1 Staatliche Studienakademie

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Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Info Broschüre
Berufsakademie allgemein
1
Leitbild ............................................................................................. 3
2
Duales Studium an der Berufsakademie .................................................. 4
2.1
Struktur und Zielsetzung .................................................................... 4
2.2 Stärken des dualen Studiums an Berufsakademien .................................. 5
2.3 Ablauf des dualen Studiums .............................................................. 6
2.4 Prüfungen und Abschlüsse ................................................................. 8
2.5 Bewerbung und Zulassung ................................................................. 8
2.6 Stellung der Studierenden .................................................................. 9
3
Studium an der Berufsakademie Mannheim ............................................. 10
3.1
Übersicht der Studienangebote ........................................................... 10
3.2 Ausstattung ................................................................................... 12
3.3 Auslandsbeziehungen ....................................................................... 12
3.4 Zentrale Ansprechpartner .................................................................. 13
Steuern und Prüfungswesen
1
Staatliche Studienakademie .................................................................. 14
1.1
Ziele des Studiums und der Ausbildung .............................................. 14
1.2
Anforderungen an den Studieninteressenten .......................................... 15
1.3
Studieninhalte................................................................................. 15
1.4
Inhalt der praktischen Ausbildung ....................................................... 22
1.5
Zeitlicher Ablauf des Studiums........................................................... 24
1.6
Überblick über die Prüfungsordnung .................................................... 26
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
1.7
Berufliche Tätigkeit und Ziel nach Abschluss der Berufsakademie .............. 28
1.8
Rechtliche Stellung des Studierenden .................................................. 28
1.9
Namen, Daten und Fristen ............................................................... 30
2
Steuerkanzleien als dualer Partner......................................................... 33
2.1
Bedeutung der Ausbildungskanzleien .................................................... 33
2.2 Hinweise für die praktische Ausbildung in der Kanzlei ............................ 34
2.3 Nutzen und Kosten der Ausbildungskanzlei ........................................... 35
Stand: Januar 2004
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Leitbild
Die Berufsakademie ist ein besonderer Bildungsweg für zielstrebige und handlungsorientierte Menschen
mit Abitur. Sie bietet den Schlüssel für eine frühzeitige Übernahme herausfordernder Aufgaben.
Ihr besonderes Merkmal ist die Verzahnung wissenschaftlicher Lehre mit
anwendungsbezogenem Lernen in der Arbeitswelt. Sie vermittelt attraktive Qualifikationen,
eröffnet Erfahrungen in der Arbeitswelt und legt den Grundstein für lebenslanges Lernen.
Lehrende und Lernende, Ausbildungsstätten und Studienakademie tragen gemeinsam die
Verantwortung für Erfolg und Entwicklung der Berufsakademie.
1.1.1.
Berufsakademie Baden-Württemberg – der zukunftsweisende Weg
 Die Berufsakademie in Baden-Württemberg ist eine gleichwertige Alternative zum Studium
an Fachhochschulen und Universitäten.
1.1.2.
BA-Absolventen sind attraktiv für den Arbeitsmarkt
 Fundiertes fachliches Wissen, Verständnis für übergreifende Zusammenhänge, die
Fähigkeit Probleme methodensicher und zielgerichtet zu lösen und im Team wirkungsvoll
zu arbeiten, prägen ihre Qualifikation.
 Direkt nach der Ausbildung können anspruchsvolle Aufgaben selbstständig übernommen
werden. Dies verschafft einen Wettbewerbsvorteil vor den Absolventen anderer
Bildungsgänge.
1.1.3.
Partnerschaft und Dialog bestimmen unser Zusammenwirken
 Ausbildungsstätten und Studienakademie, Lehrende und Lernende beraten und
entscheiden gemeinsam über die Entwicklung der Berufsakademie.
 Bildungsinhalte, Lehr- und Lernmethoden, Lernorte und Ressourcen werden
partnerschaftlich abgestimmt. Alle Beteiligte verbindet ein offener Dialog.
 Die Kosten des Bildungsweges werden gemeinsam von Staat und Wirtschaft getragen.
1.1.4.
Wir überprüfen und verbessern ständig unsere Konzepte
 Die Berufsakademie fördert eigenverantwortliches und innovatives Verhalten. Dazu gehört
die Bereitschaft zu rascher Veränderung.
 Arbeits- und Organisationsstrukturen werden zukunftsgerecht weiterentwickelt.
 Die Ausbildungsprofile werden bedarfsgerecht entwickelt und aktualisiert.
 Hohe Anforderungen an Bewerber, Ausbildungsstätten und Studienakademien sichern den
Standard.
Hohe Motivation durch Verzahnung von Lernen und Arbeiten.
 Die Vernetzung der Lernprozesse fördert ganzheitliches Lernen und sichert die Motivation
der Studierenden.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
 Ziel der Berufsakademie ist die Entwicklung beruflicher Handlungsfähigkeit.
Duales Studium an der Berufsakademie
2.1
Struktur und Zielsetzung
Das Land Baden-Württemberg hat im Jahre 1974 mit der Errichtung der Berufsakademien
dem wachsenden Bedarf der Wirtschaft an praxisnah ausgebildeten Führungskräften
Rechnung getragen. Diese Praxisnähe der Ausbildung konnte nur durch die Einbeziehung
des dualen Prinzips, d.h. durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis in einem
Ausbildungsgang, verwirklicht werden.
Damit wurde die Berufsakademie eine für Abiturienten attraktive Alternative zum theoretischen
Hochschulstudium. Folgerichtig ist die Berufsakademie neben den Hochschulen eine
Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs. Nach Abschluss ihrer Modellphase basiert sie nun
auf der Rechtsgrundlage des „Gesetzes über die Berufsakademien im Land BadenWürttemberg“ vom 04. Mai 1982 (Berufsakademiegesetz – BAG – in der Fassung vom
01. Februar 2000).
Ihr wesentliches Strukturmerkmal ist die

Verknüpfung von fachwissenschaftlicher und berufspraktischer Ausbildung.
Theorie und Praxis gehen eine Synthese ein, die sich traditionell in der Berufsausbildung
schon immer bewährt hat. In dieser Kooperation vermittelt die Staatliche Studienakademie
ein wissenschaftsbezogenes Studium, die beteiligten Ausbildungsstätten bilden in der Praxis
- also „vor Ort“ - aus und bereiten die Studierenden ohne Übergangsschwierigkeiten
(Praxisschock) auf den späteren beruflichen Einsatz vor. Folglich verlaufen Studium und
Ausbildung an zwei verschiedenen Lernorten. Aber beide Lernorte sind nicht gegeneinander
abgeriegelt, sondern vielmehr eng und kooperativ verzahnt, was vor allem in den
aufeinander abgestimmten Studien- und Ausbildungsplänen zum Ausdruck kommt.
Ein weiteres wichtiges Strukturmerkmal besteht in der

Stufung des dreijährigen Bildungsganges.
Die erste Stufe schließt nach zweijähriger Ausbildung bereits mit einer staatlichen Prüfung im
Studienbereich Betriebswirtschaft zum Wirtschaftsassistenten ab.
Die anschließende zweite Stufe endet nach einem weiteren Jahr wiederum mit einer
staatlichen Prüfung und führt im Studienbereich Betriebswirtschaft zum Abschluss des
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Diplom-Betriebswirts (BA). Zusätzlich zu dem BA-Diplom kann der international anerkannte
Bachelor-Abschluss vergeben werden.
Wenn auch die große Mehrheit der Studierenden das Ziel der dreijährigen Ausbildung anstrebt und
erreicht, vermeidet doch die Stufung das „Alles oder Nichts - Risiko“ eines Hochschulstudiums. Wer
die dreijährige Ausbildung durchlaufen hat, kann - selbst bei Nichtbestehen der Diplom-Prüfung nicht mehr auf den Ausgangspunkt des Abiturs zurückfallen.
Das Zusammenspiel von Praxisnähe und Wissenschaftsbezug fordert gleichermaßen einen
differenzierten Lehrkörper. Er besteht an der Staatlichen Studienakademie neben
hauptamtlichen Dozenten überwiegend aus Lehrbeauftragten von Universitäten,
Fachhochschulen und Fachschulen sowie aus der beruflichen Praxis.
Letztlich findet die Berufsakademie ihre Zielsetzung auch in dem

partnerschaftlichen Zusammenwirken des Landes und der beteiligten
Ausbildungsstätten.
Diese Kooperation von Staat und Wirtschaft hat sich seit dem Entstehen der Berufsakademie
gut bewährt. Sie setzt damit auch einen modellhaften Maßstab für die zukünftige
Entwicklung eines modernen Bildungswesens.
2.2
Stärken des dualen Studiums an Berufsakademien

Starke Partner
Die Berufsakademie bildet gemeinsam mit Unternehmen der Wirtschaft aus dem gesamten
Bundesgebiet aus (an der BA Mannheim mit über 1.200 Unternehmen).

Wirtschaftsnahe Ausbildung
Die gleichberechtigte Partnerschaft führt zu einer kontinuierlichen gemeinsamen Erarbeitung von
Lehrplänen und sichert eine aktuelle Ausbildung, die mit der Entwicklung der Wirtschaft Schritt hält.

Praxisintegration
Durch den regelmäßigen Wechsel zwischen den Lernorten Staatliche Studienakademie und
Unternehmen können theoretisch erworbene Kenntnisse unmittelbar in der Praxis umgesetzt
werden. Die eigenverantwortliche Übernahme von Projekten im Unternehmen fördert das
Verständnis für berufliche Erfordernisse.

Differenzierter Lehrkörper
Professorinnen und Professoren mit fundierter Berufserfahrung in der Wirtschaft und Lehrbeauftragte
aus der Praxis (an der BA Mannheim über 1.300) vermitteln während der Theoriephasen unter
Einsatz modernster Lehrmethoden aktuelles und wirtschaftsorientiertes Wissen. Sie sichern die
anhaltende Qualität der Ausbildung und eine sehr hohe Erfolgsquote. Nur ganz wenige Studierende
beenden ihr Studium vorzeitig.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen

Studium in kleinen Gruppen
Kleine Studiengruppen erlauben eine intensive Betreuung des Einzelnen, Projektarbeit und das Lernen
im Team. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Persönlichkeitsbildung sind wichtige
Bausteine der Ausbildung, die sowohl an der BA wie in den Unternehmen einen hohen Stellenwert
haben.

Kurze zielorientierte Studiendauer
Innerhalb von drei Jahren schließen die Studierenden das duale Studium mit dem EU-weit
anerkannten Diplomabschluss ab.

Finanzielle Unabhängigkeit
Die Studierenden erhalten während der gesamten Ausbildungszeit von ihrem Ausbildungsunternehmen
eine Ausbildungsvergütung, so dass sie sich voll auf ihr Studium konzentrieren können.

Beste Zukunftsperspektiven
Die Entscheidung für ein duales Studium an der BA ist eine Entscheidung für eine sichere Zukunft.
Über 85 Prozent der Absolventen, im Herbst 2003 waren es über 1.345 an der BA Mannheim,
erhalten i.d.R. direkt im Anschluss an ihr Studium einen adäquaten Arbeitsplatz. Ihre
Aufstiegschancen im Unternehmen sind sehr gut. Nicht wenige Absolventen befinden sich heute in
führenden Positionen der Wirtschaft.

Internationalisierung
Die Einführung internationaler Studiengänge, Vermittlung von Sprachkenntnissen, Unterricht von ausländischen Gastdozenten, Summerschools in England und USA sowie vielfältige Austauschmöglichkeiten
mit dem Ausland verdeutlichen die zunehmende Internationalisierung des Studienangebotes der BA
Mannheim in einer Zeit, in der globales Denken und Agieren immer wichtiger wird. Intensive
Verbindungen bestehen nach Indianapolis, Atlanta, Saint Louis, Bristol, Cambridge, Madrid, Toulon
und Lodz.
2.3
Ablauf des dualen Studiums
Die Studierenden erhalten in Form einer Wechselausbildung an der Staatlichen Studienakademie und
in den Ausbildungsbetrieben der Wirtschaft eine praxisorientierte und zugleich wissenschaftsbezogene
berufliche Bildung.
Die gesamte dreijährige Ausbildung besteht aus sechs Studienhalbjahren. Jedes
Studienhalbjahr besteht grundsätzlich aus 12 Wochen Theorie (neun Wochen Theorie und
drei Wochen anwendungsbezogene Theorie) und 12 Wochen praktischer Ausbildung im
Betrieb. Den zeitlichen Ablauf des dualen Studiums an der Berufsakademie Mannheim
veranschaulicht folgende Übersicht.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Zeitlicher Ablauf des dualen Studiums an der Berufsakademie
STUDIENBEGINN
STETS 01. OKTOBER
1. Halbjahr
Studienakademie
12 WOCHEN
Betrieb
12 Wochen
GRUNDSTUDIUM
2. Halbjahr
Studienakademie
12 WOCHEN
Betrieb
12 Wochen
3. Halbjahr
Studienakademie
12 WOCHEN
Betrieb
12 Wochen
4. Halbjahr
Studienakademie
12 WOCHEN
Betrieb
12 Wochen
ASSISTENTENPRÜFUNG
5. Halbjahr
Studienakademie
12 WOCHEN
Betrieb
12 Wochen
VERTIEFUNGSSTUDIUM
Studienakademie
12 WOCHEN
6. Halbjahr
Betrieb
12 Wo. Diplomarbeit
DIPLOMPRÜFUNG
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
2.4
Prüfungen und Abschlüsse
Prüfungen
Am Ende der Theoriephasen werden Prüfungsklausuren geschrieben. Nach Abschluss des zweiten und
des dritten Studienjahres werden darüber hinaus Prüfungen vor einer Prüfungskommission aus der
Praxis abgelegt, um die in den Praxisphasen erlernten Kenntnisse unter Beweis zu stellen. Während
der sechsten Praxisphase wird i. d. R. in der Ausbildungsfirma die Diplomarbeit erstellt.
Abschlüsse
Für den Studienbereich Betriebswirtschaft verleiht das Land Baden-Württemberg
- nach erfolgreicher zweijähriger Ausbildung die Bezeichnung
Wirtschaftsassistent/in (BA),
- nach erfolgreicher dreijähriger Ausbildung die Bezeichnung
Dipl.-Betriebswirt/in (BA).
Zusätzlich zu dem BA-Diplom kann der international anerkannte Bachelor-Abschluss vergeben werden.
Die Abschlüsse an der Berufsakademie Mannheim haben in der Wirtschaft hohe Anerkennung
gefunden und sind berufsrechtlich den Fachhochschulabschlüssen gleichgestellt. Sie fallen
unter die Hochschuldiplomrichtlinie der EU.
2.5
Bewerbung und Zulassung
Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulreife (Abitur)
Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an der Berufsakademie ist die allgemeine
Hochschulreife oder die der gewählten Fachrichtung entsprechende fachgebundene
Hochschulreife. Die Fachhochschulreife reicht zur Zulassung nicht.

und
Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsunternehmen
Das an einer Ausbildung interessierte Unternehmen stellt sicher, dass an der
Berufsakademie Mannheim in der jeweiligen Fachrichtung ein Studienplatz zur Verfügung
steht und schließt bei Eignung mit einem Bewerber einen Ausbildungsvertrag ab.

Bewerbung
Wer an der Berufsakademie Mannheim studieren möchte, bewirbt sich bei einem
Unternehmen um einen Ausbildungsplatz. Eine aktuelle Liste der Ausbildungsfirmen kann bei
der Berufsakademie Mannheim angefordert werden und ist auf der Homepage (www.bamannheim.de) der Berufsakademie Mannheim abrufbar. Es können auch Firmen, die nicht
auf dieser Liste stehen und die unser Ausbildungskonzept noch nicht kennen, angesprochen
werden. Unsere Fachleiter geben diesen Firmen gerne die notwendigen Informationen.
Zulassung
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Die Zulassung zum Studium erfolgt durch die Berufsakademie Mannheim - Staatliche Studienakademie
- nach Vorlage einer beglaubigten Kopie des Reifezeugnisses und eines Exemplars des
Ausbildungsvertrages.
2.6
Stellung der Studierenden
Der Auszubildende steht während der gesamten dreijährigen Ausbildung in einem
vertraglichen Ausbildungsverhältnis zu seiner Ausbildungsstätte. Zugleich ist er Studierender
an der Staatlichen Studienakademie.
Das betriebliche Ausbildungsverhältnis ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

Ausbildungsvertrag; seine Form ist vom Kuratorium vorgeschrieben.

Ausbildungsvergütung; die Studierenden der Berufsakademie erhalten eine
durchgehende
monatliche Ausbildungsvergütung von ihren Ausbildungsunternehmen.

Urlaub; es wird ein Jahresurlaub vom Ausbildungsbetrieb innerhalb der Praxisphasen
gewährt.

der
Sozialversicherung; die Studierenden gehören aufgrund ihres Ausbildungsverhältnisses
Sozialversicherung an.

BAföG; die Studierenden haben Anspruch auf Leistung nach dem
Bundesausbildungsförderungs
gesetz, müssen sich jedoch ihre Ausbildungsvergütung anrechnen lassen.
Die Stellung der Studierenden an der Staatlichen Studienakademie ist durch folgende
Merkmale gekennzeichnet:

Präsenzpflicht; die Studierenden sind verpflichtet, regelmäßig an den
Lehrveranstaltungen
teilzunehmen.

Die Studierenden nehmen ihre fachlichen und sozialen Belange in der
Studierendenvertretung
wahr.

Die Studierenden können soziale Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs, u.a.
Hochschulsport, Mensa zu angemessenen Entgelten nutzen; sie sind Mitglieder des
Studentenwerks.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
3 Studium an der Berufsakademie Mannheim
3.1
Übersicht der Studienangebote
An der Berufsakademie Mannheim werden derzeit 21 Fachrichtungen in drei Studienbereichen
angeboten. Über 4.400 Studierende sind seit 1. Oktober 2003 eingeschrieben.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Dipl.-Betriebswirt/in (BA)
Bank
Dienstleistungsmarketing
Service- und Vertriebsmanagement
Unternehmens- und Personalberatung
Multimedia-Marketing
Gesundheitswesen und
1.1.1.
INFORMATIONSTECHNOLOGIEN
Dipl.-Informatiker/in (BA)
Dipl.-Ingenieur/in (BA)
Dipl.-Medieninformatiker/in (BA)
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker/in (BA)
Angewandte Informatik
Applied Computer Science
Digitale Medien
Handel
Informationstechnik
- Ingenieurinformatik
- Netzwerk- und Medientechnik
- Projektengineering
Automobilhandel
International Business Information Technology
Information Technology International
Immobilienwirtschaft
Wirtschaftsinformatik
Soziale Einrichtungen
Industrie
Bauwirtschaft
Flughafenwirtschaft
Internationales Marketing
Verlagswesen
Ingenieurwesen
Dipl.-Ingenieur/in (BA)
Öffentliche Wirtschaft
Elektrotechnik/Automatisierungstechnik
- Software-Engineering
- System-Engineering
- Industrie-Elektronik
Spedition, Transport und Logistik
- Elektrische Energietechnik
Steuern und Prüfungswesen
Engineering
Versicherung
- Betriebs- und Gebäudetechnik
- Versorgungswirtschaft
- Mechatronik und Automation
- Technisches Management
- Techn. Planung u. Organisation im Schienenverkehr
International Business Administration
Maschinenbau
- Fertigungstechnik
- Konstruktion
- Kunststofftechnik
- Verfahrenstechnik
Mechatronik
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
3.2
Ausstattung
Die Berufsakademie Mannheim bietet ihren Studierenden und Dozenten beste Studien- und
Arbeitsbedingungen. Nach dem neuesten Stand der Technik ausgestattete EDV-Schulungsräume, PCunterstützte Unterrichtsräume, ein Sprachlabor sowie modernste technische Labors einschließlich einer
CIM-Fabrik gewährleisten sowohl im ingenieurwissenschaftlichen als auch im betriebswirtschaftlichen
Bereich eine Ausbildung, die den heutigen beruflichen Qualifikationen vollauf gerecht wird. Zusätzlich
haben die Studierenden die Möglichkeit, in einem der zahlreichen PC-Arbeitsräume auch außerhalb
der Lehrveranstaltungen zu arbeiten. Das Rechenzentrum stellt sicher, dass in den EDV-Räumen
aktuelle Software zur Verfügung steht und über moderne Netze weltweit kommuniziert werden kann.
Im Aufbau befindet sich derzeit ein umfangreiches Multimedia-Labor.
In der Bibliothek der Berufsakademie Mannheim mit einem Bestand von über 46.000 Bänden stehen
Bücher und Zeitschriften für das Studium und die Anfertigung von Studien- und Diplomarbeiten
bereit. Außerdem stehen in der Hochschulregion die Bibliotheken der anderen Hochschulen zur
Verfügung.
Eine moderne, leistungsfähige Mensa und Cafeteria sorgen für das leibliche Wohl und sind zugleich
angenehme Kommunikationszentren.
3.3
Auslandsbeziehungen
Da Auslandserfahrungen, gute Fremdsprachkenntnisse und Teamfähigkeit für alle Absolventen
immer wichtiger werdende Schlüsselqualifikationen darstellen, pflegt und erweitert die
Berufsakademie Mannheim kontinuierlich ihre intensiven Kontakte zu ausländischen
Bildungseinrichtungen und Firmen. Insbesondere der Studierendenaustausch wird groß
geschrieben: während der Theoriephasen stehen Angebote für Cambridge, Bristol, Lodz,
Kuopio, Vlissingen und Madrid offen. Während der Praxisphasen bestehen
Austauschmöglichkeiten u.a. nach Indianapolis, Atlanta, Bristol und Toulon.
Zusätzlich bieten Ausbildungsfirmen eigene Austauschprogramme an. So werden immer mehr
Diplomarbeiten im Ausland (z.B. Singapur, Finnland, Ohio, Schweden) geschrieben und
sowohl vom Unternehmen als auch den Professoren der Berufsakademie betreut.
Mit Indianapolis, Atlanta, Bristol, Cambridge und Lodz bestehen außerdem
Austauschprogramme für Dozenten, die regelmäßig und gerne in Anspruch genommen
werden.
Im Rahmen der internationalen Studiengänge der Berufsakademie Mannheim werden diese
Kooperationen ausgeweitet und die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen, Summerschools
und der Austausch von Studierendengruppen gefördert. Bereits jetzt sind mehrmonatige
Auslandsaufenthalte und Summerschools im Ausland in die internationalen Studiengänge
integriert.
Konzipiert sind die internationalen Studiengänge insbesondere auch für ausländische Studierende. Ab
dem Jahr 2001 ist die Vergabe der Abschlussbezeichnung „Bachelor`s Degree of Honours“ in
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Kooperation mit der Open University , London, möglich. Aufbaustudiengänge mit Qualifikation zum
„Master“ sind in der Planung.
Partner im Ausland:
Purdue University, Indianapolis, Georgia State University, Atlanta, Brigham Young University,
Provo, Webster University, St Louis und Clark Atlanta University, Atlanta/USA
Georgian College, Barrie/Canada,
Anglia Polytechnic University, Cambridge,University of the West of England Bristol und
Staffordshire University, Stafford/ Großbritannien,
Europäische Wirtschaftsakademie, Madrid und Universitat Pompeu Fabra, Barcelona/
Spanien,
Wyzsza Szkola Marketing u Biznesu, Lodz/Polen,
Pohjois-Savo Polytechnic, Kuopio und Yrkeshögskolan Sydväst, Ekenäs/Finnland,
Hogeschool Zeeland, Vlissingen/Niederlande und
Cag University, Yenice/Türkei
3.4
Zentrale Ansprechpartner
Direktion
Direktor
Herr Prof. Windel
Tel.
0621/4105-1152
Stellv. Direktoren
Herr Prof. Tesmer
Herr Prof. Dr. Beedgen
Tel.
0621/4105-1220
Tel.
0621/4105-1172
Öffentlichkeitsarbeit
Frau Salzmann
Tel.
0621/4105-1133
Verwaltung
Verwaltungsdirektor
Stellv. d. Verw.dir.
Herr Lutz
Herr Krämer
Tel.
Tel.
0621/4105-1200
0621/4105-1204
Leiter des Auslandsamtes
Herr Münch
Tel.
Fax
0621/4105-1166
0621/4105-1210
Zentrale
Tel.
Fax
0621/4105-0
0621/4105-1101
Bibliothek
Tel.
0621/4105-1137
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Steuern und Prüfungswesen
1 Staatliche Studienakademie
1.1
Ziele des Studiums und der Ausbildung
 Studium und Ausbildung sollen wissenschaftsbezogen und praxisorientiert sein und
im Gesamtbild einen hochschulgleichwertigen Abschluss vermitteln (vgl. § 1
Berufsakademiegesetz).
 Studium und praktische Ausbildung sind dem dualen System entsprechend thematisch und zeitlich optimal miteinander verzahnt. Bei der Umsetzung wirken
Dozenten und Ausbildungsstätten auf die volle Ausschöpfung der aus dem
befruchtenden Wechsel zwischen Theorie und Praxis folgenden zusätzlichen
Lerneffekte hin (Dualität).
 Die Studierenden sollen so in die Berufspraxis eingeführt werden, dass sie
unmittelbar nach dem Studium einsetzbar sind (Praxisorientierung).
 Durch breite fachwissenschaftliche Grundlagen und die Vermittlung der Methoden
wissenschaftlichen Arbeitens und des theoretisch-systematischen Denkens in
Zusammenhängen soll der Absolvent der Berufsakademie über berufliche
Aufstiegschancen verfügen, die denen von Hochschulabsolventen vergleichbar sind
(Wissenschaftsbezogenheit).
 Bei der Umsetzung der Studien- und Ausbildungspläne soll durch die Vermittlung
von Schlüsselqualifikationen die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen und Arbeiten
und die Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.
 Die Berufsakademie will den Steuerkanzleien zu Mitarbeitern mit betriebswirtschaftlicher Qualifikation auf hohem Niveau verhelfen. Diesem Bedarf an
qualifizierten Nachwuchskräften kommt das duale Studium der Fachrichtung
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Steuern und Prüfungswesen an der Berufsakademie Mannheim entgegen. Die
Absolventen der Berufsakademie können unmittelbar nach Abschluss des
Studiums an anspruchsvollen beruflichen Arbeitsplätzen eingesetzt werden.
1.2
Anforderungen an den Studieninteressenten
Der Studieninteressent sollte leistungsorientiert und zielstrebig sein. Das lebendige
Steuerrecht bietet eine abwechslungsreiche und vielfältige Tätigkeit, die zugleich viel
Kontakt mit anderen Menschen bringt. Die Schwierigkeit der Materie verlangt aber
unbedingte Bereitschaft zum Lernen und viel Fleiß. Dafür erhält der Studierende die
schnellste Möglichkeit, um in nur 6 Jahren Steuerberater zu werden. Als BAAbsolvent bestehen die besten Chancen, die Steuerberaterprüfung erfolgreich zu
absolvieren. Nach den Ergebnissen der Vergangenheit gehören die BA-Absolventen
zu den erfolgreichsten Prüflingen. Studieninteressenten sollten vor Aufnahme des
Studiums Steuern und Prüfungswesen ein Praktikum bei einem Steuerberater
absolvieren.
1.3
Studieninhalte
Veranstaltungsübersicht: 1. Halbjahr
Fachrichtungsübergreifende Lehrveranstaltungen
 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
 Grundlagen
 Volkswirtschaftslehre
 Recht
 Recht Übungen
 Einführung in die EDV
 Mathematik
 Mathematik Übungen
 Rechnungswesen
 Fallübungen Rechnungswesen
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Stunden
30
24
24
6
15
21
6
30
10
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen





Einführung in das Steuerwesen der BRD
Abgabenordnung
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Fallübungen Steuern
Kurse und Übungen
 Einführungsseminar
 Studienplanung
 Teamentwicklung
 Wissenschaftliche Arbeiten / Methodik
 Übungen Steuerrecht/BWL mit Präsentation
 Planspiel
 Rhetorik
 Klausurtechnik
 Schlussbesprechung
Zusatzfächer
 DATEV Einführung
 Word für Windows
 PowerPoint
 Wirtschaftsenglisch
9
24
27
21
27
5
15
9
18
16
8
6
15
18
8
20
Klausuren
Minuten
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Mathematik
Einführung in die EDV
Steuern
Rechnungswesen
Englisch
130
130
130
190
130
70
Veranstaltungsübersicht: 2. Halbjahr
Fachrichtungsübergreifende Lehrveranstaltungen
 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
 Marketing
 Fallübungen Marketing
 Kostenrechnung
 Fallübungen Kostenrechnung
 Volkswirtschaftslehre
 Recht
 Fallübungen Recht
Stunden
21
3
24
6
24
24
6
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen




Statistik
Fallübungen Statistik
Rechnungswesen
Fallübungen Rechnungswesen
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
 Abgabenordnung
 Einkommensteuer
 Lohnsteuer
 Umsatzsteuer
 Bewertung / Grundsteuer
 Fallübungen Steuern
Kurse
 Wissenschaftliche Arbeiten / Methodik
 Übungen Steuerrecht/BWL mit Präsentation
 Rhetorik
 Fallübung
 Schlussbesprechung
Zusatzfächer
 DATEV ZMSD, ESt, USt
 Excel
 Internet
 Wirtschaftsenglisch
15
6
24
6
21
21
21
21
21
24
9
21
18
2
21
15
4
20
Klausuren
Minuten
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Recht
Volkswirtschaftslehre
Statistik
Steuern
Rechnungswesen
Englisch
130
130
130
130
190
130
70
Veranstaltungsübersicht: 3. Halbjahr
Fachrichtungsübergreifende Lehrveranstaltungen
Stunden
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
 Bilanz-Berichtigungen/Änderungen/Mehr/-Weniger-Rechnung)
 Organisation
 Fallübungen Organisation
 Investition
 Fallübungen Investition
 Volkswirtschaftslehre
 Handelsrecht
 Fallübungen Handelsrecht
18
3
18
3
24
21
6
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
 Abgabenordnung
 Einkommensteuer
 Gewerbesteuer
 Sozialversicherung
 Eigenheimzulage
 Fallübungen Steuern
24
32
24
21
8
24
1.



27
24
9
Wahlpflichtfach
Erbrecht / Unternehmensrechtsnachfolge
Gesellschaftrecht
Fallübungen Wahlpflichtfach
Übungen, Kurse
 Methodische Fallanalysen / Urteile
 Planspiel
 Exkursion (z.B. Steuerberatertag) 2-3 Tage
 Fallübung
 Schlussbesprechung
Zusatzfächer
 DATEV Analyseprogramme
 DATEV Lohn
 Steuern im Internet
 Wirtschaftsenglisch
18
24
18
2
8
8
4
20
Klausuren
Minuten
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Recht
Volkswirtschaftslehre
Steuern
130
130
130
190
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
1. Wahlpflichtfach
Englisch
130
70
Veranstaltungsübersicht: 4. Halbjahr
Fachrichtungsübergreifende Lehrveranstaltungen
 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
 Finanzierung
 Fallübungen Finanzierung
 Personalwesen
 Volkswirtschaftslehre
 Arbeitsrecht
 Fallübungen Arbeitsrecht
 ZPO / Mahnverfahren
Stunden
18
3
18
24
21
3
8
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
 Abgabenordnung
 AO Gemeinnützigkeitsrecht
 Einkommensteuer
 Körperschaftsteuer
 Umsatzsteuer
 Grunderwerbsteuer / Verkehrsteuern
 Fallübungen Steuern
18
12
30
30
12
12
18
1. Wahlpflichtfach
 Einführung Prüfungswesen
 Bilanzierung PersG
32
12
Übungen, Kurse
 Erstellung von Studienarbeiten
 Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
 Fallübung
 Fallanalysen / Bilanzgestaltung
 Verhandlungstechnik / Kommunikation
 Schlussbesprechung
Zusatzfächer
 Stotax
 Finanzierungen mit Excel
 Wirtschaftsenglisch
 Curadata
Klausuren
3
20
2
24
9
4
10
20
4
Minuten
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Recht
Volkswirtschaftslehre
1. Wahlpflichtfach
Steuern
Englisch
130
130
130
130
190
70
Veranstaltungsübersicht: 5. Halbjahr
Fachrichtungsübergreifende Lehrveranstaltungen
 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
 Wissenschaftstheorie
 Mitarbeiterführung
 Volkswirtschaftslehre
Stunden
6
24
24
Erste Spezielle Betriebswirtschaftslehre
 Abgabenordnung
 Einkommensteuer
 Körperschaftsteuer
 Erbschaftsteuer
 Fallübungen Steuern
Zweite Spezielle Betriebswirtschaftslehre
 Jahresabschlussanalyse
/
-politik
Kennzahlen
 Fallübungen Jahresabschlussanalyse
 Wahl der Unternehmensform
 Umwandlungsrecht
1.



12
30
21
21
15
/
Wahlpflichtfach (Pflicht)
Prüfungswesen
Fallübungen Prüfungswesen
Internationale Rechnungslegung
2. Wahlpflichtfach (je 1 Fach zur Wahl)
 Prüfungswesen (Vertiefung, Teil 1)
 Internationales Steuerrecht / Rechnungslegung
(Teil 1)
 Beratung mittelständischer Unternehmen (Teil
1)
Übungen, Kurse
 Erstellung von Studien- / Diplomarbeiten
 Exkursion (z. B. BFH) 2 Tage
 Fallübung
18
3
24
18
21
6
21
21
2
2
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
 Methodische Fallanalysen / Rechtschutz
 Schlussbesprechung
Zusatzfächer
 Wirtschaftsenglisch
 DATEV Korg
Klausuren
27
20
16
keine
Veranstaltungsübersicht: 6. Halbjahr
Fachrichtungsübergreifende Lehrveranstaltungen
 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
 Unternehmensführung
 Volkswirtschaftslehre
Erste Spezielle Betriebswirtschaftslehre
 Berufsrecht des Steuerberaters
 Unternehmensnachfolge
 Steuerrecht der Auslandsbeziehungen
 Organschaften
 Aktuelle Rechtänderungen
 Fallübungen Steuern
Zweite Spezielle Betriebswirtschaftslehre
 Betriebswirtschaftliche Beratung / Fallstudie
 Besteuerung der Unternehmensformen
 Fallübungen
Besteuerung
der
Unternehmensformen
 Umwandlungssteuerrecht
 Fallübungen Umwandlungssteuerrecht
1.




2.


Wahlpflichtfach (Pflicht)
Prüfungswesen
Insolvenzrecht
Bilanzierung Kapitalgesellschaften
Wahlpflichtfach (je 1 Fach zur Wahl)
Prüfungswesen (Vertiefung, Teil 2)
Internationales Steuerrecht / Rechnungslegung
(Teil 2)
Stunden
27
24
4
21
30
15
8
15
9
30
6
30
6
21
15
9
21
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
 Beratung mittelständischer Unternehmen (Teil
2)
Übungen, Kurse
 Methodische
Fallanalysen
Unternehmensumstrukturierung
 Erstellung von Diplomarbeiten
 Schlussbesprechung
Zusatzfächer
 Vernetztes Denken
 Wirtschaftsenglisch
/
21
3
10
20
Klausuren
Minuten
Allgemeine BWL
Erste Spezielle BWL
Zweite Spezielle BWL
Volkswirtschaftslehre
1. Wahlpflichtfach
2. Wahlpflichtfach
245
245
245
190
190
190
1.4
Inhalt der praktischen Ausbildung
Für den Einsatz in der jeweiligen Praxisphase haben sich die nachstehend
aufgeführten Inhalte als wichtig herausgestellt. Es handelt sich hierbei um
Empfehlungen für den Einsatz in der Praxis. Neben einer grundlegenden Einführung
in den jeweiligen Tätigkeitsbereich sollten frühzeitig Aufgaben übertragen werden, die
ein selbstständiges Bearbeiten von Arbeitsvorgängen beinhalten.
1./2. Halbjahr
Schwerpunkte der praktischen Betätigung
 Verwaltungsarbeiten erledigen
 Buchführungen erstellen
 EDV-Programme anwenden
 Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
 Einkommensteuerklärungen fertigen
Die Gewichtung sollte entsprechend dem Ablauf in der Praxis erfolgen. Eine ausschließliche Tätigkeit in der Buchhaltung/EDV im ersten Halbjahr kann durchaus
sinnvoll sein, dann sollte eine Mitarbeit an der Erstellung von
Einkommensteuer-Erklärungen neben der Buchhaltung im zweiten Halbjahr erfolgen.
3./4. Halbjahr
Schwerpunkte der praktischen Betätigung
 Buchhaltungstätigkeit im geringeren Umfang
 Fertigung von Steuererklärungen für sämtliche Veranlagungssteuern
 Abschlusserstellung
 Aufgaben aus dem Steuerverfahrensrecht wahrnehmen (z.B. Fristverlängerungsund Stundungsanträge, Bescheidprüfungen etc.)
Studieninhalte der Betriebswirtschaftslehre können z.B. durch Mitarbeit an einer
Kostenrechnung oder an der Erstellung von Finanz- und Investitionsplänen in die
Praxis umgesetzt werden.
5./6. Halbjahr
Schwerpunkte der praktischen Betätigung
 Abschlusserstellung
 Anfertigung von Steuererklärungen - auch von Kapitalgesellschaften
 Einspruchs- bzw. Klageschriften vorbereiten
 Teilnahme an Abschlussbesprechungen mit Mandanten
 Außenprüfungen bzw. Abschlussprüfung (z.B. bei der Inventur) mitbetreuen.
Inhalte der Betriebswirtschaftslehre können in diesen Phasen anwendungsorientiert
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
durch Mitarbeit an Unternehmensanalysen bzw. beim Aufbau eines betriebsbezogenen
Controlling-Konzepts vermittelt werden.
Für die Anfertigung der Diplomarbeit sollen die Ausbildungsstätten ihren Studierenden
Gelegenheit für die Beschaffung von Literatur und Besprechungen mit Dozenten
geben. Die Studierenden sollten innerhalb der dreimonatigen Zeit, die zur Anfertigung
der Diplomarbeit zur Verfügung steht, mindestens vier Wochen die Möglichkeit
haben, schwerpunktmäßig während der Praxisphase an der Diplomarbeit zu arbeiten.
1.5
Zeitlicher Ablauf des Studiums
Das Studium beginnt stets zum 1. Oktober eines jeden Jahres. Es endet drei Jahre
später mit Ablauf des Septembers. In jedem der 6 Halbjahre ist der Studierende
12 Wochen (netto) lang zum Studium an der Staatlichen Studienakademie tätig.
Den Rest des Jahres verbringt der Studierende im Ausbildungsbetrieb.
Alle A-Kurse beginnen am 1. Oktober mit der Theoriephase in der Berufsakademie.
Die Teilnehmer dieses Kurses halten sich jeweils in allen geraden Quartalen eines
Jahres in der Berufsakademie auf. Die Studienzeit beträgt brutto 14 volle
Kalenderwochen, da der Montag jeweils der Praxisphase zugeordnet ist. Mit dem
Montag als Praxistag soll eine noch stärkere Verzahnung mit der praktischen Arbeit
in der Kanzlei erreicht werden. Der Studierende ist zumindest einmal wöchentlich für
Mandanten und den Ausbildungsbetrieb erreichbar.
Alle B-Kurse beginnen am 1. Oktober mit der Praxisphase in der Kanzlei. Die
Studienphase beginnt jeweils Anfang Januar des Folgejahres. Die Teilnehmer dieses
Kurses halten sich mit kleinen Verschiebungen in allen ungeraden Quartalen eines
Jahres in der Berufsakademie auf. Die Studienzeit des B-Kurses beträgt nur 12
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
volle Kalenderwochen. Für diesen Kurs ist der Montag nicht als Praxistag
ausgestaltet. Die Studierenden dieser Kurse halten sich fünf Tage der Woche in der
Berufsakademie auf. In diesen Kursen wird auf den Montag als Praxistag verzichtet,
um auch Kanzleien in größerer Entfernung von Mannheim die Möglichkeit zu geben,
sich an der Ausbildung mit der Berufsakademie zu beteiligen.
Um auch Abiturienten ohne betriebswirtschaftliche Kenntnisse den Einstieg in die
Arbeit der Steuerkanzlei zu erleichtern, bieten wir im B-Kurs während der ersten
Praxisphase montags einen Einführungskurs in Buchführung und Einkommensteuer
(jeweils 20 Stunden) an (Pflicht).
Schema der Blocklagen:
A-Kurs
B-Kurs
1. Studienjahr
4. Quartal
Studienakademie
Praxis mit
Chrashkurs
1. Quartal
Praxis
Studienakademie
2. Quartal
Studienakademie
Praxis
3. Quartal
Praxis
Studienakademie
Folgestudienjahr
4. Quartal
Studienakademie
Praxis
Wichtiger Hinweis für Kanzleien:
Die versetzte Lage der Kurse gibt den Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit, zwei
Studenten aus unterschiedlichen Kurslagen auf einem Arbeitsplatz auszubilden. Der
Ausbildungsplatz in der Kanzlei kann damit vollzeit besetzt werden, so dass eine
kostengünstige und effiziente Ausbildung mit uns betrieben werden kann.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
1.6
Überblick über die Prüfungsordnung
Studium und Ausbildung an der Berufsakademie gliedern sich in eine 1. Stufe (1.
bis 4. Halbjahr) und eine 2. Stufe (5. und 6. Halbjahr). Jede Stufe wiederum
umfasst einen Prüfungsteil A (theoretische Fächer) und einen Prüfungsteil B
(Praxis); in der zweiten Stufe kommt die Diplomarbeit hinzu.
1. Stufe: Abschluss mit der Prüfung zum Wirtschaftsassistenten
 Grundsätzlich wird in jedem Pflichtfach am Ende der Vorlesung eine Klausur
geschrieben, die zusammen mit dem Ergebnis der Seminararbeit die Fachnote
bildet (Ausnahmen: VWL und Recht im 1. Halbjahr ohne Klausur).
 Am Ende des ersten Studienjahres wird die Fachnote als Durchschnitt über die
beiden ersten Halbjahre berechnet. Das Studienjahr ist bestanden, wenn in allen
Fächern mit Ausnahme von Recht und Volkswirtschaftslehre mindestens
"ausreichend" erreicht wird. Wurden Studienfächer in der Assistentenprüfung nicht
mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet, können diese Studienfächer
innerhalb von vier bis zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
einmal wiederholt werden. Wird mit der Wiederholung kein "ausreichend" erreicht,
endet grundsätzlich das Studium.
 Dasselbe gilt für das zweite Studienjahr mit der Besonderheit, dass in VWL und
Recht die Leistungen aus dem 2. bis 4. Halbjahr berücksichtigt werden.
 Der Prüfungsteil B besteht in der 1. Stufe aus drei Praxisarbeiten und einer
mündlichen Prüfung. Bei Nichtbestehen kann die mündliche Prüfung einmal
wiederholt werden.
 Bei Bestehen der Prüfung (Teil A und Teil B) wird die Bezeichnung
Wirtschaftsassistent/in (BA) verliehen.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
2. Stufe: Abschluss mit der Prüfung zum Diplom-Betriebswirt (BA)
 Im 5. Halbjahr werden keine Klausuren geschrieben. Es ist jedoch die
Studienarbeit zu schreiben, die aus den Bereichen Allgemeine BWL oder Spezielle
BWL zu wählen ist.
 Am Ende des 6. Studienhalbjahres werden die Diplomklausuren in ABWL, SBWL
und VWL geschrieben. Die Note der Studienarbeit geht im entsprechenden Fach
zur Hälfte in die Fachnote ein.
 Es müssen alle Fächer mit mindestens "ausreichend" abgeschlossen werden. Wird
dies nicht erreicht, findet in den Fächern, die nicht mit mindestens ”ausreichend”
abgeschlossen wurden eine einmalige Wiederholungsprüfung statt. Wird die
Wiederholungsprüfung nicht mit mindestens ”ausreichend” bestanden, so endet das
Studium ohne Abschluss. Allerdings besteht hier bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung, die über das
”Bestehen” oder ”Nichtbestehen” in dem betreffenden Fach entscheidet.
 In der 5. oder 6. Praxisphase wird die Diplomarbeit geschrieben.
 Den Abschluss bildet die mündliche Diplomprüfung. Bei Nichtbestehen kann die
mündliche Prüfung einmal wiederholt werden.
 Es wird eine Gesamtnote errechnet, in die die Klausurergebnisse dreifach, das
Ergebnis der Diplomarbeit zweifach und das Ergebnis der mündlichen
Diplomprüfung einfach gewichtet eingehen.
 Bei Bestehen der Prüfung wird die Bezeichnung Diplom-Betriebswirt/in (BA)
verliehen.
Achtung: Die Prüfungsordnung wird häufig geändert. Zu beachten ist daher jeweils
die gültige Fassung der Prüfungsordnung.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
1.7
Berufliche Tätigkeit und Ziel nach Abschluss der Berufsakademie
Aufgrund der breiten betriebswirtschaftlichen Ausbildung können die Absolventen als
Diplombetriebswirte in allen kaufmännischen Bereichen tätig werden. Primär werden
unsere Absolventen aber als hochqualifizierte Mitarbeiter in Steuerberater- und Wirtschaftsprüferpraxen tätig. Arbeitslosigkeit ist für unsere Absolventen ein Fremdwort.
Der erfolgreiche Abschluss als Diplombetriebswirt (BA) und eine anschließende
dreijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens ermöglicht
bundesweit die Zulassung zur Steuerberater-Prüfung (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG).
Nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit als Mitarbeiter eines Wirtschaftsprüfers oder
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann grundsätzlich die Zulassung zur
Wirtschaftsprüfer-Prüfung erfolgen (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz über eine
Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer [Wirtschaftsprüferordnung]).
1.8
Rechtliche Stellung des Studierenden
Der Abiturient ist Studierender an der Staatlichen Studienakademie. Zeitgleich steht
er während der gesamten dreijährigen Ausbildung in einem vertraglichen
Ausbildungsverhältnis zu der Steuerkanzlei, deren Arbeitnehmer er ist. Die
Studierenden der Berufsakademie gehören aufgrund ihres Ausbildungsvertrages der
Sozialversicherung an. Sie sind damit kranken-, renten-, unfall- und
arbeitslosenversichert. Der Studierende erhält eine durchgehende monatliche
Ausbildungsvergütung, die zwischen Ausbildungsstätte und Studierendem vereinbart
wird. Der Ausbildungsvertrag regelt darüber hinaus die Freistellung des Studierenden
für den Besuch der Staatlichen Studienakademie und die Gewährung des
Jahresurlaubs. Dem Studierenden steht mindestens der gesetzlich festgelegte Urlaub
von 24 Werktagen zu. Der gesamte Urlaub muss während der Praxisphase
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
genommen werden. Während der Theoriephase besteht für die Studierenden
Präsenzpflicht. Nur im Einzelfall können Studierende vom Besuch bestimmter
Veranstaltungen befreit werden. Im Hinblick auf das vereinte Europa ist der Besuch
der Veranstaltungen des Fachs ”Englisch” Pflicht.
An der Staatlichen Studienakademie nehmen die Studierenden ihre fachlichen und
sozialen Belange und ihre geistigen, musischen und sportlichen Interessen in der
Bereichsversammlung und im Studierendenausschuss wahr. Sie werden dabei von der
Studienakademie unterstützt. Neben der Mitgliedschaft im Koordinierungsausschuss
gehören die Vertreter der Studierenden auch den gemeinsamen Gremien der
Berufsakademien an. Studierende an der Berufsakademie haben Anspruch auf
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG -. Sie müssen
sich jedoch ihre Ausbildungsvergütung anrechnen lassen.
Anschriften für BAföG-Anträge:
 Amt für Ausbildungsförderung, E 4, 1-3, 68159 Mannheim
 Studentenwerk Mannheim, Parkring 39, 68159 Mannheim
Durch die Zulassung zum Studium erwirbt der Studierende die beitragspflichtige Mitgliedschaft im Studentenwerk. Der Studentenwerksbeitrag beträgt zur Zeit 94,50 €
pro Studienjahr (Stand Januar 2004). Diesem obliegt im Zusammenwirken mit den
Hochschulen der Region die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Förderung der
Studierenden. Alle eingeschriebenen Studierenden können die Einrichtungen des
Studentenwerks in Anspruch nehmen. Den Studierenden stehen auch
Unterkunftsmöglichkeiten in den Studentenwohnheimen zur Verfügung.
Wohnraumvermittlung:
B 7, 14-15, 68159 Mannheim, Telefon 0621/12734-10
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
1.9
Namen, Daten und Fristen
Sekretariat:
Claudia Koch
Tel.: 0621/429 77-12
Fax 0621/429 77 -18
email: [email protected]
Fachleiter:
Prof. Holger Meyer, Steuerberater
Tel.: 0621/429 77-13
email: [email protected]
Prof. Dr. Ulrich Harbrücker
Tel.: 0621/429 77-11
email: [email protected]
Professor(in) für Lehraufgaben:
n.n.
Tel.: 0621/429 77-14
Studienberatung:
jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung
Anzahl Studienplätze/Jahr:
ca. 45 je Kurs; zwei bis drei Kurse
Studienbeginn:
zum 1.10. eines jeden Jahres
Einschreibungsfrist:
keine; die freien Studienplätze werden nach Eingang der
Ausbildungsverträge zwischen Studierendem und Steuerkanzlei vergeben.
Potentielle Ausbildungsstätten:
Alle Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien
Firmenliste:
nur eingeschränkt verfügbar, bitte anrufen
Homepage Berufsakademie: http://www.ba-mannheim.de
Fachrichtung direkt:
http://meyer-ba.vircon.net
Wichtig!
Die Fachrichtung Steuern und Prüfungswesen ist ständig bemüht, neue Ausbildungskanzleien für die Fachrichtung als Kooperationspartner zu gewinnen. Da die
Ausbildung aber vorwiegend von mittleren und kleineren Steuerberatungskanzleien
vorgenommen wird, ist die Kapazität der jeweiligen Ausbildungsstätten oft auf jeweils
einen Studierenden beschränkt. Für Studierende ist daher regelmäßig eine neue
Ausbildungskanzlei erforderlich. Zeigen Sie Engagement. Suchen Sie Ihre
Ausbildungskanzlei selbst. Welche Steuerberater in Frage kommen, sagen Ihnen
Eltern, Verwandte, Bekannte oder die Gelben Seiten.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Zugangsvoraussetzungen:
Einen Studienplatz erhält, wer die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) besitzt und einen
Ausbildungsvertrag mit einer Steuerkanzlei
abgeschlossen hat.
Achtung!
Allen Abiturienten ist vor Aufnahme des Studiums dringend ein Praktikum bei einem
Steuerberater anzuraten. Je länger die Zeit des Praktikums bemessen ist, desto leichter
fällt das Studium. Dies gilt nicht für die Studienanfänger, die bereits eine Lehre als
Steuerfachangestellte(r) absolviert haben.
Ablauf des Zulassungsverfahrens:
 Die Ausbildungskanzlei legt der Berufsakademie
den Ausbildungsvertrag vor. Soweit die Studienplätze noch nicht vergeben sind, erhält die
Kanzlei das Recht einen Studienplatz zu
besetzen. Ist die Kanzlei noch nicht als
Ausbildungsbetrieb zugelassen, stellt sie
gleichzeitig einen entsprechenden Antrag.
Abschluss des Studiums:
 Diplom-Betriebswirt (BA)
Erforderliche Immatrikulations-
 Original des Ausbildungsvertrages
unterlagen:
 Anlage zum Ausbildungsvertrag
 Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses
 Zwei Passbilder
Kosten der Ausbildungskanzlei
keine
für das BA-Studium:
Lage der BA Mannheim:
Hauptgebäude und Außenstelle Steuern und Prüfungswesen in der Nähe des Maimarktgeländes
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
(Autobahnabfahrt: Mannheim Neckarau /
Neuostheim; Richtung Maimarkt
Erreichbarkeit:
mit der Straßenbahn / OEG vom Hauptbahnhof
Mannheim und von Heidelberg
Besuchsadresse:
Mannheim, Hans-Thoma-Straße 15
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Steuerkanzleien als dualer Partner
Bedeutung der Ausbildungskanzleien
Im dualen System der Berufsakademien kommt den Ausbildungskanzleien eine
besondere Bedeutung zu. Sie stellen den Studierenden die betrieblichen
Ausbildungsplätze zur Verfügung und tragen somit unmittelbare Verantwortung für
deren praxisorientierte Bildung. Die Ausbildungskanzlei wählt alleine den Studierenden
aus, indem sie mit dem Studierenden einen Ausbildungsvertrag der Berufsakademie
abschließt (Formulare sind bei der BA erhältlich).
Unzählige Ausbildungsbetriebe haben die Vorteile der dualen Ausbildung auf Hochschulniveau bereits erkannt und beteiligen sich mit vollem Erfolg an der Ausbildung
mit der Berufsakademie Mannheim. Die Qualität der dualen Ausbildung hängt dabei
entscheidend von einer engen Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieb und
Staatlicher Studienakademie ab. Diese konkretisiert sich nicht nur im praxisorientierten
Teil der Ausbildung, sondern auch in der Mitwirkung der Ausbildungsbetriebe in den
Gremien der Berufsakademie wie z. B. Beraterkreise oder Prüfungsausschüsse und
der fallweisen Bereitstellung von Fachdozenten.
Ausbildungsbetriebe, die sich an der Berufsakademie beteiligen, müssen personell
und sachlich in der Lage sein, die in den Studien- und Ausbildungsplänen der
Fachrichtung Steuern und Prüfungswesen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu
vermitteln (Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten der Berufsakademie
Baden-Württemberg vom 12. Juni 2002). Alle Steuerkanzleien, die bisher schon
Steuerfachangestellte ausgebildet haben, sind grundsätzlich auch in der Lage, den
praktischen Teil des BA-Studiums zu übernehmen.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Kanzleien mit Interesse an einer Ausbildung erhalten von unserem Sekretariat alle
Zulassungsunterlagen. Um die Betriebe ausführlich über die inhaltlichen Anforderungen
und organisatorischen Abläufe der Ausbildung zu informieren, ist zusätzlich vor Ort
ein Gespräch mit einem Fachleiter der Fachrichtung vorgesehen. Über die Eignung
als Ausbildungsbetrieb befindet ein vom Koordinierungsausschuss eingesetzter
Zulassungsausschuss, in dem die Fachleiter beratend mitwirken.
Wichtiger Hinweis für Kanzleien:
Die Entsendung der Studierenden zum Theorieteil an der Berufsakademie ist für die
Steuerkanzleien ohne direkte Kostenfolge. Sämtliche Kosten für den Betrieb der
Berufsakademie trägt das Land Baden-Württemberg.
2.2
Hinweise für die praktische Ausbildung in der Kanzlei
Allgemeine Lernziele für die praktische Ausbildung sind
 der
Transfer
der
Theorieinhalte
(Studienakademie)
in
die
jeweiligen
betriebswirtschaftlichen Funktionsbereiche
 die Ausweitung bzw. der Erwerb beruflicher und personaler Schlüsselqualifikationen
(Problemlösung, Kommunikation, Kooperation etc.)
 und das Kennenlernen und Erleben der betrieblichen und beruflichen Realität.
Didaktische und methodische Hinweise für die praktische Ausbildung
 Die fachpraktische Ausbildung in den unterschiedlichen Funktionsbereichen der
Unternehmen sollte sich schwerpunktmäßig auf die Bereiche Information, Mitarbeit
am Tagesgeschäft bzw. Routinegeschäft und die Übertragung eigenverantwortlicher
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Projektaufgaben beziehen.
 Die Betreuer in den Fachabteilungen sollen mit den Studierenden im Rahmen
einer
Einführung
die
Aufgaben
des
Fachbereiches
und
die
Ziele
der
bevorstehenden Praxisphase besprechen. Im Verlauf der Praxisphase sollte ein
regelmäßiger
Informationsaustausch
bis
hin
zu
einem
abschließenden
Beurteilungsgespräch stattfinden.
 Die angewandten Lehr- und Lernmethoden sollen dem jeweiligen Ausbildungsstand
der Studierenden und den betrieblichen Erfordernissen bzw. Gegebenheiten der
jeweiligen Fachabteilungen entsprechen. Hilfreich hat sich hier die Vorlage der in
den
Vorlesungen
ausgeteilten
Stoffgliederung
als
Orientierung
für
den
Ausbildungsbetrieb erwiesen. So kann in unterschiedlichen Lernsituationen und
Bereichskulturen die berufliche Realität erlebt und erlernt werden.
2.3
Nutzen und Kosten der Ausbildungskanzlei
Das kompakte und praxisbezogene Studium an der Berufsakademie spricht
leistungsorientierte und zielstrebige Abiturienten an, die in kürzester Zeit beruflichen
Erfolg haben wollen. Die Steuerkanzleien erhalten nicht nur ein weit größeres
Spektrum an Bewerbern, sie binden auch frühzeitig die qualifizierten jungen Leute an
ihr Unternehmen. Den Studierenden bieten sich außergewöhnlich gute
Zukunftsperspektiven. Das Studium an der Berufsakademie bietet den Steuerkanzleien
aber auch die Möglichkeit, bewährten Steuerfachangestellten eine neue
Zukunftsperspektive zu geben, ohne die bewährte Kraft zu verlieren.
Das Land Baden-Württemberg führt den Studienbetrieb an der Berufsakademie völlig
kostenfrei für die Ausbildungskanzleien durch.
Berufsakademie Mannheim
Fachbereich Steuer- und Prüfungswesen
Die Kanzlei zahlt während der Studienphasen lediglich die individuell vereinbarte
Ausbildungsvergütung weiter und stellt den Studierenden zum Studium an der
Berufsakademie ab. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft trägt der Studierende
selbst.
Berufsakademie Mannheim, - Staatliche Studienakademie -,
Coblitzweg, 68163 Mannheim, Telefon 0621/4105-0
Besuchsadresse Steuern und Prüfungswesen
Hans-Thoma-Str. 15, 68163 Mannheim
Tel. 0621/429 77-0, Fax 0621/429 77-18
Homepage: http://www.ba-mannheim.de
http://meyer-ba.vircon.net
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