Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. - 7.1 - Mitglied des Deutschen Behinderten-Sportverbandes Zusammenstellung: Birgitta Blomqwist Ingrid Schietinger Ralf Harperath Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Bankverbindung DRS: Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG (BLZ 380 601 86) Konto-Nr.: 5333333017 Postgiro Köln (BLZ 370 100 50) Konto-Nr.: 153 811 501 STAND: 1. März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.2 - Vorwort Die International Stoke Mandeville Wheelchair Sport Federation (ISMWSF) versteht sich aus der historischen Entwicklung heraus als die internationale Sportorganisation für die Vertretung der vor allem durch Querschnitt- oder Kinderlähmung betroffenen, auf den Rollstuhl angewiesene Behindertensportler und hat deshalb im Laufe ihrer Entwicklung ein Grundklassifizierungssystem entwickelt, das früher ausschließlich gelähmten Rollstuhlsportlern gerecht wurde. Der Deutsche Rollstuhl-Sportverband (DRS) hat sich als Mitglied des Deutschen Behinderten-Sportverbandes von Anfang an jedoch als Interessenvertreter für alle Behindertensportler empfunden, die zur Durchführung ihres Sportes auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind. Innerhalb des DRS finden zusätzliche Bewertungskriterien Anwendung, die es auch nichtgelähmten Rollstuhlsportlern ermöglichen, am wettkampfmäßigen Sportbetrieb teilzunehmen. In den nachstehenden Klassifizierungsrichtlinien wird besonders auch auf die anderen Behinderungsarten Bezug genommen. Die z.Zt. gültigen Klassifizierungssysteme im Rollstuhlsport weisen zwar manche Mängel auf, müssen jedoch akzeptiert werden, wenn ein Wettkampfsportbetrieb überhaupt stattfinden soll. Grundlage der Grundklassifizierung ist eine neurologische Untersuchung, nach deren Ergebnis eine Einstufung in die verschiedenen Klassen erfolgt. Dieses System geht auf erste Versuche im Jahre 1972 zurück und ist bereits Grundlage der sportlichen Wettkämpfe während der Behindertenolympiade 1976 in Toronto gewesen. Die relativ willkürlichen Klassengrenzen wurden im Verlauf der weiteren Jahre einer Prüfung unterzogen, wobei sich zeigte, daß die ursprünglich gewählten Grenzen nicht ausreichend den funktionellen Möglichkeiten gerecht wurden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß nicht nur gelähmte Sportler im Rollstuhl Sport treiben und funktionelle Möglichkeiten des einzelnen Rollstuhlsportlers im wesentlichen die sportliche Fähigkeit beeinflussen, wurde nach eingehenden Vorarbeiten funktionelle Klassifizierungssysteme für die Rollstuhl-Sportart Basketball entwickelt. Bahnbrechend hierbei war die von H. Strohkendl erarbeitete Klassifizierung. Dies war der Beginn einer völlig neuen Betrachtungsweise, auch für die übrigen Sportarten, weshalb entsprechend neue funktionelle Klassifizierungssysteme entwickelt wurden, um einen möglichst fairen sportlichen Wettkampf mit genügend großen Teilnehmerfeldern gewährleisten zu können. STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.3 - Einführung Ziel und Sinn der Klassifizierung im Behindertensport Allgemein gilt im Sport, daß nur derjenige einen Wettkampf gewinnen kann, der die beste Begabung für die betreffende Sportart hat. Dieses Prinzip muß auch im Behindertensport Gültigkeit haben, wenn auch kleine Anpassungen notwendig sind. Klassifizierung im Behindertensport dient ausschließlich der Schaffung genügend großer Gruppen mit einigermaßen einheitlichen Grundbedingungen, so daß eine Vergleichbarkeit der Leistungen hergestellt werden kann. Diese Klasseneinteilung darf allein aufgrund von erhaltenen Fähigkeiten bei bestehenden behinderungsbedingten Mängeln erfolgen, ohne daß, wie im allgemeinen Wettkampfsport auch, körperliche Konstitution und allgemeine Fähigkeit eine Berücksichtigung finden. Niemand würde auf die Idee kommen, im allgemeinem Wettkampf Sondergruppen besonders großer Sportler oder besonders dicker Sportler zusammenzufassen und anders zu bewerten als den Durchschnittssportler. Grundlage der Klassifizierung im Rollstuhlsport ist die Fähigkeit des Sportlers, sich selbst und den Rollstuhl zu bewegen, wobei diese Fähigkeit wesentlich durch das Muster der Ausfälle bestimmt wird, vor allem im Bereich der stabilisierenden Becken- und Rumpfmuskulatur, jedoch nicht unwesentlich auch durch den Trainingszustand. Ist eine klare Eingruppierung bei kompletten Lähmungen noch relativ einfach, können erhebliche Schwierigkeiten bei inkompletten Lähmungen auftreten oder bei Rollstuhlsportlern, die nicht lähmungsbedingt den Rollstuhl zum Sport benutzen. Die korrekte Eingruppierung in die zutreffende Klasse ist einerseits abhängig von der Fähigkeit des Klassifizierers, funktionelle Abläufe im einzelnen sportlichen Teilgebiet zu analysieren und auf das vorliegende Behinderungsbild zu übertragen, sowie von der Fähigkeit, korrekte Befunde zu erstellen, was eine ausreichende Kenntnis der Untersuchungstechniken im neurologischen und orthopädischem Fachbereich voraussetzt, andererseits jedoch auch davon, daß der untersuchte Sportler bei der Untersuchung gut und vollständig mitarbeitet und das tatsächliche Ausmaß seiner funktionellen Möglichkeiten zeigt. Leider muß immer wieder beobachtet werden, daß Sportler zur Untersuchung kommen, die ein schlimmeres Behinderungsbild demonstrieren, als tatsächlich vorhanden ist, um in eine für sie günstigere Klasse eingestuft zu werden und damit die Chancen für einen Sieg im Wettkampf für sich zu verbessern. Dieses Verhalten ist zwar verständlich, da jeder gerne siegen möchte, es zerstört die sportliche Fairness jedoch in unerträglicher Weise. Doping mit Medikamenten spielte bislang im Behindertensport keine wesentliche Rolle, das Dopingmittel des Behindertensportlers ist das Erschleichen einer für ihn günstigeren Klassifizierung. Manche Schwierigkeiten bei der Klassifizierung können auch dadurch ausgeräumt werden, daß nicht ein Untersucher die Klassifizierung alleine vornimmt, sondern im Team mit erfahrenen Medizinern, Krankengymnasten, Trainern, Sporttechnikern und Sportlern. Sicherer wird die korrekte Klassifizierung auch dadurch, daß die Untersuchung nicht mehr ausschließlich auf der Untersuchungsbank erfolgt, sondern auch im Rollstuhl und STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.4 - bei Beobachtung der spezifischen sportlichen Tätigkeit. Nicht selten wird sich dann ergeben, daß die festgestellte Behinderung für verschiedene Sportarten durchaus unterschiedliche Bedeutung hat, so daß für verschiedene Sportarten auch verschiedene Klassen bei ein und demselben Sportler angemessen sein werden. Dies gilt in ganz besonderem Ausmaß bei inkompletten Lähmungen. Trotz sorgfältiger Untersuchung und trotz Beachtung der geltenden Richtlinien wird es in Grenzfällen immer wieder zu ungewollten Ungerechtigkeiten kommen, wodurch dann der Betroffene sich ausserordentlich benachteiligt fühlt, auf der anderen Seite gibt es dieses Problem jedoch bei jeder Grenzziehung. So sinnvoll die Zusammenfassung großer Funktionsgruppen in einzelne Klassen im Behindertensport ist, so wenig kann im wohlverstandenen Interesse des Wettkampfes die Schaffung endloser Untergruppen das Ziel sein. Die Gruppierungen müssen groß genug sein, um auch Konkurrenz zu gewährleisten. Klassifizierung im Behindertensport hat ausschließlich Sinn und Zweck im Wettkampfsport, während der normale Breitensport sowie das Training von den verschiedenen Klassen nur insofern berührt wird, als jede Klasse ihr bestimmtes Funktionsmuster hat, auf das auch im Training Rücksicht genommen werden muß, wenn eine sportphysiologisch sinnvolle Übung durchgeführt werden soll. Die Sportlizenz des DRS Seit Januar 1994 gibt es den medizinischen Sportausweis (MSA) nicht mehr. Der enorme Verwaltungs- und Kostenaufwand, aber auch der durch die funktionelle Klassifizierung weitestgehend nicht mehr benötigte Muskeltest gaben den Ausschlag für die Abschaffung des MSA. In der DRS-Sportlizenz ist nur noch Name, Geburtsdatum, Verein sowie die Behinderungsart an Daten enthalten. Die Lizenz wird von der DRSGeschäftsstelle ausgestellt und muß zukünftig nur noch erneuert werden, wenn der betreffende Sportler den Verein wechselt. Sie ist nur mit dem dazugehörigen Beiblatt gültig, auf dem dem Sportler die Sportgesundheit attestiert wird (1/2-jährliche Untersuchung). Ärztlches ATTEST Lizenzanträgen, für eine Neuausstellung, muß ein ärztliches Attest mit Angaben zur Behinderungsart/bzw. Lähmungshöhe des Sportlers beigefügt werden. Der Sportler gibt hier sein Einverständnis, dass seine Angaben für die Verbandsstatistik und für Klassifizierungszwecke benutzt werden können. Dies geschieht auf dem „Anhang zum DRS-Sportlizenzantrag über die medizinische Diagnose/Ärztliches Attest“. Ziel: Die sportliche Fairness und die Chancengleichheit im Behindertensport machen es notwendig, neben der Klassifizierung auch die medizinische Diagnose zu bestätigen. Grundklassifizierung nach den Leitlinien der ISMWSF STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.5 - Die Grundklassifizierung und die hiermit zusammenhängenden medizinischen Funktionstests werden weiterhin für einige sportartbezogene funktionellen Klassifizierungen die Grundlage sein. Grundlage für die Grundklassifizierung von Rollstuhlsportlern ist eine neurologische Untersuchung, nach deren Höhenlokalisation eine Einstufung vorgenommen werden kann. Den einzelnen Segmentgruppen können jedoch funktionelle Fähigkeiten zugeordnet werden, so daß keineswegs nur die neurologische Diagnostik Grundlage der Einstufung ist. Die Anwendung der Analogregel, die im DRS Gültigkeit hat und Startberechtigung auch nicht gelähmter Rollstuhlsportler ermöglicht, macht die Durchführung von Funktionstests erforderlich, um die korrekte Klassifizierung zu ermöglichen. Bezogen auf Lähmungen liegt eine umso schwerere Behinderung vor, je höher das geschädigte Segment im Rückenmarksbereich liegt. Halsmarklähmungen führen zu einer Behinderung einschließlich der oberen Gliedmaßen und sind deshalb in keiner Weise mit tiefen Lenden- oder Sacralmarklähmung zu vergleichen, da bei Vorliegen letztgenannter Störung bestimmte Sportdisziplinen auch außerhalb des Rollstuhles durchgeführt werden können. Grundklasseneinteilung Halsmarklähmung Bei der Wettkampfklassifizierung sind nur solche Lähmungsbilder berücksichtigt, bei denen eine selbständige Sportausübung möglich ist. Dies setzt voraus, daß eine ausreichende eigentätige Schultergelenksbeweglichkeit vorhanden ist mit guter Beugeund Drehfähigkeit im Ellenbogengelenk sowie Streckfähigkeit im Handgelenk. D.h., daß in der Regel nur solche Tetraplegiker am Sportbetrieb teilnehmen, die ein Lähmungsbild unterhalb C 6 aufweisen. Unglücklicherweise wurden in der Grundeinteilung komplette und inkomplette Halsmarklähmung in einer Gruppe zusammengefaßt, da die Unterscheidungskriterien der 3 Halsmarkklassen ausschließlich an Armfunktionen gemessen werden, wodurch erhebliche funktionelle Unterschiede in der Gesamtdurchführung des Sportes in den Tetraplegikerklassen gefunden werden können. Außerordentlich schwierig ist die Einordnung von hohen Poliolähmungen, da bei diesen häufig die Schultergelenke wesentlich stärker betroffen sind als Ellenbogen- und Handgelenke sowie Finger. Grade bei diesen Sportlern werden deswegen häufig entsprechend der Sportdisziplin funktionelle Klassifikationen durchgeführt werden müssen, auch ist bei diesen Sportlern unbedingt eine Beobachtung der sportlichen Durchführung notwendig, um eine ausreichende und situationsgerechte Einstufung vornehmen zu können. Klasse 1 A Obere Halsmarklähmungen mit funktionell gegen Widerstand nicht brauchbarem M.trizeps (Kraftgrad 0 - 3 einschließlich). Der M.extensor capri radialis ist in der Regel kräftig erhalten, funktionelle Fingerbewegungen (Kraftgrad 0 - 3 einschl.) liegen jedoch nicht vor. Klasse 1 B STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.6 - Untere Halsmarklähmungen mit funktionell wertvollem M.trizeps (Kraftgrad 4 und 5), kräftige Handgelenksstreckung und auch Beugung, keine funktionell brauchbaren Bewegungen im Bereich der Finger (Kräftegrad 0 - 3 einschl.). Wesentliches Unterscheidungsmerkmal gegenüber der Klasse IA ist die Kraft des Trizeps. Klasse 1 C Untere Halsmarklähmungen mit guter oder regelrechter Kraft des Trizeps sowie der Fingerbeugung und -streckung (Kraftgrad 4 und 5) jedoch ohne funktionell ausreichende Innervation der Muskuli interossei und lumbricales und damit unzureichender Fingeranund -abspreizung Durch die Atrophie der kleinen Handmuskulatur liegt trotz guter Beugeund Streckfähigkeit der Finger eine funktionell immer noch erhebliche Handbehinderung vor. Die Kraft der Fingerbewegung ist das Unterscheidungsmerkmal zur Klasse IB. Brustmarklähmungen Klasse II (obere Brustmarklähmungen) Die Grenze wird unter Einschluß des Segmentes Th 5 gezogen. Gekennzeichnet ist diese Klasse durch völliges Fehlen oder unzureichende Innervation von Bauchmuskulatur und unterer Rückenmuskulatur mit dadurch erheblich gestörter Sitzbalance. Zusätzlich findet vor allem bei den oberen Brustmarklähmungen die Tatsache Berücksichtigung, daß die Hälfte der Intercostalmuskulatur ausgefallen ist und damit eine Herabsetzung der Vitalkapazität und damit auch Leistungsfähigkeit vorliegt. Klasse III (mittlere Brustmarklähmungen) Die Grenze wird von Th 6 bis Th 10 einschließlich gezogen. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal zur Klasse II ist eine eingeschränkte, jedoch erhaltene Sitzbalance ungeachtet von funktionell unbedeutenden unteren Bauchmuskeln nach dem Kraftgrad 1 und 2. Klasse IV (untere Brustmark- und obere Lendenmarklähmungen) Es werden die unteren Brustmarklähmungen in den Segmenten Th 11 und Th 12 erfaßt sowie obere Lendenmarklähmungen. Auch inkomplette Lähmungen können in Klasse IV eingeordnet werden, wenn bei der Muskelfunktionsprüfung der Beine die Addition der funktionell bedeutsamen Kraftgrade von 3 - 5 unter Vernachlässigung der Kraftgrade 1 und 2 bei Querschnittlähmungen eine Punktzahl bis einschl. 20 nicht übersteigt, bei Poliolähmungen für die Addition eine Punktzahl von einschl. 15 nicht übersteigt. Unterschiedliche Punktzahlen bei Querschnittlähmung und Polio oder anderen Krankheitsbildern, die keine sensible Beteiligung aufweisen und keine spinale Spastik, wurden zum Ausgleich der bei Querschnittgelähmten bestehenden Nachteile durch spinalen Spasmus und Sensibilitätsverlust gewählt. Klasse V (Lendenmarklähmungen mit intakten Segmenten L4 oder L5) Hüft- und Kniegelenke sind in erheblichem Umfang funktionell zu bewegen, so daß im täglichen Leben in der Regel auf die Benutzung eines Rollstuhles verzichtet werden kann, Sport jedoch nur im Rollstuhl ausgeübt wird. Entsprechend liegen relativ hohe Punktzahlen für die Muskelkraftwerte vor. Für die Klasse V können bei STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.7 - Querschnittgelähmten 21 bis 40 Punkte einschl. erreicht werden, für Polio-Gelähmte 16 35 Punkte einschl. Für die Addition werden die Muskelpunktwerte in den schraffierten Feldern, nicht gezählt. Ungerechtigkeiten werden bei reiner Addition von funktionellen Muskelwerten vor allem bei Polio-Gelähmten nicht zu vermeiden sein, da bei PolioGelähmten funktionell wertvolle Bewegungsmöglichkeiten in Hüft- oder Kniegelenken insbesondere in Beugung und Streckung häufig helfen, jedoch sehr starke Muskelwerte bei den Bewegungen des Sprunggelenks erzielt werden. Es wird deshalb notwendig sein, häufig die Sportdisziplin in ihrer technischen Durchführung zu beobachten und daraus die notwendigen Schlüsse für die Klassifizierung zu ziehen. Klasse VI (Sacralmarklähmungen) Sacralmarklähmungen führen nur zu relativ geringfügigen Bewegungsbehinderungen im Bereich der unteren Gliedmaßen. Es besteht Gehfähigkeit, jedoch noch eine so erhebliche Minderung der motorischen Fähigkeiten, daß eine Teilnahme am allgemeinen Sportbetrieb im Fußgängersport nicht möglich ist. Als minimale Behinderung für die Teilnahme am Behindertensport für Rollstuhlfahrer nach den Regeln der ISMWSF gelten heute die Regeln der Funktionellen Klassifizierungen. Für die Grundklasse VI gilt bei Querschnittgelähmten eine Muskelpunktzahl von 41 - 60 Punkten einschl. und PolioGelähmten von 35 - 50 Punkten einschl. Klasse VI hatte Bedeutung für den Schwimmsport, indem sie dort besonders gewertet wurde, ebenso bei den technischen Leichtathletik-Disziplinen (Diskus, Kugel, Speer), während in den übrigen Sportarten Klassen V und VI zusammengelegt wurde. Im Schwimmen erklärt sich die besondere Stellung daraus, daß die Beine in erheblichem Ausmaß für den Vortrieb durch funktionelle Gelenkbewegungen eingesetzt werden können, in den technischen leichtathletischen Disziplinen dadurch, daß die technischen Sportarten aus dem Stand heraus durchgeführt werden sollen. In allen übrigen Disziplinen, außer beim Gewichtheben, erfolgt die Sportausübung aus dem Rollstuhl heraus. Nachfolgend wird tabellarisch das Grundklassifizierungssystem dargestellt. Grundklassifizierungssystem der ISMWSF nach neurologischen Kriterien Muskelpunkte Grundklassifizierung IA IB IC STAND: 01 März 2003 Segment C4 C5 C6 C7 C8 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. II Th 1 Th 2 Th 3 Th 4 Th 5 Th 6 Th 7 Th 8 Th 9 Th 10 Th 11 Th 12 L1 L2 L3 L4 L5 S III Paraplegie 0-20 Polio 0-15 Paraplegie 21-40 Polio 16-35 Paraplegie 41-60 Polio 36-55 Klassifizierung - 7.8 - IV V VI Analogregel des DRS zur Grundklassifizierung Der DRS versteht sich als Interessenvertreter für alle Behindertensportler, die zur Durchführung ihres Sportes auf den Rollstuhl angewiesen sind, weshalb er frühzeitig durch Schaffung einer Analogregel auch nicht gelähmten Rollstuhlsportlern im Geltungsbereich des DRS die Möglichkeit zur wettkampfmäßigen Sportausübung gegeben hat. Die international gültigen, auf einem neurologischen Defizit beruhenden Grundklassifizierungsregeln ließen sich nicht ohne weiteres auf andere Behinderungsarten übertragen. Überprüfbar ist jedoch die Fähigkeit des einzelnen Sportlers im Rollstuhl, so STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.9 - daß aufgrund der beobachteten Funktionsmuster durchaus eine gleichwertige Klassifizierung möglich ist. Bei Behinderungsbildern, die nicht durch Störungen der Neurologie verursacht sind, wird man besonderes Augenmerk auf die Sitzstabilität und Funktionsfähigkeit im Rollstuhl richten müssen. Sportler, die an einer Enzephalomyelitis disseminata (MS) erkrankt sind, können durchaus nach neurologischen und funktionellen Gesichtspunkten beurteilt werden, da die genannte Krankheit entweder zu funktionell vollständigen Lähmungsbildern führt, oder zumindest jedoch zu inkompletten Lähmungen, die auch einer neurologischen Diagnostik zugänglich sind. MS-Kranke können deshalb in allen Wettkampfklassen gefunden werden. Die Art der Erkrankung macht es erforderlich, daß unter Umständen jährlich eine Neuklassifizierung erfolgen muß, da der schubweise Verlauf der Erkrankung mit Verschlimmerungen, aber auch gelegentlichen Verbesserungen eine Dauerklassifizierung unmöglich macht. Es bestehen z.Zt. noch keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob Wettkampfsport den Betroffenen mehr schadet als nützt. Soll ein MS-Kranker am Wettkampfsport teilnehmen, muß unbedingt eine Unbedenklichkeitserklärung durch den behandelnden Neurologen erfolgen, um möglichen Regressansprüchen bei Verschlechterung durch Überbelastung vorzubeugen. Erhebliche Bedenken bestehen auch beim wettkampfmäßigen Einsatz von Muskeldystrophikern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Gültige Lehrmeinung ist, daß Überbeanspruchung die Muskeldystrophie verschlechtert, weshalb im allgemeinen Wettkampfsport nicht gestartet werden darf. Beispiele zeigen jedoch, daß gerade durch sportliche Betätigung, auch im Wettkampf, erhebliche psychische und physische Gewinne erzielt werden können, weshalb im Einzelfall auch eine Startgenehmigung erteilt werden kann, wenn der behandelnde Arzt dieses ausdrücklich befürwortet. Der Sportarzt des Vereins wird gut daran tun, sich mit dem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen, bevor eine sportliche Betätigung aufgenommen wird. Vom verantwortlichen Arzt einer Wettkampfveranstaltung kann nicht erwartet werden, daß er bei Vorliegen einer Multiplen Sklerose oder eine Muskeldystrophie ohne Vorliegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bedenkenlos Starterlaubnis erteilt. Den entsendenden Verein trifft deshalb die volle Verantwortung für den entsandten Sportler, ebenso, wenn andere Ausschließungsgründe für die Durchführung von Wettkampfsport vorliegen (s. Abschnitt B. Allgemeinbefund). Untersuchungstechnik Wesentliche Grundlage der heutigen Grundklassifizierungsnormen im Rollstuhlsport nach dem Regeln der ISMWSF sind neurologische Defizite. Die korrekte Bestimmung der Läsionshöhe macht deshalb erforderlich, daß der Untersucher die Lokalisation der Dermatome bei der Höhenlokalisation der sensiblen Lähmung beherrscht, andererseits jedoch auch die Kennmuskeln zur Definition der Läsionshöhe der motorischen Lähmung. Sensible und motorische Lähmung sind häufig nicht im selben Segment lokalisiert, schon gar nicht ist eine Höhenlokalisation des neurologischen Defizits aus der Kenntnis der Verletzungshöhe im Bereich der Wirbelsäule möglich. Entscheidend für die Einstufung im Klassifizierungssystem ist die Läsionshöhe des motorischen Schadens. Zur Kenntnis der Kennmuskulatur für die einzelnen Myotome muß auf die einschlägige Literatur verwiesen werden. Mit Hilfe der Kenntnis der Kennmuskulatur ist auch eine exakte Höhenbestimmung bei poliomyelitischen Lähmungen möglich. Komplette Lähmungen STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.10 - Bei Vorliegen vollständiger Lähmungen, die allerdings nicht so häufig zur Beurteilung anstehen, da die Zahl nicht ganz vollständiger Lähmungen durch Krankheit oder Verletzung überwiegt, ist die exakte Höhenbestimmung von sensiblem Dermatom und motorischem Myotom relativ einfach, wobei jedoch allein die Höhe des Myotoms die Klassifizierung bestimmt. Bei vollständigen Lähmungen wird deshalb meist eine exakte Klassifizierung erfolgen können, unabhängig davon, ob die lähmungsbedingte Rollstuhlabhängigkeit durch eine Querschnittlähmung durch Erkrankung oder Verletzung, eine Poliomyelitis oder eine angeborene Querschnittlähmung (Spina bifida) verursacht wird. Inkomplette Lähmungen (Muskeltest) Erheblich größere Schwierigkeiten bestehen bei der exakten Klassifizierung bei Vorliegen einer inkompletter Lähmung, weshalb die neurologischen Untersuchungskriterien zur Festlegung der Läsionshöhe in Dermatom und Myotom durch einen Muskeltest zur Ermittlung der Muskelkraft ergänzt werden muß. Grundlage des Testes bildet das Buch "Muskelfunktionsprüfung" von L. Daniels und Worthingham, ins Deutsche übersetzt von H. Ritter, E. Wried und E. Staehle, erschienen im FischerVerlag. Stuttgart - New York 1976 Es erfolgt eine Gradwertung der Muskelkraft nach folgenden Prüfungskriterien: 0= 1= 2= 3= 4= 5= Völliger Verlust willkürlicher Muskelspannung Willkürliche Muskelspannung ohne Bewegungsausschlag (Flicker) Deutliche Muskelanspannung mit vollem Bewegungsausmaß unter Aufhebung der Schwerkraft (= schwach und unfunktionell) Volles Bewegungsausmaß gegen die Schwerkraft (= ausreichend, funktionell) Volles Bewegungsausmaß gegen die Schwerkraft mit geringem Widerstand (= gut) Volles Bewegungsausmaß gegen die Schwerkraft bei vollem Widerstand (= normal) Je schwerer der Gliedmaßenabschnitt ist, der gegen seine Eigenschwere bewegt werden soll, umso größer muß auch die Aufwendung der Kraft für die Bewegung sein, weshalb ein Fuß beispielsweise relativ leicht ohne großen Kraftaufwand gegen die Schwerkraft bewegt werden kann, ein Oberschenkel jedoch nur sehr schwer. Diesen, der Gliedmaßenschwere zugeordneten Muskelpunkten wird deshalb an den oberen Gliedmaßen insofern Rechnung getragen, als der Kraftgrad 3 bei der Streckung im Ellenbogengelenk gegen das relativ geringe Gewicht des Unterarmes noch als nicht ausreichend funktionell angesehen wird. Dieselbe Einschätzung gilt für die Fingerbewegung, eine unterschiedliche Bewertung der einzelnen Gliedmaßenabschnitte im Bereich der unteren Gliedmaßen erfolgte international bisher nicht, weshalb der Klassifizierer gut daran tun wird, spezifisch für die einzelne Sportart das Bewertungsspiel unter den Durchführungsbedingungen des Sportes zu überprüfen und dabei festzustellen, ob ein funktioneller Gewinn vorliegt oder nicht, so daß selbst bei Erzielen höherer Punktwerte in der Addition der Punktwerte u.U. eine Klassifizierung in einer Gruppe erfolgen muß, in der an sich nach den Regeln schwerere Behinderungen berücksichtigt werden müssen. STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.11 - Ganz besonders bei der Überprüfung des Muskelstatus ist der Untersucher auf die volle Kooperation des Untersuchten angewiesen. Es muß deshalb vom Untersucher auch ganz besonderes Augenmerk auf die Muskelkontur sowie den Muskelspannungszustand gerichtet werden, um Betrugsversuchen vorbeugen zu können. Im Zweifelsfällen ist es unbedingt notwendig, den Sportler auch während des Wettkampfes bei der Durchführung seiner Sportdisziplin zu beobachten. Weiterhin ist es unbedingt erforderlich, den Muskeltest technisch einwandfrei in der von Daniels angegebenen Weise durchzuführen. Dies ist im Rollstuhl nur bei einigen wenigen Bewegungsrichtungen der Gelenke möglich, weshalb vor allem die Untersuchung der unteren Gliedmaßen auf einer Untersuchungsliege mit harter Unterlage erfolgen muß, da beispielsweise die Hüftabspreizung nur in Seitenlage ausreichend überprüft werden kann, die Streckfähigkeit des Hüftgelenks nur in Bauchlage. Zur technischen Durchführung muß wieder auf die Angaben Daniels verwiesen werden. Nach den Richtlinien der ISMWSF wurden nicht alle möglichen Freiheitsgrade eines Gelenkes auf ihre Kraft hin überprüft. So fehlten bei den Hüftgelenken die Rotation sowie bei den Kniegelenken die Innen- vor allem jedoch die Außenrotation und an den Sprunggelenken, die Supination und Pronation, die beispielsweise im Schwimmsport jedoch erhebliche Bedeutung haben. Für die unteren Gliedmaßen konnte somit maximal ein Punktwert von 80 Punkten erzielt werden, wenn alle nach den im MSA festgelegten geprüften Freiheitsgrade einen Punktwert von 5 erzielten. In den Grundklassen durften bei Querschnittgelähmten nur maximal 60 Punkte nach der Kraftskala erreicht werden, bei Polio-Gelähmten 50 Punkte. Seit 1986 gelten bei der ISMWSF nach der Grundklassifizierung für Querschnittgelähmte 70 Punkte als minimale Behinderung für die Zulassung im Rollstuhlsport, bei den Poliogelähmten 65 Punkte. Bei der heutigen funktionellen sportspezifischen Klassifizierung spielen Punktgrenzen jedoch keine Rolle mehr. Die Überprüfung der Fingerbeuge- und -streckkraft bei Halsmarkgelähmten ist nur dann möglich, wenn die Bewegung des Handgelenkes durch Fixation durch den Untersucher ausgeschlossen wird, da sonst passive Beugemechanismen bei der Handgelenksbeugung ungerechtfertigt in die Beurteilung einfließen würden. Sitzbalance Insbesondere die Klassen 2 , 3 und 4 unterscheiden sich ganz wesentlich durch die Ausprägung der Stammuskulatur und damit der Bewegungsfähigkeit des Rumpfes in den verschiedenen Bewegungsebenen. Die Ausprägung der Rumpfbeweglichkeit ist deshalb ein wesentliches Kriterium der funktionellen Klassifizierung im Rollstuhlsport. Hierauf wird im entsprechenden Abschnitt D noch eingegangen werden. Die Prüfung der Stammuskulatur und der Sitzbalance muß sowohl nach neurologischen Gesichtspunkten erfolgen, als auch nach den individuellen Möglichkeiten des Sportlers. Gerade im Hinblick auf die Sitz- und Balancefähigkeit im Rollstuhl hat nicht nur das tatsächliche neurologische Defizit, sondern auch die individuelle Form und der Trainingszustand des Sportlers Einfluß, wie auch das Ergebnis einer durchgeführten Behandlung. Die Sitzstabilität wird deshalb selbst bei höheren Lähmungen durch operative Versteifung STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.12 - der Wirbelsäule oder durch die Benutzung von rumpfstabilisierenden Orthesen größer sein als bei anderen gleichartig Behinderten. Es muß deshalb großer Wert darauf gelegt werden, daß sowohl die Muskelkraft der oberen und unteren Bauchmuskulatur mit der Bemessungsgrenze Bauchnabel (Th 10) erfolgt als auch der oberen und unteren Rückenstreckmuskulatur. Zweckmässig ist auch eine Überprüfung der schrägen Bauchmuskulatur und damit der Rotationsfähigkeit des Rumpfes. Die Muskelkraft der Bauchmuskulatur ist auch dann mit 5 zu bewerten, wenn eine maximale Anspannung erfolgt, so daß die Bauchdecken durch den Untersucher nicht mehr eingedrückt werden können, wenn es dem zu Untersuchenden nicht gelingt, aus der Rückenlage heraus ohne Abstützen mit den Armen zum Langsitz zu gelangen. Hier spielt der Trainingseffekt eine wesentliche Rolle und es muß Berücksichtigung finden, daß auch nicht alle neurologisch nicht beeinträchtigten Menschen aufgrund mangelnder Übung nicht in der Lage sind, aus der Rückenlage heraus ohne Abstützen mit den Armen zum Langsitz zu gelangen. Die ausreichende Drehfähigkeit des Rumpfes spielt bei der Durchführung technischer Sportdisziplinen eine erhebliche Rolle (beispielsweise beim Diskuswurf oder im Basketball). Die erhaltene Fähigkeit zur Rumpfdrehung muß deshalb auch bei der korrekten Klassifizierung Berücksichtigung finden. Die Einsatzfähigkeit der Rückenstreckmuskulatur muß aus der Vorbeugung aus dem Sitz heraus überprüft werden, entweder im Rollstuhl oder mit gebeugten Knie- und Hüftgelenken am Tischrand unter Unterstützung der Füsse, da hierdurch die funktionelle Möglichkeit am ehesten überprüft werden kann. Insbesondere in der Beurteilung der Rumpfmuskelstabilität erfolgen am ehesten Fehlbeurteilungen, da viele Rollstuhlfahrer lernen, durch Trickbewegungen mangelnde Innervationen auszugleichen, andererseits jedoch Trainingsmangel nicht vorhandene Behinderungen vortäuschen kann. Durch entsprechende Abklassifizierung darf weder der Sportler bestraft werden, der über gute Trickkompensationen verfügt, noch jener Sportler "belohnt" werden, der untrainiert ist. Eine kritische Beobachtung der Funktionsabläufe ist deshalb erforderlich, jedoch auch besonders schwierig und auf einschlägige Erfahrungen angewiesen. Hilfreich bei der Beurteilung ist die Beobachtung des Nabels bei der Kraftprüfung der Bauchmuskulatur aus der Rückenlage heraus gegen Widerstand. Kommt es dabei zu einer Aufwärtsverziehung des Nabels, kann rückgeschlossen werden, daß nur die obere Bauchmuskulatur angespannt wird, verändert sich die Lage des Nabels jedoch nicht, liegt entweder eine Anspannung der gesamten Bauchmuskulatur vor oder aber es erfolgt überhaupt keine Innervation. Insbesondere bei Polio-Gelähmten ist auch die Beachtung der Glutaealmuskulatur von Bedeutung, da die nicht selten zu beobachtende Anspannbarkeit wesentlich zur Beckenstabilisierung beiträgt und damit auch zu einer Steigerung der Sitzbalance, während bei Querschnittgelähmten die Anspannbarkeit der Glutaealmuskulatur meistens fehlt. Negativfaktoren bei Zusatzbehinderungen STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.13 - Nicht selten werden die sportlichen Fähigkeiten im Rollstuhl erheblich durch negative Zusatzfaktoren beeinflußt, nach den Regeln kann diesen zusätzlichen Störungen nur in stark begrenztem Maße bei der Grundklassifizierung eine gerechte Beurteilung zuteil werden, weshalb der Klassifizierer in besonderem Ausmaß gefordert ist, die funktionelle Einbuße durch Zusatzstörungen richtig einzuordnen und zu berücksichtigen. Die bei Querschnittgelähmten zu findenden Störungen durch Verlust der Sensibilität und durch Spasmus werden teilweise durch die unterschiedliche Muskelpunktzahl in den Klassen 4 - 6 berücksichtigt. Nachfolgend werden einige der wichtigsten Störungen mit negativen Einflüssen geschildert: Spasmus Spinale Spastik findet sich bei traumatischen Querschnittlähmungen ebenso wie bei durch Krankheit verursachten Lähmungen, solange nicht das gesamte Rückenmark distal der Läsionshöhe zerstört ist. Spinale Spastik ist auch bei MS-Kranken zu finden, niemals besteht jedoch eine spinale Spastik bei Polio-Gelähmten wegen der völlig verschiedenen Pathophysiologie. In der Spastik liegen zwar durchaus positive Aspekte, in der Regel stört die Spastik die sportliche Durchführung jedoch eher, als daß sie positiv genutzt werden kann. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Spasmus durch den Betroffenen so beeinflusst werden, daß daraus eine funktionelle Nutzbarkeit, beispielsweise bei der Stabilisierung eines Gelenkes, resultiert. Da Spasmus jedoch in der Regel nicht steuerbar ist und gerade dann das höchste Maß erreichen kann, wenn eine Entspannung für die Durchführung der gerade notwendigen Bewegung am besten wäre, liegt für den Rollstuhlsportler im Spasmus weit eher ein Negativfaktor, zumal der Spasmus sich unter Maximalanstrengung im sportlichen Wettkampf erheblich verstärken kann. Nicht selten muß deshalb der spastisch Gelähmte eine Fixation der Gliedmaßen durch Anschnallen vornehmen. Hierzu wird im Abschnitt C.5. noch Stellung genommen. Sensibilität Störungen der Oberflächen- und Tiefensensibilität haben für den Rollstuhlsportler ganz erhebliche Nachteile, da ihm die unbewußte Stellungskontrolle weder bei der Überprüfung der Sitzposition noch bei der Stellungskontrolle im funktionellen Ablauf einer Übung hilft. Auch beim Schwimmen macht sich der fehlende Lagesinn ausserordentlich nachteilig bemerkbar. Hierdurch sind querschnittgelähmte Rollstuhlsportler gegenüber poliogelähmten oder gegenüber Sportlern mit anderen Behinderungen wesentlich benachteiligt, da Sensibilitätsstörungen bei der Poliomyelitis niemals vorkommen. Die Bestimmung der sensiblen Grenze ist zwar hilfreich bei der Höhenlokalisation einer Querschnittlähmung, sehr häufig stimmen jedoch die Läsionshöhen im Dermatom und Myotom nicht überein, weshalb eine alleinige Bestimmung der Läsionshöhe durch die sensible Grenze nicht durchgeführt werden darf. Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, daß querschnittgelähmte Rollstuhlsportler erhebliche, gelenknahe Knochenbrüche durch z.B. Fallen aus dem Rollstuhl wegen des mangelnden Schmerzsinnes nicht bemerken, weshalb nach Sportunfällen besonders sorgfältige klinische und ggf. röntgenologische STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.14 - Untersuchungen erforderlich sind, um einen möglichen gelenknahen Knochenbruch rechtzeitig zu entdecken und einer gezielten Behandlung zuzuführen. Gelenkversteifungen und Deformitäten Kontrakturen in den Gelenken, Deformierungen von Gliedmaßen oder der Wirbelsäule können ganz erhebliche Auswirkungen auf die sportliche Durchführung haben. Bei Vorliegen von Kontrakturen und Deformitäten der unterschiedlichsten Ausprägungen muß deshalb unbedingt funktionell überprüft werden, welchen Einfluß die Deformität auf die bestimmte Sportdisziplin funktionell hat. Beispielsweise hat eine Spondylodese im oberen Sprunggelenk in Normalstellung bei den meisten Sportarten im Rollstuhl keinerlei Einfluß, bei bestimmten Schwimmbewegungen wird der Wasserwiderstand jedoch erheblich erhöht, so daß eventuell eine Schlechterstellung eintreten kann. Auch Deformitäten der Wirbelsäule haben einen erheblichen Einfluß auf die Sitzstabilität. Diese kann bei Kyphoskoliosen in bestimmten Fällen erhöht sein, in anderen Fällen verschlechtert, je nach Ausmaß der Deformität. Bei Versteifungsoperationen der Wirbelsäule ist zu überprüfen, ob hierdurch die Sitzstabilität verbessert wird, was häufig zu finden sein wird, andererseits jedoch auch, ob dadurch die Drehfähigkeit des Rumpfes so eingeschränkt wird, daß bestimmte Sportdisziplinen nur erschwert ausgeführt werden können. Amputationen Auch Amputationen können die Sitzstabilität im Rollstuhl erheblich beeinflussen. Leicht verständlich ist dies bei sehr hohen Oberschenkelamputationen oder gar Exartikulationen im Hüftgelenk. Bei Vorliegen von Amputationen muß deshalb unabhängig von der neurologischen Läsionshöhe die Sitzbalance funktionell ganz besonders sorgfältig überprüft werden. Erhebliche Stabilitätsprobleme können auch dann auftreten, wenn starke Kontrakturen im Stumpfbereich vorliegen und damit eine ausreichende Sitzauflage nicht mehr gewährleistet ist. Hilfsmittel und Anschnallen Manche Rollstuhlsportler benötigen ständig orthopädische Hilfsmittel, wodurch die funktionellen Abläufe bei der Sportausübung erheblich verändert werden können. Wird das Hilfsmittel im Sport eingesetzt, muß eine funktionelle Überprüfung des Ablaufes durchgeführt werden mit angelegtem Hilfsmittel, um eine gerechte Klassifizierung vornehmen zu können. Durch Benutzung von Stabilisierungskorsetts für die Wirbelsäule beispielsweise wird die Sitzstabilität nicht unerheblich positiv beeinflußt, weshalb unter Umständen mit Hilfsmittel eine andere Klassifizierung erfolgen müßte als ohne. Funktionelle Vorteile können auch dadurch gewonnen werden, daß die Beine am Rollstuhl angeschnallt werden. Unbedingt ist Anschnallen erforderlich, wenn eine so starke Spastik vorliegt, daß sonst eine geregelte Ausübung der Sportdisziplin nicht möglich wäre. Es wurde früher erbittert darüber gestritten, ob im Einzelfall die Erlaubnis zum Anschnallen gegeben werden durfte oder nicht. Diese Streitigkeiten sind heute nicht mehr notwendig, da nicht mehr das Anschnallen verwehrt wird, falls der einzelne Sportler dies wünscht. Es darf dabei jedoch nicht übersehen werden, daß beim Anschnallen der Beine am Rollstuhl auch bei Stürzen eine erhöhte Verletzungsgefahr vorliegt. Evtl. STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.15 - Regulierungen über das Anschnallen finden sich bei den jeweiligen sporttechnischen Regeln. Sportartspezifische funktionelle Klassifizierung Vorstehend wurde bereits immer wieder darauf hingewiesen, daß unter Berücksichtigung der funktionellen Fähigkeiten bei ein und denselben Sportlern für verschiedene Sportdisziplinen durchaus unterschiedliche Klasseneinteilungen erfolgen können. Dies wird nur dann möglich sein, wenn der Klassifizierer über genügend Kenntnisse über die Funktionsabläufe bei der jeweiligen Sportdisziplin verfügt und diese in das Behinderungsbild einordnen kann. Funktionelle Klassifizierungen führen zu größerer Gerechtigkeit in den sportlichen Wettkämpfen, häufig auch zu größeren funktionellen Vergleichsgruppen, die das Wettkampfgeschehen interessanter gestalten und mehr Sportlichkeit bieten, als dies der Fall wäre, wenn zahlreiche Kleinstwettkampfgruppen gebildet würden, in denen nur 2 oder 3 Sportler gegeneinander in den Wettstreit träten. Funktionelle Klassifizierungen sind der erste Schritt zu einer mehr funktionellen Betrachtungsweise im Rollstuhlsport, wobei der Ausgangspunkt die Grundklassifizierung zwar immer noch Berücksichtigung findet, wobei zum Teil eine neurologische Untersuchung auch notwendig ist, trotzdem aber Abweichungen von einer statischen Betrachtungsweise erlaubt. Möglich wird diese Art der Klassifizierung nur dadurch, daß nicht nur einseitig medizinisch untersucht wird, sondern der Sportler insbesondere bei der Durchführung seiner sportlichen Disziplin kritisch beobachtet wird. Funktionelle Klassifizierungssysteme Aus dem unter Abschnitt C. 6. Gesagten geht bereits hervor, daß zusätzlich zu der bisherigen Betrachtungsweise auch die sportartspezifische Funktionsanalyse notwendig ist, um einen Gruppenvergleich im sportlichen Wettkampf nach den funktionellen Möglichkeiten der einzelnen Wettkampfklassen durchführen zu können. Exakte Analysen wurden für die Abläufe in den meisten Sportarten erarbeitet, die so überzeugt haben, so daß heute die funktionellen Klassifizierungssysteme anerkannt sind. Dabei spielte der deutsche Rollstuhlsport im Basketball, Fechten, Tischtennis, Schwimmen und Wintersport eine Vorreiterrolle. Funktionelle Klassifizierungssysteme bieten in allen Sportarten die Möglichkeit, auch andere Behinderungsgruppen als Querschnitt- und Poliogelähmte in den Sportbetrieb wettkampfmäßig zu integrieren. Rollstuhl - Basketball Klassifizierungsordnung RBB BVV 21.06.1992 / BVV 25.02.96 / INFO FA RBB 12.96 und 03.97 gültig ab 01.05.1997 STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.16 - Neufassung 2001 § 1 Klassifizierung / Zuständigkeit 1.1 Alle Mannschaften bzw. Vereine nehmen für neue Spieler (gemeint sind die Spieler, die bisher keinen Spielerpass hatten) die Klassifizierung vor (Ausnahme s. 1.2). Diese wird mit der Meldung zum offiziellen Spielbetrieb dem jeweiligen Spielleiter einer Liga mitgeteilt. Der Spielleiter gibt die Meldung an die Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission weiter. 1.2 Die Einstufung eines Spielers als MB (Minimalbehinderter) kann nur durch die Klassifizierungskommission vorgenommen werden. § 2 Veröffentlichung der Klassifizierungslisten Die Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission bzw. der Verwalter der Spielerdatei veröffentlicht die vollständige Liste der klassifizierten Spieler vor Beginn der offiziellen Punktespiele, indem er jedem Spielleiter die Liste aller Spieler der jeweiligen Liga zur Verfügung stellt. Dieser stellt sie den betr. Mannschaften zu. Die Liste beinhaltet den Namen, den Punktwert und die verwendeten Hilfsmittel. § 3 Klassifizierung / Spielbetrieb 3.1 Eine vollständige Klassifizierung umfasst den Punktwert und die Liste der verwendeten Hilfsmittel. Der Punktwert ist im Spielbetrieb gültig, solange keine weiteren Hilfsmittel verwendet werden und solange über einen Protest- oder Revisionsantrag nicht endgültig entschieden ist. 3.2 Der Einsatz zusätzlicher Hilfsmittel kann den Punktwert nach oben hin verändern, falls das Hilfsmittel dem Spieler signifikante Vorteile gegenüber der vorherigen Situation bringt. Daher ist vor der Verwendung zusätzlicher Hilfsmittel die Entscheidung der Klassifizierungskommission herbeizuführen. 3.3 Ein Spieler darf im Spielbetrieb nur die Hilfsmittel (oder weniger) einsetzen, die auf seinem Spielerpass eingetragen und vom Spielleiter abgezeichnet sind. 3.4 Die Spielerpunkte sind auf der Vorderseite des Spielerpasses, die Hilfsmittel auf der Rückseite eingetragen. Die Teilnahme am Spielbetrieb setzt einen gültigen Spielerpass voraus, dieser ist bei allen offiziellen Spielen dem 1. SR vorzulegen. § 4 Änderung der Klassifizierung 4.1 Jede Klassifizierung kann jederzeit nach oben korrigiert werden. Die Korrektur wird dem Spielleiter mitgeteilt und in den offiziellen Spielerlisten vermerkt. 4.2 Eine Korrektur nach unten setzt immer einen offiziellen Protest voraus. 4.3 Eine internationale Klassifizierung gilt auch für den nationalen Spielbetrieb. 4.4 Ein Spieler, der zwei Jahre international nicht mehr aktiv war (2 Jahre nach seinem letzten internationalen Einsatz), kann sowohl auf eigenen Antrag als auch auf Grund eines Protestes neu eingestuft werden. Sollte er erneut international aktiv STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.17 - werden, tritt automatisch die alte internationale Klassifizierung wieder in Kraft, so dass § 4.3 unberührt bleibt. § 5 Protest gegen eine Klassifizierung 5.1 Protest gegen die Klassifizierung kann erheben, wer in irgend einer Form am offiziellen Spielbetrieb des DRS teilnimmt, also alle Spieler, Trainer, Vereine und Funktionsträger im FB. 5.2 Der Protest muss schriftlich bei der Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission eingereicht werden (Vordrucke des Protestantrags verwenden - sh. Gesamtausschreibung). 5.3 Mit jedem Protest wird eine Protestgebühr in Höhe von 25,- € fällig, außerdem ein Kostenbeitrag in Höhe von 50,- €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 75,- € wird mit Einreichen des Protests fällig. Eine Kopie der Überweisung des auf das Konto des FA RBB eingezahlten Betrages ist dem Protestantrag beizulegen. 5.4 Lizensierte Klassifizierer des FB sind vom Kostenbeitrag 50,- € befreit, sofern es sich nicht um Mitglieder des eigenen Vereins handelt. Die Protestgebühr in Höhe von 25,- € ist in jedem Falle zu bezahlen. 5.5 Richtet sich der Protest gegen den Spieler eines anderen Vereins und ist der Protest erfolgreich, so werden die Protestgebühr 25,- € und der Kostenbeitrag in Höhe von 50,- € zurückerstattet. Die Gesamtkosten der Neuklassifizierung trägt der Verein, gegen dessen Spieler das Protestverfahren eingeleitet wurde. 5.6 Richtet sich der Protest gegen einen Spieler des eigenen Vereins, so trägt der Verein die Gesamtkosten des Protestverfahrens. Bei erfolgreichem Protest wird die Protestgebühr in Höhe von 25,- € zurückerstattet. Der Kostenbeitrag von 50,- € wird auf die Gesamtkosten angerechnet. 5.7 Die Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission oder der zuständige Einsatzleiter (Nord / Süd) benennt nach Eingang des Protests einen oder mehrere Klassifizierer zur Entscheidung über den Protest. 5.8 Die Klassifizierung erfolgt i.d.R. am nächsten möglichen Spieltag. 5.9 Die Entscheidung über eine korrigierte Punktzahl tritt am ersten Spieltag nach der Klassifizierung in Kraft. 5.10 Die Entscheidung über den Protest wird unmittelbar nach der Klassifizierung schriftlich dem jeweiligen Spieler durch den Klassifizierer mitgeteilt, mit Datum des Poststempels des 1. Werktags nach der Klassifizierung auch der Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission und dem zuständigen Spielleiter, der einen neuen Spielerpass ausstellt und die Spielerliste der Liga entsprechend ändert. § 6 Revision 6.1 Gegen die Entscheidung eines Klassifizierers kann Revision eingelegt werden. Der Revisionsantrag ist an die Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission zu STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.18 - richten. Dafür ist der Vordruck des Revisionsantrags (siehe Gesamtausschreibung) zu verwenden. Der Revisionsantrag hat keine aufschiebende Wirkung. 6.2 Die Geschäftsstelle der Klassifizierungskommission beauftragt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen einen oder zwei erfahrene Klassifizierer mit der Entscheidung über den Revisionsantrag 6.3 Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Antragsteller. Vorab wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 100,- € fällig. Eine Kopie der Überweisung des auf das Konto des FA RBB eingezahlten Betrages ist dem Revisionsantrag beizufügen. 6.4 Der sonstige Verfahrensweg entspricht dem des Protestverfahrens. VORSCHRIFTEN FÜR MINIMALE BEHINDERUNG A. VORBEMERKUNG Warum regelt die Klassifizierungskommission die Einstufung bzw. die Umklassifizierung eines Spielers* zu einem Spieler mit Minimalbehinderung (MB)? 1. Wenn deutsche Mannschaften mit „ihren“ MBs an internationalen Wettbewerben teilnehmen, werden sie von den internationalen Klassifizierern häufig nicht als MBs anerkannt. Daher brauchen wir in Deutschland ein Verfahren zur Einstufung von MBs, das sich eng an die internationalen Vorschriften anlehnt. Dadurch dürften sich die Chancen auf Anerkennung der Einstufung als MB erheblich verbessern, wenn ein Spieler bei seinem ersten Einsatz auf internationaler Ebene das internationale Klassifizierungsverfahren durchlaufen muss. 2. Es soll erreicht werden, dass sowohl die Vereinsmannschaften als auch die Nationalmannschaften über eine qualifizierte Auslese an MBs verfügen können. 3. Der Einstufung als MB ist in Deutschland in Zukunft nur noch nach Prüfung durch die Klassifizierungskommission möglich. B. DEFINITION 1. Um als MB für die Wettkampfteilnahme an offiziellen DRS-Rollstuhl-Basketball Spielen berechtigt zu sein, muss ein Spieler eine medizinisch diagnostizierte Krankheit oder Behinderung haben, die zu einer permanenten, mobilitätsbezogenen Einschränkung führt. Diese permanente physische Behinderung muss zu einem wesentlichen oder totalen Funktionsverlust einer oder mehrerer unterer Extremitäten führen. Wenn aufgrund dieser funktionellen Einschränkungen der Spieler nicht in der Lage ist, Basketball wie ein Nichtbehinderter zu spielen (d. h. er kann nicht springen, laufen oder sich drehen wie ein nichtbehinderter Spieler), dann besteht die Möglichkeit, für diesen Spieler bei der Klassifizierungskommission einen Antrag auf Einstufung als MB zu stellen. 2. Beispiele für Krankheiten und Schädigungen, die zu permanenten Behinderungen führen, und die die Berechtigungskriterien erfüllen, sind: Lähmung, Amputation, röntgenologisch nachgewiesene Gliederkürzung, teilweise oder komplette Gelenkversteifung oder Gelenkersatz. Solche körperlichen Behinderungen müssen eine ständige Beeinträchtigung der funktionellen Mobilität sein. Befunde wie eine Kontraktur des Bindegewebes, Instabilität der Bänder, Ödeme, Inaktivitäts-Atrophie oder Symptome wie Schmerz oder Taubheit, ohne weitere STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.19 - Berechtigungskriterien (wie oben erwähnt), werden nicht als permanente physische Behinderung angesehen. C. ANTRAGSVERFAHREN FÜR MINIMALE BEHINDERUNG 1. Will ein Spieler als MB eingestuft werden, so muss er eine ausreichende schriftliche Dokumentation vorlegen, in der die Art, Entwicklung, Stabilität und Prognose der physischen Behinderung detailliert aufgeführt sind und die speziell darauf Bezug nimmt, wie die Bewegung und die motorischen Kontrollfunktionen durch die Behinderung beeinträchtigt werden. Diese Dokumentation sollte Briefe und Berichte umfassen, in denen Krankheitsgeschichte und objektive Untersuchungsbefunde detailliert - mit Berichten über radiologische Untersuchungen wie Computertomografie, magnetische Resonanzbilder, Elektromyographie, Nervenleitungs-Untersuchungen oder andere diagnostische Tests, wie für die medizinische Diagnose des einzelnen anwendbar - dargestellt sind. 2. Die Dokumentation ist nach Rücksprache an den Vorsitzenden der Klassifizierungskommission zu senden. Ein DRS-Experte (i.d.R. ein spezialisierter Arzt) wird von der Kommission beauftragt, den Fall des Spielers zu prüfen. Falls notwendig, kann die medizinische Untersuchung des Spielers angeordnet werden. 3.a Liegen alle erforderlichen Unterlagen bei der Klassifizierungskommission vor, wird die Kommission innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung treffen. Hat die Kommission bis zu diesem Termin noch keine Entscheidung getroffen, so ist der Spieler vorerst als MB spielberechtigt. Sollte sich herausstellen, dass der Spieler die Mindestkriterien (wie unter B beschrieben) nicht erfüllt, muss der Spieler sofort wieder als NB eingesetzt werden. Die Entscheidung, die von der Klassifizierungskommission schriftlich mitgeteilt wird, ist endgültig und gilt für alle nachfolgenden Spiele. 3.b Wenn der DRS-Klassifizierungsbeauftragte, i.d.R. ein spezialisierter Arzt, der mit diesem Fall beauftragt wurde, entscheidet, dass das medizinische Gutachten unzureichend ist, kann der Spieler nicht als MB eingesetzt werden, bis die von der Kommission geforderten und nachzureichenden Unterlagen geprüft sind. 4. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Gesichtspunkte auftreten, ist ein erneuter Antrag auf Einstufung als MB möglich. D. Kosten Die Kosten, die dem Spieler durch die Beschaffung und Übersendung des medizinischen Gutachtens entstehen, sind von diesem selbst oder seinem Verein zu tragen, ebenfalls die Kosten einer möglichen Nachuntersuchung durch den Vertrauensarzt des DRS. Alle Postgebühren, die beim Versand der Unterlagen zwecks Bewertung durch den beauftragten Arzt und bei der Rücksendung der durch den Spieler erbrachten medizinischen Unterlagen an den Verein/den Spieler entstehen, werden vom FA RBB getragen. Deutscher Rollstuhl - Sportverband Fachbereichsausschuss Rollstuhlbasketball Duisburg, den 11.02.2001 Die Funktionelle Klassifizierung im Rollstuhl-Basketball wird beim ersten Eintritt in eine Rollstuhl-Basketball-Mannschaft durch den eigenen Verein vorgenommen. Die Klassifizierung wird in den Basketball-Spielerpaß eingetragen. Eine vollständige Klassifizierung beinhaltet den Punktwert und die beim Rollstuhlbasketball benutzten Hilfsmittel. Das genaue Verfahren regelt eine spezielle Klassifizierungsordnung für Rollstuhlbasketball und die Spielordnung Rollstuhlbasketball. STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.20 - Punktsystem 1-Punkt-Spieler Läsion über Th 7 komplett Mangelnde Sitzstabilität Keine Torsion des Rumpfes Hohe Rückenlehne zur Sicherung des Sitzes Fehlende Rumpfverlagerung beim Starten (nach vorn) und beim Bremsen (nach hinten) Sichern der Rumpfverlagerung bei allen weiträumigen Bewegungen (Ballkontrolle, Rebound) durch Stützen, Schieben oder Halten mit einer Hand am Rollstuhl oder den Oberschenkeln Keine stabile Verbindung zwischen Oberkörper und den Hüften und damit dem Rollstuhl; großer Nachteil bei allen Formen des Drückens gegen den Stuhl. Kompensationsformen: Niedriger Sitz; Beine hochgezogen; Rückenlehne aufgerichtet, um die günstigste Startposition einzunehmen; Fixierungen an Hüfte und Beinen. 2-Punkte-Spieler Läsion unter Th 7 bis L 1 komplett Sitzbalance und Torsion des Rumpfes bei aufrechtem Sitz Verliert die Balance beim Rumpfvorund seitbeugen Starkes Hohlkreuz beim Aufrichten Einschränkungen beim Starten und Bremsen; (die Oberschenkel können nicht aktiv am Sitz abstützen) Sichert die Rumpfstabilität beim Rebound mit einer Hand Einsatz eines Armes bei allen Aufrichtbewegungen (1-Pkt-Spieler bei allen Rumpfverlagerungen) Kompensationsformen: Tiefe Sitzposition mit schräger Sitzfläche. Hinweis: 1- und 2-Punkte-Spieler können nur Hilfe der Arme das Gesäß vom Sitz abheben. 3-Punkte-Spieler Läsion unter L 1 bis L 5 komplett STAND: 01 März 2003 mit Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.21 - Rumpfbewegungen und Sitzbalance bei Vor- und Rückbeugen Balanceprobleme bei allen Seitbewegungen Sitzen in der Regel nicht auf einem hohen Kissen Optimale Startposition des Rumpfes Einschränkungen beim Kampf um den Ball und beim Rebound (im Vergleich zum 4-Punkte-Spieler) Seitlich fallende Bälle werden mit einer Hand gefangen, Beine können nicht aktiv eingesetzt werden Hinweise: 3-Punkte-Spieler benutzen häufig Beinschienen zur Verbesserung der Sitzstabilität und Rumpfbeweglichkeit. 3-Punkte-Spieler können das Gesäß mit Hilfe der Oberschenkel vom Sitz abheben. 4-Punkte-Spieler Läsion unter S 1 bis S 5 komplett und inkomplett Rumpfbewegungen nach allen Seiten, Einschränkungen können nach einer Seite bestehen Aktiver Einsatz eines oder beider Beine Optimale Sitzposition Niedrige Rückenlehne Wegschieben oder Drücken des Gegners mit eigenem Rollstuhl gut möglich Abheben des Gesäßes vom Sitz und der Beine von den Fußrasten Lenken und Bremsen mit den Oberschenkeln und den Füßen bei guten Beinfunktionen möglich Bei kurzem Radstand und hohem Sitz auch leichtes Nach-vorn-Kippen auf die Fußrasten möglich 4,5 Punkte Spieler Nichtbehinderte Spieler oder ihnen im Rollstuhl funktional gleich gestellte werden mit 4,5 Punkten eingestuft. Nichtbehinderte Spieler sind in Deutschland national spielberechtigt; international nicht. Hier für ist das vorliegen einer Minimalbehinderung notwendig. Mannschaftspunkte: Die Summe der 5 Feldspieler darf 14 Punkte nicht überschreiten. STAND: 01 März 2003 Klassifizierung - 7.22 - Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Spieler mit Halbpunkten: Spieler mit 1,5 / 2,5 / 3,5 Punkten sind Grenzfälle, die nicht eindeutig in eine der Hauptkategorien eingestuft werden können. Spieler mit 4,5 Punkten sind Spieler mit Minimalbehinderung. Fußgänger werden mit 4,5 Punkten eingestuft. Bogenschießen Behinderte Bogensportler sind oft in Vereinen mit Nichtbehinderten integriert und sie starten auch in gemeinsamen Wettkämpfen. Für die Meisterschaften des DBS/DRS gelten folgende Klassifizierungen: 1.Offene Klasse Hier starten alle Sportler, die einen GbB von mindestens 30 % nachweisen können. Eine Unterteilung nach Altersklassen erfolgt analog der Bogensportverbände im Sport der Nichtbehinderten. Die offene Klasse ist für DRS – Sportler nicht relevant. 2. internationale Klassen Hier können nur Sportler starten, die nach den Normen des internationalen Behindertensports (IPC) zu klassifizieren sind, die also auch international eingesetzt werden können und bspw. das minimale Handicap erfüllen. Klassifizierung nach ISMWSF ISOD ISMWSF ISOD ISMWSF ISOD ISMWSF ISOD Damen Herren Damen Herren Para Tetra Rollstuhl Amp./LA Rollstuhl Amp./LA Rollstuhl Tetra Rollstuhl Para E-Rollstuhl-Sport (E-Hockey) 1. Vorwort 1.1. Die Klassifizierung geht von folgenden Leitgedanken aus: 1. 2. 3. Welche sportlichen Fertigkeiten sind für E-Hockey leistungsbestimmend? Welche körperlichen Fähigkeiten bestimmen überhaupt diese sportlichen Fertigkeiten mit? Wie sind diese körperlichen Fähigkeiten zu beurteilen und zu staffeln? Wie sind sie im Spiel erkennbar/überprüfbar? Welche ”klaren” Grenzen gibt es zwischen den Klassifizierungsklassen? 1.2. Leistungsbestimmende Fertigkeiten sind (in Klammern aufgelistet nach der Größe der Bedeutung): 1. 2. 3. Ball schlagen (Schlaghärte, Schlaggenauigkeit, Reichweite). Ball führen (Vorhand-Rückhand-Wechsel, Ballkontrolle durch Führung an verschiedenen Seiten des Balles, Reichweite, Sichtfeld). Ball abnehmen (Reichweite, Sichtfeld, Schlagarm-Kraft). STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. 4. Klassifizierung - 7.23 - Rollstuhlsteuerung (Schnelligkeit, Genauigkeit der Steuerbewegung, Kontrolle am Joystick). 1.3. Leistungsbestimmende Fähigkeiten sind: 1. Schlagarm (Schnellkraft, Koordination, Beweglichkeit). 2. Aktive Rumpf- und Kopfbeweglichkeit (Drehen, Vorbeugen, Seitenneigung). 3. Steuerbewegung am Joystick (Genauigkeit, Schnelligkeit). 1.4. Gefundene Klassifizierungskriterien sollten im Wettkampf überprüft werden können und auch überprüft werden, um die Gefahr von Manipulationen zu reduzieren. 1.5. Die Klassifizierungskriterien sollten so einfach und durchsichtig werden wie möglich, ohne dabei die Gerechtigkeit für individuelle Unterschiede und körperliche Fähigkeiten zu vergessen. 1.6. Die grundsätzlichen Klassifizierungsklassen orientieren sich an Spielern mit Muskelerkrankungen. 1.7. Behinderungsbedingte Beweglichkeits-, Koordinations- und Schnelligkeitsdefizite sind ebenso entscheidende Faktoren für E-Hockey wie die Kraft, die nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, nur weil sie schwerer zu beurteilen sind. Gerade die Sportler mit Cerebralparese finden im E-Hockey eine Nische und müssen bei einer Klassifizierung mitbedacht werden. 2. Grundsätzliche Klassifizierungsklassen 2.1. Klasse 1: 1-Punkte-Spieler Im Alltag ist der Spieler auf einen motorisierten Rollstuhl angewiesen. Er spielt mit einem am Rollstuhl befestigten Schläger oder ohne Schläger. Seinen Rollstuhl kann er exakt steuern. Sein Sichtfeld liegt zwischen 270 und 360 Grad. 2.2. Klasse 2: 2-Punkte-Spieler Im Alltag ist der Spieler auf einen motorisierten Rollstuhl angewiesen. Er spielt mit einem Schläger, der nicht am Rollstuhl befestigt ist. Bei der Schlagbewegung ist er zwingend auf den Schwung seines Rollstuhls angewiesen, d. h. ein wirksamer Schlag auf das Tor ist nur vom Torkreis möglich (max. 2 m effizient). Er führt den Ball mit seinem Schläger auf nur einer Rollstuhlseite. Seinen Schläger kann er bestenfalls langsam und mühsam über den Ball heben. Er kann seinen Schläger nicht mehr als ca. 90° um den Ball herumführen. Seine Reichweite kann er nicht durch aktive Rumpfbewegungen vergrößern. Sein Sichtfeld liegt zwischen 270 und 360 Grad. 2.3. Klasse 3: 3-Punkte-Spieler Im Alltag ist der Spieler auf einen motorisierten Rollstuhl angewiesen. Er spielt mit einem Schläger, der nicht am Rollstuhl befestigt ist. Bei der Schlagbewegung hat er noch einen geringen Nutzen durch den Schwung seines Rollstuhls, d. h. ein wirksamer Schlag auf das Tor ist auch von der Strafraumlinie möglich. Er führt den Ball mit seinem Schläger auf nur einer Rollstuhlseite. Seinen Schläger kann er schnell über den Ball heben. Er kann seinen Schläger nicht mehr als ca. 180° um den Ball herumführen. Seine Reichweite kann er durch kleine aktive Rumpfbewegungen leicht vergrößern, allerdings ist er dabei in Kraft oder Beweglichkeit eingeschränkt, d. h. die Reichweitenvergrößerung ist nicht nach allen Richtungen gleich gut möglich. Sein Sichtfeld ist nicht eingeschränkt. 2.4. Klasse 4: 4-Punkte-Spieler Im Alltag ist der Spieler auf einen motorisierten Rollstuhl angewiesen. Er spielt mit einem Schläger, der nicht am Rollstuhl befestigt ist. Zur Ausführung einer Schlagbewegung ist er in keiner Weise auf den Schwung seines Rollstuhls angewiesen. Er kann den Ball mit STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.24 - seinem Schläger situationsabhängig auf zwei Rollstuhlseiten führen. Seinen Schläger kann er sehr schnell über den Ball heben. Er kann seinen Schläger ca. 270° oder mehr um den Ball herumführen. Seine Reichweite kann er durch aktive Rumpfbewegungen deutlich vergrößern, es bleiben aber geringe Einschränkungen in der Kraft bzw. der Beweglichkeit des Rumpfes oder der Benutzung beider Arme und Hände bei der Reichweitenvergrößerung. Sein Sichtfeld ist nicht eingeschränkt. 2.5. Klasse 5: 5-Punkte-Spieler Im Alltag ist der Spieler auf einen Aktiv-Rollstuhl angewiesen, der von seiner Muskelkraft angetrieben wird. Einen motorisierten Rollstuhl benötigt er aber im Alltag nicht. Er hat keine bedeutsamen Einschränkungen des Rumpfes, der Arme und Hände, so dass er BallAktionen auf allen Rollstuhlseiten ausführen kann. Seine Reichweite kann er dabei durch aktive Rumpfbewegungen nach allen Richtungen weit vergrößern. 3. Weitere Klassifizierungsregelungen 3.1. Halbe-Punkte-Regelung: 1. Kann ein Spieler nicht eindeutig einer Klassifizierungsklasse zugeordnet werden, d. h. er steht quasi zwischen zwei Klassen, dann ergibt sich seine Klassifizierungspunktzahl indem von der höheren der beiden Klassifizierungspunktzahlen 0,5 Punkte subtrahiert werden. 2. Erfüllt ein Spieler, bei dem keine koordinativen Bewegungsstörungen, z. B. aufgrund einer Cerebralparese, vorliegen, nicht alle Voraussetzungen eines 1-Punkte-Spielers, beträgt dessen Klassifizierungspunktzahl 0,5. 3.2. Vereinfachte CP-Regelung: Liegt bei einem Spieler eine koordinative Bewegungsstörung vor, d. h. in der Regel eine Cerebralparese, die ihn in den leistungsbestimmenden Fähigkeiten einschränkt, so ergibt sich seine Klassifizierungspunktzahl indem von seiner gemäß 2. und 3.1. ermittelten Klassifizierungspunktzahl ein Punkt abgezogen wird, es sei denn, er wurde gemäß 2. und 3.1. mit einer Klassifizierungspunktzahl von 1 bewertet, dann bekommt er nur 0,5 Punkte abgezogen. 3.3. Zusätzliche Tests: Mit zusätzlichen Tests kann ein Spieler außerhalb des Spielfeldes nach der Spielerbeobachtung genauer überprüft werden: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ball schlagen (Härte, Rollstuhl-Einsatz …). Geschwindigkeit, mit der der Schläger über den Ball gehoben werden kann (VorhandRückhand-Wechsel). Schlägerblatt um den Ball führen (Wie viel Grad möglich?). Geschwindigkeit, mit der der Joystick bewegt werden kann (vorwärts/rückwärts, drehen). Aktive Rumpfbewegungen (Vorbeugen, Seitenneigung, Drehen). Sichtfeld (In welchem Bereich kann der Ball gesehen werden?). 3.4. Skizze zu den Rollstuhlseiten: STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.25 - 4. Wesentliche Unterschiede in den grundsätzlichen Klassifizierungsklassen 4.1. Klasse 1 zu Klasse 2: Klasse 1 benutzt am Rollstuhl befestigten Schläger/kein Schläger, Klasse 2 benutzt nicht am Rollstuhl befestigten Schläger. 4.2. Klasse 2 zu Klasse 3: Klasse 2 schlägt nur am Torkreis auf das Tor, keine Rumpfbewegungen möglich. Klasse 3 schlägt auch von jenseits der Strafraumlinie auf das Tor und Rumpfbewegungen sind möglich. 4.3. Klasse 3 zu Klasse 4: Klasse 3 mit Ball-Aktionen auf einer Seite des Rollstuhls, Klasse 4 mit Ball-Aktionen auf 2 Seiten. 4.4. Klasse 4 zu Klasse 5: Klasse 4 ist E-Rollstuhlfahrer im Alltag, Klasse 5 ist kein E-Rollstuhlfahrer im Alltag und hat keine bedeutsamen Einschränkungen im Rumpf sowie den Armen und Händen. 5. Klassifizierungsdurchführung 5.1. Zuständigkeit und Definitionen 5.1.1. Jede Mannschaft bzw. jeder Verein klassifiziert ihre bzw. seine noch nicht klassifizierten Spieler zunächst gemäß 2. und 3. selbst (Selbstklassifizierung). Die dafür nötigen Unterlagen erhält eine Mannschaft bzw. ein Verein auf formlosen Antrag beim Ausschuss „Regelwerk, Schiedsrichterwesen und Klassifizierung im E-Hockey“ (kurz: RSK-E-Hockey) zugesandt. Die Unterlagen füllt jede Mannschaft bzw. jeder Verein nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der sportlichen Fairness vollständig aus und schickt sie an die RSK-E-Hockey zurück. 5.1.2. Klassifizierer werden von der RSK-E-Hockey ernannt, wenn sie erfolgreich an einem Klassifizierungslehrgang des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport teilgenommen haben. Solange noch kein Klassifizierungslehrgang durchgeführt wurde, werden die Klassifizierer vom Vorstand des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und bleiben bis zu ihrer Abwahl durch den Vorstand oder ihrer Amtsniederlegung im Amt. 5.1.3. Alle an die RSK-E-Hockey gerichteten Willenserklärungen, die die Klassifizierung betreffen, sind an deren Vorsitzenden zu richten, sonst gelten sie als nicht erfolgt. 5.1.4. Bei nationalen Veranstaltungen (im Sinne von 5.1.6.) hat die nationale STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.26 - Klassifizierung Vorrang, bei internationalen Veranstaltungen hat die internationale Klassifizierung Vorrang. 5.1.5. Die Summe der Klassifizierungspunktzahlen der Spieler auf dem Feld darf bei offiziellen Wettbewerbsspielen, vorbehaltlich der entsprechenden Regel im EHockey-Regelwerk, 11 Punkte nicht überschreiten. 5.1.6. Offizielle Wettbewerbsspiele sind alle Liga- und Pokalspiele des Fachbereichs ERollstuhl-Sport sowie alle Spiele bei vom Fachbereich E-Rollstuhl-Sport veranstalteten Turnieren. 5.2. Klassifizierungsverfahren 5.2.1. Es wird zwischen Erstklassifizierung und Änderungsklassifizierung unterschieden. 5.2.2. Erstklassifizierung 5.2.2.1. Sie besteht aus folgenden Schritten: 1.) Selbstklassifizierung, 2.) Überprüfung durch Klassifizierer, 3.) ggf. Protest gegen die Überprüfung. Danach ist die Erstklassifizierung abgeschlossen. 5.2.2.2. Die Selbstklassifizierung erfolgt gemäß 5.1.1. 5.2.2.3. Überprüfung durch Klassifizierer 5.2.2.3.1. Die Überprüfung einer Selbstklassifizierung erfolgt durch zwei Klassifizierer. Sie beobachten zunächst unabhängig voneinander in einem offiziellen Wettbewerbsspiel unangekündigt den zu überprüfenden Spieler. Unmittelbar anschließend findet ein gemeinsames Klassifizierungsgespräch mit dem Spieler statt. Es können gemäß 3.3. zusätzliche Tests durchgeführt werden. 5.2.2.3.2. Bei dem Klassifizierungsgespräch sowie bei zusätzlich durchgeführten Tests kann der betroffene Spieler noch eine weitere Person mitbringen. 5.2.2.3.3. Nach der Spielerbeobachtung, dem Klassifizierungsgespräch und den evtl. durchgeführten zusätzlichen Tests vergleichen die beiden Klassifizierer ihre für den überprüften Spieler festgestellte Klassifizierungspunktzahl. Kommen beide zum gleichen Ergebnis, ersetzt die von ihnen festgestellte Klassifizierungspunktzahl die bisherige. Kommen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen und entspricht zumindest das Ergebnis eines Klassifizierers der Klassifizierungspunktzahl aus der Selbstklassifizierung, bleibt die bisherige Klassifizierungspunktzahl bestehen. Kommen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen und entspricht kein Ergebnis eines Klassifizierers der Klassifizierungspunktzahl aus der Selbstklassifizierung, ergibt sich die Klassifizierungspunktzahl, indem die von den Klassifizierern festgestellten Klassifizierungspunkzahlen addiert und durch 2 dividiert werden. Kommt es dann zu einer Klassifizierungspunktzahl, die sich nicht ohne Rest durch 0,5 teilen lässt, muss zusätzlich noch STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.27 - auf die nächste durch 0,5 ohne Rest teilbare Klassifizierungspunktzahl aufgerundet werden. Beispiel: 2,5 und 3 Punkte ergäben 2,75 Punkte, die dann auf 3 Punkte aufgerundet würden. 5.2.2.3.4. Die Mannschaft bzw. der Verein des überprüften Spielers sowie die RSK-E-Hockey sind binnen 7 Tagen nach der Spielerbeobachtung über das Ergebnis der Überprüfung schriftlich oder per Email zu informieren. 5.2.2.3.5. Die für die Überprüfung vorgesehenen Klassifizierer werden von der RSK-E-Hockey bestimmt und darüber unverzüglich informiert. Beide stimmen den Überprüfungstermin untereinander eigenverantwortlich ab. 5.2.2.3.6. Die von einer Mannschaft bzw. von einem Verein selbst klassifizierten Spieler sollen so schnell wie möglich überprüft werden. 5.2.2.4. Protest gegen die Überprüfung 5.2.2.4.1. Ist ein Spieler mit dem Ergebnis der Überprüfung seiner Klassifizierungspunktzahl nicht einverstanden, kann er innerhalb 30 Tagen nach dem seiner Mannschaft bzw. seinem Verein das Überprüfungsergebnis zugegangen ist bei der RSKE-Hockey Protest einlegen. 5.2.2.4.2. Der Protest ist schriftlich zu formulieren und eine Protestgebühr von 50 EUR auf das Bankkonto des Fachbereichs E-RollstuhlSport einzuzahlen, um gültig zu sein. Eine entsprechende Kopie des Überweisungsauftrages ist beizufügen. Ergibt sich nach Abschluss des Protestverfahrens für den Protestierenden eine andere als die bisherige Klassifizierungspunktzahl, wird ihm die entrichtete Gebühr zurückerstattet. 5.2.2.4.3. Die Punkte 5.2.2.3.1. bis 5.2.2.3.4. sind bei der Bearbeitung des Protestes analog anzuwenden. 5.2.2.4.4. Die für die Bearbeitung des Protestes vorgesehenen Klassifizierer werden von der RSK-E-Hockey bestimmt und darüber unverzüglich informiert. Sie dürfen nicht bereits an der Überprüfung der Selbstklassifizierung des Protest einlegenden Spielers beteiligt gewesen sein. Beide stimmen das weitere Vorgehen untereinander eigenverantwortlich ab. 5.2.2.4.5. Die Bearbeitung des Protestes soll beim nächsten offiziellen Wettbewerbsspiel der Mannschaft bzw. des Vereines des Protest einlegenden Spielers, bei dem er zum Einsatz kommt, erfolgen und so schnell wie möglich abgeschlossen werden. 5.2.2.5. Ist die Klassifizierungspunktzahl eines Spielers am Ende der Erstklassifizierung um 2,5 oder mehr Punkte höher als die Klassifizierungspunktzahl aus der Selbstklassifizierung, wird grundsätzlich ein Täuschungsversuch unterstellt, der gemäß 5.8. zu ahnden ist. 5.2.3. Änderungsklassifizierung STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.28 - 5.2.3.1. Ist irgendeine Mannschaft bzw. irgendein Verein mit der Klassifizierungspunktzahl irgendeines Spielers nicht einverstanden, kann sie/er eine Änderungsklassifizierung bei der RSK-E-Hockey beantragen. Antragsberechtigt sind alle Mannschaften bzw. Vereine, die Mitglied des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport des DRS sind. 5.2.3.2. Der Antrag ist schriftlich zu formulieren und eine Gebühr von 50 EUR auf das Bankkonto des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport einzuzahlen. Der Antrag muss mindestens folgende Punkte enthalten: 1.) den Namen des Spielers, dessen Klassifizierungspunktzahl nach Ansicht des Antragsstellers geändert werden muss, 2.) die für richtig gehaltene Klassifizierungspunktzahl mit Begründung, warum sich durch die Änderungsklassifizierung eine andere als die bisherige Klassifizierungspunktzahl ergeben soll sowie 3.) den Namen der antragsstellenden Mannschaft bzw. des antragsstellenden Vereines. Eine entsprechende Kopie des Überweisungsauftrages ist beizufügen. Ergibt sich auf Grund der Änderungsklassifizierung für den davon betroffenen Spieler eine andere als die bisherige Klassifizierungspunktzahl, wird der die Änderungsklassifizierung beantragenden Mannschaft bzw. dem die Änderungsklassifizierung beantragenden Verein die entrichtete Gebühr zurückerstattet. 5.2.3.3. Die Änderungsklassifizierung erfolgt durch zwei Klassifizierer. Sie beobachten zunächst unabhängig voneinander in einem offiziellen Wettbewerbsspiel unangekündigt den von der Änderungsklassifizierung betroffenen Spieler. Unmittelbar anschließend findet ein gemeinsames Klassifizierungsgespräch mit dem Spieler statt und es können gemäß 3.3. zusätzliche Tests durchgeführt werden. 5.2.3.4. Bei dem Klassifizierungsgespräch sowie bei zusätzlich durchgeführten Tests kann der betroffene Spieler noch eine weitere Person mitbringen. 5.2.3.5. Nach der Spielerbeobachtung, dem Klassifizierungsgespräch und den evtl. durchgeführten zusätzlichen Tests vergleichen die beiden Klassifizierer ihre für den von der Änderungsklassifizierung betroffenen Spieler festgestellte Klassifizierungspunktzahl. Kommen beide zum gleichen Ergebnis, ersetzt die von ihnen festgestellte Klassifizierungspunktzahl die bisherige. Kommen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen und entspricht zumindest das Ergebnis eines Klassifizierers der bisherigen Klassifizierungspunktzahl, bleibt die bisherige Klassifizierungspunktzahl bestehen. Kommen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen und entspricht kein Ergebnis eines Klassifizierers der bisherigen Klassifizierungspunktzahl, ergibt sich die Klassifizierungspunktzahl, indem die von den Klassifizierern festgestellten Klassifizierungspunktzahlen addiert und durch 2 dividiert werden. Kommt es dann zu einer Klassifizierungspunktzahl, die sich nicht ohne Rest durch 0,5 teilen lässt, muss zusätzlich noch auf die nächste durch 0,5 ohne Rest teilbare Klassifizierungspunktzahl aufgerundet werden. 5.2.3.6. Die Mannschaft bzw. der Verein des von der Änderungsklassifizierung betroffenen Spielers, der Antragssteller sowie die RSK-E-Hockey sind über das Ergebnis der Änderungsklassifizierung binnen 7 Tagen nach der STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.29 - Spielerbeobachtung schriftlich oder per Email zu informieren. 5.2.3.7. Die für die Änderungsklassifizierung vorgesehenen Klassifizierer werden von der RSK-E-Hockey bestimmt und darüber unverzüglich informiert. Sie sollten möglichst nicht bereits an der Erstklassifizierung oder einer vorhergegangenen Änderungsklassifizierung des Spielers beteiligt gewesen sein. Beide stimmen das weitere Vorgehen untereinander eigenverantwortlich ab. 5.2.3.8. Die Änderungsklassifizierung soll beim nächsten offiziellen Wettbewerbsspiel der Mannschaft bzw. des Vereines des von der Änderungsklassifizierung betroffenen Spielers, bei dem er zum Einsatz kommt, durchgeführt und so schnell wie möglich abgeschlossen werden. 5.2.3.9. Gilt eine Klassifizierung als „Nicht permanent“, ist bei einer Änderungsklassifizierung entgegen 5.2.3.2. nur eine Gebühr in Höhe von 25 EUR zu entrichten, sofern der Gebühren- und Strafenkatalog für EHockey des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport dafür keine andere Gebührenhöhe vorschreibt. 5.2.3.10. Wird eine Änderungsklassifizierung von einer Mannschaft bzw. von einem Verein für einen eigenen Spieler beantragt und mit einem zusätzlichen bzw. anderen als im Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey eingetragenen - zukünftig verwendeten - punktzahlrelevanten Hilfsmittel begründet, ist entgegen 5.2.3.2. keine Gebühr zu entrichten, es sei denn, der Gebühren- und Strafenkatalog für E-Hockey des Fachbereichs ERollstuhl-Sport schreibt dafür doch eine Gebühr vor. 5.3. Hilfsmittel 5.3.1. Bei Hilfsmitteln ist zwischen punktzahlrelevanten und sonstigen Hilfsmitteln zu unterscheiden. 5.3.1.1. Punktzahlrelevante Hilfsmittel 5.3.1.1.1. Punktzahlrelevante Hilfsmittel sind Hilfsmittel, deren Verwendung während des Spieles sich nach Ansicht zumindest eines Klassifizierers positiv oder negativ auf die Klassifizierungspunktzahl des Spielers auswirkt. 5.3.1.1.2. „Negative punktzahlrelevante Hilfsmittel“ müssen besonders vermerkt werden, d. h. wenn ein Spieler durch ein Hilfsmittel in seiner Spielfähigkeit eingeschränkt wird. Bsp.: Durch die Verwendung eines 3-Punkt-Hosenträgergurts, kann sich der Spieler nicht mehr weit nach vorne oder zur Seite beugen, obwohl er dies ohne den Gurt könnte. Dies ist im Hinblick auf 5.3.5. relevant. 5.3.1.1.3. Zu den punktzahlrelevanten Hilfsmitteln gehören insbesondere elastische und unelastische Binden, Manschetten, 3- und 4Punkt-Gurte, Kopfgurte sowie Sonderanfertigungen von Handschlägern bzw. Handschläger mit Schlaufen. 5.3.1.1.4. Punktzahlrelevante Hilfsmittel müssen ins Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey für einen Spieler eingetragen werden. „Negative punktzahlrelevante Hilfsmittel“ STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.30 - sind dort entsprechend kenntlich zu machen. 5.3.1.2. Sonstige Hilfsmittel 5.3.1.2.1. Sonstige Hilfsmittel sind Hilfsmittel, deren Verwendung nach Ansicht beider Klassifizierer keinen Einfluss auf die Klassifizierungspunktzahl des Spielers haben. 5.3.1.2.2. Insbesondere Fuß- und Rammschutzvorrichtungen und einfache Beckengurte sind sonstige Hilfsmittel. 5.3.1.2.3. Sonstige Hilfsmittel werden nicht ins Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey für einen Spieler eingetragen. 5.3.2. Der während des Spieles verwendete, motorisierte Rollstuhl sowie der am Rollstuhl befestigte Schläger oder ein nicht am Rollstuhl befestigter Schläger, der keine Sonderanfertigung ist, zählen nicht als Hilfsmittel. 5.3.3. Auf Hilfsmittel, die ein Spieler während der Spielerbeobachtung verwendet hat, hat der Spieler die Klassifizierer im Klassifizierungsgespräch unaufgefordert hinzuweisen. 5.3.4. Die komplette Erstklassifizierung bzw. eine Änderungsklassifizierung muss mit den vom Spieler während eines Spieles normalerweise verwendeten punktzahlrelevanten Hilfsmitteln durchgeführt worden sein. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass dies nicht der Fall war, muss der Spieler von der RSK-EHockey mit einer Strafgebühr in Höhe von 50 EUR belegt werden, sofern der Gebühren- und Strafenkatalog für E-Hockey des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport dafür keine andere Gebührenhöhe vorschreibt. Zudem muss die Klassifizierung komplett wiederholt werden. 5.3.5. Wenn ein Spieler die im Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey eingetragenen Hilfsmittel während eines offiziellen Wettbewerbsspieles aus zwingenden Gründen nicht benutzt, ist er solange nicht mehr spielberechtigt, bis er dies einem das Spiel leitenden Schiedsrichter gemeldet hat. Handelt es sich um ein „negatives punktzahlrelevantes Hilfsmittel“, steigt die Klassifizierungspunktzahl für diesen Spieler – vorbehaltlich anders lautender Regelungen im E-Hockey-Regelwerk – um einen Punkt in diesem Spiel. Bei positiven Hilfsmitteln bleibt die Klassifizierungspunktzahl bestehen. 5.3.6. Ein Spieler, der seit der letzten Klassifizierung während eines offiziellen Wettbewerbspieles zusätzliche bzw. andere punktzahlrelevante Hilfsmittel einsetzen will als für ihn im Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey eingetragen oder der seit der letzten Klassifizierung während eines offiziellen Wettbewerbspieles statt einen am Rollstuhl befestigten Schläger einen nicht am Rollstuhl befestigten Schläger einsetzen will, darf dies nur, nachdem seine Mannschaft bzw. sein Verein eine Änderungsklassifizierung für ihn bei der RSK-EHockey beantragt hat. Die RSK-E-Hockey hat der Mannschaft bzw. dem Verein die Antragsstellung unverzüglich schriftlich zu bescheinigen. Vor Spielbeginn muss die Mannschaft bzw. der Verein für den betroffenen Spieler die Bescheinigung einem das Spiel leitenden Schiedsrichter unaufgefordert vorlegen. Die Bescheinigung ist solange gültig, bis die Änderungsklassifizierung abgeschlossen ist. Die Klassifizierungspunktzahl erhöht sich für diesen Spieler – vorbehaltlich anders lautender Regelungen im E-Hockey-Regelwerk – um einen Punkt in diesem Spiel. STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.31 - 5.4. Dokumentation und Veröffentlichung 5.4.1. Bei der Klassifizierung ist ein Zusatz „nicht permanent“ zu machen, wenn zu erwarten ist, dass sich die Behinderung und dadurch die Klassifizierungspunkzahl verändert, z. B. bei Multipler Sklerose, fortschreitender Muskeldystrophie usw. 5.4.2. Die RSK-E-Hockey führt ein Klassifizierungsverzeichnis über alle klassifizierten Spieler. Das Verzeichnis beinhaltet für alle klassifizierten Spieler den Vor- und Zunamen, die Klassifizierungspunktzahl, die Vereinszugehörigkeit, alle punktzahlrelevanten Hilfsmittel und ggf. den Zusatz „Nicht permanent“. Neu klassifizierte Spieler sind dort unverzüglich aufzunehmen. Eine Änderung der Klassifizierungspunktzahl oder eine sonstige Veränderung bei einem Spieler ist dort ebenfalls unverzüglich einzutragen. 5.4.3. Das Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey ist auf der offiziellen Homepage des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport zu veröffentlichen und stets zu aktualisieren. 5.4.4. Die RSK-E-Hockey führt eine Statistik über die Verteilung der Spieler auf die verschiedenen Klassifizierungspunktzahlen. 5.4.5. Bei offiziellen Wettbewerbsspielen hat der Ausrichter 7 bis 14 Tage vor dem Tag ihrer Austragung, bzw. bei mehrtägigen Turnieren vor dem ersten Turnierspieltag, eine Abschrift des Klassifizierungsverzeichnisses für E-Hockey bei der RSK-EHockey anzufordern. Die dem Ausrichter unverzüglich nach dem Zugang der Anforderung bei der RSK-E-Hockey zuzusendende Abschrift des Klassifizierungsverzeichnisses für E-Hockey ist für den Tag der Durchführung dieser Wettbewerbsspiele bzw. bei mehrtägigen Turnieren für alle Wettbewerbsspiele der angesetzten Turnierspieltage maßgebend, selbst dann, wenn sich zwischenzeitlich oder an einem dieser Spieltage Änderungen im Klassifizierungsverzeichnis für E-Hockey (einschließlich der Veränderung der Klassifizierungspunktzahl eines Spielers!) ergeben sollten. Die Zusendung der Abschrift erfolgt i. d. R. per Email. Die Abschrift ist in der Nähe des Spielfeldes auszuhängen oder auszulegen. 5.5. Aussagen eines Spielers gegenüber den Klassifizierern im Klassifizierungsverfahren, sind – soweit sie nicht in offiziellen Dokumenten veröffentlicht sind – von den Klassifizierern vertraulich zu behandeln. 5.6. Ist aufgrund einer Änderung in dieser Klassifizierungsordnung eine neue Klassifizierung für einen Spieler notwendig, erfolgt diese entsprechend einer Erstklassifizierung gemäß 5.2.2. 5.7. Nach abgeschlossener Erstklassifizierung ist eine Klassifizierungspunktzahl eines Spielers nur noch durch eine Änderungsklassifizierung veränderbar. 5.8. Sofern in dieser Klassifizierungsordnung nichts anderes bestimmt ist, sind Täuschungsversuche entsprechend dem Gebühren- und Strafenkatalog für E-Hockey des Fachbereich E-Rollstuhl-Sport zu ahnden. 6. Schlussbestimmungen 6.1. Jede Veränderung oder Ergänzung der in der Klassifizierungsordnung für E-Hockey getroffenen Regelungen bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport. Die Stimmen können auch per Post oder Email abgegeben werden. Die Abstimmung ist in diesen Fällen nicht geheim. Die Durchführung der Abstimmung obliegt dem Vorstand des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport und soll möglichst STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.32 - zügig erfolgen. 6.2. Falls vom Fachbereich E-Rollstuhl-Sport ein bestimmter Zeitraum als Spielsaison für EHockey festgelegt ist, werden Änderungen und Ergänzungen der in der Klassifizierungsordnung für E-Hockey getroffenen Regelungen, die während einer laufenden E-Hockey-Spielsaison beschlossen wurden, erst zu Beginn der nächsten Spielsaison wirksam. 6.3. Änderungs- und/oder Ergänzungsanträge, die diese Klassifizierungsordnung betreffen, sind immer erst an die RSK-E-Hockey zu richten. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder, Klassifizierer und Vorstandsmitglieder des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport. Als berechtigte Änderungsanträge gelten nur solche, die begründet sind und den genauen Wortlaut der alten und/oder neuen Regelung (mit Nummer) enthalten. 6.4. Über einzelne Klassifizierungsangelegenheiten, die durch diese Klassifizierungsordnung nicht geregelt werden, entscheidet die RSK-E-Hockey per Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder. 7. Inkrafttreten Die Klassifizierungsordnung für E-Hockey wurde von der Fachbereichsversammlung des Fachbereichs E-Rollstuhl-Sport des DRS am 22.05.2004 beschlossen und tritt ab dem 01.06.2004 in Kraft. Fechten Funktionelle Behinderungsprofile der Fechtklassen: Hinweis: Bei der Klassifizierung wird der Nichtfechtarm nicht mit einbezogen! Klasse Behinderung Fechter ohne aktive Sitzbalance und stark betroffenem Fechtarm. Keine C funktionelle Ellbogenextension und keine Handfunktion, vergleichbar mit kompletten Tetraplegikern unterhalb C 5/6. Die Waffe wird mit einer Bandage fixiert. Fechter ohne Sitzbalance und mit betroffenem Fechtarm. Funktionelle Ellbogenextension vorhanden, keine funktionelle Fingerflexion. Die Waffe wird mit einer Bandage fixiert. Vergleichbar mit Tetraplegikern komplett unterhalb C 7/8, oder inkomplette Tetraplegikern oder Fechtern mit vergleichbaren Behinderungen, welche anhand ihrer funktionellen Fähigkeiten des Fechtarmes klassifiziert werden. Fechter mit schlechter bis mäßiger Sitzbalance, Paraplegiker Th1- Th8 und mit B voll funktionsfähigem Fechtarm, oder in Fällen von inkompletten Tetraplegikern mit guter Sitzbalance und funktionell wenig betroffenem Fechtarm. Fechter mit guter Sitzbalance des Rumpfes, aber ohne Unterstützung der Beine, A Paraplegiker Th9 - L2 und einem nicht eingeschränktem Fechtarm. Außerdem Fechter mit inkompletten Läsionen oberhalb Th10, oder anderen vergleichbaren Behinderungen mit mäßiger Sitzbalance des Rumpfes und mit Unterstützung der Beine, oder beidseitig Oberschenkelamputierte mit kurzen Stümpfen. Fechter mit guter Sitzbalance und mit Unterstützung der Beine, Paraplegiker L3 oder vergleichbare Behinderungen mit nicht eingeschränktem Fechtarm. Minimalbehinderung: STAND: 01 März 2003 Klassifizierung - 7.33 - Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Funktionelle Behinderung eines Beines, vergleichbar mit einer Unterschenkelamputation. Bei Cerebralparetikern (CP) kann ein Praxistest vonnöten sein, um die Fähigkeit zum Fechten zu überprüfen. Handbike Kurzverson der Klassifizierung der Handbiker (abgeleitet vom IPC-Handbook Section IV, Chapter 4, updated April 2002) Division A: TetraplegikerInnen (HC 1 + 2) Division B: ParaplegikerInnen bis Th 9/10 (HC 3+4+5) Division C: ParaplegikerInnen von Th 11 bis L4, Amputierte, alle anderen (HC 6+7+8) Leichtathletik Gültig ab 1998 Wurfdisziplinen (F = Field) KLASSE WETTBEWERB GRUNDKLASSE F 50 F 51 (F1) F 52 (F2) F 53 (F3) F 54 (F4) F 55 (F5) F 56 (F6) F 57 (F7) F 58 (F8) Keulenwurf Diskuswurf Keulenwurf Diskuswurf Kugelstoßen Diskuswurf Speerwurf Wie vor Wie vor Wie vor Wie vor Wie vor Wie vor NEUROLOGISCHE Andere STUFE Behinderungen CP 2 I A komplett C6 I B komplett I A inkomplett C7 I C komplett I B inkomplett I C inkomplett II III oben III unten IV oben IV unten V oben V unten VI VI;SITZENDE ATHLETEN MAX. 70 PUNKTE IN DEN UNTEREN GLIEDMASSEN C8 Th 1/Th 7 Th 8/L 1 L 2/L 5 S 1/S 2 CP 2 LAF 1 CP 2 + 3 LAF 1 CP 3 LAF 2 CP 3 + 4 LAF 3 CP 4 LAF 3 CP 4/5, LAF 3 A1<1/2, A9 CP 5, LAF 3 A1>1/2, A9 LAF 3,4 A 2, 3, 9 Klasseneinteilung beim Rollstuhlschnellfahren (T = Track) Klasse T 50 T 51 (T1) T 52 (T2a) Grundklasse Neurologische Stufe CP 2 C 6 + CP 3 obere + LAT1 C 7 + CP 3 untere +LAT1 IA I A inkomplett; I B STAND: 01 März 2003 Klassifizierung - 7.34 - Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. T 53 (T2b) T 54 T 55 (T4) I B inkomplett; I C I C inkomplett;II; III obere III; IV; V; VI C 8 + CP 4 obere + LAT1 Th1-Th7 + CP4/5 + LAT 2 Th8 - S2 + Amputierte + CP 4/5 + LAT 2 + A 2,3,4 Powerlifting (Gewichtheben) Klassifizierungseinteilungseinteilung der Gewichtsklassen im Gewichtheben der Abteilungen DBS/DRS Männer 48,000 kg Frauen 40,000 kg Gewichtsklasse von 48,001 kg – 52,000 kg 40,001 kg – 44,000 kg Gewichtsklasse von 52,001 kg – 56,000 kg 44,001 kg – 48,000 kg Gewichtsklasse von Gewichtsklasse von Gewichtsklasse von Gewichtsklasse von 56,001 kg – 60,000 kg 60,001 kg – 67,500 kg 67,501 kg – 75,000 kg 75,001 kg – 82,500 kg 48,001 kg – 52,000 kg 52,001 kg – 56,000 kg 56,001 kg – 60,000 kg 60,001 kg – 67,500 kg Gewichtsklasse von 82,501 kg – 90,000 kg 67,501 kg – 75,000 kg Gewichtsklasse von Gewichtsklasse 90,001 kg – 100,000 kg über 100,000 kg 75,001 kg – 82,500 kg über 82,501 kg Gewichtsklasse bis Rollstuhl - Rugby I Einführung 1. Sinn und Zweck der Spieler-Klassifizierung Rollstuhl-Rugby Die Spieler-Klassifizierung Rollstuhl-Rugby sichert die Teilnahme auch körperlich schwerer behinderte Spieler auf allen Ebenen des Wettkampfsportes RollstuhlRugby. Die Klassifizierung ist gültig für alle Körperbehinderten, unabhängig von der Art der Behinderung, die zumindest einen Rollstuhl selbstständig bewegen können und maximal dem Funktionsprofil eines komplett und symmetrisch gelähmten Tetraplegikers (Läsion C8 komplett) entsprechen. Die Klassifizierungskommission ist verantwortlich für die Durchführung und Erfüllung dieser Aufgabe. 2. Grundsätze der Spieler-Klassifizierung Rollstuhl-Rugby 2.1. Der Spieler-Klassifizierung Rollstuhl-Rugby liegt die Beobachtung zu Grunde, dass erfahrene Spieler eine sehr gute Wahrnehmung besitzen, ihr Handicap und das ihrer Mitspieler Rollstuhl-Rugby zu spielen einschätzen können. 2.2. Dem Spieler wird ein Höchstmaß an objektiver Beurteilung zugesichert. Die Klassifizierer beobachten unabhängig voneinander. Bei der Entscheidungsfindung (Protest und Revision) werden die vorangegangenen Informationen zur Klassifizierung des Spielers mitbewertet. STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.35 - 2.3. Im Zweifel, der darin belegt ist, dass einer der beiden Klassifizierer den Vorschlag des Spielers akzeptiert, gilt der Vorschlag des Spielers. Dies bedeutet für die Klassifizierung, dass - auf jeder Instanz des Verfahrens zwei Klassifizierer entscheiden - die Entscheidung der Klassifizierer einstimmig sein muss, um den Vorschlag des Spielers zu ändern - ein Spieler erneut beobachtet werden muss, wenn sich die Klassifizierer zwar einig sind über ein Änderung aber noch nicht über die Punktzahl 3. Selbstverständnis der Klassifizierer Autorisierte Klassifizierer bearbeiten die Erst-Klassifzierung sowie Protest und Revisionsverfahren. Der autorisierte Klassifizierer sollte in der Lage sein, eine Klassifizierung in medizinischer, funktionelle und rugbyspezifischer Weise den Spielern zu erklären (in Worte fassen). Aussagen und Entscheidungen, soweit nicht in den offiziellen Dokumenten veröffentlicht, werden von den Klassifizierern vertraulich behandelt. II Klassifizierungsregeln §1 Klassifizierung / Zuständigkeit 1.1 Alle Mannschaften bzw. Vereine nehmen für neue Spieler (Spieler, die bisher keinen Spielerpass haben) die Klassifizierung vor. Diese wird mit der Meldung zum offiziellen Spielbetrieb dem jeweiligen Spieler mitgeteilt. Der Spielleiter gibt die Meldung an die Klassifizierungskommission weiter. Neue Spieler können jederzeit nachgemeldet werden Gesamtausschreibung) (s. 1.2 Für Basisliga und die Bundesliga sind autorisierte Klassifizier zuständig (Liste s. Anhang) 1.3 Autorisierte Klassifizierer (s. Anhang) werden von der Kommission ernannt. Voraussetzung für die Ernennung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Klassifizierungslehrgang. §2 Klassifizierungsverfahren 2.1 Stufen der Klassifizierung: 1. Selbstklassifizierung incl. Überprüfung durch autorisierte Klassifizierer 2. Protest 3. Revision Danach ist die Klassifizierung abgeschlossen; Ausnahme: §4 2.2 Vorgehensweise in der Klassifizierung o Spieler schlägt vor o Beobachtung auf dem Spielfeld durch 2 Klassifizierer o Klassifizierer beobachten unabhängig voneinander o Klassifizierungsdialog mit dem Spieler o Bei Zweifeln in der Einschätzung können eine medizinisch-funktionelle Prüfung und eine weitere Spielbeobachtung durchgeführt werden. o Die Entscheidung der beiden Klassifizier muss einstimmig sein, um den Vorschlag des Spielers aufzuheben. STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.36 - § 3 Veröffentlichung der Klassifizierungslisten 3.1 Die Klassifizierungskommission veröffentlicht die vollständige Liste der klassifizierten Spieler vor Beginn der offiziellen Punktspiele, indem dem jeweiligen Spielleiter eine entsprechende Liste zur Verfügung gestellt wird. Der Spielleiter gibt die Liste rechtzeitig an die Mannschaften weiter. Die Liste beinhaltet den Namen und den Punktwert der Spieler. 3.2 Veränderte Klassifizierung und der Punktwert neuer Spieler während des Spielbetriebes einer Saison werden fortlaufend im Internet auf der Homepage Rollstuhl-Rugby Deutschland (www.quadrugby.de) veröffentlicht. Die Information über die veränderte Klassifizierung liegt in der Eigenverantwortung aller Mannschaften. §4 Klassifizierung / Spielbetrieb 4.1 Die Klassifizierung beinhaltet den Punktwert des Spielers. Der Punktwert ist im Spielbetrieb gültig, solange über einen Protest- oder Revisionsantrag nicht endgültig entschieden ist. 4.2 Die Spielerpunkte sind auf der Vorderseite des Spielerpasses einzutragen. Die Teilnahme am Spielbetrieb setzt einen gültigen Spielerpass voraus, der bei allen offiziellen Spielen bei den Tischschiedsrichtern vorzulegen ist. §5 Änderung der Klassifizierung 5.1 Die Klassifizierung neuer Spieler (nach §1.1) kann mit sofortiger Wirkung (also noch am gleichen Spieltag) geändert werden. Bei bereits klassifizierten Spielern (Spieler, deren Selbstklassifizierung durch einen autorisierten Klassifizierer bestätigt wurde) gilt das Verfahren, wie nachfolgend in §6 und 7 beschrieben. 5.2 Die Klassifizierung ist ein dynamisches System. Zur Änderung der Klassifizierung eines Spielers müssen objektive Gründe vorhanden sein. Dazu zählen die funktionelle Änderung der Körperbehinderung sowie Veränderungen im Klassifizierungssystem. §6 Gültigkeit der Klassifizierung Wird eine Klassifizierung auf internationaler Ebene geändert, behält sich die Klassifizierungskommission vor, diese Abweichung zu prüfen. Wird der Abweichung im Punktwert nicht stattgegeben, dann gilt die internationale Klassifizierung nur für die Championsleague. Das Ergebnis der nationalen Klassifizierung hat im nationalen Spielbetrieb Vorrang vor der internationalen Klassifizierung. §7 Protest gegen eine Klassifizierung 7.1 Protest gegen eine Klassifizierung können autorisierte Klassifizierer und die dem Spielleiter gemeldeten Verantwortlichen der Mannschaften erheben. 7.2 Der Protest muss schriftlich bei der Vorsitzenden der Klassifizierungskommission eingereicht werden (bitte Formblätter verwenden). 7.3 Mit Einreichen des Protestes wird eine Protestgebühr in Höhe von € 25 fällig. Eine Kopie der Überweisung des eingezahlten Betrages ist dem Protestantrag beizufügen. Konto FB STAND: 01 März 2003 Klassifizierung - 7.37 - Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. 7.4 Ist der Protest erfolgreich, wird die Protestgebühr (€ 25) zurückerstattet. Ansonsten verbleibt sie bei der Kommission. 7.5 Die Vorsitzende der Klassifizierungskommission bestimmt nach Eingang des Protestes zwei Klassifizierer zur Entscheidung über den Protest. 7.6 Ein Protest muss mindestens zwei Wochen vor einem Spieltag vorliegen, um dort behandelt werden zu können. 7.7 Die Entscheidung über eine korrigierte Punktzahl tritt am ersten Spieltag nach Entscheid über den Protest in Kraft, sofern nicht Revision eingelegt wird (vgl. §8). Bei der Kontrolle einer Selbstklassifizierung tritt eine etwaige Veränderung der Punktzahl sofort in Kraft. 7.8 Die Entscheidung über einen Protest wird dem Spieler ummittelbar nach der Entscheidungsfindung durch die zuständigen Klassifizierer mitgeteilt. Spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltag wird auch die Klassifi zierungskommission und der Spielleiter informiert. Der Spielleiter ändert die offizielle Spielerliste des Fachbereich Rollstuhl-Rugby und stellt einen neuen Spielerpass aus. §8 Revision 8.1 Gegen die Entscheidung der Klassifizierer können die Mannschaftsverantwortlichen unmittelbar nach der Bekanntgabe des Protestergebnisses Revision einlegen. Eine Begründung des Revisionsantrages muss innerhalb einer Woche nachgereicht werden. 8.2 Der Revisionsantrag wird von einem Revisionskomitee behandelt. Das Revisionskomitee setzt sich aus zwei autorisierten Klassifizieren zusammen, die bei den vorausgegangenen Verfahren nicht beteiligt waren 8.3 Als Gebühr für einen Revisionsantrag werden €25 erhoben, die mit einreichen des Antrages fällig werden. Eine Kopie der Überweisung des eingezahlten Betrages ist dem Revisionsantrag beizufügen. Der sonstige Verfahrensweg entspricht den des Protestverfahrens. Handreichung zur funktionellen Spielerklassifizierung Gute Sportler erkennen in der Regel sehr gut die Schwächen und Stärken ihrer Mitspieler und Gegner. Genauso ist es im Rollstuhl-Rugby auch. Die Spieler nehmen sehr gut ihre verbliebenen Funktionen sowie ihr sportspezifisches Handicap im RollstuhlRugby wahr. Ebenso können sie erkennen, ob ein Spieler gut trainiert oder talentiert ist. So können auch Anfänger ihr gut trainiertes Vorbild erkennen, d.h. ihre verfügbaren Funktionen in Beziehung zu denen des sportlichen Vorbildes setzen. 1. Die typischen Profile der RR- Klassifizierung der IWRF 0,5 Punkte Tetraplegiker C5/6 : + Delta Muskel – großer Brustmuskel STAND: 01 März 2003 Klassifizierung - 7.38 - Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Bizeps (Armbeuger) Handbeuger Handstrecker Trizeps (Armstrecker); Fingerfunktion Spezielle Handschuhe, die die Hand und das Handgelenk fixieren. Zieht beim Schieben mit Hilfe des Bizeps. 1,0 Punkte Tetraplegiker C 6/7: + – Schultermuskel Brustmuskel Bizeps (Armbeuger) Handbeuger Handstrecker Fingerfunktion etwas Trizeps (Armstrecker) Trizeps (Armstrecker) schwach Zieht beim Schieben mit nachfolgender leichter Streckbewegung 2,0 Punkte Tetraplegiker C7: + Schulter – Fingerfunktionen eingeschränkt Bizeps (Armbeuger) Trizeps (Armstrecker) Handbeuger + Handstrecker + Streckt die Arme kräftig beim Schieben, kann den Greifreifen nicht fassen. Trägt Handschuhe und benutzt einen haftenden Greifreifen. 3,0 Punkte Tetraplegiker C8: + Schulter Daumenfunktion schwach Bizeps Trizeps Handstrecker Handbeuger –– (Gegenüberstellung) Fingerstrecker- und beuger leicht geschwächt der Daumen ist passiv Das Handgelenk kann beschleunigend eingesetzt werden. 1.5, 2.5 und 3.5 Punkte-Spieler: Bei den Querschnittgelähmten entsteht der Halbpunktwert bei der Klassifizierung, wenn Arme mit deutlichen Funktionsunterschieden das Profil bestimmen. Die Arme werden der jeweiligen Klasse zugeordnet und deren Summe halbiert ( z.B. rechter Arm 1.0 plus linker Arm 2.0, geteilt durch 2 = 1,5) 2. Die Klassifizierung von inkompletten Halsquerschnittgelähmten Inkomplett Halsquerschnittgelähmte können Vorteile in der Sitzstabilität, der Rechweite und dem Rumpfeinsatz beim Schieben des Rollstuhls besitzen. Zu der Bewertung der Armfunktionen werden noch 0.5 oder 1.0 Punkte dazu gezählt, je nachdem wie gut die Rumpffunktion ist. Dabei kann man sich an folgenden Anhaltspunkten orientieren: STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.39 - 0.5 Punkte werden dazu gezählt, wenn der Spieler sich im Rollstuhl frei nach vorn beugen und wieder aufrichten kann, aber nicht gehfähig ist (auch keinen Rumpfgurt benötigt). Spieler, die zumindest mit dem Stock gehen können, erhalten 1.0 Punkte dazu gezählt. 3. Die Klassifizierung von Behinderten mit anderen Behinderungen Spieler mit Armamputationen, Kinderlähmung, Muskelerkrankung oder gar frühkindlicher Hirnschädigung können nur fair klassifiziert werden, wenn ihr deutliches Handicap im Rollstuhl-Rugby in Beziehung gesetzt wird zu den typischen Vertretern der Klassen der komplett Querschnittgelähmten ( 0.5 bis 3.0). Unter anderem sollte folgendes bedacht werden: Rollstuhlfahren, besonders Starten, Rückwärtsfahren und Blockieren gelingt am besten mit zwei gleich funktionsfähigen Armen. Handfunktionen sind wenig effektiv, wenn der zugehörige Arm nicht gehoben und kontrolliert bewegt werden kann. Rumpffunktionen können nur dann mit berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Arm- oder Handfunktionen vorhanden sind. Rumpffunktionen können sogar als Kompensation einer bestehenden, besonderen Behinderung an den Armen bewertet werden, d.h. der gute Rumpf wird nicht einfach dazugezählt (z.B. bei Amputation, Dysmelie, Muskelerkrankung etc.). Die Beurteilung von frühkindlich Hirngeschädigten (ICP) kann nur durch eine lange Spielbeobachtung gelingen, da diese Behinderung eine Koordinationsstörung ist. Aufgabe: a) Beobachte gut trainierte typische Vertreter der oben beschriebenen Profile. Beobachte wie sie Rollstuhl fahren, welche Hilfsmittel sie nutzen und wie sie mit dem Ball umgehen. Deine Wahrnehmung für das jeweilige Handicap im RollstuhlRugby, wird sich erheblich verfeinern. Punkte 0.5 1.0 2.0 3.0 Vertreter Peter Schreiner, David Müller, Robin Knopf Jürgen Schmid, Dirk Wieschendorf, Klaus Heimermann Boris Grundl, Haiko te Neues, Hans Bach, Nacer Menezla, Christoph Werner Bernd Jansen, Alfred Lindner b) Vergleiche Spieler mit inkompletten Behinderungen in der Abwägung ihres Handikaps mit den typischen Vertretern mit kompletten Lähmungen und symmetrischen Armfunktionen beim Einsatz der Ball- und Fahrfertigkeiten. Beachte dabei folgende Grundsätze: 1. Innerhalb einer Klasse müssen körperliche Unterschiede in einer gewissen Spannweite akzeptiert werden. 2. Im Zweifelsfall sollte für den Spieler entschieden werden und nicht gegen ihn. Schwimmen Minimalbehinderung mind. 15 Punkte Funktionsverlust nach dem Muskelfunktionstest - Freistil, Rücken, Schmetterling = S-Klasse STAND: 01 März 2003 Klassifizierung - 7.40 - Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Funkt.Klasse S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7 S8 S9 S 10 Grundklasse IA IA IB IC II + III III + IV IV + V V + VI VI Min.Cauda Syndrom Neurol.Stufe C5 C6 C7 C8 Th 1 – Th 8 Th 9 – L 1 L 2/3 L 4/5 S 1+2 Andere Behinderungen CP 1,2 CP 2 CP 3 CP 3/6 CP 3/4/6/7 CP 4/5/7, A 9/5 CP 5/7, A 1/9/7 CP 5/7, A 6/3 CP 8, A 2/3/8 CP 8, A 4 Brustschwimmen = SB-Klasse Funkt.Klasse SB 1 SB 2 SB 3 SB 4 SB 5 SB 6 SB 7 SB 8 SB 9 Grundklasse IA IB I C + II III IV III + IV IV V VI Neurol. Stufe C6 C7 C 8 – Th 5 Th 6 – Th 10 Th 11 – L 1 L 2/3 L4–L5 L 5 – S1 S 1+2 Andere Behinderung CP 2, Dysm.4 Extr. CP 2/3, Dysm. 3 Ex CP 3/6, Dysm. 3 Ex CP 4/7, Dysm. 3 Ex CP 4/5/7, A 1 CP 5/7, A 1/9 CP 5/7, A 3/5/9 CP 7/8, A 2/3/4/6/7/8 CP 8, A 4/8 individuelle Lagen = M-Klasse (Medley) - numerische Klasse wird ermittelt durch: 3 x SKlasse + 1 x B-Klasse / 4 = M-Klasse Lagen Lage Freistil Lagen Freistil Lagen Strecke 4 x 50 m 4 x 50 m 4 x 100 m 4 x 100 m Punktzahl Max. 20 Punkte Max. 20 Punkte Max. 34 Punkte Max. 34 Punkte Sledge Minimale Behinderungsanforderung Hauptregel: Der Athlet muss eine dauerhafte Behinderung der unteren Gliedmaßen aufweisen, dass; 1. offensichtlich und leicht erkennbar ist, 2. normales Schlittschuhlaufen verhindert. Definition STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.41 - Minimale Behinderung bedeutet - Amputation - mindestens durch den Knöchel an einem Bein. Punktwerte des Muskeltests werden nicht gezählt. Parese - Verlust von 10 Muskelpunkten in beiden Beinen (1 und 2 nicht zählend bei maximale Punkte 80) Mobilitätsverlust, ankylosis (Versteifung) der Knöchel. Stretchdefizit von mindestens 30 Grad oder einer Versteifung des Kniegelenks. CP – Spastik/Koordinationsdefizit, entsprechend CP Kategorie 7 Beinverkürzung – mindestens 7 Zentimeter Anmerkung: 1. Normale Funktion wird erwartet. Beeinträchtigungen im oberen Körper beeinflussen nicht die Anforderung bezüglich der minimalen Behinderung der unteren Gliedmaßen. 2. Personen die nur unter Hüftprobleme leiden sind nicht zugelassen. 3. Personen ohne erforderliche minimale Behinderung – die aber normales Eishockey wegen chronischer posttraumatischer schmerzhafte Störungen, Instabilität der Knöchel- und Kniegelenke oder der ähnlichen Probleme nicht spielen können – sind nicht zugelassen. Sportschießen Klasse SH 1 SH 2 SH 3 Erklärung Stehende und sitzende Schützen, die die Waffen ohne Hilfsmittel halten können Stehende und sitzende Schützen, die die Waffe, das Gewehr, nicht ohne Hilfsmittel halten können. Hilfsmittel: Federgelagerter Auflageständer erlaubt! Sehbehinderte (Blinde) Schützen Nach der funktionellen Klassifizierung werden diese drei Klassen nochmals als Untergruppen gegliedert. Je nach Muskelfunktionsfähigkeit im Oberkörper werden unterteilt: A B C Sitzende Schützen, Hocker, Rollstuhl ohne Rückenlehne Höhe der Rückenlehne 1/3 der Wirbelsäulenlänge, gemessen von der Sitzfläche nach oben Rückenlehnenlänge bis 10 cm unterhalb der Armachselhöhe Tanzen National wird keine Klasseneinteilung vorgenommen. STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Internationale Klasse 1 Internationale Klasse 2 Klassifizierung - 7.42 - Armbehinderung (vgl. Tetraplegie) nur Beinbehinderung (vgl. Paraplegie) Minimalbehinderung: Eine Minmalbehinderung ist eine Behinderung, bei der der Behinderte zum Gehen ohne Orthesen mindestens Unterarmstützen benötigt, z.B. Unterschenkelamputation oder Lähmung eines Beines mit Kontrollverlust für das Knie oder eine vergleichbare Behinderung. Tennis Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es bezüglich der Behinderung eine allgemeine Klasse für alle Spieler/innen. Einzige Voraussetzung dafür, daß jemand Rollstuhltennis – Turnierspieler werden kann, ist eine ärztlich festgestellte Behinderung bei der Fortbewegung. (Anm.: für Teilnahme am offiziellen Turnierbetrieb). Zusätzlich ist noch eine Tetra-Klasse definiert, die bei einigen Wettkämpfen getrennt ausgeschrieben wird. Diese Klasse umfaßt auch gehfähige Tetraplegiker, ERollstuhlfahrer und 3-fach Amputierte. „Tetra“ ist laut Regel Funktionsverlust an mindestens 3 Gliedmaßen. Tischtennis Klasse 1 Hand- und Ellenbogenstreckung sind nur möglich durch eine Schleuderbewegung, die von der Schulter ausgeht. Die Koordination von Armbewegungen unterscheidet sich auch deutlich von der bei einem normalen Arm. Alle Bewegungen des Rumpfes werden gesichert durch Abstützen mit den Armen am Oberschenkel. Auch das Festklammern an der Lehne des Rollstuhls mit dem in der Ellenbeuge angewinkelten Arm zählt dazu. CP Asymmetrische oder symmetrische Quadraplegie. Erhebliche Rumpfbalance. Starke Spastizität der oberen Extremitäten. Störungen der Klasse 2 Die Streckung im Ellenbogen ist ausreichend und die Handbewegungen sind gut koordiniert. Die normale Kraft fehlt bei den Handfunktionen, so daß in der Regel der Schläger angebunden wird. Die Rumpffunktion unterscheidet sich nicht funktionell von der Klasse 1. CP Erhebliche Störungen der Rumpfbalance Spastizität der oberen Extremitäten Klasse 3 Bei der weitestgehenden Lähmung in dieser Klasse sind nur minimale motorische Störungen in der Spielhand zu sehen. Diese Funktionsverluste sind so minimal, daß diese motorischen Einschränkungen keinen wesentlichen Effekt haben auf die spieltechnischen Möglichkeiten beim Tischtennis. Leichte Änderungen der Rumpfposition werden gesichert durch Abstoßen oder Abstützen mit der freien Hand am Rollstuhl oder Oberschenkel. Die unteren Rumpfpartien sind stets in Kontakt zur Rückenlehne des Rollstuhls. Rückwärtsbewegungen des Arms sind dadurch STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.43 - eingeschränkt, daß eine ausreichende, unterstützende Rumpfrotation fehlt. Bewegungen des Rollstuhls (während des Spiels) sind in der Regel unvorteilhaft. CP Geringe funktionelle Einschränkungen in der Kontrolle der oberen Extremitäten. Störungen der Rumpfbalance. Erhebliche Spastizität der unteren Extremitäten Klasse 4 Ein aufrechter Sitz im Rollstuhl kennzeichnet diese Klasse. Normale Rumpf- und Armbewegungen sind vorhanden. Allerdings sind Rumpfbewegungen zur Reichweitenverlängerung der Spielhand nur möglich, indem der freie Arm am Rollstuhl oder Oberschenkel festgehalten, abgestützt oder abgestoßen wird. Bewegungen mit dem Rollstuhl sind möglich (und nicht unbedingt von Nachteil). Beim Start mit einer Hand kann der Oberkörper nicht optimal nach vorne geneigt werden. Seitliche Bewegungen sind ohne Unterstützung des freien Armes nicht möglich. Gemäßigte Diplegie Mäßige funktionelle Störungen der Rumpfbalance. Spastizität der unteren Extremitäten Klasse 5 Der Rumpf kann bewußt vor- bzw. zurückgebeugt werden ohne Zuhilfenahme des Armes. Deutliche Abstützbewegungen mit den Oberschenkeln oder sogar mit den Füßen werden beobachtet. Die Benutzung des Rollstuhls (während des Spiels) ist optimal, insbesondere wegen der guten Rumpfpositionierung bei Vor- und Rückwärtsbewegungen. Seitliche Rumpfbewegungen sind zu beobachten. Geringe Diplegie Geringe Störungen der Rumpfbalance. Leichte Spastizität der untern Extremitäten. Spiel im Stehen unmöglich oder nicht zumutbar. Andere Behinderungen (Les Autres) Spieler mit Hüftendoprothesen, Knie- oder Sprunggelenksprothesen, die nicht mehr stehend spielen dürfen, werden in die Klasse 5 eingestuft. INTERNATIONALER TISCHTENNIS-AUSSCHUSS KLASSEN 6 – 10 NEUES SYSTEM Ausgangspunkte: Die Menge der Bewegung (dreidimensional) und die Reaktionszeit (vierdimensional) bestimmen die Möglichkeiten eines Tischtennisspielers. Athleten mit zerebralen Problemen, z.B. mit zerebraler Lähmung und traumatischer Gehirnverletzung, zeigen meistens eine längere Reaktionszeit und gleichzeitig verringerte Koordination. Die Gesamtheit der Bewegung, wird durch die Länge des Spielarmes, der Beweglichkeit des Körpers und der Fähigkeit der Athleten, auf seinen Beinen zu laufen und sich hinter dem Tisch zu bewegen, festgestellt. Die Präzision der Handbewegungen ist abhängig von der Koordination und der Anatomie des Oberkörpers. Das Gleichgewicht, ein besonderer Ausdruck der Koordination, ist auch abhängig von den anatomischen Verhältnissen. Die stehenden Klassen sollen ein abgestuftes (fließendes) System erhalten. STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.44 - Die Rahmenbedingungen in den stehenden Klassen sind: Klasse 6: Schwere Behinderungen der Beine und der Arme Schwere Cerebralparese (CP) - Hemiplegie bei der der Spielarm mit betroffen ist. Schwere CP - Beidseitige Lähmung (Diplegie), bei der der Spielarm mit betroffen ist. Schwere CP - Athetose (die unfreiwillige langsame Bewegungen hervorruft) - anormale Schläge - schlechtes Gleichgewicht - unkoordinierte Bewegungen Amputation am Spielarm und an dem(n) Bein(en) oder an beiden Armen und Bein(en) oder ähnliche Fehlbildungen (Dysmelie) Beidseitige Oberschenkelamputation (AK) Versteifungen des Spielarmes und des/der Beine oder beider Arme und Bein (e) Muskeldystrophie der Glieder und des Rumpfes oder andere neuromuskuläre Erkrankungen von vergleichbarem Beeinträchtigungsprofil. Inkomplette Querschnittslähmung mit vergleichbarem Profil. Klasse 7 Sehr schwere Behinderung der Beine (schlechte statische und dynamische Balance) Schwere Poliomyelitis beider Beine Oberschenkel und Unterschenkelamputation (AK plus BK) Inkomplette Querschnittslähmung mit vergleichbarem Profil oder Schwere bis mäßige Behinderung des Spielarmes Einseitige Oberarmamputation (AE ) des Spielarmes oder beider Arme Versteifung der/des Arme(s) Fehlbildungen mit vergleichbarem Profil oder Mäßige Celebralparese (CP) Hemiplegie oder Diplegie, bei der der Spielarm mit betroffen ist Leichte Beeinträchtigung des Spielarmes und mäßige Beeinträchtigung in den Beinen Mäßige Beeinträchtigung des Spielarmes und leichte Beeinträchtigung in den Beinen Klasse 8: Mäßige Beeinträchtigung der Beine Ein schwerbehindertes Bein - Poliomyelitis in einem Bein - einzelne Oberschenkelamputation (AK) - steife Hüfte und steifes Knie zusammen - Hüftluxation (Verrenkung) mit sichtbarer Verkürzung Zwei mäßig behinderte Beine - Poliomyelitis - doppelte Unterschenkelamputation (BK) - inkomplette Querschnittslähmung (SCI), Spina Bifida Niveau S1 (angeborene Querschnittslähmung) oder Mäßige Behinderung des Spielarmes STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.45 - Einzelne Unterarmamputation (BE) mit langem Stumpf mehr als 1/3 aber ohne Handgelenksfunktion Steifer Ellenbogen hinsichtlich Beugung und Streckung und Drehung PronationSupination Steife oder bewegungsunfähige Schulter oder Mäßige CP, Hemiplegie oder Diplegie mit gutem Spielarm Fast normaler Spielarm mit mäßigem Bewegungsproblem(en) der/des Beine(s) Klasse 9: Leichte Behinderung der Beine Poliomyelitis der/des Beine(s) aber mit guten Bewegungen Einzelne BK Steife Hüfte Steifes Knie Starke Arthrose der Hüfte, Bewegungseinschränkung, Flexion unter 90°, Abduktion und Innenrotation vermindert Starke Arthrose des Knies (Atrophie der Muskeln) und verringerter Bewegungsbereich (Range Of Movements ROM) ) Inkomplettes (unvollständiges) Spina Bifida oder Leichte Beeinträchtigung des Spielarmes Amputation durch die Hand oder Finger Amputation ohne funktionellem Griff Steifes Handgelenk und Finger ohne funktionellem Griff Mäßig eingeschränkte Schulter- oder Ellenbogenbewegung oder Schwere Behinderung des Nicht-Spielarmes Oberarmamputation (AE) mit sehr kurzem Stumpf (nicht länger als 1/3) Plexus-Brachialis Verletzung mit Paralyse des vollständigen Armes oder Leichte CP mit Hemiparese oder Monoplegie Fast normaler Spielarm mit minimalen Problemen den Beinen Class10: Sehr leichte Beeinträchtigung in den Beinen Einseitiger steifer Knöchel Amputation des Vorderfußes durch den Mittelfuß hindurch (minimal 1/3 des Fußes) Hüft (Sub-)Luxation oder Fehlstellung Mäßige bis leichte Arthrose Poliomyelitis: weniger als 10 Punkte in der Muskelstärke in einer unteren Extremität oder Sehr leicht Behinderung des Spielarmes Finger Amputation/Fehlbildung mit funktionellem Griff (mind. Daumen oder 2 Finger Steifes Handgelenk mit funktionellem Griff Schwäche der Hand oder des Handgelenkes des Armes oder Starke bis mäßige Behinderung des Nicht-Spielarmes Einzelne BE mit einer Stumpflänge nicht länger als Hälfte des Unterarms Plexus-Brachialis Verletzung mit einigen Restfunktionen STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.46 - Dysmelie (Fehlbildung) oder ähnliche Behinderung nicht länger als der 1/2 Unterarms Aart Kruimer ITTC – Medical Officer Dies ist eine Übersetzung von Winnie Pape Überarbeitung: Winnie Pape und Heinz Zwerina, 4.12.2002 Wintersport Anleitung 3-Klassen-Systeme (LW 10, LW 11, LW 12) LW 10 enthält Sportler mit Behinderungen der unteren Gliedmaßen, ohne funktionelle Sitzbalance und/oder funktionell bedeutsamen Behinderungen der oberen Gliedmaßen. Beispiele: Grundklassen I, II und obere III sowie stehende LW-Klassen 1, 2, 3 und 4 mit Behinderung der unteren Gliedmaßen zusammen mit einer funktionellen Behinderung der oberen Gliedmaße und/oder des Rumpfes. LW 11 sind Sportler mit Behinderungen an den unteren Gliedmaßen und einer ausreichenden Sitzbalance. Beispiele: Grundklassen untere III und IV, stehende LW-Klassen 1, 2, 3 und 4 mit Behinderung an den unteren Gliedmaßen zusammen mit einer funktionellen Behinderung des Rumpfes bzw. der Hüften. LW 12 entspricht Sportlern mit Behinderung der unteren Gliedmaßen und einer guten Sitzbalance. Beispiele: Grundklassen V und VI, stehende LW-Klassen 1, 2, 3, 4 Die CP-Klassen 4, 5, 7 und 8 müssen funktionell gewertet und den Klassen LW 10, LW 11 und LW 12 zugeordnet werden. Alpin Monoski: LW 10, LW 11 International werden mindestens 6 Wettkämpfer aus mindestens 3 Ländern verlangt. Ein Faktorensystem verwendet. Nordisch Skischlitten: 3-Klassen-System LW 10, LW 11 und LW 12 STAND: 01 März 2003 Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V. Klassifizierung - 7.47 - Es wird ein Prozentsystem unter Berücksichtigung des 3-Klassen-Systems angewandt. LW X= 90%, LW XI= 95%, LW XII= 100% (kann jährlich geändert werden) Eisschlitten (Schnellfahren): 2-Klassen-System LW 10 und LW 11 STAND: 01 März 2003