Korrespondenz mit Reinhard Hans Bütikofer, der zu der

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Korrespondenz mit Reinhard Hans Bütikofer, der zu der Veranstaltung 'Strengthening the
Global Non-Proliferation Regime for a Global Zero: Multilateral Arrangements for a Pluralistic
World', die am 9. März hier in Japan stattfand, eingeladen war. Herr Bütikofer musste
absagen und konnte an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Meine Fragen wurden von Herrn
Dr. Oliver Maier vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität
Hamburg (unbefriedigend) beantwortet. Herr Bütikofer lehnte es ab, meine Fragen (s. unten)
zu beantworten.
From: BÜTIKOFER Reinhard Hans
Sent: Friday, June 25, 2010 12:23 AM
To: Dr. Klaus Schlichtmann
Subject: RE: verhinderter Japanbesuch im März
Sehr geehrter Herr Schlichtmann,
ich möchte Ihre Fragen nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bütikofer
From: Dr. Klaus Schlichtmann [mailto:[email protected]]
Sent: 23 May 2010 12:54
To: BÜTIKOFER Reinhard Hans
Cc: [email protected]; Quistorp Eva
Subject: Re: verhinderter Japanbesuch im März
Sehr geehrter Herr Bütikofer,
“When we talk about policing the world, this is meant to be a transition
from armies to police, from seeing the world as a set of warring national
entities to seeing it as one civic unity.” (Margaret Mead 1942)
ich möchte noch einmal auf meine Fragen zurückkommen, die ich schon in meinem früheren
Schreiben (s. unten) gestellt hatte.
Zu meinem Bedauern konnten Sie ja an der Veranstaltung 'Strengthening the Global
Non-Proliferation Regime for a Global Zero: Multilateral Arrangements for a Pluralistic
World', die am 9. März hier in Japan stattfand, nicht teilnehmen. Ich möchte Ihnen aber auch
gerne die Frage, die ich auf der Veranstaltung vorgebracht habe, stellen und hoffe eine
Antwort von Ihnen zu bekommen. Vielleicht können Sie die Frage ja beantworten. Auf der
Veranstaltung bekam ich leider keine für mich zufriedenstellende Antwort, obwohl ich mit
Oliver Meier und anderen sprechen und mich verständigen konnte.
Hier meine Frage:
[1.] Ich bezweifele, dass Abrüstung und Friede sowie Implementierung des Artikels VI des
Nichtverbreitungsvertrages erreicht werden können, ohne die Vereinten Nationen zu
stärken und die kollektive Sicherheit auf den Weg zu bringen. …
[2.] Das Bonner Grundgesetz zielt auf Stärkung der Vereinten Nationen und Erreichung
kollektiver Sicherheit. …
[3.] Leider hat Deutschland traditionell in der Vergangenheit die Entwicklung einer
internationalen Rechtsordnung behindert, angefangen von den Haager
Friedenskonferenzen 1899 und 1907, auf denen Deutschland die Schaffung einer
verbindlichen internationalen Rechtsprechung mit einem Veto belegt hat, dann 1950 bei
der Koreakrise, die die Gelegenheit eröffnete, die kollektive Sicherheit zu realisieren, und
schließlich 1961 anlässlich der McCloy-Sorin-Vereinbarung und Anfang der neunziger Jahre
durch die Entscheidung der Regierung gegen ein globales System kollektiver
Sicherheit.*** …
[4.] Angesichts der Tatsache, dass auch der Artikel 9 der japanischen Verfassung die
Abschaffung des Krieges bezweckt, wie schätzen Sie die Chance ein, dass die
Bestimmungen im Grundgesetz zur Stärkung der UNO und Schaffung eines globalen
Systems kollektiver Sicherheit in naher Zukunft umgesetzt werden? …
*** Ich verweise hier nur auf die Studie des Instituts für Friedens‐ und Sicherheitspolitik
Hamburg (IFSH), "Vom Recht des Stärkeren zur Stärke des Rechts. Die Europäische
Sicherheitsgemeinschaft (ESG) als Garant von Sicherheit und Frieden" (Hamburger Beiträge
zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik 75/1993), abgedruckt in LUTZ, Deutschland
und die kollektive Sicherheit, S. 111: "Der Ausbau der UNO zu einer universell anerkannten,
funktionierenden Institution kollektiver Sicherheit ihrer Mitglieder ist realistisch auch nach
dem Ende des Kalten Krieges nicht kurzfristig zu erwarten. Der Zeitbedarf für einen
entsprechend notwendigen grundlegenderen Wandel der Organisation der Vereinten
Nationen muss eher auf Jahrzehnte als auf Jahre veranschlagt werden. Europa aber kann
mit seinen akuten Problemen nicht warten bis der Ausbau der UNO zu einem global
verlässlichen System kollektiver Sicherheit abgeschlossen ist." Die Entscheidung gegen ein
globales Sicherheitssystem führte dann 1994 zum 'Out-of-area-Urteil' des
Bundesverfassungsgerichts.
Ähnliche Argumente wurden von deutscher Seite schon auf den Haager
Friedenskonferenzen vorgebracht, die bekanntlich an Deutschland scheiterten. Mit scheint,
obwohl es sich inzwischen herumgesprochen haben sollte, dass der bewaffnete Friede auf
Dauer nicht sustainable ist und die Staaten auch finanziell in eine Krise geführt hat, dass wir
nichts dazu gelernt haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Klaus Schlichtmann (Friedenshistoriker)
From: Dr. Klaus Schlichtmann
Sent: Tuesday, February 23, 2010 11:20 AM
To: [email protected]
Cc: Quistorp Eva
Subject: Re: Japanbesuch
Lieber Herr Bütikofer,
heute erfahre ich von der Veranstaltung 'Strengthening the Global Non-Proliferation Regime
for a Global Zero: Multilateral Arrangements for a Pluralistic World', die am 9. März hier in
Japan stattfindet. Ich bin seit 1992 in Japan, mit einem Stipendium des Japanisch-Deutschen
Zentrums Berlin hierher gekommen und unterrichte u.a. ein 'Peace-Studies'-Kurs hier in
Tokyo an der Japan Women's University. Ich habe zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema
Artikel 9 der japanischen Verfassung (JV), UNO-Reform usw.
Ich würde gerne zu der Veranstaltung am 9. März kommen und würde gerne folgende
Themen angesprochen sehen:
(1) Unser Artikel 24 GG (Staatszielbestimmung kollektive Sicherheit) ist die (noch nicht zur
Anwendung gekommene) 'Folgebestimmung' zum Artikel 9 JV ('Antrag' auf Abschaffung der
Institution des Krieges). (S. dazu meine Veröffentlichung 'Friedensverfassungsrecht und
kollektive Sicherheit. Japans Antrag auf Abschaffung des Krieges', LIT 2009)
(2) Der Artikel VI des Nichtweiterverbreitungsvertrages sieht die nukleare und die allgemeine
und umfassende Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle vor. Wirksame
Kontrolle aber kann nur eine durch Delegation von 'Sicherheitshoheit' (Jan Tinbergen)
gestärkte und bevollmächtigte UNO ausüben. Ein globales Abrüstungsabkommen gemäß
Artikel 26 der UNO-Charta sollte die Übertragung von Hoheitsrechten an den
UNO-Sicherheitsrat ergänzen. (Der Begriff der 'Möglichkeit' in der deutschen
Übersetzung des Artikels 26 ist irreführend und entspricht weder der Intention noch dem
Originaltext der UNO-Charta.)
(3) Abrüstung und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten waren schon
die Hauptthemen auf den Haager Friedenskonferenzen, 1899 und 1907. Ein Rückblick und
eine Würdigung des durch die Haager Friedenskonferenzen konstituierten 'Haager
Staatenverbandes' (Walther Schücking), des Vorgängers von Völkerbund und UNO, könnte
im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung angebracht sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Dr. Klaus Schlichtmann
(peace researcher and lecturer in peace studies)
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