S. 9 „Was ist ein Staat?“

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Art.55
Strafantrag
an den
Internationalen Strafgerichtshof
Den Haag
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und
Datum dieses Schreibens
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Unser Geschäftszeichen
StrA IStGH 02/07
Datum
10.10.2007
B e t r i f f t:
Es wird darauf hingewiesen, sollte sich in dem Schriftsatz auf das Grundgesetz und nachfolgende Gesetze bezogen werden,
so ist dies kein Anerkenntnis dieser, sondern ein Hinweis darauf, wie bei Geltung jener zu verfahren wäre.
Auf der Grundlage
des Statut des
Internationalen Strafgerichtshof
vom 17. Juli 1998
insbesondere der Artikel 7 & 14/1
in Verbindung mit der
Verfassung der DDR
vom 07.10.1949
insbesondere der
Artikel 3; 5; 6; 134 & 144
sowie der
Verfassung des Land Sachsen
vom 28.02.1947
insbesondere der
Artikel 2, 62 Abs.1, 65 Abs.1 und 68
StrA IStGH 02/07
1
wird
Strafantrag
wegen
Verdacht auf Verstoß gegen das Kontrollratgesetz Nr.10 vom 20.12.1945
Artikel II Absatz 1
gestellt
gegen
Frau Angela Merkel hier als Dienstvorgesetzte der Angestellten der BRD
gegen
Herrn Wolfgang Schäuble vermeintlicher Innenminister der BRD
gegen
Herrn Frank-Walter Steinmeier vermeintlicher Außenminister der BRD
gegen
Frau Brigitte Zypries vermeintliche Justizministerin der BRD
gegen
Herrn Franz Josef Jung vermeintlicher Verteidigungsminister der BRD
gegen
Herrn Wolfgang Tiefensee vermeintlicher Verkehrsminister der BRD
Auf Grund der völkerrechtswidrigen Darstellung der BRD, die am 17.07.1990 durch
Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetz für die BRD als verwaltungsrechtliches
Gefüge rechtsunfähig wurde, als das Vereinigte Deutschland laut Einigungsvertrag, wird
versucht in Deutschland die widerrechtlich Macht der heldenmütigen Lakaien in schwarz
rot goldner Livree (H. Heine) aufrecht zu erhalten, um somit einen Friedensvertrag mit den
Kriegsgegnern des Deutschen Reichs im Zweiten Weltkrieg abzuwenden. Es soll durch
Verhinderung wirklich freier Wahlen das Ziel der demokratisch und vor allem friedlich
gesinnten Deutschen, ihr Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von
neuem wiederaufzubauen, verhindert werden. Es wird versucht, mit dem ständig
veränderten Grundgesetzt ohne Geltungsbereich und den verfälschen von den Alliierten
aber dringend vorgeschriebenen bereinigten deutschen Gesetzen, eine Parteiendiktatur
mit einer demokratischen Maske am Leben zu erhalten um dem Deutschen Volk eine
wirkliche Demokratie (Volksherrschaft) verweigern zu können.
Rechtsauffassung über die Staatlichkeit der BRD:
Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL S.1
ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet. Dazu steht
im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag
KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949):


S. 5 Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang
vor allen übrigen Gesetzen…“.
S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland],
sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.
S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates
StrA IStGH 02/07
2

war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder
befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt,
den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu
lassen.
S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art.
145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.5.1949 um 24
Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage,
ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem ins Leben treten des Staates
möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht
diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen.
Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und
Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II (Hermes
Verlag) folgendes niedergeschrieben:
S. 9 „Was ist ein Staat?“
„Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb
eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer
festen Rechtsordnung (Staatsverfassung).
S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?“
„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit
besitzen (die Staatsbürger sind).“
S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet?“
„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk
dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des
Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.“
S. 14 Pkt. 33 „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt?“
„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das
Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“
Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten
Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens
und des deutschen insbesondere sein.
Schlußfolgerung aus dem bisher vorgetragenem:
1. Das Grundgesetz ist ein von den Westalliierten klar angewiesenes
Besatzungsstatut.
(siehe auch: - Frankfurter Dokumente 01.07.1948
Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für
Deutschland vom 12.05.1949)
Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine
Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei
besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907
RGBl. v. 1910 S. 147.
StrA IStGH 02/07
3

Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht
vor: Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, daß das
Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem
Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem
Deutschen Reich der Vorrang.
 Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die
des Deutschen Reiches. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom
22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.08.2002,
BGBl.2002 T. I, S. 3322).
 Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der
BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch
geltenden Besatzungszustand von den drei Westalliierten Mächten am 08.06. 1990
(BGBl. 1068) bestätigt. Darin heißt es klar und unmißverständlich im Abs. III;
„Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren
Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt
werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein
Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch
weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.“
Damit sollte bewiesen sein, daß die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein
besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war.
Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.07.1990 den Art. 23 des
Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.07. 0:00 Uhr
1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein
Grundgesetz vorhanden ist, kann es (GG) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige
völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluß und man könnte diese Tatsache
nicht nachweisen.
Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage
vom 19.05.1992. In diesem wurde festgestellt, „daß man nicht zu etwas beitreten kann,
was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.“
Ein weiterer Verweis führt zur ÜBERSETZUNG der Niederschrift der Pressekonferenz der
Außenminister vom 17. Juli 1990 im Anschluß an die Zweiplus-Vier-Treffen in Paris
Der Absender läßt erkennen, daß es sich hier um verwendbare Unterlagen handelt.
GENERALKONSULAT DER
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
Leipzig
Information Ressource Center
Wilhelm-Seyfferth-Straße 4 · 04107 Leipzig · Tel (0341) 213 8425 · Fax (0341) 213 8443
Leipzig, 27. November 2002
unsere Kollegen in der US-Botschaft in Berlin haben Ihre Anfrage an uns weitergeleitet.
Die von Ihnen erwähnten Protokolle sind unseres Wissens bisher nicht veröffentlicht
worden. Aus
unserer Datenbank „PDQ (Public Discovery Query)“ erhalten Sie folgende Dokumente:
StrA IStGH 02/07
4

Niederschrift der Pressekonferenz der Außenminister vom 17. Juli 1990 im Anschluß
an die Zweiplus-Vier-Treffen in Paris
 Protokoll einer Hintergrundbesprechung am 17. Juli 1990, durchgeführt im Anschluß an
die Zweiplus-Vier-Treffen in Paris durch leitende Beamte des (amerikanischen)
Außenministeriums
 Erklärung von Außenminister Baker zum Schluß der Zwei-plus-Vier-Ministertreffen in
Paris am 17. Juli 1990
Mit freundlichen Grüßen
(gez.: K. Hamburg)
Katrin Hamburg
Informationsabteilung
File Date/ID: 07/18/90 EU-308
Text Link: 147864
Text: *EUR308 07/18/90 *
Der Verweis selber aber, bezieht sich auf Gesprächausschnitte der damaligen
Außenminister der UdSSR und der DDR.
1.
S. 6 Protokoll SCHEWARDNADSE;
„Das Treffen zwischen dem Präsidenten der UdSSR, Michail Gorbatschow, und dem
Bundeskanzler Herrn Kohl komplettierten diese Reihe intensiver Verhandlungen auf
Gipfelebene. So haben nun die Sechs gegenseitiges Verständnis erzielt, erwachsen,
hervorgetreten sowohl aus dem breiten politische Dialog der Vier Mächte und der beiden
deutschen Staaten, wie auch jenen, die möglich wurden als Ergebnis der weitreichenden
Veränderungen, die innerhalb des Warschauer Paktes, der NATO und innerhalb des
umfassenden europäischen Kontextes. Das zentrale Problem, dem wir in unseren
Gesprächen in Ottawa gegenüberstanden, war die Bestimmung der Verantwortlichkeiten
und der Rechte der Vier Mächte, wie auch die Gewährung voller Souveränität für das
künftig vereinte Deutschland, und das Problem des politischen, (und) militärischen Status
Deutschlands.“
2.
S. 14 Protokoll Meckel;
„Natürlich ist die Verfassung das oberste Gesetz jedes Landes. Es ist eine Frage für die
Souveränität dieses Landes. Wie gesagt wurde, wird es nach der Einigung Deutschlands
notwendig sein, das Grundgesetz in gewisser Hinsicht zu ändern. In diesem
Zusammenhang wurde der Artikel 23 erwähnt, etwas, das zukünftig nicht in der deutschen
Verfassung enthalten sein wird.“
Als Beweis des fehlen des Art.23 aF. GG, durch Aufhebung, seit dem 18.07.1990
spätesten aber seit dem 30.08.1990 GG Beck-Texte im dtv S.11 Stand 2005 sowie GGText Stand 20.03.1991 veröffentlicht in „ Unser Recht“ 3. völlig neubearbeitete Auflage
1991 des Beck`schen Verlags (mit Vorwort von Prof. Herzog) herangezogen werden.
Ersatzweise, um es anders zu beweisen, daß die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche
Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, daß
der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 4 anordnet.
Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über
den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.09.1990 (vom 31.08.1990 zwischen
der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom
16.10.1990 BGBl. II rückwirkend zum 29.09. 1990) wurde es der DDR am 03.10.1990
unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 beizutreten. Ebenfalls
konnten keine Länder der DDR dem GG beitreten, da das Gesetz zur Bildung der Länder
StrA IStGH 02/07
5
zwar am 22.07. beschlossen wurde, aber erst zum 14.10.1990 (§ 1 GBl. S. 558) in Kraft
getreten ist.
Also hätte seit dem 18.07.1990 spätestens seit 29.09.1990 eine BRD keinen
Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst
recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten (ehemalige
DDR [russisches Besatzungsgebiet]). Als Beweis zur Aufhebung des Artikels 23 aF GG
kann außerdem GG Beck-Texte im dtv S.11 GG-Text Stand 20.03.1991 herangezogen
werden.
Hierzu weitere Beweise:
Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1
 „Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat
gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“
 „Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“
 „Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den
Geltungsbereich des Grundgesetzes.“
 „Derzeit besteht die Bundesrepublik aus dem im Art. 23 GG genannten Ländern.“
Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, daß Artikel 23
Grundgesetz aufgehoben wird.
Dies ist spätesten mit Wirkung vom 23.09.1990 geschehen, siehe BGBl. 1990 Teil II S.
885 ff.
Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.10.1990 dem Grundgesetz nicht
mehr beitreten, da dieses spätestens seit dem 29.09.1990 keinen Bestand mehr hatte. Es
wird jedoch daran festgehalten, daß der Art. 23 GG schon seit dem 18.07.1990 0.00 Uhr
nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Akz. S 71 Kr 433/93.
Im Vertrag über abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12.09.1990
(BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.10.1990) lautet es im
Artikel 1, Abs. 1 „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik
Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“
Dieser Vertrag ist bis heute nicht unterzeichnet, da nur das vereinte Deutschland dieses
hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt.
SHAEF Gesetz Nr. 52 des Alliierten Kontrollrates Artikel 7, Abs. e)
„Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember
1937 bestanden hat.“
Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990,
BGBl. II 1990 S. 1274 ff, ausgegeben am 02.10.1990 ist festgehalten:

Vorwort Abs. 6
„ In der Erwägung, daß es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen
einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in
bezug auf Berlin nicht berühren.

Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder
StrA IStGH 02/07
6
aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und
bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf,
ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder
festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne
Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und
Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründeten
oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
 Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder
durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor
Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in
bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden
wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.
In der Protokollerklärung zum Einigungsvertrag ist festgehalten;
„Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegungen des Vertrags
unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als
Ganzes sowie der nochausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die
äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.“
Diese Aussage belegt abschließend die obige Beweisführung.
Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, daß Deutschland nicht souverän ist.
Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben
bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung
eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht.
Schlußanschauung:
Es gibt 3 Elemente die einen Staat ausmachen.
1. Das Staatsvolk
2. Das Staatsgebiet
3. Die Staatsgewalt
Das Staatsvolk wird klar dem Deutschen Reich zugeordnet. Das Staatsgebiet ist
ebenfalls klar festgestellt, daß des Deutschen Reichs. Die Staatsgewalt ist, wie oben
aufgearbeitet, in der Hand der vier Alliierten Besatzungsmächte und das bis zum
Abschluß eines Friedensvertrags dessen Grundlagen im Protokoll der
Dreimächtekonferenz von Berlin vom 2. August 1945 dargelegt wurden.
Ergebnis:
Die westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland („BRD“) ist wegen Fehlens
mindestens eines Elementes kein Staat,
hat deshalb auch keine Fähigkeit, seit dem Entzug des Geltungsbereiches auf dem
Gebiet des Deutschen Reichs, durch die Besatzungshoheitlichen Mächte,
Staatshoheitliche Tätigkeit zu vollführen.
Anerkennung seitens völkerrechtlich souveränen Staaten kann das fehlen von
staatsnotwendigen Elementen nicht beheben.
StrA IStGH 02/07
7
Die Bundesrepublik in Westdeutschland (BRD) war zu keiner Zeit ein
Staat
Selbst Angestellte der BRD gehen von einer Weitergeltung von Besatzungsrecht der
Alliierten aus. Dies äußert sich klar in folgenden Aussagen:
Dr. Hiestand teilt im Auftrag des „Bundesinnenministeriums“, am 29.März 2004 unter
Geschäftszeichen E 4-9161 II E2 355/2004 mit;
„Sehr geehrter Herr …..,
Ihre Annahme wonach Artikel 2 Abs. 2 des Überleitungsvertrages (BGBl. 1955 II S.405)
weiterhin in Kraft sei, ist zutreffend. In der Vereinbarung vom 27./28. 09. 1990 zu dem
Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei
Mächten (in der geltenden Fassung) sowie zu den Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung BGBl. 1990 II S.1386) ist unter
Ziffer 3 bestimmt, daß unter anderem Art. 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages in Kraft
bleibt.“
In Verbindung mit der Aussage des Regierungsamtsrats Herr Rudolph vom
Verfassungsgerichtshof Berlin (Aktz.: VerfGH TgbNr. 1-6/05) in der begründet festgestellt
wird, daß „...eine schriftliche Zustimmung durch die Alliierten Befreier des deutschen
Volkes vorzulegen bzw. einzuholen, die Zulässigkeit zur Erhebung von Gerichtskosten zu
klären, Rechtsverordnungen, Gesetze und Befehle für Berlin und Deutschland als Ganzes
und den Deutschlandvertrag für nichtig zu erklären, liegt außerhalb der gesetzlichen
Befugnis des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin...“,
dürfte die obige Rechtsaufassung als bewiesen gesehen werden.
Da sich die Herrschaften aber als rechtmäßige Regierung verstehen, dürfte es kein
Problem für sie darstellen, den Beweis dafür anzutreten, daß die BRD das Vereinigte
Deutschland ist und das Grundgesetz für die BRD die demokratische Verfassung, also die
vom Volk bestimmte Verfassung für das Vereinte Deutschland ist. Bis dato sind jedenfalls
sämtliche Versuche des Herrn Opelt den Angestellten der BRD diesen Beweis abzuringen
in widerrechtlichen Übergriffen der Angestellten der BRD gegen den Reichs - und
Staatsangehörigen Herrn Opelt ausgeufert. Ihm wurde das wirtschaftliche Leben zerstört,
er ist mit „Zwangsversteigerung“ aus seiner Wohnung vertrieben worden, ihm ist ein
„Betreuungsverfahren“ angetragen worden und zur Gipfelung der Versuche ihn zum
Schweigen zu bringen, ist er der Freiheit beraubt worden. Eine rechtmäßige Regierung hat
aber die Verantwortung der staatsleitenden Tätigkeit. Das Wort Regierung bildete sich aus
dem seit dem 13. Jahrhundert gebrauchten mittelhochdeutschen Wort regieren, welches
über das altfranzösische Wort reger aus dem lateinischen regere entstand. Dieses
bedeutete im engeren Sinne soviel wie richten bzw. lenken und im weiteren Sinne führen,
leiten.
Die Regierung ist die Oberste öffentlich rechtliche Körperschaft eines Staates. Sie ist für
die Überwachung des Vollzugs der bestehenden Gesetze zuständig. Sie ist in diesem
Zusammenhang in einer Volksherrschaft der Rechtstaatlichkeit unterworfen. Die
Rechtstaatlichkeit ist in den deutschen Länderverfassungen verankert. Z.B. in der
bayerischen Verfassung vom 02.12.1946 im Art. 3, aber auch im Grundgesetz für die BRD
war die Rechtstaatlichkeit
im Art. 20 verankert.
Das Bundesverfassungsgericht sieht den Sinn des Art. 21/II GG im
Bundesverfassungsgerichts-Urteil- 1 BvB V51 - vom 23. Oktober 1952 folgender maßen:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung,
die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche
StrA IStGH 02/07
8
Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem
Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den
grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor
den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der
Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die
Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die
Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige
Bildung und Ausübung einer Opposition. “
Was aber erweckt den Verdacht des Verstoßes gegen das Kontrollratgesetz Nr.10?
Der Mensch als Einzelwesen ist von der Gemeinschaft abhängig. Bereits um entstehen zu
können, ist diese Abhängigkeit offenbar. Die Abhängigkeit setzt sich aber auch durch das
heutige Leben fort. Selbst Menschen die nach wie vor urnatürlich leben, finden sich in
Gemeinschaften, wenn auch kleinen, zusammen. In einer Gemeinschaft findet der
Einzelne Schutz mit und durch die anderen. Die Gemeinschaft ist dem Einzelnen
verpflichtet, sowie auch der Einzelne der Gemeinschaft. Der Schutz der Gemeinschaft
bedeutet Schutz des Lebens, des eigenen und das der Familie. Der Schutz des
wirtschaftlichen, körperlichen und seelischen Lebens wird in einer Demokratie
(Volksherrschaft) durch einen Staatsvertrag (Verfassung) verbürgt. Wenn aber einer
Gemeinschaft eine durch die Mehrheit des Volkes bestätigte Verfassung verwährt wird
und somit die Gewähr des Schutzes des Lebens verhindert wird, so ist dies ein Angriff auf
das Leben.
Es ist nicht der Angriff auf das Leben des Herrn Opelt allein. Betroffen ist das gesamte
Volk. Auch die Ausuferungen der diktatorischen Politik werden über einen großen Teil des
Volkes gezogen. So wurde eine wirkliche freie unmittelbare geheime Wahl, für die bereits
1952 das Gesetz durch die Volkskammer am 9. Januar geschaffen und am 6. Februar
durch den Bundestag bestätigt wurde und von den Vier Alliierten Mächten nicht verworfen
wurde, 1990 gezielt verhindert. Alle Vier Alliierten Mächte gaben am 17.07.1990 den Weg
frei, eine vom Volk bestätigte Verfassung auf den Weg zu bringen und einen
Friedensvertrag für das Deutsche Volk mit seinen nach UN-Charta immer noch
Kriegsgegnern zu erringen. aber auch andere Maßnahmen, wie die Zerstörung des
Kleinbürgertums, Verschärfung der sozialen Lage, rechtswidrige Privatisierung von
Staatseigentum tragen zum erwecken des Verdachtes bei. Es sollen jedoch nur folgende
besonders verwerfliche Beispiele weiter erläutert werden.
1. Widerrechtlicher Einsatz der Streitkräfte
Ein Grundgesetz ohne Geltungsbereich soll nach Herrn Schäubles Willen ergänzt werden
(Art. 87 a), um den Streitkräften die Möglichkeit eines Abschusses einer von Terroristen
entführten zivilen Passagiermaschine zu eröffnen. Das vermeintliche
Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2006 den Abschuß, der mit im Jahr 2004 vom
Bundestag erlassenem Gesetz ermöglicht wurde, wegen Verstoß gegen das Recht auf
Leben und die Menschenwürde verboten. Um diesem Verbot zu entgehen soll nun das
Grundgesetz geändert werden. Um die Pläne des Herrn Schäuble eindringlich in die
Öffentlichkeit zu bringen, beharrt Herr Jung auf den Abschußplänen. Um diesem
völkerrechtswidrigen Konflikt die Krone aufzusetzen, verweist Frau Zypries zwar auf das
Abschußverbot des Bundesverfassungsgerichts, will aber den Abschuß unbemannter oder
nur mit Terroristen besetzter Flugzeuge eine Erlaubnis erteilen, um somit das Verbot zu
untergraben. Herr Jung läßt öffentlich verlauten, er würde den Befehl zum Abschuß
notfalls ohne Gesetz geben. Jeglicher Einsatz deutscher Truppen ist durch keine
StrA IStGH 02/07
9
Verfassungsnorm gedeckt. Die Demokratie bleibt wie so oft auf der Strecke. Es werden
ohne die Erlaubnis des Volks deutsche Menschen als Soldaten in den Auslandsdienst
geschickt, es werden atomwaffenfähige Waffensysteme (U-Boote Dolphin-Klasse 650mm
Kaliber) ins Ausland geliefert, es werden menschliche Ziele mit modernster Technik
ausgemacht um sie der Zerstörung Preis zugeben. Es werden freie unabhängige Staaten
mit Ächtung belegt um politische Ziele durchzudrücken. Hier werden sogar trotz
europäischer Festsetzungen gegen die Lieferung von Kriegsmaterial, große Mengen
Waffen und Gerät an Pakistan geliefert.
Das Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI bescheinigt der Bundesregierung das
ihr Land (also Deutschland) auf den weltweit 3. Platz in 2006 im Export von
Konventionellen Waffen Systemen gebracht zu haben. Das Internationale
Konversionszentrum Bonn (BICC) beklagt das fehlen nachhaltiger Pläne und Mittel zur
Friedenssicherung sowie zur Vorbeugung von Spannungen. Hier wäre unter anderen
grundlegende Einstellungsänderungen zur Kleinwaffenkontrolle und deren Entwaffnung
Schlüssel zum Frieden. Und gerade hier ist ein Aufschwung des deutschen Exports von
Kleinwaffen an „dritt“ Länder festzustellen. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
ist der Auffassung, daß 95 % der Getöteten in heutigen Kriegen auf den Einsatz von
Kleinwaffen zurückzuführen ist. Deshalb wird jetzt zur Verringerung des Prozentsatzes der
durch Kleinwaffen getöteten Menschen das kampfstärkste Rohrwaffensystem der Welt
eingesetzt. Die Panzerhaubitzen vom Typ 200 werden von der deutschen Rheinmetall
produziert und mit der Genehmigung der Bundesregierung exportiert und von den
Empfängern eingesetzt.
Die Herren Jung und Schäuble fordern im weiteren den Art.35 des Grundgesetzes für den
Einsatz der Streitkräfte im Inneren zu verändern. Dabei soll wahrscheinlich erreicht
werden, daß fremde Streitkräfte in Deutschland gegen Deutsche Bevölkerung eingesetzt
werden können. Und um im Inneren die Kontrolle über die Menschen zu vervollständigen,
wird die Terrorangst ins unermeßliche geschürt um somit widerrechtliche Gesetze zum
angeblichen Schutz zu schaffen, die aber genutzt werden, alles willkürlich nach Bedarf
als strafbar zu deuten.
2. Vergiftung des Lebensraum
In der Morgenpost vom 26.10.2005 war zu lesen, daß „Anhänger einer
Verschwörungstheorie glauben, daß die USA einen Großversuch mit Kondensstreifen
machen.“ und weiter, „Ein Blick gen Himmel, und schon offenbart sich das Verbrechen an
der Menschheit. Die weißen Linien sind keine harmlosen Kondensstreifen, auch wenn sie
so aussehen. Der Nebel steckt voller gefährlicher Chemie, er ist die Ausgeburt eines
absolut geheimen Großversuchs rund um die Welt: „Chemtrails“ - Chemiestreifen,
herausgepustet aus scheinbar ganz normalen Verkehrsflugzeugen. Dies ist jedenfalls die
Lesart der Anhänger der „Chemtrail“-Theorie…“
In Wikipedia wird folgende Erklärung abgegeben: „Es soll sich nicht um normale
Kondensstreifen handeln, da solche Streifen, die sich derart in die Breite ausdehnen,
früher (in Deutschland vor 2000) nicht beobachtet worden wären und auch auf alten Fotos
angeblich nicht zu finden seien. Anders als normale Kondensstreifen würden die
Chemtrails nicht aus Eiskristallen, sondern aus diversen chemischen Substanzen
bestehen. Auffällig seien weiterhin die exakt parallelen und sogar schachbrettartigen
Muster, die bei normalem Flugverkehr nicht vorkommen würden. Und weiter: „Der
Hauptkritikpunkt an der Chemtrail-Theorie ist, dass vom Boden aus die Zusammensetzung
eines Kondensstreifen nicht beobachtbar ist. Alle Angaben über die seit den 2000er
Jahren angeblich veränderte Beschaffenheit der Kondensstreifen sind daher
hochspekulativ. Ihre Ausbreitungsform und -geschwindigkeit sowie ihre Beständigkeit
hängen von Faktoren wie Temperatur, lokaler Windgeschwindigkeit und Luftfeuchtigkeit
StrA IStGH 02/07
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ab. Bei hoher Luftfeuchtigkeit können Abgaspartikel als Kristallisationskeime wirken,
weiteren Wasserdampf binden und sich bei entsprechenden Strömungen weit ausbreiten.
Es konnte bisher kein Nachweis für die Anwesenheit von Barium oder Aluminium in den
Kondensstreifen von Flugzeugen oder in Flugzeugtreibstoffen erbracht werden. Die
durchschnittliche Temperatur hat in Deutschland in den letzten Jahren zu- und nicht
abgenommen, wie es jedoch bei einer erfolgreichen Anwendung von chemischen
Zusätzen in Flugzeugtreibstoffen zu erwarten gewesen wäre.“
Was sagen andere von 145000 Adressen bei Google dazu?
Krank durch Chemtrails-Gift und/oder Kerosin-Gifte?
Hier z.B.http://www.chemtrails-info.de: „Auffällig ist, daß diese Krankheitssymptome den
Golfkriegssymptomen weitgehend entsprechen, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf
JP8-Treibstoffadditive von Militärflugzeugen bzw. sprühenden Zivilflugzeugen
zurückgehen. Da inzwischen wohl alle US- und NATO-Flugzeuge, und immer mehr zivile
Flugzeuge JP8 als Treibstoff benutzen (spätestens 2010 sollen es alle Flugzeuge
benutzten...), würden ihre Triebwerksabgase an intensiven Tagen mit Hunderten von
wolkenbildenden Flugzeugkondensstreifen (sog. ‚Chemtrails-Sprühtagen’) evtl. alleine
schon hinreichend zur Erklärung der meisten obigen ‚Chemtrails’- bzw. MCSKrankheitssymptome ausreichen. Das schließt natürlich nicht aus, daß außer JP8Abgasen noch zusätzliche (evtl. giftige) eigens versprühte Chemikalien in den
Kondenswolken enthalten sind. Man wird daher wohl JP8-Triebwerksabgase ebenso wie
mögliche Chemikalien (z.B. Aluminium und Barium etc.) in Betracht ziehen müssen, um
die Gefahren aus künstlich erzeugten Wolken einzuschätzen. Die meisten der genannten
Symptome sollen durch die JP8-Triebwerksabgase bzw. das Sprühgemisch der
Sprühflugzeuge entstehen, die bei niedrigeren Flughöhen (unter 6.000 m) verbreitet
werden. Die Krankheitssymptome sollen bis zu drei Monaten und länger anhalten, was für
eine Grippe untypisch ist. Die Symptome sind nicht ohne weiteres mit Antibiotika
behandelbar.“ Als Beispiel ein deutscher Augenzeugenbericht über selbst erlebte
Krankheitssymptome nach verschiedenen Chemtrail-Aktionen seit Dezember 2003 und
Januar und Februar 2004 über und um Delmenhorst:
<<Es stellten sich in den nächsten Tagen, sowohl bei mir, als auch bei meiner Frau und
meiner Tochter Symptome ein, wie starke Kopfschmerzen, Bindehautentzündung,
Zahnschmerzen, Übelkeit, Schwindel, ungewöhnlich starker Müdigkeit, Kraftlosigkeit,
extreme Kurzzeitgedächtnisprobleme, Wortfindungsstörungen und vor allem
Halsschmerzen. Am Abend der zweiten Sprühaktion, am 12.12.2003, stellten sich bei mir
Schmerzen ein, die ich so schon einmal erlebt hatte, als ich bei Laborarbeiten zu viel
rauchende Schwefelsäure einatmete und Mund und Atemwege verätzt waren. So starke
Auswirkungen bemerkte ich nur einmal, aber wie ich feststellen konnte schmeckt die Luft
nach jeder Sprühaktion deutlich säuerlich.>>
Aus einer anderen Seite („http://www.dream-of-lights.de): :„Ich kann nur dazu sagen, dass
ich aus der Unikinderklinik weiß, das es diesen Wintern einen ungewöhnlichen Anstieg
von Asthmaerkrankungen gegeben hat ( ich hab das seit 20 Jahren und mußte auf einmal
massiv hoch mit der Dosierung), meine Tochter wurde frisch diagnostiziert und hoch
dosiert, ebenso wie mein Mann, der noch nie was mit Asthma zu tun hatte, bei uns allen
gehen irgendwie seit Januar die Halsschmerzen nicht mehr weg, zu erkennen ist
allerdings nur eine Rötung... Atembeschwerden kehren auch bei mir immer wieder - bin
seit mehr als 25 Jahren mit Asthma in Behandlung. Da ich aber voriges Jahr mit
Homöopathie begonnen habe, dachte ich, diesen Winter hätten die Beschwerden einen
Zusammenhang mit der Körperumstellung, ohne chemische Sprays auszukommen. Alles
war schon ziemlich paletti, nun seit Mitte März kehren immer wieder
Nasennebenhöhlenentzündungen, Augenbrennen, Niesen ohne Ende, laufende bzw. total
StrA IStGH 02/07
11
verstopfte Nase, Kratzen im Hals, Husten - aber kein asthmatisches, eher mit
Lungenschmerzen - wie bei Bronchitis, erröteter Weichgaumen - aber - komischerweise kein Fieber (auch wenn sich der Körper so anfühlt), die Zunge absolut rosarot, ohne
Belag. All dies kommt in unregelmäßigen Abständen, klingt innerhalb von ein bis drei
Tagen (höchstens) wieder ab.“
Dr. med. J. Michael Pece, der solche Reaktionen nach tagelangen Sprühaktionen in
Arizona (USA) häufig in seiner Praxis feststellte, führt sie auf allergische Reaktionen auf
die versprühten Chemikalien zurück.
Haaranalysen seiner Patienten und von Dr. Pece selbst ergaben nach solchen
Sprayaktionen lt. Laborbefunden hohe Gesundheitsgefahren durch Barium und
Aluminiumoxiden. Einen mindest ebenso schlimmen Einfluß hat der Sonnenlichtmangel.
Die Chemtrail-Wolken sollen bewußt das Sonnenlicht intensiv vernebeln. Selbst ohne
diesen Lichtraub leiden seit mehr als hundert Jahren immer mehr Menschen an den
Folgen von Sonnenlichtmangel, ohne dies meist zu erkennen.
Leider erkennen oder berücksichtigen die wenigsten Ärzte Lichtmangel als
Krankheitsursachen und weisen daher nicht darauf hin, welche Faktoren zu Lichtmangel
führen. (s. häufigste Ursachen von Lichtmangel in
www.vitaswing.com/vs/licht/lichtmangel.htm#Häufige Ursachen von Lichtmangel).
Die Lichttherapie hat inzwischen genügend Beweise dafür gesammelt, daß, wo die Zellen
von Pflanzen, Tieren oder Menschen zu wenig Sonnenlicht erhalten und speichern
können, zahlreiche typische Lichtmangel-Krankheiten auftreten:
Körperl. Lichtmangelfolgen
(s. www.vitaswing.com/vs/licht/lichtmangel.htm#Körperl. Lichtmangelfolgen)
Seelisch-geistige Lichtmangelfolgen
(s. www.vitaswing.com/vs/licht/lichtmangel.htm#Psychisch-geistige Lichtmangel-Folgen)
Führende Biophotonen-Forscher - z.B. ihr Gründer Prof. Popp vertreten die Ansicht, daß
Lichtmangel in Zellen letztlich an jeder Krankheit maßgeblich mitbeteiligt sei.
Man kann daher Gesundheit und Krankheit recht erfahrungsnah danach beurteilen, wie
gut die Zellen mit Licht versorgt sind oder ob Lichtmangel ihre Funktion stört und
Krankheiten auslöst.
(mehr dazu: www.vitaswing.com/vs/biophotonen/gesundheit-krankheit-def.htm).
3. Gezielte Überfremdung Deutschlands
Der Ausdruck Überfremdung wird umgangssprachlich auf verschiedene Vorgänge
bezogen, jedoch nirgends mit einer deutlichen Begriffsbestimmung angewendet. Als
Schlagwort soll er äußere Einflüsse als „fremdartig“, „übermäßig“ und bedrohlich
kennzeichnen und insofern abwerten.
Hier soll der Begriff aber die unbillige Einbürgerung von kulturell anders geprägten
Menschen im deutschen Lebensraum darstellen und vor allem den
übermächtigen Einfluß des ausländischen Kapitals
auf die deutsche Wirtschaft. Die Bundestagsresolution 13/4445 vom 23.04.1996 deutet
daraufhin, daß der Bundestag in damaliger Zusammensetzung der Auffassung zuneigte,
daß Überfremdung Völkermord wäre. Die Entschließung hat folgenden Wortlaut:
„Im Hinblick darauf, daß die Tibeter sich in der gesamten Geschichte eine eigene
ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt haben, verurteilt der Bundestag die
Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis in bezug auf Tibet zur Zerstörung der
Identität der Tibeter führt, insbesondere mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen,
in großer Zahl Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung und
Unterstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte Administration."
Was aber ist in Deutschland?
StrA IStGH 02/07
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Deutschland ist kein Einwanderungsland wie zum Beispiel England oder Frankreich, die
durch Kolonien, in denen die Staatsbürgerschaft der Schutzmächte vergeben wurde,
verpflichtet sind, die Menschen mit einer völlig anderen Kultur in den Mutterstaat
aufzunehmen. Darum wird in Deutschland die Einwanderung mit der Globalisierung
begründet und immer weiter angekurbelt. Deswegen werden folgende
Untersuchungsergebnisse zu einer normalen immer wiederkehrenden Tatsache;
Zitat aus der Morgenpost vom 05.03. 2005
Zwei Drittel aller Deutschen sind der Meinung, daß in Deutschland zu viele Ausländer
leben. Dies geht aus einer vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Untersuchung
des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung hervor.
Morgenpost vom 18.07. 2007
Zwei Drittel aller Deutschen sind der Meinung, daß in Deutschland zu viele Ausländer
leben. Dies geht aus einer vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Untersuchung
des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung hervor. Gleichzeitig ergab eine
Untersuchung des Statistischen Bundesamtes, daß zwei Drittel der hier lebenden
Ausländer die notwendige Aufenthaltsdauer erfüllen, um Deutsche werden zu können.
Zitat aus dem Internet:
„Jeder vierte Deutsche ist nach einer Studie der Uni Leipzig ausländerfeindlich eingestellt.
Stark zugenommen hätten fremdenfeindliche und rechtsextreme Einstellungen in den
vergangenen Jahren.“
Ein weiters Zitat aus dem „Spiegel“:
„In Sachen Ausländerfeindlichkeit hat der Westen den Osten Deutschlands eingeholt. Das
hat eine Studie der Universität Leipzig ergeben. Jeder vierte Deutsche äußerte sich
danach ausländerfeindlich. Viele Befragte gaben an, die Bundesrepublik sei überfremdet".
Die Einbürgerung erfolgt in hohen Maße nach Bedürfnis der Politik und die Unterbringung
vorrangig gegenüber den Einheimischen. Hier ist zu erkennen, daß die Politik versucht
das Deutsche Volk multikulturell zu gestalten und durch abgewägte Vor- oder Nachteile zu
spalten um die Kontrolle über das Volk zu behalten.
Erläuterung:
Im Rahmen des Gesetzmäßigkeitsprinzips sind Verfassungen regelmäßig als Gesetz
anzusehen, die auf besondere Art und Weise durch den "Pouvoir constituant"
(verfassungsrechtlichen Herrscher) in Kraft gesetzt werden. In der Bundesrepublik
Deutschland wurde der parlamentarische Rat als Berechtigter, die Verfassung in Kraft zu
setzen, angenommen. Jedoch schon im ersten Kommentar zum Grundgesetz wurde von
Herrn Dr. Giese gerade dies dem Rat abgesprochen.
Zitat: „Aber auch die „Rats-Bezeichnung“ des Parlamentarischen Rates war treffend. Er
entbehrte der beschließende Kompetenz, war weder befugt die bundesstaatliche
Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt den nach diesem Grundgesetz verfaßten
Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.“
Hier wird grundhaft deutlich, daß von Anfang bis dato das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland falsch gedeutet wird. Es wird einzig und allein dazu genutzt,
die Parteiendiktatur der schwarz rot goldenen Lakaien aufrecht zu erhalten um eine
wirkliche Demokratie, durch Unterdrückung wirklich freier gesamtdeutscher Wahlen nach
bestätigtem Gesetz, zu verhindern. Den Angestellten der BRD wurde 1990, durch die Vier
Alliierten Mächte, die Möglichkeit gegeben, das Deutsche Volk auf dem Weg seinen Platz
unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen, weiter voran zu bringen
und einen Friedensvertrag mit diesen Völkern (sieh SHEAF Gesetz 1) zu schließen. Um
aber die Vereinbarung vom 27./28.09. 1990 (BGBl. II S. 1386) zu erfüllen und damit ihren
Status zu erhalten, wird das Volk betrogen und um seine Freiheit, wieder über sich selbst
zu bestimmen, gebracht.
StrA IStGH 02/07
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Die Herren und Damen erklären die vermeintliche Wiedervereinigung folgender Maßen:
„Als die Ereignisse des Jahres 1989 die Wiederherstellung der staatlichen Einheit
Deutschlands möglich machten, standen hierfür nach dem Grundgesetz zwei Wege zur
Verfügung: Nach Art. 146 GG konnte eine neue Verfassung erarbeitet werden, die mit
ihrer Verabschiedung das Grundgesetz abgelöst hätte, oder die DDR konnte ihren Beitritt
zum Grundgesetz nach dessen Art. 23 erklären. Sehr bald ergab sich aus der politischen
und der juristischen Diskussion dieser Frage, daß der Weg über den Beitritt die
Vereinigung rascher ermöglichte, weil hierfür ein Beschluß der - im März 1990 erstmals
demokratisch gewählten Volkskammer der DDR genügte.“
„Aus heutiger Sicht wird man dafür dankbar sein, daß die im Sommer 1990
bestehende Möglichkeit, für diesen Beitritt auch die erforderliche Zustimmung der vier
Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zu gewinnen, ergriffen wurde. Schon kurze Zeit
später hätte die sich verschlechternde politische Lage, vor allem auch der
Zusammenbruch des gesamten Ostblocks und schließlich der Sowjetunion, mit großer
Wahrscheinlichkeit diesen Weg ausgeschlossen und möglicherweise die Herstellung der
deutschen Einheit ganz verhindert.
So trägt die neue Fassung der Präambel des Grundgesetzes der heute bestehenden Lage
Rechnung. Darüber hinaus gab es in der politischen und der verfassungsrechtlichen
Diskussion zahlreiche Vorschläge. Sie berührten etwa die Frage der Einführung sozialer
Aspekte, die Verstärkung plebiszitärer Elemente, ferner aktuelle Fragen wie die Änderung
des Asylgrundrechts (jetzt Art. 16 a GG) oder die Möglichkeit des Einsatzes der
Streitkräfte über die Aufgabe der Landesverteidigung hinaus.“
Und genau hier schließt sich der Kreis. Es war nicht genug, die bereits guten bestehenden
Regelungen der Unterbringung von Verfolgten weiter aufrecht zu erhalten, sondern es
mußte mehr getan werden um zum Beispiel Stimmen für die Bundestagswahlen von
Menschen zu erhalten die eigentlich keine Staatsbürger nach geltenden Recht sind.
Diese neuen Regelungen werden auch für Schnelleinbürgerungen genutzt um Sportler
fremder Nationalität in der eigenen Nationalmannschaft starten zu lassen.
Es wird erklärt, warum die Umgehung des Völkerrechts durch die Angestellten der BRD
noch gut war. Nämlich für den Einsatzes der Streitkräfte über die Aufgabe der
Landesverteidigung hinaus, also gegen das eigene Volk und auch gegen andere Völker in
Einsätzen, die in einer wahren Demokratie vom Volk bestätigt werden müßten. Es sind
besonders die Einsätze der Luftwaffe bekannt, jedoch betreffen diese Einsätze die
gesamten Streitkräfte bis hin zur Marine. Die Schwäche der Politik und der „Regierung“,
auf Grund des fehlenden Friedensvertrags, wird von den multinationalen Konzernen für
Ihre Zwecke genutzt und von der vermeintlichen Regierung willfährig hingenommen.
Globalisierung nennt man dies auch. Der Mensch spielt bei diesen Vorgängen keine Rolle.
Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften müßen gesellschaftsrechtliches
Eigenkapital wesentlich als Fremdkapital ausweisen um am internationalen Markt tätig
werden zu können und werden dadurch benachteiligt. Der Mittelstand aber stellt immer
noch rund 70% der Arbeitsstellen und 80% der Lehrstellen. Es ist also der größte
Arbeitgeber in Deutschland. Aber durch immer wirtschaftlichen Druck kommt es dazu, daß
Unternehmen Arbeit aus Deutschland auslagern und nicht nur die Großen. Dazu kommt
das immer mehr ausländische Mittelständler nach Deutschland kommen und das soziale
Gefüge durch Niedriglöhne durcheinanderbringen. Man ist stolz darauf die Forderung nach
Niedriglöhnen einer angebotsausgelegten Wirtschaftspolitik erfüllen zu können und streitet
deshalb um Mindestlöhne, ohne den Gedanken daran zu verschwenden sie wirklich
einzuführen.
StrA IStGH 02/07
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Deutschland ist nicht nur einer der größten Nettozahler in der EU, auch viele andere
Zahlungen und "Geschenke" zwingen eine noch so starke Wirtschaft mit Ihren fleißigen
Menschen in die Knie. In diesen Zusammenhang wird von „Heuschrecken“ gesprochen.
Die Aktivitäten von Private Equity-Gesellschaften und Hedge-Fonds besonders in den
Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt und haben Streitgespräche über die Notwendigkeit
einer weitergehenden Regelung ausgelöst. Die teilweise sehr einfach geführten
Meinungsaustausche, im Rahmen derer Finanzinvestoren verkürzt zum Inbegriff von
kurzfristig orientierten Spekulanten geworden sind und als Heuschrecken bezeichnet
wurden, sind sicherlich mit auf ein mangelndes Verständnis für die Berechnungen dieser
Marktteilnehmer zurückzuführen, die in Deutschland erst in den letzten Jahren an
Bedeutung gewonnen haben. Das mangelnde Verständnis für die unbeirrte Zerstörung der
deutschen Wirtschaft hat Herrn Müntefering als vermeintlichen Arbeitsminister dazu
gebracht diese Erscheinung als Heuschreckenplage zu bezeichnen. Diese Aussage wurde
durch Herrn Wolffsohn am 03.05.2005 in der Rheinischen Post folgender maßen
beantwortet:
„60 Jahre danach werden heute wieder Menschen mit Tieren gleichgesetzt, die, das
schwingt unausgesprochen mit, als Plage vernichtet, ausgerottet werden müssen. Heute
nennt man diese Plage Heuschrecken, damals Ratten oder Judenschweine. Worte aus
dem Wörterbuch des Unmenschen, weil Menschen das Menschsein abgesprochen wird.“
Es ist richtig, Menschen nicht mit plagenden Tieren zu vergleichen!
Menschen kann man aber durchaus mit gut und böse bezeichnen. Wenn man die Grenze
zwischen beiden sehr klar zieht, dann wird man erkennen, daß der böse Mensch der
Unmensch ist.
Es wird klar, daß hier zwei Menschengruppen wieder einmal in Verruf gezogen werden
sollen. Zum einen die Juden, die immer wieder als Schuldige verleumdet werden und
anderseits die Deutschen, die schon immer als Unmenschen dargestellt waren, sind und
bleiben.
Daß dies aber nicht so ist, wird durch beide Volksgruppen immer wieder bewiesen. Um
aber eine Feindschaft zwischen beiden Volksgruppen aufrecht zu erhalten, wird von Herrn
Müntefering und Herrn Wolffsohn und vielen anderen, die den Streit im Volk benutzen um
die völkerrechtswidrige Herrschaft in Deutschland aufrecht zu erhalten, dieser Widersinn
immer wieder eingestreut und geplant an dafür empfängliche Menschen weitergeleitet.
Das Selbige läßt sich auch im Streit zwischen Alt und Jung, Mann und Frau, Arbeitern und
Arbeitslosen, Besitzenden und Besitzlosen, immer wieder nachvollziehen. Getreu dem
Grundsatz „Teile und Herrsche“ werden die Medien dazu benutzt um zielgerichtet
Nachrichten zu verfälschen, zu unterdrücken oder aber in einer übermäßigen Flut auf den
durch Existenzangst geplagten Menschen niedergehen zu lassen. Jetzt muß er nur noch
durch Werbung, Skandale, Ereignisse und Sport (Brot und Spiele) abgelenkt werden um
nicht zum Nachdenken zu kommen. Der kleine Rest der Menschen die sich nicht beirren
lassen, werden durch Menschen die sich als Reichskanzler, -präsident und anders, wie
zum Beispiel die Herren Ebel oder Haug, ausgeben, aus der Volksmasse herausgefiltert
um sie anschließend vom rechten Weg abzubringen und wenn dies nicht möglich ist, sie
wirtschaftlich, körperlich und geistig zu Zerstören. Dieses wird alles mit einem großen Maß
an Hohn „Im Namen des Volks“ getätigt und es wird in argen Fällen sogar zur Sippenhaft
gegriffen. Dieses Wirken trägt faschistoide Züge und wird mit aller Kraft fortgesetzt.
Ein Anzeichen für faschistoide Handhabungen sind verschärfte Strafgesetze als
grundlegendes Steuermittel zur Angleichung von gesellschaftlichen und anderen
Ungerechtigkeiten.
StrA IStGH 02/07
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Tatsache ist auch, daß der Mensch unterworfen werden soll, und willfährig dem
vermeintlichen Staat als wahren „Cesar“ anzuerkennen. Er soll also einer unsittlichen
lebensverachtenden Herrschaft dienen, die sich zur wahren Leitkultur erhoben hat.
Ursprünglich fügen sich Menschen in Gesellschaften ein, um ein Zusammenleben auf
einen begrenzten Raum zu ermöglichen. Dazu unterwirft er sich freiwillig Normen, die er
und andere in freier Abstimmung gesetzt haben. Sie sichern somit das Leben ihrer selbst
und das der anderen, das zwar so gesehen naturgegebene Freiheiten einschränkt, aber
gerade das Überleben des Einzelnen sichert. Durch ihr tägliches Tun und
Zusammenleben, nicht zuletzt die gemeinsame schöpferische Arbeit, schützen sie die
Gemeinschaft und somit den Staat. Wenn aber in der Gesellschaft der einzelne Mensch,
hier insbesondere der Natur bedingte und wirtschaftlich benachteiligte Mensch, der totalen
Unterwürfigkeit verpflichtet wird, um dem Eigennutz anderer und nicht den Gemeinnutz zu
dienen, ist das Wohlergehen Aller im größten Maß bedroht. Durch die Macht der
willkürlichen Bedrohung, aber auch durch Armut, ständige soziale Notlage und daraus
folgende mangelnde geistige Bildung, Werbung und andere tückische innerliche
Handhabungen der Beeinflussung zur vorbestimmten Meinungsbildung und eine
Unterscheidung der Wertigkeit von Menschen und deren Lebensrecht, wird der Druck auf
den Einzelnen ständig verstärkt. Die mittelbare Einwirkung der Maßnahmen der
heldenhaften schwarz-rot-goldenen Lakaien (Angestellte der BRD) die zu immer mehr
unkontrollierten Handlungen führen , die Leben zerstören, werden immer weiter
fortgesetzt, vermehrt und verfeinert.
Die Entwicklung der seelischen Stellung des Menschen in den einzelnen Gemeinschaften
sind verschieden jedoch mit grundhaften Gemeinsamkeiten, sie schließt aus der
langzeitlich unterschiedlichen kulturellen Entwicklung in den einzelnen Gemeinschaften,
die selbst innerhalb eines Volkes verschieden sind. Auf diese Entwicklung bauen sich die
verschiedenen Naturrechte (Moral) und gesetzten Rechte (Normen) auf. Hier bilden sich
aus einer grundhaften Gemeinsamkeit verschiedene Auffassungen zu einer letztendlichen
Rechtsaufassung heraus. Die verschiedenen Rechtsaufassungen der Alliierten im zweiten
Weltkrieg führten über lange Verhandlungen zu dem gemeinsamen Protokoll der Drei
Mächtekonferenz von Berlin. In diesem faßten sie ihre Auffassungen fest, wie nach dem
Krieg mit den Gegnern zu verfahren wäre. Bis 1955 wurde mit allen Gegnern außer
Deutschland Frieden geschlossen. Ihre Meinung über die Frage Berlin und Deutschland
als Ganzes haben sie im September 1971 wieder bestätigt. 1990 war es soweit, daß sie
dem Deutschen Volk die Möglichkeit gaben, einen Friedensvertrag für ein
wiedervereinigtes Deutschland zu erringen um somit seinen Platz unter den freien und
friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.
Aristoteles sagt, Gott ist Geist und Geist ist Wissen und Denken.
Voltaire sagt, das Leben sei ein einziger Kampf. Der Mensch streite für die Freiheit, für
Toleranz, für Vernunft, für Frieden, für das Glück des Menschen. Er hat das Ziel die
Menschheit aufzuklären und das Aufklären nicht nur zu predigen, sondern auch wirklich zu
tun. Das Menschsein des Menschen geht in der Gemeinschaft auf, die durch den Staat
zusammengehalten wird. Somit ist die Freiheit gesichert, denn der Zweck des Staates ist
in Wahrheit die Freiheit. Die wahre Freiheit besteht in der Bindung aller Menschen an die
Gesetze. Wie aber kann der staatliche Zwang Freiheit sein?
In dem der allgemeine Wille der Volksherrschaft (Demokratie) zu Grunde liegt.
Weil der Einzelne seinen eigenen Willen einem Staatsvertrag (Verfassung) unterwirft,
unterwirft er sich seinem eigenen Willen. So kommt auch schon Rousseau zum Lehrsatz
der Volksherrschaft. Im selben Augenblick erhält der Einzelne eine verstärkte Kraft um
sich zu behaupten, um das was er hat zu bewahren. Der Mensch gehorcht also
letztendlich den Zwängen, die er sich selbst auf erlegt, ist somit frei und lebt im Schutze
StrA IStGH 02/07
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der Rechtsstaatlichkeit. Rechtstaatlichkeit wiederum bedeutet die Einhaltung der Gesetze
eines Staates und seit Hunderten von Jahren internationalen Vereinbarungen, die man
heutzutage als Völkerrecht bezeichnet. Die Gesetze Deutschlands sind vorhanden, sie
sind die des Deutschen Reichs, die der Besatzungsmächte und die internationalen
Übereinkommen, also das Völkerrecht. Was aber ist mit dem Staat? Der Staat ist
handlungsunfähig wie oben in der Rechtsauffassung erläutert. Es wird seit 1990 versucht
eine nicht vorhandene Rechtstaatlichkeit darzustellen, die nicht im geringsten dem jetzigen
Gefüge zu Grunde liegt. Die wahre Rechtsgrundlage wird verschleiert, nicht zuletzt in dem
man Demokratie als Vielfalt darstellt. Demokratie ist aber nur eines, die Herrschaft des
Volkes auf der Basis der Mehrheit. Nun aber wird zur Verhinderung eines
Friedensvertrags seit dem 18.07.1990 durch ein widerrechtliches System, daß sich
öffentlich rechtliche Hoheit anmaßt, die ständige Verletzung von
vorverfassungsrechtlichem Recht in Kauf genommen.
Ein Friedensvertrag aber ist zwingend, gerade vom Besatzungsrecht, vorgeschrieben. Auf
der Londoner Vorkonferenz zum Friedensvertrag waren die Vier Mächte
übereingekommen, das zukünftige Vertragswerk „Deutscher Friedensvertrag“ zu nennen.
Vom sowjetischen Außenminister Molotow wurde der Vorschlag unterbreitet, dieses
Vertragswerk erst nach der Bildung einer deutschen Regierung abzuschließen. Diese
könnte sodann die Verantwortung für die Durchführung des Vertrags übernehmen. Diese
Voraussetzung wurde durch die Sowjetunion am 9. Januar1952 mit der Verabschiedung
eines Wahlgesetzes durch die Volkskammer für eine gesamtdeutsche
Nationalversammlung auf der Basis freier gesamtdeutscher Wahlen unter der
Viermächtekontrolle geschaffen, wobei die Drei Westmächte mit der Billigung dieses
Wahlgesetzes durch den Deutschen Bundestages am 6. Februar 1952, ebenfalls den Weg
frei machten. So wäre der Weg am 18.07.1990, nach Schaffung der weiteren notwendigen
gesetzlichen Bedingungen durch die Alliierten Mächte, offen gewesen, um zu freien,
unmittelbaren, gesamtdeutschen Wahlen und folgend einen Vertrag, der den Namen
„Deutscher Friedensvertrag“ verdient hätte, zu schaffen. Somit wäre man auch der
Forderung der 2.Tagung des Weltfriedensrats vom 01. – 07.11. 1951 in Wien
nachgekommen, die lautet:
„Diese Remilitarisierung, die Weigerung, Deutschland wieder als einheitlichen und
friedliebenden Staat aufzubauen, die Tatsache, daß man das deutsche Volk hindert,
selber über die Einheit seines Landes Beschlüsse zu fassen, die Verlängerung und
Verstärkung der Okkupation des Landes durch fremde Truppen- all dies ist dazu angetan,
einen Weltkonflikt heraufzubeschwören. Wir fordern die Völker auf, wachsam zu sein
und Aktionen zu unternehmen, die eine Viermächtezusammenkunft zum Abschluß eines
Vertrags mit einem demilitarisierten, einheitlichen und friedliebenden Deutschland zum
Ziel haben, eines Vertrages, der den Frieden in Europa gewährleisten wird.“
Den grundlegenden Gedanken birgt aber das Protokoll der Drei Mächte Konferenz von
Berlin vom 02.08.1945 unter anderem im Punkt III, in dem es heißt: „Es ist nicht die
Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. …Die Alliierten
wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben
auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn
die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses
Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz
unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“
Im Punkt X geht es unmittelbar um Friedensverträge, aber auch im Punkt IX geht es
mittelbar um eine Friedensregelung und zwar Deutschland betreffend.
StrA IStGH 02/07
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Andere Quellen sprechen ebenfalls von der Notwendigkeit eines Friedensvertrags. Im
Kommentar des Gesetzes Nr. 52 (Buch: Hans Dölle, Konrad Zweigert Gesetz NR. 52,
Über Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen, Kommentar, erschienen im C. E.
Poeschel Verlag Stuttgart, Herausgegeben unter Lizenz Nr. US-W-1025 der
Nachrichtenkontrolle der Militärregierung, Auflage 5000 / Juni 1947, Druck der Deutschen
Verlags-Anstalt GmbH. Stuttgart) heißt es zum Thema Kriegszustand auf Seite 6:
„Auch der Einwand, es bestehe kein Kriegszustand mehr und daher sei für die Anwendung
kriegsrechtlicher Regeln kein Raum, schlägt nicht durch. Dem steht entgegen, daß der
Kriegszustand und damit die Anwendbarkeit kriegsrechtlicher Normen und Verträge
grundsätzlich selbst nach einem Waffenstillstand bis zum Abschluß eines
Friedensvertrages fortdauern, und selbst ein Waffenstillstandvertrag
ist mit Deutschland nie geschlossen worden. Ein Friedensvertrag mit Deutschland ist in
dem Communique Über die Viermächtekonferenz von Potsdam ausdrücklich vorgesehen.
Daß, soweit es sich um Fragen des internationalen Rechts handelt, noch Kriegszustand
zwischen Deutschland und seinen Gegnern besteht, ist von britischer Seite amtlich erklärt
worden (Erklärung des Foreign Office v. 2. 4. 1946 vgl. JustBlatt Köln 1946 S. 114;
JustBlatt Braunschweig 1946 S. 146; Hann Rechtspflege 1946
S. 112; . . .). Auch eine Endigung des Kriegszustandes durch sogenannte debellatio ist
nicht anzunehmen. Ihre Voraussetzungen liegen nicht vor. O p p e n h e i m, . . . .“
Dieser Kriegszustand besteht bis heute auf Grund fehlender Verträge in Bezug des
Waffenstillstands und des Friedens weiterhin fort. Dadurch wird der Weltfriede belastet
und ein ständiger Zustand der Gefahr aufrecht erhalten, da Kampfhandlungen ohne
Ankündigung Kriegsrechtlich ausführbar sind. Gerade auf dem Gebiet Mittel- und
Osteuropa sind durch die BRD Grenzregelungen getroffen worden, die völkerrechtlichen
Normen nicht standhalten und daher nichtig sind (Art.53 & 71 Wiener Übereinkommen
über das Recht der Verträge vom 23.05.1969). In der Bekanntmachung über das
Inkrafttreten des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
vom 26. Oktober 1987 erklärt sich die BRD im Punkt 3 folgender Maßen:
„Die Bundesrepublik Deutschland versteht unter Maßnahmen im Einklang mit der Charta
der Vereinten Nationen in Artikel 75 zukünftige Entscheidungen des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen gemäß Kapitel VII der Charta zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens
und der internationalen Sicherheit."
Ein Ausschnitt aus der Resolution 242 (1967) betreffend den Frieden im Nahen Osten vom
22. November 1967 des Sicherheitsrats lautet:
„…mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen
Osten unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der
Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem
jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann, ferner unter Betonung dessen, daß alle
Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung
eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln erklärt, daß
die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und
dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt,…“
Laut Art. 53 der Charta ist nur noch ein Staat dieser Norm unterworfen. Der einzigste der
ehemaligen Feindstaaten, der bis dato keinen Friedensvertrag mit seine ehemaligen
Gegnern geschlossen hat, ist Deutschland.
StrA IStGH 02/07
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Frieden ist der allgemeine Zustand zwischen Menschen, Gemeinschaften und Staaten, in
dem bestehende Konflikte in rechtlich festgelegten Normen ohne Gewalt ausgetragen
werden. In Gemeinschaften ist er das Ziel der Mehrheit. Frieden kann freiwillig aber auch
erzwungen sein. Der gute Frieden, der freiwillige, basiert aber auf Vernunft und Einsicht.
Der schlechte Frieden, der erzwungene, aber wird nie ein sicherer Frieden sein.
Wie auch Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht in seinen Aufsatz „Deutschland und Preußen
heute nach dem Öffentlichen Recht“ in Bezug auf einen fehlenden Friedensvertrag am
Ende bemerkt: „Nichts ist richtig, was nicht gerecht geschaffen wurde!“
Das widerrechtliche System Bundesrepublik Deutschland, erhebt völkerrechtliche
Rechtsansprüche auf die Hoheitsrechte Deutschlands, ohne die Rechtsansprüche der
DDR, die staatsrechtlich (Staatsrecht GK öR, 10., überarbeitete Auflage, C. F. Müller
Juristischer Verlag Heidelberg, Rdn. 1291) in den Ländern der SBZ fortbesteht, zu
berücksichtigen. Es ist anzunehmen, daß hier eine Verletzung von vorkonstitutionellen
(aus der Zeit vor dem in Kraft treten einer Verfassung [Verweis auf Art.25&139 GG]),
internationalen Recht vorliegt und die Angestellten der Bundesrepublik Deutschland sich
anmaßt, als Alleinvertreter für Deutschland zu handeln. Die Bundesregierung hat stets die
Dreimächtekonferenz mißachtet, und ihr Vertreter hat es 1956 im Karlsruher KPD-Prozeß
als „leere Hülse“ bezeichnet. Inzwischen ist aber die Bundesregierung selbst zur leeren
Hülse geworden, denn ihr ist dasselbe Schicksal auferlegt, daß dem
Bundesverfassungsgericht auferlegt und im Urteil zum KPD- Prozeß festgehalten ist. Zitat
aus dem oben genannten Urteil BVerfGE 5-85;
„Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde vielmehr nur für den vom Grundgesetz
zeitlich und sachlich beherrschten Raum wirken.“
Wenn ein Urteil einer Gesetze wahrenden obersten Gerichtsebene eine festgesetzte
Geltungsdauer hat, kann aber sie selbst und die zugehörigen niederen Behördenstellen
nicht über diesen festgesetzten Raum fortdauern.
Und weiter im Text des Urteils BVerfGE 5-85:
„Die gesamtdeutschen Wahlen dienen aber der Vorbereitung eines Aktes des pouvoir
constituant (verfassunggebenden Gewalt oto) des ganzen deutschen Volkes, der die
Beschlußfassung über eine gesamtdeutsche Verfassung zum Gegenstand hat, also
gerade darüber entscheiden soll, ob die Ordnung des Grundgesetzes auch für
Gesamtdeutschland fortbestehen oder durch eine andere Verfassungsordnung abgelöst
werden soll. Die Rechtmäßigkeit der gesamtdeutschen Verfassung kann nicht daran
gemessen werden, ob sie in einem Verfahren zustande gekommen ist, das seine
Rechtsgültigkeit aus der Ordnung des Grundgesetzes herleitet. Vielmehr ist nach der
in die Zukunft gerichteten Überleitungsnorm des Art. 146 GG die künftige gesamtdeutsche
Verfassung schon dann ordnungsgemäß zustande gekommen, wenn sie „von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Dies bedeutet, daß
die Entscheidung des deutschen Volkes über eine gesamtdeutsche Verfassung frei von
äußerem und innerem Zwang gefällt werden muß, und das heißt allerdings, daß ein
gewisser Mindeststandard freiheitlich-demokratischer Garantien auch beim
Zustandekommen der neuen gesamtdeutschen Verfassung zu wahren ist. Das in Art. 21
Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende Prinzip, daß verfassungswidrige Parteien aus dem
politischen Leben ausgeschlossen werden können, sowie der Grundsatz der Bindung
aller staatlichen Organe an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind
jedoch diesem Mindeststandard nicht zuzurechnen. Es sind freiheitlichdemokratische, für die Dauer geschaffene Verfassungen denkbar und Wirklichkeit, die
StrA IStGH 02/07
19
eine Verfassungsgerichtsbarkeit und die rechtliche Möglichkeit eines Parteiverbots nicht
kennen. Ist dies aber so, so wäre es nicht gerechtfertigt, in den von Art. 146 GG
gemeinten Mindeststandard freiheitlicher Garantien beim Zustandekommen der neuen
gesamtdeutschen Verfassung die zwar dem Grundgesetz eigentümlichen, aber nicht vom
Wesen einer freiheitlichen Ordnung her schlechthin geforderten Grundsätze der Bindung
an verfassungsgerichtliche Entscheidungen über den Ausschluß verfassungswidriger
Parteien aus dem politischen Leben einzubeziehen.“
Die Angestellten der BRD, hier insbesondere die Parteien Gewaltherrschaft, verstoßen
gegen nach wie vor geltende Normen, die die Besatzungsmächte gesetzt haben um
Deutschland wieder in den Kreis der freien und friedlichen Völker der Welt aufzunehmen.
Die Mißachtung vor den im Grundgesetz verdinglichten Menschenrechten, vor allem vor
dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung und die Volkssouveränität
wird immer offener und angreifender zur Schau gestellt. So setzte sich am 18. Juli 1989
unter den Beratern Gorbatschows endgültig die Meinung durch, die DDR als Partner
preiszugeben und als neuen Partner die ökonomisch stärkere Bundesrepublik zu
umwerben. Das Streben nach einer Vereinigung sollte aber als eine freie Entscheidung
der DDR-Bevölkerung erscheinen.
Als der Bundeskanzler Kohl am 10. Februar 1990 nach Moskau kam, hatte er sich nur
noch das Ergebnis des Baker-Gorbatschow-Handels vom Vortag abzuholen. Die NATOMitgliedschaft wurde von Gorbatschow am 31. März 1990 in Washington zugesagt; Baker
hatte es Kohl ermöglicht, von Gorbatschow die DDR geschenkt zu bekommen. Nun mußte
nur noch die Vereinbarung vom 27./28. 09. 1990 (BGBl. II S. 1386) stillschweigend durch
die wirren Zeiten einer vermeintlichen Wiedervereinigung gebracht werden. Zwar ist die
Vereinbarung im Bundesgesetzblatt eingetragen aber durch die vertrackte
Zusammenarbeit mit der de Maiziere Regierung konnte man sicher gehen, daß diese
Vereinbarung stillschweigend erfüllt werden konnte. Darüber hinaus setzt man sich über
die Normen des Völkerrechtes hinweg. Man schließt Verträge, geht Verbindlichkeiten ein
und tritt Bündnissen bei, ohne jeglichen öffentlich rechtlichen Hintergrund zu besitzen.
Da dem Grundgesetz der Geltungsbereich durch Aufhebung fehlt, also keine Rechtskraft
besitzt, ist das Gebilde BRD ein privatrechtliches Unternehmen. Diese Ansicht wird durch
die Vergabe der Ausweise an ihre Angestellten gestützt. Die Europa-Universität Viadrina
Frankfurt/Oder hat im Wintersemester 2004/5 in einer Ausarbeitung zum öffentlichen
Recht festgestellt:
„Wie auch das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag (BVerfGE 36, 1, 22) zeigt,
unterscheidet die Staatenpraxis hinsichtlich der Staatseigenschaft eines
Herrschaftsverbandes nicht danach, ob ein Staat von einem anderen anerkannt oder nicht
anerkannt worden ist.“
Im zwischenstaatlichen Verkehr müssen Vertragspartner Völkerrechtssubjekte sein.
Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, aber auch öffentlich-rechtliche Verbände des
innerstaatlichen Rechts können keine völkerrechtlichen Verträge schließen. Unterstellt
man den Angestellten Wissen über das vorgetragene, ist ihnen Vorsatz in ihrer
Handlungsweise vorzuwerfen.
Das oberste Menschenrecht, ist das Recht auf Leben. Menschenrecht ist in
Meinungsfreiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frieden in einer Gemeinschaft zu
leben, der man sich zugehörig empfindet. Das bedeutet, daß man deren Sitten und
Gesetzte anerkennt, anerkennt solange sie nicht gegen Völkerrecht verstoßen. Wenn aber
das Bestehende in Frage gestellt wird, wird es zugleich gefährdet. Damit greift man aber
StrA IStGH 02/07
20
die Vertreter des Bestehenden an. Die richtige Verteidigung wäre Antworten zugeben und
damit den Nachweis zu erbringen, daß der Fragende Unrecht hat mit seiner
Beweisführung. Diese Handlung würde sich Gewährung rechtlichen Gehörs nennen. Um
die Erhaltung des eigenen Zustandes zu sichern. muß die Bedrängnis, die die Fragen
gebracht haben, unterdrückt und gegenstandslos gemacht werden. Kann man den
Fragenden nicht in kriminelle Tatbestände verwickeln, greift man auf altbewährte
Handlungsweise zurück.
Der Fragende ist in den wirtschaftlichen, seelischen und gesellschaftlichen Ruin zu
drücken. Sollte es nicht reichen, so bringt man ihn auf Grund einer gedachten Straftat in
Haft um ihn zubeugen. In dieser Beziehung hat man wahrscheinlich von den Wilden
Kommissaren, die ab 1938 in Oesterreich ähnlich mit unliebsamen Bürgern umgegangen
sind, abgeschaut und gelernt.
Die Gewißheiten, die in der jetzigen Krise Deutschlands zerbrochen werden sollen, fordern
den Menschen das Gewissen aufrecht zu erhalten. Das Gewissen dringt auf die
unbedingte Verpflichtung Recht zu tun, die unzerstörbar auf dem Grund des Herzen liegt.
Wenn aber der Mensch der Hohen Verantwortung im Zerfall des staatlichen Daseins
zugrunde gehen muß, dann kann das staatliche Dasein von der Wurzel auf nicht in
Ordnung sein.
Der Leiter der „Stanford Studie“ hat zu so einer Sachlage folgende Meinung;
„Wenn wir das Übel bei der Wurzel packen wollen, gilt es die sozialen Ursachen zu
beseitigen, die böses Handeln fördern, solche die entmenschlichen und ethnische
Überschreitungen hervorrufen.“
Jedes Lebewesen trägt Ziel und Zweck in sich und entfaltet sich in dieser seiner inneren
Zielstrebigkeit. Den Menschen ist dazu die Gabe des Denkens gegeben. Er strebt danach
sich in der Fülle seiner Möglichkeiten zu verwirklichen, drängt zu seiner eigenen
Vollkommenheit. Darin liegt die Lebendigkeit aber auch der Verderb des Menschen. Diese
Wirklichkeit prägt im privaten wie auch im staatlichen Leben. Der Mensch ist geboren um
Mensch zu sein, was nur möglich wird, wenn er das Bewußtsein hat Recht zu tun. Wenn
er aber dem Niedergang der Welt erliegt, ist es ihn nicht möglich Mensch zu sein. So
wandelt er sich, erschaffen durch die Gemeinschaft um ihr zu dienen, vom Menschen zum
Zerstörer der Gemeinschaft, zum Unmenschen. Es wird also das Ursprüngliche, die Güte,
der Geist und die Vernunft ausgeschaltet um die Welt zu beherrschen. Aber nicht dies ist
der Sinn des Menschseins, sondern es ist die Erkenntnis der Welt. Daher ist es eine
Forderung der Natur sich in die Gemeinschaft der Vernunftwesen einzufügen und diese
mit allen Kräften zu fördern. Die Menschen sind von Natur aus zum Zusammenschluß, zur
Staatenbildung veranlagt. Daraus erwächst dann auch die allgemeine Menschenliebe,
eine naturhafte Zuneigung, die alle Menschen als Mensch miteinander verbindet. Diesen
Gedanken im staatlichen Dasein geltend zu machen, ist die Aufgabe derer die
Gemeinschaften, Staaten anführen. Die scheindemokratische Maske, hinter der die
Unmenschen ihre wahren Gesichtszüge verdecken, kann nicht helfen das Übel
ungeschehen zu machen. Der Sumpf muß grundlegend trockengelegt werden.
Auszug aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil- 1 BvB V51 - vom 23. Oktober 1952:
“Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung,
die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche
Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des
Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die
Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem
StrA IStGH 02/07
21
Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die
Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die
Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige
Bildung und Ausübung einer Opposition.“
Das scheinbare Rätsel des Fehlens eines Friedensvertrages bis heute wäre also die
Mißachtung der eigenen obersten Gerichtsebene. Da diese aber das Jahr 1990 nicht
überdauern konnte (BVerfGE 5,85) somit ebenfalls künstlich am Leben erhalten wird, kann
sich der Mensch mit der Gemeinschaft und dem handlungsunfähigen Staat nicht gegen
diese geballte widerrechtliche Macht erwehren. Die Menschen in Deutschland werden im
Unwissen der eigentlichen Völkerrechtslage gelassen, besser gesagt, ihnen wird das
Unwissen aufgezwungen.
Antrag
Die Vier Alliierten Mächte,
die Russische Föderation,
die Vereinigten Staaten von Amerika,
Großbritannien
und die Republik Frankreich
werden hiermit aufgefordert, um die weitere Vernichtung von Leben in Deutschland
zu verhindern, den Strafantrag am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag
rechtshängig zu machen.
Sie werden weiterhin aufgefordert, bis zum Abschluß eines Friedensvertrag mit
Deutschland (Deutsches Reich) sich laut Artikel 43 des Abkommen, betreffend die
Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (Haager Landkriegsordnung), vom 18.
Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107), sich um Ordnung und Sicherheit zu sorgen um
dem deutschen Volk die Möglichkeit aufrecht zu erhalten, zu gegebener Zeit seinen
Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.
Olaf Thomas Opelt
Staatsrechtlicher Bürger der DDR
Reichs- und Staatsangehöriger
Verteiler: -
Botschaft der Russischen Föderation
Botschaft der Französischen Republik
Botschaft Großbritanniens
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Botschaft der Volksrepublik China
Deutschlandverteiler
StrA IStGH 02/07
22
Olaf Thomas Opelt
Bahnhofstraße 101
08468 Reichenbach
Postanschrift:
Schloditzer Str. 79
08527 Plauen/V.
Wann greift eine Mutter an?
Wenn es um Ihre Kinder geht!
Sei Wehrhaft Germania!
Olaf Thomas Opelt, Bahnhofstr. 101, 08468 Reichenbach
maledictus,
qui pervertit iudicium
Strafantrag 2
an den
Internationalen Strafgerichtshof
Den Haag
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Wir bitten in der Antwort Zeichen
und
Datum dieses Schreibens
anzugeben
Unser Geschäftszeichen
StrA IStGH 01/10
Datum
24.06.2010
B e t r i f f t:
Es wird darauf hingewiesen, sollte sich in dem Schriftsatz auf das Grundgesetz und nachfolgende Gesetze bezogen werden,
so ist dies kein Anerkenntnis dieser, sondern ein Hinweis darauf, wie bei Geltung jener zu verfahren wäre.
Auf der Grundlage
des Statut des
Internationalen Strafgerichtshof
vom 17. Juli 1998
insbesondere der Artikel 7 & 14/1
in Verbindung mit der
Verfassung der DDR
vom 07.10.1949
(SMAD 399)
insbesondere der
Artikel 3; 5; 6; 134 & 144
sowie der
Verfassung des Land Sachsen
vom 28.02.1947
insbesondere der
Artikel 2, 62 Abs.1, 65 Abs.1 und 68
wird
StrA IStGH 02/07
23
Strafantrag
wegen Verdacht auf weiteren vorsätzlichen Verstoß seit dem 10.10.2007 (unter Aktenz.:
StrA IStGH 02/07 an den Internationalen Strafgerichtshof über die Botschaften der Vier alliierten
Besatzungsmächte weitergeleitet) gegen das Kontrollratgesetz Nr.10 vom 20.12.1945
Artikel II Absatz 1
in Verbindung mit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes vom 09.12.1948
gestellt
gegen
Frau Angela Merkel hier als Dienstvorgesetzte der Angestellten der BRD
gegen
Herrn Guido Westerwelle vermeintlicher Außenminister der BRD
gegen
Herrn Wolfgang Schäuble vermeintlicher Finanzminister der BRD
gegen
Herrn Thomas de Mazière vermeintlicher Innenminister der BRD
gegen
Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vermeintliche Justizministerin der
BRD
gegen
Herrn Karl-Theodor zu Guttenberg vermeintlicher Verteidigungsminister der
BRD
gegen
Herrn Philipp Rösler vermeintlicher Gesundheitsminister der BRD.
Durch die faschistisch terroristische Parteiendiktatur, bestehend aus CDU/CSU, FDP,
SPD, Die Grünen und DIE LINKE, die als Geschäftsführung der BRD auftritt und somit
öffentlich rechtliche Handlungsbefugnis für Berlin und Deutschland als Ganzes vortäuscht,
wird weiterhin Rechtsstaatlichkeit und Volksherrschaft in brutalster Art und Weise in
Deutschland unterdrückt. Wie bereits im Strafantrag StrA IStGH 02/07 vom 10.10.2007
vorgetragen, entbehrt es der BRD seit dem 18.07.1990 jeglicher Berechtigung als
öffentlich rechtliche Verwaltung aufzutreten. Der Nachweis für diese Berechtigung wurde
seit 2004 ständig wiederholend durch Herrn Olaf Thomas Opelt, Reichs- und
Staatsangehöriger (nach Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913; RGBl. 1913,
583) gefordert.
Letztmalig erging die Forderung mit einem E-Mail am 14.03.2010 mit einer Antwort dieser
Geschäftsstelle des Außenministeriums der BRD und wegen der nicht zufrieden
stellenden Antwort eine erneute Anfrage an diese, worauf die Geschäftsstelle des
Außenministeriums nicht mehr antwortete.
Dieser Schriftverkehr wurde den Botschaften der Vier Alliierten Besatzungsmächte zur
Kenntnis gebracht. (Schriftverkehr in der Anlage 1)
Alle Tatbestände des vorangegangenen Strafantrags StrA IStGH 02/07 vom 10.10.2007,
haben sich verschärft und weitere sind hinzugekommen.
StrA IStGH 02/07
24
1997 erlag das rechtlich (de jure) ungesetzliche Bundesverfassungsgericht, also
Ausnahmegericht, wiederum einem wissentlichen Irrtum.
Auszug aus dem „Urteil“ 2 BvR 1516/96:
„Mit der Vereinigung Deutschlands ging die DDR als Staat unter, so daß mit ihr auch ihre
diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten…“.
Erster wissentlicher Irrtum: Die deutsche Vereinigung konnte völkerrechtlich nicht
stattfinden, denn etwas nicht Vorhandenes (Länder der DDR) konnte einem nicht mehr
Vorhandenen (Geltungsbereich des Grundgesetzes/BRD) nicht beitreten.
Zweiter wissentlicher Irrtum: Die DDR war genau so wenig wie die BRD zu keiner
Zeit ein Staat (siehe vorgehenden Strafantrag StrA IStGH 02/07 zu BRD).
Dritter wissentlicher Irrtum: Die DDR besteht auf Grundlage der Verfassung vom
07.10.1949 rein rechtlich als Verwaltungsorgan weiter fort. Faktisch wird diese
rechtliche Weitergeltung seit 1990 unterdrückt.
Hier soll einzig und allein die tatsächliche Beständigkeit des Staates Deutsches Reich
genannt Deutschland unterdrückt werden.
Wenn aber Herr Genscher (1989 Außenminister der BRD) und Herr Meckel (1989
Außenminister der DDR) nach 20 Jahren während der Sendung VOR ORT im
Fernsehsender Phönix am 22.06.2010 in Ihren Erinnerungen schwelgen und die BRD und
DDR ohne zu stocken Staaten nennen, wobei sich die DDR aus dem Gespräch
herausnehmbar wahrscheinlich in Luft aufgelöst hat, braucht man sich nicht zu wundern,
wenn der englische Gesprächsteilnehmer davon spricht, daß wichtige Unterlagen für 30
Jahre unter Verschluß liegen, weil man sich sonst evt. wegen der schlechten Grammatik in
der die Unterlagen ausgeführt sind, schämen müßte. Wie wichtig es gewesen wäre das
Volk aufzuklären über das Ergebnis, welches erreicht werden sollte erscheint erst darin,
daß die Schnelligkeit eben deswegen getätigt wurde um das Ganze Treiben ohne den
eigentlichen Willen des Volkes ein neutraler Staat zu werden von statten gehen mußte. So
ist es das Hauptthema des amerikanischen Vertreters zu diesem Gespräch gewesen, daß
es letztendlich um die Neutralität Deutschlands ging.
Wie dasselbige Gericht 1973, rechtlich bestehend im Geltungsbereich des Grundgesetzes
für die BRD, im Urteil zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR festgestellt
hat, daß das Deutsche Reich als Staat weiter besteht und dieses fortlaufend wiederholt
und nie widerrufen hat, ist hier der Vorsatz auf das Beharren der Ungesetzlichkeit der
Herren und Damen des „Bundesverfassungsgerichts“ unverkennbar.
Auszug aus dem Urteil 2 BvF 1/73:
„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher
Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der
6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik
Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat
identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung
allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit
beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet
anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches
Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene
Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland"
(Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil
gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den
StrA IStGH 02/07
25
"Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]),
fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des
Grundgesetzes).“
Wiederum dasselbige Gericht stellte 1956 im Urteil1 BvB 2/51 klar den Rahmen seiner
Rechtsgültigkeit fest.
Auszug:
„Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde vielmehr nur für den vom Grundgesetz
zeitlich und sachlich beherrschten Raum wirken.“
Da diesen Herren und Damen an diesem Ausnahmegericht, die sich da Richter nennen
ohne ihre völkerrechtliche Berechtigung dafür nachzuweisen, durch Ihre Ausbildung und
der jahrelangen Erfahrung in ihrem Tun nicht abgesprochen werden kann, daß sie sich
wider besseren Wissen sich der Verschleierung der völkerrechtswidrigen Beherrschung
Deutschlands durch die faschistische Parteiendiktatur verdingen, wird obigen genannten
Personen Tür und Tor angelweit geöffnet, in dem sie sich auf das Oberste Gericht in
Deutschland berufen. Hier wird zur weiteren Vertiefung der Feststellung der vermeintlichen
Rechtsstaatlichkeit mit Personen, die im politischen und beruflichen Leben an der Spitze
der Gesellschaft stehen, dem Volk eingegeben, daß sich wirklich fähige Menschen um das
Schicksal des Deutschen Volkes kümmern und dieses im stillen Vertrauen verharren
lassen zu können. Es wird Klage bei dem obersten Ausnahmegericht eingereicht (hier
insbesondere vom MdB Herrn Gauweiler (vertreten vom Rechtswissenschaftler Prof.
Schachtschneider), um zu klären, daß es mit dem Lissabonvertrag ja alles rechtens ist.
Und die wenigen Tatsachen, die dagegen sprechen, werden ja noch behoben bevor vom
demokratisch, also in unmittelbarer, freier und geheimer Wahl, vom Volk gewählten
deutschen Präsidenten (wie es jetzt gerade im Monat Juni/Juli 2010 in Polen erfolgt) die
Souveränität, die das Deutsche Volk noch nie besessen hat, an eine weitere größere
Diktatur abzugeben, um damit die Möglichkeit zu erreichen, einen Friedensvertrag des
Deutschen Volks mit seinen in der UN Charta (Art.53 i. V. mit SHAEF Gesetz Nr. 1)
genannten Kriegsgegnern zu verhindern und somit mit der Verhinderung der Erfüllung der
Beschlüsse der Drei Mächte Konferenz von Berlin 1945, dem Deutschen Volk seine
völkerrechtlich verbürgte Selbstbestimmung dauerhaft zu verwehren. Diese
Handlungsweise wird klar in einer Aussage des jetzigen Präsidenten des IWF JeanClaude Juncker aus Luxemburg erklärt: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum
und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine
Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter
- Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
(Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie - SPIEGEL 52/1999)
Europa 27 Staaten und eine Meinung?
Wie aber kann Europa einer Meinung sein, wenn sich die 27 Staaten in sich selbst nicht
einig sind. So wie es in der letzten Zeit in Belgien zwischen den Flamen und den Wallonen
zu Streitigkeiten kommt und dieser kleine Staat auseinanderzubrechen droht, so
langwierig und tiefgründig sind die Schwierigkeiten in Spanien, im ehemaligen
Jugoslawien und in vielen anderen Staaten Europas auch. Eine EU-Regierung ist in
keinerlei Weise zum regieren durch die europäischen Völker ermächtigt und ist somit
nichts weiter als eine den Völkern übergestülpte Diktatur, die gegen Menschenrechte
verstößt.
Und genau in dieser Art geht es froh und locker weiter in Beziehung auf die Finanzhilfe in
Griechenland. Die griechischen Menschen werden in den deutschen Medien als faul,
stümperhaft und nicht in der Lage mit Geld umzugehen dargestellt. Es wird die ungeheure
StrA IStGH 02/07
26
Zahl von 300 Milliarden Euro Staatsverschuldung angegeben. Eine weitere Kreditierung ist
also nur unter Einhaltung von strengsten Sparmaßnahmen zu gewähren. Wie aber können
die BRD-Regierung und ihre Medien sich aber dermaßen überheblich über das
griechische Volk erheben? Allein der Blick, der im Internet zugängigen Schuldenuhr zeigt
eine Verschuldung der BRD in Höhe von ca. 1,7 Billionen Euro. Diese Verschuldung steigt
von sec. zu sec., da hier durch die BRD nicht einmal die Zinsen bezahlt werden können
und selbst für den Zinseszins neue Kredite aufgenommen werden müssen. Die BRD hat
also nach offiziellen Angaben die fast sechsfache Verschuldung von Griechenland. Hier
wird angenommen, daß die deutschen Kredite, die an Griechenland ausgereicht werden
von der BRD selbst als neue zusätzliche Kredite aufgenommen werden um den
Spekulanten eine doppelte Sicherheit für ihre Spekulationen zu geben. Diese
ungeheuerlichen Vorgänge werden im Internet als Der gezielte Angriff der Finanzkiller
auf den Euro (Anlage 2) erklärt.
Diese ganze Abwicklung der Grundlagen für die Kreditabwicklung mit Griechenland wurde
in einem ungeheuer rasanten Tempo ausgeführt. Ein Eilantrag gegen das Gesetz, das der
Bundespräsident Herr Köhler schon unterschrieben hatte, wurde innerhalb weniger
Stunden vom Ausnahmegericht (BVerfG) abgelehnt. Diese Eile mußte hier angewendet
werden, um die Menschen, die dies alles bezahlen sollen, nicht erst groß zum
Nachdenken zu kommen lassen, wie auch die vermeintliche Deutsche Einheit 1990 von
Juli bis Oktober durchgezogen wurde.
In der Durchsetzung der Kreditierung für Griechenland waren insbesondere Frau Merkel
und Herr Schäuble tätig. Frau Merkel wurde auf einer Pressekonferenz von einem
Journalisten gefragt zwecks der Regierungebildung, warum sie einen Minister in ihrem
Kabinett hat, der 100 000 DM Bestechungsgeld angenommen hätte. Die lakonische
Antwort von Frau Merkel: “Weil diese Person mein Vertrauen besitzt.“ (Herr Schäuble). Es
bedarf hier keinerlei Ausführungen um die Redlichkeit des Kabinetts der Frau Merkel.
Genauso brisant ist die Arbeit der Frau Merkel und des Herrn Westerwelle. Frau Merkel
als Kanzlerin und Herr Westerwelle als Außenminister ein und derselben Regierung treten
nach Außen z. B. zum Thema Türkei völlig entgegengesetzt auf. So wie Frau Merkel in
ihrer großen Arroganz der Türkei bescheinigt, daß sie nicht reif ist für die Mitgliedschaft in
der EU, so posaunt Herr Westerwelle bei einem Besuch in der Türkei genau das Gegenteil
in die Welt. In einem sind sie sich aber wieder einig, daß sie die wirtschaftliche
Zusammenarbeit mit der Türkei benötigen. Hier ist als das Prinzip, daß Nehmen seliger ist
als Geben wieder einigend für Frau Merkel und Herrn Westerwelle. Sowie es auch im
Inneren des Landes an der Tagesordnung ist, daß das Eigenwohl vor das Gemeinwohl
gestellt wird.
Die Verhinderung eines Friedensvertrags haben beide Besatzungsgebilde (BRD und
DDR) betrieben. Schon im Urteil 2 BvF 1/73 des Obersten BRD Gerichts wird festgestellt:
„Insgesamt sei es nicht gelungen, im Vertrag ein "besonderes Verhältnis" zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu
konstituieren. Nicht einmal die Einheit der Nation sei vertraglich festgehalten. Auch als
"modus vivendi" sei der Vertrag nicht interpretierbar, weil er ohne Befristung und ohne
Kündigungsklausel abgeschlossen sei und nicht einmal den Vorbehalt einer
friedensvertraglichen Regelung enthalte. Der Vertrag habe die deutsche Frage nicht dem
Ziel des Grundgesetzes nähergebracht; das gelte auch, wenn man die begrüßenswerten
menschlichen Erleichterungen berücksichtige, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags
verbunden seien.“
Ein weiterer Beweis der Verhinderung eines Friedenvertrages durch beide Machthaber
(BRD & DDR) ist auch im Protokoll Nr. 354B Anlage 2 des französischen Vorsitzenden
StrA IStGH 02/07
27
zur Zusammenkunft der Außenminister Frankreichs, Polens, der UdSSR, der USA,
Großbritanniens, der BRD und der DDR in Paris am 17.07.1990 festgehalten. In der
Außenministerkonferenz wurde zuvor durch den damaligen polnischen Außenminister
Skubiszewski der Erklärung der vier Mächte, über die endgültige deutsch polnische
Grenze, keine Garantie zugebilligt. Um diesen Verhinderungsgrund einer schnellen
sogenannten Deutschen Einheit zuvorzukommen wurden von der BRD und der DDR
folgende Erklärung abgegeben.
Zitat:
„Die BRD stimmt der Erklärung der Vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in der
Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., daß ein
Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der
von der BRD abgegebenen Erklärung zu.“
Hier werden die BRD und die DDR durch die Regierungen vertreten, die grundgesetzbzw. verfassungswidrig gewählt wurden. Das bedeutet, daß in der BRD seit 1949 keine
Wahl zum Bundestag gemäß der Vorschrift des Art. 38 GG stattgefunden hat. Eine
unmittelbare Wahl wurde durch die Listenwahl ersetzt und somit von Anfang der BRD eine
gesetzmäßige Regierung verhindert.
Für die DDR bedeutete das, daß eine freie Wahl in einem rechtsleeren Raum absolut
nicht möglich war und die Verfassung der DDR vom 07.10.1949 erst mit dem Inkrafttreten
des Gesetzes Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen
Demokratischen Republik vom 22.07.1990, am 14.10.1990 wieder in Kraft gesetzt wurde
(GBl. I S. 955). Das bedeutet, daß beide Vertretungen keinerlei völkerrechtliche
Berechtigung hatten an dem sogenannten „2+4 Vertrag“ mitzuarbeiten bzw. als
Vertragspartner aufzutreten. Sie hatten lediglich die Entscheidung der Vier Alliierten
Besatzungsmächte entgegenzunehmen, somit keinerlei Recht im Namen des Deutschen
Volkes auf eine friedensvertragliche Regelung zu verzichten. Auf welche Grundlage stellt
sich diese Erkenntnis?
Das Bundesverfassungsgericht hat 1952 mit dem Urteil des zweiten Senats vom
29.07.1952 2 BvE 3/51 in der Urteilsbegründung klar dargelegt, daß die Bundesregierung
in Vereinbarungen der Besatzungsmächte keinerlei Einfluß hat und dies bis zur
Friedensregelung so bleiben wird. Wie oben nachgewiesen, ist die Friedensregelung bis
1990 nicht getätigt worden. In der Erklärung vom 02.10.1990 (BGBl. 1990 II S. 1331)
geben die Vier Alliierten Mächte klar zu verstehen, daß von dieser Willenserklärung der
Vier Alliierten die Regierung der BRD und der DDR durch ihre Unterschrift nur ihre
Kenntnisnahme erklärten. Zitat: „Im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12.
September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland haben die Außenminister der Französischen Republik, der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika am 1. Oktober 1990 in New York eine
gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die von den Regierungen der Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik durch Unterzeichnung zur
Kenntnis genommen wurde.“
Die fehlende Friedensregelung wird durch die Antwort des Außenministeriums der BRD,
Herrn Westerwelle, bestätigt. Der vermeintliche 2+4 Vertrag, besser Vertrag über die
abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland, der vom Außenministerium als
Ersatz zur Friedensregelung benannt wurde, ist niemals in Kraft getreten, da die
vermeintlichen Vertragspartner BRD und DDR im völkerrechtlichen Maßstab niemals als
Vertragspartner in Vertretung Deutschland auftreten konnten. (Anlage 1 Seite 2)
Eine friedensvertragliche Regelung ist aber von den Alliierten Besatzungsmächten immer
wieder als dringend notwendig betrachtet und festgehalten worden.
StrA IStGH 02/07
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So in der Drei Mächte Konferenz von Berlin 1945, in dem Genehmigungsschreiben vom
12.Mai 1949 zum GG und der Erklärung von Armeegeneral Tschujkow vom 10.10.1949
zur Gründung der DDR.
Im Kommentar des Gesetzes Nr. 52 (Buch: Hans Dölle Konrad Zweigert Gesetz NR. 52,
Über Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen, Kommentar, erschienen im C. E.
Poeschel Verlag Stuttgart, Herausgegeben unter Lizenz Nr. US-W-1025 der
Nachrichtenkontrolle der Militärregierung, Auflage 5000 / Juni 1947, Druck der Deutschen
Verlags-Anstalt GmbH. Stuttgart) heißt es zum Thema Kriegszustand auf Seite 6:
„ . . . . Auch der Einwand, es bestehe kein Kriegszustand mehr und daher sei für die
Anwendung
kriegsrechtlicher Regeln kein Raum, schlägt nicht durch. Dem steht entgegen, daß der
Kriegszustand und damit die Anwendbarkeit kriegsrechtlicher Normen und Verträge
grundsätzlich selbst nach einem Waffenstillstand bis zum Abschluß eines
Friedensvertrages fortdauern, und selbst ein Waffenstillstandvertrag ist mit Deutschland
nie geschlossen worden. Ein Friedensvertrag mit Deutschland ist in dem Communique
Über die Viermächtekonferenz von Potsdam ausdrücklich vorgesehen. Daß, soweit es
sich um Fragen des internationalen Rechts handelt, noch Kriegszustand zwischen
Deutschland und seinen Gegnern besteht, ist von britischer Seite amtlich erklärt worden
(Erklärung des Foreign Office v. 2. 4. 1946 vgl. JustBlatt Köln 1946 S. 114; JustBlatt
Braunschweig 1946 S. 146; HannRechtspflege 1946 S. 112; . . . ) Auch eine Endigung des
Kriegszustandes durch sogenannte debellatio ist nicht anzunehmen. Ihre
Voraussetzungen liegen nicht vor. O p p e n h e i m, . . . .“
Auch die einseitigen Beendigungen des Kriegszustandes der vier Alliierten
Besatzungsmächte in den 1950er Jahren haben auf ein wirkliches Ende des
Kriegszustandes keine völkerrechtliche Wirkung, da der Kriegszustand beidseitig beendet
werden muß.
Bereits zum Petersberger Abkommen vom 22.11.1949 wurde die Herrschaft des Volkes
umgangen und damit klar, daß die besatzungshoheitliche Macht durchgesetzt wird und die
Selbstbestimmung des Deutschen Volks ohne einen Friedensvertrag nicht zum tragen
kommt. Mit der Klage vorm damaligen rechtlich bestehenden Obersten Gericht der BRD,
wurde der Deutschen Selbstbestimmung im Urteil 2BvE eine klare Abfuhr erteilt.
Auszug:
- „Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ausschließlich im innerstaatlichen Bereich
und kann nicht über die völkerrechtliche Gültigkeit eines Vertrages entscheiden.“
- „Die lockere Form und der nicht immer präzise Sprachgebrauch stellen für
>Staatsverträge< nichts Ungewöhnliches dar. Eine solche Formulierung entspricht
diplomatischem Brauch und unterscheidet sich nicht von den neuerdings unterzeichneten
Verträgen über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft und den Generalvertrag (vgl.
z. B. Art. 3 Abs. 2 des letztgenannten Vertrags). Daß die Dauer des Abkommens nicht
bestimmt ist, erklärt sich aus den Materien, die es behandelt; sie entstammen
ausnahmslos dem Gebiet des Besatzungsrechts und sind auch zeitlich mit ihm verknüpft.
So erklärt sich auch das Fehlen einer vertraglichen Kündigungsklausel.“
- „Solche Vereinbarungen sind möglich, und zwar für die Zeit, in der das Kontrollverhältnis
der Alliierten Hohen Kommission als Kollektivorgan gegenüber der Bundesregierung
besteht. Sie bedeuten eine nähere vertragliche Ausgestaltung des Kontrollverhältnisses.“
StrA IStGH 02/07
29
- „Jedenfalls steht ein völkerrechtlicher Kollektivorgan, das unter formeller Fortdauer des
Kriegszustandes Herrschaft in Deutschland ausübt, der Bundesrepublik nicht wie ein
auswärtiger Staat gegenüber.“
- „Der Parlamentarische Rat beabsichtigte lange Zeit hindurch, in die Präambel zum
Grundgesetz einen klaren Hinweis auf die Beschränkung der Unabhängigkeit der
Bundesrepublik durch die Besatzungsmächte aufzunehmen. Das sollte in der
Formulierung geschehen: >Die Besetzung Deutschlands durch fremde Mächte hat die
Ausübung dieses Rechts (nämlich auf freie Gestaltung seines nationalen Lebens)
schweren Einschränkungen unterworfen<. Dieser Wortlaut wurde zunächst allseitig
gebilligt und kehrte längere Zeit hindurch in allen Formulierungsvorschlägen für die
Präambel wieder. Als dann der Allgemeine Redaktionsausschuß meinte, daß der Hinweis
auf die Beschränkung der Souveränität durch die Besetzung zu sehr nach Resignation
klänge, vielmehr der Wille zur Überwindung dieser Beschränkung zum Ausdruck kommen
sollte (vgl. Empfehlung von 13. Dezember 1948, JöR NF Bd. 1, 1951, S. 38/39),
verzichtete man endgültig darauf, das Besatzungsregime und das rechtliche Verhältnis zu
ihm im Grundgesetz überhaupt zu erwähnen.“
Die besatzungsrechtlichen Verantwortlichkeiten und Rechte der Vier Mächte für Berlin und
Deutschland als Ganzes werden immer wieder festgeschrieben, so in der Vier Mächte
Konferenz von Berlin 1971, in der Erklärung der Vier Mächte vom 02.10.1990 und dem
Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin BGBl. II 1994 S.
40ff. Daß diese Festschreibungen der vier Mächte bis dato nicht aufgehoben sind bestätigt
die Mitteilung des Herrn Regierungsamtsrates Rudolph vom Verfassungsgerichtshof Berlin
Aktz.: VerfGH TgbNr. 1-6/05 aus dem Jahr 2005 Zitat:
... „eine schriftliche Zustimmung durch die Alliierten Befreier des deutschen Volkes
vorzulegen bzw. einzuholen, die Zulässigkeit zur Erhebung von Gerichtskosten zu klären,
Rechtsverordnungen, Gesetze und Befehle für Berlin und Deutschland als Ganzes und
den Deutschlandvertrag für nichtig zu erklären, liegt außerhalb der gesetzlichen Befugnis
des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin“
Es wird der tatsächliche völkerrechtliche Zustand in Deutschland verschwiegen, dem Volk
werden wirklich freie Wahlen vorenthalten und wer versucht dagegen zu steuern, wird
kaltgestellt.
In diesem Maßstab ging es weiter so. Es wurden von den Alliierten nach 1945
zugelassene Parteien verboten (insbesondere die Sozialistische Reichspartei und die
Kommunistische Partei Deutschland), um nicht allzuviel später die Nationaldemokratische
Partei Deutschland zuzulassen, an deren Verbot herumgedoktert wird und im Grund vom
Bundesnachrichtendienst unterwandert ist und zum Nachweis, daß das Deutsche Volk es
bisher nicht geschafft hat die Forderung des Drei Mächte Abkommen 1945 zu erfüllen,
gebraucht und benutzt wird. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (von
den Alliierten vorgeschrieben) wurde ausgehöhlt und unterlaufen. Artikel 38 des
Grundgesetzes schreibt unmittelbare, freie und geheime Wahlen vor. Diese Vorschrift
wurde von Beginn an mißachtet und den Menschen wurde so verwehrt, die Personen zu
seinen Vertreter zu bestellen, die sie wollen, sondern sie müssen darauf hoffen, daß eine
zugelassene Partei, die sie aussuchen dürfen, einen ihnen genehmen Vertreter bestellt.
Hier kommt wieder das Parteiengesetz zusammen mit der Parteienfinanzierung ins Spiel.
Damit kann von den Herrschenden ausgeschlossen werden, daß wirklich demokratische
Kräfte in die Nähe der Verantwortung geraten.
Übrigens wurde wegen dieser Unzulänglichkeit niemals der Weg zum Obersten Gericht
gefunden, obwohl der Staatsrechtler Prof. von Arnim diese Mißstände klar in seinen
veröffentlichten Ausarbeitungen aufgedeckt hat.
StrA IStGH 02/07
30
Da nach wie vor von dem Vorhandensein des Deutschen Staates, hier namentlich das
Deutsche Reich, seit dem Inkrafttreten des SHAEF Gesetzes Nr. 52 „Deutschland“
genannt und auf das Gebiet vom 31.12.1937 beschränkt, ausgegangen wird, können die
beiden Verwaltungseinheiten BRD und DDR völkerrechtlich niemals den Zustand eines
Staates erlangt haben. Die Alliierten Vorschriften, die weiterhin für Berlin und Deutschland
als Ganzes in Kraft sind, beweisen das Deutschland weiterhin unter besatzungsrechtlicher
Hoheit steht.
Auszug aus dem Beschluß - 2 BvM 1/76 - des obersten Gericht der BRD vom 13.12.1977:
„Bei der Ermittlung von Normen des Völkergewohnheitsrechts ist in erster Linie auf das
völkerrechtlich erhebliche Verhalten derjenigen Staatsorgane abzustellen, die kraft
Völkerrechts oder kraft innerstaatlichen Rechts dazu berufen sind, den Staat im
völkerrechtlichen Verkehr zu repräsentieren. Daneben kann sich eine solche Praxis aber
auch in Akten anderer Staatsorgane, wie des Gesetzgebers oder der Gerichte, bekunden,
zumindest soweit ihr Verhalten unmittelbar völkerrechtlich erheblich ist.“
Völkerrechtlich hat eine Veränderung der Regierungsform im Inneren, nach allgemeiner
Rechtsaufassung, keine Auswirkung auf den Bestand eines Staates. Für seinen
Untergang und der Nachfolge eines neuen Staates wäre ein dauerhafter Verlust des
Staatsgebietes und des Staatsvolkes notwendig, siehe ehemalige UdSSR der jetzigen
Russischen Föderation. Genau hier wird aber auch die Bedeutsamkeit des dauerhaften
Verlustes der 2 staatstragenden Elemente (Staatsgebiet und Staatsvolk) deutlich. Denn
gerade die Baltischen Staaten haben nach dem Anschluß an die Sowjetunion bei ihrer
Wiedererlangung der Selbständigkeit, die Anerkennung der Gleichheit mit dem früheren
Staat wiedererlangt. Ein völkergewohnheitsrechtlicher Bestand der BRD als Staat ist
weder wegen Fehlens einer angenommen Gewohnheit noch wegen Fehlens einer
übereinkommenden Rechtsüberzeugung möglich (siehe hierzu die Folgen der Vier
Mächteabkommen und Artikel 53 UN Charta).
Die Anwendung des Völkerrechts läßt im keinen Fall zu, das die BRD in vollständiger
Gleichheit mit Deutschland besatzungsrechtlich Bestand hatte und seit dem 18.07.1990 in
keinster weise eine völkerrechtliche Befugnis besitzt, öffentlich rechtliche Verwaltung auf
dem Staatsgebiet Deutschlands zu tätigen. Die Beweisführung wurde bereits unter StrA
IStGH 02/07 geführt. Nichts desto trotz wird durch das de facto Regime weiterhin darauf
beharrt, vermeintlich rechtsstaatlich und demokratisch (volksherrschaftlich) zu handeln.
Dies wird mit Täuschung, Erpressung, Änderung und Verschärfung sowie Verfälschung
der deutschen Gesetze, die die Alliierten Besatzungsmächte seit 1945 vorausgesetzt
haben, getätigt.
Hier wird ins besondere das vermeintliche Beamtentum in einer haarsträubenden Weise
begründet. Im Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 05.02.2009 wird der Geltungsbereich
so beschrieben:
㤠1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas
anderes bestimmt ist.“
Hier wird zwar bestimmt für wem das Gesetz zu gelten hat, aber nicht wo, also das
Gebiet. Auch der Hinweis „Bund“ kann hier keinen Raum für die Geltung festlegen, da es
keine Beschreibung eines öffentlich rechtlichen Herrschaftsbereichs ist. Weiter wird von
hoheitlicher Tätigkeit geschrieben, die ja wie ein Beamtentum nur einer öffentlich
rechtlichen Behörde zusteht. Es wird hier versucht die fehlende rechtliche Zuständigkeit
für Berlin und Deutschland als ganzes zu überspielen und die besatzungsrechtlichen
Vorschriften zu umgehen, die auch seltsamer Weise nach wie vor in dem teilweise
zerstörten und ausgehöhltem GG im Artikel 139 festgehalten sind.
StrA IStGH 02/07
31
Aber auch das Staatsangehörigkeits- und das Strafrecht sind betroffen. Das
Staatsangehörigkeitsrecht ist nach wie vor nach dem Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG in Kraft getreten am 1. Januar 1914), geregelt.
Siehe dazu Verfassung der DDR vom 07.10.1949 Art. 1 S.4: „Es gibt nur eine deutsche
Staatsangehörigkeit.“
Aber auch in der 15. Auflage der Ausarbeitung „Staatsrecht“ von Theodor Maunz ist
festgehalten:
„Unabhängig von den Ereignissen des Jahres 1945 (Kapitulation, fraglicher Fortbestand
des Reichs) und unabhängig vom etwaigen Entstehen einer Landesangehörigkeit blieb die
deutsche Staatsangehörigkeit als Rechtsinstitut unverändert bestehen. Ihr Bestand ist
auch vom Besatzungsrecht nicht berührt, sondern vorausgesetzt worden.“
Zitat aus dem Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland
herausgegeben von Ernst Benda – Werner Maihofer – Hans Jochen Vogel unter
Mitwirkung von Konrad Hesse (Verlag Walter de Gruyter):
„Mit der Entstehung der beiden deutschen Staatsordnungen im Jahre 1949 trat die
Entwicklung der Rechtslage Deutschlands in ein neues Stadium. Sowohl die Verfassung
der Bundesrepublik Deutschland als auch die der Deutschen Demokratischen Republik
wurden von den jeweiligen Besatzungsmächten genehmigt und änderten an dem
Fortbestehen des Besatzungsverhältnisses nach der Auffassung aller Beteiligten zunächst
nichts. Von Bedeutung für die Rechtslage Deutschlands mußte die Klärung des
Verhältnisses der beiden bestehenden staatlichen Ordnungen zu dem 1945 nach
allgemeiner Auffassung nicht untergegangenen deutschen Staat sein.“
Selbst Angestellte der BRD gehen von einer Weitergeltung von Besatzungsrecht der
Alliierten aus. Dies äußert sich klar in folgenden Aussagen.
Dr. Hiestand teilt im Auftrag des „Bundesinnenministeriums“, am 29.März 2004 unter
Geschäftszeichen E 4-9161 II E2 355/2004 mit;
„Sehr geehrter Herr …..,
Ihre Annahme wonach Artikel 2 Abs. 2 des Überleitungsvertrages (BGBl. 1955 II S.405)
weiterhin in Kraft sei, ist zutreffend. In der Vereinbarung vom 27./28. 09. 1990 zu dem
Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei
Mächten (in der geltenden Fassung) sowie zu den Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung BGBl. 1990 II S.1386) ist unter
Ziffer 3 bestimmt, daß unter anderem Art. 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages in Kraft
bleibt.“
In Verbindung mit der Aussage des Regierungsamtsrats Herrn Rudolph vom
Verfassungsgerichtshof Berlin (Aktz.: VerfGH TgbNr. 1-6/05) in der begründet festgestellt
wird, daß „...eine schriftliche Zustimmung durch die Alliierten Befreier des deutschen
Volkes vorzulegen bzw. einzuholen, die Zulässigkeit zur Erhebung von Gerichtskosten zu
klären, Rechtsverordnungen, Gesetze und Befehle für Berlin und Deutschland als Ganzes
und den Deutschlandvertrag für nichtig zu erklären, liegt außerhalb der gesetzlichen
Befugnis des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin...“, dürfte die obige
Rechtsaufassung als bewiesen gesehen werden.
Jetzt gibt es aber noch klarere Aussagen zur bestehenden Staatsangehörigkeit.
Frau Affeldt teilt am 01.03. 2006 im Auftrag des Landrates des Landkreis Demmin auf
Antrag eine Verleihung der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik mit: „… Aus dem
Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, daß es eine
Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb sie anstreben, nicht
gibt.“
Man könnte annehmen, daß diese Frau aus einer so untergeordneten „Behörde“ aus
fehlender rechtswissenschaftlicher Bildung heraus einem Irrtum erlegen ist.
StrA IStGH 02/07
32
Aber das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz trat de jure nie außer Kraft sondern
wurde in den westlichen Besatzungszonen nur ständigen Veränderungen unterzogen und
nach 1990 total ausgehöhlt und den politischen Wünschen angepaßt, in der DDR wurde
es 1967 durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen
Republik ersetzt. Selbst der völkerrechtswidrig bestehende Freistaat Sachsen, der sich als
Land der BRD bezeichnet, geht mit der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über
Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht vom 21.Mai 1997 (SächsGVBl. S. 435)von
der Reichs- und Staatsangehörigkeit aus. De jure ist das Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz nach wie vor in Deutschland in Kraft, denn 1990 wurde durch
die Aufhebung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die BRD der Rechtsstand
auf den 23.05.1949 zurück gesetzt und in der DDR durch die außer Kraftsetzung des
Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der
staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23.07.1952 GBl. 99 S. 613 durch das
Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik Ländereinführungsgesetz - vom 22.07.1990 (GBl. I S. 955) der Rechtsstand vom
23.07.1952 wieder eingesetzt und das durch die Alliierten Besetzer bereinigte Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz rechtsgültig.
Mit der rechtlich nichtigen „Reform“ von 1999 ist jeden ausländischen Menschen mit
Geburt in Deutschland freigestellt deutscher Staatsangehöriger zu sein, obwohl seine
Erzeuger eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen und er diese von Geburt ebenfalls
besitzt. Mit dieser im Völkerrecht unerwünschten doppelten Staatsangehörigkeit soll die
nationale Zugehörigkeit der Deutschen verwaschen und untergraben werden und es wird
dem Reichs- und Staatsanghörigen ihre Staatsangehörigkeit grundhaft verweigert und sie
werden weiterhin als Personal (Angestellte) und nicht als Personen (Menschen) geführt.
Nach der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UNO-Resolution 217 A (III) vom 10.
Dezember 1948 ) Artikel 15 Abs. 1 steht jedem Menschen seine Staatsangehörigkeit zu.
Völkerrechtlich ist das für das deutsche Volk die Reichs- und Staatsangehörigkeit nach
dem RuSTag von 1913 (RuStAG) vom 22. Juli 1913, RGBl. 1913, S. 583 und nicht die
deutsche Staatsangehörigkeit nach dem völkerrechtswidrigen Staatsangehörigkeitsgesetz
in der jetzigen Fassung vom 01.09.2009.
Aber auch in allen anderen Bereichen wird deutsches Recht verändert. Gerade das
Grundgesetz für die BRD, das am 23.05.1949 für die Drei Westalliierten Besatzungszonen
in Kraft trat und das, um es hervorzuheben, bevor die eigentliche Selbstverwaltung unter
dem Namen BRD am 07.09.1949 in Kraft gesetzt wurde und seit dem 18.07.1990 de jure
ohne Geltungsbereich ist, wird ausgehöhlt und mit Vorschriften belastet, die die eigentlich
von Alliierten vorgeschriebenen Grundrechte zerstört.
Von Anfang an wurden die Rechte der Selbstbestimmung des Volkes wie sie in den
Artikeln 1; 2; 3 & 4 GG festgehalten wurden, vorenthalten und zerstört. Die persönliche
Meinung der Frau Merkel, die sie am 16.06.2005 zum 60-jährigen Bestehen der CDU
kundtat, ist bezeichnend dafür.
Zitat: „ Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale
Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit…“
Beachtenswert ist hier die Tatsache, daß Frau Merkel die Kanzlerschaft zu diesen
Zeitpunkt noch nicht angetreten hatte und somit also klar war, daß sie von vorn herein
nicht im geringsten bereit war, für das völkerrechtlich festgeschriebene Recht der
Selbstbestimmung des Deutschen Volkes einzutreten.
Eine verbindliche Verpflichtung der Selbstbestimmung der Völker geht klar aus den
Artikeln 1 der zwei Menschenrechtspakten Internationale Pakt über Bürgerliche und
StrA IStGH 02/07
33
Politische Rechte sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und
Kulturelle Rechte , die 1977 nach der erforderlichen Ratifizierung in Kraft getreten sind.
In beiden Pakten heißt es gleichlautend in Artikel I:
„(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren
politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
„(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne
Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der
Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu
achten.“
Auf Demokratie (Volksherrschaft) hatte das Deutsche Volk noch nie einen wahren
Anspruch, obwohl die Volksherrschaft in der Weimarer Verfassung Artikel 1 und im
Grundgesetz Artikel 20 festgehalten war.
Am 9.11.1972 gaben die Vier Mächte zusammen eine Erklärung ab, wonach der UNBeitritt der beiden deutschen Staaten in keiner Weise die Rechte und Verantwortlichkeiten
der Vier Mächte und die entsprechenden diesbezüglichen vierseitigen Vereinbarungen,
Beschlüsse und Praktiken berühren solle. Bei Unterzeichnung des Grundlagenvertrages
übermittelten die Bundesrepublik an die Drei Mächte, die Sowjetunion und an die DDR
gleichlautende Noten, wonach die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte durch
den Vertrag nicht berührt werden können. Hiernach ist unzweifelhaft, daß nach Auffassung
aller an dem Rechtsverhältnis Beteiligten nach wie vor Rechte und Verantwortlichkeiten
der Vier Mächte bestehen, wie es die Erklärung der Außenminister der Vier Alliierten vom
02.10.1990 ebenfalls bestätigt.
Es ist festzustellen, daß die Parteiendiktatur unter Führung der Frau Merkel vollkommen
ungesetzlich die Verwaltung Deutschlands betreibt die dabei immer stärkere faschistoide
Züge annimmt. Die Wahlen zum deutschen Bundestag sind seit Beginn des Zeitabschnitts
der BRD grundgesetzwidrig. Laut Art. 38 des Grundgesetzes für die BRD waren die
Abgeordneten in unmittelbaren Wahlen durch das Volk zu bestimmen. Die Wahrheit aber
zeugt bis Heute von einem ungeheuerlichen Betrug. Die Wähler können allerhöchstens
Parteien wählen, die klar einem bundesrepublikanischen Parteiengesetz, zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3673) unterworfen sind. In
diesem Gesetz wird ein Geltungsbereich in keinster Weise ausgewiesen. Diese stellen
wiederum Listen auf, in denen Menschen, die sich dem wahren demokratischen
Gedanken verpflichtet fühlen, nicht zu finden sind.
So war die vermeintliche erste Freie Wahl 1990 in Deutschland eine rein machtpolitische
Veranstaltung und wurde durch Medienkampagnen bewußt gesteuert um dem Deutschen
Volk den rechtlichen Weg zum Frieden zu verwähren. Die sogenannten Volksvertreter
unterwerfen sich der Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zwischen ihnen und den Drei
Westmächten aus reinem Eigennutz. Sie behalten ihre Stellungen, somit ihre
wirtschaftlichen Vorteile auf Kosten des gesamten Deutschen Volkes. Nach der
Europawahl 2009 wird nun gesonnen, wie man den Bürger zur Stimmenabgabe zwingen
kann, die er zu dieser Wahl in seiner Mehrheit verweigert hat.
Bei einer Wahlbeteiligung von 43,3% der Stimmberechtigten, wäre eine Wahl rein
rechtens ungültig. Nichts desto Trotz fühlen sich die Parteien bestätigt und aufgefordert
das Volk weiter ohne jegliche Rechtsgrundlage zu regieren und es seiner
Selbstbestimmung zu berauben.
Und wenn Frau Merkel meint, „Man kann sich nicht darauf verlassen, daß das was vor den
Wahlen gesagt wird, auch nach den Wahlen gilt und wir müssen damit rechnen, daß das
sich in verschiedenen Weisen wiederholen wird.“, ist es nicht verwunderlich, wenn immer
StrA IStGH 02/07
34
weniger Menschen versuchen durch wählen einer Regierung Veränderung in die
angespannte Lage Deutschlands zu bringen. Um so weniger zur Wahl kommen, um so
geringer wird die Zahl derer, die den Regierenden einen Auftrag zur Leitung der
Gesellschaft geben. Die Mehrheit der Gemeinschaft, wie es in einer Volksherrschaft
international gehandhabt wird, gibt der obersten öffentlich rechtliche Gewalt (verfaßte
Gewalt) also der Regierung den Auftrag der Leitung des Staates. Sie ist für die
Überwachung des Vollzugs der bestehenden Gesetze zuständig. Sie ist in diesem
Zusammenhang in einer Volksherrschaft der Rechtstaatlichkeit unterworfen. Die
Rechtstaatlichkeit ist in den deutschen Länderverfassungen verankert. Z.B. in der
bayerischen Verfassung vom 02.12.1946 im Art. 3, aber auch im Grundgesetz für die BRD
war die Rechtstaatlichkeit im Art. 20 verankert.
Das Oberste Gericht der BRD sieht die freiheitlich demokratische Grundordnung Sinn des
Art. 21/II GG im Bundesverfassungsgerichts-Urteil- 1 BvB 1/51 - vom 23. Oktober 1952
folgender maßen:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung,
die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche
Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem
Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den
grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor
den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der
Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung,
die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die
Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle
politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer
Opposition. “
Aber was tun die Herren und Damen in vorsätzlich anmaßender dünkelhafter Art?
Sie treten Menschenrechte mit Füßen. Sie zerstören Menschenleben nicht nur seelisch,
sondern auch wirtschaftlich und körperlich, nicht zuletzt in dem sie sich an Angriffskriegen
mit scheinheiligen Begründungen beteiligen (Jugoslawien/Irak/Afghanistan) und
neuerdings bei der Piratenjagd, hier aber bei Angriffen im Internationalen Gewässer
umgeflaggt mit Europäischer Flagge. Gerade hierzu wurden fünf Kriegsschiffe (Korvetten)
im Auftrag der Bundesregierung gebaut, die 1,2 Mrd. Euros verschlungen haben. Diese
Kriegsschiffe sind jedoch wegen bautechnischen Fehlern (Getriebe) nicht einsatzfähig und
liegen daher nutzlos in Häfen herum. Erhöhte Investitionen, die wider jeglicher
volksherrschaftlicher (demokratischer) Genehmigung entbehren, hat auch die Partei „Die
LINKE“ aus Hamburg aufgelistet. (Anlage 3) Es werden Milliarden und aber Milliarden
aus dem Haushalt des deutschen Volkes entzogen und der Europäischen Union zur
Verfügung gestellt. Einen Staat Europa (Europäische Union) aber gibt es nicht.
Der Staat Europa wird von korrupten, teilweise vorbestraften Politikern (Aussage des
Abgeordneten des Europaparlaments Nigel Farage 2009) herbeigeredet und den
Menschen aufgezwungen. Die Menschen in Frankreich, in den Niederlanden und in Irland
haben sich klar gegen einen Staat Europa ausgesprochen. In den anderen Staaten
Europas werden die Menschen erst gar nicht gefragt. Auch die Deutschen werden durch
Lügen und Halbwahrheiten verdummt und eigentliche hochwissende Staatsrechtler, wie
Professor von Arnim und Professor Schachtschneider beteiligen sich daran. Herr Arnim in
dem er Ausarbeitungen über die verruchte Handlungsweise der herrschenden Gilde
verfaßt, ohne einen Weg aus dem Irrgarten zu zeigen und Herr Schachtschneider in dem
er eine Klage des Herrn Gauweiler MdB am Bundesverfassungsgericht gegen den EUVertrag einreicht. Ein Gericht das allen Grundsätzen eines Ausnahmegerichtes
(ungesetzliches Gericht; Proklamation Nr. 3 des Alliieren Kontrollrates) gerecht wird.
StrA IStGH 02/07
35
Hier soll den Menschen gezeigt werden, mit welch einem Einsatz man doch für Recht
kämpft und alle anderen, die mit der Wahrheit nicht an die Öffentlichkeit kommen sollen,
werden unterdrückt, aus dem weltweiten Netz (Internet) verdrängt, als
Verschwörungstheoretiker verschrien oder gleich als Nazi dargestellt. Wenn diese gar
nicht Ruhe geben, werden sie wirtschaftlich zerstört und aus der angestammten Heimat
vertrieben.
Das Bundesverfassungsgericht, laut eigener Aussage ein ungesetzliches Gericht.
Zitat aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvB 2/51 vom 17.08.1956:
„Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde vielmehr nur für den vom Grundgesetz
zeitlich und sachlich beherrschten Raum wirken.“
Da dieser Raum unwiderlegt seit dem 18.07.1990 nicht mehr beherrscht wird, hat dieses
Gericht keine gesetzliche Grundlage mehr ein Urteil wirksam aufrechtzuerhalten noch
nach dem 18.07.1990 wirksame Urteile zu erlassen.
Eine weitere Verschärfung des undemokratischen Handelns der o. g. Personen, die sich
als Regierung der BRD verstehen, ist die Beteiligung an kriegerischen Konflikten in
Jugoslawien, im Irak, in afrikanischen Ländern und im besonders starkem Maße derzeit in
Afghanistan.
1998 bezeichnete Joschka Fischer, damals Außenminister der BRD und Mitglied der
Partei Die Grünen den Kosovo als ein neues Auschwitz. In Auschwitz-Birkenau wurde
Anfang der 1940er Jahre eine riesige Chemiefabrik gebaut. Hier wurden die Häftlinge (KZInsassen) durch Arbeit zu Tode geschunden, in Laboratorien als Versuchsobjekte am
lebendigen Leibe bis zum Tode benutzt und andere Greuel an ihnen verübt. Im Kosovo
wurde aber keine Chemiefabrik aufgebaut. Hier hat man nur gezielt verschiedene
ethnische Gruppen aufeinandergehetzt. Die Militärbeauftragte der Grünen Angelika Beer
zog mit dem Werbespruch „Das sind jetzt eure Panzer, das sind jetzt eure Soldaten“ durch
das Lager der Kriegsgegner. In diesem Lager wurde vor 1990 mit dem Spruch „Schwerter
zu Pflugscharen“ geworben für eine friedliche Gesellschaft. Nur um an die Regierung zu
kommen stellten aber die Grünen, die eigentlich vom Grunde dem Krieg abgeneigt waren,
die deutschen Menschen wieder dem Krieg zur Verfügung.
Es hieß, daß der Konflikt nur mit Krieg zu lösen wäre und wer gegen Krieg ist, sei ein
Alliierter der serbischen Mörder. Hier ist klar zu erkennen, daß die deutschen Menschen,
die seit Jahrzehnten gegen den Krieg auftraten, gebrandmarkt durch zwei Weltkriege,
wieder bereit gemacht werden sollten zum Töten, zum Unterdrücken.
So wie Fischer damals das Schreckgespenst Auschwitz zur Vertiefung des Kriegsglauben
benutzte, so benutzt jetzt Frau Merkel Atomwaffen, die in den Händen von Islamisten
geraten, als Zugpferd um den Krieg und die deutsche Beteiligung in Afghanistan zu
rechtfertigen. Es wird gegen den Volkswillen, die große Mehrheit des deutschen Volks ist
gegen den Afghanistaneinsatz deutscher Truppen, Soldaten und Kriegsmaterial nach
Afghanistan gesendet. Die dem Volk vorgemachten eigentlichen Leistungen zur
Aufbauhilfe und Befriedung sind längst in Vergessenheit geraten. Selbst das Magazin
„Spiegel“ hat in einer Umfrage 2009 festgestellt, daß die große Mehrheit des deutschen
Volkes gegen den Afghanistaneinsatz ist.
Kommunikationsproblem nennt das Kabinett, wenn es das Volk anders will als sie. Und
Frau Merkel hat nur eine Antwort darauf, daß ihre Entscheidung zum Afghanistaneinsatz
alternativlos ist. Alternativlos ist jede Entscheidung der Frau Merkel, die im krassen
Gegensatz zum Volkswillen steht, denn alternativlos ist Frau Merkels beliebtestes
Schlagwort.
Ca. 1 Milliarde kostet der Einsatz von 1000 Soldaten in Afghanistan. Aber wieviel gibt es
denn schon tote deutsche Soldaten? Was sind denn Menschen wert? 142 Tote bei einem
Bombenangriff auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan sind weniger Wert als die Kosten des
StrA IStGH 02/07
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Angriffs. Frau Merkel und ihr Kabinett möchten für jeden zivilen Toten 3800 € bezahlen,
der bei diesem Angriff ums Leben kam oder Naturalien dafür vergeben!
Allein die Rückführung eines toten deutschen Soldaten aus Afghanistan dürfte mehr
kosten. Hier stellt sich klar dar, was für Frau Merkel ein Menschenleben wert ist. Und wie
unmenschlich und verbrecherisch ein Kabinett sein muß, daß diese Handlungen
unterstützen und mitträgt. Frau Merkel kämpft gegen Atomwaffen, die in die Hände von
Islamisten fallen könnten, was ja eigentlich sehr richtig ist. Was aber tut sie gegen die
anderen Atomwaffen dieser Welt? Das Kabinett läßt modernste Atomwaffenfähige UBoote bauen, verkauft diese an Staaten wie Pakistan, Griechenland, Indien und
verschenkt sie gar nach Israel. Diesem Kabinett ist es nicht zuwider modernste
Rüstungsgüter in Massen in eine Welt der ständigen politischen Unruhen zu exportieren
und das im Namen des Friedens (siehe auch Anlage 3 „Die LINKE“ Hamburg).
Eine ebenso unmenschliche Seite dieses Kabinetts und seiner Helfershelfer ist die
Verweigerung einer zeitgerechten Medizin für die Menschen. Zeitgerechte Medizin, das
bedeutet, daß hier nicht nur die neuesten Errungenschaften der Medizin dem deutschen
Volk vorenthalten werden, sondern ganz im wesentlichen die Medizin, die dem Menschen
wirklich zum Wohle kommt. Hier sind erst kleine Anfänge der traditionellen chinesischen
Medizin am Anfang ihres Wirkens, naturgemäße Medizin wird aber ganzheitlich durch die
Schulmedizin verteufelt und durch das Kabinett nicht im geringsten gefördert. Im Gegenteil
werden Menschen, die sich tief in diese Medizin einarbeiten bekämpft, da sie den
Interessen der Pharma-Lobby zu wider handeln. Die Pharma-Lobby, also die riesigen
Chemiekonzerne tun alles um ihre Gewinne zu maximieren. Es wird das staatliche
Gesundheitswesen privatisiert es werden eigentlich staatliche Einrichtungen der
Gesundheitsfürsorge privatisiert, es wird das Gesundheitswesen in Deutschland
liberalisiert und das vermeintliche Staatswesen, sprich das Kabinett der Frau Merkel, hat
sich den Interessen der Pharma-Lobby auf Gedeih und Verderb unterzuordnen. Dies
belegt besonders klar die Aussage des ehemaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer
während eines Interview im Fernsehmagazin „Frontal 21 „ des ZDF im Jahr 2003 :
O-Ton aus der Sendung Frontal 21 - für Video-Clip Text anklicken - aktuell wie seinerzeit:
Frage: "Heißt das denn, daß die Lobby wirklich so stark war, die Pharmalobby, gegen die Politk und daß sie dann zurückziehen mußten?"
Seehofer: " .... Ja. Das ist so, seit 30 Jahren, bis zur Stunde - daß
sinnvolle strukturelle Veränderungen, auch im Sinne von mehr sozialer Marktwirtschaft im
deutschen Gesundheitswesen, nicht möglich sind wegen des Widerstandes der Lobbyverbände." ....
"Ich kann Ihnen nur beschreiben, daß es so ist und daß es so abläuft und zwar sehr wirksam.
Frage: "Aber es kann ja nicht sein, daß die Industrie stärker ist als die Politik - also, letzten Endes
muß es doch heißen, die Politik muß sagen ´Nein, so geht´s nicht`?"
Seehofer: "Ja - ich kann Ihnen nicht widersprechen."
Somit ist auch zu verstehen, daß dem heutigen Gesundheitsminister dieses Kabinetts,
Herrn Rösler, durch die Pharmaindustrie Preise für Medikamente aufdiktiert werden. Es
wird aufdiktiert wieviel Millionen von Grippeschutzmitteldosen durch Deutschland
abgenommen werden mußten, obwohl nicht nachgewiesen werden konnte, daß ein
erhöhter Schutz vor der Grippe notwendig war. Am 09.06.2010 stand in Spiegel-Online
ein Bericht über „Schweinegrippe-Pandemie Wie die WHO das Vertrauen der
Verbraucher verseucht - GlaxoSmithKline ist Hersteller des Impfstoffs Pandemrix, der
gegen die Schweinegrippe zum Einsatz kam. 2007 hatte sich Deutschland dem britischen
StrA IStGH 02/07
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Konzern gegenüber vertraglich verpflichtet, den GSK-Pandemie-Impfstoff zu kaufen,
sobald Phase 6 ausgerufen wird. „
Im Gegenteil wurde im nachhinein klar, daß der vermeintliche Schutz, der für die
Bevölkerung benötigt würde, von der Pharmalobby selbst aufgebauscht wurde. Um so
schändlicher ist es, daß diese angeblichen Grippeschutzmittel mit erhöhten
Nebenwirkungen belastet waren und statt es an einen Grippeschutz gereicht hätte, es
eher zu Impfkranken und Toten durch diese Mittel kam. Hier denke man nur zurück, an
das Schmerzmittel Contergan, dessen schändlicher Einsatz ohne jegliche Ausreifung am
Menschen zu Ausreichung kam und die perfiden offensichtlichsten Auswirkungen
Mißbildungen an Neugeborenen waren, die damit ihr ganzes Leben behaftet bleiben
sollten. In dieser Sache wurde bis dato nicht im geringsten eine ausreichende
Entschädigung und Hilfe gewährleistet.
Noch schlimmer kommt es wenn man über das Thema Krebs spricht. Hier werden
Menschen mit chemischen Präparaten behandelt, der menschliche Körper mit
radioaktivem Material bestrahlt.
Auch hier sind wiederum die chemischen Präparate nicht im geringsten nebenwirkungsfrei,
im Gegenteil höchst schädlich für den menschlichen Organismus. Das dies ohne
Gewissensbisse von der Pharmaindustrie so getätigt wird, belegen wiederum die
Ergebnisse der Firma Roche, die man im Internet
unter:http://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/pharma-krebsmedikamente-erfreuenroche_aid_498896.html finden kann und deren eigentliche Unnötigkeit, die Herr Dr.
Hamer in der Neuen Germanischen Medizin bewiesen hat.
Auch die radioaktive Bestrahlung ist für den Organismus absolut schädlich. Es wird nicht
nur sogenanntes Krebsgeschwür bestrahlt, sondern auch im gleichen maße normales
gesundes Gewebe. Sollte es schon zum Abtöten eines Tumors kommen, kommt es genau
im selben Maße zur Abtötung und zur Zerstörung benachbarten gesunden Gewebes des
Körpers. Es ist bis dato nicht nachgewiesen, daß die sog. Chemotherapie langzeitlich zur
Gesundung führt. Es wird wie mit allen chemischen Keulen eine Weiterbildung der
Krankheit verhindert und unterdrückt, nie jedoch ausgeheilt. Es ist auch nicht
nachgewiesen, daß mit Chemotherapien behandelte Patienten länger als fünf Jahre
überleben, dies zumindest 90 %ig. Und hier kommt das ganze hinterhältige Tun der
Pharmalobby zu Tage wenn man die Neue Medizin des Herrn Dr. Hamer auf der
Grundlage der fünf biologischen Naturgesetze ins Kalkül zieht. Da nämlich gibt es eine
Langzeitüberlebensrate von ca. 90 %, genau die Höhe, die gerade die Chemotherapie
nicht überleben. Aber um ihre Gewinnmaximierung beizubehalten wird durch die
Pharmalobby das Kabinett ins Joch gespannt. Herr Dr. Hamer wird wegen angeblicher
Körperverletzung ins Gefängnis gesperrt, durch halb Europa getrieben und gejagt, und
darf seinen eigentlichen Beruf, den Menschen zu helfen, nicht nachgehen. Durch Herrn
Dr: Hamer wurde seine Arbeit immer wieder offengelegt, es wurde durch andere
Mediziner seine tatsächlichen Erfolge nachverfolgt und nachgewiesen. Die Durchsetzung
der Neuen Medizin würde aber der Schulmedizin und den Interessen der Pharmalobby,
der sich die Schulmedizin leider gegen den Eid des Hippokrates unterstellt, völlig zu wider
liegen und den ganzen Stamm der Schulmediziner nicht als Helfer des Menschen,
sondern als Gegner bloßstellen. Diese Ungeheuerlichkeit wird besser durch den Verein
Menschen gegen Krebs e. V. im Buch von Prof. Dr. Peter Yoda „Ein medizinischer
Insider packt aus“ 2007 (Herausgeber: Sensei Verlag in Kernen) im nachfolgendem
Anhang des Buches dargestellt.
Alle Menschen haben das Recht zu
wissen und zu wählen
StrA IStGH 02/07
38
Liebe Leserin! Lieber Leser!
Jeden Tag wenden sich Menschen mit Krebs, deren Angehörige, Journalisten,
Wissenschaftler, Ärzte und weitere Interessierte an unsere Organisationen in den USA,
Großbritannien und Deutschland, um mehr Informationen über erfolgreiche
Krebstherapien zu erhalten.
Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, daß in absehbarer Zeit Krebs die HerzKreislauferkrankungen als Todesursache Nr. 1 in Deutschland ablösen wird.
Immer wieder wird uns von großen Fortschritten der Chemotherapie, durch Interferon,
Interleukin, Stammzelltherapie, Gentherapie, stereotaktischen Bestrahlungen,
Angiogenese-Hemmer und vieles mehr erzählt.
Doch wenn man ins Detail geht, erkennt man sehr schnell, daß die Statistiken auf den
zweiten Blick nicht so positiv aussehen wie viele Krebskranke oftmals annehmen.
Krebs wird leider immer noch als eine eigene Krankheit angesehen - und nicht als ein
Symptom einer Erkrankung eines Menschen.
Deshalb wird auch immer noch versucht, die Krankheit Tumor mit allen zur Verfugung
stehenden Mitteln wie Chemotherapie oder Bestrahlung auszumerzen.
Es werden nur noch Tumore - und keine Menschen mehr behandelt. Durch diese
Sichtweise war es möglich, daß sich in den letzten Jahrzehnten alles auf 4 Krebstherapien
konzentriert hat: Chirurgie, Bestrahlung, Hormon- und Chemotherapie. Fast alle
Forschungsgelder sind in diese Therapien geflossen - doch für Millionen Krebskranker
ohne irgendeinen durchbrechenden Erfolg.
Unsere täglichen Erfahrungen zeigen uns, daß die meisten Onkologen immer noch
versuchen, ausschließlich Tumore zu zerstören, daß die Zerstörung eines Tumors jedoch
nicht gleichzusetzen ist mit einer Verlängerung der Lebenszeit und schon gar nicht mit
einer Verbesserung der Lebensqualität, zeigen die vielen Metastasen und leider auch die
hohe Sterblichkeitsrate bei den häufigsten Krebsarten. Um Mißverständnisse
auszuschließen: Die Zerstörung des Tumors ist ein wichtiger Bestandteil jeder
Krebstherapie und auch wir sind in bestimmtem Fällen für den Einsatz aggressiver Mittel.
Jedoch wurde durch diese einseitige Sichtweise in den letzten Jahrzehnten der Mensch
als Träger des Tumors leider vergessen Denn er ist es, der diesen Tumor entwickelt.
Nur wenn wir den ganzen Menschen betrachten, und nicht nur seinen Tumor, können wir
ihn auch richtig behandeln. Ein weiterer Punkt ist der, daß durch diese einseitige
Konzentration andere erfolgreiche Krebstherapien in den Hintergrund geraten sind.
Wir hören immer wieder: "Mein Arzt würde es doch wissen, wenn es andere erfolgreiche
Krebstherapien gäbe." Dabei erleben wir doch alle jeden Tag, daß die ganzheitliche
Betrachtung von Krankheiten zugunsten einer chemischen bzw. High-Tech Medizin
weichen muß und deswegen erfolgreiche Therapien vergessen, verdrängt, aus finanziellen
Gründen verleugnet, als nicht erfolgreich verkannt oder an den Universitäten erst gar nicht
mehr gelehrt werden. Ob eine Therapie erfolgreich ist oder nicht, wird in der Wissenschaft
vor allem mit sogenannten Doppelblindstudien bewertet. Leider zeigt es sich jedoch immer
wieder, daß diese Studien entweder falsch bewertet werden oder aber die Zahlen nicht
richtig sind. Ein weiteres Problem stellen außerdem Fälschungen aus Profitgier dar.
Aufgrund solcher "Forschungen" kommen dann Medikamente auf den Markt, auf die sich
Betroffene und Ärzte verlassen. Der Leidtragende ist dabei der erkrankte Mensch.
Einerseits sagen Ärzte und Krankenkassen, daß Sie nur Doppelblindstudien als
wissenschaftlich fundiert akzeptieren, und andererseits werden diese Doppelblindstudien
von den gleichen Personen angezweifelt, wenn sie nicht in deren Schema passen.
Oder wie kann man sich sonst erklären, daß es sehr viele Doppelblindstudien gibt, die
beweisen, daß Chemotherapien bei epithelialen Tumoren (über 80% aller Krebsarten) nur
in den wenigsten Fällen geholfen haben, das Leben zu verlängern, jedoch immer noch bei
den meisten Krebskranken eingesetzt werden. Ärzte dürfen in Deutschland zuerst einmal
nur wissenschaftlich fundierte Therapien anwenden. In der Regel "dürfen sie wählen"
StrA IStGH 02/07
39
zwischen einer krebserzeugenden Bestrahlung, einer immunzerstörenden
Chemotherapie und einer Operation, deren Folgen evtl. nie mehr rückgängig zu machen
sind. Doch Hand aufs Herz, wer untersucht eigentlich, wie wissenschaftlich diese
Wissenschaft noch ist?
Wie frei können Ärzte eigentlich ihre Patienten behandeln, bzw. wie stark werden Sie von
Institutionen, Regierungen und Firmen unter Druck gesetzt? Krebs ist eine den ganzen
Menschen umfassende Erkrankung, und Sie müssen die Verantwortung für Ihre
Gesundheit heute mehr denn je wieder in Ihre eigene Hand nehmen. Täglich erfahren wir
von Menschen, wie diese ihren Krebs besiegt haben, welche Therapien sie machten,
welche Ernährungsmaßnahmen die Therapien begleiteten, welche
Visualisierungstechniken sie benutzten, welche allgemeinen Lebensveränderungen
notwendig waren, um den Krebs zu besiegen und vieles, vieles mehr.
Die Summe dieser Maßnahmen läßt sich leider in kein bestehendes wissenschaftliches
System pressen und auswerten – und schon gar nicht erfolgreich patentieren. Viele
Menschen, die sich an uns oder an ganzheitlich denkende Krebstherapeuten wenden,
haben noch etwas gemeinsam: Sie haben sich nichtkonventionellen Therapien meist erst
in einem Stadium zugewandt, nachdem konventionelle Therapien versagten. Um so
positiver sind deshalb die Erfolge zu bewerten, die wir tagtäglich erfahren dürfen.
Wie groß könnten die Erfolge erst sein, wenn Krebskranke sich schon früher darum
bemühen würden, welche Möglichkeiten einer Therapie es gibt, und nicht erst, nachdem
wichtige Teile herausgeschnitten wurden, notwendige Organe durch aggressive Präparate
fast unfähig sind normal zu arbeiten, und die Angst vor dem Tod das Immunsystem so
stark unterdrückt, daß ein zufriedenes Leben nur noch begrenzt möglich ist.
Krebs ist heilbar. Immer wieder erleben wir, daß auch Menschen in einem so genannten
finalen Stadium ihren Krebs besiegen Werden Sie deshalb aktiv und finden Sie heraus,
was Sie noch heute gegen Ihren Krebs tun können. Übernehmen Sie die Verantwortung
für Ihre Erkrankung. Überlassen Sie es nicht anderen Menschen, daß Sie gesund werden.
Beginnen Sie noch heute damit, darüber nachzudenken, was Sie zukünftig anders
machen werden und vertrauen Sie Ihrer inneren Stimme, die Ihnen sagt, daß SIE Ihren
Krebs besiegen. Wir werden alles tun, um Sie auf diesem Weg so gut wie möglich
zu unterstützen.
Menschen gegen Krebs e.V.
Postfach 12 05
71386 Kernen
Tel: 07151-910217
Fax: 07151-910218
E-Mail: [email protected]
www.krebstherapien.de
Diese leidenschaftliche Schrift zeugt davon, daß es auch anders geht. Und gerade das
hat Herr Dr. Hamer herausgefunden. Mit seinen Therapien auf der Grundlage der fünf
biologischen Naturgesetze kann krebskranken Personen geholfen werden und diese
können eine hohe Lebenserwartung haben. Man muß sich also vorstellen, wenn nicht nur
der einzelne Mensch, dem in Deutschland seine Eigenverantwortung immer weiter
aberzogen wird, diese Eigenverantwortung wieder in Anspruch nimmt und sich einer
gesundenden Krebstherapie unterzieht, sondern dieses von der Regierung in Gesetzen
festgehalten würde. Dies würde bedeuten, daß Millionen von Menschen und deren
Familien ein gesundes glückliches Leben führen und zufrieden alt werden könnten.
Alles im Allem ist hier dem Kabinett der Frau Merkel und ihrer Helfershelfer das
Verbrechen des Völkermords gegen das Deutsche Volk vorzuwerfen. In Bezug auf die
Aussage des Bundespräsidenten a. D. Horst Köhler "Meine Einschätzung ist aber, daß
StrA IStGH 02/07
40
insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen,
daß ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch
Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muß, daß im Zweifel, im Notfall auch militärischer
Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege,
zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, ……….."
kann man erkennen, daß die Mächtigen in Deutschland heutzutage in keinem Fall sich
dem Frieden und der Gleichberechtigung der Völker der Welt verschreiben, sondern ihre
Machtbestrebungen in voller Gänze durchsetzen wollen. Wenn diese Aussage des Herrn
Köhler es auch dazu gebracht hat, daß dieser auf die Aussage hin sein Amt quittiert hat,
ist es jetzt letztendlich nachzuvollziehen, daß das einzelne Menschenleben für diese
Herren und Damen nur den Wert von Sklaven hat. Da sie aber eine Versklavung der
Menschen selbst nicht betreiben, wollen und dürfen, werden die gesellschaftlichen
Umstände so geschaffen, daß durch die Verhinderung der Volksherrschaft und der
Selbstbestimmung des Volkes die Umstände so gerichtet werden, daß der einzelne
Mensch sich selbst versklaven muß um den nächsten Tag zu überstehen. Dies wird
erreicht, in dem man dem Menschen die Eigenverantwortung aberzieht, sie vor dem
vermeintlichen Ändern, wie Vorschulpflichtige behandelt, ihnen während ihrer Schulzeit
soviel als möglich Geschichtsfälschung angedeihen läßt, sie durch die Medien vom
eigentlichen Leben abhält (Brot und Spiele) ihnen später im Studium, wenn überhaupt,
dann nur noch spezifisches Wissen beibringt, mit dem sie dann den unmittelbaren
Ansprüchen der Mächtigen genügt. Alles in Allem eine diensteifrige willenlose Menge an
Menschenmaterial für die weitere Erhöhung der Mächtigen darstellt. Es wird eine
funktionierende Gesellschaft , die eigentlich die Lebensumstände der Gemeinschaft regelt,
in ein Chaos verwandelt, um die Gemeinschaft der Menschen in Deutschland (das
Deutsche Volk) gegeneinander aufzubringen, auszuspielen um den tatsächlichen Willen
der Mächtigen zu verschleiern.
Unzählige Milliarden Euro werden für den Krieg ausgegeben, obwohl Deutschland den
allergrößten Grund hätte sich aus jeglicher kriegerischer Handlung herauszuhalten.
Unzählige Milliarden werden für Medikamente und Therapien ausgegeben, die den
Menschen eher schädigen als im helfen. Hunderte von Milliarden werden in Deutschland
für die private Bankenrettung ausgegeben. All diese Milliarden entstammen aus der
schöpferischen Arbeit des Deutschen Volkes. Diese Milliarden werden dem Deutschen
Volk ohne jegliche volksherrschaftliche Zustimmung entzogen und fehlen somit für soziale,
bildungs- und wirtschaftliche Aufgabe. Die Gesundheit des Volkes könnte auf Grundlage
der Neuen Medizin, die durch Dr. Hamer begründet ist, aufgebaut werden und den
Menschen wirklich zum Wohle dienen.
Die bejahende über Ich Bildung (das Gewissen), deren Entwicklung die seelische Stellung
des Menschen in den einzelnen Gemeinschaften darstellt, ist verschieden, jedoch mit
grundhaften Gemeinsamkeiten, schließt aus der langzeitlich unterschiedlichen kulturellen
Entwicklung in den einzelnen Gemeinschaften, die selbst innerhalb eines Volkes
verschieden sind. Auf diese Entwicklung bauen sich die verschiedenen Naturrechte
(Moral/Sitte) und gesetzte Rechte (Normen) auf. Hier bilden sich aus einer grundhaften
Gemeinsamkeit verschiedene Auffassungen einer letztendlichen Rechtsauffassung
heraus. Jeweils von einem abgegrenzten Standpunkt heraus werden für den Standpunkt
nützliche Begründungen genutzt um seiner Auffassung Gültigkeit zu verschaffen. Kommt
es hier zwischen kleineren Gemeinschaften innerhalb eines Verbandes (Volk/Staat) zu
wesentlichen Unterschieden in der Auffassung haben sich in allen Kulturvölkern
Vertretungen zur Angleichung der Standpunkte herausgebildet. Auch hier gibt es
Unterschiede und deshalb wurden den Vertretungen der Kulturvölker wiederum
übergeordnete Vertretungen durch sie selbst zur Verfügung gestellt, die die Kulturvölker,
StrA IStGH 02/07
41
in der Mehrzahl und in überwiegender Anerkenntnis der Auffassungen, sich verpflichten zu
dulden oder durch Stärkere dadurch verpflichtet werden. Es ist also der Weg gegeben, die
unterschiedlich gesetzten Rechte innerhalb der einzelnen Gemeinschaften anzugleichen
und diese durchzusetzen. Hierbei ist der Mehrheitsgrundsatz unbedingt zu beachten, da
ansonsten Gegensätze unberechenbar werden, die im anderen Fall ebenfalls entstehen
können. Gegensätze entstehen also grundlegend aus Zwiespalten zwischen natürlichen
und gesetzten Recht der einzelnen Gemeinschaften, die sich ständig fortsetzen in die
nächst höhere Ebene bis zum Ausbruch eines gewaltsamen Streites, der nur durch
Angleichung der unterschiedlichen Standpunkte befriedigt werden kann. Hier bedarf es
einer größtmöglichen Treue für alle am Gegensatz Beteiligten befriedigende Lösungen zu
schaffen. Hier kann es durchaus für den einen Beteiligten vorteilhafter als für den anderen
werden, denn es muß auf die größtmögliche Angleichung des vor den Gegensatz
bestandenen Zustandes geachtet werden, mit der Verhinderung der Vernichtung eines der
Beteiligten. Es muß Recht geschaffen werden.
Der Begriff Recht, ein Kulturbegriff der zur Erfahrung des Wertes und des Gedanken
drängt, bringt den Menschen dazu nachzudenken und bei vorhandnem Willen zu erfahren
was Recht ist. Recht ist einfach gesagt Gerechtigkeit. Die aber wiederum überhaupt nicht
einfach ist. Recht besteht aus einer abgewägten Vereinigung von gesetztem Recht und
Naturrecht. Das Zusammenspiel der beiden Rechte bei Lösungen von Rechtsbrüchen wird
immer wieder neu zu klären sein. So ist ein Mord von Täter zu Täter unterschiedlich zu
bewerten, sei es im Falle eines Krieges als Befehlshaber oder –empfänger, als in Notwehr
Handelnder oder aber handelnd aus Habsucht. In jeden Fall aber liegt ein auslöschen
mindest eines Menschenlebens zu Grunde, das nur durch eine Gemeinschaft in der
kleinsten Form zustande kommen konnte. Denn nur die Gemeinschaft ist in der Lage
Menschenleben zu schaffen. Dies ist selbst für den Fall eines sogenannten Klons
zutreffend, der von einem Menschen nicht allein geschaffen werden kann. Der größte Teil
der Menschheit ist dagegen solche Art Lebewesen zu schaffen. Es sollte das Naturrecht
also die Moral in diesen Fall genügen, solche Dinge trotz vorhandener Möglichkeit zu
verhindern. Ist es aber dem Naturrecht nicht möglich eben dieses zu verhindern, muß in
diesen angenommenen Fall das von der Mehrheit gesetzte Recht (Völkerrecht) in
Anspruch genommen werden um den Mißbrauch mit Leben zu unterbinden und dieses
selbst zu schützen, wie es in den Vereinbarungen der Völker (Gemeinschaften) gefordert
wird.
Die Auslöschung eines Menschenlebens wird in den verschiedenen Kulturen wiederum
anders bewertet. Einerseits als staatliche Strafe gesehen anderseits abgelehnt aber auch
als Heldentat gesehen. Somit stellt also die Auslöschung von Menschenleben erstens an
die Weiterbildung des Naturrechts auf die heutigen Anforderungen des Menschentums
eine übergeordnete Rolle und zweitens werden die durch die Mehrheit gesetzten Normen
nicht minder gefordert. Die Mehrheit in der dato überwiegenden Lebensform der
Volksherrschaft (Demokratie) ist aber das Volk. Das Volk, bestehend aus dem jeweiligen
Staatsvolk, bestimmt in der Volksherrschaft den allen Normen zugrunde liegenden
Staatsvertrag (Verfassung). Im Rahmen des Gesetzmäßigkeitsprinzips sind Verfassungen
regelmäßig als Gesetz anzusehen, die auf besondere Art und Weise durch den "pouvoir
constituant" (verfassungsrechtlichen Herrscher) in Kraft gesetzt werden.
In einen durch fremde Mächte (Staaten) besetzten Staat gründet sich die Gesetzgebung
laut Völkerrecht auf die Gesetze des besetzten Staats, solang diese nicht dem Völkerrecht
widersprechen. Ist im besetzten Staat die Verfassung des Herrschers (Souverän)
aufgehoben oder durch Staatsstreich (Revolution) außer Kraft gesetzt so ist den
Landesgesetzen wieder ein Grundlegendes Gesetz, angepaßt an die veränderten
Bedingungen, voran zustellen. Dieses Gesetz wird mehr oder weniger durch die
besetzende Macht erarbeitet und gesetzt also erlassen und in Kraft gesetzt. Vorausgesetzt
der besetzte Staat geht nicht unter, wird also nicht aufgelöst oder zerfällt in mehrere Teile,
StrA IStGH 02/07
42
ist die verfassungsgebende Gewalt in einer Volksherrschaft (Demokratie) nach wie vor das
Volk und nicht die besetzende Macht.
Die Lehre von der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes wurde aus dem Gedanken
der Volksherrschaft entwickelt. Emmanuel Sieyes aber auch Jean-Jacques Rousseau und
Francois Marie Voltaire haben im Vorfeld der französischen Revolution, aus Gedanken der
englischen Bürgerkriegs- und der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung, die
grundsätzliche Geistige Arbeit für die Aufklärung geleistet. Sie lag wenig später der
Revolution zugrunde und verbreitete sich rasch über Europa und die Welt.
Von denjenigen Verfassungsbestimmungen, die aller nationalen Staatsgewalt eine
äußerste Grenze ziehen, darf auch übertragene Hoheitsgewalt nicht abweichen. Hier ist es
völlig egal, ob sich die besetzende Macht die Gewalt selbst auf Grund der Stärke nimmt
oder sie der eingesetzten Staatsgewalt (pouvoir constitué) überläßt. Das zu verändern,
steht weder dem verfassungsändernden Gesetzgeber noch etwa einem
Verfassungsgericht zu, sondern allein dem Volk als Verfassungsgebende Gewalt (pouvoir
constituant).
Die besetzende Macht eines Teiles des besetzen Staates ist nicht befugt ihre Macht ohne
völkerrechtliche Befugnis auf unbesetzte Teile oder von anderen Mächten besetzte Teile
auszuweiten. Hier erklärt Völkerrecht unmißverständlich: “ Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn
es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet.“(HLKO Art. 42). Ein
völkerrechtlicher Vertrag, z.B. eine zwischenstaatliche Vereinbarung, zur Übernahme
besatzungsrechtlicher Vorschriften auf ein nicht besetztes Teil der Vorschrift gebenden
Gewalt eines anderen besetzten Teils eines Staates kann nur Geltung erlangen, wenn die
Vertragspartner Völkerrechtsgebilde sind. Wenn aber eine besetzende Macht eine
überstaatliche Verwaltung aufhebt kann der besetzende Staat keine Vereinbahrung mehr
mit der kraftlosen überstaatlichen Verwaltung für das besetzte Gebiet schließen und somit
ist die Vereinbarung nichtig. Hier besagt das Völkerrecht: “ Ein Vertrag ist nichtig, wenn er
im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des
allgemeinen Völkerrechts steht.“
Und weiter im Text: „…ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm,
die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und
anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch
eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden
kann.“ (Wiener Konvention über das Recht der Verträge von 23.05.1969)
Zu Verfassungsänderungen ohne Ermächtigung durch das Volk ist
nach dem Modell der verfassungsgebenden Gewalt die Staatsgewalt niemals befugt. Eine
Ermächtigung durch das Volk aber kann nur in der Ursprungsfassung der Verfassung
liegen, nicht aber in einer durch die verfaßte Gewalt selbst geschaffenen Fassung.
Zu den unabänderlichen Inhalten einer Verfassung gehört auch in einer Volksherrschaft,
daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Würde die Staatsgewalt sich unter Mißachtung
der vom Verfassungsgeber gesetzten Grenzen selbst eine erweiterte Kompetenz zur
Verfassungsänderung verleihen, dann würde dadurch Staatsgewalt geschaffen, die nicht
mehr vom Volk ausginge. Eine solche Verfassungsänderung stünde also im Widerspruch
zur unzulässigen Mißdeutung der Lehre der verfassungsgebenden Gewalt.
Darin könnte also ein Übergriff auf die Volkssouveränität liegen. Jedoch läßt
das die Lehre der verfassungsgebenden Gewalt im geschützten Volksherrschaftgrundsatz
nicht zu, daß eine aktuelle Mehrheit innerhalb der Staatsgewalt ihren Nachfolger dauerhaft
bindet. Von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommenen
und anerkannten Normen sind also unbedingt bindend bis sie aufgehoben oder geändert
wurden und werden. Hier ist nach wie vor eine von der Völkergemeinschaft aufrecht
erhaltene Meinung maßgebend: „Unzulässigkeit des Erwerbs von Territorium durch Krieg
und der Notwendigkeit, für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu wirken, in dem
StrA IStGH 02/07
43
jeder Staat in der Region in Sicherheit leben kann.“( UN-Sicherheitsratsresolution 242 vom
22. November 1967)
Wie aber kann auf besetzten Gebiet Frieden geschaffen werden, wenn die besetzende
Macht die Hoheit über besetztes Gebiet anscheinend aufgibt aber den Frieden nicht durch
Vertrag regelt, denn:„Nichts
ist richtig, was nicht gerecht geschaffen
wurde!“(Prof. Hans Werner Bracht)
Antrag
Die Vier Alliierten Mächte,
die Russische Föderation,
die Vereinigten Staaten von Amerika,
das vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
und die Republik Frankreich
werden hiermit aufgefordert , lt. Artikel 1 Abs. 3 des Internationalen Pakts über
Bürgerliche und Politische Rechte
(„(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne
Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der
Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses
Recht zu achten)
um die weitere Vernichtung von Leben in Deutschland zu verhindern, den
Strafantrag am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag rechtshängig zu
machen.
Sie werden weiterhin aufgefordert, bis zum Abschluß eines Friedensvertrag mit
Deutschland (Deutsches Reich) sich laut Artikel 43 des Abkommen, betreffend die
Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (Haager Landkriegsordnung), vom 18.
Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107), sich um Ordnung und Sicherheit zu sorgen um
dem deutschen Volk die Möglichkeit aufrecht zu erhalten, zu gegebener Zeit seinen
Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.
Die Volksrepublik China wird aufgefordert als Ständige Macht im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen, den Fortgang zur Klärung der völkerrechtwidrigen Lage in
Deutschland nach besten Wisse und Gewissen zu beobachten und voranzutreiben.
Olaf Thomas Opelt
Staatsrechtlicher Bürger der DDR
Reichs- und Staatsangehöriger
StrA IStGH 02/07
44
Verteiler: -
Botschaft der Russischen Föderation
Botschaft der Französischen Republik
Botschaft des Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Botschaft der Volksrepublik China
Deutschlandverteiler
Anlagen: 1 Schriftverkehr mit dem Außenministerium
2 Der gezielte Angriff der Finanzkiller auf den Euro
3 DIE LINKE Hamburg Rede zum Verhältnis der BRD-Herrschenden zu
Israels Herrschenden
Olaf Thomas Opelt
Bahnhofstraße 101
08468 Reichenbach
Postanschrift:
Schloditzer Str. 79
08527 Plauen/V.
Wann greift eine Mutter an?
Wenn es um Ihre Kinder geht!
Sei Wehrhaft Deutschland!
Olaf Thomas Opelt, Bahnhofstr. 101, 08468 Reichenbach
maledictus,
qui pervertit iudicium
Strafantrag
an den
Internationalen Strafgerichtshof
Den Haag
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Wir bitten in der Antwort Zeichen
und
Datum dieses Schreibens anzugeben
Unser Geschäftszeichen
StrA IStGH 01/2011
Datum
18.08.2011
B e t r i f f t: Strafantrag
Es wird darauf hingewiesen, sollte sich in dem Schriftsatz auf das Grundgesetz und nachfolgende Gesetze bezogen werden, so ist dies
kein Anerkenntnis dieser, sondern ein Hinweis darauf, wie bei Geltung jener zu verfahren wäre.
Auf der Grundlage
des Römischen Statut des
Internationalen Strafgerichtshof
vom 17. Juli 1998
insbesondere der Artikel 7 & 13, 14/1
StrA IStGH 02/07
45
in Verbindung mit der
Verfassung der DDR
vom 07.10.1949
(SMAD 399)
insbesondere der
Artikel 3; 5; 6; 134 & 144
sowie der
Verfassung des Land Sachsen
vom 28.02.1947
insbesondere der
Artikel 2, 62 Abs.1, 65 Abs.1 und 68
wird
Strafantrag
wegen Verdacht auf vorsätzlichen Verstoß gegen das Kontrollratgesetz Nr.10 vom 20.12.1945
Artikel II Absatz 1
in Verbindung mit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes vom 09.12.1948
im Zusammenhang mit dem Völkerstrafgesetzbuch vom 26.06.2002
gestellt
gegen
Frau Angela Merkel, Bundeskanzlerin der BRD, hier als Vorgesetzte der
nachfolgenden Angestellten
gegen
Herrn Philipp Rösler
ehemaliger Gesundheitsminister der BRD, derzeitiger Wirtschaftminister
selbiger
gegen
Herrn Daniel Bahr Gesundheitsminister der BRD
gegen
Herr Prof. Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der Techniker
Krankenkasse
In den Strafanträgen vom 10.10.2007 unter Aktenzeichen: StrA IStGH 02/07 und StrA IStGH 01/10
vom 24.06.2010 (Anhang 1) wurde bereits nachgewiesen, daß die Angestellten der BRD-Regierung
auf dem Staatsgebiet Deutschlands (Deutsches Reich) in keinster Weise eine Berechtigung besitzen
als öffentlich rechtliche Verwaltung zu fungieren.
StrA IStGH 02/07
46
Es ist nachgewiesen worden, daß die Angestellten der BRD seit dem 18.07.1990 grundhaft einen
vorgeschriebenen Friedensvertrag Deutschlands mit den Mitgliedern der Vereinten Nationen
verhindern. Die Angestellten der BRD verhindern dem Deutschen Volk die Möglichkeit sein
Leben auf einer demokratische und friedlichen Grundlage von neuem wieder aufzubauen.
Dies wird insbesondere durch die Unterdrückung von wirklich freien Wahlen und einer Verfassung
auf völkerrechtlichen Grundlagen getätigt.
Der Strafantrag erfolgt auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches Deutschlands, hier
insbesondere den § 229 zur Selbsthilfe wegen fehlender obrigkeitlicher Hilfe.
In mehreren Rechtsstreitigkeiten mit den BRD-Angestellten wurde dem Antragsteller das rechtliche
Gehör verweigert. Die Rechtsstaatlichkeit in diesen Streitigkeiten wurde grundsätzlich verletzt,
gültige Zivil- und Strafgesetze wurde ohne Kenntnisnahme übergangen, das wirtschaftliche und
körperliche Leben des Antragstellers wurde im groben Maße angegriffen.
Diese groben Verstöße gegen das Völkerrecht sind hinlänglich bei den ständigen Mächten des
Weltsicherheitsrates der Vereinten Nationen bekannt. In diesem erneuten Strafantrag gegen die
oben genannten Angestellten der BRD geht es um das mutmaßliche Vergehen zum Schaden des
gesamten Deutsche Volkes.
Auf der Grundlage des Römischen Statuts des ISTGH Den Haag vom 17.Juli 1998
In dem in der Präambel ausgeführt wird:
…in der Erkenntnis, dass solche schweren Verbrechen den Frieden, die
Sicherheit und das Wohl der Welt bedrohen,
bekräftigend, dass die schwersten Verbrechen, welche die
internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht unbestraft
bleiben dürfen und dass ihre wirksame Verfolgung durch Maßnahmen
auf einzelstaatlicher Ebene und durch verstärkte internationale
Zusammenarbeit gewährleistet werden muss,
entschlossen, der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen und so
zur Verhütung solcher Verbrechen beizutragen“…,,
wird auf Grundlage des Artikels 13
„Artikel 13 - Ausübung der Gerichtsbarkeit
Der Gerichtshof kann in Übereinstimmung mit diesem Statut seine
Gerichtsbarkeit über ein in Artikel 5 bezeichnetes Verbrechen
ausüben, wenn…
… b) eine Situation, in der es den Anschein hat, dass eines oder
mehrere dieser Verbrechen begangen wurden, vom
Sicherheitsrat, der nach Kapitel VII der Charta der Vereinten
Nationen tätig wird, dem Ankläger unterbreitet wird...“,
wegen des Unvermögens des Staates, eine Strafverfolgung ernsthaft
durchzuführen (Artikel 17, Abs: 1b Statut ISTGH);
die Vier alliierten Mächte
die Russische Föderation,
die Vereinigten Staaten von Amerika,
die Republik Frankreich,
das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
StrA IStGH 02/07
47
und die weitere ständige Macht im Weltsicherheitsrat die
Volksrepublik China
aufgefordert den Strafantrag
laut Artikel 13 und 14 am ISTGH in Den Haag rechtshängig zu machen.
„Artikel 14 - Unterbreitung einer Situation durch einen Vertragsstaat
(1) Ein Vertragsstaat kann eine Situation, in der
es den Anschein hat, dass ein oder mehrere der Gerichtsbarkeit des
Gerichtshofs unterliegende Verbrechen begangen wurden, dem
Ankläger unterbreiten und diesen ersuchen, die Situation zu
untersuchen, um festzustellen, ob eine oder mehrere bestimmte
Personen angeklagt werden sollen, diese Verbrechen begangen zu
haben….“.
Das Unvermögen des Staates, hier ganz klar, der Staat Deutsches Reich seit Inkrafttreten des
SHAEF-Gesetzes Nr. 52 Deutschland genannt, (Artikel 7 e) ergibt sich aus der fehlenden
rechtlichen Handlungsfähigkeit, aufgrund des nach wie vor fehlenden Friedensvertrages seit der
Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten
"Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands" vom 5. Juni 1945 .
In den vorgenannten Strafanträgen wurde klar bewiesen, daß die heutige BRD nicht der Staat
Deutschland ist.
Des weiteren firmiert die BRD unter dem Namen Deutschland, was wiederum dem
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
("Zwei-Plus-Vier-Vertrag") vom 12. September 1990 widersprechen würde.
In diesem Vertrag wird ganz klar Deutschland mit dem Gebiet der BRD und der DDR bezeichnet.
Dieser Vertrag ist aber zu keiner Zeit in Kraft getreten, da wiederum im Einigungsvertrag vom
31.August 1990 im Artikel 1 klar festgehalten ist,
Artikel 1 Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur
Bundesrepublik Deutschland
gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg,
MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Bildung
und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur
Bildung von
Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz (GBl. I Nr. 51
S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.
(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.
Somit konnte wegen Aufhebung des Artikels 23 am 17.07.1990 (Beweisführung o. g. Strafanträge)
des GG für die BRD die DDR am 03.10.1990 dem Artikel 23 GG nicht mehr beitreten. Ebenfalls ist
im Artikel 1 des Einigungsvertrages klar die Maßregel der Bildung von Ländern in der DDR
genannt, nämlich das Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990, das laut eigenem Gesetzestext
am 14.10.1990 juristisch in Kraft tritt. In diesem Gesetz wurden keine neuen Bundesländer
geschaffen, sondern die Länder der DDR wiedereingeführt durch Aufhebung des Gesetzes vom
23.Juli 1952
StrA IStGH 02/07
48
(§ 25 Abs. 2). Somit konnte der Einigungsvertrag am 03.10.1990 juristisch nicht in Kraft treten, da
es den Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD nicht mehr gab, es zu keiner Zeit neue
Bundesländer gab und die Länder der DDR juristisch erst am 14.10.1990 wieder eingesetzt wurden.
Auch die geänderte Präambel des GG für die BRD kann das Fehlen des Geltungsbereiches nicht
beheben, da der Geltungsbereich eines Gesetzes im Gesetz enthalten sein muß, und eine Präambel
aber keine setzende Wirkung , sonder nur eine erklärende Wirkung besitzt.
Erläuterung hierzu:
Erklärung zur Präambel des GG im Kommentar von Dr. Friedrich Giese
Dritte, erweiterte Auflage; Verlag Kommentator GmbH, Frankfurt a.M.; 1953
Zitate
zu Pkt.1: „Eine sogenannte Präambel ist Bestandteil der Verfassung. Darin wird über
Vornahme, Beweggründe und Zielsetzung der Verfassungsgebung berichtet. Solcher Bericht
betrifft einen abgeschlossenen staatsrechtlichen Vorgang, umreißt seine staatspolitische
Bedeutung. ER enthält nicht imperative sondern nur aussagende Rechtsnormen, trägt kaum
dispositiven, sondern hauptsächlich „deklamatorischen“ Charakter.“
Weiterhin wäre die neue Präambel grundgesetzwidrig, aufgrund ihres Anfangs.
Hier steht: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,…“.
Welch ein Gott ist hier gemeint? Und wie würde dieser Passus mit der im GG verankerten
Glaubensfreiheit übereinkommen?
In dieser Präambel ist des weiteren eine klare Lüge enthalten: “… hat sich das Deutsche Volk kraft
seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“.
Zu keiner Zeit und schon gleich gar nicht nach dem 17.07.1990 hat das Deutsche Volk in einer
Erklärung das GG für die BRD übernommen. Somit ist klar zu erkennen, daß die BRD inklusive
ihrer Gesetze in keinem Fall juristisch, allerhöchstens faktisch existiert.
Diese faktische Existenz ist mit der faktischen Existenz Taiwans als selbständiger Staat zumindest
im groben zu vergleichen.
Unter dem Suchbegriff „Vereinte Nationen“ findet man in WIKIPEDIA [01] folgende Mitteilung:
„Die Republik China nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein, da sie von 1945 bis 1971 das
Gründungsmitglied China innerhalb der Vereinten Nationen repräsentierte und damit auch den
chinesischen Sitz im UN-Sicherheitsrat innehatte. Im Jahr 1971 wurde auf eine Resolution der
Generalversammlung hin die Vertretung Chinas dergestalt geändert, dass China seitdem nur noch
von Delegierten der Volksrepublik China repräsentiert wird. Faktisch führte dies zu einem
Ausscheiden Taiwans aus den Vereinten Nationen; eine eigene Mitgliedschaft ist aufgrund der EinChina-Politik der Volksrepublik China nicht zu erwarten.“
Nunmehr ist zu erkennen, daß nach wie vor mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2 BvF
1/73 vom 31.Juli 1973 die BRD zu keiner Zeit ein Staat war und ist.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche
Ausdehnung allerdings "teilidentisch"...“
Dieses geht auch aus der Auffassung der allgemeinen Staatenlehre hervor, die besagt, daß ein neuer
Staat auf einem Staatsgebiet nur entstehen kann, wenn der vorangegangene erloschen ist. Was hier
aber durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Jahre 2004 überarbeitet und bis
dato nicht aufgehoben oder geändert wurde, in keinster Weise bestätigt wird. Im Gegenteil wird klar
darauf hingewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen
Reichs ist.
Weiter führt das Bundesverfassungsgericht im selben Urteil aus:
StrA IStGH 02/07
49
„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche
Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit
beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt,
nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des
Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als
untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu
dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt
staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3,
288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), …“.
Es ist also klar festgehalten, daß die BRD ihre Hoheitsgewalt juristisch auf das Hoheitsgebiet des
GG für die BRD beschränkt.
Dieses Hoheitsgebiet wurde bewiesener Maßen (obig aufgeführte Strafanträge) am 17.07.1990 mit
dem Vorbehaltsrecht der Besatzungsmächte aufgehoben.
Die Angestellten der BRD, Frau Merkel und Herr Westerwelle (Schriftverkehr Anhang 2),
vermeinen nunmehr auf Anfrage, auf was sie ihre Hoheitsgewalt stellen,
hier Frau Merkel
„Nun ist der Sachverhalt etwas kompliziert, ich weiß nicht, ob Sie mir folgen können.
Bereits 1989 waren sich wichtige Männer einig, wie verfahren werden sollte. Die
Ideen und Wünsche wurden recht rasch umgesetzt. Ich denke - und das sage ich
deutlich - zum Wohle aller Bürger.“
Und Herr Westerwelle:
„Dieser Prozeß hat inzwischen mit dem sog. „Zwei-Plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990
(BGBl. 1990 II 1318) und der darauf folgenden Wiederherstellung der deutschen Einheit seinen
Abschluß gefunden.
Der sog. „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ trägt den offiziellen Titel „Vertrag über die abschließende
Regelung in Bezug auf Deutschland“. Vertragspartner des Zwei-Plus-Vier Vertrages waren die
beiden deutschen Staaten und die vier ehemaligen Hauptsiegermächte. Dieser Vertrag hat die
äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit geregelt und gleichzeitig die noch
bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte beendet sowie alle noch
bestehenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst. In Artikel 7 Abs. 2 des Zwei-Plus-VierVertrags heißt es abschließend: „Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über
seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
Frau Merkel vermeint also klar und deutlich, daß“ wichtige Männer“ übereingekommen wären und
nicht im geringsten das Deutsche Volk darüber bestimmt hat und aus dem Hause Westerwelle wird
der „2+4 Vertrag“ als Abschluß der Friedensregelung betrachtet. Daß dem nicht so ist, wurde
wiederum in den oben genannten Strafanträgen bewiesen.
Und schenkt man aber der deutschsprachigen russischen Presse „Ria Novosti“, die immerhin auf
der Startseite der Botschaft der Russischen Föderation verlinkt ist, Glauben, so ist der „2+4 Vertrag
„ in keiner Weise ein juristischer Friedensvertrag.
Mit der Pressemitteilung [02] vom 04.10.2010 wurde der leitende Mitarbeiter Alexej Feneko eines
Instituts der Petersburger Universität folgendermaßen zitiert: „Erstens ist der Zwei-Plus-VierVertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag.“
StrA IStGH 02/07
50
Damit ist eigentlich bereits die Aussage des Amtes Westerwelle widerlegt, wobei es außerdem sehr
fraglich wäre, ob die BRD, wenn sie nun wirklich als Staat bestehen würde, eine volle Souveränität
hätte. Dagegen spricht Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin,
Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1274
25. September 1990 insbesondere Artikel 1 und Artikel 2
Im Artikel 1 wird unter dem Begriff „Alliierte Behörde“ als erstes der Kontrollrat genannt. Der
Kontrollrat, der alle vier Besatzungsmächte umfaßt, wurde zwar am 20.März 1948 durch das
Verlassen der Sitzung durch Marschall Schukow handlungsunfähig, ist aber bis dato nicht aufgelöst.
(Beweisführung darüber in oben genannten Strafanträgen).
Und im Artikel 2 sind die Rechte und Pflichten der Alliierten Behörden weiterhin festgeschrieben.
Sollte der „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ am 15. März 1991 durch die Ratifizierung der Sowjetunion
wirklich in Kraft getreten sein, so wäre er mit der Regelung in Bezug auf Berlin vorher schon
aufgehoben, aber spätestens 1994, mit der wiederholten Einsetzung der Regelung in Bezug auf
Berlin in das Bundesgesetzblatt II 1994 S. 40-45.
Außerdem sprechen hier ganz klar folgende Vorschriften des GG dagegen: Art. 79; 120; 125; 130;
135a und 139.
Somit ist davon auszugehen, daß durch Aufhebung des Artikels 23 alte Fassung (Geltungsbereich)
des GG für die BRD der Rechtsstand vor der Geltung, also der 23.05.1949 eingetreten ist. Diese
Tatsache wird verdeutlicht durch die Proklamation Nr. 7 der Amerikanischen Militärregierung vom
09.02.1948 (Regierungsblatt der Militärregierung für Württemberg-Baden 1948 S. 72) mit dem
darauf aufbauenden Gesetz Nr. 25 vom 01.09.1949 derselben Stelle (RegBl. Militärreg. Württ.Baden S. 195).
Und dadurch sind nach wie vor die Alliierten Kontrollvorschriften in den drei westlichen
Besatzungszonen zu beachten, die zu diesem Zeitpunkt galten.
In der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (durch die volle Rechtsnachfolge nunmehr die
Besatzungszone der Russischen Föderation) wurde durch die Aufhebung des Gesetzes vom
23.07.1952 (laut Ländereinführungsgesetz) der Rechtsstand vom 23.07.1952 wieder hergestellt.
Also der Rechtsstand mit der Geltung der Verfassung der DDR vom 07.10.1949.
Zusätzlich gelten dadurch in allen vier Besatzungszonen die Länderverfassungen, die in den Jahren
1946 und 1947 erlassen wurden.
Daraus ist letztendlich zu schließen, daß eine öffentlich rechtliche Verwaltung nach den
Vorschriften des GG für die BRD keinen juristischen Hintergrund mehr hat und alle Ämter und
Gerichte der BRD nur noch de facto und nicht juristisch wirksam,
somit völkerrechtswidrig sind.
Wird in diesem Schriftsatz, also z. B. ein BRD-Außenamt genannt, ist hier das Fehlen der öffentlich
rechtlichen Berechtigung nach wie vor unterstellt.
Weiterhin wird bei der Bezeichnung eines Gerichts, so z. B. das Bundesverfassungsgericht genannt,
wird darauf hingewiesen, daß die Deutschen Gerichte nach den Vorschriften des Kontrollratsgesetz
Nr. 4 vom 20.10.1945 zu führen sind und nicht nach dem GG für die BRD und somit laut der
Proklamation 3 des Kontrollrats vom 20.10.1945 Ausnahmegerichte sind und damit verboten.
In der Besatzungszone der Russischen Föderation (DDR) ist darauf hinzuweisen, daß die Gerichte
und Verwaltungen nach der Vorschrift der Verfassung der DDR vom 07.10.1949 gesetzlich gestellt
sein müßten, und Verwaltungen sowie Gerichte der BRD ebenfalls keine öffentlich rechtliche
Berechtigung haben.
StrA IStGH 02/07
51
Somit tritt der Fall des Artikel 17 Abs. 1b Statut ISTGH ein.
Erstens ist die BRD unwillig die öffentlich rechtliche Verwaltung an Körperschaften abzugeben und
zweitens ist der Staat Deutschland (Deutsches Reich) aufgrund fehlender Rechtsfähigkeit unfähig
die öffentlich rechtliche Verwaltung zu tätigen. Somit ist der ISTGH vor allem durch die
Besatzungsmächte aufzufordern sich gegen die groben Rechtverstöße in Deutschland zu wenden.
Daß die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier alliierten Besatzungsmächte nach wie vor in
Kraft sind, wird letztendlich durch die Aussage des Regierungsamtsrats Herrn Rudolph vom
Verfassungsgerichtshof Berlin bewiesen. Aussage:
Aktz.: VerfGH TgbNr. 1-6/05 wird begründet festgestellt, daß
... „eine schriftliche Zustimmung durch die Alliierten Befreier des deutschen Volkes vorzulegen
bzw. einzuholen, die Zulässigkeit zur Erhebung von Gerichtskosten zu klären,
Rechtsverordnungen, Gesetze und Befehle für Berlin und Deutschland als Ganzes und den
Deutschlandvertrag für nichtig zu erklären, liegt außerhalb der gesetzlichen Befugnis des
Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin“.
Der Nachweis, daß die Herren und Damen Angestellten der BRD und die Herren und Damen der
DDR diese Sachlage 1990 im vollem Bewußtsein hatten, geht aus der Protokollerklärung [03] des
Einigungsvertrages hervor:
„Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegungen des Vertrags
unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte
und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland
als Ganzes sowie der nochausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die
äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.“
Der bisherige Vortrag diente dazu die Ungesetzlichkeit der Handlungen der Frau Merkel und der
Herren Rösler, Bahr und Klusen darzustellen, die sie als Angestellter der BRD für diese
Organisation in deren Führung unternehmen.
Geht man von den Vorschriften der gültigen Deutschen Gesetzgebung aus, die die vier Alliierten
Mächte bereinigt haben, so ist die Handlung der Herren eine ganz ordinäre Bildung einer
bewaffneten Bande. Da aber die Organisation zumindest formell international anerkannt ist,
erschwert sich die Sachlage.
Es kann hier also heilend nicht national eingegriffen werden, sondern muß international von den
Mächten, die weiterhin die Rechte und Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet Deutschlands ausüben,
getätigt werden. Jetzt ist eine Amtsanmaßung aber kein Völkermord. Der Vorwurf des Völkermords
erhebt sich aus weiteren Handlungen der Herren, die in diesen angemaßten Stellungen, die sie
ausüben und als öffentlich rechtlich dargestellt werden, tätigen.
Herr Rösler wurde mit einem Offenen Brief vom 26.04.2011 (Anhang 3) aufgefordert klärende
Stellung zu grundlegenden Fragen zu nehmen.
Es wurde Stellungnahme zu den Problemen Amalgamvergiftung, Krebserkrankung, zu dem
geplanten Verbot von Heilkräutern und der immensen Kosten der Krankenkassen gefordert.
Die Amalgamvergiftung, hauptsächlich resultierend aus dem darin enthaltenen Quecksilber, ist
grundlegend verantwortlich für viele weitere Krankheiten, die den menschlichen Körper schwächen
und zerstören, wie z. B. Kopfschmerzen, Müdigkeit, Reizbarkeit, Tinnitus oder Schlaflosigkeit,
Alzheimer, Multiple Sklerose, Lateralsklerose, Parkinson, chronische Kopfschmerzen, Migräne,
die sich letztendlich in dem Überbegriff Minamatakrankheit, zusammenfassen lassen.
StrA IStGH 02/07
52
Jede einzelne dieser aufgeführten Krankheiten, hier sind nicht alle aufgeführt, sind allein schon
peinigend. Da bei starker Vergiftung aber die Krankheiten in Verbindung auftreten und sich dann
als Minamatakrankheit bezeichnet werden, können Sie bis zum Tod führen. Zum Tod durch eine
übermäßige psychische Belastung auch durch Selbsttötung (Suizid) .
Durch die BRD, die durch den Gesundheitsminister leitend vertreten wird, deren sogenannte
gesetzliche Krankenkassen und die angeschlossene Schulmedizin wird aber grundsätzlich die
Benutzung von Amalgam weiter empfohlen, die Entfernung kostenmäßig nicht übernommen und
noch schlimmer, weiter verwendet. Wie aber erklärt sich die Vorschrift, die die deutschen
Zahnärzte einhalten müssen, die vorschreibt, daß z. B. Nebelsauger, Mundsauger,
Wasserspraykühlung und langsambohrende Hartmetallbohrer zur Amalgamentfernung eingesetzt
werden müssen. Wie erklärt sich, daß das ausgebrochene Amalgam, man stelle sich die geringen
Mengen vor, besonders entsorgt werden müssen. Und wie erklärt sich, daß in Schweden im Jahre
2009 [04], aber auch im Jahr 2008 in Norwegen die Verwendung von Amalgam verboten wurde.
Gehört Schweden nicht zur Europäischen Union?
In der elektronischen Antwort vom 27.04.2011, die aus dem Hause Rösler kam, wird klar
festgestellt, daß in Deutschland weiter an der Amalgamverwendung festgehalten wird und dies
auch durch die Europäische Union so empfohlen wird. Allein daraus läßt sich schließen, daß gegen
die Gesundheit des Deutschen Volkes vorsätzlich vorgegangen wird.
In dieser Antwort wurde lediglich auf die Problematik Amalgam eingegangen und alle anderen
angesprochenen Problematiken wurden in vollem Maße mißachtet.
Um die Problematik der Quecksilbervergiftung durch Amalgam den Herren tiefgründiger
vorzutragen, wurde ein Verweis [05] auf die Vorträge des Herrn Dr. Klinghardt und des Herrn Dr.
Mutter mitgesendet.
Es ist zu vermuten, daß die Ausführungen der beiden Wissenschafter Dr. Klinghardt und Dr.
Mutter, dem Hause Rösler durchaus bekannt sind und zu einer ablehnenden Haltung, Antworten
vorprogrammiert sind, weswegen die Antwort aus dem Hause Rösler auch elektronisch bereits am
folgenden Tag einging. Um aber dieser Antwort einen Schein des Besonderen zu geben, wurde
folgendes angemerkt: „Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die
Adressaten bestimmt. Weiterleitung oder Kopieren, auch auszugsweise, darf nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung des Absenders erfolgen.“
Letztendlich ist diese Antwort nichts weiter als ein frecher Versuch der aus dem Hochmut des
Hauses Rösler folgt und den Wahn verdeutlicht, in dem die Angestellten der BRD verfangen sind,
anzunehmen, daß die Menschen nur dummer Pöbel sind. Eine Rückantwort (Anhang 3) vom
01.05.2011 blieb vom Haus Rösler bis dato unbeantwortet. Da Herrn Rösler im Offenen Brief eine
Frist von zwei Monaten für eine Stellungnahme, die bis dato ausblieb, gegeben wurde, ist der
Strafantrag die Folge darauf.
Die oben ebenfalls aufgeführte Problematik der Krebserkrankung und deren falschen Behandlung
durch die Schulmedizin, die jährlich in Deutschland bis zum 200000 Todesopfer fordert, wurde
ausführlich unterlegt [06 ] Hier ist nunmehr weiterhin auf den Vortrag des Herrn Dr. Lanka zu
verweisen [ 07], in dem auch auf das Problem der Kosten eingegangen wird.
Die Verhinderung der offenen Diktatur, die Herr Dr. Lanka anstrebt, wie es im Video vorgetragen
wird, ist in Deutschland leider nicht mehr möglich, da sie durch die BRD seit inzwischen mehr als
20 Jahren ausgeführt wird.
Es wird auch das Problem der Kostenexplosion im deutschen Gesundheitswesen angesprochen, die
letztendlich auf der Tatsache des Anspruchs auf den Maximalprofit der Pharmalobby beruht.
Hier hat Herr Rösler mit großen Sprüchen durch die Medien Anfang März 2010 ankündigen lassen,
daß er das Preisdiktat der Pharmaindustrie brechen würde. Mit den verschiedensten Maßnahmen
StrA IStGH 02/07
53
von Verhandlungen bis hin zu Rabatten [ 08 ] werde eine Verminderung von Medikamentenkosten
angestrebt. Medikamentenkosten, die im europäischen Vergleich an der absoluten Spitze liegen. In
Deutschland liegen diese Kosten ca. 20 % höher [09] als in anderen westlichen Nationen. Besonders
das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist
daran interessiert kostengünstige und vor allem wirksame Medikamente für die deutschen Patienten
durchzusetzen.
Was ist aber wirksam und kostengünstig daran, wenn Medikamente erforscht werden, die den
eigentlichen Heilungsablauf, der der sog. Krebs ja ist (nach Dr. Hamer und der Neuen Medizin) nur
unterdrückt, die Heilung gestoppt, der ganze Heilungsablauf gestört wird und eine Heilung nicht im
geringsten eintreten kann, und dies alles dazu führt, daß für die sog. Chemotherapie
Wahnsinnskosten entstehen und weil die Chemotherapie nicht ausheilt, danach eine radioaktive
Bestrahlung eingesetzt wird, die nochmals unerhörte Kosten verursacht, und danach nach einer
kurzen Erholung der Patient letztendlich verstirbt. Also alles insgesamt eine profitmaximierte
Tötung des Menschen durchgeführt wird, die der Mensch unter Qualen erleidet. Auschwitz läßt
grüßen!
Anstatt die Methoden der Neuen Medizin des Herrn Dr. Hamer grundsätzlich ins Gesundheitswesen
einzuführen, die unsäglichen Mengen an finanziellen Mitteln, die gespart werden, zumindest zum
Teil, in erweitertes Personal zu investieren, somit eine Entlastung des total überlasteten
Krankenhauspersonals geschaffen wird, und damit eine menschlichere Versorgung der Patienten
erreicht werden kann, werden Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen aus der
Öffentlichen Hand (die wie oben bewiesen ja nur noch vermeintlich öffentlich rechtlich ist) in
Privathand überführt, und so zweckdienlicher dem Maximalprofit unterworfen.
Hier ist zu erkennen, daß mit dem ständigen Wechseln der Einrichtungen von verschiedenen
privaten Betreibern, eventuelle Haftungsansprüche wegen Fehlbehandlungen, ausgewichen wird.
Fehlbehandlungen, die aus Anwendungen falscher Heilverfahren, überlastetem Personal und
ungenügendem Service entstehen.
Die vermeintliche Erledigung der oben genannten Ankündigung des Herrn Rösler, evt. schon im
März 2010, ist bis dato ausgeblieben. Die Situation treibt merkwürdige Blüten, so wird im
November 2010 von der Berliner Zeitung [10] mitgeteilt, daß es in Deutschland immer mehr kleine
Firmen gibt, die Medikamente aus dem Ausland importieren, somit die überhöhten Preise in
Deutschland unterlaufen können, den großen Pharmakonzernen Profite abspenstig machen und
dadurch in den Fokus dieser kommen und den eigentlich legalen Handel, der ja immerhin die Preise
deutlich mindert, ungeheuer erschwert bekommen. Und jetzt kommen wieder die Medien ins Spiel,
wenn man zufälligerweise eine Nachricht hört, die man danach aber nicht im geringsten in
deutschen Raum zu finden ist (Aktennotiz zu dieser Meldung: 15.07.2011, 15.30 Uhr Radio
Arabella München – OLG München spricht Urteil zugunsten eines Apothekers, der Medikamente
(Chemo) preiswert im Ausland erworben hatte und wegen Betruges von der Pharmaindustrie
angezeigt wurde. Sender spricht davon, daß Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird und es zur
Entscheidung an den Bundesgerichtshof gebracht wird). Es ist abzuwarten, wann und wie am
Bundesgerichtshof darüber geurteilt wird, es hat auf jeden Fall der Nachrichtenfilter der
Pharmaindustrie hervorragend gewirkt um nicht der bestehenden Opposition Unterstützung mit
diesem Gerichtsurteil zu bringen.
Es ist zu erkennen, daß seit Jahrzehnten die deutsche Schulmedizin mit beispielloser Macht
verfälscht wird, was von der Lehre über die Forschung bis zur Ausführung immer weiter
perfektioniert wird.
Heilpraktikern und Medizinern, die zum wirklichen Wohl der Patienten arbeiten, werden verteufelt,
bedrängt, bekämpft bis hin zur Austreibung und Freiheitsberaubung. In schlimmen Fällen kommt es
durch die psychische Überbelastung sogar zur Selbsttötung.
StrA IStGH 02/07
54
Selbsttötung ein weiteres großes Problem in Deutschland mit ca. 9000 Fällen im Jahr. Durch die
psychische Belastungen entstanden aus starken Krankheiten z. B. in Verbindung mit einem
wirtschaftlichen Niedergang.
Und hier kommt die Verbindung zur jetzigen Tätigkeit des Herrn Rösler, der das Ressort
Gesundheit inzwischen abgegeben hat, aber keinesfalls aus der Einsicht das Falsche zu tun,
sondern zu wechseln in das lukrativere Ressort Wirtschaft, und auch hier als ein Minister der BRDRegierung.
Das Ressort Gesundheit hat inzwischen Herr Bahr als Minister übernommen, der vorher als
Staatssekretär im selben Ressort tätig war.
Herrn Bahr wurden gleich nach Übernahme seines neuen Amtes schwierigste Aufgaben zu Teil.
Die schwierigste Aufgabe, den Menschen weiter gesundheitliche Schädigung zuzufügen, in dem
man ihnen gesundes Gemüse, wie Salat, Tomaten, Gurken und Sprossen vermieste, und dazu
gesundheitliche Schädigungen durch ein Institut und die unsäglichen Medien beschwor, die vom
Grund auf eigentlich eine Verlogenheit der Verbreiter war. Der EHEC-Keim, der Todesfälle
hervorbrachte, wurde übermäßig als bedrohend in Deutschland propagiert und es kam zum
Abbruch vom Verzehr des oben genannten Gemüses. Dieser Abbruch ging soweit, daß in großen
Märkten teilweise keine Gurken und Tomaten mehr angeboten wurden und wiederum noch
schlimmer, den Gemüsebauern der Absatz völlig wegbrach, die Einnahmen ausblieben und sie zu
allem Gram ihre gesunden Waren schreddern mußten.
Schaut man sich die 27 Todesfälle an, die innerhalb eines Monats wegen des EHEC-Keimes beklagt
wurden, jeder unnatürliche Todesfall ist eine besonders schwere Schmach, ist bei der gesamten
Medienschlacht um diese Fälle, die besonders hinterhältige Art und Weise mit dem Umgang dessen
zu erkennen, wenn man unbeeindruckt von diesem ganzen Schauspiel wahrnimmt, daß in dem
selben Zeitraum , also in einem Monat, in Deutschland 750 Menschen durch Selbsttötung und
15000 weitere Menschen durch Krebs ihr Leben verlieren.
Ende Juni 2011 wurde die Absurdigkeit der händeringenden Suche nach der Ursache des EHECKeimes auf eine weitere Spitze getrieben. So wurde vermeldet, daß jetzt herausgefunden wurde, daß
dieser unsägliche Keim Bockhornkleesamen aus Ägypten angehaftet hätte, der aus Ägypten
importiert wurde. Es wird also die komplette Verantwortung aus dem Bereich der BRD für die
ganze Sache abgestreift und in ein nicht erreichbares Ausland verlagert, das sich zu diesem
Zeitpunkt nicht gebührend wehren kann.
Herrn Bahr kam es hier zur Rückendeckung durch das Robert Koch Instituts (RKI). Das Robert
Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und eine zentrale
Überwachungs- und Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die direkt dem
Bundesministerium für Gesundheit unterstellt ist.
Wie arbeitet aber das RKI im Falle des EHEC?
Schaut man in das Weltweite Netz unter dieser Adresse [11], dann wird man erkennen, daß es einen
Schwall geschwollener Worte gespickt mit altgriechischen und lateinischen Ausdrücken, die der
normale Mensch nicht verstehen kann, über die ganze Sache äußert.
Liest man dagegen den Artikel des Herrn Dr. Lanka [12] wird man verstehen was gemeint ist. Man
bekommt zumindest einen Anfangsverdacht, daß man letztendlich hinters Licht geführt wird, wie
von der alten römisch-katholischen Kirche, die in ihrer Inquisitionshysterie nicht nur große
Wissenschaftler, sondern auch Menschen in ihren Bann gezogen haben, die die Naturheilmedizin
zum Wohle der Menschen anwendeten.
Im Artikel von Herrn Lanka wird auch das Problem Impfung und Virus, wie z. B. das AIDS-Virus,
angesprochen und deren nicht bewiesene Existenz, die seit Urzeiten und vor allem vom
Namensgeber des o. g. Instituts nicht nachgewiesen wurde.
StrA IStGH 02/07
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Impfungen, die immer wieder in Verruf geraten sind und zuletzt während der Schweinegrippe vom
Großteil des Deutschen Volkes abgelehnt wurde und die Schulmedizin auf den vom Steuerzahler
bereits bezahlten Impfdosen sitzengeblieben ist, die ebenfalls zur Verteuerung des
Gesundheitswesens beigetragen haben, sind auch vom RKI nie richtig untersucht oder
wissenschaftlich wahrheitsgemäß bearbeitet worden.
Schaut man sich den Inhalt dieser Adresse [13] an und informiert sich über Sinn oder Unsinn von
Impfungen wird man unschwer erkennen, daß das RKI
wahrhaftig eine Institution der Bundesrepublik Deutschland ist und dieser dient, ihr unsägliches
Werk zu vollführen.
Schaut man sich dazu noch das Institut zu Zeiten des Nationalsozialismus genauer an, kommt man
zu der Erfahrung, daß Mitarbeiter dieses Instituts während dieser Zeit, ihre unsäglichen Versuche an
Menschen unter anderem im KZ getätigt haben. Über die Aufarbeitung dieser Zeit durch das RKI
kann man sich hier informieren [14].
Was aber ist heute anders. Versetzt man sich in den ganz normalen Menschen, der in Deutschland
versucht ist eine Familie zu gründen und deren Lebensgrundlage zu erarbeiten, kann man erkennen,
daß dieser nicht im geringsten in der Lage ist sich tiefgründig über Krankheiten, deren Ursache und
Entstehung, zu informieren und so auf die Informationen aus dem RKI vertrauen muß. Wenn aber
ein Direktor des RKI, Herr Prof. Kurth, der im Jahr 2007 aus dem Institut ausschied, auf den Kopf
zugesagt bekommt, daß er sich des Völkermordes schuldig macht und dieses auch noch bewiesen
wird, sich vor BRD-Gerichten wegen dieses Vorwurfs verteidigt und versucht diesen Vorwurf als
Angriff auf seine Person darzustellen, wäre es in einem Rechtsstaat, richtig, wenn das möglich ist.
Wenn aber das Gericht diesen Vorwurf versucht zu ignorieren und im Gegenteil den als
Beleidigung bezeichneten Vorwurf in üble Nachrede verwandelt ohne die Sachlage grundhaft zu
klären und deswegen den Vorwurf mit einer harten Geldstrafe [15] belegt, ist es klar, wessen
Gericht es ist.
Wie man unschwer aus der Quelle erfahren konnte, ging es in diesem Streitfall um den Nachweis
des Virus, der die Krankheit AIDS angeblich verursacht. Und ein Virus in keinem Fall bisher je
nachgewiesen wurde, was man aus den vorher angegebenen Quellen erfahren konnte.
Wozu dient diese Arbeit der Gerichte? Etwa demselben Zweck wie es in dem Buch [16] „Ein
medizinischer Insider packt aus“ von Peter Yoda auf Seite 126 berichtet wird ….Es gibt hierfür nur
ein Instrument, und das heißt Angst.
……Wenn Sie es erreichen, bei einem Menschen oder noch besser,
bei einer großen Gruppe von Menschen Angst zu erzeugen,
dann machen diese Menschen alles was Sie wollen….
…..unsere Aufgabe ist, Angst zu erzeugen. Angst vor Kriegen, Angst vor
Krankheiten, Angst vor Religionen, Angst vor anderen Staaten usw. ……
Die Ärzte-Zeitung berichtete im Jahr 2008, daß während der 18. Welt Aids-Konferenz IN Wien der
UNAIDS vorgetragen wurde, daß es bis dahin weltweit 25 Millionen AIDS-Tote [17] gab und
allein im Jahr 2008 2,7 Millionen. Da sind die 550 AIDS-Toten im Jahr 2009 allein in Deutschland
ein sehr geringer Prozentsatz.
Wenn man aber davon ausgeht, daß diese Toten hätten nicht sein brauchen, wenn man sie nur
richtig behandelt hätte und dieses letztendlich aus dem Vorsatz heraus Maximalprofit weltweit für
die Pharmaindustrie zu erzielen, ist es eine völlig unverständliche und nicht zu rechtfertigende Tat.
Und wie die Pharmaindustrie entstand und durch wen sie repräsentiert wird, kann man ebenfalls bei
Herrn Dr. Lanka erfahren [13].
§ 6 (1) 3. des Völkerstrafgesetzbuches sagt aus: „3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die
geeignet sind, ihre
körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,“
StrA IStGH 02/07
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Und hier wird ganz klar die Gruppe des Deutschen Volkes unter diese Lebensbedingungen gestellt,
unter der immerhin 550 Menschen wegen AIDS körperlich zerstört wurden. Es kann aber nicht
darüber hinweggesehen werden, daß es neben dem Deutschen Volk noch viele andere und größere
Völker gibt, denen es ebenso ergeht. Da Herr Prof. Kurth als Direktor des RKI und damit Chef der
obersten Gesundheitsbehörde letztendlich auch für alle anderen Todesfälle, die durch Krebs und die
vielen anderen unnatürlichen Todesarten, die durchaus vermeidbar gewesen wären, verantwortlich
ist, wäre ein ordentliches Gericht nicht umhin gekommen diese Taten abzuhandeln. Ein ordentliches
Gericht hätte also in keinem Fall Herrn Dr. Lanka wegen übler Nachrede in diesem Fall verurteilen
dürfen.
Wie oben bereits vorgetragen, daß „Heilpraktikern und Medizinern, die zum wirklichen Wohl der
Patienten arbeiten, werden verteufelt, bedrängt, bekämpft bis hin zur Austreibung (allein der Fall
Dr. Hamer ist dafür kennzeichnend) und Freiheitsberaubung.“, dürfte hier klar sein, daß genau dies
zum Schutz des Herrn Prof. Kurth von dem BRD-Gericht getätigt wurde.
Wie reagierte Frau Merkel aber auf einen Strafantrag (Anhang 2.1 Haus Merkel) gegen Sie, der
ihr zur Kenntnisnahme zugesendet wurde. Sie ließ verlauten: „Dass es Randgruppen gibt, deren
Ansprüchen man nicht gerecht werden kann, damit muss man leben. „
Wer aber sind diese Randgruppen und wer ist Frau Merkel? „Randgruppen“ sind diejenigen
Menschen, die ehrlich und aufrichtig gegen die Untaten, die das Personal der BRD vollführt,
auftreten, und Frau Merkel ist in ihrer Tätigkeit als Kanzlerin der BRD die oberste Vorgesetzte des
Personals der BRD.
Das Personal der BRD, das von Grund auf, auf Menschen aufgebaut wurde, die den
Hitlerfaschismus bereits treu gedient haben, sieht man Herrn Hans Globke (Büroleiter von Kanzler
Adenauer), Herrn Reinhard Gehlen (1. Präsident des Bundesnachrichtendienstes) und Hans Meier
Welcker (1. Amtschef des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes) an, so ist der Geist, der der
BRD zugrunde liegt, klar zu erkennen.
Und genau dieser Geist wird wie in den zwei oben angeführten Strafanträgen gegen Frau Merkel u.
a. klar nachgewiesen.
Dieser Geist setzt sich auch in den sog. Gesetzlichen Krankenkassen weiter fort.
Eine der ältesten Deutschen Krankenkassen, die Technikerkrankenkasse (TK), die noch im 19.
Jahrhundert gegründet wurde, verwehrt den Menschen heute, die durch sie versichert werden
wollen, den wirklichen Schutz ihrer Gesundheit.
In einem Fall wurde einem Menschen verwehrt einen nach gesetzlichen Vorschriften ausgefertigten
Vertrag mit der TK abzuschließen. (Schriftwechsel im Anhang 4).
Diesem Menschen wurden Betragszahlungen bis weit vor dem eigentlichen Vertragsabschluß
auferlegt, es wurden ihm nicht im geringsten Aufklärung über die zu beziehenden Leistungen
gegeben, ein Vertragsabschluß auf der Grundlage des BGB kam überhaupt nicht in Frage und der
Nachweis auf welche Gesetze sich diese Krankenkasse sich beziehen würde, wurde verwehrt und
im arroganten Maß wurde der Antragsteller abgekanzelt und die Sache für gegeben erklärt.
In dem man darauf hinwies: “Bitte haben Sie Verständnis, daß wir aufgrund der eng gefaßten
Richtlinien nicht anders entscheiden können.“
Somit wich man dem klaren Verlangen des Antragstellers aus, diese Richtlinien zu benennen und
vor allem ihre juristische Geltung nachzuweisen.
Diese Handlungsweise kann man mit der, die den Bären im Zwinger fette Brocken zu warfen und
den Häftlingen, die dabei standen und trockene Brotkrumen hinwarf, gleichstellen. Also nach dem
Verfahren: Friß oder Stirb!
Und wie vorher bereits dargestellt ist das Sterben nur mit finanziellem Gewinn verbunden.
StrA IStGH 02/07
57
Wenn man aber aus der Mitteilung des Hauses Rösler erfährt, daß die Verwendung von Amalgam,
dessen schädliche Wirkung für den Körper nachgewiesen, durch diese Krankenkasse weiter
fortgeführt wird, eine Amalgamentfernung finanziell nicht getragen wird, und vor Begleichung der
ungesetzlichen Forderungen vor dem Vertragsbeginn nur eine Notbehandlung durchgeführt wird,
kann man den Begriff Krankenkasse im wortwörtlichen Maß begreifen. So ist diese Kasse nicht der
Gesundheit der Menschen, sondern der Erhaltung der Krankheit dieser verpflichtet. Und in diesem
Zusammenhang der höchstmöglichen Kostenverursachung zur Erhaltung der Krankheit, aber auch
der Vermeidung zur Erkennung dieser Handlungen.
So wird u. a. in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Zeitarbeit im Jahr 2009 eine Studie [18]
erarbeitet, in der klargestellt wird, daß Zeitarbeiter um 1/3 länger Krank sind, als ihre
festangestellten Kollegen. Das resultiert aus der größeren psychischen und körperlichen Belastung.
Es wird durch diese Studie der Regierung der BRD unter Frau Merkel aufgegeben, sich um diese
Sachlage zu kümmern. Und was tat die Regierung der BRD?
Sie öffnete am 1. Mai 2011 wohlgemerkt, dem Tag der Arbeit, den deutschen Arbeitsmarkt für
europäische „Gastarbeiter“, die in ihren Ländern von Zeitarbeitsfirmen rekrutiert werden. [19]
Da aber z. B. für polnische Leiharbeiter ein Stundenlohn von 7 € zu niedrig ist und sie diesen in
ihrer Heimat auch verdienen, ist der deutsche Arbeitsmarkt für diese Menschen unattraktiv.
Durch die Verhinderung der Festsetzung eines Mindestlohnes durch die BRD-Regierung kann aber
in Deutschland für noch viel weniger gearbeitet werden. So ist es polnischen Leiharbeiterfirmen
möglich auch aus Ländern, die nicht in der Europäischen Union sind, Menschen anzuheuern und sie
dann ausgestattet mit polnischen Arbeitsverträgen an deutsche Firmen zu verleihen. Und dann fällt
der Lohn auch unter drei Euro pro Stunde und es wird wieder attraktiv. Anzumerken ist hier noch,
daß es in Deutschland selbst bei geringfügigen Arbeitsverhältnissen es nicht selten zu
Stundenlöhnen unter vier Euro kommt. So ist es also möglich Zeitarbeiter aus dem Ausland in
Deutschland zu erbärmlichen Bedingungen einzustellen und deren Krankheitsausfälle nicht durch
deutsche Krankenkassen bezahlen zu lassen, denn wenn sie überhaupt , dann in ausländischen
Kassen versichert sind, da sie von dort aus angestellt wurden. Man ersetzt also die öfters kranken
Zeitarbeiter mit ihren ausländischen Kollegen und erhöht so den Druck auf die verbleibenden
deutschen Kollegen. Es ist letztendlich eine verdeckte Versklavung der Menschen, die nach der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.Dezember 1948 lt.
Artikel 4 verboten ist.
Der Mensch wird durch die falsche Lehre, der die Schulmedizin zur Zeit unterworfen ist, in den
Glauben gebracht, daß man ihn nach besten Wissen und Gewissen behandelt und ihn heilt, obwohl
man eigentlich nur die Symptome der Beschwerden unterdrückt und es zu keiner Zeit letztendlich
zu einer Heilung kommt, die Beschwerden immer wieder neu auftreten mit immer schärferen
Mitteln, die den Körper immer stärker angreifen, weiterbehandelt
Besonders kann man das in der Problematik der Antibiotika erkennen, die inzwischen im
Trinkwasser und in Lebensmittel, die industriell hergestellt werden, fester Bestandteil sind. Bei
vielen Menschen, die öfters mit diesen chemischen Präparaten behandelt werden, schlagen diese
nicht mehr an. Bakterienstämme werden resistent und statt einer Heilung tritt Verschlimmerung
durch die Nebenwirkungen ein. Das Naturheilmittel Kolliadales Silber, das ohne Nebenwirkungen
besser wirkt, als die chemischen Antibiotika; darf nicht verwendet werden. Fragt man bei
praktischen Ärzten oder in Apotheken danach, wird man nur erschrocken gefragt, ob man das evtl.
einnehmen will und wird darauf hingewiesen, daß man es allerhöchstens äußerlich anwenden
könne. Was ein anerkannter Heilpraktiker dazu sagt, der sich dazu noch auf promovierte Mediziner
beruft, kann man aus dieser Quelle erfahren [20],nämlich daß Kolloidales Silber wegen seinem
Ergebnis in der Heilbehandlung ohne jegliche Nebenwirkung, von der Schulmedizin in Auftrag
verschwiegen, verleugnet und abgelehnt werden muß.
StrA IStGH 02/07
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Die Naturheilkunde jedoch und die damit verbundene Anwendung von Heilkräutern werden
unterdrückt, nicht gelehrt und Heilkräuter werden der Arzneimittelverordnung unterstellt, somit
dürfen nichtzugelassene Naturheiler diese nicht mehr an Patienten weitergeben oder evt. gar selbst
Patienten damit behandeln. Festgeschrieben und von der BRD angewandt ist diese
Ungeheuerlichkeit in der
Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 [21] und [22].
Eine staatsrechtliche Würdigung des EU-Parlaments und überhaupt der gesamten EU-Organisation
ist in diesem Rahmen nicht möglich und muß besonders abgehandelt werden.
Die Belastung des Körpers durch Schwermetalle und anderen Giften ist bereits beim Amalgam
angeführt.
Amalgam und seine negativen Wirkungen unmittelbar auf den menschlichen Körper ist die eine
Sache, eine weitere Sache ist die mittelbare Vergiftung der Menschen durch die ungeheuerliche
Anwendung von Geo-Engineering und deren verschwiegene Auswirkungen auf den Menschen.
Geo-Engineering vereinfacht Chemiestreifen genannt, wird angeblich zur Verhinderung der
Klimaerwärmung ausgebracht. Ein besonderes Ausbringen wird durch die BRD geleugnet und in
der Presse [23], [24] verächtlich dargestellt. Bereits im Strafantrag von 2007 wurde im
ausführlichen Maß darauf eingegangen.
Hier ist nochmals darauf zu verweisen, daß das Geo-Engineering durch die Vereinten Nationen
geächtet und verboten ist. Dieses wird deutlich in der ENMOD Konvention: Übereinkommen über
das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder
Techniken, abgeschlossen in New York am 10. Dezember 1976.
Und das in Nagoya im Oktober 2010 während der 10. zweijährlichen Tagung zur UN-Konvention
über die biologische Vielfalt (CBD) durch den ministeriellen Teil mit 110 Mitgliedern das Verbot
des Geo-Engineerings durchgesetzt wurde, ist in Deutschland in keinster Weise verlautbart worden,
Dank der freien Mainstream-Medien.
Jede Panne eines Autoherstellers wird übermäßig in den Medien behandelt. Das Erdbeben, mit dem
damit verbundenen Kollaps von Kernkraftwerken, hat in Europa einen wahren Hurrikan in den
Medien veranlaßt.
Wenn es aber um Gentechnische Ressourcchen geht, ein bißchen leichter erklärt, kann man diesen
schwierigen Begriff mit biologischer Vielfalt wiedergeben, so dürfte es klar sein, daß gerade in
Deutschland die biologische Vielfalt der Natur in ungeheurem Maße gefährdet ist. Die Chemie am
deutschen Himmel, die sich nach und nach auf der Erdoberfläche absetzt, dabei die Atemluft
vergiftet und jeden Quadratmeter deutschen Bodens ungeheuer mit Schwermetallen und all den
anderen Giftstoffen, die darin enthalten sind, belastet. Gerade der biologische Anbau, der in der
westlichen Welt derzeit sehr lukrativ, zumindest umworben wird, kann somit überhaupt nicht mehr
funktionieren. Die Atemwegreizungen, die krankhaften Reaktionen der Augen und vieles andere
wird von den Medien auf ein natürliches Geschehen, den Pollenflug und somit als Heuschnupfen
abgetan; es ist durchaus möglich; wenn Kinder in einer sterilen Umgebung die ersten beiden Jahre
erleben, z. B. wenn sie im Ausland geboren werden; und dort mit dem hießigen üblichen
Blütenstaub nicht in Berührung kommen, sie allergisch darauf reagieren. Aber nicht die große
Allgemeinheit, die dann weil sie auf die chemische Belastung stark reagieren wiederum mit vielen
Chemischen Präparaten von der Schulmedizin behandelt werden.
Gerade die biologische Vielfalt wird auch in großem Maße durch die industrielle Landwirtschaft
bedroht. Industrieelle Landwirtschaft mit ihren Monokulturen, gentechnisch veränderten Pflanzen,
dazu notwendige Pestizide und Insektizide, die jegliches ungewollte Natürliche auslöschen,
genveränderte in Massentierhaltung gehaltene Lebewesen, in deren Abfallprodukten (Gülle)
chemische Präparate , z. B. Antibiotika, die gebraucht werden, um diese Lebewesen überhaupt am
StrA IStGH 02/07
59
Leben zu erhalten, enthalten sind, und in konzentrierter Menge auf Flächen ausgebracht werden, die
dieses Übermaß nicht abbauen können und somit vergiftet und für weiteren Kulturanbau jahrelang
nicht mehr geeignet sind.
Eine Abhandlung wie verantwortungsvolle Landwirte mit der mikrobiologischen
Grundlage des Bodens umgehen, kann man in einer Mitteilung von Dipl.Ing.agr.
Henning Knutzen
ersehen (Anhang 5.1)
Hier könnte man sagen, daß dies ja nicht das Problem des Gesundheitswesens ist, was aber im
mittelbaren Maße jedoch voll zutrifft. Da heutzutage der EHEC-Keim in der tierischen Gülle
vermutet wird.
Die vorgebrachten Tatsachen und Vorwürfe könnten hier noch unendlich erweitert werden, sind
aber hier in diesem Rahmen nicht erforderlich, da sich darum ein ordentliches Gericht und andere
völkerrechtlich zuständige Stellen zu kümmern haben. Es ist also hier klar darzulegen, daß dieser
Antrag dazu dient, die grundsätzlichen Ermittlungen zu beantragen, um den durchaus bewiesenen
Völkermord gegen das Deutsche Volk zu stoppen.
Gerade durch die geschichtliche Belastung des Deutschen Volkes, das vermeintlich willenlos,
verblendeten Führern gefolgt war, und somit der Welt unbeschreiblichen Schaden zufügte, ist das
Deutsche Volk verpflichtet sich gegen eine Wiederholung dieser Vorgänge zu wehren.
Wie bereits oben angemerkt, ist eine staats- und völkerrechtliche Klärung der ganzen Ursachen, die
letztendlich zu dem Unrecht im 20. Jahrhundert geführt haben, hier nicht möglich, sondern muß
gesondert abgehandelt werden.
Es ist aber darauf hinzuweisen, daß weder das deutsche Volk noch irgendein anderes Volk
letztendlich verantwortlich gemacht werden kann für diese ungeheure Pein, die die
Weltbevölkerung erleiden mußte.
Es ist von vielen Historikern u. a. Herrn Douglas Reed und Herrn Des Griffin bewiesen worden,
daß die Völker der Welt gezielt geplant durch die finanzpolitisch Mächtigen aufeinander gehetzt
wurden, um sich an der Zerstörung von Leben in unmenschlicher Weise zu bereichern. Hier spielen
die o. g. Personen , Frau Merkel, Herr Rösler, Herr Bahr und Herr Klusen eine nicht unbedeutende
Rolle, indem sie versuchen mit ihren Tun ihren verbrecherischen Handlungen einen vermeintlichen
völkerrechtlichen Anschein zu geben, in dem sie in ihrem Hochmut den deutschen Volk eine
öffentlich rechtliche Regierung vortäuschen, die in einem demokratischen Rahmen handeln.
Die wiederholte Bezeichnung als Personal für diese Personen folgt daraus, da sie sich mit einem
Personaldokument ausweisen, dem Ausweis der BRD „Personalausweis“ Bundesrepublik
Deutschland.
Sie sind also Angestellte, was Personal ins Deutsche übersetzt allgemein bekannt heißt, also nicht
Bürger Deutschlands, wobei sie aber international unter der Bezeichnung Deutschland agieren.
Sie setzen sich ohne weiter in einen persönlichen Konflikt zu kommen über Hinweise und Vorwürfe
hinweg und lassen verlauten:
„Dass es Randgruppen gibt, deren Ansprüchen man nicht gerecht werden kann, damit muss man
leben. „
Selbstverständlich können diese Herren und Damen damit leben. Aber wie bitteschön ergeht es den
Menschen, die in unnötigen Krebstod, AIDS-Tod und den ganzen anderen vermeidbaren
Todesursachen erliegen? Wie geht es ihren Familienangehörigen und wie ihren Nachkommen, die
von der Zeugung ab unter einer Schwermetallbelastung zu leiden haben? Die später durch den
StrA IStGH 02/07
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Brutkasten der Degeneration geschleust werden und lernen sich einen Lebensunterhalt zu
erwirtschaften, aber das Erlernen des Lebens verwehrt bekommen?
Wie Herr Des Griffin den Ausdruck „Brutkasten der Degeneration“, erklärt kann man ab Seite 57 ff
in seinem Buch „Wer regiert die Welt“ [25]: ersehen.
Einen weiteren Auszug von S. 232 desselben Buches möchte ich hier unmittelbar einstellen:
„Da die meisten Leute ins Kino gehen, um den nur allzuoft grimmigen
Tatsachen des täglichen Lebens zu entfliehen, lassen sie ihren formbaren, nichts ahnenden Verstand
weit offen stehen, so daß falsche und destruktive Ideen ohne ihr Wissen darin eingepflanzt werden
können.“
Dieses Zitat verdeutlicht letztendlich die Formung des Verstandes und des Wissens des Menschen
von der jüngsten Kindheit bis zum Ableben, da das Kino spätestens in der zweiten Hälfte des 20.
Jahrhunderts nach und nach durch das Fernsehen ersetzt wurde, ist es auch besonders den
„öffentlich rechtlichen „ Sendeanstalten anzulasten, daß dieser Brutkasten ständig modernisiert und
besser betrieben wird.
Sogenannte Pisastudien sind also nicht dazu da den Stand des Wissens zu messen, um ihn zu
verbessern, sondern um festzustellen, wo es besonders angebracht ist, gegen das Wissen zuarbeiten.
Wenn man sieht, daß in ein und derselben Schule
z. B. in den 6. Klassen verschiedene Lehrbücher für ein und dasselbe Unterrichtsfach benutzt
werden, im Gymnasien in 3. Klassen Hausaufgabe darin bestehen, Grafiken mit Buntstiften nach
vorgegebenen Mustern auszumalen, Schulbildungen in den verschiedenen Ländern der BRD nicht
gegeneinander anerkannt und verglichen werden können, selbiges mit Studiengängen passiert,
Wissen über wirklich helfende Medizin verleugnet, bekämpft und vernichtet wird, die Geschichte
verfälscht dargestellt wird, und alles insgesamt durch die BRD durch eine
Rechtsextremistenerklärung abgesegnet werden soll, die im Grunde genommen die Unterstellung
des Einzelnen unter ein juristisch nichtigen GG für die BRD dienen soll, kann man erkennen, daß in
keiner Weise eine Demokratie (Volksherrschaft) in Deutschland herrscht.
Die Volksherrschaft, also die Herrschaft der Menschen einer Gemeinschaft, die sich auf einem
bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) in einem festen Verbund (Staat) in einer Gesellschaft
zusammenfindet, gibt sich in der Gemeinschaft eine verbindliche Satzung (Verfassung) die die
Regeln für die Gesellschaft festschreibt. Diese Satzung ist von der Mehrheit der Angehörigen des
Volkes, die nach vorgeschriebenen Regeln berechtigt sind, darüber zu bestimmen, unter dem
Mehrheitsvorsatz festzulegen.
In dieser Satzung wird durch die verfassende Gewalt (Volk) die verfaßte Gewalt (Regierung)
festgelegt.
Voltaire sagt, das Leben sei ein einziger Kampf. Der Mensch streite für die Freiheit, für Toleranz,
für Vernunft, für Frieden, für das Glück des Menschen. Er hat das Ziel die Menschheit aufzuklären
und das Aufklären nicht nur zu predigen, sondern auch wirklich zu tun. Das Menschsein des
Menschen geht in der Gemeinschaft auf, die durch den Staat zusammengehalten wird. Somit ist die
Freiheit gesichert, denn der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit. Die wahre Freiheit
besteht in der Bindung aller Menschen an die Gesetze. Wie aber kann der staatliche Zwang Freiheit
sein?
In dem der allgemeine Wille der Volksherrschaft (Demokratie) zu Grunde liegt.
Weil der Einzelne seinen eigenen Willen einem Staatsvertrag (Verfassung) unterwirft, unterwirft er
sich seinem eigenen Willen. So kommt auch schon Rousseau zum Lehrsatz der Volksherrschaft. Im
selben Augenblick erhält der Einzelne eine verstärkte Kraft um sich zu behaupten, um das was er
hat zu bewahren. Der Mensch gehorcht also letztendlich den Zwängen, die er sich selbst auf erlegt,
ist somit frei und lebt im Schutze der Rechtsstaatlichkeit. Rechtstaatlichkeit wiederum bedeutet die
Einhaltung der Gesetze eines Staates und seit Hunderten von Jahren internationalen
StrA IStGH 02/07
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Vereinbarungen, die man heutzutage als Völkerrecht bezeichnet. Die Gesetze Deutschlands sind
vorhanden, sie sind die des Deutschen Reichs, die durch die alliierten Besatzer nach 1945 bereinigt
wurden, die der Besatzungsmächte und die internationalen Übereinkommen, also das Völkerrecht.
Wie sieht die BRD diese Sachlage?
Es ist kaum klarer zu erklären was die Bundeszentrale für politische Bildung sich unter Demokratie
vorstellt.
Zitat:
„Bezeichnung für eine Herrschaftsform. Die wörtliche griechische Übersetzung Herrschaft des
Volkes hilft wenig weiter, weil sich mittlerweile auch Diktaturen als wahre Demokratien
bezeichnen. Deshalb müssen charakteristische Merkmale benannt werden, die nach unserem
Verständnis eine demokratische Herrschaftsordnung kennzeichnen. Diese Merkmale findest du in:
Freiheitliche demokratische Grundordnung. Unterschiedliche Erscheinungsformen der Demokratie
sind weiter unten beschrieben.“
Aha, unterschiedliche Erscheinungsformen! Daher auch der Ausdruck, daß Demokratie Vielfalt
wäre. Haben sie aber oben nicht klar dargestellt was Demokratie
wörtlich bedeutet? Herrschaft des Volkes! Es gibt wahrscheinlich in jeder Lebensform verschiede
Erscheinungsformen und den ein oder anderen kommen dann und wann Erscheinungen. Es gibt
aber entweder die Herrschaft des Volkes oder es gibt sie nicht. Es gibt noch die Möglichkeit, daß
das Volk verschieden erklärt wird. Es gab früher in Demokratien Freie und Unfreie und dem Volk
gehörten nur die Freien an und die durften bestimmen und die anderen hatten sich zu schicken.
Es könnte durchaus sein, daß hier unsere Unfreiheit gemeint ist da das Deutsche Volk bewiesener
Maßen noch keinen Friedensvertrag hat. Was aber bedeutet dann Freiheitliche demokratische
Grundordnung?
Dieser Ausdruck wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt ausgeführt:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter
Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf
der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der
Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens
zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor
dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die
Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die
Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle
politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer
Opposition.“
„BVerfGE 2, 1, 12“
Verfolgt man jetzt die Beweisführung der zwei oben genannten Strafanträge, verstößt die BRDRegierung dagegen im vollen Maße. Und wie äußert sich Frau Merkel in einer Grundsatzrede am
16.Juni 2005 auf dem Festakt zum 60. Jahrestag der Gründung der CDU in Berlin: „Denn wir haben
wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“
[26]
Wen meint Frau Merkel in ihrer Rede mit „Wir“?
In Ihrer Rede bezieht sie sich auf Deutschland. Deutschland ist aber nachgewesener Maßen nicht
die BRD, denn mit dem juristischen Außerkrafttreten des GG für die BRD am 17.07.1990 ist auch
die BRD als öffentlich rechtliche Verwaltung, wie sie im GG vorgeschrieben war, juristisch außer
Kraft getreten.
Die Menschen, die sich jetzt national und international als Regierung Deutschlands ausgeben, sind
nichts weiter als eine faschistische Parteiendiktatur, die in grober Amtsanmaßung die Geschicke des
Deutschen Volkes in die Irre leiten. Faschistisch bedeutet nichts weiter als das die Herren und
StrA IStGH 02/07
62
Damen wider jegliche Rechtsstaatlichkeit diktatorisch auftreten, um eine ganzheitliche Macht über
das Deutsche Volk und deren Entscheidungen zu bekommen und diese mit immer härteten
Maßnahmen durchdrücken. Sie unterdrücken also den friedliebenden Freiheitswillen des Deutschen
Volkes und bieten sich den finanzpolitischen Herrschern der Welt an, um ihr persönliches Schicksal
auf eine Stufe des höchsten Gewinns gegenüber dem Gemeinnutz zu stellen. Sie stellen sich als
Wolf im Schafspelz vor und mißbrauchen in diesem Sinne den wahren christlichen und jüdischen
Glauben und versuchen die verschiedenen Glaubensrichtungen gegeneinander auszuspielen um den
damit entstehenden Streit aufrecht zu erhalten und weiter anzupeitschen.
Man kann sie also freiheitliche Demokraten nennen. Eher könnte man sie die Fütterer des Sohnes
des Gargantua, König der Dipsoden, Pantagruel nennen, den Francois Rabelais Mitte des 16.
Jahrhunderts schuf. So würde man einen Vergleich zwischen Pantaruel und den heutigen
Plutokraten schaffen können.
Antrag
Die Vier Alliierten Mächte,
die Russische Föderation,
die Vereinigten Staaten von Amerika,
das vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
und die Republik Frankreich
werden hiermit aufgefordert, lt. Artikel 1 Abs. 3 des Internationalen Pakts über
Bürgerliche und Politische Rechte
(„(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne
Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der
Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses
Recht zu achten)
um die weitere Vernichtung von Leben in Deutschland zu verhindern, den
Strafantrag am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag rechtshängig zu
machen.
Sie werden weiterhin aufgefordert, bis zum Abschluß eines Friedensvertrag mit
Deutschland (Deutsches Reich) sich laut Artikel 43 des Abkommen, betreffend die Gesetze
und Gebräuche des Landkrieges (Haager Landkriegsordnung), vom 18.Oktober 1907 (RGBl.
1910 S. 107), sich um Ordnung und Sicherheit zu sorgen um dem deutschen Volk die
Möglichkeit aufrecht zu erhalten, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und
friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.
Die Volksrepublik China wird aufgefordert als Ständige Macht im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen, den Fortgang zur Klärung der völkerrechtwidrigen Lage in Deutschland
nach besten Wissen und Gewissen zu beobachten und voranzutreiben.
Die neun weiteren Mitglieder
Gabunische Republik,
Föderative Republik Brasilien,
StrA IStGH 02/07
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Bosnien-Herzegowina,
Bundesrepublik Nigeria,
Libanesische Republik,
Portugiesische Republik,
Republik Indien,
Republik Kolumbien
Republik Südafrika
im nichtständigen Sicherheitsrat werden aufgefordert den Antrag bis zur Rechtshängigkeit
am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu begleiten, um das Völkerrecht zu
Geltung zu bringen.
Olaf Thomas Opelt
Staatsrechtlicher Bürger der DDR
Reichs- und Staatsangehöriger
Mitglied im Bund Volk für Deutschland
Verteiler: - Botschaft der Russischen Föderation
- Botschaft der Französischen Republik
- Botschaft des Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
- Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
- Botschaft der Volksrepublik China
- Botschaft der Gabunischen Republik
- Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
- Botschaft von Bosnien – Herzegowina
- Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
- Botschaft der Libanesischen Republik
- Botschaft der Portugiesischen Republik
- Botschaft der Republik Indien
- Botschaft der Republik Kolumbien
- Botschaft der Republik Südafrika
- Weitere Botschaften souveräner Staaten und Mitglieder der Vereinten Nationen in Berlin
- Deutschlandverteiler
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