What is the free will? free will n. 1. The ability or discretion to choose; free choice: chose to remain behind of my own free will. 2. The power of making free choices that are unconstrained by external circumstances or by an agency such as fate or divine will. free will Noun 1. the ability to make a choice without outside coercion or pressure: you walked in here of your own free will 2. Philosophy the belief that human behaviour is an expression of personal choice and is not determined by physical forces, Fate, or God Definition Der Ausdruck freier Wille oder Willensfreiheit hat keine allgemeingültige Definition. Verschiedene Philosophen definieren diesen Begriff unterschiedlich; umgangssprachlich versteht man etwas anderes darunter als im juristischen oder psychologischen Sprachgebrauch. Der zentrale Streitpunkt zwischen den verschiedenen Freiheitskonzepten ist die Frage, wovon der Wille eines Menschen frei zu sein hat, damit von einem freien Willen oder Freiwilligkeit gesprochen werden kann. Schon als Wille wird Unterschiedliches verstanden: bloße Lebensaktivität, aufgefasst als Lebens-Drang (Lebenswille oder Überlebenswille); das Vorhandensein einer Neigung, eines Sehnens oder Begehrens; das impulsive Aufkommen oder Hegen eines Wunsches; schließlich das Verfolgen von Absichten, das Anstreben von selbst gesetzten Zielen oder das Umsetzen einer persönlichen Entscheidung in die Tat. Im Unterschied zu reflexartigen Re-Aktionen setzen Entschlüsse wie allgemeine Beschlüsse Überlegungen bzw. Beratungen voraus, in denen vor einem Agieren mindestens zwei alternative Möglichkeiten zu handeln in Betracht gezogen und geistig wenigstens kurz erwogen oder umsichtig gegeneinander abgewogen werden. Neben Gründen "dafür und dagegen" werden bei weitsichtigen Überlegungen auch absehbare Auswirkungen und weitere Folgen möglichen Tuns einbezogen und im Hinblick auf ins Auge gefasste Zwecke und Ziele eingeschätzt und gewichtet. In diesem Zusammenhang[1] wird unter Willensfreiheit die Möglichkeit verstanden, sich von sich aus und damit ohne äußeren Druck oder inneren Zwang auf jede der "in der Vorstellung" erwogenen Möglichkeiten zu handeln beliebig entscheiden zu können. Philosophische Positionen Bereits im griechischen Altertum, aber besonders seit Beginn der Aufklärung sah sich die Vorstellung eines freien Willens zahlreichen Anzweiflungen ausgesetzt (siehe Geschichte der Willensfreiheit). Der eigentliche Grund für die andauernde kontroverse Diskussion ist die Definition des Begriffs Willensfreiheit. Es ist also nicht so, dass man sich in derselben Frage nicht einig würde, sondern es gibt zwei verschiedene Auffassungen davon, was Willensfreiheit bedeutet. Bedingte und unbedingte Willensfreiheit Bedingte Willensfreiheit Bedingter Wille Die bedingte Willensfreiheit sieht den Willen als frei, wenn die Person ihren Willen nach ihren persönlichen Motiven und Neigungen gebildet hat, tun kann, was sie will (Handlungsfreiheit), und auch anders hätte handeln können, wenn sie es denn nur gewollt hätte. Welcher unserer konkurrierenden Wünsche sich als Wille herausbildet, hängt nach dieser Vorstellung von unserer Persönlichkeit und Umwelteinflüssen ab. In derselben Entscheidungssituation ist es derselben Person also nicht möglich, unterschiedliche Entscheidungen zu treffen. Anders ausgedrückt: In einer konkreten Situation gibt es für eine Person nur eine Möglichkeit, sich zu entscheiden. Aufgrund der Komplexität der Umstände, die zur Willensbildung führen, ist die Entscheidung zwar für uns nicht vorhersehbar, aber objektiv steht im Vorhinein fest, welchen Willen wir fassen werden. Dennoch wird hier von Freiheit gesprochen, weil die getroffene Wahl den Neigungen und Motiven der Person entspricht und somit ihren eigenen Willen repräsentiert. Keine wissenschaftliche Position spricht dem Menschen Freiheit in diesem Sinne ab, es ist nur fraglich, ob der Begriff Freiheit hier angebracht ist, wo es zu dem tatsächlichen Wollen keine Alternative gibt. Schopenhauers Ausspruch, der Mensch könne tun, was er will, aber er könne nicht wollen, was er will, fasst diese Auffassung pointiert zusammen. Unbedingte Willensfreiheit Die Forderung nach einem Konzept, das diese Beschränkung der Freiheit überwindet, liegt der unbedingten Willensfreiheit zu Grunde. Gedacht werden kann eine solche Freiheit nur dann, wenn das Wollen von absolut nichts abhängt, also durch nichts bedingt ist. Nur dann könnte sich ein Mensch in derselben Situation sowohl für das Eine als auch für das Andere entscheiden. Diese freie Wahlmöglichkeit geht verloren, sobald es irgendeine Verbindung zwischen den Motiven und dem Willen gibt. Dann nämlich ist der Wille nicht mehr unbedingt frei, gleichgültig welcher Art diese Abhängigkeit ist oder wie komplex sie auch sein mag. Das Problem bei dieser Freiheit ist, dass der Wille, wenn er durch nichts bedingt ist, als zufällig und unmotiviert zu gelten hat. Es unterliegt dann also dem reinen Zufall, welcher unserer Wünsche sich zum Willen herausbildet. Dieses Szenario erfüllt zweifellos die Forderung nach der echten Freiheit, welche dem bedingt freien Willen fehlt. Dafür steht der ohne Motive gewählte Wille nicht mehr (oder allenfalls durch zufällige Übereinstimmung) in Einklang mit der Natur und den Neigungen der handelnden Person. Er ist von ihr losgelöst und ihr auch nicht mehr zurechenbar. „Die einzige Möglichkeit, einen wirklich freien Willen zu manifestieren, wäre, etwas zu tun, wozu es keinerlei Veranlassung gibt. Und da dies selbst die Veranlassung wäre, ist dies unmöglich.“ – Torsten de Winkel: 1999 Vereinbarkeit von Determinismus und Willensfreiheit Determinismus Determinismus und Willensfreiheit Dem Determinismus liegt die Annahme zugrunde, dass alle Ereignisse, die geschehen, eine zwangsläufige und eindeutige Folge aus vorangegangenen Ereignissen sind. Wenn der gesamte Zustand eines Systems zu einem beliebigen Zeitpunkt definiert ist und die darin geltenden Gesetze eindeutig sind – d. h. dass sie bei identischen Anfangsbedingungen immer das gleiche Ergebnis hervorbringen –, so ist der Zustand des Systems zu jedem zukünftigen Zeitpunkt festgelegt. Für unser Universum würde dies bedeuten, dass alle dem Urknall folgenden Ereignisse bis heute zwangsläufige Wirkungen von vorangegangenen Ereignissen sind und dass es zu dem Verlauf, den das Universum genommen hat, nie eine Alternative gab, was dann auch für die Lebensläufe aller darin lebenden Individuen gelten würde. Im Jahr 1814 wurde von Pierre-Simon Laplace, als anschauliches Gedankenexperiment zum Determinismus, der Laplacesche Dämon vorgeschlagen. Kompatibilismus Thomas Hobbes Die Position, dass der Determinismus mit dem freien Willen verträglich sei, bezeichnet man als Kompatibilismus. Kompatibilisten wie Thomas Hobbes definieren Willensfreiheit so, dass eine Person dann frei handelt, wenn sie eine Handlung wolle und auch anders handeln könnte, wenn sie anders handeln wolle. In diesem Sinne bedeutet Willensfreiheit also nichts anderes als Handlungsfreiheit. Ob die Entscheidungen deterministisch längst festgelegt sind, spielt im kompatibilistischen Sinne keine Rolle, da der freie Wille die determinierte Zukunft nicht kenne. Für Kompatibilisten bedeutet die Freiheit des Willens letztlich also, nach Gründen zu handeln, die dem Handelnden nicht bewusst sind. Inkompatibilismus Einige Philosophen sehen das Konzept der Willensfreiheit und den Determinismus als unvereinbar an. Wenn der Wille wie alles andere in der Welt dem Determinismus unterläge, so könne der Wille und damit alle von ihm ausgehenden Entscheidungen und Handlungen nicht frei sein. Diese philosophische Auffassung bezeichnet man als Inkompatibilismus. Inkompatibilisten gehen davon aus, dass eine Person genau dann einen freien Willen besitzt, wenn sie der einzige verursachende Grund (Erstauslöser) für die Handlung ist und in derselben Entscheidungssituation auch eine andere Entscheidung hätte treffen können. Diese Definition entspricht der unbedingten Willensfreiheit. Wenn der Determinismus zuträfe, wäre aber jede Wahl, die wir treffen, bereits durch frühere Ereignisse vorherbestimmt. Der freie Wille wäre also im inkompatibilistischen Sinne lediglich eine Illusion, die das menschliche Gehirn hervorbringt. Vertreter des „Harten Determinismus“ wie Baron d'Holbach gehören zu den Inkompatibilisten. Sie akzeptieren den Determinismus und bestreiten, dass es so etwas wie einen freien Willen gibt. Als Libertarianer werden Inkompatibilisten wie van Inwagen bezeichnet, die den freien Willen bejahen und Anhänger des Indeterminismus sind. Vereinbarkeit von Indeterminismus und Willensfreiheit Indeterminismus Als Indeterminismus bezeichnet man die gegensätzliche Auffassung, nämlich dass es (zumindest einige) Ereignisse gibt, die nicht durch vorangegangene Ereignisse festgelegt sind. Mit dem Beginn der modernen Naturwissenschaft setzte sich in der Wissenschaft die Auffassung durch, die Welt sei deterministisch. In deren weiterer Entwicklung, insbesondere durch die Erforschung der Quantenphysik seit Beginn des 20. Jahrhunderts, gehen heute viele Wissenschaftler von einem indeterministischen Weltbild aus. Dabei ist der Begriff des Indeterminismus mehrdeutig. Er bedeutet zum einen eine echte creatio ex nihilo, in anderem Zusammenhang bedeutet er nur, dass es keine Möglichkeit der Vorhersage gibt. Beides ist nicht identisch, da es Gesetzmäßigkeiten gibt, denen keine Konstanten auf der gleichen Betrachtungsebene zugrunde liegen, z. B. bei den Ziffernfolgen irrationaler Zahlen. Es gibt keine Möglichkeit, aus den bekannten Ziffern der Zahl Pi oder aus bekannten Primzahlen die nächste Ziffer oder Primzahl „vorherzusagen“, gleichwohl folgt sie nicht „zufällig“. Ontologischer und epistemischer Indeterminismus Philosophisch wird zumeist zwischen einem epistemischen Indeterminismus und einem ontologischen Indeterminismus unterschieden. Der epistemische Indeterminismus bezieht sich auf unsere Erkenntnisfähigkeit, d. h. wir können nicht eindeutig bestimmen, welcher Sachverhalt zutreffen wird. Eine spezielle Form dieser These ist, dass epistemisch nicht entscheidbar ist, ob ontologischer Determinismus gilt oder nicht. Ein ontologischer Indeterminismus dagegen bezieht sich auf „die Sache selbst“, also unsere Welt, und bedeutet, dass nicht alle zukünftigen Sachverhalte bereits feststehen. Warum, kann unterschiedlich dargestellt werden. Bestimmte Deutungen der Quantenphysik, darunter die populäre, aber kaum genau zu rekonstruierende Kopenhagener Deutung, legen einen ontologischen Indeterminismus nahe. Die Ereignisse in unserem Universum erscheinen als Resultat von Zufallsprozessen mit bestimmten Wahrscheinlichkeitsverteilungen der Ergebnisse bei Wiederholungen von Prozessen gleichen Typs. Daneben existieren zahlreiche andere Interpretationen, welche einen vollständigen kausalen Determinismus beinhalten. Manche davon schließen epistemischen Indeterminismus ein. Kausalität und Willensfreiheit Eine nichtdeterministische Interpretation der Quantenmechanik scheint, so die Mehrheitsmeinung, gerade keinen Nutzen für das Problem der Willensfreiheit zu haben. Denn freier Wille scheint gerade vorauszusetzen, dass der Ausgang von Entscheidungen kein bloßes Zufallsergebnis ist. Libertarianer sind der Meinung, dass undeterminierte Handlungen nicht rein zufällig sind, sondern aus einem substantiellen Willen entspringen, dessen Entscheidungen undeterminiert sind. Dieser Ansatz wird weithin als nicht zufriedenstellend angesehen, da er das Problem nur einen Schritt weiter zurück verlagert (zu dem substantiellen Willen) und nicht erklären kann, was dieser substantielle Wille ist und welchen Gesetzen er im Unterschied zu unserem herkömmlichen Geist unterworfen ist. Auch unabhängig von quantenmechanischen Theorien sah bereits Arthur Schopenhauer in der Verletzung des Kausalitätsprinzips, einer Grundfeste des menschlichen Denkens, ein Argument gegen die Willensfreiheit. Der freie Wille sei eine Illusion, in Wahrheit sei der Wille durch chaotische (also äußerst komplexe) Einflüsse außerhalb des Subjekts gesteuert. „Das Verlangen nach “Freiheit des Willens,” in jenem metaphysischen SuperlativVerstande, wie er leider noch immer in den Köpfen der Halb-Unterrichteten herrscht, das Verlangen, die ganze und letzte Verantwortlichkeit für seine Handlungen selbst zu tragen und Gott, Welt, Vorfahren, Zufall, Gesellschaft davon zu entlasten, ist nämlich nichts Geringeres, als eben jene causa sui zu sein und, mit einer mehr als Münchhausen’schen Verwegenheit, sich selbst aus dem Sumpf des Nichts an den Haaren in’s Dasein zu ziehn.“ – Friedrich Nietzsche Naturwissenschaftliche Sichtweisen Physik Im Verlauf der Geschichte der Naturwissenschaften wurden zahlreiche Versuche unternommen, die Frage des freien Willens unter Anwendung naturwissenschaftlicher Prinzipien zu beantworten. Frühe wissenschaftliche Vorstellungen sahen die Welt oft als deterministisch an, und es gab die Auffassung, dass bei genügend genauer Information die Zukunft beliebig genau vorhergesagt werden kann. Dagegen ist es in der Quantenmechanik nicht mehr möglich, den Ablauf eines Vorgangs hinsichtlich aller messbarer Größen vorherzusagen, selbst wenn alle prinzipiell zugänglichen Informationen über seinen Anfangszustand bekannt sind. Nach gängiger (aber nicht unumstrittener) Interpretation ist damit das Naturgeschehen nicht vollständig determiniert, sondern unterliegt in einem fundamentalen Sinne partiell dem Zufall. Albert Einstein „Ich weiß ehrlich nicht, was die Leute meinen, wenn sie von der Freiheit des menschlichen Willens sprechen. Ich habe zum Beispiel das Gefühl, dass ich irgend etwas will; aber was das mit Freiheit zu tun hat, kann ich überhaupt nicht verstehen. Ich spüre, dass ich meine Pfeife anzünden will und tue das auch; aber wie kann ich das mit der Idee der Freiheit verbinden? Was liegt hinter dem Willensakt, dass ich meine Pfeife anzünden will? Ein anderer Willensakt? Schopenhauer hat einmal gesagt: ‚Der Mensch kann tun was er will; er kann aber nicht wollen was er will.‘“ – Albert Einstein Genetik Auch Biologen haben versucht, die Frage des freien Willens zu erhellen. Eine der hitzigen Debatten der Biologie ist die Frage Natur vs. Prägung. Wie wichtig sind Genetik und biologische Grundlagen für das menschliche Verhalten im Gegensatz zur Prägung durch Kultur und Umgebung? Genetische Studien haben viele spezifische genetische Faktoren identifiziert, die die Persönlichkeit eines Individuums beeinflussen, von offensichtlichen Fällen wie dem Down-Syndrom bis hin zu eher subtilen Effekten wie der statistischen Disposition für Schizophrenie. In allen Fällen handelt es sich um ein Wechselspiel zwischen Disposition und Umwelt. Im biologischen Sinne wird also auch der Wille eines Menschen bestimmt durch Erbanlagen und Umwelteinflüsse. Hirnforschung Es wurde in den letzten Jahren möglich, das Gehirn in vivo zu untersuchen, und es gibt verschiedene Methoden, den Prozess der Entscheidungsbildung zu beobachten, den man gemeinhin mit dem freien Willen identifiziert. Dabei mehren sich die Indizien, dass eine „Entscheidung“ im Gehirn bereits getroffen wird, bevor sie der Person bewusst wird. Nach den Erkenntnissen der Hirnforschung über die Steuerung der Willkürmotorik haben die eigentlichen Antriebe für unser Verhalten einen subkortikalen Ursprung, entstehen also im limbischen Bewertungs- und Gedächtnissystem. Dieses aktiviert die Basalganglien und das Kleinhirn, die wiederum die corticalen Prozesse in Gang setzen. Dann erst setzt die Empfindung ein, etwas zu wollen. Damit stimmt überein, dass bei Willkürhandlungen zuerst in den Basalganglien und im Kleinhirn neuronale Aktivität auftritt und dann im Cortex. Experimente von Libet und Pascual-Leone Ein viel diskutiertes Experiment (Libet-Experiment) auf diesem Gebiet wurde von Benjamin Libet in den 1980er Jahren durchgeführt. Die Probanden wurden gebeten, in einem beliebigen Moment das Handgelenk zu bewegen, während sie eine Art Uhrzeiger verfolgten. Gleichzeitig wurde die Gehirnaktivitäten aufgezeichnet. Nach Libets Deutung zeigte das Experiment, dass die Gehirnaktivität, die dazu führte, dass eine Person ihr Handgelenk bewegte, etwa eine halbe Sekunde vor dem Moment einsetzte, in dem diese Person sich bewusst dazu entschloss. Ein ähnliches Experiment wurde später von Alvaro Pascual-Leone durchgeführt, bei dem die Probanden gebeten wurden, zufällig die rechte oder die linke Hand zu bewegen. Er fand heraus, dass durch die Stimulation der verschiedenen Hirnhälften mittels magnetischer Felder die Wahl der Person stark beeinflusst werden konnte. Normalerweise wählen Rechtshänder die rechte Hand in ca. 60% aller Fälle. Wurde jedoch die rechte Hirnhälfte stimuliert, wurde die linke Hand in 80% aller Fälle ausgewählt (die rechte Hemisphäre des Hirns ist im wesentlichen für die linke Körperhälfte zuständig und umgekehrt). Trotz dieses nachweislichen Einflusses von außen berichteten die Probanden weiterhin, dass sie der Überzeugung waren, die Wahl frei getroffen zu haben. Nachfolgende Experimente Im Jahr 2008 wurde in der Fachzeitschrift Nature Neuroscience der Versuch der Forschergruppe vom Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig um Prof. Dr. John-Dylan Haynes publiziert. Unter Verwendung der funktionellen Magnetresonanztomographie konnte gezeigt werden, dass bereits einige Sekunden vor der scheinbar bewußten und freien Entscheidung des Probanden bereits charakteristische Muster im fMRT-Bild erkennbar waren, welche es den Beobachtern - mit einer Wahrscheinlichkeit die über der Zufallsverteilung lag - ermöglichte die spätere Entscheidung der Versuchsperson vorherzusagen [1]. Deutung des erreichten Erkenntnisstandes Die Neurowissenschaftler Gerhard Roth, Henrik Walter und Wolf Singer sind der Ansicht, der freie Wille sei eine Illusion. Nach ihrer Auffassung geht der Willensakt neuronalen Prozessen nicht voraus. Stattdessen ergibt sich nachträglich die bloße Illusion, sich frei entschieden zu haben. Das Empfinden, etwas zu wollen - der „Willensakt“ also - resultiere als illusionäres Epiphänomen aus den corticalen und subcorticalen Prozessen, die bei der Vorbereitung einer Willkürhandlung ablaufen. „Warum sollte denn der von Gott unmittelbar geschaffene autonome und selbstbewusste Geist ein Gehirn oder gar die Beeinflussung von Wahrscheinlichkeitsfeldern synaptischer Transmitterausschüttung nötig haben, um in der materiellen Welt zu leben? “ – Gerhard Roth: 1997 Geisteswissenschaftliche Sichtweisen Psychologie Die fachpsychologische Verwendung des Begriffs Wille in der emotiven oder Willenspsychologie ist grundsätzlich auf bewusste Entscheidungsprozesse bezogen. Demnach ist ein Tun erst und nur dann gewollt, wenn … zwei oder mehr zur Auswahl stehende Handlungsalternativen von einem Menschen in Betracht gezogen wurden, von ihm eine davon aus für ihn wichtigen Gründen ausgewählt wurde, er sich entschlossen hat, sich auf diese festzulegen und sie im weiteren – auf ebenfalls von ihm festgelegte Weise und zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt – in die Tat umgesetzt wird oder werden könnte. Diese Definition des Wollens wird mit den Begriffen Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit benannt. Man unterscheidet ferner zwischen Begriffen wie Handlungsspielraum, Bewegungsfreiheit, Vertragsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit und Pressefreiheit. Im engeren psychologischen Sinne ist jede wie auch immer zustande gekommene Handlung gewollt. Bei allem nicht gewollten Tun handelt es sich um reflexhafte Reaktionen. Bewusst gewollte Handlungen stehen mit einem Entschluss oder Vorsatz, Zwecken oder Zielen und damit verbundenen Wünschen, Absichten oder Motiven in Zusammenhang. Die reflexhaften Reaktionen kommen aufgrund von Reizen verschiedener Art, ohne ursächliche Beteiligung des Bewusstseins zustande. Sie sind von kurzentschlossenem, aber bewusst zustande gekommenem Handeln zu unterscheiden. Außerdem können äußere Ereignisse wie z. B. ein Stoß die Ursache von Bewegungen sein. Das Tätigkeitswort „wollen“ und das dazu sinngleiche Hauptwort „der Wille“ haben in der Gemeinsprache eine weitläufigere und abweichende Bedeutung, in der schon ein Handlungswunsch ein Wollen ausmacht und Handlungen, zu denen man sich entschließt, ohne sie zu erwünschen, nicht als gewollt gelten. Man kann deshalb auch sagen, dass man unfreiwillig gehandelt habe, wenn man sich auf Drohung oder anderen Druck hin zu einer Handlung entschlossen hat. Nur in diesem Sinne gibt es einen unfreien Willen. Bei Reflexen ist der Wille überhaupt nicht beteiligt. Rechtswissenschaft Der deutsche Gesetzgeber setzt den freien Willen des erwachsenen Menschen voraus: Die freie Willensbestimmung kann nur im Zustand der Bewusstlosigkeit oder „krankhafter [oder vorübergehender] Störung der Geistestätigkeit“ dauerhaft oder vorübergehend unmöglich sein (§ 104 f. BGB) (mit Folge der Geschäftsunfähigkeit). Auch im Strafrecht gilt das Postulat des freien Willens: Nur „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“, handelt gem. § 20 StGB nicht vorwerfbar. Aus einem Beschluss des BayObLG (BayObLGR 2001,19 (LS)= BtPrax 2001,79 = FamRZ 2001,1249): „Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Volljährigen und, wie hier, gegen seinen Willen, setzt aber voraus, dass der Betreute aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes. Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211)“. Siehe auch die Neufassung von § 1896 Abs. 1 a BGB (seit 1. Juli 2005). Im Grundsatz muss jede Entscheidung des Betreuers im Sinn des freien Willens des Betreuten getroffen werden. Das gebietet das in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG) verankerte Grundrecht auf Selbstbestimmung. Grundsätzlich hat der natürliche Wille des Betreuten daher Vorrang vor einem angenommenen freien Willen. Bei dieser Position ist zu bedenken, dass sie sich auf einer anderen Ebene bewegt, als die philosophische Position. Denn nach dem strengen Determinismus stellt die juristische Sicht nur eine sprachliche Ausformung der notwendig eintretenden gesellschaftlichen Reaktion dar. Theologie Das Wort Freiheit findet in theologischen Diskussionen i.a. nicht genau dieselbe Verwendung wie in philosophischen, sondern schließt bestimmte Aspekte ein, die von einem religiösen Verständnishorizont abhängen. Ein Konsens bezüglich der Details des Freiheitsbegriffs besteht ebenso wenig wie in der Philosophie. Religionsphilosophisch und theologisch stellen sich zahlreiche Probleme, wenn Freiheit vor dem Hintergrund bestimmter Formen religiösen Glaubens widerspruchsfrei bestehen soll. Wenn Gott allwissend ist, wie kann dann der Mensch frei in seinen Entscheidungen sein? Denn wenn Gott alle Fakten kennt, weiß er auch, welche Entscheidung ein Mensch zu einem bestimmten Zeitpunkt treffen wird. Es bestehen also keine alternativen Handlungsmöglichkeiten. Diese werden von einigen Theoretikern aber als notwendig vorausgesetzt, um von Freiheit zu sprechen. Siehe auch: Theodizee Christentum Im Christentum hat die Willensfreiheit eine Schlüsselstellung, denn nur wenn der Mensch sich frei entscheiden kann, kann er letztlich die Verantwortung für sein Tun tragen. Ein gerechter Gott könnte einem Sünder sonst dessen Sünden nicht als Schuld anlasten. Somit wäre auch ein zentrales Element, die Vergebung der Schulden (Erlösung), hinfällig. Dennoch ist die christliche Position zur „Freiheit“ des Willens nicht völlig einheitlich. Die Bibel enthält sowohl Verse, welche die Freiheit des Menschen, selbst zu entscheiden, unterstreichen, aber auch solche, die diese Freiheit dem Menschen absprechen. Über Jahrhunderte haben die Analysen des Augustinus im 4. Jahrhundert die theologische Diskussion geprägt. Neuzeitlich lassen sich im protestantischen Kontext etwa die Positionen von Johannes Calvin und Jacobus Arminius als zwei Extrempole benennen. Innerhalb des breiten Spektrums christlicher Kirchen neigen Theologen mancher Konfessionen stärker dazu, den freien Willen zu betonen als andere. So betonen römischkatholische Theologen den freien Willen des Menschen stärker. Es liege an jedem Einzelnen, die Gnadengaben Gottes anzunehmen und er könne sich auch in Freiheit dazu entscheiden, sie abzulehnen (dies betont etwa Karl Rahner). Auch die meisten Freikirchen, die nicht aus dem Pietismus entstanden sind, sehen einen freien Willen des Menschen als gegeben an. Lutherische und calvinistische Kirchen stehen dem tendenziell entgegen. Eine genaue Beurteilung des „freien Willens“ ist jedoch in all diesen Gemeinschaften und ihren diversen theologischen Schulen kontrovers und auch für einzelne Theologen, etwa Luther, umstritten. Die Auseinandersetzung um den freien Willen führte in der Zeit der Reformation zum öffentlichen Bruch zwischen Martin Luther und Erasmus von Rotterdam. Heutige Moraltheologie anerkennt die Einschränkung des freien Willens etwa durch psychische Zwänge u.ä. Die katholische Kirche geht davon aus, dass im Falle einer Besessenheit durch Dämonen der freien Wille des Besessenen ebenfalls eingeschränkt oder aufgehoben ist. Andere Religionen Besonders im orthodoxen Islam sind Prädestinationslehren weit verbreitet, jedoch nicht unumstritten. Auch im Hinduismus gehen einige Strömungen von Prädestination aus, andere betonen die Freiheit des Menschen. Der Buddhismus verneint sowohl die absolute Willensfreiheit als auch den absoluten Determinismus, während die Idee der Willensfreiheit im Judentum ein zentrales Dogma darstellt. Ethische Bedeutung Philosophische Positionen Harte Deterministen verwerfen das Konzept der moralischen Verantwortlichkeit. Wie kann man jemanden moralisch verantwortlich machen, wenn er in jeder Situation immer nur eine Möglichkeit zu handeln hat? Dass die Entscheidungen nicht unter Einschränkung der Handlungsfreiheit entstehen, ändere nichts an der Tatsache, dass der Determinismus den Handelnden von moralischer Verantwortlichkeit entbinde. Kompatibilisten argumentieren dagegen, dass der Determinismus gerade eine Vorbedingung für moralische Verantwortlichkeit sei. Man könne niemanden für etwas verantwortlich machen, es sei denn, seine Handlungen wurden durch seinen Charakter, seine Motive und Werte bestimmt. – Bei dieser Position bleibt allerdings unklar, wie jemand für etwas die moralische Verantwortung übernehmen soll, das er gar nicht hätte verhindern können. Libertarianer halten an der Idee des freien Willens und somit auch an moralischer Verantwortlichkeit fest. Moralische Verantwortlichkeit Befürwortung moralischer Verantwortlichkeit Befürworter moralischer Verantwortlichkeit sind teilweise der Meinung, unsere Gesellschaftsordnung würde auseinanderbrechen, wenn sich niemand mehr für seine Taten moralisch verantwortlich fühlte. Weiterhin wird argumentiert, dass der juristische Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ nicht mehr anwendbar wäre, wenn man Willensfreiheit und somit auch persönliche Schuld verwerfen würde. Aus ethischer Sicht ist ein Beharren auf der These von der Willensfreiheit jedoch auch bei Befürwortung moralischer Verantwortlichkeit äußerst bedenklich. Die These erlaubt es ja, die Schuld an jeder Handlung, für die sich jemand entscheidet, diesem selbst zuzuschreiben, und zwar auch dann, wenn dieser sich damit nur dem Willen und der Macht eines anderen unterwirft. Ablehnung moralischer Verantwortlichkeit Gegner moralischer Verantwortlichkeit sind der Ansicht, dass die Akzeptanz der Unfreiheit zu einer Humanisierung unseres Menschenbildes beitragen könnte, indem die Verachtung des Straftäters keine Basis mehr hätte.[3] Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ müsste nicht geändert werden, ebenso wenig unser Rechtssystem. Die Begriffe „Strafe“ und „Schuld“ bekämen lediglich eine andere Bedeutung: Eine „Strafe“ wäre eine notwendige Reaktion der Gesellschaft, mit der sie sich vor Straftätern schützt, andere potentielle Straftäter abschreckt und den Straftäter zur Verhaltensänderung veranlasst. „Schuld“ wäre nicht mehr im moralischen, sondern nur noch im inhaltlichen Sinne zu verstehen: Ein Straftäter hätte sich zwar nicht entscheiden können, die Tat nicht zu begehen, wäre also auch nicht schuldig im moralischen Sinne inhaltlich ist er jedoch schuldig, sofern er die Tat begangen hat. Zitate „Warum sollte denn der von Gott unmittelbar geschaffene autonome und selbstbewusste Geist ein Gehirn oder gar die Beeinflussung von Wahrscheinlichkeitsfeldern synaptischer Transmitterausschüttung nötig haben, um in der materiellen Welt zu leben? “ – Gerhard Roth: 1997 „Das Verlangen nach “Freiheit des Willens,” in jenem metaphysischen SuperlativVerstande, wie er leider noch immer in den Köpfen der Halb-Unterrichteten herrscht, das Verlangen, die ganze und letzte Verantwortlichkeit für seine Handlungen selbst zu tragen und Gott, Welt, Vorfahren, Zufall, Gesellschaft davon zu entlasten, ist nämlich nichts Geringeres, als eben jene causa sui zu sein und, mit einer mehr als Münchhausen’schen Verwegenheit, sich selbst aus dem Sumpf des Nichts an den Haaren in’s Dasein zu ziehn.“ – Friedrich Nietzsche „Ich lache eures freien Willens und auch eures unfreien: Wahn ist mir das, was ihr Willen heißt, es giebt keinen Willen. “ – Friedrich Nietzsche: Nachlass, Sommer 1883, 13 [1-36], Zarathustras heilige Gelächter „Die Daumenschraube eines jeden finden: Dies ist die Kunst, den Willen Anderer in Bewegung zu setzen. Es gehört mehr Geschick als Festigkeit dazu. Man muss wissen, wo einem Jeden beizukommen sei. Es gibt keinen Willen, der nicht einen eigentümlichen Hang hätte, welcher, nach der Mannigfaltigkeit des Geschmacks, verschieden ist. Alle sind Götzendiener, Einige der Ehre, Andere des Interesses, die meisten des Vergnügens. Der Kunstgriff besteht darin, dass man diesen Götzen eines Jeden kenne, um mittels desselben ihn zu bestimmen. Weiß man, welches für jeden der wirksame Anstoß sei, so ist es, als hätte man den Schlüssel zu seinem Willen. Man muß nun auf die allererste Springfeder oder das primum mobile in ihm zurückgehen, welches aber nicht etwa das Höchste seiner Natur, sondern meistens das Niedrigste ist: denn es gibt mehr schlecht- als wohlgeordnete Gemüter in dieser Welt. Jetzt muss man zuvörderst sein Gemüt bearbeiten, denn ihm durch ein Wort den Anstoß geben, endlich mit seiner Lieblingsneigung den Hauptangriff machen; so wird unfehlbar sein freier Wille schachmatt.“ – Baltasar Gracián: Handorakel und Kunst der Weltklugheit, 1647, Übersetzung: Arthur Schopenhauer „Ich weiß ehrlich nicht, was die Leute meinen, wenn sie von der Freiheit des menschlichen Willens sprechen. Ich habe zum Beispiel das Gefühl, dass ich irgend etwas will; aber was das mit Freiheit zu tun hat, kann ich überhaupt nicht verstehen. Ich spüre, dass ich meine Pfeife anzünden will und tue das auch; aber wie kann ich das mit der Idee der Freiheit verbinden? Was liegt hinter dem Willensakt, dass ich meine Pfeife anzünden will? Ein anderer Willensakt? Schopenhauer hat einmal gesagt: ‚Der Mensch kann tun was er will; er kann aber nicht wollen was er will.‘“ – Albert Einstein: Ich vertraue auf Intuition. Der andere Albert Einstein. Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg, Berlin, Oxford, Seite 176. „Die einzige Möglichkeit, einen wirklich freien Willen zu manifestieren, wäre, etwas zu tun, wozu es keinerlei Veranlassung gibt. Und da dies selbst die Veranlassung wäre, ist dies unmöglich.“ – Torsten de Winkel: 1999 „Nehmen wir an, Sie hätten einen freien Willen. Es wäre ein Wille, der von nichts abhinge: ein vollständig losgelöster, von allen ursächlichen Zusammenhängen freier Wille. Ein solcher Wille wäre ein aberwitziger, abstruser Wille. Seine Losgelöstheit nämlich würde bedeuten, dass er unabhängig wäre von ihrem Körper, ihrem Charakter, ihren Gedanken und Empfindungen, ihren Phantasien und Erinnerungen. Es wäre, mit anderen Worten, ein Wille ohne Zusammenhang mit all dem, was Sie zu einer bestimmten Person macht. In einem substantiellen Sinn des Wortes wäre er deshalb gar nicht Ihr Wille.“ Peter Bieri: „Freiheit und Zufall“ Free will The question of free will is whether, and in what sense, rational agents exercise control over their actions and decisions. Addressing this question requires understanding the relationship between freedom and cause, and determining whether the laws of nature are causally deterministic. The various philosophical positions taken differ on whether all events are determined or not—determinism versus indeterminism—and also on whether freedom can coexist with determinism or not—compatibilism versus incompatibilism. So, for instance, hard determinists argue that the universe is deterministic, and that this makes free will impossible. The principle of free will has religious, ethical, and scientific implications. For example, in the religious realm, free will may imply that an omnipotent divinity does not assert its power over individual will and choices. In ethics, it may imply that individuals can be held morally accountable for their actions. In the scientific realm, it may imply that the actions of the body, including the brain and the mind, are not wholly determined by physical causality. The question of free will has been a central issue since the beginning of philosophical thought. Moral responsibility Society generally holds people responsible for their actions, and will say that they deserve praise or blame for what they do. However, many believe that moral responsibility requires free will. Thus, another important issue in the debate on free will is whether individuals are ever morally responsible for their actions—and, if so, in what sense. Incompatibilists tend to think that determinism is at odds with moral responsibility. It seems impossible that one can hold someone responsible for an action that could be predicted from (potentially) the beginning of time. Hard determinists say "So much the worse for free will!" and discard the concept.[39] Clarence Darrow, the famous defense attorney, pleaded the innocence of his clients, Leopold and Loeb, by invoking such a notion of hard determinism.[40] During his summation, he declared: What has this boy to do with it? He was not his own father; he was not his own mother; he was not his own grandparents. All of this was handed to him. He did not surround himself with governesses and wealth. He did not make himself. And yet he is to be compelled to pay.[40] Conversely, libertarians say "So much the worse for determinism!"[39] Daniel Dennett asks why anyone would care about whether someone had the property of responsibility and speculates that the idea of moral responsibility may be "a purely metaphysical hankering".[14] Jean-Paul Sartre argues that people sometimes avoid incrimination and responsibility by hiding behind determinism: "... we are always ready to take refuge in a belief in determinism if this freedom weighs upon us or if we need an excuse".[41] However, the position that classifying such people as "base" or "dishonest" makes no difference to whether or not their actions are determined is quite as tenable. The issue of moral responsibility is at the heart of the dispute between hard determinists and compatibilists. Hard determinists are forced to accept that individuals often have "free will" in the compatibilist sense, but they deny that this sense of free will can ground moral responsibility. The fact that an agent's choices are unforced, hard determinists claim, does not change the fact that determinism robs the agent of responsibility. Compatibilists argue, on the contrary, that determinism is a prerequisite for moral responsibility. Society cannot hold someone responsible unless his actions were determined by something. This argument can be traced back to David Hume. If indeterminism is true, then those events that are not determined are random. It is doubtful that one can praise or blame someone for performing an action generated spontaneously by his nervous system. Instead, one needs to show how the action stemmed from the person's desires and preferences—the person's character—before one can hold the person morally responsible.[10] Libertarians may reply that undetermined actions are not random at all, and that they result from a substantive will whose decisions are undetermined. This argument is considered unsatisfactory by compatibilists, for it just pushes the problem back a step. It also seems to involve some mysterious metaphysics, as well as the concept of ex nihilo nihil fit. Libertarians have responded by trying to clarify how undetermined will could be tied to robust agency.[42] St. Paul, in his Epistle to the Romans addresses the question of moral responsibility as follows: "Hath not the potter power over the clay, of the same lump to make one vessel unto honour, and another unto dishonour?"[43] In this view, individuals can still be dishonoured for their acts even though those acts were ultimately completely determined by God. A similar view has it that individual moral culpability lies in individual character. That is, a person with the character of a murderer has no choice other than to murder, but can still be punished because it is right to punish those of bad character. How one's character was determined is irrelevant from this perspective. Hence, Robert Cummins and others argue that people should not be judged for their individual actions, but rather for how those actions "reflect on their character". If character (however defined) is the dominant causal factor in determining one's choices, and one's choices are morally wrong, then one should be held accountable for those choices, regardless of genes and other such factors.[44][45] One exception to the assumption that moral culpability lies in either individual character or freely willed acts is in cases where the insanity defense—or its corollary, diminished responsibility—can be used to argue that the guilty deed was not the product of a guilty mind.[46] In such cases, the legal systems of most Western societies assume that the person is in some way not at fault, because his actions were a consequence of abnormal brain function. Joshua Greene and Jonathan Cohen, researchers in the emerging field of neuroethics, argue, on the basis of such cases, that our current notion of moral responsibility is founded on libertarian (and dualist) intuitions.[47] They argue that cognitive neuroscience research is undermining these intuitions by showing that the brain is responsible for our actions, not only in cases of florid psychosis, but even in less obvious situations. For example, damage to the frontal lobe reduces the ability to weigh uncertain risks and make prudent decisions, and therefore leads to an increased likelihood that someone will commit a violent crime.[48] This is true not only of patients with damage to the frontal lobe due to accident or stroke, but also of adolescents, who show reduced frontal lobe activity compared to adults,[49] and even of children who are chronically neglected or mistreated.[50] In each case, the guilty party can be said to have less responsibility for his actions.[47] Greene and Cohen predict that, as such examples become more common and well known, jurors’ interpretations of free will and moral responsibility will move away from the intuitive libertarian notion which currently underpins them. Greene and Cohen also argue that the legal system does not require this libertarian interpretation. Rather, they suggest that only retributive notions of justice, in which the goal of the legal system is to punish people for misdeeds, require the libertarian intuition. Consequentialist approaches to justice, which are aimed at promoting future welfare rather than meting out just deserts, can survive even a hard determinist interpretation of free will. Accordingly, the legal system and notions of justice can thus be maintained even in the face of emerging neuroscientific evidence undermining libertarian intuitions of free will. Physics Many, but not all, arguments for or against free will make an assumption about the truth or falsehood of determinism. The scientific method holds out the promise of being able to turn such assumptions into fact. However, such facts would still need to be combined with philosophical considerations in order to amount to an argument for or against free will. For instance, if compatibilism is true, the truth of determinism would have no effect on the question of the existence of free will. On the other hand, a proof of determinism in conjunction with an argument for incompatibilism would add up to an argument against free will. Early scientific thought often portrayed the universe as deterministic,[51] and some thinkers claimed that the simple process of gathering sufficient information would allow them to predict future events with perfect accuracy. Modern science, on the other hand, is a mixture of deterministic and stochastic theories.[52] Quantum mechanics predicts events only in terms of probabilities, casting doubt on whether the universe is deterministic at all. The possibility that the universe at the macroscopic level may be governed by indeterministic laws, as it is generally accepted to be at the quantum level, has revived interest in free will among physicists.[53] However, there are a number of objections. It is claimed by some that quantum indeterminism is confined to microscopic phenomena.[54] The claim that events at the atomic or particulate level are unknowable can be challenged experimentally and even technologically: for instance, some hardware random number generators work by amplifying quantum effects into practically usable signals. However, this only amounts to macroscopic indeterminism if it can be shown that microscopic events really are indeterministic. This consideration leads to the criticism of indeterminism-based free will on the basis that quantum mechanics is not really random, but merely unpredictable. Some scientific determinists, following Albert Einstein, believe in so-called "hidden variable theories" according to which the unpredictability of quantum mechanics is due to ignorance of an additional set of physical variables not explicitly included in the standard theory (see the Bohm interpretation and the EPR paradox).[55] There is also a further, more philosophical, objection. It has been argued that if an action is taken due to quantum randomness, this in itself means that free will is absent, since such action cannot be controllable by someone claiming to possess such free will.[56] If this argument is conjoined with incompatibilism, then it would follow that free will is impossible, since it would be incompatible with both determinism and indeterminism, and these are the only options. If it is conjoined with compatibilism, on the other hand, it would mean that free will is only possible in a deterministic universe. Robert Kane has capitalized on the success of quantum mechanics and chaos theory in order to defend incompatibilist freedom in his The Significance of Free Will and other writings.[57] Genetics Like physicists, biologists have frequently addressed questions related to free will. One of the most heated debates in biology is that of "nature versus nurture", concerning the relative importance of genetics and biology as compared to culture and environment in human behavior.[58] The view of most researchers is that many human behaviors can be explained in terms of humans' brains, genes, and evolutionary histories.[59][60][61] This point of view raises the fear that such attribution makes it impossible to hold others responsible for their actions. Steven Pinker's view is that fear of determinism in the context of "genetics" and "evolution" is a mistake, that it is "a confusion of explanation with exculpation". Responsibility doesn't require behavior to be uncaused, as long as behaviour responds to praise and blame.[62] Moreover, it is not certain that environmental determination is any less threatening to free will than genetic determination.[63] Neuroscience Typical recording of the readiness potential. Libet investigated whether this neural activity corresponded to the "felt intention" (or will) to move of experimental subjects. It has become possible to study the living brain, and researchers can now watch the brain's decision-making "machinery" at work. A seminal experiment in this field was conducted by Benjamin Libet in the 1980s, in which he asked each subject to choose a random moment to flick her wrist while he measured the associated activity in her brain (in particular, the build-up of electrical signal called the readiness potential). Although it was well known that the readiness potential preceded the physical action, Libet asked whether the readiness potential corresponded to the felt intention to move. To determine when the subject felt the intention to move, he asked her to watch the second hand of a clock and report its position when she felt that she had the conscious will to move.[64] Libet found that the unconscious brain activity leading up to the conscious decision by the subject to flick his or her wrist began approximately half a second before the subject consciously felt that she had decided to move.[64][65] Libet's findings suggest that decisions made by a subject are first being made on a subconscious level and only afterward being translated into a "conscious decision", and that the subject's belief that it occurred at the behest of her will was only due to her retrospective perspective on the event. The interpretation of these findings has been criticized by Daniel Dennett, who argues that people will have to shift their attention from their intention to the clock, and that this introduces temporal mismatches between the felt experience of will and the perceived position of the clock hand.[66][67] Consistent with this argument, subsequent studies have shown that the exact numerical value varies depending on attention.[68][69] Despite the differences in the exact numerical value, however, the main finding has held.[70] In a variation of this task, Haggard and Eimer asked subjects to decide not only when to move their hands, but also to decide which hand to move. In this case, the felt intention correlated much more closely with the "lateralized readiness potential" (LRP), an EEG component which measures the difference between left and right hemisphere brain activity. Haggard and Eimer argue that the feeling of conscious will therefore must follow the decision of which hand to move, since the LRP reflects the decision to lift a particular hand.[68] Related experiments showed that neurostimulation could affect which hands people move, even though the experience of free will was intact. Ammon and Gandevia found that it was possible to influence which hand people move by stimulating frontal regions that are involved in movement planning using transcranial magnetic stimulation in either the left or right hemisphere of the brain.[71] Right-handed people would normally choose to move their right hand 60% of the time, but when the right hemisphere was stimulated they would instead choose their left hand 80% of the time (recall that the right hemisphere of the brain is responsible for the left side of the body, and the left hemisphere for the right). Despite the external influence on their decision-making, the subjects continued to report that they believed their choice of hand had been made freely. In a follow-up experiment, Alvaro Pascual-Leone and colleagues found similar results, but also noted that the transcranial magnetic stimulation must occur within 200 milliseconds, consistent with the time-course derived from the Libet experiments.[72] Despite these findings, Libet himself does not interpret his experiment as evidence of the inefficacy of conscious free will—he points out that although the tendency to press a button may be building up for 500 milliseconds, the conscious will retains a right to veto that action in the last few milliseconds.[73] According to this model, unconscious impulses to perform a volitional act are open to suppression by the conscious efforts of the subject (sometimes referred to as "free won't"). A comparison is made with a golfer, who may swing a club several times before striking the ball. The action simply gets a rubber stamp of approval at the last millisecond. Max Velmans argues however that "free won't" may turn out to need as much neural preparation as "free will".[74] Neurology and psychiatry There are several brain-related conditions in which an individual's actions are not felt to be entirely under his or her control. Although the existence of such conditions does not directly refute the existence of free will, the study of such conditions, like the neuroscientific studies above, is valuable in developing models of how the brain may construct our experience of free will. For example, people with Tourette syndrome and related tic disorders make involuntary movements and utterances, called tics, despite the fact that they would prefer not to do so when it is socially inappropriate. Tics are described as semi-voluntary or "unvoluntary",[75] because they are not strictly involuntary: they may be experienced as a voluntary response to an unwanted, premonitory urge. Tics are experienced as irresistible and must eventually be expressed.[75] People with Tourette syndrome are sometimes able to suppress their tics to some extent for limited periods, but doing so often results in an explosion of tics afterward. The control which can be exerted (from seconds to hours at a time) may merely postpone and exacerbate the ultimate expression of the tic.[76] In alien hand syndrome, the afflicted individual's limb will produce meaningful behaviours without the intention of the subject. The clinical definition requires "feeling that one limb is foreign or has a will of its own, together with observable involuntary motor activity" (emphasis in original).[77] This syndrome is often a result of damage to the corpus callosum, either when it is severed to treat intractable epilepsy or due to a stroke. The standard neurological explanation is that the felt will reported by the speaking left hemisphere does not correspond with the actions performed by the non-speaking right hemisphere, thus suggesting that the two hemispheres may have independent senses of will.[78][79] Similarly, one of the most important ("first rank") diagnostic symptoms of schizophrenia is the delusion of being controlled by an external force.[80] People with schizophrenia will sometimes report that, although they are acting in the world, they did not initiate, or will, the particular actions they performed. This is sometimes likened to being a robot controlled by someone else. Although the neural mechanisms of schizophrenia are not yet clear, one influential hypothesis is that there is a breakdown in brain systems that compare motor commands with the feedback received from the body (known as proprioception), leading to attendant hallucinations and delusions of control.[81] Also, obsessive-compulsive disorder and other compulsive behaviour, such as compulsive overeating and addiction, may be linked to a lack of free will. And only hints, or degrees, of this may be linked to a lack of totally free will. Determinism and emergent behaviour In generative philosophy of cognitive sciences and evolutionary psychology, free will is assumed not to exist.[82][83] However, an illusion of free will is created, within this theoretical context, due to the generation of infinite or computationally complex behaviour from the interaction of a finite set of rules and parameters. Thus, the unpredictability of the emerging behaviour from deterministic processes leads to a perception of free will, even though free will as an ontological entity is assumed not to exist.[82][83] In this picture, even if the behavior could be computed ahead of time, no way of doing so will be simpler than just observing the outcome of the brain's own computations.[84] As an illustration, some strategy board games have rigorous rules in which no information (such as cards' face values) is hidden from either player and no random events (such as dice rolling) occur in the game. Nevertheless, strategy games like chess and especially Go, with its simple deterministic rules, can have an extremely large number of unpredictable moves. By analogy, "emergentists" suggest that the experience of free will emerges from the interaction of finite rules and deterministic parameters that generate infinite and unpredictable behaviour. Yet, if all these events were accounted for, and there were a known way to evaluate these events, the seemingly unpredictable behavior would become predictable.[82][83] Cellular automata and the generative sciences can model emergent processes of social behavior on this philosophy.[82] Sources: http://en.wikipedia.org/wiki/Free_will Gibt es einen freien Willen? "Moralisches Verhalten ist reiner Eigennutz" Für den Biologen Franz Wuketits von der Uni Wien ist der freie Wille eine Illusion, die während der Evolution entstanden ist. Dies zu akzeptieren hätte weitgehende Folgen - zum Beispiel für unser Rechtssystem. Ein Interview von Markus C. Schulte von Drach Die Frage, ob Menschen über einen freien Willen verfügen, wird derzeit vor allem von Hirnforschern, Philosophen und Juristen geführt. Jetzt hat sich der Evolutionsbiologe und Wissenschaftstheoretiker Franz M. Wuketits von der Universität Wien mit einem Buch zu Wort gemeldet: Der freie Wille, Die Evolution einer Illusion. Handabdruck eines steinzeitlichen Künstlers in der Cueva de las Manos, Argentinien. "Alle Entscheidungen treffen wir auf der Basis unserer stammesgeschichtlichen und individualgeschichtlichen Entwicklung." Foto: Reinhard Jahn sueddeutsche.de: Hat der Mensch einen freien Willen? Franz M. Wuketits: Nein. Wir haben nur die Illusion eines freien Willens. Eine Illusion, die sich im Verlauf der Evolution beim Menschen entwickelt hat. sueddeutsche.de: Unser subjektiver Eindruck ist aber, dass wir uns frei entscheiden können, wenn keine äußeren oder inneren Zwänge auf uns wirken. Wuketits: Im Alltag bemerken wir nicht, dass dies nur eine Illusion ist. Wir überlegen uns ja nicht ständig, was wir tun oder nicht tun und fragen nicht, ob ein freier Wille dahinter steckt. sueddeutsche.de: Was bringt Sie aber überhaupt zu der Überzeugung, dass wir keinen freien Willen haben? Wuketits: Erst einmal ist jeder von uns gewissermaßen zweifach gebürdet: Zum einen durch die Evolution unserer Gattung. Alle unsere Aktivitäten entspringen Fähigkeiten, die in unserer Stammesgeschichte entstanden sind. Dabei geht es letztlich immer darum, zu überleben und sich fortzupflanzen. Unsere Kulturen stellen lediglich Verfeinerungen der Evolutionsstrategien dar. sueddeutsche.de: Und die zweite Bürde? Wuketits: Das ist unsere jeweilige Biografie. Je älter wir werden, umso mehr schleppen wir mit uns herum: Erfahrungen, Prägungen, Wünsche, Hoffnungen, Ängste. Davon können wir uns nicht trennen. Alle Entscheidungen, die wir treffen, treffen wir auf der Basis dieser stammesgeschichtlichen und individualgeschichtlichen Faktoren. sueddeutsche.de: Und da ist kein Platz und keine Notwendigkeit für einen freien Willen? Wuketits: Weder noch. Ein Beweis gegen einen freien Willen Zu diesem Thema gibt es einiges von Wolf Singer, einem frankfurter Neurologen. er hat einen versuch gemacht, bei dem Leute auch irgendeine kleine Entscheidung treffen sollten, ob sie nach links oder rechts schauen wollen oder so ähnlich. Er hat dann die Gehirnströme gemessen und festgestellt, dass man die Entscheidung daraus ablesen kann, bevor sie dem Menschen bewusst ist (es geht dabei allerdings um Millisekunden). Damit meint er beweisen zu können, dass kein freier Wille existiert, weil unser Gehirn sich im Prinzip schon entschieden hat, bevor es uns bewusst ist. Er meint aber auch, sinngemäß, dass es egal ist, weil ja die Illusion des Freien Willens ausreicht, um gut klar zu kommen im Leben. Nur wenn es uns nicht egal ist, dann sollte es schon Konsequenzen haben, z.B. im Strafrecht, sagt er. Fest steht, dass wir eine Basis haben, die sich als unser ICH indentifiziert, die alles an unserem Körper steuert und genau da drin liegt auch der freie Wille. Sources: http://www.thefreedictionary.com/free+will http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Wille http://www.sueddeutsche.de/wissen/artikel/182/126982/ http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/34815,0.html http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25296/1.html http://www.sueddeutsche.de/wissen/artikel/113/74039/11/ Social Competence Which influence does a tumor on the social competence have? Social competence refers to the social, emotional, and cognitive skills and behaviors that children need for successful social adaptation. Despite this simple definition, social competence is an elusive concept, because the skills and behaviors required for healthy social development vary with the age of the child and with the demands of particular situations. A socially competent preschool child behaves in a much different manner than a socially competent adolescent; conversely, the same behaviors (e.g., aggression, shyness) have different implications for social adaptation depending upon the age of the child and the particulars of the social context. A child's social competence depends upon a number of factors including the child's social skills, social awareness, and self-confidence. Social skills is a term used to describe the child's knowledge of and ability to use a variety of social behaviors that are appropriate to a given interpersonal situation and that are pleasing to others in each situation. The capacity to inhibit egocentric, impulsive, or negative social behavior is also a reflection of a child's social skills. The term emotional intelligence refers to the child's ability to understand others' emotions, perceive subtle social cues, "read" complex social situations, and demonstrate insight about others' motivations and goals. Children who have a wide repertoire of social skills and who are socially aware and perceptive are likely to be socially competent. Social competence is the broader term used to describe a child's social effectiveness--a child's ability to establish and maintain high quality and mutually satisfying relationships and to avoid negative treatment or victimization from others. In addition to social skills and emotional intelligence, factors such as the child's selfconfidence or social anxiety can affect his/her social competence. Social competence can also be affected by the social context and the extent to which there is a good match between the child's skills, interests, and abilities and those of the other children in his/her environment. For example, a quiet and studious boy may appear socially incompetent in a peer group full of raucous athletes, but may do fine socially if a better peer group "niche" can be found for him, such as a group of peers who share his interests in quiet games or computers. Allgemein zählen zur Sozialen Kompetenz folgende Kenntnisse und Fähigkeiten: Im Umgang mit sich selbst: Selbstwertgefühl Selbstvertrauen Urvertrauen Wertschätzung Selbstwirksamkeit Selbstbeobachtung Eigenverantwortung Im Umgang mit Anderen: Achtung Anerkennung Empathie (Mitgefühl bzw. Einfühlungsvermögen) Menschenkenntnis Kritikfähigkeit Wahrnehmung Selbstdisziplin Toleranz Respekt Sprachkompetenz Interkulturelle Kompetenz Perspektivwechsel In Bezug auf Zusammenarbeit: Teamfähigkeit Kooperation Motivation Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Führungsqualitäten: Verantwortung Flexibilität Konsequenz Vertrauen Vorbildfunktion Im Allgemeinen: Emotionale Intelligenz Engagement Scientific research Division of Psychology, St. Jude Children's Research Hospital, Memphis, Tennessee 38101. Compared the psychological adjustment of 81 children with brain tumors to that of 31 control children with various malignancies not involving the central nervous system. Both groups exhibited significantly increased frequencies of elevations on one or more age- and gender-corrected Social Competence and Behavior Problems scales of the Child Behavior Checklist (CBCL) relative to normative expectations. Comparison of the Brain Tumor and Cancer Control groups revealed no significant differences on any CBCL scale. Among children diagnosed with brain tumors, stepwise multiple regression analyses revealed that low child IQ, residence in a single-parent family, moderate to severe disfigurement, low SES, tumor location, and severe functional impairment were associated with decreased Social Competence scores. Elevated Behavior Problems scores were associated with younger maternal age at the child's birth, tumor location, and residence in a single-parent family. Results reinforce the need to consider complex relationships between demographic characteristics of the child's family, type of brain damage, and the cosmetic and functional status of the child in determining acute psychological adjustment of brain-damaged children. Child Behavior Checklist: http://www.kjp.uni-marburg.de/eval/download/cbcl-ysranleitung.pdf Sources: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8340843 http://jpepsy.oxfordjournals.org/cgi/reprint/21/4/529.pdf http://www.zeit.de/2007/50/P-Tania-Singer Bildquelle: http://www.zeit.de/2007/34/M-Seele-Imaging Was ist Mord? Mord gilt in allen Rechtsordnungen als gravierendste Straftat gegen das Leben eines Menschen. Sowohl Mord als auch Totschlag sind vorsätzliche Tötungen eines anderen Menschen, wobei Mord - „auf sittlich niedrigster Stufe stehend, geradezu verächtlich“ (BGH-Definition) - schwerer bestraft wird als Totschlag. Die Umstände eines Mordes können in jeder Rechtsordnung unterschiedlich definiert sein. Häufiges Kennzeichen eines Mordes ist ein besonderes Motiv, im deutschen Strafrecht z. B. „aus Habgier“ oder „zur Befriedigung des Geschlechtstriebes“, oder eine besondere Begehensweise, „heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“ (§ 211). Neben der Tötung selbst ist für die Einstufung einer Tat als Mord noch ein weiterer Umstand notwendig; erst durch das Vorliegen mindestens eines der in § 211 StGB enumerativ (= abschließend) aufgezählten Tatbestandsmerkmale wird eine Tötung gegebenenfalls zum Mord. http://de.wikipedia.org/wiki/Mord Was ist Totschlag? Im österreichischen Strafrecht hat der Begriff Totschlag eine andere Bedeutung als in Deutschland. In Österreich ist das Delikt des Totschlages im § 76 StGB geregelt und stellt eine privilegierte Form des Mordes (§ 75 StGB) dar. Mit dem Grundtatbestand des Mordes hat der Totschlag gemein, dass beide Delikte einen Tötungsvorsatz voraussetzen: Der Täter hielt es zumindest ernsthaft für möglich und fand sich damit ab, dass seine Tat zum Tod eines anderen führt. Beim Totschlag kommt aber als besonderes Privilegierungsmerkmal hinzu, dass der Täter in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung gehandelt hat, also im Affekt, wobei sowohl sthenische (Wut, Zorn etc.) als auch asthenische Affekte (Schrecken, Verzweiflung etc) zum Tragen kommen können. Im Vorsatzelement unterscheidet sich der Totschlag etwa von der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB), bei der zwar eine Körperverletzung vorsätzlich erfolgt, der Täter im Hinblick auf deren tödlichen Ausgang aber nur fahrlässig gehandelt hat (vereinfacht gesagt: Der Täter "will" einen anderen "nur" verletzen, verursacht dabei aber - "ungewollt" - dessen Tod.) Im deutschen Strafrecht bezeichnet Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die qualifizierenden und deswegen die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord, noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt. Der Tatbestand ist in § 212 StGB enthalten. Er unterscheidet sich vom Mord (§ 211 StGB) durch das Fehlen von Mordmerkmalen, sei es rein täterbezogener (z.B. niedere Beweggründe wie Habgier) oder rein tatbezogener (z.B. Gemeingefährlichkeit) oder gemischt täter- und tatbezogener Art wie z.B. Heimtücke, die sich sowohl in der Art des Vorgehens des Täters objektiv erkennbar wie auch in seiner Willensrichtung manifestiert. Die Strafandrohung für Totschlag ist dementsprechend niedriger. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bedroht, in besonders schweren Fällen kann jedoch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden (s.u.) http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag What is murder? Murder is the crime of intentionally causing another person's death without legal excuse or justification. Murder is a crime that falls under the category of criminal homicide. State and federal laws regarding homicide and murder are the most complex of any criminal laws. The classifications of homicidal and murder offenses are complex but are often divided into a handful of categories based on severity. What constitutes murder has been the subject of controversy and debate for as long as criminal laws have been in place. There has been debate over what qualifies as "causing another person's death." Common law used the rule of "a year and a day" meaning that if a person's actions led to the death of another within a year and a day of the incident, the former could be charged with the murder of the latter. Most states have jurisdiction over criminal cases involving murder. The federal system handles all murder cases involving the death of a federal official, when the murder occurs on federal property, and in other specific situations. Each state establishes and enforces their own laws regarding the definition and consequences of murder. The majority of states consider some acts of murder (those with aggravating factors) to be capital crimes, meaning that they are punishable by death. Others do not consider any form of murder a capital offense. There are a few types of homicide, or murder, which are defined by law. First degree murder is the premeditated, deliberate, and/or malicious act of intentionally causing the death of another party. First degree murder is often referred to as "cold-blooded" murder because it is calculated and committed willfully with the intention to kill or do serious harm. Murder in the second degree is the crime of murdering in "the heat of passion" which can involve situations where a person acts during a period of intense fear, rage, anger, terror, or fear. This type of murder is often considered voluntary manslaughter. This type of murder can also occur when death results in the perpetration of another criminal act. Third degree murder is often referred to as involuntary manslaughter. Involuntary manslaughter is murder that was not intended specifically by the defendant. Criminal negligence is often the precursor to involuntary manslaughter. Reckless use of a motor vehicle, firearms, explosives, animals, medicine, and the like that results in the death of a person falls under this category of murder. Some states also consider it murder to cause or aid another's suicide, or to supply drugs which result in death. The laws regarding murder are complex and often unique to the jurisdiction where the crime took place. In order to convict a defendant of murder, the prosecution must prove beyond reasonable doubt that the defendant committed the acts in question (actus reus) under a specific mental state (mens rea). Individuals who have been charged with murder should speak with a professional defense attorney about their legal rights and options. Murder Murder is the unlawful killing of another human person with malice aforethought, as defined in Common Law countries. Murder is generally distinguished from other forms of homicide by the elements of malice aforethought and the lack of lawful justification. All jurisdictions, ancient and modern, consider it a most serious crime and therefore impose severe penalty on its commissio Unintentional For a killing to be considered murder, there normally needs to be an element of intent. For this argument to be successful the killer generally needs to demonstrate that they took precautions not to kill and that the death could not have been anticipated or was unavoidable, whatever action they took. As a general rule, manslaughter[8] constitutes reckless killing, while criminally negligent homicide is a grossly negligent killing.[9] Abolition of the rule With advances in modern medicine, most countries have abandoned a fixed time period and test causation on the facts of the case. In the UK, due to medical advancements, the "year-and-a-day-rule" is no longer in use. However, if death occurs three years or more after the original attack then prosecution can take place only with the Attorney-General's approval. In the United States, many jurisdictions have abolished the rule as well. Abolition of the rule has been accomplished by enactment of statutory criminal codes, which had the effect of displacing the common-law definitions of crimes and corresponding defenses. In 2001, the Supreme Court of the United States held that retroactive application of a state supreme court decision abolishing the year-and-a-day rule did not violate the Ex Post Facto Clause of Article I of the United States Constitution. [11] Basic elements In common law jurisdictions, murder has two elements or parts: 1. the act (actus reus) of killing a person 2. the state of mind (mens rea) of intentional, purposeful, malicious, premeditated, and/or wanton. While murder is often expressed as the unlawful killing of another human being with "malice aforethought", this element of malice may not be required in every jurisdiction (for example, see the French definition of murder below). The element of malice aforethought can be satisfied by an intentional killing, which is considered express malice. Malice can also be implied: deaths that occur by any recklessness or during certain serious crimes are considered to be implied malice murders. Exclusions Unlawful killings without malice or intent are considered manslaughter. Justified or accidental killings are considered homicides. Depending on the circumstances, these may or may not be considered criminal offenses. Suicide is not considered murder in most societies. Assisting a suicide, however, may be considered murder in some circumstances. Capital punishment ordered by a legitimate court of law as the result of a conviction in a criminal trial with due process for a serious crime. Killing of enemy combatants by lawful combatants in accordance with lawful orders in war, although illicit killings within a war may constitute murder or homicidal war crimes. (see the Laws of war article) Insanity Mental disorder may apply to a wide range of disorders including psychosis caused by schizophrenia and dementia, and excuse the person from the need to undergo the stress of a trial as to liability. In some jurisdictions, following the pre-trial hearing to determine the extent of the disorder, the defense of "not guilty by reason of insanity" may be used to get a not guilty verdict. [5] This defense has two elements: 1. That the defendant had a serious mental illness, disease, or defect. 2. That the defendant's mental condition, at the time of the killing, rendered the perpetrator unable to determine right from wrong, or that what he or she was doing was wrong. .. Under New York law, for example: § 40.15 Mental disease or defect. In any prosecution for an offense, it is an affirmative defense that when the defendant engaged in the proscribed conduct, he lacked criminal responsibility by reason of mental disease or defect. Such lack of criminal responsibility means that at the time of such conduct, as a result of mental disease or defect, he lacked substantial capacity to know or appreciate either: 1. The nature and consequences of such conduct; or 2. That such conduct was wrong. Under the French Penal Code: ARTICLE 122-1 A person is not criminally liable who, when the act was committed, was suffering from a psychological or neuropsychological disorder which destroyed his discernment or his ability to control his actions. A person who, at the time he acted, was suffering from a psychological or neuropsychological disorder which reduced his discernment or impeded his ability to control his actions, remains punishable; however, the court shall take this into account when it decides the penalty and determines its regime. Those who successfully argue a defense based on a mental disorder are usually referred to mandatory clinical treatment until they are certified safe to be released back into the community, rather than prison.[6] Post-partum depression Some countries, such as Canada, Italy, the United Kingdom, New Zealand and Australia, allow post-partum depression (also known as post-natal depression) as a defense against murder of a child by a mother, provided that a child is less than a year old (this may be the specific offense of infanticide rather than murder and include the effects of lactation and other aspects of post-natal care).[citation needed] Self-defense Acting in self-defense or in defense of another person is generally accepted as legal justifications for killing a person in situations that would otherwise have been murder. However, a self-defense killing might be considered manslaughter if the killer established control of the situation before the killing took place. In the case of self-defense it is called a justifiable homicide. [7] Sources: http://www.criminal-law-lawyer-source.com/terms/murder.html http://www.solarnavigator.net/animal_kingdom/humans/murder.htm http://en.wikipedia.org/wiki/Murder Das Geheime Leben unseres Gehirns Wer bestimmt wer wir sind? In erster Linie prägen sie Gene unseren Charakter. Dieser „sucht sich“ eher die Umwelt, die emotional zu ihm passt, als dass diese ihn wirklich verändert. Wie entsteht die Persönlichkeit? Hirnforscher gehen heute davon aus, das 40 bis 50 % der Persönlichkeit genetisch festgelegt sind. Außerdem sammelt das Gehirn vom Tag der Geburt an Eindrücke, legt sie in Form von Verknüpfungen zwischen den Neutonen als Erfahrungen ab – Sinneseindrücke, moralische Normen, soziales Verhalten und unbewusst aufgenommenes Wissen. Aus diesem Konglomerat formt sich die Persönlichkeit: Ihr „Hauptsitz“ befindet sich im Frontalhirn hinter der Stirn. Der Forschung sind reichlich Fälle von Menschen bekannt, die sich nach Verletzungen dieses Hirnareals völlig veränderten: Einige sind danach emotionslos, andere vergesslich, oder aber sie entdecken völlig neue Fähigkeiten und Neigungen: wie Tommy McHugh. Quelle: Welt der Wunder (November 2006) S. 22 Auswirkungen und Chancen bei einem Hirntumor: However, benign tumors can press on sensitive areas of the brain and cause serious health problems. Usually, benign tumors can be removed, and they seldom grow back http://www.cancer.gov/cancertopics/wyntk/brain/page4 Unlike benign tumors in most other parts of the body, benign brain tumors are sometimes life threatening. These are the most common symptoms of brain tumors: Headaches (usually worse in the morning) Nausea or vomiting Changes in speech, vision, or hearing Problems balancing or walking Changes in mood, personality, or ability to concentrate Problems with memory Muscle jerking or twitching (seizures or convulsions) Numbness or tingling in the arms or legs These symptoms are not sure signs of a brain tumor. Other conditions also could cause these problems. Anyone with these symptoms should see a doctor as soon as possible. Only a doctor can diagnose and treat the problem. http://www.roswellpark.org/Patient_Care/Types_of_Cancer/Brain_Pituitary_Spine/WNY_Br ain_Tumor_Center_Patient_Handbook/Brain_Tumor_Information Specifically, brain tumor survivors tend to have poor social skills, peer relationship problems, academic difficulties, and delayed college entry. http://jpo.sagepub.com/cgi/content/abstract/25/3/164 Die Gesetzeslage in Deutschland und Österreich Verhalten in Zustand gestörten Bewusstseins fällt im Strafrecht nicht unter den Begriff der Handlung. http://de.wikipedia.org/wiki/Bewusstseinsst%C3%B6rung § 827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist. http://www.kuendigungsschutzonline.net/fileadmin/user_upload/pdf/BGB_in_arbeitsrechtlichen_Auszuegen.pdf § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet: (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Auf Mord steht in Deutschland zwingend lebenslange Freiheitsstrafe (sofern nicht Jugendstrafrecht eingreift oder der Täter nicht voll schuldfähig war). § 20 StGB (Deutschland): "Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen" Nach §20 StGB handelt ohne Schuld, "wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern. Die aufgezählten psychischen Ursachen (sog. Eingangskriterien oder -merkmale) einer geminderten oder nicht vorhandenen Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit stellen Kategorien dar, die in der Psychologie und Medizin ungebräuchlich sind und im Grunde nur im Rahmen der Forensik verwendet werden. Unter einer krankhaften seelischen Störung werden hirnorganisch bedingte Zustände - auch verursacht durch psychotrope Substanzen wie Alkohol (Vollrausch) - oder Psychosen verstanden. Als tiefgreifende Bewußtseinsstörung gelten Erscheinungen, die Bewusstseinsveränderungen oder -einengungen darstellen, die keine Störung von psychopathologischer Relevanz konstituieren, etwa Erschöpfung, Ermüdung, Schlaftrunkenheit und vor allem emotionale Verwirrtheitszustände die dazu führen können, dass eine Tat „im Affekt“ begangen wird (z. B. unter Verlust der Steuerungsfähigkeit). Ein Versuch, derartige Zustände dennoch psychiatrisch diagnostizierbar zu machen, besteht in der Klassifizierung als akute Belastungsreaktion. In jüngster Zeit bestreiten renommierte Hirnforscher und Handlungspsychologen wie Gerhard Roth und Wolf Singer die Existenz der menschlichen Willensfreiheit und stützen sich dabei auf neuere neurowissenschaftliche und handlungspsychologische Erkenntnisse der Hirnforschung. Ihrer Einschätzung nach werden die handlungsauslösenden Impulse weitgehend von Hirnarealen gesteuert, die dem Bewusstsein nicht zugänglich sind und folglich von ihm auch nicht kontrolliert werden können. Da die Existenz der Willensfreiheit aber dem deutschen Schuldstrafrecht zugrunde liegt, fordern sie nunmehr eine Änderung des Strafrechts. § 75 des StGB-Österreich lautet: „Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.“ Mord ist nach österreichischem Recht jede vorsätzliche Tötung. Der Täter muss es nach der Vorsatzdefinition des öStGB zumindest ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass seine Handlung (bzw. unter weiteren Voraussetzungen auch sein Unterlassen) zum Tod eines Menschen führt. Eine Beschränkung auf bestimmte besonders verwerfliche Motive des Täters, wie in Deutschland oder der Schweiz, ist dem österreichischen Recht fremd: Auch derjenige, der beispielsweise aus „Mordlust“ oder „heimtückisch“ einen Menschen tötet, ist „nur“ nach § 75 öStGB strafbar. Mord ist somit das exklusive vorsätzliche Tötungsdelikt des österreichischen Strafrechts. Neben anderen Erschwerungsgründen können besonders verwerfliche Beweggründe die zu verhängende Strafe verschärfen. Die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung geben – neben und in deren Konkretisierung den besonderen Milderungs- und Erschwerungsgründen (§§ 33 und 34 öStGB) – dem Gericht die Möglichkeit, nach den Erfordernissen des Einzelfalles eine schuld, tat- und täterangemessene Strafe zu verhängen; es ist daher nicht möglich, Fallgruppen zu bilden, in denen jedenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen wäre. Das österreichische Strafrecht enthält für das Strafmaß besondere Mildungsmöglichkeiten. § 41 Abs. 1 Nr. 1 öStGB erlaubt dem Richter in minder schweren Fällen das Strafmaß bis auf Freiheitsstrafe von einem Jahr zu mildern. [2] Dieser weite Möglichkeit richterlicher Strafmilderung ist eine Besonderheit des österreichischen Rechts. Unter „Totschlag“ (§ 76 öStGB) ist in Österreich dagegen ein „Mord“ (also eine vorsätzliche Tötung) zu verstehen, zu dem sich der Täter in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung hinreißen lässt. Totschlag ist eine sogenannte Privilegierung des Mordes, das Delikt wird milder bestraft (fünf bis zehn Jahre Freiheitsstrafe) als Mord. Als Vorsatzdelikt kann Mord nach österr Recht auch versucht (§ 15 öStGB) werden, als Erfolgsdelikt kann Mord durch Unterlassung (§ 2 öStGB) begangen werden, eine Beteiligung (§ 12 öStGB) daran ist ebenso möglich. Über dieses Delikt ist bei Erwachsenen ausschließlich im Geschworenenverfahren zu entscheiden, bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahren) – wenn sie zur Zeit der Begehung unter 16 Jahren alt waren – im Schöffenverfahren. Somit entscheiden im ersten Fall acht – rechtsunkundige – Geschworene allein über die Schuld des Täters, im Fall eines Schuldspruchs entscheiden diese gemeinsam mit drei Berufsrichtern über die zu verhängende Strafe. Im Schöffenverfahren entscheiden zwei Berufsrichter und zwei – rechtsunkundige – Laienrichter gemeinsam über Schuld und Strafe. Der Mord ist wie in Deutschland unverjährbar. Allerdings ist nach Ablauf von 20 Jahren die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe ausgeschlossen. An die Stelle tritt eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren (§ 57 Abs. 1 öStGB).