Konzert- / Gastspielvertrag Veranstalter Vertreten durch Name Veranstalter Telefon, E-Mail, Adresse Vorname Name Adresse Telefonnummer, Handy, E-Mail Künstler Vertreten durch Rude Tins Yves Blösche Okenstrasse 7, 8037 Zürich Mob +41 76 563 66 77 / [email protected] Anzahl auftretende Personen Begleitpersonal 8 1 (Merchandising) Techniker Der Veranstalter stellt einen Techniker. Der Künstler bringt folgende Techniker mit - Ton: 1 - Licht: 0 Dieser Vertrag bestätigt folgende Vereinbarungen: 1. Allgemeines Datum Spielort Spieldauer Orte Vorverkauf (On-/Offline) Eintrittspreis 2. Zeitplan Ankunft/ Get-in Soundcheck Essen Türöffnung Auftrittsbeginn/Stagetime Abbau 3. Gage Garantiegage Beteiligung: Die Bezahlung des Künstlers erfolgt nach der Veranstaltung in bar. 4. Urheberrechte Die Suisa- oder SSA-Gebühren werden vom Veranstalter getragen. Der Künstler verpflichtet sich, dem Veranstalter nach dem Konzert die Formulare ausgefüllt abzugeben. 1 5. Technik Für angemessene Ton- und Lichttechnik (PA, Monitoren, Mikrofone und Lichtanlage) für einen Auftritt mit 8 Personen ist der Veranstalter besorgt. Ausreichende Stromanschlüsse werden gewährleistet. Für Instrumente und Instrumentalverstärker (Backline) ist der Künstler zuständig. Der Künstler gibt dem Veranstalter rechtzeitig einen Technik-Rider ab. 6. Tontechniker Der Künstler bringt einen eigenen Tontechniker mit. Es wird vom Künstler bei jeder Veranstaltung ein Techniker des Hauses gewünscht, welcher bei Bedarf Unterstützung bietet. 7. Haftung Der Künstler haftet für sein persönliches Material und das durch den Künstler mutwillig zerstörte Material an der installierten Anlage. 8. Backstage Dem Künstler steht ab Türöffnung ein Aufenthaltsraum von mind. 15qm zur Verfügung, wo er sich vor dem Konzert vorbereiten und einspielen kann. 9. Verpflegung / Getränke Der Künstler hat Anrecht auf eine kalte Mahlzeit (Snacks) bei Ankunft und eine warme Mahlzeit vor dem Auftritt. Softgetränke und Bier aus dem Backstage-Kühlschrank sind für die Band kostenlos. Die Band darf jederzeit um Nachschub bitten. Zudem bittet die Band um eine Flasche Spirituose (Wodka, Whiskey, Rum, Jägermeister). Konsumation an der Bar ist nach Absprache mit dem Veranstalter kostenlos oder kostenpflichtig. 10. Gästeliste Dem Künstler steht pro Bandmitglied ein Platz auf der Gästeliste zur Verfügung (ohne Zutritt zum Backstagebereich). Weitere Plätze nach Absprache mit dem Veranstalter. 11. Übernachtung Adresse: Anzahl Zimmer: Check-out am Folgetag: 12. Werbung und Presseunterlagen Der Veranstalter ist für die Werbung und Promotion des Anlasses besorgt und macht entsprechend Werbung im Ort und in den lokalen Medien. Der Veranstalter druckt A5Flyer für den Anlass, hängt A2-Plakate aus und macht Werbung über seine OnlineKanäle. Der Künstler stellt dem Veranstalter folgendes Material zur Verfügung: 1-3 digitale Pressefotos, Promotionstext (ca. ¼ A4-Seite), A2 Tour-Plakate (nach Bedarf), 1-2 aktuelle Songs via Soundcloud. 13. Vertragsbruch Bei Vertragsbruch ausgenommen durch höhere Gewalt, hat die schuldige Vertragspartei eine Konventionalstrafe in der Höhe der Hälfte der vereinbarten Gage zu bezahlen. Der Betrag ist spätestens 10 Tage nach dem vereinbarten Veranstaltungsdatum zu bezahlen. 2 14. Weiteres Nachträgliche handschriftliche Änderungen sind ungültig, ausser sie sind gegenseitig unterzeichnet. 15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Der Vertrag untersteht dem Schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich. 16. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen nicht tangiert. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine Klausel ersetzt, durch welchen der ursprünglich gewollte Zweck am besten erreicht wird. Es erklären sich mit den Bestimmungen einverstanden: Veranstalter Ort, Datum ____________________________________ Unterschrift ____________________________________ Künstler Ort, Datum ____________________________________ Unterschrift ____________________________________ 3