POLITISCHE BILDUNG IM LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE Allgemeine didaktische Grundsätze Auf die Bedeutung von Politischer Bildung als fächerübergreifende Bildungsaufgabe wird hingewiesen. Verortung im Unterricht Politische Bildung und Recht ist in der 1., 2. und 3. Klasse als Pflichtgegenstand vorgesehen. Gesamtausmaß ohne den Gebrauch schulautonomer Lehrplanbestimmungen: 3 Wochenstunden (je eine Wochenstunde pro Klasse). Einen Bezug zu Politischer Bildung weist auch der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde auf, und zwar sowohl hinsichtlich Bildungs- und Lehraufgabe als auch hinsichtlich Lehrstoff. Gesamtausmaß ohne den Gebrauch schulautonomer Lehrplanbestimmungen: Zwei Wochenstunden in der 1. Klasse. Rechtliche Bestimmungen Der Lehrplan ist im Bundesgesetzblatt II Nr. 145/1998 kundgemacht. Aktuelle Bestimmungen und den Lehrplan im Detail finden Sie unter: www.berufsbildendeschulen.at > Quick-Links > Lehrpläne www.berufsbildendeschulen.at/de/download.asp?id=13&theme=Lehrpl%E4ne:%20Sozialberufe LEHRPLAN FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG UND RECHT Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Inhalte kennen; aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können; die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen; Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen; die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen; andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben; zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein. Lehrstoff 1. Klasse Staat: Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen. Österreichische Bundesverfassung: Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz) Menschenrechte: Menschen- und Bürgerrechte sowie ihre Durchsetzung national und international. Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Verwaltung: Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung. Verwaltungsverfahrensgesetze. Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgericht, Volksanwaltschaft, Rechnungshof). Politische Willensbildung: Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien. Völkerrecht: EU und internationale Organisationen. Kontakt: Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule, Helferstorferstraße 5, 1010 Wien T 01/42 77-274 40, F 01/42 77-274 30, [email protected], www.politik-lernen.at Stand Juni 2007, Zitate aus dem Lehrplan sind kursiv gesetzt. -1- 2. Klasse Rechtsstruktur: Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht. Grundzüge des Privatrechts: Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht. Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht. Jugendschutzgesetz. Familienfördernde Maßnahmen. Grundzüge des Strafrechts. Gerichtsbarkeit: Instanzen, Gerichtsverfahren. 3. Klasse Privatrecht: Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht. Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung. Völkerrecht: Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung. Sanitätsrecht: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, TBC-Gesetz, Epidemiegesetz, AIDS-Gesetz, Suchtmittelgesetz, Leichen- und Bestattungsgesetz u.a. Kontakt: Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule, Helferstorferstraße 5, 1010 Wien T 01/42 77-274 40, F 01/42 77-274 30, [email protected], www.politik-lernen.at Stand Juni 2007, Zitate aus dem Lehrplan sind kursiv gesetzt. -2-