Olaf Thomas Opelt Bahnhofstraße 101 08468 Reichenbach Postanschrift: Schloditzer Str. 79 08527 Plauen/V. Wann greift eine Mutter an? Wenn es um Ihre Kinder geht! Sei Wehrhaft Germania! Olaf Thomas Opelt, Bahnhofstr. 101, 08468 Reichenbach Telefon: HLKO Art.55 Strafantrag an den Internationalen Strafgerichtshof Den Haag Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Wir bitten in der Antwort Zeichen und Datum dieses Schreibens anzugeben Unser Geschäftszeichen StrA IStGH 02/07 Datum 10.10.2007 B e t r i f f t: Es wird darauf hingewiesen, sollte sich in dem Schriftsatz auf das Grundgesetz und nachfolgende Gesetze bezogen werden, so ist dies kein Anerkenntnis dieser, sondern ein Hinweis darauf, wie bei Geltung jener zu verfahren wäre. Auf der Grundlage des Statut des Internationalen Strafgerichtshof vom 17. Juli 1998 insbesondere der Artikel 7 & 14/1 in Verbindung mit der Verfassung der DDR vom 07.10.1949 insbesondere der Artikel 3; 5; 6; 134 & 144 sowie der Verfassung des Land Sachsen vom 28.02.1947 insbesondere der Artikel 2, 62 Abs.1, 65 Abs.1 und 68 StrA IStGH 02/07 1 wird Strafantrag wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Kontrollratgesetz Nr.10 vom 20.12.1945 Artikel II Absatz 1 gestellt gegen Frau Angela Merkel hier als Dienstvorgesetzte der Angestellten der BRD gegen Herrn Wolfgang Schäuble vermeintlicher Innenminister der BRD gegen Herrn Frank-Walter Steinmeier vermeintlicher Außenminister der BRD gegen Frau Brigitte Zypries vermeintliche Justizministerin der BRD gegen Herrn Franz Josef Jung vermeintlicher Verteidigungsminister der BRD gegen Herrn Wolfgang Tiefensee vermeintlicher Verkehrsminister der BRD Auf Grund der völkerrechtswidrigen Darstellung der BRD, die am 17.07.1990 durch Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetz für die BRD als verwaltungsrechtliches Gefüge rechtsunfähig wurde, als das Vereinigte Deutschland laut Einigungsvertrag, wird versucht in Deutschland die widerrechtlich Macht der heldenmütigen Lakaien in schwarz rot goldner Livree (H. Heine) aufrecht zu erhalten, um somit einen Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern des Deutschen Reichs im Zweiten Weltkrieg abzuwenden. Es soll durch Verhinderung wirklich freier Wahlen das Ziel der demokratisch und vor allem friedlich gesinnten Deutschen, ihr Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen, verhindert werden. Es wird versucht, mit dem ständig veränderten Grundgesetzt ohne Geltungsbereich und den verfälschen von den Alliierten aber dringend vorgeschriebenen bereinigten deutschen Gesetzen, eine Parteiendiktatur mit einer demokratischen Maske am Leben zu erhalten um dem Deutschen Volk eine wirkliche Demokratie (Volksherrschaft) verweigern zu können. Rechtsauffassung über die Staatlichkeit der BRD: Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL S.1 ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949): S. 5 Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen…“. S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland. S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates StrA IStGH 02/07 2 war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen. S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.5.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem ins Leben treten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II (Hermes Verlag) folgendes niedergeschrieben: S. 9 „Was ist ein Staat?“ „Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung). S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?“ „Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind).“ S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet?“ „Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.“ S. 14 Pkt. 33 „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt?“ „Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“ Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein. Schlußfolgerung aus dem bisher vorgetragenem: 1. Das Grundgesetz ist ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut. (siehe auch: - Frankfurter Dokumente 01.07.1948 Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.05.1949) Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147. StrA IStGH 02/07 3 Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor: Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, daß das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang. Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.08.2002, BGBl.2002 T. I, S. 3322). Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungszustand von den drei Westalliierten Mächten am 08.06. 1990 (BGBl. 1068) bestätigt. Darin heißt es klar und unmißverständlich im Abs. III; „Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.“ Damit sollte bewiesen sein, daß die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.07.1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.07. 0:00 Uhr 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es (GG) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluß und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage vom 19.05.1992. In diesem wurde festgestellt, „daß man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.“ Ein weiterer Verweis führt zur ÜBERSETZUNG der Niederschrift der Pressekonferenz der Außenminister vom 17. Juli 1990 im Anschluß an die Zweiplus-Vier-Treffen in Paris Der Absender läßt erkennen, daß es sich hier um verwendbare Unterlagen handelt. GENERALKONSULAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA Leipzig Information Ressource Center Wilhelm-Seyfferth-Straße 4 · 04107 Leipzig · Tel (0341) 213 8425 · Fax (0341) 213 8443 Leipzig, 27. November 2002 unsere Kollegen in der US-Botschaft in Berlin haben Ihre Anfrage an uns weitergeleitet. Die von Ihnen erwähnten Protokolle sind unseres Wissens bisher nicht veröffentlicht worden. Aus unserer Datenbank „PDQ (Public Discovery Query)“ erhalten Sie folgende Dokumente: StrA IStGH 02/07 4 Niederschrift der Pressekonferenz der Außenminister vom 17. Juli 1990 im Anschluß an die Zweiplus-Vier-Treffen in Paris Protokoll einer Hintergrundbesprechung am 17. Juli 1990, durchgeführt im Anschluß an die Zweiplus-Vier-Treffen in Paris durch leitende Beamte des (amerikanischen) Außenministeriums Erklärung von Außenminister Baker zum Schluß der Zwei-plus-Vier-Ministertreffen in Paris am 17. Juli 1990 Mit freundlichen Grüßen (gez.: K. Hamburg) Katrin Hamburg Informationsabteilung File Date/ID: 07/18/90 EU-308 Text Link: 147864 Text: *EUR308 07/18/90 * Der Verweis selber aber, bezieht sich auf Gesprächausschnitte der damaligen Außenminister der UdSSR und der DDR. 1. S. 6 Protokoll SCHEWARDNADSE; „Das Treffen zwischen dem Präsidenten der UdSSR, Michail Gorbatschow, und dem Bundeskanzler Herrn Kohl komplettierten diese Reihe intensiver Verhandlungen auf Gipfelebene. So haben nun die Sechs gegenseitiges Verständnis erzielt, erwachsen, hervorgetreten sowohl aus dem breiten politische Dialog der Vier Mächte und der beiden deutschen Staaten, wie auch jenen, die möglich wurden als Ergebnis der weitreichenden Veränderungen, die innerhalb des Warschauer Paktes, der NATO und innerhalb des umfassenden europäischen Kontextes. Das zentrale Problem, dem wir in unseren Gesprächen in Ottawa gegenüberstanden, war die Bestimmung der Verantwortlichkeiten und der Rechte der Vier Mächte, wie auch die Gewährung voller Souveränität für das künftig vereinte Deutschland, und das Problem des politischen, (und) militärischen Status Deutschlands.“ 2. S. 14 Protokoll Meckel; „Natürlich ist die Verfassung das oberste Gesetz jedes Landes. Es ist eine Frage für die Souveränität dieses Landes. Wie gesagt wurde, wird es nach der Einigung Deutschlands notwendig sein, das Grundgesetz in gewisser Hinsicht zu ändern. In diesem Zusammenhang wurde der Artikel 23 erwähnt, etwas, das zukünftig nicht in der deutschen Verfassung enthalten sein wird.“ Als Beweis des fehlen des Art.23 aF. GG, durch Aufhebung, seit dem 18.07.1990 spätesten aber seit dem 30.08.1990 GG Beck-Texte im dtv S.11 Stand 2005 sowie GGText Stand 20.03.1991 veröffentlicht in „ Unser Recht“ 3. völlig neubearbeitete Auflage 1991 des Beck`schen Verlags (mit Vorwort von Prof. Herzog) herangezogen werden. Ersatzweise, um es anders zu beweisen, daß die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, daß der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 4 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.09.1990 (vom 31.08.1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.10.1990 BGBl. II rückwirkend zum 29.09. 1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 beizutreten. Ebenfalls konnten keine Länder der DDR dem GG beitreten, da das Gesetz zur Bildung der Länder StrA IStGH 02/07 5 zwar am 22.07. beschlossen wurde, aber erst zum 14.10.1990 (§ 1 GBl. S. 558) in Kraft getreten ist. Also hätte seit dem 18.07.1990 spätestens seit 29.09.1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten (ehemalige DDR [russisches Besatzungsgebiet]). Als Beweis zur Aufhebung des Artikels 23 aF GG kann außerdem GG Beck-Texte im dtv S.11 GG-Text Stand 20.03.1991 herangezogen werden. Hierzu weitere Beweise: Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1 „Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“ „Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“ „Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“ „Derzeit besteht die Bundesrepublik aus dem im Art. 23 GG genannten Ländern.“ Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, daß Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird. Dies ist spätesten mit Wirkung vom 23.09.1990 geschehen, siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff. Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.10.1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten, da dieses spätestens seit dem 29.09.1990 keinen Bestand mehr hatte. Es wird jedoch daran festgehalten, daß der Art. 23 GG schon seit dem 18.07.1990 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Akz. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag über abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.10.1990) lautet es im Artikel 1, Abs. 1 „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“ Dieser Vertrag ist bis heute nicht unterzeichnet, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. SHAEF Gesetz Nr. 52 des Alliierten Kontrollrates Artikel 7, Abs. e) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.“ Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff, ausgegeben am 02.10.1990 ist festgehalten: Vorwort Abs. 6 „ In der Erwägung, daß es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren. Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder StrA IStGH 02/07 6 aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründeten oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen. Artikel 4 Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. In der Protokollerklärung zum Einigungsvertrag ist festgehalten; „Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegungen des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der nochausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.“ Diese Aussage belegt abschließend die obige Beweisführung. Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, daß Deutschland nicht souverän ist. Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Schlußanschauung: Es gibt 3 Elemente die einen Staat ausmachen. 1. Das Staatsvolk 2. Das Staatsgebiet 3. Die Staatsgewalt Das Staatsvolk wird klar dem Deutschen Reich zugeordnet. Das Staatsgebiet ist ebenfalls klar festgestellt, daß des Deutschen Reichs. Die Staatsgewalt ist, wie oben aufgearbeitet, in der Hand der vier Alliierten Besatzungsmächte und das bis zum Abschluß eines Friedensvertrags dessen Grundlagen im Protokoll der Dreimächtekonferenz von Berlin vom 2. August 1945 dargelegt wurden. Ergebnis: Die westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland („BRD“) ist wegen Fehlens mindestens eines Elementes kein Staat, hat deshalb auch keine Fähigkeit, seit dem Entzug des Geltungsbereiches auf dem Gebiet des Deutschen Reichs, durch die Besatzungshoheitlichen Mächte, Staatshoheitliche Tätigkeit zu vollführen. Anerkennung seitens völkerrechtlich souveränen Staaten kann das fehlen von staatsnotwendigen Elementen nicht beheben. StrA IStGH 02/07 7 Die Bundesrepublik in Westdeutschland (BRD) war zu keiner Zeit ein Staat Selbst Angestellte der BRD gehen von einer Weitergeltung von Besatzungsrecht der Alliierten aus. Dies äußert sich klar in folgenden Aussagen: Dr. Hiestand teilt im Auftrag des „Bundesinnenministeriums“, am 29.März 2004 unter Geschäftszeichen E 4-9161 II E2 355/2004 mit; „Sehr geehrter Herr ….., Ihre Annahme wonach Artikel 2 Abs. 2 des Überleitungsvertrages (BGBl. 1955 II S.405) weiterhin in Kraft sei, ist zutreffend. In der Vereinbarung vom 27./28. 09. 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geltenden Fassung) sowie zu den Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung BGBl. 1990 II S.1386) ist unter Ziffer 3 bestimmt, daß unter anderem Art. 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages in Kraft bleibt.“ In Verbindung mit der Aussage des Regierungsamtsrats Herr Rudolph vom Verfassungsgerichtshof Berlin (Aktz.: VerfGH TgbNr. 1-6/05) in der begründet festgestellt wird, daß „...eine schriftliche Zustimmung durch die Alliierten Befreier des deutschen Volkes vorzulegen bzw. einzuholen, die Zulässigkeit zur Erhebung von Gerichtskosten zu klären, Rechtsverordnungen, Gesetze und Befehle für Berlin und Deutschland als Ganzes und den Deutschlandvertrag für nichtig zu erklären, liegt außerhalb der gesetzlichen Befugnis des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin...“, dürfte die obige Rechtsaufassung als bewiesen gesehen werden. Da sich die Herrschaften aber als rechtmäßige Regierung verstehen, dürfte es kein Problem für sie darstellen, den Beweis dafür anzutreten, daß die BRD das Vereinigte Deutschland ist und das Grundgesetz für die BRD die demokratische Verfassung, also die vom Volk bestimmte Verfassung für das Vereinte Deutschland ist. Bis dato sind jedenfalls sämtliche Versuche des Herrn Opelt den Angestellten der BRD diesen Beweis abzuringen in widerrechtlichen Übergriffen der Angestellten der BRD gegen den Reichs - und Staatsangehörigen Herrn Opelt ausgeufert. Ihm wurde das wirtschaftliche Leben zerstört, er ist mit „Zwangsversteigerung“ aus seiner Wohnung vertrieben worden, ihm ist ein „Betreuungsverfahren“ angetragen worden und zur Gipfelung der Versuche ihn zum Schweigen zu bringen, ist er der Freiheit beraubt worden. Eine rechtmäßige Regierung hat aber die Verantwortung der staatsleitenden Tätigkeit. Das Wort Regierung bildete sich aus dem seit dem 13. Jahrhundert gebrauchten mittelhochdeutschen Wort regieren, welches über das altfranzösische Wort reger aus dem lateinischen regere entstand. Dieses bedeutete im engeren Sinne soviel wie richten bzw. lenken und im weiteren Sinne führen, leiten. Die Regierung ist die Oberste öffentlich rechtliche Körperschaft eines Staates. Sie ist für die Überwachung des Vollzugs der bestehenden Gesetze zuständig. Sie ist in diesem Zusammenhang in einer Volksherrschaft der Rechtstaatlichkeit unterworfen. Die Rechtstaatlichkeit ist in den deutschen Länderverfassungen verankert. Z.B. in der bayerischen Verfassung vom 02.12.1946 im Art. 3, aber auch im Grundgesetz für die BRD war die Rechtstaatlichkeit im Art. 20 verankert. Das Bundesverfassungsgericht sieht den Sinn des Art. 21/II GG im Bundesverfassungsgerichts-Urteil- 1 BvB V51 - vom 23. Oktober 1952 folgender maßen: „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche StrA IStGH 02/07 8 Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. “ Was aber erweckt den Verdacht des Verstoßes gegen das Kontrollratgesetz Nr.10? Der Mensch als Einzelwesen ist von der Gemeinschaft abhängig. Bereits um entstehen zu können, ist diese Abhängigkeit offenbar. Die Abhängigkeit setzt sich aber auch durch das heutige Leben fort. Selbst Menschen die nach wie vor urnatürlich leben, finden sich in Gemeinschaften, wenn auch kleinen, zusammen. In einer Gemeinschaft findet der Einzelne Schutz mit und durch die anderen. Die Gemeinschaft ist dem Einzelnen verpflichtet, sowie auch der Einzelne der Gemeinschaft. Der Schutz der Gemeinschaft bedeutet Schutz des Lebens, des eigenen und das der Familie. Der Schutz des wirtschaftlichen, körperlichen und seelischen Lebens wird in einer Demokratie (Volksherrschaft) durch einen Staatsvertrag (Verfassung) verbürgt. Wenn aber einer Gemeinschaft eine durch die Mehrheit des Volkes bestätigte Verfassung verwährt wird und somit die Gewähr des Schutzes des Lebens verhindert wird, so ist dies ein Angriff auf das Leben. Es ist nicht der Angriff auf das Leben des Herrn Opelt allein. Betroffen ist das gesamte Volk. Auch die Ausuferungen der diktatorischen Politik werden über einen großen Teil des Volkes gezogen. So wurde eine wirkliche freie unmittelbare geheime Wahl, für die bereits 1952 das Gesetz durch die Volkskammer am 9. Januar geschaffen und am 6. Februar durch den Bundestag bestätigt wurde und von den Vier Alliierten Mächten nicht verworfen wurde, 1990 gezielt verhindert. Alle Vier Alliierten Mächte gaben am 17.07.1990 den Weg frei, eine vom Volk bestätigte Verfassung auf den Weg zu bringen und einen Friedensvertrag für das Deutsche Volk mit seinen nach UN-Charta immer noch Kriegsgegnern zu erringen. aber auch andere Maßnahmen, wie die Zerstörung des Kleinbürgertums, Verschärfung der sozialen Lage, rechtswidrige Privatisierung von Staatseigentum tragen zum erwecken des Verdachtes bei. Es sollen jedoch nur folgende besonders verwerfliche Beispiele weiter erläutert werden. 1. Widerrechtlicher Einsatz der Streitkräfte Ein Grundgesetz ohne Geltungsbereich soll nach Herrn Schäubles Willen ergänzt werden (Art. 87 a), um den Streitkräften die Möglichkeit eines Abschusses einer von Terroristen entführten zivilen Passagiermaschine zu eröffnen. Das vermeintliche Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2006 den Abschuß, der mit im Jahr 2004 vom Bundestag erlassenem Gesetz ermöglicht wurde, wegen Verstoß gegen das Recht auf Leben und die Menschenwürde verboten. Um diesem Verbot zu entgehen soll nun das Grundgesetz geändert werden. Um die Pläne des Herrn Schäuble eindringlich in die Öffentlichkeit zu bringen, beharrt Herr Jung auf den Abschußplänen. Um diesem völkerrechtswidrigen Konflikt die Krone aufzusetzen, verweist Frau Zypries zwar auf das Abschußverbot des Bundesverfassungsgerichts, will aber den Abschuß unbemannter oder nur mit Terroristen besetzter Flugzeuge eine Erlaubnis erteilen, um somit das Verbot zu untergraben. Herr Jung läßt öffentlich verlauten, er würde den Befehl zum Abschuß notfalls ohne Gesetz geben. Jeglicher Einsatz deutscher Truppen ist durch keine StrA IStGH 02/07 9 Verfassungsnorm gedeckt. Die Demokratie bleibt wie so oft auf der Strecke. Es werden ohne die Erlaubnis des Volks deutsche Menschen als Soldaten in den Auslandsdienst geschickt, es werden atomwaffenfähige Waffensysteme (U-Boote Dolphin-Klasse 650mm Kaliber) ins Ausland geliefert, es werden menschliche Ziele mit modernster Technik ausgemacht um sie der Zerstörung Preis zugeben. Es werden freie unabhängige Staaten mit Ächtung belegt um politische Ziele durchzudrücken. Hier werden sogar trotz europäischer Festsetzungen gegen die Lieferung von Kriegsmaterial, große Mengen Waffen und Gerät an Pakistan geliefert. Das Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI bescheinigt der Bundesregierung das ihr Land (also Deutschland) auf den weltweit 3. Platz in 2006 im Export von Konventionellen Waffen Systemen gebracht zu haben. Das Internationale Konversionszentrum Bonn (BICC) beklagt das fehlen nachhaltiger Pläne und Mittel zur Friedenssicherung sowie zur Vorbeugung von Spannungen. Hier wäre unter anderen grundlegende Einstellungsänderungen zur Kleinwaffenkontrolle und deren Entwaffnung Schlüssel zum Frieden. Und gerade hier ist ein Aufschwung des deutschen Exports von Kleinwaffen an „dritt“ Länder festzustellen. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ist der Auffassung, daß 95 % der Getöteten in heutigen Kriegen auf den Einsatz von Kleinwaffen zurückzuführen ist. Deshalb wird jetzt zur Verringerung des Prozentsatzes der durch Kleinwaffen getöteten Menschen das kampfstärkste Rohrwaffensystem der Welt eingesetzt. Die Panzerhaubitzen vom Typ 200 werden von der deutschen Rheinmetall produziert und mit der Genehmigung der Bundesregierung exportiert und von den Empfängern eingesetzt. Die Herren Jung und Schäuble fordern im weiteren den Art.35 des Grundgesetzes für den Einsatz der Streitkräfte im Inneren zu verändern. Dabei soll wahrscheinlich erreicht werden, daß fremde Streitkräfte in Deutschland gegen Deutsche Bevölkerung eingesetzt werden können. Und um im Inneren die Kontrolle über die Menschen zu vervollständigen, wird die Terrorangst ins unermeßliche geschürt um somit widerrechtliche Gesetze zum angeblichen Schutz zu schaffen, die aber genutzt werden, alles willkürlich nach Bedarf als strafbar zu deuten. 2. Vergiftung des Lebensraum In der Morgenpost vom 26.10.2005 war zu lesen, daß „Anhänger einer Verschwörungstheorie glauben, daß die USA einen Großversuch mit Kondensstreifen machen.“ und weiter, „Ein Blick gen Himmel, und schon offenbart sich das Verbrechen an der Menschheit. Die weißen Linien sind keine harmlosen Kondensstreifen, auch wenn sie so aussehen. Der Nebel steckt voller gefährlicher Chemie, er ist die Ausgeburt eines absolut geheimen Großversuchs rund um die Welt: „Chemtrails“ - Chemiestreifen, herausgepustet aus scheinbar ganz normalen Verkehrsflugzeugen. Dies ist jedenfalls die Lesart der Anhänger der „Chemtrail“-Theorie…“ In Wikipedia wird folgende Erklärung abgegeben: „Es soll sich nicht um normale Kondensstreifen handeln, da solche Streifen, die sich derart in die Breite ausdehnen, früher (in Deutschland vor 2000) nicht beobachtet worden wären und auch auf alten Fotos angeblich nicht zu finden seien. Anders als normale Kondensstreifen würden die Chemtrails nicht aus Eiskristallen, sondern aus diversen chemischen Substanzen bestehen. Auffällig seien weiterhin die exakt parallelen und sogar schachbrettartigen Muster, die bei normalem Flugverkehr nicht vorkommen würden. Und weiter: „Der Hauptkritikpunkt an der Chemtrail-Theorie ist, dass vom Boden aus die Zusammensetzung eines Kondensstreifen nicht beobachtbar ist. Alle Angaben über die seit den 2000er Jahren angeblich veränderte Beschaffenheit der Kondensstreifen sind daher hochspekulativ. Ihre Ausbreitungsform und -geschwindigkeit sowie ihre Beständigkeit hängen von Faktoren wie Temperatur, lokaler Windgeschwindigkeit und Luftfeuchtigkeit StrA IStGH 02/07 10 ab. Bei hoher Luftfeuchtigkeit können Abgaspartikel als Kristallisationskeime wirken, weiteren Wasserdampf binden und sich bei entsprechenden Strömungen weit ausbreiten. Es konnte bisher kein Nachweis für die Anwesenheit von Barium oder Aluminium in den Kondensstreifen von Flugzeugen oder in Flugzeugtreibstoffen erbracht werden. Die durchschnittliche Temperatur hat in Deutschland in den letzten Jahren zu- und nicht abgenommen, wie es jedoch bei einer erfolgreichen Anwendung von chemischen Zusätzen in Flugzeugtreibstoffen zu erwarten gewesen wäre.“ Was sagen andere von 145000 Adressen bei Google dazu? Krank durch Chemtrails-Gift und/oder Kerosin-Gifte? Hier z.B.http://www.chemtrails-info.de: „Auffällig ist, daß diese Krankheitssymptome den Golfkriegssymptomen weitgehend entsprechen, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf JP8-Treibstoffadditive von Militärflugzeugen bzw. sprühenden Zivilflugzeugen zurückgehen. Da inzwischen wohl alle US- und NATO-Flugzeuge, und immer mehr zivile Flugzeuge JP8 als Treibstoff benutzen (spätestens 2010 sollen es alle Flugzeuge benutzten...), würden ihre Triebwerksabgase an intensiven Tagen mit Hunderten von wolkenbildenden Flugzeugkondensstreifen (sog. ‚Chemtrails-Sprühtagen’) evtl. alleine schon hinreichend zur Erklärung der meisten obigen ‚Chemtrails’- bzw. MCSKrankheitssymptome ausreichen. Das schließt natürlich nicht aus, daß außer JP8Abgasen noch zusätzliche (evtl. giftige) eigens versprühte Chemikalien in den Kondenswolken enthalten sind. Man wird daher wohl JP8-Triebwerksabgase ebenso wie mögliche Chemikalien (z.B. Aluminium und Barium etc.) in Betracht ziehen müssen, um die Gefahren aus künstlich erzeugten Wolken einzuschätzen. Die meisten der genannten Symptome sollen durch die JP8-Triebwerksabgase bzw. das Sprühgemisch der Sprühflugzeuge entstehen, die bei niedrigeren Flughöhen (unter 6.000 m) verbreitet werden. Die Krankheitssymptome sollen bis zu drei Monaten und länger anhalten, was für eine Grippe untypisch ist. Die Symptome sind nicht ohne weiteres mit Antibiotika behandelbar.“ Als Beispiel ein deutscher Augenzeugenbericht über selbst erlebte Krankheitssymptome nach verschiedenen Chemtrail-Aktionen seit Dezember 2003 und Januar und Februar 2004 über und um Delmenhorst: <<Es stellten sich in den nächsten Tagen, sowohl bei mir, als auch bei meiner Frau und meiner Tochter Symptome ein, wie starke Kopfschmerzen, Bindehautentzündung, Zahnschmerzen, Übelkeit, Schwindel, ungewöhnlich starker Müdigkeit, Kraftlosigkeit, extreme Kurzzeitgedächtnisprobleme, Wortfindungsstörungen und vor allem Halsschmerzen. Am Abend der zweiten Sprühaktion, am 12.12.2003, stellten sich bei mir Schmerzen ein, die ich so schon einmal erlebt hatte, als ich bei Laborarbeiten zu viel rauchende Schwefelsäure einatmete und Mund und Atemwege verätzt waren. So starke Auswirkungen bemerkte ich nur einmal, aber wie ich feststellen konnte schmeckt die Luft nach jeder Sprühaktion deutlich säuerlich.>> Aus einer anderen Seite („http://www.dream-of-lights.de): :„Ich kann nur dazu sagen, dass ich aus der Unikinderklinik weiß, das es diesen Wintern einen ungewöhnlichen Anstieg von Asthmaerkrankungen gegeben hat ( ich hab das seit 20 Jahren und mußte auf einmal massiv hoch mit der Dosierung), meine Tochter wurde frisch diagnostiziert und hoch dosiert, ebenso wie mein Mann, der noch nie was mit Asthma zu tun hatte, bei uns allen gehen irgendwie seit Januar die Halsschmerzen nicht mehr weg, zu erkennen ist allerdings nur eine Rötung... Atembeschwerden kehren auch bei mir immer wieder - bin seit mehr als 25 Jahren mit Asthma in Behandlung. Da ich aber voriges Jahr mit Homöopathie begonnen habe, dachte ich, diesen Winter hätten die Beschwerden einen Zusammenhang mit der Körperumstellung, ohne chemische Sprays auszukommen. Alles war schon ziemlich paletti, nun seit Mitte März kehren immer wieder Nasennebenhöhlenentzündungen, Augenbrennen, Niesen ohne Ende, laufende bzw. total StrA IStGH 02/07 11 verstopfte Nase, Kratzen im Hals, Husten - aber kein asthmatisches, eher mit Lungenschmerzen - wie bei Bronchitis, erröteter Weichgaumen - aber - komischerweise kein Fieber (auch wenn sich der Körper so anfühlt), die Zunge absolut rosarot, ohne Belag. All dies kommt in unregelmäßigen Abständen, klingt innerhalb von ein bis drei Tagen (höchstens) wieder ab.“ Dr. med. J. Michael Pece, der solche Reaktionen nach tagelangen Sprühaktionen in Arizona (USA) häufig in seiner Praxis feststellte, führt sie auf allergische Reaktionen auf die versprühten Chemikalien zurück. Haaranalysen seiner Patienten und von Dr. Pece selbst ergaben nach solchen Sprayaktionen lt. Laborbefunden hohe Gesundheitsgefahren durch Barium und Aluminiumoxiden. Einen mindest ebenso schlimmen Einfluß hat der Sonnenlichtmangel. Die Chemtrail-Wolken sollen bewußt das Sonnenlicht intensiv vernebeln. Selbst ohne diesen Lichtraub leiden seit mehr als hundert Jahren immer mehr Menschen an den Folgen von Sonnenlichtmangel, ohne dies meist zu erkennen. Leider erkennen oder berücksichtigen die wenigsten Ärzte Lichtmangel als Krankheitsursachen und weisen daher nicht darauf hin, welche Faktoren zu Lichtmangel führen. (s. häufigste Ursachen von Lichtmangel in www.vitaswing.com/vs/licht/lichtmangel.htm#Häufige Ursachen von Lichtmangel). Die Lichttherapie hat inzwischen genügend Beweise dafür gesammelt, daß, wo die Zellen von Pflanzen, Tieren oder Menschen zu wenig Sonnenlicht erhalten und speichern können, zahlreiche typische Lichtmangel-Krankheiten auftreten: Körperl. Lichtmangelfolgen (s. www.vitaswing.com/vs/licht/lichtmangel.htm#Körperl. Lichtmangelfolgen) Seelisch-geistige Lichtmangelfolgen (s. www.vitaswing.com/vs/licht/lichtmangel.htm#Psychisch-geistige Lichtmangel-Folgen) Führende Biophotonen-Forscher - z.B. ihr Gründer Prof. Popp vertreten die Ansicht, daß Lichtmangel in Zellen letztlich an jeder Krankheit maßgeblich mitbeteiligt sei. Man kann daher Gesundheit und Krankheit recht erfahrungsnah danach beurteilen, wie gut die Zellen mit Licht versorgt sind oder ob Lichtmangel ihre Funktion stört und Krankheiten auslöst. (mehr dazu: www.vitaswing.com/vs/biophotonen/gesundheit-krankheit-def.htm). 3. Gezielte Überfremdung Deutschlands Der Ausdruck Überfremdung wird umgangssprachlich auf verschiedene Vorgänge bezogen, jedoch nirgends mit einer deutlichen Begriffsbestimmung angewendet. Als Schlagwort soll er äußere Einflüsse als „fremdartig“, „übermäßig“ und bedrohlich kennzeichnen und insofern abwerten. Hier soll der Begriff aber die unbillige Einbürgerung von kulturell anders geprägten Menschen im deutschen Lebensraum darstellen und vor allem den übermächtigen Einfluß des ausländischen Kapitals auf die deutsche Wirtschaft. Die Bundestagsresolution 13/4445 vom 23.04.1996 deutet daraufhin, daß der Bundestag in damaliger Zusammensetzung der Auffassung zuneigte, daß Überfremdung Völkermord wäre. Die Entschließung hat folgenden Wortlaut: „Im Hinblick darauf, daß die Tibeter sich in der gesamten Geschichte eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt haben, verurteilt der Bundestag die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis in bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität der Tibeter führt, insbesondere mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen, in großer Zahl Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung und Unterstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte Administration." Was aber ist in Deutschland? StrA IStGH 02/07 12 Deutschland ist kein Einwanderungsland wie zum Beispiel England oder Frankreich, die durch Kolonien, in denen die Staatsbürgerschaft der Schutzmächte vergeben wurde, verpflichtet sind, die Menschen mit einer völlig anderen Kultur in den Mutterstaat aufzunehmen. Darum wird in Deutschland die Einwanderung mit der Globalisierung begründet und immer weiter angekurbelt. Deswegen werden folgende Untersuchungsergebnisse zu einer normalen immer wiederkehrenden Tatsache; Zitat aus der Morgenpost vom 05.03. 2005 Zwei Drittel aller Deutschen sind der Meinung, daß in Deutschland zu viele Ausländer leben. Dies geht aus einer vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung hervor. Morgenpost vom 18.07. 2007 Zwei Drittel aller Deutschen sind der Meinung, daß in Deutschland zu viele Ausländer leben. Dies geht aus einer vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung hervor. Gleichzeitig ergab eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes, daß zwei Drittel der hier lebenden Ausländer die notwendige Aufenthaltsdauer erfüllen, um Deutsche werden zu können. Zitat aus dem Internet: „Jeder vierte Deutsche ist nach einer Studie der Uni Leipzig ausländerfeindlich eingestellt. Stark zugenommen hätten fremdenfeindliche und rechtsextreme Einstellungen in den vergangenen Jahren.“ Ein weiters Zitat aus dem „Spiegel“: „In Sachen Ausländerfeindlichkeit hat der Westen den Osten Deutschlands eingeholt. Das hat eine Studie der Universität Leipzig ergeben. Jeder vierte Deutsche äußerte sich danach ausländerfeindlich. Viele Befragte gaben an, die Bundesrepublik sei überfremdet". Die Einbürgerung erfolgt in hohen Maße nach Bedürfnis der Politik und die Unterbringung vorrangig gegenüber den Einheimischen. Hier ist zu erkennen, daß die Politik versucht das Deutsche Volk multikulturell zu gestalten und durch abgewägte Vor- oder Nachteile zu spalten um die Kontrolle über das Volk zu behalten. Erläuterung: Im Rahmen des Gesetzmäßigkeitsprinzips sind Verfassungen regelmäßig als Gesetz anzusehen, die auf besondere Art und Weise durch den "Pouvoir constituant" (verfassungsrechtlichen Herrscher) in Kraft gesetzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde der parlamentarische Rat als Berechtigter, die Verfassung in Kraft zu setzen, angenommen. Jedoch schon im ersten Kommentar zum Grundgesetz wurde von Herrn Dr. Giese gerade dies dem Rat abgesprochen. Zitat: „Aber auch die „Rats-Bezeichnung“ des Parlamentarischen Rates war treffend. Er entbehrte der beschließende Kompetenz, war weder befugt die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.“ Hier wird grundhaft deutlich, daß von Anfang bis dato das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland falsch gedeutet wird. Es wird einzig und allein dazu genutzt, die Parteiendiktatur der schwarz rot goldenen Lakaien aufrecht zu erhalten um eine wirkliche Demokratie, durch Unterdrückung wirklich freier gesamtdeutscher Wahlen nach bestätigtem Gesetz, zu verhindern. Den Angestellten der BRD wurde 1990, durch die Vier Alliierten Mächte, die Möglichkeit gegeben, das Deutsche Volk auf dem Weg seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen, weiter voran zu bringen und einen Friedensvertrag mit diesen Völkern (sieh SHEAF Gesetz 1) zu schließen. Um aber die Vereinbarung vom 27./28.09. 1990 (BGBl. II S. 1386) zu erfüllen und damit ihren Status zu erhalten, wird das Volk betrogen und um seine Freiheit, wieder über sich selbst zu bestimmen, gebracht. StrA IStGH 02/07 13 Die Herren und Damen erklären die vermeintliche Wiedervereinigung folgender Maßen: „Als die Ereignisse des Jahres 1989 die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands möglich machten, standen hierfür nach dem Grundgesetz zwei Wege zur Verfügung: Nach Art. 146 GG konnte eine neue Verfassung erarbeitet werden, die mit ihrer Verabschiedung das Grundgesetz abgelöst hätte, oder die DDR konnte ihren Beitritt zum Grundgesetz nach dessen Art. 23 erklären. Sehr bald ergab sich aus der politischen und der juristischen Diskussion dieser Frage, daß der Weg über den Beitritt die Vereinigung rascher ermöglichte, weil hierfür ein Beschluß der - im März 1990 erstmals demokratisch gewählten Volkskammer der DDR genügte.“ „Aus heutiger Sicht wird man dafür dankbar sein, daß die im Sommer 1990 bestehende Möglichkeit, für diesen Beitritt auch die erforderliche Zustimmung der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zu gewinnen, ergriffen wurde. Schon kurze Zeit später hätte die sich verschlechternde politische Lage, vor allem auch der Zusammenbruch des gesamten Ostblocks und schließlich der Sowjetunion, mit großer Wahrscheinlichkeit diesen Weg ausgeschlossen und möglicherweise die Herstellung der deutschen Einheit ganz verhindert. So trägt die neue Fassung der Präambel des Grundgesetzes der heute bestehenden Lage Rechnung. Darüber hinaus gab es in der politischen und der verfassungsrechtlichen Diskussion zahlreiche Vorschläge. Sie berührten etwa die Frage der Einführung sozialer Aspekte, die Verstärkung plebiszitärer Elemente, ferner aktuelle Fragen wie die Änderung des Asylgrundrechts (jetzt Art. 16 a GG) oder die Möglichkeit des Einsatzes der Streitkräfte über die Aufgabe der Landesverteidigung hinaus.“ Und genau hier schließt sich der Kreis. Es war nicht genug, die bereits guten bestehenden Regelungen der Unterbringung von Verfolgten weiter aufrecht zu erhalten, sondern es mußte mehr getan werden um zum Beispiel Stimmen für die Bundestagswahlen von Menschen zu erhalten die eigentlich keine Staatsbürger nach geltenden Recht sind. Diese neuen Regelungen werden auch für Schnelleinbürgerungen genutzt um Sportler fremder Nationalität in der eigenen Nationalmannschaft starten zu lassen. Es wird erklärt, warum die Umgehung des Völkerrechts durch die Angestellten der BRD noch gut war. Nämlich für den Einsatzes der Streitkräfte über die Aufgabe der Landesverteidigung hinaus, also gegen das eigene Volk und auch gegen andere Völker in Einsätzen, die in einer wahren Demokratie vom Volk bestätigt werden müßten. Es sind besonders die Einsätze der Luftwaffe bekannt, jedoch betreffen diese Einsätze die gesamten Streitkräfte bis hin zur Marine. Die Schwäche der Politik und der „Regierung“, auf Grund des fehlenden Friedensvertrags, wird von den multinationalen Konzernen für Ihre Zwecke genutzt und von der vermeintlichen Regierung willfährig hingenommen. Globalisierung nennt man dies auch. Der Mensch spielt bei diesen Vorgängen keine Rolle. Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften müßen gesellschaftsrechtliches Eigenkapital wesentlich als Fremdkapital ausweisen um am internationalen Markt tätig werden zu können und werden dadurch benachteiligt. Der Mittelstand aber stellt immer noch rund 70% der Arbeitsstellen und 80% der Lehrstellen. Es ist also der größte Arbeitgeber in Deutschland. Aber durch immer wirtschaftlichen Druck kommt es dazu, daß Unternehmen Arbeit aus Deutschland auslagern und nicht nur die Großen. Dazu kommt das immer mehr ausländische Mittelständler nach Deutschland kommen und das soziale Gefüge durch Niedriglöhne durcheinanderbringen. Man ist stolz darauf die Forderung nach Niedriglöhnen einer angebotsausgelegten Wirtschaftspolitik erfüllen zu können und streitet deshalb um Mindestlöhne, ohne den Gedanken daran zu verschwenden sie wirklich einzuführen. StrA IStGH 02/07 14 Deutschland ist nicht nur einer der größten Nettozahler in der EU, auch viele andere Zahlungen und "Geschenke" zwingen eine noch so starke Wirtschaft mit Ihren fleißigen Menschen in die Knie. In diesen Zusammenhang wird von „Heuschrecken“ gesprochen. Die Aktivitäten von Private Equity-Gesellschaften und Hedge-Fonds besonders in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt und haben Streitgespräche über die Notwendigkeit einer weitergehenden Regelung ausgelöst. Die teilweise sehr einfach geführten Meinungsaustausche, im Rahmen derer Finanzinvestoren verkürzt zum Inbegriff von kurzfristig orientierten Spekulanten geworden sind und als Heuschrecken bezeichnet wurden, sind sicherlich mit auf ein mangelndes Verständnis für die Berechnungen dieser Marktteilnehmer zurückzuführen, die in Deutschland erst in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Das mangelnde Verständnis für die unbeirrte Zerstörung der deutschen Wirtschaft hat Herrn Müntefering als vermeintlichen Arbeitsminister dazu gebracht diese Erscheinung als Heuschreckenplage zu bezeichnen. Diese Aussage wurde durch Herrn Wolffsohn am 03.05.2005 in der Rheinischen Post folgender maßen beantwortet: „60 Jahre danach werden heute wieder Menschen mit Tieren gleichgesetzt, die, das schwingt unausgesprochen mit, als Plage vernichtet, ausgerottet werden müssen. Heute nennt man diese Plage Heuschrecken, damals Ratten oder Judenschweine. Worte aus dem Wörterbuch des Unmenschen, weil Menschen das Menschsein abgesprochen wird.“ Es ist richtig, Menschen nicht mit plagenden Tieren zu vergleichen! Menschen kann man aber durchaus mit gut und böse bezeichnen. Wenn man die Grenze zwischen beiden sehr klar zieht, dann wird man erkennen, daß der böse Mensch der Unmensch ist. Es wird klar, daß hier zwei Menschengruppen wieder einmal in Verruf gezogen werden sollen. Zum einen die Juden, die immer wieder als Schuldige verleumdet werden und anderseits die Deutschen, die schon immer als Unmenschen dargestellt waren, sind und bleiben. Daß dies aber nicht so ist, wird durch beide Volksgruppen immer wieder bewiesen. Um aber eine Feindschaft zwischen beiden Volksgruppen aufrecht zu erhalten, wird von Herrn Müntefering und Herrn Wolffsohn und vielen anderen, die den Streit im Volk benutzen um die völkerrechtswidrige Herrschaft in Deutschland aufrecht zu erhalten, dieser Widersinn immer wieder eingestreut und geplant an dafür empfängliche Menschen weitergeleitet. Das Selbige läßt sich auch im Streit zwischen Alt und Jung, Mann und Frau, Arbeitern und Arbeitslosen, Besitzenden und Besitzlosen, immer wieder nachvollziehen. Getreu dem Grundsatz „Teile und Herrsche“ werden die Medien dazu benutzt um zielgerichtet Nachrichten zu verfälschen, zu unterdrücken oder aber in einer übermäßigen Flut auf den durch Existenzangst geplagten Menschen niedergehen zu lassen. Jetzt muß er nur noch durch Werbung, Skandale, Ereignisse und Sport (Brot und Spiele) abgelenkt werden um nicht zum Nachdenken zu kommen. Der kleine Rest der Menschen die sich nicht beirren lassen, werden durch Menschen die sich als Reichskanzler, -präsident und anders, wie zum Beispiel die Herren Ebel oder Haug, ausgeben, aus der Volksmasse herausgefiltert um sie anschließend vom rechten Weg abzubringen und wenn dies nicht möglich ist, sie wirtschaftlich, körperlich und geistig zu Zerstören. Dieses wird alles mit einem großen Maß an Hohn „Im Namen des Volks“ getätigt und es wird in argen Fällen sogar zur Sippenhaft gegriffen. Dieses Wirken trägt faschistoide Züge und wird mit aller Kraft fortgesetzt. Ein Anzeichen für faschistoide Handhabungen sind verschärfte Strafgesetze als grundlegendes Steuermittel zur Angleichung von gesellschaftlichen und anderen Ungerechtigkeiten. StrA IStGH 02/07 15 Tatsache ist auch, daß der Mensch unterworfen werden soll, und willfährig dem vermeintlichen Staat als wahren „Cesar“ anzuerkennen. Er soll also einer unsittlichen lebensverachtenden Herrschaft dienen, die sich zur wahren Leitkultur erhoben hat. Ursprünglich fügen sich Menschen in Gesellschaften ein, um ein Zusammenleben auf einen begrenzten Raum zu ermöglichen. Dazu unterwirft er sich freiwillig Normen, die er und andere in freier Abstimmung gesetzt haben. Sie sichern somit das Leben ihrer selbst und das der anderen, das zwar so gesehen naturgegebene Freiheiten einschränkt, aber gerade das Überleben des Einzelnen sichert. Durch ihr tägliches Tun und Zusammenleben, nicht zuletzt die gemeinsame schöpferische Arbeit, schützen sie die Gemeinschaft und somit den Staat. Wenn aber in der Gesellschaft der einzelne Mensch, hier insbesondere der Natur bedingte und wirtschaftlich benachteiligte Mensch, der totalen Unterwürfigkeit verpflichtet wird, um dem Eigennutz anderer und nicht den Gemeinnutz zu dienen, ist das Wohlergehen Aller im größten Maß bedroht. Durch die Macht der willkürlichen Bedrohung, aber auch durch Armut, ständige soziale Notlage und daraus folgende mangelnde geistige Bildung, Werbung und andere tückische innerliche Handhabungen der Beeinflussung zur vorbestimmten Meinungsbildung und eine Unterscheidung der Wertigkeit von Menschen und deren Lebensrecht, wird der Druck auf den Einzelnen ständig verstärkt. Die mittelbare Einwirkung der Maßnahmen der heldenhaften schwarz-rot-goldenen Lakaien (Angestellte der BRD) die zu immer mehr unkontrollierten Handlungen führen , die Leben zerstören, werden immer weiter fortgesetzt, vermehrt und verfeinert. Die Entwicklung der seelischen Stellung des Menschen in den einzelnen Gemeinschaften sind verschieden jedoch mit grundhaften Gemeinsamkeiten, sie schließt aus der langzeitlich unterschiedlichen kulturellen Entwicklung in den einzelnen Gemeinschaften, die selbst innerhalb eines Volkes verschieden sind. Auf diese Entwicklung bauen sich die verschiedenen Naturrechte (Moral) und gesetzten Rechte (Normen) auf. Hier bilden sich aus einer grundhaften Gemeinsamkeit verschiedene Auffassungen zu einer letztendlichen Rechtsaufassung heraus. Die verschiedenen Rechtsaufassungen der Alliierten im zweiten Weltkrieg führten über lange Verhandlungen zu dem gemeinsamen Protokoll der Drei Mächtekonferenz von Berlin. In diesem faßten sie ihre Auffassungen fest, wie nach dem Krieg mit den Gegnern zu verfahren wäre. Bis 1955 wurde mit allen Gegnern außer Deutschland Frieden geschlossen. Ihre Meinung über die Frage Berlin und Deutschland als Ganzes haben sie im September 1971 wieder bestätigt. 1990 war es soweit, daß sie dem Deutschen Volk die Möglichkeit gaben, einen Friedensvertrag für ein wiedervereinigtes Deutschland zu erringen um somit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen. Aristoteles sagt, Gott ist Geist und Geist ist Wissen und Denken. Voltaire sagt, das Leben sei ein einziger Kampf. Der Mensch streite für die Freiheit, für Toleranz, für Vernunft, für Frieden, für das Glück des Menschen. Er hat das Ziel die Menschheit aufzuklären und das Aufklären nicht nur zu predigen, sondern auch wirklich zu tun. Das Menschsein des Menschen geht in der Gemeinschaft auf, die durch den Staat zusammengehalten wird. Somit ist die Freiheit gesichert, denn der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit. Die wahre Freiheit besteht in der Bindung aller Menschen an die Gesetze. Wie aber kann der staatliche Zwang Freiheit sein? In dem der allgemeine Wille der Volksherrschaft (Demokratie) zu Grunde liegt. Weil der Einzelne seinen eigenen Willen einem Staatsvertrag (Verfassung) unterwirft, unterwirft er sich seinem eigenen Willen. So kommt auch schon Rousseau zum Lehrsatz der Volksherrschaft. Im selben Augenblick erhält der Einzelne eine verstärkte Kraft um sich zu behaupten, um das was er hat zu bewahren. Der Mensch gehorcht also letztendlich den Zwängen, die er sich selbst auf erlegt, ist somit frei und lebt im Schutze StrA IStGH 02/07 16 der Rechtsstaatlichkeit. Rechtstaatlichkeit wiederum bedeutet die Einhaltung der Gesetze eines Staates und seit Hunderten von Jahren internationalen Vereinbarungen, die man heutzutage als Völkerrecht bezeichnet. Die Gesetze Deutschlands sind vorhanden, sie sind die des Deutschen Reichs, die der Besatzungsmächte und die internationalen Übereinkommen, also das Völkerrecht. Was aber ist mit dem Staat? Der Staat ist handlungsunfähig wie oben in der Rechtsauffassung erläutert. Es wird seit 1990 versucht eine nicht vorhandene Rechtstaatlichkeit darzustellen, die nicht im geringsten dem jetzigen Gefüge zu Grunde liegt. Die wahre Rechtsgrundlage wird verschleiert, nicht zuletzt in dem man Demokratie als Vielfalt darstellt. Demokratie ist aber nur eines, die Herrschaft des Volkes auf der Basis der Mehrheit. Nun aber wird zur Verhinderung eines Friedensvertrags seit dem 18.07.1990 durch ein widerrechtliches System, daß sich öffentlich rechtliche Hoheit anmaßt, die ständige Verletzung von vorverfassungsrechtlichem Recht in Kauf genommen. Ein Friedensvertrag aber ist zwingend, gerade vom Besatzungsrecht, vorgeschrieben. Auf der Londoner Vorkonferenz zum Friedensvertrag waren die Vier Mächte übereingekommen, das zukünftige Vertragswerk „Deutscher Friedensvertrag“ zu nennen. Vom sowjetischen Außenminister Molotow wurde der Vorschlag unterbreitet, dieses Vertragswerk erst nach der Bildung einer deutschen Regierung abzuschließen. Diese könnte sodann die Verantwortung für die Durchführung des Vertrags übernehmen. Diese Voraussetzung wurde durch die Sowjetunion am 9. Januar1952 mit der Verabschiedung eines Wahlgesetzes durch die Volkskammer für eine gesamtdeutsche Nationalversammlung auf der Basis freier gesamtdeutscher Wahlen unter der Viermächtekontrolle geschaffen, wobei die Drei Westmächte mit der Billigung dieses Wahlgesetzes durch den Deutschen Bundestages am 6. Februar 1952, ebenfalls den Weg frei machten. So wäre der Weg am 18.07.1990, nach Schaffung der weiteren notwendigen gesetzlichen Bedingungen durch die Alliierten Mächte, offen gewesen, um zu freien, unmittelbaren, gesamtdeutschen Wahlen und folgend einen Vertrag, der den Namen „Deutscher Friedensvertrag“ verdient hätte, zu schaffen. Somit wäre man auch der Forderung der 2.Tagung des Weltfriedensrats vom 01. – 07.11. 1951 in Wien nachgekommen, die lautet: „Diese Remilitarisierung, die Weigerung, Deutschland wieder als einheitlichen und friedliebenden Staat aufzubauen, die Tatsache, daß man das deutsche Volk hindert, selber über die Einheit seines Landes Beschlüsse zu fassen, die Verlängerung und Verstärkung der Okkupation des Landes durch fremde Truppen- all dies ist dazu angetan, einen Weltkonflikt heraufzubeschwören. Wir fordern die Völker auf, wachsam zu sein und Aktionen zu unternehmen, die eine Viermächtezusammenkunft zum Abschluß eines Vertrags mit einem demilitarisierten, einheitlichen und friedliebenden Deutschland zum Ziel haben, eines Vertrages, der den Frieden in Europa gewährleisten wird.“ Den grundlegenden Gedanken birgt aber das Protokoll der Drei Mächte Konferenz von Berlin vom 02.08.1945 unter anderem im Punkt III, in dem es heißt: „Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. …Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“ Im Punkt X geht es unmittelbar um Friedensverträge, aber auch im Punkt IX geht es mittelbar um eine Friedensregelung und zwar Deutschland betreffend. StrA IStGH 02/07 17 Andere Quellen sprechen ebenfalls von der Notwendigkeit eines Friedensvertrags. Im Kommentar des Gesetzes Nr. 52 (Buch: Hans Dölle, Konrad Zweigert Gesetz NR. 52, Über Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen, Kommentar, erschienen im C. E. Poeschel Verlag Stuttgart, Herausgegeben unter Lizenz Nr. US-W-1025 der Nachrichtenkontrolle der Militärregierung, Auflage 5000 / Juni 1947, Druck der Deutschen Verlags-Anstalt GmbH. Stuttgart) heißt es zum Thema Kriegszustand auf Seite 6: „Auch der Einwand, es bestehe kein Kriegszustand mehr und daher sei für die Anwendung kriegsrechtlicher Regeln kein Raum, schlägt nicht durch. Dem steht entgegen, daß der Kriegszustand und damit die Anwendbarkeit kriegsrechtlicher Normen und Verträge grundsätzlich selbst nach einem Waffenstillstand bis zum Abschluß eines Friedensvertrages fortdauern, und selbst ein Waffenstillstandvertrag ist mit Deutschland nie geschlossen worden. Ein Friedensvertrag mit Deutschland ist in dem Communique Über die Viermächtekonferenz von Potsdam ausdrücklich vorgesehen. Daß, soweit es sich um Fragen des internationalen Rechts handelt, noch Kriegszustand zwischen Deutschland und seinen Gegnern besteht, ist von britischer Seite amtlich erklärt worden (Erklärung des Foreign Office v. 2. 4. 1946 vgl. JustBlatt Köln 1946 S. 114; JustBlatt Braunschweig 1946 S. 146; Hann Rechtspflege 1946 S. 112; . . .). Auch eine Endigung des Kriegszustandes durch sogenannte debellatio ist nicht anzunehmen. Ihre Voraussetzungen liegen nicht vor. O p p e n h e i m, . . . .“ Dieser Kriegszustand besteht bis heute auf Grund fehlender Verträge in Bezug des Waffenstillstands und des Friedens weiterhin fort. Dadurch wird der Weltfriede belastet und ein ständiger Zustand der Gefahr aufrecht erhalten, da Kampfhandlungen ohne Ankündigung Kriegsrechtlich ausführbar sind. Gerade auf dem Gebiet Mittel- und Osteuropa sind durch die BRD Grenzregelungen getroffen worden, die völkerrechtlichen Normen nicht standhalten und daher nichtig sind (Art.53 & 71 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.05.1969). In der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 26. Oktober 1987 erklärt sich die BRD im Punkt 3 folgender Maßen: „Die Bundesrepublik Deutschland versteht unter Maßnahmen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen in Artikel 75 zukünftige Entscheidungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gemäß Kapitel VII der Charta zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit." Ein Ausschnitt aus der Resolution 242 (1967) betreffend den Frieden im Nahen Osten vom 22. November 1967 des Sicherheitsrats lautet: „…mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann, ferner unter Betonung dessen, daß alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln erklärt, daß die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt,…“ Laut Art. 53 der Charta ist nur noch ein Staat dieser Norm unterworfen. Der einzigste der ehemaligen Feindstaaten, der bis dato keinen Friedensvertrag mit seine ehemaligen Gegnern geschlossen hat, ist Deutschland. StrA IStGH 02/07 18 Frieden ist der allgemeine Zustand zwischen Menschen, Gemeinschaften und Staaten, in dem bestehende Konflikte in rechtlich festgelegten Normen ohne Gewalt ausgetragen werden. In Gemeinschaften ist er das Ziel der Mehrheit. Frieden kann freiwillig aber auch erzwungen sein. Der gute Frieden, der freiwillige, basiert aber auf Vernunft und Einsicht. Der schlechte Frieden, der erzwungene, aber wird nie ein sicherer Frieden sein. Wie auch Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht in seinen Aufsatz „Deutschland und Preußen heute nach dem Öffentlichen Recht“ in Bezug auf einen fehlenden Friedensvertrag am Ende bemerkt: „Nichts ist richtig, was nicht gerecht geschaffen wurde!“ Das widerrechtliche System Bundesrepublik Deutschland, erhebt völkerrechtliche Rechtsansprüche auf die Hoheitsrechte Deutschlands, ohne die Rechtsansprüche der DDR, die staatsrechtlich (Staatsrecht GK öR, 10., überarbeitete Auflage, C. F. Müller Juristischer Verlag Heidelberg, Rdn. 1291) in den Ländern der SBZ fortbesteht, zu berücksichtigen. Es ist anzunehmen, daß hier eine Verletzung von vorkonstitutionellen (aus der Zeit vor dem in Kraft treten einer Verfassung [Verweis auf Art.25&139 GG]), internationalen Recht vorliegt und die Angestellten der Bundesrepublik Deutschland sich anmaßt, als Alleinvertreter für Deutschland zu handeln. Die Bundesregierung hat stets die Dreimächtekonferenz mißachtet, und ihr Vertreter hat es 1956 im Karlsruher KPD-Prozeß als „leere Hülse“ bezeichnet. Inzwischen ist aber die Bundesregierung selbst zur leeren Hülse geworden, denn ihr ist dasselbe Schicksal auferlegt, daß dem Bundesverfassungsgericht auferlegt und im Urteil zum KPD- Prozeß festgehalten ist. Zitat aus dem oben genannten Urteil BVerfGE 5-85; „Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde vielmehr nur für den vom Grundgesetz zeitlich und sachlich beherrschten Raum wirken.“ Wenn ein Urteil einer Gesetze wahrenden obersten Gerichtsebene eine festgesetzte Geltungsdauer hat, kann aber sie selbst und die zugehörigen niederen Behördenstellen nicht über diesen festgesetzten Raum fortdauern. Und weiter im Text des Urteils BVerfGE 5-85: „Die gesamtdeutschen Wahlen dienen aber der Vorbereitung eines Aktes des pouvoir constituant (verfassunggebenden Gewalt oto) des ganzen deutschen Volkes, der die Beschlußfassung über eine gesamtdeutsche Verfassung zum Gegenstand hat, also gerade darüber entscheiden soll, ob die Ordnung des Grundgesetzes auch für Gesamtdeutschland fortbestehen oder durch eine andere Verfassungsordnung abgelöst werden soll. Die Rechtmäßigkeit der gesamtdeutschen Verfassung kann nicht daran gemessen werden, ob sie in einem Verfahren zustande gekommen ist, das seine Rechtsgültigkeit aus der Ordnung des Grundgesetzes herleitet. Vielmehr ist nach der in die Zukunft gerichteten Überleitungsnorm des Art. 146 GG die künftige gesamtdeutsche Verfassung schon dann ordnungsgemäß zustande gekommen, wenn sie „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Dies bedeutet, daß die Entscheidung des deutschen Volkes über eine gesamtdeutsche Verfassung frei von äußerem und innerem Zwang gefällt werden muß, und das heißt allerdings, daß ein gewisser Mindeststandard freiheitlich-demokratischer Garantien auch beim Zustandekommen der neuen gesamtdeutschen Verfassung zu wahren ist. Das in Art. 21 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende Prinzip, daß verfassungswidrige Parteien aus dem politischen Leben ausgeschlossen werden können, sowie der Grundsatz der Bindung aller staatlichen Organe an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind jedoch diesem Mindeststandard nicht zuzurechnen. Es sind freiheitlichdemokratische, für die Dauer geschaffene Verfassungen denkbar und Wirklichkeit, die StrA IStGH 02/07 19 eine Verfassungsgerichtsbarkeit und die rechtliche Möglichkeit eines Parteiverbots nicht kennen. Ist dies aber so, so wäre es nicht gerechtfertigt, in den von Art. 146 GG gemeinten Mindeststandard freiheitlicher Garantien beim Zustandekommen der neuen gesamtdeutschen Verfassung die zwar dem Grundgesetz eigentümlichen, aber nicht vom Wesen einer freiheitlichen Ordnung her schlechthin geforderten Grundsätze der Bindung an verfassungsgerichtliche Entscheidungen über den Ausschluß verfassungswidriger Parteien aus dem politischen Leben einzubeziehen.“ Die Angestellten der BRD, hier insbesondere die Parteien Gewaltherrschaft, verstoßen gegen nach wie vor geltende Normen, die die Besatzungsmächte gesetzt haben um Deutschland wieder in den Kreis der freien und friedlichen Völker der Welt aufzunehmen. Die Mißachtung vor den im Grundgesetz verdinglichten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung und die Volkssouveränität wird immer offener und angreifender zur Schau gestellt. So setzte sich am 18. Juli 1989 unter den Beratern Gorbatschows endgültig die Meinung durch, die DDR als Partner preiszugeben und als neuen Partner die ökonomisch stärkere Bundesrepublik zu umwerben. Das Streben nach einer Vereinigung sollte aber als eine freie Entscheidung der DDR-Bevölkerung erscheinen. Als der Bundeskanzler Kohl am 10. Februar 1990 nach Moskau kam, hatte er sich nur noch das Ergebnis des Baker-Gorbatschow-Handels vom Vortag abzuholen. Die NATOMitgliedschaft wurde von Gorbatschow am 31. März 1990 in Washington zugesagt; Baker hatte es Kohl ermöglicht, von Gorbatschow die DDR geschenkt zu bekommen. Nun mußte nur noch die Vereinbarung vom 27./28. 09. 1990 (BGBl. II S. 1386) stillschweigend durch die wirren Zeiten einer vermeintlichen Wiedervereinigung gebracht werden. Zwar ist die Vereinbarung im Bundesgesetzblatt eingetragen aber durch die vertrackte Zusammenarbeit mit der de Maiziere Regierung konnte man sicher gehen, daß diese Vereinbarung stillschweigend erfüllt werden konnte. Darüber hinaus setzt man sich über die Normen des Völkerrechtes hinweg. Man schließt Verträge, geht Verbindlichkeiten ein und tritt Bündnissen bei, ohne jeglichen öffentlich rechtlichen Hintergrund zu besitzen. Da dem Grundgesetz der Geltungsbereich durch Aufhebung fehlt, also keine Rechtskraft besitzt, ist das Gebilde BRD ein privatrechtliches Unternehmen. Diese Ansicht wird durch die Vergabe der Ausweise an ihre Angestellten gestützt. Die Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder hat im Wintersemester 2004/5 in einer Ausarbeitung zum öffentlichen Recht festgestellt: „Wie auch das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag (BVerfGE 36, 1, 22) zeigt, unterscheidet die Staatenpraxis hinsichtlich der Staatseigenschaft eines Herrschaftsverbandes nicht danach, ob ein Staat von einem anderen anerkannt oder nicht anerkannt worden ist.“ Im zwischenstaatlichen Verkehr müssen Vertragspartner Völkerrechtssubjekte sein. Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, aber auch öffentlich-rechtliche Verbände des innerstaatlichen Rechts können keine völkerrechtlichen Verträge schließen. Unterstellt man den Angestellten Wissen über das vorgetragene, ist ihnen Vorsatz in ihrer Handlungsweise vorzuwerfen. Das oberste Menschenrecht, ist das Recht auf Leben. Menschenrecht ist in Meinungsfreiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frieden in einer Gemeinschaft zu leben, der man sich zugehörig empfindet. Das bedeutet, daß man deren Sitten und Gesetzte anerkennt, anerkennt solange sie nicht gegen Völkerrecht verstoßen. Wenn aber das Bestehende in Frage gestellt wird, wird es zugleich gefährdet. Damit greift man aber StrA IStGH 02/07 20 die Vertreter des Bestehenden an. Die richtige Verteidigung wäre Antworten zugeben und damit den Nachweis zu erbringen, daß der Fragende Unrecht hat mit seiner Beweisführung. Diese Handlung würde sich Gewährung rechtlichen Gehörs nennen. Um die Erhaltung des eigenen Zustandes zu sichern. muß die Bedrängnis, die die Fragen gebracht haben, unterdrückt und gegenstandslos gemacht werden. Kann man den Fragenden nicht in kriminelle Tatbestände verwickeln, greift man auf altbewährte Handlungsweise zurück. Der Fragende ist in den wirtschaftlichen, seelischen und gesellschaftlichen Ruin zu drücken. Sollte es nicht reichen, so bringt man ihn auf Grund einer gedachten Straftat in Haft um ihn zubeugen. In dieser Beziehung hat man wahrscheinlich von den Wilden Kommissaren, die ab 1938 in Oesterreich ähnlich mit unliebsamen Bürgern umgegangen sind, abgeschaut und gelernt. Die Gewißheiten, die in der jetzigen Krise Deutschlands zerbrochen werden sollen, fordern den Menschen das Gewissen aufrecht zu erhalten. Das Gewissen dringt auf die unbedingte Verpflichtung Recht zu tun, die unzerstörbar auf dem Grund des Herzen liegt. Wenn aber der Mensch der Hohen Verantwortung im Zerfall des staatlichen Daseins zugrunde gehen muß, dann kann das staatliche Dasein von der Wurzel auf nicht in Ordnung sein. Der Leiter der „Stanford Studie“ hat zu so einer Sachlage folgende Meinung; „Wenn wir das Übel bei der Wurzel packen wollen, gilt es die sozialen Ursachen zu beseitigen, die böses Handeln fördern, solche die entmenschlichen und ethnische Überschreitungen hervorrufen.“ Jedes Lebewesen trägt Ziel und Zweck in sich und entfaltet sich in dieser seiner inneren Zielstrebigkeit. Den Menschen ist dazu die Gabe des Denkens gegeben. Er strebt danach sich in der Fülle seiner Möglichkeiten zu verwirklichen, drängt zu seiner eigenen Vollkommenheit. Darin liegt die Lebendigkeit aber auch der Verderb des Menschen. Diese Wirklichkeit prägt im privaten wie auch im staatlichen Leben. Der Mensch ist geboren um Mensch zu sein, was nur möglich wird, wenn er das Bewußtsein hat Recht zu tun. Wenn er aber dem Niedergang der Welt erliegt, ist es ihn nicht möglich Mensch zu sein. So wandelt er sich, erschaffen durch die Gemeinschaft um ihr zu dienen, vom Menschen zum Zerstörer der Gemeinschaft, zum Unmenschen. Es wird also das Ursprüngliche, die Güte, der Geist und die Vernunft ausgeschaltet um die Welt zu beherrschen. Aber nicht dies ist der Sinn des Menschseins, sondern es ist die Erkenntnis der Welt. Daher ist es eine Forderung der Natur sich in die Gemeinschaft der Vernunftwesen einzufügen und diese mit allen Kräften zu fördern. Die Menschen sind von Natur aus zum Zusammenschluß, zur Staatenbildung veranlagt. Daraus erwächst dann auch die allgemeine Menschenliebe, eine naturhafte Zuneigung, die alle Menschen als Mensch miteinander verbindet. Diesen Gedanken im staatlichen Dasein geltend zu machen, ist die Aufgabe derer die Gemeinschaften, Staaten anführen. Die scheindemokratische Maske, hinter der die Unmenschen ihre wahren Gesichtszüge verdecken, kann nicht helfen das Übel ungeschehen zu machen. Der Sumpf muß grundlegend trockengelegt werden. Auszug aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil- 1 BvB V51 - vom 23. Oktober 1952: “Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem StrA IStGH 02/07 21 Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ Das scheinbare Rätsel des Fehlens eines Friedensvertrages bis heute wäre also die Mißachtung der eigenen obersten Gerichtsebene. Da diese aber das Jahr 1990 nicht überdauern konnte (BVerfGE 5,85) somit ebenfalls künstlich am Leben erhalten wird, kann sich der Mensch mit der Gemeinschaft und dem handlungsunfähigen Staat nicht gegen diese geballte widerrechtliche Macht erwehren. Die Menschen in Deutschland werden im Unwissen der eigentlichen Völkerrechtslage gelassen, besser gesagt, ihnen wird das Unwissen aufgezwungen. Antrag Die Vier Alliierten Mächte, die Russische Föderation, die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und die Republik Frankreich werden hiermit aufgefordert, um die weitere Vernichtung von Leben in Deutschland zu verhindern, den Strafantrag am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag rechtshängig zu machen. Sie werden weiterhin aufgefordert, bis zum Abschluß eines Friedensvertrag mit Deutschland (Deutsches Reich) sich laut Artikel 43 des Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (Haager Landkriegsordnung), vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107), sich um Ordnung und Sicherheit zu sorgen um dem deutschen Volk die Möglichkeit aufrecht zu erhalten, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen. Olaf Thomas Opelt Staatsrechtlicher Bürger der DDR Reichs- und Staatsangehöriger Verteiler: - Botschaft der Russischen Föderation Botschaft der Französischen Republik Botschaft Großbritanniens Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Botschaft der Volksrepublik China Deutschlandverteiler StrA IStGH 02/07 22 Olaf Thomas Opelt Bahnhofstraße 101 08468 Reichenbach Postanschrift: Schloditzer Str. 79 08527 Plauen/V. Wann greift eine Mutter an? Wenn es um Ihre Kinder geht! Sei Wehrhaft Germania! Olaf Thomas Opelt, Bahnhofstr. 101, 08468 Reichenbach maledictus, qui pervertit iudicium Strafantrag 2 an den Internationalen Strafgerichtshof Den Haag Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Wir bitten in der Antwort Zeichen und Datum dieses Schreibens anzugeben Unser Geschäftszeichen StrA IStGH 01/10 Datum 24.06.2010 B e t r i f f t: Es wird darauf hingewiesen, sollte sich in dem Schriftsatz auf das Grundgesetz und nachfolgende Gesetze bezogen werden, so ist dies kein Anerkenntnis dieser, sondern ein Hinweis darauf, wie bei Geltung jener zu verfahren wäre. Auf der Grundlage des Statut des Internationalen Strafgerichtshof vom 17. Juli 1998 insbesondere der Artikel 7 & 14/1 in Verbindung mit der Verfassung der DDR vom 07.10.1949 (SMAD 399) insbesondere der Artikel 3; 5; 6; 134 & 144 sowie der Verfassung des Land Sachsen vom 28.02.1947 insbesondere der Artikel 2, 62 Abs.1, 65 Abs.1 und 68 wird StrA IStGH 02/07 23 Strafantrag wegen Verdacht auf weiteren vorsätzlichen Verstoß seit dem 10.10.2007 (unter Aktenz.: StrA IStGH 02/07 an den Internationalen Strafgerichtshof über die Botschaften der Vier alliierten Besatzungsmächte weitergeleitet) gegen das Kontrollratgesetz Nr.10 vom 20.12.1945 Artikel II Absatz 1 in Verbindung mit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 09.12.1948 gestellt gegen Frau Angela Merkel hier als Dienstvorgesetzte der Angestellten der BRD gegen Herrn Guido Westerwelle vermeintlicher Außenminister der BRD gegen Herrn Wolfgang Schäuble vermeintlicher Finanzminister der BRD gegen Herrn Thomas de Mazière vermeintlicher Innenminister der BRD gegen Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vermeintliche Justizministerin der BRD gegen Herrn Karl-Theodor zu Guttenberg vermeintlicher Verteidigungsminister der BRD gegen Herrn Philipp Rösler vermeintlicher Gesundheitsminister der BRD. Durch die faschistisch terroristische Parteiendiktatur, bestehend aus CDU/CSU, FDP, SPD, Die Grünen und DIE LINKE, die als Geschäftsführung der BRD auftritt und somit öffentlich rechtliche Handlungsbefugnis für Berlin und Deutschland als Ganzes vortäuscht, wird weiterhin Rechtsstaatlichkeit und Volksherrschaft in brutalster Art und Weise in Deutschland unterdrückt. Wie bereits im Strafantrag StrA IStGH 02/07 vom 10.10.2007 vorgetragen, entbehrt es der BRD seit dem 18.07.1990 jeglicher Berechtigung als öffentlich rechtliche Verwaltung aufzutreten. Der Nachweis für diese Berechtigung wurde seit 2004 ständig wiederholend durch Herrn Olaf Thomas Opelt, Reichs- und Staatsangehöriger (nach Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913; RGBl. 1913, 583) gefordert. Letztmalig erging die Forderung mit einem E-Mail am 14.03.2010 mit einer Antwort dieser Geschäftsstelle des Außenministeriums der BRD und wegen der nicht zufrieden stellenden Antwort eine erneute Anfrage an diese, worauf die Geschäftsstelle des Außenministeriums nicht mehr antwortete. Dieser Schriftverkehr wurde den Botschaften der Vier Alliierten Besatzungsmächte zur Kenntnis gebracht. (Schriftverkehr in der Anlage 1) Alle Tatbestände des vorangegangenen Strafantrags StrA IStGH 02/07 vom 10.10.2007, haben sich verschärft und weitere sind hinzugekommen. StrA IStGH 02/07 24 1997 erlag das rechtlich (de jure) ungesetzliche Bundesverfassungsgericht, also Ausnahmegericht, wiederum einem wissentlichen Irrtum. Auszug aus dem „Urteil“ 2 BvR 1516/96: „Mit der Vereinigung Deutschlands ging die DDR als Staat unter, so daß mit ihr auch ihre diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten…“. Erster wissentlicher Irrtum: Die deutsche Vereinigung konnte völkerrechtlich nicht stattfinden, denn etwas nicht Vorhandenes (Länder der DDR) konnte einem nicht mehr Vorhandenen (Geltungsbereich des Grundgesetzes/BRD) nicht beitreten. Zweiter wissentlicher Irrtum: Die DDR war genau so wenig wie die BRD zu keiner Zeit ein Staat (siehe vorgehenden Strafantrag StrA IStGH 02/07 zu BRD). Dritter wissentlicher Irrtum: Die DDR besteht auf Grundlage der Verfassung vom 07.10.1949 rein rechtlich als Verwaltungsorgan weiter fort. Faktisch wird diese rechtliche Weitergeltung seit 1990 unterdrückt. Hier soll einzig und allein die tatsächliche Beständigkeit des Staates Deutsches Reich genannt Deutschland unterdrückt werden. Wenn aber Herr Genscher (1989 Außenminister der BRD) und Herr Meckel (1989 Außenminister der DDR) nach 20 Jahren während der Sendung VOR ORT im Fernsehsender Phönix am 22.06.2010 in Ihren Erinnerungen schwelgen und die BRD und DDR ohne zu stocken Staaten nennen, wobei sich die DDR aus dem Gespräch herausnehmbar wahrscheinlich in Luft aufgelöst hat, braucht man sich nicht zu wundern, wenn der englische Gesprächsteilnehmer davon spricht, daß wichtige Unterlagen für 30 Jahre unter Verschluß liegen, weil man sich sonst evt. wegen der schlechten Grammatik in der die Unterlagen ausgeführt sind, schämen müßte. Wie wichtig es gewesen wäre das Volk aufzuklären über das Ergebnis, welches erreicht werden sollte erscheint erst darin, daß die Schnelligkeit eben deswegen getätigt wurde um das Ganze Treiben ohne den eigentlichen Willen des Volkes ein neutraler Staat zu werden von statten gehen mußte. So ist es das Hauptthema des amerikanischen Vertreters zu diesem Gespräch gewesen, daß es letztendlich um die Neutralität Deutschlands ging. Wie dasselbige Gericht 1973, rechtlich bestehend im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD, im Urteil zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR festgestellt hat, daß das Deutsche Reich als Staat weiter besteht und dieses fortlaufend wiederholt und nie widerrufen hat, ist hier der Vorsatz auf das Beharren der Ungesetzlichkeit der Herren und Damen des „Bundesverfassungsgerichts“ unverkennbar. Auszug aus dem Urteil 2 BvF 1/73: „Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den StrA IStGH 02/07 25 "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).“ Wiederum dasselbige Gericht stellte 1956 im Urteil1 BvB 2/51 klar den Rahmen seiner Rechtsgültigkeit fest. Auszug: „Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde vielmehr nur für den vom Grundgesetz zeitlich und sachlich beherrschten Raum wirken.“ Da diesen Herren und Damen an diesem Ausnahmegericht, die sich da Richter nennen ohne ihre völkerrechtliche Berechtigung dafür nachzuweisen, durch Ihre Ausbildung und der jahrelangen Erfahrung in ihrem Tun nicht abgesprochen werden kann, daß sie sich wider besseren Wissen sich der Verschleierung der völkerrechtswidrigen Beherrschung Deutschlands durch die faschistische Parteiendiktatur verdingen, wird obigen genannten Personen Tür und Tor angelweit geöffnet, in dem sie sich auf das Oberste Gericht in Deutschland berufen. Hier wird zur weiteren Vertiefung der Feststellung der vermeintlichen Rechtsstaatlichkeit mit Personen, die im politischen und beruflichen Leben an der Spitze der Gesellschaft stehen, dem Volk eingegeben, daß sich wirklich fähige Menschen um das Schicksal des Deutschen Volkes kümmern und dieses im stillen Vertrauen verharren lassen zu können. Es wird Klage bei dem obersten Ausnahmegericht eingereicht (hier insbesondere vom MdB Herrn Gauweiler (vertreten vom Rechtswissenschaftler Prof. Schachtschneider), um zu klären, daß es mit dem Lissabonvertrag ja alles rechtens ist. Und die wenigen Tatsachen, die dagegen sprechen, werden ja noch behoben bevor vom demokratisch, also in unmittelbarer, freier und geheimer Wahl, vom Volk gewählten deutschen Präsidenten (wie es jetzt gerade im Monat Juni/Juli 2010 in Polen erfolgt) die Souveränität, die das Deutsche Volk noch nie besessen hat, an eine weitere größere Diktatur abzugeben, um damit die Möglichkeit zu erreichen, einen Friedensvertrag des Deutschen Volks mit seinen in der UN Charta (Art.53 i. V. mit SHAEF Gesetz Nr. 1) genannten Kriegsgegnern zu verhindern und somit mit der Verhinderung der Erfüllung der Beschlüsse der Drei Mächte Konferenz von Berlin 1945, dem Deutschen Volk seine völkerrechtlich verbürgte Selbstbestimmung dauerhaft zu verwehren. Diese Handlungsweise wird klar in einer Aussage des jetzigen Präsidenten des IWF JeanClaude Juncker aus Luxemburg erklärt: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” (Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie - SPIEGEL 52/1999) Europa 27 Staaten und eine Meinung? Wie aber kann Europa einer Meinung sein, wenn sich die 27 Staaten in sich selbst nicht einig sind. So wie es in der letzten Zeit in Belgien zwischen den Flamen und den Wallonen zu Streitigkeiten kommt und dieser kleine Staat auseinanderzubrechen droht, so langwierig und tiefgründig sind die Schwierigkeiten in Spanien, im ehemaligen Jugoslawien und in vielen anderen Staaten Europas auch. Eine EU-Regierung ist in keinerlei Weise zum regieren durch die europäischen Völker ermächtigt und ist somit nichts weiter als eine den Völkern übergestülpte Diktatur, die gegen Menschenrechte verstößt. Und genau in dieser Art geht es froh und locker weiter in Beziehung auf die Finanzhilfe in Griechenland. Die griechischen Menschen werden in den deutschen Medien als faul, stümperhaft und nicht in der Lage mit Geld umzugehen dargestellt. Es wird die ungeheure StrA IStGH 02/07 26 Zahl von 300 Milliarden Euro Staatsverschuldung angegeben. Eine weitere Kreditierung ist also nur unter Einhaltung von strengsten Sparmaßnahmen zu gewähren. Wie aber können die BRD-Regierung und ihre Medien sich aber dermaßen überheblich über das griechische Volk erheben? Allein der Blick, der im Internet zugängigen Schuldenuhr zeigt eine Verschuldung der BRD in Höhe von ca. 1,7 Billionen Euro. Diese Verschuldung steigt von sec. zu sec., da hier durch die BRD nicht einmal die Zinsen bezahlt werden können und selbst für den Zinseszins neue Kredite aufgenommen werden müssen. Die BRD hat also nach offiziellen Angaben die fast sechsfache Verschuldung von Griechenland. Hier wird angenommen, daß die deutschen Kredite, die an Griechenland ausgereicht werden von der BRD selbst als neue zusätzliche Kredite aufgenommen werden um den Spekulanten eine doppelte Sicherheit für ihre Spekulationen zu geben. Diese ungeheuerlichen Vorgänge werden im Internet als Der gezielte Angriff der Finanzkiller auf den Euro (Anlage 2) erklärt. Diese ganze Abwicklung der Grundlagen für die Kreditabwicklung mit Griechenland wurde in einem ungeheuer rasanten Tempo ausgeführt. Ein Eilantrag gegen das Gesetz, das der Bundespräsident Herr Köhler schon unterschrieben hatte, wurde innerhalb weniger Stunden vom Ausnahmegericht (BVerfG) abgelehnt. Diese Eile mußte hier angewendet werden, um die Menschen, die dies alles bezahlen sollen, nicht erst groß zum Nachdenken zu kommen lassen, wie auch die vermeintliche Deutsche Einheit 1990 von Juli bis Oktober durchgezogen wurde. In der Durchsetzung der Kreditierung für Griechenland waren insbesondere Frau Merkel und Herr Schäuble tätig. Frau Merkel wurde auf einer Pressekonferenz von einem Journalisten gefragt zwecks der Regierungebildung, warum sie einen Minister in ihrem Kabinett hat, der 100 000 DM Bestechungsgeld angenommen hätte. Die lakonische Antwort von Frau Merkel: “Weil diese Person mein Vertrauen besitzt.“ (Herr Schäuble). Es bedarf hier keinerlei Ausführungen um die Redlichkeit des Kabinetts der Frau Merkel. Genauso brisant ist die Arbeit der Frau Merkel und des Herrn Westerwelle. Frau Merkel als Kanzlerin und Herr Westerwelle als Außenminister ein und derselben Regierung treten nach Außen z. B. zum Thema Türkei völlig entgegengesetzt auf. So wie Frau Merkel in ihrer großen Arroganz der Türkei bescheinigt, daß sie nicht reif ist für die Mitgliedschaft in der EU, so posaunt Herr Westerwelle bei einem Besuch in der Türkei genau das Gegenteil in die Welt. In einem sind sie sich aber wieder einig, daß sie die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Türkei benötigen. Hier ist als das Prinzip, daß Nehmen seliger ist als Geben wieder einigend für Frau Merkel und Herrn Westerwelle. Sowie es auch im Inneren des Landes an der Tagesordnung ist, daß das Eigenwohl vor das Gemeinwohl gestellt wird. Die Verhinderung eines Friedensvertrags haben beide Besatzungsgebilde (BRD und DDR) betrieben. Schon im Urteil 2 BvF 1/73 des Obersten BRD Gerichts wird festgestellt: „Insgesamt sei es nicht gelungen, im Vertrag ein "besonderes Verhältnis" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu konstituieren. Nicht einmal die Einheit der Nation sei vertraglich festgehalten. Auch als "modus vivendi" sei der Vertrag nicht interpretierbar, weil er ohne Befristung und ohne Kündigungsklausel abgeschlossen sei und nicht einmal den Vorbehalt einer friedensvertraglichen Regelung enthalte. Der Vertrag habe die deutsche Frage nicht dem Ziel des Grundgesetzes nähergebracht; das gelte auch, wenn man die begrüßenswerten menschlichen Erleichterungen berücksichtige, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags verbunden seien.“ Ein weiterer Beweis der Verhinderung eines Friedenvertrages durch beide Machthaber (BRD & DDR) ist auch im Protokoll Nr. 354B Anlage 2 des französischen Vorsitzenden StrA IStGH 02/07 27 zur Zusammenkunft der Außenminister Frankreichs, Polens, der UdSSR, der USA, Großbritanniens, der BRD und der DDR in Paris am 17.07.1990 festgehalten. In der Außenministerkonferenz wurde zuvor durch den damaligen polnischen Außenminister Skubiszewski der Erklärung der vier Mächte, über die endgültige deutsch polnische Grenze, keine Garantie zugebilligt. Um diesen Verhinderungsgrund einer schnellen sogenannten Deutschen Einheit zuvorzukommen wurden von der BRD und der DDR folgende Erklärung abgegeben. Zitat: „Die BRD stimmt der Erklärung der Vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in der Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.“ Hier werden die BRD und die DDR durch die Regierungen vertreten, die grundgesetzbzw. verfassungswidrig gewählt wurden. Das bedeutet, daß in der BRD seit 1949 keine Wahl zum Bundestag gemäß der Vorschrift des Art. 38 GG stattgefunden hat. Eine unmittelbare Wahl wurde durch die Listenwahl ersetzt und somit von Anfang der BRD eine gesetzmäßige Regierung verhindert. Für die DDR bedeutete das, daß eine freie Wahl in einem rechtsleeren Raum absolut nicht möglich war und die Verfassung der DDR vom 07.10.1949 erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22.07.1990, am 14.10.1990 wieder in Kraft gesetzt wurde (GBl. I S. 955). Das bedeutet, daß beide Vertretungen keinerlei völkerrechtliche Berechtigung hatten an dem sogenannten „2+4 Vertrag“ mitzuarbeiten bzw. als Vertragspartner aufzutreten. Sie hatten lediglich die Entscheidung der Vier Alliierten Besatzungsmächte entgegenzunehmen, somit keinerlei Recht im Namen des Deutschen Volkes auf eine friedensvertragliche Regelung zu verzichten. Auf welche Grundlage stellt sich diese Erkenntnis? Das Bundesverfassungsgericht hat 1952 mit dem Urteil des zweiten Senats vom 29.07.1952 2 BvE 3/51 in der Urteilsbegründung klar dargelegt, daß die Bundesregierung in Vereinbarungen der Besatzungsmächte keinerlei Einfluß hat und dies bis zur Friedensregelung so bleiben wird. Wie oben nachgewiesen, ist die Friedensregelung bis 1990 nicht getätigt worden. In der Erklärung vom 02.10.1990 (BGBl. 1990 II S. 1331) geben die Vier Alliierten Mächte klar zu verstehen, daß von dieser Willenserklärung der Vier Alliierten die Regierung der BRD und der DDR durch ihre Unterschrift nur ihre Kenntnisnahme erklärten. Zitat: „Im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland haben die Außenminister der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika am 1. Oktober 1990 in New York eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik durch Unterzeichnung zur Kenntnis genommen wurde.“ Die fehlende Friedensregelung wird durch die Antwort des Außenministeriums der BRD, Herrn Westerwelle, bestätigt. Der vermeintliche 2+4 Vertrag, besser Vertrag über die abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland, der vom Außenministerium als Ersatz zur Friedensregelung benannt wurde, ist niemals in Kraft getreten, da die vermeintlichen Vertragspartner BRD und DDR im völkerrechtlichen Maßstab niemals als Vertragspartner in Vertretung Deutschland auftreten konnten. (Anlage 1 Seite 2) Eine friedensvertragliche Regelung ist aber von den Alliierten Besatzungsmächten immer wieder als dringend notwendig betrachtet und festgehalten worden. StrA IStGH 02/07 28 So in der Drei Mächte Konferenz von Berlin 1945, in dem Genehmigungsschreiben vom 12.Mai 1949 zum GG und der Erklärung von Armeegeneral Tschujkow vom 10.10.1949 zur Gründung der DDR. Im Kommentar des Gesetzes Nr. 52 (Buch: Hans Dölle Konrad Zweigert Gesetz NR. 52, Über Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen, Kommentar, erschienen im C. E. Poeschel Verlag Stuttgart, Herausgegeben unter Lizenz Nr. US-W-1025 der Nachrichtenkontrolle der Militärregierung, Auflage 5000 / Juni 1947, Druck der Deutschen Verlags-Anstalt GmbH. Stuttgart) heißt es zum Thema Kriegszustand auf Seite 6: „ . . . . Auch der Einwand, es bestehe kein Kriegszustand mehr und daher sei für die Anwendung kriegsrechtlicher Regeln kein Raum, schlägt nicht durch. Dem steht entgegen, daß der Kriegszustand und damit die Anwendbarkeit kriegsrechtlicher Normen und Verträge grundsätzlich selbst nach einem Waffenstillstand bis zum Abschluß eines Friedensvertrages fortdauern, und selbst ein Waffenstillstandvertrag ist mit Deutschland nie geschlossen worden. Ein Friedensvertrag mit Deutschland ist in dem Communique Über die Viermächtekonferenz von Potsdam ausdrücklich vorgesehen. Daß, soweit es sich um Fragen des internationalen Rechts handelt, noch Kriegszustand zwischen Deutschland und seinen Gegnern besteht, ist von britischer Seite amtlich erklärt worden (Erklärung des Foreign Office v. 2. 4. 1946 vgl. JustBlatt Köln 1946 S. 114; JustBlatt Braunschweig 1946 S. 146; HannRechtspflege 1946 S. 112; . . . ) Auch eine Endigung des Kriegszustandes durch sogenannte debellatio ist nicht anzunehmen. Ihre Voraussetzungen liegen nicht vor. O p p e n h e i m, . . . .“ Auch die einseitigen Beendigungen des Kriegszustandes der vier Alliierten Besatzungsmächte in den 1950er Jahren haben auf ein wirkliches Ende des Kriegszustandes keine völkerrechtliche Wirkung, da der Kriegszustand beidseitig beendet werden muß. Bereits zum Petersberger Abkommen vom 22.11.1949 wurde die Herrschaft des Volkes umgangen und damit klar, daß die besatzungshoheitliche Macht durchgesetzt wird und die Selbstbestimmung des Deutschen Volks ohne einen Friedensvertrag nicht zum tragen kommt. Mit der Klage vorm damaligen rechtlich bestehenden Obersten Gericht der BRD, wurde der Deutschen Selbstbestimmung im Urteil 2BvE eine klare Abfuhr erteilt. Auszug: - „Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ausschließlich im innerstaatlichen Bereich und kann nicht über die völkerrechtliche Gültigkeit eines Vertrages entscheiden.“ - „Die lockere Form und der nicht immer präzise Sprachgebrauch stellen für >Staatsverträge< nichts Ungewöhnliches dar. Eine solche Formulierung entspricht diplomatischem Brauch und unterscheidet sich nicht von den neuerdings unterzeichneten Verträgen über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft und den Generalvertrag (vgl. z. B. Art. 3 Abs. 2 des letztgenannten Vertrags). Daß die Dauer des Abkommens nicht bestimmt ist, erklärt sich aus den Materien, die es behandelt; sie entstammen ausnahmslos dem Gebiet des Besatzungsrechts und sind auch zeitlich mit ihm verknüpft. So erklärt sich auch das Fehlen einer vertraglichen Kündigungsklausel.“ - „Solche Vereinbarungen sind möglich, und zwar für die Zeit, in der das Kontrollverhältnis der Alliierten Hohen Kommission als Kollektivorgan gegenüber der Bundesregierung besteht. Sie bedeuten eine nähere vertragliche Ausgestaltung des Kontrollverhältnisses.“ StrA IStGH 02/07 29 - „Jedenfalls steht ein völkerrechtlicher Kollektivorgan, das unter formeller Fortdauer des Kriegszustandes Herrschaft in Deutschland ausübt, der Bundesrepublik nicht wie ein auswärtiger Staat gegenüber.“ - „Der Parlamentarische Rat beabsichtigte lange Zeit hindurch, in die Präambel zum Grundgesetz einen klaren Hinweis auf die Beschränkung der Unabhängigkeit der Bundesrepublik durch die Besatzungsmächte aufzunehmen. Das sollte in der Formulierung geschehen: >Die Besetzung Deutschlands durch fremde Mächte hat die Ausübung dieses Rechts (nämlich auf freie Gestaltung seines nationalen Lebens) schweren Einschränkungen unterworfen<. Dieser Wortlaut wurde zunächst allseitig gebilligt und kehrte längere Zeit hindurch in allen Formulierungsvorschlägen für die Präambel wieder. Als dann der Allgemeine Redaktionsausschuß meinte, daß der Hinweis auf die Beschränkung der Souveränität durch die Besetzung zu sehr nach Resignation klänge, vielmehr der Wille zur Überwindung dieser Beschränkung zum Ausdruck kommen sollte (vgl. Empfehlung von 13. Dezember 1948, JöR NF Bd. 1, 1951, S. 38/39), verzichtete man endgültig darauf, das Besatzungsregime und das rechtliche Verhältnis zu ihm im Grundgesetz überhaupt zu erwähnen.“ Die besatzungsrechtlichen Verantwortlichkeiten und Rechte der Vier Mächte für Berlin und Deutschland als Ganzes werden immer wieder festgeschrieben, so in der Vier Mächte Konferenz von Berlin 1971, in der Erklärung der Vier Mächte vom 02.10.1990 und dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin BGBl. II 1994 S. 40ff. Daß diese Festschreibungen der vier Mächte bis dato nicht aufgehoben sind bestätigt die Mitteilung des Herrn Regierungsamtsrates Rudolph vom Verfassungsgerichtshof Berlin Aktz.: VerfGH TgbNr. 1-6/05 aus dem Jahr 2005 Zitat: ... „eine schriftliche Zustimmung durch die Alliierten Befreier des deutschen Volkes vorzulegen bzw. einzuholen, die Zulässigkeit zur Erhebung von Gerichtskosten zu klären, Rechtsverordnungen, Gesetze und Befehle für Berlin und Deutschland als Ganzes und den Deutschlandvertrag für nichtig zu erklären, liegt außerhalb der gesetzlichen Befugnis des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin“ Es wird der tatsächliche völkerrechtliche Zustand in Deutschland verschwiegen, dem Volk werden wirklich freie Wahlen vorenthalten und wer versucht dagegen zu steuern, wird kaltgestellt. In diesem Maßstab ging es weiter so. Es wurden von den Alliierten nach 1945 zugelassene Parteien verboten (insbesondere die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei Deutschland), um nicht allzuviel später die Nationaldemokratische Partei Deutschland zuzulassen, an deren Verbot herumgedoktert wird und im Grund vom Bundesnachrichtendienst unterwandert ist und zum Nachweis, daß das Deutsche Volk es bisher nicht geschafft hat die Forderung des Drei Mächte Abkommen 1945 zu erfüllen, gebraucht und benutzt wird. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (von den Alliierten vorgeschrieben) wurde ausgehöhlt und unterlaufen. Artikel 38 des Grundgesetzes schreibt unmittelbare, freie und geheime Wahlen vor. Diese Vorschrift wurde von Beginn an mißachtet und den Menschen wurde so verwehrt, die Personen zu seinen Vertreter zu bestellen, die sie wollen, sondern sie müssen darauf hoffen, daß eine zugelassene Partei, die sie aussuchen dürfen, einen ihnen genehmen Vertreter bestellt. Hier kommt wieder das Parteiengesetz zusammen mit der Parteienfinanzierung ins Spiel. Damit kann von den Herrschenden ausgeschlossen werden, daß wirklich demokratische Kräfte in die Nähe der Verantwortung geraten. Übrigens wurde wegen dieser Unzulänglichkeit niemals der Weg zum Obersten Gericht gefunden, obwohl der Staatsrechtler Prof. von Arnim diese Mißstände klar in seinen veröffentlichten Ausarbeitungen aufgedeckt hat. StrA IStGH 02/07 30 Da nach wie vor von dem Vorhandensein des Deutschen Staates, hier namentlich das Deutsche Reich, seit dem Inkrafttreten des SHAEF Gesetzes Nr. 52 „Deutschland“ genannt und auf das Gebiet vom 31.12.1937 beschränkt, ausgegangen wird, können die beiden Verwaltungseinheiten BRD und DDR völkerrechtlich niemals den Zustand eines Staates erlangt haben. Die Alliierten Vorschriften, die weiterhin für Berlin und Deutschland als Ganzes in Kraft sind, beweisen das Deutschland weiterhin unter besatzungsrechtlicher Hoheit steht. Auszug aus dem Beschluß - 2 BvM 1/76 - des obersten Gericht der BRD vom 13.12.1977: „Bei der Ermittlung von Normen des Völkergewohnheitsrechts ist in erster Linie auf das völkerrechtlich erhebliche Verhalten derjenigen Staatsorgane abzustellen, die kraft Völkerrechts oder kraft innerstaatlichen Rechts dazu berufen sind, den Staat im völkerrechtlichen Verkehr zu repräsentieren. Daneben kann sich eine solche Praxis aber auch in Akten anderer Staatsorgane, wie des Gesetzgebers oder der Gerichte, bekunden, zumindest soweit ihr Verhalten unmittelbar völkerrechtlich erheblich ist.“ Völkerrechtlich hat eine Veränderung der Regierungsform im Inneren, nach allgemeiner Rechtsaufassung, keine Auswirkung auf den Bestand eines Staates. Für seinen Untergang und der Nachfolge eines neuen Staates wäre ein dauerhafter Verlust des Staatsgebietes und des Staatsvolkes notwendig, siehe ehemalige UdSSR der jetzigen Russischen Föderation. Genau hier wird aber auch die Bedeutsamkeit des dauerhaften Verlustes der 2 staatstragenden Elemente (Staatsgebiet und Staatsvolk) deutlich. Denn gerade die Baltischen Staaten haben nach dem Anschluß an die Sowjetunion bei ihrer Wiedererlangung der Selbständigkeit, die Anerkennung der Gleichheit mit dem früheren Staat wiedererlangt. Ein völkergewohnheitsrechtlicher Bestand der BRD als Staat ist weder wegen Fehlens einer angenommen Gewohnheit noch wegen Fehlens einer übereinkommenden Rechtsüberzeugung möglich (siehe hierzu die Folgen der Vier Mächteabkommen und Artikel 53 UN Charta). Die Anwendung des Völkerrechts läßt im keinen Fall zu, das die BRD in vollständiger Gleichheit mit Deutschland besatzungsrechtlich Bestand hatte und seit dem 18.07.1990 in keinster weise eine völkerrechtliche Befugnis besitzt, öffentlich rechtliche Verwaltung auf dem Staatsgebiet Deutschlands zu tätigen. Die Beweisführung wurde bereits unter StrA IStGH 02/07 geführt. Nichts desto trotz wird durch das de facto Regime weiterhin darauf beharrt, vermeintlich rechtsstaatlich und demokratisch (volksherrschaftlich) zu handeln. Dies wird mit Täuschung, Erpressung, Änderung und Verschärfung sowie Verfälschung der deutschen Gesetze, die die Alliierten Besatzungsmächte seit 1945 vorausgesetzt haben, getätigt. Hier wird ins besondere das vermeintliche Beamtentum in einer haarsträubenden Weise begründet. Im Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 05.02.2009 wird der Geltungsbereich so beschrieben: „§ 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.“ Hier wird zwar bestimmt für wem das Gesetz zu gelten hat, aber nicht wo, also das Gebiet. Auch der Hinweis „Bund“ kann hier keinen Raum für die Geltung festlegen, da es keine Beschreibung eines öffentlich rechtlichen Herrschaftsbereichs ist. Weiter wird von hoheitlicher Tätigkeit geschrieben, die ja wie ein Beamtentum nur einer öffentlich rechtlichen Behörde zusteht. Es wird hier versucht die fehlende rechtliche Zuständigkeit für Berlin und Deutschland als ganzes zu überspielen und die besatzungsrechtlichen Vorschriften zu umgehen, die auch seltsamer Weise nach wie vor in dem teilweise zerstörten und ausgehöhltem GG im Artikel 139 festgehalten sind. StrA IStGH 02/07 31 Aber auch das Staatsangehörigkeits- und das Strafrecht sind betroffen. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist nach wie vor nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG in Kraft getreten am 1. Januar 1914), geregelt. Siehe dazu Verfassung der DDR vom 07.10.1949 Art. 1 S.4: „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.“ Aber auch in der 15. Auflage der Ausarbeitung „Staatsrecht“ von Theodor Maunz ist festgehalten: „Unabhängig von den Ereignissen des Jahres 1945 (Kapitulation, fraglicher Fortbestand des Reichs) und unabhängig vom etwaigen Entstehen einer Landesangehörigkeit blieb die deutsche Staatsangehörigkeit als Rechtsinstitut unverändert bestehen. Ihr Bestand ist auch vom Besatzungsrecht nicht berührt, sondern vorausgesetzt worden.“ Zitat aus dem Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben von Ernst Benda – Werner Maihofer – Hans Jochen Vogel unter Mitwirkung von Konrad Hesse (Verlag Walter de Gruyter): „Mit der Entstehung der beiden deutschen Staatsordnungen im Jahre 1949 trat die Entwicklung der Rechtslage Deutschlands in ein neues Stadium. Sowohl die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland als auch die der Deutschen Demokratischen Republik wurden von den jeweiligen Besatzungsmächten genehmigt und änderten an dem Fortbestehen des Besatzungsverhältnisses nach der Auffassung aller Beteiligten zunächst nichts. Von Bedeutung für die Rechtslage Deutschlands mußte die Klärung des Verhältnisses der beiden bestehenden staatlichen Ordnungen zu dem 1945 nach allgemeiner Auffassung nicht untergegangenen deutschen Staat sein.“ Selbst Angestellte der BRD gehen von einer Weitergeltung von Besatzungsrecht der Alliierten aus. Dies äußert sich klar in folgenden Aussagen. Dr. Hiestand teilt im Auftrag des „Bundesinnenministeriums“, am 29.März 2004 unter Geschäftszeichen E 4-9161 II E2 355/2004 mit; „Sehr geehrter Herr ….., Ihre Annahme wonach Artikel 2 Abs. 2 des Überleitungsvertrages (BGBl. 1955 II S.405) weiterhin in Kraft sei, ist zutreffend. In der Vereinbarung vom 27./28. 09. 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geltenden Fassung) sowie zu den Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung BGBl. 1990 II S.1386) ist unter Ziffer 3 bestimmt, daß unter anderem Art. 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages in Kraft bleibt.“ In Verbindung mit der Aussage des Regierungsamtsrats Herrn Rudolph vom Verfassungsgerichtshof Berlin (Aktz.: VerfGH TgbNr. 1-6/05) in der begründet festgestellt wird, daß „...eine schriftliche Zustimmung durch die Alliierten Befreier des deutschen Volkes vorzulegen bzw. einzuholen, die Zulässigkeit zur Erhebung von Gerichtskosten zu klären, Rechtsverordnungen, Gesetze und Befehle für Berlin und Deutschland als Ganzes und den Deutschlandvertrag für nichtig zu erklären, liegt außerhalb der gesetzlichen Befugnis des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin...“, dürfte die obige Rechtsaufassung als bewiesen gesehen werden. Jetzt gibt es aber noch klarere Aussagen zur bestehenden Staatsangehörigkeit. Frau Affeldt teilt am 01.03. 2006 im Auftrag des Landrates des Landkreis Demmin auf Antrag eine Verleihung der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik mit: „… Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, daß es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb sie anstreben, nicht gibt.“ Man könnte annehmen, daß diese Frau aus einer so untergeordneten „Behörde“ aus fehlender rechtswissenschaftlicher Bildung heraus einem Irrtum erlegen ist. StrA IStGH 02/07 32 Aber das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz trat de jure nie außer Kraft sondern wurde in den westlichen Besatzungszonen nur ständigen Veränderungen unterzogen und nach 1990 total ausgehöhlt und den politischen Wünschen angepaßt, in der DDR wurde es 1967 durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt. Selbst der völkerrechtswidrig bestehende Freistaat Sachsen, der sich als Land der BRD bezeichnet, geht mit der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht vom 21.Mai 1997 (SächsGVBl. S. 435)von der Reichs- und Staatsangehörigkeit aus. De jure ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz nach wie vor in Deutschland in Kraft, denn 1990 wurde durch die Aufhebung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die BRD der Rechtsstand auf den 23.05.1949 zurück gesetzt und in der DDR durch die außer Kraftsetzung des Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23.07.1952 GBl. 99 S. 613 durch das Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik Ländereinführungsgesetz - vom 22.07.1990 (GBl. I S. 955) der Rechtsstand vom 23.07.1952 wieder eingesetzt und das durch die Alliierten Besetzer bereinigte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz rechtsgültig. Mit der rechtlich nichtigen „Reform“ von 1999 ist jeden ausländischen Menschen mit Geburt in Deutschland freigestellt deutscher Staatsangehöriger zu sein, obwohl seine Erzeuger eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen und er diese von Geburt ebenfalls besitzt. Mit dieser im Völkerrecht unerwünschten doppelten Staatsangehörigkeit soll die nationale Zugehörigkeit der Deutschen verwaschen und untergraben werden und es wird dem Reichs- und Staatsanghörigen ihre Staatsangehörigkeit grundhaft verweigert und sie werden weiterhin als Personal (Angestellte) und nicht als Personen (Menschen) geführt. Nach der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 ) Artikel 15 Abs. 1 steht jedem Menschen seine Staatsangehörigkeit zu. Völkerrechtlich ist das für das deutsche Volk die Reichs- und Staatsangehörigkeit nach dem RuSTag von 1913 (RuStAG) vom 22. Juli 1913, RGBl. 1913, S. 583 und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem völkerrechtswidrigen Staatsangehörigkeitsgesetz in der jetzigen Fassung vom 01.09.2009. Aber auch in allen anderen Bereichen wird deutsches Recht verändert. Gerade das Grundgesetz für die BRD, das am 23.05.1949 für die Drei Westalliierten Besatzungszonen in Kraft trat und das, um es hervorzuheben, bevor die eigentliche Selbstverwaltung unter dem Namen BRD am 07.09.1949 in Kraft gesetzt wurde und seit dem 18.07.1990 de jure ohne Geltungsbereich ist, wird ausgehöhlt und mit Vorschriften belastet, die die eigentlich von Alliierten vorgeschriebenen Grundrechte zerstört. Von Anfang an wurden die Rechte der Selbstbestimmung des Volkes wie sie in den Artikeln 1; 2; 3 & 4 GG festgehalten wurden, vorenthalten und zerstört. Die persönliche Meinung der Frau Merkel, die sie am 16.06.2005 zum 60-jährigen Bestehen der CDU kundtat, ist bezeichnend dafür. Zitat: „ Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit…“ Beachtenswert ist hier die Tatsache, daß Frau Merkel die Kanzlerschaft zu diesen Zeitpunkt noch nicht angetreten hatte und somit also klar war, daß sie von vorn herein nicht im geringsten bereit war, für das völkerrechtlich festgeschriebene Recht der Selbstbestimmung des Deutschen Volkes einzutreten. Eine verbindliche Verpflichtung der Selbstbestimmung der Völker geht klar aus den Artikeln 1 der zwei Menschenrechtspakten Internationale Pakt über Bürgerliche und StrA IStGH 02/07 33 Politische Rechte sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte , die 1977 nach der erforderlichen Ratifizierung in Kraft getreten sind. In beiden Pakten heißt es gleichlautend in Artikel I: „(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ „(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.“ Auf Demokratie (Volksherrschaft) hatte das Deutsche Volk noch nie einen wahren Anspruch, obwohl die Volksherrschaft in der Weimarer Verfassung Artikel 1 und im Grundgesetz Artikel 20 festgehalten war. Am 9.11.1972 gaben die Vier Mächte zusammen eine Erklärung ab, wonach der UNBeitritt der beiden deutschen Staaten in keiner Weise die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte und die entsprechenden diesbezüglichen vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken berühren solle. Bei Unterzeichnung des Grundlagenvertrages übermittelten die Bundesrepublik an die Drei Mächte, die Sowjetunion und an die DDR gleichlautende Noten, wonach die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte durch den Vertrag nicht berührt werden können. Hiernach ist unzweifelhaft, daß nach Auffassung aller an dem Rechtsverhältnis Beteiligten nach wie vor Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte bestehen, wie es die Erklärung der Außenminister der Vier Alliierten vom 02.10.1990 ebenfalls bestätigt. Es ist festzustellen, daß die Parteiendiktatur unter Führung der Frau Merkel vollkommen ungesetzlich die Verwaltung Deutschlands betreibt die dabei immer stärkere faschistoide Züge annimmt. Die Wahlen zum deutschen Bundestag sind seit Beginn des Zeitabschnitts der BRD grundgesetzwidrig. Laut Art. 38 des Grundgesetzes für die BRD waren die Abgeordneten in unmittelbaren Wahlen durch das Volk zu bestimmen. Die Wahrheit aber zeugt bis Heute von einem ungeheuerlichen Betrug. Die Wähler können allerhöchstens Parteien wählen, die klar einem bundesrepublikanischen Parteiengesetz, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3673) unterworfen sind. In diesem Gesetz wird ein Geltungsbereich in keinster Weise ausgewiesen. Diese stellen wiederum Listen auf, in denen Menschen, die sich dem wahren demokratischen Gedanken verpflichtet fühlen, nicht zu finden sind. So war die vermeintliche erste Freie Wahl 1990 in Deutschland eine rein machtpolitische Veranstaltung und wurde durch Medienkampagnen bewußt gesteuert um dem Deutschen Volk den rechtlichen Weg zum Frieden zu verwähren. Die sogenannten Volksvertreter unterwerfen sich der Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zwischen ihnen und den Drei Westmächten aus reinem Eigennutz. Sie behalten ihre Stellungen, somit ihre wirtschaftlichen Vorteile auf Kosten des gesamten Deutschen Volkes. Nach der Europawahl 2009 wird nun gesonnen, wie man den Bürger zur Stimmenabgabe zwingen kann, die er zu dieser Wahl in seiner Mehrheit verweigert hat. Bei einer Wahlbeteiligung von 43,3% der Stimmberechtigten, wäre eine Wahl rein rechtens ungültig. Nichts desto Trotz fühlen sich die Parteien bestätigt und aufgefordert das Volk weiter ohne jegliche Rechtsgrundlage zu regieren und es seiner Selbstbestimmung zu berauben. Und wenn Frau Merkel meint, „Man kann sich nicht darauf verlassen, daß das was vor den Wahlen gesagt wird, auch nach den Wahlen gilt und wir müssen damit rechnen, daß das sich in verschiedenen Weisen wiederholen wird.“, ist es nicht verwunderlich, wenn immer StrA IStGH 02/07 34 weniger Menschen versuchen durch wählen einer Regierung Veränderung in die angespannte Lage Deutschlands zu bringen. Um so weniger zur Wahl kommen, um so geringer wird die Zahl derer, die den Regierenden einen Auftrag zur Leitung der Gesellschaft geben. Die Mehrheit der Gemeinschaft, wie es in einer Volksherrschaft international gehandhabt wird, gibt der obersten öffentlich rechtliche Gewalt (verfaßte Gewalt) also der Regierung den Auftrag der Leitung des Staates. Sie ist für die Überwachung des Vollzugs der bestehenden Gesetze zuständig. Sie ist in diesem Zusammenhang in einer Volksherrschaft der Rechtstaatlichkeit unterworfen. Die Rechtstaatlichkeit ist in den deutschen Länderverfassungen verankert. Z.B. in der bayerischen Verfassung vom 02.12.1946 im Art. 3, aber auch im Grundgesetz für die BRD war die Rechtstaatlichkeit im Art. 20 verankert. Das Oberste Gericht der BRD sieht die freiheitlich demokratische Grundordnung Sinn des Art. 21/II GG im Bundesverfassungsgerichts-Urteil- 1 BvB 1/51 - vom 23. Oktober 1952 folgender maßen: „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. “ Aber was tun die Herren und Damen in vorsätzlich anmaßender dünkelhafter Art? Sie treten Menschenrechte mit Füßen. Sie zerstören Menschenleben nicht nur seelisch, sondern auch wirtschaftlich und körperlich, nicht zuletzt in dem sie sich an Angriffskriegen mit scheinheiligen Begründungen beteiligen (Jugoslawien/Irak/Afghanistan) und neuerdings bei der Piratenjagd, hier aber bei Angriffen im Internationalen Gewässer umgeflaggt mit Europäischer Flagge. Gerade hierzu wurden fünf Kriegsschiffe (Korvetten) im Auftrag der Bundesregierung gebaut, die 1,2 Mrd. Euros verschlungen haben. Diese Kriegsschiffe sind jedoch wegen bautechnischen Fehlern (Getriebe) nicht einsatzfähig und liegen daher nutzlos in Häfen herum. Erhöhte Investitionen, die wider jeglicher volksherrschaftlicher (demokratischer) Genehmigung entbehren, hat auch die Partei „Die LINKE“ aus Hamburg aufgelistet. (Anlage 3) Es werden Milliarden und aber Milliarden aus dem Haushalt des deutschen Volkes entzogen und der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Einen Staat Europa (Europäische Union) aber gibt es nicht. Der Staat Europa wird von korrupten, teilweise vorbestraften Politikern (Aussage des Abgeordneten des Europaparlaments Nigel Farage 2009) herbeigeredet und den Menschen aufgezwungen. Die Menschen in Frankreich, in den Niederlanden und in Irland haben sich klar gegen einen Staat Europa ausgesprochen. In den anderen Staaten Europas werden die Menschen erst gar nicht gefragt. Auch die Deutschen werden durch Lügen und Halbwahrheiten verdummt und eigentliche hochwissende Staatsrechtler, wie Professor von Arnim und Professor Schachtschneider beteiligen sich daran. Herr Arnim in dem er Ausarbeitungen über die verruchte Handlungsweise der herrschenden Gilde verfaßt, ohne einen Weg aus dem Irrgarten zu zeigen und Herr Schachtschneider in dem er eine Klage des Herrn Gauweiler MdB am Bundesverfassungsgericht gegen den EUVertrag einreicht. Ein Gericht das allen Grundsätzen eines Ausnahmegerichtes (ungesetzliches Gericht; Proklamation Nr. 3 des Alliieren Kontrollrates) gerecht wird. StrA IStGH 02/07 35 Hier soll den Menschen gezeigt werden, mit welch einem Einsatz man doch für Recht kämpft und alle anderen, die mit der Wahrheit nicht an die Öffentlichkeit kommen sollen, werden unterdrückt, aus dem weltweiten Netz (Internet) verdrängt, als Verschwörungstheoretiker verschrien oder gleich als Nazi dargestellt. Wenn diese gar nicht Ruhe geben, werden sie wirtschaftlich zerstört und aus der angestammten Heimat vertrieben. Das Bundesverfassungsgericht, laut eigener Aussage ein ungesetzliches Gericht. Zitat aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvB 2/51 vom 17.08.1956: „Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde vielmehr nur für den vom Grundgesetz zeitlich und sachlich beherrschten Raum wirken.“ Da dieser Raum unwiderlegt seit dem 18.07.1990 nicht mehr beherrscht wird, hat dieses Gericht keine gesetzliche Grundlage mehr ein Urteil wirksam aufrechtzuerhalten noch nach dem 18.07.1990 wirksame Urteile zu erlassen. Eine weitere Verschärfung des undemokratischen Handelns der o. g. Personen, die sich als Regierung der BRD verstehen, ist die Beteiligung an kriegerischen Konflikten in Jugoslawien, im Irak, in afrikanischen Ländern und im besonders starkem Maße derzeit in Afghanistan. 1998 bezeichnete Joschka Fischer, damals Außenminister der BRD und Mitglied der Partei Die Grünen den Kosovo als ein neues Auschwitz. In Auschwitz-Birkenau wurde Anfang der 1940er Jahre eine riesige Chemiefabrik gebaut. Hier wurden die Häftlinge (KZInsassen) durch Arbeit zu Tode geschunden, in Laboratorien als Versuchsobjekte am lebendigen Leibe bis zum Tode benutzt und andere Greuel an ihnen verübt. Im Kosovo wurde aber keine Chemiefabrik aufgebaut. Hier hat man nur gezielt verschiedene ethnische Gruppen aufeinandergehetzt. Die Militärbeauftragte der Grünen Angelika Beer zog mit dem Werbespruch „Das sind jetzt eure Panzer, das sind jetzt eure Soldaten“ durch das Lager der Kriegsgegner. In diesem Lager wurde vor 1990 mit dem Spruch „Schwerter zu Pflugscharen“ geworben für eine friedliche Gesellschaft. Nur um an die Regierung zu kommen stellten aber die Grünen, die eigentlich vom Grunde dem Krieg abgeneigt waren, die deutschen Menschen wieder dem Krieg zur Verfügung. Es hieß, daß der Konflikt nur mit Krieg zu lösen wäre und wer gegen Krieg ist, sei ein Alliierter der serbischen Mörder. Hier ist klar zu erkennen, daß die deutschen Menschen, die seit Jahrzehnten gegen den Krieg auftraten, gebrandmarkt durch zwei Weltkriege, wieder bereit gemacht werden sollten zum Töten, zum Unterdrücken. So wie Fischer damals das Schreckgespenst Auschwitz zur Vertiefung des Kriegsglauben benutzte, so benutzt jetzt Frau Merkel Atomwaffen, die in den Händen von Islamisten geraten, als Zugpferd um den Krieg und die deutsche Beteiligung in Afghanistan zu rechtfertigen. Es wird gegen den Volkswillen, die große Mehrheit des deutschen Volks ist gegen den Afghanistaneinsatz deutscher Truppen, Soldaten und Kriegsmaterial nach Afghanistan gesendet. Die dem Volk vorgemachten eigentlichen Leistungen zur Aufbauhilfe und Befriedung sind längst in Vergessenheit geraten. Selbst das Magazin „Spiegel“ hat in einer Umfrage 2009 festgestellt, daß die große Mehrheit des deutschen Volkes gegen den Afghanistaneinsatz ist. Kommunikationsproblem nennt das Kabinett, wenn es das Volk anders will als sie. Und Frau Merkel hat nur eine Antwort darauf, daß ihre Entscheidung zum Afghanistaneinsatz alternativlos ist. Alternativlos ist jede Entscheidung der Frau Merkel, die im krassen Gegensatz zum Volkswillen steht, denn alternativlos ist Frau Merkels beliebtestes Schlagwort. Ca. 1 Milliarde kostet der Einsatz von 1000 Soldaten in Afghanistan. Aber wieviel gibt es denn schon tote deutsche Soldaten? Was sind denn Menschen wert? 142 Tote bei einem Bombenangriff auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan sind weniger Wert als die Kosten des StrA IStGH 02/07 36 Angriffs. Frau Merkel und ihr Kabinett möchten für jeden zivilen Toten 3800 € bezahlen, der bei diesem Angriff ums Leben kam oder Naturalien dafür vergeben! Allein die Rückführung eines toten deutschen Soldaten aus Afghanistan dürfte mehr kosten. Hier stellt sich klar dar, was für Frau Merkel ein Menschenleben wert ist. Und wie unmenschlich und verbrecherisch ein Kabinett sein muß, daß diese Handlungen unterstützen und mitträgt. Frau Merkel kämpft gegen Atomwaffen, die in die Hände von Islamisten fallen könnten, was ja eigentlich sehr richtig ist. Was aber tut sie gegen die anderen Atomwaffen dieser Welt? Das Kabinett läßt modernste Atomwaffenfähige UBoote bauen, verkauft diese an Staaten wie Pakistan, Griechenland, Indien und verschenkt sie gar nach Israel. Diesem Kabinett ist es nicht zuwider modernste Rüstungsgüter in Massen in eine Welt der ständigen politischen Unruhen zu exportieren und das im Namen des Friedens (siehe auch Anlage 3 „Die LINKE“ Hamburg). Eine ebenso unmenschliche Seite dieses Kabinetts und seiner Helfershelfer ist die Verweigerung einer zeitgerechten Medizin für die Menschen. Zeitgerechte Medizin, das bedeutet, daß hier nicht nur die neuesten Errungenschaften der Medizin dem deutschen Volk vorenthalten werden, sondern ganz im wesentlichen die Medizin, die dem Menschen wirklich zum Wohle kommt. Hier sind erst kleine Anfänge der traditionellen chinesischen Medizin am Anfang ihres Wirkens, naturgemäße Medizin wird aber ganzheitlich durch die Schulmedizin verteufelt und durch das Kabinett nicht im geringsten gefördert. Im Gegenteil werden Menschen, die sich tief in diese Medizin einarbeiten bekämpft, da sie den Interessen der Pharma-Lobby zu wider handeln. Die Pharma-Lobby, also die riesigen Chemiekonzerne tun alles um ihre Gewinne zu maximieren. Es wird das staatliche Gesundheitswesen privatisiert es werden eigentlich staatliche Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge privatisiert, es wird das Gesundheitswesen in Deutschland liberalisiert und das vermeintliche Staatswesen, sprich das Kabinett der Frau Merkel, hat sich den Interessen der Pharma-Lobby auf Gedeih und Verderb unterzuordnen. Dies belegt besonders klar die Aussage des ehemaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer während eines Interview im Fernsehmagazin „Frontal 21 „ des ZDF im Jahr 2003 : O-Ton aus der Sendung Frontal 21 - für Video-Clip Text anklicken - aktuell wie seinerzeit: Frage: "Heißt das denn, daß die Lobby wirklich so stark war, die Pharmalobby, gegen die Politk und daß sie dann zurückziehen mußten?" Seehofer: " .... Ja. Das ist so, seit 30 Jahren, bis zur Stunde - daß sinnvolle strukturelle Veränderungen, auch im Sinne von mehr sozialer Marktwirtschaft im deutschen Gesundheitswesen, nicht möglich sind wegen des Widerstandes der Lobbyverbände." .... "Ich kann Ihnen nur beschreiben, daß es so ist und daß es so abläuft und zwar sehr wirksam. Frage: "Aber es kann ja nicht sein, daß die Industrie stärker ist als die Politik - also, letzten Endes muß es doch heißen, die Politik muß sagen ´Nein, so geht´s nicht`?" Seehofer: "Ja - ich kann Ihnen nicht widersprechen." Somit ist auch zu verstehen, daß dem heutigen Gesundheitsminister dieses Kabinetts, Herrn Rösler, durch die Pharmaindustrie Preise für Medikamente aufdiktiert werden. Es wird aufdiktiert wieviel Millionen von Grippeschutzmitteldosen durch Deutschland abgenommen werden mußten, obwohl nicht nachgewiesen werden konnte, daß ein erhöhter Schutz vor der Grippe notwendig war. Am 09.06.2010 stand in Spiegel-Online ein Bericht über „Schweinegrippe-Pandemie Wie die WHO das Vertrauen der Verbraucher verseucht - GlaxoSmithKline ist Hersteller des Impfstoffs Pandemrix, der gegen die Schweinegrippe zum Einsatz kam. 2007 hatte sich Deutschland dem britischen StrA IStGH 02/07 37 Konzern gegenüber vertraglich verpflichtet, den GSK-Pandemie-Impfstoff zu kaufen, sobald Phase 6 ausgerufen wird. „ Im Gegenteil wurde im nachhinein klar, daß der vermeintliche Schutz, der für die Bevölkerung benötigt würde, von der Pharmalobby selbst aufgebauscht wurde. Um so schändlicher ist es, daß diese angeblichen Grippeschutzmittel mit erhöhten Nebenwirkungen belastet waren und statt es an einen Grippeschutz gereicht hätte, es eher zu Impfkranken und Toten durch diese Mittel kam. Hier denke man nur zurück, an das Schmerzmittel Contergan, dessen schändlicher Einsatz ohne jegliche Ausreifung am Menschen zu Ausreichung kam und die perfiden offensichtlichsten Auswirkungen Mißbildungen an Neugeborenen waren, die damit ihr ganzes Leben behaftet bleiben sollten. In dieser Sache wurde bis dato nicht im geringsten eine ausreichende Entschädigung und Hilfe gewährleistet. Noch schlimmer kommt es wenn man über das Thema Krebs spricht. Hier werden Menschen mit chemischen Präparaten behandelt, der menschliche Körper mit radioaktivem Material bestrahlt. Auch hier sind wiederum die chemischen Präparate nicht im geringsten nebenwirkungsfrei, im Gegenteil höchst schädlich für den menschlichen Organismus. Das dies ohne Gewissensbisse von der Pharmaindustrie so getätigt wird, belegen wiederum die Ergebnisse der Firma Roche, die man im Internet unter:http://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/pharma-krebsmedikamente-erfreuenroche_aid_498896.html finden kann und deren eigentliche Unnötigkeit, die Herr Dr. Hamer in der Neuen Germanischen Medizin bewiesen hat. Auch die radioaktive Bestrahlung ist für den Organismus absolut schädlich. Es wird nicht nur sogenanntes Krebsgeschwür bestrahlt, sondern auch im gleichen maße normales gesundes Gewebe. Sollte es schon zum Abtöten eines Tumors kommen, kommt es genau im selben Maße zur Abtötung und zur Zerstörung benachbarten gesunden Gewebes des Körpers. Es ist bis dato nicht nachgewiesen, daß die sog. Chemotherapie langzeitlich zur Gesundung führt. Es wird wie mit allen chemischen Keulen eine Weiterbildung der Krankheit verhindert und unterdrückt, nie jedoch ausgeheilt. Es ist auch nicht nachgewiesen, daß mit Chemotherapien behandelte Patienten länger als fünf Jahre überleben, dies zumindest 90 %ig. Und hier kommt das ganze hinterhältige Tun der Pharmalobby zu Tage wenn man die Neue Medizin des Herrn Dr. Hamer auf der Grundlage der fünf biologischen Naturgesetze ins Kalkül zieht. Da nämlich gibt es eine Langzeitüberlebensrate von ca. 90 %, genau die Höhe, die gerade die Chemotherapie nicht überleben. Aber um ihre Gewinnmaximierung beizubehalten wird durch die Pharmalobby das Kabinett ins Joch gespannt. Herr Dr. Hamer wird wegen angeblicher Körperverletzung ins Gefängnis gesperrt, durch halb Europa getrieben und gejagt, und darf seinen eigentlichen Beruf, den Menschen zu helfen, nicht nachgehen. Durch Herrn Dr: Hamer wurde seine Arbeit immer wieder offengelegt, es wurde durch andere Mediziner seine tatsächlichen Erfolge nachverfolgt und nachgewiesen. Die Durchsetzung der Neuen Medizin würde aber der Schulmedizin und den Interessen der Pharmalobby, der sich die Schulmedizin leider gegen den Eid des Hippokrates unterstellt, völlig zu wider liegen und den ganzen Stamm der Schulmediziner nicht als Helfer des Menschen, sondern als Gegner bloßstellen. Diese Ungeheuerlichkeit wird besser durch den Verein Menschen gegen Krebs e. V. im Buch von Prof. Dr. Peter Yoda „Ein medizinischer Insider packt aus“ 2007 (Herausgeber: Sensei Verlag in Kernen) im nachfolgendem Anhang des Buches dargestellt. Alle Menschen haben das Recht zu wissen und zu wählen StrA IStGH 02/07 38 Liebe Leserin! Lieber Leser! Jeden Tag wenden sich Menschen mit Krebs, deren Angehörige, Journalisten, Wissenschaftler, Ärzte und weitere Interessierte an unsere Organisationen in den USA, Großbritannien und Deutschland, um mehr Informationen über erfolgreiche Krebstherapien zu erhalten. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, daß in absehbarer Zeit Krebs die HerzKreislauferkrankungen als Todesursache Nr. 1 in Deutschland ablösen wird. Immer wieder wird uns von großen Fortschritten der Chemotherapie, durch Interferon, Interleukin, Stammzelltherapie, Gentherapie, stereotaktischen Bestrahlungen, Angiogenese-Hemmer und vieles mehr erzählt. Doch wenn man ins Detail geht, erkennt man sehr schnell, daß die Statistiken auf den zweiten Blick nicht so positiv aussehen wie viele Krebskranke oftmals annehmen. Krebs wird leider immer noch als eine eigene Krankheit angesehen - und nicht als ein Symptom einer Erkrankung eines Menschen. Deshalb wird auch immer noch versucht, die Krankheit Tumor mit allen zur Verfugung stehenden Mitteln wie Chemotherapie oder Bestrahlung auszumerzen. Es werden nur noch Tumore - und keine Menschen mehr behandelt. Durch diese Sichtweise war es möglich, daß sich in den letzten Jahrzehnten alles auf 4 Krebstherapien konzentriert hat: Chirurgie, Bestrahlung, Hormon- und Chemotherapie. Fast alle Forschungsgelder sind in diese Therapien geflossen - doch für Millionen Krebskranker ohne irgendeinen durchbrechenden Erfolg. Unsere täglichen Erfahrungen zeigen uns, daß die meisten Onkologen immer noch versuchen, ausschließlich Tumore zu zerstören, daß die Zerstörung eines Tumors jedoch nicht gleichzusetzen ist mit einer Verlängerung der Lebenszeit und schon gar nicht mit einer Verbesserung der Lebensqualität, zeigen die vielen Metastasen und leider auch die hohe Sterblichkeitsrate bei den häufigsten Krebsarten. Um Mißverständnisse auszuschließen: Die Zerstörung des Tumors ist ein wichtiger Bestandteil jeder Krebstherapie und auch wir sind in bestimmtem Fällen für den Einsatz aggressiver Mittel. Jedoch wurde durch diese einseitige Sichtweise in den letzten Jahrzehnten der Mensch als Träger des Tumors leider vergessen Denn er ist es, der diesen Tumor entwickelt. Nur wenn wir den ganzen Menschen betrachten, und nicht nur seinen Tumor, können wir ihn auch richtig behandeln. Ein weiterer Punkt ist der, daß durch diese einseitige Konzentration andere erfolgreiche Krebstherapien in den Hintergrund geraten sind. Wir hören immer wieder: "Mein Arzt würde es doch wissen, wenn es andere erfolgreiche Krebstherapien gäbe." Dabei erleben wir doch alle jeden Tag, daß die ganzheitliche Betrachtung von Krankheiten zugunsten einer chemischen bzw. High-Tech Medizin weichen muß und deswegen erfolgreiche Therapien vergessen, verdrängt, aus finanziellen Gründen verleugnet, als nicht erfolgreich verkannt oder an den Universitäten erst gar nicht mehr gelehrt werden. Ob eine Therapie erfolgreich ist oder nicht, wird in der Wissenschaft vor allem mit sogenannten Doppelblindstudien bewertet. Leider zeigt es sich jedoch immer wieder, daß diese Studien entweder falsch bewertet werden oder aber die Zahlen nicht richtig sind. Ein weiteres Problem stellen außerdem Fälschungen aus Profitgier dar. Aufgrund solcher "Forschungen" kommen dann Medikamente auf den Markt, auf die sich Betroffene und Ärzte verlassen. Der Leidtragende ist dabei der erkrankte Mensch. Einerseits sagen Ärzte und Krankenkassen, daß Sie nur Doppelblindstudien als wissenschaftlich fundiert akzeptieren, und andererseits werden diese Doppelblindstudien von den gleichen Personen angezweifelt, wenn sie nicht in deren Schema passen. Oder wie kann man sich sonst erklären, daß es sehr viele Doppelblindstudien gibt, die beweisen, daß Chemotherapien bei epithelialen Tumoren (über 80% aller Krebsarten) nur in den wenigsten Fällen geholfen haben, das Leben zu verlängern, jedoch immer noch bei den meisten Krebskranken eingesetzt werden. Ärzte dürfen in Deutschland zuerst einmal nur wissenschaftlich fundierte Therapien anwenden. In der Regel "dürfen sie wählen" StrA IStGH 02/07 39 zwischen einer krebserzeugenden Bestrahlung, einer immunzerstörenden Chemotherapie und einer Operation, deren Folgen evtl. nie mehr rückgängig zu machen sind. Doch Hand aufs Herz, wer untersucht eigentlich, wie wissenschaftlich diese Wissenschaft noch ist? Wie frei können Ärzte eigentlich ihre Patienten behandeln, bzw. wie stark werden Sie von Institutionen, Regierungen und Firmen unter Druck gesetzt? Krebs ist eine den ganzen Menschen umfassende Erkrankung, und Sie müssen die Verantwortung für Ihre Gesundheit heute mehr denn je wieder in Ihre eigene Hand nehmen. Täglich erfahren wir von Menschen, wie diese ihren Krebs besiegt haben, welche Therapien sie machten, welche Ernährungsmaßnahmen die Therapien begleiteten, welche Visualisierungstechniken sie benutzten, welche allgemeinen Lebensveränderungen notwendig waren, um den Krebs zu besiegen und vieles, vieles mehr. Die Summe dieser Maßnahmen läßt sich leider in kein bestehendes wissenschaftliches System pressen und auswerten – und schon gar nicht erfolgreich patentieren. Viele Menschen, die sich an uns oder an ganzheitlich denkende Krebstherapeuten wenden, haben noch etwas gemeinsam: Sie haben sich nichtkonventionellen Therapien meist erst in einem Stadium zugewandt, nachdem konventionelle Therapien versagten. Um so positiver sind deshalb die Erfolge zu bewerten, die wir tagtäglich erfahren dürfen. Wie groß könnten die Erfolge erst sein, wenn Krebskranke sich schon früher darum bemühen würden, welche Möglichkeiten einer Therapie es gibt, und nicht erst, nachdem wichtige Teile herausgeschnitten wurden, notwendige Organe durch aggressive Präparate fast unfähig sind normal zu arbeiten, und die Angst vor dem Tod das Immunsystem so stark unterdrückt, daß ein zufriedenes Leben nur noch begrenzt möglich ist. Krebs ist heilbar. Immer wieder erleben wir, daß auch Menschen in einem so genannten finalen Stadium ihren Krebs besiegen Werden Sie deshalb aktiv und finden Sie heraus, was Sie noch heute gegen Ihren Krebs tun können. Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Erkrankung. Überlassen Sie es nicht anderen Menschen, daß Sie gesund werden. Beginnen Sie noch heute damit, darüber nachzudenken, was Sie zukünftig anders machen werden und vertrauen Sie Ihrer inneren Stimme, die Ihnen sagt, daß SIE Ihren Krebs besiegen. Wir werden alles tun, um Sie auf diesem Weg so gut wie möglich zu unterstützen. Menschen gegen Krebs e.V. Postfach 12 05 71386 Kernen Tel: 07151-910217 Fax: 07151-910218 E-Mail: [email protected] www.krebstherapien.de Diese leidenschaftliche Schrift zeugt davon, daß es auch anders geht. Und gerade das hat Herr Dr. Hamer herausgefunden. Mit seinen Therapien auf der Grundlage der fünf biologischen Naturgesetze kann krebskranken Personen geholfen werden und diese können eine hohe Lebenserwartung haben. Man muß sich also vorstellen, wenn nicht nur der einzelne Mensch, dem in Deutschland seine Eigenverantwortung immer weiter aberzogen wird, diese Eigenverantwortung wieder in Anspruch nimmt und sich einer gesundenden Krebstherapie unterzieht, sondern dieses von der Regierung in Gesetzen festgehalten würde. Dies würde bedeuten, daß Millionen von Menschen und deren Familien ein gesundes glückliches Leben führen und zufrieden alt werden könnten. Alles im Allem ist hier dem Kabinett der Frau Merkel und ihrer Helfershelfer das Verbrechen des Völkermords gegen das Deutsche Volk vorzuwerfen. In Bezug auf die Aussage des Bundespräsidenten a. D. Horst Köhler "Meine Einschätzung ist aber, daß StrA IStGH 02/07 40 insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, daß ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muß, daß im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, ……….." kann man erkennen, daß die Mächtigen in Deutschland heutzutage in keinem Fall sich dem Frieden und der Gleichberechtigung der Völker der Welt verschreiben, sondern ihre Machtbestrebungen in voller Gänze durchsetzen wollen. Wenn diese Aussage des Herrn Köhler es auch dazu gebracht hat, daß dieser auf die Aussage hin sein Amt quittiert hat, ist es jetzt letztendlich nachzuvollziehen, daß das einzelne Menschenleben für diese Herren und Damen nur den Wert von Sklaven hat. Da sie aber eine Versklavung der Menschen selbst nicht betreiben, wollen und dürfen, werden die gesellschaftlichen Umstände so geschaffen, daß durch die Verhinderung der Volksherrschaft und der Selbstbestimmung des Volkes die Umstände so gerichtet werden, daß der einzelne Mensch sich selbst versklaven muß um den nächsten Tag zu überstehen. Dies wird erreicht, in dem man dem Menschen die Eigenverantwortung aberzieht, sie vor dem vermeintlichen Ändern, wie Vorschulpflichtige behandelt, ihnen während ihrer Schulzeit soviel als möglich Geschichtsfälschung angedeihen läßt, sie durch die Medien vom eigentlichen Leben abhält (Brot und Spiele) ihnen später im Studium, wenn überhaupt, dann nur noch spezifisches Wissen beibringt, mit dem sie dann den unmittelbaren Ansprüchen der Mächtigen genügt. Alles in Allem eine diensteifrige willenlose Menge an Menschenmaterial für die weitere Erhöhung der Mächtigen darstellt. Es wird eine funktionierende Gesellschaft , die eigentlich die Lebensumstände der Gemeinschaft regelt, in ein Chaos verwandelt, um die Gemeinschaft der Menschen in Deutschland (das Deutsche Volk) gegeneinander aufzubringen, auszuspielen um den tatsächlichen Willen der Mächtigen zu verschleiern. Unzählige Milliarden Euro werden für den Krieg ausgegeben, obwohl Deutschland den allergrößten Grund hätte sich aus jeglicher kriegerischer Handlung herauszuhalten. Unzählige Milliarden werden für Medikamente und Therapien ausgegeben, die den Menschen eher schädigen als im helfen. Hunderte von Milliarden werden in Deutschland für die private Bankenrettung ausgegeben. All diese Milliarden entstammen aus der schöpferischen Arbeit des Deutschen Volkes. Diese Milliarden werden dem Deutschen Volk ohne jegliche volksherrschaftliche Zustimmung entzogen und fehlen somit für soziale, bildungs- und wirtschaftliche Aufgabe. Die Gesundheit des Volkes könnte auf Grundlage der Neuen Medizin, die durch Dr. Hamer begründet ist, aufgebaut werden und den Menschen wirklich zum Wohle dienen. Die bejahende über Ich Bildung (das Gewissen), deren Entwicklung die seelische Stellung des Menschen in den einzelnen Gemeinschaften darstellt, ist verschieden, jedoch mit grundhaften Gemeinsamkeiten, schließt aus der langzeitlich unterschiedlichen kulturellen Entwicklung in den einzelnen Gemeinschaften, die selbst innerhalb eines Volkes verschieden sind. Auf diese Entwicklung bauen sich die verschiedenen Naturrechte (Moral/Sitte) und gesetzte Rechte (Normen) auf. Hier bilden sich aus einer grundhaften Gemeinsamkeit verschiedene Auffassungen einer letztendlichen Rechtsauffassung heraus. Jeweils von einem abgegrenzten Standpunkt heraus werden für den Standpunkt nützliche Begründungen genutzt um seiner Auffassung Gültigkeit zu verschaffen. Kommt es hier zwischen kleineren Gemeinschaften innerhalb eines Verbandes (Volk/Staat) zu wesentlichen Unterschieden in der Auffassung haben sich in allen Kulturvölkern Vertretungen zur Angleichung der Standpunkte herausgebildet. Auch hier gibt es Unterschiede und deshalb wurden den Vertretungen der Kulturvölker wiederum übergeordnete Vertretungen durch sie selbst zur Verfügung gestellt, die die Kulturvölker, StrA IStGH 02/07 41 in der Mehrzahl und in überwiegender Anerkenntnis der Auffassungen, sich verpflichten zu dulden oder durch Stärkere dadurch verpflichtet werden. Es ist also der Weg gegeben, die unterschiedlich gesetzten Rechte innerhalb der einzelnen Gemeinschaften anzugleichen und diese durchzusetzen. Hierbei ist der Mehrheitsgrundsatz unbedingt zu beachten, da ansonsten Gegensätze unberechenbar werden, die im anderen Fall ebenfalls entstehen können. Gegensätze entstehen also grundlegend aus Zwiespalten zwischen natürlichen und gesetzten Recht der einzelnen Gemeinschaften, die sich ständig fortsetzen in die nächst höhere Ebene bis zum Ausbruch eines gewaltsamen Streites, der nur durch Angleichung der unterschiedlichen Standpunkte befriedigt werden kann. Hier bedarf es einer größtmöglichen Treue für alle am Gegensatz Beteiligten befriedigende Lösungen zu schaffen. Hier kann es durchaus für den einen Beteiligten vorteilhafter als für den anderen werden, denn es muß auf die größtmögliche Angleichung des vor den Gegensatz bestandenen Zustandes geachtet werden, mit der Verhinderung der Vernichtung eines der Beteiligten. Es muß Recht geschaffen werden. Der Begriff Recht, ein Kulturbegriff der zur Erfahrung des Wertes und des Gedanken drängt, bringt den Menschen dazu nachzudenken und bei vorhandnem Willen zu erfahren was Recht ist. Recht ist einfach gesagt Gerechtigkeit. Die aber wiederum überhaupt nicht einfach ist. Recht besteht aus einer abgewägten Vereinigung von gesetztem Recht und Naturrecht. Das Zusammenspiel der beiden Rechte bei Lösungen von Rechtsbrüchen wird immer wieder neu zu klären sein. So ist ein Mord von Täter zu Täter unterschiedlich zu bewerten, sei es im Falle eines Krieges als Befehlshaber oder –empfänger, als in Notwehr Handelnder oder aber handelnd aus Habsucht. In jeden Fall aber liegt ein auslöschen mindest eines Menschenlebens zu Grunde, das nur durch eine Gemeinschaft in der kleinsten Form zustande kommen konnte. Denn nur die Gemeinschaft ist in der Lage Menschenleben zu schaffen. Dies ist selbst für den Fall eines sogenannten Klons zutreffend, der von einem Menschen nicht allein geschaffen werden kann. Der größte Teil der Menschheit ist dagegen solche Art Lebewesen zu schaffen. Es sollte das Naturrecht also die Moral in diesen Fall genügen, solche Dinge trotz vorhandener Möglichkeit zu verhindern. Ist es aber dem Naturrecht nicht möglich eben dieses zu verhindern, muß in diesen angenommenen Fall das von der Mehrheit gesetzte Recht (Völkerrecht) in Anspruch genommen werden um den Mißbrauch mit Leben zu unterbinden und dieses selbst zu schützen, wie es in den Vereinbarungen der Völker (Gemeinschaften) gefordert wird. Die Auslöschung eines Menschenlebens wird in den verschiedenen Kulturen wiederum anders bewertet. Einerseits als staatliche Strafe gesehen anderseits abgelehnt aber auch als Heldentat gesehen. Somit stellt also die Auslöschung von Menschenleben erstens an die Weiterbildung des Naturrechts auf die heutigen Anforderungen des Menschentums eine übergeordnete Rolle und zweitens werden die durch die Mehrheit gesetzten Normen nicht minder gefordert. Die Mehrheit in der dato überwiegenden Lebensform der Volksherrschaft (Demokratie) ist aber das Volk. Das Volk, bestehend aus dem jeweiligen Staatsvolk, bestimmt in der Volksherrschaft den allen Normen zugrunde liegenden Staatsvertrag (Verfassung). Im Rahmen des Gesetzmäßigkeitsprinzips sind Verfassungen regelmäßig als Gesetz anzusehen, die auf besondere Art und Weise durch den "pouvoir constituant" (verfassungsrechtlichen Herrscher) in Kraft gesetzt werden. In einen durch fremde Mächte (Staaten) besetzten Staat gründet sich die Gesetzgebung laut Völkerrecht auf die Gesetze des besetzten Staats, solang diese nicht dem Völkerrecht widersprechen. Ist im besetzten Staat die Verfassung des Herrschers (Souverän) aufgehoben oder durch Staatsstreich (Revolution) außer Kraft gesetzt so ist den Landesgesetzen wieder ein Grundlegendes Gesetz, angepaßt an die veränderten Bedingungen, voran zustellen. Dieses Gesetz wird mehr oder weniger durch die besetzende Macht erarbeitet und gesetzt also erlassen und in Kraft gesetzt. Vorausgesetzt der besetzte Staat geht nicht unter, wird also nicht aufgelöst oder zerfällt in mehrere Teile, StrA IStGH 02/07 42 ist die verfassungsgebende Gewalt in einer Volksherrschaft (Demokratie) nach wie vor das Volk und nicht die besetzende Macht. Die Lehre von der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes wurde aus dem Gedanken der Volksherrschaft entwickelt. Emmanuel Sieyes aber auch Jean-Jacques Rousseau und Francois Marie Voltaire haben im Vorfeld der französischen Revolution, aus Gedanken der englischen Bürgerkriegs- und der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung, die grundsätzliche Geistige Arbeit für die Aufklärung geleistet. Sie lag wenig später der Revolution zugrunde und verbreitete sich rasch über Europa und die Welt. Von denjenigen Verfassungsbestimmungen, die aller nationalen Staatsgewalt eine äußerste Grenze ziehen, darf auch übertragene Hoheitsgewalt nicht abweichen. Hier ist es völlig egal, ob sich die besetzende Macht die Gewalt selbst auf Grund der Stärke nimmt oder sie der eingesetzten Staatsgewalt (pouvoir constitué) überläßt. Das zu verändern, steht weder dem verfassungsändernden Gesetzgeber noch etwa einem Verfassungsgericht zu, sondern allein dem Volk als Verfassungsgebende Gewalt (pouvoir constituant). Die besetzende Macht eines Teiles des besetzen Staates ist nicht befugt ihre Macht ohne völkerrechtliche Befugnis auf unbesetzte Teile oder von anderen Mächten besetzte Teile auszuweiten. Hier erklärt Völkerrecht unmißverständlich: “ Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet.“(HLKO Art. 42). Ein völkerrechtlicher Vertrag, z.B. eine zwischenstaatliche Vereinbarung, zur Übernahme besatzungsrechtlicher Vorschriften auf ein nicht besetztes Teil der Vorschrift gebenden Gewalt eines anderen besetzten Teils eines Staates kann nur Geltung erlangen, wenn die Vertragspartner Völkerrechtsgebilde sind. Wenn aber eine besetzende Macht eine überstaatliche Verwaltung aufhebt kann der besetzende Staat keine Vereinbahrung mehr mit der kraftlosen überstaatlichen Verwaltung für das besetzte Gebiet schließen und somit ist die Vereinbarung nichtig. Hier besagt das Völkerrecht: “ Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht.“ Und weiter im Text: „…ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.“ (Wiener Konvention über das Recht der Verträge von 23.05.1969) Zu Verfassungsänderungen ohne Ermächtigung durch das Volk ist nach dem Modell der verfassungsgebenden Gewalt die Staatsgewalt niemals befugt. Eine Ermächtigung durch das Volk aber kann nur in der Ursprungsfassung der Verfassung liegen, nicht aber in einer durch die verfaßte Gewalt selbst geschaffenen Fassung. Zu den unabänderlichen Inhalten einer Verfassung gehört auch in einer Volksherrschaft, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Würde die Staatsgewalt sich unter Mißachtung der vom Verfassungsgeber gesetzten Grenzen selbst eine erweiterte Kompetenz zur Verfassungsänderung verleihen, dann würde dadurch Staatsgewalt geschaffen, die nicht mehr vom Volk ausginge. Eine solche Verfassungsänderung stünde also im Widerspruch zur unzulässigen Mißdeutung der Lehre der verfassungsgebenden Gewalt. Darin könnte also ein Übergriff auf die Volkssouveränität liegen. Jedoch läßt das die Lehre der verfassungsgebenden Gewalt im geschützten Volksherrschaftgrundsatz nicht zu, daß eine aktuelle Mehrheit innerhalb der Staatsgewalt ihren Nachfolger dauerhaft bindet. Von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommenen und anerkannten Normen sind also unbedingt bindend bis sie aufgehoben oder geändert wurden und werden. Hier ist nach wie vor eine von der Völkergemeinschaft aufrecht erhaltene Meinung maßgebend: „Unzulässigkeit des Erwerbs von Territorium durch Krieg und der Notwendigkeit, für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu wirken, in dem StrA IStGH 02/07 43 jeder Staat in der Region in Sicherheit leben kann.“( UN-Sicherheitsratsresolution 242 vom 22. November 1967) Wie aber kann auf besetzten Gebiet Frieden geschaffen werden, wenn die besetzende Macht die Hoheit über besetztes Gebiet anscheinend aufgibt aber den Frieden nicht durch Vertrag regelt, denn:„Nichts ist richtig, was nicht gerecht geschaffen wurde!“(Prof. Hans Werner Bracht) Antrag Die Vier Alliierten Mächte, die Russische Föderation, die Vereinigten Staaten von Amerika, das vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Republik Frankreich werden hiermit aufgefordert , lt. Artikel 1 Abs. 3 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte („(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten) um die weitere Vernichtung von Leben in Deutschland zu verhindern, den Strafantrag am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag rechtshängig zu machen. Sie werden weiterhin aufgefordert, bis zum Abschluß eines Friedensvertrag mit Deutschland (Deutsches Reich) sich laut Artikel 43 des Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (Haager Landkriegsordnung), vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107), sich um Ordnung und Sicherheit zu sorgen um dem deutschen Volk die Möglichkeit aufrecht zu erhalten, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen. Die Volksrepublik China wird aufgefordert als Ständige Macht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Fortgang zur Klärung der völkerrechtwidrigen Lage in Deutschland nach besten Wisse und Gewissen zu beobachten und voranzutreiben. Olaf Thomas Opelt Staatsrechtlicher Bürger der DDR Reichs- und Staatsangehöriger StrA IStGH 02/07 44 Verteiler: - Botschaft der Russischen Föderation Botschaft der Französischen Republik Botschaft des Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Botschaft der Volksrepublik China Deutschlandverteiler Anlagen: 1 Schriftverkehr mit dem Außenministerium 2 Der gezielte Angriff der Finanzkiller auf den Euro 3 DIE LINKE Hamburg Rede zum Verhältnis der BRD-Herrschenden zu Israels Herrschenden Olaf Thomas Opelt Bahnhofstraße 101 08468 Reichenbach Postanschrift: Schloditzer Str. 79 08527 Plauen/V. Wann greift eine Mutter an? Wenn es um Ihre Kinder geht! Sei Wehrhaft Deutschland! Olaf Thomas Opelt, Bahnhofstr. 101, 08468 Reichenbach maledictus, qui pervertit iudicium Strafantrag an den Internationalen Strafgerichtshof Den Haag Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Wir bitten in der Antwort Zeichen und Datum dieses Schreibens anzugeben Unser Geschäftszeichen StrA IStGH 01/2011 Datum 18.08.2011 B e t r i f f t: Strafantrag Es wird darauf hingewiesen, sollte sich in dem Schriftsatz auf das Grundgesetz und nachfolgende Gesetze bezogen werden, so ist dies kein Anerkenntnis dieser, sondern ein Hinweis darauf, wie bei Geltung jener zu verfahren wäre. Auf der Grundlage des Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof vom 17. Juli 1998 insbesondere der Artikel 7 & 13, 14/1 StrA IStGH 02/07 45 in Verbindung mit der Verfassung der DDR vom 07.10.1949 (SMAD 399) insbesondere der Artikel 3; 5; 6; 134 & 144 sowie der Verfassung des Land Sachsen vom 28.02.1947 insbesondere der Artikel 2, 62 Abs.1, 65 Abs.1 und 68 wird Strafantrag wegen Verdacht auf vorsätzlichen Verstoß gegen das Kontrollratgesetz Nr.10 vom 20.12.1945 Artikel II Absatz 1 in Verbindung mit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 09.12.1948 im Zusammenhang mit dem Völkerstrafgesetzbuch vom 26.06.2002 gestellt gegen Frau Angela Merkel, Bundeskanzlerin der BRD, hier als Vorgesetzte der nachfolgenden Angestellten gegen Herrn Philipp Rösler ehemaliger Gesundheitsminister der BRD, derzeitiger Wirtschaftminister selbiger gegen Herrn Daniel Bahr Gesundheitsminister der BRD gegen Herr Prof. Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der Techniker Krankenkasse In den Strafanträgen vom 10.10.2007 unter Aktenzeichen: StrA IStGH 02/07 und StrA IStGH 01/10 vom 24.06.2010 (Anhang 1) wurde bereits nachgewiesen, daß die Angestellten der BRD-Regierung auf dem Staatsgebiet Deutschlands (Deutsches Reich) in keinster Weise eine Berechtigung besitzen als öffentlich rechtliche Verwaltung zu fungieren. StrA IStGH 02/07 46 Es ist nachgewiesen worden, daß die Angestellten der BRD seit dem 18.07.1990 grundhaft einen vorgeschriebenen Friedensvertrag Deutschlands mit den Mitgliedern der Vereinten Nationen verhindern. Die Angestellten der BRD verhindern dem Deutschen Volk die Möglichkeit sein Leben auf einer demokratische und friedlichen Grundlage von neuem wieder aufzubauen. Dies wird insbesondere durch die Unterdrückung von wirklich freien Wahlen und einer Verfassung auf völkerrechtlichen Grundlagen getätigt. Der Strafantrag erfolgt auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches Deutschlands, hier insbesondere den § 229 zur Selbsthilfe wegen fehlender obrigkeitlicher Hilfe. In mehreren Rechtsstreitigkeiten mit den BRD-Angestellten wurde dem Antragsteller das rechtliche Gehör verweigert. Die Rechtsstaatlichkeit in diesen Streitigkeiten wurde grundsätzlich verletzt, gültige Zivil- und Strafgesetze wurde ohne Kenntnisnahme übergangen, das wirtschaftliche und körperliche Leben des Antragstellers wurde im groben Maße angegriffen. Diese groben Verstöße gegen das Völkerrecht sind hinlänglich bei den ständigen Mächten des Weltsicherheitsrates der Vereinten Nationen bekannt. In diesem erneuten Strafantrag gegen die oben genannten Angestellten der BRD geht es um das mutmaßliche Vergehen zum Schaden des gesamten Deutsche Volkes. Auf der Grundlage des Römischen Statuts des ISTGH Den Haag vom 17.Juli 1998 In dem in der Präambel ausgeführt wird: …in der Erkenntnis, dass solche schweren Verbrechen den Frieden, die Sicherheit und das Wohl der Welt bedrohen, bekräftigend, dass die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht unbestraft bleiben dürfen und dass ihre wirksame Verfolgung durch Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene und durch verstärkte internationale Zusammenarbeit gewährleistet werden muss, entschlossen, der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen und so zur Verhütung solcher Verbrechen beizutragen“…,, wird auf Grundlage des Artikels 13 „Artikel 13 - Ausübung der Gerichtsbarkeit Der Gerichtshof kann in Übereinstimmung mit diesem Statut seine Gerichtsbarkeit über ein in Artikel 5 bezeichnetes Verbrechen ausüben, wenn… … b) eine Situation, in der es den Anschein hat, dass eines oder mehrere dieser Verbrechen begangen wurden, vom Sicherheitsrat, der nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen tätig wird, dem Ankläger unterbreitet wird...“, wegen des Unvermögens des Staates, eine Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen (Artikel 17, Abs: 1b Statut ISTGH); die Vier alliierten Mächte die Russische Föderation, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Republik Frankreich, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland StrA IStGH 02/07 47 und die weitere ständige Macht im Weltsicherheitsrat die Volksrepublik China aufgefordert den Strafantrag laut Artikel 13 und 14 am ISTGH in Den Haag rechtshängig zu machen. „Artikel 14 - Unterbreitung einer Situation durch einen Vertragsstaat (1) Ein Vertragsstaat kann eine Situation, in der es den Anschein hat, dass ein oder mehrere der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegende Verbrechen begangen wurden, dem Ankläger unterbreiten und diesen ersuchen, die Situation zu untersuchen, um festzustellen, ob eine oder mehrere bestimmte Personen angeklagt werden sollen, diese Verbrechen begangen zu haben….“. Das Unvermögen des Staates, hier ganz klar, der Staat Deutsches Reich seit Inkrafttreten des SHAEF-Gesetzes Nr. 52 Deutschland genannt, (Artikel 7 e) ergibt sich aus der fehlenden rechtlichen Handlungsfähigkeit, aufgrund des nach wie vor fehlenden Friedensvertrages seit der Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten "Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands" vom 5. Juni 1945 . In den vorgenannten Strafanträgen wurde klar bewiesen, daß die heutige BRD nicht der Staat Deutschland ist. Des weiteren firmiert die BRD unter dem Namen Deutschland, was wiederum dem Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("Zwei-Plus-Vier-Vertrag") vom 12. September 1990 widersprechen würde. In diesem Vertrag wird ganz klar Deutschland mit dem Gebiet der BRD und der DDR bezeichnet. Dieser Vertrag ist aber zu keiner Zeit in Kraft getreten, da wiederum im Einigungsvertrag vom 31.August 1990 im Artikel 1 klar festgehalten ist, Artikel 1 Länder (1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend. (2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin. Somit konnte wegen Aufhebung des Artikels 23 am 17.07.1990 (Beweisführung o. g. Strafanträge) des GG für die BRD die DDR am 03.10.1990 dem Artikel 23 GG nicht mehr beitreten. Ebenfalls ist im Artikel 1 des Einigungsvertrages klar die Maßregel der Bildung von Ländern in der DDR genannt, nämlich das Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990, das laut eigenem Gesetzestext am 14.10.1990 juristisch in Kraft tritt. In diesem Gesetz wurden keine neuen Bundesländer geschaffen, sondern die Länder der DDR wiedereingeführt durch Aufhebung des Gesetzes vom 23.Juli 1952 StrA IStGH 02/07 48 (§ 25 Abs. 2). Somit konnte der Einigungsvertrag am 03.10.1990 juristisch nicht in Kraft treten, da es den Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD nicht mehr gab, es zu keiner Zeit neue Bundesländer gab und die Länder der DDR juristisch erst am 14.10.1990 wieder eingesetzt wurden. Auch die geänderte Präambel des GG für die BRD kann das Fehlen des Geltungsbereiches nicht beheben, da der Geltungsbereich eines Gesetzes im Gesetz enthalten sein muß, und eine Präambel aber keine setzende Wirkung , sonder nur eine erklärende Wirkung besitzt. Erläuterung hierzu: Erklärung zur Präambel des GG im Kommentar von Dr. Friedrich Giese Dritte, erweiterte Auflage; Verlag Kommentator GmbH, Frankfurt a.M.; 1953 Zitate zu Pkt.1: „Eine sogenannte Präambel ist Bestandteil der Verfassung. Darin wird über Vornahme, Beweggründe und Zielsetzung der Verfassungsgebung berichtet. Solcher Bericht betrifft einen abgeschlossenen staatsrechtlichen Vorgang, umreißt seine staatspolitische Bedeutung. ER enthält nicht imperative sondern nur aussagende Rechtsnormen, trägt kaum dispositiven, sondern hauptsächlich „deklamatorischen“ Charakter.“ Weiterhin wäre die neue Präambel grundgesetzwidrig, aufgrund ihres Anfangs. Hier steht: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,…“. Welch ein Gott ist hier gemeint? Und wie würde dieser Passus mit der im GG verankerten Glaubensfreiheit übereinkommen? In dieser Präambel ist des weiteren eine klare Lüge enthalten: “… hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“. Zu keiner Zeit und schon gleich gar nicht nach dem 17.07.1990 hat das Deutsche Volk in einer Erklärung das GG für die BRD übernommen. Somit ist klar zu erkennen, daß die BRD inklusive ihrer Gesetze in keinem Fall juristisch, allerhöchstens faktisch existiert. Diese faktische Existenz ist mit der faktischen Existenz Taiwans als selbständiger Staat zumindest im groben zu vergleichen. Unter dem Suchbegriff „Vereinte Nationen“ findet man in WIKIPEDIA [01] folgende Mitteilung: „Die Republik China nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein, da sie von 1945 bis 1971 das Gründungsmitglied China innerhalb der Vereinten Nationen repräsentierte und damit auch den chinesischen Sitz im UN-Sicherheitsrat innehatte. Im Jahr 1971 wurde auf eine Resolution der Generalversammlung hin die Vertretung Chinas dergestalt geändert, dass China seitdem nur noch von Delegierten der Volksrepublik China repräsentiert wird. Faktisch führte dies zu einem Ausscheiden Taiwans aus den Vereinten Nationen; eine eigene Mitgliedschaft ist aufgrund der EinChina-Politik der Volksrepublik China nicht zu erwarten.“ Nunmehr ist zu erkennen, daß nach wie vor mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2 BvF 1/73 vom 31.Juli 1973 die BRD zu keiner Zeit ein Staat war und ist. „Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"...“ Dieses geht auch aus der Auffassung der allgemeinen Staatenlehre hervor, die besagt, daß ein neuer Staat auf einem Staatsgebiet nur entstehen kann, wenn der vorangegangene erloschen ist. Was hier aber durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Jahre 2004 überarbeitet und bis dato nicht aufgehoben oder geändert wurde, in keinster Weise bestätigt wird. Im Gegenteil wird klar darauf hingewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist. Weiter führt das Bundesverfassungsgericht im selben Urteil aus: StrA IStGH 02/07 49 „Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), …“. Es ist also klar festgehalten, daß die BRD ihre Hoheitsgewalt juristisch auf das Hoheitsgebiet des GG für die BRD beschränkt. Dieses Hoheitsgebiet wurde bewiesener Maßen (obig aufgeführte Strafanträge) am 17.07.1990 mit dem Vorbehaltsrecht der Besatzungsmächte aufgehoben. Die Angestellten der BRD, Frau Merkel und Herr Westerwelle (Schriftverkehr Anhang 2), vermeinen nunmehr auf Anfrage, auf was sie ihre Hoheitsgewalt stellen, hier Frau Merkel „Nun ist der Sachverhalt etwas kompliziert, ich weiß nicht, ob Sie mir folgen können. Bereits 1989 waren sich wichtige Männer einig, wie verfahren werden sollte. Die Ideen und Wünsche wurden recht rasch umgesetzt. Ich denke - und das sage ich deutlich - zum Wohle aller Bürger.“ Und Herr Westerwelle: „Dieser Prozeß hat inzwischen mit dem sog. „Zwei-Plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 (BGBl. 1990 II 1318) und der darauf folgenden Wiederherstellung der deutschen Einheit seinen Abschluß gefunden. Der sog. „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ trägt den offiziellen Titel „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“. Vertragspartner des Zwei-Plus-Vier Vertrages waren die beiden deutschen Staaten und die vier ehemaligen Hauptsiegermächte. Dieser Vertrag hat die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit geregelt und gleichzeitig die noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte beendet sowie alle noch bestehenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst. In Artikel 7 Abs. 2 des Zwei-Plus-VierVertrags heißt es abschließend: „Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“ Frau Merkel vermeint also klar und deutlich, daß“ wichtige Männer“ übereingekommen wären und nicht im geringsten das Deutsche Volk darüber bestimmt hat und aus dem Hause Westerwelle wird der „2+4 Vertrag“ als Abschluß der Friedensregelung betrachtet. Daß dem nicht so ist, wurde wiederum in den oben genannten Strafanträgen bewiesen. Und schenkt man aber der deutschsprachigen russischen Presse „Ria Novosti“, die immerhin auf der Startseite der Botschaft der Russischen Föderation verlinkt ist, Glauben, so ist der „2+4 Vertrag „ in keiner Weise ein juristischer Friedensvertrag. Mit der Pressemitteilung [02] vom 04.10.2010 wurde der leitende Mitarbeiter Alexej Feneko eines Instituts der Petersburger Universität folgendermaßen zitiert: „Erstens ist der Zwei-Plus-VierVertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag.“ StrA IStGH 02/07 50 Damit ist eigentlich bereits die Aussage des Amtes Westerwelle widerlegt, wobei es außerdem sehr fraglich wäre, ob die BRD, wenn sie nun wirklich als Staat bestehen würde, eine volle Souveränität hätte. Dagegen spricht Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin, Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1274 25. September 1990 insbesondere Artikel 1 und Artikel 2 Im Artikel 1 wird unter dem Begriff „Alliierte Behörde“ als erstes der Kontrollrat genannt. Der Kontrollrat, der alle vier Besatzungsmächte umfaßt, wurde zwar am 20.März 1948 durch das Verlassen der Sitzung durch Marschall Schukow handlungsunfähig, ist aber bis dato nicht aufgelöst. (Beweisführung darüber in oben genannten Strafanträgen). Und im Artikel 2 sind die Rechte und Pflichten der Alliierten Behörden weiterhin festgeschrieben. Sollte der „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ am 15. März 1991 durch die Ratifizierung der Sowjetunion wirklich in Kraft getreten sein, so wäre er mit der Regelung in Bezug auf Berlin vorher schon aufgehoben, aber spätestens 1994, mit der wiederholten Einsetzung der Regelung in Bezug auf Berlin in das Bundesgesetzblatt II 1994 S. 40-45. Außerdem sprechen hier ganz klar folgende Vorschriften des GG dagegen: Art. 79; 120; 125; 130; 135a und 139. Somit ist davon auszugehen, daß durch Aufhebung des Artikels 23 alte Fassung (Geltungsbereich) des GG für die BRD der Rechtsstand vor der Geltung, also der 23.05.1949 eingetreten ist. Diese Tatsache wird verdeutlicht durch die Proklamation Nr. 7 der Amerikanischen Militärregierung vom 09.02.1948 (Regierungsblatt der Militärregierung für Württemberg-Baden 1948 S. 72) mit dem darauf aufbauenden Gesetz Nr. 25 vom 01.09.1949 derselben Stelle (RegBl. Militärreg. Württ.Baden S. 195). Und dadurch sind nach wie vor die Alliierten Kontrollvorschriften in den drei westlichen Besatzungszonen zu beachten, die zu diesem Zeitpunkt galten. In der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (durch die volle Rechtsnachfolge nunmehr die Besatzungszone der Russischen Föderation) wurde durch die Aufhebung des Gesetzes vom 23.07.1952 (laut Ländereinführungsgesetz) der Rechtsstand vom 23.07.1952 wieder hergestellt. Also der Rechtsstand mit der Geltung der Verfassung der DDR vom 07.10.1949. Zusätzlich gelten dadurch in allen vier Besatzungszonen die Länderverfassungen, die in den Jahren 1946 und 1947 erlassen wurden. Daraus ist letztendlich zu schließen, daß eine öffentlich rechtliche Verwaltung nach den Vorschriften des GG für die BRD keinen juristischen Hintergrund mehr hat und alle Ämter und Gerichte der BRD nur noch de facto und nicht juristisch wirksam, somit völkerrechtswidrig sind. Wird in diesem Schriftsatz, also z. B. ein BRD-Außenamt genannt, ist hier das Fehlen der öffentlich rechtlichen Berechtigung nach wie vor unterstellt. Weiterhin wird bei der Bezeichnung eines Gerichts, so z. B. das Bundesverfassungsgericht genannt, wird darauf hingewiesen, daß die Deutschen Gerichte nach den Vorschriften des Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 20.10.1945 zu führen sind und nicht nach dem GG für die BRD und somit laut der Proklamation 3 des Kontrollrats vom 20.10.1945 Ausnahmegerichte sind und damit verboten. In der Besatzungszone der Russischen Föderation (DDR) ist darauf hinzuweisen, daß die Gerichte und Verwaltungen nach der Vorschrift der Verfassung der DDR vom 07.10.1949 gesetzlich gestellt sein müßten, und Verwaltungen sowie Gerichte der BRD ebenfalls keine öffentlich rechtliche Berechtigung haben. StrA IStGH 02/07 51 Somit tritt der Fall des Artikel 17 Abs. 1b Statut ISTGH ein. Erstens ist die BRD unwillig die öffentlich rechtliche Verwaltung an Körperschaften abzugeben und zweitens ist der Staat Deutschland (Deutsches Reich) aufgrund fehlender Rechtsfähigkeit unfähig die öffentlich rechtliche Verwaltung zu tätigen. Somit ist der ISTGH vor allem durch die Besatzungsmächte aufzufordern sich gegen die groben Rechtverstöße in Deutschland zu wenden. Daß die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier alliierten Besatzungsmächte nach wie vor in Kraft sind, wird letztendlich durch die Aussage des Regierungsamtsrats Herrn Rudolph vom Verfassungsgerichtshof Berlin bewiesen. Aussage: Aktz.: VerfGH TgbNr. 1-6/05 wird begründet festgestellt, daß ... „eine schriftliche Zustimmung durch die Alliierten Befreier des deutschen Volkes vorzulegen bzw. einzuholen, die Zulässigkeit zur Erhebung von Gerichtskosten zu klären, Rechtsverordnungen, Gesetze und Befehle für Berlin und Deutschland als Ganzes und den Deutschlandvertrag für nichtig zu erklären, liegt außerhalb der gesetzlichen Befugnis des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin“. Der Nachweis, daß die Herren und Damen Angestellten der BRD und die Herren und Damen der DDR diese Sachlage 1990 im vollem Bewußtsein hatten, geht aus der Protokollerklärung [03] des Einigungsvertrages hervor: „Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegungen des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der nochausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.“ Der bisherige Vortrag diente dazu die Ungesetzlichkeit der Handlungen der Frau Merkel und der Herren Rösler, Bahr und Klusen darzustellen, die sie als Angestellter der BRD für diese Organisation in deren Führung unternehmen. Geht man von den Vorschriften der gültigen Deutschen Gesetzgebung aus, die die vier Alliierten Mächte bereinigt haben, so ist die Handlung der Herren eine ganz ordinäre Bildung einer bewaffneten Bande. Da aber die Organisation zumindest formell international anerkannt ist, erschwert sich die Sachlage. Es kann hier also heilend nicht national eingegriffen werden, sondern muß international von den Mächten, die weiterhin die Rechte und Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet Deutschlands ausüben, getätigt werden. Jetzt ist eine Amtsanmaßung aber kein Völkermord. Der Vorwurf des Völkermords erhebt sich aus weiteren Handlungen der Herren, die in diesen angemaßten Stellungen, die sie ausüben und als öffentlich rechtlich dargestellt werden, tätigen. Herr Rösler wurde mit einem Offenen Brief vom 26.04.2011 (Anhang 3) aufgefordert klärende Stellung zu grundlegenden Fragen zu nehmen. Es wurde Stellungnahme zu den Problemen Amalgamvergiftung, Krebserkrankung, zu dem geplanten Verbot von Heilkräutern und der immensen Kosten der Krankenkassen gefordert. Die Amalgamvergiftung, hauptsächlich resultierend aus dem darin enthaltenen Quecksilber, ist grundlegend verantwortlich für viele weitere Krankheiten, die den menschlichen Körper schwächen und zerstören, wie z. B. Kopfschmerzen, Müdigkeit, Reizbarkeit, Tinnitus oder Schlaflosigkeit, Alzheimer, Multiple Sklerose, Lateralsklerose, Parkinson, chronische Kopfschmerzen, Migräne, die sich letztendlich in dem Überbegriff Minamatakrankheit, zusammenfassen lassen. StrA IStGH 02/07 52 Jede einzelne dieser aufgeführten Krankheiten, hier sind nicht alle aufgeführt, sind allein schon peinigend. Da bei starker Vergiftung aber die Krankheiten in Verbindung auftreten und sich dann als Minamatakrankheit bezeichnet werden, können Sie bis zum Tod führen. Zum Tod durch eine übermäßige psychische Belastung auch durch Selbsttötung (Suizid) . Durch die BRD, die durch den Gesundheitsminister leitend vertreten wird, deren sogenannte gesetzliche Krankenkassen und die angeschlossene Schulmedizin wird aber grundsätzlich die Benutzung von Amalgam weiter empfohlen, die Entfernung kostenmäßig nicht übernommen und noch schlimmer, weiter verwendet. Wie aber erklärt sich die Vorschrift, die die deutschen Zahnärzte einhalten müssen, die vorschreibt, daß z. B. Nebelsauger, Mundsauger, Wasserspraykühlung und langsambohrende Hartmetallbohrer zur Amalgamentfernung eingesetzt werden müssen. Wie erklärt sich, daß das ausgebrochene Amalgam, man stelle sich die geringen Mengen vor, besonders entsorgt werden müssen. Und wie erklärt sich, daß in Schweden im Jahre 2009 [04], aber auch im Jahr 2008 in Norwegen die Verwendung von Amalgam verboten wurde. Gehört Schweden nicht zur Europäischen Union? In der elektronischen Antwort vom 27.04.2011, die aus dem Hause Rösler kam, wird klar festgestellt, daß in Deutschland weiter an der Amalgamverwendung festgehalten wird und dies auch durch die Europäische Union so empfohlen wird. Allein daraus läßt sich schließen, daß gegen die Gesundheit des Deutschen Volkes vorsätzlich vorgegangen wird. In dieser Antwort wurde lediglich auf die Problematik Amalgam eingegangen und alle anderen angesprochenen Problematiken wurden in vollem Maße mißachtet. Um die Problematik der Quecksilbervergiftung durch Amalgam den Herren tiefgründiger vorzutragen, wurde ein Verweis [05] auf die Vorträge des Herrn Dr. Klinghardt und des Herrn Dr. Mutter mitgesendet. Es ist zu vermuten, daß die Ausführungen der beiden Wissenschafter Dr. Klinghardt und Dr. Mutter, dem Hause Rösler durchaus bekannt sind und zu einer ablehnenden Haltung, Antworten vorprogrammiert sind, weswegen die Antwort aus dem Hause Rösler auch elektronisch bereits am folgenden Tag einging. Um aber dieser Antwort einen Schein des Besonderen zu geben, wurde folgendes angemerkt: „Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Weiterleitung oder Kopieren, auch auszugsweise, darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Absenders erfolgen.“ Letztendlich ist diese Antwort nichts weiter als ein frecher Versuch der aus dem Hochmut des Hauses Rösler folgt und den Wahn verdeutlicht, in dem die Angestellten der BRD verfangen sind, anzunehmen, daß die Menschen nur dummer Pöbel sind. Eine Rückantwort (Anhang 3) vom 01.05.2011 blieb vom Haus Rösler bis dato unbeantwortet. Da Herrn Rösler im Offenen Brief eine Frist von zwei Monaten für eine Stellungnahme, die bis dato ausblieb, gegeben wurde, ist der Strafantrag die Folge darauf. Die oben ebenfalls aufgeführte Problematik der Krebserkrankung und deren falschen Behandlung durch die Schulmedizin, die jährlich in Deutschland bis zum 200000 Todesopfer fordert, wurde ausführlich unterlegt [06 ] Hier ist nunmehr weiterhin auf den Vortrag des Herrn Dr. Lanka zu verweisen [ 07], in dem auch auf das Problem der Kosten eingegangen wird. Die Verhinderung der offenen Diktatur, die Herr Dr. Lanka anstrebt, wie es im Video vorgetragen wird, ist in Deutschland leider nicht mehr möglich, da sie durch die BRD seit inzwischen mehr als 20 Jahren ausgeführt wird. Es wird auch das Problem der Kostenexplosion im deutschen Gesundheitswesen angesprochen, die letztendlich auf der Tatsache des Anspruchs auf den Maximalprofit der Pharmalobby beruht. Hier hat Herr Rösler mit großen Sprüchen durch die Medien Anfang März 2010 ankündigen lassen, daß er das Preisdiktat der Pharmaindustrie brechen würde. Mit den verschiedensten Maßnahmen StrA IStGH 02/07 53 von Verhandlungen bis hin zu Rabatten [ 08 ] werde eine Verminderung von Medikamentenkosten angestrebt. Medikamentenkosten, die im europäischen Vergleich an der absoluten Spitze liegen. In Deutschland liegen diese Kosten ca. 20 % höher [09] als in anderen westlichen Nationen. Besonders das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist daran interessiert kostengünstige und vor allem wirksame Medikamente für die deutschen Patienten durchzusetzen. Was ist aber wirksam und kostengünstig daran, wenn Medikamente erforscht werden, die den eigentlichen Heilungsablauf, der der sog. Krebs ja ist (nach Dr. Hamer und der Neuen Medizin) nur unterdrückt, die Heilung gestoppt, der ganze Heilungsablauf gestört wird und eine Heilung nicht im geringsten eintreten kann, und dies alles dazu führt, daß für die sog. Chemotherapie Wahnsinnskosten entstehen und weil die Chemotherapie nicht ausheilt, danach eine radioaktive Bestrahlung eingesetzt wird, die nochmals unerhörte Kosten verursacht, und danach nach einer kurzen Erholung der Patient letztendlich verstirbt. Also alles insgesamt eine profitmaximierte Tötung des Menschen durchgeführt wird, die der Mensch unter Qualen erleidet. Auschwitz läßt grüßen! Anstatt die Methoden der Neuen Medizin des Herrn Dr. Hamer grundsätzlich ins Gesundheitswesen einzuführen, die unsäglichen Mengen an finanziellen Mitteln, die gespart werden, zumindest zum Teil, in erweitertes Personal zu investieren, somit eine Entlastung des total überlasteten Krankenhauspersonals geschaffen wird, und damit eine menschlichere Versorgung der Patienten erreicht werden kann, werden Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen aus der Öffentlichen Hand (die wie oben bewiesen ja nur noch vermeintlich öffentlich rechtlich ist) in Privathand überführt, und so zweckdienlicher dem Maximalprofit unterworfen. Hier ist zu erkennen, daß mit dem ständigen Wechseln der Einrichtungen von verschiedenen privaten Betreibern, eventuelle Haftungsansprüche wegen Fehlbehandlungen, ausgewichen wird. Fehlbehandlungen, die aus Anwendungen falscher Heilverfahren, überlastetem Personal und ungenügendem Service entstehen. Die vermeintliche Erledigung der oben genannten Ankündigung des Herrn Rösler, evt. schon im März 2010, ist bis dato ausgeblieben. Die Situation treibt merkwürdige Blüten, so wird im November 2010 von der Berliner Zeitung [10] mitgeteilt, daß es in Deutschland immer mehr kleine Firmen gibt, die Medikamente aus dem Ausland importieren, somit die überhöhten Preise in Deutschland unterlaufen können, den großen Pharmakonzernen Profite abspenstig machen und dadurch in den Fokus dieser kommen und den eigentlich legalen Handel, der ja immerhin die Preise deutlich mindert, ungeheuer erschwert bekommen. Und jetzt kommen wieder die Medien ins Spiel, wenn man zufälligerweise eine Nachricht hört, die man danach aber nicht im geringsten in deutschen Raum zu finden ist (Aktennotiz zu dieser Meldung: 15.07.2011, 15.30 Uhr Radio Arabella München – OLG München spricht Urteil zugunsten eines Apothekers, der Medikamente (Chemo) preiswert im Ausland erworben hatte und wegen Betruges von der Pharmaindustrie angezeigt wurde. Sender spricht davon, daß Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird und es zur Entscheidung an den Bundesgerichtshof gebracht wird). Es ist abzuwarten, wann und wie am Bundesgerichtshof darüber geurteilt wird, es hat auf jeden Fall der Nachrichtenfilter der Pharmaindustrie hervorragend gewirkt um nicht der bestehenden Opposition Unterstützung mit diesem Gerichtsurteil zu bringen. Es ist zu erkennen, daß seit Jahrzehnten die deutsche Schulmedizin mit beispielloser Macht verfälscht wird, was von der Lehre über die Forschung bis zur Ausführung immer weiter perfektioniert wird. Heilpraktikern und Medizinern, die zum wirklichen Wohl der Patienten arbeiten, werden verteufelt, bedrängt, bekämpft bis hin zur Austreibung und Freiheitsberaubung. In schlimmen Fällen kommt es durch die psychische Überbelastung sogar zur Selbsttötung. StrA IStGH 02/07 54 Selbsttötung ein weiteres großes Problem in Deutschland mit ca. 9000 Fällen im Jahr. Durch die psychische Belastungen entstanden aus starken Krankheiten z. B. in Verbindung mit einem wirtschaftlichen Niedergang. Und hier kommt die Verbindung zur jetzigen Tätigkeit des Herrn Rösler, der das Ressort Gesundheit inzwischen abgegeben hat, aber keinesfalls aus der Einsicht das Falsche zu tun, sondern zu wechseln in das lukrativere Ressort Wirtschaft, und auch hier als ein Minister der BRDRegierung. Das Ressort Gesundheit hat inzwischen Herr Bahr als Minister übernommen, der vorher als Staatssekretär im selben Ressort tätig war. Herrn Bahr wurden gleich nach Übernahme seines neuen Amtes schwierigste Aufgaben zu Teil. Die schwierigste Aufgabe, den Menschen weiter gesundheitliche Schädigung zuzufügen, in dem man ihnen gesundes Gemüse, wie Salat, Tomaten, Gurken und Sprossen vermieste, und dazu gesundheitliche Schädigungen durch ein Institut und die unsäglichen Medien beschwor, die vom Grund auf eigentlich eine Verlogenheit der Verbreiter war. Der EHEC-Keim, der Todesfälle hervorbrachte, wurde übermäßig als bedrohend in Deutschland propagiert und es kam zum Abbruch vom Verzehr des oben genannten Gemüses. Dieser Abbruch ging soweit, daß in großen Märkten teilweise keine Gurken und Tomaten mehr angeboten wurden und wiederum noch schlimmer, den Gemüsebauern der Absatz völlig wegbrach, die Einnahmen ausblieben und sie zu allem Gram ihre gesunden Waren schreddern mußten. Schaut man sich die 27 Todesfälle an, die innerhalb eines Monats wegen des EHEC-Keimes beklagt wurden, jeder unnatürliche Todesfall ist eine besonders schwere Schmach, ist bei der gesamten Medienschlacht um diese Fälle, die besonders hinterhältige Art und Weise mit dem Umgang dessen zu erkennen, wenn man unbeeindruckt von diesem ganzen Schauspiel wahrnimmt, daß in dem selben Zeitraum , also in einem Monat, in Deutschland 750 Menschen durch Selbsttötung und 15000 weitere Menschen durch Krebs ihr Leben verlieren. Ende Juni 2011 wurde die Absurdigkeit der händeringenden Suche nach der Ursache des EHECKeimes auf eine weitere Spitze getrieben. So wurde vermeldet, daß jetzt herausgefunden wurde, daß dieser unsägliche Keim Bockhornkleesamen aus Ägypten angehaftet hätte, der aus Ägypten importiert wurde. Es wird also die komplette Verantwortung aus dem Bereich der BRD für die ganze Sache abgestreift und in ein nicht erreichbares Ausland verlagert, das sich zu diesem Zeitpunkt nicht gebührend wehren kann. Herrn Bahr kam es hier zur Rückendeckung durch das Robert Koch Instituts (RKI). Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und eine zentrale Überwachungs- und Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die direkt dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt ist. Wie arbeitet aber das RKI im Falle des EHEC? Schaut man in das Weltweite Netz unter dieser Adresse [11], dann wird man erkennen, daß es einen Schwall geschwollener Worte gespickt mit altgriechischen und lateinischen Ausdrücken, die der normale Mensch nicht verstehen kann, über die ganze Sache äußert. Liest man dagegen den Artikel des Herrn Dr. Lanka [12] wird man verstehen was gemeint ist. Man bekommt zumindest einen Anfangsverdacht, daß man letztendlich hinters Licht geführt wird, wie von der alten römisch-katholischen Kirche, die in ihrer Inquisitionshysterie nicht nur große Wissenschaftler, sondern auch Menschen in ihren Bann gezogen haben, die die Naturheilmedizin zum Wohle der Menschen anwendeten. Im Artikel von Herrn Lanka wird auch das Problem Impfung und Virus, wie z. B. das AIDS-Virus, angesprochen und deren nicht bewiesene Existenz, die seit Urzeiten und vor allem vom Namensgeber des o. g. Instituts nicht nachgewiesen wurde. StrA IStGH 02/07 55 Impfungen, die immer wieder in Verruf geraten sind und zuletzt während der Schweinegrippe vom Großteil des Deutschen Volkes abgelehnt wurde und die Schulmedizin auf den vom Steuerzahler bereits bezahlten Impfdosen sitzengeblieben ist, die ebenfalls zur Verteuerung des Gesundheitswesens beigetragen haben, sind auch vom RKI nie richtig untersucht oder wissenschaftlich wahrheitsgemäß bearbeitet worden. Schaut man sich den Inhalt dieser Adresse [13] an und informiert sich über Sinn oder Unsinn von Impfungen wird man unschwer erkennen, daß das RKI wahrhaftig eine Institution der Bundesrepublik Deutschland ist und dieser dient, ihr unsägliches Werk zu vollführen. Schaut man sich dazu noch das Institut zu Zeiten des Nationalsozialismus genauer an, kommt man zu der Erfahrung, daß Mitarbeiter dieses Instituts während dieser Zeit, ihre unsäglichen Versuche an Menschen unter anderem im KZ getätigt haben. Über die Aufarbeitung dieser Zeit durch das RKI kann man sich hier informieren [14]. Was aber ist heute anders. Versetzt man sich in den ganz normalen Menschen, der in Deutschland versucht ist eine Familie zu gründen und deren Lebensgrundlage zu erarbeiten, kann man erkennen, daß dieser nicht im geringsten in der Lage ist sich tiefgründig über Krankheiten, deren Ursache und Entstehung, zu informieren und so auf die Informationen aus dem RKI vertrauen muß. Wenn aber ein Direktor des RKI, Herr Prof. Kurth, der im Jahr 2007 aus dem Institut ausschied, auf den Kopf zugesagt bekommt, daß er sich des Völkermordes schuldig macht und dieses auch noch bewiesen wird, sich vor BRD-Gerichten wegen dieses Vorwurfs verteidigt und versucht diesen Vorwurf als Angriff auf seine Person darzustellen, wäre es in einem Rechtsstaat, richtig, wenn das möglich ist. Wenn aber das Gericht diesen Vorwurf versucht zu ignorieren und im Gegenteil den als Beleidigung bezeichneten Vorwurf in üble Nachrede verwandelt ohne die Sachlage grundhaft zu klären und deswegen den Vorwurf mit einer harten Geldstrafe [15] belegt, ist es klar, wessen Gericht es ist. Wie man unschwer aus der Quelle erfahren konnte, ging es in diesem Streitfall um den Nachweis des Virus, der die Krankheit AIDS angeblich verursacht. Und ein Virus in keinem Fall bisher je nachgewiesen wurde, was man aus den vorher angegebenen Quellen erfahren konnte. Wozu dient diese Arbeit der Gerichte? Etwa demselben Zweck wie es in dem Buch [16] „Ein medizinischer Insider packt aus“ von Peter Yoda auf Seite 126 berichtet wird ….Es gibt hierfür nur ein Instrument, und das heißt Angst. ……Wenn Sie es erreichen, bei einem Menschen oder noch besser, bei einer großen Gruppe von Menschen Angst zu erzeugen, dann machen diese Menschen alles was Sie wollen…. …..unsere Aufgabe ist, Angst zu erzeugen. Angst vor Kriegen, Angst vor Krankheiten, Angst vor Religionen, Angst vor anderen Staaten usw. …… Die Ärzte-Zeitung berichtete im Jahr 2008, daß während der 18. Welt Aids-Konferenz IN Wien der UNAIDS vorgetragen wurde, daß es bis dahin weltweit 25 Millionen AIDS-Tote [17] gab und allein im Jahr 2008 2,7 Millionen. Da sind die 550 AIDS-Toten im Jahr 2009 allein in Deutschland ein sehr geringer Prozentsatz. Wenn man aber davon ausgeht, daß diese Toten hätten nicht sein brauchen, wenn man sie nur richtig behandelt hätte und dieses letztendlich aus dem Vorsatz heraus Maximalprofit weltweit für die Pharmaindustrie zu erzielen, ist es eine völlig unverständliche und nicht zu rechtfertigende Tat. Und wie die Pharmaindustrie entstand und durch wen sie repräsentiert wird, kann man ebenfalls bei Herrn Dr. Lanka erfahren [13]. § 6 (1) 3. des Völkerstrafgesetzbuches sagt aus: „3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,“ StrA IStGH 02/07 56 Und hier wird ganz klar die Gruppe des Deutschen Volkes unter diese Lebensbedingungen gestellt, unter der immerhin 550 Menschen wegen AIDS körperlich zerstört wurden. Es kann aber nicht darüber hinweggesehen werden, daß es neben dem Deutschen Volk noch viele andere und größere Völker gibt, denen es ebenso ergeht. Da Herr Prof. Kurth als Direktor des RKI und damit Chef der obersten Gesundheitsbehörde letztendlich auch für alle anderen Todesfälle, die durch Krebs und die vielen anderen unnatürlichen Todesarten, die durchaus vermeidbar gewesen wären, verantwortlich ist, wäre ein ordentliches Gericht nicht umhin gekommen diese Taten abzuhandeln. Ein ordentliches Gericht hätte also in keinem Fall Herrn Dr. Lanka wegen übler Nachrede in diesem Fall verurteilen dürfen. Wie oben bereits vorgetragen, daß „Heilpraktikern und Medizinern, die zum wirklichen Wohl der Patienten arbeiten, werden verteufelt, bedrängt, bekämpft bis hin zur Austreibung (allein der Fall Dr. Hamer ist dafür kennzeichnend) und Freiheitsberaubung.“, dürfte hier klar sein, daß genau dies zum Schutz des Herrn Prof. Kurth von dem BRD-Gericht getätigt wurde. Wie reagierte Frau Merkel aber auf einen Strafantrag (Anhang 2.1 Haus Merkel) gegen Sie, der ihr zur Kenntnisnahme zugesendet wurde. Sie ließ verlauten: „Dass es Randgruppen gibt, deren Ansprüchen man nicht gerecht werden kann, damit muss man leben. „ Wer aber sind diese Randgruppen und wer ist Frau Merkel? „Randgruppen“ sind diejenigen Menschen, die ehrlich und aufrichtig gegen die Untaten, die das Personal der BRD vollführt, auftreten, und Frau Merkel ist in ihrer Tätigkeit als Kanzlerin der BRD die oberste Vorgesetzte des Personals der BRD. Das Personal der BRD, das von Grund auf, auf Menschen aufgebaut wurde, die den Hitlerfaschismus bereits treu gedient haben, sieht man Herrn Hans Globke (Büroleiter von Kanzler Adenauer), Herrn Reinhard Gehlen (1. Präsident des Bundesnachrichtendienstes) und Hans Meier Welcker (1. Amtschef des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes) an, so ist der Geist, der der BRD zugrunde liegt, klar zu erkennen. Und genau dieser Geist wird wie in den zwei oben angeführten Strafanträgen gegen Frau Merkel u. a. klar nachgewiesen. Dieser Geist setzt sich auch in den sog. Gesetzlichen Krankenkassen weiter fort. Eine der ältesten Deutschen Krankenkassen, die Technikerkrankenkasse (TK), die noch im 19. Jahrhundert gegründet wurde, verwehrt den Menschen heute, die durch sie versichert werden wollen, den wirklichen Schutz ihrer Gesundheit. In einem Fall wurde einem Menschen verwehrt einen nach gesetzlichen Vorschriften ausgefertigten Vertrag mit der TK abzuschließen. (Schriftwechsel im Anhang 4). Diesem Menschen wurden Betragszahlungen bis weit vor dem eigentlichen Vertragsabschluß auferlegt, es wurden ihm nicht im geringsten Aufklärung über die zu beziehenden Leistungen gegeben, ein Vertragsabschluß auf der Grundlage des BGB kam überhaupt nicht in Frage und der Nachweis auf welche Gesetze sich diese Krankenkasse sich beziehen würde, wurde verwehrt und im arroganten Maß wurde der Antragsteller abgekanzelt und die Sache für gegeben erklärt. In dem man darauf hinwies: “Bitte haben Sie Verständnis, daß wir aufgrund der eng gefaßten Richtlinien nicht anders entscheiden können.“ Somit wich man dem klaren Verlangen des Antragstellers aus, diese Richtlinien zu benennen und vor allem ihre juristische Geltung nachzuweisen. Diese Handlungsweise kann man mit der, die den Bären im Zwinger fette Brocken zu warfen und den Häftlingen, die dabei standen und trockene Brotkrumen hinwarf, gleichstellen. Also nach dem Verfahren: Friß oder Stirb! Und wie vorher bereits dargestellt ist das Sterben nur mit finanziellem Gewinn verbunden. StrA IStGH 02/07 57 Wenn man aber aus der Mitteilung des Hauses Rösler erfährt, daß die Verwendung von Amalgam, dessen schädliche Wirkung für den Körper nachgewiesen, durch diese Krankenkasse weiter fortgeführt wird, eine Amalgamentfernung finanziell nicht getragen wird, und vor Begleichung der ungesetzlichen Forderungen vor dem Vertragsbeginn nur eine Notbehandlung durchgeführt wird, kann man den Begriff Krankenkasse im wortwörtlichen Maß begreifen. So ist diese Kasse nicht der Gesundheit der Menschen, sondern der Erhaltung der Krankheit dieser verpflichtet. Und in diesem Zusammenhang der höchstmöglichen Kostenverursachung zur Erhaltung der Krankheit, aber auch der Vermeidung zur Erkennung dieser Handlungen. So wird u. a. in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Zeitarbeit im Jahr 2009 eine Studie [18] erarbeitet, in der klargestellt wird, daß Zeitarbeiter um 1/3 länger Krank sind, als ihre festangestellten Kollegen. Das resultiert aus der größeren psychischen und körperlichen Belastung. Es wird durch diese Studie der Regierung der BRD unter Frau Merkel aufgegeben, sich um diese Sachlage zu kümmern. Und was tat die Regierung der BRD? Sie öffnete am 1. Mai 2011 wohlgemerkt, dem Tag der Arbeit, den deutschen Arbeitsmarkt für europäische „Gastarbeiter“, die in ihren Ländern von Zeitarbeitsfirmen rekrutiert werden. [19] Da aber z. B. für polnische Leiharbeiter ein Stundenlohn von 7 € zu niedrig ist und sie diesen in ihrer Heimat auch verdienen, ist der deutsche Arbeitsmarkt für diese Menschen unattraktiv. Durch die Verhinderung der Festsetzung eines Mindestlohnes durch die BRD-Regierung kann aber in Deutschland für noch viel weniger gearbeitet werden. So ist es polnischen Leiharbeiterfirmen möglich auch aus Ländern, die nicht in der Europäischen Union sind, Menschen anzuheuern und sie dann ausgestattet mit polnischen Arbeitsverträgen an deutsche Firmen zu verleihen. Und dann fällt der Lohn auch unter drei Euro pro Stunde und es wird wieder attraktiv. Anzumerken ist hier noch, daß es in Deutschland selbst bei geringfügigen Arbeitsverhältnissen es nicht selten zu Stundenlöhnen unter vier Euro kommt. So ist es also möglich Zeitarbeiter aus dem Ausland in Deutschland zu erbärmlichen Bedingungen einzustellen und deren Krankheitsausfälle nicht durch deutsche Krankenkassen bezahlen zu lassen, denn wenn sie überhaupt , dann in ausländischen Kassen versichert sind, da sie von dort aus angestellt wurden. Man ersetzt also die öfters kranken Zeitarbeiter mit ihren ausländischen Kollegen und erhöht so den Druck auf die verbleibenden deutschen Kollegen. Es ist letztendlich eine verdeckte Versklavung der Menschen, die nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.Dezember 1948 lt. Artikel 4 verboten ist. Der Mensch wird durch die falsche Lehre, der die Schulmedizin zur Zeit unterworfen ist, in den Glauben gebracht, daß man ihn nach besten Wissen und Gewissen behandelt und ihn heilt, obwohl man eigentlich nur die Symptome der Beschwerden unterdrückt und es zu keiner Zeit letztendlich zu einer Heilung kommt, die Beschwerden immer wieder neu auftreten mit immer schärferen Mitteln, die den Körper immer stärker angreifen, weiterbehandelt Besonders kann man das in der Problematik der Antibiotika erkennen, die inzwischen im Trinkwasser und in Lebensmittel, die industriell hergestellt werden, fester Bestandteil sind. Bei vielen Menschen, die öfters mit diesen chemischen Präparaten behandelt werden, schlagen diese nicht mehr an. Bakterienstämme werden resistent und statt einer Heilung tritt Verschlimmerung durch die Nebenwirkungen ein. Das Naturheilmittel Kolliadales Silber, das ohne Nebenwirkungen besser wirkt, als die chemischen Antibiotika; darf nicht verwendet werden. Fragt man bei praktischen Ärzten oder in Apotheken danach, wird man nur erschrocken gefragt, ob man das evtl. einnehmen will und wird darauf hingewiesen, daß man es allerhöchstens äußerlich anwenden könne. Was ein anerkannter Heilpraktiker dazu sagt, der sich dazu noch auf promovierte Mediziner beruft, kann man aus dieser Quelle erfahren [20],nämlich daß Kolloidales Silber wegen seinem Ergebnis in der Heilbehandlung ohne jegliche Nebenwirkung, von der Schulmedizin in Auftrag verschwiegen, verleugnet und abgelehnt werden muß. StrA IStGH 02/07 58 Die Naturheilkunde jedoch und die damit verbundene Anwendung von Heilkräutern werden unterdrückt, nicht gelehrt und Heilkräuter werden der Arzneimittelverordnung unterstellt, somit dürfen nichtzugelassene Naturheiler diese nicht mehr an Patienten weitergeben oder evt. gar selbst Patienten damit behandeln. Festgeschrieben und von der BRD angewandt ist diese Ungeheuerlichkeit in der Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 [21] und [22]. Eine staatsrechtliche Würdigung des EU-Parlaments und überhaupt der gesamten EU-Organisation ist in diesem Rahmen nicht möglich und muß besonders abgehandelt werden. Die Belastung des Körpers durch Schwermetalle und anderen Giften ist bereits beim Amalgam angeführt. Amalgam und seine negativen Wirkungen unmittelbar auf den menschlichen Körper ist die eine Sache, eine weitere Sache ist die mittelbare Vergiftung der Menschen durch die ungeheuerliche Anwendung von Geo-Engineering und deren verschwiegene Auswirkungen auf den Menschen. Geo-Engineering vereinfacht Chemiestreifen genannt, wird angeblich zur Verhinderung der Klimaerwärmung ausgebracht. Ein besonderes Ausbringen wird durch die BRD geleugnet und in der Presse [23], [24] verächtlich dargestellt. Bereits im Strafantrag von 2007 wurde im ausführlichen Maß darauf eingegangen. Hier ist nochmals darauf zu verweisen, daß das Geo-Engineering durch die Vereinten Nationen geächtet und verboten ist. Dieses wird deutlich in der ENMOD Konvention: Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken, abgeschlossen in New York am 10. Dezember 1976. Und das in Nagoya im Oktober 2010 während der 10. zweijährlichen Tagung zur UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) durch den ministeriellen Teil mit 110 Mitgliedern das Verbot des Geo-Engineerings durchgesetzt wurde, ist in Deutschland in keinster Weise verlautbart worden, Dank der freien Mainstream-Medien. Jede Panne eines Autoherstellers wird übermäßig in den Medien behandelt. Das Erdbeben, mit dem damit verbundenen Kollaps von Kernkraftwerken, hat in Europa einen wahren Hurrikan in den Medien veranlaßt. Wenn es aber um Gentechnische Ressourcchen geht, ein bißchen leichter erklärt, kann man diesen schwierigen Begriff mit biologischer Vielfalt wiedergeben, so dürfte es klar sein, daß gerade in Deutschland die biologische Vielfalt der Natur in ungeheurem Maße gefährdet ist. Die Chemie am deutschen Himmel, die sich nach und nach auf der Erdoberfläche absetzt, dabei die Atemluft vergiftet und jeden Quadratmeter deutschen Bodens ungeheuer mit Schwermetallen und all den anderen Giftstoffen, die darin enthalten sind, belastet. Gerade der biologische Anbau, der in der westlichen Welt derzeit sehr lukrativ, zumindest umworben wird, kann somit überhaupt nicht mehr funktionieren. Die Atemwegreizungen, die krankhaften Reaktionen der Augen und vieles andere wird von den Medien auf ein natürliches Geschehen, den Pollenflug und somit als Heuschnupfen abgetan; es ist durchaus möglich; wenn Kinder in einer sterilen Umgebung die ersten beiden Jahre erleben, z. B. wenn sie im Ausland geboren werden; und dort mit dem hießigen üblichen Blütenstaub nicht in Berührung kommen, sie allergisch darauf reagieren. Aber nicht die große Allgemeinheit, die dann weil sie auf die chemische Belastung stark reagieren wiederum mit vielen Chemischen Präparaten von der Schulmedizin behandelt werden. Gerade die biologische Vielfalt wird auch in großem Maße durch die industrielle Landwirtschaft bedroht. Industrieelle Landwirtschaft mit ihren Monokulturen, gentechnisch veränderten Pflanzen, dazu notwendige Pestizide und Insektizide, die jegliches ungewollte Natürliche auslöschen, genveränderte in Massentierhaltung gehaltene Lebewesen, in deren Abfallprodukten (Gülle) chemische Präparate , z. B. Antibiotika, die gebraucht werden, um diese Lebewesen überhaupt am StrA IStGH 02/07 59 Leben zu erhalten, enthalten sind, und in konzentrierter Menge auf Flächen ausgebracht werden, die dieses Übermaß nicht abbauen können und somit vergiftet und für weiteren Kulturanbau jahrelang nicht mehr geeignet sind. Eine Abhandlung wie verantwortungsvolle Landwirte mit der mikrobiologischen Grundlage des Bodens umgehen, kann man in einer Mitteilung von Dipl.Ing.agr. Henning Knutzen ersehen (Anhang 5.1) Hier könnte man sagen, daß dies ja nicht das Problem des Gesundheitswesens ist, was aber im mittelbaren Maße jedoch voll zutrifft. Da heutzutage der EHEC-Keim in der tierischen Gülle vermutet wird. Die vorgebrachten Tatsachen und Vorwürfe könnten hier noch unendlich erweitert werden, sind aber hier in diesem Rahmen nicht erforderlich, da sich darum ein ordentliches Gericht und andere völkerrechtlich zuständige Stellen zu kümmern haben. Es ist also hier klar darzulegen, daß dieser Antrag dazu dient, die grundsätzlichen Ermittlungen zu beantragen, um den durchaus bewiesenen Völkermord gegen das Deutsche Volk zu stoppen. Gerade durch die geschichtliche Belastung des Deutschen Volkes, das vermeintlich willenlos, verblendeten Führern gefolgt war, und somit der Welt unbeschreiblichen Schaden zufügte, ist das Deutsche Volk verpflichtet sich gegen eine Wiederholung dieser Vorgänge zu wehren. Wie bereits oben angemerkt, ist eine staats- und völkerrechtliche Klärung der ganzen Ursachen, die letztendlich zu dem Unrecht im 20. Jahrhundert geführt haben, hier nicht möglich, sondern muß gesondert abgehandelt werden. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß weder das deutsche Volk noch irgendein anderes Volk letztendlich verantwortlich gemacht werden kann für diese ungeheure Pein, die die Weltbevölkerung erleiden mußte. Es ist von vielen Historikern u. a. Herrn Douglas Reed und Herrn Des Griffin bewiesen worden, daß die Völker der Welt gezielt geplant durch die finanzpolitisch Mächtigen aufeinander gehetzt wurden, um sich an der Zerstörung von Leben in unmenschlicher Weise zu bereichern. Hier spielen die o. g. Personen , Frau Merkel, Herr Rösler, Herr Bahr und Herr Klusen eine nicht unbedeutende Rolle, indem sie versuchen mit ihren Tun ihren verbrecherischen Handlungen einen vermeintlichen völkerrechtlichen Anschein zu geben, in dem sie in ihrem Hochmut den deutschen Volk eine öffentlich rechtliche Regierung vortäuschen, die in einem demokratischen Rahmen handeln. Die wiederholte Bezeichnung als Personal für diese Personen folgt daraus, da sie sich mit einem Personaldokument ausweisen, dem Ausweis der BRD „Personalausweis“ Bundesrepublik Deutschland. Sie sind also Angestellte, was Personal ins Deutsche übersetzt allgemein bekannt heißt, also nicht Bürger Deutschlands, wobei sie aber international unter der Bezeichnung Deutschland agieren. Sie setzen sich ohne weiter in einen persönlichen Konflikt zu kommen über Hinweise und Vorwürfe hinweg und lassen verlauten: „Dass es Randgruppen gibt, deren Ansprüchen man nicht gerecht werden kann, damit muss man leben. „ Selbstverständlich können diese Herren und Damen damit leben. Aber wie bitteschön ergeht es den Menschen, die in unnötigen Krebstod, AIDS-Tod und den ganzen anderen vermeidbaren Todesursachen erliegen? Wie geht es ihren Familienangehörigen und wie ihren Nachkommen, die von der Zeugung ab unter einer Schwermetallbelastung zu leiden haben? Die später durch den StrA IStGH 02/07 60 Brutkasten der Degeneration geschleust werden und lernen sich einen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, aber das Erlernen des Lebens verwehrt bekommen? Wie Herr Des Griffin den Ausdruck „Brutkasten der Degeneration“, erklärt kann man ab Seite 57 ff in seinem Buch „Wer regiert die Welt“ [25]: ersehen. Einen weiteren Auszug von S. 232 desselben Buches möchte ich hier unmittelbar einstellen: „Da die meisten Leute ins Kino gehen, um den nur allzuoft grimmigen Tatsachen des täglichen Lebens zu entfliehen, lassen sie ihren formbaren, nichts ahnenden Verstand weit offen stehen, so daß falsche und destruktive Ideen ohne ihr Wissen darin eingepflanzt werden können.“ Dieses Zitat verdeutlicht letztendlich die Formung des Verstandes und des Wissens des Menschen von der jüngsten Kindheit bis zum Ableben, da das Kino spätestens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach und nach durch das Fernsehen ersetzt wurde, ist es auch besonders den „öffentlich rechtlichen „ Sendeanstalten anzulasten, daß dieser Brutkasten ständig modernisiert und besser betrieben wird. Sogenannte Pisastudien sind also nicht dazu da den Stand des Wissens zu messen, um ihn zu verbessern, sondern um festzustellen, wo es besonders angebracht ist, gegen das Wissen zuarbeiten. Wenn man sieht, daß in ein und derselben Schule z. B. in den 6. Klassen verschiedene Lehrbücher für ein und dasselbe Unterrichtsfach benutzt werden, im Gymnasien in 3. Klassen Hausaufgabe darin bestehen, Grafiken mit Buntstiften nach vorgegebenen Mustern auszumalen, Schulbildungen in den verschiedenen Ländern der BRD nicht gegeneinander anerkannt und verglichen werden können, selbiges mit Studiengängen passiert, Wissen über wirklich helfende Medizin verleugnet, bekämpft und vernichtet wird, die Geschichte verfälscht dargestellt wird, und alles insgesamt durch die BRD durch eine Rechtsextremistenerklärung abgesegnet werden soll, die im Grunde genommen die Unterstellung des Einzelnen unter ein juristisch nichtigen GG für die BRD dienen soll, kann man erkennen, daß in keiner Weise eine Demokratie (Volksherrschaft) in Deutschland herrscht. Die Volksherrschaft, also die Herrschaft der Menschen einer Gemeinschaft, die sich auf einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) in einem festen Verbund (Staat) in einer Gesellschaft zusammenfindet, gibt sich in der Gemeinschaft eine verbindliche Satzung (Verfassung) die die Regeln für die Gesellschaft festschreibt. Diese Satzung ist von der Mehrheit der Angehörigen des Volkes, die nach vorgeschriebenen Regeln berechtigt sind, darüber zu bestimmen, unter dem Mehrheitsvorsatz festzulegen. In dieser Satzung wird durch die verfassende Gewalt (Volk) die verfaßte Gewalt (Regierung) festgelegt. Voltaire sagt, das Leben sei ein einziger Kampf. Der Mensch streite für die Freiheit, für Toleranz, für Vernunft, für Frieden, für das Glück des Menschen. Er hat das Ziel die Menschheit aufzuklären und das Aufklären nicht nur zu predigen, sondern auch wirklich zu tun. Das Menschsein des Menschen geht in der Gemeinschaft auf, die durch den Staat zusammengehalten wird. Somit ist die Freiheit gesichert, denn der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit. Die wahre Freiheit besteht in der Bindung aller Menschen an die Gesetze. Wie aber kann der staatliche Zwang Freiheit sein? In dem der allgemeine Wille der Volksherrschaft (Demokratie) zu Grunde liegt. Weil der Einzelne seinen eigenen Willen einem Staatsvertrag (Verfassung) unterwirft, unterwirft er sich seinem eigenen Willen. So kommt auch schon Rousseau zum Lehrsatz der Volksherrschaft. Im selben Augenblick erhält der Einzelne eine verstärkte Kraft um sich zu behaupten, um das was er hat zu bewahren. Der Mensch gehorcht also letztendlich den Zwängen, die er sich selbst auf erlegt, ist somit frei und lebt im Schutze der Rechtsstaatlichkeit. Rechtstaatlichkeit wiederum bedeutet die Einhaltung der Gesetze eines Staates und seit Hunderten von Jahren internationalen StrA IStGH 02/07 61 Vereinbarungen, die man heutzutage als Völkerrecht bezeichnet. Die Gesetze Deutschlands sind vorhanden, sie sind die des Deutschen Reichs, die durch die alliierten Besatzer nach 1945 bereinigt wurden, die der Besatzungsmächte und die internationalen Übereinkommen, also das Völkerrecht. Wie sieht die BRD diese Sachlage? Es ist kaum klarer zu erklären was die Bundeszentrale für politische Bildung sich unter Demokratie vorstellt. Zitat: „Bezeichnung für eine Herrschaftsform. Die wörtliche griechische Übersetzung Herrschaft des Volkes hilft wenig weiter, weil sich mittlerweile auch Diktaturen als wahre Demokratien bezeichnen. Deshalb müssen charakteristische Merkmale benannt werden, die nach unserem Verständnis eine demokratische Herrschaftsordnung kennzeichnen. Diese Merkmale findest du in: Freiheitliche demokratische Grundordnung. Unterschiedliche Erscheinungsformen der Demokratie sind weiter unten beschrieben.“ Aha, unterschiedliche Erscheinungsformen! Daher auch der Ausdruck, daß Demokratie Vielfalt wäre. Haben sie aber oben nicht klar dargestellt was Demokratie wörtlich bedeutet? Herrschaft des Volkes! Es gibt wahrscheinlich in jeder Lebensform verschiede Erscheinungsformen und den ein oder anderen kommen dann und wann Erscheinungen. Es gibt aber entweder die Herrschaft des Volkes oder es gibt sie nicht. Es gibt noch die Möglichkeit, daß das Volk verschieden erklärt wird. Es gab früher in Demokratien Freie und Unfreie und dem Volk gehörten nur die Freien an und die durften bestimmen und die anderen hatten sich zu schicken. Es könnte durchaus sein, daß hier unsere Unfreiheit gemeint ist da das Deutsche Volk bewiesener Maßen noch keinen Friedensvertrag hat. Was aber bedeutet dann Freiheitliche demokratische Grundordnung? Dieser Ausdruck wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt ausgeführt: „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ „BVerfGE 2, 1, 12“ Verfolgt man jetzt die Beweisführung der zwei oben genannten Strafanträge, verstößt die BRDRegierung dagegen im vollen Maße. Und wie äußert sich Frau Merkel in einer Grundsatzrede am 16.Juni 2005 auf dem Festakt zum 60. Jahrestag der Gründung der CDU in Berlin: „Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“ [26] Wen meint Frau Merkel in ihrer Rede mit „Wir“? In Ihrer Rede bezieht sie sich auf Deutschland. Deutschland ist aber nachgewesener Maßen nicht die BRD, denn mit dem juristischen Außerkrafttreten des GG für die BRD am 17.07.1990 ist auch die BRD als öffentlich rechtliche Verwaltung, wie sie im GG vorgeschrieben war, juristisch außer Kraft getreten. Die Menschen, die sich jetzt national und international als Regierung Deutschlands ausgeben, sind nichts weiter als eine faschistische Parteiendiktatur, die in grober Amtsanmaßung die Geschicke des Deutschen Volkes in die Irre leiten. Faschistisch bedeutet nichts weiter als das die Herren und StrA IStGH 02/07 62 Damen wider jegliche Rechtsstaatlichkeit diktatorisch auftreten, um eine ganzheitliche Macht über das Deutsche Volk und deren Entscheidungen zu bekommen und diese mit immer härteten Maßnahmen durchdrücken. Sie unterdrücken also den friedliebenden Freiheitswillen des Deutschen Volkes und bieten sich den finanzpolitischen Herrschern der Welt an, um ihr persönliches Schicksal auf eine Stufe des höchsten Gewinns gegenüber dem Gemeinnutz zu stellen. Sie stellen sich als Wolf im Schafspelz vor und mißbrauchen in diesem Sinne den wahren christlichen und jüdischen Glauben und versuchen die verschiedenen Glaubensrichtungen gegeneinander auszuspielen um den damit entstehenden Streit aufrecht zu erhalten und weiter anzupeitschen. Man kann sie also freiheitliche Demokraten nennen. Eher könnte man sie die Fütterer des Sohnes des Gargantua, König der Dipsoden, Pantagruel nennen, den Francois Rabelais Mitte des 16. Jahrhunderts schuf. So würde man einen Vergleich zwischen Pantaruel und den heutigen Plutokraten schaffen können. Antrag Die Vier Alliierten Mächte, die Russische Föderation, die Vereinigten Staaten von Amerika, das vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Republik Frankreich werden hiermit aufgefordert, lt. Artikel 1 Abs. 3 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte („(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten) um die weitere Vernichtung von Leben in Deutschland zu verhindern, den Strafantrag am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag rechtshängig zu machen. Sie werden weiterhin aufgefordert, bis zum Abschluß eines Friedensvertrag mit Deutschland (Deutsches Reich) sich laut Artikel 43 des Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (Haager Landkriegsordnung), vom 18.Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107), sich um Ordnung und Sicherheit zu sorgen um dem deutschen Volk die Möglichkeit aufrecht zu erhalten, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen. Die Volksrepublik China wird aufgefordert als Ständige Macht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Fortgang zur Klärung der völkerrechtwidrigen Lage in Deutschland nach besten Wissen und Gewissen zu beobachten und voranzutreiben. Die neun weiteren Mitglieder Gabunische Republik, Föderative Republik Brasilien, StrA IStGH 02/07 63 Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Nigeria, Libanesische Republik, Portugiesische Republik, Republik Indien, Republik Kolumbien Republik Südafrika im nichtständigen Sicherheitsrat werden aufgefordert den Antrag bis zur Rechtshängigkeit am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu begleiten, um das Völkerrecht zu Geltung zu bringen. Olaf Thomas Opelt Staatsrechtlicher Bürger der DDR Reichs- und Staatsangehöriger Mitglied im Bund Volk für Deutschland Verteiler: - Botschaft der Russischen Föderation - Botschaft der Französischen Republik - Botschaft des Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika - Botschaft der Volksrepublik China - Botschaft der Gabunischen Republik - Botschaft der Föderativen Republik Brasilien - Botschaft von Bosnien – Herzegowina - Botschaft der Bundesrepublik Nigeria - Botschaft der Libanesischen Republik - Botschaft der Portugiesischen Republik - Botschaft der Republik Indien - Botschaft der Republik Kolumbien - Botschaft der Republik Südafrika - Weitere Botschaften souveräner Staaten und Mitglieder der Vereinten Nationen in Berlin - Deutschlandverteiler StrA IStGH 02/07 64