Korrespondenz mit Reinhard Hans Bütikofer, der zu der Veranstaltung 'Strengthening the Global Non-Proliferation Regime for a Global Zero: Multilateral Arrangements for a Pluralistic World', die am 9. März hier in Japan stattfand, eingeladen war. Herr Bütikofer musste absagen und konnte an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Meine Fragen wurden von Herrn Dr. Oliver Maier vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (unbefriedigend) beantwortet. Herr Bütikofer lehnte es ab, meine Fragen (s. unten) zu beantworten. From: BÜTIKOFER Reinhard Hans Sent: Friday, June 25, 2010 12:23 AM To: Dr. Klaus Schlichtmann Subject: RE: verhinderter Japanbesuch im März Sehr geehrter Herr Schlichtmann, ich möchte Ihre Fragen nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bütikofer From: Dr. Klaus Schlichtmann [mailto:[email protected]] Sent: 23 May 2010 12:54 To: BÜTIKOFER Reinhard Hans Cc: [email protected]; Quistorp Eva Subject: Re: verhinderter Japanbesuch im März Sehr geehrter Herr Bütikofer, “When we talk about policing the world, this is meant to be a transition from armies to police, from seeing the world as a set of warring national entities to seeing it as one civic unity.” (Margaret Mead 1942) ich möchte noch einmal auf meine Fragen zurückkommen, die ich schon in meinem früheren Schreiben (s. unten) gestellt hatte. Zu meinem Bedauern konnten Sie ja an der Veranstaltung 'Strengthening the Global Non-Proliferation Regime for a Global Zero: Multilateral Arrangements for a Pluralistic World', die am 9. März hier in Japan stattfand, nicht teilnehmen. Ich möchte Ihnen aber auch gerne die Frage, die ich auf der Veranstaltung vorgebracht habe, stellen und hoffe eine Antwort von Ihnen zu bekommen. Vielleicht können Sie die Frage ja beantworten. Auf der Veranstaltung bekam ich leider keine für mich zufriedenstellende Antwort, obwohl ich mit Oliver Meier und anderen sprechen und mich verständigen konnte. Hier meine Frage: [1.] Ich bezweifele, dass Abrüstung und Friede sowie Implementierung des Artikels VI des Nichtverbreitungsvertrages erreicht werden können, ohne die Vereinten Nationen zu stärken und die kollektive Sicherheit auf den Weg zu bringen. … [2.] Das Bonner Grundgesetz zielt auf Stärkung der Vereinten Nationen und Erreichung kollektiver Sicherheit. … [3.] Leider hat Deutschland traditionell in der Vergangenheit die Entwicklung einer internationalen Rechtsordnung behindert, angefangen von den Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907, auf denen Deutschland die Schaffung einer verbindlichen internationalen Rechtsprechung mit einem Veto belegt hat, dann 1950 bei der Koreakrise, die die Gelegenheit eröffnete, die kollektive Sicherheit zu realisieren, und schließlich 1961 anlässlich der McCloy-Sorin-Vereinbarung und Anfang der neunziger Jahre durch die Entscheidung der Regierung gegen ein globales System kollektiver Sicherheit.*** … [4.] Angesichts der Tatsache, dass auch der Artikel 9 der japanischen Verfassung die Abschaffung des Krieges bezweckt, wie schätzen Sie die Chance ein, dass die Bestimmungen im Grundgesetz zur Stärkung der UNO und Schaffung eines globalen Systems kollektiver Sicherheit in naher Zukunft umgesetzt werden? … *** Ich verweise hier nur auf die Studie des Instituts für Friedens‐ und Sicherheitspolitik Hamburg (IFSH), "Vom Recht des Stärkeren zur Stärke des Rechts. Die Europäische Sicherheitsgemeinschaft (ESG) als Garant von Sicherheit und Frieden" (Hamburger Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik 75/1993), abgedruckt in LUTZ, Deutschland und die kollektive Sicherheit, S. 111: "Der Ausbau der UNO zu einer universell anerkannten, funktionierenden Institution kollektiver Sicherheit ihrer Mitglieder ist realistisch auch nach dem Ende des Kalten Krieges nicht kurzfristig zu erwarten. Der Zeitbedarf für einen entsprechend notwendigen grundlegenderen Wandel der Organisation der Vereinten Nationen muss eher auf Jahrzehnte als auf Jahre veranschlagt werden. Europa aber kann mit seinen akuten Problemen nicht warten bis der Ausbau der UNO zu einem global verlässlichen System kollektiver Sicherheit abgeschlossen ist." Die Entscheidung gegen ein globales Sicherheitssystem führte dann 1994 zum 'Out-of-area-Urteil' des Bundesverfassungsgerichts. Ähnliche Argumente wurden von deutscher Seite schon auf den Haager Friedenskonferenzen vorgebracht, die bekanntlich an Deutschland scheiterten. Mit scheint, obwohl es sich inzwischen herumgesprochen haben sollte, dass der bewaffnete Friede auf Dauer nicht sustainable ist und die Staaten auch finanziell in eine Krise geführt hat, dass wir nichts dazu gelernt haben. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Klaus Schlichtmann (Friedenshistoriker) From: Dr. Klaus Schlichtmann Sent: Tuesday, February 23, 2010 11:20 AM To: [email protected] Cc: Quistorp Eva Subject: Re: Japanbesuch Lieber Herr Bütikofer, heute erfahre ich von der Veranstaltung 'Strengthening the Global Non-Proliferation Regime for a Global Zero: Multilateral Arrangements for a Pluralistic World', die am 9. März hier in Japan stattfindet. Ich bin seit 1992 in Japan, mit einem Stipendium des Japanisch-Deutschen Zentrums Berlin hierher gekommen und unterrichte u.a. ein 'Peace-Studies'-Kurs hier in Tokyo an der Japan Women's University. Ich habe zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema Artikel 9 der japanischen Verfassung (JV), UNO-Reform usw. Ich würde gerne zu der Veranstaltung am 9. März kommen und würde gerne folgende Themen angesprochen sehen: (1) Unser Artikel 24 GG (Staatszielbestimmung kollektive Sicherheit) ist die (noch nicht zur Anwendung gekommene) 'Folgebestimmung' zum Artikel 9 JV ('Antrag' auf Abschaffung der Institution des Krieges). (S. dazu meine Veröffentlichung 'Friedensverfassungsrecht und kollektive Sicherheit. Japans Antrag auf Abschaffung des Krieges', LIT 2009) (2) Der Artikel VI des Nichtweiterverbreitungsvertrages sieht die nukleare und die allgemeine und umfassende Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle vor. Wirksame Kontrolle aber kann nur eine durch Delegation von 'Sicherheitshoheit' (Jan Tinbergen) gestärkte und bevollmächtigte UNO ausüben. Ein globales Abrüstungsabkommen gemäß Artikel 26 der UNO-Charta sollte die Übertragung von Hoheitsrechten an den UNO-Sicherheitsrat ergänzen. (Der Begriff der 'Möglichkeit' in der deutschen Übersetzung des Artikels 26 ist irreführend und entspricht weder der Intention noch dem Originaltext der UNO-Charta.) (3) Abrüstung und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten waren schon die Hauptthemen auf den Haager Friedenskonferenzen, 1899 und 1907. Ein Rückblick und eine Würdigung des durch die Haager Friedenskonferenzen konstituierten 'Haager Staatenverbandes' (Walther Schücking), des Vorgängers von Völkerbund und UNO, könnte im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung angebracht sein. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Dr. Klaus Schlichtmann (peace researcher and lecturer in peace studies)