Engagementvertrag Zwischen Sonic Season Saarwellinger Straße 3 66822 Lebach Veranstaltungsort Straße Hausnummer PLZ Ort Vertreten durch Sonja Hewer Im Folgenden Künstler genannt Vertreten durch Name des Veranstalters Im Folgenden Veranstalter genannt wurden die nachstehend aufgeführten Vereinbarungen getroffen: 1. Gegenstand des Vertrages Der Veranstalter verpflichtet die Künstler zur Gestaltung ... Datum der Veranstaltung ist der XX. Monat Jahr. Dauer der Darbietung: XX:XX Uhr bis XX:XX Uhr. Die Künstler unterliegen weder in der Darbietung noch in der Programmgestaltung den Weisungen des Veranstalters. Das Konzert findet statt. 2. Werbemaßnahmen Der Veranstalter organisiert die örtlichen Werbemassnahmen, insbesondere die Plakatierung und die Bemusterung der regionalen Medien. Hierzu erhält er bei Bedarf Bandinformationen vom Künstler. Dient die Veranstaltung politischen oder anderen Werbezwecken oder tritt ein Sponsor auf wird die Band bzw. der benannte Vertreter rechtzeitig, mindestens jedoch 2 Wochen vor dem Konzert zwecks Zustimmung informiert. Die Künstler und ihre Hilfskräfte sind während der Veranstaltung und eine angemessene Zeit danach berechtigt, ihre eigenen Produkte (Tonträger, T-Shirts etc.) auszustellen und zum Verkauf anzubieten. (Merchandising) 3. Beschallung und Beleuchtung X Die Beleuchtung wird vom Veranstalter bzw. durch Dritte gestellt, die einen separaten Vertrag mit dem Veranstalter schliessen. Technische Details werden in einem Anhang gesondert geklärt und unterschrieben. Dieser Anhang ist Bestandteil des Vertrages. Die Beleuchtung ist ausreichend dimensioniert. 0 Die Beleuchtung wird von den Künstlern bzw. durch Dritte gestellt, die einen separaten Vertrag mit den Künstlern oder deren Vertreter schliessen. Die Beleuchtung ist ausreichend dimensioniert. Etwaige Kosten werden mit dem Veranstalter abgerechnet und sind Bestandteil der Gage. X Die Beschallung wird vom Veranstalter bzw. durch Dritte gestellt, die einen separaten Vertrag mit dem Veranstalter schliessen. Technische Details werden in einem Anhang gesondert geklärt und unterschrieben. Dieser Anhang ist Bestandteil des Vertrages. Die Beschallung ist ausreichend dimensioniert. 0 Die Beschallung wird von den Künstlern bzw. durch Dritte gestellt, die einen separaten Vertrag mit den Künstlern oder deren Vertreter schliessen. Die Beschallung ist ausreichend dimensioniert. Etwaige Kosten werden mit dem Veranstalter abgerechnet und sind Bestandteil der Gage. Der Veranstalter trägt während des Aufbaus, des Soundchecks, in der Zeit des Abbaus der Anlagen und Geräte sowie während der Darbietung selbst die Haftung für die Sicherheit der Künstler, deren Instrumente und die technische Anlage. Den Künstlern wird rechtzeitiger Zugang zum Veranstaltungsgelände und der Bühne gewährt, mindestens aber zwei Stunden vor Konzertbeginn. Bei einem Auftritt im Freien trägt der Veranstalter die Verantwortung für ausreichenden Schutz der Künstler und der technischen Anlage vor Witterungseinflüssen. 4. Gage Der Veranstalter zahlt den Künstlern eine vereinbarte Gage in Höhe von XX,XX €. Die Gage ist in bar oder per Überweisung an die Künstler auszuzahlen, spätestens jedoch eine Woche nach der Veranstaltung. Der Veranstalter stellt Getränke für die Künstler in ausreichender Menge bereit, entweder im Backstage-Bereich oder über Gutscheine (Bons) im gastronomischen Bereich des Veranstaltungsgeländes. Getränke sind nicht Bestandteil der vereinbarten Gage. Für die Lebenspartner und Helfer der Band ist der Eintritt zum Veranstaltungsgelände frei. Gleiches gilt für Personen, die auf einer separaten Gästeliste genannt werden. Die Künstler oder deren benannter Vertreter verpflichten sich, diese Gästeliste dem Veranstalter rechtzeitig, spätestens jedoch eine Stunde vor Einlass der Besucher, zu übergeben. 5. Konventionalstrafe Fällt der Auftritt der Künstler wegen Vertragsbruch aus, so zahlt der schuldhafte Vertragspartner dem anderen eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage. Bei höherer Gewalt, Krankheit der Künstler oder behördlicher Massnahmen sowie von Streik, der die Gestellung der Künstler unmöglich macht, werden diese bis auf Weiteres von der Gastspielverpflichtung befreit. Ansprüche welcher Art auch immer können daraus nicht abgeleitet werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst. Beide Parteien werden sich jedoch einvernehmlich um einen Ersatztermin bemühen. 6. Urheberrechte Ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Künstler oder deren benanntem Vertreter darf die Darbietung nicht audio-visuell, weder elektronisch, analog noch in irgendeiner anderen Form, aufgezeichnet oder übertragen werden. Die Genehmigung durch die Künstler oder deren Vertreter bedarf der Schriftform. Der Veranstalter wird hierdurch ausdrücklich darauf hingewiesen. Nutzungsrechte, gleich welcher Art, werden durch diesen Vertrag oder die schriftliche Genehmigung nicht übertragen oder zur Verwertung überlassen. Der Veranstalter übernimmt die Anmeldung der Darbietung bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. (Gema, Sagem, Sacem etc.) 7. Salvatorische Klausel Beide Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrages Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle Veränderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich beide Seiten, eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten Zweck am Nächsten kommt. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform und wird Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag umfasst 2 Seiten. Beide Parteien erkennen diesen Vertrag als rechtsverbindlich an. Der Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen ist Deutschland. Für die Künstler Für den Veranstalter Lebach, den XX. Monat Jahr ______________________________ Ort und Datum Ort und Datum Sonja Hewer Name des Veranstalters Bankverbindung: Sonic Season/Sonja Hewer, Kreissparkasse Merzig-Wadern, BLZ 593 510 40, KtoNr 0100012103