A Entwicklung, Grundzüge direkter Demokratie

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Politik 5. , Linder, Wolf, Schweizerische Demokratie, Kap. 10
A Entwicklung, Grundzüge direkter Demokratie
1. Zur Geschichte der Volksrechte
Direkte Demokratie: Errungenschaft 19 Jhd (-> politischen Ideen frz Theoretiker aus
Revolutionszeit)
Heutige Form: Entwicklung auf Ebene der Kantone (Bundesebene später): 1831
„Vokssouveränität“
 Gewaltenteilung
Ca. 1860: Volksinitiative, fakultatives Referendum in heutiger 2stufiger Form
Referendum: Mögl. Nachkontrolle von Parlamentsentscheidungen
Volksinitiative: eigene Vorschläge in Gesetzgebung einzubringen
Verfassung 1848 enthält nur obligat. Verfassungsreferendum
1874 Totalrevision
Glaube gesunden Menschenverstand des Volkes
Nur begrenzte Mitwirkung
2. Grundkonzept halbdirekter Demokratie
Def.:
Direkte Demokratie: Volksrechte, ihr Gebrauch, Volkentscheide
Halbdirekte Demokratie: Regierung, Parlament, Volk: Zusammenwirken
Mitwirkungsrechte auch z.B. in Kalifornien
JEDOCH CH: nationale Ebene verwirklicht, kein Gegenstand von Mitsprache ausgeschlossen
(einzigartig!)
Siehe Tab 10.1 S. 237
1. Halbdirekte Demo als Selektionssystem:
Frage: Welche Entscheidungen vors Volk?
Einteilungen in unterschiedliche Rechtsstufen: Verfassung, Gesetz, Verordnung
Verfassung strukturiert vor, welche Fragen vor Volk. -> Selektionsleistung
=>plebiszitärer Nachentscheid: politisch wichtigsten der Verfassung u umstrittenste Gesetze
2. Volk = Kontrollinstanz
„Grundformel: wichtigsten Entscheide: Volk, wichtige: Parlament, übrige: Regierung“
Legitimitätsglaube direkter Demokratie: zentrales Element CH politischer Kultur
3. Schutz Volksrechte
Volksinitiative, Referendum: v.a. Ausdruck Opposition
Regierung/Parlament: Volk nicht übergehen, alle Entscheide als unwichtig erklären?
Vorentscheid: Reg./Parl.
Bei Umstrittenheit: Verfassungsgrundsätze, feste Rechtspraxis
Immer mehr Erlasse mit Referendum: Widerlegung Technokratie-These (Übergewicht
Regierung/Verwaltung)
Referendum:
Oppositionsinstrument
Hohe Erfolgsrate (-> starke Waffe)
Bremse / status quo
Volksinitiative:
häufiger als Ref.: jedoch Verwurf in 9 von 10 Fällen
Mobilisierung neuer Tendenzen
Instrument der konservativen u progressiven Opposition
Gaspedal
4. Direkte Demo als Konkordanzzwang
Referendum/Initiative: Verhandlungspfand
Referendum: zur Integration aller politischen Kräfte, zur Allparteienregierung geführt
Um zu Verhindern, dass Entscheid des Parlaments durch Referendum zu Fall gebracht wird;
alle Gruppen an vorparlamentarischen Verfahren beteiligt (Kompromisslösung)
5. Modifikation u Erweiterung
Grundkonzept halbdirekter Demokratie: von Bund bis Gemeinden verwirklicht
Auf Ebene der Kanton: am weitesten entwickelt
Direktdemokratie Kompetenzen ermöglichen selektive Nachkontrolle des Volkes der
Entscheidungen, die als am wichtigsten empfunden werden
6. Ausgestaltung, Begrenzung halbdirekter Demokratie bei Bund
Kantone: schrittweise Erweiterung direkter Demokratie
Jedoch bei Bund: Volksrechte (ausser Staatsvertragsreferendum) auf Stand 1891
Verfassungs-/Gesetzesänderungen: von Wählern als unwichtig empfunden
Einzelentscheide: bedeutsam (z.B. Verlauf Nationalstrasse)
=>Grenzen: Konzept: auf Vorstellungen des Verfassungsstaat des 19 Jdh. verblieben
Autor: Volksrechte erfassen nicht mehr alles Grundlegende, teilweise Nebensächliches
B Spielregeln direkter Demo beim Bund
1. Übersicht
Referendum:
Doppeltes Mehr: Verfassungsebene
Einfaches Mehr: Gesetzebene
Inititative:
Total-/Partialrevision
Konkreter Vorschlag (Vorzug)/allg. Anregungen(„Vewässerung“)
Siehe Tab. 10.3 S. 243
Belohnung nicht systematischen Opposition sondern „fallweise Opposition“ (S.246)
4. resolutive (aufhebende) Referendum
Referendum braucht Zeit, verzögert Entscheid über Gesetz
v.a. in Krisenzeiten kritisch -> Artikel 89 erlaubt BV dringliche Bundesbeschlüsse ohne
Referendumsklausel zu verabschieden
-> z.B. 1930 Weltwirtschaftskrise wurde Referendumsdemokratie praktisch ausser
Kraft gesetzt, deswegen
heute: Bundesbeschluss
 falls dringlich, zu befristen
 länger gültig als 1 Jahr -> untersteht er aufhebenden Referendum (dies
bedeutet, dass Beschluss unmittelbar in Kraft tritt, verfällt aber nach 1
Jahr, falls Referendum ergriffen u erfolgreich)
 dringliche Bundesbeschlüsse ohne Verfassungsgrundlage, die länger
gültig als 1 Jahr: aufhebendes Referendum obligatorisch
=> BV kann nur noch für 1 Jahr machen was sie will
letzte Periode wo Dringlichkeitsrechte angewand wurde: 70iger Jahre als wirtschafts/umweltpolit. Probleme aufkamen
Dringlichkeitsrecht ----- Unterschied ------- ausserordentliche Vollmachten (S.247 unten)
5. Volksinitiative
Volksinitiative auf Totalrevision bisher einziges Mal ergriffen -> erfolglos
Bundesrat/Parlament: hofften, dass ihr mässiger Gegenvorschlag radikale Forderungen der
Volksinitiative verwirft, da
Verbot: gleichzeitiges Ja Gegenvorschlag u Initiative
 Kalkül
Heute: Verbot Doppeltes Ja heute abgeschafft (S.248)
Wartefristen: Verschleppungstaktik
97: Ende: parlamentarische Behandlung muss nach 30 Monate abgeschlossen sein, nach 9
Monaten Volksinitiative
Gesetze einmal angenommen heute nur durch Parlament revidierbar
Volksinitiative:
 Instrument der konservativen sowie progressiven Opposition
 häufiger als von grossen Verbänden/Parteien wird sie von kleineren
Aussenseitergruppen/sozialen Bewegungen genutzt.
C Fkt u Entscheidwirkungen des Referendums
1. Wahrscheinlichkeit des fakultativen Ref.
Pareto-Optimum: nicht erreicht weil
 Konkordanz (viele Gruppen am Verhandlungstisch) Entscheid nach
Mehrheits- u nicht Einstimmigkeit
 Rationale Akteure unter Mehrheitsregel: möglichst wenige Akteure, Nutzen
zu steigern => Verletzen der Interessen einer Gruppe
Entscheidungsrisiko Konkordanz:
Risikoabwägung: Mehrheistkoalition ------------- minderheitlichen potentiellen Opposition
Kooperations <--------------- Zusatznutzen
Graphik 10.1 S. 252
2. Innovationshemmende Entscheidungswirkungen des Referendum
Wer profitiert? Begünstigt Verteidiger des Status quo
Sichere Mehrheitslösung umso schwieriger, je unabhängiger Konflikte voneinander (S.257)
3. Integrationswirkung
Referendum sorgt dafür, dass keine grosse Gruppe dauernd ohne Entscheidungseinfluss
steht => Kompromiss
=> Referendum: senkt Innovationsleistung, steigert jedoch Integrationsleistung
4. Verfassungsreferendum
Staatsentwicklung: Verfassungspolitik unter Mitwirken des Volkes
Zurückweisung ¼ aller Vorschläge durch Volk, geringe Innovationsgehalt: wichtige Gründe für
Merkmale der CH- Staatsentwicklungs:
 Späte Entw. Bundesaufgaben in Bereich Wirtschafts-/Sozialpolitik
 Tiefe Staatsquote, kleiner Zentralstaat (alle Steuern
(Bund,Kanton,Gemeinde):referendumspflichtig)
Mehrwert- u Bundessteuer: befristet
 Bescheidene Bundesverwaltung:
 Nicht-Engagement Aussenpolitik: Neutralitätspolitik
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