II. Verbotene Methoden

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Verbotene Wirkstoffgruppen und Methoden
(Art. 5 des Doping-Kontroll-Reglements)
Genehmigt durch den UCI-Präsidenten auf Vorschlag der Antidoping-Kommission
Inkrafttreten am 01. Januar 2004
I.
Liste N°.: 01/2004
Verbotene Wirkstoffgruppen
A. Stimulantien
B. Narkotika
C. Anabole Wirkstoffe
1. Androgene anabole Stereoide
2. Nichtsteroidale anabole Wirkstoffe
D. Diuretika
E. Peptidhormone, Mimetika und Analoge
II.
Verbotene Methoden
A. Blutdoping
B. Applikation künstlicher Sauerstoffträger oder Plasmaexpander
C. Pharmakologische, chemische oder physikalische Manipulation
III.
Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit bestimmten Einschränkungen
A. Marihuana und andere Cannabinoide
B. Glukokortikosteroide
IV. verbotene Substanzen bei Trainingskontrollen
A. Anabole Wirkstoffe
B. Peptidhormone, Mimetika und Analoge
C. Maskierende Substanzen wie u.a. Bromantan, Probenecid, Epitestosteron, Diuretika
D. Amphetamin-verwandte Verbindungen und Stimulantien:
Amineptin
Amphetamin
Amphetaminil
Bambuterol
Benzphetamin
Carphedon
Kokain
Dimethylamphetamin
Ethylamphetamin
Fenethyllin
Fenproporex
Furfenorex
Mesocarb
Methoxyphenamin
Methylamphetamin
Methylphenidat
Morazon
Pemolin
Phendimetrazin
Phenmetrazin
Pipradol
Pyrovaleron
Reproterol
Selegilin
Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002
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E. chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe mit den unter A bis C genannten
Substanzen.
F. Verbotene Methoden
Anmerkungen:
1) Diese Liste bleibt bis zur Veröffentlichung einer neuen Liste in Kraft.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des Dopingkontrollreglements ungeachtet ihrer
Bezeichnung sämtliche Substanzen/Wirkstoffgruppen, die auch nur einen geringen Bestandteil einer der
oben genannten Substanzen/Wirkstoffgruppen aufweisen, verboten sind.
3) HINWEIS: Die Auflistungen der Beispiele in dieser Dokumentation sind nicht vollständig ausgeschöpft !
Zahlreiche Substanzen, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, werden unter der Bezeichnung „chemisch
oder pharmakologisch verwandte Verbindungen“ geführt und sind verboten. Die Fahrer und alle anderen
Lizenzinhaber müssen sicherstellen, dass sämtliche Medikationen, Zusätze/Nahrungsergänzungsmittel und
Präparate, die insbesondere auf dem freien Markt erhältlich sind sowie sämtliche anderen Substanzen, die
sie einnehmen, keine verbotenen Wirkstoffgruppen enthalten.
4) HINWEIS: Diese Liste betrifft eine sportliche Regel. Die Verabreichung und der Handel mit den auf der Liste
aufgeführten Substanzen sind ebenfalls verboten oder durch nationale Gesetzgebungen in vielen Ländern
geregelt. Strafen können vorgesehen werden. Für eine Wirkstoffgruppe oder eine Methode, die nicht nach
der vorliegenden Liste verboten ist, kann es jedoch - wie es beispielsweise bei Cannabinoiden der Fall istdurchaus ein Verbot aufgrund der jeweiligen entsprechenden nationalen Gesetzgebung geben.
BEISPIELE UND ERKLÄRUNGEN
I.
VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN
A) STIMULANTIEN
Amfepramon
Amineptin
Amiphenazol
Amphetamin
Amphetaminil
Bambuterol
Benzphetamin
Bromantan
Carphedon
Chlorphentermin
Clobenzorex
Clorprenalin
Kokain
Cropropamid (Bestandteil von "Micoren")
Crothetamid (Bestandteil von "Micoren ")
Dimethylamphetamin
Ethylamphetamin
Etaphedrin
Etilefrin
Ethamivan
Fencamfamin
Fenethyllin
Fenoterol
Nikhetamid
Orciprenalin
Pemolin
Pentetrazol
Phendimetrazin
Phenmetrazin
Fenproporex
Furfenorex
Heptaminol
Isoprenalin
Mefenorex
Mesocarb
Metaraminol
Methoxyphenamin
Methylamphetamin
Methlyphenidat
Morazon
Phentermin
Pipadrol
Procaterol
Prolintan
Propylhexedrin
Pyrovaleron
Reproterol
Selegilin
Strychnin (nux vomica)
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe
sowie:
Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002
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Cathin (Norpseudoephedrin) :
ein positiver Dopingfall mit Cathin (Norpseudoephedrin) liegt vor, wenn die Konzentration im Urin 5
Mikrogramm/ml überschreitet.
Ephedrin/Methylephedrin:
ein positiver Dopingfall mit Ephedrin und Methylephedrin liegt vor, wenn die Konzentration der entsprechenden
Substanz im Urin 10 Mikrogramm/ml überschreitet
Phenylpropanolamin/ Pseudoephedrin:
ein positiver Dopingfall mit Phenylpropanolamin und Pseudoephedin liegt vor, wenn die Konzentration im Urin 25
Mikrogramm/ml überschreitet.
Formoterol
Salbutamol
Salmeterol
Terbutalin
Die Anwendung von Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin als Aerosol ist erlaubt, um Asthma
und/oder belastungsinduziertes Asthma vorzubeugen und/oder zu behandeln.
Asthma und/oder belastungsinduziertes Asthma müssen durch einen Lungenfacharzt oder einen
Mannschaftsarzt attestiert werden. Der Fahrer muss bei der Dopingkontrolle einen Attest und eine ärztliche
Anweisung eines Lungenfacharztes oder Mannschaftsarztes vorlegen (für Fahrer einer GS/I und GS/II ist nur der
Vermerk im Gesundheitspass ausschlaggebend). Sollte diesem nicht entsprochen werden und das Labor
Spuren einer dieser Substanzen findet, wird er positiv getestet. Für Salbutamol gilt, dass eine Konzentration,
die kleiner als 100 ng/ml ist, nicht berücksichtigt wird.
B) narkotisch wirkende Schmerzmittel
Alphaprodin
Anileridin
Buprenorphin
Dextromoramid
Diamorphin (Heroin)
Dipipanon
Ethoheptazin
Levorphanol
Methadon
Morphin*
Nalbuphin
Pentazozin
Pethidin
Phenazocin
Trimeperidin
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe
* ein positiver Dopingfall mit Morphin liegt vor, wenn die Morphin-Konzentration im Urin 1 Mikrogramm/ml
überschreitet
Anmerkung: Kodein, Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrokodein, Diphenoxylat, Ethlymorphin,
Propoxyphen, Tramadol und Pholocodin sind zugelassen.
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C Anabole Wirkstoffe
1. Androgene Anabole Steroide*
Androstenediol
Androstenedion
Bolasteron
Boldenon
Clostebol
Dehydrochlormethyltestosteron
Dehydroepiandrosteron
Dihydrotestosteron**
Fluoxymesteron
Gestrinon
Mesterolon
Methenolon
Methandienon
Methyltestosteron
Nandrolon***
19-Norandrostenediol
19-Norandrostenedion
Norethandrolon
Oxandrolon
Oxymesteron
Oxymetholon
Stanozolol
Testosteron****
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe
Androgene Anabole Steroide*
Dihydrotestosteron **
Nandrolon ***
Testosteron ****
* Die Antidoping-Kommission kann jede Probe oder Teile der Probe durch KohlenstoffIsotopen/Massenspektrometrie (Gas Chromatography /Combustion/Ratio Mass Spectometry =(GC/C/IRMS) in
jedem Labor untersuchen lassen, das über diese Apparaturen verfügt. Die Kommission wird den Fahrer
diesbezüglich informieren. Wenn die Analyse auf exogene Applikation schließen lässt, gilt der Fahrer als positiv.
In anderen Fällen kann die Antidoping-Kommission die Durchführung weiterer Untersuchungen verlangen. Wenn
der Fahrer allerdings die Durchführung dieser Tests verweigert, gilt er als positiv.
** ein positiver Dopingfall mit Dihydrotestosteron liegt vor, wenn die Dihydrotestosteron-Konzentration und die
seiner Metaboliten und/oder das Verhältnis der non-5alpha-Steroide den normalen Quotienten des menschlichen
Körpers so überschreitet, dass diese Konzentration nicht auf körpereigene Produktion zurückzuführen ist.
*** bei Nandrolon und seinen Derivaten liegt ein positiver Dopingfall vor, wenn die Norandrosteron-Konzentration
nach der Hydrolyse 5 ng/ml im Urin überschreitet. Wenn die Konzentration zwischen 2 und 5 ng/ml liegt bzw.
gleich 5 ng/ml ist, kann die Antidoping-Kommission die Durchführung weiterer Untersuchungen fordern. Wenn
der Fahrer jedoch die Durchführung dieser Tests verweigert, gilt er als positiv.
**** Für andere Analysen als die, die mit GC/C/IRMS Apparaturen durchgeführt werden (siehe Punkt *), gilt, dass
ein positiver Dopingfall bei Testosteron vorliegt, wenn der Testosteron/Epitestosteron (T/E)-Quotient höher als 6
ist.
Trotzdem kann der Fahrer eine endokrinologische Untersuchung fordern, um feststellen zu lassen, ob der
Quotient auf einen physiologischen oder pathologischen Status zurückzuführen ist.
Die Beantragung einer endokrinologischen Untersuchung muss der UCI Antidoping-Kommission spätestens am 5
Arbeitstag nach Erhalt des Einschreibens des nationalen Verbandes, der den Fahrer über das positive Ergebnis
informiert, zugehen, d.h. innerhalb der Frist der Beantragung der Gegenanalyse (Art. 64
Dopingkontrollreglement).
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Die Antidoping-Kommission bestimmt, welches Labor und welcher Termin für die Durchführung der Analyse
gewählt werden. Der Betrag für die Kosten der Analyse muss bereits im voraus vom Fahrer entrichtet werden.
Der Termin der Analyse kann nicht verlegt werden.
Wenn die Ergebnisse der endokrinologischen Untersuchung zeigen, dass der T/E-Quotient auf einen
physiologischen oder pathologischen Zustand zurückzuführen ist, wird die UCI dem Fahrer den Betrag
zurückerstatten und ihm ein Attest ausstellen. In allen anderen Fällen sind die bei der Untersuchung
entstandenen Kosten vom Fahrer zu tragen.
Wenn der Fahrer eine Gegenanalyse beantragt, muss er diese innerhalb der in Art. 64 des DopingkontrollReglements gesetzten Frist vornehmen, auch wenn er eine endokrinologische Untersuchung beantragt. Wenn
die Gegenanalyse die erste Analyse nicht bestätigt, wird der Fahrer nicht als positiv angesehen und die
endokrinologische Untersuchung wird nicht durchgeführt.
Statt einer endokrinologischen Untersuchung kann der Fahrer innerhalb derselben Frist beantragen, dass die
Antidoping-Kommission eine rückwirkende Analyse vorheriger Ergebnisse durchführt, die der Kommission
innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Antragstellung zugehen sollte. Wenn die Antidoping-Kommission urteilt, dass
die Beantragung ungültig ist, kann der Fahrer dazu verpflichtet werden, eine endokrinologische Untersuchung zu
machen. Wenn die Umstände gerechtfertigt sind, kann die Antidoping-Kommission sofort eine rückwirkende
Analyse vorschlagen.
Die Antidoping-Kommission kann ebenfalls eine langfristige Untersuchung (Langzeitstudie) fordern, die aus
stichprobenartigen Test besteht, die in einem von ihr festgelegten Zeitraum durchgeführt werden.
2. Nicht steroidale anabole Wirkstoffe
Bambuterol
Clenbuterol
Fenoterol
Formoterol*
Reproterol
Salbutamol*
Salmeterol*
Terbutalin*
Zeranol
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe
Formoterol*
Salbutamol*
Salmeterol*
Terbutalin*
* mit Ausnahme eines therapeutischen Nachweises für die Anwendung als Inhaler wie unter Rubrik I A 1
aufgezeigt;
ein positiver Dopingfall mit Salbutamol in der Kategorie der anabolen Wirkstoffe liegt vor, wenn die Konzentration
über 1000 ng/ml im Urin liegt.
C. Diuretika
Acetazolamid
Etacrynsäure
Bumetanid
Chlortalidone
Furosemid
Hydrochlorothiazid
Mannitol*
Mersalyl
Spironolacton
Triamteren
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe
* verboten bei intravenöser Injektion
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E. Peptidhormone, Mimetika und Analoge
1. Choriongonadotropin (h.C.G.= Human Chorionic Gonadotropin- nur bei Männern):
Es ist bekannt, dass die Einnahme von Choriongonadotropin und Substanzen mit ähnlicher Wirkung zu einer
erhöhten Produktion endogener androgener Steroide führt. Dies wird der exogenen Einnahme von Testosteron
gleichgesetzt. Ein positiver Dopingfall liegt vor, wenn die Konzentration über 20 ImU/ml im Urin liegt. Bei der
Analyse werden zwei verschiedene Methoden von Immunoassays verlangt.
2. hypophysäre und synthetisches Gonadotrophin (LH) - nur bei Männern
3. Kortikotrophin (A.C.T.H., Tetracosactid):
Kortikotrophin wurde missbräuchlich verwandt, um die Blutspiegel von endogenen Kortikosteroiden zu erhöhen
mit dem Ziel, die damit verbundene euphorisierende Wirkung von Kortikosteroiden auszunutzen. Die Applikation
von Kortikotrophinen wird gleichgesetzt mit der oralen, intramuskulären oder intravenösen Applikation von
Kortikosteroiden (siehe III. C)
4. Wachstumshormone (h.G.H. Somatotrophin)
Der Mißbrauch von Wachstumshormonen im Sport wird als unmoralisch und aufgrund verschiedener
Nebenwirkungen als gefährlich angesehen. Es können z.B. allergische Reaktionen, diabetogene
Nebenwirkungen und Akromegalie auftreten, wenn die Einnahme in hohen Dosierungen erfolgt.
5. Insulinähnlicher Wachstumsfaktor (IGF-1= insulin-like-growth-factor)
6. Erythropoietin (EPO)
Hierbei handelt es sich um ein Glykoprotein, das in der menschlichen Niere produziert wird und die
Synthesegeschwindigkeit der Erythrozyten reguliert.
7. Insulin
Nur zulässig zur Behandlung insulin-pflichtigem Diabetes mellitus. Der Fahrer ist verpflichtet, ein schriftliches
Attest durch einen Facharzt für Endokrinologie oder Mannschaftsarzt vorzuweisen, das den Zustand seiner
insulin-pflichtiges Diabetis mellitus dokumentiert (für Fahrer einer GS/I und GS/II ist nur der entsprechende
Vermerk im Gesundheitspass ausschlaggebend).
8.
Es sind ebenfalls für Männer verboten: Clomiphen, Cyclofenil und Tamoxfien sowie Aromataseblocker.
Ungeachtet der Konzentration, die für h.C.G. festgelegt ist, stellt die Präsenz einer von der Norm abweichenden
Konzentration eines körpereigenen Hormons in Klasse (E) oder seiner diagnostischen Marker einen Verstoß dar,
bis es bewiesen worden ist, dass diesem Zustand eine physiologische oder pathologische Ursache zugrunde
liegt.
II.
Verbotene Dopingmethoden
A) Blutdoping
Blutdoping ist die Verabreichung von Vollblut oder Zubereitungen, die rote Blutkörperchen enthalten, wenn keine
medizinische Indikation für eine derartige Behandlung vorliegt. Diesem Verfahren kann die Abnahme einer
bestimmten Blutmenge vorhergehen, so dass der Sportler dann in einem Zustand relativer Blutarmut trainiert.
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Bluttransfusion ist die intravenöse Verabreichung roter Blutzellen oder Blutpräparate, die rote Blutkörperchen
enthalten. Diese Produkte können aus Blut hergestellt worden sein, das von dem gleichen Individuum
(Eigenblutgabe oder autologe Transfusion) oder von einer anderen Person stammt (Fremdblut oder heterologe
Transfusion). Die übliche Indikation für eine Transfusion roter Blutkörperchen sind hoher Blutverlust oder Anämie
(Blutarmut). Außer bei einer präzisen medizinischen Indikation, wird Bluttransfusion als Doping angesehen.
B) Applikation künstlicher Sauerstoffträger oder Plasmaexpander
Abgesehen von der Tatsache, dass es sich um verbotene Methoden handelt, muss nochmals betont werden,
dass die Bluttransfusion, die Transfusion von Blutpräparaten oder künstliche Sauerstoffträger (wie beispielsweise
RSR-13, PFC oder synthetisches Hämoglobin) mit hohen Risiken verbunden sind. Diese Risiken beinhalten
allergische Reaktionen (Hautausschläge, Fieber, etc.) sowie akute hämolytische Reaktionen mit
Nierenschädigungen, wenn falsch gekennzeichnetes Blut verwendet wird. Weiterhin können Nebenwirkungen wie
Fieber, Gelbsucht und Infektionskrankheiten (Virushepatitis und AIDS) sowie eine Überlastung des HerzKreislaufsystems und ein metabolischer Schock auftreten.
Unter der Terminologie Plasmaexpander versteht man beispielsweise Gelantinelösungen, Zuckerlösungen
(z.B. Hydroxyethylamidon [HEA], Dextran), Lösungen auf Eiweißbasis.
C) Pharmakologische, chemische oder physikalische Manipulation
Die Verwendung von Substanzen und Methoden sowie maskierender Substanzen, die die Unversehrtheit und
Rechtsgültigkeit von Urinproben bei Dopingkontrollen beeinflussen, beabsichtigen sie zu beeinflussen oder
bewusst riskieren sie zu beeinflussen, ist verboten.
Beispiele für verbotene Methoden sind (nicht vollständig ausgeschöpft): Katheterisierung, Urinaustausch,
Verdünnen von Urin, die Veränderung der renalen Exkretion sowie die Applikation von Testosteron und
Epitestosteron.
Verbotene Wirkstoffgruppen: z.B., (nicht vollständig ausgeschöpft): Probenecid und verwandte Verbindungen,
Epitestosteron. Bromatan.
Wenn eine Epitestosteron-Konzentration höher als 200 ng/ml im Urin gemessen wird, muss das Labor die
zuständige Behörde davon unterrichten. Die Anti-Doping-Kommission empfiehlt in diesem Fall die Durchführung
weiterer Untersuchungen.
III.
Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschränkungen
A) Marihuana und andere Cannabinoide
Marihuana ist nicht verboten mit Ausnahme in der MTB-Disziplin „Downhill“. Hier liegt ein positiver Dopingfall vor,
wenn eine Konzentration höher als 40ng/ml von THC-COOH (Cannabis Metabolit) im Urin gemessen wird.
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B) Glukokortikosteroide
Der Gebrauch von Glukokortikosteroiden ist nur unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
A) bei lokaler Applikation: Ohr, Auge und Haut oder lokale Injektion (z.B. intra-artikulär); im Falle eines
Nachweises für Asthma oder allergischer Rhinitis ist die Inhalationstherapie möglich
1. ein medizinischer Nachweis der ärztlichen Indikation muss erbracht werden (Attest)
2. ein medizinischer Nachweis der ärztlichen Indikation und der Applikation muss in Form eines
Attests vom Fahrer erbracht werden; für Fahrer einer GS/I und GS/II ist nur der entsprechende
Vermerk im Gesundheitspass ausschlaggebend.
B) bei systemischer Applikation
1. ein medizinischer Nachweis der ärztlichen Indikation muss erbracht werden (Attest)
2. ein entsprechendes Dokument muss der UCI-Anti-Doping-Kommission vorgelegt werden
3. die Anti-Doping-Kommission muss ihre Zustimmung geben: außer wenn die medizinische
Notwendigkeit mit dieser Zustimmung unvereinbar ist, die schriftliche Zustimmung muss vor
Applikation eingeholt werden
4. die Applikation muss im Gesundheitspass dokumentiert werden
5. das o.g. Verfahren muss ebenfalls im Falle einer Behandlungsverlängerung/-erneuerung
eingehalten werden
Außer bei Fällen mit den o.g. Voraussetzungen ist die Anwendung von Glukokortikosteroiden verboten.
Informationen für:
die UCI akkreditierten Labors
die Antidoping-Ärzte
die UCI Antidoping-Inspekteure
Bei Rückfragen können die Mitglieder der Antidoping-Kommission per Telefon oder Fax kontaktiert
werden. Die Adresse der Mitglieder lautet wie folgt:
Dr. Léon B.J.A Schattenberg, Arzt
Dobbelsteynporte 7, NL-6131 DC Sittard, Tel.: +31-46 400 94 92, Fax: ++31-46 400 85 21,
handy: ++31-654 77 44 90
Dr. Alain Calvez, Arzt
Place Félix Fournier
44000 Nantes-Frankreich
Tel. : ++33-2-40 48 76 92 Fax: ++33-2-40 12 10 05
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