Grundfragen der inneren Entwicklung und des Verhältnisses zum

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Universität Regensburg
Lehrstuhl für bayrische Geschichte
Übung: Staatsexamensthemen aus der Bayerischen Geschichte
Dozent. Dr. Georg Köglmeier
Referent: Dominik Herzner
29.01.2013
Bayern in der Zeit der Weimarer Republik
Grundfragen der inneren Entwicklung und des Verhältnisses zum
Reich
I. Einleitung: zeitliche Einordnung, thematische Eingrenzung,
Leitfragen
1. Zeitliche Einordnung
Ausrufung der Weimarer Republik 1918. Ende der
Weimarer Republik 1933. Zwar blieb die Verfassung der
Weimarer Republik formal bestehen, doch endete mit der
Gleichschaltung der Länder die Eigenstaatlichkeit Bayerns.
Um das Verhältnis Bayerns zum Reich einordnen zu können
ist ein Blick auf die Ausgangslage und auf die von vor 1918
nötig. -> Bayern und das Reich 1871
2. Thematische Eingrenzung
- Untersuchung der Rolle BYs in der Weimarer Republik
- 3 Phasen: krisenhafte Anfangsjahre, die goldenen 20er
und das Ende der Republik
3. Leitfragen
- Welche Rolle spielt BY in der Weimarer Republik?
- Wie weit haben sich die Verhältnisse zum Reich im
Vergleich zum Kaiserreich geändert?
- Wie weit kann BY seine Souveränität bewahren?
-
Welche Rolle spielt BY beim aufkommenden
Nationalsozialismus?
II. Hauptteil: Bayern in der Weimarer Republik
A) Der Weg in die Weimarer Republik
1. BY im Kaiserreich
- BY kein eigener Staat mehr, sondern Teil des
Kaiserreichs mit pr. Dominanz
- Aber zahlreiche Hoheits&Reservatsrechte
- Bsp. Bier&Brandweinsteuer
- Steuereinnahmen gingen an die Bundesländer, nicht an
das Kaiserreich
- -> Länder finanzieren Bund
- Eintritt als Teil Dtlds. in den WK I. -> Kriegsniederlage,
Dolchstoß, Hungersnot, etc.
2. Die Revolution in Bayern
- 7. Nov Beginn der Revolution in BY. -> Signalwirkung für
das ganze Reich
- Räterepublik (Eisner) vs. parlamentarische Republik
(Auer)
- Nach Ermordung Eisners, Ausrufung der bay.
Räterepublik.
- Komm. Vollzugsrat (Levien&Levine) bewaffnen
Anhänger und stellen „rote Armee“ auf
- „weiße Garden“ (+pr. Truppen) schlagen Aufstand
nieder
- -> antikommunistisches Trauma nach der einzigen
Räterepublik
1
3.
BY und die Weimarer Verfassung
- Verfassungsbildung in Berlin (Ebert/Scheidemann rufen
dort die Republik aus)
- Föderalistische Interessen BY´s
- Lähmung durch innere Unruhen während
Verhandlungen
- BY verlor Reservat&Sonderrechte
- Art. 13 Reichsrecht bricht Landrecht
- BY – Verfassung wurde ein Rahmen vorgeschrieben
(Staatsform, Verhältniswahlrecht). Am 14.08.1919
verkündet.
 Ende der Staatskirchenhoheit
 Einbinden von Staatsgesetzen: Volksbegehren,
Volksentscheide, etc.
- Kein Bundesstaat mehr, sondern Teilstaat
- Verliert Anspruch auf eigene Armee, Finanzhoheit und
Sonderrechte (Bahn&Post)
- Regierung Hoffmann stimmt zu (zum einzigen mal in
by. Geschichte) erkennt damit die Existenz eines
deutschen Staatsvolkes an.
- Konferenz der süddeutschen Staaten am 27.12.1918 in
Stuttgart, welcher die bundesstaatliche Gestaltung des
Reiches betonte. Bei den Verfassungsverhandlungen
jedoch keine Einigkeit unter den südd. Staaten.
Bayrische Abgeordneten der Nationalversammlung
keine „treuen Erfüllungsgehilfen.“
 BY verliert Kompetenzen an das Reich!
4. Ausgangslage nach der Republikgründung
- Entwaffnung durch VV geregelt (-> Einwohnerwehren
werden zur Verteidigung benötigt)
- Rheinpfalz entweder in Saargebiet aufgegangen oder
auf 15 Jahre von alliierten Truppen besetzt
-
-
Anschluss Coburgs durch Volksabstimmung
Zunehmend Machtfaktoren außerhalb des Parlaments.
Vaterländische Verbände, Reichswehren
(Landeshauptmann Forstrat Georg Escherich)
Monarchische Richtungen: 18.10.1921 + Ludwig III.
monarchische Bezeugungen vom Kölner OB Adenauer
und Kardinal Faulhaber
B) Die Anfangsjahre der Weimarer Republik
1. Ordnungszelle Bayern
- Koalition MSPD, BVP, DDP zerbricht an inneren
Spannungen
- Kapp Putsch in Berlin -> Auf Drängen von von Kahr
(Regierungspräsident Oberbayerns), Pöhner
(Polizeichef MUC), tritt die Regierung Hoffmann zurück
-> MSPD in der Opposition. Gewalt wird auf General
von Möhl übertragen: Ausweitung des Kapp Putsch soll
in BY verhindert werden.
- BVP stärkste Partei –> von Kahr wird Mrz. 1920 zum
Ministerpräsidenten gewählt
- Ruhe im Staat durch Einwohnerwehren (werden durch
Kahr amtlich gefördert), Polizei&Reichswehr hergestellt
- Ordnungszelle als Hort der Rechten
- Entstehung der NSDAP 1921 (Anton Draxler)
2. Konflikte mit der Reichsregierung
- Finanzreform Erzbergers = Zentralisierung der
Finanzhoheit beim Reich
- Alliierten fordern Auflösung der Reichswehren,
konnten aber in BY als vaterländische Verbände
weiterbestehen
2
-
-
1921 Ermordung Erzbergers -> Kahr betont bay.
Hoheitsrechte gg. Notverordnungen -> BVP untersagt
ihm den Rückhalt
Nachfolger Hugo Graf von Lerchfeld muss nach
Konflikte um Notverordnungen (Ersetz die
Notverordnungen des Reiches mit landesrechtlicher
Notverordnung -> Druck von F. Ebert) nach Ermordung
Rathenaus ebenfalls zurücktreten. Nachfolger wird
Eugen Ritter v. Knilling
3. Krisenjahre 1923/1924 in Bayern
- Inflation führt zu Verlust des Sparvermögens
- Zunehmende Agitation der radikalen Rechten .
Saalschlachten, bewaffnete Demos
- Ernennung Kahrs zum Generalstaatskommissar (hatte
starken Rückhalt in den Einwohnerwehren und
Verbänden) und Übertragung der Verfassungsgewalt,
aber Maßnahmen eher antilinksgerichtet. Man sah
eher die Gefahr einer linken Revolution.
- „Trimuvirat“ Kahr, Lossow (Landeskommandant),
Seißer (Polizei)
Kahr setzt das Republikschutzgesetz außer Vollzug und
Lossow weigert sich Verbot gegen „Völkischen
Beobachter“ (hatte gegen Stresemann und Seeckt
geschrieben) durchzusetzen. Wird vom
Reichspräsidenten seiner Stellung enthoben und am
gleichen Tag von der bay. Regierung wieder eingesetzt.
- 9.11. Hitlerputsch scheitert am Widerruf Kahrs
- Hitler-Ludendorff Prozess – Festungshaft Landsberg
(mein Kampf). Rücktritt Kahrs. -> Ende der
Ordnungszelle, Verbot der NSDAP. Landtagswahlen
1924. (BVP 33%, völkischer Block 17%)
-
Separatismus Bewegung in der Pfalz durch Frankreich
unterstützt. „Autonome Regierung der pfälz. Republik“
unter Franz-Josef Heinz. Ermordung durch
„Organisation Consul“. Feb. 1924 Auflösung der
separatistischen Bewegungen.
C) Phase der Stabilisierung – die „goldenen 20er“
1. Innere Stabilität - Kabinett Heinrich Held
- Ära der Stabilität und Durchsetzung der
parlamentarischen Demokratie
- Homburger Vereinbarungen legen Konflikte mit dem
Reich bei.
- Denkschrift: „Zur Revision der Weimarer
Reichsverfassung“ Jan. 1924
- Konkordat mit Vatikan als gemeinsamer Nenner für
Koalition von BVP, Bauernbund und DNVP. Aber
weiterhin rechts orientierte Minister. Bsp.
Justizminister Gürtner -> Justiz auf dem „rechten Auge
blind“
- Wirtschaftsaufschwung: Einführung der Rentenmark,
amerikanische Kapitalzufuhr, Aufbauarbeit + Förderung
des Mittelstandes, Energiepolitik (Kompensation der
verlorenen pfälz.) Steinkohlewerke
- München als kulturelles Zentrum (B. Brecht, Th. Mann,
L. Feuchtwanger)
- Einziges Konkordat in Dtld mit Vatikan im Jan 1925:
1817 staatliches Ernennungsrecht fiel weg, Pflichtfach
Religion im Unterricht. -> löst Bedenken auf
Reichsebene aus.
- Evang. Kirche: Mit Sturz der Monarchie fiel
Kirchenoberhaupt weg. 1921 neue Kirchenverfassung;
oberste Kirchengewalt an Landessynode. 1924 Vertrag
3
-
mit Staat: Konfessionsschulen, rechtliche Angleichen an
Katholiken
Ziel antidemokratische Kräfte zurückzudrängen nur
teilweise erfolgreich: schnelle Entlassung Hitler,
Aufhebung des Parteiverbots und Neugründung der
NSDAP
2. Bayern und das Reich in der „Ära Held“
- Finanzielle Abhängigkeit. Arbeitslosigkeit &
Wohnungsnot nicht zu beseitigen
- Held: „Treue BY´s zum Reich“
- Aber Ziel: Änderung der Weimarer Verfassung und
relative Unabhängigkeit BY.
Forderungen:





Finanzhoheit
Verfügung über Militär bei inneren Unruhen
Eigenständige Regelung des Schulwesens
Recht auf diplomatische Vertretungen
Wiedereinrichtung eines Organs, das dem
Bundesrat entspricht
Aber nur bei den Finanzen konnte Held Erfolge erzielen
-
Reichspolitische Ambitionen (Bedenken gegen den
Locarno Vertrag) blieben wirkungslos.
Tod des Reichspräsidenten Ebert 1925: Held und Marx
(Zentrumspolitiker, der sich jedoch wegen seiner Nähe
zur MSPD unbeliebt machte -> Marxismusvorwurf)
stellen sich zur Wahl, keine Einigung auf einen
Kandidaten führt zur Wahl Paul v. Hindenburgs.
D) Die Endjahre der Weimarer Republik
1. Das Ende der demokratischen Koalitionen
- Landtagswahlen in BY 1928 bestätigen Kabinett Held.
(32% BVP), aber starker Linksruck im Bauernbund führt
zu Instabilität
- 1929 Weltwirtschaftskrise -> Staatsschulden,
katastrophale finanzielle Lage. Die Einführung einer
Verbrauchersteuer verbindet Held mit der
Vertrauensfrage -> Verlust der parlamentarischen
Mehrheit führt zu einer Minderheitsregierung Helds.
- Zerbrechen der großen Koalition auf Reichsebene auf
Grund innerparteilicher Konflikte -> Präsidialkabinette
- Auch in BY zerbricht die Koalition wegen der
Schlachtsteuer. Rückzug des BB aus der Regierung ->
Regieren nach Art. 64 der Landesverfassung mit
Notverordnungen
2. Anwachsen des Nationalsozialismus
- Kampf Helds gegen radikale Gruppen: Tragen von
Uniformen eingeschränkt, Veranstaltungen im Freien
nur mit Genehmigungen, Zusammenarbeit mit dem
Reich (Brüning)
- Zweite Amtsperiode Hindenburgs 1932 nur knapp vor
Hitler
- Arbeitslosenzahlen und Hass auf demokratische
Regierung steigen
- Propaganda und Druck der SA
- Sympathisanten in allen Gruppen, bsp. evang. Kirche,
Wirtschaft, Politik
4
-
Landtagswahl 1932 (BVP 45 Sitze, NSDAP 43 Sitze, SPD
20 Sitze), demokratische behielten absolute Mehrheit,
aber es war keine Koalitionsbildung möglich ->
Minderheitsregierung Helds und der BVP.
3. Konflikte mit der Reichsregierung in der Endphase der
Weimarer Republik
- Bestreben Helds nach Föderalismus bei der
angestrebten Reichsreform der Länderkonferenz 1929
- 1932 v. Papen hebt Verbote zur Eindämmung des polit.
Radikalismus auf. Daraufhin erlässt BY ein eigenes
Uniformgesetz, aber Reichsrecht bricht Landrecht.
- Preußenschlag Papens (=Widerrechtliche Absetzung
der SPD-Regierung Brauns in Preußen): BY fürchtet
ähnliches Schicksal. –> Klage beim Staatsgerichtshof in
Leipzig führt zu unklarem Urteil: „Braun bleibt Minister,
aber eingesetzte Reichskommission sei rechtsmäßig“
4. Die Präsidialkabinette
- Regierung auf Grundlage des Art. 48 mit
Notverordnungen + Art. 25 Auflösung des Reichstags.
Bedeutende Rolle des Reichspräsidenten.
- Präsidialkanzler (Brüning, Papen, Schleicher) hatten
keinen Rückhalt mehr beim Parlament und konnte auch
nicht für innere Ruhe und Stabilität sorgen. NSDAP
stärkste Partei.
- Neuwahlen vom Nov 1932 lassen immer noch
Sperrmajorität durch NSDAP/KPD zu.
„Zähmungskonzept“ Papens führt zur Ernennung
Hitlers zum Reichskanzler.
5. Durchbruch der NSDAP
- Reichstagsbrand -> Verordnung zum Schutz von Volk &
Staat (= Reichstagsbrandverordnung) setzte
Grundrechte außer Kraft und ermöglichte polit. Gegner
vor Neuwahlen auszuschalten.
- Reichstagswahl Mrz. 1933 NSDAP + DNVP knappe
Mehrheit
- BY hatte Angst vor Gleichschaltung: Wiedereinführung
der Monarchie wurde angedacht, aber scheitert zum
Scheitern verurteilt. Militärischer Widerstand nicht
möglich, da Armee dem Reich unterstand.
6. Gleichschaltung der Länder
- BY als letzter Staat gleichgeschaltet. Druck von oben
(Hitler) und von unten (SA)
- 9.Mrz 1933 Ultimatum Röhms an Held: Epp als
Generalstaatskommissar einzusetzen. Held bietet
Einberufung des Landtags und Regierungswahl an
- Hitler überträgt Regierungsgewalt an Epp, SA besetzt
Landtag. Bay. Polizei leistet keinen Widerstand mehr,
da Epp von Regierung eingesetzt
- Verhaftungen: Bsp. Innenminister Stützel
- Nach München wird ganz BY gleichgeschaltet
- Held telegraphiert an Hindenburg, doch erhält keine
Hilfe von ihm
- Bewaffnete SA bei der letzten Kabinettssitzung Helds.
(zieht sich nach Regensburg zurück)
- Epp besetzt alle Ämter mit NSDAP Mitarbeitern
7. Bayern als Reichsprovinz
- Beseitigung des Rechtsstaats. Strafzüge der SA&SS
gegen Juden, Kommunisten etc.
5
-
-
-
Machtkonzentration bei Epp, Röhm und Himmler (Chef
der Polizei)
Mrz. 33 Eröffnung des KZ Dachau
Ermächtigungsgesetz erlaubt ohne Parlament Gesetze
zu erlassen
Mrz 33. Gesetz zur Gleichstellung der Länder mit dem
Reich. Neubildung des Landtags nimmt unter NSDAP
Mehrheit Landesermächtigungsgesetz an.
Terror und Verhaftungen gegen probayrische
Organisationen: BVP, Kolpinggesellen (polit.
Katholizismus).
Auflösung der Parteien und der Gewerkschaften
Jan. 1934 Neuaufbaugesetz
 Länder = Reichsprovinzen ohne eigene
Hoheitsrechte
 Einheitsstaat Deutschland
 Schließung bayr. Gesandtschaften (Bsp. Rom)
 Auflösung des Landtags
 Bayr. Regierung besteht pro forma weiter, aber hat
keine Bedeutung mehr.
 Macht geht an die Gauleiter
III. Schluss /Fazit
-
BY muss mit der Weimarer Verfassung erneut
Kompetenzen an das Reich abtreten und verliert an
Souveränität, aber bleibt als eigenes Land noch
erhalten. Die Verhältnisse im Vergleich zum Kaiserreich
haben sich verschlechtert.
-
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-
-
Die Geschichte BY kann aber nicht mehr losgelöst von
der Reichsgeschichte betrachtet werden. Zu sehr sind
beide Ebenen miteinander verwoben. (Vgl.
Präsidialkabinette, Wirtschaftskrisen).
Die Bemühungen nach mehr Souveränität scheitern am
starken Reichsrecht und an innenpolitischen
Spannungen in BY (vor allem in den Anfangsjahren)
Die Rolle BYs in der Weimarer Republik ist schwierig zu
bewerten: Einerseits hatte BY kaum Einfluss auf die
Politik der Weimarer Republik, andererseits trug der
gerade in BY aufkommende Nationalsozialismus zur
Destabilisierung der Republik bei
Die Ordnungszelle BY wurde zum einen Hort der
Rechten. Die von Anfang an bestehende
Republikfeindlichkeit (auch auf Seiten der Politik, man
wollte ja mehr Souveränität) begünstigte das
Aufkommen des NS. Hierbei spielt München als Ort des
Hitlerputschs eine tragende Rolle. Die einseitig rechte
Justiz erlaubte vielfältige Verbrechen und Terror
seitens der NS. Mit Nürnberg und Rothenburg ob der
Tauber befinden sich weitere NS-Hochburgen in BY.
Mit der Legalitätstaktik Hitler breitet sich der
Nationalsozialismus zunehmend auf Reichsebene aus
und ist kein genuin bayrisches Problem mehr. Trotzdem
bleibt BY die Keimzelle des Nationalsozialismus und hat
auch während der NS – Herrschaft eine wichtige Rolle.
Bsp. München – Stadt der Revolution, Nürnberg – Stadt
der Reichsparteitage.
Mit der Gleichschaltung der Länder endet auch
endgültig die Souveränität Bayerns.
6
Literatur:
Gessner, Dieter: Die Weimarer Republik, Darmstadt 22005.
Hürten, Heinz: Revolution und Zeit der Weimarer Republik, in: Alois Schmid (Hg.): Handbuch
der Bayerischen Geschichte (begr. von Max Spindler). Bd. IV. Das neue Bayern. Von 1800 bis
zur Gegenwart. 1. Teilband: Staat und Politik, München 2003. S. 440-499.
Menges, Franz: Vom Freistaats zur Reichsprovinz (1918-1933), in: Treml, Manfred (Hg.):
Geschichte des modernen Bayern. Königreich und Freistaat, München 32006, S. 161-286.
Stammen, Theo [Bayrische Landeszentrale für politische Bildung] (Hrsg.): Die Weimarer
Republik. München 22001. (3 Bände)
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