Verbotene Wirkstoffgruppen und Methoden (Art. 5 des Doping-Kontroll-Reglements) Genehmigt durch den UCI-Präsidenten auf Vorschlag der Antidoping-Kommission Inkrafttreten am 01. Januar 2004 I. Liste N°.: 01/2004 Verbotene Wirkstoffgruppen A. Stimulantien B. Narkotika C. Anabole Wirkstoffe 1. Androgene anabole Stereoide 2. Nichtsteroidale anabole Wirkstoffe D. Diuretika E. Peptidhormone, Mimetika und Analoge II. Verbotene Methoden A. Blutdoping B. Applikation künstlicher Sauerstoffträger oder Plasmaexpander C. Pharmakologische, chemische oder physikalische Manipulation III. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit bestimmten Einschränkungen A. Marihuana und andere Cannabinoide B. Glukokortikosteroide IV. verbotene Substanzen bei Trainingskontrollen A. Anabole Wirkstoffe B. Peptidhormone, Mimetika und Analoge C. Maskierende Substanzen wie u.a. Bromantan, Probenecid, Epitestosteron, Diuretika D. Amphetamin-verwandte Verbindungen und Stimulantien: Amineptin Amphetamin Amphetaminil Bambuterol Benzphetamin Carphedon Kokain Dimethylamphetamin Ethylamphetamin Fenethyllin Fenproporex Furfenorex Mesocarb Methoxyphenamin Methylamphetamin Methylphenidat Morazon Pemolin Phendimetrazin Phenmetrazin Pipradol Pyrovaleron Reproterol Selegilin Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002 Seite 1 E. chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe mit den unter A bis C genannten Substanzen. F. Verbotene Methoden Anmerkungen: 1) Diese Liste bleibt bis zur Veröffentlichung einer neuen Liste in Kraft. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des Dopingkontrollreglements ungeachtet ihrer Bezeichnung sämtliche Substanzen/Wirkstoffgruppen, die auch nur einen geringen Bestandteil einer der oben genannten Substanzen/Wirkstoffgruppen aufweisen, verboten sind. 3) HINWEIS: Die Auflistungen der Beispiele in dieser Dokumentation sind nicht vollständig ausgeschöpft ! Zahlreiche Substanzen, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, werden unter der Bezeichnung „chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen“ geführt und sind verboten. Die Fahrer und alle anderen Lizenzinhaber müssen sicherstellen, dass sämtliche Medikationen, Zusätze/Nahrungsergänzungsmittel und Präparate, die insbesondere auf dem freien Markt erhältlich sind sowie sämtliche anderen Substanzen, die sie einnehmen, keine verbotenen Wirkstoffgruppen enthalten. 4) HINWEIS: Diese Liste betrifft eine sportliche Regel. Die Verabreichung und der Handel mit den auf der Liste aufgeführten Substanzen sind ebenfalls verboten oder durch nationale Gesetzgebungen in vielen Ländern geregelt. Strafen können vorgesehen werden. Für eine Wirkstoffgruppe oder eine Methode, die nicht nach der vorliegenden Liste verboten ist, kann es jedoch - wie es beispielsweise bei Cannabinoiden der Fall istdurchaus ein Verbot aufgrund der jeweiligen entsprechenden nationalen Gesetzgebung geben. BEISPIELE UND ERKLÄRUNGEN I. VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN A) STIMULANTIEN Amfepramon Amineptin Amiphenazol Amphetamin Amphetaminil Bambuterol Benzphetamin Bromantan Carphedon Chlorphentermin Clobenzorex Clorprenalin Kokain Cropropamid (Bestandteil von "Micoren") Crothetamid (Bestandteil von "Micoren ") Dimethylamphetamin Ethylamphetamin Etaphedrin Etilefrin Ethamivan Fencamfamin Fenethyllin Fenoterol Nikhetamid Orciprenalin Pemolin Pentetrazol Phendimetrazin Phenmetrazin Fenproporex Furfenorex Heptaminol Isoprenalin Mefenorex Mesocarb Metaraminol Methoxyphenamin Methylamphetamin Methlyphenidat Morazon Phentermin Pipadrol Procaterol Prolintan Propylhexedrin Pyrovaleron Reproterol Selegilin Strychnin (nux vomica) und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe sowie: Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002 Seite 2 Cathin (Norpseudoephedrin) : ein positiver Dopingfall mit Cathin (Norpseudoephedrin) liegt vor, wenn die Konzentration im Urin 5 Mikrogramm/ml überschreitet. Ephedrin/Methylephedrin: ein positiver Dopingfall mit Ephedrin und Methylephedrin liegt vor, wenn die Konzentration der entsprechenden Substanz im Urin 10 Mikrogramm/ml überschreitet Phenylpropanolamin/ Pseudoephedrin: ein positiver Dopingfall mit Phenylpropanolamin und Pseudoephedin liegt vor, wenn die Konzentration im Urin 25 Mikrogramm/ml überschreitet. Formoterol Salbutamol Salmeterol Terbutalin Die Anwendung von Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin als Aerosol ist erlaubt, um Asthma und/oder belastungsinduziertes Asthma vorzubeugen und/oder zu behandeln. Asthma und/oder belastungsinduziertes Asthma müssen durch einen Lungenfacharzt oder einen Mannschaftsarzt attestiert werden. Der Fahrer muss bei der Dopingkontrolle einen Attest und eine ärztliche Anweisung eines Lungenfacharztes oder Mannschaftsarztes vorlegen (für Fahrer einer GS/I und GS/II ist nur der Vermerk im Gesundheitspass ausschlaggebend). Sollte diesem nicht entsprochen werden und das Labor Spuren einer dieser Substanzen findet, wird er positiv getestet. Für Salbutamol gilt, dass eine Konzentration, die kleiner als 100 ng/ml ist, nicht berücksichtigt wird. B) narkotisch wirkende Schmerzmittel Alphaprodin Anileridin Buprenorphin Dextromoramid Diamorphin (Heroin) Dipipanon Ethoheptazin Levorphanol Methadon Morphin* Nalbuphin Pentazozin Pethidin Phenazocin Trimeperidin und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe * ein positiver Dopingfall mit Morphin liegt vor, wenn die Morphin-Konzentration im Urin 1 Mikrogramm/ml überschreitet Anmerkung: Kodein, Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrokodein, Diphenoxylat, Ethlymorphin, Propoxyphen, Tramadol und Pholocodin sind zugelassen. Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002 Seite 3 C Anabole Wirkstoffe 1. Androgene Anabole Steroide* Androstenediol Androstenedion Bolasteron Boldenon Clostebol Dehydrochlormethyltestosteron Dehydroepiandrosteron Dihydrotestosteron** Fluoxymesteron Gestrinon Mesterolon Methenolon Methandienon Methyltestosteron Nandrolon*** 19-Norandrostenediol 19-Norandrostenedion Norethandrolon Oxandrolon Oxymesteron Oxymetholon Stanozolol Testosteron**** und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe Androgene Anabole Steroide* Dihydrotestosteron ** Nandrolon *** Testosteron **** * Die Antidoping-Kommission kann jede Probe oder Teile der Probe durch KohlenstoffIsotopen/Massenspektrometrie (Gas Chromatography /Combustion/Ratio Mass Spectometry =(GC/C/IRMS) in jedem Labor untersuchen lassen, das über diese Apparaturen verfügt. Die Kommission wird den Fahrer diesbezüglich informieren. Wenn die Analyse auf exogene Applikation schließen lässt, gilt der Fahrer als positiv. In anderen Fällen kann die Antidoping-Kommission die Durchführung weiterer Untersuchungen verlangen. Wenn der Fahrer allerdings die Durchführung dieser Tests verweigert, gilt er als positiv. ** ein positiver Dopingfall mit Dihydrotestosteron liegt vor, wenn die Dihydrotestosteron-Konzentration und die seiner Metaboliten und/oder das Verhältnis der non-5alpha-Steroide den normalen Quotienten des menschlichen Körpers so überschreitet, dass diese Konzentration nicht auf körpereigene Produktion zurückzuführen ist. *** bei Nandrolon und seinen Derivaten liegt ein positiver Dopingfall vor, wenn die Norandrosteron-Konzentration nach der Hydrolyse 5 ng/ml im Urin überschreitet. Wenn die Konzentration zwischen 2 und 5 ng/ml liegt bzw. gleich 5 ng/ml ist, kann die Antidoping-Kommission die Durchführung weiterer Untersuchungen fordern. Wenn der Fahrer jedoch die Durchführung dieser Tests verweigert, gilt er als positiv. **** Für andere Analysen als die, die mit GC/C/IRMS Apparaturen durchgeführt werden (siehe Punkt *), gilt, dass ein positiver Dopingfall bei Testosteron vorliegt, wenn der Testosteron/Epitestosteron (T/E)-Quotient höher als 6 ist. Trotzdem kann der Fahrer eine endokrinologische Untersuchung fordern, um feststellen zu lassen, ob der Quotient auf einen physiologischen oder pathologischen Status zurückzuführen ist. Die Beantragung einer endokrinologischen Untersuchung muss der UCI Antidoping-Kommission spätestens am 5 Arbeitstag nach Erhalt des Einschreibens des nationalen Verbandes, der den Fahrer über das positive Ergebnis informiert, zugehen, d.h. innerhalb der Frist der Beantragung der Gegenanalyse (Art. 64 Dopingkontrollreglement). Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002 Seite 4 Die Antidoping-Kommission bestimmt, welches Labor und welcher Termin für die Durchführung der Analyse gewählt werden. Der Betrag für die Kosten der Analyse muss bereits im voraus vom Fahrer entrichtet werden. Der Termin der Analyse kann nicht verlegt werden. Wenn die Ergebnisse der endokrinologischen Untersuchung zeigen, dass der T/E-Quotient auf einen physiologischen oder pathologischen Zustand zurückzuführen ist, wird die UCI dem Fahrer den Betrag zurückerstatten und ihm ein Attest ausstellen. In allen anderen Fällen sind die bei der Untersuchung entstandenen Kosten vom Fahrer zu tragen. Wenn der Fahrer eine Gegenanalyse beantragt, muss er diese innerhalb der in Art. 64 des DopingkontrollReglements gesetzten Frist vornehmen, auch wenn er eine endokrinologische Untersuchung beantragt. Wenn die Gegenanalyse die erste Analyse nicht bestätigt, wird der Fahrer nicht als positiv angesehen und die endokrinologische Untersuchung wird nicht durchgeführt. Statt einer endokrinologischen Untersuchung kann der Fahrer innerhalb derselben Frist beantragen, dass die Antidoping-Kommission eine rückwirkende Analyse vorheriger Ergebnisse durchführt, die der Kommission innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Antragstellung zugehen sollte. Wenn die Antidoping-Kommission urteilt, dass die Beantragung ungültig ist, kann der Fahrer dazu verpflichtet werden, eine endokrinologische Untersuchung zu machen. Wenn die Umstände gerechtfertigt sind, kann die Antidoping-Kommission sofort eine rückwirkende Analyse vorschlagen. Die Antidoping-Kommission kann ebenfalls eine langfristige Untersuchung (Langzeitstudie) fordern, die aus stichprobenartigen Test besteht, die in einem von ihr festgelegten Zeitraum durchgeführt werden. 2. Nicht steroidale anabole Wirkstoffe Bambuterol Clenbuterol Fenoterol Formoterol* Reproterol Salbutamol* Salmeterol* Terbutalin* Zeranol und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe Formoterol* Salbutamol* Salmeterol* Terbutalin* * mit Ausnahme eines therapeutischen Nachweises für die Anwendung als Inhaler wie unter Rubrik I A 1 aufgezeigt; ein positiver Dopingfall mit Salbutamol in der Kategorie der anabolen Wirkstoffe liegt vor, wenn die Konzentration über 1000 ng/ml im Urin liegt. C. Diuretika Acetazolamid Etacrynsäure Bumetanid Chlortalidone Furosemid Hydrochlorothiazid Mannitol* Mersalyl Spironolacton Triamteren und chemisch oder pharmakologisch verwandte Verbindungen/Wirkstoffe * verboten bei intravenöser Injektion Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002 Seite 5 E. Peptidhormone, Mimetika und Analoge 1. Choriongonadotropin (h.C.G.= Human Chorionic Gonadotropin- nur bei Männern): Es ist bekannt, dass die Einnahme von Choriongonadotropin und Substanzen mit ähnlicher Wirkung zu einer erhöhten Produktion endogener androgener Steroide führt. Dies wird der exogenen Einnahme von Testosteron gleichgesetzt. Ein positiver Dopingfall liegt vor, wenn die Konzentration über 20 ImU/ml im Urin liegt. Bei der Analyse werden zwei verschiedene Methoden von Immunoassays verlangt. 2. hypophysäre und synthetisches Gonadotrophin (LH) - nur bei Männern 3. Kortikotrophin (A.C.T.H., Tetracosactid): Kortikotrophin wurde missbräuchlich verwandt, um die Blutspiegel von endogenen Kortikosteroiden zu erhöhen mit dem Ziel, die damit verbundene euphorisierende Wirkung von Kortikosteroiden auszunutzen. Die Applikation von Kortikotrophinen wird gleichgesetzt mit der oralen, intramuskulären oder intravenösen Applikation von Kortikosteroiden (siehe III. C) 4. Wachstumshormone (h.G.H. Somatotrophin) Der Mißbrauch von Wachstumshormonen im Sport wird als unmoralisch und aufgrund verschiedener Nebenwirkungen als gefährlich angesehen. Es können z.B. allergische Reaktionen, diabetogene Nebenwirkungen und Akromegalie auftreten, wenn die Einnahme in hohen Dosierungen erfolgt. 5. Insulinähnlicher Wachstumsfaktor (IGF-1= insulin-like-growth-factor) 6. Erythropoietin (EPO) Hierbei handelt es sich um ein Glykoprotein, das in der menschlichen Niere produziert wird und die Synthesegeschwindigkeit der Erythrozyten reguliert. 7. Insulin Nur zulässig zur Behandlung insulin-pflichtigem Diabetes mellitus. Der Fahrer ist verpflichtet, ein schriftliches Attest durch einen Facharzt für Endokrinologie oder Mannschaftsarzt vorzuweisen, das den Zustand seiner insulin-pflichtiges Diabetis mellitus dokumentiert (für Fahrer einer GS/I und GS/II ist nur der entsprechende Vermerk im Gesundheitspass ausschlaggebend). 8. Es sind ebenfalls für Männer verboten: Clomiphen, Cyclofenil und Tamoxfien sowie Aromataseblocker. Ungeachtet der Konzentration, die für h.C.G. festgelegt ist, stellt die Präsenz einer von der Norm abweichenden Konzentration eines körpereigenen Hormons in Klasse (E) oder seiner diagnostischen Marker einen Verstoß dar, bis es bewiesen worden ist, dass diesem Zustand eine physiologische oder pathologische Ursache zugrunde liegt. II. Verbotene Dopingmethoden A) Blutdoping Blutdoping ist die Verabreichung von Vollblut oder Zubereitungen, die rote Blutkörperchen enthalten, wenn keine medizinische Indikation für eine derartige Behandlung vorliegt. Diesem Verfahren kann die Abnahme einer bestimmten Blutmenge vorhergehen, so dass der Sportler dann in einem Zustand relativer Blutarmut trainiert. Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002 Seite 6 Bluttransfusion ist die intravenöse Verabreichung roter Blutzellen oder Blutpräparate, die rote Blutkörperchen enthalten. Diese Produkte können aus Blut hergestellt worden sein, das von dem gleichen Individuum (Eigenblutgabe oder autologe Transfusion) oder von einer anderen Person stammt (Fremdblut oder heterologe Transfusion). Die übliche Indikation für eine Transfusion roter Blutkörperchen sind hoher Blutverlust oder Anämie (Blutarmut). Außer bei einer präzisen medizinischen Indikation, wird Bluttransfusion als Doping angesehen. B) Applikation künstlicher Sauerstoffträger oder Plasmaexpander Abgesehen von der Tatsache, dass es sich um verbotene Methoden handelt, muss nochmals betont werden, dass die Bluttransfusion, die Transfusion von Blutpräparaten oder künstliche Sauerstoffträger (wie beispielsweise RSR-13, PFC oder synthetisches Hämoglobin) mit hohen Risiken verbunden sind. Diese Risiken beinhalten allergische Reaktionen (Hautausschläge, Fieber, etc.) sowie akute hämolytische Reaktionen mit Nierenschädigungen, wenn falsch gekennzeichnetes Blut verwendet wird. Weiterhin können Nebenwirkungen wie Fieber, Gelbsucht und Infektionskrankheiten (Virushepatitis und AIDS) sowie eine Überlastung des HerzKreislaufsystems und ein metabolischer Schock auftreten. Unter der Terminologie Plasmaexpander versteht man beispielsweise Gelantinelösungen, Zuckerlösungen (z.B. Hydroxyethylamidon [HEA], Dextran), Lösungen auf Eiweißbasis. C) Pharmakologische, chemische oder physikalische Manipulation Die Verwendung von Substanzen und Methoden sowie maskierender Substanzen, die die Unversehrtheit und Rechtsgültigkeit von Urinproben bei Dopingkontrollen beeinflussen, beabsichtigen sie zu beeinflussen oder bewusst riskieren sie zu beeinflussen, ist verboten. Beispiele für verbotene Methoden sind (nicht vollständig ausgeschöpft): Katheterisierung, Urinaustausch, Verdünnen von Urin, die Veränderung der renalen Exkretion sowie die Applikation von Testosteron und Epitestosteron. Verbotene Wirkstoffgruppen: z.B., (nicht vollständig ausgeschöpft): Probenecid und verwandte Verbindungen, Epitestosteron. Bromatan. Wenn eine Epitestosteron-Konzentration höher als 200 ng/ml im Urin gemessen wird, muss das Labor die zuständige Behörde davon unterrichten. Die Anti-Doping-Kommission empfiehlt in diesem Fall die Durchführung weiterer Untersuchungen. III. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschränkungen A) Marihuana und andere Cannabinoide Marihuana ist nicht verboten mit Ausnahme in der MTB-Disziplin „Downhill“. Hier liegt ein positiver Dopingfall vor, wenn eine Konzentration höher als 40ng/ml von THC-COOH (Cannabis Metabolit) im Urin gemessen wird. Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002 Seite 7 B) Glukokortikosteroide Der Gebrauch von Glukokortikosteroiden ist nur unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich: A) bei lokaler Applikation: Ohr, Auge und Haut oder lokale Injektion (z.B. intra-artikulär); im Falle eines Nachweises für Asthma oder allergischer Rhinitis ist die Inhalationstherapie möglich 1. ein medizinischer Nachweis der ärztlichen Indikation muss erbracht werden (Attest) 2. ein medizinischer Nachweis der ärztlichen Indikation und der Applikation muss in Form eines Attests vom Fahrer erbracht werden; für Fahrer einer GS/I und GS/II ist nur der entsprechende Vermerk im Gesundheitspass ausschlaggebend. B) bei systemischer Applikation 1. ein medizinischer Nachweis der ärztlichen Indikation muss erbracht werden (Attest) 2. ein entsprechendes Dokument muss der UCI-Anti-Doping-Kommission vorgelegt werden 3. die Anti-Doping-Kommission muss ihre Zustimmung geben: außer wenn die medizinische Notwendigkeit mit dieser Zustimmung unvereinbar ist, die schriftliche Zustimmung muss vor Applikation eingeholt werden 4. die Applikation muss im Gesundheitspass dokumentiert werden 5. das o.g. Verfahren muss ebenfalls im Falle einer Behandlungsverlängerung/-erneuerung eingehalten werden Außer bei Fällen mit den o.g. Voraussetzungen ist die Anwendung von Glukokortikosteroiden verboten. Informationen für: die UCI akkreditierten Labors die Antidoping-Ärzte die UCI Antidoping-Inspekteure Bei Rückfragen können die Mitglieder der Antidoping-Kommission per Telefon oder Fax kontaktiert werden. Die Adresse der Mitglieder lautet wie folgt: Dr. Léon B.J.A Schattenberg, Arzt Dobbelsteynporte 7, NL-6131 DC Sittard, Tel.: +31-46 400 94 92, Fax: ++31-46 400 85 21, handy: ++31-654 77 44 90 Dr. Alain Calvez, Arzt Place Félix Fournier 44000 Nantes-Frankreich Tel. : ++33-2-40 48 76 92 Fax: ++33-2-40 12 10 05 Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 2002 01/2002 Seite 8