Politische Bildung im Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe

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POLITISCHE BILDUNG
IM LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE
Allgemeine didaktische Grundsätze
Auf die Bedeutung von Politischer Bildung als fächerübergreifende Bildungsaufgabe wird hingewiesen.
Verortung im Unterricht
 Politische Bildung und Recht ist in der 1., 2. und 3. Klasse als Pflichtgegenstand vorgesehen.
Gesamtausmaß ohne den Gebrauch schulautonomer Lehrplanbestimmungen: 3 Wochenstunden
(je eine Wochenstunde pro Klasse).
 Einen Bezug zu Politischer Bildung weist auch der Pflichtgegenstand Geschichte und
Sozialkunde auf, und zwar sowohl hinsichtlich Bildungs- und Lehraufgabe als auch hinsichtlich
Lehrstoff. Gesamtausmaß ohne den Gebrauch schulautonomer Lehrplanbestimmungen: Zwei
Wochenstunden in der 1. Klasse.
Rechtliche Bestimmungen
Der Lehrplan ist im Bundesgesetzblatt II Nr. 145/1998 kundgemacht.
Aktuelle Bestimmungen und den Lehrplan im Detail finden Sie unter:
www.berufsbildendeschulen.at > Quick-Links > Lehrpläne
www.berufsbildendeschulen.at/de/download.asp?id=13&theme=Lehrpl%E4ne:%20Sozialberufe
LEHRPLAN FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
 die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der
staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Inhalte kennen;
 aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
 die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege
der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
 Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
 die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
 andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
 zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und
sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff
1. Klasse
 Staat: Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
 Österreichische Bundesverfassung: Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches,
bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung;
Umweltschutz)
 Menschenrechte: Menschen- und Bürgerrechte sowie ihre Durchsetzung national und international.
 Gesetzgebung des Bundes und der Länder.
 Verwaltung: Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung. Verwaltungsverfahrensgesetze.
 Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgericht, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
 Politische Willensbildung: Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
 Völkerrecht: EU und internationale Organisationen.
Kontakt: Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule, Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
T 01/42 77-274 40, F 01/42 77-274 30, [email protected], www.politik-lernen.at
Stand Juni 2007, Zitate aus dem Lehrplan sind kursiv gesetzt.
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2. Klasse
 Rechtsstruktur: Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
 Grundzüge des Privatrechts: Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht.
 Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
 Jugendschutzgesetz.
 Familienfördernde Maßnahmen.
 Grundzüge des Strafrechts.
 Gerichtsbarkeit: Instanzen, Gerichtsverfahren.
3. Klasse
 Privatrecht: Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-,
Konsumentenschutzrecht.
 Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
 Völkerrecht: Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
 Sanitätsrecht: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, TBC-Gesetz,
Epidemiegesetz, AIDS-Gesetz, Suchtmittelgesetz, Leichen- und Bestattungsgesetz u.a.
Kontakt: Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule, Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
T 01/42 77-274 40, F 01/42 77-274 30, [email protected], www.politik-lernen.at
Stand Juni 2007, Zitate aus dem Lehrplan sind kursiv gesetzt.
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