Ablaufs-Vereinbarung und Bühnenanweisung Termin: 00.00.2015 Ort: 1. Zeitlicher Ablauf 1.1 Zum Zeitpunkt des Aufbaubeginns, muss der verantwortliche Vertreter des Veranstalters anwesend, die Bühne fertig zum Aufbau und der Ladeweg zur Bühne frei sein. 1.2 Name und Telefonnummer des (am Tag des Konzerts) örtlichen Ansprechpartners für technische und organisatorische Probleme (bitte eintragen!): ____________________________________ 1.3 Bei Beteiligung anderer Künstler ist ein genauer Zeit- und Verlaufsplan mit den Namen der anderen Künstler an die Künstler zu schicken. *Ca. Ablauf: 13:30 13:30 16:00 17:00 18:00 20:00 h h – h h h Ankunft Technik Ankunft Künstler 18:00 h Soundcheck warmes Essen für 4 Künstler warmes Essen für 2 Techniker Showtime 2. Zufahrt, Parkmöglichkeiten Der Veranstalter sorgt für ungehinderte Zufahrt zum Eingang des Gebäudes ( 9-Sitzer-Bus). Er beschafft ggfs. Sonder-Durchfahrtsgenehmigungen und stellt sie den Künstlern vor Konzert zur Verfügung. 3. Bühne/Technik 3.1 Die Spielfläche der Bühne beträgt: Breite ___m, Tiefe ___m, Höhe ___m, Lichte Höhe ___m 3.2 Der Veranstalter sichert den Künstlern zu, dass von der Bühne aus eine Treppe in den Zuschauerraum führt. 3.3 Die Bühne muss waagerecht und fest sein. Der Veranstalter sorgt für eine ordnungsgemäße Sicherung der Bühne. 3.4. Der Veranstalter stellt den Künstlern kostenlos eine um 13.30 h (bzw. 6,5 Stunden vor Showbeginn) spielbereite Ton- bzw. Lichtanlage, wie sie im anliegenden technischen Rider gefordert wird zur Verfügung. Sollten die technischen Anlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht komplett aufgebaut und eingerichtet sein, zahlt der Veranstalter eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 400 €, da durch die Verzögerung ein reibungsloser Ablauf des Events nicht mehr stattfinden kann. 3.5 Für den Mixer wird ein stabiler Tisch (mind 1m breit) und ein Stuhl in Saalmitte/Veranstaltungsmitte benötigt. 3.6 Der technische Ansprechpartner des Veranstalters setzt sich bis 2 Wochen vor dem Konzerttermin mit den Technikern von maybebop ins Vernehmen, um die Gegebenheiten vor Ort zu erötern. Ton: Thomas Schröder, 0151/ 22 65 23 25 / Licht; Volker Wecke, 0172/ 511 78 37 3.7 Gilt nur für open-air: vorne an der Bühne und hinter der Bühne jeweils eine Sicherheitskraft - alternativ vor der Bühne Absperrgitter in Bühnenbreite. 3.8 Aus versicherungs- und verletzungstechnischen Gründen keine Personen an der Bühnenkante (incl. Kinder)! 4. Garderoben Der Veranstalter stellt den Künstlern und ihren Hilfskräften eine saubere, gut beheizte, abschließbare Garderobe (!)), sowie eine Waschgelegenheit mit Seife, 5 Handtüchern Bügeleisen/ Bügelbrett und einem beleuchteten Schmink-Spiegel zur Verfügung. Sinnvoll ist es, wenn dann auch der passende Schlüssel für die Garderobentür vorhanden ist und uns ausgehändigt wird. 1 Wir haften auch gern für den Verlust. Jedenfalls betritt die Band erst die Bühne, wenn der Raum zu ist (Angst vor bösen Räubern). 5. Getränke und Verpflegung 5.1 Ab Ankunft der Techniker bitte Kaffeespezialitäten und koffeinfreien Kaffee (Cappuccino etc), fettarme Milch, Sojamilch, Kräutertees, 12l Mineralwasser (ohne Kohlensäure), versch. Fruchtsäfte, 1 Schale mit frischen Früchten bereitstellen, belegte Vollkornbrötchen. Des Weiteren bitte drei Radler/Alster sowie drei alkoholfreie Biere und 0,7L Weißwein für nach dem Konzert kaltstellen. 5.2 Für 7 Personen je ein warmes Essen, dass nicht aus Imbissware bestehen sollte und für jeden einen Salat beinhalten sollte. Das Essen sollte nicht mehr als 15 Minuten von der Bühne entfernt stattfinden. 2 Künstler sind Vegetarier, daher muß bitte bei warmen Catering darauf geachtet werden, dass es auch eine fleischlose Variante gibt !!! Bei belegten Brötchen bitte darauf achten, dass diese mehr mit Käse, Streichkäse etc. belegt sind und wenig Fleisch !!! 6. Übernachtung 6.1 Der Veranstalter bucht für die Nacht vom 00.00.2015 zum 00.00.2015 7 EinzelzimmerNichtraucher, inkl. Frühstück in einem Hotel min. 4*, möglichst nah am Veranstaltungsort. Zum Thema Nichtraucherzimmer: Die Künstler fahren nach dem Konzert im Zweifel lieber 30 km weiter vom Veranstaltungsort weg, um dann nicht auf Nichtraucherzimmer verzichten zu müssen 6.2 Der Veranstalter verpflichtet sich, das Hotel darüber zu informieren, dass die Künstler evtl. erst nachts eintreffen. Bei einem Hotel ohne Nachtportier sind die Hotelschlüssel vor Auftrittsbeginn an die Künstler auszuhändigen. 6.3 Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die Künstler nicht vor 12h aus dem Hotel auschecken müssen. 6.4 Hotel-Adresse: mit Telefon und Faxnummer: Sollten sich in der Erfüllung irgendeines Punktes der Ablaufs-Vereinbarung und Bühnenanweisung Schwierigkeiten abzeichnen, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies unverzüglich den Künstlern mitzuteilen, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden. Diese Vereinbarung ist Vertragsbestandteil und damit gleichwertig zum vereinbarten Vertrag. _________________________ den, _________________ _____________________________________________ -der Veranstalter (Stempel und Unterschrift)- 2