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RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
P/08/81
Brüssel, den 16. Juli 2008
11900/08 (Presse 214) (OR. fr)
Erklärung des Vorsitzes im Namen der EU
anlässlich des 10. Jahrestags des Römischen
Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
1.
Am 17. Juli 2008 begehen wir den zehnten Jahrestag der Annahme des Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Rom. Heute findet die Verpflichtung,
der Straflosigkeit der schlimmsten Verbrechen, die das Gewissen der Menschheit
erschüttern, ein Ende zu bereiten, immer breitere Zustimmung in der internationalen Gemeinschaft. In dieser Hinsicht haben sich über einhundert Staaten eigens
verpflichtet, im Rahmen des Römischen Statuts zur Verhütung und strafrechtlichen Verfolgung dieser Verbrechen beizutragen. Die Rechenschaftspflicht
gegenüber den Opfern und der internationalen Gemeinschaft insgesamt ist nun
eine Rechtsnorm.
2.
Die Europäische Union (EU) erinnert daran, dass das Römische Statut einen
wesentlichen Beitrag zur Wahrung des Friedens und zur Stärkung der internationalen Sicherheit im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der
Vereinten Nationen darstellt.
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
11900/08 (Presse 214)
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3.
Der Internationale Strafgerichtshof ist ein grundlegendes Schlüsselinstrument, um
einerseits die Straflosigkeit der schwersten Verbrechen, nämlich solcher, die sich
gegen das tiefste Wesen der Menschheit richten, zu bekämpfen und andererseits
von der Anwendung von Gewalt abzuhalten und abzuschrecken.
4.
Der IStGH ist heute in der Lage, die Aufgabe zu erfüllen, für die er gegründet
wurde. Zu den bedeutendsten Leistungen dieses noch nicht sehr lange bestehenden Gerichtshofs zählt, dass dem Römischen Statut 107 Vertragsparteien
angehören und der IStGH mit vier Situationen befasst ist, von denen einige bereits
zu Gerichtsverfahren geführt haben. Seit dem Inkrafttreten des Römischen Statuts
im Jahr 2002 hat der IStGH wesentliche Fortschritte bei der Führung seiner
Ermittlungen erzielt und er behandelt derzeit Verfahrensfragen, die von größter
Wichtigkeit für seine künftige Arbeitsweise sind.
5.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten engagieren sich weiterhin dafür, die Universalität
des Römischen Statuts zu fördern und seine Integrität zu wahren. Wir ersuchen
alle Staaten, die nicht Vertragspartei des Römischen Statuts sind, sich den Feierlichkeiten zum zehnten Jahrestag des IStGH anzuschließen, indem sie das
Römische Statut möglichst bald ratifizieren.
6.
Eine effiziente Zusammenarbeit mit dem IStGH ist von entscheidender Bedeutung, wenn der Gerichtshof seine Aufgabe erfüllen soll. Die Anstrengungen des
IStGH müssen durch eine starke politische und diplomatische Unterstützung aller
Staaten unterstützt werden, damit dieser die gesamte für sein effizientes Funktionieren erforderliche Mitarbeit erhält und damit die mit Haftbefehl gesuchten
Personen ausgeliefert werden und Recht gesprochen wird. Die EU verpflichtet
sich, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um den IStGH zu unterstützen und
mitzuhelfen, dass alle Haftbefehle rasch vollstreckt werden.
7.
Die Zusammenarbeit mit dem IStGH erfordert außerdem, dass die Staaten über
ein Rechtssystem verfügen, das es ihnen in erster Linie ermöglicht, diejenigen zu
verfolgen und zu verurteilen, die in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die schwersten
Verbrechen begangen haben. Der IStGH ist Bestandteil einer internationalen
Strafrechtsordnung. Die EU ist überzeugt, dass die praktische Verwirklichung des
Grundsatzes der Komplementarität eine notwendige Voraussetzung für die
Verwirklichung der Ziele des IStGH darstellt.
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8.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind besonders besorgt über die Opfer der
schwersten Verbrechen und sie begrüßen in diesem Zusammenhang die Arbeit des
IStGH, seines Treuhandfonds für Opfer sowie aller NRO, die sich für Hilfe und
Unterstützung für die Opfer engagieren.
9.
Die EU ist überzeugt, dass Frieden und Gerechtigkeit keine widersprüchlichen
Ziele sind. Sie ist vielmehr der Ansicht, dass ein dauerhafter Frieden nicht erreicht
werden kann, wenn keine angemessene Antwort auf die Forderung, die Verantwortlichen für die schwersten internationalen Verbrechen zur Rechenschaft zu
ziehen, gegeben wird. Frieden und Gerechtigkeit sind zwei notwendige Elemente
einer einzigen Lösung. Gemäß den im Rahmen der Vereinten Nationen erarbeiteten Leitlinien zur Straffreiheit kann es für schwerste Verbrechen keinen
Straferlass geben.
10.
Die EU wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um den
IStGH in seiner Politik und den Grundsätzen der internationalen Strafrechtsordnung zu unterstützen. Hierzu wird sie den IStGH in ihre politischen Strategien,
besonders in den Bereichen Entwicklungspolitik, Konfliktverhütung, Justiz,
Freiheit und Sicherheit, mit einbeziehen.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und
potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und die
dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein
sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser
Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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