Deutscher Rollstuhl

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Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
- 7.1 -
Mitglied des Deutschen Behinderten-Sportverbandes
Zusammenstellung:
Birgitta Blomqwist
Ingrid Schietinger
Ralf Harperath
Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband
Bankverbindung DRS: Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG (BLZ 380 601 86) Konto-Nr.: 5333333017 Postgiro Köln (BLZ 370 100 50) Konto-Nr.: 153 811 501
STAND: 1. März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.2 -
Vorwort
Die International Stoke Mandeville Wheelchair Sport Federation (ISMWSF) versteht sich
aus der historischen Entwicklung heraus als die internationale Sportorganisation für die
Vertretung der vor allem durch Querschnitt- oder Kinderlähmung betroffenen, auf den
Rollstuhl angewiesene Behindertensportler und hat deshalb im Laufe ihrer Entwicklung
ein Grundklassifizierungssystem entwickelt, das früher ausschließlich gelähmten
Rollstuhlsportlern gerecht wurde. Der Deutsche Rollstuhl-Sportverband (DRS) hat sich
als Mitglied des Deutschen Behinderten-Sportverbandes von Anfang an jedoch als
Interessenvertreter für alle Behindertensportler empfunden, die zur Durchführung ihres
Sportes auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind. Innerhalb des DRS finden
zusätzliche Bewertungskriterien Anwendung, die es auch nichtgelähmten Rollstuhlsportlern ermöglichen, am wettkampfmäßigen Sportbetrieb teilzunehmen. In den nachstehenden Klassifizierungsrichtlinien wird besonders auch auf die anderen Behinderungsarten Bezug genommen.
Die z.Zt. gültigen Klassifizierungssysteme im Rollstuhlsport weisen zwar manche Mängel
auf, müssen jedoch akzeptiert werden, wenn ein Wettkampfsportbetrieb überhaupt
stattfinden soll.
Grundlage der Grundklassifizierung ist eine neurologische Untersuchung, nach deren
Ergebnis eine Einstufung in die verschiedenen Klassen erfolgt. Dieses System geht auf
erste Versuche im Jahre 1972 zurück und ist bereits Grundlage der sportlichen Wettkämpfe während der Behindertenolympiade 1976 in Toronto gewesen.
Die relativ willkürlichen Klassengrenzen wurden im Verlauf der weiteren Jahre einer
Prüfung unterzogen, wobei sich zeigte, daß die ursprünglich gewählten Grenzen nicht
ausreichend den funktionellen Möglichkeiten gerecht wurden. Unter Berücksichtigung
der Tatsache, daß nicht nur gelähmte Sportler im Rollstuhl Sport treiben und funktionelle
Möglichkeiten des einzelnen Rollstuhlsportlers im wesentlichen die sportliche Fähigkeit
beeinflussen, wurde nach eingehenden Vorarbeiten funktionelle Klassifizierungssysteme
für die Rollstuhl-Sportart Basketball entwickelt. Bahnbrechend hierbei war die von H.
Strohkendl erarbeitete Klassifizierung. Dies war der Beginn einer völlig neuen
Betrachtungsweise, auch für die übrigen Sportarten, weshalb entsprechend neue
funktionelle Klassifizierungssysteme entwickelt wurden, um einen möglichst fairen
sportlichen Wettkampf mit genügend großen Teilnehmerfeldern gewährleisten zu
können.
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Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.3 -
Einführung
Ziel und Sinn der Klassifizierung im Behindertensport
Allgemein gilt im Sport, daß nur derjenige einen Wettkampf gewinnen kann, der die
beste Begabung für die betreffende Sportart hat. Dieses Prinzip muß auch im Behindertensport Gültigkeit haben, wenn auch kleine Anpassungen notwendig sind.
Klassifizierung im Behindertensport dient ausschließlich der Schaffung genügend großer
Gruppen mit einigermaßen einheitlichen Grundbedingungen, so daß eine Vergleichbarkeit der Leistungen hergestellt werden kann. Diese Klasseneinteilung darf allein
aufgrund von erhaltenen Fähigkeiten bei bestehenden behinderungsbedingten Mängeln
erfolgen, ohne daß, wie im allgemeinen Wettkampfsport auch, körperliche Konstitution
und allgemeine Fähigkeit eine Berücksichtigung finden.
Niemand würde auf die Idee kommen, im allgemeinem Wettkampf Sondergruppen
besonders großer Sportler oder besonders dicker Sportler zusammenzufassen und
anders zu bewerten als den Durchschnittssportler.
Grundlage der Klassifizierung im Rollstuhlsport ist die Fähigkeit des Sportlers, sich selbst
und den Rollstuhl zu bewegen, wobei diese Fähigkeit wesentlich durch das Muster der
Ausfälle bestimmt wird, vor allem im Bereich der stabilisierenden Becken- und
Rumpfmuskulatur, jedoch nicht unwesentlich auch durch den Trainingszustand. Ist eine
klare Eingruppierung bei kompletten Lähmungen noch relativ einfach, können erhebliche
Schwierigkeiten bei inkompletten Lähmungen auftreten oder bei Rollstuhlsportlern, die
nicht lähmungsbedingt den Rollstuhl zum Sport benutzen.
Die korrekte Eingruppierung in die zutreffende Klasse ist einerseits abhängig von der
Fähigkeit des Klassifizierers, funktionelle Abläufe im einzelnen sportlichen Teilgebiet zu
analysieren und auf das vorliegende Behinderungsbild zu übertragen, sowie von der
Fähigkeit, korrekte Befunde zu erstellen, was eine ausreichende Kenntnis der
Untersuchungstechniken im neurologischen und orthopädischem Fachbereich
voraussetzt, andererseits jedoch auch davon, daß der untersuchte Sportler bei der
Untersuchung gut und vollständig mitarbeitet und das tatsächliche Ausmaß seiner
funktionellen Möglichkeiten zeigt. Leider muß immer wieder beobachtet werden, daß
Sportler zur Untersuchung kommen, die ein schlimmeres Behinderungsbild demonstrieren, als tatsächlich vorhanden ist, um in eine für sie günstigere Klasse
eingestuft zu werden und damit die Chancen für einen Sieg im Wettkampf für sich zu
verbessern.
Dieses Verhalten ist zwar verständlich, da jeder gerne siegen möchte, es zerstört die
sportliche Fairness jedoch in unerträglicher Weise. Doping mit Medikamenten spielte
bislang im Behindertensport keine wesentliche Rolle, das Dopingmittel des Behindertensportlers ist das Erschleichen einer für ihn günstigeren Klassifizierung.
Manche Schwierigkeiten bei der Klassifizierung können auch dadurch ausgeräumt
werden, daß nicht ein Untersucher die Klassifizierung alleine vornimmt, sondern im
Team mit erfahrenen Medizinern, Krankengymnasten, Trainern, Sporttechnikern und
Sportlern.
Sicherer wird die korrekte Klassifizierung auch dadurch, daß die Untersuchung nicht
mehr ausschließlich auf der Untersuchungsbank erfolgt, sondern auch im Rollstuhl und
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Klassifizierung - 7.4 -
bei Beobachtung der spezifischen sportlichen Tätigkeit. Nicht selten wird sich dann
ergeben, daß die festgestellte Behinderung für verschiedene Sportarten durchaus
unterschiedliche Bedeutung hat, so daß für verschiedene Sportarten auch verschiedene
Klassen bei ein und demselben Sportler angemessen sein werden. Dies gilt in ganz
besonderem Ausmaß bei inkompletten Lähmungen.
Trotz sorgfältiger Untersuchung und trotz Beachtung der geltenden Richtlinien wird es in
Grenzfällen immer wieder zu ungewollten Ungerechtigkeiten kommen, wodurch dann der
Betroffene sich ausserordentlich benachteiligt fühlt, auf der anderen Seite gibt es dieses
Problem jedoch bei jeder Grenzziehung.
So sinnvoll die Zusammenfassung großer Funktionsgruppen in einzelne Klassen im
Behindertensport ist, so wenig kann im wohlverstandenen Interesse des Wettkampfes
die Schaffung endloser Untergruppen das Ziel sein. Die Gruppierungen müssen groß
genug sein, um auch Konkurrenz zu gewährleisten.
Klassifizierung im Behindertensport hat ausschließlich Sinn und Zweck im Wettkampfsport, während der normale Breitensport sowie das Training von den verschiedenen Klassen nur insofern berührt wird, als jede Klasse ihr bestimmtes
Funktionsmuster hat, auf das auch im Training Rücksicht genommen werden muß, wenn
eine sportphysiologisch sinnvolle Übung durchgeführt werden soll.
Die Sportlizenz des DRS
Seit Januar 1994 gibt es den medizinischen Sportausweis (MSA) nicht mehr. Der
enorme Verwaltungs- und Kostenaufwand, aber auch der durch die funktionelle
Klassifizierung weitestgehend nicht mehr benötigte Muskeltest gaben den Ausschlag für
die Abschaffung des MSA. In der DRS-Sportlizenz ist nur noch Name, Geburtsdatum,
Verein sowie die Behinderungsart an Daten enthalten. Die Lizenz wird von der DRSGeschäftsstelle ausgestellt und muß zukünftig nur noch erneuert werden, wenn der
betreffende Sportler den Verein wechselt. Sie ist nur mit dem dazugehörigen Beiblatt
gültig, auf dem dem Sportler die Sportgesundheit attestiert wird (1/2-jährliche
Untersuchung).
Ärztlches ATTEST
Lizenzanträgen, für eine Neuausstellung, muß ein ärztliches Attest mit Angaben zur Behinderungsart/bzw. Lähmungshöhe des Sportlers beigefügt werden.
Der Sportler gibt hier sein Einverständnis, dass seine Angaben für die Verbandsstatistik
und für Klassifizierungszwecke benutzt werden können.
Dies geschieht auf dem „Anhang zum DRS-Sportlizenzantrag über die medizinische Diagnose/Ärztliches Attest“.
Ziel:
Die sportliche Fairness und die Chancengleichheit im Behindertensport machen es notwendig, neben der Klassifizierung auch die medizinische Diagnose zu bestätigen.
Grundklassifizierung nach den Leitlinien der ISMWSF
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Klassifizierung - 7.5 -
Die Grundklassifizierung und die hiermit zusammenhängenden medizinischen
Funktionstests werden weiterhin für einige sportartbezogene funktionellen
Klassifizierungen die Grundlage sein. Grundlage für die Grundklassifizierung von
Rollstuhlsportlern ist eine neurologische Untersuchung, nach deren Höhenlokalisation
eine Einstufung vorgenommen werden kann. Den einzelnen Segmentgruppen können
jedoch funktionelle Fähigkeiten zugeordnet werden, so daß keineswegs nur die
neurologische Diagnostik Grundlage der Einstufung ist. Die Anwendung der Analogregel,
die im DRS Gültigkeit hat und Startberechtigung auch nicht gelähmter Rollstuhlsportler
ermöglicht, macht die Durchführung von Funktionstests erforderlich, um die korrekte
Klassifizierung zu ermöglichen.
Bezogen auf Lähmungen liegt eine umso schwerere Behinderung vor, je höher das
geschädigte Segment im Rückenmarksbereich liegt. Halsmarklähmungen führen zu
einer Behinderung einschließlich der oberen Gliedmaßen und sind deshalb in keiner
Weise mit tiefen Lenden- oder Sacralmarklähmung zu vergleichen, da bei Vorliegen
letztgenannter Störung bestimmte Sportdisziplinen auch außerhalb des Rollstuhles
durchgeführt werden können.
Grundklasseneinteilung
Halsmarklähmung
Bei der Wettkampfklassifizierung sind nur solche Lähmungsbilder berücksichtigt, bei
denen eine selbständige Sportausübung möglich ist. Dies setzt voraus, daß eine
ausreichende eigentätige Schultergelenksbeweglichkeit vorhanden ist mit guter Beugeund Drehfähigkeit im Ellenbogengelenk sowie Streckfähigkeit im Handgelenk. D.h., daß
in der Regel nur solche Tetraplegiker am Sportbetrieb teilnehmen, die ein Lähmungsbild
unterhalb C 6 aufweisen.
Unglücklicherweise wurden in der Grundeinteilung komplette und inkomplette
Halsmarklähmung in einer Gruppe zusammengefaßt, da die Unterscheidungskriterien
der 3 Halsmarkklassen ausschließlich an Armfunktionen gemessen werden, wodurch
erhebliche funktionelle Unterschiede in der Gesamtdurchführung des Sportes in den
Tetraplegikerklassen gefunden werden können. Außerordentlich schwierig ist die
Einordnung von hohen Poliolähmungen, da bei diesen häufig die Schultergelenke
wesentlich stärker betroffen sind als Ellenbogen- und Handgelenke sowie Finger. Grade
bei diesen Sportlern werden deswegen häufig entsprechend der Sportdisziplin
funktionelle Klassifikationen durchgeführt werden müssen, auch ist bei diesen Sportlern
unbedingt eine Beobachtung der sportlichen Durchführung notwendig, um eine
ausreichende und situationsgerechte Einstufung vornehmen zu können.
Klasse 1 A
Obere Halsmarklähmungen mit funktionell gegen Widerstand nicht brauchbarem
M.trizeps (Kraftgrad 0 - 3 einschließlich).
Der M.extensor capri radialis ist in der Regel kräftig erhalten, funktionelle
Fingerbewegungen (Kraftgrad 0 - 3 einschl.) liegen jedoch nicht vor.
Klasse 1 B
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Klassifizierung - 7.6 -
Untere Halsmarklähmungen mit funktionell wertvollem M.trizeps (Kraftgrad 4 und 5),
kräftige Handgelenksstreckung und auch Beugung, keine funktionell brauchbaren
Bewegungen im Bereich der Finger (Kräftegrad 0 - 3 einschl.). Wesentliches
Unterscheidungsmerkmal gegenüber der Klasse IA ist die Kraft des Trizeps.
Klasse 1 C
Untere Halsmarklähmungen mit guter oder regelrechter Kraft des Trizeps sowie der
Fingerbeugung und -streckung (Kraftgrad 4 und 5) jedoch ohne funktionell ausreichende
Innervation der Muskuli interossei und lumbricales und damit unzureichender Fingeranund -abspreizung Durch die Atrophie der kleinen Handmuskulatur liegt trotz guter Beugeund Streckfähigkeit der Finger eine funktionell immer noch erhebliche Handbehinderung
vor. Die Kraft der Fingerbewegung ist das Unterscheidungsmerkmal zur Klasse IB.
Brustmarklähmungen
Klasse II (obere Brustmarklähmungen)
Die Grenze wird unter Einschluß des Segmentes Th 5 gezogen. Gekennzeichnet ist
diese Klasse durch völliges Fehlen oder unzureichende Innervation von
Bauchmuskulatur und unterer Rückenmuskulatur mit dadurch erheblich gestörter
Sitzbalance. Zusätzlich findet vor allem bei den oberen Brustmarklähmungen die
Tatsache Berücksichtigung, daß die Hälfte der Intercostalmuskulatur ausgefallen ist und
damit eine Herabsetzung der Vitalkapazität und damit auch Leistungsfähigkeit vorliegt.
Klasse III (mittlere Brustmarklähmungen)
Die Grenze wird von Th 6 bis Th 10 einschließlich gezogen.
Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal zur Klasse II ist eine eingeschränkte, jedoch
erhaltene Sitzbalance ungeachtet von funktionell unbedeutenden unteren Bauchmuskeln
nach dem Kraftgrad 1 und 2.
Klasse IV (untere Brustmark- und obere Lendenmarklähmungen)
Es werden die unteren Brustmarklähmungen in den Segmenten Th 11 und Th 12 erfaßt
sowie obere Lendenmarklähmungen. Auch inkomplette Lähmungen können in Klasse IV
eingeordnet werden, wenn bei der Muskelfunktionsprüfung der Beine die Addition der
funktionell bedeutsamen Kraftgrade von 3 - 5 unter Vernachlässigung der Kraftgrade 1
und 2 bei Querschnittlähmungen eine Punktzahl bis einschl. 20 nicht übersteigt, bei
Poliolähmungen für die Addition eine Punktzahl von einschl. 15 nicht übersteigt.
Unterschiedliche Punktzahlen bei Querschnittlähmung und Polio oder anderen
Krankheitsbildern, die keine sensible Beteiligung aufweisen und keine spinale Spastik,
wurden zum Ausgleich der bei Querschnittgelähmten bestehenden Nachteile durch
spinalen Spasmus und Sensibilitätsverlust gewählt.
Klasse V (Lendenmarklähmungen mit intakten Segmenten L4 oder L5)
Hüft- und Kniegelenke sind in erheblichem Umfang funktionell zu bewegen, so daß im
täglichen Leben in der Regel auf die Benutzung eines Rollstuhles verzichtet werden
kann, Sport jedoch nur im Rollstuhl ausgeübt wird. Entsprechend liegen relativ hohe
Punktzahlen für die Muskelkraftwerte vor. Für die Klasse V können bei
STAND: 01 März 2003
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Klassifizierung - 7.7 -
Querschnittgelähmten 21 bis 40 Punkte einschl. erreicht werden, für Polio-Gelähmte 16 35 Punkte einschl. Für die Addition werden die Muskelpunktwerte in den schraffierten
Feldern, nicht gezählt. Ungerechtigkeiten werden bei reiner Addition von funktionellen
Muskelwerten vor allem bei Polio-Gelähmten nicht zu vermeiden sein, da bei PolioGelähmten funktionell wertvolle Bewegungsmöglichkeiten in Hüft- oder Kniegelenken
insbesondere in Beugung und Streckung häufig helfen, jedoch sehr starke Muskelwerte
bei den Bewegungen des Sprunggelenks erzielt werden. Es wird deshalb notwendig
sein, häufig die Sportdisziplin in ihrer technischen Durchführung zu beobachten und
daraus die notwendigen Schlüsse für die Klassifizierung zu ziehen.
Klasse VI (Sacralmarklähmungen)
Sacralmarklähmungen führen nur zu relativ geringfügigen Bewegungsbehinderungen im
Bereich der unteren Gliedmaßen. Es besteht Gehfähigkeit, jedoch noch eine so
erhebliche Minderung der motorischen Fähigkeiten, daß eine Teilnahme am allgemeinen
Sportbetrieb im Fußgängersport nicht möglich ist. Als minimale Behinderung für die
Teilnahme am Behindertensport für Rollstuhlfahrer nach den Regeln der ISMWSF gelten
heute die Regeln der Funktionellen Klassifizierungen. Für die Grundklasse VI gilt bei
Querschnittgelähmten eine Muskelpunktzahl von 41 - 60 Punkten einschl. und PolioGelähmten von 35 - 50 Punkten einschl. Klasse VI hatte Bedeutung für den
Schwimmsport, indem sie dort besonders gewertet wurde, ebenso bei den technischen
Leichtathletik-Disziplinen (Diskus, Kugel, Speer), während in den übrigen Sportarten
Klassen V und VI zusammengelegt wurde. Im Schwimmen erklärt sich die besondere
Stellung daraus, daß die Beine in erheblichem Ausmaß für den Vortrieb durch
funktionelle Gelenkbewegungen eingesetzt werden können, in den technischen
leichtathletischen Disziplinen dadurch, daß die technischen Sportarten aus dem Stand
heraus durchgeführt werden sollen.
In allen übrigen Disziplinen, außer beim Gewichtheben, erfolgt die Sportausübung aus
dem Rollstuhl heraus.
Nachfolgend wird tabellarisch das Grundklassifizierungssystem dargestellt.
Grundklassifizierungssystem der ISMWSF nach neurologischen Kriterien
Muskelpunkte
Grundklassifizierung
IA
IB
IC
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Segment
C4
C5
C6
C7
C8
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II
Th 1
Th 2
Th 3
Th 4
Th 5
Th 6
Th 7
Th 8
Th 9
Th 10
Th 11
Th 12
L1
L2
L3
L4
L5
S
III
Paraplegie
0-20
Polio
0-15
Paraplegie 21-40
Polio 16-35
Paraplegie 41-60
Polio 36-55
Klassifizierung - 7.8 -
IV
V
VI
Analogregel des DRS zur Grundklassifizierung
Der DRS versteht sich als Interessenvertreter für alle Behindertensportler, die zur
Durchführung ihres Sportes auf den Rollstuhl angewiesen sind, weshalb er frühzeitig
durch Schaffung einer Analogregel auch nicht gelähmten Rollstuhlsportlern im
Geltungsbereich des DRS die Möglichkeit zur wettkampfmäßigen Sportausübung
gegeben hat.
Die international gültigen, auf einem neurologischen Defizit beruhenden Grundklassifizierungsregeln ließen sich nicht ohne weiteres auf andere Behinderungsarten
übertragen. Überprüfbar ist jedoch die Fähigkeit des einzelnen Sportlers im Rollstuhl, so
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Klassifizierung - 7.9 -
daß aufgrund der beobachteten Funktionsmuster durchaus eine gleichwertige Klassifizierung möglich ist. Bei Behinderungsbildern, die nicht durch Störungen der Neurologie
verursacht sind, wird man besonderes Augenmerk auf die Sitzstabilität und
Funktionsfähigkeit im Rollstuhl richten müssen.
Sportler, die an einer Enzephalomyelitis disseminata (MS) erkrankt sind, können
durchaus nach neurologischen und funktionellen Gesichtspunkten beurteilt werden, da
die genannte Krankheit entweder zu funktionell vollständigen Lähmungsbildern führt,
oder zumindest jedoch zu inkompletten Lähmungen, die auch einer neurologischen
Diagnostik zugänglich sind. MS-Kranke können deshalb in allen Wettkampfklassen
gefunden werden. Die Art der Erkrankung macht es erforderlich, daß unter Umständen
jährlich eine Neuklassifizierung erfolgen muß, da der schubweise Verlauf der Erkrankung
mit
Verschlimmerungen,
aber
auch
gelegentlichen
Verbesserungen
eine
Dauerklassifizierung unmöglich macht. Es bestehen z.Zt. noch keine gesicherten
Erkenntnisse darüber, ob Wettkampfsport den Betroffenen mehr schadet als nützt. Soll
ein MS-Kranker am Wettkampfsport teilnehmen, muß unbedingt eine Unbedenklichkeitserklärung durch den behandelnden Neurologen erfolgen, um möglichen
Regressansprüchen bei Verschlechterung durch Überbelastung vorzubeugen.
Erhebliche Bedenken bestehen auch beim wettkampfmäßigen Einsatz von Muskeldystrophikern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Gültige Lehrmeinung ist, daß
Überbeanspruchung die Muskeldystrophie verschlechtert, weshalb im allgemeinen
Wettkampfsport nicht gestartet werden darf. Beispiele zeigen jedoch, daß gerade durch
sportliche Betätigung, auch im Wettkampf, erhebliche psychische und physische
Gewinne erzielt werden können, weshalb im Einzelfall auch eine Startgenehmigung
erteilt werden kann, wenn der behandelnde Arzt dieses ausdrücklich befürwortet. Der
Sportarzt des Vereins wird gut daran tun, sich mit dem behandelnden Arzt in Verbindung
zu setzen, bevor eine sportliche Betätigung aufgenommen wird. Vom verantwortlichen
Arzt einer Wettkampfveranstaltung kann nicht erwartet werden, daß er bei Vorliegen
einer Multiplen Sklerose oder eine Muskeldystrophie ohne Vorliegen einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung bedenkenlos Starterlaubnis erteilt. Den entsendenden
Verein trifft deshalb die volle Verantwortung für den entsandten Sportler, ebenso, wenn
andere Ausschließungsgründe für die Durchführung von Wettkampfsport vorliegen (s.
Abschnitt B. Allgemeinbefund).
Untersuchungstechnik
Wesentliche Grundlage der heutigen Grundklassifizierungsnormen im Rollstuhlsport
nach dem Regeln der ISMWSF sind neurologische Defizite. Die korrekte Bestimmung
der Läsionshöhe macht deshalb erforderlich, daß der Untersucher die Lokalisation der
Dermatome bei der Höhenlokalisation der sensiblen Lähmung beherrscht, andererseits
jedoch auch die Kennmuskeln zur Definition der Läsionshöhe der motorischen Lähmung.
Sensible und motorische Lähmung sind häufig nicht im selben Segment lokalisiert,
schon gar nicht ist eine Höhenlokalisation des neurologischen Defizits aus der Kenntnis
der Verletzungshöhe im Bereich der Wirbelsäule möglich. Entscheidend für die
Einstufung im Klassifizierungssystem ist die Läsionshöhe des motorischen Schadens.
Zur Kenntnis der Kennmuskulatur für die einzelnen Myotome muß auf die einschlägige
Literatur verwiesen werden. Mit Hilfe der Kenntnis der Kennmuskulatur ist auch eine
exakte Höhenbestimmung bei poliomyelitischen Lähmungen möglich.
Komplette Lähmungen
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Klassifizierung - 7.10 -
Bei Vorliegen vollständiger Lähmungen, die allerdings nicht so häufig zur Beurteilung
anstehen, da die Zahl nicht ganz vollständiger Lähmungen durch Krankheit oder
Verletzung überwiegt, ist die exakte Höhenbestimmung von sensiblem Dermatom und
motorischem Myotom relativ einfach, wobei jedoch allein die Höhe des Myotoms die
Klassifizierung bestimmt. Bei vollständigen Lähmungen wird deshalb meist eine exakte
Klassifizierung erfolgen können, unabhängig davon, ob die lähmungsbedingte
Rollstuhlabhängigkeit durch eine Querschnittlähmung durch Erkrankung oder
Verletzung, eine Poliomyelitis oder eine angeborene Querschnittlähmung (Spina bifida)
verursacht wird.
Inkomplette Lähmungen (Muskeltest)
Erheblich größere Schwierigkeiten bestehen bei der exakten Klassifizierung bei
Vorliegen einer inkompletter Lähmung, weshalb die neurologischen Untersuchungskriterien zur Festlegung der Läsionshöhe in Dermatom und Myotom durch
einen Muskeltest zur Ermittlung der Muskelkraft ergänzt werden muß. Grundlage des
Testes bildet das Buch "Muskelfunktionsprüfung" von L. Daniels und Worthingham, ins
Deutsche übersetzt von H. Ritter, E. Wried und E. Staehle, erschienen im FischerVerlag. Stuttgart - New York 1976
Es erfolgt eine Gradwertung der Muskelkraft nach folgenden Prüfungskriterien:
0=
1=
2=
3=
4=
5=
Völliger Verlust willkürlicher Muskelspannung
Willkürliche Muskelspannung ohne Bewegungsausschlag (Flicker)
Deutliche Muskelanspannung mit vollem Bewegungsausmaß unter Aufhebung der
Schwerkraft (= schwach und unfunktionell)
Volles Bewegungsausmaß gegen die Schwerkraft (= ausreichend, funktionell)
Volles Bewegungsausmaß gegen die Schwerkraft mit geringem Widerstand (= gut)
Volles Bewegungsausmaß gegen die Schwerkraft bei vollem Widerstand (= normal)
Je schwerer der Gliedmaßenabschnitt ist, der gegen seine Eigenschwere bewegt
werden soll, umso größer muß auch die Aufwendung der Kraft für die Bewegung sein,
weshalb ein Fuß beispielsweise relativ leicht ohne großen Kraftaufwand gegen die
Schwerkraft bewegt werden kann, ein Oberschenkel jedoch nur sehr schwer. Diesen, der
Gliedmaßenschwere zugeordneten Muskelpunkten wird deshalb an den oberen
Gliedmaßen insofern Rechnung getragen, als der Kraftgrad 3 bei der Streckung im
Ellenbogengelenk gegen das relativ geringe Gewicht des Unterarmes noch als nicht
ausreichend funktionell angesehen wird.
Dieselbe Einschätzung gilt für die Fingerbewegung, eine unterschiedliche Bewertung der
einzelnen Gliedmaßenabschnitte im Bereich der unteren Gliedmaßen erfolgte
international bisher nicht, weshalb der Klassifizierer gut daran tun wird, spezifisch für die
einzelne Sportart das Bewertungsspiel unter den Durchführungsbedingungen des
Sportes zu überprüfen und dabei festzustellen, ob ein funktioneller Gewinn vorliegt oder
nicht, so daß selbst bei Erzielen höherer Punktwerte in der Addition der Punktwerte u.U.
eine Klassifizierung in einer Gruppe erfolgen muß, in der an sich nach den Regeln
schwerere Behinderungen berücksichtigt werden müssen.
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.11 -
Ganz besonders bei der Überprüfung des Muskelstatus ist der Untersucher auf die volle
Kooperation des Untersuchten angewiesen. Es muß deshalb vom Untersucher auch
ganz besonderes Augenmerk auf die Muskelkontur sowie den Muskelspannungszustand
gerichtet werden, um Betrugsversuchen vorbeugen zu können. Im Zweifelsfällen ist es
unbedingt notwendig, den Sportler auch während des Wettkampfes bei der Durchführung seiner Sportdisziplin zu beobachten.
Weiterhin ist es unbedingt erforderlich, den Muskeltest technisch einwandfrei in der von
Daniels angegebenen Weise durchzuführen. Dies ist im Rollstuhl nur bei einigen
wenigen Bewegungsrichtungen der Gelenke möglich, weshalb vor allem die Untersuchung der unteren Gliedmaßen auf einer Untersuchungsliege mit harter Unterlage
erfolgen muß, da beispielsweise die Hüftabspreizung nur in Seitenlage ausreichend
überprüft werden kann, die Streckfähigkeit des Hüftgelenks nur in Bauchlage. Zur
technischen Durchführung muß wieder auf die Angaben Daniels verwiesen werden.
Nach den Richtlinien der ISMWSF wurden nicht alle möglichen Freiheitsgrade eines
Gelenkes auf ihre Kraft hin überprüft. So fehlten bei den Hüftgelenken die Rotation
sowie bei den Kniegelenken die Innen- vor allem jedoch die Außenrotation und an den
Sprunggelenken, die Supination und Pronation, die beispielsweise im Schwimmsport
jedoch erhebliche Bedeutung haben. Für die unteren Gliedmaßen konnte somit maximal
ein Punktwert von 80 Punkten erzielt werden, wenn alle nach den im MSA festgelegten
geprüften Freiheitsgrade einen Punktwert von 5 erzielten. In den Grundklassen durften
bei Querschnittgelähmten nur maximal 60 Punkte nach der Kraftskala erreicht werden,
bei Polio-Gelähmten 50 Punkte. Seit 1986 gelten bei der ISMWSF nach der
Grundklassifizierung für Querschnittgelähmte 70 Punkte als minimale Behinderung für
die Zulassung im Rollstuhlsport, bei den Poliogelähmten 65 Punkte. Bei der heutigen
funktionellen sportspezifischen Klassifizierung spielen Punktgrenzen jedoch keine Rolle
mehr.
Die Überprüfung der Fingerbeuge- und -streckkraft bei Halsmarkgelähmten ist nur dann
möglich, wenn die Bewegung des Handgelenkes durch Fixation durch den Untersucher
ausgeschlossen wird, da sonst passive Beugemechanismen bei der Handgelenksbeugung ungerechtfertigt in die Beurteilung einfließen würden.
Sitzbalance
Insbesondere die Klassen 2 , 3 und 4 unterscheiden sich ganz wesentlich durch die
Ausprägung der Stammuskulatur und damit der Bewegungsfähigkeit des Rumpfes in
den verschiedenen Bewegungsebenen. Die Ausprägung der Rumpfbeweglichkeit ist
deshalb ein wesentliches Kriterium der funktionellen Klassifizierung im Rollstuhlsport.
Hierauf wird im entsprechenden Abschnitt D noch eingegangen werden. Die Prüfung der
Stammuskulatur und der Sitzbalance muß sowohl nach neurologischen Gesichtspunkten
erfolgen, als auch nach den individuellen Möglichkeiten des Sportlers. Gerade im
Hinblick auf die Sitz- und Balancefähigkeit im Rollstuhl hat nicht nur das tatsächliche
neurologische Defizit, sondern auch die individuelle Form und der Trainingszustand des
Sportlers Einfluß, wie auch das Ergebnis einer durchgeführten Behandlung. Die
Sitzstabilität wird deshalb selbst bei höheren Lähmungen durch operative Versteifung
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.12 -
der Wirbelsäule oder durch die Benutzung von rumpfstabilisierenden Orthesen größer
sein als bei anderen gleichartig Behinderten.
Es muß deshalb großer Wert darauf gelegt werden, daß sowohl die Muskelkraft der
oberen und unteren Bauchmuskulatur mit der Bemessungsgrenze Bauchnabel (Th 10)
erfolgt als auch der oberen und unteren Rückenstreckmuskulatur. Zweckmässig ist auch
eine Überprüfung der schrägen Bauchmuskulatur und damit der Rotationsfähigkeit des
Rumpfes. Die Muskelkraft der Bauchmuskulatur ist auch dann mit 5 zu bewerten, wenn
eine maximale Anspannung erfolgt, so daß die Bauchdecken durch den Untersucher
nicht mehr eingedrückt werden können, wenn es dem zu Untersuchenden nicht gelingt,
aus der Rückenlage heraus ohne Abstützen mit den Armen zum Langsitz zu gelangen.
Hier spielt der Trainingseffekt eine wesentliche Rolle und es muß Berücksichtigung
finden, daß auch nicht alle neurologisch nicht beeinträchtigten Menschen aufgrund
mangelnder Übung nicht in der Lage sind, aus der Rückenlage heraus ohne Abstützen
mit den Armen zum Langsitz zu gelangen.
Die ausreichende Drehfähigkeit des Rumpfes spielt bei der Durchführung technischer
Sportdisziplinen eine erhebliche Rolle (beispielsweise beim Diskuswurf oder im
Basketball). Die erhaltene Fähigkeit zur Rumpfdrehung muß deshalb auch bei der
korrekten Klassifizierung Berücksichtigung finden.
Die Einsatzfähigkeit der Rückenstreckmuskulatur muß aus der Vorbeugung aus dem Sitz
heraus überprüft werden, entweder im Rollstuhl oder mit gebeugten Knie- und
Hüftgelenken am Tischrand unter Unterstützung der Füsse, da hierdurch die funktionelle
Möglichkeit am ehesten überprüft werden kann.
Insbesondere in der Beurteilung der Rumpfmuskelstabilität erfolgen am ehesten
Fehlbeurteilungen, da viele Rollstuhlfahrer lernen, durch Trickbewegungen mangelnde
Innervationen auszugleichen, andererseits jedoch Trainingsmangel nicht vorhandene
Behinderungen vortäuschen kann. Durch entsprechende Abklassifizierung darf weder
der Sportler bestraft werden, der über gute Trickkompensationen verfügt, noch jener
Sportler "belohnt" werden, der untrainiert ist. Eine kritische Beobachtung der
Funktionsabläufe ist deshalb erforderlich, jedoch auch besonders schwierig und auf
einschlägige Erfahrungen angewiesen.
Hilfreich bei der Beurteilung ist die Beobachtung des Nabels bei der Kraftprüfung der
Bauchmuskulatur aus der Rückenlage heraus gegen Widerstand. Kommt es dabei zu
einer Aufwärtsverziehung des Nabels, kann rückgeschlossen werden, daß nur die obere
Bauchmuskulatur angespannt wird, verändert sich die Lage des Nabels jedoch nicht,
liegt entweder eine Anspannung der gesamten Bauchmuskulatur vor oder aber es erfolgt
überhaupt keine Innervation. Insbesondere bei Polio-Gelähmten ist auch die Beachtung
der Glutaealmuskulatur von Bedeutung, da die nicht selten zu beobachtende
Anspannbarkeit wesentlich zur Beckenstabilisierung beiträgt und damit auch zu einer
Steigerung der Sitzbalance, während bei Querschnittgelähmten die Anspannbarkeit der
Glutaealmuskulatur meistens fehlt.
Negativfaktoren bei Zusatzbehinderungen
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.13 -
Nicht selten werden die sportlichen Fähigkeiten im Rollstuhl erheblich durch negative
Zusatzfaktoren beeinflußt, nach den Regeln kann diesen zusätzlichen Störungen nur in
stark begrenztem Maße bei der Grundklassifizierung eine gerechte Beurteilung zuteil
werden, weshalb der Klassifizierer in besonderem Ausmaß gefordert ist, die funktionelle
Einbuße durch Zusatzstörungen richtig einzuordnen und zu berücksichtigen.
Die bei Querschnittgelähmten zu findenden Störungen durch Verlust der Sensibilität und
durch Spasmus werden teilweise durch die unterschiedliche Muskelpunktzahl in den
Klassen 4 - 6 berücksichtigt.
Nachfolgend werden einige der wichtigsten Störungen mit negativen Einflüssen
geschildert:
Spasmus
Spinale Spastik findet sich bei traumatischen Querschnittlähmungen ebenso wie bei
durch Krankheit verursachten Lähmungen, solange nicht das gesamte Rückenmark
distal der Läsionshöhe zerstört ist. Spinale Spastik ist auch bei MS-Kranken zu finden,
niemals besteht jedoch eine spinale Spastik bei Polio-Gelähmten wegen der völlig
verschiedenen Pathophysiologie. In der Spastik liegen zwar durchaus positive Aspekte,
in der Regel stört die Spastik die sportliche Durchführung jedoch eher, als daß sie positiv
genutzt werden kann. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Spasmus durch den
Betroffenen so beeinflusst werden, daß daraus eine funktionelle Nutzbarkeit,
beispielsweise bei der Stabilisierung eines Gelenkes, resultiert. Da Spasmus jedoch in
der Regel nicht steuerbar ist und gerade dann das höchste Maß erreichen kann, wenn
eine Entspannung für die Durchführung der gerade notwendigen Bewegung am besten
wäre, liegt für den Rollstuhlsportler im Spasmus weit eher ein Negativfaktor, zumal der
Spasmus sich unter Maximalanstrengung im sportlichen Wettkampf erheblich verstärken
kann.
Nicht selten muß deshalb der spastisch Gelähmte eine Fixation der Gliedmaßen durch
Anschnallen vornehmen. Hierzu wird im Abschnitt C.5. noch Stellung genommen.
Sensibilität
Störungen der Oberflächen- und Tiefensensibilität haben für den Rollstuhlsportler ganz
erhebliche Nachteile, da ihm die unbewußte Stellungskontrolle weder bei der
Überprüfung der Sitzposition noch bei der Stellungskontrolle im funktionellen Ablauf
einer Übung hilft. Auch beim Schwimmen macht sich der fehlende Lagesinn
ausserordentlich nachteilig bemerkbar. Hierdurch sind querschnittgelähmte Rollstuhlsportler gegenüber poliogelähmten oder gegenüber Sportlern mit anderen
Behinderungen wesentlich benachteiligt, da Sensibilitätsstörungen bei der Poliomyelitis
niemals vorkommen.
Die Bestimmung der sensiblen Grenze ist zwar hilfreich bei der Höhenlokalisation einer
Querschnittlähmung, sehr häufig stimmen jedoch die Läsionshöhen im Dermatom und
Myotom nicht überein, weshalb eine alleinige Bestimmung der Läsionshöhe durch die
sensible Grenze nicht durchgeführt werden darf. Es soll auch nicht unerwähnt bleiben,
daß querschnittgelähmte Rollstuhlsportler erhebliche, gelenknahe Knochenbrüche durch
z.B. Fallen aus dem Rollstuhl wegen des mangelnden Schmerzsinnes nicht bemerken,
weshalb nach Sportunfällen besonders sorgfältige klinische und ggf. röntgenologische
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.14 -
Untersuchungen erforderlich sind, um einen möglichen gelenknahen Knochenbruch
rechtzeitig zu entdecken und einer gezielten Behandlung zuzuführen.
Gelenkversteifungen und Deformitäten
Kontrakturen in den Gelenken, Deformierungen von Gliedmaßen oder der Wirbelsäule
können ganz erhebliche Auswirkungen auf die sportliche Durchführung haben. Bei
Vorliegen von Kontrakturen und Deformitäten der unterschiedlichsten Ausprägungen
muß deshalb unbedingt funktionell überprüft werden, welchen Einfluß die Deformität auf
die bestimmte Sportdisziplin funktionell hat.
Beispielsweise hat eine Spondylodese im oberen Sprunggelenk in Normalstellung bei
den meisten Sportarten im Rollstuhl keinerlei Einfluß, bei bestimmten Schwimmbewegungen wird der Wasserwiderstand jedoch erheblich erhöht, so daß eventuell eine
Schlechterstellung eintreten kann.
Auch Deformitäten der Wirbelsäule haben einen erheblichen Einfluß auf die Sitzstabilität.
Diese kann bei Kyphoskoliosen in bestimmten Fällen erhöht sein, in anderen Fällen
verschlechtert, je nach Ausmaß der Deformität. Bei Versteifungsoperationen der
Wirbelsäule ist zu überprüfen, ob hierdurch die Sitzstabilität verbessert wird, was häufig
zu finden sein wird, andererseits jedoch auch, ob dadurch die Drehfähigkeit des
Rumpfes so eingeschränkt wird, daß bestimmte Sportdisziplinen nur erschwert
ausgeführt werden können.
Amputationen
Auch Amputationen können die Sitzstabilität im Rollstuhl erheblich beeinflussen. Leicht
verständlich ist dies bei sehr hohen Oberschenkelamputationen oder gar
Exartikulationen im Hüftgelenk. Bei Vorliegen von Amputationen muß deshalb
unabhängig von der neurologischen Läsionshöhe die Sitzbalance funktionell ganz
besonders sorgfältig überprüft werden.
Erhebliche Stabilitätsprobleme können auch dann auftreten, wenn starke Kontrakturen
im Stumpfbereich vorliegen und damit eine ausreichende Sitzauflage nicht mehr
gewährleistet ist.
Hilfsmittel und Anschnallen
Manche Rollstuhlsportler benötigen ständig orthopädische Hilfsmittel, wodurch die
funktionellen Abläufe bei der Sportausübung erheblich verändert werden können. Wird
das Hilfsmittel im Sport eingesetzt, muß eine funktionelle Überprüfung des Ablaufes
durchgeführt werden mit angelegtem Hilfsmittel, um eine gerechte Klassifizierung
vornehmen zu können. Durch Benutzung von Stabilisierungskorsetts für die Wirbelsäule
beispielsweise wird die Sitzstabilität nicht unerheblich positiv beeinflußt, weshalb unter
Umständen mit Hilfsmittel eine andere Klassifizierung erfolgen müßte als ohne.
Funktionelle Vorteile können auch dadurch gewonnen werden, daß die Beine am
Rollstuhl angeschnallt werden. Unbedingt ist Anschnallen erforderlich, wenn eine so
starke Spastik vorliegt, daß sonst eine geregelte Ausübung der Sportdisziplin nicht
möglich wäre. Es wurde früher erbittert darüber gestritten, ob im Einzelfall die Erlaubnis
zum Anschnallen gegeben werden durfte oder nicht. Diese Streitigkeiten sind heute nicht
mehr notwendig, da nicht mehr das Anschnallen verwehrt wird, falls der einzelne Sportler
dies wünscht. Es darf dabei jedoch nicht übersehen werden, daß beim Anschnallen der
Beine am Rollstuhl auch bei Stürzen eine erhöhte Verletzungsgefahr vorliegt. Evtl.
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.15 -
Regulierungen über das Anschnallen finden sich bei den jeweiligen sporttechnischen
Regeln.
Sportartspezifische funktionelle Klassifizierung
Vorstehend wurde bereits immer wieder darauf hingewiesen, daß unter Berücksichtigung
der funktionellen Fähigkeiten bei ein und denselben Sportlern für verschiedene
Sportdisziplinen durchaus unterschiedliche Klasseneinteilungen erfolgen können. Dies
wird nur dann möglich sein, wenn der Klassifizierer über genügend Kenntnisse über die
Funktionsabläufe bei der jeweiligen Sportdisziplin verfügt und diese in das
Behinderungsbild einordnen kann. Funktionelle Klassifizierungen führen zu größerer
Gerechtigkeit in den sportlichen Wettkämpfen, häufig auch zu größeren funktionellen
Vergleichsgruppen, die das Wettkampfgeschehen interessanter gestalten und mehr
Sportlichkeit bieten, als dies der Fall wäre, wenn zahlreiche Kleinstwettkampfgruppen
gebildet würden, in denen nur 2 oder 3 Sportler gegeneinander in den Wettstreit träten.
Funktionelle Klassifizierungen sind der erste Schritt zu einer mehr funktionellen
Betrachtungsweise im Rollstuhlsport, wobei der Ausgangspunkt die Grundklassifizierung
zwar immer noch Berücksichtigung findet, wobei zum Teil eine neurologische
Untersuchung auch notwendig ist, trotzdem aber Abweichungen von einer statischen
Betrachtungsweise erlaubt.
Möglich wird diese Art der Klassifizierung nur dadurch, daß nicht nur einseitig
medizinisch untersucht wird, sondern der Sportler insbesondere bei der Durchführung
seiner sportlichen Disziplin kritisch beobachtet wird.
Funktionelle Klassifizierungssysteme
Aus dem unter Abschnitt C. 6. Gesagten geht bereits hervor, daß zusätzlich zu der
bisherigen Betrachtungsweise auch die sportartspezifische Funktionsanalyse notwendig
ist, um einen Gruppenvergleich im sportlichen Wettkampf nach den funktionellen
Möglichkeiten der einzelnen Wettkampfklassen durchführen zu können.
Exakte Analysen wurden für die Abläufe in den meisten Sportarten erarbeitet, die so
überzeugt haben, so daß heute die funktionellen Klassifizierungssysteme anerkannt
sind. Dabei spielte der deutsche Rollstuhlsport im Basketball, Fechten, Tischtennis,
Schwimmen und Wintersport eine Vorreiterrolle.
Funktionelle Klassifizierungssysteme bieten in allen Sportarten die Möglichkeit, auch
andere Behinderungsgruppen als Querschnitt- und Poliogelähmte in den Sportbetrieb
wettkampfmäßig zu integrieren.
Rollstuhl - Basketball
Klassifizierungsordnung RBB
BVV 21.06.1992 / BVV 25.02.96 / INFO FA RBB 12.96 und 03.97
gültig ab 01.05.1997
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.16 -
Neufassung 2001
§ 1 Klassifizierung / Zuständigkeit
1.1 Alle Mannschaften bzw. Vereine nehmen für neue Spieler (gemeint sind die
Spieler, die bisher keinen Spielerpass hatten) die Klassifizierung vor (Ausnahme s.
1.2). Diese wird mit der Meldung zum offiziellen Spielbetrieb dem jeweiligen
Spielleiter einer Liga mitgeteilt. Der Spielleiter gibt die Meldung an die
Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission weiter.
1.2 Die Einstufung eines Spielers als MB (Minimalbehinderter) kann nur durch die
Klassifizierungskommission vorgenommen werden.
§ 2 Veröffentlichung der Klassifizierungslisten
Die Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission bzw. der Verwalter der
Spielerdatei veröffentlicht die vollständige Liste der klassifizierten Spieler vor
Beginn der offiziellen Punktespiele, indem er jedem Spielleiter die Liste aller Spieler
der jeweiligen Liga zur Verfügung stellt. Dieser stellt sie den betr. Mannschaften zu.
Die Liste beinhaltet den Namen, den Punktwert und die verwendeten Hilfsmittel.
§ 3 Klassifizierung / Spielbetrieb
3.1 Eine vollständige Klassifizierung umfasst den Punktwert und die Liste der
verwendeten Hilfsmittel. Der Punktwert ist im Spielbetrieb gültig, solange keine
weiteren Hilfsmittel verwendet werden und solange über einen Protest- oder
Revisionsantrag nicht endgültig entschieden ist.
3.2 Der Einsatz zusätzlicher Hilfsmittel kann den Punktwert nach oben hin verändern,
falls das Hilfsmittel dem Spieler signifikante Vorteile gegenüber der vorherigen
Situation bringt. Daher ist vor der Verwendung zusätzlicher Hilfsmittel die
Entscheidung der Klassifizierungskommission herbeizuführen.
3.3 Ein Spieler darf im Spielbetrieb nur die Hilfsmittel (oder weniger) einsetzen, die auf
seinem Spielerpass eingetragen und vom Spielleiter abgezeichnet sind.
3.4 Die Spielerpunkte sind auf der Vorderseite des Spielerpasses, die Hilfsmittel auf
der Rückseite eingetragen. Die Teilnahme am Spielbetrieb setzt einen gültigen
Spielerpass voraus, dieser ist bei allen offiziellen Spielen dem 1. SR vorzulegen.
§ 4 Änderung der Klassifizierung
4.1 Jede Klassifizierung kann jederzeit nach oben korrigiert werden. Die Korrektur wird
dem Spielleiter mitgeteilt und in den offiziellen Spielerlisten vermerkt.
4.2 Eine Korrektur nach unten setzt immer einen offiziellen Protest voraus.
4.3 Eine internationale Klassifizierung gilt auch für den nationalen Spielbetrieb.
4.4 Ein Spieler, der zwei Jahre international nicht mehr aktiv war (2 Jahre nach seinem
letzten internationalen Einsatz), kann sowohl auf eigenen Antrag als auch auf
Grund eines Protestes neu eingestuft werden. Sollte er erneut international aktiv
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.17 -
werden, tritt automatisch die alte internationale Klassifizierung wieder in Kraft, so
dass § 4.3 unberührt bleibt.
§ 5 Protest gegen eine Klassifizierung
5.1 Protest gegen die Klassifizierung kann erheben, wer in irgend einer Form am
offiziellen Spielbetrieb des DRS teilnimmt, also alle Spieler, Trainer, Vereine und
Funktionsträger im FB.
5.2 Der Protest muss schriftlich bei der Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission
eingereicht werden (Vordrucke des Protestantrags verwenden - sh.
Gesamtausschreibung).
5.3 Mit jedem Protest wird eine Protestgebühr in Höhe von 25,- € fällig, außerdem ein
Kostenbeitrag in Höhe von 50,- €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 75,- € wird mit
Einreichen des Protests fällig. Eine Kopie der Überweisung des auf das Konto des
FA RBB eingezahlten Betrages ist dem Protestantrag beizulegen.
5.4 Lizensierte Klassifizierer des FB sind vom Kostenbeitrag 50,- € befreit, sofern es
sich nicht um Mitglieder des eigenen Vereins handelt. Die Protestgebühr in Höhe
von 25,- € ist in jedem Falle zu bezahlen.
5.5 Richtet sich der Protest gegen den Spieler eines anderen Vereins und ist der
Protest erfolgreich, so werden die Protestgebühr 25,- € und der Kostenbeitrag in
Höhe von 50,- € zurückerstattet. Die Gesamtkosten der Neuklassifizierung trägt der
Verein, gegen dessen Spieler das Protestverfahren eingeleitet wurde.
5.6 Richtet sich der Protest gegen einen Spieler des eigenen Vereins, so trägt der
Verein die Gesamtkosten des Protestverfahrens. Bei erfolgreichem Protest wird die
Protestgebühr in Höhe von 25,- € zurückerstattet. Der Kostenbeitrag von 50,- € wird
auf die Gesamtkosten angerechnet.
5.7 Die Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission oder der zuständige
Einsatzleiter (Nord / Süd) benennt nach Eingang des Protests einen oder mehrere
Klassifizierer zur Entscheidung über den Protest.
5.8 Die Klassifizierung erfolgt i.d.R. am nächsten möglichen Spieltag.
5.9 Die Entscheidung über eine korrigierte Punktzahl tritt am ersten Spieltag nach der
Klassifizierung in Kraft.
5.10 Die Entscheidung über den Protest wird unmittelbar nach der Klassifizierung
schriftlich dem jeweiligen Spieler durch den Klassifizierer mitgeteilt, mit Datum des
Poststempels des 1. Werktags nach der Klassifizierung auch der Geschäftsstelle
der Klassifizierungskommission und dem zuständigen Spielleiter, der einen neuen
Spielerpass ausstellt und die Spielerliste der Liga entsprechend ändert.
§ 6 Revision
6.1 Gegen die Entscheidung eines Klassifizierers kann Revision eingelegt werden. Der
Revisionsantrag ist an die Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission zu
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.18 -
richten. Dafür ist der Vordruck des Revisionsantrags (siehe Gesamtausschreibung)
zu verwenden. Der Revisionsantrag hat keine aufschiebende Wirkung.
6.2 Die Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission beauftragt nach Eingang aller
erforderlichen Unterlagen einen oder zwei erfahrene Klassifizierer mit der
Entscheidung über den Revisionsantrag
6.3 Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Antragsteller.
Vorab wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 100,- € fällig. Eine Kopie der
Überweisung des auf das Konto des FA RBB eingezahlten Betrages ist dem
Revisionsantrag beizufügen.
6.4 Der sonstige Verfahrensweg entspricht dem des Protestverfahrens.
VORSCHRIFTEN FÜR MINIMALE BEHINDERUNG
A. VORBEMERKUNG
Warum regelt die Klassifizierungskommission die Einstufung bzw. die Umklassifizierung
eines Spielers* zu einem Spieler mit Minimalbehinderung (MB)?
1.
Wenn deutsche Mannschaften mit „ihren“ MBs an internationalen Wettbewerben
teilnehmen, werden sie von den internationalen Klassifizierern häufig nicht als MBs
anerkannt. Daher brauchen wir in Deutschland ein Verfahren zur Einstufung von
MBs, das sich eng an die internationalen Vorschriften anlehnt. Dadurch dürften sich
die Chancen auf Anerkennung der Einstufung als MB erheblich verbessern, wenn
ein Spieler bei seinem ersten Einsatz auf internationaler Ebene das internationale
Klassifizierungsverfahren durchlaufen muss.
2. Es soll erreicht werden, dass sowohl die Vereinsmannschaften als auch die
Nationalmannschaften über eine qualifizierte Auslese an MBs verfügen können.
3. Der Einstufung als MB ist in Deutschland in Zukunft nur noch nach Prüfung
durch die Klassifizierungskommission möglich.
B. DEFINITION
1. Um als MB für die Wettkampfteilnahme an offiziellen DRS-Rollstuhl-Basketball
Spielen berechtigt zu sein, muss ein Spieler eine medizinisch diagnostizierte
Krankheit oder Behinderung haben, die zu einer permanenten,
mobilitätsbezogenen Einschränkung führt. Diese permanente physische
Behinderung muss zu einem wesentlichen oder totalen Funktionsverlust einer
oder mehrerer unterer Extremitäten führen.
Wenn aufgrund dieser funktionellen Einschränkungen der Spieler nicht in der
Lage ist, Basketball wie ein Nichtbehinderter zu spielen (d. h. er kann nicht
springen, laufen oder sich drehen wie ein nichtbehinderter Spieler), dann besteht
die Möglichkeit, für diesen Spieler bei der Klassifizierungskommission einen
Antrag auf Einstufung als MB zu stellen.
2. Beispiele für Krankheiten und Schädigungen, die zu permanenten Behinderungen
führen, und die die Berechtigungskriterien erfüllen, sind: Lähmung, Amputation,
röntgenologisch nachgewiesene Gliederkürzung, teilweise oder komplette
Gelenkversteifung oder Gelenkersatz. Solche körperlichen Behinderungen
müssen eine ständige Beeinträchtigung der funktionellen Mobilität sein.
Befunde wie eine Kontraktur des Bindegewebes, Instabilität der Bänder, Ödeme,
Inaktivitäts-Atrophie oder Symptome wie Schmerz oder Taubheit, ohne weitere
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.19 -
Berechtigungskriterien (wie oben erwähnt), werden nicht als permanente
physische Behinderung angesehen.
C. ANTRAGSVERFAHREN FÜR MINIMALE BEHINDERUNG
1. Will ein Spieler als MB eingestuft werden, so muss er eine ausreichende
schriftliche Dokumentation vorlegen, in der die Art, Entwicklung, Stabilität und
Prognose der physischen Behinderung detailliert aufgeführt sind und die speziell
darauf Bezug nimmt, wie die Bewegung und die motorischen Kontrollfunktionen
durch die Behinderung beeinträchtigt werden. Diese Dokumentation sollte Briefe und
Berichte umfassen, in denen Krankheitsgeschichte und objektive
Untersuchungsbefunde detailliert - mit Berichten über radiologische Untersuchungen
wie Computertomografie, magnetische Resonanzbilder, Elektromyographie,
Nervenleitungs-Untersuchungen oder andere diagnostische Tests, wie für die
medizinische Diagnose des einzelnen anwendbar - dargestellt sind.
2. Die Dokumentation ist nach Rücksprache an den Vorsitzenden der
Klassifizierungskommission zu senden. Ein DRS-Experte (i.d.R. ein spezialisierter
Arzt) wird von der Kommission beauftragt, den Fall des Spielers zu prüfen. Falls
notwendig, kann die medizinische Untersuchung des Spielers angeordnet werden.
3.a Liegen alle erforderlichen Unterlagen bei der Klassifizierungskommission vor, wird
die Kommission innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung treffen. Hat die
Kommission bis zu diesem Termin noch keine Entscheidung getroffen, so ist der
Spieler vorerst als MB spielberechtigt.
Sollte sich herausstellen, dass der Spieler die Mindestkriterien (wie unter B
beschrieben) nicht erfüllt, muss der Spieler sofort wieder als NB eingesetzt werden.
Die Entscheidung, die von der Klassifizierungskommission schriftlich mitgeteilt wird,
ist endgültig und gilt für alle nachfolgenden Spiele.
3.b Wenn der DRS-Klassifizierungsbeauftragte, i.d.R. ein spezialisierter Arzt, der mit
diesem Fall beauftragt wurde, entscheidet, dass das medizinische Gutachten
unzureichend ist, kann der Spieler nicht als MB eingesetzt werden, bis die von der
Kommission geforderten und nachzureichenden Unterlagen geprüft sind.
4. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Gesichtspunkte auftreten, ist ein
erneuter Antrag auf Einstufung als MB möglich.
D. Kosten
Die Kosten, die dem Spieler durch die Beschaffung und Übersendung des medizinischen
Gutachtens entstehen, sind von diesem selbst oder seinem Verein zu tragen, ebenfalls
die Kosten einer möglichen Nachuntersuchung durch den Vertrauensarzt des DRS.
Alle Postgebühren, die beim Versand der Unterlagen zwecks Bewertung durch den
beauftragten Arzt und bei der Rücksendung der durch den Spieler erbrachten
medizinischen Unterlagen an den Verein/den Spieler entstehen, werden vom FA RBB
getragen.
Deutscher Rollstuhl - Sportverband
Fachbereichsausschuss Rollstuhlbasketball
Duisburg, den 11.02.2001
Die Funktionelle Klassifizierung im Rollstuhl-Basketball wird beim ersten Eintritt in eine
Rollstuhl-Basketball-Mannschaft durch den eigenen Verein vorgenommen. Die
Klassifizierung wird in den Basketball-Spielerpaß eingetragen. Eine vollständige
Klassifizierung beinhaltet den Punktwert und die beim Rollstuhlbasketball benutzten
Hilfsmittel. Das genaue Verfahren regelt eine spezielle Klassifizierungsordnung für
Rollstuhlbasketball und die Spielordnung Rollstuhlbasketball.
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.20 -
Punktsystem
1-Punkt-Spieler





Läsion über Th 7 komplett
Mangelnde Sitzstabilität
Keine Torsion des Rumpfes
Hohe Rückenlehne zur Sicherung des Sitzes
Fehlende Rumpfverlagerung beim
Starten (nach vorn) und beim Bremsen
(nach hinten)
Sichern der Rumpfverlagerung bei
allen weiträumigen Bewegungen
(Ballkontrolle, Rebound) durch
Stützen, Schieben oder Halten mit
einer Hand am Rollstuhl oder den
Oberschenkeln
 Keine stabile Verbindung zwischen Oberkörper und den Hüften und damit dem
Rollstuhl; großer Nachteil bei allen Formen des Drückens gegen den Stuhl.
Kompensationsformen:
Niedriger Sitz; Beine hochgezogen; Rückenlehne aufgerichtet, um die günstigste
Startposition einzunehmen; Fixierungen an Hüfte und Beinen.
2-Punkte-Spieler
 Läsion unter Th 7 bis L 1 komplett
 Sitzbalance und Torsion des Rumpfes
bei aufrechtem Sitz
 Verliert die Balance beim Rumpfvorund seitbeugen
 Starkes Hohlkreuz beim Aufrichten
 Einschränkungen beim Starten und
Bremsen; (die Oberschenkel können
nicht aktiv am Sitz abstützen)
 Sichert die Rumpfstabilität beim
Rebound mit einer Hand
 Einsatz eines Armes bei allen
Aufrichtbewegungen (1-Pkt-Spieler
bei allen Rumpfverlagerungen)
Kompensationsformen:
Tiefe Sitzposition mit schräger Sitzfläche.
Hinweis: 1- und 2-Punkte-Spieler können nur
Hilfe der Arme das Gesäß vom Sitz abheben.
3-Punkte-Spieler
 Läsion unter L 1 bis L 5 komplett
STAND: 01 März 2003
mit
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.21 -
 Rumpfbewegungen und Sitzbalance
bei Vor- und Rückbeugen
 Balanceprobleme bei allen Seitbewegungen
 Sitzen in der Regel nicht auf
einem hohen Kissen
 Optimale Startposition des Rumpfes
 Einschränkungen beim Kampf um den
Ball und beim Rebound (im Vergleich
zum 4-Punkte-Spieler)
 Seitlich fallende Bälle werden mit
einer Hand gefangen, Beine können
nicht aktiv eingesetzt werden
Hinweise:
3-Punkte-Spieler benutzen häufig Beinschienen zur Verbesserung der Sitzstabilität und
Rumpfbeweglichkeit.
3-Punkte-Spieler können das Gesäß mit Hilfe der Oberschenkel vom Sitz abheben.
4-Punkte-Spieler
 Läsion unter S 1 bis S 5
komplett und inkomplett
 Rumpfbewegungen nach allen
Seiten, Einschränkungen
können nach einer Seite
bestehen
 Aktiver Einsatz eines oder
beider Beine
 Optimale Sitzposition
 Niedrige Rückenlehne
 Wegschieben oder Drücken des
Gegners mit eigenem Rollstuhl
gut möglich
 Abheben des Gesäßes vom Sitz und der Beine
von den Fußrasten
 Lenken und Bremsen mit den Oberschenkeln und den Füßen bei guten
Beinfunktionen möglich
 Bei kurzem Radstand und hohem Sitz auch leichtes Nach-vorn-Kippen auf die
Fußrasten möglich
4,5 Punkte Spieler
 Nichtbehinderte Spieler oder ihnen im Rollstuhl funktional gleich gestellte werden mit
4,5 Punkten eingestuft. Nichtbehinderte Spieler sind in Deutschland national
spielberechtigt; international nicht. Hier für ist das vorliegen einer
Minimalbehinderung notwendig.
Mannschaftspunkte:
Die Summe der 5 Feldspieler darf 14 Punkte nicht überschreiten.
STAND: 01 März 2003
Klassifizierung - 7.22 -
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Spieler mit Halbpunkten:
Spieler mit 1,5 / 2,5 / 3,5 Punkten sind Grenzfälle, die nicht eindeutig in eine der
Hauptkategorien eingestuft werden können. Spieler mit 4,5 Punkten sind Spieler mit
Minimalbehinderung. Fußgänger werden mit 4,5 Punkten eingestuft.
Bogenschießen
Behinderte Bogensportler sind oft in Vereinen mit Nichtbehinderten integriert und sie
starten auch in gemeinsamen Wettkämpfen. Für die Meisterschaften des DBS/DRS
gelten folgende Klassifizierungen:
1.Offene Klasse
Hier starten alle Sportler, die einen GbB von mindestens 30 % nachweisen können. Eine
Unterteilung nach Altersklassen erfolgt analog der Bogensportverbände im Sport der
Nichtbehinderten. Die offene Klasse ist für DRS – Sportler nicht relevant.
2. internationale Klassen
Hier können nur Sportler starten, die nach den Normen des internationalen
Behindertensports (IPC) zu klassifizieren sind, die also auch international eingesetzt
werden können und bspw. das minimale Handicap erfüllen.
Klassifizierung nach
ISMWSF
ISOD
ISMWSF
ISOD
ISMWSF
ISOD
ISMWSF
ISOD
Damen
Herren
Damen
Herren
Para
Tetra
Rollstuhl
Amp./LA
Rollstuhl
Amp./LA
Rollstuhl
Tetra
Rollstuhl
Para
E-Rollstuhl-Sport (E-Hockey)
1. Vorwort
1.1. Die Klassifizierung geht von folgenden Leitgedanken aus:
1.
2.
3.
Welche sportlichen Fertigkeiten sind für E-Hockey leistungsbestimmend?
Welche körperlichen Fähigkeiten bestimmen überhaupt diese sportlichen Fertigkeiten
mit?
Wie sind diese körperlichen Fähigkeiten zu beurteilen und zu staffeln?
 Wie sind sie im Spiel erkennbar/überprüfbar?
 Welche ”klaren” Grenzen gibt es zwischen den Klassifizierungsklassen?
1.2. Leistungsbestimmende Fertigkeiten sind (in Klammern aufgelistet nach der Größe der
Bedeutung):
1.
2.
3.
Ball schlagen (Schlaghärte, Schlaggenauigkeit, Reichweite).
Ball führen (Vorhand-Rückhand-Wechsel, Ballkontrolle durch Führung an
verschiedenen Seiten des Balles, Reichweite, Sichtfeld).
Ball abnehmen (Reichweite, Sichtfeld, Schlagarm-Kraft).
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
4.
Klassifizierung - 7.23 -
Rollstuhlsteuerung (Schnelligkeit, Genauigkeit der Steuerbewegung, Kontrolle am
Joystick).
1.3. Leistungsbestimmende Fähigkeiten sind:
1. Schlagarm (Schnellkraft, Koordination, Beweglichkeit).
2. Aktive Rumpf- und Kopfbeweglichkeit (Drehen, Vorbeugen, Seitenneigung).
3. Steuerbewegung am Joystick (Genauigkeit, Schnelligkeit).
1.4. Gefundene Klassifizierungskriterien sollten im Wettkampf überprüft werden können und
auch überprüft werden, um die Gefahr von Manipulationen zu reduzieren.
1.5. Die Klassifizierungskriterien sollten so einfach und durchsichtig werden wie möglich, ohne
dabei die Gerechtigkeit für individuelle Unterschiede und körperliche Fähigkeiten zu
vergessen.
1.6. Die grundsätzlichen Klassifizierungsklassen orientieren sich an Spielern mit
Muskelerkrankungen.
1.7. Behinderungsbedingte Beweglichkeits-, Koordinations- und Schnelligkeitsdefizite sind
ebenso entscheidende Faktoren für E-Hockey wie die Kraft, die nicht unberücksichtigt
bleiben dürfen, nur weil sie schwerer zu beurteilen sind. Gerade die Sportler mit
Cerebralparese finden im E-Hockey eine Nische und müssen bei einer Klassifizierung
mitbedacht werden.
2. Grundsätzliche Klassifizierungsklassen
2.1. Klasse 1: 1-Punkte-Spieler
Im Alltag ist der Spieler auf einen motorisierten Rollstuhl angewiesen. Er spielt mit einem
am Rollstuhl befestigten Schläger oder ohne Schläger. Seinen Rollstuhl kann er exakt
steuern. Sein Sichtfeld liegt zwischen 270 und 360 Grad.
2.2. Klasse 2: 2-Punkte-Spieler
Im Alltag ist der Spieler auf einen motorisierten Rollstuhl angewiesen. Er spielt mit einem
Schläger, der nicht am Rollstuhl befestigt ist. Bei der Schlagbewegung ist er zwingend auf
den Schwung seines Rollstuhls angewiesen, d. h. ein wirksamer Schlag auf das Tor ist nur
vom Torkreis möglich (max. 2 m effizient). Er führt den Ball mit seinem Schläger auf nur
einer Rollstuhlseite. Seinen Schläger kann er bestenfalls langsam und mühsam über den
Ball heben. Er kann seinen Schläger nicht mehr als ca. 90° um den Ball herumführen.
Seine Reichweite kann er nicht durch aktive Rumpfbewegungen vergrößern. Sein Sichtfeld
liegt zwischen 270 und 360 Grad.
2.3. Klasse 3: 3-Punkte-Spieler
Im Alltag ist der Spieler auf einen motorisierten Rollstuhl angewiesen. Er spielt mit einem
Schläger, der nicht am Rollstuhl befestigt ist. Bei der Schlagbewegung hat er noch einen
geringen Nutzen durch den Schwung seines Rollstuhls, d. h. ein wirksamer Schlag auf das
Tor ist auch von der Strafraumlinie möglich. Er führt den Ball mit seinem Schläger auf nur
einer Rollstuhlseite. Seinen Schläger kann er schnell über den Ball heben. Er kann seinen
Schläger nicht mehr als ca. 180° um den Ball herumführen. Seine Reichweite kann er
durch kleine aktive Rumpfbewegungen leicht vergrößern, allerdings ist er dabei in Kraft
oder Beweglichkeit eingeschränkt, d. h. die Reichweitenvergrößerung ist nicht nach allen
Richtungen gleich gut möglich. Sein Sichtfeld ist nicht eingeschränkt.
2.4. Klasse 4: 4-Punkte-Spieler
Im Alltag ist der Spieler auf einen motorisierten Rollstuhl angewiesen. Er spielt mit einem
Schläger, der nicht am Rollstuhl befestigt ist. Zur Ausführung einer Schlagbewegung ist er
in keiner Weise auf den Schwung seines Rollstuhls angewiesen. Er kann den Ball mit
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.24 -
seinem Schläger situationsabhängig auf zwei Rollstuhlseiten führen. Seinen Schläger kann
er sehr schnell über den Ball heben. Er kann seinen Schläger ca. 270° oder mehr um den
Ball herumführen. Seine Reichweite kann er durch aktive Rumpfbewegungen deutlich
vergrößern, es bleiben aber geringe Einschränkungen in der Kraft bzw. der Beweglichkeit
des Rumpfes oder der Benutzung beider Arme und Hände bei der
Reichweitenvergrößerung. Sein Sichtfeld ist nicht eingeschränkt.
2.5. Klasse 5: 5-Punkte-Spieler
Im Alltag ist der Spieler auf einen Aktiv-Rollstuhl angewiesen, der von seiner Muskelkraft
angetrieben wird. Einen motorisierten Rollstuhl benötigt er aber im Alltag nicht. Er hat
keine bedeutsamen Einschränkungen des Rumpfes, der Arme und Hände, so dass er BallAktionen auf allen Rollstuhlseiten ausführen kann. Seine Reichweite kann er dabei durch
aktive Rumpfbewegungen nach allen Richtungen weit vergrößern.
3. Weitere Klassifizierungsregelungen
3.1. Halbe-Punkte-Regelung:
1.
Kann ein Spieler nicht eindeutig einer Klassifizierungsklasse zugeordnet werden, d. h.
er steht quasi zwischen zwei Klassen, dann ergibt sich seine Klassifizierungspunktzahl
indem von der höheren der beiden Klassifizierungspunktzahlen 0,5 Punkte subtrahiert
werden.
2.
Erfüllt ein Spieler, bei dem keine koordinativen Bewegungsstörungen, z. B. aufgrund
einer Cerebralparese, vorliegen, nicht alle Voraussetzungen eines 1-Punkte-Spielers,
beträgt dessen Klassifizierungspunktzahl 0,5.
3.2. Vereinfachte CP-Regelung:
Liegt bei einem Spieler eine koordinative Bewegungsstörung vor, d. h. in der Regel eine
Cerebralparese, die ihn in den leistungsbestimmenden Fähigkeiten einschränkt, so ergibt
sich seine Klassifizierungspunktzahl indem von seiner gemäß 2. und 3.1. ermittelten
Klassifizierungspunktzahl ein Punkt abgezogen wird, es sei denn, er wurde gemäß 2. und
3.1. mit einer Klassifizierungspunktzahl von 1 bewertet, dann bekommt er nur 0,5 Punkte
abgezogen.
3.3. Zusätzliche Tests:
Mit zusätzlichen Tests kann ein Spieler außerhalb des Spielfeldes nach der Spielerbeobachtung genauer überprüft werden:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Ball schlagen (Härte, Rollstuhl-Einsatz …).
Geschwindigkeit, mit der der Schläger über den Ball gehoben werden kann (VorhandRückhand-Wechsel).
Schlägerblatt um den Ball führen (Wie viel Grad möglich?).
Geschwindigkeit, mit der der Joystick bewegt werden kann (vorwärts/rückwärts,
drehen).
Aktive Rumpfbewegungen (Vorbeugen, Seitenneigung, Drehen).
Sichtfeld (In welchem Bereich kann der Ball gesehen werden?).
3.4. Skizze zu den Rollstuhlseiten:
STAND: 01 März 2003
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Klassifizierung - 7.25 -
4. Wesentliche Unterschiede in den grundsätzlichen Klassifizierungsklassen
4.1. Klasse 1 zu Klasse 2:
Klasse 1 benutzt am Rollstuhl befestigten Schläger/kein Schläger, Klasse 2 benutzt nicht
am Rollstuhl befestigten Schläger.
4.2. Klasse 2 zu Klasse 3:
Klasse 2 schlägt nur am Torkreis auf das Tor, keine Rumpfbewegungen möglich. Klasse 3
schlägt auch von jenseits der Strafraumlinie auf das Tor und Rumpfbewegungen sind
möglich.
4.3. Klasse 3 zu Klasse 4:
Klasse 3 mit Ball-Aktionen auf einer Seite des Rollstuhls, Klasse 4 mit Ball-Aktionen auf
2 Seiten.
4.4. Klasse 4 zu Klasse 5:
Klasse 4 ist E-Rollstuhlfahrer im Alltag, Klasse 5 ist kein E-Rollstuhlfahrer im Alltag und
hat keine bedeutsamen Einschränkungen im Rumpf sowie den Armen und Händen.
5. Klassifizierungsdurchführung
5.1. Zuständigkeit und Definitionen
5.1.1. Jede Mannschaft bzw. jeder Verein klassifiziert ihre bzw. seine noch nicht
klassifizierten Spieler zunächst gemäß 2. und 3. selbst (Selbstklassifizierung). Die
dafür nötigen Unterlagen erhält eine Mannschaft bzw. ein Verein auf formlosen
Antrag beim Ausschuss „Regelwerk, Schiedsrichterwesen und Klassifizierung im
E-Hockey“ (kurz: RSK-E-Hockey) zugesandt. Die Unterlagen füllt jede
Mannschaft bzw. jeder Verein nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung
der sportlichen Fairness vollständig aus und schickt sie an die RSK-E-Hockey
zurück.
5.1.2. Klassifizierer werden von der RSK-E-Hockey ernannt, wenn sie erfolgreich an
einem Klassifizierungslehrgang des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport teilgenommen
haben. Solange noch kein Klassifizierungslehrgang durchgeführt wurde, werden die
Klassifizierer vom Vorstand des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport mit einfacher
Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und bleiben bis zu ihrer Abwahl durch den
Vorstand oder ihrer Amtsniederlegung im Amt.
5.1.3. Alle an die RSK-E-Hockey gerichteten Willenserklärungen, die die Klassifizierung
betreffen, sind an deren Vorsitzenden zu richten, sonst gelten sie als nicht erfolgt.
5.1.4. Bei nationalen Veranstaltungen (im Sinne von 5.1.6.) hat die nationale
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.26 -
Klassifizierung Vorrang, bei internationalen Veranstaltungen hat die internationale
Klassifizierung Vorrang.
5.1.5. Die Summe der Klassifizierungspunktzahlen der Spieler auf dem Feld darf bei
offiziellen Wettbewerbsspielen, vorbehaltlich der entsprechenden Regel im EHockey-Regelwerk, 11 Punkte nicht überschreiten.
5.1.6. Offizielle Wettbewerbsspiele sind alle Liga- und Pokalspiele des Fachbereichs ERollstuhl-Sport sowie alle Spiele bei vom Fachbereich E-Rollstuhl-Sport
veranstalteten Turnieren.
5.2. Klassifizierungsverfahren
5.2.1. Es wird zwischen Erstklassifizierung und Änderungsklassifizierung
unterschieden.
5.2.2. Erstklassifizierung
5.2.2.1. Sie besteht aus folgenden Schritten:
1.) Selbstklassifizierung,
2.) Überprüfung durch Klassifizierer,
3.) ggf. Protest gegen die Überprüfung.
Danach ist die Erstklassifizierung abgeschlossen.
5.2.2.2. Die Selbstklassifizierung erfolgt gemäß 5.1.1.
5.2.2.3. Überprüfung durch Klassifizierer
5.2.2.3.1. Die Überprüfung einer Selbstklassifizierung erfolgt durch zwei
Klassifizierer. Sie beobachten zunächst unabhängig voneinander
in einem offiziellen Wettbewerbsspiel unangekündigt den zu
überprüfenden Spieler. Unmittelbar anschließend findet ein
gemeinsames Klassifizierungsgespräch mit dem Spieler statt. Es
können gemäß 3.3. zusätzliche Tests durchgeführt werden.
5.2.2.3.2. Bei dem Klassifizierungsgespräch sowie bei zusätzlich
durchgeführten Tests kann der betroffene Spieler noch eine
weitere Person mitbringen.
5.2.2.3.3. Nach der Spielerbeobachtung, dem Klassifizierungsgespräch
und den evtl. durchgeführten zusätzlichen Tests vergleichen die
beiden Klassifizierer ihre für den überprüften Spieler
festgestellte Klassifizierungspunktzahl. Kommen beide zum
gleichen Ergebnis, ersetzt die von ihnen festgestellte
Klassifizierungspunktzahl die bisherige. Kommen beide zu
unterschiedlichen Ergebnissen und entspricht zumindest das
Ergebnis eines Klassifizierers der Klassifizierungspunktzahl aus
der Selbstklassifizierung, bleibt die bisherige
Klassifizierungspunktzahl bestehen. Kommen beide zu
unterschiedlichen Ergebnissen und entspricht kein Ergebnis
eines Klassifizierers der Klassifizierungspunktzahl aus der
Selbstklassifizierung, ergibt sich die Klassifizierungspunktzahl,
indem die von den Klassifizierern festgestellten
Klassifizierungspunkzahlen addiert und durch 2 dividiert
werden. Kommt es dann zu einer Klassifizierungspunktzahl, die
sich nicht ohne Rest durch 0,5 teilen lässt, muss zusätzlich noch
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.27 -
auf die nächste durch 0,5 ohne Rest teilbare
Klassifizierungspunktzahl aufgerundet werden. Beispiel: 2,5 und
3 Punkte ergäben 2,75 Punkte, die dann auf 3 Punkte
aufgerundet würden.
5.2.2.3.4. Die Mannschaft bzw. der Verein des überprüften Spielers sowie
die RSK-E-Hockey sind binnen 7 Tagen nach der
Spielerbeobachtung über das Ergebnis der Überprüfung
schriftlich oder per Email zu informieren.
5.2.2.3.5. Die für die Überprüfung vorgesehenen Klassifizierer werden
von der RSK-E-Hockey bestimmt und darüber unverzüglich
informiert. Beide stimmen den Überprüfungstermin
untereinander eigenverantwortlich ab.
5.2.2.3.6. Die von einer Mannschaft bzw. von einem Verein selbst
klassifizierten Spieler sollen so schnell wie möglich überprüft
werden.
5.2.2.4. Protest gegen die Überprüfung
5.2.2.4.1. Ist ein Spieler mit dem Ergebnis der Überprüfung seiner
Klassifizierungspunktzahl nicht einverstanden, kann er
innerhalb 30 Tagen nach dem seiner Mannschaft bzw. seinem
Verein das Überprüfungsergebnis zugegangen ist bei der RSKE-Hockey Protest einlegen.
5.2.2.4.2. Der Protest ist schriftlich zu formulieren und eine Protestgebühr
von 50 EUR auf das Bankkonto des Fachbereichs E-RollstuhlSport einzuzahlen, um gültig zu sein. Eine entsprechende Kopie
des Überweisungsauftrages ist beizufügen. Ergibt sich nach
Abschluss des Protestverfahrens für den Protestierenden eine
andere als die bisherige Klassifizierungspunktzahl, wird ihm die
entrichtete Gebühr zurückerstattet.
5.2.2.4.3. Die Punkte 5.2.2.3.1. bis 5.2.2.3.4. sind bei der Bearbeitung des
Protestes analog anzuwenden.
5.2.2.4.4. Die für die Bearbeitung des Protestes vorgesehenen
Klassifizierer werden von der RSK-E-Hockey bestimmt und
darüber unverzüglich informiert. Sie dürfen nicht bereits an der
Überprüfung der Selbstklassifizierung des Protest einlegenden
Spielers beteiligt gewesen sein. Beide stimmen das weitere
Vorgehen untereinander eigenverantwortlich ab.
5.2.2.4.5. Die Bearbeitung des Protestes soll beim nächsten offiziellen
Wettbewerbsspiel der Mannschaft bzw. des Vereines des Protest
einlegenden Spielers, bei dem er zum Einsatz kommt, erfolgen
und so schnell wie möglich abgeschlossen werden.
5.2.2.5. Ist die Klassifizierungspunktzahl eines Spielers am Ende der
Erstklassifizierung um 2,5 oder mehr Punkte höher als die
Klassifizierungspunktzahl aus der Selbstklassifizierung, wird grundsätzlich
ein Täuschungsversuch unterstellt, der gemäß 5.8. zu ahnden ist.
5.2.3. Änderungsklassifizierung
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.28 -
5.2.3.1. Ist irgendeine Mannschaft bzw. irgendein Verein mit der
Klassifizierungspunktzahl irgendeines Spielers nicht einverstanden, kann
sie/er eine Änderungsklassifizierung bei der RSK-E-Hockey beantragen.
Antragsberechtigt sind alle Mannschaften bzw. Vereine, die Mitglied des
Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport des DRS sind.
5.2.3.2. Der Antrag ist schriftlich zu formulieren und eine Gebühr von 50 EUR auf
das Bankkonto des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport einzuzahlen. Der
Antrag muss mindestens folgende Punkte enthalten: 1.) den Namen des
Spielers, dessen Klassifizierungspunktzahl nach Ansicht des
Antragsstellers geändert werden muss,
2.) die für richtig gehaltene Klassifizierungspunktzahl mit Begründung,
warum sich durch die Änderungsklassifizierung eine andere als die
bisherige Klassifizierungspunktzahl ergeben soll sowie
3.) den Namen der antragsstellenden Mannschaft bzw. des
antragsstellenden Vereines.
Eine entsprechende Kopie des Überweisungsauftrages ist beizufügen.
Ergibt sich auf Grund der Änderungsklassifizierung für den davon
betroffenen Spieler eine andere als die bisherige
Klassifizierungspunktzahl, wird der die Änderungsklassifizierung
beantragenden Mannschaft bzw. dem die Änderungsklassifizierung
beantragenden Verein die entrichtete Gebühr zurückerstattet.
5.2.3.3. Die Änderungsklassifizierung erfolgt durch zwei Klassifizierer. Sie
beobachten zunächst unabhängig voneinander in einem offiziellen
Wettbewerbsspiel unangekündigt den von der Änderungsklassifizierung
betroffenen Spieler. Unmittelbar anschließend findet ein gemeinsames
Klassifizierungsgespräch mit dem Spieler statt und es können gemäß 3.3.
zusätzliche Tests durchgeführt werden.
5.2.3.4. Bei dem Klassifizierungsgespräch sowie bei zusätzlich durchgeführten
Tests kann der betroffene Spieler noch eine weitere Person mitbringen.
5.2.3.5. Nach der Spielerbeobachtung, dem Klassifizierungsgespräch und den evtl.
durchgeführten zusätzlichen Tests vergleichen die beiden Klassifizierer
ihre für den von der Änderungsklassifizierung betroffenen Spieler
festgestellte Klassifizierungspunktzahl. Kommen beide zum gleichen
Ergebnis, ersetzt die von ihnen festgestellte Klassifizierungspunktzahl die
bisherige. Kommen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen und entspricht
zumindest das Ergebnis eines Klassifizierers der bisherigen
Klassifizierungspunktzahl, bleibt die bisherige Klassifizierungspunktzahl
bestehen. Kommen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen und entspricht
kein Ergebnis eines Klassifizierers der bisherigen
Klassifizierungspunktzahl, ergibt sich die Klassifizierungspunktzahl,
indem die von den Klassifizierern festgestellten
Klassifizierungspunktzahlen addiert und durch 2 dividiert werden. Kommt
es dann zu einer Klassifizierungspunktzahl, die sich nicht ohne Rest durch
0,5 teilen lässt, muss zusätzlich noch auf die nächste durch 0,5 ohne Rest
teilbare Klassifizierungspunktzahl aufgerundet werden.
5.2.3.6. Die Mannschaft bzw. der Verein des von der Änderungsklassifizierung
betroffenen Spielers, der Antragssteller sowie die RSK-E-Hockey sind
über das Ergebnis der Änderungsklassifizierung binnen 7 Tagen nach der
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.29 -
Spielerbeobachtung schriftlich oder per Email zu informieren.
5.2.3.7. Die für die Änderungsklassifizierung vorgesehenen Klassifizierer werden
von der RSK-E-Hockey bestimmt und darüber unverzüglich informiert.
Sie sollten möglichst nicht bereits an der Erstklassifizierung oder einer
vorhergegangenen Änderungsklassifizierung des Spielers beteiligt gewesen
sein. Beide stimmen das weitere Vorgehen untereinander
eigenverantwortlich ab.
5.2.3.8. Die Änderungsklassifizierung soll beim nächsten offiziellen
Wettbewerbsspiel der Mannschaft bzw. des Vereines des von der
Änderungsklassifizierung betroffenen Spielers, bei dem er zum Einsatz
kommt, durchgeführt und so schnell wie möglich abgeschlossen werden.
5.2.3.9. Gilt eine Klassifizierung als „Nicht permanent“, ist bei einer
Änderungsklassifizierung entgegen 5.2.3.2. nur eine Gebühr in Höhe von
25 EUR zu entrichten, sofern der Gebühren- und Strafenkatalog für EHockey des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport dafür keine andere
Gebührenhöhe vorschreibt.
5.2.3.10. Wird eine Änderungsklassifizierung von einer Mannschaft bzw. von einem
Verein für einen eigenen Spieler beantragt und mit einem zusätzlichen
bzw. anderen als im Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey
eingetragenen - zukünftig verwendeten - punktzahlrelevanten Hilfsmittel
begründet, ist entgegen 5.2.3.2. keine Gebühr zu entrichten, es sei denn,
der Gebühren- und Strafenkatalog für E-Hockey des Fachbereichs ERollstuhl-Sport schreibt dafür doch eine Gebühr vor.
5.3. Hilfsmittel
5.3.1. Bei Hilfsmitteln ist zwischen punktzahlrelevanten und sonstigen Hilfsmitteln zu
unterscheiden.
5.3.1.1. Punktzahlrelevante Hilfsmittel
5.3.1.1.1. Punktzahlrelevante Hilfsmittel sind Hilfsmittel, deren
Verwendung während des Spieles sich nach Ansicht zumindest
eines Klassifizierers positiv oder negativ auf die
Klassifizierungspunktzahl des Spielers auswirkt.
5.3.1.1.2. „Negative punktzahlrelevante Hilfsmittel“ müssen besonders
vermerkt werden, d. h. wenn ein Spieler durch ein Hilfsmittel in
seiner Spielfähigkeit eingeschränkt wird. Bsp.: Durch die
Verwendung eines 3-Punkt-Hosenträgergurts, kann sich der
Spieler nicht mehr weit nach vorne oder zur Seite beugen,
obwohl er dies ohne den Gurt könnte. Dies ist im Hinblick auf
5.3.5. relevant.
5.3.1.1.3. Zu den punktzahlrelevanten Hilfsmitteln gehören insbesondere
elastische und unelastische Binden, Manschetten, 3- und 4Punkt-Gurte, Kopfgurte sowie Sonderanfertigungen von
Handschlägern bzw. Handschläger mit Schlaufen.
5.3.1.1.4. Punktzahlrelevante Hilfsmittel müssen ins
Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey für einen Spieler
eingetragen werden. „Negative punktzahlrelevante Hilfsmittel“
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.30 -
sind dort entsprechend kenntlich zu machen.
5.3.1.2. Sonstige Hilfsmittel
5.3.1.2.1. Sonstige Hilfsmittel sind Hilfsmittel, deren Verwendung nach
Ansicht beider Klassifizierer keinen Einfluss auf die
Klassifizierungspunktzahl des Spielers haben.
5.3.1.2.2. Insbesondere Fuß- und Rammschutzvorrichtungen und einfache
Beckengurte sind sonstige Hilfsmittel.
5.3.1.2.3. Sonstige Hilfsmittel werden nicht ins
Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey für einen Spieler
eingetragen.
5.3.2. Der während des Spieles verwendete, motorisierte Rollstuhl sowie der am Rollstuhl
befestigte Schläger oder ein nicht am Rollstuhl befestigter Schläger, der keine
Sonderanfertigung ist, zählen nicht als Hilfsmittel.
5.3.3. Auf Hilfsmittel, die ein Spieler während der Spielerbeobachtung verwendet hat, hat
der Spieler die Klassifizierer im Klassifizierungsgespräch unaufgefordert
hinzuweisen.
5.3.4. Die komplette Erstklassifizierung bzw. eine Änderungsklassifizierung muss mit
den vom Spieler während eines Spieles normalerweise verwendeten
punktzahlrelevanten Hilfsmitteln durchgeführt worden sein. Stellt sich im
Nachhinein heraus, dass dies nicht der Fall war, muss der Spieler von der RSK-EHockey mit einer Strafgebühr in Höhe von 50 EUR belegt werden, sofern der
Gebühren- und Strafenkatalog für E-Hockey des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport
dafür keine andere Gebührenhöhe vorschreibt. Zudem muss die Klassifizierung
komplett wiederholt werden.
5.3.5. Wenn ein Spieler die im Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey eingetragenen
Hilfsmittel während eines offiziellen Wettbewerbsspieles aus zwingenden Gründen
nicht benutzt, ist er solange nicht mehr spielberechtigt, bis er dies einem das Spiel
leitenden Schiedsrichter gemeldet hat. Handelt es sich um ein „negatives
punktzahlrelevantes Hilfsmittel“, steigt die Klassifizierungspunktzahl für diesen
Spieler – vorbehaltlich anders lautender Regelungen im E-Hockey-Regelwerk – um
einen Punkt in diesem Spiel. Bei positiven Hilfsmitteln bleibt die
Klassifizierungspunktzahl bestehen.
5.3.6. Ein Spieler, der seit der letzten Klassifizierung während eines offiziellen
Wettbewerbspieles zusätzliche bzw. andere punktzahlrelevante Hilfsmittel
einsetzen will als für ihn im Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey eingetragen
oder der seit der letzten Klassifizierung während eines offiziellen
Wettbewerbspieles statt einen am Rollstuhl befestigten Schläger einen nicht am
Rollstuhl befestigten Schläger einsetzen will, darf dies nur, nachdem seine
Mannschaft bzw. sein Verein eine Änderungsklassifizierung für ihn bei der RSK-EHockey beantragt hat. Die RSK-E-Hockey hat der Mannschaft bzw. dem Verein die
Antragsstellung unverzüglich schriftlich zu bescheinigen. Vor Spielbeginn muss die
Mannschaft bzw. der Verein für den betroffenen Spieler die Bescheinigung einem
das Spiel leitenden Schiedsrichter unaufgefordert vorlegen. Die Bescheinigung ist
solange gültig, bis die Änderungsklassifizierung abgeschlossen ist. Die
Klassifizierungspunktzahl erhöht sich für diesen Spieler – vorbehaltlich anders
lautender Regelungen im E-Hockey-Regelwerk – um einen Punkt in diesem Spiel.
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.31 -
5.4. Dokumentation und Veröffentlichung
5.4.1. Bei der Klassifizierung ist ein Zusatz „nicht permanent“ zu machen, wenn zu
erwarten ist, dass sich die Behinderung und dadurch die Klassifizierungspunkzahl
verändert, z. B. bei Multipler Sklerose, fortschreitender Muskeldystrophie usw.
5.4.2. Die RSK-E-Hockey führt ein Klassifizierungsverzeichnis über alle klassifizierten
Spieler. Das Verzeichnis beinhaltet für alle klassifizierten Spieler den Vor- und
Zunamen, die Klassifizierungspunktzahl, die Vereinszugehörigkeit, alle
punktzahlrelevanten Hilfsmittel und ggf. den Zusatz „Nicht permanent“. Neu
klassifizierte Spieler sind dort unverzüglich aufzunehmen. Eine Änderung der
Klassifizierungspunktzahl oder eine sonstige Veränderung bei einem Spieler ist
dort ebenfalls unverzüglich einzutragen.
5.4.3. Das Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey ist auf der offiziellen Homepage des
Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport zu veröffentlichen und stets zu aktualisieren.
5.4.4. Die RSK-E-Hockey führt eine Statistik über die Verteilung der Spieler auf die
verschiedenen Klassifizierungspunktzahlen.
5.4.5. Bei offiziellen Wettbewerbsspielen hat der Ausrichter 7 bis 14 Tage vor dem Tag
ihrer Austragung, bzw. bei mehrtägigen Turnieren vor dem ersten Turnierspieltag,
eine Abschrift des Klassifizierungsverzeichnisses für E-Hockey bei der RSK-EHockey anzufordern. Die dem Ausrichter unverzüglich nach dem Zugang der
Anforderung bei der RSK-E-Hockey zuzusendende Abschrift des
Klassifizierungsverzeichnisses für E-Hockey ist für den Tag der Durchführung
dieser Wettbewerbsspiele bzw. bei mehrtägigen Turnieren für alle
Wettbewerbsspiele der angesetzten Turnierspieltage maßgebend, selbst dann, wenn
sich zwischenzeitlich oder an einem dieser Spieltage Änderungen im
Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey (einschließlich der Veränderung der
Klassifizierungspunktzahl eines Spielers!) ergeben sollten. Die Zusendung der
Abschrift erfolgt i. d. R. per Email. Die Abschrift ist in der Nähe des Spielfeldes
auszuhängen oder auszulegen.
5.5. Aussagen eines Spielers gegenüber den Klassifizierern im Klassifizierungsverfahren, sind
– soweit sie nicht in offiziellen Dokumenten veröffentlicht sind – von den Klassifizierern
vertraulich zu behandeln.
5.6. Ist aufgrund einer Änderung in dieser Klassifizierungsordnung eine neue Klassifizierung
für einen Spieler notwendig, erfolgt diese entsprechend einer Erstklassifizierung gemäß
5.2.2.
5.7. Nach abgeschlossener Erstklassifizierung ist eine Klassifizierungspunktzahl eines Spielers
nur noch durch eine Änderungsklassifizierung veränderbar.
5.8. Sofern in dieser Klassifizierungsordnung nichts anderes bestimmt ist, sind
Täuschungsversuche entsprechend dem Gebühren- und Strafenkatalog für E-Hockey des
Fachbereich E-Rollstuhl-Sport zu ahnden.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Jede Veränderung oder Ergänzung der in der Klassifizierungsordnung für E-Hockey
getroffenen Regelungen bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des
Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport. Die Stimmen können auch per Post oder Email abgegeben
werden. Die Abstimmung ist in diesen Fällen nicht geheim. Die Durchführung der
Abstimmung obliegt dem Vorstand des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport und soll möglichst
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.32 -
zügig erfolgen.
6.2. Falls vom Fachbereich E-Rollstuhl-Sport ein bestimmter Zeitraum als Spielsaison für EHockey festgelegt ist, werden Änderungen und Ergänzungen der in der
Klassifizierungsordnung für E-Hockey getroffenen Regelungen, die während einer
laufenden E-Hockey-Spielsaison beschlossen wurden, erst zu Beginn der nächsten
Spielsaison wirksam.
6.3. Änderungs- und/oder Ergänzungsanträge, die diese Klassifizierungsordnung betreffen, sind
immer erst an die RSK-E-Hockey zu richten. Antragsberechtigt sind ausschließlich die
Mitglieder, Klassifizierer und Vorstandsmitglieder des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport. Als
berechtigte Änderungsanträge gelten nur solche, die begründet sind und den genauen
Wortlaut der alten und/oder neuen Regelung (mit Nummer) enthalten.
6.4. Über einzelne Klassifizierungsangelegenheiten, die durch diese Klassifizierungsordnung
nicht geregelt werden, entscheidet die RSK-E-Hockey per Mehrheitsbeschluss seiner
Mitglieder.
7. Inkrafttreten
Die Klassifizierungsordnung für E-Hockey wurde von der Fachbereichsversammlung des
Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport des DRS am 22.05.2004 beschlossen und tritt ab dem
01.06.2004 in Kraft.
Fechten
Funktionelle Behinderungsprofile der Fechtklassen: Hinweis: Bei der Klassifizierung
wird der Nichtfechtarm nicht mit einbezogen!
Klasse Behinderung
Fechter ohne aktive Sitzbalance und stark betroffenem Fechtarm. Keine
C
funktionelle Ellbogenextension und keine Handfunktion, vergleichbar mit
kompletten Tetraplegikern unterhalb C 5/6. Die Waffe wird mit einer Bandage
fixiert.
Fechter ohne Sitzbalance und mit betroffenem Fechtarm. Funktionelle
Ellbogenextension vorhanden, keine funktionelle Fingerflexion. Die Waffe wird
mit einer Bandage fixiert. Vergleichbar mit Tetraplegikern komplett unterhalb C
7/8, oder inkomplette Tetraplegikern oder Fechtern mit vergleichbaren
Behinderungen, welche anhand ihrer funktionellen Fähigkeiten des Fechtarmes
klassifiziert werden.
Fechter mit schlechter bis mäßiger Sitzbalance, Paraplegiker Th1- Th8 und mit
B
voll funktionsfähigem Fechtarm, oder in Fällen von inkompletten Tetraplegikern
mit guter Sitzbalance und funktionell wenig betroffenem Fechtarm.
Fechter mit guter Sitzbalance des Rumpfes, aber ohne Unterstützung der Beine,
A
Paraplegiker Th9 - L2 und einem nicht eingeschränktem Fechtarm. Außerdem
Fechter mit inkompletten Läsionen oberhalb Th10, oder anderen vergleichbaren
Behinderungen mit mäßiger Sitzbalance des Rumpfes und mit Unterstützung der
Beine, oder beidseitig Oberschenkelamputierte mit kurzen Stümpfen.
Fechter mit guter Sitzbalance und mit Unterstützung der Beine, Paraplegiker L3
oder vergleichbare Behinderungen mit nicht eingeschränktem Fechtarm.
Minimalbehinderung:
STAND: 01 März 2003
Klassifizierung - 7.33 -
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Funktionelle Behinderung eines Beines, vergleichbar mit einer Unterschenkelamputation. Bei Cerebralparetikern (CP) kann ein Praxistest vonnöten sein, um die
Fähigkeit zum Fechten zu überprüfen.
Handbike
Kurzverson der Klassifizierung der Handbiker
(abgeleitet vom IPC-Handbook Section IV, Chapter 4, updated April 2002)

Division A: TetraplegikerInnen (HC 1 + 2)

Division B: ParaplegikerInnen bis Th 9/10 (HC 3+4+5)
Division C: ParaplegikerInnen von Th 11 bis L4, Amputierte, alle anderen (HC 6+7+8)
Leichtathletik
Gültig ab 1998
Wurfdisziplinen (F = Field)
KLASSE WETTBEWERB GRUNDKLASSE
F 50
F 51
(F1)
F 52
(F2)
F 53
(F3)
F 54
(F4)
F 55
(F5)
F 56
(F6)
F 57
(F7)
F 58
(F8)
Keulenwurf
Diskuswurf
Keulenwurf
Diskuswurf
Kugelstoßen
Diskuswurf
Speerwurf
Wie vor
Wie vor
Wie vor
Wie vor
Wie vor
Wie vor
NEUROLOGISCHE Andere
STUFE
Behinderungen
CP 2
I A komplett
C6
I B komplett
I A inkomplett
C7
I C komplett
I B inkomplett
I C inkomplett
II
III oben
III unten
IV oben
IV unten
V oben
V unten
VI
VI;SITZENDE
ATHLETEN MAX. 70
PUNKTE IN DEN
UNTEREN
GLIEDMASSEN
C8
Th 1/Th 7
Th 8/L 1
L 2/L 5
S 1/S 2
CP 2
LAF 1
CP 2 + 3
LAF 1
CP 3
LAF 2
CP 3 + 4
LAF 3
CP 4
LAF 3
CP 4/5, LAF 3
A1<1/2, A9
CP 5, LAF 3
A1>1/2, A9
LAF 3,4
A 2, 3, 9
Klasseneinteilung beim Rollstuhlschnellfahren (T = Track)
Klasse
T 50
T 51 (T1)
T 52 (T2a)
Grundklasse
Neurologische Stufe
CP 2
C 6 + CP 3 obere + LAT1
C 7 + CP 3 untere +LAT1
IA
I A inkomplett; I B
STAND: 01 März 2003
Klassifizierung - 7.34 -
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
T 53 (T2b)
T 54
T 55 (T4)
I B inkomplett; I C
I C inkomplett;II; III obere
III; IV; V; VI
C 8 + CP 4 obere + LAT1
Th1-Th7 + CP4/5 + LAT 2
Th8 - S2 + Amputierte +
CP 4/5 + LAT 2 + A 2,3,4
Powerlifting (Gewichtheben)
Klassifizierungseinteilungseinteilung der Gewichtsklassen
im Gewichtheben
der Abteilungen DBS/DRS
Männer
48,000 kg
Frauen
40,000 kg
Gewichtsklasse von
48,001 kg – 52,000 kg
40,001 kg – 44,000 kg
Gewichtsklasse von
52,001 kg – 56,000 kg
44,001 kg – 48,000 kg
Gewichtsklasse von
Gewichtsklasse von
Gewichtsklasse von
Gewichtsklasse von
56,001 kg – 60,000 kg
60,001 kg – 67,500 kg
67,501 kg – 75,000 kg
75,001 kg – 82,500 kg
48,001 kg – 52,000 kg
52,001 kg – 56,000 kg
56,001 kg – 60,000 kg
60,001 kg – 67,500 kg
Gewichtsklasse von
82,501 kg – 90,000 kg
67,501 kg – 75,000 kg
Gewichtsklasse von
Gewichtsklasse
90,001 kg – 100,000 kg
über 100,000 kg
75,001 kg – 82,500 kg
über 82,501 kg
Gewichtsklasse bis
Rollstuhl - Rugby
I Einführung
1. Sinn und Zweck der Spieler-Klassifizierung Rollstuhl-Rugby
Die Spieler-Klassifizierung Rollstuhl-Rugby sichert die Teilnahme auch körperlich
schwerer behinderte Spieler auf allen Ebenen des Wettkampfsportes RollstuhlRugby. Die Klassifizierung ist gültig für alle Körperbehinderten, unabhängig von
der Art der Behinderung, die zumindest einen Rollstuhl selbstständig bewegen
können und maximal dem Funktionsprofil eines komplett und symmetrisch
gelähmten Tetraplegikers (Läsion C8 komplett) entsprechen.
Die Klassifizierungskommission ist verantwortlich für die Durchführung und
Erfüllung dieser Aufgabe.
2. Grundsätze der Spieler-Klassifizierung Rollstuhl-Rugby
2.1. Der Spieler-Klassifizierung Rollstuhl-Rugby liegt die Beobachtung zu Grunde,
dass erfahrene Spieler eine sehr gute Wahrnehmung besitzen, ihr Handicap
und das ihrer Mitspieler Rollstuhl-Rugby zu spielen einschätzen können.
2.2. Dem Spieler wird ein Höchstmaß an objektiver Beurteilung zugesichert. Die
Klassifizierer beobachten unabhängig voneinander. Bei der
Entscheidungsfindung (Protest und Revision) werden die vorangegangenen
Informationen zur Klassifizierung des Spielers mitbewertet.
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.35 -
2.3. Im Zweifel, der darin belegt ist, dass einer der beiden Klassifizierer den
Vorschlag des Spielers akzeptiert, gilt der Vorschlag des Spielers. Dies
bedeutet für die Klassifizierung, dass
- auf jeder Instanz des Verfahrens zwei Klassifizierer entscheiden
- die Entscheidung der Klassifizierer einstimmig sein muss, um den
Vorschlag des Spielers zu ändern
- ein Spieler erneut beobachtet werden muss, wenn sich die Klassifizierer
zwar einig sind über ein Änderung aber noch nicht über die Punktzahl
3. Selbstverständnis der Klassifizierer
Autorisierte Klassifizierer bearbeiten die Erst-Klassifzierung sowie Protest und
Revisionsverfahren. Der autorisierte Klassifizierer sollte in der Lage sein, eine
Klassifizierung in medizinischer, funktionelle und rugbyspezifischer Weise den
Spielern zu erklären (in Worte fassen).
Aussagen und Entscheidungen, soweit nicht in den offiziellen
Dokumenten veröffentlicht, werden von den Klassifizierern vertraulich
behandelt.
II Klassifizierungsregeln
§1 Klassifizierung / Zuständigkeit
1.1 Alle Mannschaften bzw. Vereine nehmen für neue Spieler (Spieler, die
bisher keinen Spielerpass haben) die Klassifizierung vor. Diese wird mit der
Meldung zum offiziellen Spielbetrieb dem jeweiligen Spieler mitgeteilt. Der
Spielleiter gibt die Meldung an die Klassifizierungskommission weiter.
Neue
Spieler
können
jederzeit
nachgemeldet
werden
Gesamtausschreibung)
(s.
1.2 Für Basisliga und die Bundesliga sind autorisierte Klassifizier zuständig (Liste
s. Anhang)
1.3
Autorisierte Klassifizierer (s. Anhang) werden von der Kommission ernannt.
Voraussetzung für die Ernennung ist die erfolgreiche Teilnahme an
einem Klassifizierungslehrgang.
§2 Klassifizierungsverfahren
2.1 Stufen der Klassifizierung:
1. Selbstklassifizierung incl. Überprüfung durch autorisierte Klassifizierer
2. Protest
3. Revision
Danach ist die Klassifizierung abgeschlossen; Ausnahme: §4
2.2 Vorgehensweise in der Klassifizierung
o Spieler schlägt vor
o Beobachtung auf dem Spielfeld durch 2 Klassifizierer
o Klassifizierer beobachten unabhängig voneinander
o Klassifizierungsdialog mit dem Spieler
o Bei Zweifeln in der Einschätzung können eine medizinisch-funktionelle
Prüfung und eine weitere Spielbeobachtung durchgeführt werden.
o Die Entscheidung der beiden Klassifizier muss einstimmig sein, um den
Vorschlag des Spielers aufzuheben.
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.36 -
§ 3 Veröffentlichung der Klassifizierungslisten
3.1 Die Klassifizierungskommission veröffentlicht die vollständige Liste der
klassifizierten Spieler vor Beginn der offiziellen Punktspiele, indem dem jeweiligen
Spielleiter eine entsprechende Liste zur Verfügung gestellt wird. Der Spielleiter
gibt die Liste rechtzeitig an die Mannschaften weiter. Die Liste beinhaltet den
Namen und den Punktwert der Spieler.
3.2 Veränderte Klassifizierung und der Punktwert neuer Spieler während des
Spielbetriebes einer Saison werden fortlaufend im Internet auf der Homepage
Rollstuhl-Rugby Deutschland (www.quadrugby.de) veröffentlicht. Die Information
über die veränderte Klassifizierung liegt in der Eigenverantwortung aller
Mannschaften.
§4 Klassifizierung / Spielbetrieb
4.1 Die Klassifizierung beinhaltet den Punktwert des Spielers. Der Punktwert ist
im Spielbetrieb gültig, solange über einen Protest- oder Revisionsantrag
nicht endgültig entschieden ist.
4.2 Die Spielerpunkte sind auf der Vorderseite des Spielerpasses einzutragen.
Die Teilnahme am Spielbetrieb setzt einen gültigen Spielerpass voraus,
der bei allen offiziellen Spielen bei den Tischschiedsrichtern vorzulegen ist.
§5 Änderung der Klassifizierung
5.1 Die Klassifizierung neuer Spieler (nach §1.1) kann mit sofortiger Wirkung
(also noch am gleichen Spieltag) geändert werden.
Bei bereits klassifizierten Spielern (Spieler, deren Selbstklassifizierung durch
einen autorisierten Klassifizierer bestätigt wurde) gilt das Verfahren, wie
nachfolgend in §6 und 7 beschrieben.
5.2 Die Klassifizierung ist ein dynamisches System.
Zur Änderung der Klassifizierung eines Spielers müssen objektive Gründe
vorhanden sein. Dazu zählen die funktionelle Änderung der Körperbehinderung
sowie Veränderungen im Klassifizierungssystem.
§6 Gültigkeit der Klassifizierung
Wird eine Klassifizierung auf internationaler Ebene geändert, behält sich die
Klassifizierungskommission vor, diese Abweichung zu prüfen. Wird der Abweichung
im Punktwert nicht stattgegeben, dann gilt die internationale Klassifizierung nur für
die Championsleague.
Das Ergebnis der nationalen Klassifizierung hat im nationalen Spielbetrieb Vorrang
vor der internationalen Klassifizierung.
§7 Protest gegen eine Klassifizierung
7.1 Protest gegen eine Klassifizierung können autorisierte Klassifizierer und die
dem Spielleiter gemeldeten Verantwortlichen der Mannschaften erheben.
7.2 Der Protest muss schriftlich bei der Vorsitzenden der Klassifizierungskommission eingereicht werden (bitte Formblätter verwenden).
7.3 Mit Einreichen des Protestes wird eine Protestgebühr in Höhe von € 25 fällig.
Eine Kopie der Überweisung des eingezahlten Betrages ist dem Protestantrag
beizufügen. Konto FB
STAND: 01 März 2003
Klassifizierung - 7.37 -
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
7.4 Ist der Protest erfolgreich, wird die Protestgebühr (€ 25) zurückerstattet.
Ansonsten verbleibt sie bei der Kommission.
7.5 Die Vorsitzende der Klassifizierungskommission bestimmt nach Eingang des
Protestes zwei Klassifizierer zur Entscheidung über den Protest.
7.6 Ein Protest muss mindestens zwei Wochen vor einem Spieltag vorliegen,
um dort behandelt werden zu können.
7.7 Die Entscheidung über eine korrigierte Punktzahl tritt am ersten Spieltag
nach Entscheid über den Protest in Kraft, sofern nicht Revision eingelegt
wird (vgl. §8). Bei der Kontrolle einer Selbstklassifizierung tritt eine etwaige
Veränderung der Punktzahl sofort in Kraft.
7.8 Die Entscheidung über einen Protest wird dem Spieler ummittelbar nach
der Entscheidungsfindung durch die zuständigen Klassifizierer mitgeteilt.
Spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltag wird auch die Klassifi
zierungskommission und der Spielleiter informiert. Der Spielleiter ändert
die offizielle Spielerliste des Fachbereich Rollstuhl-Rugby und stellt einen
neuen Spielerpass aus.
§8 Revision
8.1 Gegen die Entscheidung der Klassifizierer können die
Mannschaftsverantwortlichen unmittelbar nach der Bekanntgabe des
Protestergebnisses Revision einlegen. Eine Begründung des
Revisionsantrages muss innerhalb einer Woche nachgereicht werden.
8.2 Der Revisionsantrag wird von einem Revisionskomitee behandelt. Das
Revisionskomitee setzt sich aus zwei autorisierten Klassifizieren zusammen,
die bei den vorausgegangenen Verfahren nicht beteiligt waren
8.3 Als Gebühr für einen Revisionsantrag werden €25 erhoben, die mit
einreichen des Antrages fällig werden. Eine Kopie der Überweisung des
eingezahlten Betrages ist dem Revisionsantrag beizufügen.
Der sonstige Verfahrensweg entspricht den des Protestverfahrens.
Handreichung zur funktionellen Spielerklassifizierung
Gute Sportler erkennen in der Regel sehr gut die Schwächen und Stärken ihrer
Mitspieler und Gegner. Genauso ist es im Rollstuhl-Rugby auch. Die Spieler nehmen
sehr gut ihre verbliebenen Funktionen sowie ihr sportspezifisches Handicap im RollstuhlRugby wahr. Ebenso können sie erkennen, ob ein Spieler gut trainiert oder talentiert ist.
So können auch Anfänger ihr gut trainiertes Vorbild erkennen, d.h. ihre verfügbaren
Funktionen in Beziehung zu denen des sportlichen Vorbildes setzen.
1. Die typischen Profile der RR- Klassifizierung der IWRF
0,5 Punkte
Tetraplegiker C5/6 :
+
Delta Muskel
–
großer Brustmuskel
STAND: 01 März 2003
Klassifizierung - 7.38 -
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Bizeps (Armbeuger)
Handbeuger
Handstrecker
Trizeps
(Armstrecker);
Fingerfunktion
Spezielle Handschuhe, die die Hand und das Handgelenk
fixieren.
Zieht beim Schieben mit Hilfe des Bizeps.
1,0 Punkte
Tetraplegiker C 6/7:
+
–
Schultermuskel
Brustmuskel
Bizeps (Armbeuger) Handbeuger
Handstrecker
Fingerfunktion
etwas Trizeps (Armstrecker)
Trizeps (Armstrecker)
schwach
Zieht beim Schieben mit nachfolgender leichter
Streckbewegung
2,0 Punkte
Tetraplegiker C7:
+
Schulter
–
Fingerfunktionen eingeschränkt
Bizeps (Armbeuger)
Trizeps (Armstrecker)
Handbeuger + Handstrecker + Streckt die Arme kräftig beim Schieben, kann den Greifreifen
nicht fassen. Trägt Handschuhe und benutzt einen haftenden
Greifreifen.
3,0 Punkte
Tetraplegiker C8:
+
Schulter Daumenfunktion schwach
Bizeps
Trizeps
Handstrecker
Handbeuger
––
(Gegenüberstellung)
Fingerstrecker- und beuger leicht
geschwächt
der Daumen ist passiv
Das Handgelenk kann beschleunigend eingesetzt werden.
1.5, 2.5 und 3.5 Punkte-Spieler:
Bei den Querschnittgelähmten entsteht der Halbpunktwert bei der Klassifizierung, wenn
Arme mit deutlichen Funktionsunterschieden das Profil bestimmen. Die Arme werden der
jeweiligen Klasse zugeordnet und deren Summe halbiert ( z.B. rechter Arm 1.0 plus
linker Arm 2.0, geteilt durch 2 = 1,5)
2. Die Klassifizierung von inkompletten Halsquerschnittgelähmten
Inkomplett Halsquerschnittgelähmte können Vorteile in der Sitzstabilität, der Rechweite
und dem Rumpfeinsatz beim Schieben des Rollstuhls besitzen. Zu der Bewertung der
Armfunktionen werden noch 0.5 oder 1.0 Punkte dazu gezählt, je nachdem wie gut die
Rumpffunktion ist. Dabei kann man sich an folgenden Anhaltspunkten orientieren:
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.39 -
0.5 Punkte werden dazu gezählt, wenn der Spieler sich im Rollstuhl frei nach vorn
beugen und wieder aufrichten kann, aber nicht gehfähig ist (auch keinen Rumpfgurt
benötigt). Spieler, die zumindest mit dem Stock gehen können, erhalten 1.0 Punkte dazu
gezählt.
3. Die Klassifizierung von Behinderten mit anderen Behinderungen
Spieler mit Armamputationen, Kinderlähmung, Muskelerkrankung oder gar frühkindlicher
Hirnschädigung können nur fair klassifiziert werden, wenn ihr deutliches Handicap im
Rollstuhl-Rugby in Beziehung gesetzt wird zu den typischen Vertretern der Klassen der
komplett Querschnittgelähmten ( 0.5 bis 3.0).
Unter anderem sollte folgendes bedacht werden:
Rollstuhlfahren, besonders Starten, Rückwärtsfahren und Blockieren gelingt am
besten mit zwei gleich funktionsfähigen Armen.
Handfunktionen sind wenig effektiv, wenn der zugehörige Arm nicht gehoben und
kontrolliert bewegt werden kann.
Rumpffunktionen können nur dann mit berücksichtigt werden, wenn die
entsprechenden Arm- oder Handfunktionen vorhanden sind. Rumpffunktionen
können sogar als Kompensation einer bestehenden, besonderen Behinderung an
den Armen bewertet werden, d.h. der gute Rumpf wird nicht einfach dazugezählt
(z.B. bei Amputation, Dysmelie, Muskelerkrankung etc.).
Die Beurteilung von frühkindlich Hirngeschädigten (ICP) kann nur durch eine
lange
Spielbeobachtung
gelingen,
da
diese
Behinderung
eine
Koordinationsstörung ist.
Aufgabe:
a) Beobachte gut trainierte typische Vertreter der oben beschriebenen Profile.
Beobachte wie sie Rollstuhl fahren, welche Hilfsmittel sie nutzen und wie sie mit
dem Ball umgehen. Deine Wahrnehmung für das jeweilige Handicap im RollstuhlRugby, wird sich erheblich verfeinern.
Punkte
0.5
1.0
2.0
3.0
Vertreter
Peter Schreiner, David Müller, Robin Knopf
Jürgen Schmid, Dirk Wieschendorf, Klaus Heimermann
Boris Grundl, Haiko te Neues, Hans Bach, Nacer Menezla, Christoph
Werner
Bernd Jansen, Alfred Lindner
b) Vergleiche Spieler mit inkompletten Behinderungen in der Abwägung ihres
Handikaps mit den typischen Vertretern mit kompletten Lähmungen und
symmetrischen Armfunktionen beim Einsatz der Ball- und Fahrfertigkeiten.
Beachte dabei folgende Grundsätze:
1. Innerhalb einer Klasse müssen körperliche Unterschiede in einer gewissen
Spannweite akzeptiert werden.
2. Im Zweifelsfall sollte für den Spieler entschieden werden und nicht gegen ihn.
Schwimmen
Minimalbehinderung mind. 15 Punkte Funktionsverlust nach dem Muskelfunktionstest - Freistil, Rücken, Schmetterling = S-Klasse
STAND: 01 März 2003
Klassifizierung - 7.40 -
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Funkt.Klasse
S1
S2
S3
S4
S5
S6
S7
S8
S9
S 10
Grundklasse
IA
IA
IB
IC
II + III
III + IV
IV + V
V + VI
VI
Min.Cauda Syndrom
Neurol.Stufe
C5
C6
C7
C8
Th 1 – Th 8
Th 9 – L 1
L 2/3
L 4/5
S 1+2
Andere Behinderungen
CP 1,2
CP 2
CP 3
CP 3/6
CP 3/4/6/7
CP 4/5/7, A 9/5
CP 5/7, A 1/9/7
CP 5/7, A 6/3
CP 8, A 2/3/8
CP 8, A 4
Brustschwimmen = SB-Klasse
Funkt.Klasse
SB 1
SB 2
SB 3
SB 4
SB 5
SB 6
SB 7
SB 8
SB 9
Grundklasse
IA
IB
I C + II
III
IV
III + IV
IV
V
VI
Neurol. Stufe
C6
C7
C 8 – Th 5
Th 6 – Th 10
Th 11 – L 1
L 2/3
L4–L5
L 5 – S1
S 1+2
Andere Behinderung
CP 2, Dysm.4 Extr.
CP 2/3, Dysm. 3 Ex
CP 3/6, Dysm. 3 Ex
CP 4/7, Dysm. 3 Ex
CP 4/5/7, A 1
CP 5/7, A 1/9
CP 5/7, A 3/5/9
CP 7/8, A 2/3/4/6/7/8
CP 8, A 4/8
individuelle Lagen = M-Klasse (Medley) - numerische Klasse wird ermittelt durch: 3 x SKlasse + 1 x B-Klasse / 4 = M-Klasse
Lagen
Lage
Freistil
Lagen
Freistil
Lagen
Strecke
4 x 50 m
4 x 50 m
4 x 100 m
4 x 100 m
Punktzahl
Max. 20 Punkte
Max. 20 Punkte
Max. 34 Punkte
Max. 34 Punkte
Sledge
Minimale Behinderungsanforderung
Hauptregel:
Der Athlet muss eine dauerhafte Behinderung der unteren Gliedmaßen aufweisen, dass;
1. offensichtlich und leicht erkennbar ist,
2. normales Schlittschuhlaufen verhindert.
Definition
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.41 -
Minimale Behinderung bedeutet
-
Amputation - mindestens durch den Knöchel an einem Bein. Punktwerte des
Muskeltests werden nicht gezählt.
Parese - Verlust von 10 Muskelpunkten in beiden Beinen (1 und 2 nicht zählend
bei maximale Punkte 80)
Mobilitätsverlust, ankylosis (Versteifung) der Knöchel. Stretchdefizit von mindestens 30
Grad oder einer Versteifung des Kniegelenks.
CP – Spastik/Koordinationsdefizit, entsprechend CP Kategorie 7
Beinverkürzung – mindestens 7 Zentimeter
Anmerkung:
1. Normale Funktion wird erwartet. Beeinträchtigungen im oberen Körper
beeinflussen nicht die Anforderung bezüglich der minimalen Behinderung der
unteren Gliedmaßen.
2. Personen die nur unter Hüftprobleme leiden sind nicht zugelassen.
3. Personen ohne erforderliche minimale Behinderung – die aber normales
Eishockey wegen chronischer posttraumatischer schmerzhafte Störungen,
Instabilität der Knöchel- und Kniegelenke oder der ähnlichen Probleme nicht
spielen können – sind nicht zugelassen.
Sportschießen
Klasse
SH 1
SH 2
SH 3
Erklärung
Stehende und sitzende Schützen, die die Waffen ohne Hilfsmittel halten können
Stehende und sitzende Schützen, die die Waffe, das Gewehr, nicht ohne
Hilfsmittel halten können. Hilfsmittel: Federgelagerter Auflageständer erlaubt!
Sehbehinderte (Blinde) Schützen
Nach der funktionellen Klassifizierung werden diese drei Klassen nochmals als
Untergruppen gegliedert. Je nach Muskelfunktionsfähigkeit im Oberkörper werden
unterteilt:
A
B
C
Sitzende Schützen, Hocker, Rollstuhl ohne Rückenlehne
Höhe der Rückenlehne 1/3 der Wirbelsäulenlänge, gemessen von der Sitzfläche
nach oben
Rückenlehnenlänge bis 10 cm unterhalb der Armachselhöhe
Tanzen
National wird keine Klasseneinteilung vorgenommen.
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Internationale Klasse 1
Internationale Klasse 2
Klassifizierung - 7.42 -
Armbehinderung (vgl. Tetraplegie)
nur Beinbehinderung (vgl. Paraplegie)
Minimalbehinderung: Eine Minmalbehinderung ist eine Behinderung, bei der der
Behinderte zum Gehen ohne Orthesen mindestens Unterarmstützen benötigt, z.B.
Unterschenkelamputation oder Lähmung eines Beines mit Kontrollverlust für das Knie
oder eine vergleichbare Behinderung.
Tennis
Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es bezüglich der Behinderung eine
allgemeine Klasse für alle Spieler/innen. Einzige Voraussetzung dafür, daß jemand
Rollstuhltennis – Turnierspieler werden kann, ist eine ärztlich festgestellte Behinderung
bei der Fortbewegung. (Anm.: für Teilnahme am offiziellen Turnierbetrieb).
Zusätzlich ist noch eine Tetra-Klasse definiert, die bei einigen Wettkämpfen getrennt
ausgeschrieben wird. Diese Klasse umfaßt auch gehfähige Tetraplegiker, ERollstuhlfahrer und 3-fach Amputierte. „Tetra“ ist laut Regel Funktionsverlust an
mindestens 3 Gliedmaßen.
Tischtennis
Klasse 1
Hand- und Ellenbogenstreckung sind nur möglich durch eine Schleuderbewegung, die
von der Schulter ausgeht. Die Koordination von Armbewegungen unterscheidet sich
auch deutlich von der bei einem normalen Arm. Alle Bewegungen des Rumpfes werden
gesichert durch Abstützen mit den Armen am Oberschenkel. Auch das Festklammern an
der Lehne des Rollstuhls mit dem in der Ellenbeuge angewinkelten Arm zählt dazu.
CP
Asymmetrische oder symmetrische Quadraplegie. Erhebliche
Rumpfbalance. Starke Spastizität der oberen Extremitäten.
Störungen
der
Klasse 2
Die Streckung im Ellenbogen ist ausreichend und die Handbewegungen sind gut
koordiniert. Die normale Kraft fehlt bei den Handfunktionen, so daß in der Regel der
Schläger angebunden wird. Die Rumpffunktion unterscheidet sich nicht funktionell von
der Klasse 1.
CP
Erhebliche Störungen der Rumpfbalance
Spastizität der oberen Extremitäten
Klasse 3
Bei der weitestgehenden Lähmung in dieser Klasse sind nur minimale motorische
Störungen in der Spielhand zu sehen. Diese Funktionsverluste sind so minimal, daß
diese motorischen Einschränkungen keinen wesentlichen Effekt haben auf die
spieltechnischen Möglichkeiten beim Tischtennis. Leichte Änderungen der
Rumpfposition werden gesichert durch Abstoßen oder Abstützen mit der freien Hand am
Rollstuhl oder Oberschenkel. Die unteren Rumpfpartien sind stets in Kontakt zur
Rückenlehne des Rollstuhls. Rückwärtsbewegungen des Arms sind dadurch
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.43 -
eingeschränkt, daß eine ausreichende, unterstützende Rumpfrotation fehlt. Bewegungen
des Rollstuhls (während des Spiels) sind in der Regel unvorteilhaft.
CP
Geringe funktionelle Einschränkungen in der Kontrolle der oberen Extremitäten.
Störungen der Rumpfbalance. Erhebliche Spastizität der unteren Extremitäten
Klasse 4
Ein aufrechter Sitz im Rollstuhl kennzeichnet diese Klasse. Normale Rumpf- und
Armbewegungen sind vorhanden. Allerdings sind Rumpfbewegungen zur
Reichweitenverlängerung der Spielhand nur möglich, indem der freie Arm am Rollstuhl
oder Oberschenkel festgehalten, abgestützt oder abgestoßen wird. Bewegungen mit
dem Rollstuhl sind möglich (und nicht unbedingt von Nachteil). Beim Start mit einer Hand
kann der Oberkörper nicht optimal nach vorne geneigt werden. Seitliche Bewegungen
sind ohne Unterstützung des freien Armes nicht möglich.
Gemäßigte Diplegie
Mäßige funktionelle Störungen der Rumpfbalance. Spastizität der unteren Extremitäten
Klasse 5
Der Rumpf kann bewußt vor- bzw. zurückgebeugt werden ohne Zuhilfenahme des
Armes. Deutliche Abstützbewegungen mit den Oberschenkeln oder sogar mit den Füßen
werden beobachtet. Die Benutzung des Rollstuhls (während des Spiels) ist optimal,
insbesondere wegen der guten Rumpfpositionierung bei Vor- und Rückwärtsbewegungen. Seitliche Rumpfbewegungen sind zu beobachten.
Geringe Diplegie
Geringe Störungen der Rumpfbalance.
Leichte Spastizität der untern Extremitäten. Spiel im Stehen unmöglich oder nicht
zumutbar.
Andere Behinderungen (Les Autres)
Spieler mit Hüftendoprothesen, Knie- oder Sprunggelenksprothesen, die nicht mehr
stehend spielen dürfen, werden in die Klasse 5 eingestuft.
INTERNATIONALER TISCHTENNIS-AUSSCHUSS
KLASSEN 6 – 10 NEUES SYSTEM
Ausgangspunkte:
Die Menge der Bewegung (dreidimensional) und die Reaktionszeit (vierdimensional)
bestimmen die Möglichkeiten eines Tischtennisspielers.
Athleten mit zerebralen Problemen, z.B. mit zerebraler Lähmung und traumatischer
Gehirnverletzung, zeigen meistens eine längere Reaktionszeit und gleichzeitig
verringerte Koordination.
Die Gesamtheit der Bewegung, wird durch die Länge des Spielarmes, der Beweglichkeit
des Körpers und der Fähigkeit der Athleten, auf seinen Beinen zu laufen und sich hinter
dem Tisch zu bewegen, festgestellt.
Die Präzision der Handbewegungen ist abhängig von der Koordination und der Anatomie
des Oberkörpers.
Das Gleichgewicht, ein besonderer Ausdruck der Koordination, ist auch abhängig von
den anatomischen Verhältnissen.
Die stehenden Klassen sollen ein abgestuftes (fließendes) System erhalten.
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.44 -
Die Rahmenbedingungen in den stehenden Klassen sind:
Klasse 6:
Schwere Behinderungen der Beine und der Arme
Schwere Cerebralparese (CP) - Hemiplegie bei der der Spielarm mit betroffen ist.
Schwere CP - Beidseitige Lähmung (Diplegie), bei der der Spielarm mit betroffen
ist.
Schwere CP - Athetose (die unfreiwillige langsame Bewegungen hervorruft)
- anormale Schläge
- schlechtes Gleichgewicht
- unkoordinierte Bewegungen
Amputation am Spielarm und an dem(n) Bein(en) oder an beiden Armen und
Bein(en) oder ähnliche Fehlbildungen (Dysmelie)
Beidseitige Oberschenkelamputation (AK)
Versteifungen des Spielarmes und des/der Beine oder beider Arme und Bein (e)
Muskeldystrophie der Glieder und des Rumpfes oder andere neuromuskuläre
Erkrankungen von vergleichbarem Beeinträchtigungsprofil.
Inkomplette Querschnittslähmung mit vergleichbarem Profil.
Klasse 7
Sehr schwere Behinderung der Beine (schlechte statische und dynamische Balance)
 Schwere Poliomyelitis beider Beine
 Oberschenkel und Unterschenkelamputation (AK plus BK)
 Inkomplette Querschnittslähmung mit vergleichbarem Profil
oder
Schwere bis mäßige Behinderung des Spielarmes
Einseitige Oberarmamputation (AE ) des Spielarmes oder beider Arme
Versteifung der/des Arme(s)
Fehlbildungen mit vergleichbarem Profil
oder
Mäßige Celebralparese (CP) Hemiplegie oder Diplegie, bei der der Spielarm mit betroffen ist
Leichte Beeinträchtigung des Spielarmes und mäßige Beeinträchtigung in den
Beinen
Mäßige Beeinträchtigung des Spielarmes und leichte Beeinträchtigung in den
Beinen
Klasse 8:
Mäßige Beeinträchtigung der Beine
Ein schwerbehindertes Bein
- Poliomyelitis in einem Bein
- einzelne Oberschenkelamputation (AK)
- steife Hüfte und steifes Knie zusammen
- Hüftluxation (Verrenkung) mit sichtbarer Verkürzung
Zwei mäßig behinderte Beine
- Poliomyelitis
- doppelte Unterschenkelamputation (BK)
- inkomplette Querschnittslähmung (SCI), Spina Bifida Niveau S1
(angeborene Querschnittslähmung)
oder
Mäßige Behinderung des Spielarmes
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.45 -
Einzelne Unterarmamputation (BE) mit langem Stumpf mehr als 1/3 aber ohne
Handgelenksfunktion
Steifer Ellenbogen hinsichtlich Beugung und Streckung und Drehung PronationSupination
Steife oder bewegungsunfähige Schulter
oder
Mäßige CP, Hemiplegie oder Diplegie mit gutem Spielarm
Fast normaler Spielarm mit mäßigem Bewegungsproblem(en) der/des Beine(s)
Klasse 9:
Leichte Behinderung der Beine
Poliomyelitis der/des Beine(s) aber mit guten Bewegungen
Einzelne BK
Steife Hüfte
Steifes Knie
Starke Arthrose der Hüfte, Bewegungseinschränkung, Flexion unter 90°,
Abduktion und Innenrotation vermindert
Starke Arthrose des Knies (Atrophie der Muskeln) und verringerter
Bewegungsbereich (Range Of Movements ROM) )
Inkomplettes (unvollständiges) Spina Bifida
oder
Leichte Beeinträchtigung des Spielarmes
Amputation durch die Hand oder Finger Amputation ohne funktionellem Griff
Steifes Handgelenk und Finger ohne funktionellem Griff
Mäßig eingeschränkte Schulter- oder Ellenbogenbewegung
oder
Schwere Behinderung des Nicht-Spielarmes
Oberarmamputation (AE) mit sehr kurzem Stumpf (nicht länger als 1/3)
Plexus-Brachialis Verletzung mit Paralyse des vollständigen Armes
oder
Leichte CP mit Hemiparese oder Monoplegie
Fast normaler Spielarm mit minimalen Problemen den Beinen
Class10:
Sehr leichte Beeinträchtigung in den Beinen
Einseitiger steifer Knöchel
Amputation des Vorderfußes durch den Mittelfuß hindurch (minimal 1/3 des
Fußes)
Hüft (Sub-)Luxation oder Fehlstellung
Mäßige bis leichte Arthrose
Poliomyelitis: weniger als 10 Punkte in der Muskelstärke in einer unteren
Extremität
oder
Sehr leicht Behinderung des Spielarmes
Finger Amputation/Fehlbildung mit funktionellem Griff (mind. Daumen oder 2
Finger
Steifes Handgelenk mit funktionellem Griff
Schwäche der Hand oder des Handgelenkes des Armes
oder
Starke bis mäßige Behinderung des Nicht-Spielarmes
Einzelne BE mit einer Stumpflänge nicht länger als Hälfte des Unterarms
Plexus-Brachialis Verletzung mit einigen Restfunktionen
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.46 -
Dysmelie (Fehlbildung) oder ähnliche Behinderung nicht länger als der 1/2
Unterarms
Aart Kruimer
ITTC – Medical Officer
Dies ist eine Übersetzung von Winnie Pape
Überarbeitung: Winnie Pape und Heinz Zwerina, 4.12.2002
Wintersport
Anleitung
3-Klassen-Systeme (LW 10, LW 11, LW 12)
LW 10 enthält Sportler mit Behinderungen der unteren Gliedmaßen, ohne funktionelle
Sitzbalance und/oder funktionell bedeutsamen Behinderungen der oberen Gliedmaßen.
Beispiele:
Grundklassen I, II und obere III sowie stehende LW-Klassen 1, 2, 3 und 4 mit
Behinderung der unteren Gliedmaßen zusammen mit einer funktionellen Behinderung
der oberen Gliedmaße und/oder des Rumpfes.
LW 11 sind Sportler mit Behinderungen an den unteren Gliedmaßen und einer
ausreichenden Sitzbalance.
Beispiele:
Grundklassen untere III und IV, stehende LW-Klassen 1, 2, 3 und 4 mit Behinderung an
den unteren Gliedmaßen zusammen mit einer funktionellen Behinderung des Rumpfes
bzw. der Hüften.
LW 12 entspricht Sportlern mit Behinderung der unteren Gliedmaßen und einer guten
Sitzbalance.
Beispiele:
Grundklassen V und VI, stehende LW-Klassen 1, 2, 3, 4
Die CP-Klassen 4, 5, 7 und 8 müssen funktionell gewertet und den Klassen LW 10, LW
11 und LW 12 zugeordnet werden.
Alpin Monoski: LW 10, LW 11
International werden mindestens 6 Wettkämpfer aus mindestens 3 Ländern verlangt.
Ein Faktorensystem verwendet.
Nordisch Skischlitten:
3-Klassen-System LW 10, LW 11 und LW 12
STAND: 01 März 2003
Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Klassifizierung - 7.47 -
Es wird ein Prozentsystem unter Berücksichtigung des 3-Klassen-Systems angewandt.
LW X= 90%, LW XI= 95%, LW XII= 100% (kann jährlich geändert werden)
Eisschlitten (Schnellfahren):
2-Klassen-System LW 10 und LW 11
STAND: 01 März 2003
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