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Siegbert Alber, Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
DIE AUSWIRKUNGEN DER EUROPÄISCHEN INTEGRATION AUF DAS MIGRATIONSGESCHEHEN
ENTWICKLUNGSLINIEN EINES EUROPÄISCHEN AUSLÄNDERRECHTS
UND DIE
Herr Ministerpräsident und Herr Landtagspräsident,
meine Damen und Herren Abgeordneten,
Herr Oberbürgermeister, Herr Peters, Frau Rudnick und Herr Nemes,
liebe in- und ausländische Mitbürger,
verehrte Damen, meine Herren,
in der Freitagsbeilage einer deutschen Zeitung wird immer ein Fragebogen
publiziert; in dem Prominente u.a. darüber befragt werden, wo sie gerne leben
möchten? Natürlich nennen Abgeordnete immer den Ort ihres Wahlkreises, auch
wenn es sich dabei um eine sehr trostlose Gegend handelt. Einige Mutige
schreiben Toscana hinein, weil dort der Liter Wein und nicht das Benzin 5 DM
kostet. Ich würde angeben, in Córdoba zur Zeit der Kalifen. Denn das war eine
hohe Zeit sowohl der abendländischen wie auch der islamischen und jüdischen
Kultur, mit einer unwahrscheinlichen und unbeschreiblichen Toleranz. Katholische
Erzbischöfe kämpften als Feldherren im Heer des Kalifen gegen die katholischen
Spanier - katholische Bischöfe sind auch heute zu einigem fähig -; jüdische
Bürger waren in höchsten Staatsstellungen, die Wissenschaften blühten. Dies war
eine Sternstunde der Kultur verbunden mit einer Toleranz, wie wir sie nie mehr
erreicht haben; leider ist es tausend Jahre her. Vielleicht können wir mit der
Europäischen Union wieder einiges davon zurückgewinnen.
Ob Europa im Umgang mit anderen Völkern die Lösung ist oder Lösungen hat,
das wage ich noch zu bezweifeln, aber immerhin ist Europa in gewisser Weise
ein Modell. Zunächst einmal ein Modell, weil es die Mentalitäten der Bürger
ändern wird.
Gott sei Dank. Die Europäer werden aufgeschlossen, weltaufgeschlossen. Und es
ist ja auch bezeichnend, dass gerade die, die mit ausländerfeindlichen Parolen
umherziehen, auch die größten Europagegner sind. Ich sage es an dieser Stelle
ganz bewusst, gerade weil ich mich - europäisch orientiert - als ein guter
Deutscher fühle. Wer heute nur national denkt, ich wiederhole das Wort „nur“,
der denkt inzwischen nur noch provinziell. Und wer heute meint, man solle „aus
Europa wieder aussteigen“ - gerade im Zusammenhang mit der EURO-Debatte
wird dies mitunter gefordert -, der wird nicht nur sehr viel Vertrauen verspielen,
das wir inzwischen gewonnen haben, sondern der wird bald zwischen allen
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Stühlen sitzen. Das mag zwar der Lieblingssitzplatz von Kaiser Wilhelm II
gewesen sein, aber unserer ist er gewiss nicht.
Europa ist
eine Wiederentdeckung
Ist Europa eine Neuschöpfung? Ich glaube nicht. Der erste Präsident der
Kommission, Prof. Hallstein, hatte Recht, als er einmal sagte, Europa sei gar
keine Neuschöpfung, sondern Wiederentdeckung. In der Tat, denn dieses Europa
lebte ja schon als Einheit, als Kultureinheit, als Werteeinheit. Im Mittelalter hat
kein einziger Pilger, der nach Santiago oder Rom zog, einen Pass gebraucht.
Professoren und Studenten aus allen europäischen Ländern lehrten und lernten
in Bologna, in Paris und anderswo. Wenn wir nach Würzburg gehen oder in
andere unserer schönen Städte, sehen wir, wie viele ausländische Baumeister
und Künstler unsere Schlösser und Kirchen gebaut und ausgeschmückt haben.
Kein einziger ist damals gefragt worden: „Ja hast du eigentlich Architektur
studiert und wo ist dein Diplom, das erst einmal anerkannt werden muss?“
Prinz Eugen von Savoyen, gebürtiger Franzose, von Haus aus Italiener, war
Oberbefehlshaber der deutschen Reichsarmee. Das wäre heute unvorstellbar. Graf
Montgélas, aus einer französischen Familie stammend, war Minister in Bayern.
Ein deutscher evangelischer Pfarrer, Reinhardt, war Außenminister der
Französischen Republik.
Dies alles wäre heute undenkbar. Nach einer Städtepartnerschaftsfeier kam
einmal einer zu mir und sagte: “ich habe jetzt einen Freund in unserer
Partnerstadt, wir würden ganz gerne für ein Jahr unseren Arbeitsplatz tauschen.“.
Dummerweise waren sie beide im öffentlichen Dienst. “Wir würden auch unsere
Wohnungen tauschen, sodass es da keine Probleme gäbe.“
Ob sie noch mehr tauschen wollten, habe ich vorsichtshalber nicht gefragt. Aber
als ich mich erkundigte, wie man das machen könnte, bekam ich zur Antwort:
„Ja, um Gottes willen, wenn der krank wird, was ist dann mit der Beihilfe; wie
verrechnen wir die Auslandszeit mit der Rente und überhaupt, wo kämen wir
denn da hin?“. In der Tat, wo kämen wir hin, wenn keiner den Weg ginge zu
sehen, wo man hinkäme, wenn man ginge.
Wir müssen wieder das ganze Europa entdecken, die Teilhabe an den Werten,
an den Kulturen der anderen, das ist doch der Reichtum, der Europa
auszeichnet und das ist ein Faszinosum für sich. Und insofern wäre es falsch,
wenn wir die Europäische Gemeinschaft nur als eine Wirtschafts- oder
Währungsunion sehen würden. Sie ist im Augenblick sicher ökonomisch
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kopflastig, aber sie wurde nicht wegen der Wirtschaft gegründet. Europa wurde
zur Versöhnung der Völker als eine Friedensgemeinschaft geschaffen. Das ist das
Größte, was wir in unserer Geschichte je erreicht haben: der Friede ist sicher,
die Versöhnung ist erreicht. Und auf diesem guten Fundament weiterzubauen,
das wird gewiss auch sehr viele andere Probleme lösen, u.a. die großen
Probleme, die wir mit der Migration und mit den Asyl- und Einwanderungszahlen
haben. Dabei muss ich aber auch sagen, es gab im Grunde in der ganzen Zeit
unserer Geschichte Völkerwanderungen. Wir Germanen sind ja auch nicht
ursprünglich hier ansässig gewesen, sondern eingewandert. Wenn es in den
letzten fünfhundert Jahren keine Völkerwanderungen mit Verdrängungseffekten
gab, dann nur,
weil wir einige große Einwanderungsländer hatten, wie die
Vereinigten Staaten, Kanada oder Australien. Oder auch weil die technischen
verkehrsmäßigen Möglichkeiten so nicht vorhanden waren.
Heute weiß man, wie und dass die Bevölkerungszahlen explodieren werden, auch
wenn sich die Tendenzen jetzt etwas abzuschwächen scheinen. Dennoch werden
bald 10 Milliarden Menschen auf dieser Erde leben. Es hat früher z.B. von Christi
Geburt bis zum Jahre 1500 gedauert, also 1.500 Jahre, bis sich die
Weltbevölkerung verdoppelt hat. Heute verdoppelt sie sich alle dreißig Jahre und
in den Ländern der dritten Welt sogar innerhalb von zwanzig Jahren. Nur
Deutschland ist eigentlich ein sterbendes Land, weil bei uns außer dem
katholischen Pfarrer kaum noch einer heiraten will. Aber das wäre ein anderes
Thema, zu dem ich heute nichts sagen will. Wenn man weiß, dass weltweit
jährlich 80 Millionen Jugendliche in ein arbeitsfähiges Alter kommen, dass über
100 Millionen weltweit jährlich in Ballungsräume strömen, dass der
Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen immer noch sagen muss,
es gibt 15 Millionen Flüchtlinge, wenn einige vorhersagen, dass wir durch die
Veränderung
des
Klimas
und
durch
kommende
Umweltkatastrophen
Migrationswellen von 500 Mio. Menschen erleben werden, dann weiß man, was
auf uns zukommen wird. Deshalb ist es wichtig, hier rechtzeitig und vor allem
auf europäischer Ebene einige Lösungsansätze zu finden, auf die ich später
noch zu sprechen kommen werde.
Was nun Deutschland anbelangt, so leben bei uns etwa 7 Millionen
nichtdeutsche Mitbürger. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von rund 9
%. Wir liegen damit unter den europäischen Staaten an der Spitze, wenn ich
von Luxemburg einmal absehe, das über 33 % Ausländer in seiner Bevölkerung
hat. Auf Deutschland folgt Belgien mit 8,5 %, dann Frankreich mit 6,5 %,
Österreich mit etwa 6%, Niederlande mit 4 %. Spanien, Irland, Portugal,
Griechenland kann man mit einem Ausländeranteil von 0,5 bis etwa 1 % hierbei
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übergehen. Diese Zahlen sind oft Anlass zu Polemiken und zur Verbreitung von
Vorurteilen. Das beste Mittel gegen Fremdenfeindlichkeit jedoch ist eine gute
Informations- und Aufklärungskampagne. Es wird behauptet, obwohl der
Ausländeranteil an der Bevölkerung nur 9 % betrage, liege er bei den
Arbeitslosen bei 20 %, bei den Sozialhilfeempfängern bei 25 % und bei den
Straftätern sogar noch weit darüber. Diese Zahlen sind Gift, denn man muss sie
relativieren. Sie mögen abstrakt stimmen, aber ich muss natürlich
berücksichtigen, dass sehr viele Ausländer vor allem Asylbewerber, auf Grund der
deutschen Rechtslage bei uns gar nicht arbeiten dürfen. Dies wirkt sich natürlich
im Prozentsatz der Arbeitslosigkeit aus und schlägt sich auch im Prozentsatz der
Sozialhilfeempfänger nieder. Wenn ich die Zahlen entsprechend bereinige, sind
die Relationen lange nicht mehr so erschreckend.
Für die Kriminalität gilt im Grunde ähnliches, denn es gibt Deliktgruppen, die nur
Ausländer begehen können, wie z.B. Passvergehen und Verstöße gegen das
Ausländerrecht. Dann muss ich auch bedenken, dass die Altersstruktur der
ausländischen Mitbürger eine andere ist. Es fehlen unter ihnen ja überwiegend
die Kleinkinder und meistens auch die sehr Alten, also gerade die Gruppen, in
denen die Kriminalitätsrate naturbedingt niedriger ist. Genau die Altersgruppe ist
zahlenmäßig stark vertreten, die auch unter den Deutschen den Hauptteil an der
Kriminalität stellt. Und dann muss ich auch berücksichtigen, dass sich unter den
ausländischen Straftätern auch sehr viele befinden, die nicht als Mitbürger bei
uns leben, sondern reisende Täter sind. Wenn ich diese Tabelle vervollständige,
muss ich natürlich auch die deutschen Straftäter, die im Ausland ihren
„Arbeitsplatz“ haben, genauso mit in die Statistik einfließen lassen. Die
bereinigten Zahlen geben keinen Anlass zu sagen, Ausländer sind vermehrt
kriminell und deshalb für uns nicht tolerierbar. Wenn wir die bereinigten
normalen Ausländerzahlen nehmen, dann entspricht die nicht-deutsche
Bevölkerung in ihren Tugenden und Sünden mehr oder weniger der
einheimischen Durchschnittsbevölkerung. Von daher
können wir sie gut
integrieren.
Migrationsfaktoren
Warum kommen Ausländer zu uns? Werden sie in ihren Heimatländern verfolgt,
oder suchen sie bei uns bessere Lebensbedingungen oder wollen sie primär an
unserer Kultur teilhaben? Um die Gründe für die Migration besser ermitteln zu
können, ist es zweckmäßig, erst einmal zu klären, warum die europäischen
Mitbürger zu uns kommen,
denen nach EU-Recht schon die Freizügigkeit
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zusteht. Eines der Kriterien der Gemeinschaft ist ja die Freizügigkeit, d.h. es sind
im Grunde die vier berühmten Freizügigkeiten, die als Fundament des
Binnenmarktes gelten.
Es sind die Freizügigkeiten der Waren, der Dienstleistungen, des Kapitals und wenn auch noch in beschränktem Umfang - der Arbeit, also der Menschen.
Obwohl die Gemeinschaftsbürger ja bereits die Freizügigkeit haben, nehmen sie
sie weit weniger in Anspruch als die Bürger von Nicht-EU-Staaten. Von den rund
7 Millionen in Deutschland lebenden Ausländern stammen etwa 2 Millionen aus
europäischen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft. Wenn wir diese 2 Millionen
wiederum nach ihren Herkunftsländern analysieren, so stellt man fest, dass rund
80 % aus Spanien, Portugal, Italien und Griechenland stammen; eben aus
Gebieten, in denen die wirtschaftliche Struktur nicht so entwickelt ist, dass sie
dort Arbeit finden.
Es leben weniger als 100 000 Franzosen in Deutschland, obwohl ja die deutsche
Philosophie mit ihrem Esprit für sie so anziehend ist - ich meine dies spöttisch ; trotzdem kommen sie nicht. Es leben weniger als 100 000 Engländer in
Deutschland, obwohl ich hier Verständnis dafür hätte, wenn sie wegen der
englischen Küche zu uns auswanderten. Also diejenigen, die unmittelbar an uns
grenzen und in etwa die gleichen wirtschaftlichen, sozialen und soziologischen
Verhältnisse haben, machen vom Recht der Freizügigkeit gar nicht so sehr
Gebrauch. Daraus können wir ableiten, dass es in der Tat primär wirtschaftliche
Gründe sind, die zu den Migrationswellen führen. Und man würde sich selber
betrügen, wenn man ausgehend vom Asylrecht, nur politische Verfolgung für die
Migration unterstellen würde. Ich habe volles Verständnis für Menschen, die aus
wirtschaftlichen Gründen in ein anderes Land wollen, und mir tun die meisten in
der Seele leid, insbesondere wenn man sieht, was für Risiken sie auf sich
nehmen, wie oft sie ihr Leben gefährden, wie sie von Schlepperbanden
missbraucht werden und wie sie tausende von Kilometern in eine ganz andere
und anderssprachige Umwelt ziehen. Wenn ich das vergleiche mit manchen
Deutschen, die es als unzumutbar ablehnen, wenn man ihnen einen Arbeitsplatz
in 15 km Entfernung anbietet, dann sieht man, was für Welten und Unterschiede
in der Denkweise und im Lebenswillen sich hier auftun.
Das erste was also europäisch in Angriff genommen werden muss, ist deshalb
eine verbesserte wirtschaftliche Kooperation mit den Ländern, aus denen die
meisten stammen, die zu uns kommen, damit sich die Lebensverhältnisse in
diesen Ländern ändern und so verbessern, dass niemand gezwungen wird,
wegzuziehen. Wer stattdessen nur das Asylrecht für politisch Verfolgte
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reformieren will, verkennt die tatsächlichen Verhältnisse und Notwendigkeiten.
Wer die Wirklichkeit ehrlich erfasst, muss die wirtschaftlichen Gründe anerkennen
und entsprechende Lösungen suchen. Es bringt nicht viel, an der Genfer
Flüchtlingskonvention „herumzudrehen“ oder am Dubliner Abkommen und die
Rechtsgründe für ein Asyl zu vermehren. Es gibt bislang nur in der deutschen
Verfassung einen Asylanspruch und auch den nur für politisch Verfolgte, ohne
das definiert wäre, wer als politisch Verfolgter gilt.
Unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen die Personen, die wegen ihrer
Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sozialgruppe
oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Das trifft sicher auf
die allermeisten Emigranten nicht zu. Und deshalb werden von den gestellten
Asylanträgen im Grunde auch weniger als 10 % anerkannt. Wegen der
Nichtanerkennung geht zwar die Zahl der gestellten Asylanträge inzwischen
zurück, doch leider steigt dafür die Zahl der illegal Einwandernden rapide an.
Wer also nur über Gesetzeskosmetik der Genfer Flüchtlingskonvention nachdenkt
und ein Anspruchsrecht auf Asyl zu begründen sucht, der wird die eigentlichen
Probleme, die vor uns liegen, nicht lösen können. Das Gleiche gilt auch für
Artikel 33 der Genfer Konvention. Hier heißt es ja nur, dass die Staaten
übereinkommen, keinen Flüchtling zurückzuschicken und in Gebiete auszuweisen,
in denen er aus den genannten Gründen verfolgt wird. Die Genfer
Flüchtlingskonvention, das ist zumindest unter Juristen unstrittig, gibt also kein
Recht auf Asyl, sondern nur ein Recht im Asyl. Aber selbst wenn es ein Recht
auf Asyl gäbe, wären die Gruppen, die eigentlich auswandern wollen, nicht
betroffen. Insofern müssen wir davon wegkommen, nur diese Konvention ändern
zu wollen.
Das Gleiche gilt auch für das Dubliner Abkommen. Wir haben auf europäischer
Gemeinschaftsebene - wenn ich vom Schengener Abkommen einmal absehe nur das Dubliner Abkommen. Aber auch dieses gibt im Grunde keinen Anspruch
auf Asyl, sondern erwähnt nur die Staaten, die für die Prüfung eines Asylantrags
zuerst zuständig sind, damit nicht wie früher ein so genanntes „Asylshopping“
eintritt, das bedeutet, dass einige Emigranten in viele Länder einreisen und dort
einen Asylantrag stellen in der Hoffnung, irgendwo einmal Asyl zu bekommen.
Das Dubliner Abkommen dient auch dazu, dass der “Refugee in orbit“ nicht
mehr möglich ist, das ist der Flüchtling, der hin und her geschoben und dessen
Anliegen von niemandem geprüft wird. Insofern regelt das Dubliner Abkommen
nur die Zuständigkeiten für die Prüfung eines Antrages. Das Schengener
Abkommen befasst sich mit entsprechenden Kontrollen an den Außengrenzen
und enthält eine Drittstaatenklausel der so genannten sicheren Länder. Dies alles
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zeigt, dass auch mit einer Erweiterung und Verbesserung dieser Abkommen die
eigentlichen Probleme der Migrationswellen, die wirtschaftlichen Ursprungs sind,
nicht gelöst werden können.
Mit dem kommenden Amsterdamer Vertrag wird ein weiterer Schritt nach vorne
getan werden. In Artikel B vierter Spiegelstrich werden Maßnahmen in Bezug auf
das Asyl und die Einwanderung erstmals als Ziele der Union anerkannt. In einem
eigenen Titel III a „Visa, Asyl, Einwanderung und andere Probleme betreffend den
freien Personenverkehr“ wird dieser Bereich in den Artikeln 73 i bis 73 q eine
eigenständige europäische Politik. Dabei sollen insbesondere nach Artikel 73 k
Ziffern 1 a bis d in Übereinstimmung mit dem Genfer Abkommen
 Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die
Prüfung eines Asylantrags zuständig ist,
 Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern,
 Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling und Mindestnormen für
die
Verfahren
zur
Zuerkennung
oder
Aberkennung
der
Flüchtlingseigenschaft beschlossen werden.
Ferner sind Maßnahmen für Flüchtlinge und vertriebene Personen vorgesehen
und zwar Mindestnormen für den vorübergehenden Schutz, wenn diese Personen
nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können.
Ganz wichtig ist die vorgesehene Förderung einer ausgewogenen Verteilung der
Belastungen auf die Mitgliedstaaten, also die Verteilung der Belastungen, die mit
der Aufnahme von Flüchtlingen und vertriebenen Personen verbunden sind
(Artikel 73 k Ziffer 2 b).
Die Ziffer 3 des gleichen Artikels sieht weitere einwanderungspolitische
Maßnahmen vor und zwar insbesondere solche, die die illegale Einwanderung
und die Rückführung solcher Personen betreffen.
Nach Ziffer 4 sollen auch Maßnahmen zur Festlegung der Rechte und der
Bedingungen geregelt werden, aufgrund derer sich Staatsangehörige dritter
Länder, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, in anderen
Mitgliedstaaten aufhalten dürfen.
Im gleichen Absatz heißt es allerdings auch, dass die Mitgliedstaaten nicht daran
gehindert sein sollen, in den betreffenden Bereichen andere innerstaatliche
Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, sofern diese mit dem Vertrag
vereinbar sind.
Es wird sich dann in der Zukunft zeigen, wie sich diese an sich positiven
Rechtsgrundlagen in der Praxis auswirken werden. Noch ist der Amsterdamer
Vertrag nicht in allen Ländern ratifiziert; man kann jedoch davon ausgehen, dass
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der Ratifizierungsprozess bis zum Frühjahr 1999 abgeschlossen sein wird, sodass
dieser Vertragsteil dann in Kraft treten kann.
Wenn man also damit rechnen kann, dass der Amsterdamer Vertrag in etwa
einem halben Jahr in Kraft sein wird, so gilt aus heutiger Sicht dennoch „nur“
der Maastrichter Vertrag. Um die durch und mit Amsterdam kommenden
Verbesserungen richtig würdigen und einordnen zu können, empfehlen sich einige
europarechtliche Vorbemerkungen. Der Maastrichter und der Amsterdamer
Vertrag sind Erweiterungen der - auch „Römischen Verträge“ genannten Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften. Diese Städtebezeichnungen
rühren daher, dass die Ratspräsidentschaft alle halbe Jahre wechselt, und am
Schluss einer Ratspräsidentschaft ein Europäischer Gipfel stattfindet. Wenn auf
einem solchen Gipfel der Vertrag geändert oder ergänzt wird, wird üblicherweise
diese Vertragsänderung mit der Stadt bezeichnet, in der gerade der jeweilige
Gipfel stattfand.
Rechtliches Fundament der Gemeinschaft sind die drei Verträge, die die
Montanunion - also die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) -,
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom betreffen. Diese drei
Gemeinschaften wurden inzwischen durch Fusion zusammengeschlossen; zwar
wurden noch nicht die Verträge zusammengefasst, wohl aber die Organe
zusammengelegt. Deshalb sprechen wir auch heute von den Europäischen
Gemeinschaften. Wenn man in der Einzelform von der Europäischen
Gemeinschaft
spricht,
meint
man
eigentlich
nur
die
Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft. Mit dem Maastrichter Vertrag sind durch die
Hinzufügung zweier weiterer Vertragsteile die Europäischen Gemeinschaften zur
Europäischen Union ausgeweitet worden.
Der Maastrichter Vertrag ist deshalb ein so genannter Drei-Säulen-Vertrag. Die
erste Säule betrifft die bereits bestehenden Europäischen Gemeinschaften, deren
Politik sich dadurch auszeichnet, dass sie eine integrierte, also eine europäische
Politik ist. Das heißt, dass Verordnungen, die im Bereich dieser Säule
beschlossen werden ohne Wenn und Aber in allen Mitgliedstaaten gelten. Hier
hat kein nationales Parlament mehr die Möglichkeit, auch nur noch ein Komma
zu ändern. Das ist eine klassische integrierte Politik. Die zweite, durch Maastricht
hinzugekommene Säule nennt sich Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
oder abgekürzt GASP. Aus dem Wort „gemeinsam“ kann man ableiten, dass es
sich noch nicht um eine vollintegrierte europäische Politik handelt, sondern eben
nur um eine gemeinsame. Und dieses sehr schwache Instrumentarium im Bereich
der Außen- und Sicherheitspolitik erklärt auch, warum Europa sich so schwer tut
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auf dem Kosovo und in Bosnien, wo das klägliche Versagen unseren
Mitgliedsstaaten anzulasten ist und nicht der Europäischen Union, denn eine
europäische Politik gibt es in diesem Bereich eben noch nicht. Die dritte durch
Maastricht hinzugekommene Säule ist noch abgeschwächter. Sie heißt deshalb
auch nur „Zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechts und
der inneren Sicherheit“. Alle drei Säulen zusammen bilden heute die Europäische
Union; die erste Säule allein bilden die Europäischen Gemeinschaften, unter
denen sich wiederum die Europäische Gemeinschaft in der Form der
Wirtschaftsgemeinschaft hervorhebt.
Asyl- und Einwanderungspolitik wird
europäisiert
Zur bisherigen dritten Säule der intergouvernementalen Zusammenarbeit auf dem
Gebiet des Rechts und der inneren Sicherheit gehört bislang auch die Asyl- und
Einwanderungspolitik. Dieses sehr wichtige, aber auch sehr schwierige Gebiet ist
in Amsterdam in die erste Säule übertragen worden und wird dadurch eine
europäische, integrierte Politik, sobald der Amsterdamer Vertrag ratifiziert sein
wird. Er ist in neun Ländern bereits angenommen, in Frankreich ist noch eine
Verfassungsänderung nötig, in Portugal wollte man eine Volksbefragung
durchführen, hat aber die Fragen so dumm gestellt, dass das dortige
Verfassungsgericht den Volksentscheid für unzulässig erklärt hat. Man kann also
davon ausgehen, dass im Frühjahr 1999 der Amsterdamer Vertrag in allen
Ländern ratifiziert sein wird; einen Monat nach Hinterlegung der letzten Urkunde
tritt er dann in Kraft. Dass gerade die Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik eine
europäische Politik werden wird, ist das eigentlich Überraschende und Positive
am Amsterdamer Vertrag. Diese rechtliche und verfahrensmäßige Verbesserung
kann nicht genug gewürdigt werden.
Trotz dieser guten Zukunftsaspekte, was die Schaffung wenigstens der
Rechtsgrundlagen angeht, ist es eigentlich heute noch zu früh, bereits Grundzüge
einer europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik aufzuzeigen, wie es auch zu
früh ist, eine entsprechende deutsche Politik darzulegen, denn über die
Ergebnisse der betreffenden
Enquete-Kommission wird ja erst kommenden
Dienstag abgestimmt, weil man diesen Teil aus dem Bundestagswahlkampf
heraushalten will. Aber da ja einige Abgeordnete bekanntlich gerne plaudern,
sind wesentliche Vorschläge bereits in der Presse veröffentlicht worden, u.a. die
geplante Gewährung der deutschen Staatsbürgerschaft für in Deutschland
geborene Kinder ausländischer Eltern. Ich halte das persönlich für eine gute
Sache, wobei ich allerdings gegen eine doppelte Staatsangehörigkeit gewisse
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Bedenken habe, weil diese wiederum eine Privilegierung bedeutet, wie die jetzige
Nichtgewährung eigentlich zu einer Diskriminierung führt. Ich persönlich würde
eher
das
Modell
einer
zumindest
zeitweise
ruhenden
(zweiten)
Staatsangehörigkeit befürworten, was allerdings verfassungsrechtlich nicht leicht
zu verwirklichen sein wird. Aber solange jemand in Deutschland lebt, sollte er
(nur) die deutsche Staatsangehörigkeit haben; wenn er nachher wieder zurück in
sein Heimatland will, kann er oder sollte er seine ursprüngliche
Staatsangehörigkeit wieder erwerben bzw. aktivieren können. Eine gleichzeitige
doppelte Staatsangehörigkeit beinhaltet nämlich auch erhebliche Risiken und
kann Loyalitätskonflikte zur Folge haben. Was nun am kommenden Dienstag von
deutscher Seite beschlossen wird, kann im Augenblick nicht vorausgesehen
werden. Diese Enquete-Kommission setzt sich aus 12 Wissenschaftlern und 12
Abgeordneten zusammen, und die Vorschläge, die diese unterbreiten, muss dann
die Regierung oder das Parlament aufgreifen und als einen Gesetzesentwurf
einbringen.
Was nun die zwischenstaatliche Ebene anbelangt, so zeichnet sich in allen
Ländern
eine Verschärfung der Abschiebepraxis für illegale Einwanderer ab.
Selbst die Königin der Niederlande hat am 15. September in ihrer Thronrede für
ihre Regierung
angekündigt, dass Illegale künftig das Land sofort verlassen
müssten und dass die Asylverfahren verkürzt würden. Allerdings hat sie
andererseits auch gesagt, dass darauf hingewirkt werden müsse, die Integration
zu erleichtern. Hier stimme ich dem Ministerpräsidenten Dr. Vogel voll zu, der
auch meinte, dass die
Integration
das Ziel derer sein müsse, die
Verantwortung tragen für die, die hierher gekommen sind aber auch der Wunsch
derer, die ständig hier bleiben wollen. An dieser Stelle sei auch nochmals an
unsere eigene Verantwortung erinnert und daran, dass es ja wir Deutsche
waren, die die ersten Gastarbeiter ins Land gerufen haben. Ich kann mich noch
gut an das Foto erinnern, dass den einmillionste Gastarbeiter zeigte, der groß
gefeiert wurde und einen Motorroller geschenkt bekam. Zuerst waren wir es, die
die ausländischen Mitbürger aus unseren eigenen wirtschaftlichen Interessen ins
Land gerufen haben. Und wenn heute einige sagen, wir bräuchten diese
ausländischen Mitbürger, damit diese unsere deutschen Renten sichern, dann ist
dies nur die Fortsetzung dieses nicht gerade edlen Gedankens. Natürlich nehmen
die Deutschen bevölkerungsmässig ab. Aber ich sage an dieser Stelle auch, ein
Volk, das aus lauter Bequemlichkeit und Luxus keine Kinder mehr haben will; ein
solches Volk sollte in der Tat aussterben und sollte nicht über ausländische
Mitbürger versuchen, noch wenigstens die Renten zu retten. Ich gebe zu, dies ist
meine eigene private Meinung, die nicht unbedingt mehrheitsfähig ist.
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Das Asylrecht für politisch Verfolgte wird nicht geändert und verschlechtert
werden, aber ich habe ja mehrfach schon betont, dass Anspruch auf Asyl
allenfalls für etwa 10 % derer, die hierher kommen wollen, die Probleme löst,
denn nur etwa 10 % sind klassische Asylbewerber, also politisch Verfolgte. Ich
glaube aber nicht, dass auf zwischenstaatlicher und auch nicht auf europäischer
Ebene - selbst nach Amsterdam nicht - eine große Bereitschaft besteht, die
Gründe für Asyl zu erweitern und wirtschaftliche Aspekte einzubeziehen. Wohl
haben die niederländischen Bischöfe vorgeschlagen, dass auch wirtschaftliche
Not unter den Gewaltbegriff fallen sollte. Aber so wie ich die 15 nationalen
Staaten kenne, glaube ich kaum, dass auch nur einer bereit ist, den Asylbegriff
als solches zu erweitern.
Das österreichische Strategiepapier
Auf europäischer Ebene wird inzwischen ein Ratspapier zur Migration diskutiert.
(Es handelt sich um das „Strategiepapier zur Migrations- und Asylpolitik“,
9809/2/98 REV 2 des Rates der Europäischen Union.) Die österreichische
Ratspräsidentschaft war ja sehr ehrgeizig. Sie hat im Juli ein Papier vorgelegt,
das auf 42 Seiten in 134 Ziffern und einem Operationsplan mit über 50
Positionen viele Vorschläge unterbreitet. Vielleicht auch wegen dieser Fülle ist
der zuständige österreichische Minister Schlögl prompt aufgelaufen, um es
einmal so salopp auszudrücken, allerdings im Grunde nur wegen einer einzigen
Formulierung, die zwar missverständlich, jedoch unter Juristen eigentlich gar
nicht strittig ist.
So entstand der falsche Eindruck, der Minister wolle die Genfer
Flüchtlingskonvention ändern. Er hat nämlich gesagt, dass es früher überhaupt
keinen Rechtsanspruch auf Asyl gegeben habe und dass man hierauf wieder
zurückkommen sollte. Einen Anspruch auf Asyl gibt es rechtlich auch heute in
der Tat nicht; nur in der deutschen Verfassung ist ein solcher vorgesehen. Wohl
aber hat sich aus der Praxis, so
wie die Genfer Flüchtlingskonvention
angewandt wird, nämlich durch dieses Abschiebeverbot, das so genannte NonRefoulment, wie es fachlich heißt, eine Quasi-Asylgewährung ergeben. Der
Ratspräsident hat nun vorgeschlagen, wieder zur ursprünglichen Praxis
zurückzukommen und nur im Einzelfall Asyl zu gewähren. Dies sollten die
jeweiligen Staaten auch von sich aus selber entscheiden können. Diese
Bemerkung hat zu einem großen Aufschrei geführt, sodass das Papier im
Moment zurückgezogen ist. Jetzt sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, hierzu
Stellung zu beziehen. Aber man wird davon ausgehen können, dass das sehr
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ehrgeizige Ziel, nämlich auf dem Gipfel in Wien im Dezember 1998 dieses Papier
zu verabschieden, eigentlich nicht mehr zu verwirklichen sein wird. Dies ist
insofern auch nicht so schlimm, denn im Dezember müsste es noch auf der
Basis des Maastrichter Vertrages beschlossen werden. Im kommenden Frühjahr,
also während der nächsten - der deutschen - Ratspräsidentschaft, kann es unter
den Amsterdamer Bedingungen geschehen, sodass das dann Beschlossene eine
integrierte, verbindliche europäische Politik werden würde.
Insgesamt sind die Gedanken, die in dem österreichischen Papier geäußert
werden, eigentlich schon überprüfens- und überdenkenswert. Auf europäischer
Ebene wird das Thema seit dem Jahr 1991 eigentlich als ein eigenständiges
Fachthema behandelt. Die Europäische Gemeinschaft hat ja ursprünglich nur mit
sieben bis acht Themengebieten angefangen; inzwischen haben wir Aufgaben aus
über 20 Gebieten, und wie gesagt, nach Amsterdam wird u.a. Asyl- und
Einwanderungspolitik ein weiterer eigenständiger Politikbereich.
Es gibt ein früheres Kommissionspapier aus dem Jahr 1994 mit dem Titel
„Zuwanderungs- und Asylpolitik“ [COM (94) 23 vom 23.2.94]. Das Papier listet
auf 47 Seiten die Probleme auf, enthält 40 Seiten Tabellen und schließt mit
einem Umsetzungsprogramm von 37 Ziffern ab. Das Dokument ist also mehr als
eine Analyse zu betrachten mit einem guten Zahlenmaterial. Auch ist alles
aufgelistet, was man tun sollte. Aber es steht leider nichts drin, was man tun
wird. Insofern ist dieses Papier trotz des guten Inhalts mehr oder weniger nur
als Grundlage für Doktorarbeiten geeignet.
Das nun von Österreich vorgelegte Papier ist besser, weil hier sehr konkrete
Vorschläge gemacht werden. Da nun - wegen der erwähnten Rückstellung des
Papiers - noch nicht feststeht, welche Punkte später ernstlich beraten werden, ist
es müßig und auch wegen der Kürze der Zeit nicht möglich, auf Einzelheiten
einzugehen. Deshalb möchte ich nur einige grundsätzliche und entscheidende
Anregungen des Papiers ansprechen. Unter anderem wird endlich definiert, wer
Flüchtling ist. Losgelöst vom Asyl wird gesagt, wem man die Einwanderung
gewähren soll. Ein Vergleich mit den Vereinigten Staaten zeigt allerdings, dass
auch die Forderung, die im Papier enthalten ist, Einwanderungsquoten und
Kontingente festzulegen, nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss ist. Denn in
den Vereinigten Staaten und ebenso in Kanada und in Australien gibt es drei
Einwanderungskontingente.
Das
Hauptkontingent
betrifft
die
Familienzusammenführung. Es umfasst in den Vereinigten Staaten etwa Dreiviertel
der Einwanderer, in Kanada und Australien jeweils etwa Zweidrittel. Und nur der
verbleibende kleinere Rest wird dann nach humanitären Gesichtspunkten auf die
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anderen Einwanderer verteilt, nämlich auf Flüchtlinge und auf eine „independent
immigration“. Das sind Quoten, die verteilt werdenanhand des nationalen
Interesses - auf bestimmte Berufsgruppen und bestimmte Altersgruppen, die nach
einem Punktesystem gewichtet werden. Das heißt, für die eigentlich Verfolgten
und für die, die am schlimmsten dran sind, ist das Kontingent mit am kleinsten.
Insofern ist die Forderung nach Einwanderungsquoten eigentlich nicht die Lösung
der Probleme, denn von den vom Schicksal am ärgsten Betroffenen können die
meisten auch keinen entsprechenden Beruf vorweisen. Demzufolge würden sie
unter keine dieser Quoten fallen. Aber gerade die humanitären Aspekte müssen
wir stärker gewichten.
Was das Verfahren anbelangt, so ist in Brüssel der so genannte K 4-Ausschuss
zuständig. K4 ist die alte Artikel-Bezeichnung aus dem Maastrichter Vertrag. Der
K4-Ausschuss setzt sich aus hohen Beamten zusammen, die in drei
Lenkungsgruppen arbeiten. Die Lenkungsgruppe 1 befasst sich mit Einwanderung
und Asyl. Sie gliedert sich in acht Arbeitsgruppen, nämlich in Rückführung, Visa,
Außengrenzen, gefälschte Dokumente, Asyl und dann „Sirea“ und „Sirephi“
(letzteres sind Informations- und Reflexionsgruppen) und Euro-DAG (das ist die
Gruppe, die sich mit den Fingerabdrücken befasst). Nur die letztere hat am
vergangenen Mittwoch getagt, weil wie gesagt, das österreichische Papier
augenblicklich nicht zur Debatte steht. Bei allen illegal Eingewanderten sollen die
Fingerabdrücke gespeichert werden, um wiederholte Einreisen zu unterbinden.
Deutschland wollte, dass dies auch für bereits hier lebende Illegale gilt. Einige
Länder sperren sich gegen diesen Wunsch; Griechenland ist insgesamt gegen
alle Vorschläge. Hier sieht man, dass auf diesem Gebiet noch vieles zu tun ist.
Wenn nun Amsterdam in Kraft sein wird und damit die Europäische Union
zuständig wird, heißt das aber noch lange nicht, dass es dann zügig vorangehen
wird. Denn in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vertragsteils müssen
alle Maßnahmen einstimmig beschlossen werden. Und nach diesen fünf Jahren
wird der Rat wiederum erst einstimmig darüber befinden, welche Maßnahmen
man künftig nicht mehr einstimmig beschließen muss. Also hier sind noch einige
institutionelle und verfahrensmäßige Klippen zu umschiffen, die beachtlich sind.
Zurzeit
laufen
Schengen-Verhandlungen
über
die
Verschärfung
der
Außengrenzkontrollen. Hier hatte Deutschland vorgeschlagen, dass an den
europäischen Außengrenzen auch Verbindungsbeamte aus anderen Ländern
eingesetzt werden können. Dies wurde von den anderen Ländern jedoch
abgelehnt, die wohl aus Souveränitätsgründen keine ausländischen Polizisten
oder Grenzbeamte dulden wollen. Beschlossen wurde vor etwa 14 Tagen nur die
Einführung so genannter Dokumentenbeauftragter. Die können dann in
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ausländischen Reisebüros sitzen - sie haben Erfahrungen mit gefälschten
Papieren -, um hier schon im Vorfeld zu steuern und zu sieben. Außerdem
werden Haftungsgründe für Fluggesellschaften geschaffen, wenn sie Illegale
transportieren.
Aber man sieht bereits durch diese Konzentrierung auf die Illegalen, dass sich
damit das menschliche Problem nicht lösen lässt. Hier hat nun das
österreichische Papier vorsichtig einige Gedanken geäußert, die wir in der Praxis
doch etwas näher untersuchen sollten. Wir befassen uns ja bisher immer nur mit
den so genannten „Pull-Faktoren“. Das sind die Faktoren, die die Menschen
anziehen: Bessere wirtschaftliche Verhältnisse, Arbeitsgründe, Sicherheit. Aber wir
müssen uns immer mehr mit den „Push-Faktoren“ befassen. Das sind die
Gründe, die die Menschen zwingen, von zu Hause wegzugehen. Die wichtigsten
sind natürlich die entsprechenden politischen Umstände, wie beispielsweise auf
dem Kosovo.
Wenn wir natürlich niemals den Mut haben, dort auch militärisch zu
intervenieren, sondern uns nur darauf beschränken, schön gedruckte
Protestbriefe zu verschicken und wenn wir immer nur den moralischen
Zeigefinger heben, sonst aber nichts tun, brauchen wir uns nicht zu wundern,
dass sich Mord und Verfolgung fortsetzen. Deshalb plädiere ich persönlich für
eine offensive Außen- und Sicherheitspolitik. Außerdem sollten auch
wirtschaftliche und politische Sanktionen gegen die Länder verhängt werden, die
so menschenverachtend mit ihren Bürgern umgehen. Doch in der Praxis sieht
dies leider anders aus; wir haben ja gesehen, wie sich die europäischen Länder
am vergangenen Dienstag schwer taten, das Start- und Landeverbot für die
jugoslawische Fluggesellschaft durchzusetzen. England hat sich auf Altverträge
aus dem Jahr 1959 berufen und gemeint, dass die immer noch gelten würden,
da Großbritannien ja erst 1973 der Europäischen Gemeinschaft beigetreten sei.
Griechenland wollte gleich gar nichts davon wissen. Also wenn wir nicht einmal
so etwas schaffen, dann ist klar, dass wir auch die Migrationsprobleme nicht
lösen können. Nötig sind also entsprechende Interventionen und Sanktionen
gegenüber den Ländern, die die Menschenrechte so missachten, dass viele zur
Flucht aus ihren Ländern gezwungen werden. Wenn wir das nicht erreichen,
können wir alle anderen rechtlichen Aspekte vergessen.
Zweitens, auch das schlägt Österreich vor, müssen wir die Entwicklungshilfe
wieder verstärken und zwar durch gezieltere Maßnahmen. Wir müssen die Arbeit
zu den Menschen bringen und dürfen nicht die Menschen zu den Arbeitsplätzen
holen. Das hat kurzfristig natürlich auch negative Auswirkungen auf uns und
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unsere eigenen Arbeitsplätze, aber langfristig gesehen bringt es mehr Vorteile,
denn gerade ein Land wie Deutschland, das auf den Export angewiesen ist,
muss doch ein Interesse daran haben, dass es immer mehr Länder gibt, die
wirtschaftlich stark sind und für uns wichtige Handelspartner und Kunden werden
können. Also eine entsprechende Neuorientierung der Entwicklungspolitik gehört
dazu.
Ein dritter Punkt, der steht nicht im österreichischen Papier, er gehört aber zu
diesem Thema und war zudem mein Spezialgebiet im Europäischen Parlament:
Wir brauchen neben der Charta für Menschenrechte vor allem eine Charta der
Volksgruppen. Erst wenn - losgelöst vom Selbstbestimmungsrecht der Völker allen ethnischen Gruppen eine vollwertige Autonomie in ihren Heimatländern
gewährt wird, lösen sich auch die interethnischen Konflikte, die heute im Grunde
das politische Weltbild prägen. Doch selbst ein Bürgerkrieg ist - auch nach der
Genfer Flüchtlingskonvention - kein dauernder Asylgrund. Dies zeigt doch die
Tiefe der ganzen Tragödie auf.
Humanitäre Aufnahmegründe
Wir müssen dann weitere Bereiche einbeziehen, nämlich solche Fälle, die „nur“
humanitäre Aspekte haben. Und auch hier gewisse Einwanderungsquoten
gewähren. Ich denke hierbei an den Fall der nigerianischen Asylbewerberin in
Belgien, die letzte Woche bei der Abschiebung so tragisch zu Tode kam, weil sie
- die mit einem Kissen ruhig gestellt werden sollte - im Polizeigriff erstickte. Die
20-jährige hatte als Grund der Einreise angegeben, dass sie mit einem etwa
60-jährigen hätte verheiratet werden sollen, der schon mehrere Frauen hatte.
Dies ist natürlich ein Fall, der unter keinen einzigen der anerkannten Asylgründe
fällt, und trotzdem ist er nachvollziehbar. Wir müssen also bereit sein, die
Gründe, die zu einer humanitären Aufnahme führen können, auszuweiten und zu
präzisieren. Das wird im österreichischem Papier auch vorgeschlagen.
Solche Einzelfälle lassen sich leichter lösen, wenn man die Vorschlagsliste nicht
noch mit anderen Wünschen überfrachtet. Einige Länder wollen natürlich noch
progressiver sein und möchten auch den Nachzug von nicht ehelichen und
besonders auch von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern erlauben. Darüber
kann man reden. Nur sollte man bedenken, dass die Gewährung einer
Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Land normalerweise die Freizügigkeit mit
einschließt, sich in die anderen Länder zu begeben und gegebenenfalls dort
auch eine Arbeit aufzunehmen und einen Beruf auszuüben. Das Gleiche gilt auch
für die Nicht-EU-Bürger, die gleichzeitig die (doppelte) Staatsangehörigkeit eines
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Mitgliedslandes erhalten. Dies könnte Abwehrreaktionen in den anderen Staaten
hervorrufen, die dann genau zum Gegenteil des Gewollten führen könnten. Man
sollte also den Forderungskatalog nicht überdehnen. Deshalb ist der
österreichische Vorschlag gut, endlich einmal klar zu definieren, was eigentlich
unter Familienangehörigen zu verstehen ist.
In der Kürze der Zeit kann ich nicht alle 50 Einzelpunkte des österreichischen
Vorschlags auflisten aber die Erwähnung einiger weniger zeigt, dass die
Europäische Gemeinschaft das Thema und Problemgebiet der Migration sehr
ernst nimmt, weil es inzwischen als ein globales und nicht mehr als ein
deutsches erkannt wird. Natürlich ist die Ausgangslage in den einzelnen Ländern
verschieden, weil die Zahlen sehr unterschiedlich sind. Es gab ja Zeiten, in denen
in Deutschland jährlich bis zu 400.000 Personen Asyl beantragt haben, während
es zur gleichen Zeit in Irland weniger als 100 und in Portugal noch weniger
waren. Da war natürlich die Bereitschaft der Anderen nicht all zu groß, das
Thema zu europäisieren. Umgekehrt ist dieses Gebiet das einzige, bei dem die
Deutschen Interesse daran haben, es zu europäisieren, um die Asylbewerber zu
verteilen, nach dem englischen Wort „burdensharing“ (Verteilung der Lasten),
wobei die Engländer sagen, es sei zwar ein englisches Wort, aber eine deutsche
Utopie. Ob es also gelingen wird, die Einwanderer wirklich auf alle europäischen
Länder anteilsmäßig zu verteilen, dies wiederum ist ein anderes politisches
Problem, das zu lösen noch vor uns liegt. Der Amsterdamer Vertrag weicht
diesem Problem wenigstens nicht aus. Insgesamt kann man sagen: Die
Europäische Union, und das war nicht zu erwarten bei der Ausarbeitung des
Amsterdamer Vertrages,
wird gerade die Asyl-, Einwanderungs- und
Migrationspolitik europäisieren und damit voranbringen. Das ist in der Tat eine
sehr, sehr gute Ausgangsbasis für die
weitere rechtliche Ausgestaltung und
auch für die Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtsprechung
auch auf diesem Gebiet.
Abschließend will ich nochmals auf einige allgemeine Gedanken zur Europapolitik
zurückkommen, die jedoch gut zum Thema passen. An diesen allgemeinen
Grundsätzen kann man dann auch ersehen, dass es gerade aus menschlichen
Gründen so wichtig ist, das Thema der Migration europäisch zu lösen. Im
Augenblick wird ja die Europäische Gemeinschaft - wie schon eingangs gesagt fast nur mit Wirtschaft und Währung gleichgesetzt. Es wird aber vergessen, dass
wir für den Bürger genauso viel tun. Es gibt nicht nur eine Unionsbürgerschaft,
die ausgeweitet wird, sondern gerade der Europäische Gerichtshof hat in vielen
Urteilen klar festgelegt, dass die Europäische Gemeinschaft primär für den
Menschen da ist und nicht für die Wirtschaft. In der ursprünglichen Präambel
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des Vertrags heißt es ja, dass die Grundlagen geschaffen werden sollen
einen immer engeren Zusammenschluss der Völker Europas; wohlgemerkt:
Völker und nicht etwa der Staaten. Daraus folgt, dass der Mensch
Vordergrund steht, und deshalb gehört auch das Gebiet der Einwanderung,
die Menschlichkeit besonders betrifft, natürlich zu den besonderen Aufgaben
Europapolitik.
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Wir wollen keinen kulturellen Einheitsbrei
Nun kommen die ewigen Kritiker und sagen, was ihr da macht, führt doch
letztlich nur zu einer Gleichmacherei, die die nationale Vielfalt außer Acht lässt
oder einebnet. Doch genau das Gegenteil ist richtig. Wir wollen keinen
„Einheitsbrei“, wir wollen kein zweites Amerika aus Europa machen. Niemand
denkt daran, dass englische Essen zur Pflicht zu machen bis nach Sizilien. Das
Schöne an Europa ist ja, dass es so viele Verschiedenheiten gibt, an denen wir
teilhaben können. Viele Deutsche kochen ja auch schon mit Knoblauch, dafür
wäre man früher noch vor ein Strafgericht geladen worden. Als ich in Paris
studierte, in den Fünfzigerjahren, gab es noch keinen einzigen deutschen
Lebensmittelladen dort; heute gibt es sogar ein spezielles deutsches
Käsegeschäft in Paris. Vor 20 Jahren wäre der Betreiber dafür nicht vors
Strafgericht, sondern sogar vor ein Kriegsgericht gestellt worden. Aber die
Entwicklung zeigt doch, dass wir auf dem besten Wege sind, an den Kulturen,
an den Werten der anderen wieder voll teilzuhaben.
Niemand will - wie gesagt - einen Einheitsbrei. Wir haben früher sicher zu viel
harmonisiert, und harmonisieren heißt ja nun wirklich vereinheitlichen.
Harmonisieren ist jedoch schwer. Wir haben beispielsweise für die
Harmonisierung der Architektenrichtlinie 17 Jahre gebraucht.
Deshalb,
ausgehend von der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, heißt
die heutige Formel auch Deregulierung. Deregulierung bedeutet die gegenseitige
Anerkennung, also die Anerkennung auch der nationalen Unterschiede. Nur wenn
diese
Unterschiede so groß werden, dass sie zu Hemmnissen oder zu
Wettbewerbsverzerrungen führen, wird noch harmonisiert. Ich habe es im
Rechtsausschuss, dessen Vorsitzender ich zwischenzeitlich auch war, erlebt, wie
schwer man sich mit Harmonisierungen tut, wenn man bedenkt, wie verschieden
die Einstellung zum Recht in den einzelnen Ländern sein kann und was für
Folgen dies für das tägliche Leben haben kann. In England ist alles erlaubt, was
nicht ausdrücklich verboten ist. In Deutschland ist umgekehrt alles verboten, was
nicht ausdrücklich erlaubt ist. Und in der früheren DDR war ja alles verboten,
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selbst das, was erlaubt war. In Italien wiederum ist alles erlaubt, selbst das, was
verboten ist. Also jetzt harmonisieren Sie mal nationale Gesetze mit solchen
verschiedenen Denkweisen!
Die Vielheit in Europa wird also erhalten bleiben, wird sogar gewünscht und
insofern ist Europa, wie ich eingangs sagte, wenn nicht die Lösung auch für die
Migrationsprobleme, so aber doch - durch die Pluralität - ein Modell für die
Lösung. Und ich sage auch, wie wollte man denn aus den vielen verschiedenen
Nationalitäten einen Einheitseuropäer machen, wo die Menschen doch so
unterschiedlich reagieren. Wie reagiert beispielsweise ein Ehemann in den
einzelnen Mitgliedstaaten, wenn er seine Frau in flagranti mit dem Liebhaber
überrascht? Also der Italiener erschießt seine Frau; der stolze Spanier erschießt
den Nebenbuhler. Der sowieso vom Weltschmerz geplagte Deutsche erschießt
sich selbst. Der Franzose geht gleich wieder zurück zu seiner Freundin; der Ire
geht erst zum Kühlschrank und holt sich eine Flasche Whisky, und der Engländer
zieht sich diskret zurück, solange ihm der andere noch nicht offiziell vorgestellt
worden ist. Man sieht, niemand würde es schaffen, einen Einheitseuropäer zu
produzieren und das will auch niemand.
Das Schöne an Europa ist die Vielheit, und nur die Pluralität ist auch in der
Lage, die Integration der nichteuropäischen Mitbürger, die aus bitterster Not zu
uns kommen, zu gewährleisten. Denn ich sagte eingangs, Motiv zur Schaffung
Europas ist
nicht der wirtschaftliche Fortschritt, ist auch nicht die
Währungsstabilität, sondern ist die Versöhnung der Völker. Und gerade das ist
die Traumchance unserer Geschichte. Dadurch leben wir in der längsten
Friedensepoche, in der wir je gelebt haben.
Ich würde mir wünschen, dass der Friede auch in den Schulbüchern einen
größeren und eigenen Stellenwert fände. In den Schulbüchern lesen wir immer
noch vom 30-jährigen Krieg, vom siebenjährigen Krieg, vom 100-jährigen Krieg.
Aber wir lesen nie: 20-jähriger Friede, 50-jähriger Friede, obwohl das wichtiger
wäre. In keinem Schulbuch der Geschichte wird der altrömische Kaiser Antoninus
Pius erwähnt, obwohl er nach Augustus am längsten regierte, nämlich fast 25
Jahre. Wir erfahren vieles über Severus, Titus, Vespasian und all die anderen.
Als ich einmal einen Professor der Geschichte fragte, warum denn Antoninus
Pius nicht erwähnt werde, meinte er nur: „Der hat ja keinen Krieg geführt, unter
dessen Regierungszeit ist ja nichts passiert.“ Wenn also 25 Jahre lang keine
Frau um ihren Mann trauert, kein Kind fragt, wo ist mein Vater, keine Mutter um
ihren Sohn weint, dann sagt ein Historiker dazu nur: “Da ist ja nichts passiert.“
Meine Damen und Herren, dies sind doch eigentlich die schönsten Zeiten, in
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denen nichts passiert. Aber leider sind die Zeitungen voll mit
schrecklichen Überschriften: Kosovo, Bosnien, Umweltkatastrophen usw.
anderen
Deshalb meine ich, wir müssen nicht nur rechtliche, nicht nur politische
Lösungen finden, sondern wir müssen menschliche Lösungen finden, denn wenn
wir einmal am Tage des letzten Gerichts vor unserem Schöpfer stehen, wird er
nicht fragen, wie- viel Geld hast Du verdient, was hast Du erreicht, wie viele
Orden hast Du bekommen? Sondern er wird uns fragen, was hast Du für den
Nächsten getan? Was wir für den Nächsten erreichen wollen, was wir mit Europa
für unsere Bürger erreichen wollen, ist am besten in der Europahymne gesagt.
Eigentlich haben wir ja noch keine eigene, wir behelfen uns mit Beethovens 9.
Sinfonie und der Schiller‘schen Ode an die Freude. Aber besser könnte man es
nicht sagen, worum es letztlich in Europa geht: „Alle Menschen werden Brüder.“
Aus gutem Grunde ist dies die Ode an die Freude. Und zu unseren Brüdern
gehören auch und gerade die, die zunächst als Fremde und vor allem mehr
noch jene, die in bitterster Not zu uns gekommen sind.
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