honorarvereinbarung - T-Rock

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HONORARVEREINBARUNG
zwischen VP 1:
und der Band "T-Rock" ,vertreten durch:
Wolfgang Reitzammer, Eckenstr. 54, 90480 Nürnberg.
VP 1 verpflichtet "T-Rock" mit dem Programm "Oldies der 60-er, 70-er und 80-er Jahre"
am
in
von - bis
(Spielzeit ca.
Stunden) zu einem Gastspiel.
Die Gage beträgt Euro
Die PA-Anlage wird von der Gruppe "T-Rock" gestellt.
Die Licht-Anlage wird von der Gruppe "T-Rock" gestellt.
VP 1 zahlt die Gage nach Abschluss des Konzertes in bar aus.
VP 1 überweist die Gage unmittelbar nach dem Auftritt auf das Konto 535 591 bei der
Sparda-Bank Nürnberg (BLZ 760 905 00)
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
VP 1 übernimmt die Verpflegung (Essen/Getränke) für "T-Rock". Die Gruppe "T-Rock" besteht
aus vier Mitgliedern.
"T-Rock" stellt VP 1
Stück Plakate im Format DIN A
zur Verfügung.
Werbung über Zeitung und Radio übernimmt VP 1.
Bühnengröße mindestens ca. 5 m (in Breite) mal 3 m (mit Stromanschluss).Die Bühne und der
Platz für das Mischpult sind überdacht (gilt nur für Freiluftveranstaltungen).
Fällt das Konzert durch Verschulden eines Vertragspartners aus, so hat dieser eine
Konventionalstrafe in Höhe der halben Gage zu zahlen. In Fällen höherer Gewalt ist keiner der
Vertragspartner haftbar zu machen.
Sonstiges:
"T-Rock" i.V.:
VP 1 :
ABTRVF
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