(t-VTPP0303e) Sommer, G., Stellmacher, J, & Brähler, E. Menschenrechte: Wissen, Wichtigkeit und Einsatzbereitschaft Ergebnisse einer repräsentativen Befragung in Deutschland Zusammenfassung: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ohne Gegenstimmen angenommen. Ihre 30 Artikel thematisieren bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, deren Erreichung als „gemeinsames Ideal“ formuliert wurde. Diese Menschenrechte sind unteilbar und universell gültig, d.h. jeder Mensch hat Anspruch auf die Verwirklichung aller dieser Rechte. Das Wissen über Menschenrechte, ihre positive Bewertung und die Bereitschaft, sich für sie einzusetzen, gelten als wichtige Bildungsziele. Die vorliegende Studie untersucht diese Aspekte erstmals an einer repräsentativen Stichprobe. Die wesentlichen Ergebnisse sind: Menschenrechte sind insgesamt wenig bekannt, dies betrifft insbesondere die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte; die Verwirklichung der vorgegebenen Menschenrechte wird mehrheitlich als sehr wichtig bewertet; die angegebene Bereitschaft, sich für die Verwirklichung von Menschenrechten einzusetzen, ist nur mäßig ausgeprägt. Es zeigen sich einige relevante Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschen. Aus den vorliegenden Ergebnissen wird gefolgert, dass die Menschenrechtserziehung erheblich verbessert werden sollte. Schlüsselwörter: Menschenrechte, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; repräsentative Erhebung. Summary: The Universal Declaration of Human Rights was adopted by the general assembly of the United Nations in 1948 without dissenting vote. The 30 articles designate civil, political, economic, social and cultural rights, which were proclaimed as „common standard of achievement“. These human rights are conceptualized as being universal and indivisible, i.e. every person has an entitlement to realization of all of these rights. The knowledge of human rights, their positive appraisal as well as the willingness to plead for them, are all considered to be relevant targets for education. The present 1 study is the first one, which explores these topics with a representative sample. These are the main results: the human rights are not well known, this is especially true for the economic, social, and cultural rights; the majority of participants does appraise the presented human rights as being very relevant; the willingness, to plead for the human rights, is quite low. Some relevant differences could been found between participants from East Germany and West Germany. These results emphasize the importance of a much more extensive human rights education. Key words: Human rights, Universal Declaration of Human Rights, representative Sample Einleitung Beim Thema Menschenrechte wird meist auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Bezug genommen, die am 10. Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen ohne Gegenstimmen angenommen wurde (48 pro-Stimmen, 8 Enthaltungen). Darin haben sich die damals in den Vereinten Nationen vertretenen Länder auf einen umfassenden Katalog von unveräußerlichen Menschenrechten geeinigt. Diese Rechte sollen für alle Menschen in allen Ländern gelten, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität oder Ethnie (sog. Universalität). Mit der Allgemeinen Erklärung sind für die nationale und internationale Politik wichtige Ziele formuliert worden: In der Präambel werden die Menschenrechte als “das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“ bezeichnet. Die Allgemeine Erklärung enthält 30 Artikel; diese thematisieren zum einen bürgerliche und politische Menschenrechte (im Folgenden meist abgekürzt als "bürgerliche Rechte" bezeichnet), wie z.B. Folterverbot, Asylrecht, Rechtssicherheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, und zum anderen wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte (im Folgenden meist als "wirtschaftliche Rechte" bezeichnet), wie z.B. Recht auf Arbeit, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung (einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung), Recht auf Bildung (eine kurze Zusammenfassung der Allgemeinen Erklärung findet sich im Anhang). Die wirtschaftlichen Rechte haben die gleiche Bedeutung wie die bürgerlichen (sog. Unteilbarkeit). 2 Das Problem der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bestand darin, dass sie nur einen geringen völkerrechtlich verbindlichen Status besitzt. Dies änderte sich mit den zwei Menschenrechtspakten des Jahres 1966 ("Zwillingspakte": "Pakt über bürgerliche und politische Rechte" sowie "Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte"), die inhaltlich weitgehend mit der "Allgemeinen Erklärung" übereinstimmen und inzwischen von etwa 150 Staaten ratifiziert wurden. Mit den "Zwillingspakten" von 1966 hat sich das Verständnis des Völkerrechts entscheidend verändert: Wenn ein Staat Menschenrechte verletzt oder in seinen Grenzen die Verletzung von Menschenrechten zulässt, dann können andere Staaten es als legitim ansehen, sich in dessen innere Angelegenheiten gewaltfrei einzumischen. Allerdings werden „Menschenrechte“ und „Menschenrechtsverletzungen“ von Politikern häufig missbraucht, um politische und militärische Entscheidungen scheinbar zu rechtfertigen (z.B. Chomsky, 2000; Sommer, 2001). Daher ist es von großem Interesse, Wissen und Einstellungen der Bevölkerung bezüglich Menschenrechten zu analysieren. Fundiertes Wissen und positive Einstellung bezüglich Menschenrechten wurden zudem wiederholt als bedeutsame Bildungsziele genannt. Schon die Allgemeine Erklärung selbst forderte (Art. 26): „Die Bildung muß ... auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten ... gerichtet sein“. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder verabschiedete 1980 eine "Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule" (Sekretariat der Ständigen Konferenz, 1980), in der die drei Ziele (1) Kenntnisse und Einsichten, (2) Menschenrechte als Beurteilungsmaßstab politischer Ereignisse und (3) Einsatzbereitschaft für deren Verwirklichung genannt wurden. Und schließlich proklamierte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Jahre 1995-2005 als "Dekade der Menschenrechtserziehung", u.a. mit der Begründung, "daß jede Frau, jeder Mann und jedes Kind in Kenntnis aller ihrer Menschenrechte - bürgerlicher, kultureller, wirtschaftlicher, politischer und sozialer Art - gesetzt werden müßten, um ihr volles menschliches Potential entwickeln zu können..." (Europäisches Universitätszentrum für Friedensstudien u.a., 1997, S. 139). Psychologische Untersuchungen zum Thema Menschenrechte sind bislang äußert selten. Empirische Menschenrechtsstudien in Deutschland kommen zu dem übereinstimmenden Ergebnis, dass das Wissen über Menschenrechte sehr gering ist (vgl. Müller, 1999; Neumann, Evers, Sommer & Stellmacher, 1999; Sommer, 1999; Sommer, Stellmacher & Christ, 2003; Sommer & Zinn, 1996, ). Die bisherigen 3 Untersuchungen wurden jedoch hauptsächlich mit Studierenden oder SchülerInnen durchgeführt. In der folgenden Studie werden erstmals ausgewählte Ergebnisse einer für Deutschland repräsentativen Studie zu Wissen, Wichtigkeit und Einsatzbereitschaft bezüglich Menschenrechten vorgestellt. Methode Die Studie war Teil einer Fragebogenerhebung zu sozialwissenschaftlichen und medizinpsychologischen Fragestellungen. Sie wurde im Auftrag der Universität Leipzig durch das Meinungsforschungsinstitut USUMA (Berlin) im April 2002 durchgeführt. Es wurden 1.001 Ostdeutsche und 1.050 Westdeutsche im Alter von 14 bis 92 Jahren zu Hause durch geschulte Interviewer befragt. Darunter waren 999 Männer und 1052 Frauen. Von den 2051 Befragten besaßen 274 Personen (13.4 %) das Abitur. In dieser repräsentativen Befragung wurde u. a. das Wissen über Menschenrechte sowie die Wichtigkeit und Einsatzbereitschaft bzgl. Menschenrechten erfasst. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst, die im Rahmen einer Pressekonferenz am 9.12.2002 in Frankfurt/Main präsentiert wurden Ergebnisse Wissen über Menschenrechte Zur Erfassung des Wissens über Menschenrechte wurden die Befragten mit einer offenen Frage gebeten, stichwortartig alle Menschenrechte zu nennen, die ihnen bekannt sind. Die Auswertung orientierte sich an den 30 Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Ein Menschenrechtsartikel wurde dann als „genannt“ bewertet, wenn mindestens ein zentraler Inhalt genannt wurde. Insgesamt können 83.5 % der Befragten den bzw. einen Inhalt von mindestens einem Menschenrecht nennen. Doch nur weniger als 20 % der Befragten können die Inhalte von mindestens 5 der 30 Artikel nennen (vgl. Abbildung 1). hier Abbildung 1: Prozentsatz der Befragten, der die folgende Anzahl von Menschenrechten spontan nennen kann Im Durchschnitt können die Befragten weniger als 3 (Mittelwert = 2.78) Menschenrechtsartikel nennen. Dabei werden wirtschaftliche Menschenrechte noch 4 deutlich weniger genannt als bürgerliche Menschenrechte. Zwar können 84 % der Befragten mindestens ein bürgerliches Menschenrecht nennen, aber nur 46 % mindestens ein wirtschaftliches Menschenrecht. Der durchschnittliche Befragte nennt 2.05 bürgerliche Menschenrechte und 0.73 wirtschaftliche Menschenrechte (vgl. Tabelle 1). In einer weiteren Analyse wurde untersucht, wie häufig die einzelnen Rechte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genannt werden. Dabei stellt sich heraus, dass nur ein einziges Menschenrecht von etwa der Hälfte der Befragten genannt wird:das Recht auf Meinungsfreiheit. Insgesamt gibt es nur sechs Rechte, die von mindestens 20 % der Befragten spontan geäußert werden (vgl. Abbildung 2). Hier Abbildung 2: Prozentsatz der Nennung einzelner Rechte. Auflistung aller Rechte mit einem Prozentsatz über 10 Prozent Interessant erscheint uns der Vergleich zwischen ost- und westdeutschen Personen. Insbesondere zu Zeiten des Ost-West-Konfliktes wurden Menschenrechte als politisches Kampfinstrument benutzt. Der Westen betonte vor allen Dingen bürgerliche Menschenrechte und warf dem Osten vor, diese zu verletzen. Der Osten hingegen betonte wirtschaftliche Menschenrechte und warf seinerseits dem Westen vor, diese zu verletzen. Die Daten zeigen, dass Ost- und Westdeutsche sich in der Gesamtzahl spontan genannter Rechte nicht unterscheiden. Ostdeutsche Personen können aber signifikant mehr wirtschaftliche Rechte benennen als westdeutsche Personen (t(1863)=-11.20; p<.001). Dafür können westdeutsche Personen mehr bürgerliche Menschenrechte als ostdeutsche Personen benennen (t(2049)=5.18; p<.001,vgl. Tabelle 1). Hier Tabelle 1: Anzahl spontan genannter Menschenrechte In einer detaillierten Analyse stellte sich heraus, dass die Unterschiede zwischen ostund westdeutschen Befragten auf einige wenige Rechte zurückzuführen sind. Westdeutsche Personen nennen im Vergleich zu ostdeutschen Personen signifikant häufiger (p<.001): das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit, 5 das Recht auf Meinungsfreiheit Recht auf freie Wahlen sowie das Verbot von Folter und grausamer Behandlung. Im Gegensatz dazu nennen Ostdeutsche signifikant häufiger (p<.001): das Recht auf soziale Sicherung, das Recht auf Arbeit sowie das Recht auf Bildung. Besonders stark sind Ost-West-Unterschiede beim Recht auf Arbeit (t(1746)=-13.57; p<.001). Das Menschenrecht auf Arbeit (Artikel 23) setzt sich aus mehreren Aspekten zusammen. Diese sind insbesondere Schutz vor Arbeitslosigkeit, Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie Recht auf Bildung von Gewerkschaften. Während das Recht auf Bildung von Gewerkschaften sowohl von Ost- als auch Westdeutschen kaum spontan als Menschenrecht genannt wird, sind bei den beiden anderen Aspekten des Rechts auf Arbeit starke Ost-West-Unterschiede zu erkennen (vgl. Abbildung 3). Hier Abbildung 3: Menschenrechte, bei denen besonders starke Ost-West- Unterschiede bezüglich der spontanen Nennung auftraten (Prozentsatz der Befragten) Schließlich wurde das Wissen über Menschenrechte in Abhängigkeit der Parteipräferenz untersucht. Hier zeigt sich, dass besonders die NichtwählerInnen die wenigsten Menschenrechte spontan äußern können. (LSD-Test: p<.05 zu allen anderen Gruppen). Tabelle 2 zeigt allerdings, dass das geringere Wissen bei NichtwählerInnen in erster Linie auf das Wissen über bürgerliche Menschenrechte zurückzuführen ist. Die meisten Menschenrechte wurden im Mittel von Bündnis90/ Die Grünen-WählerInnen spontan genannt (vgl. Tabelle 2). Bündnis90/ Die GrünenWählerInnen äußerten mehr Menschenrechte als die WählerInnen der anderen Parteien oder NichtwählerInnen (LSD-Test; p<.05). Das größere Wissen der Bündnis90/ Die Grünen-WählerInnen geht allerdings auch hier lediglich auf das Wissen über bürgerliche Menschenrechte zurück (vgl. Tabelle 2). Beim Wissen über wirtschaftliche Menschenrechte sind kaum signifikante Unterschiede zwischen den WählerInnengruppen zu erkennen. Hier zeigt sich hauptsächlich, dass PDS6 WählerInnen mehr Wissen äußern als die WählerInnen der anderen Parteien oder Nicht-WählerInnen (LSD-Test; p<.05). Hier Tabelle 2: Anzahl spontan genannter Rechte in Abhängigkeit der Parteipräferenz Wichtigkeit von Menschenrechten Zur Erfassung der Wichtigkeit von Menschenrechten wurden 22 Rechte vorgegeben. Davon waren 9 bürgerliche Menschenrechte, 8 wirtschaftliche Menschenrechte und 5 Distraktoren (d. h. Rechte, die keine Menschenrechte sind; diese wurden vorgelegt, um eine Ja-Sage-Tendenz zu verhindern). Die Wichtigkeit der Verwirklichung eines Rechts konnte auf einer 5-stufigen Skalierung von „völlig unwichtig“ über „teils-teils“ bis „äußerst wichtig“ angegeben werden. Insgesamt zeigen die Wichtigkeitseinschätzungen, dass im Durchschnitt die vorgelegten Menschenrechte relativ hoch in ihrer Wichtigkeit eingeschätzt werden. Menschenrechte sind jedoch als universelle Rechte konzipiert, die als Orientierung für politisches Handeln dienen sollen. Entsprechend ist es wünschenswert, dass alle Menschenrechte als „äußerst wichtig“ bewertet werden. Hier zeigen sich jedoch einige Defizite. Die Abbildungen 4 und 5 zeigen die Wichtigkeitseinschätzungen für die bürgerlichen und die wirtschaftlichen Menschenrechte. Hier Abbildung 4: Wichtigkeit bürgerlicher Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“) Bei den bürgerlichen Rechten werden drei der neun von uns vorgegebenen Rechte von weniger als 50 % der befragten Personen als „äußerst wichtig“ bewertet. Dies betrifft: das Recht auf Versammlungsfreiheit, das Recht auf Asyl und das Recht auf Religionsfreiheit. Bei den vorgegebenen wirtschaftlichen Rechten werden drei der acht von weniger als 50 % der Befragten als „äußerst wichtig“ bewertet: das Recht auf Begrenzung der Arbeitszeit und bezahlten Urlaub, das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben sowie 7 das Recht auf Bildung von Gewerkschaften. Insgesamt werden lediglich 3 der vorgegebenen 22 Rechte von mehr als 75 % der Befragten als „äußerst wichtig“ eingeschätzt: das Recht auf Leben und Freiheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf Frieden. Das Recht auf Frieden wurde als Distraktor vorgelegt, da es zur Zeit noch kein Menschenrecht ist. Dieses Recht wird jedoch genau wie das Recht auf eine intakte Umwelt als ein Recht der dritten Generation von Menschenrechten diskutiert. Insgesamt ist allerdings auffallend, dass die Unterschiede zwischen bürgerlichen und wirtschaftlichen Menschenrechten bei der Einschätzung der Wichtigkeit nicht mehr zu finden sind. Hier Abbildung 5: Wichtigkeit wirtschaftlicher Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“) In einer weiteren Analyse wurden wiederum Ost-West-Unterschiede untersucht. Tabelle 3 zeigt die Werte bzgl. der Wichtigkeit von Menschenrechten für wirtschaftliche und bürgerliche Rechte getrennt nach ost- und westdeutschen Personen. Hier Tabelle 3: Wichtigkeit von bürgerlichen und wirtschaftlichen Menschenrechten im Ost-West-Vergleich (Durchschnittswerte) Tabelle 3 zeigt, dass Westdeutsche bürgerliche Rechte als signifikant wichtiger bewerten (t(1996)=3.76; p<.001), während Ostdeutsche wirtschaftliche Rechte höher bewerten (t(1993)=-4.73; p<.001). Eine detaillierte Analyse zeigt, auf welche Rechte diese Unterschiede zurückzuführen sind (vgl. Abbildung 6 und 7): Bei den bürgerlichen Rechten zeigen Ostdeutsche bei 5 von 9 Rechten signifikant (p<.01) niedrigere Mittelwerte. Westdeutsche beurteilen besonders das Recht auf Religionsfreiheit und das Recht auf Asyl als wichtiger. Hingegen schätzen Ostdeutsche besonders das Recht auf Leben und Freiheit und das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz als wichtiger ein (p<.01). 8 Bei den wirtschaftlichen Rechten zeigen Ostdeutsche bei 5 von 8 Rechten signifikant (p<.01) höhere Durchschnittswerte in der Wichtigkeit als Westdeutsche. Besonders stark sind diese Unterschiede beim Recht auf Schutz vor Arbeitslosigkeit, Recht auf Nahrung und Kleidung, Recht auf soziale Absicherung und Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Hier Abbildung 6: Wichtigkeit von bürgerlichen Menschenrechten im Ost-West- Vergleich (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“) Hier Abbildung 7: Wichtigkeit von wirtschaftlichen Menschenrechten im Ost-West- Vergleich (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“) Einsatzbereitschaft für Menschenrechte Die Bereitschaft, sich für Menschenrechte einzusetzen, wurde in der vorliegenden Untersuchung mit zwei Items erfasst. Zum einen wurde gefragt, inwieweit die Personen persönlich bereit sind, sich in einer Organisation, die sich für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzt, aktiv zu engagieren. Zum anderen wurde gefragt, inwieweit die Personen persönlich bereit sind, einer Organisation, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzt, Geld zu spenden. Die Befragten bekamen als Antwortmöglichkeiten vier Alternativen vorgelegt: „sehr bereit“, „eher bereit“, „eher nicht bereit“ und „überhaupt nicht bereit“. Die Ergebnisse bzgl. der Einsatzbereitschaft für Menschenrechte zeigen, dass nur relativ wenige Personen „sehr bereit“ sind, sich in einer Menschenrechtsorganisation zu engagieren (7 %) oder Geld zu spenden (6 %). Mehr als die Hälfte der Personen sind dagegen „eher nicht“ oder „überhaupt nicht bereit“, sich in einer Menschenrechtsorganisation zu engagieren (57 %) oder Geld zu spenden (55 %). In der folgenden Analyse wurde daher untersucht, von welchen Einflussgrößen das Engagement für Menschenrechte abhängt. Als mögliche Einflussgrößen wurden zum einen die demographischen Variablen West/Ost, Schulabschluss (kein Abitur/Abitur), Haushaltseinkommen, Geschlecht und Alter gewählt; zum anderen Wissen und Bewertung der Wichtigkeit bezüglich Menschenrechten. Die Ergebnisse werden in den Abbildungen 8 - 11 wiedergegeben. 9 Hier Abbildung 8: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte im Ost-West-Vergleich (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind) Hier Abbildung 9: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte und formales Bildungsniveau (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind) Hier Abbildung 10: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in Abhängigkeit des Wissens über Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind) Hier Abbildung 11: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in Abhängigkeit von der Wichtigkeit von Menschenrechten (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind) Die wichtigsten Ergebnisse bezüglich der Einsatzbereitschaft können folgendermaßen zusammengefasst werden: Ostdeutsche sind signifikant weniger bereit, sich für Menschenrechte einzusetzen als Westdeutsche (Aktives Engagement: t(1951)=5.08; p<.001; Geldspende: t(1976)=11.72; p<.001) AbiturientInnen sind signifikant eher bereit, sich für Menschenrechte einzusetzen als Personen, die kein Abitur haben. (Aktives Engagement: t(1983)=7.88; p<.001; Geldspende: t(1976)=8.10; p<.001) Je höher das Wissen über Menschenrechte, desto größer ist die geäußerte Bereitschaft, sich für Menschenrechte einzusetzen (Aktives Engagement r=.25; p<.001; Geldspende: r=.24; p<.001). Je wichtiger die Einschätzung von Menschenrechten, desto größer ist die geäußerte Bereitschaft zum Einsatz für Menschenrechte. (Aktives Engagement: r=.16; p<.001; Geldspende: r=.15; p<.001) Die anderen Variablen haben kaum einen systematischen Einfluss auf den Einsatz für Menschenrechte: Das Alter spielt lediglich beim direkten Engagement in Menschenrechtsorganisationen eine Rolle: Jüngere Menschen erklären sich eher zu einem aktiven Engagement in Menschenrechtsorganisationen bereit (r=-.18; p<.001). 10 Das Geschlecht und das Haushaltseinkommen haben insgesamt kaum einen Einfluss. Diskussion Die von den Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein bedeutsames Schriftdokument der Menschheitsgeschichte; darin werden erstmals für alle Menschen grundlegende, nicht veräußerliche Rechte formuliert und als Zielvorgaben für die Politik genannt. In der politischen Realität dagegen werden „Menschenrechte“ und „Menschenrechtsverletzungen“ häufig instrumentalisiert,, um eigene politische und militärische Entscheidungen zu begründen. Wegen der ständigen medialen Präsenz dieses Themenbereichs ist es von großem Interesse, Wissen und Einstellungen der Bevölkerung bezüglich Menschenrechten zu erfassen. Die vorliegenden Ergebnisse zu Wissen, Einstellung und Einsatzbereitschaft bezüglich Menschenrechten basieren auf einer Untersuchung an einer repräsentativen deutschen Stichprobe – eine vergleichbare Studie ist uns auch aus der internationalen Literatur nicht bekannt. Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass Menschenrechte insgesamt nur wenig bekannt sind. Die Befragten können von den 30 Artikeln der Allgemeinen Erklärung im Durchschnitt nur Inhalte von drei Artikeln nennen und weniger als die Hälfte kann mindestens ein wirtschaftliches Menschenrecht spontanäußern. Und aus einer anderen Perspektive: Nur Inhalte von fünf der 30 Menschenrechtsartikel werden von mindestens einem Viertel der Befragten genannt. Dies sind die bürgerlichen Menschenrechte Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Recht auf Leben und Schutz der Menschenwürde sowie das wirtschaftliche Menschenrecht auf Arbeit. Ein Ost-West-Vergleich zeigt, dass Westdeutsche ein größeres Wissen über bürgerliche Menschenrechte haben, während Ostdeutsche mehr wirtschaftliche Menschenrechte nennen können. Der Ost-West- Unterschied insbesondere beim Recht auf Arbeit kann zum einen als Nachwirkung des Ost-West-Konfliktes interpretiert werden: Von westlicher Seite wurden die bürgerlichen Rechte als die „eigentlichen“ Menschenrechte bezeichnet, während die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte als sozialistische Erfindung diskreditiert wurden. Zum anderen kann der Unterschied als Reflektion der recht unterschiedlichen 11 Lebensbedingungen in den beiden deutschen Landesteilen interpretiert werden: So ist insbesondere die Höhe der Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland immer noch etwa doppelt so hoch wie in Westdeutschland. Die größeren Menschenrechtskenntnisse der Anhänger von Bündnis 90 / Die Grünen verweisen auf die Ursprünge dieser Partei als Anwältin für Umwelt, Frieden und Menschenrechte. Das geringe Wissen der Nichtwähler kann als Hinweis darauf interpretiert werden, dass diese Gruppe durch eine eher geringe politische Bildung zu kennzeichnen ist. Beide Effekte zeigen sich jedoch lediglich in Bezug auf bürgerliche Menschenrechte. Bei den wirtschaftlichen Menschenrechten unterscheiden sich die WählerInnengruppen mit einer Ausnahme kaum voneinander. Nur PDS-WählerInnen können im Durchschnitt etwas mehr als ein wirtschaftliches Menschenrecht nennen. Auch wenn das Wissen über wirtschaftliche Menschenrechte bei PDS-WählerInnen nicht als zufriedenstellend bezeichnet werden kann, so ist es doch deutlich höher als bei den anderen WählerInnengruppen. Das Ergebnis kann zum einen als Reflektion der sozialistischen Orientierung der PDS und zum anderen als Spiegel der ostdeutschen Sozialisation interpretiert werden, da die meisten PDS-WählerInnen in dieser Studie Ostdeutsche sind. Die Ergebnisse bedeuten insgesamt, dass ein Großteil der Menschenrechte in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist. Dies ist ein bedeutsames Defizit in demokratischer Bildung. Dies widerspricht zudem den Ansprüchen, wie sie u.a. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte selbst, aber auch von der Konferenz der deutschen Kultusminister formuliert wurden. Besonders gravierend ist das weitgehende Unwissen bezüglich wirtschaftlicher Menschenrechte, also z.B. Schutz vor Arbeitslosigkeit, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Recht auf Nahrung, Kleidung, Wohnung und ärztliche Versorgung; Recht auf unentgeltlichen Zugang zu Elementarund Grundschulen. Würden diese Rechte als Kriterium für eine gelungene Politik genommen – wie es von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte explizit gefordert wird –, dann müssten die derzeitige (Welt-)Politik, und damit auch die vorherrschende Politik des Neoliberalismus, sehr schlecht bewertet werden. Es ist also anzunehmen, dass auch die Eliten in demokratisch verfassten Staaten nur ein geringes Interesse daran haben, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend über ihre unveräußerlichen Menschenrechte informiert sind. 12 Die Wichtigkeit der Verwirklichung von Menschenrechten wird im Allgemeinen recht hoch eingeschätzt: 11 der 17 vorgelegten Menschenrechte werden von mehr als 50 % der Befragten als „äußerst wichtig“ beurteilt. Eine Halbierung der Menschenrechte ist bei der Bewertung der „Wichtigkeit“ nicht mehr zu erkennen: Die Verwirklichung der bürgerlichen und wirtschaftlichen Menschenrechte wird als vergleichbar wichtig bewertet. Bei der Wichtigkeit zeigt sich jedoch, dass westdeutsche Personen stärker bürgerliche im Vergleich zu wirtschaftlichen Menschenrechten betonen, während ostdeutsche Personen wirtschaftliche Rechte im Vergleich zu bürgerlichen Menschenrechten höher bewerten. Hier dürften die o.g. Interpretationen wieder relevant sein. Insgesamt aber werden vorgegebene Rechte, die als Menschenrechte gekennzeichnet sind, im Sinne der Allgemeinen Erklärung als bedeutsam eingestuft. Das als Distraktor eingefügte „Recht auf Frieden“ gehört zu den drei am höchsten bewerteten Rechten. Sicherlich nur die wenigsten Befragten dürften direkte Kriegserfahrungen gemacht haben. Die Spannungen während des jahrzehntelangen Ost-West-Konfliktes - mit der BRD und der DDR als jeweilige „Frontstation“ ihres Militärbündnisses - sowie die Diskussionen um den 2. Golfkrieg und den Jugoslawien-Kosovo-Krieg - mit zunehmend direkterer Beteiligung Deutschlands – haben vermutlich zu dieser positiven Bewertung beigetragen. Dies verweist auch auf die hohe Relevanz der Menschenrechte der „dritten Generation“ (Rechte auf Frieden, auf Entwicklung und auf eine gesunde Umwelt), die von den Vereinten Nationen zwar seit den 1980er Jahren intensiv diskutiert, bislang aber nicht kodifiziert wurden. Bezüglich der geäußerten Einsatzbereitschaft für Menschenrechte ist nur ein geringer Anteil der Befragten „sehr bereit“, sich aktiv in einer Menschenrechtsorganisation zu engagieren oder Geld für eine Menschenrechtsorganisation zu spenden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in einem Fragebogen angekreuzte Einsatzbereitschaft selbstverständlich nicht gleichzusetzen ist mit realem Engagement. Aus der Gruppe, die sich hier als „sehr bereit“ äußert, lassen sich aber – bei entsprechend günstigen Umweltbedingungen – vermutlich etliche motivieren, tatsächlich aktiv zu werden. Wichtige Faktoren, die sich begünstigend auf die geäußerte Einsatzbereitschaft auswirken, sind insbesondere der Schulabschluss, das größere Wissen über und die höhere Einschätzung der Wichtigkeit von Menschenrechten. Obwohl Menschenrechte als wichtig eingeschätzt werden, erklärt also nur ein kleiner Teil der Bevölkerung seine Bereitschaft, sich aktiv 13 für deren Verwirklichung einzusetzen (vgl. Müller, 1999). Die Ergebnisse zeigen zugleich, dass die hier untersuchten Variablen – Wissen, Wichtigkeit und Engagement – interagieren. „Menschenrechte“ spielen in der politischen Diskussion eine große Rolle, bis hin zur scheinbaren Legitimation von Kriegen. Das Wissen über Menschenrechte ist für jeden Menschen relevant, damit er und sie sich für seine/ihre – und jedes anderen Menschen - Rechte einsetzen kann: Die Verwirklichung dieser Rechte schafft die Voraussetzung für eine optimale Entwicklung der Persönlichkeit. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen dagegen insgesamt, dass sowohl das Wissen über Menschenrechte als auch die Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in der deutschen Bevölkerung eher gering ausgeprägt sind. Daraus ergeben sich die folgenden Schlußfolgerungen: Bildung in Schulen und anderen relevanten gesellschaftlichen Sektoren muss darauf ausgerichtet sein, - ein breites Wissen und positive Einstellungen bezüglich Menschenrechten möglichst früh zu vermitteln, - die Bereitschaft zum Einsatz für Menschenrechte zu fördern und - Widerstand zu leisten gegen jeglichen Missbrauch der Menschenrechtsidee. Literatur Chomsky, N. (2000). Der neue militärische Humanismus. Lehren aus dem Kosovo. Zürich: Edition 8. Europäisches Universitätszentrum für Friedensstudien, deutsche UNESCO-Kommission & Österreichische UNESCO-Kommission (Hrsg.)(1997). Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie im UNESCO-Kontext. Bonn: Deutsche Unesco-Kommission. Müller, L. (1999). Menschenrechtserziehung in Deutschland. Ziele, Erfolge, Perspektiven. In G. Sommer, J. Stellmacher & U. Wagner (Hrsg.), Menschenrechte und Frieden. Schriftenreihe der Interdisziplinären Arbeitsgruppe für Friedens- und Abrüstungsforschung an der PhilippsUniversität Marburg (S. 349-355). Marburg: IAFA. Naumann, C., Evers, A., Sommer, G. & Stellmacher, J. (1999). Wissen und Einstellung bezüglich Menschenrechten im Verlauf eines Seminars. In G. Sommer, J. Stellmacher & U. Wagner (Hrsg.), Menschenrechte und Frieden. Schriftenreihe der Interdisziplinären Arbeitsgruppe für Friedens- und Abrüstungsforschung an der Philipps-Universität Marburg (S. 356-363). Marburg: IAFA. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)(1980). Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule. Bonn: KMK. Sommer, G. (1999). Die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen - Kenntnisse, Einstellungen sowie Präsentationen in deutschen Printmedien. In G. Sommer, J. Stellmacher & U. Wagner (Hrsg.), Menschenrechte und Frieden. Schriftenreihe der Interdisziplinären Arbeitsgruppe für Friedens- und Abrüstungsforschung an der Philipps-Universität Marburg (S. 39-61). Marburg: IAFA. Sommer, G. (2001). Menschenrechtsverletzungen als Legitimationsgrundlage des JugoslawienKosovo-Krieges?. In J.M. Becker & G. Brücher (Hrsg.), Der Jugoslawienkrieg – eine Zwischenbilanz (S. 81-92). Münster: LIT. 14 Sommer, G., Stellmacher, J. & Christ, O. (2003). The indivisibility of human rights: Cognitive representation of human rights in an international study. Unpubl. Ms. Sommer, G. & Zinn, J. (1996). Die gesellschaftliche Halbierung der Menschenrechte: Wissen, Einstellungen und Darstellungsmuster in deutschen Printmedien. Zeitschrift für Politische Psychologie, 4, 193-205. 15 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) – Kurze Zusammenfassung– (Bürgerliche und politische Rechte) (1) Menschen sind frei und gleich geboren. (2) universeller Anspruch auf Menschenrechte, Verbot der Diskriminierung nach Rasse, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung usw. (3) Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit. (4) Verbot von Sklaverei. (5) Verbot von Folter und grausamen Behandlungen. (6) Anerkennung des Einzelnen als Rechtsperson. (7) Gleichheit vor dem Gesetz. (8) Anspruch auf Rechtsschutz. (9) Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung. (10) Anspruch auf unparteiisches Gerichtsverfahren. (11) Unschuldsvermutung bis zu rechtskräftiger Verurteilung, Verbot der Rückwirkung von Strafgesetzen. (12) Schutz der Freiheitssphäre (Privatleben, Post...) des Einzelnen. (13) Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit. (14) Asylrecht. (15) Recht auf Staatsangehörigkeit. (16) Freiheit der Eheschließung, Schutz der Familie. (17) Recht auf individuelles oder gemeinschaftliches Eigentum. (18) Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. (19) Meinungs- und Informationsfreiheit. (20) Versammlungs- und Vereinsfreiheit. (21) Allgemeines gleiches Wahlrecht. (Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) (22) Recht auf soziale Sicherheit, Anspruch auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (23) Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, befriedigende Arbeitsbedingungen, Schutz gegen Arbeitslosigkeit, Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, angemessene Entlohnung, Berufsvereinigungen. (24) Anspruch auf Erholung, Freizeit und Urlaub. (25) Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung, Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Wohnung, ärztliche Betreuung und soziale Fürsorge. (26) Recht auf Bildung, Elternrecht, Entfaltung der Persönlichkeit; Achtung der Menschenrechte und Freundschaft zwischen allen Nationen als Bildungsziele. (27) Recht auf Teilnahme am Kulturleben. (28) Recht auf eine soziale und internationale Ordnung, die die Rechte verwirklicht. (29) Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, Beschränkungen mit Rücksicht auf Rechte Anderer. (30) Absoluter Schutz der in diesen Menschenrechten angeführten Rechte und Freiheiten. 16 Tabelle 1: Anzahl spontan genannter Menschenrechte Ostdeutschland Westdeutschland Gesamt Bürgerliche Menschenrechte 1.86 2.23 2.05 Wirtschaftliche Menschenrechte 0.97 0.50 0.73 17 Gesamt 2.83 2.73 2.78 Hier Tabelle 2: Anzahl spontan genannter Rechte in Abhängigkeit der Parteipräferenz N Bündnis90/Die Grünen PDS SPD FDP CDU/CSU DVU/Rep. Nichtwähler 99 191 680 70 558 18 236 Bürgerliche Wirtschaftliche Menschenrechte Menschenrechte 2.93 0.86 2.13 1.11 2.18 0.74 2.07 0.73 1.98 0.63 1.78 0.61 1.61 0.66 18 Gesamt 3.79 3.24 2.92 2.80 2.61 2.39 2.27 Hier Tabelle 3: Wichtigkeit von bürgerlichen und wirtschaftlichen Menschenrechten (Durchschnittswerte) Ostdeutschland Westdeutschland Gesamt Bürgerliche Menschenrechte 4.34 4.43 4.39 Wirtschaftliche Menschenrechte 4.40 4.29 4.35 19 Gesamt 4.37 4.36 4.37 Abbildung 1: Prozentsatz der Befragten, der die folgende Anzahl von Menschenrechten spontan nennen kann 90 80 70 60 83,5 71,8 50 40 53,3 30 33,9 20 19,1 10 9,7 0 mindestens mindestens mindestens mindestens mindestens 1 Recht 2 Rechte 3 Rechte 4 Rechte 5 Rechte 20 mehr als 5 Rechte Abbildung 2: Prozentsatz der Nennung einzelner Rechte. Auflistung aller Rechte mit einem Prozentsatz über 10 Prozent Recht auf Nahrung, Wohnung, ärztl. Versorgung etc. Recht auf Bildung Recht auf Arbeit Wahlrecht Bürgerliches Menschenrecht Wirtschaftliches Menschenrecht Verbot von Folter und grausamer Behandlung Asylrecht Versammlungs- und Vereinsfreiheit Schutz vor Diskriminierung Recht auf Religionsfreiheit Schutz der Menschenwürde Recht auf Leben Meinungsfreiheit 0 21 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Abbildung 3: Menschenrechte, bei denen besonders starke Ost-West-Unterschiede bezüglich der spontanen Nennung auftraten (Prozentsatz der Befragten) 40 35 30 37 25 Ost 20 West 15 10 16 13 5 2 0 Schutz vor Arbeitslosigkeit Gleicher Lohn für gleiche Arbeit 22 Abbildung 4: Wichtigkeit bürgerlicher Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“) Religionsfreiheit Recht auf Asyl Versammlungsfreiheit Schutz vor Diskriminierung Schutz der Privatsphäre Freie Meinungsäußerung Schutz vor Folter Gleichheit vor dem Gesetz Recht auf Leben und Freiheit 0 10 20 30 40 23 50 60 70 80 90 100 Abbildung 5: Wichtigkeit wirtschaftlicher Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“) Freie Ausübung der Kultur Bildung von Gewerkschaften bezahlter Urlaub/ begrenzte Arbeitszeit Schutz vor Arbeitslosigkeit Recht auf Nahrung kostenloser Grundschulunterricht Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Recht auf soziale Absicherung 0 10 20 24 30 40 50 60 70 80 90 100 Abbildung 6: Wichtigkeit von bürgerlichen Menschenrechten im Ost-West-Vergleich (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“) Religionsfreiheit Ost West Recht auf Asyl Versammlungsfreiheit Schutz vor Diskriminierung Schutz der Privatsphäre Freie Meinungsäußerung Schutz vor Folter Gleichheit vor dem Gesetz Recht auf Leben und Freiheit 0 10 20 30 25 40 50 60 70 80 90 100 Abbildung 7: Wichtigkeit von wirtschaftlichen Menschenrechten im Ost-West-Vergleich (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“) Freie Ausübung der Kultur Ost West Bildung von Gewerkschaften bezahlter Urlaub/ begrenzte Arbeitszeit Schutz vor Arbeitslosigkeit Recht auf Nahrung kostenloser Grundschulunterricht Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Recht auf soziale Absicherung 0 10 20 30 26 40 50 60 70 80 90 100 Abbildung 8: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte im Ost-West-Vergleich (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind) 60 56,2 50 40 48,2 Ost 30 33,4 38,4 20 10 0 sich aktiv zu engagieren Geld zu spenden 27 West Abbildung 9: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte und formales Bildungsniveau (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind) 70 60 65,9 61,1 50 ohne Abitur 40 30 41,5 40,6 20 10 0 sich aktiv zu engagieren Geld zu spenden 28 mit Abitur Abbildung 10: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in Abhängigkeit des Wissens über Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind) kein Wissen geringes Wissen mittleres Wissen gutes Wissen 60 50,7 40 47,2 30 20 58,8 58,3 50 37,8 38,5 27,2 24,3 10 0 sich aktiv zu engagieren Geld zu spenden 29 Abbildung 11: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in Abhängigkeit von der Wichtigkeit von Menschenrechten (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind) niedrige Wichtigkeit mittlere Wichtigkeit hohe Wichtigkeit 60 50 54,6 50,9 40 30 36,1 42,5 42,5 37 20 10 0 sich aktiv zu engagieren Geld zu spenden 30 Angaben zu den Autoren Prof. Dr. Gert Sommer, geb. 1941. Diplom-Psychologe. Seit 1977 Professor für Klinische Psychologie und Gemeindepsychologie an der Universität Marburg. Arbeitsschwerpunkte: Soziale Unterstützung, Friedenspsychologie (Menschenrechte und Feindbilder). Dipl.-Psych. Jost Stellmacher, geb. 1967. Seit 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Psychologie der Philipps-Universität Marburg. Arbeitsschwerpunkte: Intergruppenprozesse, Fremdenfeindlichkeit und Menschenrechte. 31