Die „Antinazis“

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DIE „ANTINAZIS“
VERBOT DER NPD WISSENSCHAFTLICH UNTERMAUERN
Im „18. Brumaire des Louis Bonaparte“ behauptet Karl Marx, dass „alle großen
weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen“ sich „zweimal ereignen“: „das eine Mal als
große Tragödie, das andere Mal als lumpige Farce“. Mit dieser Weisheit knüpft der Meister
an Hegel an.
Die große Tragödie in der jüngsten deutschen Geschichte war der Nationalsozialismus. Aus
der hochentwickelten politischen Kultur der Weimarer Republik war ein Regime der Willkür,
des Staatsterrors und des Völkermords hervorgegangen. Nach der Befreiung trugen die
Gründerväter der Bundesrepublik Sorge dafür, dass sich ähnliches nicht wiederhole. Im
Grundgesetz wurden die Kompetenzen des Staatsoberhauptes Bundespräsident gegenüber
dem Weimarer Reichspräsidenten gestutzt. Die Rechte des Parlamentes wurden gestärkt. Der
Kanzler sollte die Richtlinien der Politik bestimmen. Das Wirken der politischen Parteien
wurde in der Verfassung als „Parteienprivileg“ verankert. Über alles sollte ein neues
Verfassungsorgan – das Bundesverfassungsgericht – richten können: der „Hüter der
Verfassung“.
Die neue Demokratie funktionierte. Sie brachte den Bürgern Wohlstand und Sicherheit. Die
Tragödie wiederholte sich nicht, weil es der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer
in den fünfziger Jahren gelang, dem Verfassungsgericht nachzuweisen, dass die damalige
Partei SRP neonazistisch war und weil das Verbot auf dem Fuße folgte. Die Tragödie
wiederholte sich auch deshalb nicht, weil die Volkspartei CDU/CSU mit ihrer Politik in den
sechziger Jahren der erstarkenden NPD das Wasser abgrub.
Die verschiedenen rechtsextremen Parteien wurden klein gehalten, denn über ihnen hing
einerseits das Damoklesschwert des Parteienverbots und andererseits begrenzten die
handelnden politischen Parteien durch ihre jeweilige Politik die Chancen der Rechten.
In den neunziger Jahren und im neuen Jahrhundert blieb das nun vereinte Deutschland
ebenfalls weit entfernt von einer Wiederholung der Tragödie – auch dank des guten
Regelwerkes im Grundgesetz. Während Rechtsextreme in anderen europäischen Ländern in
nationale Parlamente einzogen, schafften es weder die „Republikaner“ noch die DVU noch
die NPD in den Bundestag.
Aber hochgespielt wurden die Rechtsparteien jetzt schon. Das hatte damit zu tun, dass es in
Rostock, Hoyerswerda, in Solingen und andernorts zu schlimmen Ausschreitungen aus
rechten Szenen kam, während zugleich Rechtsparteien aus Protest immer wieder einmal in
Landtage gewählt wurden. Dass das politische Gewicht der Rechtsparteien höher eingeschätzt
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wurde als zuvor, hing auch damit zusammen, dass sich die Rechten des Themas
Arbeitslosigkeit bemächtigten und die etablierte Politik für jeden erkennbar einfach keine
Arbeitskräfte schaffen konnte.
Aus Hilflosigkeit heraus wurden in dieser Lage Funktionäre vor allem der DVU und der NPD
jetzt
als
„Nazis“
oder
„Neonazis“
tituliert.
Welch
eine
Verniedlichung
der
Terrororganisationen NSDAP, GeStaPo oder SS war das! Welch eine Missachtung ihrer
Opfer, millionenfacher Toter darunter, steckte dahinter, dass grölende Glatzköpfe und
phrasendreschende Landtagsabgeordnete von heute
mit den Himmlers, Heydrichs und
Goebbels gleichgesetzt wurden. Wie grundverschieden, ja gegensätzlich, sind doch die
Rahmenbedingungen der Bundesrepublik und des verbrecherischen NS-Staates. Zwar ist es
nicht das persönliche Verdienst von NPD- oder DVU-Funktionären, dass sie keine „Nazis“
sind, aber die Zeit und die Gesellschaft erlauben es ihnen glücklicherweise einfach nicht.
Das unhistorische Aufblasen heutiger Rechtsextremer zu „Nazis“ oder zu „Neonazis“
ermöglicht es jedoch gegenwärtigen politisch Korrekten, sich als „Antinazis“ hinzustellen –
im Unterschied zu 1933 ganz ohne Gefahr. Viele von ihnen sind so selbstgerecht, dass sie
glauben, sie hätten sich auch 1933 dem Terror entgegen gestemmt. Dabei kann und muss
keiner von ihnen den Beweis antreten, dass er ein Otto Wels oder ein von Stauffenberg
gewesen wäre. Niemand der Nachgeborenen sollte sich sicher sein, ob und wie er 1933 und
danach Courage gezeigt hätte. Die Heutigen können froh sein, dass die Bundesrepublik ihnen
diese Probe erspart.
Die Rituale der gegenwärtig gefühlten „Antinazis“ - die es aber gar nicht gibt, weil es zum
Glück auch keine Nazis gibt – tragen die Züge einer Farce.
Die „Antinazis“ von heute wissen, dass die NPD immer noch eine politische Partei ist, die
unter dem Schutz des Artikels 21 des Grundgesetzes steht. Dass diese NPD verboten worden
wäre, haben die eigenen Parteien vieler „Antinazis“: die CDU/CSU, SPD und Grünen
vermasselt, indem sie einen Verbotsantrag nach Karlsruhe schickten, der auf Aussagen
eingeschleuster staatlicher „V-Männer“ beruhte statt auf Analysen kundiger Wissenschaftler.
Die NPD ist – leider - weiter eine zugelassene Partei, und das ignorieren eingebildet politisch
Korrekte unserer Tage. Sie verweigern den missliebigen Rechten Räume und erheben sich
über das Bundesverfassungsgericht und das im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg. Sie
tun das, weil sie wissen, dass Gerichte ihre Weigerungen aufheben, denn die Justiz achtet den
Rechtsstaat. So haben die Verweigerer ein gutes Gewissen, sehen sich gar als couragiert und
verlassen sich darauf, dass genügend Polizeibeamte ihre Knochen hinhalten werden, falls es
zu Gewalt kommen sollte.
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Einige der neuen „Antinazis“ sind so schlau, dass sie zu Veranstaltungen Rechtsextremer
„Gegendemonstrationen“ anmelden. Dann proklamieren sie, das gefährde die Sicherheitslage
und deswegen müssten die Veranstaltungen untersagt werden. Auch damit kommen sie bei
Gericht nicht durch. Wieder andere begeben sich in moralisch höhere Regionen und drücken
ihre gute Gesinnung aus, indem sie den „braunen Dreck“ wegfegen, nachdem irgendwo eine
Veranstaltung Rechtsradikaler stattgefunden hat.
Schöne Demokraten sind das: Sie fuchteln gegen die Rechten und wissen, dass sie damit
nichts erreichen außer Selbstgerechtigkeit. Dabei heißt Demokratie, dass man sich politisch
und argumentativ auch mit ihren Gegnern auseinander setzt. Wer die Rechte der Demokratie
nicht verwirkt hat, muss sie auch wahrnehmen können, und es ist nicht in das Belieben
einzelner gestellt, diese Rechte zu gewähren oder nicht. Bürger können sich das Recht auf
Freiheit nicht gegenseitig absprechen; so etwas würde am Ende zur Unfreiheit aller führen.
„Verbieten“ kann im Falle von Parteien eben nur das Bundesverfassungsgericht.
In der Tat ist die NPD eine Partei, über die das Gericht verhandeln sollte. Die NPD will ja die
Straße, die Parlamente und die Köpfe erobern: für rechtsextremes Gedankengut. Dem sollte
die Basis entzogen werden - nicht als „antinazistische“ Farce, sondern entsprechend dem
Grundgesetz mit einer soliden Anklage, die sozial- und rechtswissenschaftlich begründet ist.
Regierung, Parlament und Länder haben die Verantwortung: Sie können eine so fundierte
Klage nach Karlsruhe schicken. Das zu tun, ist die Pflicht von Amtsträgern, die sich nüchtern
als verantwortliche Demokraten und nicht pathetisch als aus der Zeit gefallene „Antinazis“
verhalten.
„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Wer jedoch dem Wirken
rechtsextremer Parteien wirklich Einhalt gebieten will, sollte das Risiko eines Verfahrens in
Karlsruhe
nicht
scheuen.
Die
Demokratie
hierzulande
braucht
ohnehin
mehr
Risikobereitschaft. Denn das letzte Wort haben eben ausschließlich die Bundesrichter.
JÜRGEN DITTBERNER
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