunahme des Verkehrs, des Lärmes und die Änderung der Wohnverhältnisse ausreichend gewürdigt wurden, ist sehr zu bezweifeln. Die für die Gesundheit nachteiligen und bedeutsamen Veränderungen des Mikroklimas und die Zunahme der sehr kleinen Feinstäube haben bei dieser Aussage sicher keine Rolle gespielt. Die sich daraus ergebenden Gefahren für die Gesundheit betreffen besonders Kinder und ältere Menschen. (120) Schutzgut Pflanzen: [BegBeBPpl. 2/2015, S. 58]: „Für das“…“kommt dem Plangebiet bedingt durch den hohen Versiegelungsgrad und die verbleibenden geringen Grünflächenanteile mit Ausnahme der kompakten Gehölzstrukturen am Kirmesplatz, der Grundschule sowie den Straßen begleitenden Baumbeständen“ [und im Stadion] „keine hohe Bedeutung zu“. Als Lebensraum und Nahrungsquelle für die Tiere und als ökologischer Beitrag zum Klimaschutz und dadurch Nutzen für die Gesundheit der Bewohner (Wechselwirkungen zwischen Umweltschutzgütern) und zur innerstädtischen Klimaverbesserung werden die Pflanzen nicht bewertet. Die wiederholte pauschale Bewertung des „Plangebietes“ versucht davon abzulenken, dass sich alle wirklich wesentlichen Beeinträchtigungen des ökologischen Wertes des Plangebietes auf den an den Investor verkauften Grundflächenanteilen einstellen sollen. Nur auf diesen findet die Zunahme der Versiegelung statt und damit der Verlust an Biotopgrundwertpunkten [s. d.] . (121) Schutzgut Tiere: [BegrBeBPl. S. 58] Dem Plangebiet wird eine „max. durchschnittliche Bedeutung als innerstädtischer, faunistischer Lebensraum“ zugebilligt. Im Plangebiet wurden 34 Vogelarten, darunter Turmfalke und Grünspecht, und Zwergfledermäuse nachgewiesen. Zur ohne Zweifel bestehenden Anwesenheit anderer Tierarten, vor allem von Kleintieren, die den nachgewiesenen Arten als Nahrung dienen, gibt es keine Untersuchungen. Der Maßstab, nach dem das Urteil „max. durchschnittliche Bedeutung“ für einen innerstädtischen faunistischen Lebensraum vergeben wird, geht aus dem Umweltbericht nicht hervor. Der durch die auf über 90% ansteigende Versiegelungszunahme eintretende extreme Bedeutungsverlust wird nicht bewertet. Sicherheitsaudit zur Verkehrsplanung (Städtebaul. V. § V 7 (j) Siedlungsklima s. Klimatope (122) Sonderverkäufe im DOC: Dabei gelten nicht die üblichen Sortimentbeschränkungen des DOC. Sie können an 60 Tagen im Jahr (an 39 Tagen vom 1. Advent bis zum 31. Januar des folgenden Jahres) auf 300 qm Verkaufsfläche durchgeführt werden. Die VKF für diese Sonderverkäufe wird nicht in die Gesamtverkaufsfläche des DOC einbezogen.. (123) Sortimente im DOC: [Städtebaul.V. S. 6]: Die Aufzählung beginnt mit „Ausschließlich“, abschließend kommen „sonstige Sortimente“, danach folgen noch „Sonderverkäufe“ und „unzulässige Waren“, die im Rahmen von Sonderverkäufen an 60 Tagen des Jahres (20 %) dann doch zulässig sind. Es dürfen ausschließlich Waren aus Teilen des Markenartikel [s. d.]-Sortiments unterhalb der üblichen (?) Preise für Waren im Facheinzelhandel …verkauft werden, die „ausschließlich“ - Bekleidung/Wäsche; Schuhe, Lederwaren; Sportartikel; Glas/Porzellan/Keramik, Hausrat; Uhren/Schmuck; Spielwaren; Haus/Bett-/Tischwäsche und „sonstige Sortimente“ umfassen. Zu den sonstigen S. gehören alle zentrenrelevanten, nicht zentrenrelevanten sowie nahversorgungsrelevanten Sortimente (beispielsweise Unterhaltungselektronik, Elektrokleingeräte, Kosmetik, Nahrungs- und Genussmittel). Andere Waren und Sortimente, als die bisher benannten sind …unzulässig. Sie sind dann doch ausnahmsweise wie folgt im Rahmen von zeitlich beschränkten Sonderverkäufen auf maximal 300 m 2 Verkaufsfläche zulässig [an zusammen 60 Tage des Jahres]. Dass es sich bei dem so beschriebenen zugelassenen DOC-Warenangebot um ein „begrenztes Warenangebot“ handelt, ist noch einzusehen. (Autos verkauft man wohl nicht.) Dass sich aber aus diesem beschriebenen „begrenzten Warenangebot“ die besondere Stellung des DOC ergibt, die es ausschließt. dass der konventionelle Einzelhandel vom DOC zu sehr beeinträchtigt wird, ist völlig unverständlich. Wer legt nach welchen Maßstäben fest, was „unterhalb der üblichen Preise“ liegt? Ob bei den sonstigen Sortimenten auch nur „Markenwaren“ verkauft werden dürfen oder nicht, geht aus dem Vertragstext nicht genau hervor. Aber das ist auch eher bedeutungslos, denn nach welchen Kriterien eine Ware zur Markenware und nach welchen Qualitätskriterien ein Hersteller den Nimbus eines Markenartikelherstellers erworben hat, ist dem Vertragstext auch nicht zu entnehmen. Man sollte den Vertrag ergänzen und eine gültige Liste definitiv ausgeschlossener Waren aufstellen, um dem alle zwei Jahre kontrollierenden Gutachter (mit oder ohne vorherige Anmeldung?) und den konkurrierenden Ladeninhabern eindeutige Regelungen an die Hand zu geben. (124) Spielberggasse, nur „Anliegerverkehr“ an der … beim Netzfall 4: Aber 4 ÖPNV-Buslinien, ein Teil des DOC-Lieferverkehrs, DOC-Reisebusse, Nutzer der Parkgarage an der Hardtstr sollen sie nutzen dürfen. Die genaue Lokalisation der Beschilderung ist ein vielschichtiges Problem und bisher unklar. Darüber sollte man sich noch einmal gründliche Gedanken machen unter Beachtung der Straßenverläufe im Stadtplan. Stadtklima s. Klimatope (125) Standort am Stadion, Nachteile des DOC-…; Standortverlagerung von der Blume zum Stadion [BegrBeBbPl. 2/2015, S 27; 01/2016, S. 33]: Das Plangebiet wird grundsätzlich als ein für eine DOC im VillageStil Ansiedlung [!] geeigneter Standort angesehen“. Nach der [BegFNPÄnd 2/2015, S. 16] stehen „weitere Alternativstandorte für eine DOC im Village-Stil“… „in Remscheid nicht zur Verfügung.“ Warum dieser Standort nur „grundsätzlich“ geeignet sein soll, wird an keiner Stelle erörtert, wäre aber sehr wissenswert. Er ist denkbar ungeeignet. Im nächsten Zitat wird offenbart, dass die Alternativlosigkeit des Standortes Stadion Lennep für das DOC darauf beruht, dass der Investor seinen für den Village-Charakter notwendigen Platzbedarf in Remscheid nur an dieser Stelle decken kann, nachdem der Standort Blume nicht genehmigt wurde. Diesem Investor geht es um die möglichst große Fläche. Bei Verweigerung des Verkaufs einer so großen Grundfläche und Suche nach einem weniger beanspruchenden Investor wäre ein FOC in Remscheid bei geringeren Vorleistungen durch die Stadt möglich. Die Behauptung, dass es um das Besondere eines „DOC“ gehe, beruht nur auf einer Marketingstrategie dieses Investors, aber nicht auf relevanten Unterschieden zwischen FOC und DOC. Dass auch das Kriterium „Verträglichkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild“ den Standort Stadion Lennep nicht aus dem Rennen werfen konnte, kann nur dadurch begründet werden, dass auch dieses Kriterium für die Planer kein wesentlicher Faktor ist. Das DOC ist nicht nur mit dem Orts-und Landschaftsbild Lenneps unvereinbar. Es ist auch für die in Lennep primär nowendige Nahversorgungsfunktion ein schwerer Nachteil. Mit der DOC-Ansiedelung unmittelbar neben dem Altstadtkern „soll die Funktion Lenneps als Handelsstandort gestärkt werden.“ Lennep soll von einer Kundschaft profitieren, die zum allergrößten Teil nicht am Ort wohnt, und deren Umsatz nicht primär in die Kassen städtischer Bürger und/oder der Stadtkasse dieses einzigartigen Handelsstandortes fließen werden. Besitzer und Betreiber der DOC-Exklave widmen sich dem Ziel der „Steueroptimierung“, wobei in Remscheid und auch weiter im Lande möglichst wenig ankommen soll. Remscheid bescheidet sich damit, von den Brosamen leben zu wollen, die von des Reichen Tisch fallen könnten. Für eine bis über beide Ohren verschuldete Stadt ist das ein merkwürdiges Geschäftsmodell. Der in der Stadt steuerpflichige Bürger sollte sich vor diesem Geschäftsmodell fürchten. In seinem Portemonnaie wird es sich negativ bemerkbar machen. (126) Steueraufkommen der Stadt Remscheid ohne/mit DOC: Das ist ein Geheimnis, zu dessen Klärung die Stadt nichts beizutragen weiß. (127) Steueroptimierung: [Städteb.V. § E 4 (5)]: Stadt und Investor bemühen sich gemeinsam um eine steueroptimierte Beauftragung von Leistungen. (128) Straßenausbau, weiterer Ein weiterer Straßenausbau über den hinaus, durch den in der Verkehrsuntersuchung die Verkehrsqualität von mindestens „D“ vorhergesagt werden konnte, wäre noch teurer und wegen zu hoher Kosten nur in beschränktem Umfang möglich. Die in der Verkehruntersuchung aufgestellte Behauptung, die Verkehrsqualität D sei bei Straßenausbaumaßnahmen die üblicherweise angestrebte Qualitätsststufe, bedeutet, dass weitere Ausbaumaßnahmen erst bei einer Verkehrsqualität von E oder sogar F erfolgten. Wie deren Finanzierung durchgesetzt werden könnte, ist der Zukunft überlassen. Wegen der in der VU unterschätzten Verkehrsvermehrung bei Zustand mit DOC könnte bei großem Erfolg des DOC dieser Zeitpunkt sehr bald eintreten. Im [Städteb. V. 2/2015, § E 1 (3), (5)] bleibt offen, welcher Ausbauvorschlag an der Trecknase umgesetzt wird. Dabei ist fraglich, ob die verlängerte Einfädelungsspur aus der Kölner Str. nach Remscheid gebaut wird oder nicht. Die Linksabbiegerspur am Talsperrenweg auf die Ringstraße und die Aufstellmöglichkeit für Linksabbieger von der Ringstraße in die Schwelmer Straße werden zunächst nicht gebaut. Da soll wie bei der Ampel für Fußgänger an der Fontanestraße über die Ringstraße abgewartet werden, wie sich die Verkehrssituation entwickelt. Der Ausbau soll nur im „Bedarfsfall“ erfolgen. Der wird durch Unfallberichte und/oder Gutachter erst ab dem 2. Jahr nach der Inbetriebnahme des DOC festgestellt. (129) Straßenentwidmungen (Wupperstraße, Röntgenstraße): Die Wupperstraßenentwidmung soll im Rahmen der Entscheidung über die Genehmigung des Bebauungsplans erfolgen. Wie und wann über die Zerstörung des Röntgenstraßenendes an der Ringstraße entschieden wird, ist bisher nicht bekannt. 130) Synergieeffekte: Sie werden durch das DOC für „bestehende Einzelhandelsstrukturen, Dienstleistungsangebote, Gastronomie, Kultur und weitere touristische Angebote“ [BegBeBpl. 2/2015, S. 26] erwartet oder gewünscht. Im ZVB Lenneps sind zur Zeit Lebensmittel, Uhren/Schmuck, Optiker, Bekleidung für definierte Zielgruppen, Apotheken, Drogeriemarkt, Billigtextilien, Reisebüros, Buchhandlung, Blumen, Gastronomie mehr auf bescheidenem Niveau, das Röntgen-Museum und Geburtshaus und zwei kleinere Veranstaltungsorte für Vorträge, Kabarett, Kammermusik u.ä. vorhanden. Bei allen diesen Angeboten ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie von den DOC-Kunden in größerem Umfang in Anspruch genommen werden, da deren Erwartungen beim DOC-Besuch in ganz andere Richtung gehen. In die erhoffte positive Bilanz durch diese Synergieeffekte sind zunächst die als Vorleistung eingebrachten Infrastrukturverluste als langfristig negativ wirkende Posten aufzunehmen. Weiter macht es die im Vergleich mit dem DOC unvergleichlich geringere Attraktivität der Lenneper Einkaufsmöglichkeiten für die übergroße Mehrheit aller DOC-Kunden unwahrscheinlich, dass sich in Lennep höhere Umsatzgewinne als Kaufkraftabflüsse ergeben werden. In Remscheid selbst ist das fast sicher auszuschließen. (130) Tourismus, sanfter oder event shopping… zum Preis einer massiven Verkehrsvermehrung: [020.16.2]: Wenn zur Steigerung der Attraktivität Lenneps und/oder Remscheids die Bündelung individueller Möglichkeiten erforderlich ist, um Verluste durch das DOC zu verhindern, dann kann das auch ohne DOC und den damit verbundenen Verlust an Wohnqualität geschehen. „Dann sollten wir eher auf sanften, weniger umweltschädlichen Tourismus setzen.“ Um das Tourismuspotenzial der Outlet Center nachzuweisen wird mehrfach die folgende Schrift empfohlen: Thomas Hüttner: Factory Outlet Center. Destination im Shoppingtourismus und Potenzial für die regionale Tourismuswirtschaft Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des FOC „Wertheim Village“ in Wertheim 2011 (GMA) Werden da nur Mutmaßungen, Wahrscheinlichkeiten oder beweisbare konkrete Ergebnisse beschrieben, die eindeutig dem FOC zuzuschreiben sind? Aber wenn Letzteres der Fall sein sollte, wäre zu bedenken, dass Bergisches Land, Lennep und Remscheid in keiner Weise mit dem Spessart, Wertheim, Main- und Taubertal vergleichbar sind, was die Landschaft, aber erst recht nicht, was das Klima und die Witterung anbelangt. (131) Trecknase, die Rechtsabbiegerspur aus der Kölner in die Lenneper Str an der… : Die Rechtsabbiegerspur aus der Kölner in die Lenneper Straße wird im Städtebaulichen Vertrag § E 1 (3) nicht erwähnt, wohl aber die Ampelschaltungsoptimierung: „Für die vorliegende Planung sind ausweislich der Verkehrsuntersuchung (Anlage 5) keine weiteren Ausbaumaßnahmen für die so genannte „Trecknase“ erforderlich. Die Signalsteuerungen sind nach Fertigstellung aller im Zuge der Planung erfolgenden Straßenausbau- und/oder sonstigen Anpassungsmaßnahmen zu optimieren.“ An den Ausbaukosten der Trecknase ist der Investor nicht beteiligt. Welche Version der Verkehrsuntersuchung in der Anlage 5 vorliegt, ist unbekannt. Tunnellösung s. Netzfall 1 (132) Umsatzumverteilung: Sie wird in Folge der Annahme einer zu großen Zone 1 (s.d.) in der Auswirkungsanalyse (s.d. und unter Kaufkraft) unterschätzt. Umweltüberwachung s. Monitoring (133) Verhandlungen mit dem Investor: Gleichberechtigte …. auf Augenhöhe fanden nie statt. Die Ziele des Investors, aus denen sich fast alle schwer wiegenden Nachteile der DOC-Planung für Lennep ergeben, standen von Anfang an unverrückbar fest. Gegenstand des Grundstückskaufvertrages ist der Funktionsplan des Investors. Die städtebauliche Planung ist daher an den Vorgaben des Investors auszurichten. Jederzeit rückgängig zu machende Abstriche hat der Investor nur bei der Zahl der Stellplätze im sog. Parkhaus auf dem Kirmesplatz gemacht. Der sich daraus ergebende Parkdruck bei Hochbetrieb im DOC wird primär für Lenneper negative Folgen haben. Eine Aufstockung des Parkhauses kann jederzeit in Angriff genommen werden. (134) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche des DOC („mindestens 20.000 qm“). steht nicht fest, aber alle Gutachten zu den Auswirkungen des DOC gründen auf der Annahme 20.000 qm Verkaufsfläche. In Lennep gibt es bisher etwa 7.120 qm VKF. Durch das DOC sollen mindestens 20.000 qm + 1000 qm Gastronomie + 300 qm für Sonderverkäufe = mindestens 21.300 qm (+ 300 %) hinzukommen. Die extreme Zunahme der … durch das DOC erfolgt trotz vieler Leerstände bei den Einzelhandelsverkaufsflächen. Deutsches Institut für Urbanistik (DIFU): „dass eine starke Ausweitung des Flächenangebots das bestehende Hauptgeschäftszentrum stärkt, tritt nicht auf.“ In Abhängigkeit vom geschäftlichen Erfolg des DOC ist das Verlangen des Investors nach einer Verkaufsflächenvergrößerung seines DOC sicher. Dann werden alle Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag zur Begrenzung der Gesamt- und der Verkaufsflächen aller Sortimente hinfällig. Dass die Flächen für Gastronomie und für an 60 Tagen des Jahres mögliche Sonderverkäufe (1,5 % der Vkf) nicht zur Verkaufsfläche hinzugezählt werden, ist nicht nachvollziehbar. (135) Verkaufsfläche, Festsetzung der…: [BegFNPÄnd 2/2015, S. 17] „lm Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 657) wird die Verkaufsflächenobergrenze für ein DOC auf in Summe maximal 20.000 m2 festgesetzt. Analog dazu wird in der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Sondergebiet für ein Hersteller-Direktverkaufszentrum für Markenartikel (Designer Outlet Center) mit einer maximalen Verkaufsfläche von 20.000 m2 dargestellt.“ In der Erwiderung auf [007.3.10] steht: „Eine mögliche Erweiterung des DOC steht nicht in Aussicht und ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.“ Damit wird verklausuliert zugegeben, dass die Verkaufsfläche auf Dauer nicht festgeschrieben wurde. Das wird in [012.11] noch etwas deutlicher: „Im Falle einer geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche des DOC ist die Verträglichkeit neu zu prüfen und der Bebauungsplan entsprechend anzupassen.“ Dagegen in [012.14.11]: Eine Überschreitung der Verkaufsfläche oder die Umwidmung von derzeit NichtVerkaufsflächen zu Verkaufsflächen mit der Konsequenz einer Überschreitung der jeweils begrenzten Verkaufsfläche einzelner Sortimente oder der Gesamtverkaufsfläche ist unzulässig und nicht genehmigungsfähig. Eine beim Centro in Oberhausen versuchte Beschränkung der Verkaufsfläche auf eine maximale Größe durch Eintragung als Baulast erwies sich als rechtlich nicht haltbar. Wenn überhaupt, sei eine Eintragung im Flächennutzungsplan und im Gebietsentwicklungsplan dafür notwendig gewesen. Die Eintragung im Gebietsentwicklungsplan war aber von der Bezirksregierung als nicht zum GEP gehörend abgelehnt worden. Daraus kann gefolgert, dass die Verkaufsfläche des DOC und die damit einhergehende Verkehrsvermehrung auf Dauer nach oben unbegrenzte Größen sind. Sowohl Verkaufsfläche als auch die durch das DOC verursachte Verkehrsvermehrung mit allen Folgen sind dehnbare Größen (136) Verkaufspreise im DOC: McArthurGlen wirbt für seine DOC damit, dass dort „Markenware“ preiswert zu „30 – 70% des UVP“ gekauft werden kann. Wie oft Waren noch zum UVP verkauft werden, ist ein sorgfältig gehütetes Geheimnis. Im städtebaulichen V. steht nur: „unterhalb der üblichen Preise“. Für Markenware (s. d.) wurde in Remscheid wegen der Unklarheiten, was darunter zu verstehen ist, eigens eine Remscheider Definition ausgearbeitet. Der DOC-Kunde muss akzeptieren, dass bei einem Kaufpreis viele Unklarheiten bestehen. (137) Verkehr, „leistungsfähige Abwicklung“ des: Die wiederholte Versicherung, dass nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung der „Verkehr leistungsfähig abgewickelt“ (Verkehrflussqualität Ausreichend) werden könne, ist stark zu bezweifeln. Bei nur geringen Abweichungen von vielen Annahmen („Kennziffern“) in der Verkehrsuntersuchung, die als Voraussetzung der vielfach attestierten Verkehrsqualität „D“ notwendig sind, ist die Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufes nicht mehr gewährleistet. (138) Verkehrsanbindung, die Erreichbarkeit des DOC mittels PKW und LKW: [BegBeBbPl. 2/2015, S 27]: Das DOC-Gelände ist „von der A1 gut erreichbar.“ Das Gegenteil ist der Fall: Das DOC liegt nicht neben einer Autobahnanschlussstelle oder an kreuzungsfreiem Autobahnzubringer wie andere DOC-Standorte. Es ist nur über die größten Teils zweispurige Ringstr., über 13 Ampelanlagen auf 5,3 km, viele Kreuungen ohne LSA und drei ganz hindernisreiche Knotenpunkte [A1 AS Lennep mit Ring-Lüttringhauser Str. + Autobahn- + Eisenbahnbrücke; Ring-Rader Straße mit 21 Fahrspuren auf engstem Raum, drei LSA und zwei Einfädelungsspuren in kurzer Entfernung; Trecknase mit zwei unmittelbar hinter der Kreuzung endenden Einfädelungsspuren und einer eng benachbarten LSA] erreichbar. An der Ringstraße liegt über große Strecken Wohnbebauung. Der in 700 m Entfernung gelegene Bahnhof Lennep ist ein Regionalbahnhaltepunkt. Die Regionalbahn verbindet in einem Dreiviertelkreis die Nachbarstädte Solingen-Remscheid-Wuppertal miteinander. Die Regionalbahnlinie hat keine Bedeutung für den überörtlichen Verkehr. (139) Verkehrsaufkommen durch das DOC: In den verschiedenen Verkehrsuntersuchungen zur DOC-Planung in Remscheid wurden als zusätzliche PKW- Fahrten durch das DOC (Kunden und Personal) an Normalwerktagen (Mo - Fr) 6585 bis 5170 und an Samstagen 8817 bis 12662 Fahrten/Tag angegeben. Im Verlauf der Zeit wurde eine immer größere Verlagerung des Kundenverkehrs von den Normalwerktagen auf den Samstag vorausgesagt. (140) Verkehrsflusssimulation: Trotz aller optimistischen Vorbedingungen ergibt sie mehrfach nur die Verkehrsqualität von D. Die Filmsequenz zeigt mit fünffacher Geschwindigkeit den Verkehrsablauf am Samstagmittag. Die als LKW sichtbaren Fahrzeuge sind zum großen Teil ÖPNV-Busse, die wegen ihrer hohen Anfahrgeschwindigkeit kein wesentliches Hindernis für den PKW-Verkehr darstellen. In der Simulation fehlen die langsamen Schwer-LKW, die Mo-Fr den Verkehrsablauf während der Spitzenverkehrszeit negativ beeinflussen. Den erstaunlich flüssigen Verkehrsablauf an den Einfädelungsspuren der Verkehrsreißverschlüsse kann man nur in sehr kurzen Sequenzen und nur durch genaues Hinschauen bewerten. Auch wenn man berücksichtigt, dass der Film im Zeitrafferverfahren mit fünffacher Geschwindigkeit abläuft, ist die Reibungslosigkeit, mit der sich Stockungen an diesen Engpässen beseitigt werden, zumindest in höchste Maße erstaunlich. (141) Verkehrsqualität (s. a. Wartezeiten): Die erreichbare …wurde nur mittels Simulation nachgewiesen. Es ist unklar, wieweit die im Simulationsmodell angenommenen Bedingungen - vor allem die in der Simulation vorausgesetzte Qualität der Ampelanlagensteuerungen - in die Realität umgesetzt werden. Trotz vielfach in der Simulation optimierter Bedingungen wurde in allen untersuchten Belastungsfällen an vielen Kreuzungen nur eine Verkehrsqualität von D erreicht. Von dieser wird allerdings mittlerweile behauptet, das sei die vielfach angestrebte Verkehrsqualität bei Straßenausbaumaßnahmen. Nicht mehr tolerierbar sei erst das „F“. S. a. [007.3.13]: „Der ständige Reststau bei Verkehrsqualitätsstufe „D“ ist „nicht gleichbedeutend mit einer Überlastung, (dies entspräche der Qualitätsstufe F).“ Dazu gibt es auch die Meinung, nach D komme erst noch E als Sicherheitspuffer vor dem F, was dann wirklich nicht mehr gehe. Wie konnten da allzu optimistische Remscheider Ratsmitglieder in der Ratssitzung am 12.12. 2013 mit dem sog. Grundsatzbeschluss zum DOC-Grundstückskaufvertrag und von ihnen verführte Bürger meinen, die erreichte Verkehrsqualität müsse besser als D werden? (142) Verkehrsreißverschlüsse: Sie entstehen an der Trecknase für Linksabbieger aus Remscheid am Anfang der Kölner Straße, für Geradeausfahrer aus Remscheid am Anfang der Ringstraße, auf der Ringstraße kurz vor der Kreuzung mit der Hentzenallee für Fahrten Richtung Lüttringhausen und ganz kurz hinter der Kreuzung Ring/Rader Str. in Richtung Remscheid und an der A1-AS in der Auffahrt Richtung Dortmund. Diese Reißverschlüsse sind vor allem wegen der zum Teil sogar extrem kurzen Einfädelungsspuren ein sehr wirksames Verkehrshindernis (40 – 105 Meter). (143) Verkehrsstaugefahr: Die … auf den Zufahrtsstraßen zum DOC ist sehr hoch wegen der dicht beieinander liegenden Ampelanlagen und ganz besonders hoch wegen der fünf Verkehrsreißverschlüsse (s. d.) mit sehr kurzen Einfädelungsspuren. Die Entgegnung zur Einwendung [016.1], in der der Zusammenhang zwischen diesen Reißverschlüssen und der Staugefahr thematisiert wird, lässt erkennen, dass die Stadt entweder nicht in der Lage ist, diesen Zusammenhang zu erkennen, oder nicht bereit ist, diesen zuzugeben. In der Entgegnung kommt „Reißverschluss“ weder wörtlich noch sinngemäß vor. (144) Verkehrsuntersuchung, Untersuchungsauftrag der: [VerkU. 2/2015, S. 4]: „Die […] wurde beauftragt, die Realisierbarkeit des Vorhabens zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung einer funktionsfähigen Verkehrserschließung zu ermitteln. Der Untersuchungsraum umfasst die Straßenzüge Lüttringhauser Straße/ Ringstraße/ Lenneper Straße zwischen den beiden A1-Autobahnanschlussstellen und dem geplanten Vorhaben am Röntgenstadion in RemscheidLennep sowie das Straßennetz im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens.“ Die in Remscheid zunächst übliche Namensgebung war „Machbarkeitstudie“. Darauf deutet auch noch der Satz auf S. 106 hin: „Abschließend ist festzustellen, dass für die vorliegenden Planungen für das DOC die Machbarkeit des Bauvorhabens unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten (Kapazität der Verkehrsanlagen, Qualität des Verkehrsablaufs) unter der Voraussetzung einer Realisierung der für den Netzfall 4 entwickelten Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität der Verkehrsanlagen und zur Gewährleistung einer angemessenen Qualität des Verkehrsablaufs nachgewiesen werden konnte.“ Es ist nicht klar, wieweit die Maßnahmen, auf die hingewiesen wird, realisiert werden. Sie bilden die Voraussetzungen für die in der Simulation vorausgesagte Verkehrsqualität. Im Entwurf des Städtebaulichen Vertrags 2/2015 wurde auf den Aufstellungsraum für Linksabbieger von der Ring- in die Schwelmer Straße und auf die Linksabbiegerspur vom Talsperrenweg auf die Ringstraße verzichtet. In einer der Eingaben bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die schlechte Verkehrsqualität für die von der Schwelmer Straße auf die Ringstraße einbiegenden Fahrzeuge angesprochen. In der Entgegnung der Stadt wurde die jetzt stornierte Aufstellmöglichkeit für in der Gegenrichtung links abbiegende Fahrzeuge als Verbesserung angekündigt. Nach der Simulation hat nur dieser sparsame Ausbau für einen anderen Fahrzeugstrom überaus erstaunliche verbessernde Wirkung für die aus der Schwelmer Straße einbiegenden Fahrzeuge mit sich gebracht. Dass jetzt auf diesen Ausbau verzichtet werden soll ist, sehr verwunderlich. Ohne diesen Ausbau wurden nach HBS an dieser Einfahrt von der Schwelmer Str. nach links auf die Ringstraße in der Verk.U. 01/2014 mittlere Wartezeiten von 50,2; 327 und 220 Sek.ermittelt. Das entspricht der mangelhaften Verkehrsqualität „E“.. Der beschränkte Untersuchungsauftrag ist die Ursache dafür, dass die Auswirkungen der DOC-Planung auf den innerstädtischen Gesamtverkehr überhaupt nicht beachtet wurden. Infolge der Wupperstraßensperrung, der Parkplatzverluste und die Verlagerungen der Infrastruktur an die äußersten Ränder Lenneps wird es zu erheblicher innerstädtischer Verkehrvermehrung kommen. (145) Verkehrsvermehrung durch das DOC in Lennep, Ursachen der: Die DOC-Planung verursacht durch viele einzelne Faktoren eine Verkehrsvermehrung in Lennep und damit auch auf Wohnstraßen. Viele Fragen danach während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nur damit abgetan, dass der Verkehr der DOC-Kunden nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung leistungsgerecht abgewickelt werden könne. Es geht aber bei diesen Fragen eher um den Verkehr der ortskundigen Einheimischen mit Kenntnis von Schleichwegen. Dazu wird von den Autoren der Verkehrsuntersuchung nur gesagt, der Individualverkehr lasse sich [nur von ihnen?] nicht voraussagen. Sie sind aber auch zu keiner Untersuchung des möglichen Schleichwegverkehrs aufgefordert worden. Faktoren, die zu dieser Verkehrsvermehrung beitragen, sind der Parkplatzverlust für Lenneper Bedürfnisse und der dadurch erzeugte Parksuchverkehr zu den weiter vom Zentrum entfernt liegenden Parkplätzen, der Verkehr zu den dezentral gelegenen sog. Ersatzstätten, der verdrängte Wupperstraßen- und Röntgenstraßenverkehr, die Verkehrsvermehrung auf der Ringstraße mit der erschwerten Zufahrt für Einheimische, die z. B. an Ringel-, Hermannstr. aufgefordert werden, ihren Weg woanders zu suchen. Für die Schwelmer Str. fehlen entsprechende Empfehlungen. (146) Verkehrszählungen, Zeitpunkte der: Die Annahmen in der Verkehrsuntersuchung beruhen auf Verkehrszählungen an der A1-Anschlusstelle Remscheid-Lennep (Blume) am Donnerstag, dem 08.09.2011 von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr, und am Samstag, 17. 09. 2011 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der erste Schultag nach dem Sommerferienende war der 7. 9. Die gegenwärtige Verkehrsbelastung an den Knotenpunkten Lüttringhauser-Ringstr. bis zur A1 Zufahrt Remscheid an der Lenneper Str. wurde am Donnerstag, dem 10.01.2013 von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am Samstag, 12.01.2013 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Rahmen einer Verkehrszählung erhoben. Der Schulbeginn nach den Weihnachtsferien war am 7.1. Aus diesen Gründen ist mit diesen Zählungen keinesfalls der „Ist-Zustand“ (durchschnittlicher täglicher Verkehr an allen Werktagen) und erst recht nicht der Zustand kurz vor Einweihung des DOC belegt. Nach aller Erfahrung ist in der ersten Woche nach einem Ferienende, an deren Donnerstagen und Samstagen die Zählungen stattfanden, nicht mit dem üblichen Verkehrsaufkommen in dieser Jahreszeit zu rechnen. [007.3.9]: „Die … berücksichtigen nicht die Verkehrsspitzen des Schülerverkehrs von 7 – 9.00 Uhr an der Normalwerktagen und mittags.“ Die Entgegnung der Stadt stellt klar, dass in der von ihr beauftragten Verkehrsuntersuchung nur die Frage relevant war, ob während der allgemeinen Hauptverkehrszeiten durch Überlagerungen des DOC-Kundenverkehrs mit der nachmittäglichen Spitzenstunde [Donnerstag 17 – 18.00 Uhr] Beeinträchtigungen auftreten können. Die durch das DOC verursachte Veränderung des Verkehrs der Einheimischen wurde nicht beachtet. Weil sich das Gutachten nur auf diese Zeiten beschränkt, wird auch eine zusätzliche Belastung durch den DOC-Lieferverkehr während der morgendlichen Rushhour nicht untersucht. Verödung der Innenstädte: (147) Versiegelungsgrad, im Plangebiet und Vermehrung des…: In der [BegFNPÄnd. 2/2015, S. 18]: wird in der Flächenbilanz für das Plangebiet festgestellt, dass es zu einer Abnahme der „Grünflächen“ von 60.300 qm (6,03 ha) auf 500 qm (0,05 ha) kommen wird. Das ist eine Abnahme der Grünflächen um 59.800 qm (- 99 %) in Folge der eintretenden gesamten Versiegelungszunahme. Von der Fläche, die für das DOC verkauft werden soll, sind bisher nur 19.000 qm von 69.000 (28%) versiegelt. Durch die DOC-Planung würden fast 100% der Fläche des DOC-Dorfes + 80% des Kirmesplatzes = 65.200 qm (94,5 %) des ganzen DOC-Geländes versiegelt. Die DOC-Planung verursachte bei Realisierung eine Zunahme der versiegelten Fläche um 46.000 qm allein auf den an den Investor verkauften Grundstücken. Darin sind die Flächen für den erforderlich werdenden Straßenausbau nicht enthalten. Darüber hinaus verursachen die im Rahmen der DOC-Planung notwendig werdenden Infrastrukturverlagerungen noch weitere Flächenversiegelungen. Sie gehören auch noch in die Versiegelungsbilanz des DOC. Nach der [BegBeBPl. 2/2015, S. 56]: kommt es „Mit der Versiegelungszunahme“… „zu einer Einschränkung/Verhinderung der Boden-Wasser und Boden-Luft Austauschvorgänge“ sowie „zum Verlust des Bodens als Standort für Vegetation und Lebensraum für Bodenorganismen.“ „Es gehen Frei-, Rückzugsund Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren oder werden eingeschränkt.“ Dass bei einer solchen Zunahme der Versiegelung im innersten Stadtbereich die Verträglichkeit des DOCProjektes mit dem Schutzgut Landschafts- und Stadtbild verkündet wird, ist völlig unverständlich. Die Versiegelungszunahme ist nur eine der für das Landschafts- und Stadtbild negativ zu bewertenden Auswirkungen der DOC-Planung. Zu Anfang der DOC-Planung an diesem Standort wurde übrigens versucht, dem Publikum klarzumachen, dass der Standort durch die viel geringere Zunahme versiegelter Flächen dem Standort Blume vorzuziehen sei. Durch diese extreme Versiegelung ist eine Regenwasserversickerung im Plangebiet, die bisher auf den unversiegelten Flächen bestand, nicht mehr möglich. In der [BegBeBPl. 2/2015, S. 43] werden aber die vorhandenen Auffüllungen und Bodenbelastungen dafür genutzt, diese drohende Versiegelung als vorteilhaft darzustellen. [BegBeBPl. 2/2015, S. 44]: „Die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen“ sollen „einen im Rahmen der Planung möglichen ökologischen Beitrag leisten, die im Plangebiet anfallende Flächenversiegelung zu minimieren bzw. zu kompensieren.“ Dieser Beitrag ist in Anbetracht des Ausmaßes und der Lokalisation der drohenden Versiegelung völlig bedeutungslos. Die DOC-Planung widerspricht den Zielen des Bundes und des Landes NRW, den Flächenverbrauch und damit die Versiegelung des Bodens zu reduzieren. …: (148) Versorgungsbereich, zentraler, Einfluss des DOC auf den…: Remscheid mit noch 109.000 Einwohnern hat fünf zentrale Versorgungsbereiche und einen Sonderstandort. [BegrBebPl. 2/2015, S. 10]: „Zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des Ziel 2 LEP NRW können sich nicht nur aus den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen, sondern auch aus entsprechenden gemeindlichen Planungen ergeben (vgl. Begründung zu Ziel 2 LEP NRW).“ Ein …hat nach Art, Lage und Zweckbestimmung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsgebiet zentrale Funktion. Diese Funktion besteht darin, die Versorgung eines Gemeindegebietes oder eines Teilbereichs mit einem auf den Einzugsbereich abgestimmten Spektrum an Waren des kurz,- mittel,- oder langfristigen Bedarfs sicherzustellen … Er setzt zudem eine integrierte Lage voraus“ [OVG NRW, Urteil v.22.11.2010 – 7 D 1/09.NE –]. Der zentrale Versorgungsbereich Lennep wurde eigens dafür erweitert, dieses DOC möglich zu machen, weil es keinesfalls in einen schon bestehenden ZVB Remscheids gepasst hätte. [BegrBebPl. 2/2015, S. 23]: „Der zentrale Versorgungsbereich Stadtbezirkszentrum Lennep/ DOC besteht zum einen aus dem Stadtbezirkszentrum und zum anderen aus dem Teil des zentralen Versorgungsbereichs mit der besonderen Versorgungsfunktion DOC.“ Ob die oben aus dem Urteilstext zitierte Funktionsbeschreibung auch die „besondere Versorgungsfunktion DOC“ – über den unmittelbaren Nahbereich hinaus“ (bis zu 90 km Entfernung) = „überregionale Versorgungsfunktion“ - umfasst, ist eine der ganz wichtigen und strittigen Fragen zur DOC-Planung. Bezogen auf die Städtebaulichen Auswirkungen des DOC auf den ZVB in Lennep ist festzustellen, dass die Zahl der Leerstände im Vergleich mit der Abb. 04 aus dem [EHK 9/2014, S. 76] deutlich zugenommen hat. Der ZVB Lenneps ist als vorgeschädigt anzusehen. Die Erweiterung dieses ZVB wird um den Preis extremer Infrastrukturverluste erkauft und führt die vorherigen Absprachen eines regionalen EHK ad absurdum. (149) Verteilung, ungleiche von Vor- und Nachteilen: Sie ist ein ganz herausregendes Merkmal der DOC-Planung. Bei Realisierung des DOC entstände sie nicht nur zwischen den Einwohnern Lenneps, zwischen Lennepern und anderen Remscheidern, sondern auch zwischen Remscheid und dem Investor. Vertrag, städtebaulicher: mit Kann-, Ausnahmeregelungen und Unklarheiten: Fehlende Datumsangaben bei den Gutachten in § A 2, 3; Touristenbüro im Vertragsgebiet, fehlende Anlage, in der das Vertragsgebiet dargestellt wird, Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben im Vertragsgebiet, fehlende grüne, blaue Schraffierung in Anlage 1,2; zu Diese Verfahrensweise, den Bürger bei Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen der Bauleitplanung auf nicht ausreichendem Wissensstand zu halten, setzt sich während der zur Zeit stattfindenden Offenlage fort. Der Städtebauliche Vertrag liegt nur im Entwurf vor, so dass der Bürger sich nicht sicher sein kann, dass er sich auf bisher darin enthaltene für ihn wichtige Regelungen verlassen kann. (150) Vertragsgebiet: Es umfasst die Grundflächen Lenneps, die von den Regelungen des städtebaulichen Vertrags betroffen werden. [Städteb. V. 2/2015 § V 4]: Warum vom Touristenbüro behauptet wird, es werde im „Vertragsgebiet“ errichtet, ist unklar. [Städteb. V. 2/2015 § V 1 (10)]: Dass die Einrichtung „sonstiger, nicht großflächiger oder großflächiger Einzelhandelsbetriebe, Fachmärkte und Einkaufszentren im gesamten Vertragsgebiet“ [und nicht nur im Plangebiet] ausgeschlossen wird, bedarf der Klärung, wo genau die Flächen des Vertragsgebietes liegen. Die Anlage 2 des Städtebaulichen Vertrages ist in der mit der Ratsvorlage zur Offenlage versandten Version nicht enthalten. Daher kann dieser Vertragsinhalt während der Offenlage nicht bewertet werden. (151) Village-Stil, DOC im …: Hinter dieser Wortschöpfung verbirgt sich die im Städtebaulichen Vertrag 2/2015, S. 30 unter den Rücktrittsgründen vom Vertrag aufgeführte Vorbedingung des Investors für sein DOC: die „flächenmäßig überwiegend erdgeschossige Anordnung.“ Der zu Lasten der Einwohner der Standortgemeinde gehende dafür notwendige große Flächenverbrauch mit an so genanntem integriertem Standort besonders großen Nachteilen und Auswirkungen wurde nie in Frage gestellt, Der Flächenverbrauch wird als unvermeidbare Folge der Planung dargestellt. Die Neuerschaffung eines ummauerten und nachts abgeschlossenen Dorfes [Leprakolonie, Ghetto] in unmittelbarer Nachbarschaft einer ehemals ummauerten Kleinstadt, deren Mauer vor mehr als 200 Jahren abgerissen wurde, kann nur als geplante Ironie der Geschichte bezeichnet werden. Nach den neuen Planungen (10/2015) scheint hier ein Umdenken eingetreten zu sein. Auf einer Planzeichnung werden 6 Zugänge ins DOC-Dorf angedeutet. Zu den Öffnungszeiten und den nach Ladenschluss der DOC-Shops zugänglichen Bereiche des DOC-Dorfes gibt es keine Informationen. (152) Vorstellungen, planerische…der Bürgerinnen und Bürger: [BegrBeBPl. 2/2015, S. 25]: Die … wurden bei den wesentlichsten Folgen der Planung völlig missachtet. Das Votum für einen ganz anderen Standort auf der grünen Wiese unmittelbar neben einer Autobahnanschlussstelle wurde zu Unrecht als Zustimmung zum Standort Lennep umfunktioniert. Dadurch wurde eine Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit über das Für und Wider dieser DOC-Planung in Lennep von Anfang an niemals möglich. Die schweren Nachteile der Planung, die zum größten Teil gerade das Gegenteil von dem bewirken, was hier als Kriterien für Gender Mainstreaming aufgeführt wird, standen und stehen unverrückbar fest. Über das, was bei der Planung „sinnvoll und erforderlich“ ist, kann erst die gerechte Abwägung entscheiden. (153) Warenspektrum, Produktpalette, angebliche Sortimentsbeschränkung, Sonderstellung des DOC: Das Warenspektrum soll angeblich das DOC vom üblichen Einzelhandel unterscheiden. Daher soll das DOC keine Gefährdung des bestehenden Einzelhandels verursachen. Bei diesem Thema wird auf § V 1 des städtebaulichen Vertrages, Entwurf 2/2015 hingewiesen. Der Paragraf enthält zahlreiche unklare und auch strittige Formulierungen., Ausnahmetatbestände werden noch im gleichen oder folgenden Sätzen modifiziert, ergänzt oder mit entgegen gesetztem Inhalt gefüllt. [Beispiele: … „sind unzulässig. Sie sind ausnahmsweise…“; „an maximal 7 aufeinander folgenden Tagen“, „vom 1. Advent bis zum 31 Januar… an maximal 39 Tagen“; „ausschließlich folgende Sortimente“ [es sind sieben] und anschließend kommen „folgende Sortimente“; nicht DOC-typische Waren“ usw.] „Der Investor verpflichtet sich, die Beachtung der in § V 1 (2) bis (10)“ [Die Regelungen zur Gesamtverkaufsfläche in (1) fehlen.] „genannten Vorgaben … regelmäßig alle 2 Jahre durch Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen.“ Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass bei den nur so genannten Sortimentsbeschränkungen, den äußerst dehnbaren Formulierungen, der nur alle 2 Jahre stattfindenden Überwachung (mit Anmeldung?) in 100 – 140? DOC-Geschäften eine Übertretung dieser Vorgaben wirksam verhindern kann. (154) Wartezeiten: Die Höhe der durchschnittlichen Wartezeit (des Mittelwertes der Wartezeit vieler Fahrzeuge) entscheidet über die für eine Kreuzung ermittelte Verkehrsqualität. Bei den Kreuzungen ohne Ampeln entscheidet darüber die größte mittlere Wartezeit aller aus einer Fahrtrichtung in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeuge, bei Kreuzungen mit Ampeln die größte mittlere Wartezeit auf einer Fahrspur. Wichtig ist: Für einzelne Fahrzeuge entstehen erheblich längere Wartezeiten. Die Angaben zu mittleren Wartezeiten sind in den Anhängen der Verkehrsuntersuchung enthalten. Die konventionell nach „HBS“ -erhobenen Werte an den einzelnen Kreuzungen sind nur in sehr klein geduckten Tabellen der Anlagen VT-… zu finden. Aus diesen Werten lassen sich zum Teil nur viel schlechtere Verkehrsqualitätstufen ablesen, als später durch Simulation bestimmte deutlich kürzere mittlere Wartezeitwerte erreicht werden. Nur diese besseren Simulationsergebnisse der Verkehrsqualität werden in den Abbildungen im Text der Verkehrsuntersuchung dargestellt und von den (zu) eiligen Lesern bemerkt. Diese durch Simulation bestimmten mittleren Wartezeiten sind Säulendiagrammen in den Anlagen Sim- der Verkehrsuntersuchung zu entnehmen. Für den Laien sind die Versuche, diese Ergebnisunterschiede der beiden Verfahren zu erklären, unverständlich. Es wird angegeben, dass bei der konventionellen Beurteilung nach HBS Einflüsse durch benachbarte Knoten wie Pulkbildung und Rückstaus, aber auch die Möglichkeiten einer Koordinierung z. B. nach dem Prinzip „Grüne Welle“ unberücksichtigt bleiben. Besonders unverständlich ist, dass die zum Teil sehr deutlichen Unterschiede an Kreuzungen mit und ohne Ampelanlagen nachweisbar sind. Das geschieht unabhängig davon, wieweit die Knotenpunkte voneinander entfernt sind. In Abhängigkeit von dieser Distanz sollten doch die mittels Simulation berücksichtigten Einflussfaktoren sich unterschiedlich auswirken und die mittels Simulation nachgewiesenen Verbesserungen zumindest teilweise entfallen. Das ist nicht erkennbar. Die wichtigste und bisher unbeantwortete Frage ist, wieweit die in der Simulation angenommene Optimierung der Ampelanlagen als Voraussetzung der simuliert erreichten Verkehrsqualität beim DOC-Straßenausbau in die Realität umgesetzt wird. Welches Ausmaß der Koordinierung zwischen allen Lichtsignalanlagen auf dem Weg von der Autobahn bis zum DOC-Gelände ist zum Erreichen der dargestellten Verkehrsqualität erforderlich? Sehr bedenklich stimmt in diesem Zusammenhang die Aussage aus [12.4.] in der Abwägungstabelle, dass diverse Anpassungserfordernisse in der Steuerung der Lichtsignalanlagen auf dem Weg zwischen der Autobahnanschlussstelle Remscheid-Lennep und dem geplanten Standort identifiziert sind. Es gibt an keiner Stelle Klarheit darüber, wieweit diese Erfordernisse bei der DOC-Planung erfüllt werden. Noch wichtiger und unerklärlicher ist, dass mit dieser Formulierung der kritischste Knotenpunkt („Trecknase“ = Ring-KölnerBorner-Lenneper Straße“) ausgespart wird. An den Kosten für den Ausbau dieses Knotenpunktes ist der DOC-Investor nicht beteiligt. (155) Wege-, Straßenbeziehungen, unterbrochene: Das DOC-Gelände soll neuerdings 6 Zugänge erhalten. Über die Öffnungszeiten nach DOC-Ladenschluss ist nichts bekannt und auch nicht, welcher Bereich des DOC-Gelände außerhalb der DOCLadenöffnungszeiten zugänglich sein soll. Bisher soll maximal ein Viertel des DOC-Geländes abends (nachts ?) geöffnet bleiben. Die Wupperstraße wird zwischen Am Stadion und Mühlenstraße zerstört. Längs der Rader-, Mühlenstraße und des ehemaligen Wupperstraßenabschnitts entsteht eine mehr als 450 Meter lange Mauer. Die Ansichten des DOC-Geländes von Außen mit den hierher zeigenden Ladezonen sind in den Planzeichnungen nur sehr minimalistisch dargestellt. (156) Wiederkaufsrecht Remscheids auf die DOC-Grundstücke: Es steht nur auf dem Papier und erlischt nach 20 Jahren. (157) Wert, ökologischer des Plangebietes: Angeblich ist [BegFNPÄnd. 2/2015, S. 22]: „das Plangebiet… aktuell durch die vorhandenen Bebauungsstrukturen und großflächigen Versiegelungen“ [nach der bisherigen Flächenbilanz auf S. 18 sind es 45 %] intensiv anthropogen vorgeprägt. Der Fläche kommt hinsichtlich Boden, Luft/Klima sowie Landschaft aufgrund des hohen Versiegelungsgrades und den [!] bestehenden anthropogenen Überformungen und den z. T. belasteten Bodenanfüllungen überwiegend eine geringe Bedeutung und ökologische Wertigkeit zu.“ [BegrBeBPl 2/2015, S. 58]: „Dem Plangebiet kommt“…angeblich „überwiegend eine geringe Bedeutung und ökologische Wertigkeit zu. Ausnahme bildet hier die den Kirmesplatz einrahmende Grünkulisse aus Großbäumen sowie der Straßenbaumbestand entlang der Spielberggasse sowie Am Stadion.“ In dieser Aufzählung fehlen die großen Frei- und Grünflächen (55% nach der Aufstellung in [BegFNPÄnd. 2/2015, S. 18] ), der Baumbestand im Stadion, auf dem Gelände der Grundschule und an der Wupperstraße. Es sind exakt die ökologisch wertvolleren Teile des Plangebietes, die der Planung zum Opfer fallen sollen. Nach Realisierung der DOC-Planung wäre das Plangebiet über 98 % versiegelt. Die neu versiegelten Flächen lägen ganz über wiegend auf dem Geländeteil, der an den Investor verkauft werden soll. Das heißt, diese Grundstücke haben bisher den größten ökologischen Wert. (158) Wohnqualität, verschlechterte s. a. Lebensqualität: Nach Ansicht der Stadt kommt es bei Realisierung der DOC-Planung nur „in einzelnen Bereichen im Nahbereich des DOC“ zu Nachteilen für die Wohnqualität. Diese Ansicht ist falsch. Das Ausmaß des durch das DOC direkt (Kundenverkehr und Lieferverkehr) und indirekt (Parkplatzzerstörung, Infrastrukturverlagerung, Straßenentwidmungen) vermehrten Verkehrs wird nicht realisiert. Wenn man eine Vermehrung des Verkehrs vor der eigenen Haustür als Verschlechterung der Wohnqualität ansieht, dann wird es in ganz großen Teilen Lenneps zu einer Verschlechterung der Wohnqualität durch das DOC kommen. Dabei geht es in erster Linie nicht um die Auswirkungen eines irgendwie berechneten durchschnittlichen DOC-Kundenverkehrs, sondern es geht besonders um die Spitzenbelastungen an großen Tagen des DOC mit Sonderverkäufen, wie oft diese pro Jahr veranstaltet werden und wie oft sie mit Spitzenverkehrsbelastungen durch Einheimische zusammentreffen. In welchem Ausmaß und wie oft ist das den Einwohnern Lenneps und den Verkehrsteilnehmern, die nichts mit dem DOC im Sinn haben, zuzumuten? (159) Wupperstraße, Entwidmung der… (s. a. Netzfall 1): Die Wupperstraße ist im FNP als Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die überörtlichen Hauptverkehrszüge gem. § 5 (2) Nr. 3 BauGB ausgewiesen. Der durchschnittliche Verkehr (DTV) beträgt ca. 7000 Kfz/Tag. Zu den Folgen s. Netzfall 4. Die Stadt Remscheid behauptet zwar, dass „eine Nutzung heutiger Wohnstraßen als Durchgangsstraßen“…“nicht vorgesehen“ ist und: „Es trifft nicht zu, dass durch den Entfall der Wupperstraße Wohngebiete belastet würden, es handelt sich eher um einzelne Wohngebäude.“ Sie bleibt aber den Beweis dafür schuldig. (Wann werden aus „einzelnen Wohngebäuden“ ein Wohngebiet? Wie ist es mit dem Busverkehr (ÖPNV und Reisebusse) durch die Spielberggasse und Mühlenstraße?) Die im Netzfall 4 angedachte Verlagerung des gesamten Wupperstraßenverkehrs auf die Ringstraße zwischen Am Stadion und der Kreuzung Ring-Rader Straße macht die Schallschutzmauer an der Ringstraße neben der Geschwister-Scholl-Straße notwendig, wodurch nur die Gärten und Erdgeschosse dieses „reinen Wohngebietes“ ausreichend vor Lärm geschützt werden. Was wird aus Am Stadion, Spielberggasse, der Rospatt- und Mühlen-Hardtstraße, wenn die ortskundigen Fahrer hierher fahren, statt dem Netzfall 4 zu folgen? Wie ist es mit dem in der VU angesagten SchwerlastLiefer-LKW-Verkehr des DOC durch die Rospattstraße? Die in der Verkehrsuntersuchung vorausgesagte deutliche Steigerung des Verkehrs auf den Straßen um das DOC-Gelände, außer der sorgfältig ausgesparten Hardt- und Rospattstraße beweist, dass es durch die Wupperstraßenentwidmung auch in Wohngebieten zur Vermehrung der Verkehrsbelastung und damit des Lärms kommen wird. (160) Zahl der FOC/DOC, zunehmende: Seit Beginn der Lenneper DOC-Planung wurden Center in Bad Münstereifel und Montabaur eröffnet. In Wuppertal hat ein Investor den Antrag zum Bau von anfangs 10.000 qm Verkaufsfläche gestellt. Es sollen 30.000 werden. Weitere Pläne bestehen für Duisburg, Grafschaft und Königswinter. Ob die Planung in Werl endgültig beendet wurde, ist unklar. In Ochtrup, wo MCArthurGlen gerade eingestiegen ist, Roermond und Maasmechelen sind Center in Betrieb. Die zunehmende Zahl der FOC/DOC wird eine Verminderung des für die einzelnen Center zu erwartenden Kundenaufkommens verursachen. Die erhofften DOC-Umsätze sind auf Dauer nicht sicher. (161) Zentralität des Einzelhandels: Im Einzelhandelskonzept von 9/2014, S. 2 wird Remscheid eine „gesamtstädtische Zentralität des Einzelhandels von [nur] 94%“ zugesprochen. Eine Zentralität von mehr als 100% sagt aus, dass der Kaufkraftzufluss von auswärts größer ist, als von der einheimischen Bevölkerung auswärts ausgegeben wird. Bei weniger als 100% fließt mehr Kaufkraft aus dem Ort ab, als von außen hereingetragen wird. Diese gesamtstädtische Zentralität ist angeblich „angesichts der zentralörtlichen Funktion Remscheids als Mittelzentrum als niedrig zu bewerten“ und verdeutlicht zudem „die starke überörtliche Wettbewerbssituation Remscheids.“ Durch die Zusammenballung vieler Einkaufsziele mit großer Anziehungskraft in geringer Entfernung rings um Remscheid und die dezentrale Siedlungsstruktur Remscheids lässt sich das sehr gut erklären. Remscheid will diesen niedrigen Rang durch eine extreme Verkaufsflächenvermehrung im DOC verbessern. Der Tabelle 7 auf S. 27 des Einzelhandelskonzeptes ist aber zu entnehmen, dass gerade bei den Warengruppen, die auf den größten Verkaufsflächen den größten Umsatz des DOC erbringen sollen, die Zentralität Remscheids überdurchschnittlich hoch ist: Bekleidung: 144%; Schuhe/Lederwaren: 105 %; GPK/Hausrat/Einrichtungsbedarf: 160%; Sportartikel (allerdings inklusive Fahrrädern, die im DOC nicht verkauft werden): 108%; Uhren/Schmuck 105 %. Daraus ergibt sich, dass sich Remscheid selber mit dem DOC bei den bisher am besten nach auswärts verkauften Sortimenten Konkurrenz liefern will. Es sind auch die Sortimente, die die höchsten Umsatzumverteilungen (=Umsatzverluste) in Remscheid (in jedem Fall > 7, aber im Einzelfall bis 13%) durch das DOC hinnehmen sollen. Ob auch in diesem Fall die Konkurrenz das Geschäft (Remscheids) belebt, ist sehr fragwürdig. Ob bei diesen Erwartungen die Infrastrukturverluste, die durch das DOC verursachten Kosten und die langfristigen Folgen der DOC-Verkehrsvermehrung zu rechtfertigen sind, ist noch sehr viel fragwürdiger. Aber [BegFNPÄnd. 2/2015, S. 9] „die Stadt Remscheid geht auf der Grundlage der Verträglichkeitsuntersuchung davon aus, dass das geplante Sondergebiet mit dem DOC nicht gegen das landesplanerische Beeinträchtigungsverbot verstößt.“ Allerdings beschließt sie zügig nach dem Bekanntwerden dieser Aussichten, dass der im Niedergang befindlichen ehemaligen Haupteinkaufsstraße Remscheids mittels Millionen zur Attraktivitätsteigerung verholfen werden muss. Eine dabei ganz wichtige Frage wird konsequent übersehen: Ab welcher Steigerung der Gesamtverkaufsfläche in Remscheid pro Einwohner wird in einer weiteren Verkaufsflächenzunahme kein Sinn mehr gesehen? Die Bevölkerung Remscheids soll stark abnehmen. (162) Zone 1, 30-Minutenzone, bis zu rd. 30 Min. Fahrzeit, Nahzone, Kerneinzugsgebiet: Laut Stadt+Handel: Prognostizierte Zufahrtswege der Besucher des Designer Outlet Center Remscheid, Dortmund, 30. Mai 2014 S. 1 wurde das Einzugsgebiet über Fahrtzeitdistanzen in drei großräumige Zuwegungszonen eingeteilt. „Jede Postleitzone (Ermittelt wurde jeweils die schnellste Zuwegung gemessen vom Mittelpunkt der PLZ.) im Einzugsgebiet wurde strikt nach der kürzesten Fahrtzeit“ [nach Angaben in üblichen Routenplanern] „den jeweiligen Zuwegungszonen zugeteilt.“ „ Es wird zudem davon ausgegangen, dass die direkten Zufahrtswege zum DOC entsprechend leistungsfähig ausgebaut werden, um Rückstaus und damit verbundenen Ausweichverkehr zu vermeiden.“ Es werden also ein störungsfreier Verkehrsablauf oder optimale Verkehrsverhältnisse unterstellt. Bei den derzeit üblichen Verkehrsverhältnissen ist gerade diese Annahme nicht realistisch. Die Zone 1 wurde auf diese Weise gerade nicht „möglichst kleinräumig“ [BegrBeBpl 2/2015, S 11; VertrAnalyse 2/2015, S. 60], sondern zu groß eingegrenzt. Die Annahme führt systematisch dazu, dass die Zonen zu groß geschätzt wurden, da in dem hiesigen extremen Ballungsgebiet die kürzesten Fahrzeiten in der Regel während der DOC-Geschäftszeiten nicht eingehalten werden können. Daher wurden die Umsatzumverteilungen in diesen sog. 30-Minuten-Zonen auf eine sich daraus ergebende zu große Anzahl betroffener zentraler Versorgungsbereiche umgelegt und zu niedrig berechnet. [Wenn die sog. DreißigMinuten-Zone statt eines 30- Kilometer-Radius nur noch einen Radius von 25 Kilometern erreicht, wird die Fläche des Kreises um 30,5 % kleiner.] Anhang [BegrBeBPl 01/2016 S. 6, 7] Die wegen der Stellungnahmen bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und ersten Offenlage vorgenommenen „Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung“ Nach Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen wurden der Bebauungsplan Nr. 657 „Gebiet Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep“ und die Begründung im Wesentlichen wie folgt ergänzt und geändert: - Im Sondergebiet SO2 „Hoch-/ Tiefgaragen“ wurde die maximal zulässige Gebäudehöhe reduziert. In Anbetracht der an das Sondergebiet SO2 angrenzenden sensiblen Wohnnutzungen entlang der Brehmstraße und der Röntgenstraße reagieren die getroffenen Höhenfestsetzungen auf die angrenzende Nachbarbebauung. - Der das Plangebiet umrahmende, charakteristische Baumbestand wird zum Erhalt festgesetzt. Zudem wird der prägende Gehölzbestand unterhalb der Bäume, die den Kirmesplatz einrahmen, ebenfalls zum Erhalt festgesetzt, um den vorhandenen und dichten Bewuchs sowie dessen abschirmende Wirkung zur Nachbarschaft zu erhalten. - Um die durch Bäume geprägte Grünkulisse im südlichen Verlauf der Straße Am Stadion perspektivisch zu erhalten, werden 16 neue Bäume zur Anpflanzung festgesetzt. - Zur Aufwertung und in Teilen Ergänzung der Grünbereiche unterhalb der Bäume entlang der Straße am Stadion, werden Flächen zur Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. - Im Bereich des geplanten Übergangs zur Altstadt werden innerhalb der Straße Spielberggasse die vorhandenen und prägenden Bäume maßgeblich zum Erhalt festgesetzt. - Im Sondergebiet SO1 „Einkaufszentrum“ wird festgesetzt, dass 20 % Dachflächen extensiv zu begrünen sind. - Im Sondergebiet SO2 „Hoch-/ Tiefgaragen“ wird festgesetzt, das je 20 % der Fassaden gegenüber den Straßen Brehmstraße, Röntgenstraße und Albrecht-Thaer-Straße zu begrünen sind. - Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Lennep am 01.12.2014 wird zur geplanten Ansiedlung des DOC das Verkehrskonzept - Netzfall 4 - im weiteren Planverfahren verfolgt. Die dafür benötigten Verkehrsflächen werden im Bebauungsplan festgesetzt. - Durch die vorliegenden Ergebnisse zum Schallschutz, auf Grundlage der Verkehrsunter-suchung und der vorliegenden Planung eines DOC, sind Festsetzungen zum aktiven Schallschutz im Bebauungsplan in Form einer Schallschutzwand östlich der Ringstraße, längs der Bebauung Geschwister-Scholl-Straße und von lärmtechnisch optimierten As-phalt im Bereich der Ringstraße, getroffen worden. Auf Grund der eingebrachten Stellungnahmen sowie der Erkenntnisse der konkretisierten Fachgutachten liegt ein wesentlicher Fokus auf der bestmöglichen Verbindung zur Altstadt Lennep, um die gewünschten Synergien und positiven Aufwertungen für die Altstadt Lennep zu erreichen. Aus diesem Grunde wurde die Planung angepasst. Folglich wurde die Spielberggasse in dem der Planung zugrunde liegenden Verkehrskonzept - Netzfall 4 - nicht als Durchfahrtsstraße konzipiert, welche Teile des zu verlagernden Verkehrs der Wupperstraße aufnehmen sollen, sondern lediglich für Anlieger und den ÖPNV vorgesehen. Dadurch kann über die geplante Platzfläche des DOC eine bestmögliche und konfliktfreie Querungsmöglichkeit für Fußgänger zur Altstadt geschaffen werden. In diesem Zusammenhang konnten die Bestandsbäume an der Straße Spielberggasse weitgehend berücksichtigt und zum Erhalt festgesetzt werden. Auf Grund der Lage des Plangebietes im unmittelbaren Anschluss an die Altstadt und den damit in Verbindung stehenden Anforderungen des Denkmalschutzes, erfolgte eine intensive Abstimmung der Planung mit den Denkmalbehörden. Neben rahmengebenden gestalterischen Festsetzungen im Bebauungsplan werden die mit den Denkmalbehörden abgestimmten Planungen des DOC als Anlage und verbindliche Vorgabe im städtebaulichen Vertrag verankert. Hierbei sind insbesondere im Nahbereich der Altstadt Dachformen, Materialien, Gebäudeproportionen und Gliederungen von Bedeutung. Ferner wurde die Planung für das Sondergebiet SO2 weiter konkretisiert und Änderungen im Bebauungsplan aufgenommen. Durch die Reduzierung der zulässigen Gebäudehöhe des geplanten Parkhauses um ca. ein Geschoss, kann sich die Planung verträglicher in die umgebende Bebauung einfügen. Auch wenn die großmaßstäbliche Dimension des geplanten Baukörpers noch immer nicht der umgebenden Bebauungsstruktur entspricht, können gegenüber der Bestandsbebauung korrespondierende Höhen berücksichtigt werden. Des Weiteren mildern ergänzende grünordnerische Festsetzungen längs der umgebenden Straßen als auch am Gebäude (Fassadenbegrünung) die bauliche Dimension und den Eingriff in das Ortsbild. Durch die vorgebrachten Stellungnahmen wurden die angesetzten Grundlagen und Aussagen der Fachgutachten geprüft, in Teilen angepasst und die Ergebnisse gefestigt bzw. verifiziert. Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes nach Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Nach Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen wurden der Bebauungsplan Nr. 657 „Gebiet Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep“ und die Begründung im Wesentlichen wie folgt ergänzt und geändert: - Die textliche Festsetzung 1.1.1 zum Sondergebiet SO1 „Einkaufszentrum“ wurde im Hinblick auf die Zulässigkeit nur eines Einzelhandelsbetriebes und der Zulässigkeit von überwiegend erdgeschossigen Verkaufsflächen konkretisiert. - Im Sondergebiet SO1 „Einkaufszentrum“ wurde die zulässige Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe hinsichtlich der Höhe und des Flächenanteils reduziert. - Im Sondergebiet SO2 „Hoch-/ Tiefgaragen“ wurde längs der Brehmstraße die überbaubare Grundstücksfläche zur Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen reduziert. In diesem Bereich sind nur noch Aufschüttungen einschl. Stützmauern längs der Straße zulässig. Die Festsetzungen sollen die Errichtung einer Aufschüttung vor dem geplanten Parkhaus ermöglichen. Ebenfalls wurde die überbaubare Grundstücksfläche für das geplante Brückenbauwerk reduziert. - Im Sondergebiet SO2 „Hoch-/ Tiefgaragen“ wurden die maximal zulässigen Gebäudehöhe sowie die Überschreitungen der festgesetzten Gebäudehöhen reduziert. In Anbetracht der an das Sondergebiet SO2 angrenzenden sensiblen Wohnnutzungen entlang der Brehmstraße und der Röntgenstraße reagieren die getroffenen Höhenfestsetzungen auf die angrenzende Nachbarbebauung. - Durch die Planungen zum FOC in Wuppertal (Döppersberg) wurde durch das Gutachterbüro Stadt + Handel eine kumulative Auswirkungsbewertung vorgenommen. Aufgrund der eingebrachten Stellungnahmen und den befürchteten Auswirkungen des Vorhabens und insbesondere des geplanten Parkhauses wurde die Planung für die Sondergebiete SO1 und SO2 weiter konkretisiert und nochmals Änderungen im Bebauungsplan aufgenommen. Durch die Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche und der zulässigen Gebäudehöhe des geplanten Parkhauses kann sich die Planung verträglicher in die umgebende Bebauung einfügen