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Presse-Info
Die Health-Claims-Verordnung in Europa: Gute
Absicht, schlechte Umsetzung?
Internationale Experten diskutierten Gesetzgebung, Zulassung und
Vermarktung auf Fresenius-Konferenz in Köln
Dortmund, Köln, 04. Mai 2009
Gesundheit ist ein Verkaufsargument – und Gesundheit ist auch
eine Frage der Ernährung. Aus diesem Grund ist die Lebensmittelund Getränkeindustrie daran interessiert, Produkte mit nährwertund gesundheitsbezogenen Angaben wie „fettarm“, „ohne Zucker“
oder „hoher Ballaststoffgehalt“ zu kennzeichnen. Im Dezember
2006 haben der Europäische Rat und das Parlament die
Verordnung 1924/2006 angenommen, die einheitliche Regeln für
solche Werbeaussagen („Claims“) auf Lebensmitteln vorschreibt,
die auf Nährwertprofilen beruhen. Nur bei Produkten, die echte
gesundheitliche und ernährungsbedingte Vorteile bieten, darf auf
Etiketten und bei der Vermarktung darauf Bezug genommen
werden. Die entsprechenden Claims müssen in einer EU-weit
geltenden Positivliste verzeichnet sein, die bis Ende Januar 2010
veröffentlicht
werden
soll.
Die
Nahrungsmittelund
Getränkeindustrie
sieht
sich
neuen
Herausforderungen
gegenübergestellt: Diese wurden auf der Internationalen
Fresenius-Konferenz über „Health and Nutrition Claims in Europe“
thematisiert, zu der die Akademie Fresenius und SGS Institut
Fresenius eingeladen hatten. Die zweitägige Konferenz fand vom
28. bis 29. April in Köln statt und behandelte alle wichtigen
Themen der neuen Gesetzgebung: Umsetzung, Zulassung,
Antragstellung und Vermarktung.
Die Verordnung ist geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie soll
die Verbraucher schützen und unseriöse Anbieter aus dem Markt
drängen. Für innovationsfreudige Hersteller birgt die Einführung einer
Positivliste jedoch Risiken: Falls der verwendete Claim 2010 nicht
zugelassen wird, muss das entsprechende Produkt überarbeitet
werden. Das bedeutet zusätzliche Kosten zu den bereits investierten
Aufwendungen für Entwicklung und Vermarktung.
Industrie verlangt mehr Realismus und Klarheit bei
Nährwertprofilen
Laut Andreas Kadi (Coca-Cola, Brüssel) wurden während des
Verfahrens zur Festlegung der Nährwertprofile „politische“ Aspekte
immer wichtiger – auf Kosten wissenschaftlicher Kriterien. „Ein
- Frei zur Veröffentlichung – Belegexemplar erbeten Ihre Ansprechpartner für die Presse:
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Mario Langenscheid Tel. +49 221 921512-42 Fax -10
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Dr. Lars-Peter Linke Tel. +49 40 41909-303 Fax 444
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transparenteres Verfahren hätte diese Entwicklung und die Probleme in
der noch laufenden Schlussphase womöglich teilweise verhindert“,
sagte er auf der Fresenius-Konferenz. Die Zeitverzögerung und die
rechtliche
Unsicherheit
hätten
erhebliche
Folgen
für
die
Produktentwicklung und die Innovation gehabt, betonte der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Nährwertprofile des Verbandes der Europäischen
Lebensmittelindustrie (CIAA) – außerdem sieht Kadi immer noch Bedarf
für eine sachgerechte und detaillierte Folgenabschätzung (Impact
Assessment).
Voraussetzungen für Innovation
Auf der Fresenius-Konferenz äußerten weitere Industrievertreter ihre
Unzufriedenheit über den Stand der Health-Claims-Verordung. Henk
Aalten (DSM Nutritional Products, Schweiz) forderte, dass die
gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr Berechenbarkeit schaffen, den
Entscheidungsprozess beschleunigen und für Chancengleichheit
sorgen. „Werden diese Voraussetzungen nicht gewährleistet, steigen
die wirtschaftlichen Risiken zu Lasten der Innovationsbereitschaft“,
sagte Aalten. Unternehmen, die ein Portfolio an Innovationen hätten und
weltweit marktfähig seien, könnten mit diesen Risiken umgehen – viele
kleine und mittlere Unternehmen dagegen nicht. Unternehmen, die sich
an die Regeln halten, seien vor denen zu schützen, die dies nicht tun:
„Gesetze greifen nur, wenn sie auch durchgesetzt werden. Die
einheitliche Anwendung und Durchsetzung unter den 27 Mitgliedstaaten
entscheidet über Erfolg oder Scheitern jeder gesetzlichen Regelung“,
so Aalten. Außerdem stehen Aufwand und Erträge oft nicht im
Verhältnis, denn einen Antrag unter der Health-Claims-Verordnung zu
stellen, sei eine erhebliche zeitliche und finanzielle Investition.
Fallstricke des Antragsverfahrens
Anträge für gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen einem sehr
hohen wissenschaftlichen Standard entsprechen. Die derzeitigen
Bewertungen
zeigen,
dass
die
Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) nur Claims mit einer überzeugenden
wissenschaftlichen Grundlage akzeptiert. Ein Antrag hat nur dann
Erfolgschancen, wenn dahinter ein hohes Maß an Expertise sowie
zeitliches und finanzielles Engagement steht. Aalten brachte das
Kernproblem des gegenwärtigen Zulassungsverfahrens auf den Punkt:
„Die Nachweispflicht, die für die Verwendung eines Health Claims
besteht, sollte in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen
Aussage des Claims stehen.“ Ansonsten könne Innovation nicht
gewährleistet werden und die Verbraucher in der EU würden von neuen
Entwicklungen ausgeschlossen. In seinem Vortrag über „Fallstricke des
Antragsverfahrens“ argumentierte Bernd Haber (BASF) in dieselbe
Richtung: Er schlug vor, adäquate Formulierungen für die Claims
einzuführen, indem man eine der Qualität des Nachweises
entsprechende Sprache verwendet.
Folgen der Health-Claims-Verordnung für das Marketing
- Frei zur Veröffentlichung – Belegexemplar erbeten Ihre Ansprechpartner für die Presse:
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Anne Heughan (Unilever, London) sagte auf der Fresenius-Konferenz,
ihr Unternehmen hätte die Annahme der Health-Claims-Verordnung
unterstützt,
um
das
Vertrauen
der
Verbraucher
in
die
Lebensmittelindustrie zu sichern und für einen fairen Wettbewerb und
Chancengleichheit zu sorgen. Ziel sei es außerdem gewesen, die
Möglichkeiten auf dem europäischen Binnenmarkt zu erweitern.
Allerdings räumte sie ein, dass das schwierige rechtliche Umfeld die
Vermarktung von Produkten mit Health Claims erschwere. Heughan:
„Auf viele wichtige Fragen haben wir nur spekulative Antworten. Das
macht die Planung insbesondere für die Verpackung und Werbung – für
die es lange Vorlaufzeiten gibt – schwierig.“ Ihrer Meinung nach muss
die Wissenschaft das übergeordnete Kriterium sein, um zu entscheiden,
ob Produkte Claims haben dürfen. Dabei seien jedoch Risiken und
Nutzen einzubeziehen. Dessen ungeachtet warnte Heughan vor zu viel
Wissenschaft: „Nicht alle Werbeaussagen sollten wissenschaftlich
formuliert sein – ansonsten verlieren wir Kunden, denn diese brauchen
auch emotionale Kaufanreize.“
Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der FreseniusKonferenz können zum Preis von 295,- EUR zzgl. MwSt. bei der Akademie
Fresenius bezogen werden.
Kontakt:
Die Akademie Fresenius GmbH
Monika Stratmann
Alter Hellweg 46
44379 Dortmund
Tel.: +49 231 75896-48, Fax: +49 231 75896-53
E-Mail [email protected]
http://www.akademie-fresenius.de
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