Inhaltsverzeichnis Vorwort ................................................................................................. 7 Die Schulkonvention ............................................................................ 8 I. Baustein: Übergang von der Grundschule zum Gymnasium ...... 9 1. Von der Grundschule zum Gymnasium ......................................................... 9 1.1. Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................. 9 1.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ..................................................................... 9 1.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 13 1.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ................. 13 2. Förderkonzepte ............................................................................................. 14 2.1. Ziele des Vorhabens / Projekts ................................................................................... 14 2.2 Umsetzung des Vorhabens / Projekts .......................................................................... 14 2.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 14 II. Baustein: Sportpädagogisches Konzept ..................................... 15 1. Ziel des Vorhabens / des Projekts .................................................................................. 15 2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ...................................................................... 15 3. Evaluation / Bewertung ................................................................................................. 16 4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................... 16 III. Baustein: Sprachen ..................................................................... 17 1. Sprachenfolge im Rahmen der Schullaufbahn ............................................. 17 2. Fach Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache ab 11 .............................. 18 2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 18 2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 18 2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 18 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 19 3. Wettbewerbe ................................................................................................. 20 3.1 Vorlesewettbewerb ..................................................................................... 20 3.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projektes ........................................................................... 20 3.1.2 Umsetzung des Vorhabens ....................................................................................... 20 3.1.3 Bewertung ................................................................................................................. 20 3.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen ................................................ 20 3.2 Bundeswettbewerb Fremdsprachen ........................................................... 21 3.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 21 3.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 21 3.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 22 3.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 22 3.3 Bundeswettbewerb Fremdsprachen S I - Latein ........................................ 23 3.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 23 3.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 23 1 3.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 23 3.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 23 3.4 Der APIEL-Test (Advanced Placement International English Language Examination (The College Board) ................................................................... 24 3.4.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 24 3.4.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 24 3.4.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 24 3.4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 25 4. Fahrten / Austausch ...................................................................................... 26 4.1 Schüleraustausch England.......................................................................... 26 4.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 26 4.1.2 Umsetzung des Vorhaben / des Projekts .................................................................. 26 4.1.3. Evaluation / Bewertung ........................................................................................... 26 4.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 27 4.2 Austausch Louviers (Frankreich) ............................................................... 28 4.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 28 4.2.2 Umsetzung des Projekts............................................................................................ 28 4.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 28 4.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 29 4.3 Austausch Genf .......................................................................................... 30 4.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 30 4.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 30 4.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 30 4.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 31 IV. Baustein: Naturwissenschaften .................................................. 32 1. Arbeitsgemeinschaft Naturwissenschaften in der Jahrgangsstufe 5............ 32 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 32 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 32 1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 32 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 32 2. Mathematik-Arbeitsgemeinschaft ................................................................ 33 2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 33 2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 33 2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 33 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 33 3. Die Homepage-Arbeitsgemeinschaft ........................................................... 34 3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 34 3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 34 3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 34 3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 34 V. Baustein: Musisch, künstlerischer und literarischer Bereich .. 35 1. Musisches Profil und Musikunterricht ......................................................... 35 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 35 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 35 1.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 36 2 1.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ................. 36 2. Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ ..................... 37 2.1. Ziel des Vorhabens ..................................................................................................... 37 2.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................... 37 2.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 37 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 37 3. Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte ......................................... 38 3.1. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................... 38 3.2. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 39 3.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ................. 39 4. Zusammenarbeit mit der Musikschule ......................................................... 40 4.1. Ziel des Vorhabens ..................................................................................................... 40 4.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................... 40 4.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 40 4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 40 5. Literaturkurs ................................................................................................. 41 5.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 41 5.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 41 5.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 42 5.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 42 VI. Baustein: Wahlpflichtbereich II ................................................ 43 1. Der Wahlpflichtbereich ................................................................................ 43 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 43 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 43 1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 43 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 44 VII. Baustein: Miteinander am CSG ............................................... 45 1. Sozialarbeit ................................................................................................... 45 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 45 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 45 1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 45 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 46 2. Miteinander der Schülerinnen und Schüler am CSG ................................... 47 2.1 Peer Education ............................................................................................ 47 2.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 47 2.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 47 2.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 47 2.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 47 2.2 Streitschlichtung ......................................................................................... 48 2.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 48 2.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 49 2.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 51 2.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 51 2.3 Selbstbehauptungstraining ......................................................................... 52 2.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 52 3 2.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 52 2.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 52 2.3.4 Verweis zu anderen Projekten / andere Bausteinen / zu den Lehrplänen ................. 52 3. Soziale Projekte ............................................................................................ 53 3.1 Katutura-Projekt: Kindergärten in Katutura e.V. ...................................... 53 3.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 53 3.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 53 3.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 55 3.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 55 4. Öffnung der Schule ...................................................................................... 56 4.1 Litfass ......................................................................................................... 56 4.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 56 4.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 56 4.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 57 4.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 57 4.2 Der Kiosk.................................................................................................... 58 4.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 58 4.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 58 4.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 58 4.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 58 4.3 Interreligiöser Dialog ................................................................................. 59 4.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 59 4.3.2 Umsetzung des Projekts............................................................................................ 59 4.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 59 4.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 59 4.4 Schulgottesdienste ...................................................................................... 60 4.4.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 60 4.4.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 60 4.4.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 60 4.4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 60 5. Mitbestimmung am CSG .............................................................................. 61 5.1 Die Mitbestimmung am Clara-Schumann-Gymnasium............................. 61 5.1.1 Ziel der Mitbestimmung ........................................................................................... 61 5.1.2 Umsetzung des Vorhabens ....................................................................................... 61 5.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 61 5.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 61 5.2 Die Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium ........................... 62 5.2.1 Ziel der Eltern(mit)arbeit .......................................................................................... 62 5.2.2 Umsetzung des Vorhabens ....................................................................................... 62 5.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 63 5.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 63 5.3 Die Schülervertretung (SV)........................................................................ 64 6. Regeln am CSG ............................................................................................ 65 6.1 Die Hausordnung ....................................................................................... 65 6.1.1 Verhalten vor dem Unterricht ................................................................................... 65 6.1.2 Verhalten in den Wechselpausen und während der Unterrichtszeit ......................... 65 6.1.3 Verhalten während der großen Pausen .................................................................... 65 6.1.4 Verhalten nach Beendigung des Unterrichts ............................................................ 66 4 6.1.5 Verlassen des Schulgeländes .................................................................................... 66 6.1.6 Benutzen der Toiletten .............................................................................................. 66 6.1.7 Rauchen und Alkoholkonsum auf dem Schulgelände ............................................... 67 6.1.8 Wichtige Ergänzungen .............................................................................................. 67 6.2 Keine Macht den Drogen und der Gewalt an unserer Schule ................... 67 6.2.1 Bewusste Wahrnehmung ........................................................................................... 67 6.2.2 Wie wir Drogen und Gewalt abwehren können ... .................................................... 67 6.3 Wiedergutmachungen und Ordnungsmaßnahmen ....................................................... 68 6.3.1 Missachtung der Regeln heißt Missachtung der Gemeinschaft. ............................... 68 6.3.2 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 68 7. Der Förderverein .......................................................................................... 69 7.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 69 7.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 69 7.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 69 7.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 69 VIII. Baustein: Verkehrserziehung.................................................. 70 8.1 ADAC-Verkehrserziehung ......................................................................... 70 8.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 70 8.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 70 8.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 70 8.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 70 8.2 Die Mofa-Arbeitsgemeinschaft .................................................................. 71 8.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 71 8.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 71 8.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 71 8.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 71 8.3 Winteraktion „Sicheres Rad“ ..................................................................... 72 8.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 72 8.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 72 8.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 72 8.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 72 IX. Baustein : Übergang in die gymnasiale Oberstufe ................... 73 1. Seiteneinsteiger ............................................................................................ 73 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 73 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 73 1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 73 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 74 2. Beratungskonzept ......................................................................................... 75 2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 75 2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 75 2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 75 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 75 5 X. Baustein : Studien- und Berufswahlvorbereitung ..................... 76 1. Betriebserkundung in der Jahrgangsstufe 10 ............................................... 76 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 76 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 76 1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 76 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 76 2. Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 11 ................................................ 77 2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 77 2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 77 2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 77 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 77 3. Zeitleiste zur Studien- und Berufswahlvorbereitung am CSG .................... 78 XI. Baustein: Geplante Projekte ...................................................... 79 1. Der Oberstufenchor ...................................................................................... 79 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 79 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 79 1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 79 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 79 Anhang ................................................................................................ 80 6 Vorwort Ein Schulprogramm soll u.a. einen Rahmen abstecken, innerhalb dessen Schulentwicklungsprozesse initiiert werden und sich abspielen. Es geht daher nicht um die Festschreibung von Konzepten, Vorhaben und Traditionen, sondern um einen dynamischen Prozess. Unser Schulprogramm ist in einem demokratischen Prozess entstanden und ruht also auf vielen Schultern. Für fast alle Bereiche liegt die Verantwortung bei Teams, die sich - je nach inhaltlicher Ausrichtung - aus Lehrern, Schülern und Eltern zusammensetzen. Holzwickede, den 30.09.2002 Wolfgang Kurtz, Schulleiter 7 Die Schulkonvention Wir wollen eine lebendige Schule. Dies darf man nicht dem Zufall überlassen. Erforderlich ist die aufmerksame Zusammenarbeit aller Beteiligten: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern. Wer an das Clara-Schumann-Gymnasium kommt, ist bereit, am Schulleben teilzunehmen und Absprachen, wie z. B. diese Schulordnung einzuhalten. Unsere Schule ist ein junges Gymnasium. Wir möchten darum die vielen Chancen dieser Schulform zur Bildung und Erziehung junger Menschen umfassend nutzen. Schulleben meint somit nicht nur Fachunterricht, sondern auch vieles Vertiefendes und Ergänzendes darüber hinaus, z. B. Schüleraustausch oder Arbeitsgemeinschaften im sprachlichen, musischen, naturwissenschaftlichen und sportlichen Bereich, außerdem Arbeitskreise, die oft von starker Elternmitwirkung leben. Diese Schule ist ein Bestandteil des Gemeindelebens Holzwickedes und sie unterhält Verbindungen zu der Gemeindebibliothek, der Volkshochschule, den Kirchen, Vereinen und vielen anderen Einrichtungen. Die großzügige Ausstattung unserer Schule an Mobiliar, Schulmaterialien und technischen Geräten beeinflusst positiv die Arbeitsatmosphäre und unterstützt erheblich die Lernmöglichkeiten. Darum ist jeder zu einem schonenden Umgang damit verpflichtet. An unserer Schule sind wir bereit, hohe Ansprüche an uns selbst zu stellen. Die Würde jedes Einzelnen zu achten ist für uns alle, die wir miteinander arbeiten und lernen, selbstverständlich. Wir nehmen aufeinander Rücksicht. Jeder ist verpflichtet, die anderen in ihrer Individualität zu achten und zu respektieren. Gewalt - auch als Beschimpfung, - lehnen wir ab und schreiten dagegen ein. Wir nutzen die vielen Möglichkeiten der gewaltfreien Konfliktbewältigung. Eltern und Lehrerinnen und Lehrer sind bereit zur konstruktiven Zusammenarbeit im Interesse der Schülerinnen- und Schüler. Ziel ist selbstständiges, wirklichkeitsbezogenes Lernen als inhaltliche und methodische Vorbereitung auf Studium oder Beruf. Besondere Aufmerksamkeit gilt der individuellen Schullaufbahnberatung sowie der Studien- und Berufswahlvorbereitung. Selbstständiges Lernen setzt Engagement und Verantwortungsbewusstsein voraus. 8 I. Baustein: Übergang von der Grundschule zum Gymnasium 1. Von der Grundschule zum Gymnasium 1.1. Ziel des Vorhabens / des Projekts Das Schulprogramm für die Erprobungsstufe basiert auf der Grundidee, dass der Erprobungsstufe besondere Bedeutung zukommt, weil sie für Schülerinnen und Schüler einen entscheidenden Lebensabschnitt darstellt, der durch grundlegende Veränderungen (größere Schulentfernung, zahlreiche Unterrichtsfächer, Fachlehrerprinzip, Auflösen alter, zumeist aus der Kindergartenzeit bestehender Beziehungen usw.) und damit verbundener Ängste charakterisiert ist, der die Basis für das weitere Lernen und die Entwicklung der Kinder legt, an dessen Ende eine Entscheidung über den weiteren Lebensweg der Schülerinnen und Schüler getroffen werden muss. Angesichts dieser Sachlage haben wir am Clara-Schumann-Gymnasium im Verlauf unserer Praxis folgende drei Ziele für die Arbeit in der Erprobungsstufe als wesentlich herausgestellt: A. Vorbereitung eines möglichst angstfreien Übergangs von der Grundschule zum Gymnasium und Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler in ein als positiv empfundenes Klima B. Kindgerechte Förderung und darauf aufbauende Anforderungen während der zweijährigen Erprobungszeit C. Intensive Schüler- und Elternberatungen, die über den Rahmen der Schullaufbahnberatung hinausgehend auch solche bei sozialen Schwierigkeiten und Integrationsproblemen einschließen 1.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Zu A Diese drei Ziele versuchen wir vor Aufnahme der Schülerinnen und Schüler auf folgendem Wege zu erreichen: Zwischen den Schulleitungen der Grundschulen und der Schulleitung des Clara-SchumannGymnasiums finden Grundsatzgespräche statt, in denen ein kontinuierlicher Informationsaustausch, wechselseitige Hospitationen und Verfahren bezüglich des Anmeldeverhaltens vereinbart werden. Ein Informationsfaltblatt gibt Auskunft über die jeweiligen Daten der Schule, das Fach- und Wahlangebot, verschiedene Beratungsangebote, das Fahrtenprogramm und die Arbeit in der Erprobungsstufe. Es wird den Grundschulen mit der Bitte um Verteilung zugeschickt. An einem Nachmittag der offenen Tür haben künftige Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und ggf. auch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Grundschulen Gelegenheit, das Clara-Schumann-Gymnasium kennen zu lernen und am praktischen Unterricht in Fachräumen teilzunehmen. Schulleitung, Erprobungsstufenkoordination und zahlreiche Fachlehrer stehen während des ganzen Nachmittags für Fragen zur Verfügung. Nach der Anmeldung zum Clara-Schumann-Gymnasium im Februar erhalten die zukünftigen Schülerinnen und Schüler persönliche Briefe, denen sie unter anderem Informationen über den Verlauf des ersten Schultages entnehmen können. 9 Außerdem wird ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits mitgeteilt, mit welchen Mitschülerinnen und Mitschülern sie künftig eine Klasse bilden und wer Klassenlehrerin oder Klassenlehrer wird. Es hat sich gezeigt, dass diese sehr frühe Information über die Klassenzusammensetzung und andere die Kinder interessierende Daten entscheidend dazu beiträgt, Ängste abzubauen. Zudem ermöglicht dies, schon während der Ferien Kontakte mit zukünftigen Mitschülerinnen und Mitschülern zu knüpfen. Vor dem Wechsel in die neue Schulform werden alle Kinder von ihren künftigen Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern besucht. Bei dieser Gelegenheit können die Kinder, die zum Clara-Schumann-Gymnasium wechseln, in einem offenen Gespräch viele Fragen und Probleme anschneiden, und somit angstauslösende Ungewissheiten beseitigen. Im Bereich der schulinternen Organisation vor Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler versuchen wir, unser erstes Ziel auf folgende Weise zu erreichen: Klassenräume in räumlicher Nähe zueinander, um ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken Klassenbildung unter den Gesichtspunkten, enge Grundschulbeziehungen nicht auseinander zu reißen, es gleichzeitig sicherzustellen, dass sich die neuen Klassen nicht nur aus einer einzigen Grundschule rekrutieren, gleich große Klassen zu bilden, eine relativ gleiche Verteilung zwischen Mädchen und Jungen zu erreichen und eine große Leistungsheterogenität zu vermeiden ein Patensystem mit Schülerinnen und Schülern höherer Jahrgangsstufen, die sich für die Ausgestaltung der ersten beiden Schultage und bei Problemen und Fragen während der weiteren zweijährigen Schulzeit mitverantwortlich fühlen Auswahl von Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, die den Kindern dieser Altersstufe angesichts der genannten Problematik eines entscheidenden Wechsels das Gefühl der Geborgenheit und Akzeptanz vermitteln. Gleichzeitig sollten durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer möglichst zwei Fächer abgedeckt sein, um den Einsatz einer zu großen Anzahl von Fachkolleginnen und Fachkollegen zu vermeiden Teamgespräche zwischen den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und der Erprobungsstufenkoordination zur Abstimmung und Weiterentwicklung eines gemeinsamen pädagogischen Grundkonzeptes Handreichung für jedes Kind zum genauen Ablauf der ersten Schultage Nach Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler gestalten sich die ersten beiden Schultage folgendermaßen: Erster Schultag: Ökumenischer Gottesdienst feierlicher Empfang im Forum, gestaltet durch Schülerinnen und Schüler der ehemaligen 5. Klassen Vorstellen der Paten und der Fachlehrerinnen und Fachlehrer Austeilen der Schulbücher und Stundenpläne durch die Klassenleitungen und die Paten im neuen Klassenraum gleichzeitig Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen für die Eltern bei Kaffee und Kuchen im Foyer der Schule 10 Zweiter Schultag: „Wir lernen uns und unsere Klassenlehrerin / unseren Klassenlehrer näher kennen“ „Wir erkunden innerhalb einer Rallye die Schule“ „Wir erarbeiten Regeln für ein soziales Miteinander in den Klassen“ „Wir entwickeln Ideen zur Gestaltung des Klassenraums“ Die Gestaltung der ersten beiden Schultage soll den Kindern das Gefühl des Willkommenseins geben und das an der Schule herrschende positive Klima bewusst machen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch den Mut bekommen, die ihnen gegebenen Handlungs- und Bewegungsspielräume zu nutzen, um ihre Schule selbständig zu erkunden und Vertrauen in die Schule zu gewinnen. An diesem Tag stellen Mitglieder der Streitschlichtergruppe ihr Projekt vor und versuchen so, Hemmschwellen oder Berührungsängste abzubauen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass nahezu alle Schülerinnen und Schüler nach zwei Einführungstagen Spannungen und Ängste weitgehend abgebaut haben, so dass wir auf weitere Tage mit spielerischer Einführung verzichten. Um die soziale Integration in der Einführungsphase zu fördern, finden in den ersten Wochen der Jahrgangsstufe 5 sogenannte „Kennenlernfahrten“ statt. Die Kinder fahren gemeinsam mit der Klassenleitung in eine Jugendherberge im näheren Umfeld, um ihre neuen Mitschülerinnen und Mitschüler auch außerhalb des Unterrichts intensiver kennen lernen zu können. Gleichzeitig dienen diese Fahrten einem ersten Einstieg in unser an anderer Stelle beschriebenes Programm zur Gewalt- und Suchtprophylaxe. Zu B Im Sinne einer weiteren Zusammenarbeit mit den Grundschulen knüpft der Unterricht am Clara-Schumann-Gymnasium an Erfahrungen der Kinder aus der Grundschule an. Gelerntes wird wertgeschätzt und weitergeführt durch ausgewählte Lern- und Arbeitsmethoden. So können neue Lernerfahrungen in alter Sicherheit und Geborgenheit gewonnen werden. Gegenseitige Hospitationen der Grundschul- und Gymnasiallehrerinnen und -lehrer mit anschließendem Informationsaustausch und die Teilnahme der Grundschullehrerinnen und lehrer an zwei Erprobungsstufenkonferenzen sind weitere Garanten dafür, dass Schülerinnen und Schüler an unserer Schule kindgerecht gefördert werden. Die positiven Kontakte zwischen den Kolleginnen und Kollegen der beiden Schulformen ermöglichen es, die Schülerinnen und Schüler individuell anzusprechen und erleichtern adäquate Beratungsgespräche auch mit den Eltern. Regelmäßige Teamgespräche zwischen der Erprobungsstufenkoordination und den in der Jahrgangsstufe 5 unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen dienen ebenfalls dazu, die Anforderungen während der zweijährigen Erprobungszeit in den einzelnen Klassen und Fächern einander anzugleichen. Förderunterricht nach Bedarf zur Beseitigung besonderer Defizite soll dazu führen, zunehmend gymnasiale Anforderungen in vergleichsweise homogenen Lerngruppen zu realisieren. Eine besondere Bedeutung auf dem Weg zur Erreichung unserer Ziele kommt dem Programm „Lernen lernen” zu. 11 Schwerpunkte dieses Projekts sind: Arbeitsplatzgestaltung Möglichkeit der Hausaufgabenanfertigung und -kontrolle Heft- und Ordnerführung Lerntyp-Bestimmung Lernstrategien Gedächtnis- und Konzentrationstraining umfassendes Methodentraining Alle diese schulspezifischen Unterrichts- und Förderprogramme sollen die Kinder befähigen, motiviert und engagiert am Unterricht teilzunehmen. Sie sollen helfen, die eigene Arbeitsund Freizeit selbständig gewissenhaft zu planen und sich sozial-integrativ in die Schulgemeinschaft einzubinden, um somit zunehmend gymnasialen Anforderungen und Zielvorstellungen zu genügen. Für den Fall, dass im Interesse der Kinder ein Schulformwechsel schon vor dem Ende der Erprobungsstufe wünschenswert und notwendig erscheint, arbeitet das Clara-SchumannGymnasium intensiv mit anderen Schulen und Institutionen zusammen, um eine adäquate pädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Im Einzelnen geschieht dies auf folgenden Wegen: Besuch und Informationsaustausch zwischen der Erprobungsstufenkoordination und den Rektoren der Realschulen der näheren Umgebung. Intensive Kontakte mit der innerhalb des Schulzentrums liegenden Hauptschule. Zusammenarbeit mit der schulpsychologischen Beratungsstelle Holzwickede Gemeinsame Projekte mit der Sozialpädagogin Informationsaustausch mit den aufnehmenden Schulen über Schulformwechsler nach einer Phase der Erprobung und nach Abschluss des ersten Jahres in der anderen Schulform, um die Elternberatung auf der Basis dieser Erfahrung intensivieren und absichern zu können. Information der Grundschulen über Schulformwechsler während und nach der Erprobungszeit, um die Elternberatung der Grundschulkollegien auf der Basis von Erfahrungswerten abzusichern Zu C Um Schüler und Eltern im oben genannten Sinne intensiv beraten zu können, führt das ClaraSchumann-Gymnasium folgende Maßnahmen durch: In einem individuellen Anmeldeverfahren im Februar jeden Jahres haben alle Eltern und deren Kinder Gelegenheit, mit der Schulleitung des Gymnasiums ein Gespräch zu führen auf der Grundlage des Grundschulgutachtens bzw. der Grundschulempfehlung und des Zeugnisses am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 4. In diesen Gesprächen werden die Eltern entweder in ihrer Entscheidung, ihr Kind am Gymnasium anzumelden, bestätigt, oder aber die Schulleitung versucht, mögliche Bedenken zu verdeutlichen und gegebenenfalls vor einer falschen oder fragwürdigen Schulformwahl zu warnen. Für den Fall, dass während der Erprobungsstufe Lernschwierigkeiten auftreten, wird zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich vereinbart, dass Klassenleitung und Erziehungsberechtigte im Dialog nach geeigneten Methoden suchen, die aufgetretenen Probleme zu lösen oder gegebenenfalls einen Schulformwechsel in Betracht zu ziehen. Dies wird in einem formalisierten Protokoll bereits während des Anmeldegesprächs festgehalten. 12 In den ersten zwei Jahren auf dem Gymnasium werden für alle Schülerinnen und Schüler kontinuierlich Schülerbeobachtungsbögen geführt, in denen neben der Leistung auch Aussagen über die soziale Kompetenz und die Integrationsfähigkeit sowie Probleme im psychischen Bereich festgehalten werden. Auf der Grundlage dieser Beobachtungen führen die Klassenleitungen ausführliche Gespräche mit den Erziehungsberechtigten mit dem Ziel, intensiv zu beraten und mögliche Schwierigkeiten zu beheben. Dies geschieht auch in besonderer Weise in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogin im Schulzentrum oder gegebenenfalls ebenfalls mit dem schulpsychologischen Beratungsdienst in Holzwickede. 1.3. Evaluation / Bewertung Um zu überprüfen, ob die Ziele beim Übergang von der Grundschule zum Gymnasium im Laufe der Erprobungsstufe und an deren Ende erreicht sind, sind folgende Wege denkbar: Inwieweit der Übergang von der Grundschule zum Gymnasium möglichst angstfrei gestaltet wurde, könnte in Zukunft über geeignete Fragebögen eruiert werden. Die Tatsache, dass am Ende der Erprobungsstufe etwa 95 % der Schülerinnen und Schüler am Gymnasium verbleiben, ist ein Indiz dafür, dass die individuelle Förderung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft gegriffen hat. Auch der Erfolg der Elternberatung und die Zufriedenheitsquote bei den Erziehungsberechtigten ließe sich durch geeignete Elternbefragungen feststellen. An dieser Stelle liegen derzeit noch keine konkreten Planungen der Schule vor. Es wird eine Aufgabe für die nächsten Jahre sein, geeignete Evaluationsinstrumentarien zu entwickeln. 1.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Streitschlichter (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2) Sozialpädagogin (vgl. Baustein VII Kapitel 1) Gewalt- und Suchtprophylaxe (vgl. Baustein VII Kapitel 1) 13 2. Förderkonzepte 2.1. Ziele des Vorhabens / Projekts Folgende Förderkonzepte werden am Clara-Schumann-Gymnasium zur Zeit geplant bzw. stehen kurz vor ihrer Realisierung: 1. Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche in jahrgangsstufenübergreifenden Kursen 2. Einrichtung von Profilklassen ab Klasse 7 2.2 Umsetzung des Vorhabens / Projekts Mit Beginn des Schuljahres 2002 / 2003 wird für die Jahrgangsstufen 5 - 8 klassenübergreifender Förderunterricht eingerichtet für Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Lese-Rechtschreib-Schwäche. Die Zusammenfassung von Schülerinnen und Schülern mit überdurchschnittlicher Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit in so genannten Profilklassen ist für das Schuljahr 2003/2004 ins Auge gefasst. Voraussetzung allerdings ist, dass sich eine ausreichende Anzahl solcher Mädchen und Jungen findet, die bereit sind, einen Lerngruppenwechsel dafür in Kauf zu nehmen, dass sie dann in dieser „Profilklasse“ am Ende der Jahrgangsstufe 10 direkt in die Jahrgangsstufe 12 überwechseln. Das entsprechende didaktische Rahmenkonzept muss in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden. 2.3. Evaluation / Bewertung Eine Überprüfung, inwieweit die o.g. Ziele erreicht werden, kann erst nach Abschluss der Planungen in Angriff genommen werden. 14 II. Baustein: Sportpädagogisches Konzept 1. Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel des sportpädagogischen Konzepts am Clara-Schumann-Gymnasium ist es, die Schülerinnen und Schüler in einer unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Dimension mit den vielschichtigen Erscheinungsformen des Sports (aus verschiedenen Bereichen wie Schul- und Vereinssport, Leistungs- und Breitensport, Stellenwert und Funktion des Sports in unserer Gesellschaft, Sportwissenschaft) theoretisch und praktisch vertraut zu machen und auf Grund ihrer (Er-)Kenntnisse in die Lage zu versetzen diese Phänomene kritisch zu bewerten und für sich individuell ein Konzept der aktiven Partizipierung an der Sportwirklichkeit (aktiv Sport treiben und kritisch Stellung zum Sport und seinen Erscheinungsformen beziehen) zu entwickeln. Besonderes Interesse gilt hierbei der Vermittlung des Sporttreibens unter gesundheitlichen Aspekten sowie von sportlicher Aktivität unter dem sozialen Gesichtspunkt des Miteinander-Sporttreibens. 2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Im Rahmen der Anbahnung eines Schulprogramms am CSG wurde während einer Pädagogischen Konferenz zu diesem Thema im Schuljahr 1997 / 98 die Bedeutung eines sportpädagogischen Konzepts für unsere Schule herausgestellt. Hinsichtlich der unterrichtlichen Umsetzung wurde gleich nach Einführung der neuen Richtlinien für die Sekundarstufe II themenorientierter Grundkursunterricht in Angriff genommen, für den die Fachkonferenz Sport in Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer und Lehrerinnen vier verschiedene Kursprofile (1. Bewegung, Spiel und Sport zwischen Tradition und Trend; 2. Taktieren, spielen, inszenieren, harmonieren im Sport; 3. Die Gesundheit erhalten und die Fitness verbessern durch Sport; 4. Der Sport und seine vielfältigen Erscheinungsformen) entwickelte, aus denen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Qualifikationsphase ihren Sportkurs auswählen können. Hierbei wurden insbesondere folgende (nicht ganz so neue) pädagogische Perspektiven beachtet: 1. Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern 2. Sich körperlich ausdrücken, Bewegungen gestalten 3. Üben lernen, Leistungen erfahren und reflektieren 4. Gemeinsam handeln, wettkämpfen und sich verständigen 5. Die Fitness verbessern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln 6. Sich einsetzen, etwas wagen und verantworten Wegen der zeitlich großen Verzögerung hinsichtlich der Einführung des neuen Curriculums für die Sekundarstufe I fehlt momentan aber noch sozusagen der Unterbau zum oben angesprochenen Konzept. Die Fachkonferenz ist zur Zeit dabei ein Modell themenorientierten Unterrichts für die Sekundarstufe I zu entwickeln. Noch effizienter ließen sich die o.a. Zielsetzungen natürlich in einem Leistungskurs Sport verfolgen bzw. umsetzen. Die durch die Bezirksregierung genehmigungspflichtige Einrichtung eines solchen Kurses findet z.Zt. allerdings in der Fachkonferenz noch keine eindeutige Zustimmung. Die erstmalige Durchführung eines Differenzierungskurses Biologie / Sport im Wahlpflichtbereich II im Schuljahr 2001/02 mit den Schwerpunktthemen „Ausdauerleistungsfähigkeit“, „Kraft“, „Lebensalter - Geschlecht - Ernährung - Doping“ und 15 „Sport und Umwelt“ bietet unter dem Aspekt fachübergreifenden bzw. fächerverbindenden Unterrichts sehr gute Möglichkeiten die o.a. Ziele unterrichtlich umzusetzen und kann möglicherweise als Vorreiter für die Einführung eines Leistungskurses Sport gesehen werden. Die außerunterrichtliche Umsetzung geschieht in vielen Bereichen, und zwar in erster Linie durch die Durchführung eines Spieletages (Schwerpunkt: Jahrgangsstufenmeisterschaften in verschiedenen Ballspielen) und eines Sportfestes (leichtathletischer Schwerpunkt) pro Schuljahr. Hierbei geht es um individuelle Leistung (s.o. pädagog. Perspektive 3), aber auch um Leistung im Team (s.o. pädagog. Perspektiven 3 und 4). Darüber hinaus spielt andererseits der „olympische Gedanke des Dabeiseins“ eine entscheidende Rolle, da auch beim Spieletag der Jahrgangsstufen 5-8 alle Schülerinnen und Schüler aktiv beteiligt sein müssen. Ferner geschieht die außerunterrichtliche Umsetzung durch die Teilnahme von Schulmannschaften in verschiedenen Sportarten am Landessportfest (Fußball, Volleyball, Basketball, Badminton). Des Weiteren wird die Umsetzung der Ziele durch die Einrichtung von Sport-Arbeitsgemeinschaften verfolgt. Besonderes Augenmerk gilt hier der AG „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Mädchen“, aber auch der freiwilligen Schüler-Sportgemeinschaft in der Sportart Volleyball in Kooperation mit dem Volleyballverein Holzwickede. Schließlich werden seit vier Jahren in Kooperation mit dem Ernst-Barlach-Gymnasium in Unna in den Osterferien Skifreizeiten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II durchgeführt. Einzelne Skifreizeiten für Klassen aus der Jahrgangsstufe 7 werden veranstaltet. 3. Evaluation / Bewertung Erfolgreiche oder weniger erfolgreiche Umsetzung der o.a. Zielsetzungen lässt sich einerseits an der Durchführung / Aufrechterhaltung oder Neueinführung o.a. Vorhaben messen. Inwieweit Schülerinnen und Schüler die angestrebten Ziele individuell verinnerlichen und erreichen, ist sehr schwer nachprüfbar, aber sicher in erster Linie an deren aktiver Mitarbeit im Unterricht bzw. an ihrer Beteiligung an außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu ermitteln. Allerdings ist festzuhalten, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit dem neuen Curriculum, demzufolge Sport und seine Erscheinungsformen verstärkt kognitiv zu durchdringen sind, schwer tun, da sie Sport und Sportunterricht nahezu ausschließlich als Bewegungszeit sehen. 4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Sport Selbstbehauptungstraining (vgl. Baustein VII Kapitel 2.3) Öffnung von Schule: Kooperation mit dem Ernst-Barlach-Gymnasium in Unna und Holzwickeder Sportvereinen 16 III. Baustein: Sprachen 1. Sprachenfolge im Rahmen der Schullaufbahn Sprachliches Lernen steht im Mittelpunkt des Deutschunterrichts und des Unterrichts in den Fremdsprachen. Durch das Erlernen von Fremdsprachen wird den Schülerinnen und Schülern geholfen, sich in der Welt zu orientieren und sich eine Wirklichkeit zu erschließen, die außerhalb ihres eigenen sprachlichen Erfahrungsbereichs liegt. Durch Einblicke in die Lebenswirklichkeit anderer Sprachgemeinschaften wird der Horizont der Schülerinnen und Schüler erweitert. Sprachliches Lernen ist also immer ein Weg zur Persönlichkeitsentwicklung und damit ein Bildungs- und Erziehungsziel der Schulen. Am Clara-Schumann-Gymnasium können zur Zeit vier Fremdsprachen erlernt werden. In der Jahrgangsstufe 5 wird Englisch als erste Fremdsprache angeboten. Im Rahmen des Wahlpflichtbereichs I (ab Klasse 7) können die Schüler zwischen Französisch und Latein wählen. Französisch als dritte Fremdsprache wird im Wahlpflichtbereich II (Klassen 9 – 10) angeboten. Mit Beginn der Sekundarstufe II ergänzt Spanisch, das erstmals zu Beginn des Schuljahres 1999 / 2000 eingeführt wurde, das Angebot unserer Schule. Grundsätzlich können von Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer Schullaufbahn in der Sekundarstufe II alle angebotenen Sprachen als Grundkurse oder Leistungskurse gewählt und belegt werden. 17 2. Fach Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache ab 11 2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Die Bedeutung und Verbreitung der spanischen Sprache nimmt stetig zu. Spanisch ist eine Weltsprache wie Englisch und Chinesisch: ca. 400 Millionen Menschen sprechen Spanisch als Muttersprache in über 20 Ländern (auch z.B. in den USA sprechen ca. 40 Millionen Menschen Spanisch). Das Erlernen der spanischen Sprache eröffnet jedem / jeder Lernenden Zugang zur gesamten spanischsprachigen Welt, denn die Sprache ist Trägerin und Vermittler von Kulturen. International bedeutsam sind aktuelle und historische literarische Werke aus Spanien und Lateinamerika sowie Filme und Musik aus dem spanischsprachigen Raum. 2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Am Clara-Schumann-Gymnasium wird Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 11 angeboten. Die Schülerinnen und Schüler können in Jahrgang 11 an einem 4-stündigen Grundkurs teilnehmen. In den Jahrgangstufen 12 und 13 wird Spanisch – je nach Anwahl der Schülerinnen und Schüler – als 4-stündiger Grundkurs oder als 5-stündiger Leistungskurs angeboten. Spanisch kann somit als Abiturfach im Leistungskurs- oder Grundkursbereich angewählt werden. Ziele des Spanischunterrichts sind u.a.: Interkulturelle Handlungsfähigkeit (ein Leitziel des Unterrichts) Kommunikation in verschiedenen Gesprächssituationen Berichten: über den persönlichen Lebensbereich, über aktuelle Ereignisse Erzählen und Ausdrücken von Gefühlen mit spanischsprachigen Medien umzugehen (Radio, Fernsehen, Internet, Film) Bücher und Zeitungen lesen den Umgang mit authentischen Texten Vokabeltraining / selbstständige Organisation des Spanischlernens an Projekten und komplexen unterrichtlichen Vorhaben mitarbeiten Jahrgang 11: Aufbau einer Basiskompetenz in Wortschatz, Grammatik und Syntax; Schulung der Grundfertigkeiten des Lesens, Hörens und Sprechens; Umgang mit einfachen authentischen Texten; etc. Jahrgang 12: Erweiterung der Kenntnisse im Bereich Wortschatz und Grammatik; Landeskunde; Informationsaustausch über die Situation Jugendlicher in spanischsprachigen Ländern; etc. Jahrgang 13: Umgang mit längeren Textsorten, Filmen etc.; Erweiterung der Kenntnisse in allen Bereichen zur Vermittlung in zweisprachigen Situationen; etc. 2.3 Evaluation / Bewertung Das Fach Spanisch wird z.Zt. mit sehr großem Erfolg am CSG unterrichtet. Es finden sich Spanischkurse sowohl als Leistungs- als auch als Grundkurse in allen Stufen der Oberstufe. Die Kurse sind gut besucht und in diesem Jahr werden u.a. erstmalig Schülerinnen und Schüler am DELE-Test des spanischen „Instituto Cervantes” (vergleichbar mit dem deutschen „Goethe-Institut“) teilnehmen. In den Jahrgangsstufen 12 / 13 werden regelmäßig 18 Exkursionen nach Spanien durchgeführt, die den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit bieten, ihre erworbene Sprachkompetenz unter Beweis zu stellen bzw. zu überprüfen. 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne des Faches Spanisch andere Fremdsprachenangebote am CSG (vgl. Baustein III) 19 3. Wettbewerbe 3.1 Vorlesewettbewerb 3.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projektes Der Vorlesewettbewerb wird seit 1959 alljährlich vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. in Zusammenarbeit mit Buchhandlungen, Bibliotheken, Schulen und sonstigen kulturellen Einrichtungen durchgeführt. Das Clara-Schumann-Gymnasium nimmt seit 1996 regelmäßig an diesem Wettbewerb teil. Ziel dieser Leseförderung ist es, dass sich Kinder und Jugendliche mit Literatur befassen und auch einmal öffentlich Passagen aus ihren Lieblingsbüchern vorzutragen. 3.1.2 Umsetzung des Vorhabens Alle Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen nehmen teil, soweit sie das wollen. Die besten Vorleserinnen und Vorleser werden zunächst innerhalb der Klasse, anschließend auf Schulebene ermittelt. Dann meldet die Schule die Siegerin / den Sieger weiter zur Kreisebene. Im Unterricht wird der Vorlesewettbewerb durch einzelne Leseaktionen vorbereitet. So stellen Schülerinnen und Schüler ihre Lieblingsbücher vor, die sie privat lesen, und geben ihre Lesebegeisterung in kleinen Lesungen weiter. Die Auswahl findet vollkommen eigenständig zu Hause statt, lediglich Eltern oder Geschwister sind bei der Auswahl behilflich. 3.1.3 Bewertung Die Leseleistungen werden von einer Jury miteinander verglichen. Dazu gehören am ClaraSchumann-Gymnasium der Schulleiter, der Organisator des Lesewettbewerbs und die Deutschlehrerinnen und -lehrer der Klassen, aus denen die Teilnehmer stammen. Mit den Teilnahmeunterlagen werden Bewertungsbögen verschickt, so dass in allen Schulen gleiche Kriterien zugrunde liegen. 3.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen Litfass (vgl. Baustein VII Kapitel 4.1) 20 3.2 Bundeswettbewerb Fremdsprachen 3.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Die Schülerinnen und Schüler des Clara-Schumann-Gymnasiums haben die Möglichkeit, sich durch die Teilnahme an verschiedenen Wettbewerben mit anderen Schülern anderer Schulen und Schulformen zu messen und das im Unterricht und in der Freizeit Erlernte anzuwenden. Eine dieser Möglichkeiten ist die Teilnahme am Bundeswettbewerb Fremdsprachen, der alljährlich vom Verein Bildung und Begabung e.V. durchgeführt wird. Der Bundeswettbewerb ermöglicht es Schülerinnen und Schülern ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in modernen Fremdsprachen und in Latein außerhalb der vertrauten schulischen Lerngruppe unter Beweis zu stellen und sich dabei mit anderen zu messen. Oftmals werden bei der Teilnahme an solchen Wettkämpfen Begabungen sichtbar und Leistungen erreicht, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich vorher vielleicht gar nicht zugetraut hätten. 3.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Der Wettbewerb gliedert sich in verschiedene Wettkämpfe, die sich an verschiedene teilnehmende Gruppen bzw. Einzelpersonen wenden. So gibt es den Gruppenwettbewerb für die Klassen 7 bis 10, den Einzelwettbewerb für die Klassen 9 und 10 und den Mehrsprachenwettbewerb für die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Gewinne sind attraktive Preise wie Urkunden für alle Teilnehmer bzw. teilnehmenden Gruppen, Auslandsaufenthalte, Geldpreise, Sachpreise, Einladungen zu Festen u.v.m.. Gruppenwettbewerb (Klassen 7 – 10) Unter der Leitung einer Lehrerin oder eines Lehrers können ganze Klassen oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern in Arbeitsgemeinschaften und / oder Kursen (auch klassenübergreifend) teilnehmen. Der Wettbewerb erwartet eine Arbeit z.B. in Form einer Video - und / oder Hörkassette oder CD / DVD (max. 15 Minuten) oder eine gestalterische Arbeit (Zeitungen, Spiele etc.). Zu diesen Beiträgen müssen die schriftlichen Grundlagen (max. 30 Seiten) eingereicht werden. Zulässige Wettbewerbssprachen sind alle in der Schule gelernten modernen Fremdsprachen und Latein. Jede Gruppe kann selbst ein Thema wählen, es wird jedoch auch vom Ausrichter ein Thema als ”Leitfaden” vorgegeben. Einzelwettbewerb (Klassen 9 – 10) Der Wettbewerb stellt den Teilnehmern mündliche und schriftliche Aufgaben. Es beginnt in den modernen Sprachen mit einem Text, der nach Hause geschickt wird und der auf eine Kassette gesprochen werden muss. Am eigentlichen Wettbewerbstag werden unter anderem Aufgaben zum Hörverstehen, zum Erzählen, zum Aufsatz schreiben und zum Lückenfüllen gestellt. Dies gilt auch für Latein. Die Teilnahme ist in verschiedenen Sprachen möglich. Die Liste der akzeptierten Sprachen wird jährlich erweitert und kann im Internet nachgelesen werden. Mehrsprachenwettbewerb (Jahrgangstufen 11 – 13) Schülerinnen und Schüler, die zwei oder mehr Fremdsprachen erlernt haben, können hier ihr Wissen „vergolden“. In vier Runden können sie ihre Kenntnisse mündlich und schriftlich unter Beweis stellen. Die Aufgaben umfassen zwei mündliche Beiträge 21 (Vertonung von Texten auf Kassetten), schriftliche Beiträge in den jeweiligen Wettbewerbssprachen, eine längere Hausarbeit und Gespräche mit einer Jury. 3.2.3 Evaluation / Bewertung Die Teilnahme am Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist immer ein Erfolg. Die Schülerinnen und Schüler können erkennen, wie gut sie sich bereits in der Fremdsprache ausdrücken können. Die teilnehmende Gruppe kann gemeinsam an einem Projekt in der Fremdsprache arbeiten und diese Tatsache allein ist zumeist schon eine Bereicherung für alle Teilnehmer. Der „äußere“ Erfolg bzw. Misserfolg des Projekts wird jedoch durch die Beurteilung der Jury des Bundeswettbewerbs für alle sichtbar gemacht. 3.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne der fremdsprachlichen Fächer Bundeswettbewerb Fremdsprachen S I - Latein (vgl. Baustein III Kapitel 3.3) Teilnahme am APIEL - Test in der Jahrgangsstufe 12 (vgl. Baustein III Kapitel 3.4) 22 3.3 Bundeswettbewerb Fremdsprachen S I - Latein 3.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Für die Schülerinnen und Schüler des Clara-Schumann-Gymnasium ergeben sich durch die Teilnahme am Bundeswettbewerb Fremdsprachen S I - Latein - zunächst alle unter 3.2.1 genannten allgemeinen Vorteile. In spezifischer Weise erleben sie in diesem seit 1991 veranstalteten Wettbewerb die „Lebendigkeit“ und Gegenwartsbedeutsamkeit der Sprache Latein und der mit ihr transportierten Kulturinhalte und Kulturwerte Europas. 3.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Es gelten für den Einzel- und Gruppenwettbewerb zunächst die oben aufgeführten allgemeinen Teilnahmebedingungen. Bei fachspezifischer Ausgestaltung ergibt sich folgende Konkretisierungen: Die Aufgaben in Latein im Einzelwettbewerb bestehen aus einer Übersetzung sowie Tests zur Wortergänzung, zum Hörverstehen, zu Sachkenntnissen und zur Sprachbeobachtung. Eine der Aufgaben bezieht immer Texte bzw. Sprachmaterial aus einer modernen Fremdsprache ein. Im Gruppenwettbewerb können regionalgeschichtliche, mythologische, spielerische Themen, aber auch Themen aus dem Mythos der Antike und vieles anderes mehr in allen Medien, die heute denkbar sind, behandelt werden. Besonders Videos sind eine gewählte Präsentationsform. 3.3.3 Evaluation / Bewertung Die Teilnahme als solche ist stets eine wertvolle Erfahrung und als Erfolg zu werten, zumal der Fremdsprachenwettbewerb Latein der mit überwältigendem Abstand größte Teilwettbewerb des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen ist (Am Latein-Wettbewerb nehmen mehr als doppelt so viele Schülerinnen und Schülerin teil wie an allen übrigen Sprachenwettbewerben zusammen!). Im April 2001 erhielt ein Video-Beitrag zum Leben des Augustus, der von acht Schülerinnen und Schülern aus der Lateingruppe der damaligen 8a/b erstellt worden war, einen 3. Preis beim Gruppenwettbewerb und nahm den Preis beim Bundessprachenfest in Düsseldorf in Empfang. Seit 2000 melden sich jedes Jahr Schülerinnen und Schüler des Clara-Schumann-Gymnasiums zum Einzel- oder Gruppenwettbewerb an. 3.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne der fremdsprachlichen Fächer Teilnahme an anderen (Bundes-)Wettbewerben (vgl. Baustein III Kapitel 3.2) 23 3.4 Der APIEL-Test (Advanced Placement International English Language Examination (The College Board) 3.4.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Für alle Schülerinnen und Schüler, die daran interessiert sind, Studiengänge oder Teile ihres Studiums nach dem Abitur in einem anglophonen Land zu absolvieren (vor allem in den USA), bildet die Teilnahme am APIEL - Test eine gute Einstiegsmöglichkeit. Diejenigen, die sich entscheiden, an diesem Testverfahren teilzunehmen, haben hier eine sehr gute Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen, an einer universitären Ausbildung in englischer Sprache teilzunehmen. Eine erfolgreiche Teilnahme am APIEL - Test eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, am universitären / akademischen Alltagsleben im englischsprachigen Ausland teilzunehmen. Es ist dann nicht mehr notwendig an Vorbereitungskursen an den jeweiligen Universitäten teilzunehmen, die für nicht muttersprachliche Studentinnen und Studenten angeboten werden. 3.4.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Der APIEL - Test richtet sich ursprünglich an alle Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten, die die Jahrgangsstufe 12 oder 13 oder eine Universität besuchen, und die über ein ausreichendes Wissen der englischen Grammatik und des Vokabulars verfügen. Weiterhin ist es notwendig, dass die zukünftigen Prüflinge über eine längere Zeitspanne an Englischkursen (Schulunterricht) teilgenommen haben. So ist es dann auch nicht nötig, vor der Teilnahme am Test besondere Kurse zu besuchen oder neue Materialien zu erarbeiten. Am CSG hat sich die Fachkonferenz Englisch entschlossen, dass der APIEL-Test den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 12 angeboten wird. Frau Barrio zeichnet verantwortlich für die Organisation und Durchführung. Die APIEL - Prüfung wird im März eines jeden Jahres durchgeführt. Nachdem die Test von zentralen Gremien in den USA korrigiert worden sind, werden die Schülerinnen und Schüler im Juli über ihre Ergebnisse informiert. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat / Zeugnis. Die Prüfung dauert ungefähr vier Zeitstunden. Es werden die Fertigkeiten Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben getestet. Der Test enthält multiple-choice-Fragen, die das Lese- und Hörverständnis abprüfen. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler Essays schreiben und bei Aufnahmen ihrer eigenen Stimmen auf Audiobänder ihre mündliche Ausdrucksfähigkeit in der englischen Sprache nachweisen. 3.4.3 Evaluation / Bewertung Anhand der starken Nachfrage in den letzten zwei Schuljahren seit Beginn der Durchführung des APIEL - Tests an unserer Schule kann man großes Interesse an der Teilnahme an solchen Tests und auch an der Möglichkeit einer weiteren Profilierung von Schülerseite feststellen. Da die Ergebnisse den Teilnehmern und Teilnehmerinnen persönlich zugestellt werden und diese dem Datenschutz unterliegen, kann keine Auskunft über konkrete Ergebnisse (Erfolge / Misserfolge) gegeben werden. Jedoch allein die Teilnahme an einem solchen außerschulischen Test gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, einen Einblick in die Prüfungsverfahren anderer Bildungsinstitutionen zu bekommen und sich selbst in Prüfungssituationen besser kennen zu lernen. 24 3.4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne des Faches Englisch DELE-Test (Spanisch) (vgl. Baustein III Kapitel 2) Bundeswettbewerb Fremdsprachen (vgl. Baustein III Kapitel 3.2) 25 4. Fahrten / Austausch 4.1 Schüleraustausch England 4.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel des Schüleraustausches ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Sprachkenntnisse, ihr landeskundliches Wissen und ihr Wissen über die Kultur des Landes zu erweitern. Durch das Sprechen und Verstehen der Landessprache sollen die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in das Leben der gastgebenden Familien bekommen und den Alltag der Partner-Schülerinnen und -Schüler auch in der Schule kennen lernen. Ein weiteres Ziel ist es, die Verbindungen zwischen Holzwickede und seinen Partnergemeinden Weymouth und Portland zu ergänzen. Die durch den Austausch neu gewonnenen Erfahrungen sollen darüber hinaus in den Unterricht einbezogen werden. Ferner soll die Motivation der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an fremdsprachlichen Wettbewerben erreicht werden. 4.1.2 Umsetzung des Vorhaben / des Projekts Schon kurz nach dem Entstehen unseres Gymnasiums trugen sowohl Schüler und Schülerinnen als auch Eltern den Wunsch vor, einen Austausch mit einer Gemeinde in England einzurichten. Über den Deutsch-Britischen Club Holzwickede war zu erfahren, dass auf Seiten des Budmouth Technology College in Weymouth Interesse an einer Partnerschaft mit dem Clara-Schumann-Gymnasium bestand. Nachdem mit dieser Schule Kontakt aufgenommen worden war, einigten sich die Vertreter, die den Austausch in Zukunft übernehmen wollten, über die Bedingungen der Durchführung des Schüleraustausches. Die Fachkonferenz Englisch und die Lehrerkonferenz haben das geplante Schüleraustauschprogramm beraten. Am 28.11.1995 beschloss die Schulkonferenz des Clara-Schumann-Gymnasiums, das Schüleraustauschprogramm des Clara-Schumann-Gymnasiums mit dem Budmouth Technology College in Weymouth mit Beginn des Schuljahres 1996/97 durchzuführen. Der Austausch beginnt mit einem Briefwechsel interessierter Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Jahrgangsstufe 7, worauf jeweils in der Jahrgangsstufe 8 die eigentlichen Austauschbesuche stattfinden. Die Gäste aus Weymouth besuchen die Gemeinde Holzwickede jeweils vor den Herbstferien. Unser Gegenbesuch in Weymouth findet in den Monaten April oder Mai eines jeden Jahres statt. Vor unserem Gegenbesuch in Weymouth findet immer eine Informationsveranstaltung mit Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern statt. Nach Abschluss der Fahrt wird von unseren Schülerinnen und Schülern immer ein Projekt durchgeführt und präsentiert. 4.1.3. Evaluation / Bewertung Der Schüleraustausch wird seit dem Schuljahr 1996/97 mit fast ständig steigenden Schülerzahlen durchgeführt. Auf beiden Seiten ist eine große Aufgeschlossenheit und Akzeptanz zu erkennen. Die Schülerinnen und Schüler haben sich bereit erklärt, ihre Erfahrungen durch Vorträge in das Unterrichtsgeschehen einzubringen. Es haben sich auch bereits freundschaftliche Kontakte nicht nur zwischen Schülerinnen und Schülern entwickelt, sondern auch zwischen einzelnen Familien, die sich noch heute gegenseitig besuchen. Eine Schülerin unserer Sekundarstufe II hat für drei Monate am Unterricht des Budmouth Technology College teilgenommen. Auf Seiten beider Schulen besteht der Wunsch, ein 26 Auslandsbetriebspraktikum („Work Experience“) für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II einzurichten. Die Vorbereitungen dazu laufen. 4.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne des Faches Englisch Teilnahme am APIEL-Test (vgl. Baustein III Kapitel 3.4) Studien- und Berufswahlorientierung (vgl. Baustein X) 27 4.2 Austausch Louviers (Frankreich) 4.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel des Austausches ist das gegenseitige Kennenlernen von Schülerinnen und Schülern des Gastlandes mit ihren Familien, in ihrem Lebensumfeld, in Schule und Freizeit. Zum einen hilft die konkrete Begegnung mit Menschen aus Frankreich und in Frankreich, die Zielsprache anzuwenden und Sprachfertigkeiten zu festigen und zu vertiefen, zum anderen erleben sich die Schülerinnen und Schüler in Auseinandersetzung mit den Menschen des Gastlandes neu. Sie können Vorurteile abbauen und ein positives Bild von unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten aufbauen. Toleranz, Akzeptanz sowie die Wahrnehmung des eigenen Standpunktes werden gefördert. Durch den gemeinsamen Schulbesuch, durch die gemeinsame Freizeitgestaltung und durch Exkursionen nimmt die Kommunikation untereinander zu. Vergleiche können fruchtbar in das zukünftige Unterrichtsgeschehen einbezogen werden. 4.2.2 Umsetzung des Projekts Seit 25 Jahren besteht eine Städtepartnerschaft zwischen Holzwickede und Louviers (Normandie). Durch intensive Unterstützung des Freundeskreises bzw. des Comité de jumelage Holzwickede – Louviers und nach intensiven Gesprächen hat im Schuljahr 2000/01 der erste Schüleraustausch zwischen dem CSG und den 3 Collèges (Les Fougères, Ferdinand Buisson und Le Hamelet) stattgefunden. Im Schuljahr 2001/02 fand der zweite Schüleraustausch statt. Der Austausch mit Louviers spricht Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 9 an. Auf dem Programm stehen in Deutschland neben dem Schulbesuch mit einer ausführlichen Begrüßung und Schulführung durch die Schulleitung Exkursionen z. B. nach Köln, Düsseldorf, Bochum (Bergbaumuseum, Planetarium), Dortmund (DASA) sowie ein Empfang durch den Bürgermeister im Rathaus. Ziel ist es, möglichst viel gemeinsam zu unternehmen. Die Grundkonzeption in Louviers ist die gleiche wie in Holzwickede: Unterbringung in Gastfamilien, Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, Hospitation der Lehrerinnen und Lehrer in verschiedenen Klassen und Fächern. Es ergeben sich auch hier intensive Gespräche über Gemeinsamkeiten und Unterschiede bzgl. der Lebensformen, der Gewohnheiten, der Beurteilung schulischer und politischer Zusammenhänge. Exkursionen werden nach Paris, nach Rouen und an die normannische Küste (Pont de Normandie, Honfleur, Deauville, Trouville bzw. Fécamp und Etretat) gemacht. Ebenso gab es einen Empfang im Rathaus. Seit dem Herbst 2000 besteht die offizielle internationale Schulpartnerschaft zwischen dem CSG und dem Collège Les Fougères, seit Mai 2001 zusätzlich zwischen dem CSG und dem Collège Ferdinand Buisson. Für die kommenden Schuljahre ist der regelmäßige Austausch mit einem jeweils einwöchigen Besuch und Gegenbesuch geplant. 4.2.3 Evaluation / Bewertung Der Austausch ist von allen Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Gastfamilien, Schulleitung, Kollegium, Freundeskreis, Öffentlichkeit) als sehr positiv erlebt worden. Erfahrungen und Einsichten konnten in den Unterricht einbezogen und für die nicht am Austausch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler fruchtbar gemacht werden. Die Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler, ihre Motivation sowie das Verständnis für Leben und Bräuche in Frankreich haben zugenommen. 28 Ein hoher Organisationsaufwand besteht in der Beteiligung mehrerer Parallelklassen am CSG sowie dreier Collèges in Frankreich. Absprachen mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen sowie Rücksichtnahme bei der Terminierung von Klassenarbeiten und bei der Integration der französischen Gäste sind erforderlich. Der Austausch findet eine sehr große Unterstützung im Kollegium und durch die Schulleitung. 4.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne des Faches Französisch Austausch Genf (vgl. Baustein III Kapitel 4.3) 29 4.3 Austausch Genf 4.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel des Projektes ist es, internationale Beziehungen zwischen Schülern und Schülerinnen im Austausch Deutschland-Schweiz zu initiieren. Dabei steht die persönliche Begegnung von Schülern und Schülerinnen im Rahmen von kulturellen und gesellschaftlichen Einblicken in eine andere Lebensweise im Vordergrund. Von weiterer großer Bedeutung für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Austausches ist die Erweiterung ihrer französischen Sprachkompetenz sowie deren Umsetzung in einem anderen frankophonen Land als Frankreich. 4.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Seit dem Schuljahr 2000/2001 besteht der Austausch zwischen dem Clara-SchumannGymnasium Holzwickede mit dem Collège Emilie-Gourd in Genf in der französischsprachigen Schweiz. Dieser Austausch wendet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11, die Französisch als Unterrichtsfach belegt haben. Während des einwöchigen Austausches sind die Schülerinnen und Schüler in Gastfamilien untergebracht. Auf diese Weise bietet sich die Gelegenheit, lebendige Einblicke in die Lebensweise einer französischsprachigen Familie auch außerhalb Frankreichs zu erhalten sowie gesellschaftliche und kulturelle Unterschiede kennen zu lernen. In schulischer Hinsicht gewinnen die Schülerinnen und Schüler durch die gemeinsame Teilnahme am Unterricht mit ihren Austauschpartnern vielfältige Eindrücke vom Schulsystem in Genf, das sich vom deutschen Schulsystem deutlich unterschiedet (die Schulform des Collège in Genf entspricht den deutschen Jahrgangsstufen 11-13 und ist für Schülerinnen und Schüler bestimmt, die bereits ihre Schulpflicht erfüllt haben). Neben dem schulischen Programm tragen auch Besuche bei den internationalen Organisationen wie der UNO oder dem Internationalen Roten Kreuz sowie gemeinsame Unternehmungen in den Familien und Tagesausflüge mit der Gruppe zu Einblicken in die gesellschaftspolitische Struktur Genfs sowie in weiterem Rahmen der Stellung der Schweiz bei. Der Gegenbesuch der Schweizer Schülerinnen und Schüler soll diesen ein differenziertes Bild von der Rhein-Ruhr-Region vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls bei ihren Austauschpartnern untergebracht. Neben der Teilnahme am Kursunterricht stehen ebenfalls gemeinsame Ausflüge zu kulturellen Sehenswürdigkeiten der Region sowie Freizeitaktivitäten auf dem Programm. 4.3.3 Evaluation / Bewertung Die beiden bisher erfolgten Austausche sind von beiden Seiten her als überaus positiv und erfolgreich bewertet worden. Die Schülerinnen und Schüler haben weitreichende Einblicke in eine andere Kultur im frankophonen Bereich bekommen. Das Einleben in einer französischsprachigen Familie sowie die Integration in die Gruppe haben zu einer Zunahme an Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen geführt. Das Anwenden von Sprache in einem außerschulischen Umfeld konnte zu einer gesteigerten Motivation der Schülerinnen und Schüler für den fremdsprachlichen Unterricht beitragen. 30 4.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne des Faches Französisch Austausch Louviers (vgl. Baustein III Kapitel 4.2.) 31 IV. Baustein: Naturwissenschaften 1. Arbeitsgemeinschaft Naturwissenschaften in der Jahrgangsstufe 5 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel der Arbeitsgemeinschaft Naturwissenschaften für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 ist es, das Interesse für naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu wecken, Arbeitsweisen der einzelnen Fachdisziplinen kennenzulernen und die Freude am naturwissenschaftlichen Arbeiten zu stärken und zu fördern. Gleichzeitig soll durch diese Einführung in die Naturwissenschaften die Motivation zur Teilnahme an schul- und fachspezifischen Wettbewerben erhöht werden. 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Ausgehend von dem Interesse und der Neugier am naturwissenschaftlichen Arbeiten und Experimentieren wurde im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2001/2002 die Arbeitsgemeinschaft Naturwissenschaften für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 ins Leben gerufen. In dieser Arbeitsgemeinschaft arbeiten unter dem Oberthema „Licht - Farben - Farbigkeit” die Fachdisziplinen Biologie, Chemie, Physik und Informatik fächerverbindend zusammen. Die Schülerinnen und Schüler nähern sich der Thematik der Farbigkeit aus unterschiedlichen Sichtweisen der Biologie, der Chemie, der Physik und der Informatik, wodurch gleichzeitig spezifische Arbeitsweisen der jeweiligen Fachdisziplin kennen gelernt werden. Alle Teilnehmer der AG werden in vier Gruppen eingeteilt, die jeweils mit unterschiedlichen Fächern beginnen. Im Rahmen dieser AG wird unter dem Oberthema jede der Fachdisziplin 5 Wochen bei dem jeweiligen Fachlehrer vermittelt. Nach dieser Zeit wechselt die komplette Gruppe zur nächsten Fachdisziplin, so dass am Ende der Zeit alle Fachdisziplinen durchlaufen wurden. 1.3 Evaluation / Bewertung Anhand der starken Nachfrage von Seiten der Schülerinnen und Schüler bezüglich dieses Angebots kann man ein großes Interesse für naturwissenschaftliches Arbeiten feststellen. Eine abschließende Beurteilung lässt sich erst am Ende des Schuljahres mit dem Abschluss dieses Projekts vornehmen, wobei als Evaluationskriterien die Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen, die Überprüfung der Einstellung zu den Naturwissenschaften und die Teilnahme an fachspezifischen Wettbewerben zu nennen wären. 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Mathematik-Arbeitsgemeinschaft (vgl. Baustein V Kapitel 2) 32 2. Mathematik-Arbeitsgemeinschaft 2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Die Mathematik-Arbeitsgemeinschaft richtet sich an mathematisch interessierte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, um deren mathematische Kompetenzen gezielt stärken und fördern zu können. Gleichzeitig soll durch diese Arbeitsgemeinschaft die Motivation zur Teilnahme am Schulwettbewerb Mathematik erhöht werden. Ist dieser bestanden, so haben sich die betreffenden Schülerinnen und Schüler zunächst für den Mathematikwettbewerb auf Kreisebene, später sogar eventuell für den Wettbewerb auf Landesebene qualifiziert. 2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Auf Anfrage einzelnen Eltern leistungsstarker Schüler, ob deren Förderung im Rahmen einer Mathematik-Arbeitsgemeinschaft möglich sei, wurde diese im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2002/2003 eingerichtet. In dieser Arbeitsgemeinschaft arbeiten durchschnittlich sieben Schülerinnen und Schüler an klassischen Knobelaufgaben, wie z.B. Zahlenrätseln oder dem „Smith-Jones-Robinson“-Problem. Hier geht es darum aus einer Reihe von Prämissen über Personen sinnvolle Schlussfolgerungen zu ziehen. In Zukunft sind geometrische Projekte angedacht wie z.B. die Untersuchung platonischer Körper (der Fußball ist z. B. einer) oder aber die Konstruktion dreidimensionaler Figuren durch bestimmte vorgegebene Würfelfiguren, den sogenannten Soma-Teilen. Die Schülerinnen und Schüler können eigene Figuren entwerfen, diese nachbauen oder aber deren Konstruktion analysieren um die Lösungszeit durch geometrische Betrachtungen abzukürzen. 2.3 Evaluation / Bewertung Als Evaluationskriterien dienen Kenntnisse fachspezifischer Lösungsstrategien. Ein weiteres Kriterium ist die Förderung der Teilnahme an Mathematikwettbewerben auf Landesebene. 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Mathematik. Mathematikolympiade im Internet: http://www.mathematik-olympiaden.de/ 33 3. Die Homepage-Arbeitsgemeinschaft 3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel der Homepage-AG ist es, die Homepage des Clara-Schumann-Gymnasiums zu pflegen, zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Die Homepage der Schule soll der Öffentlichkeit einen Einblick in das Schulleben ermöglichen und gleichzeitig Informationen bezüglich Schulveranstaltungen, Schulstruktur und Schullaufbahnen bieten. Ein weiteres Ziel dieser AG ist es, den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern projektorientiert den Umgang und den Einsatz moderner Medien näher zu bringen. 3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Im Rahmen einer einstündigen Arbeitsgemeinschaft wurde die Schulhomepage (http://www.csg-holzwickede-online.de) entwickelt und aufgebaut. Da eine Homepage der ständigen Veränderungen und Verbesserungen bedarf, werden von der Homepage-AG kontinuierlich neue Seiten entwickelt und nach deren Fertigstellung in das Internet gestellt. 3.3 Evaluation / Bewertung Das Arbeitsergebnis lässt sich unter der schon oben genannten Adresse begutachten. Die rege Nutzung dieses Informationsangebotes des Clara-Schumann-Gymnasiums kann man durch den auf der Homepage installierten „Counter“ feststellen, der jeden Seitenaufruf registriert und die jeweilige Gesamtbesucherzahl unserer Seiten wiedergibt. 3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Informatik Arbeitsgemeinschaften im naturwissenschaftlichen Bereich (vgl. Baustein V) 34 V. Baustein: Musisch, künstlerischer und literarischer Bereich 1. Musisches Profil und Musikunterricht 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Die Förderung künstlerischer Neigungen und Talente hat seit Bestehen der Schule einen besonderen Stellenwert an dieser Schule. Wenn miteinander musiziert wird, Musik aktiv und passiv erlebt wird, wächst die Schule zusammen. Musikunterricht hilft, noch nicht privat oder durch die Grundschule geförderten Kindern Zugänge zu ermöglichen, neue Erfahrungen zu nutzen und schlummernde Potentiale weiterzuentwickeln. Um mit dieser Breitenwirkung möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu erreichen, möchten wir auf verschiedensten Ebenen auf die Jugendlichen zugehen und ihnen unterschiedlichste Erfahrungen zukommen lassen: Im Regelunterricht, im Wahlpflichtbereich, in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Konzerten und bei der Zusammenarbeit mit der Musikschule. 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Am CSG kann das Fach Musik in allen vorgesehenen Jahrgangstufen angeboten werden, da die Fachschaft zur Zeit aus 4 Vollzeitkräften besteht und zusätzlich durch fachfremd unterrichtende Kollegen und Referendare unterstützt wird. Zur Verfügung stehen zwei Fachunterrichtsräume mit je einem Flügel und ein Zusatzraum mit diversen Instrumenten und Materialien. Beide Fachräume sind mit Stereo- und Videoanlagen ausgestattet, ein Computer mit diversen Musikprogrammen steht für Multimediapräsentationen zur Verfügung. Es wurde umfangreiches Instrumentarium angeschafft: Für das Musizieren im Klassenverband stehen über 10 Keyboards, Xylophone und Glockenspiele, Gitarren, einige Blasinstrumente und natürlich unterschiedlichste Percussioninstrumente bereit. Auch eine Rockband könnte hier ausgestattet werden (Schlagzeug, Bass, Verstärker etc.) ... und wird das auch regelmäßig. Mit Hilfe des Fördervereins konnten auch drahtlose Übertragungsanlagen angeschafft werden, die auch bei Theateraufführungen ( Literaturkurse) mitgenutzt werden können. Der Computerraum der Schule wurde zur Midi-Anbindung der Keyboards aufgerüstet und kann für Bearbeitungs- /Arrangementaufgaben sowie zur Internetrecherche mit genutzt werden. Darüber hinaus wird ein eigener Fach-Medienbestand (Bücher, Partituren, CDs, Videos) gepflegt, der in Kürze in Kooperation mit der Gemeindebibliothek ausgebaut werden soll. Die 4 Jahre Regelunterricht (Klasse 5/6/8/10) haben dazu geführt, dass die Eingangskurse der Oberstufe (Jg. 11) ein beachtliches Niveau erreichen, was andererseits den „Seiteneinsteigern“ den Zugang erschwert, bei oftmals nur geringen Erfahrungen mit dem Fach hier Fuß zu fassen. Natürlich wird nach wie vor im 11. Jg. versucht, solche Unterschiede auszugleichen. Da aber gleichzeitig viele Schülerinnen und Schüler außerschulisch erworbene (Instrumental-) Kenntnisse und - Fähigkeiten haben, finden wir – nicht nur von der Interessenlage - recht inhomogene Kurse vor. Dies führt zu einem Unterricht, der die in den Richtlinien vorgegebenen Inhalte einerseits spielerisch-experimentell mit „viel Musik machen“ umsetzt, andererseits erfordert das fortgeschrittene Niveau auch vertiefende Lernphasen, wobei fortgeschrittene Schülerinnen 35 und Schüler mit großem Engagement Aufgaben als Tutoren übernehmen (Kurzvorträge / Anleitungen in Gruppenarbeiten). Besondere Tätigkeitsschwerpunkte in der Mittelstufe sind u.a. der Pop/Rock-Bereich (Jg. 8) und der Jazz (Jg.10): Hier bieten sich gute Möglichkeiten im Erproben diverser Instrumente, z.B. „Wir lernen Drums“ / „Klassenbluesband“ und dem Einsatz der Stimme „Jazzchor“ / „Klassenswingorchester“. Gerade das praktische Musizieren hat eine Reihe von talentierten Bands und Kammermusikformationen angestoßen, die teilweise mittlerweile erfolgreich in Wettbewerben glänzen konnten oder CDs veröffentlichten. Exemplarisch sei ein weiterer Themenkreis genannt: Das Musiktheater. Opern- , Ballett- und Musicalbesuche stehen in fast jedem Jahr mit Schülergruppen auf dem Programm, u.a.. „West Side Story“, „Carmen“, „Freischütz“, „Oliver“, „Entführung aus dem Serail“. Die Nähe zu den Bühnen in Hagen, Dortmund usw. ermöglicht die thematische Anpassung und unterrichtliche Nähe durch Stückauswahl und theaterpädagogische Angebote. Im Unterricht werden diese Werkzugänge mediengestützt oder mit Hilfe der Methode „Szenische Interpretation“ vorbereitet. Musiktheoretische Grundlagen werden bereits in den Jahrgangsstufen 5 und 6 vermittelt – zunächst experimentell (Vertonung von Geschichten, grafische Notation) und dann auch konventionell. Mit viel Gesang und Spiel, aber auch kleinen Exkursionen („Orgel von innen“, „Völkerkundemuseum mit exotischen Instrumenten“) sollen Grundlagen vermittelt werden. Bei Klassenkonzerten lernen sich die Schülerinnen und Schüler auch musizierend besser kennen. 1.3. Evaluation / Bewertung Die Musik erfährt am CSG einen recht großen Zuspruch. Dies lässt sich neben Eltern-, Kollegen- und Schüleräußerungen auch an der regelmäßigen Einrichtung des „gewählten“ Wahlpflichtfachs ablesen. In der Oberstufe wurden bisher immer 2 Grundkurse im Jahrgang 11 gebildet, aus denen dann im Jahr 2001 ein erster Musik-Leistungskurs hervorging. 1.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne des Faches Musik Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ (vgl. Baustein V Kapitel 2) Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte (vgl. vgl. Baustein V Kapitel 3) Zusammenarbeit mit der Musikschule (vgl. Baustein V Kapitel 4) Literaturkurs (vgl. Baustein V Kapitel 5) 36 2. Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ 2.1. Ziel des Vorhabens Seit einigen Jahren wird im Differenzierungsbereich (Jg. 9/10) ein künstlerisches Fach angeboten, das sich vorwiegend mit Themenbereichen aus Kunst und Musik auseinandersetzt. Wichtigstes Ziel dieses fachübergreifenden Kurses ist es, den SchülerInnen Freiräume für projektorientiertes und eigenverantwortliches, kreatives Arbeiten in den bildenden Künsten und musikalischen Teildisziplinen zu ermöglichen, was in größeren Klassenverbänden nicht ohne weiteres möglich ist. 2.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Rezeptive Zugänge ermöglichen Einblicke in die Zusammenhänge der Künste - etwa im historischen Kontext (z.B. Impressionismus, Symbolismus, entartete Kunst, afrikanische Kunst) oder beschäftigen sich mit ihren Wechselwirkungen (z.B. Umsetzung von Musik in und aus Bildern, Tanz und Bühnengestaltung, akustische Kunst). Ein weiterer Schwerpunkt ist das kreative Arbeiten mit Neuen Medien: Der PC wird in kleinen Projekten als Kompositionshilfe und zur Bildbearbeitung eingesetzt. Da Klausuren durch Facharbeiten ersetzt werden können, ist in diesem Kurs eine besondere Vorbereitung auf eigenverantwortliches Arbeiten (auch hinsichtlich der Anforderungen in der Oberstufe) möglich. 2.3. Evaluation / Bewertung Die Arbeiten des Kurses haben bereits erfolgreich zu mehreren Ausstellungen (Klangobjekte, Lichtobjekte, Grafische Umsetzung von Bachs Inventionen), konzertanten Darbietungen, der Ausgestaltung von Bühnen und der Produktion einer CD geführt. Die Zusammenarbeit bei der Präsentation mit den AGs bietet sich besonders an. 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne des Faches Musik Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1) Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte (vgl. vgl. Baustein V Kapitel 3) Zusammenarbeit mit der Musikschule (vgl. Baustein V Kapitel 4) 37 3. Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte 3.1. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Seit Gründung der Schule gibt es immer wieder gut besuchte musische Arbeitsgemeinschaften: Chor und Orchester. Im Unterstufenchor des CSG singen z.Zt. 20 SchülerInnen der Klassen 5 bis 7. Diese, den Regelunterricht unterstützende AG, dient dazu Freude am Singen zu vermitteln und den Zugang zum praktischen, gemeinsamen Musizieren zu ermöglichen. Die Schüler sollen ihre Stimme entdecken und gezielt ausbilden bis hin zu einfachem, mehrstimmigen Gesang. Diese einstündige AG findet im Nachmittagsbereich statt. Die Schüler lernen ein umfangreiches Liedrepertoire aus dem traditionellen und dem popmusikalischen Bereich kennen (u.a. Lieder aus fremden Länden, fremdsprachliche Lieder, Jahreszeitenlieder). Die SchülerInnen können eigene Liedvorschläge machen und Liedtexte um- bzw. neudichten. Bei Gelegenheit werden auch Instrumente zur Begleitung eingesetzt. Der Unterstufenchor etwa konnte bereits ein Kindermusical präsentieren und ist z.B. durch die Mitgestaltung zum Empfang der neuen SchülerInnen am 1. Schultag und beim Gottesdienst ins Schulleben eingebunden. Um auch den Nicht-Instrumentalisten den Zugang zum Musikerleben in der Gruppe zu ermöglichen, wurde 2002 eine weitere Chor-AG eingerichtet. Jugendliche ab Klasse 9 können sich hier (wieder) stimmlich an Popsongs, Jazz- und Gospelchorsätzen erproben. Das Orchester wurde bereits im 1. Jahr des Bestehens durch den Schulleiter gegründet. Hier ist grundsätzlich jeder Instrumentalist willkommen. In der Vergangenheit wurde versucht, die unterschiedlichsten Besetzungen durch angepasste Arrangements zu verbinden oder in Teilgruppen zu musizieren. Zu einem meist recht großen Anteil an Holzbläsern ergänzen vor allem Keyboarder das Klangbild. Blechblasinstrumente und Streicher spielten bisher leider nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch konnten unter Einbeziehung von Akkordeon, Gitarre und diversen Schlaginstrumenten beachtliche Ergebnisse erzielt werden. Das Repertoire umfasst vom Barockstück bis zum Popsong alles, was sich spielbar arrangieren lässt (s.u.: Konzerte). Das Orchester tritt jedes Jahr in einem Schulkonzert auf, das - thematisch jeweils einem Motto folgend – speziell arrangierte Stücke bietet. Trotz großem organisatorischen Aufwand werden letzte Feinheiten oft bei einer externen Wochenendfreizeit eingeübt, da auch der Zusammenhalt der - über alle Jahrgangsstufen verteilten - Instrumentalisten gefördert werden soll. Das Schulkonzert ist auch gut besuchtes Forum für andere Ensembles (Schülerbands/ Gesangssolisten- und Gruppen/ Lehrerband), die kurz angeleitet wurden, aus den AGs hervorgingen oder sich frei in der Schule treffen. Bei passenden Inhalten werden benachbarte Schulen eingeladen. Es werden immer wieder unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt: Popmusik („Love Songs“), Filmmusik oder klassische Kompositionen („Karneval der Tiere“) finden ein dankbares Publikum. Ein besonderer Höhepunkt der Schulzeit vieler Schüler war die Aufführung des Musicals „Der kleine Horrorladen“ im Frühjahr 2002. Darüber hinaus veranstaltet das CSG Kammermusikabende. Die Pianisten, Bläser und Gitarristen unserer Schule hatten bereits mehrfach die Gelegenheit, ihre Fähigkeiten einem interessierten Publikum vorzustellen. Diese Konzerte sorgen für einen großen Motivationsschub bei vielen Jugendlichen und bescheren vor allem der im Gebäude eingerichteten städt. Musikschule weitere Instrumentalschüler. 38 Wenn sich die Gelegenheit bietet, werden auch externe Künstler zu Konzerten oder Unterrichtsbeiträgen eingeladen. Zuletzt fanden Veranstaltungen mit Iris Richter (Klavier) und dem Animato-Quartett statt. 3.2. Evaluation / Bewertung Chor und Orchester haben ihren besonderen Platz im Schulleben und treten zu vielen Gelegenheiten an die Öffentlichkeit. Einige Schülergruppen haben sich bereits einen gewissen Ruf in Holzwickede erworben und werden gerne zu außerschulischen Veranstaltungen (z.B. Gemeindefest, Chorfestival, City-Spaß) eingeladen. Solch vielfältige Aktivitäten sind nicht denkbar ohne die enge Zusammenarbeit mit Schülern und Eltern. Die Musiklehrer geben so manchen Anstoß für die musikalische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen – sei es ein Hinweis zur Wahl des (pädagogisch und finanziell) richtigen Instruments oder Bedenken bei der Zielsetzung eine Schülerband. Viele Rückmeldungen bestätigen, dass das Fach Musik und die angebotenen Arbeitsgemeinschaften am CSG einen hohen Stellenwert besitzen und – nicht nur durch die Namengebung der Schule – wesentlich zum Profil beitragen. 3.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne des Faches Musik Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1) Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ (vgl. Baustein V Kapitel 2) Zusammenarbeit mit der Musikschule (vgl. Baustein V Kapitel 4) 39 4. Zusammenarbeit mit der Musikschule 4.1. Ziel des Vorhabens Die ortsansässige Musikschule und das CSG können bei der musischen Förderung nur voneinander profitieren: SchülerInnen des CSG erfahren ihre instrumentales oder vokale Grundausbildung bei erfahrenen Dozenten und bilden so eine Grundlage für die praktische Arbeit im Unterricht, besonders aber in den Arbeitsgemeinschaften. Andererseits kann die Musikschule immer wieder durch Beratung und Vorauswahl auf talentierte Schüler des CSG zurückgreifen. Angestrebt wird eine noch engere Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung beider Institutionen. 4.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Da die Musikschule im gleichen Gebäude untergebracht ist, fällt die Verständigung relativ leicht. Sogar ein gemeinsam genutzter Flügel wurde übergreifend finanziert. Wünschenswert wäre zunächst eine quantitative Steigerung der musizierenden Schülerzahlen, darüber hinaus aber auch eine Verbreiterung des angebotenen Instrumentalspektrums und ggf. die Kooperation beim Ensemblespiel. 4.3. Evaluation / Bewertung Im Bereich der Zusammenarbeit besteht sicher noch Nachholbedarf, ein institutionsübergreifendes Konzept ist (noch) nicht vorhanden. 4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne des Faches Musik Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1) Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ (vgl. Baustein V Kapitel 2) Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte (vgl. vgl. Baustein V Kapitel 3) 40 5. Literaturkurs 5.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Der Literaturkurs in der Jahrgangsstufe 12 wird den Schülern als Alternative zum Kunst- und Musikunterricht angeboten. Am Ende eines jeden Kurses soll die Aufführung eines gemeinsam eingeübten Theaterstückes stehen, wobei dieses auch außerhalb der Schule gezeigt werden könnte, zum Beispiel bei einem Wettbewerb. In diesem Kurs sollen die Schüler in verschiedenen Kompetenzbereichen besonders intensiv gefördert werden: Im Bereich der kreativ-gestalterische Kompetenz sollen die Schüler vor allem Innovationsund Risikobereitschaft entwickeln, auch die Frustrationstoleranz spielt hier eine wichtige Rolle, denn für viele Schüler ist Erfolg wichtig, was jedoch gerade bei einem derartigen Projekt nicht immer sofort gewährleistet ist. Außerdem sollen die Darbietungs- und Gestaltungsfähigkeit sowie die Sensibilität für Produktqualität und ästhetischen Wert einer Darbietung bei den Schülern gefördert werden. Im kognitiv-analytischen Bereich wird eine adäquate sprachliche Darstellung des aufzuführenden Textes gefördert, wobei hier das akzentuierte Sprechen vor Publikum große Herausforderungen mit sich bringt. Hierbei spielen auch die Beurteilungs- und Bewertungsfähigkeiten sowie das Erfassen von größeren Strukturzusammenhängen eine wichtige Rolle. Konzeptionelle Kompetenzen wie zum Beispiel das Erproben, Entwickeln und Überarbeiten angemessener Vermittlungsformen, das Reflektieren beabsichtigter Wirkungen sowie die Erstellung eines Literaturkurstagebuches sind ebenfalls Ziele des Kurses. Ein weiterer wichtiger Anforderungsbereich ist der sozial-integrative Aspekt. Hierzu gehören insbesondere die Förderung von Kommunikation- und Interaktionsfähigkeit, Toleranz und Integrationsfähigkeit, Offenheit und Kritikfähigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit sowie Geduld und Ausdauer. Auch im handwerklich-technischen Bereich sollen Kompetenzen erworben werden, so zum Beispiel bei der Durchführung technischer Arbeiten, aber auch beim Beachten von Sicherheitsvorschriften sowie bei der sach- und projektmäßigen Nutzung von Medien (PC, Licht, Musik...). Im organisatorischen Bereich geht es vor allem um Planen und Delegieren, Organisieren und Koordinieren sowie Moderieren und Steuern von Prozessen. Nicht zuletzt sollen die Kursmitglieder Freude und Spaß bei der Planung und Durchführung des Kursprojektes entwickeln. 5.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Die Schülerinnen und Schüler des Kurses entscheiden zu Beginn des Schuljahres gemeinsam mit den Kursleitern, welches der von Schüler- und Lehrerseite vorgeschlagenen Vorhaben realisiert werden soll. Für jedes Halbjahr wird ein Fahrplan erstellt, der im Verlauf immer wieder präzisiert und aktualisiert wird. Der Kurs wird in verschiedene Arbeitsgruppen eingeteilt, die einzelne Aufgabenbereiche übernehmen. Die gesamte Arbeit ist ausgerichtet auf das Endziel: die Aufführung. Dabei sollen auch Möglichkeiten aufgegriffen werden, die Schule durch eine Aufführung außerhalb der Schule zu repräsentieren. 41 5.3 Evaluation / Bewertung Der Kurs wird den Schülerinnen und Schülern als Alternative zum Kunst- und Musikunterricht angeboten. Allerdings wählen auch solche Schülerinnen und Schüler den Literaturkurs an, die nicht genügend motiviert sind, so dass zu überlegen wäre, bereits in 11/2 eine Vorabauswahl zu treffen, indem die interessierten Schüler und Schülerinnen einen „Eignungstest“ (über dessen Inhalte noch zu entscheiden wäre) absolvieren, damit sie besser einschätzen können, was sie erwarten wird, denn im Gegensatz zu Kunst oder Musik haben die Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich noch keine Erfahrungen sammeln können. 5.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Literatur Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1) Fächerübergreifendes Arbeiten vor allem in Verbindung mit den Fächern Kunst (Bühnengestaltung), Musik (musikalische Einlagen) und Informatik (Erstellung des Programmheftes) Litfass (vgl. Baustein VII Kapitel 4.1) Teilnahme an ausgeschriebenen Literatur- und Theater-Wettbewerben 42 VI. Baustein: Wahlpflichtbereich II 1. Der Wahlpflichtbereich 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Durch das Zusammenwachsen der Völker und die fortschreitende Globalisierung nimmt fächerübergreifendes Arbeiten, das in den Angeboten des Wahlpflichtbereichs II praktiziert wird, einen immer höheren Stellenwert ein. Unser Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern durch ein breitgefächertes Kursangebot eine Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, die ihren Interessen und Neigungen weitgehend entgegenkommt. Ziel des Unterrichts in den Schwerpunkten ist es, erweitertes Grundlagenwissen zu vermitteln und fachspezifische Methoden zu vertiefen. Das Zusammenwirken fachspezifischer Methoden in den fächerübergreifenden Bereichen sollen die Schülerinnen und Schüler intensiver kennen lernen. Dabei soll der Klassenunterricht ergänzt, die Lernbereitschaft der Schüler gestärkt und ihre methodische Selbstständigkeit und Kompetenz erhöht werden. Von der Konzeption her ist das Gymnasium auf die Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Die Kurse des Wahlpflichtbereichs II dienen dabei der Vorbereitung auf den Unterricht in der Sekundarstufe II. 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Im Rahmen der Möglichkeiten unserer Schule umfasst das Angebot im Wahlpflichtbereich II neben der dritten Fremdsprache drei Schwerpunkte und zwei schwerpunktübergreifende Kurse: 1. 2. 3. 4. Französisch Kunst / Musik: Darstellen und Gestalten (Schwerpunkt) Physik / Informatik: Einführung in die Digitaltechnik und Informatik (Schwerpunkt) Erdkunde / Geschichte / Politik: Entdeckung, Erforschung und Eroberung fremder Räume – Wirkungen bis in die Gegenwart (Schwerpunkt) 5. Chemie / Erdkunde / Biologie: Das geht uns alle an: Umwelt und Energieversorgung – Ernährung und Gesundheit des Menschen (schwerpunktübergreifendes Angebot) 6. Biologie / Sport (schwerpunktübergreifendes Angebot) 1.3 Evaluation / Bewertung Im Verlauf eines jeden zweiten Schulhalbjahres werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 und die Erziehungsberechtigten in getrennten Veranstaltungen über das Themenangebot, die allgemeinen Regelungen und die Bedingungen des Wahlpflichtbereichs II informiert. Um den Neigungen und Interessen einer möglichst großen Zahl von Schülerinnen und Schülern entgegenzukommen, haben wir mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 unser Angebot durch einen schwerpunktübergreifenden Kurs (Biologie / Sport) erweitert, der sich großer Beliebtheit erfreut. Zu Beginn des Schuljahres 2002/2003 wird das Schwerpunktangebot Erdkunde / Geschichte um das Fach Politik erweitert, wobei Thema und Inhalte unverändert bleiben. 43 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Sportpädagogisches Konzept (vgl. Baustein II) Sprachen (vgl. Baustein III) Naturwissenschaften (vgl. Baustein IV) Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1) Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ (vgl. Baustein V Kapitel 2) 44 VII. Baustein: Miteinander am CSG 1. Sozialarbeit 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Schulsozialarbeit hat das Ziel, ein soziales und konstruktives Miteinander aller Beteiligten zu fördern. Schule soll nicht nur als „Haus des Lernens“ angesehen werden, sondern Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sollen Schule mit Freude erleben. Eine wichtige Zielsetzung der Schulsozialarbeit am CSG soll die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler sein. 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Schulsozialarbeit wird in verschiedenen Bereichen praktiziert: 1. Bereich der Freizeitgestaltung 2. Bereich der Prävention 3. Bereich der Projekte 4. Bereich der Beratung Zu 1.: Da die Schülerinnen und Schüler einen Großteil ihrer Zeit in der Schule verbringen, setzt Schulsozialarbeit Impulse für die Freizeitgestaltung innerhalb der Schule, damit junge Menschen ihre Freizeit sinnvoll verbringen und Schule als positiv besetzter Lebensraum erlebt werden kann. Beispiele in diesem Kontext sind AG-Angebote, Klassen- und Tagesfahrten, das Schülercafé am CSG (in Planung und Realisierung). Zu 2.: Durch präventive Maßnahmen sollen sich bestimmte Problembereiche, z.B. Gewalt und Drogenkonsum, erst gar nicht etablieren können. Zu 3.: Präventive Maßnahmen werden in erster Linie auf der Basis von Projekten durchgeführt. In bestimmten Jahrgangsstufen werden themenspezifisch Projekte vorbereitet und als ein- bzw. mehrtägige Veranstaltungen angeboten. Beispielsweise laufen am CSG Projekte zum Sozialen Lernen im Jahrgang 5, zur Streitschlichterausbildung im Jahrgang 9 oder zu „Miteinander Spielen und Streiten lernen“ im 9. Jahrgang. Zu 4.: In den Fällen, in denen Prävention allein nicht mehr ausreicht, wird Beratung angeboten. Eltern, Lehrer und Schüler können in einer Krisensituation Unterstützung bekommen. Die Beratung ist freiwillig, und der involvierte Sozialpädagoge bzw. die Sozialpädagogin steht unter Schweigepflicht. 1.3 Evaluation / Bewertung Es ist sehr schwierig, Sozialarbeit zu evaluieren, da es sich dabei nicht um eine messbare und quantifizierbare Leistung handelt. Es lässt sich jedoch festhalten, dass von allen am Schulleben Beteiligten die Dienste der Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden. 45 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Streitschlichtung (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2) Selbstbehauptungstraining (vgl. Baustein VII Kapitel 2.3) Regeln am CSG (vgl. Baustein VII Kapitel 6) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Beratungsstellen, Psychologen, Jugendamt) Gemeinsame Durchführung von Projekten mit außerschulischen Kolleginnen und Kollegen, z.B. mit dem Kollegium der Josef-Reding-Schule, mit Abenteuerpädagogen, weiteren Sozialpädagogen, etc. 46 2. Miteinander der Schülerinnen und Schüler am CSG 2.1 Peer Education 2.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Seit 1997 wird jährlich das Peer-Education-Projekt am Clara-Schumann-Gymnasium durchgeführt. Im Kreis Unna sind Peer-Educators vom CSG mit dabei, seit die Peer-Education vom Gesundheitsamt Unna ins Leben gerufen worden ist. Mittlerweile sind bereits zwei Generationen von Schülerinnen und Schülern in intensiven Kursen ausgebildet worden (September 1997: P.E.R.L.E - Peer-Education real love experience; September 1998: sexPErience). Gegenwärtig werden keine weiteren Schüler ausgebildet, damit die bisherigen Peer-Educators intensiv zum Einsatz kommen. Ziel der Peer-Education ist es, dass Jugendliche von Gleichaltrigen in Fragen der sexuellen Kompetenz (Verhütung) unterwiesen werden. Das Interesse des Gesundheitsamtes ist es, dass zusätzlich über Geschlechtskrankheiten und über deren Vermeidung informiert wird. 2.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Die Peer-Education findet in den Klassen 7 und 8 statt. Bei einer zweistündigen Veranstaltung gehen die Peer-Educators in die Klassenräume und haben den sogenannten Verhütungsmittelkoffer dabei. Er steht im Mittelpunkt der Aufklärungseinheit und illustriert auch unter humorvollen Gesichtspunkten die Vielfältigkeit der Verhütungsmittel. Entscheidend ist, dass keine Lehrperson anwesend ist, sondern dass die Peer-Educators in eigener Verantwortung die Stunde gestalten. Diese Eigenverantwortlichkeit geht so weit, dass die Lehrkräfte nur ansatzweise über die Inhalte unterrichtet sind. Für den Fall disziplinarischer Probleme hält sich allerdings ein Peer-Education-Betreuungslehrer zur Verfügung bereit. Im Rahmen der Humanbiologie wird zur Zeit (April 2002) von einer Schülerin der Sekundarstufe II eine Informationsveranstaltung in den 9. Klassen zum Thema „Essstörungen“ durchgeführt. 2.1.3 Evaluation / Bewertung Eine Bewertung im schulischen Sinne ist mit den Grundgedanken der Peer-Education unvereinbar. Da die Lehrkräfte nicht an den Stunden teilnehmen, können sie noch nicht einmal eine persönliche Erfahrung schildern. Somit fungieren die Peer-Educators selbst als Maßstab für Akzeptanz des Projektes und Zufriedenheit der Schüler. Es hat sich gezeigt, dass eine direkte Nachfrage bei den betroffenen Klassen von Seiten der Lehrkräfte eher zögerlich beantwortet wird. Insofern gilt für die Peer-Education: Man kann und muss nicht alles bewerten. 2.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Sozialarbeit (Baustein VII Kapitel 1) Selbstbehauptung (Baustein VII Kapitel 2.3) 47 2.2 Streitschlichtung 2.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Streitigkeiten – Konflikte – Gewalt – diese Tatsachen gehören zum Leben in der Schule. Es kann jedoch nicht darum gehen, diese Konflikte in der Schule abzuschaffen. Sie gehören zum Schulalltag und können diesen sogar bereichern, wenn ein sinnvoller Umgang mit Konflikten sichergestellt wird. Bei der Streitschlichtung geht es darum, diesen vernünftigen Umgang mit Streit zu trainieren. Wie läuft ein Streit zwischen Schülern in der Schule normalerweise ab? Schülerinnen und Schüler streiten, zanken, treten, spucken, beleidigen, zerstören. Sehr oft endet dieser Streit der Kinder und Jugendlichen bei der Lehrkraft oder sogar bei der Schulleitung. Im Schulalltag muss dann meist schnell gehandelt werden. Schließlich wartet irgendwo eine Klasse auf eine Lehrkraft, oder der Schulleiter muss zu einer dringenden Besprechung, die Schülerinnen und Schüler müssen eine Klassenarbeit schreiben, die nächste Unterrichtsstunde findet in der Sporthalle statt etc. So kann eine gewisse Routine im Umgang mit Streitigkeiten und Konflikten in der Schule entstehen: „Wer hat angefangen? Warum hast du das gemacht? Entschuldige dich! Mach das aber nicht noch mal!“. Am Ende haben alle Beteiligten oft das Gefühl, dass mehr Ruhe und sehr viel mehr Zeit nötig gewesen wäre, dem Streit auf dem Grund zu gehen. Genau diese Erfahrungen, diese „Regelungen zwischen Tür und Angel“, haben die Verantwortlichen am CSG dazu bewogen, darüber nachzudenken, wie Schülerinnen und Schüler mehr Verantwortung übernehmen können, ihre Konflikte selbst zu lösen. Dies bedeutet nicht, dass sich die Lehrkräfte aus der Verantwortung „stehlen“, sondern die Schülerinnen und Schüler des CSG sollen dazu angehalten werden, gewaltfrei und selbst verantwortlich Konfliktregelungen zu finden und diese auch durchzusetzen. Die Ziele der Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler lassen sich deshalb wie folgt beschreiben: „Mediation“ kann bei sehr verschiedenartigen Konflikten angewandt werden. Die Vermittler begleiten die Streitenden beim Finden ihrer eigenen Lösung. Sie schlichten also nicht selbst, sondern begleiten die Kontrahenten bei der Suche nach einer Lösung. Es handelt sich nicht um eine Gerichtsverhandlung. Es geht vielmehr darum, Differenzen konstruktiv zu bearbeiten und einen Weg zu finden, wie die Konfliktparteien in Zukunft miteinander umgehen. Die Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler hat jedoch noch weitere Ziele: Die Schülerinnen und Schüler entwickeln einen stärkeren Sinn für Zusammenarbeit und für die Schulgemeinde. Das Miteinander im Schulleben wird verbessert, indem Spannungen und Feindseligkeiten reduziert werden. Die Vermittler, aber auch die Hilfesuchenden steigern ihre Fähigkeiten im Bereich der Kommunikation, des kritischen Denkens und der Mediation. Die Teilnahme am Programm baut Selbstachtung auf. Das Streitschlichtungsprogramm gibt den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Instrument an die Hand, mit dem sie soziale Kompetenz und Interaktionsfähigkeit entwickeln und einüben können. 48 2.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts I. Grundlagen und Leitideen alternativer Konfliktlösung am Clara-SchumannGymnasium Die Streitschlichtung basiert auf zwei Ideen: Die Schülerinnen und Schüler schlichten ihre Streitigkeiten selbst, ohne Lehrkräfte oder die Hilfe anderer Erwachsener Die Streitschlichtung findet im direkten Umfeld der Schülerinnen und Schüler statt, d.h. im Schulleben und Unterricht Das Handeln in beiden Schwerpunkten wirkt sich dann wechselseitig positiv aus, wenn Schülerinnen und Schüler auf Grund von Vereinbarungen oder Verständigungen und nicht auf Grund von Anordnungen handeln können und dürfen. Damit das Handeln im Umfeld der Schlichtung außerordentlich unterstützend für die Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler wird, sind unterstützende Maßnahmen nötig: Die Tätigkeit der Streitschlichtung muss von allen am Schulleben Beteiligten ernst genommen werden, d.h. es reicht nicht, die Beschäftigung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Es ist notwendig, sie zu begleiten, so dass sie politisches Handeln erlernen können. In den einzelnen Klassen müssen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler Verantwortung tragen und dass sie auf Grund von Vereinbarungen handeln und nicht auf Grund von Anordnungen. Bei entstehenden Konflikten muss versucht werden, durch Zuhören und Dialog eine konstruktive Konfliktregelung zu finden. Im Folgenden soll es nun um die Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler gehen. Konflikte können dabei so gelöst werden, dass beide Kontrahenten etwas gewinnen. Die Lösung wird durch Vermittlung eines „Streitschlichters“ von den „Streithähnen“ selbst verantwortlich ausgehandelt und schriftlich besiegelt. II. Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler – wie geht das? Mit dem Modell „Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler“ gibt es einen Weg, der es den Kontrahenten in einem Konflikt ermöglicht, durch die Mediation - die Vermittlung durch einen Dritten - nach einer Gewaltausübung Frieden ohne einen Verlierer zu schaffen. Es geht um die Mediation nach Streitigkeiten, die die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht mehr allein regeln können. Es geht um Erscheinungsformen von Gewalt wie Rempeleien, Beschimpfungen, Vordrängeln, Auslachen, Beschmutzen und Beschädigen von Sachen, Prügeleien, Mobbing usw.. Nach einem Streit gehen die Kontrahenten freiwillig zum Streitschlichtungsraum. Dort wird der Versuch der Konfliktregelung wie folgt durchgeführt: 1. Schritt: Schlichtung einleiten Die Kontrahenten werden in freundlicher und angenehmer Atmosphäre begrüßt, die Schlichter sichern ihnen Vertraulichkeit und Neutralität zu. Es werden Gesprächsregeln (sich nicht beschimpfen, den anderen ausreden lassen) für das Schlichtungsgespräch aufgestellt und es geht darum, die Ziele der Schlichtung und die Grundsätze des Schlichtungsprozesses zu benennen. 2. Schritt: Sachverhalt klären und Anteile finden 49 Die Kontrahenten setzen sich auseinander und legen ihre Positionen dar. Die Vermittler sorgen dafür, dass die Streitenden ihre Differenzen klar und deutlich formulieren und sich gegenseitig verstehen. Besonders wichtig ist es, den eigenen Gefühlen und Befindlichkeiten während und nach dem Streit Ausdruck zu verleihen. 3. Schritt: Lösungen suchen und Verständigung finden Die Kontrahenten setzen sich zusammen und überlegen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten. Sie beschäftigen sich zunächst allein und dann gemeinsam mit folgenden Fragen: 1. Was bin ich bereit zu tun um den Konflikt zu lösen? – 2. Was erwarte ich von meinem Gegenüber? Es wird versucht eine Lösung zu finden, mit der beide Parteien leben können. 4. Schritt: Vereinbarungen treffen und schriftlich festhalten Die Streitenden haben einen gemeinsamen Lösungsweg gefunden, das zu erreichen, was beide von Anfang an wollten. Diese Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und unterschrieben. Das erhöht die Verpflichtung. III. Durchführung des Streitschlichtungsprogramms am Clara-Schumann-Gymnasium Das Streitschlichtungsprogramm läuft an unserer Schule offiziell, regelmäßig und erfolgreich seit Beginn des Schuljahres 2000/2001. Die Ausbildung der ersten Generation von Streitschlichtern begann im März 2000. Die dritte Generation ist seit November 2001 aktiv am Programm beteiligt. Den Streitschlichtern und „Streithähnen“ steht ein Raum zu Verfügung: der sogenannte ORANGE ROOM. Dieser befindet sich im Untergeschoss der Schule in der Nähe des Sekretariats (Raum 006). Der Raum ist von den Streitschlichtern selbst gestaltet worden: Hier herrscht keine typisch schulische Atmosphäre, der Raum ist durch seine Gestaltung ein Ruheraum und ein Anlaufpunkt bei Problemen. In der Mitte des Raumes findet sich ein großer runder Tisch, der auch symbolisch für die Prinzipien der Streitschlichtung steht. Die Streitschlichter sind in jeder großen Pause ansprechbar und im Orange Room erreichbar. Alle sind jedoch bereit, sich auch außerhalb dieser Zeiten und Räumlichkeiten mit Problemen auseinander zu setzen. Am CSG werden vornehmlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 zu Streitschlichtern ausgebildet. Die Ausbildung der Streitschlichter dauert ca. ein halbes Jahr. Die Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe werden jeweils im Herbst eines Jahres angesprochen und die Ausbildung beginnt dann im Januar des folgenden Jahres. Die ausgebildeten Schülerinnen und Schüler „arbeiten“ dann bis zum Ende des 10. Schuljahres als Vermittler. Danach erhalten sie eine Bestätigung ihrer Tätigkeit in Form einer Urkunde. Die meisten Streitschlichter bleiben jedoch dem Programm treu und schlichten auch weiterhin. Durch Projekttage in den 5. Klassen und andere Aktionen versuchen die Streitschlichter besonders die jüngeren Jahrgänge mit dem Modell der Streitschlichtung bekannt zu machen, so dass diese Schülerinnen und Schüler das Prinzip der gewaltfreien Konfliktlösung (vielleicht) in Zukunft selbstständig anwenden. Die Kooperation mit der Josef-Reding-Hauptschule ist ebenfalls gewährleistet, da viele Streitigkeiten auf dem Schulhof als schulübergreifend zu bezeichnen sind. Jeweils ein Streitschlichterteam jeder Schule fungiert als „Bindeglied“ zwischen den Schulen und schlichtet im Ernstfall gemeinsam. Mit dem nötigen Engagement aller Beteiligten (Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern und Eltern) kann heute und in Zukunft die Streitschlichtung einen konstruktiven Beitrag zur Erziehungsarbeit am CSG leisten. 50 2.2.3 Evaluation / Bewertung Die Einrichtung und Durchführung des „Projekts Streitschlichtung“ lässt sich nicht an Erfolgen oder Misserfolgen messen. Auch lässt es sich nicht beurteilen, ob es auf Grund der Existenz der Streitschlichtergruppe weniger Streitigkeiten an unserer Schule gibt. Eines ist jedoch sicher: Die Schülerinnen und Schüler (und auch Lehrerinnen und Lehrer), die entweder als „Streitschlichter“ oder als „streitende Parteien“ an diesem Projekt teilnehmen, lernen eine andere Möglichkeit kennen, Streitigkeiten zu lösen. Sie können im Umgang mit Mitmenschen (hoffentlich) Elemente des oben beschriebenen Modells verwenden, um Problemen zu begegnen und diese konstruktiv zu lösen. 2.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Sozialarbeit (vgl. Baustein VII Kapitel 1) Regeln am CSG (vgl. Baustein VII Kapitel 6) 51 2.3 Selbstbehauptungstraining 2.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Mädchen sollen mutig, stark, durchsetzungsfähig und willensstark sein. Das ist ein Ziel von Erziehung in Schule und Elternhaus. In dieser Arbeitsgemeinschaft (AG) sollen Mädchen daher mental und körperlich stark werden, denn dies stellt eine Prävention gegen Gewalt dar. Mädchen sollen nämlich bestärkt werden, ihren Gefühlen und Wahrnehmungen zu vertrauen und sich nicht von anderen verunsichern zu lassen. Sie sollen sich ihrer eigenen Rechte bewusst und sicher sein (Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper). Zudem sollen sie Rollenzuweisungen durch Familie und Gesellschaft erkennen und kritisch betrachten. Daraus folgt das Recht auf ihren eigenen Weg – unabhängig vom Druck, von den Forderungen und Erwartungen anderer. Mädchen sollen sich ihrer eigenen Fähigkeiten (Kraft, Gefühl, Intuition, Spontaneität) bewusst werden. Mädchen sollen lernen und / oder trainieren, sich körperlich auseinander zu setzen und dabei zu bestehen. Schließlich sollen sie Hilfs- und Beratungsangebote für Notlagen kennen und sollen wissen, wie sie Unterstützung von außerhalb holen können. 2.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Mädchen der Klassen 6 und 7 lernen in verschiedenen Spielen, u.a. Rollen- und PhantasieSpielen, in ungezwungener Atmosphäre ihre Meinung zu äußern, sich offen und mutig in und vor kleinen Gruppen darzustellen. So soll das Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen gestärkt werden. 2.3.3 Evaluation / Bewertung In den letzten Jahren zeigte sich nicht nur ein kontinuierliches Interesse, sondern sogar eine verstärkte Nachfrage der Schülerinnen zum Thema Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. Die Inhalte werden bewusst nur den an der Arbeitsgruppe teilnehmenden Mädchen mitgeteilt. Diese Inhaltsvermittlung sieht am Ende des Kurses aber mutige Handlungen vor, die zeigen, dass der Großteil der Teilnehmerinnen die oben angeführten Ziele annähernd erreicht hat. 2.3.4 Verweis zu anderen Projekten / andere Bausteinen / zu den Lehrplänen Sozialarbeit (vgl. Baustein VII Kapitel 1) Streitschlichter (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2) 52 3. Soziale Projekte 3.1 Katutura-Projekt: Kindergärten in Katutura e.V. 3.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Die Ziele des Vereins sind der Satzung zu entnehmen: „§ 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung von privat geführten Kindergärten in Katutura, einem Vorort von Windhoek/Namibia, in dem hauptsächlich Schwarze leben. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die gebotene Beschaffung von Mitteln aller Art (durch Beiträge, Spenden und durch die Durchführung von Veranstaltungen, die geeignet sind, dem geförderten Zweck zu dienen). Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Eine Zuwendung an Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Die Ausübung von Vereinsämtern nach der Satzung geschieht ehrenamtlich. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.“ Im Rahmen von Schule geht es darum, das soziale Engagement der Schülerinnen und Schüler und ihr Verantwortungsbewusstsein auch für Menschen, mit denen sie nicht unmittelbar zu tun haben, zu fördern und sie dazu anzuregen, sich auch für etwas einzusetzen, das ihnen selbst nicht unmittelbaren Nutzen bringt. Es erscheint wichtig, den Blick für größere Zusammenhänge zu öffnen und auch Phantasien zu entwickeln in Richtung auf die konkrete Umsetzung von Hilfe für die „Dritte Welt“. Dabei können auch im Bereich der Gestaltung von Selbstdarstellung des Vereins, Werbung durch Spendenaktionen kreative Potentiale von Schülerinnen und Schüler gefördert werden, so dass im Blick auf diese Beiträge so etwas wie ein Ansatz zur Bildung einer sozial verantwortlichen Schulgemeinschaft geschaffen werden kann und die Schülerinnen und Schülern mit einer solchen Form der Öffentlichkeitsarbeit vertraut werden. 3.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Am 1993 gegründeten Clara-Schumann-Gymnasium in Holzwickede gab es längere Zeit kein gemeinsames Projekt für das soziale Engagement der Schülerinnen und Schüler, bis Frau von Lintel 1983 den Vorschlag machte, über eine Vereinsgründung Kindern in Namibia bei der Bewältigung von fundamentalen Lebensaufgaben zu helfen. Frau von Lintel war von 1981 bis 1984 an der Deutschen Höheren Privatschule in Windhoek tätig, hält seit dieser Zeit engen Kontakt mit Menschen in diesem Land und verfügt über entsprechend genaue Kenntnisse: „Katutura“ ist ein Wort aus der Hererosprache und bedeutet: „Hier wollen wir nicht bleiben“. So bezeichneten die Schwarzen Namibias den Ort, an dem sie zur Zeit der Rassentrennung zwangsangesiedelt wurden. Die weiße Verwaltung errichtete auf einem unfruchtbaren Gelände am Rande der Hauptstadt Windhoek Siedlungen mit kleinen Häusern (12 bis 20 Quadratmeter) mit Wellblechdächern, ohne Isolierung und elektrische Anschlüsse und wies sie als Mietshäuser zu, denn Schwarzen war jeglicher Landbesitz verboten. Je vier dieser Hütten hatten einen gemeinsamen Wasseranschluss. Gekocht wurde (und wird weiterhin) vor den Häusern auf Holzfeuern. 53 Seit 1990 ist Namibia ein eigenständiger Staat mit einer schwarzen Regierung. Inzwischen ist es möglich, die Hütten in Katutura zu kaufen und anzubauen, was aber nur einem kleinen Teil der Bewohner gelingt, da die Arbeitslosigkeit unter der einheimischen Bevölkerung sehr hoch ist - 70 %. Das Problem verschärft sich, weil die Hauptstadt scheinbar bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz bietet und deswegen der Zuzug nach Katutura immer stärker wird, so dass sich die sozialen Probleme zuspitzen. Wenn so viele Menschen auf so engem Raum zusammen leben müssen, wächst auch die Kriminalität. Der größte Teil der Familien besteht nur aus Müttern mit ihren Kindern - manchmal bis zu acht! Die Väter fühlen sich nur in ganz seltenen Fällen verpflichtet, Mitverantwortung für die Versorgung und Erziehung der Kinder zu übernehmen. Oft haben die Mütter keine eigene Schulausbildung, so dass sie nur als Haushaltshilfen in den sogenannten europäischen Haushalten Arbeit finden, was sehr viel Zeit kostet und schlecht bezahlt wird. Meist sind diese Mütter von frühmorgens bis zum frühen Abend außer Haus. Kleine Kinder, die nicht zum Arbeitsplatz mitgenommen werden können, bleiben älteren Geschwistern überlassen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass sie allesamt in der Hütte eingeschlossen werden. Vielfach werden Kinder aber gar nicht betreut, sondern der Straße und ihren Gefahren ausgeliefert. Es gibt keine staatlichen und nur wenige von den Kirchen oder dem Roten Kreuz getragene Kindertagesstätten. Aus Sorge um die Kinder und um diese Not zu lindern haben nun einige schwarze Frauen in Katutura begonnen, ihre privaten (und sehr kleinen) Wohnräume für die Kinder aus der Nachbarschaft zur Verfügung zu stellen, wo sie die Kinder versorgen, betreuen, ihnen die notwendigen Zivilisationstechniken (z.B. sich waschen, mit Besteck essen usw.) vermitteln und darüber hinaus mit den Kindern Englisch lernen. Englisch ist ungeheuer wichtig, denn das ist die Sprache, mit der in den Schulen unterrichtet wird. Nur wer Englisch kann, ist schulfähig! Die meisten dieser „privaten Kindergärten” sind finanziell ganz allein auf sich gestellt und meist nur auf die monatlichen Zahlungen der Mütter angewiesen, die oft unpünktlich und sehr unzureichend ausfallen. Auf einen europäischen Besucher wirken diese Einrichtungen einerseits deprimierend, weil es an allem Nötigen fehlt: an ausgebildeten Kräften, an geeigneten Räumen, an kindgemäßen Möbeln, an Spielzeug und Unterrichtsmaterial und vor allem an einer vielseitigen und ausgewogenen Ernährung. Grundnahrungsmittel ist ein mit Wasser und Salz aufgekochter Maisbrei, der - selten genug - mit Zucker, Milch oder Sojaprodukten gereicht wird. Frisches Obst ist angesichts der hohen Preise unerschwinglich. Einige dieser Tagesmütter gehen regelmäßig zu Gemüse- und Obsthändlern, um dort Ware zu erbetteln, die nicht mehr frisch ist und deren Qualität so minderwertig geworden ist, dass man sie nicht mehr verkaufen kann. Andererseits muss man als europäischer Besucher diese Frauen bewundern - wegen ihres Einsatzes, ihrer liebevollen Betreuung fremder Kinder, ihrer Bescheidenheit. Zu bewundern ist auch ihr Durchhaltevermögen in so schwierigen Lebensumständen. Darüber hinaus nehmen sich viele dieser Frauen auch der „weggeworfenen“ Kinder an, die ohne sie einem schrecklichen Schicksal preisgegeben wären. Silvia, eine dieser Tagesmütter, hat allein elf (!) Babys adoptiert, mit denen sie ihren ohnehin knappen Lebensraum und die sehr bescheidenen Mittel zum Lebensunterhalt teilt. Mindestens drei von diesen Kindern sind schwer krank. Silvia will ihnen durch ihren Einsatz die letzten Lebensmonate einigermaßen lebenswert gestalten. Bewunderung allein reicht nicht aus - alle diese Frauen haben nicht nur unsere Achtung und Anerkennung verdient, sondern auch jede mögliche Unterstützung. Frau von Lintel berichtete im September 1997 in der Schule von ihren Erlebnissen und Erfahrungen ihrer letzten Reise nach Namibia und konnte dadurch einige Schülerinnen und 54 Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen und Eltern dazu bewegen, die Vereinsgründung in Angriff zu nehmen. Am 20. April 1998 fand die Gründungsversammlung mit Satzungserstellung und Vorstandswahl des Vereins „Kindergärten in Katutura“ statt. 3.1.3 Evaluation / Bewertung Zunächst war das Thema „Kindergärten in Katutura“ am CSG ziemlich präsent, allerdings fast nur in den Klassen, in denen Frau von Lintel selbst unterrichtete. Es gab einige erfreuliche Einzelaktionen, z.B. auf einem Sportfest der Schule („Erbsenweitspucken“); die leider in der Öffentlichkeit nicht genügend wahrgenommene Ausstellung; Artikel in der Schülerzeitung; Spenden aus einzelnen Klassenkassen; Aktionen einzelner Kolleginnen und Kollegen im Zusammenhang mit Klassenveranstaltungen oder Unterricht u.ä. mehr. Momentan allerdings „dümpelt“ der Verein leider mehr oder weniger vor sich hin und ist im Bewusstsein der Schulöffentlichkeit kaum vorhanden, so dass neue Formen für die Präsentation und Werbung gefunden werden müssen. In diesem Zusammenhang ist auch der Beschluss der Schulkonferenz vom 14.03.2002 zu sehen, zumal sich die Trägerschaft des Weihnachtsmarktes einschneidend verändert hat: seit 2001 hat die Jahrgangsstufe 12 Gestaltung und Durchführung des CSG-Standes auf dem Weihnachtsmarkt übernommen - mit der Zusage, die Gewinne für ihre jeweilige Jahrgangsstufenkasse verwenden zu dürfen. Nach etlichen Gesprächen sind folgende Dinge in Planung: Frau von Lintel wird auf einer der nächsten Schulpflegschafts-Sitzungen den Eltern der Schüler am CSG vom Verein und seiner bisherigen Tätigkeit berichten und damit eventuell die Unterstützung der Elternschaft, die z.T. ja wenig informiert ist, gewinnen können; in der Schule soll mit Hilfe einiger Kolleginnen und Kollegen eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die eine Broschüre über den Verein, seine Aufgaben und Ziele erstellt, die dann neu hinzukommenden Schülern die nötigen Informationen vermittelt und vielleicht ein relativ gesichertes öffentliches Bewusstsein zu schaffen imstande ist; diese Arbeitsgruppe soll auch die Ansprechpartner für größere Aktionen in diesem Rahmen darstellen; noch in diesem Kalenderjahr soll eine öffentlichkeitswirksame Aktion wie z.B. Charity Walk oder Flohmarkt zugunsten des Vereins durchgeführt werden, um dieses Projekt auch der Öffentlichkeit in der Gemeinde Holzwickede zu Bewusstsein zu bringen. Es geht darum, möglichst viele Menschen zu finden, die zur Unterstützung dieser Arbeit bereit sind, wobei es nicht in erster Linie auf die Höhe der Spendensumme ankommt, sondern darauf, über einen längeren Zeitraum regelmäßige Hilfe für die Kinder in Katutura zu gewährleisten, damit die Tagesmütter auch angemessen planen können. Wichtig erscheint es, Schülerinnen und Schüler zu dieser Form des Engagements zu bewegen (s.o. Ziel des Vorhabens). 3.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Da der Phantasie in der Umsetzung der Hilfe für den Verein kaum Grenzen gesetzt sind, erscheint es möglich, in vielen anderen Projekten der Schule ein Bewusstsein für diese Arbeit zu schaffen. (Weitere Informationen zu diesem Projekt befinden sich im Anhang.) 55 4. Öffnung der Schule 4.1 Litfass 4.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Im Frühjahr 1997 wird von sechs ganz unterschiedlichen Einrichtungen ein Initiativkreis in Holzwickede ins Leben gerufen: Bibliothek der Gemeinde Holzwickede Buchhandlung Pegasus Clara-Schumann-Gymnasium Josef-Reding-Schule Kulturabteilung der Gemeinde Volkshochschule Unna-Fröndenberg-Holzwickede LITFASS Der Name ist Programm! LITFASS - wie auf Litfass-Säulen etwas öffentlich angeschlagen, bekannt gemacht wird, soll Literatur in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestellt werden. LITFASS - Literatur wird nicht verstanden als „höherer“, „schöngeistiger“ Luxus, sondern als ein für den täglichen Gebrauch gedachtes „Lebens-Mittel“, gleichsam etwas zum Anfassen. LITFASS - so vielgesichtig, bunt und attraktiv sich das auf Litfass-Säulen Präsentierte darstellt, lädt Literatur in ihren vielen Spielarten und Formen zur Teilhabe ein: Kinder- und Jugendbuch, Krimi, Theater, Roman, Kabarett, Lied ... 4.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Seit 1997 haben schon so viele Veranstaltungen stattgefunden, dass hier nicht alle aufgezählt werden können. Hervorzuheben wären z.B. Autorenlesungen in der Gemeindebibliothek und / oder in den Schulen, wobei darauf geachtet wird, dass alle Jahrgänge angesprochen werden. Als besonders erfolgreich hat sich der jährlich im Herbst stattfindende „Krimitag“ in Holzwickede erwiesen, der namhafte Autoren (wie z.B. Horst Ekhardt, Jacques Berndorf, Peter Gerdes) zu morgendlichen Lesungen in die Schulen einlädt, womit hauptsächlich die Jahrgangsstufen 8 bis 10 angesprochen werden; nachmittags finden Gespräche der Autoren mit interessierten Bürgern in der Buchhandlung Pegasus statt, abends eine öffentliche Lesung in der Gemeindebibliothek. Ebenfalls im Herbst findet im Rahmen der LITFASS-Veranstaltungen ein Kabarett-Abend statt, u.a. waren schon da: Dieter Nuhr, Wendelin Haverkamp, Heinrich Pachel - diese Veranstaltungen waren trotz einiger Konkurrenzveranstaltungen zum gleichen Termin in der näheren Umgebung - meist gut besucht. Darüber hinaus werden Schulveranstaltung wie die Aufführungen der Literaturkurse der Jahrgangsstufe 12 und /oder der Musical-AG ins Programm von LITFASS aufgenommen. Außerdem finden jährlich sowohl für die Mittel- als auch Oberstufe vormittags Theateraufführungen im Forum des Schulzentrums statt, zu denen jeweils freie Theatergruppen eingeladen werden. 56 Einzelbeiträge waren thematische Abende: z.B. Italienischer Abend, Französischer Abend, ein Chanson-Abend mit Claude Akiré, ein Abend zum 10. Todestag des Dichters Erich Fried, ein Heine-Abend, ein Abend mit Liebesgedichten / Liebesliedern von Ringelnatz, Tucholsky, Kästner, Mascha Kaleko und Erich Fried - jeweils umrahmt von musikalischen Darbietungen. Es gibt als weiteren festen Bestandteil des Programms die Veranstaltung „Meine Lieblingslektüre - Leser lesen für Leser“: Nahezu jeder Leser und jede Leserin hat einen Text, ein Gedicht oder einen Autor, den er oder sie ohne langes Zögern als persönlichen „Favoriten“ bezeichnen wird. Wenn wir Freunden oder Bekannten von einem solchen „Favoriten“ erzählen, möchten wir unsere Begeisterung dafür „rüberbringen“. Vor diesem Hintergrund organisiert LITFASS seit Sommer 2000 Veranstaltungen, in denen Leserinnen und Leser für andere Literaturfans einen Text ihrer persönlichen Wahl vorlesen. Zunächst wurden diese Veranstaltungen Sonntagsvormittags durchgeführt und waren schon da erfolgreich. Die Verlegung auf den Sonntagnachmittag spricht ein noch breiteres Publikum an, wie die letzte Veranstaltung gezeigt hat. 4.1.3 Evaluation / Bewertung Was die Öffentlichkeitswirksamkeit betrifft, so kann man die Arbeit dieses Initiativkreises als durchaus erfolgreich bezeichnen. Die meisten Veranstaltungen waren sehr gut besucht und haben ganz sicher einige Leute an bestimmte Formen der Literatur näher herangeführt. Für die Schülerinnen und Schüler des CSG ist es oft spannend, in Gesprächen mit den Autoren Einblicke in die Werkstatt eines Schriftstellers zu erhalten. Indem sie eigene Beiträge zum Programm leisten können und darüber hinaus bei Veranstaltungen mitwirken (Bewirtung der Gäste und Besucher, musikalischer Rahmen bei der Veranstaltung „Meine Lieblingslektüre“), werden die Schülerinnen und Schüler auch etwas stärker in diese Art der kulturellen Öffentlichkeitsarbeit eingebunden. 4.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Musisch, künstlerischer und literarischer Bereich (vgl. Baustein V) Literaturkurse der Jahrgangsstufe 12 (vgl. Baustein V Kapitel 5) 57 4.2 Der Kiosk 4.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Der Kiosk soll die Gemeinsamkeit zwischen Hauptschule und Gymnasium positiv beeinflussen und die Schüler davon abhalten, unerlaubter Weise das Schulgelände zu verlassen, um sich mit Essen zu versorgen. Wir möchten mit dem Kiosk erreichen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler des ClaraSchumann-Gymnasiums und der Josef-Reding-Hauptschule die Möglichkeit gewährt wird, ein gesundes Frühstück während des Schultages zu sich zu nehmen. Die Ziele, die sich die Arbeitsgemeinschaft Kiosk gesteckt hat, sind vor allem durch die ehrenamtliche Unterstützung der Mütter der Schüler in kürzester Zeit in die Tat umgesetzt worden. 4.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Das Projekt ist aufgrund der Umfrage zum Schulprogramm entstanden. Von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern wurde die Versorgung aller Schüler mit Frühstück und Getränken besonders gewünscht. Auf diesen Wunsch hin wurde eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die die Planung des Kiosks in Angriff genommen hat. Der Kiosk ist an fünf Tagen in der Woche von 8 Uhr bis 12.15 Uhr geöffnet. Betrieben wird er durch die Hilfe von ehrenamtlich tätigen Müttern. Der Oberstufenraum ist neu gestaltet worden, er wird mit Produkten des Kiosks versorgt und von Schülern der Oberstufe selbstständig als Schülercafe verwaltet. Die Arbeitsgemeinschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, das Angebot des Kiosks zum Selbstkostenpreis weiterzugeben und nur mit ortsansässigen Anbietern zusammenzuarbeiten. Das Projekt wird weitergeführt und es wird kein Fremdanbieter beschäftigt werden, da sonst die Preise um ein Vielfaches höher wären. Dies würde auch dazu führen, dass das Angebot auf Süßwaren ausgeweitet würde, was bei der Befragung zum Schulprogramm jedoch ausdrücklich nicht gewünscht wurde. Circa 40 Mütter arbeiten tageweise ehrenamtlich im Kiosk. Zwei Schülerinnen reichen in den Großen Pausen die Getränke an. 4.2.3 Evaluation / Bewertung Das Projekt ist sehr positiv von allen Seiten angenommen worden. Den mitwirkenden Müttern macht die Arbeit an der Schule Spaß, und somit hoffen wir, dass unser Projekt „Kiosk“ noch viele weitere Jahre fester Bestandteil des Clara-Schumann-Gymnasiums bleiben wird. 4.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium (vgl. Baustein VII Kapitel 5.2) Förderverein (vgl. Baustein VII Kapitel 7) 58 4.3 Interreligiöser Dialog 4.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel des Besuchs einer Moschee in Dortmund im Rahmen einer Unterrichtsreihe über den Islam und der Synagoge in Dortmund im Rahmen einer Unterrichtsreihe über das Judentum ist die konkrete Begegnung mit Menschen anderen Glaubens und anderer Kulturen. Die Schülerinnen und Schüler erleben diese Menschen am für ihren Glauben und ihre Lebenswirklichkeit wichtigen Ort. Im Gespräch mit dem Imam Pinarbas bzw. mit dem Landesrabbiner Dr. Brandt können Fragen besprochen und Vorurteile abgebaut werden. Toleranz und Akzeptanz werden gefördert. Die Schülerinnen und Schüler erleben sich als Mitglieder einer multikulturellen Gesellschaft. 4.3.2 Umsetzung des Projekts Seit dem Schuljahr 2000/01 bestehen die Kontakte zur Moschee in Dortmund in der Bachstraße und zur Synagoge in Dortmund in der Prinz-Friedrich-Karl-Straße. Die Exkursion nach Dortmund wird i.d.R. ökumenisch unternommen. Die Schülerinnen und Schüler werden mit den Räumlichkeiten, vor allem mit dem Gebetsraum vertraut gemacht. Sie lernen die vom Unterricht her vertrauten religiösen Gegenstände und z.T. Riten konkret kennen und haben die Möglichkeit, ein offenes Gespräch zu führen und dem „anderen“ zu begegnen. Dabei kommen nicht nur Fragen zur Religionsausübung, sondern auch ethische und politische Fragen zum Ausdruck. 4.3.3 Evaluation / Bewertung Die Schülerinnen und Schüler schätzen besonders die Offenheit und Gastfreundschaft an beiden Orten. Theoretische Kenntnisse aus dem Unterricht werden konkret transparent. Erfahrungen bei den Besuchen können in das nachfolgende Unterrichtsgespräch integriert werden. Vorschnellen Urteilen kann vorgebeugt werden. Besonders gewinnbringend ist es, wenn Schülerinnen und Schüler anderer Religionsgemeinschaften zur Lerngruppe gehören, mit denen dann der Dialog über Sinn, Maßstab und Ziel menschlichen Lebens vertieft werden kann. Schulorganisatorisch ist es schwierig, wenn nur die Religionsschülerinnen und -schüler einer Klasse, bzw. Jahrgangsstufe die Exkursion unternehmen, da die Religionsabmelder dann anderweitig betreut werden müssen. Als fruchtbar hat sich eine fächerverbindende Exkursion (mit Geschichte und Politik) erwiesen. Für die Zukunft ist zu überlegen, ob der Dialog vertieft werden kann, z. B. indem Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens in den Unterricht eingeladen werden. Eine Auseinandersetzung mit dem Projekt Weltethos (Hans Küng) wäre denkbar. 4.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Schulgottesdienste (vgl. Baustein VII Kapitel 4.4) 59 4.4 Schulgottesdienste 4.4.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Schulgottesdienste sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, religiöse Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Weiterhin ist es das erklärte Ziel u.a. durch ökumenische Schulgottesdienste die Zusammenarbeit des CSG mit den Kirchengemeinden in Holzwickede zu pflegen und weiter zu intensivieren. 4.4.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Im Religionsunterricht (ev./kath.) wird mit den Kirchengemeinden in Holzwickede zusammengearbeitet. So finden regelmäßig (vor den Herbst-, Weihnachts- und Sommerferien) ökumenische Schulgottesdienste bzw. ökumenische Andachten statt. Diese werden im Religionsunterricht in Kooperation mit den evangelischen und katholischen Pfarrern vorbereitet. Des Weiteren werden religiöse Feste wie Weihnachten / Ostern sowie z.B. die Firmung und Konfirmation thematisch in den Unterricht eingebunden. Diese Verzahnung zwischen Schule und Kirchengemeinden erweist sich als fruchtbringend für beide Seiten. 4.4.3 Evaluation / Bewertung Da die Schulgottesdienste und Andachten trotz der freiwilligen Teilnahme in der Regel von den Schülerinnen und Schülern gut besucht werden und regelmäßig positive Resonanzen auf diese Veranstaltungen vernommen werden, gehören diese Gottesdienste zum festen Bestandteil des Schullebens. 4.4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Interreligiöser Dialog (vgl. Baustein VII Kapitel 4.3) 60 5. Mitbestimmung am CSG 5.1 Die Mitbestimmung am Clara-Schumann-Gymnasium 5.1.1 Ziel der Mitbestimmung Wie bereits im § 1 des Schulmitwirkungsgesetzes ausgeführt, ist es Ziel der Mitwirkung „die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildung- und Erziehungsarbeit der Schule zu stärken“. Diese Forderung ist jedoch inhaltsleer, wenn sie nicht durch konkrete Maßnahmen im schulischen Alltag umgesetzt wird. 5.1.2 Umsetzung des Vorhabens Schulmitwirkung am Clara-Schumann-Gymnasium wird in der Weise „gelebt“, dass die Schule als Ganzes betreffende Probleme und Fragen in allen drei Teilgremien (Schülerrat, Schulpflegschaft und Lehrerkonferenz) auf der Grundlage identischer Tagesordnungen erörtert und sie zur Entscheidung bringt. Diskussionsergebnisse bzw. Beschlüsse der Fachkonferenzen gehen stets auch der Schulpflegschaft zu und werden in diesen Gremien bekannt gegeben. Um möglichst alle Eltern und Schüler informieren zu können, nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaft und des Schülerrats in der Regel neben den Pflegschaftsvorsitzenden bzw. Klassensprecherinnen und Klassensprechern auch deren Vertreterinnen bzw. Vertreter teil. Begleitend zu diesen eher formalisierten Verfahren finden regelmäßige Gespräche zwischen dem Schulpflegschaftsvorsitzenden und der Schulleitung bzw. der Schülersprecherinnen / dem Schülersprecher und dem Schulleiter statt. Hinzu kommen vorbereitende Sitzungen der Lehrerkonferenzen, an denen Vertreter des Lehrerrates, die Funktionsträger der Schule und die Schulleitung teilnehmen. Dieses Bündel an Maßnahmen soll garantieren, dass möglichst alle am Schulleben Beteiligten über alle Fragen, die das Schulleben betreffen, informiert sind und die Möglichkeit haben, ihre Sichtweise einzubringen. 5.1.3 Evaluation / Bewertung Der Verlauf der Schulkonferenzen ist ein Indiz dafür, dass sich das oben beschriebene Verfahren bewährt und zu guten Ergebnissen führt. In aller Regel übernimmt die Schulkonferenz die Beschlüsse der Teilgremien und führt sie ohne weitere Aussprache in eigene Beschlüsse über. Lediglich dann, wenn bereits der Verlauf der Diskussion in den Teilgremien gezeigt hat, dass ein Konsens nicht ohne weiteres zu finden ist, wird in der Schulkonferenz die Aussprache gesucht, um dann zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen. 5.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium (vgl. Baustein VII Kapitel 5.2) 61 5.2 Die Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium 5.2.1 Ziel der Eltern(mit)arbeit In den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften ist die Mitwirkung der Eltern an den Entscheidungsprozessen in der Schule geregelt. Erwähnt sei hier die Bildung von Klassenpflegschaften, die Schulpflegschaft sowie die paritätische Beteiligung an der Schulkonferenz, den Fachkonferenzen und ggf. an Auswahlausschüssen zur Besetzung von Stellen, z. B. beim Verfahren der schulscharfen Ausschreibung von Lehrerstellen. Um aber eine lebendige Schule zu erreichen, reicht es nicht aus, nur diesen allgemein gültigen Regeln Genüge zu tun. Wir benötigen die aktive Mitarbeit der Eltern, um einerseits die Schule bzw. den Schulbetrieb durch die Tat zu unterstützen, andererseits eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für besondere Anschaffungen und Projekte zu finden und letztlich auch am Wissen und Können der Eltern zu partizipieren und so die stets lebendige Verbindung zum Umfeld der Schule zu schaffen und zu festigen. 5.2.2 Umsetzung des Vorhabens Der Grundstein der Beteiligung der Eltern am Schulleben muss früh gelegt werden. Schläft das Interesse der Eltern nach der ersten Schulpflegschaftssitzung ein - in der Annahme „die / der Pflegschaftsvorsitzende wird’s schon richten“ - ist der Mitwirkung der Eltern bald die notwendige breite Basis entzogen. An dieser Stelle ist zunächst einmal die Lehrerschaft gefragt. Bereits in der ersten Klassenpflegschaftssitzung muss sie werbend auf die Eltern einwirken und auf die verschiedenen Möglichkeiten der Elternarbeit hinweisen und dafür begeistern. Lehrer und die gewählten Elternvertreter können sodann dazu beitragen, dass nicht nur die Mindestzahl an Klassenpflegschaftssitzungen einberufen und durchgeführt werden, sondern darüber hinaus - mit und ohne konkreten Anlass - zu zusätzlichen Sitzungen oder zu lockeren Runden, z. B. zu einem Klassenstammtisch einzuladen. Diese im Kleinen begründete stärkere Bindung der Eltern an die Klasse kann eine Keimzelle für entsprechende Bindung der Elternschaft – auch und gerade gemeinsam mit ihren Kindern und den Lehrern – an die Schule sein. Solche Gemeinschaften bestanden und bestehen am Clara-Schumann-Gymnasium. Der Förderverein, die Kiosk-Arbeitsgruppe, die ehemalige Arbeitsgruppe Weihnachtsmarkt seien beispielhaft genannt. Gerade die beiden ersten Gemeinschaften helfen der Schule und den Schülerinnen und Schülern über die normalen Aufgaben hinaus. Ohne Elternbeteiligung wären sie nicht möglich. Durch die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern in Arbeitsgruppen und Fachkonferenzen sowie in Kontakten, die über den offiziellen Rahmen hinaus gehen, können aus den privaten und beruflichen Interessen der Eltern Nutzen gezogen werden. So können Kontakte z.B. aus Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden sowie aus beruflichen Verbindungen genutzt werden. Die Vermittlung von kulturellen Kontakten – in der Gemeinde und noch weit darüber hinaus –, die Vermittlung von Praktikums- und Berufserkundungsplätzen, die Verbindung zu Schulen und Hochschulen helfen den Schülerinnen und Schülern, ihren Horizont zu erweitern. 62 5.2.3 Evaluation / Bewertung Einen Erfolg der Elternarbeit zu messen, ist nicht einfach. Viele Ergebnisse der Elternmitwirkung werden als selbstverständlich hingenommen oder bringen auch keinen sofort sichtbaren Erfolg. Die Mitwirkung der Eltern an den Arbeitsgruppen, Fachkonferenzen und im Förderverein kann man z.B. an den Teilnehmerzahlen messen, wobei die Zahl der Köpfe noch kein Maß für die Qualität der geleisteten Arbeit ist. Dennoch ist eine statistische Auswertung der Teilnehmerzahlen ein Indikator für das Interesse der Eltern an unserer Schule. Stagnierende oder abnehmende Teilnehmerzahlen sind ein offensichtliches Warnzeichen, dass man alle Beteiligten zu einer verstärkten Werbearbeit ermuntern muss. 5.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Kiosk (vgl. Baustein VII Kapitel 4.2) Mitbestimmung am CSG (vgl. Baustein VII Kapitel 5) Förderverein (vgl. Baustein VII Kapitel 7) Studien- und Berufswahlvorbereitung (vgl. Baustein X) 63 5.3 Die Schülervertretung (SV) 5.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Das Ziel des SV-Teams ist es auf der einen Seite, auf schnellere und effizientere Art sowohl auf aktuelle Anlässe reagieren zu können als auch längerfristige Projekte zu planen. Auf der anderen Seite ermöglicht es engagierten Schülerinnen und Schülern, die nicht durch ihre Klasse bzw. Stufe in den Schülerrat gewählt worden sind, sich trotzdem in die Schülervertretung einzubringen. Dies erschien uns insofern sehr sinnvoll, da nicht in allen Fällen die interessiertesten und engagiertesten Schülerinnen und Schüler einer Klasse/ Stufe in den Schülerrat gewählt werden und somit ein teilweise beachtliches Potential an „Mitarbeitsbereitschaft“, das sehr wichtig für eine aktive Schülervertretung ist, verloren gehen kann. 5.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Im Anschluss an ein Schülerseminar der Bezirksregierung Arnsberg gründeten die Schülersprecher und ihre Vertreter ein SV-Team, das allen Schülern der Klassen 9-13 offen steht. Dieses Team tagt wöchentlich und arbeitet an den oben genannten Aufgabenbereichen. Ein Projekt des vergangenen Schuljahres war die Renovierung des alten Oberstufenraums und die Einrichtung eines Cafés. 5.3.3 Evaluation/ Bewertung Dadurch dass in dem SV-Team fortlaufend neue Projekte entwickelt werden und neue Schülerinnen und Schüler hinzustoßen, findet eine Weiterentwicklung statt. Außerdem wird das SV-Team zu Beginn eines neuen Schuljahres, zumindest in Teilen neu konzipiert, da sowohl der Schülersprecher als auch neue Team-Mitglieder neue Ideen zur Arbeit und Organisationsform einbringen und Kritik an bestehenden Formen üben. Durch diese sehr lebendige und aktuelle Arbeitsweise hoffen wir, uns weiter zu entwickeln. Ein weiteres wichtiges, wenn nicht wichtigstes Bewertungskriterium sind Rückmeldungen seitens der Schülerschaft. Da diese jedoch sehr schwierig zu erfassen sind, möchten wir an der Nähe zur Schülerschaft in diesem Schuljahr verstärkt arbeiten und durch mehr Transparenz das Interesse an Schülervertretung wecken. 5.3.4 Verweis zu anderen Projekten/ anderen Bausteinen/ zu den Lehrplänen Mitbestimmung am CSG (vgl. Baustein VII Kapitel 5) 64 6. Regeln am CSG 6.1 Die Hausordnung 6.1.1 Verhalten vor dem Unterricht Der Unterricht beginnt morgens um 7.55 Uhr. Ihr dürft das Schulgebäude erst ab 7.35 Uhr betreten, da ihr von diesem Zeitpunkt an beaufsichtigt werdet. Wenn ihr mit dem Fahrrad kommt, stellt dies im Fahrradschuppen ab und verschließt es ordnungsgemäß, denn nur dann ist Versicherungsschutz gewährt. Haltet euch, solange die Schule vor dem Unterricht geschlossen ist, auf dem Schulhof auf. Sollte fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen sein, fragt die Klassensprecherin / der Klassensprecher in den beiden Lehrerzimmern oder falls dort keine Lehrkraft anwesend ist - im Sekretariat nach. Dies gilt für alle Unterrichtsstunden. 6.1.2 Verhalten in den Wechselpausen und während der Unterrichtszeit In den Fünf-Minuten-Pausen bleibt bitte im Klassenraum, wenn der Stundenplan keinen Raumwechsel vorsieht. Schulflure, Treppenhäuser und Unterrichtsräume sind keine Spielflächen. Wegen der hohen Verletzungsgefahr dürft ihr dort nicht rennen und toben. Zu Beginn jeder Stunde haltet ihr euch nach dem ersten Klingeln in den Klassenräumen bzw. vor den Fachräumen auf. Bitte werft in der Schule nicht mit Gegenständen herum. Die Verletzungsgefahr ist groß und es entsteht unnötiger Schmutz. Das Ballspielen ist nur auf dem Schulhof und nur während der großen Pausen und nach allgemeinem Unterrichtsschluss erlaubt. 6.1.3 Verhalten während der großen Pausen Die großen Pausen dauern von 9.30 Uhr bis 9.50 Uhr und von 11.25 Uhr bis 11.40 Uhr. Bei einem Raumwechsel seid ihr für eure Schulsachen selbst verantwortlich. Auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen Pausen. Deshalb die dringende Bitte an euch: Wenn es Probleme gibt oder ihr ein wichtiges Anliegen habt, wendet euch an die aufsichtsführenden Lehrkräfte. Sie werden euch weiter helfen. Wichtige Informationen einschließlich der Vertretungspläne hängen im Schaukasten neben dem Sekretariat. Die Klassensprecherinnen und -sprecher informieren sich in der zweiten großen Pause über eventuelle Neuigkeiten und teilen sie ihren Klassen mit. Die aufsichtführenden Lehrkräfte lassen diese Schülerinnen und Schüler zum Vertretungsplan gehen. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der großen Pausen sofort die Unterrichtsräume gehen nach draußen. Als Pausenhof für die Sekundarstufe I gilt der gepflasterte Bereich zwischen den Gebäuden des CSG und der JRS, begrenzt durch die Durchgänge hin zur Opherdicker Straße bzw. zum Sportplatz, ferner nur 65 für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II die Wege und Aufenthaltsflächen auf dem Südhof. Auf den Schulhöfen darf nur mit weichen Bällen gespielt werden. Spiele, die gefährlich sind oder andere belästigen, müssen unterbleiben. Auch das Schneeballwerfen ist in jedem Fall verboten. Während der Regenpause könnt ihr euch im überdachten Bereich auf dem Schulhof und im Gebäude einschl. Forum aufhalten. Die Regenpause wird durch dreimaliges Gongzeichen angekündigt. Grünanlagen verschönern die Umgebung unserer Schulgebäude. Bäume und Pflanzen dürfen deshalb nicht zerstört oder beschädigt, Beete nicht betreten werden. 6.1.4 Verhalten nach Beendigung des Unterrichts Am Ende der letzten Stunde stellt bitte die Stühle auf den Tisch, damit euer Unterrichtsraum gereinigt werden kaum. Bitte sorgt dafür, dass Abfälle in den entsprechenden Mülleimer kommen. Spielen auf dem Schulhof ist erst nach allgemeinem Unterrichtsschluss erlaubt, weil sonst andere Lerngruppen gestört werden. 6.1.5 Verlassen des Schulgeländes Das Schulgelände wird begrenzt durch die Opherdicker Straße, die Zufahrt zur Hilgenbaumhalle, dem Fußweg zur Karl-Brauckmann-Schule, den Zaun im Süden und den Sportplatz im Osten. Nicht zum Schulgelände gehören z. B. der PKWParkplatz vor der Sporthalle und der Sportplatz bzw. das Gelände rund um den Fahrradschuppen. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit - einschließlich aller Pausen - nicht eigenmächtig verlassen, weil sonst der Versicherungsschutz für euch entfällt und die Lehrkräfte ihrer Aufsichtsverpflichtung nicht mehr nachkommen können. 6.1.6 Benutzen der Toiletten Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sind während der großen Pausen geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten könnt ihr den Schlüssel im Sekretariat I (bis 12.30 Uhr) oder im Sekretariat II (ab 12.30 Uhr) erhalten. 66 6.1.7 Rauchen und Alkoholkonsum auf dem Schulgelände Für Schülerrinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt uneingeschränktes Rauchverbot. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können auf dem Südhof im Bereich des südlichen Haupteingangs rauchen. Es sind mit Sand gefüllte Aschenbecher bereitgestellt für deren Reinigung die Oberstufe ebenso zuständig ist wie für die Reinigung der gesamten Raucherecke. Ein entsprechender Reinigungsdienst ist von den Raucherinnen und Rauchern zu organisieren. Der Konsum von Alkohol ist für alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände untersagt. 6.1.8 Wichtige Ergänzungen Bitte gebt Fundsachen, deren Besitzer nicht sofort festgestellt werden kann, beim Hausmeister oder in den Sekretariaten ab. Jeder sollte auf seine persönlichen Geld- und Wertsachen besonders achten. Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum muss Schadensersatz geleistet werden. 6.2 Keine Macht den Drogen und der Gewalt an unserer Schule 6.2.1 Bewusste Wahrnehmung Ein gutes Schulleben wird erheblich bedroht durch Drogen und Gewalt. Deshalb nehmen wir Drogen und Gewalt schon in ihren Anfängen bewusst wahr und greifen ein, wenn jemand einen anderen mit Worten oder Taten beleidigt oder erniedrigt, wenn jemand einen anderen erpresst, wenn jemand einen anderen schlägt, wenn jemand Sachen mutwillig beschädigt, wenn jemand illegale Drogen, besitzt (mitbringt), wenn jemand illegale Drogen an andere weitergibt, wenn jemand die Regelungen für das Rauchen bzw. den Alkoholkonsum missachtet. 6.2.2 Wie wir Drogen und Gewalt abwehren können ... Jede Schülerin und jeder Schüler soll und kann mithelfen, indem sie/er sich an einen Schüler/eine Schülerin oder an den/die Drogenberatungslehrer/in bzw. einen Lehrer/eine Lehrerin ihres/seines Vertrauens wendet. Diskretion und Hilfe sind zugesichert. Die Vertrauensperson führt mit dem/der Betreffenden ein Gespräch zur Klärung und sucht nach einem gemeinsamen Weg zur Lösung des Problems. Bei Minderjährigen versucht die Vertrauensperson die Eltern einzubeziehen. Bei schweren Fällen von Gewalt und Drogenmissbrauch muss die Schule zu Ordnungsmaßnahmen greifen und bei Straftatbeständen die Polizei einschalten. 67 6.3 Wiedergutmachungen und Ordnungsmaßnahmen 6.3.1 Missachtung der Regeln heißt Missachtung der Gemeinschaft. Aufgabe der Maßnahmen muss es demnach sein, eine gute Gemeinschaft wieder herzustellen. Dazu ist erforderlich, dass von der Gemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern) für jeden Verstoß ein angemessener Ausgleich gefordert wird. Generell muss bei Sachbeschädigung und Diebstahl der ursprüngliche Zustand wieder erreicht werden. Für alle anderen Fälle müssen entsprechende Maßnahmen gemeinsam gefunden werden, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden. Denkbar sind: mündliche und schriftliche Entschuldigungen schriftliche Stellungnahme Präsentation eines Textes (o.ä.), der den Verstoß thematisiert, durch ein Referat vor der Klasse, einen Beitrag in der Schülerzeitung oder vor einem anderen Gremium der Schulöffentlichkeit vertragliche Einigung zwischen den Kontrahenten Dienstleistungen für die Gemeinschaft (z.B. Säuberung einer Klasse oder eines Schulhofbereichs oder Aktionen unter Aufsicht eines Fachlehrers bzw. des Hausmeisters in jedem anderen Bereich). Über diese erzieherischen Maßnahmen hinaus sind auch die in der ASchO vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen anwendbar: schriftlicher Verweis Wechsel der Klasse / des Kurses Ausschluss vom Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, wie z.B. Klassenfahrt Androhung der Entlassung, Entlassung von der Schule. 6.3.2 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Sozialarbeit (vgl. Baustein VII Kapitel 1) Streitschlichtung (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2) Selbstbehauptung (vgl. Baustein VII Kapitel 2.3) 68 7. Der Förderverein 7.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel des Fördervereins ist die Förderung und Unterstützung schulischer Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Lehrplanes. Diese Unterstützung erfolgt aktiv und in enger Zusammenarbeit mit dem Lehrerkollegium sowie außerschulischen Einrichtungen (Musikschule, Bibliothek). 7.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Mit der Gründung der Schule im Jahr 1993 wurde auch der Förderverein ins Leben gerufen. Seither hat der Verein das Wachstum der Schule fortlaufend begleitet. Unterstützende Maßnahmen wurden besonders im musikalisch-literarischen Bereich durch Anschaffung diverser kostenintensiver Instrumente sowie der Unterstützung bei Aufführungen von Musicals und Theaterstücken durch die jeweiligen AGs ergriffen. Spezielle Erwähnung verdient auch die Unterstützung des Streitschlichter-Projektes am CSG. Besondere Aktivitäten entfaltet(e) der Förderverein bei der Einrichtung und Konzeption des einzigartigen Schulkiosks, dessen Angebot reichhaltig und nach Gesichtspunkten gesunder Ernährung ausgerichtet ist. Zukünftig will der Verein noch stärker selbst Initiative ergreifen und aktiv Projekte vorschlagen, die im Interesse der Schule und der Schüler Beachtung finden. So sehen jüngste Planungen z.B. eine Verbesserung bei der Information über die Berufswahl oder ergänzende Unterstützung schulübergreifender Wettbewerbe vor. 7.3 Evaluation / Bewertung Eine Bewertung der vielfältigen Maßnahmen des Fördervereins stellt sich eher diffizil dar. Besonderer Gradmesser für den Vorstand ist die Resonanz aus der Elternschaft, messbar vor allem an der permanent steigenden Zahl von Mitgliedern. Steigende Mitgliederzahlen, einhergehend mit wachsendem Beitragsaufkommen ermöglichen zusätzliche Fördermaßnahmen. 7.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Sämtliche AGs (Sport, Musik, Literatur, Naturwissenschaften /Mathematik, Internet) (vgl. Baustein II, Baustein III Kapitel 3 und Baustein IV) Sprache, hier besonders Unterstützung des Schüleraustausches mit Frankreich und England (vgl. Baustein III Kapitel 4) Streitschlichter (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2) Kiosk (vgl. Baustein VII Kapitel 4.2) Verkehrserziehung (vgl. Baustein VIII.) Studien- und Berufswahlvorbereitung (vgl. Baustein X) Beschaffung von Büchern und Arbeitsmaterial für den Unterricht 69 VIII. Baustein: Verkehrserziehung 8.1 ADAC-Verkehrserziehung 8.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Das Projekt „Achtung Auto“ soll alle Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs in der Praxis darin schulen, die im Miteinander von Mensch und Auto auftretenden Reaktionszeiten und Reaktionswege kennen zu lernen und zu berücksichtigen. Weiterhin sollen sie die bei Notbremsungen auftretenden Kräfte praktisch erfahren (im doppelten Sinne des Wortes). Damit erkennen sie die unbedingte Notwendigkeit der Nutzung des Sicherheitsgurtes. 8.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Dieses Projekt kam durch ein Angebot des ADAC an alle Schulen des Landes zu Stande, das vor 5 Jahren erstmals unterbreitet wurde. Das Clara-Schumann-Gymnasium nahm von Anfang an teil. Die Schüler arbeiten in dieser Aktion zusammen mit ihrem Klassenlehrer jeweils eine Doppelstunde unter Anleitung eines ADAC – Moderators auf dem Platz von Louviers in der Praxis die einzelnen Aspekte auf. Im Rahmen der Veranstaltung wird den Kindern deutlich gemacht, dass das Fach Physik die schulische Seite der sich hier ergebenden Fragen abdeckt. So soll auch die „Lust auf Physik“ im sechsten Schuljahr geweckt werden. Die Teilnahme soll auch in Zukunft fortgeführt werden. 8.1.3 Evaluation / Bewertung Die Festsetzung der relevanten Punkte der Aktion im Bewusstsein der Teilnehmer wird einige Tage nach der Veranstaltung durch eine Nacharbeit im Unterricht des betreuenden Lehrers sichergestellt und durch einen kleinen schriftlichen Test überprüft. Hierzu erhält der Lehrer vorbereitetes Unterrichtsmaterial ausgehändigt. Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler waren bis jetzt von diesem Projekt begeistert und fragen nach Wiederholungen solcher Veranstaltungen. 8.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Mofa-Arbeitsgemeinschaft (vgl. Baustein VIII Kapitel 8.2) Winteraktion „Sicheres Rad“ (vgl. Baustein VIII Kapitel 8.3) 70 8.2 Die Mofa-Arbeitsgemeinschaft 8.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Der Mofakurs ist ein Alternativangebot zu den Offerten des freien Marktes, das eine ausführlichere und preiswertere Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zum Erreichen der offiziellen Mofa-Prüfbescheinigung anbietet. 8.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Der Mofakurs wird als AG allen Schülerinnen und Schülern angeboten, die im betreffenden Schuljahr 15 Jahre alt sind oder werden. Er wird ganzjährig zweistündig angeboten. Nur so kann die Forderung nach 20 Stunden Theorie und 20 Stunden Praxis erfüllt werden. Die Teilnehmer erarbeiten die Theorie mit dem Unterrichtsmaterial der Deutschen Verkehrswacht. Die praktische Ausbildung erfolgt auf einem schuleigenen Mofa und einem Mofaroller. Über den notwendigen Rahmen hinausgehend wird allen Kursteilnehmern ein kostenloser Sehtest bei einem ortsansässigen Augenoptiker und die Teilnahme an einer Grundausbildung in Erster Hilfe angeboten. Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird in der Schule von Ausbildern des DRK durchgeführt und schließt den Erwerb eines Ausbildungsnachweises mit ein. 8.2.3 Evaluation / Bewertung Der Erfolg dieses Angebotes zeigt sich im alljährlich erneuten Zustandekommen der AG, die teilweise so stark nachgefragt wird, dass schon Teilungen der Unterrichtsgruppe notwendig waren. Durch die Teilnehmer dieser AG werden immer wieder motivierende Praxisaspekte in den Physikunterricht der 8. und 9. Klassen eingebracht. 8.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ADAC- Verkehrserziehung (Baustein VIII Kapitel 8.1) Winteraktion „Sicheres Rad“ (vgl. Baustein VIII Kapitel 8.3) 71 8.3 Winteraktion „Sicheres Rad“ 8.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Diese Aktion sollte im Rahmen des Projektes „Öffnung von Schule“ die Aktivitäten des Clara-Schumann-Gymnasiums in Sachen Verkehrserziehung in eine breitere Öffentlichkeit tragen. Sie sollte zudem allen Bürgern der Gemeinde die Möglichkeit bieten, zu Beginn der so genannten „dunklen Jahreszeit“ ihr Fahrrad überprüfen und sicher ausstatten zu lassen. 8.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Die Aktion entstand auf Veranlassung von Winfried Hardung, Beauftragter für Verkehrserziehung am Clara-Schumann-Gymnasium in Holzwickede, in Zusammenarbeit mit dem FB II der Gemeinde Holzwickede. Es beteiligten sich die Kreispolizeibehörde Unna, das Deutsche Rote Kreuz Holzwickede, die Leiter der Fachbereiche II und IV der Gemeinde, der Schulleiter des Clara-Schumann-Gymnasiums. Die notwendigen Materialien wurden durch Sponsoren zusammengebracht. Es bestehen folgende Angebote: Fahrradkodierung durch die Polizei Demonstration von Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Fahrradunfällen durch DRK Sicherheits-Check der Fahrräder durch Fachleute, fehlende Sicherheitsmaterialien wie Reflektoren oder Fahrradglocken wurden aus Sponsorenmitteln kostenlos zur Verfügung gestellt, solange der Vorrat reichte. Kleines Quiz zur Fahrradsicherheit. Dieses Projekt ist im engen Zusammenhang mit der jährlich stattfindenden schriftlichen Aktion zu sehen, mit der das CSG versucht, die Eltern der neuen Schülerinnen und Schüler um eine Überprüfung der Sicherheit der Fahrräder ihrer Kinder zu bitten. 8.3.3 Evaluation / Bewertung Die Aktion hatte ein großes Presse-Echo, aber leider recht wenig Besucher. Diejenigen, die gekommen waren, waren allerdings von Art und Umfang des Angebotenen begeistert. Ein erneutes Aufgreifen der Idee ist in der Zukunft in veränderter Form geplant. 8.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ADAC- Verkehrserziehung (Baustein VIII Kapitel 8.1) Mofa-Arbeitsgemeinschaft (vgl. Baustein VIII Kapitel 8.2) 72 IX. Baustein : Übergang in die gymnasiale Oberstufe 1. Seiteneinsteiger 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel der Förderung von Seiteneinsteigern aus Real-, Haupt- und Gesamtschulen ist zum einen ein großes, differenziertes Angebot an Fächern mit guten Wahlmöglichkeiten für alle Schüler der Sekundarstufe II zu schaffen. Um dieses zu erreichen, ist eine Zahl von 80 - 100 Schülerinnen und Schülern notwendig. Da das Clara-Schumann-Gymnasium bisher nur in wenigen Jahrgangsstufen vierzügig ist, ist die Aufnahme von Seiteneinsteigern und Schülerinnen und Schülern anderer Gymnasien dringend notwendig. Seiteneinsteiger haben auf Grund anderer Lehr- und Lerninhalte und Methoden erfahrungsgemäß trotz erworbener Qualifikation (so genannter Qualifikationsvermerk auf dem Abgangszeugnis am Ende der Jahrgangsstufe 10) Defizite, besonders in Englisch und Mathematik. Um diese Schülerinnen und Schüler an das Niveau des Gymnasiums heranzuführen und ihnen gute und gerechte Chancen zum Abschluss ihres neu angestrebten Schulabschlusses zu ermöglichen, werden sie in besonderen Lerngruppen gefördert. 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts In zahlreichen Informationsveranstaltungen an verschiedenen Schulen stellt der Oberstufenkoordinator den Schülerinnen und Schüler der zukünftigen gymnasialen Oberstufe die Vorzüge der Ausbildungsgänge und die möglichen Abschlüsse des Clara-SchumannGymnasiums vor. Die Besonderheiten des Clara-Schumann-Gymnasiums können die zukünftigen Seiteneinsteiger u.a. beim „Tag der offenen Tür“ kennen lernen. Hier stellen sich die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen, aber auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (vorzugsweise „ehemalige“ Seiteneinsteiger) zur Information und Beratung zur Verfügung. Gleichzeitig finden Erfahrungsaustausche über Anforderungen zwischen den Lehrer- und Fachkonferenzen statt, die eine optimale Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler für die gymnasiale Oberstufe in den abgebenden Schulen ermöglichen sollen. Die Seiteneinsteiger erhalten in der Jahrgangsstufe 11 je eine zusätzliche Unterrichtstunde in den Fächern Englisch und Mathematik. Sollte die Zahl der neuen Schüler und Schülerinnen Kursstärke (ca. 20 und mehr) erreichen, verbleiben die Seiteneinsteiger in diesen beiden Fächern in jeweils einem Kurs „unter sich“, d.h. ohne Schüler anderer Schulformen, und werden von einer Lehrkraft 4-stündig unterrichtet. Auch in den anderen Fächern werden die Schüler und Schülerinnen behutsam durch Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Methodenvariation, Wiederholung und Vertiefung von Anforderungsbereichen etc. in das System gymnasiale Oberstufe integriert. 1.3 Evaluation / Bewertung Die Mischung aus Vollintegration (Einblocken der Seiteneinsteiger in den meisten Fächern) und individueller Förderung in den Fächern Englisch und Mathematik ermöglicht einerseits die schnelle Integration der Seiteneinsteiger, die sich schon nach kurzer Zeit zu unserer Schule zugehörig fühlen und Freundschaften schließen, und andererseits den Abbau von Scheu und Ängsten in den Fächern Englisch und Mathematik. Hier entwickeln die Schülerinnen und 73 Schüler Selbstvertrauen und Motivation zum Abbau vorhandener Defizite viel schneller als beim Einblocken auch dieser Fächer. So ist es keine Seltenheit, dass von den Seiteneinsteigern in diesen beiden Fächern Leistungskurse in der Jahrgangstufe 12 gewählt werden, die auch erfolgreich abgeschlossen werden. Die Vorbereitung der Seitensteiger kann und soll jedoch noch weiter intensiviert werden, etwa durch Austausch von Klassenarbeiten oder durch Arbeitsgemeinschaften, die unsere Schule in der Jahrgangsstufe 10 für die zukünftigen Seiteneinsteiger versuchsweise einrichtet. 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Beratungskonzept (vgl. Baustein IX Kapitel 2) 74 2. Beratungskonzept 2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Die Notwendigkeit umfassender, kontinuierlicher Information und Beratung ergibt sich aus dem System der gymnasialen Oberstufe. Im Gegensatz zur Sekundarstufe I, in der die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband und in für alle obligatorischen Fächern unterrichtet werden, ermöglicht die Auflösung der Klassenverbände in der Sekundarstufe II die Individualisierungen der Schullaufbahnen auf der Grundlage von Pflichtbindungen. Das nicht leicht zu durchschauende System erfordert intensive allgemeine und individuelle Beratung, Information und Kontrolle. Ziel des Beratungskonzeptes ist die optimale Umsetzung der gestuften Informationsmaßnahmen, individueller Beratungsvorgänge und gründlicher Schülerlaufbahnkontrollen im menschlichen Zusammenspiel aller daran beteiligten Kräfte. 2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die gymnasiale Oberstufe, der Oberstufenkoordinator stellt die Organisation des Gesamtsystems der Oberstufe auf Grund der in der APO-GOSt genannten Kriterien sicher. Je eine Jahrgangsstufenleiterin und ein Jahrgangsstufenleiter für jede Jahrgangsstufe erfüllen am Clara-Schumann-Gymnasium als Beratungslehrer die Funktion des früheren Klassenlehrers. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss der Abiturprüfung auf allen Wegen. Neben der Überprüfung der Wahlentscheidungen und Belegverpflichtungen, um die Voraussetzungen der allgemeinen Hochschulreife für alle Schülerinnen und Schüler zu erfüllen, gilt ein Hauptaugenmerk ihrer Arbeit der Betreuung der Seiteneinsteiger aus Haupt-, Gesamt- und Realschulen. 2.3 Evaluation / Bewertung Auf Grund der guten Kooperation im Oberstufenteam im Zusammenspiel mit dem Schulleiter und der erfolgreichen, vertrauensvollen Beratung und Information des Kollegiums, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler auch im zwischenmenschlichen Bereich hat sich die vom Clara-Schumann-Gymnasium gewählte Variante bewährt. Der Einsatz von je einer Jahrgangsstufenleiterin und einem Jahrgangsstufenleiter ist auch auf Grund möglicher geschlechtsspezifischer Probleme empfehlenswert. Da möglichst viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer das komplizierte System der Oberstufe verstehen und beherrschen müssen, um ihre Erfahrungen an Schüler, Lehrer und Eltern weitergeben zu können, ist es notwendig, die Zahl der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer auch in den kommenden Jahren zu erweitern, bis sich möglicherweise ein festes Team herausbildet, das die Beratungslehrertätigkeit auf Dauer übernimmt. Denkbar wäre auch die ein- oder mehrmalige Wiederholung der Beauftragung einer Beratungslehrerin und / oder eines Beratungslehrers ohne ein dauerhaftes Team. So könnten Erfahrungen an jüngere, neu in den Schuldienst eintretende Lehrkräfte zur späteren Beauftragung als Beratungslehrer zum Nutzen aller am Oberstufensystem Beteiligten sinnvoll gesichert werden. 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Seiteneinsteiger (vgl. Baustein IX Kapitel 1) 75 X. Baustein : Studien- und Berufswahlvorbereitung 1. Betriebserkundung in der Jahrgangsstufe 10 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Ziel der Betriebserkundung ist es, den Schülerinnen und Schülern einen ersten Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu vermitteln. Die Betriebserkundung kann helfen, einen Eindruck von den Anforderungen der Berufswelt zu vermitteln und die Notwendigkeit bestimmter Arbeitshaltungen zu verdeutlichen. 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Die Betriebserkundung dauert drei Tage und findet von Montag bis Mittwoch jeweils in der Woche der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt. Sie ist in den Politikunterricht der Klasse 10 eingebunden und wird dort intensiv – auch im Hinblick auf die vorzulegenden Unterlagen - vor- und nachbereitet. Von den Schülerinnen und Schüler ist ein ca. vierseitiger Bericht anzufertigen sowie ein Plakat, auf dem der besuchte Betrieb vorgestellt wird. Die Noten für den Bericht und das Plakat fließen zu einem Drittel mit in die Zeugnisnote für das Fach Politik am Ende der Jahrgangsstufe 10 ein. 1.3 Evaluation / Bewertung Jeweils am Donnerstag nach Beendigung der Betriebserkundung wird eine Doppelstunde im Fach Politik eingerichtet, um den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu einem ersten Erfahrungsaustausch zur Betriebserkundung zu geben und – falls nötig – Fragen zum Bericht und zur Erstellung des Plakats zu beantworten. 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium (vgl. Baustein VII Kapitel 5.2) Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 11 (vgl. Baustein X Kapitel 2) 76 2. Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 11 2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Durch das Betriebspraktikum sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Anforderungen am Arbeitsplatz erhalten. Durch die Erweiterung des Blickfeldes der Schüler über den Schulalltag hinaus soll ein realistischer Vergleich der Anforderungen in Schule und Beruf gefördert werden. Diese Erfahrungen sind hilfreich für die Berufswahl und geben oft positive Impulse für das schulische Weiterlernen. Auch wenn eine gezielte Vorbereitung für einen bestimmten Beruf mit diesem Praktikum nicht beabsichtigt ist, besteht dennoch die Möglichkeit, sich über einzelne Berufe oder Berufsfelder zu informieren und Entscheidungshilfen für die Belegung von Grund- und Leistungskursen sowie für eine Berufsausbildung oder ein Studium zu geben. 2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Das Betriebspraktikum dauert zwei Wochen und beginnt jeweils in der Woche nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, es besteht Teilnahmepflicht. Die Vorbereitung auf das Praktikum erfolgt durch den Unterricht in den Jahrgangsstufen 9 und 10, durch Besuche und Beratungen im Berufs- und Informationszentrum des Arbeitsamtes sowie durch die Betriebserkundung. Ein Praktikumseinsatz im Ausland ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Während der Praktikumszeit wird jede Schülerin und jeder Schüler von einem Betriebsangehörigen und darüber hinaus von einer Lehrerin oder einem Lehrer der Schule betreut, die / der die Praktikanten in ihren Betrieben besucht. Die Betreuung bei einem Auslandspraktikum kann vor Ort nicht durch eine Lehrerin oder einen Lehrer des ClaraSchumann-Gymnasiums geleistet werden, es wird jedoch ein telefonischer Kontakt zwischen Schule und Betrieb hergestellt. Die Schülerinnen und Schüler haben einen Praktikumsbericht zu erstellen, zu dessen Gestaltung ihnen umfangreiche schriftliche Anregungen gegeben werden. Über die Teilnahme wird nach Abschluss des Praktikums sowie der Korrektur und Benotung des Praktikumsberichts eine Bescheinigung ausgestellt. 2.3 Evaluation / Bewertung Durch die obligatorisch für den Praktikumsbericht vorgesehene Reflexion des Betriebspraktikums erfolgt eine erste Evaluation im Hinblick auf die prinzipielle Eignung von Betrieben für ein Praktikum. Ferner lässt die Reflexion auch Rückschlüsse zu, inwieweit die grundsätzlichen Zielsetzungen des Praktikums erfüllt werden können. Die Erfahrungen der Betreuungslehrerinnen und -lehrern werden auf der Basis ihrer Besuche im Betrieb und auf der Basis der korrigierten Praktikumsberichte gesammelt und ausgewertet. 2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium (vgl. Baustein VII Kapitel 5.2) Betriebserkundung in der Jahrgangsstufe 10 (vgl. Baustein X Kapitel 1) 77 3. Zeitleiste zur Studien- und Berufswahlvorbereitung am CSG Sekundarstufe I 5 – 10 Aspekte der Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftswelt (insb.) in den Fächern G, Ek, Pk, D unter räumlichen, sozialen, ökonomischen und rhetorischen Aspekten; Unterrichtsgänge 9 / 10 Curriculare Einbindung des Themas „Arbeit” in den einzelnen Fächern (ggf. fächerübergreifend) 9.2 Besuch im Berufsinformationszentrum (BIZ) 10 Elternsprechtage: Anwesenheit des Laufbahnberaters vom Hellweg Berufskolleg Unna (zzt. Herr Marreck) 10.1 Betriebserkundung (3 Tage). Für potenzielle Abgänger nach der Jahrgangsstufe 10: Individuelle Beratung; Unterstützung durch Schule und Arbeitsamt 10.2 Informationen und Beratungen durch den Studienberater des Arbeitsamtes bez. der Fächerbelegung in der Sekundarstufe II und der Tendenzen am Arbeitsmarkt Sekundarstufe II 11-13 Elternsprechtage: Anwesenheit des Berufsberaters vom Arbeitsamt (zzt. Herr Dr. Tschesch-Riemann) und des Laufbahnberaters vom Hellweg Berufskolleg Unna (zzt. Herr Marreck) 11.2 Betriebspraktikum (2 Wochen) 12.1 Informationsveranstaltung über Ausbildung – Studium – Beruf durch den Berufsberater vom Arbeitsamt 12 / 13 Angebot: Einzelberatung im Arbeitsamt Unna 12 / 13 Angebot: Besuch der studien- und berufskundlichen Reihe des Arbeitsamtes Unna 12.2 Bewerbungstraining – ggf. mit EDV-Unterstützung – für Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel einer Ausbildung 12.2 Gesprächskreis im Clara-Schumann-Gymnasium: Berufsinformationen durch Berufsanfänger und junge Berufstätige 13.1 Besuch der Universität Dortmund, ggf. der Fachhochschule Dortmund Angebot: weitere LK- und GK-gebundene Besuche an Universitäten und Fachhochschulen 13.2 Bewerbungstraining für einen Studienplatz, u.a. ZVS-Verfahren 78 XI. Baustein: Geplante Projekte 1. Der Oberstufenchor 1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts Der Chor hat zum Ziel, Interesse und Freude am gemeinsamen Musizieren zu wecken bzw. zu verstärken. Gleichzeitig sollen die Schüler verschiedene Musikrichtungen der Vokalmusik kennen lernen und so ihren „musikalischen Horizont“ erweitern. Das Spektrum der Musik wird daher breit gefächert sein: von (zunächst) einfachen klassischen Stücken bis Jazz, Gospel und Pop. Eine bevorzugte Stilrichtung wird sich vermutlich im Laufe der Zeit herauskristallisieren. Da es bislang nur einen Unterstufenchor am CSG gibt, ist das strukturelle Ziel dieser AG der Aufbau eines Mittel- und Oberstufenchores mit langfristiger Perspektive, der die Schule innen bereichern und nach außen repräsentieren kann. Je nach Situation ist ein Konzert einmal im Halb- oder Schuljahr geplant. 1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts Bislang fehlt dem CSG eine regelmäßige musikalische Aktivität im Mittel- und Oberstufenbereich. Von Schülern kamen schon des öfteren Anfragen zu einem Chor. In den 10. und 11. Jahrgängen kann außerdem eine unerwartete Freude am Singen verzeichnet werden, die auf jeden Fall unterstützt werden sollte. Beginn des Chors soll nach Möglichkeit im Schuljahr 2002/2003 sein. Zielgruppe sind Schüler der Jahrgänge ab 9 aufwärts. Bei Bedarf oder bei ausgeprägtem Wunsch können auch jüngere Schüler teilnehmen. Der bereits bestehende Unterstufenchor soll aber auf keinen Fall gefährdet werden. Mitglieder des Lehrerkollegiums sind herzlich willkommen. Anvisiert ist ein Umfang von 2 Stunden pro Woche, wahrscheinlich nach Unterrichtsschluss (ab 6. oder 7. Stunde). Der Chor ist u.a. als Fortführung des Unterstufenchors geplant, so dass für die Schüler ein mehr oder weniger lückenloses Angebot an Chorarbeit besteht. Denkbar wäre im Einzelfall auch ein gemeinsames Projekt. Für ein neues Musical, das mit Sicherheit kommen wird, kann der Chor eine hilfreiche Quelle von geübten Sängern sein, die die Arbeit an den Gesangsparts des Musicals erleichtern. 1.3 Evaluation / Bewertung Da es sich um den Aufbau eines Chors handelt, darf man zunächst nicht zu viel erwarten. Das mehrstimmige Singen will geübt werden. Die Stücke werden so ausgewählt, dass die Schüler nach Möglichkeit Erfolgserlebnisse haben. Der Erfolg des Projekts wird sich an der Bewältigung der Stücke, der Freude am Singen und natürlich an der Publikumsresonanz messen lassen. 1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen Unterstufenchor (vgl. Baustein V Kapitel 2) Wahlpflichtbereich II (vgl. Baustein VI) 79 Anhang Anhang zu Baustein VI Kapitel 3.1 Protokoll Protokoll der Gründungs- und ersten Mitgliederversammlung mit Satzungserstellung und Vorstandswahl des künftigen Vereins „Kindergärten in Katutura“. Am Montag, den 20. April 1998, in der Privatwohnung Gertrud von Lintel, Essener Str. 13, 44139 Dortmund Beginn: 19.30 Uhr Herr M. Ludwig leitete zunächst die Sitzung und eröffnete die Versammlung. Durch Zuruf wurde Herr Ludwig als Versammlungsleiter bestätigt. Es wurde sodann den Anwesenden folgende Tagesordnung vorgelegt: 1. Beschlussfassung über die Konstituierung des Vereins „Kindergärten in Katutura“ sowie Beschlussfassung über die Gründungssatzung 2. Wahlen 3. Beschlüsse über Organisationsfragen 4. Verschiedenes Die Tagesordnung wurde in dieser Form gebilligt. Die den Anwesenden vorgelegte Satzung wurde daraufhin erläutert. Einigkeit bestand darüber, den Satzungsentwurf aufgrund der Anregung von Herrn Ludwig in § 7 wie folgt zu ändern: „Der Vorstand ist bevollmächtigt, seitens des Vorstandes (Innenvollmacht) Rechtsgeschäfte bis zu 1 000.- DM zu tätigen.“ Es wurden sodann folgende einstimmige Beschlüsse gefasst: 1. Die anwesenden Mitglieder bekräftigten einstimmig den Beschluss, den Verein „Kindergärten in Katutura“ zu gründen und die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in ein Vereinsregister anzustreben. 2. Die Vereinssatzung wird unter Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungen angenommen. Es wurde sodann eine Mitgliederliste vorgelegt. Die eingetragenen Anwesenden erklärten einstimmig, dem neuen Verein als Mitglieder beizutreten. Auf Vorschlag des Sitzungsleiters wurde ein Wahlausschuss bestimmt, den Herr Sach als Wahlleiter leitete. Auf Vorschlag aus dem Kreis der Mitglieder wurden folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen: Als 1. Vorsitzende Frau von Lintel Als 2. Vorsitzender Herr Ludwig Die vorgeschlagenen Vorstandsmitglieder erklärten sich zur Kandidatur bereit. Ohne Widerspruch wurde in offener Abstimmung sodann die Vorstandswahl durchgeführt. Einstimmig - bei Stimmenthaltung der betroffenen Vorstandsmitglieder - wurden gewählt: 1. Frau von Lintel als 1. Vorsitzende 2. Herr Ludwig als 2. Vorsitzender Die gewählten Vorstandsmitglieder nahmen die Wahl an. Weiterhin wurden auf Vorschlag aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder folgende Personen gewählt: 80 Als Schriftführer Herr Sach Als Kassenführer Frau Zwenger Als Kassenprüfer Frau Walter Die Gewählten nahmen die Wahl an. Frau von Lintel als 1. Vorsitzende übernahm daraufhin die weitere Versammlungsleitung. Nach TOP 3 der Tagesordnung wurde einstimmig der Beschluss gefasst, den Jahresmitgliedsbeitrag wie folgt festzusetzen: Mindestbeitrag für Schüler 12.- DM Mindestbeitrag für Erwachsene 60.- DM Die anwesenden Mitglieder beauftragten daraufhin den anwesenden Vorstand beim Vereinsregister alsbald die Eintragung des Vereins zu erwirken und beim Finanzamt die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig herbeizuführen. Der vertretungsberechtigte Vorstand wurde im weiteren durch einstimmigen Beschluss ermächtigt, ggf. notwendige Ergänzungen oder Änderungen bei dem Satzungsentwurf vorzunehmen, falls von Seiten des Registergerichts oder des Finanzamts Bedenken gegen die Eintragung bzw. Gewährung der Anerkennung als gemeinnützig vorgebracht werden. Klargestellt wurde, dass sich dieser Beschluss nicht auf sonstige Satzungsbestimmungen bezieht. TOP 4: Die verschiedenen Aktivitäten des künftig rechtsfähigen Vereins wurden erörtert. Den anwesenden Mitgliedern wurde zugesagt, dass nach Eintragung beim Registergericht die Satzung alsbald zur Verfügung gestellt wird. Die Gründungsversammlung wurde um 20.45 Uhr geschlossen. Satzung für den Verein „Kindergärten in Katutura! § 1 Name / Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein „Kindergärten in Katutura“. Der Verein führt nach Eintragung im Vereinsregister den Zusatz „e.V.“ Er hat seinen Sitz in Holzwickede. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung von privat geführten Kindergärten in Katutura, einem Vorort von Windhoek / Namibia, in dem hauptsächlich Schwarze leben. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht, durch die gebotene Beschaffung von Mitteln aller Art (durch Beiträge, Spenden und durch die Durchführung von Veranstaltungen, die geeignet sind, dem geförderten Zweck zu dienen.) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Eine Zuwendung an Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Die Ausübung von Vereinsämtern nach der Satzung geschieht ehrenamtlich. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 81 § 3 Gemeinützigkeitsrechtlicher Status Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abgabenordnung. Als Förderverein nach § 58 AO hat er seine Mittel ausschließlich zur Förderung des in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtung zu verwenden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. § 4 Vereinsmitgliedschaft Mitglied des Fördervereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Zwecke des Vereins zu fördern und zu unterstützen. Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand; die Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung. Für Minderjährige muss die schriftliche Zustimmungserklärung des /der gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden. Die Mitgliedschaft im Förderverein erlischt durch Kündigung, Tod, Ausschluss, Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen oder Auflösung des Vereins. Ein Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein kann aus wichtigem Grund durch den Vorstand erfolgen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere vereinsschädliches Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins, aber auch die Nichterbringung von Leistungen oder Beiträgen bei Verzug. Gegen die Ausschlusserklärung des Vorstands kann durch schriftlichen Antrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung die Mitgliederversammlung angerufen werden. Soweit der Vereinsausschluss durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder bei der anstehenden Mitgliederversammlung dann bestätigt wird, ist der Beschluss über den Ausschluss endgültig. § 5 Beiträge Leistungen für den Förderverein wie Mitgliedsbeiträge / außerordentliche Beiträge / Zuschüsse werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Einzelheiten können auch in einer Beitragsordnung festgelegt werden, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. . § 6 Organe des Vereins Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. § 7 Vorstand Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist bevollmächtigt, seitens des Vorstandes (Innenvollmacht) Rechtsgeschäfte bis zu 1 000.- DM zu tätigen. Der erweiterte Vorstand besteht aus a) dem Vorstand b) dem Kassenführer c) dem Schriftführer § 8 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere 82 Führung der laufenden Geschäfte Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung Einberufung der Mitgliederversammlung Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern § 9 Wahl des Vorstandes Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Zeit von 3 Jahren gewählt. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds bestimmt der Gesamtvorstand ein ErsatzVorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied. § 10 Vorstandssitzungen Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit; jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzenden) § 11 Mitgliederversammlung In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied - auch ein Ehrenmitglied - eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: 1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes 2. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über Vereinsauflösung 3. Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern 4. weitere Aufgaben, soweit dies aus der Satzung oder nach dem Gesetz sich ergibt. Mindestens einmal im Jahr, möglichst im 1. Halbjahr, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekanntgegebene Adresse gerichtet wurde. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich mit Gründen beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vereinsvorstand einberufen. Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut und zeitlich unmittelbar darauf einberufen werden; sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit ein Viertel der anwesenden Mitglieder dies beantragt. 83 Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Für die Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. § 12 Protokollierung Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer (Protokollführer) zu unterzeichnen ist.. Es dauerte bis September 1998, ehe die Formalitäten zur Vereinsgründung abgeschlossen waren: Eintragung ins Vereinsregister, Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dem folgte ein Beschluss der Schulkonferenz am CSG, dass dem Verein 50 % der Gewinne aus Schulveranstaltungen (z.B. Weihnachtsmarkt, Schulfeste etc.) zufließen sollen. Schon bald fanden sich aus den Bereichen Schule und Freundeskreis ca. 80 Menschen bereit, dem Verein beizutreten. Bis zum Jahr 2001 erhielt der Verein das Geld vom Weihnachtsmarkt. In der Schulkonferenz vom 14.03.2002 wurde der frühere Beschluss aufgehoben, es erwies sich als erforderlich, neue Formen zu finden, um das soziale Projekt stärker in der Schulwirklichkeit zu verankern. (s. Evaluation) Im Jahr 2000 gestaltete die Klasse 8 c in der Schule eine Ausstellung über die Arbeit in den Kindertagesstätten in Katutura, die aber leider wenig öffentliche Resonanz fand, da die örtliche Presse kaum reagierte. Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden (auch von außerhalb der Schule, im Jahr 2000 erhielt der Verein von der Gemeinde Holzwickede eine Zuwendung in Höhe von 2 500,- DM, Privatspenden von 1 000 bis 10 000.- DM) ist es gelungen, bisher ca. 50 000.- DM nach Windhoek zu überweisen. In den ersten Jahren ging das Geld an Frau Gisela Mittendorf, die die Tagesstätten in Katutura betreute und unterstützte. Als Frau Mittendorf Ende 1999 aus persönlichen Gründen nach Kapstadt ging, übernahm Frau Jutta Rohwer, als ehemalige Rot-Kreuz-Mitarbeiterin mit dieser Arbeit vertraut, diese Tätigkeit und stellte auch ihrerseits die Verbindung zu unserem Verein her. Mit Hilfe dieses Geldes wurden Tagesmütter unterstützt, neue Kindertagesstätten errichtet (zuletzt vorwiegend in den Slum-Gebieten), Einrichtungsgegenstände, Lernmaterial und Spielgeräte gekauft, Schulbesuche und Weiterbildungen finanziert u.ä.m. Auf ihren Reisen nach Namibia 1999 und 2001 konnte sich Frau von Lintel (2001 zusammen mit Frau Gebhardt ,Herrn Gamböck und Herrn Wilsmann) davon überzeugen, dass die Spendengelder und Mitgliedsbeiträge angemessen verwandt worden waren. Frau Mittendorf und jetzt Frau Rohwer liefern regelmäßig Berichte über die Verwendung der Gelder. 84