Ergebnisse einer repräsentativen Befragung in Deutschland

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(t-VTPP0303e)
Sommer, G., Stellmacher, J, & Brähler, E.
Menschenrechte: Wissen, Wichtigkeit und Einsatzbereitschaft Ergebnisse einer repräsentativen Befragung in Deutschland
Zusammenfassung: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von
der Generalversammlung der Vereinten Nationen ohne Gegenstimmen
angenommen. Ihre 30 Artikel thematisieren bürgerliche, politische, wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, deren Erreichung als „gemeinsames Ideal“ formuliert
wurde. Diese Menschenrechte sind unteilbar und universell gültig, d.h. jeder Mensch
hat Anspruch auf die Verwirklichung aller dieser Rechte.
Das Wissen über Menschenrechte, ihre positive Bewertung und die Bereitschaft, sich
für sie einzusetzen, gelten als wichtige Bildungsziele. Die vorliegende Studie
untersucht diese Aspekte erstmals an einer repräsentativen Stichprobe. Die
wesentlichen Ergebnisse sind: Menschenrechte sind insgesamt wenig bekannt, dies
betrifft insbesondere die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte; die
Verwirklichung der vorgegebenen Menschenrechte wird mehrheitlich als sehr wichtig
bewertet; die angegebene Bereitschaft, sich für die Verwirklichung von
Menschenrechten einzusetzen, ist nur mäßig ausgeprägt. Es zeigen sich einige
relevante Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschen. Aus den vorliegenden
Ergebnissen wird gefolgert, dass die Menschenrechtserziehung erheblich verbessert
werden sollte.
Schlüsselwörter: Menschenrechte, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte;
repräsentative Erhebung.
Summary: The Universal Declaration of Human Rights was adopted by the general
assembly of the United Nations in 1948 without dissenting vote. The 30 articles
designate civil, political, economic, social and cultural rights, which were proclaimed
as „common standard of achievement“. These human rights are conceptualized as
being universal and indivisible, i.e. every person has an entitlement to realization of
all of these rights.
The knowledge of human rights, their positive appraisal as well as the willingness to
plead for them, are all considered to be relevant targets for education. The present
1
study is the first one, which explores these topics with a representative sample.
These are the main results: the human rights are not well known, this is especially
true for the economic, social, and cultural rights; the majority of participants does
appraise the presented human rights as being very relevant; the willingness, to plead
for the human rights, is quite low. Some relevant differences could been found
between participants from East Germany and West Germany. These results
emphasize the importance of a much more extensive human rights education.
Key words: Human rights, Universal Declaration of Human Rights, representative
Sample
Einleitung
Beim Thema Menschenrechte wird meist auf die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte Bezug genommen, die am 10. Dezember 1948 von der
Vollversammlung der Vereinten Nationen ohne Gegenstimmen angenommen wurde
(48 pro-Stimmen, 8 Enthaltungen). Darin haben sich die damals in den Vereinten
Nationen vertretenen Länder auf einen umfassenden Katalog von unveräußerlichen
Menschenrechten geeinigt. Diese Rechte sollen für alle Menschen in allen Ländern
gelten, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität oder Ethnie
(sog. Universalität). Mit der Allgemeinen Erklärung sind für die nationale und
internationale Politik wichtige Ziele formuliert worden: In der Präambel werden die
Menschenrechte als “das von allen Völkern und Nationen zu erreichende
gemeinsame Ideal“ bezeichnet.
Die Allgemeine Erklärung enthält 30 Artikel; diese thematisieren zum einen
bürgerliche und politische Menschenrechte (im Folgenden meist abgekürzt als
"bürgerliche Rechte" bezeichnet), wie z.B. Folterverbot, Asylrecht, Rechtssicherheit,
Meinungs- und Informationsfreiheit, und zum anderen wirtschaftliche, kulturelle und
soziale Rechte (im Folgenden meist als "wirtschaftliche Rechte" bezeichnet), wie z.B.
Recht auf Arbeit, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Anspruch auf ausreichende
Lebenshaltung (einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung),
Recht auf Bildung (eine kurze Zusammenfassung der Allgemeinen Erklärung findet
sich im Anhang). Die wirtschaftlichen Rechte haben die gleiche Bedeutung wie die
bürgerlichen (sog. Unteilbarkeit).
2
Das Problem der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bestand darin, dass
sie nur einen geringen völkerrechtlich verbindlichen Status besitzt. Dies änderte sich
mit den zwei Menschenrechtspakten des Jahres 1966 ("Zwillingspakte": "Pakt über
bürgerliche und politische Rechte" sowie "Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte"), die inhaltlich weitgehend mit der "Allgemeinen Erklärung"
übereinstimmen und inzwischen von etwa 150 Staaten ratifiziert wurden. Mit den
"Zwillingspakten" von 1966 hat sich das Verständnis des Völkerrechts entscheidend
verändert: Wenn ein Staat Menschenrechte verletzt oder in seinen Grenzen die
Verletzung von Menschenrechten zulässt, dann können andere Staaten es als
legitim ansehen, sich in dessen innere Angelegenheiten gewaltfrei einzumischen.
Allerdings werden „Menschenrechte“ und „Menschenrechtsverletzungen“ von
Politikern häufig missbraucht, um politische und militärische Entscheidungen
scheinbar zu rechtfertigen (z.B. Chomsky, 2000; Sommer, 2001). Daher ist es von
großem Interesse, Wissen und Einstellungen der Bevölkerung bezüglich
Menschenrechten zu analysieren.
Fundiertes Wissen und positive Einstellung bezüglich Menschenrechten wurden
zudem wiederholt als bedeutsame Bildungsziele genannt. Schon die Allgemeine
Erklärung selbst forderte (Art. 26): „Die Bildung muß ... auf die Stärkung der Achtung
vor den Menschenrechten ... gerichtet sein“. Die Ständige Konferenz der
Kultusminister der Länder verabschiedete 1980 eine "Empfehlung zur Förderung der
Menschenrechtserziehung in der Schule" (Sekretariat der Ständigen Konferenz,
1980), in der die drei Ziele (1) Kenntnisse und Einsichten, (2) Menschenrechte als
Beurteilungsmaßstab politischer Ereignisse und (3) Einsatzbereitschaft für deren
Verwirklichung genannt wurden. Und schließlich proklamierte die
Generalversammlung der Vereinten Nationen die Jahre 1995-2005 als "Dekade der
Menschenrechtserziehung", u.a. mit der Begründung, "daß jede Frau, jeder Mann
und jedes Kind in Kenntnis aller ihrer Menschenrechte - bürgerlicher, kultureller,
wirtschaftlicher, politischer und sozialer Art - gesetzt werden müßten, um ihr volles
menschliches Potential entwickeln zu können..." (Europäisches Universitätszentrum
für Friedensstudien u.a., 1997, S. 139).
Psychologische Untersuchungen zum Thema Menschenrechte sind bislang äußert
selten. Empirische Menschenrechtsstudien in Deutschland kommen zu dem
übereinstimmenden Ergebnis, dass das Wissen über Menschenrechte sehr gering ist
(vgl. Müller, 1999; Neumann, Evers, Sommer & Stellmacher, 1999; Sommer, 1999;
Sommer, Stellmacher & Christ, 2003; Sommer & Zinn, 1996, ). Die bisherigen
3
Untersuchungen wurden jedoch hauptsächlich mit Studierenden oder SchülerInnen
durchgeführt. In der folgenden Studie werden erstmals ausgewählte Ergebnisse
einer für Deutschland repräsentativen Studie zu Wissen, Wichtigkeit und
Einsatzbereitschaft bezüglich Menschenrechten vorgestellt.
Methode
Die Studie war Teil einer Fragebogenerhebung zu sozialwissenschaftlichen und
medizinpsychologischen Fragestellungen. Sie wurde im Auftrag der Universität
Leipzig durch das Meinungsforschungsinstitut USUMA (Berlin) im April 2002
durchgeführt. Es wurden 1.001 Ostdeutsche und 1.050 Westdeutsche im Alter von
14 bis 92 Jahren zu Hause durch geschulte Interviewer befragt. Darunter waren 999
Männer und 1052 Frauen. Von den 2051 Befragten besaßen 274 Personen (13.4 %)
das Abitur. In dieser repräsentativen Befragung wurde u. a. das Wissen über
Menschenrechte sowie die Wichtigkeit und Einsatzbereitschaft bzgl.
Menschenrechten erfasst.
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst, die im Rahmen
einer Pressekonferenz am 9.12.2002 in Frankfurt/Main präsentiert wurden
Ergebnisse
Wissen über Menschenrechte
Zur Erfassung des Wissens über Menschenrechte wurden die Befragten mit einer
offenen Frage gebeten, stichwortartig alle Menschenrechte zu nennen, die ihnen
bekannt sind. Die Auswertung orientierte sich an den 30 Artikeln der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte von 1948. Ein Menschenrechtsartikel wurde dann als
„genannt“ bewertet, wenn mindestens ein zentraler Inhalt genannt wurde.
Insgesamt können 83.5 % der Befragten den bzw. einen Inhalt von mindestens
einem Menschenrecht nennen. Doch nur weniger als 20 % der Befragten können die
Inhalte von mindestens 5 der 30 Artikel nennen (vgl. Abbildung 1).
hier Abbildung 1:
Prozentsatz der Befragten, der die folgende Anzahl von
Menschenrechten spontan nennen kann
Im Durchschnitt können die Befragten weniger als 3 (Mittelwert = 2.78)
Menschenrechtsartikel nennen. Dabei werden wirtschaftliche Menschenrechte noch
4
deutlich weniger genannt als bürgerliche Menschenrechte. Zwar können 84 % der
Befragten mindestens ein bürgerliches Menschenrecht nennen, aber nur 46 %
mindestens ein wirtschaftliches Menschenrecht. Der durchschnittliche Befragte nennt
2.05 bürgerliche Menschenrechte und 0.73 wirtschaftliche Menschenrechte (vgl.
Tabelle 1).
In einer weiteren Analyse wurde untersucht, wie häufig die einzelnen Rechte der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genannt werden. Dabei stellt sich
heraus, dass nur ein einziges Menschenrecht von etwa der Hälfte der Befragten
genannt wird:das Recht auf Meinungsfreiheit. Insgesamt gibt es nur sechs Rechte,
die von mindestens 20 % der Befragten spontan geäußert werden (vgl. Abbildung 2).
Hier Abbildung 2:
Prozentsatz der Nennung einzelner Rechte. Auflistung aller
Rechte mit einem Prozentsatz über 10 Prozent
Interessant erscheint uns der Vergleich zwischen ost- und westdeutschen Personen.
Insbesondere zu Zeiten des Ost-West-Konfliktes wurden Menschenrechte als
politisches Kampfinstrument benutzt. Der Westen betonte vor allen Dingen
bürgerliche Menschenrechte und warf dem Osten vor, diese zu verletzen. Der Osten
hingegen betonte wirtschaftliche Menschenrechte und warf seinerseits dem Westen
vor, diese zu verletzen.
Die Daten zeigen, dass Ost- und Westdeutsche sich in der Gesamtzahl spontan
genannter Rechte nicht unterscheiden. Ostdeutsche Personen können aber
signifikant mehr wirtschaftliche Rechte benennen als westdeutsche Personen
(t(1863)=-11.20; p<.001). Dafür können westdeutsche Personen mehr bürgerliche
Menschenrechte als ostdeutsche Personen benennen (t(2049)=5.18; p<.001,vgl.
Tabelle 1).
Hier Tabelle 1: Anzahl spontan genannter Menschenrechte
In einer detaillierten Analyse stellte sich heraus, dass die Unterschiede zwischen ostund westdeutschen Befragten auf einige wenige Rechte zurückzuführen sind.
Westdeutsche Personen nennen im Vergleich zu ostdeutschen Personen signifikant
häufiger (p<.001):

das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit,
5

das Recht auf Meinungsfreiheit

Recht auf freie Wahlen sowie

das Verbot von Folter und grausamer Behandlung.
Im Gegensatz dazu nennen Ostdeutsche signifikant häufiger (p<.001):

das Recht auf soziale Sicherung,

das Recht auf Arbeit sowie

das Recht auf Bildung.
Besonders stark sind Ost-West-Unterschiede beim Recht auf Arbeit (t(1746)=-13.57;
p<.001). Das Menschenrecht auf Arbeit (Artikel 23) setzt sich aus mehreren
Aspekten zusammen. Diese sind insbesondere Schutz vor Arbeitslosigkeit, Recht auf
gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie Recht auf Bildung von Gewerkschaften.
Während das Recht auf Bildung von Gewerkschaften sowohl von Ost- als auch
Westdeutschen kaum spontan als Menschenrecht genannt wird, sind bei den beiden
anderen Aspekten des Rechts auf Arbeit starke Ost-West-Unterschiede zu erkennen
(vgl. Abbildung 3).
Hier Abbildung 3:
Menschenrechte, bei denen besonders starke Ost-West-
Unterschiede bezüglich der spontanen Nennung auftraten
(Prozentsatz der Befragten)
Schließlich wurde das Wissen über Menschenrechte in Abhängigkeit der
Parteipräferenz untersucht. Hier zeigt sich, dass besonders die NichtwählerInnen die
wenigsten Menschenrechte spontan äußern können. (LSD-Test: p<.05 zu allen
anderen Gruppen). Tabelle 2 zeigt allerdings, dass das geringere Wissen bei
NichtwählerInnen in erster Linie auf das Wissen über bürgerliche Menschenrechte
zurückzuführen ist. Die meisten Menschenrechte wurden im Mittel von Bündnis90/
Die Grünen-WählerInnen spontan genannt (vgl. Tabelle 2). Bündnis90/ Die GrünenWählerInnen äußerten mehr Menschenrechte als die WählerInnen der anderen
Parteien oder NichtwählerInnen (LSD-Test; p<.05). Das größere Wissen der
Bündnis90/ Die Grünen-WählerInnen geht allerdings auch hier lediglich auf das
Wissen über bürgerliche Menschenrechte zurück (vgl. Tabelle 2). Beim Wissen über
wirtschaftliche Menschenrechte sind kaum signifikante Unterschiede zwischen den
WählerInnengruppen zu erkennen. Hier zeigt sich hauptsächlich, dass PDS6
WählerInnen mehr Wissen äußern als die WählerInnen der anderen Parteien oder
Nicht-WählerInnen (LSD-Test; p<.05).
Hier Tabelle 2: Anzahl spontan genannter Rechte in Abhängigkeit der
Parteipräferenz
Wichtigkeit von Menschenrechten
Zur Erfassung der Wichtigkeit von Menschenrechten wurden 22 Rechte vorgegeben.
Davon waren 9 bürgerliche Menschenrechte, 8 wirtschaftliche Menschenrechte und
5 Distraktoren (d. h. Rechte, die keine Menschenrechte sind; diese wurden vorgelegt,
um eine Ja-Sage-Tendenz zu verhindern). Die Wichtigkeit der Verwirklichung eines
Rechts konnte auf einer 5-stufigen Skalierung von „völlig unwichtig“ über „teils-teils“
bis „äußerst wichtig“ angegeben werden. Insgesamt zeigen die
Wichtigkeitseinschätzungen, dass im Durchschnitt die vorgelegten Menschenrechte
relativ hoch in ihrer Wichtigkeit eingeschätzt werden. Menschenrechte sind jedoch
als universelle Rechte konzipiert, die als Orientierung für politisches Handeln dienen
sollen. Entsprechend ist es wünschenswert, dass alle Menschenrechte als „äußerst
wichtig“ bewertet werden. Hier zeigen sich jedoch einige Defizite. Die Abbildungen 4
und 5 zeigen die Wichtigkeitseinschätzungen für die bürgerlichen und die
wirtschaftlichen Menschenrechte.
Hier Abbildung 4:
Wichtigkeit bürgerlicher Menschenrechte (Prozentsatz der
Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“)
Bei den bürgerlichen Rechten werden drei der neun von uns vorgegebenen Rechte
von weniger als 50 % der befragten Personen als „äußerst wichtig“ bewertet. Dies
betrifft:

das Recht auf Versammlungsfreiheit,

das Recht auf Asyl und

das Recht auf Religionsfreiheit.
Bei den vorgegebenen wirtschaftlichen Rechten werden drei der acht von weniger
als 50 % der Befragten als „äußerst wichtig“ bewertet:

das Recht auf Begrenzung der Arbeitszeit und bezahlten Urlaub,

das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben sowie
7

das Recht auf Bildung von Gewerkschaften.
Insgesamt werden lediglich 3 der vorgegebenen 22 Rechte von mehr als 75 % der
Befragten als „äußerst wichtig“ eingeschätzt:

das Recht auf Leben und Freiheit,

das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und

das Recht auf Frieden.
Das Recht auf Frieden wurde als Distraktor vorgelegt, da es zur Zeit noch kein
Menschenrecht ist. Dieses Recht wird jedoch genau wie das Recht auf eine intakte
Umwelt als ein Recht der dritten Generation von Menschenrechten diskutiert.
Insgesamt ist allerdings auffallend, dass die Unterschiede zwischen bürgerlichen und
wirtschaftlichen Menschenrechten bei der Einschätzung der Wichtigkeit nicht mehr
zu finden sind.
Hier Abbildung 5:
Wichtigkeit wirtschaftlicher Menschenrechte (Prozentsatz der
Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“)
In einer weiteren Analyse wurden wiederum Ost-West-Unterschiede untersucht.
Tabelle 3 zeigt die Werte bzgl. der Wichtigkeit von Menschenrechten für
wirtschaftliche und bürgerliche Rechte getrennt nach ost- und westdeutschen
Personen.
Hier Tabelle 3:
Wichtigkeit von bürgerlichen und wirtschaftlichen
Menschenrechten im Ost-West-Vergleich (Durchschnittswerte)
Tabelle 3 zeigt, dass Westdeutsche bürgerliche Rechte als signifikant wichtiger
bewerten (t(1996)=3.76; p<.001), während Ostdeutsche wirtschaftliche Rechte höher
bewerten (t(1993)=-4.73; p<.001). Eine detaillierte Analyse zeigt, auf welche Rechte
diese Unterschiede zurückzuführen sind (vgl. Abbildung 6 und 7):

Bei den bürgerlichen Rechten zeigen Ostdeutsche bei 5 von 9 Rechten signifikant
(p<.01) niedrigere Mittelwerte. Westdeutsche beurteilen besonders das Recht auf
Religionsfreiheit und das Recht auf Asyl als wichtiger. Hingegen schätzen
Ostdeutsche besonders das Recht auf Leben und Freiheit und das Recht auf
Gleichheit vor dem Gesetz als wichtiger ein (p<.01).
8

Bei den wirtschaftlichen Rechten zeigen Ostdeutsche bei 5 von 8 Rechten
signifikant (p<.01) höhere Durchschnittswerte in der Wichtigkeit als
Westdeutsche. Besonders stark sind diese Unterschiede beim Recht auf Schutz
vor Arbeitslosigkeit, Recht auf Nahrung und Kleidung, Recht auf soziale
Absicherung und Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Hier Abbildung 6:
Wichtigkeit von bürgerlichen Menschenrechten im Ost-West-
Vergleich (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“)
Hier Abbildung 7:
Wichtigkeit von wirtschaftlichen Menschenrechten im Ost-West-
Vergleich (Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“)
Einsatzbereitschaft für Menschenrechte
Die Bereitschaft, sich für Menschenrechte einzusetzen, wurde in der vorliegenden
Untersuchung mit zwei Items erfasst. Zum einen wurde gefragt, inwieweit die
Personen persönlich bereit sind, sich in einer Organisation, die sich für die
Einhaltung von Menschenrechten einsetzt, aktiv zu engagieren. Zum anderen wurde
gefragt, inwieweit die Personen persönlich bereit sind, einer Organisation, die sich für
die Einhaltung der Menschenrechte einsetzt, Geld zu spenden. Die Befragten
bekamen als Antwortmöglichkeiten vier Alternativen vorgelegt: „sehr bereit“, „eher
bereit“, „eher nicht bereit“ und „überhaupt nicht bereit“.
Die Ergebnisse bzgl. der Einsatzbereitschaft für Menschenrechte zeigen, dass nur
relativ wenige Personen „sehr bereit“ sind, sich in einer Menschenrechtsorganisation
zu engagieren (7 %) oder Geld zu spenden (6 %). Mehr als die Hälfte der Personen
sind dagegen „eher nicht“ oder „überhaupt nicht bereit“, sich in einer
Menschenrechtsorganisation zu engagieren (57 %) oder Geld zu spenden (55 %).
In der folgenden Analyse wurde daher untersucht, von welchen Einflussgrößen das
Engagement für Menschenrechte abhängt. Als mögliche Einflussgrößen wurden zum
einen die demographischen Variablen West/Ost, Schulabschluss (kein Abitur/Abitur),
Haushaltseinkommen, Geschlecht und Alter gewählt; zum anderen Wissen und
Bewertung der Wichtigkeit bezüglich Menschenrechten. Die Ergebnisse werden in
den Abbildungen 8 - 11 wiedergegeben.
9
Hier Abbildung 8:
Einsatzbereitschaft für Menschenrechte im Ost-West-Vergleich
(Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind)
Hier Abbildung 9:
Einsatzbereitschaft für Menschenrechte und formales
Bildungsniveau (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind)
Hier Abbildung 10: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in Abhängigkeit des
Wissens über Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher
bereit“ sind)
Hier Abbildung 11: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in Abhängigkeit von der
Wichtigkeit von Menschenrechten (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher
bereit“ sind)
Die wichtigsten Ergebnisse bezüglich der Einsatzbereitschaft können folgendermaßen
zusammengefasst werden:

Ostdeutsche sind signifikant weniger bereit, sich für Menschenrechte
einzusetzen als Westdeutsche (Aktives Engagement: t(1951)=5.08; p<.001;
Geldspende: t(1976)=11.72; p<.001)

AbiturientInnen sind signifikant eher bereit, sich für Menschenrechte
einzusetzen als Personen, die kein Abitur haben. (Aktives Engagement:
t(1983)=7.88; p<.001; Geldspende: t(1976)=8.10; p<.001)

Je höher das Wissen über Menschenrechte, desto größer ist die geäußerte
Bereitschaft, sich für Menschenrechte einzusetzen (Aktives Engagement
r=.25; p<.001; Geldspende: r=.24; p<.001).

Je wichtiger die Einschätzung von Menschenrechten, desto größer ist die
geäußerte Bereitschaft zum Einsatz für Menschenrechte. (Aktives
Engagement: r=.16; p<.001; Geldspende: r=.15; p<.001)
Die anderen Variablen haben kaum einen systematischen Einfluss auf den Einsatz
für Menschenrechte: Das Alter spielt lediglich beim direkten Engagement in
Menschenrechtsorganisationen eine Rolle: Jüngere Menschen erklären sich eher zu
einem aktiven Engagement in Menschenrechtsorganisationen bereit (r=-.18; p<.001).
10
Das Geschlecht und das Haushaltseinkommen haben insgesamt kaum einen
Einfluss.
Diskussion
Die von den Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte ist ein bedeutsames Schriftdokument der Menschheitsgeschichte;
darin werden erstmals für alle Menschen grundlegende, nicht veräußerliche Rechte
formuliert und als Zielvorgaben für die Politik genannt. In der politischen Realität
dagegen werden „Menschenrechte“ und „Menschenrechtsverletzungen“ häufig
instrumentalisiert,, um eigene politische und militärische Entscheidungen zu
begründen. Wegen der ständigen medialen Präsenz dieses Themenbereichs ist es
von großem Interesse, Wissen und Einstellungen der Bevölkerung bezüglich
Menschenrechten zu erfassen.
Die vorliegenden Ergebnisse zu Wissen, Einstellung und Einsatzbereitschaft
bezüglich Menschenrechten basieren auf einer Untersuchung an einer
repräsentativen deutschen Stichprobe – eine vergleichbare Studie ist uns auch aus
der internationalen Literatur nicht bekannt. Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung
ist, dass Menschenrechte insgesamt nur wenig bekannt sind. Die Befragten können
von den 30 Artikeln der Allgemeinen Erklärung im Durchschnitt nur Inhalte von drei
Artikeln nennen und weniger als die Hälfte kann mindestens ein wirtschaftliches
Menschenrecht spontanäußern. Und aus einer anderen Perspektive: Nur Inhalte von
fünf der 30 Menschenrechtsartikel werden von mindestens einem Viertel der
Befragten genannt. Dies sind die bürgerlichen Menschenrechte Meinungsfreiheit,
Religionsfreiheit, Recht auf Leben und Schutz der Menschenwürde sowie das
wirtschaftliche Menschenrecht auf Arbeit.
Ein Ost-West-Vergleich zeigt, dass Westdeutsche ein größeres Wissen über
bürgerliche Menschenrechte haben, während Ostdeutsche mehr wirtschaftliche
Menschenrechte nennen können. Der Ost-West- Unterschied insbesondere beim
Recht auf Arbeit kann zum einen als Nachwirkung des Ost-West-Konfliktes
interpretiert werden: Von westlicher Seite wurden die bürgerlichen Rechte als die
„eigentlichen“ Menschenrechte bezeichnet, während die wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Menschenrechte als sozialistische Erfindung diskreditiert wurden.
Zum anderen kann der Unterschied als Reflektion der recht unterschiedlichen
11
Lebensbedingungen in den beiden deutschen Landesteilen interpretiert werden: So
ist insbesondere die Höhe der Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland immer noch etwa
doppelt so hoch wie in Westdeutschland.
Die größeren Menschenrechtskenntnisse der Anhänger von Bündnis 90 / Die Grünen
verweisen auf die Ursprünge dieser Partei als Anwältin für Umwelt, Frieden und
Menschenrechte. Das geringe Wissen der Nichtwähler kann als Hinweis darauf
interpretiert werden, dass diese Gruppe durch eine eher geringe politische Bildung
zu kennzeichnen ist. Beide Effekte zeigen sich jedoch lediglich in Bezug auf
bürgerliche Menschenrechte. Bei den wirtschaftlichen Menschenrechten
unterscheiden sich die WählerInnengruppen mit einer Ausnahme kaum voneinander.
Nur PDS-WählerInnen können im Durchschnitt etwas mehr als ein wirtschaftliches
Menschenrecht nennen. Auch wenn das Wissen über wirtschaftliche
Menschenrechte bei PDS-WählerInnen nicht als zufriedenstellend bezeichnet
werden kann, so ist es doch deutlich höher als bei den anderen
WählerInnengruppen. Das Ergebnis kann zum einen als Reflektion der
sozialistischen Orientierung der PDS und zum anderen als Spiegel der ostdeutschen
Sozialisation interpretiert werden, da die meisten PDS-WählerInnen in dieser Studie
Ostdeutsche sind.
Die Ergebnisse bedeuten insgesamt, dass ein Großteil der Menschenrechte in der
Bevölkerung weitgehend unbekannt ist. Dies ist ein bedeutsames Defizit in
demokratischer Bildung. Dies widerspricht zudem den Ansprüchen, wie sie u.a. in
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte selbst, aber auch von der Konferenz
der deutschen Kultusminister formuliert wurden. Besonders gravierend ist das
weitgehende Unwissen bezüglich wirtschaftlicher Menschenrechte, also z.B. Schutz
vor Arbeitslosigkeit, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Recht auf Nahrung, Kleidung,
Wohnung und ärztliche Versorgung; Recht auf unentgeltlichen Zugang zu Elementarund Grundschulen. Würden diese Rechte als Kriterium für eine gelungene Politik
genommen – wie es von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte explizit
gefordert wird –, dann müssten die derzeitige (Welt-)Politik, und damit auch die
vorherrschende Politik des Neoliberalismus, sehr schlecht bewertet werden. Es ist
also anzunehmen, dass auch die Eliten in demokratisch verfassten Staaten nur ein
geringes Interesse daran haben, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend über
ihre unveräußerlichen Menschenrechte informiert sind.
12
Die Wichtigkeit der Verwirklichung von Menschenrechten wird im Allgemeinen recht
hoch eingeschätzt: 11 der 17 vorgelegten Menschenrechte werden von mehr als
50 % der Befragten als „äußerst wichtig“ beurteilt. Eine Halbierung der
Menschenrechte ist bei der Bewertung der „Wichtigkeit“ nicht mehr zu erkennen: Die
Verwirklichung der bürgerlichen und wirtschaftlichen Menschenrechte wird als
vergleichbar wichtig bewertet. Bei der Wichtigkeit zeigt sich jedoch, dass
westdeutsche Personen stärker bürgerliche im Vergleich zu wirtschaftlichen
Menschenrechten betonen, während ostdeutsche Personen wirtschaftliche Rechte
im Vergleich zu bürgerlichen Menschenrechten höher bewerten. Hier dürften die o.g.
Interpretationen wieder relevant sein. Insgesamt aber werden vorgegebene Rechte,
die als Menschenrechte gekennzeichnet sind, im Sinne der Allgemeinen Erklärung
als bedeutsam eingestuft.
Das als Distraktor eingefügte „Recht auf Frieden“ gehört zu den drei am höchsten
bewerteten Rechten. Sicherlich nur die wenigsten Befragten dürften direkte
Kriegserfahrungen gemacht haben. Die Spannungen während des jahrzehntelangen
Ost-West-Konfliktes - mit der BRD und der DDR als jeweilige „Frontstation“ ihres
Militärbündnisses - sowie die Diskussionen um den 2. Golfkrieg und den
Jugoslawien-Kosovo-Krieg - mit zunehmend direkterer Beteiligung Deutschlands –
haben vermutlich zu dieser positiven Bewertung beigetragen. Dies verweist auch auf
die hohe Relevanz der Menschenrechte der „dritten Generation“ (Rechte auf Frieden,
auf Entwicklung und auf eine gesunde Umwelt), die von den Vereinten Nationen
zwar seit den 1980er Jahren intensiv diskutiert, bislang aber nicht kodifiziert wurden.
Bezüglich der geäußerten Einsatzbereitschaft für Menschenrechte ist nur ein
geringer Anteil der Befragten „sehr bereit“, sich aktiv in einer
Menschenrechtsorganisation zu engagieren oder Geld für eine
Menschenrechtsorganisation zu spenden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in
einem Fragebogen angekreuzte Einsatzbereitschaft selbstverständlich nicht
gleichzusetzen ist mit realem Engagement. Aus der Gruppe, die sich hier als „sehr
bereit“ äußert, lassen sich aber – bei entsprechend günstigen Umweltbedingungen –
vermutlich etliche motivieren, tatsächlich aktiv zu werden. Wichtige Faktoren, die sich
begünstigend auf die geäußerte Einsatzbereitschaft auswirken, sind insbesondere
der Schulabschluss, das größere Wissen über und die höhere Einschätzung der
Wichtigkeit von Menschenrechten. Obwohl Menschenrechte als wichtig eingeschätzt
werden, erklärt also nur ein kleiner Teil der Bevölkerung seine Bereitschaft, sich aktiv
13
für deren Verwirklichung einzusetzen (vgl. Müller, 1999). Die Ergebnisse zeigen
zugleich, dass die hier untersuchten Variablen – Wissen, Wichtigkeit und
Engagement – interagieren.
„Menschenrechte“ spielen in der politischen Diskussion eine große Rolle, bis hin zur
scheinbaren Legitimation von Kriegen. Das Wissen über Menschenrechte ist für
jeden Menschen relevant, damit er und sie sich für seine/ihre – und jedes anderen
Menschen - Rechte einsetzen kann: Die Verwirklichung dieser Rechte schafft die
Voraussetzung für eine optimale Entwicklung der Persönlichkeit. Die vorliegenden
Ergebnisse zeigen dagegen insgesamt, dass sowohl das Wissen über
Menschenrechte als auch die Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in der
deutschen Bevölkerung eher gering ausgeprägt sind. Daraus ergeben sich die
folgenden Schlußfolgerungen: Bildung in Schulen und anderen relevanten
gesellschaftlichen Sektoren muss darauf ausgerichtet sein,
-
ein breites Wissen und positive Einstellungen bezüglich Menschenrechten
möglichst früh zu vermitteln,
-
die Bereitschaft zum Einsatz für Menschenrechte zu fördern und
-
Widerstand zu leisten gegen jeglichen Missbrauch der Menschenrechtsidee.
Literatur
Chomsky, N. (2000). Der neue militärische Humanismus. Lehren aus dem Kosovo. Zürich: Edition 8.
Europäisches Universitätszentrum für Friedensstudien, deutsche UNESCO-Kommission &
Österreichische UNESCO-Kommission (Hrsg.)(1997). Erziehung für Frieden, Menschenrechte
und Demokratie im UNESCO-Kontext. Bonn: Deutsche Unesco-Kommission.
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Sommer, J. Stellmacher & U. Wagner (Hrsg.), Menschenrechte und Frieden. Schriftenreihe
der Interdisziplinären Arbeitsgruppe für Friedens- und Abrüstungsforschung an der PhilippsUniversität Marburg (S. 349-355). Marburg: IAFA.
Naumann, C., Evers, A., Sommer, G. & Stellmacher, J. (1999). Wissen und Einstellung bezüglich
Menschenrechten im Verlauf eines Seminars. In G. Sommer, J. Stellmacher & U. Wagner
(Hrsg.), Menschenrechte und Frieden. Schriftenreihe der Interdisziplinären Arbeitsgruppe für
Friedens- und Abrüstungsforschung an der Philipps-Universität Marburg (S. 356-363).
Marburg: IAFA.
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland (KMK)(1980). Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der
Schule. Bonn: KMK.
Sommer, G. (1999). Die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen - Kenntnisse, Einstellungen
sowie Präsentationen in deutschen Printmedien. In G. Sommer, J. Stellmacher & U. Wagner
(Hrsg.), Menschenrechte und Frieden. Schriftenreihe der Interdisziplinären Arbeitsgruppe für
Friedens- und Abrüstungsforschung an der Philipps-Universität Marburg (S. 39-61). Marburg:
IAFA.
Sommer, G. (2001). Menschenrechtsverletzungen als Legitimationsgrundlage des JugoslawienKosovo-Krieges?. In J.M. Becker & G. Brücher (Hrsg.), Der Jugoslawienkrieg – eine
Zwischenbilanz (S. 81-92). Münster: LIT.
14
Sommer, G., Stellmacher, J. & Christ, O. (2003). The indivisibility of human rights: Cognitive
representation of human rights in an international study. Unpubl. Ms.
Sommer, G. & Zinn, J. (1996). Die gesellschaftliche Halbierung der Menschenrechte: Wissen,
Einstellungen und Darstellungsmuster in deutschen Printmedien. Zeitschrift für Politische
Psychologie, 4, 193-205.
15
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)
– Kurze Zusammenfassung–
(Bürgerliche und politische Rechte)
(1)
Menschen sind frei und gleich geboren.
(2)
universeller Anspruch auf Menschenrechte, Verbot der Diskriminierung nach
Rasse, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung usw.
(3)
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.
(4)
Verbot von Sklaverei.
(5)
Verbot von Folter und grausamen Behandlungen.
(6)
Anerkennung des Einzelnen als Rechtsperson.
(7)
Gleichheit vor dem Gesetz.
(8)
Anspruch auf Rechtsschutz.
(9)
Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung.
(10) Anspruch auf unparteiisches Gerichtsverfahren.
(11) Unschuldsvermutung bis zu rechtskräftiger Verurteilung, Verbot der
Rückwirkung von Strafgesetzen.
(12) Schutz der Freiheitssphäre (Privatleben, Post...) des Einzelnen.
(13) Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit.
(14) Asylrecht.
(15) Recht auf Staatsangehörigkeit.
(16) Freiheit der Eheschließung, Schutz der Familie.
(17) Recht auf individuelles oder gemeinschaftliches Eigentum.
(18) Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(19) Meinungs- und Informationsfreiheit.
(20) Versammlungs- und Vereinsfreiheit.
(21) Allgemeines gleiches Wahlrecht.
(Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte)
(22) Recht auf soziale Sicherheit, Anspruch auf wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte.
(23) Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, befriedigende Arbeitsbedingungen,
Schutz gegen Arbeitslosigkeit, Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit,
angemessene Entlohnung, Berufsvereinigungen.
(24) Anspruch auf Erholung, Freizeit und Urlaub.
(25) Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung, Gesundheit und Wohlbefinden,
einschließlich Nahrung, Wohnung, ärztliche Betreuung und soziale Fürsorge.
(26) Recht auf Bildung, Elternrecht, Entfaltung der Persönlichkeit; Achtung der
Menschenrechte und Freundschaft zwischen allen Nationen als Bildungsziele.
(27) Recht auf Teilnahme am Kulturleben.
(28) Recht auf eine soziale und internationale Ordnung, die die Rechte verwirklicht.
(29) Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, Beschränkungen mit Rücksicht auf
Rechte Anderer.
(30) Absoluter Schutz der in diesen Menschenrechten angeführten Rechte und
Freiheiten.
16
Tabelle 1: Anzahl spontan genannter Menschenrechte
Ostdeutschland
Westdeutschland
Gesamt
Bürgerliche
Menschenrechte
1.86
2.23
2.05
Wirtschaftliche
Menschenrechte
0.97
0.50
0.73
17
Gesamt
2.83
2.73
2.78
Hier Tabelle 2:
Anzahl spontan genannter Rechte in Abhängigkeit der
Parteipräferenz
N
Bündnis90/Die Grünen
PDS
SPD
FDP
CDU/CSU
DVU/Rep.
Nichtwähler
99
191
680
70
558
18
236
Bürgerliche
Wirtschaftliche
Menschenrechte Menschenrechte
2.93
0.86
2.13
1.11
2.18
0.74
2.07
0.73
1.98
0.63
1.78
0.61
1.61
0.66
18
Gesamt
3.79
3.24
2.92
2.80
2.61
2.39
2.27
Hier Tabelle 3:
Wichtigkeit von bürgerlichen und wirtschaftlichen
Menschenrechten (Durchschnittswerte)
Ostdeutschland
Westdeutschland
Gesamt
Bürgerliche
Menschenrechte
4.34
4.43
4.39
Wirtschaftliche
Menschenrechte
4.40
4.29
4.35
19
Gesamt
4.37
4.36
4.37
Abbildung 1: Prozentsatz der Befragten, der die folgende Anzahl von Menschenrechten
spontan nennen kann
90
80
70
60
83,5
71,8
50
40
53,3
30
33,9
20
19,1
10
9,7
0
mindestens mindestens mindestens mindestens mindestens
1 Recht
2 Rechte
3 Rechte
4 Rechte
5 Rechte
20
mehr als 5
Rechte
Abbildung 2: Prozentsatz der Nennung einzelner Rechte. Auflistung aller Rechte mit einem
Prozentsatz über 10 Prozent
Recht auf Nahrung, Wohnung, ärztl. Versorgung etc.
Recht auf Bildung
Recht auf Arbeit
Wahlrecht
Bürgerliches Menschenrecht
Wirtschaftliches Menschenrecht
Verbot von Folter und grausamer Behandlung
Asylrecht
Versammlungs- und Vereinsfreiheit
Schutz vor Diskriminierung
Recht auf Religionsfreiheit
Schutz der Menschenwürde
Recht auf Leben
Meinungsfreiheit
0
21
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Abbildung 3: Menschenrechte, bei denen besonders starke Ost-West-Unterschiede
bezüglich der spontanen Nennung auftraten (Prozentsatz der Befragten)
40
35
30
37
25
Ost
20
West
15
10
16
13
5
2
0
Schutz vor Arbeitslosigkeit
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
22
Abbildung 4: Wichtigkeit bürgerlicher Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten mit der
Einschätzung „äußerst wichtig“)
Religionsfreiheit
Recht auf Asyl
Versammlungsfreiheit
Schutz vor Diskriminierung
Schutz der Privatsphäre
Freie Meinungsäußerung
Schutz vor Folter
Gleichheit vor dem Gesetz
Recht auf Leben und Freiheit
0
10
20
30
40
23
50
60
70
80
90
100
Abbildung 5: Wichtigkeit wirtschaftlicher Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten mit der
Einschätzung „äußerst wichtig“)
Freie Ausübung der Kultur
Bildung von Gewerkschaften
bezahlter Urlaub/ begrenzte Arbeitszeit
Schutz vor Arbeitslosigkeit
Recht auf Nahrung
kostenloser Grundschulunterricht
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Recht auf soziale Absicherung
0
10
20
24
30
40
50
60
70
80
90
100
Abbildung 6: Wichtigkeit von bürgerlichen Menschenrechten im Ost-West-Vergleich
(Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“)
Religionsfreiheit
Ost
West
Recht auf Asyl
Versammlungsfreiheit
Schutz vor Diskriminierung
Schutz der Privatsphäre
Freie Meinungsäußerung
Schutz vor Folter
Gleichheit vor dem Gesetz
Recht auf Leben und Freiheit
0
10
20
30
25
40
50
60
70
80
90
100
Abbildung 7: Wichtigkeit von wirtschaftlichen Menschenrechten im Ost-West-Vergleich
(Prozentsatz der Befragten mit der Einschätzung „äußerst wichtig“)
Freie Ausübung der Kultur
Ost
West
Bildung von Gewerkschaften
bezahlter Urlaub/ begrenzte Arbeitszeit
Schutz vor Arbeitslosigkeit
Recht auf Nahrung
kostenloser Grundschulunterricht
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Recht auf soziale Absicherung
0
10
20
30
26
40
50
60
70
80
90
100
Abbildung 8: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte im Ost-West-Vergleich
(Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind)
60
56,2
50
40
48,2
Ost
30
33,4
38,4
20
10
0
sich aktiv zu engagieren
Geld zu spenden
27
West
Abbildung 9: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte und formales Bildungsniveau
(Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“ sind)
70
60
65,9
61,1
50
ohne Abitur
40
30
41,5
40,6
20
10
0
sich aktiv zu engagieren
Geld zu spenden
28
mit Abitur
Abbildung 10: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in Abhängigkeit des Wissens über
Menschenrechte (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“
sind)
kein Wissen
geringes Wissen
mittleres Wissen
gutes Wissen
60
50,7
40
47,2
30
20
58,8
58,3
50
37,8
38,5
27,2
24,3
10
0
sich aktiv zu engagieren
Geld zu spenden
29
Abbildung 11: Einsatzbereitschaft für Menschenrechte in Abhängigkeit von der Wichtigkeit
von Menschenrechten (Prozentsatz der Befragten, die „sehr“ oder „eher bereit“
sind)
niedrige Wichtigkeit
mittlere Wichtigkeit
hohe Wichtigkeit
60
50
54,6
50,9
40
30
36,1
42,5
42,5
37
20
10
0
sich aktiv zu engagieren
Geld zu spenden
30
Angaben zu den Autoren
Prof. Dr. Gert Sommer, geb. 1941. Diplom-Psychologe. Seit 1977 Professor für
Klinische Psychologie und Gemeindepsychologie an der Universität Marburg.
Arbeitsschwerpunkte: Soziale Unterstützung, Friedenspsychologie (Menschenrechte
und Feindbilder).
Dipl.-Psych. Jost Stellmacher, geb. 1967. Seit 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter
am Fachbereich Psychologie der Philipps-Universität Marburg. Arbeitsschwerpunkte:
Intergruppenprozesse, Fremdenfeindlichkeit und Menschenrechte.
31
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