XI. Baustein: Geplante Projekte

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort ................................................................................................. 7
Die Schulkonvention ............................................................................ 8
I. Baustein: Übergang von der Grundschule zum Gymnasium ...... 9
1. Von der Grundschule zum Gymnasium ......................................................... 9
1.1. Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................. 9
1.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ..................................................................... 9
1.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 13
1.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ................. 13
2. Förderkonzepte ............................................................................................. 14
2.1. Ziele des Vorhabens / Projekts ................................................................................... 14
2.2 Umsetzung des Vorhabens / Projekts .......................................................................... 14
2.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 14
II. Baustein: Sportpädagogisches Konzept ..................................... 15
1. Ziel des Vorhabens / des Projekts .................................................................................. 15
2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ...................................................................... 15
3. Evaluation / Bewertung ................................................................................................. 16
4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................... 16
III. Baustein: Sprachen ..................................................................... 17
1. Sprachenfolge im Rahmen der Schullaufbahn ............................................. 17
2. Fach Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache ab 11 .............................. 18
2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 18
2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 18
2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 18
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 19
3. Wettbewerbe ................................................................................................. 20
3.1 Vorlesewettbewerb ..................................................................................... 20
3.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projektes ........................................................................... 20
3.1.2 Umsetzung des Vorhabens ....................................................................................... 20
3.1.3 Bewertung ................................................................................................................. 20
3.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen ................................................ 20
3.2 Bundeswettbewerb Fremdsprachen ........................................................... 21
3.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 21
3.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 21
3.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 22
3.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 22
3.3 Bundeswettbewerb Fremdsprachen S I - Latein ........................................ 23
3.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 23
3.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 23
1
3.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 23
3.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 23
3.4 Der APIEL-Test (Advanced Placement International English Language
Examination (The College Board) ................................................................... 24
3.4.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 24
3.4.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 24
3.4.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 24
3.4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 25
4. Fahrten / Austausch ...................................................................................... 26
4.1 Schüleraustausch England.......................................................................... 26
4.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 26
4.1.2 Umsetzung des Vorhaben / des Projekts .................................................................. 26
4.1.3. Evaluation / Bewertung ........................................................................................... 26
4.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 27
4.2 Austausch Louviers (Frankreich) ............................................................... 28
4.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 28
4.2.2 Umsetzung des Projekts............................................................................................ 28
4.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 28
4.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 29
4.3 Austausch Genf .......................................................................................... 30
4.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 30
4.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 30
4.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 30
4.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 31
IV. Baustein: Naturwissenschaften .................................................. 32
1. Arbeitsgemeinschaft Naturwissenschaften in der Jahrgangsstufe 5............ 32
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 32
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 32
1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 32
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 32
2. Mathematik-Arbeitsgemeinschaft ................................................................ 33
2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 33
2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 33
2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 33
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 33
3. Die Homepage-Arbeitsgemeinschaft ........................................................... 34
3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 34
3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 34
3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 34
3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 34
V. Baustein: Musisch, künstlerischer und literarischer Bereich .. 35
1. Musisches Profil und Musikunterricht ......................................................... 35
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 35
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 35
1.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 36
2
1.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ................. 36
2. Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ ..................... 37
2.1. Ziel des Vorhabens ..................................................................................................... 37
2.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................... 37
2.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 37
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 37
3. Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte ......................................... 38
3.1. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................... 38
3.2. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 39
3.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ................. 39
4. Zusammenarbeit mit der Musikschule ......................................................... 40
4.1. Ziel des Vorhabens ..................................................................................................... 40
4.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................... 40
4.3. Evaluation / Bewertung .............................................................................................. 40
4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 40
5. Literaturkurs ................................................................................................. 41
5.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 41
5.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 41
5.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 42
5.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 42
VI. Baustein: Wahlpflichtbereich II ................................................ 43
1. Der Wahlpflichtbereich ................................................................................ 43
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 43
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 43
1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 43
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 44
VII. Baustein: Miteinander am CSG ............................................... 45
1. Sozialarbeit ................................................................................................... 45
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 45
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 45
1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 45
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 46
2. Miteinander der Schülerinnen und Schüler am CSG ................................... 47
2.1 Peer Education ............................................................................................ 47
2.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 47
2.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 47
2.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 47
2.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 47
2.2 Streitschlichtung ......................................................................................... 48
2.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 48
2.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 49
2.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 51
2.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 51
2.3 Selbstbehauptungstraining ......................................................................... 52
2.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 52
3
2.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 52
2.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 52
2.3.4 Verweis zu anderen Projekten / andere Bausteinen / zu den Lehrplänen ................. 52
3. Soziale Projekte ............................................................................................ 53
3.1 Katutura-Projekt: Kindergärten in Katutura e.V. ...................................... 53
3.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 53
3.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 53
3.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 55
3.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 55
4. Öffnung der Schule ...................................................................................... 56
4.1 Litfass ......................................................................................................... 56
4.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 56
4.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 56
4.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 57
4.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 57
4.2 Der Kiosk.................................................................................................... 58
4.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 58
4.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 58
4.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 58
4.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 58
4.3 Interreligiöser Dialog ................................................................................. 59
4.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 59
4.3.2 Umsetzung des Projekts............................................................................................ 59
4.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 59
4.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 59
4.4 Schulgottesdienste ...................................................................................... 60
4.4.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 60
4.4.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 60
4.4.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 60
4.4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 60
5. Mitbestimmung am CSG .............................................................................. 61
5.1 Die Mitbestimmung am Clara-Schumann-Gymnasium............................. 61
5.1.1 Ziel der Mitbestimmung ........................................................................................... 61
5.1.2 Umsetzung des Vorhabens ....................................................................................... 61
5.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 61
5.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 61
5.2 Die Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium ........................... 62
5.2.1 Ziel der Eltern(mit)arbeit .......................................................................................... 62
5.2.2 Umsetzung des Vorhabens ....................................................................................... 62
5.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 63
5.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 63
5.3 Die Schülervertretung (SV)........................................................................ 64
6. Regeln am CSG ............................................................................................ 65
6.1 Die Hausordnung ....................................................................................... 65
6.1.1 Verhalten vor dem Unterricht ................................................................................... 65
6.1.2 Verhalten in den Wechselpausen und während der Unterrichtszeit ......................... 65
6.1.3 Verhalten während der großen Pausen .................................................................... 65
6.1.4 Verhalten nach Beendigung des Unterrichts ............................................................ 66
4
6.1.5 Verlassen des Schulgeländes .................................................................................... 66
6.1.6 Benutzen der Toiletten .............................................................................................. 66
6.1.7 Rauchen und Alkoholkonsum auf dem Schulgelände ............................................... 67
6.1.8 Wichtige Ergänzungen .............................................................................................. 67
6.2 Keine Macht den Drogen und der Gewalt an unserer Schule ................... 67
6.2.1 Bewusste Wahrnehmung ........................................................................................... 67
6.2.2 Wie wir Drogen und Gewalt abwehren können ... .................................................... 67
6.3 Wiedergutmachungen und Ordnungsmaßnahmen ....................................................... 68
6.3.1 Missachtung der Regeln heißt Missachtung der Gemeinschaft. ............................... 68
6.3.2 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 68
7. Der Förderverein .......................................................................................... 69
7.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 69
7.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 69
7.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 69
7.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 69
VIII. Baustein: Verkehrserziehung.................................................. 70
8.1 ADAC-Verkehrserziehung ......................................................................... 70
8.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 70
8.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 70
8.1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 70
8.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 70
8.2 Die Mofa-Arbeitsgemeinschaft .................................................................. 71
8.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 71
8.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 71
8.2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 71
8.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 71
8.3 Winteraktion „Sicheres Rad“ ..................................................................... 72
8.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ............................................................................. 72
8.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts ................................................................. 72
8.3.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................ 72
8.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen ............... 72
IX. Baustein : Übergang in die gymnasiale Oberstufe ................... 73
1. Seiteneinsteiger ............................................................................................ 73
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 73
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 73
1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 73
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 74
2. Beratungskonzept ......................................................................................... 75
2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 75
2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 75
2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 75
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 75
5
X. Baustein : Studien- und Berufswahlvorbereitung ..................... 76
1. Betriebserkundung in der Jahrgangsstufe 10 ............................................... 76
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 76
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 76
1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 76
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 76
2. Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 11 ................................................ 77
2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 77
2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 77
2.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 77
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 77
3. Zeitleiste zur Studien- und Berufswahlvorbereitung am CSG .................... 78
XI. Baustein: Geplante Projekte ...................................................... 79
1. Der Oberstufenchor ...................................................................................... 79
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts ................................................................................ 79
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts .................................................................... 79
1.3 Evaluation / Bewertung ............................................................................................... 79
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen .................. 79
Anhang ................................................................................................ 80
6
Vorwort
Ein Schulprogramm soll u.a. einen Rahmen abstecken, innerhalb dessen Schulentwicklungsprozesse initiiert werden und sich abspielen. Es geht daher nicht um die Festschreibung von
Konzepten, Vorhaben und Traditionen, sondern um einen dynamischen Prozess.
Unser Schulprogramm ist in einem demokratischen Prozess entstanden und ruht also auf
vielen Schultern.
Für fast alle Bereiche liegt die Verantwortung bei Teams, die sich - je nach inhaltlicher Ausrichtung - aus Lehrern, Schülern und Eltern zusammensetzen.
Holzwickede, den 30.09.2002
Wolfgang Kurtz, Schulleiter
7
Die Schulkonvention
Wir wollen eine lebendige Schule.
Dies darf man nicht dem Zufall überlassen. Erforderlich ist die aufmerksame Zusammenarbeit
aller Beteiligten: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern.
Wer an das Clara-Schumann-Gymnasium kommt, ist bereit, am Schulleben teilzunehmen und
Absprachen, wie z. B. diese Schulordnung einzuhalten.
Unsere Schule ist ein junges Gymnasium.
Wir möchten darum die vielen Chancen dieser Schulform zur Bildung und Erziehung junger
Menschen umfassend nutzen. Schulleben meint somit nicht nur Fachunterricht, sondern auch
vieles Vertiefendes und Ergänzendes darüber hinaus, z. B. Schüleraustausch oder Arbeitsgemeinschaften im sprachlichen, musischen, naturwissenschaftlichen und sportlichen Bereich,
außerdem Arbeitskreise, die oft von starker Elternmitwirkung leben.
Diese Schule ist ein Bestandteil des Gemeindelebens Holzwickedes und sie unterhält Verbindungen zu der Gemeindebibliothek, der Volkshochschule, den Kirchen, Vereinen und vielen
anderen Einrichtungen.
Die großzügige Ausstattung unserer Schule an Mobiliar, Schulmaterialien und technischen
Geräten beeinflusst positiv die Arbeitsatmosphäre und unterstützt erheblich die Lernmöglichkeiten. Darum ist jeder zu einem schonenden Umgang damit verpflichtet.
An unserer Schule sind wir bereit, hohe Ansprüche an uns selbst zu stellen.
Die Würde jedes Einzelnen zu achten ist für uns alle, die wir miteinander arbeiten und lernen,
selbstverständlich. Wir nehmen aufeinander Rücksicht. Jeder ist verpflichtet, die anderen in
ihrer Individualität zu achten und zu respektieren. Gewalt - auch als Beschimpfung, - lehnen
wir ab und schreiten dagegen ein. Wir nutzen die vielen Möglichkeiten der gewaltfreien Konfliktbewältigung.
Eltern und Lehrerinnen und Lehrer sind bereit zur konstruktiven Zusammenarbeit im Interesse
der Schülerinnen- und Schüler.
Ziel ist selbstständiges, wirklichkeitsbezogenes Lernen als inhaltliche und methodische
Vorbereitung auf Studium oder Beruf. Besondere Aufmerksamkeit gilt der individuellen
Schullaufbahnberatung sowie der Studien- und Berufswahlvorbereitung.
Selbstständiges Lernen setzt Engagement und Verantwortungsbewusstsein voraus.
8
I. Baustein: Übergang von der Grundschule zum Gymnasium
1. Von der Grundschule zum Gymnasium
1.1. Ziel des Vorhabens / des Projekts
Das Schulprogramm für die Erprobungsstufe basiert auf der Grundidee, dass der
Erprobungsstufe besondere Bedeutung zukommt, weil sie für Schülerinnen und Schüler einen
entscheidenden Lebensabschnitt darstellt,
 der durch grundlegende Veränderungen (größere Schulentfernung, zahlreiche
Unterrichtsfächer, Fachlehrerprinzip, Auflösen alter, zumeist aus der
Kindergartenzeit bestehender Beziehungen usw.) und damit verbundener Ängste
charakterisiert ist,
 der die Basis für das weitere Lernen und die Entwicklung der Kinder legt,
 an dessen Ende eine Entscheidung über den weiteren Lebensweg der Schülerinnen
und Schüler getroffen werden muss.
Angesichts dieser Sachlage haben wir am Clara-Schumann-Gymnasium im Verlauf unserer
Praxis folgende drei Ziele für die Arbeit in der Erprobungsstufe als wesentlich herausgestellt:
A. Vorbereitung eines möglichst angstfreien Übergangs von der Grundschule zum
Gymnasium und Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler in ein als
positiv empfundenes Klima
B. Kindgerechte Förderung und darauf aufbauende Anforderungen während der
zweijährigen Erprobungszeit
C. Intensive Schüler- und Elternberatungen, die über den Rahmen der
Schullaufbahnberatung hinausgehend auch solche bei sozialen Schwierigkeiten
und Integrationsproblemen einschließen
1.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Zu A
Diese drei Ziele versuchen wir vor Aufnahme der Schülerinnen und Schüler auf folgendem
Wege zu erreichen:
Zwischen den Schulleitungen der Grundschulen und der Schulleitung des Clara-SchumannGymnasiums finden Grundsatzgespräche statt, in denen ein kontinuierlicher
Informationsaustausch, wechselseitige Hospitationen und Verfahren bezüglich des
Anmeldeverhaltens vereinbart werden.
Ein Informationsfaltblatt gibt Auskunft über die jeweiligen Daten der Schule, das Fach- und
Wahlangebot, verschiedene Beratungsangebote, das Fahrtenprogramm und die Arbeit in der
Erprobungsstufe. Es wird den Grundschulen mit der Bitte um Verteilung zugeschickt.
An einem Nachmittag der offenen Tür haben künftige Schülerinnen und Schüler, deren Eltern
und ggf. auch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Grundschulen Gelegenheit, das
Clara-Schumann-Gymnasium kennen zu lernen und am praktischen Unterricht in Fachräumen
teilzunehmen. Schulleitung, Erprobungsstufenkoordination und zahlreiche Fachlehrer stehen
während des ganzen Nachmittags für Fragen zur Verfügung.
Nach der Anmeldung zum Clara-Schumann-Gymnasium im Februar erhalten die zukünftigen
Schülerinnen und Schüler persönliche Briefe, denen sie unter anderem Informationen über den
Verlauf des ersten Schultages entnehmen können.
9
Außerdem wird ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits mitgeteilt, mit welchen Mitschülerinnen
und Mitschülern sie künftig eine Klasse bilden und wer Klassenlehrerin oder Klassenlehrer
wird.
Es hat sich gezeigt, dass diese sehr frühe Information über die Klassenzusammensetzung und
andere die Kinder interessierende Daten entscheidend dazu beiträgt, Ängste abzubauen.
Zudem ermöglicht dies, schon während der Ferien Kontakte mit zukünftigen Mitschülerinnen
und Mitschülern zu knüpfen.
Vor dem Wechsel in die neue Schulform werden alle Kinder von ihren künftigen
Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern besucht. Bei dieser Gelegenheit können die Kinder,
die zum Clara-Schumann-Gymnasium wechseln, in einem offenen Gespräch viele Fragen und
Probleme anschneiden, und somit angstauslösende Ungewissheiten beseitigen.
Im Bereich der schulinternen Organisation vor Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler
versuchen wir, unser erstes Ziel auf folgende Weise zu erreichen:
 Klassenräume in räumlicher Nähe zueinander, um ein
Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken
 Klassenbildung unter den Gesichtspunkten, enge Grundschulbeziehungen nicht
auseinander zu reißen, es gleichzeitig sicherzustellen, dass sich die neuen Klassen
nicht nur aus einer einzigen Grundschule rekrutieren, gleich große Klassen zu
bilden, eine relativ gleiche Verteilung zwischen Mädchen und Jungen zu erreichen
und eine große Leistungsheterogenität zu vermeiden
 ein Patensystem mit Schülerinnen und Schülern höherer Jahrgangsstufen, die sich
für die Ausgestaltung der ersten beiden Schultage und bei Problemen und Fragen
während der weiteren zweijährigen Schulzeit mitverantwortlich fühlen
 Auswahl von Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, die den Kindern dieser
Altersstufe angesichts der genannten Problematik eines entscheidenden Wechsels
das Gefühl der Geborgenheit und Akzeptanz vermitteln. Gleichzeitig sollten durch
die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer möglichst zwei Fächer abgedeckt sein,
um den Einsatz einer zu großen Anzahl von Fachkolleginnen und Fachkollegen zu
vermeiden
 Teamgespräche zwischen den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und der
Erprobungsstufenkoordination zur Abstimmung und Weiterentwicklung eines
gemeinsamen pädagogischen Grundkonzeptes
 Handreichung für jedes Kind zum genauen Ablauf der ersten Schultage
Nach Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler gestalten sich die ersten beiden
Schultage folgendermaßen:
Erster Schultag:
 Ökumenischer Gottesdienst
 feierlicher Empfang im Forum, gestaltet durch Schülerinnen und Schüler der
ehemaligen 5. Klassen
 Vorstellen der Paten und der Fachlehrerinnen und Fachlehrer
 Austeilen der Schulbücher und Stundenpläne durch die Klassenleitungen und die
Paten im neuen Klassenraum
 gleichzeitig Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen für die Eltern bei Kaffee
und Kuchen im Foyer der Schule
10
Zweiter Schultag:




„Wir lernen uns und unsere Klassenlehrerin / unseren Klassenlehrer näher kennen“
„Wir erkunden innerhalb einer Rallye die Schule“
„Wir erarbeiten Regeln für ein soziales Miteinander in den Klassen“
„Wir entwickeln Ideen zur Gestaltung des Klassenraums“
Die Gestaltung der ersten beiden Schultage soll den Kindern das Gefühl des
Willkommenseins geben und das an der Schule herrschende positive Klima bewusst machen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch den Mut bekommen, die ihnen gegebenen
Handlungs- und Bewegungsspielräume zu nutzen, um ihre Schule selbständig zu erkunden
und Vertrauen in die Schule zu gewinnen.
An diesem Tag stellen Mitglieder der Streitschlichtergruppe ihr Projekt vor und versuchen so,
Hemmschwellen oder Berührungsängste abzubauen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass nahezu alle Schülerinnen und Schüler nach zwei
Einführungstagen Spannungen und Ängste weitgehend abgebaut haben, so dass wir auf
weitere Tage mit spielerischer Einführung verzichten.
Um die soziale Integration in der Einführungsphase zu fördern, finden in den ersten Wochen
der Jahrgangsstufe 5 sogenannte „Kennenlernfahrten“ statt. Die Kinder fahren gemeinsam mit
der Klassenleitung in eine Jugendherberge im näheren Umfeld, um ihre neuen
Mitschülerinnen und Mitschüler auch außerhalb des Unterrichts intensiver kennen lernen zu
können. Gleichzeitig dienen diese Fahrten einem ersten Einstieg in unser an anderer Stelle
beschriebenes Programm zur Gewalt- und Suchtprophylaxe.
Zu B
Im Sinne einer weiteren Zusammenarbeit mit den Grundschulen knüpft der Unterricht am
Clara-Schumann-Gymnasium an Erfahrungen der Kinder aus der Grundschule an. Gelerntes
wird wertgeschätzt und weitergeführt durch ausgewählte Lern- und Arbeitsmethoden. So
können neue Lernerfahrungen in alter Sicherheit und Geborgenheit gewonnen werden.
Gegenseitige Hospitationen der Grundschul- und Gymnasiallehrerinnen und -lehrer mit
anschließendem Informationsaustausch und die Teilnahme der Grundschullehrerinnen und lehrer an zwei Erprobungsstufenkonferenzen sind weitere Garanten dafür, dass Schülerinnen
und Schüler an unserer Schule kindgerecht gefördert werden.
Die positiven Kontakte zwischen den Kolleginnen und Kollegen der beiden Schulformen
ermöglichen es, die Schülerinnen und Schüler individuell anzusprechen und erleichtern
adäquate Beratungsgespräche auch mit den Eltern.
Regelmäßige Teamgespräche zwischen der Erprobungsstufenkoordination und den in der
Jahrgangsstufe 5 unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen dienen ebenfalls dazu, die
Anforderungen während der zweijährigen Erprobungszeit in den einzelnen Klassen und
Fächern einander anzugleichen.
Förderunterricht nach Bedarf zur Beseitigung besonderer Defizite soll dazu führen,
zunehmend gymnasiale Anforderungen in vergleichsweise homogenen Lerngruppen zu
realisieren.
Eine besondere Bedeutung auf dem Weg zur Erreichung unserer Ziele kommt dem Programm
„Lernen lernen” zu.
11
Schwerpunkte dieses Projekts sind:







Arbeitsplatzgestaltung
Möglichkeit der Hausaufgabenanfertigung und -kontrolle
Heft- und Ordnerführung
Lerntyp-Bestimmung
Lernstrategien
Gedächtnis- und Konzentrationstraining
umfassendes Methodentraining
Alle diese schulspezifischen Unterrichts- und Förderprogramme sollen die Kinder befähigen,
motiviert und engagiert am Unterricht teilzunehmen. Sie sollen helfen, die eigene Arbeitsund Freizeit selbständig gewissenhaft zu planen und sich sozial-integrativ in die
Schulgemeinschaft einzubinden, um somit zunehmend gymnasialen Anforderungen und
Zielvorstellungen zu genügen.
Für den Fall, dass im Interesse der Kinder ein Schulformwechsel schon vor dem Ende der
Erprobungsstufe wünschenswert und notwendig erscheint, arbeitet das Clara-SchumannGymnasium intensiv mit anderen Schulen und Institutionen zusammen, um eine adäquate
pädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Im Einzelnen
geschieht dies auf folgenden Wegen:
 Besuch und Informationsaustausch zwischen der Erprobungsstufenkoordination
und den Rektoren der Realschulen der näheren Umgebung.
 Intensive Kontakte mit der innerhalb des Schulzentrums liegenden Hauptschule.
 Zusammenarbeit mit der schulpsychologischen Beratungsstelle Holzwickede
 Gemeinsame Projekte mit der Sozialpädagogin
 Informationsaustausch mit den aufnehmenden Schulen über Schulformwechsler
nach einer Phase der Erprobung und nach Abschluss des ersten Jahres in der
anderen Schulform, um die Elternberatung auf der Basis dieser Erfahrung
intensivieren und absichern zu können.
 Information der Grundschulen über Schulformwechsler während und nach der
Erprobungszeit, um die Elternberatung der Grundschulkollegien auf der Basis von
Erfahrungswerten abzusichern
Zu C
Um Schüler und Eltern im oben genannten Sinne intensiv beraten zu können, führt das ClaraSchumann-Gymnasium folgende Maßnahmen durch:
In einem individuellen Anmeldeverfahren im Februar jeden Jahres haben alle Eltern und deren
Kinder Gelegenheit, mit der Schulleitung des Gymnasiums ein Gespräch zu führen auf der
Grundlage des Grundschulgutachtens bzw. der Grundschulempfehlung und des Zeugnisses am
Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 4.
In diesen Gesprächen werden die Eltern entweder in ihrer Entscheidung, ihr Kind am
Gymnasium anzumelden, bestätigt, oder aber die Schulleitung versucht, mögliche Bedenken
zu verdeutlichen und gegebenenfalls vor einer falschen oder fragwürdigen Schulformwahl zu
warnen. Für den Fall, dass während der Erprobungsstufe Lernschwierigkeiten auftreten, wird
zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich vereinbart, dass Klassenleitung und Erziehungsberechtigte
im Dialog nach geeigneten Methoden suchen, die aufgetretenen Probleme zu lösen oder
gegebenenfalls einen Schulformwechsel in Betracht zu ziehen. Dies wird in einem
formalisierten Protokoll bereits während des Anmeldegesprächs festgehalten.
12
In den ersten zwei Jahren auf dem Gymnasium werden für alle Schülerinnen und Schüler
kontinuierlich Schülerbeobachtungsbögen geführt, in denen neben der Leistung auch
Aussagen über die soziale Kompetenz und die Integrationsfähigkeit sowie Probleme im
psychischen Bereich festgehalten werden. Auf der Grundlage dieser Beobachtungen führen
die Klassenleitungen ausführliche Gespräche mit den Erziehungsberechtigten mit dem Ziel,
intensiv zu beraten und mögliche Schwierigkeiten zu beheben.
Dies geschieht auch in besonderer Weise in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogin im
Schulzentrum oder gegebenenfalls ebenfalls mit dem schulpsychologischen Beratungsdienst
in Holzwickede.
1.3. Evaluation / Bewertung
Um zu überprüfen, ob die Ziele beim Übergang von der Grundschule zum Gymnasium im
Laufe der Erprobungsstufe und an deren Ende erreicht sind, sind folgende Wege denkbar:
Inwieweit der Übergang von der Grundschule zum Gymnasium möglichst angstfrei gestaltet
wurde, könnte in Zukunft über geeignete Fragebögen eruiert werden.
Die Tatsache, dass am Ende der Erprobungsstufe etwa 95 % der Schülerinnen und Schüler am
Gymnasium verbleiben, ist ein Indiz dafür, dass die individuelle Förderung der
Leistungsfähigkeit und -bereitschaft gegriffen hat.
Auch der Erfolg der Elternberatung und die Zufriedenheitsquote bei den
Erziehungsberechtigten ließe sich durch geeignete Elternbefragungen feststellen.
An dieser Stelle liegen derzeit noch keine konkreten Planungen der Schule vor. Es wird eine
Aufgabe für die nächsten Jahre sein, geeignete Evaluationsinstrumentarien zu entwickeln.
1.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen



Streitschlichter (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2)
Sozialpädagogin (vgl. Baustein VII Kapitel 1)
Gewalt- und Suchtprophylaxe (vgl. Baustein VII Kapitel 1)
13
2. Förderkonzepte
2.1. Ziele des Vorhabens / Projekts
Folgende Förderkonzepte werden am Clara-Schumann-Gymnasium zur Zeit geplant bzw.
stehen kurz vor ihrer Realisierung:
1. Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche in
jahrgangsstufenübergreifenden Kursen
2. Einrichtung von Profilklassen ab Klasse 7
2.2 Umsetzung des Vorhabens / Projekts
Mit Beginn des Schuljahres 2002 / 2003 wird für die Jahrgangsstufen 5 - 8
klassenübergreifender Förderunterricht eingerichtet für Schülerinnen und Schüler mit einer
anerkannten Lese-Rechtschreib-Schwäche.
Die Zusammenfassung von Schülerinnen und Schülern mit überdurchschnittlicher
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit in so genannten Profilklassen ist für das
Schuljahr 2003/2004 ins Auge gefasst. Voraussetzung allerdings ist, dass sich eine
ausreichende Anzahl solcher Mädchen und Jungen findet, die bereit sind, einen
Lerngruppenwechsel dafür in Kauf zu nehmen, dass sie dann in dieser „Profilklasse“ am Ende
der Jahrgangsstufe 10 direkt in die Jahrgangsstufe 12 überwechseln. Das entsprechende
didaktische Rahmenkonzept muss in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden.
2.3. Evaluation / Bewertung
Eine Überprüfung, inwieweit die o.g. Ziele erreicht werden, kann erst nach Abschluss der
Planungen in Angriff genommen werden.
14
II. Baustein: Sportpädagogisches Konzept
1. Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel des sportpädagogischen Konzepts am Clara-Schumann-Gymnasium ist es, die
Schülerinnen und Schüler in einer unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Dimension mit
den vielschichtigen Erscheinungsformen des Sports (aus verschiedenen Bereichen wie
Schul- und Vereinssport, Leistungs- und Breitensport, Stellenwert und Funktion des Sports in
unserer Gesellschaft, Sportwissenschaft) theoretisch und praktisch vertraut zu machen und
auf Grund ihrer (Er-)Kenntnisse in die Lage zu versetzen diese Phänomene kritisch zu
bewerten und für sich individuell ein Konzept der aktiven Partizipierung an der
Sportwirklichkeit (aktiv Sport treiben und kritisch Stellung zum Sport und seinen
Erscheinungsformen beziehen) zu entwickeln. Besonderes Interesse gilt hierbei der
Vermittlung des Sporttreibens unter gesundheitlichen Aspekten sowie von sportlicher
Aktivität unter dem sozialen Gesichtspunkt des Miteinander-Sporttreibens.
2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Im Rahmen der Anbahnung eines Schulprogramms am CSG wurde während einer
Pädagogischen Konferenz zu diesem Thema im Schuljahr 1997 / 98 die Bedeutung eines
sportpädagogischen Konzepts für unsere Schule herausgestellt.
Hinsichtlich der unterrichtlichen Umsetzung wurde gleich nach Einführung der neuen
Richtlinien für die Sekundarstufe II themenorientierter Grundkursunterricht in Angriff
genommen, für den die Fachkonferenz Sport in Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und
Schüler, Eltern und Lehrer und Lehrerinnen vier verschiedene Kursprofile (1. Bewegung,
Spiel und Sport zwischen Tradition und Trend; 2. Taktieren, spielen, inszenieren,
harmonieren im Sport; 3. Die Gesundheit erhalten und die Fitness verbessern durch Sport; 4.
Der Sport und seine vielfältigen Erscheinungsformen) entwickelte, aus denen die
Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Qualifikationsphase ihren Sportkurs auswählen
können. Hierbei wurden insbesondere folgende (nicht ganz so neue) pädagogische
Perspektiven beachtet:
1. Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern
2. Sich körperlich ausdrücken, Bewegungen gestalten
3. Üben lernen, Leistungen erfahren und reflektieren
4. Gemeinsam handeln, wettkämpfen und sich verständigen
5. Die Fitness verbessern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln
6. Sich einsetzen, etwas wagen und verantworten
Wegen der zeitlich großen Verzögerung hinsichtlich der Einführung des neuen Curriculums
für die Sekundarstufe I fehlt momentan aber noch sozusagen der Unterbau zum oben
angesprochenen Konzept. Die Fachkonferenz ist zur Zeit dabei ein Modell
themenorientierten Unterrichts für die Sekundarstufe I zu entwickeln. Noch effizienter
ließen sich die o.a. Zielsetzungen natürlich in einem Leistungskurs Sport verfolgen bzw.
umsetzen. Die durch die Bezirksregierung genehmigungspflichtige Einrichtung eines solchen
Kurses findet z.Zt. allerdings in der Fachkonferenz noch keine eindeutige Zustimmung. Die
erstmalige Durchführung eines Differenzierungskurses Biologie / Sport im
Wahlpflichtbereich II im Schuljahr 2001/02 mit den Schwerpunktthemen
„Ausdauerleistungsfähigkeit“, „Kraft“, „Lebensalter - Geschlecht - Ernährung - Doping“ und
15
„Sport und Umwelt“ bietet unter dem Aspekt fachübergreifenden bzw.
fächerverbindenden Unterrichts sehr gute Möglichkeiten die o.a. Ziele unterrichtlich
umzusetzen und kann möglicherweise als Vorreiter für die Einführung eines Leistungskurses
Sport gesehen werden.
Die außerunterrichtliche Umsetzung geschieht in vielen Bereichen, und zwar in erster Linie
durch die Durchführung eines Spieletages (Schwerpunkt: Jahrgangsstufenmeisterschaften in
verschiedenen Ballspielen) und eines Sportfestes (leichtathletischer Schwerpunkt) pro
Schuljahr. Hierbei geht es um individuelle Leistung (s.o. pädagog. Perspektive 3), aber auch
um Leistung im Team (s.o. pädagog. Perspektiven 3 und 4). Darüber hinaus spielt
andererseits der „olympische Gedanke des Dabeiseins“ eine entscheidende Rolle, da auch
beim Spieletag der Jahrgangsstufen 5-8 alle Schülerinnen und Schüler aktiv beteiligt sein
müssen.
Ferner geschieht die außerunterrichtliche Umsetzung durch die Teilnahme von
Schulmannschaften in verschiedenen Sportarten am Landessportfest (Fußball, Volleyball,
Basketball, Badminton). Des Weiteren wird die Umsetzung der Ziele durch die Einrichtung
von Sport-Arbeitsgemeinschaften verfolgt. Besonderes Augenmerk gilt hier der AG
„Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Mädchen“, aber auch der freiwilligen
Schüler-Sportgemeinschaft in der Sportart Volleyball in Kooperation mit dem
Volleyballverein Holzwickede.
Schließlich werden seit vier Jahren in Kooperation mit dem Ernst-Barlach-Gymnasium in
Unna in den Osterferien Skifreizeiten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II
durchgeführt. Einzelne Skifreizeiten für Klassen aus der Jahrgangsstufe 7 werden veranstaltet.
3. Evaluation / Bewertung
Erfolgreiche oder weniger erfolgreiche Umsetzung der o.a. Zielsetzungen lässt sich einerseits
an der Durchführung / Aufrechterhaltung oder Neueinführung o.a. Vorhaben messen.
Inwieweit Schülerinnen und Schüler die angestrebten Ziele individuell verinnerlichen und
erreichen, ist sehr schwer nachprüfbar, aber sicher in erster Linie an deren aktiver Mitarbeit
im Unterricht bzw. an ihrer Beteiligung an außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu
ermitteln. Allerdings ist festzuhalten, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit dem neuen
Curriculum, demzufolge Sport und seine Erscheinungsformen verstärkt kognitiv zu
durchdringen sind, schwer tun, da sie Sport und Sportunterricht nahezu ausschließlich als
Bewegungszeit sehen.
4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen



Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Sport
Selbstbehauptungstraining (vgl. Baustein VII Kapitel 2.3)
Öffnung von Schule: Kooperation mit dem Ernst-Barlach-Gymnasium in Unna
und Holzwickeder Sportvereinen
16
III. Baustein: Sprachen
1. Sprachenfolge im Rahmen der Schullaufbahn
Sprachliches Lernen steht im Mittelpunkt des Deutschunterrichts und des Unterrichts in den
Fremdsprachen. Durch das Erlernen von Fremdsprachen wird den Schülerinnen und Schülern
geholfen, sich in der Welt zu orientieren und sich eine Wirklichkeit zu erschließen, die
außerhalb ihres eigenen sprachlichen Erfahrungsbereichs liegt. Durch Einblicke in die
Lebenswirklichkeit anderer Sprachgemeinschaften wird der Horizont der Schülerinnen und
Schüler erweitert. Sprachliches Lernen ist also immer ein Weg zur
Persönlichkeitsentwicklung und damit ein Bildungs- und Erziehungsziel der Schulen.
Am Clara-Schumann-Gymnasium können zur Zeit vier Fremdsprachen erlernt werden. In der
Jahrgangsstufe 5 wird Englisch als erste Fremdsprache angeboten.
Im Rahmen des Wahlpflichtbereichs I (ab Klasse 7) können die Schüler zwischen Französisch
und Latein wählen.
Französisch als dritte Fremdsprache wird im Wahlpflichtbereich II (Klassen 9 – 10)
angeboten.
Mit Beginn der Sekundarstufe II ergänzt Spanisch, das erstmals zu Beginn des Schuljahres
1999 / 2000 eingeführt wurde, das Angebot unserer Schule. Grundsätzlich können von
Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer Schullaufbahn in der Sekundarstufe II alle
angebotenen Sprachen als Grundkurse oder Leistungskurse gewählt und belegt werden.
17
2. Fach Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache ab 11
2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Die Bedeutung und Verbreitung der spanischen Sprache nimmt stetig zu. Spanisch ist eine
Weltsprache wie Englisch und Chinesisch: ca. 400 Millionen Menschen sprechen Spanisch als
Muttersprache in über 20 Ländern (auch z.B. in den USA sprechen ca. 40 Millionen
Menschen Spanisch). Das Erlernen der spanischen Sprache eröffnet jedem / jeder Lernenden
Zugang zur gesamten spanischsprachigen Welt, denn die Sprache ist Trägerin und Vermittler
von Kulturen. International bedeutsam sind aktuelle und historische literarische Werke aus
Spanien und Lateinamerika sowie Filme und Musik aus dem spanischsprachigen Raum.
2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Am Clara-Schumann-Gymnasium wird Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache ab
Jahrgangsstufe 11 angeboten.
Die Schülerinnen und Schüler können in Jahrgang 11 an einem 4-stündigen Grundkurs
teilnehmen.
In den Jahrgangstufen 12 und 13 wird Spanisch – je nach Anwahl der Schülerinnen und
Schüler – als 4-stündiger Grundkurs oder als 5-stündiger Leistungskurs angeboten.
Spanisch kann somit als Abiturfach im Leistungskurs- oder Grundkursbereich angewählt
werden.
Ziele des Spanischunterrichts sind u.a.:
 Interkulturelle Handlungsfähigkeit (ein Leitziel des Unterrichts)
 Kommunikation in verschiedenen Gesprächssituationen
 Berichten: über den persönlichen Lebensbereich, über aktuelle Ereignisse
 Erzählen und Ausdrücken von Gefühlen
 mit spanischsprachigen Medien umzugehen (Radio, Fernsehen, Internet, Film)
 Bücher und Zeitungen lesen
 den Umgang mit authentischen Texten
 Vokabeltraining / selbstständige Organisation des Spanischlernens
 an Projekten und komplexen unterrichtlichen Vorhaben mitarbeiten
 Jahrgang 11: Aufbau einer Basiskompetenz in Wortschatz, Grammatik und
Syntax; Schulung der Grundfertigkeiten des Lesens, Hörens und Sprechens;
Umgang mit einfachen authentischen Texten; etc.
 Jahrgang 12: Erweiterung der Kenntnisse im Bereich Wortschatz und Grammatik;
Landeskunde; Informationsaustausch über die Situation Jugendlicher in
spanischsprachigen Ländern; etc.
 Jahrgang 13: Umgang mit längeren Textsorten, Filmen etc.; Erweiterung der
Kenntnisse in allen Bereichen zur Vermittlung in zweisprachigen Situationen; etc.
2.3 Evaluation / Bewertung
Das Fach Spanisch wird z.Zt. mit sehr großem Erfolg am CSG unterrichtet. Es finden sich
Spanischkurse sowohl als Leistungs- als auch als Grundkurse in allen Stufen der Oberstufe.
Die Kurse sind gut besucht und in diesem Jahr werden u.a. erstmalig Schülerinnen und
Schüler am DELE-Test des spanischen „Instituto Cervantes” (vergleichbar mit dem deutschen
„Goethe-Institut“) teilnehmen. In den Jahrgangsstufen 12 / 13 werden regelmäßig
18
Exkursionen nach Spanien durchgeführt, die den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit
bieten, ihre erworbene Sprachkompetenz unter Beweis zu stellen bzw. zu überprüfen.
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Richtlinien und Lehrpläne des Faches Spanisch
andere Fremdsprachenangebote am CSG (vgl. Baustein III)
19
3. Wettbewerbe
3.1 Vorlesewettbewerb
3.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projektes
Der Vorlesewettbewerb wird seit 1959 alljährlich vom Börsenverein des Deutschen
Buchhandels e.V. in Zusammenarbeit mit Buchhandlungen, Bibliotheken, Schulen und
sonstigen kulturellen Einrichtungen durchgeführt. Das Clara-Schumann-Gymnasium nimmt
seit 1996 regelmäßig an diesem Wettbewerb teil.
Ziel dieser Leseförderung ist es, dass sich Kinder und Jugendliche mit Literatur befassen und
auch einmal öffentlich Passagen aus ihren Lieblingsbüchern vorzutragen.
3.1.2 Umsetzung des Vorhabens
Alle Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen nehmen teil, soweit sie das wollen. Die besten
Vorleserinnen und Vorleser werden zunächst innerhalb der Klasse, anschließend auf
Schulebene ermittelt. Dann meldet die Schule die Siegerin / den Sieger weiter zur Kreisebene.
Im Unterricht wird der Vorlesewettbewerb durch einzelne Leseaktionen vorbereitet. So stellen
Schülerinnen und Schüler ihre Lieblingsbücher vor, die sie privat lesen, und geben ihre
Lesebegeisterung in kleinen Lesungen weiter. Die Auswahl findet vollkommen eigenständig
zu Hause statt, lediglich Eltern oder Geschwister sind bei der Auswahl behilflich.
3.1.3 Bewertung
Die Leseleistungen werden von einer Jury miteinander verglichen. Dazu gehören am ClaraSchumann-Gymnasium der Schulleiter, der Organisator des Lesewettbewerbs und die
Deutschlehrerinnen und -lehrer der Klassen, aus denen die Teilnehmer stammen. Mit den
Teilnahmeunterlagen werden Bewertungsbögen verschickt, so dass in allen Schulen gleiche
Kriterien zugrunde liegen.
3.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen

Litfass (vgl. Baustein VII Kapitel 4.1)
20
3.2 Bundeswettbewerb Fremdsprachen
3.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Die Schülerinnen und Schüler des Clara-Schumann-Gymnasiums haben die Möglichkeit, sich
durch die Teilnahme an verschiedenen Wettbewerben mit anderen Schülern anderer Schulen
und Schulformen zu messen und das im Unterricht und in der Freizeit Erlernte anzuwenden.
Eine dieser Möglichkeiten ist die Teilnahme am Bundeswettbewerb Fremdsprachen, der
alljährlich vom Verein Bildung und Begabung e.V. durchgeführt wird. Der
Bundeswettbewerb ermöglicht es Schülerinnen und Schülern ihre Kenntnisse und Fähigkeiten
in modernen Fremdsprachen und in Latein außerhalb der vertrauten schulischen Lerngruppe
unter Beweis zu stellen und sich dabei mit anderen zu messen. Oftmals werden bei der
Teilnahme an solchen Wettkämpfen Begabungen sichtbar und Leistungen erreicht, die die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich vorher vielleicht gar nicht zugetraut hätten.
3.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Der Wettbewerb gliedert sich in verschiedene Wettkämpfe, die sich an verschiedene
teilnehmende Gruppen bzw. Einzelpersonen wenden. So gibt es den Gruppenwettbewerb für
die Klassen 7 bis 10, den Einzelwettbewerb für die Klassen 9 und 10 und den
Mehrsprachenwettbewerb für die Jahrgangsstufen 11 bis 13.
Gewinne sind attraktive Preise wie Urkunden für alle Teilnehmer bzw. teilnehmenden
Gruppen, Auslandsaufenthalte, Geldpreise, Sachpreise, Einladungen zu Festen u.v.m..

Gruppenwettbewerb (Klassen 7 – 10)
Unter der Leitung einer Lehrerin oder eines Lehrers können ganze Klassen oder
Gruppen von Schülerinnen und Schülern in Arbeitsgemeinschaften und / oder Kursen
(auch klassenübergreifend) teilnehmen.
Der Wettbewerb erwartet eine Arbeit z.B. in Form einer Video - und / oder
Hörkassette oder CD / DVD (max. 15 Minuten) oder eine gestalterische Arbeit
(Zeitungen, Spiele etc.). Zu diesen Beiträgen müssen die schriftlichen Grundlagen
(max. 30 Seiten) eingereicht werden.
Zulässige Wettbewerbssprachen sind alle in der Schule gelernten modernen
Fremdsprachen und Latein.
Jede Gruppe kann selbst ein Thema wählen, es wird jedoch auch vom Ausrichter ein
Thema als ”Leitfaden” vorgegeben.

Einzelwettbewerb (Klassen 9 – 10)
Der Wettbewerb stellt den Teilnehmern mündliche und schriftliche Aufgaben. Es
beginnt in den modernen Sprachen mit einem Text, der nach Hause geschickt wird und
der auf eine Kassette gesprochen werden muss. Am eigentlichen Wettbewerbstag
werden unter anderem Aufgaben zum Hörverstehen, zum Erzählen, zum Aufsatz
schreiben und zum Lückenfüllen gestellt. Dies gilt auch für Latein. Die Teilnahme ist
in verschiedenen Sprachen möglich. Die Liste der akzeptierten Sprachen wird jährlich
erweitert und kann im Internet nachgelesen werden.

Mehrsprachenwettbewerb (Jahrgangstufen 11 – 13)
Schülerinnen und Schüler, die zwei oder mehr Fremdsprachen erlernt haben, können
hier ihr Wissen „vergolden“. In vier Runden können sie ihre Kenntnisse mündlich und
schriftlich unter Beweis stellen. Die Aufgaben umfassen zwei mündliche Beiträge
21
(Vertonung von Texten auf Kassetten), schriftliche Beiträge in den jeweiligen
Wettbewerbssprachen, eine längere Hausarbeit und Gespräche mit einer Jury.
3.2.3 Evaluation / Bewertung
Die Teilnahme am Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist immer ein Erfolg.
Die Schülerinnen und Schüler können erkennen, wie gut sie sich bereits in der Fremdsprache
ausdrücken können. Die teilnehmende Gruppe kann gemeinsam an einem Projekt in der
Fremdsprache arbeiten und diese Tatsache allein ist zumeist schon eine Bereicherung für alle
Teilnehmer. Der „äußere“ Erfolg bzw. Misserfolg des Projekts wird jedoch durch die
Beurteilung der Jury des Bundeswettbewerbs für alle sichtbar gemacht.
3.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen



Richtlinien und Lehrpläne der fremdsprachlichen Fächer
Bundeswettbewerb Fremdsprachen S I - Latein (vgl. Baustein III Kapitel 3.3)
Teilnahme am APIEL - Test in der Jahrgangsstufe 12 (vgl. Baustein III
Kapitel 3.4)
22
3.3 Bundeswettbewerb Fremdsprachen S I - Latein
3.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Für die Schülerinnen und Schüler des Clara-Schumann-Gymnasium ergeben sich durch die
Teilnahme am Bundeswettbewerb Fremdsprachen S I - Latein - zunächst alle unter 3.2.1
genannten allgemeinen Vorteile. In spezifischer Weise erleben sie in diesem seit 1991
veranstalteten Wettbewerb die „Lebendigkeit“ und Gegenwartsbedeutsamkeit der Sprache
Latein und der mit ihr transportierten Kulturinhalte und Kulturwerte Europas.
3.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Es gelten für den Einzel- und Gruppenwettbewerb zunächst die oben aufgeführten
allgemeinen Teilnahmebedingungen. Bei fachspezifischer Ausgestaltung ergibt sich folgende
Konkretisierungen:
 Die Aufgaben in Latein im Einzelwettbewerb bestehen aus einer Übersetzung
sowie Tests zur Wortergänzung, zum Hörverstehen, zu Sachkenntnissen und zur
Sprachbeobachtung. Eine der Aufgaben bezieht immer Texte bzw. Sprachmaterial
aus einer modernen Fremdsprache ein.
 Im Gruppenwettbewerb können regionalgeschichtliche, mythologische,
spielerische Themen, aber auch Themen aus dem Mythos der Antike und vieles
anderes mehr in allen Medien, die heute denkbar sind, behandelt werden.
Besonders Videos sind eine gewählte Präsentationsform.
3.3.3 Evaluation / Bewertung
Die Teilnahme als solche ist stets eine wertvolle Erfahrung und als Erfolg zu werten, zumal
der Fremdsprachenwettbewerb Latein der mit überwältigendem Abstand größte
Teilwettbewerb des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen ist (Am Latein-Wettbewerb nehmen
mehr als doppelt so viele Schülerinnen und Schülerin teil wie an allen übrigen
Sprachenwettbewerben zusammen!). Im April 2001 erhielt ein Video-Beitrag zum Leben des
Augustus, der von acht Schülerinnen und Schülern aus der Lateingruppe der damaligen 8a/b
erstellt worden war, einen 3. Preis beim Gruppenwettbewerb und nahm den Preis beim
Bundessprachenfest in Düsseldorf in Empfang. Seit 2000 melden sich jedes Jahr Schülerinnen
und Schüler des Clara-Schumann-Gymnasiums zum Einzel- oder Gruppenwettbewerb an.
3.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Richtlinien und Lehrpläne der fremdsprachlichen Fächer
Teilnahme an anderen (Bundes-)Wettbewerben (vgl. Baustein III Kapitel 3.2)
23
3.4 Der APIEL-Test (Advanced Placement International English Language
Examination (The College Board)
3.4.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Für alle Schülerinnen und Schüler, die daran interessiert sind, Studiengänge oder Teile ihres
Studiums nach dem Abitur in einem anglophonen Land zu absolvieren (vor allem in den
USA), bildet die Teilnahme am APIEL - Test eine gute Einstiegsmöglichkeit.
Diejenigen, die sich entscheiden, an diesem Testverfahren teilzunehmen, haben hier eine sehr
gute Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen, an einer universitären
Ausbildung in englischer Sprache teilzunehmen.
Eine erfolgreiche Teilnahme am APIEL - Test eröffnet Schülerinnen und Schülern die
Möglichkeit, am universitären / akademischen Alltagsleben im englischsprachigen Ausland
teilzunehmen. Es ist dann nicht mehr notwendig an Vorbereitungskursen an den jeweiligen
Universitäten teilzunehmen, die für nicht muttersprachliche Studentinnen und Studenten
angeboten werden.
3.4.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Der APIEL - Test richtet sich ursprünglich an alle Schülerinnen und Schüler sowie
Studentinnen und Studenten, die die Jahrgangsstufe 12 oder 13 oder eine Universität
besuchen, und die über ein ausreichendes Wissen der englischen Grammatik und des
Vokabulars verfügen. Weiterhin ist es notwendig, dass die zukünftigen Prüflinge über eine
längere Zeitspanne an Englischkursen (Schulunterricht) teilgenommen haben. So ist es dann
auch nicht nötig, vor der Teilnahme am Test besondere Kurse zu besuchen oder neue
Materialien zu erarbeiten.
Am CSG hat sich die Fachkonferenz Englisch entschlossen, dass der APIEL-Test den
Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 12 angeboten wird. Frau Barrio zeichnet
verantwortlich für die Organisation und Durchführung.
Die APIEL - Prüfung wird im März eines jeden Jahres durchgeführt. Nachdem die Test von
zentralen Gremien in den USA korrigiert worden sind, werden die Schülerinnen und Schüler
im Juli über ihre Ergebnisse informiert. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat / Zeugnis.
Die Prüfung dauert ungefähr vier Zeitstunden. Es werden die Fertigkeiten Hören, Sprechen,
Lesen und Schreiben getestet. Der Test enthält multiple-choice-Fragen, die das Lese- und
Hörverständnis abprüfen. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler Essays schreiben
und bei Aufnahmen ihrer eigenen Stimmen auf Audiobänder ihre mündliche
Ausdrucksfähigkeit in der englischen Sprache nachweisen.
3.4.3 Evaluation / Bewertung
Anhand der starken Nachfrage in den letzten zwei Schuljahren seit Beginn der Durchführung
des APIEL - Tests an unserer Schule kann man großes Interesse an der Teilnahme an solchen
Tests und auch an der Möglichkeit einer weiteren Profilierung von Schülerseite feststellen. Da
die Ergebnisse den Teilnehmern und Teilnehmerinnen persönlich zugestellt werden und diese
dem Datenschutz unterliegen, kann keine Auskunft über konkrete Ergebnisse (Erfolge /
Misserfolge) gegeben werden.
Jedoch allein die Teilnahme an einem solchen außerschulischen Test gibt den Schülerinnen
und Schülern die Möglichkeit, einen Einblick in die Prüfungsverfahren anderer
Bildungsinstitutionen zu bekommen und sich selbst in Prüfungssituationen besser kennen zu
lernen.
24
3.4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen



Richtlinien und Lehrpläne des Faches Englisch
DELE-Test (Spanisch) (vgl. Baustein III Kapitel 2)
Bundeswettbewerb Fremdsprachen (vgl. Baustein III Kapitel 3.2)
25
4. Fahrten / Austausch
4.1 Schüleraustausch England
4.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel des Schüleraustausches ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben,
ihre Sprachkenntnisse, ihr landeskundliches Wissen und ihr Wissen über die Kultur des
Landes zu erweitern. Durch das Sprechen und Verstehen der Landessprache sollen die
Schülerinnen und Schüler einen Einblick in das Leben der gastgebenden Familien bekommen
und den Alltag der Partner-Schülerinnen und -Schüler auch in der Schule kennen lernen. Ein
weiteres Ziel ist es, die Verbindungen zwischen Holzwickede und seinen Partnergemeinden
Weymouth und Portland zu ergänzen. Die durch den Austausch neu gewonnenen Erfahrungen
sollen darüber hinaus in den Unterricht einbezogen werden. Ferner soll die Motivation der
Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an fremdsprachlichen Wettbewerben erreicht
werden.
4.1.2 Umsetzung des Vorhaben / des Projekts
Schon kurz nach dem Entstehen unseres Gymnasiums trugen sowohl Schüler und
Schülerinnen als auch Eltern den Wunsch vor, einen Austausch mit einer Gemeinde in
England einzurichten. Über den Deutsch-Britischen Club Holzwickede war zu erfahren, dass
auf Seiten des Budmouth Technology College in Weymouth Interesse an einer Partnerschaft
mit dem Clara-Schumann-Gymnasium bestand. Nachdem mit dieser Schule Kontakt
aufgenommen worden war, einigten sich die Vertreter, die den Austausch in Zukunft
übernehmen wollten, über die Bedingungen der Durchführung des Schüleraustausches. Die
Fachkonferenz Englisch und die Lehrerkonferenz haben das geplante
Schüleraustauschprogramm beraten.
Am 28.11.1995 beschloss die Schulkonferenz des Clara-Schumann-Gymnasiums, das
Schüleraustauschprogramm des Clara-Schumann-Gymnasiums mit dem Budmouth
Technology College in Weymouth mit Beginn des Schuljahres 1996/97 durchzuführen.
Der Austausch beginnt mit einem Briefwechsel interessierter Schülerinnen und Schüler im
Verlauf der Jahrgangsstufe 7, worauf jeweils in der Jahrgangsstufe 8 die eigentlichen
Austauschbesuche stattfinden. Die Gäste aus Weymouth besuchen die Gemeinde
Holzwickede jeweils vor den Herbstferien. Unser Gegenbesuch in Weymouth findet in den
Monaten April oder Mai eines jeden Jahres statt. Vor unserem Gegenbesuch in Weymouth
findet immer eine Informationsveranstaltung mit Erziehungsberechtigten und Schülerinnen
und Schülern statt. Nach Abschluss der Fahrt wird von unseren Schülerinnen und Schülern
immer ein Projekt durchgeführt und präsentiert.
4.1.3. Evaluation / Bewertung
Der Schüleraustausch wird seit dem Schuljahr 1996/97 mit fast ständig steigenden
Schülerzahlen durchgeführt. Auf beiden Seiten ist eine große Aufgeschlossenheit und
Akzeptanz zu erkennen. Die Schülerinnen und Schüler haben sich bereit erklärt, ihre
Erfahrungen durch Vorträge in das Unterrichtsgeschehen einzubringen. Es haben sich auch
bereits freundschaftliche Kontakte nicht nur zwischen Schülerinnen und Schülern entwickelt,
sondern auch zwischen einzelnen Familien, die sich noch heute gegenseitig besuchen. Eine
Schülerin unserer Sekundarstufe II hat für drei Monate am Unterricht des Budmouth
Technology College teilgenommen. Auf Seiten beider Schulen besteht der Wunsch, ein
26
Auslandsbetriebspraktikum („Work Experience“) für Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe II einzurichten. Die Vorbereitungen dazu laufen.
4.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen



Richtlinien und Lehrpläne des Faches Englisch
Teilnahme am APIEL-Test (vgl. Baustein III Kapitel 3.4)
Studien- und Berufswahlorientierung (vgl. Baustein X)
27
4.2 Austausch Louviers (Frankreich)
4.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel des Austausches ist das gegenseitige Kennenlernen von Schülerinnen und Schülern des
Gastlandes mit ihren Familien, in ihrem Lebensumfeld, in Schule und Freizeit. Zum einen
hilft die konkrete Begegnung mit Menschen aus Frankreich und in Frankreich, die Zielsprache
anzuwenden und Sprachfertigkeiten zu festigen und zu vertiefen, zum anderen erleben sich
die Schülerinnen und Schüler in Auseinandersetzung mit den Menschen des Gastlandes neu.
Sie können Vorurteile abbauen und ein positives Bild von unterschiedlichen
Lebenswirklichkeiten aufbauen. Toleranz, Akzeptanz sowie die Wahrnehmung des eigenen
Standpunktes werden gefördert. Durch den gemeinsamen Schulbesuch, durch die gemeinsame
Freizeitgestaltung und durch Exkursionen nimmt die Kommunikation untereinander zu.
Vergleiche können fruchtbar in das zukünftige Unterrichtsgeschehen einbezogen werden.
4.2.2 Umsetzung des Projekts
Seit 25 Jahren besteht eine Städtepartnerschaft zwischen Holzwickede und Louviers
(Normandie). Durch intensive Unterstützung des Freundeskreises bzw. des Comité de
jumelage Holzwickede – Louviers und nach intensiven Gesprächen hat im Schuljahr 2000/01
der erste Schüleraustausch zwischen dem CSG und den 3 Collèges (Les Fougères, Ferdinand
Buisson und Le Hamelet) stattgefunden. Im Schuljahr 2001/02 fand der zweite
Schüleraustausch statt.
Der Austausch mit Louviers spricht Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 9 an.
Auf dem Programm stehen in Deutschland neben dem Schulbesuch mit einer ausführlichen
Begrüßung und Schulführung durch die Schulleitung Exkursionen z. B. nach Köln,
Düsseldorf, Bochum (Bergbaumuseum, Planetarium), Dortmund (DASA) sowie ein Empfang
durch den Bürgermeister im Rathaus. Ziel ist es, möglichst viel gemeinsam zu unternehmen.
Die Grundkonzeption in Louviers ist die gleiche wie in Holzwickede: Unterbringung in
Gastfamilien, Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, Hospitation der
Lehrerinnen und Lehrer in verschiedenen Klassen und Fächern. Es ergeben sich auch hier
intensive Gespräche über Gemeinsamkeiten und Unterschiede bzgl. der Lebensformen, der
Gewohnheiten, der Beurteilung schulischer und politischer Zusammenhänge. Exkursionen
werden nach Paris, nach Rouen und an die normannische Küste (Pont de Normandie,
Honfleur, Deauville, Trouville bzw. Fécamp und Etretat) gemacht. Ebenso gab es einen
Empfang im Rathaus.
Seit dem Herbst 2000 besteht die offizielle internationale Schulpartnerschaft zwischen dem
CSG und dem Collège Les Fougères, seit Mai 2001 zusätzlich zwischen dem CSG und dem
Collège Ferdinand Buisson.
Für die kommenden Schuljahre ist der regelmäßige Austausch mit einem jeweils einwöchigen
Besuch und Gegenbesuch geplant.
4.2.3 Evaluation / Bewertung
Der Austausch ist von allen Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Gastfamilien,
Schulleitung, Kollegium, Freundeskreis, Öffentlichkeit) als sehr positiv erlebt worden.
Erfahrungen und Einsichten konnten in den Unterricht einbezogen und für die nicht am
Austausch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler fruchtbar gemacht werden. Die
Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler, ihre Motivation sowie das Verständnis für
Leben und Bräuche in Frankreich haben zugenommen.
28
Ein hoher Organisationsaufwand besteht in der Beteiligung mehrerer Parallelklassen am CSG
sowie dreier Collèges in Frankreich. Absprachen mit verschiedenen Kolleginnen und
Kollegen sowie Rücksichtnahme bei der Terminierung von Klassenarbeiten und bei der
Integration der französischen Gäste sind erforderlich. Der Austausch findet eine sehr große
Unterstützung im Kollegium und durch die Schulleitung.
4.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Richtlinien und Lehrpläne des Faches Französisch
Austausch Genf (vgl. Baustein III Kapitel 4.3)
29
4.3 Austausch Genf
4.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel des Projektes ist es, internationale Beziehungen zwischen Schülern und Schülerinnen im
Austausch Deutschland-Schweiz zu initiieren. Dabei steht die persönliche Begegnung von
Schülern und Schülerinnen im Rahmen von kulturellen und gesellschaftlichen Einblicken in
eine andere Lebensweise im Vordergrund.
Von weiterer großer Bedeutung für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Austausches ist
die Erweiterung ihrer französischen Sprachkompetenz sowie deren Umsetzung in einem
anderen frankophonen Land als Frankreich.
4.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Seit dem Schuljahr 2000/2001 besteht der Austausch zwischen dem Clara-SchumannGymnasium Holzwickede mit dem Collège Emilie-Gourd in Genf in der
französischsprachigen Schweiz. Dieser Austausch wendet sich vor allem an Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufe 11, die Französisch als Unterrichtsfach belegt haben.
Während des einwöchigen Austausches sind die Schülerinnen und Schüler in Gastfamilien
untergebracht. Auf diese Weise bietet sich die Gelegenheit, lebendige Einblicke in die
Lebensweise einer französischsprachigen Familie auch außerhalb Frankreichs zu erhalten
sowie gesellschaftliche und kulturelle Unterschiede kennen zu lernen.
In schulischer Hinsicht gewinnen die Schülerinnen und Schüler durch die gemeinsame
Teilnahme am Unterricht mit ihren Austauschpartnern vielfältige Eindrücke vom Schulsystem
in Genf, das sich vom deutschen Schulsystem deutlich unterschiedet (die Schulform des
Collège in Genf entspricht den deutschen Jahrgangsstufen 11-13 und ist für Schülerinnen und
Schüler bestimmt, die bereits ihre Schulpflicht erfüllt haben).
Neben dem schulischen Programm tragen auch Besuche bei den internationalen
Organisationen wie der UNO oder dem Internationalen Roten Kreuz sowie gemeinsame
Unternehmungen in den Familien und Tagesausflüge mit der Gruppe zu Einblicken in die
gesellschaftspolitische Struktur Genfs sowie in weiterem Rahmen der Stellung der Schweiz
bei.
Der Gegenbesuch der Schweizer Schülerinnen und Schüler soll diesen ein differenziertes Bild
von der Rhein-Ruhr-Region vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls bei ihren
Austauschpartnern untergebracht. Neben der Teilnahme am Kursunterricht stehen ebenfalls
gemeinsame Ausflüge zu kulturellen Sehenswürdigkeiten der Region sowie Freizeitaktivitäten
auf dem Programm.
4.3.3 Evaluation / Bewertung
Die beiden bisher erfolgten Austausche sind von beiden Seiten her als überaus positiv und
erfolgreich bewertet worden. Die Schülerinnen und Schüler haben weitreichende Einblicke in
eine andere Kultur im frankophonen Bereich bekommen. Das Einleben in einer
französischsprachigen Familie sowie die Integration in die Gruppe haben zu einer Zunahme
an Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen geführt. Das Anwenden von Sprache in einem
außerschulischen Umfeld konnte zu einer gesteigerten Motivation der Schülerinnen und
Schüler für den fremdsprachlichen Unterricht beitragen.
30
4.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Richtlinien und Lehrpläne des Faches Französisch
Austausch Louviers (vgl. Baustein III Kapitel 4.2.)
31
IV. Baustein: Naturwissenschaften
1. Arbeitsgemeinschaft Naturwissenschaften in der Jahrgangsstufe 5
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel der Arbeitsgemeinschaft Naturwissenschaften für die Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufe 5 ist es, das Interesse für naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu wecken,
Arbeitsweisen der einzelnen Fachdisziplinen kennenzulernen und die Freude am
naturwissenschaftlichen Arbeiten zu stärken und zu fördern. Gleichzeitig soll durch diese
Einführung in die Naturwissenschaften die Motivation zur Teilnahme an schul- und
fachspezifischen Wettbewerben erhöht werden.
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Ausgehend von dem Interesse und der Neugier am naturwissenschaftlichen Arbeiten und
Experimentieren wurde im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2001/2002 die
Arbeitsgemeinschaft Naturwissenschaften für die Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufe 5 ins Leben gerufen. In dieser Arbeitsgemeinschaft arbeiten unter dem
Oberthema „Licht - Farben - Farbigkeit” die Fachdisziplinen Biologie, Chemie, Physik und
Informatik fächerverbindend zusammen. Die Schülerinnen und Schüler nähern sich der
Thematik der Farbigkeit aus unterschiedlichen Sichtweisen der Biologie, der Chemie, der
Physik und der Informatik, wodurch gleichzeitig spezifische Arbeitsweisen der jeweiligen
Fachdisziplin kennen gelernt werden. Alle Teilnehmer der AG werden in vier Gruppen
eingeteilt, die jeweils mit unterschiedlichen Fächern beginnen. Im Rahmen dieser AG wird
unter dem Oberthema jede der Fachdisziplin 5 Wochen bei dem jeweiligen Fachlehrer
vermittelt. Nach dieser Zeit wechselt die komplette Gruppe zur nächsten Fachdisziplin, so
dass am Ende der Zeit alle Fachdisziplinen durchlaufen wurden.
1.3 Evaluation / Bewertung
Anhand der starken Nachfrage von Seiten der Schülerinnen und Schüler bezüglich dieses
Angebots kann man ein großes Interesse für naturwissenschaftliches Arbeiten feststellen.
Eine abschließende Beurteilung lässt sich erst am Ende des Schuljahres mit dem Abschluss
dieses Projekts vornehmen, wobei als Evaluationskriterien die Kenntnis fachspezifischer
Arbeitsweisen, die Überprüfung der Einstellung zu den Naturwissenschaften und die
Teilnahme an fachspezifischen Wettbewerben zu nennen wären.
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen

Mathematik-Arbeitsgemeinschaft (vgl. Baustein V Kapitel 2)
32
2. Mathematik-Arbeitsgemeinschaft
2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Die Mathematik-Arbeitsgemeinschaft richtet sich an mathematisch interessierte Schülerinnen
und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, um deren mathematische Kompetenzen gezielt
stärken und fördern zu können. Gleichzeitig soll durch diese Arbeitsgemeinschaft die
Motivation zur Teilnahme am Schulwettbewerb Mathematik erhöht werden. Ist dieser
bestanden, so haben sich die betreffenden Schülerinnen und Schüler zunächst für den
Mathematikwettbewerb auf Kreisebene, später sogar eventuell für den Wettbewerb auf
Landesebene qualifiziert.
2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Auf Anfrage einzelnen Eltern leistungsstarker Schüler, ob deren Förderung im Rahmen einer
Mathematik-Arbeitsgemeinschaft möglich sei, wurde diese im zweiten Halbjahr des
Schuljahres 2002/2003 eingerichtet. In dieser Arbeitsgemeinschaft arbeiten durchschnittlich
sieben Schülerinnen und Schüler an klassischen Knobelaufgaben, wie z.B. Zahlenrätseln oder
dem „Smith-Jones-Robinson“-Problem. Hier geht es darum aus einer Reihe von Prämissen
über Personen sinnvolle Schlussfolgerungen zu ziehen.
In Zukunft sind geometrische Projekte angedacht wie z.B. die Untersuchung platonischer
Körper (der Fußball ist z. B. einer) oder aber die Konstruktion dreidimensionaler Figuren
durch bestimmte vorgegebene Würfelfiguren, den sogenannten Soma-Teilen. Die
Schülerinnen und Schüler können eigene Figuren entwerfen, diese nachbauen oder aber deren
Konstruktion analysieren um die Lösungszeit durch geometrische Betrachtungen abzukürzen.
2.3 Evaluation / Bewertung
Als Evaluationskriterien dienen Kenntnisse fachspezifischer Lösungsstrategien. Ein weiteres
Kriterium ist die Förderung der Teilnahme an Mathematikwettbewerben auf Landesebene.
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen
 Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Mathematik.
 Mathematikolympiade im Internet: http://www.mathematik-olympiaden.de/
33
3. Die Homepage-Arbeitsgemeinschaft
3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel der Homepage-AG ist es, die Homepage des Clara-Schumann-Gymnasiums zu pflegen,
zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Die Homepage der Schule soll der Öffentlichkeit
einen Einblick in das Schulleben ermöglichen und gleichzeitig Informationen bezüglich
Schulveranstaltungen, Schulstruktur und Schullaufbahnen bieten.
Ein weiteres Ziel dieser AG ist es, den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern
projektorientiert den Umgang und den Einsatz moderner Medien näher zu bringen.
3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Im Rahmen einer einstündigen Arbeitsgemeinschaft wurde die Schulhomepage
(http://www.csg-holzwickede-online.de) entwickelt und aufgebaut. Da eine Homepage der
ständigen Veränderungen und Verbesserungen bedarf, werden von der Homepage-AG
kontinuierlich neue Seiten entwickelt und nach deren Fertigstellung in das Internet gestellt.
3.3 Evaluation / Bewertung
Das Arbeitsergebnis lässt sich unter der schon oben genannten Adresse begutachten. Die rege
Nutzung dieses Informationsangebotes des Clara-Schumann-Gymnasiums kann man durch
den auf der Homepage installierten „Counter“ feststellen, der jeden Seitenaufruf registriert
und die jeweilige Gesamtbesucherzahl unserer Seiten wiedergibt.
3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Informatik
Arbeitsgemeinschaften im naturwissenschaftlichen Bereich (vgl. Baustein V)
34
V. Baustein: Musisch, künstlerischer und literarischer Bereich
1. Musisches Profil und Musikunterricht
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Die Förderung künstlerischer Neigungen und Talente hat seit Bestehen der Schule einen
besonderen Stellenwert an dieser Schule. Wenn miteinander musiziert wird, Musik aktiv und
passiv erlebt wird, wächst die Schule zusammen. Musikunterricht hilft, noch nicht privat oder
durch die Grundschule geförderten Kindern Zugänge zu ermöglichen, neue Erfahrungen zu
nutzen und schlummernde Potentiale weiterzuentwickeln.
Um mit dieser Breitenwirkung möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu erreichen,
möchten wir auf verschiedensten Ebenen auf die Jugendlichen zugehen und ihnen
unterschiedlichste Erfahrungen zukommen lassen: Im Regelunterricht, im Wahlpflichtbereich,
in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Konzerten und bei der Zusammenarbeit mit der
Musikschule.
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Am CSG kann das Fach Musik in allen vorgesehenen Jahrgangstufen angeboten werden, da
die Fachschaft zur Zeit aus 4 Vollzeitkräften besteht und zusätzlich durch fachfremd
unterrichtende Kollegen und Referendare unterstützt wird.
Zur Verfügung stehen zwei Fachunterrichtsräume mit je einem Flügel und ein Zusatzraum mit
diversen Instrumenten und Materialien. Beide Fachräume sind mit Stereo- und Videoanlagen
ausgestattet, ein Computer mit diversen Musikprogrammen steht für
Multimediapräsentationen zur Verfügung.
Es wurde umfangreiches Instrumentarium angeschafft: Für das Musizieren im Klassenverband
stehen über 10 Keyboards, Xylophone und Glockenspiele, Gitarren, einige Blasinstrumente
und natürlich unterschiedlichste Percussioninstrumente bereit. Auch eine Rockband könnte
hier ausgestattet werden (Schlagzeug, Bass, Verstärker etc.) ... und wird das auch regelmäßig.
Mit Hilfe des Fördervereins konnten auch drahtlose Übertragungsanlagen angeschafft werden,
die auch bei Theateraufführungen ( Literaturkurse) mitgenutzt werden können.
Der Computerraum der Schule wurde zur Midi-Anbindung der Keyboards aufgerüstet und
kann für Bearbeitungs- /Arrangementaufgaben sowie zur Internetrecherche mit genutzt
werden. Darüber hinaus wird ein eigener Fach-Medienbestand (Bücher, Partituren, CDs,
Videos) gepflegt, der in Kürze in Kooperation mit der Gemeindebibliothek ausgebaut werden
soll.
Die 4 Jahre Regelunterricht (Klasse 5/6/8/10) haben dazu geführt, dass die Eingangskurse der
Oberstufe (Jg. 11) ein beachtliches Niveau erreichen, was andererseits den
„Seiteneinsteigern“ den Zugang erschwert, bei oftmals nur geringen Erfahrungen mit dem
Fach hier Fuß zu fassen. Natürlich wird nach wie vor im 11. Jg. versucht, solche Unterschiede
auszugleichen. Da aber gleichzeitig viele Schülerinnen und Schüler außerschulisch erworbene
(Instrumental-) Kenntnisse und - Fähigkeiten haben, finden wir – nicht nur von der
Interessenlage - recht inhomogene Kurse vor.
Dies führt zu einem Unterricht, der die in den Richtlinien vorgegebenen Inhalte einerseits
spielerisch-experimentell mit „viel Musik machen“ umsetzt, andererseits erfordert das
fortgeschrittene Niveau auch vertiefende Lernphasen, wobei fortgeschrittene Schülerinnen
35
und Schüler mit großem Engagement Aufgaben als Tutoren übernehmen (Kurzvorträge /
Anleitungen in Gruppenarbeiten).
Besondere Tätigkeitsschwerpunkte in der Mittelstufe sind u.a. der Pop/Rock-Bereich (Jg. 8)
und der Jazz (Jg.10): Hier bieten sich gute Möglichkeiten im Erproben diverser Instrumente,
z.B. „Wir lernen Drums“ / „Klassenbluesband“ und dem Einsatz der Stimme „Jazzchor“ /
„Klassenswingorchester“. Gerade das praktische Musizieren hat eine Reihe von talentierten
Bands und Kammermusikformationen angestoßen, die teilweise mittlerweile erfolgreich in
Wettbewerben glänzen konnten oder CDs veröffentlichten.
Exemplarisch sei ein weiterer Themenkreis genannt: Das Musiktheater. Opern- , Ballett- und
Musicalbesuche stehen in fast jedem Jahr mit Schülergruppen auf dem Programm, u.a.. „West
Side Story“, „Carmen“, „Freischütz“, „Oliver“, „Entführung aus dem Serail“. Die Nähe zu
den Bühnen in Hagen, Dortmund usw. ermöglicht die thematische Anpassung und
unterrichtliche Nähe durch Stückauswahl und theaterpädagogische Angebote. Im Unterricht
werden diese Werkzugänge mediengestützt oder mit Hilfe der Methode „Szenische
Interpretation“ vorbereitet.
Musiktheoretische Grundlagen werden bereits in den Jahrgangsstufen 5 und 6 vermittelt –
zunächst experimentell (Vertonung von Geschichten, grafische Notation) und dann auch
konventionell. Mit viel Gesang und Spiel, aber auch kleinen Exkursionen („Orgel von innen“,
„Völkerkundemuseum mit exotischen Instrumenten“) sollen Grundlagen vermittelt werden.
Bei Klassenkonzerten lernen sich die Schülerinnen und Schüler auch musizierend besser
kennen.
1.3. Evaluation / Bewertung
Die Musik erfährt am CSG einen recht großen Zuspruch. Dies lässt sich neben Eltern-,
Kollegen- und Schüleräußerungen auch an der regelmäßigen Einrichtung des „gewählten“
Wahlpflichtfachs ablesen. In der Oberstufe wurden bisher immer 2 Grundkurse im Jahrgang
11 gebildet, aus denen dann im Jahr 2001 ein erster Musik-Leistungskurs hervorging.
1.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen





Richtlinien und Lehrpläne des Faches Musik
Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ (vgl. Baustein V
Kapitel 2)
Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte (vgl. vgl. Baustein V Kapitel 3)
Zusammenarbeit mit der Musikschule (vgl. Baustein V Kapitel 4)
Literaturkurs (vgl. Baustein V Kapitel 5)
36
2. Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“
2.1. Ziel des Vorhabens
Seit einigen Jahren wird im Differenzierungsbereich (Jg. 9/10) ein künstlerisches Fach
angeboten, das sich vorwiegend mit Themenbereichen aus Kunst und Musik auseinandersetzt.
Wichtigstes Ziel dieses fachübergreifenden Kurses ist es, den SchülerInnen Freiräume für
projektorientiertes und eigenverantwortliches, kreatives Arbeiten in den bildenden Künsten
und musikalischen Teildisziplinen zu ermöglichen, was in größeren Klassenverbänden nicht
ohne weiteres möglich ist.
2.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Rezeptive Zugänge ermöglichen Einblicke in die Zusammenhänge der Künste - etwa im
historischen Kontext (z.B. Impressionismus, Symbolismus, entartete Kunst, afrikanische
Kunst) oder beschäftigen sich mit ihren Wechselwirkungen (z.B. Umsetzung von Musik in
und aus Bildern, Tanz und Bühnengestaltung, akustische Kunst).
Ein weiterer Schwerpunkt ist das kreative Arbeiten mit Neuen Medien: Der PC wird in
kleinen Projekten als Kompositionshilfe und zur Bildbearbeitung eingesetzt.
Da Klausuren durch Facharbeiten ersetzt werden können, ist in diesem Kurs eine besondere
Vorbereitung auf eigenverantwortliches Arbeiten (auch hinsichtlich der Anforderungen in der
Oberstufe) möglich.
2.3. Evaluation / Bewertung
Die Arbeiten des Kurses haben bereits erfolgreich zu mehreren Ausstellungen (Klangobjekte,
Lichtobjekte, Grafische Umsetzung von Bachs Inventionen), konzertanten Darbietungen, der
Ausgestaltung von Bühnen und der Produktion einer CD geführt. Die Zusammenarbeit bei der
Präsentation mit den AGs bietet sich besonders an.
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen




Richtlinien und Lehrpläne des Faches Musik
Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1)
Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte (vgl. vgl. Baustein V Kapitel 3)
Zusammenarbeit mit der Musikschule (vgl. Baustein V Kapitel 4)
37
3. Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte
3.1. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Seit Gründung der Schule gibt es immer wieder gut besuchte musische
Arbeitsgemeinschaften: Chor und Orchester.
Im Unterstufenchor des CSG singen z.Zt. 20 SchülerInnen der Klassen 5 bis 7. Diese, den
Regelunterricht unterstützende AG, dient dazu Freude am Singen zu vermitteln und den
Zugang zum praktischen, gemeinsamen Musizieren zu ermöglichen. Die Schüler sollen ihre
Stimme entdecken und gezielt ausbilden bis hin zu einfachem, mehrstimmigen Gesang.
Diese einstündige AG findet im Nachmittagsbereich statt. Die Schüler lernen ein
umfangreiches Liedrepertoire aus dem traditionellen und dem popmusikalischen Bereich
kennen (u.a. Lieder aus fremden Länden, fremdsprachliche Lieder, Jahreszeitenlieder). Die
SchülerInnen können eigene Liedvorschläge machen und Liedtexte um- bzw. neudichten. Bei
Gelegenheit werden auch Instrumente zur Begleitung eingesetzt.
Der Unterstufenchor etwa konnte bereits ein Kindermusical präsentieren und ist z.B. durch die
Mitgestaltung zum Empfang der neuen SchülerInnen am 1. Schultag und beim Gottesdienst
ins Schulleben eingebunden.
Um auch den Nicht-Instrumentalisten den Zugang zum Musikerleben in der Gruppe zu
ermöglichen, wurde 2002 eine weitere Chor-AG eingerichtet. Jugendliche ab Klasse 9 können
sich hier (wieder) stimmlich an Popsongs, Jazz- und Gospelchorsätzen erproben.
Das Orchester wurde bereits im 1. Jahr des Bestehens durch den Schulleiter gegründet. Hier
ist grundsätzlich jeder Instrumentalist willkommen. In der Vergangenheit wurde versucht, die
unterschiedlichsten Besetzungen durch angepasste Arrangements zu verbinden oder in
Teilgruppen zu musizieren. Zu einem meist recht großen Anteil an Holzbläsern ergänzen vor
allem Keyboarder das Klangbild. Blechblasinstrumente und Streicher spielten bisher leider
nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch konnten unter Einbeziehung von Akkordeon, Gitarre
und diversen Schlaginstrumenten beachtliche Ergebnisse erzielt werden. Das Repertoire
umfasst vom Barockstück bis zum Popsong alles, was sich spielbar arrangieren lässt (s.u.:
Konzerte).
Das Orchester tritt jedes Jahr in einem Schulkonzert auf, das - thematisch jeweils einem
Motto folgend – speziell arrangierte Stücke bietet. Trotz großem organisatorischen Aufwand
werden letzte Feinheiten oft bei einer externen Wochenendfreizeit eingeübt, da auch der
Zusammenhalt der - über alle Jahrgangsstufen verteilten - Instrumentalisten gefördert werden
soll.
Das Schulkonzert ist auch gut besuchtes Forum für andere Ensembles (Schülerbands/
Gesangssolisten- und Gruppen/ Lehrerband), die kurz angeleitet wurden, aus den AGs
hervorgingen oder sich frei in der Schule treffen. Bei passenden Inhalten werden benachbarte
Schulen eingeladen.
Es werden immer wieder unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt: Popmusik („Love Songs“),
Filmmusik oder klassische Kompositionen („Karneval der Tiere“) finden ein dankbares
Publikum. Ein besonderer Höhepunkt der Schulzeit vieler Schüler war die Aufführung des
Musicals „Der kleine Horrorladen“ im Frühjahr 2002.
Darüber hinaus veranstaltet das CSG Kammermusikabende. Die Pianisten, Bläser und
Gitarristen unserer Schule hatten bereits mehrfach die Gelegenheit, ihre Fähigkeiten einem
interessierten Publikum vorzustellen. Diese Konzerte sorgen für einen großen
Motivationsschub bei vielen Jugendlichen und bescheren vor allem der im Gebäude
eingerichteten städt. Musikschule weitere Instrumentalschüler.
38
Wenn sich die Gelegenheit bietet, werden auch externe Künstler zu Konzerten oder
Unterrichtsbeiträgen eingeladen. Zuletzt fanden Veranstaltungen mit Iris Richter (Klavier)
und dem Animato-Quartett statt.
3.2. Evaluation / Bewertung
Chor und Orchester haben ihren besonderen Platz im Schulleben und treten zu vielen
Gelegenheiten an die Öffentlichkeit. Einige Schülergruppen haben sich bereits einen gewissen
Ruf in Holzwickede erworben und werden gerne zu außerschulischen Veranstaltungen (z.B.
Gemeindefest, Chorfestival, City-Spaß) eingeladen.
Solch vielfältige Aktivitäten sind nicht denkbar ohne die enge Zusammenarbeit mit Schülern
und Eltern. Die Musiklehrer geben so manchen Anstoß für die musikalische Entwicklung der
Kinder und Jugendlichen – sei es ein Hinweis zur Wahl des (pädagogisch und finanziell)
richtigen Instruments oder Bedenken bei der Zielsetzung eine Schülerband.
Viele Rückmeldungen bestätigen, dass das Fach Musik und die angebotenen
Arbeitsgemeinschaften am CSG einen hohen Stellenwert besitzen und – nicht nur durch die
Namengebung der Schule – wesentlich zum Profil beitragen.
3.4. Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen




Richtlinien und Lehrpläne des Faches Musik
Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1)
Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ (vgl. Baustein V
Kapitel 2)
Zusammenarbeit mit der Musikschule (vgl. Baustein V Kapitel 4)
39
4. Zusammenarbeit mit der Musikschule
4.1. Ziel des Vorhabens
Die ortsansässige Musikschule und das CSG können bei der musischen Förderung nur
voneinander profitieren: SchülerInnen des CSG erfahren ihre instrumentales oder vokale
Grundausbildung bei erfahrenen Dozenten und bilden so eine Grundlage für die praktische
Arbeit im Unterricht, besonders aber in den Arbeitsgemeinschaften. Andererseits kann die
Musikschule immer wieder durch Beratung und Vorauswahl auf talentierte Schüler des CSG
zurückgreifen. Angestrebt wird eine noch engere Zusammenarbeit und gegenseitige
Unterstützung beider Institutionen.
4.2. Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Da die Musikschule im gleichen Gebäude untergebracht ist, fällt die Verständigung relativ
leicht. Sogar ein gemeinsam genutzter Flügel wurde übergreifend finanziert.
Wünschenswert wäre zunächst eine quantitative Steigerung der musizierenden Schülerzahlen,
darüber hinaus aber auch eine Verbreiterung des angebotenen Instrumentalspektrums und ggf.
die Kooperation beim Ensemblespiel.
4.3. Evaluation / Bewertung
Im Bereich der Zusammenarbeit besteht sicher noch Nachholbedarf, ein
institutionsübergreifendes Konzept ist (noch) nicht vorhanden.
4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen




Richtlinien und Lehrpläne des Faches Musik
Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1)
Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ (vgl. Baustein V
Kapitel 2)
Musische Arbeitsgemeinschaften und Konzerte (vgl. vgl. Baustein V Kapitel 3)
40
5. Literaturkurs
5.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Der Literaturkurs in der Jahrgangsstufe 12 wird den Schülern als Alternative zum Kunst- und
Musikunterricht angeboten. Am Ende eines jeden Kurses soll die Aufführung eines
gemeinsam eingeübten Theaterstückes stehen, wobei dieses auch außerhalb der Schule gezeigt
werden könnte, zum Beispiel bei einem Wettbewerb.
In diesem Kurs sollen die Schüler in verschiedenen Kompetenzbereichen besonders intensiv
gefördert werden:
Im Bereich der kreativ-gestalterische Kompetenz sollen die Schüler vor allem Innovationsund Risikobereitschaft entwickeln, auch die Frustrationstoleranz spielt hier eine wichtige
Rolle, denn für viele Schüler ist Erfolg wichtig, was jedoch gerade bei einem derartigen
Projekt nicht immer sofort gewährleistet ist. Außerdem sollen die Darbietungs- und
Gestaltungsfähigkeit sowie die Sensibilität für Produktqualität und ästhetischen Wert einer
Darbietung bei den Schülern gefördert werden.
Im kognitiv-analytischen Bereich wird eine adäquate sprachliche Darstellung des
aufzuführenden Textes gefördert, wobei hier das akzentuierte Sprechen vor Publikum große
Herausforderungen mit sich bringt. Hierbei spielen auch die Beurteilungs- und
Bewertungsfähigkeiten sowie das Erfassen von größeren Strukturzusammenhängen eine
wichtige Rolle.
Konzeptionelle Kompetenzen wie zum Beispiel das Erproben, Entwickeln und Überarbeiten
angemessener Vermittlungsformen, das Reflektieren beabsichtigter Wirkungen sowie die
Erstellung eines Literaturkurstagebuches sind ebenfalls Ziele des Kurses.
Ein weiterer wichtiger Anforderungsbereich ist der sozial-integrative Aspekt. Hierzu gehören
insbesondere die Förderung von Kommunikation- und Interaktionsfähigkeit, Toleranz und
Integrationsfähigkeit, Offenheit und Kritikfähigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit sowie
Geduld und Ausdauer.
Auch im handwerklich-technischen Bereich sollen Kompetenzen erworben werden, so zum
Beispiel bei der Durchführung technischer Arbeiten, aber auch beim Beachten von
Sicherheitsvorschriften sowie bei der sach- und projektmäßigen Nutzung von Medien (PC,
Licht, Musik...).
Im organisatorischen Bereich geht es vor allem um Planen und Delegieren, Organisieren und
Koordinieren sowie Moderieren und Steuern von Prozessen. Nicht zuletzt sollen die
Kursmitglieder Freude und Spaß bei der Planung und Durchführung des Kursprojektes
entwickeln.
5.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Die Schülerinnen und Schüler des Kurses entscheiden zu Beginn des Schuljahres gemeinsam
mit den Kursleitern, welches der von Schüler- und Lehrerseite vorgeschlagenen Vorhaben
realisiert werden soll. Für jedes Halbjahr wird ein Fahrplan erstellt, der im Verlauf immer
wieder präzisiert und aktualisiert wird. Der Kurs wird in verschiedene Arbeitsgruppen
eingeteilt, die einzelne Aufgabenbereiche übernehmen.
Die gesamte Arbeit ist ausgerichtet auf das Endziel: die Aufführung. Dabei sollen auch
Möglichkeiten aufgegriffen werden, die Schule durch eine Aufführung außerhalb der Schule
zu repräsentieren.
41
5.3 Evaluation / Bewertung
Der Kurs wird den Schülerinnen und Schülern als Alternative zum Kunst- und
Musikunterricht angeboten. Allerdings wählen auch solche Schülerinnen und Schüler den
Literaturkurs an, die nicht genügend motiviert sind, so dass zu überlegen wäre, bereits in 11/2
eine Vorabauswahl zu treffen, indem die interessierten Schüler und Schülerinnen einen
„Eignungstest“ (über dessen Inhalte noch zu entscheiden wäre) absolvieren, damit sie besser
einschätzen können, was sie erwarten wird, denn im Gegensatz zu Kunst oder Musik haben
die Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich noch keine Erfahrungen sammeln können.
5.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen





Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Literatur
Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1)
Fächerübergreifendes Arbeiten vor allem in Verbindung mit den Fächern Kunst
(Bühnengestaltung), Musik (musikalische Einlagen) und Informatik (Erstellung
des Programmheftes)
Litfass (vgl. Baustein VII Kapitel 4.1)
Teilnahme an ausgeschriebenen Literatur- und Theater-Wettbewerben
42
VI. Baustein: Wahlpflichtbereich II
1. Der Wahlpflichtbereich
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Durch das Zusammenwachsen der Völker und die fortschreitende Globalisierung nimmt
fächerübergreifendes Arbeiten, das in den Angeboten des Wahlpflichtbereichs II praktiziert
wird, einen immer höheren Stellenwert ein. Unser Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern
durch ein breitgefächertes Kursangebot eine Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, die ihren
Interessen und Neigungen weitgehend entgegenkommt. Ziel des Unterrichts in den
Schwerpunkten ist es, erweitertes Grundlagenwissen zu vermitteln und fachspezifische
Methoden zu vertiefen. Das Zusammenwirken fachspezifischer Methoden in den
fächerübergreifenden Bereichen sollen die Schülerinnen und Schüler intensiver kennen lernen.
Dabei soll der Klassenunterricht ergänzt, die Lernbereitschaft der Schüler gestärkt und ihre
methodische Selbstständigkeit und Kompetenz erhöht werden. Von der Konzeption her ist das
Gymnasium auf die Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Die Kurse
des Wahlpflichtbereichs II dienen dabei der Vorbereitung auf den Unterricht in der
Sekundarstufe II.
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Im Rahmen der Möglichkeiten unserer Schule umfasst das Angebot im Wahlpflichtbereich II
neben der dritten Fremdsprache drei Schwerpunkte und zwei schwerpunktübergreifende
Kurse:
1.
2.
3.
4.
Französisch
Kunst / Musik: Darstellen und Gestalten (Schwerpunkt)
Physik / Informatik: Einführung in die Digitaltechnik und Informatik (Schwerpunkt)
Erdkunde / Geschichte / Politik: Entdeckung, Erforschung und Eroberung fremder
Räume – Wirkungen bis in die Gegenwart (Schwerpunkt)
5. Chemie / Erdkunde / Biologie: Das geht uns alle an: Umwelt und Energieversorgung –
Ernährung und Gesundheit des Menschen (schwerpunktübergreifendes Angebot)
6. Biologie / Sport (schwerpunktübergreifendes Angebot)
1.3 Evaluation / Bewertung
Im Verlauf eines jeden zweiten Schulhalbjahres werden die Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufe 8 und die Erziehungsberechtigten in getrennten Veranstaltungen über das
Themenangebot, die allgemeinen Regelungen und die Bedingungen des Wahlpflichtbereichs
II informiert.
Um den Neigungen und Interessen einer möglichst großen Zahl von Schülerinnen und
Schülern entgegenzukommen, haben wir mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 unser
Angebot durch einen schwerpunktübergreifenden Kurs (Biologie / Sport) erweitert, der sich
großer Beliebtheit erfreut. Zu Beginn des Schuljahres 2002/2003 wird das
Schwerpunktangebot Erdkunde / Geschichte um das Fach Politik erweitert, wobei Thema und
Inhalte unverändert bleiben.
43
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen





Sportpädagogisches Konzept (vgl. Baustein II)
Sprachen (vgl. Baustein III)
Naturwissenschaften (vgl. Baustein IV)
Musisches Profil und Musikunterricht (vgl. Baustein V Kapitel 1)
Musik im Wahlpflichtbereich II: „Darstellen und Gestalten“ (vgl. Baustein V
Kapitel 2)
44
VII. Baustein: Miteinander am CSG
1. Sozialarbeit
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Schulsozialarbeit hat das Ziel, ein soziales und konstruktives Miteinander aller Beteiligten zu
fördern. Schule soll nicht nur als „Haus des Lernens“ angesehen werden, sondern
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sollen Schule mit Freude erleben.
Eine wichtige Zielsetzung der Schulsozialarbeit am CSG soll die Förderung der
Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler sein.
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Schulsozialarbeit wird in verschiedenen Bereichen praktiziert:
1. Bereich der Freizeitgestaltung
2. Bereich der Prävention
3. Bereich der Projekte
4. Bereich der Beratung
Zu 1.: Da die Schülerinnen und Schüler einen Großteil ihrer Zeit in der Schule verbringen,
setzt Schulsozialarbeit Impulse für die Freizeitgestaltung innerhalb der Schule, damit junge
Menschen ihre Freizeit sinnvoll verbringen und Schule als positiv besetzter Lebensraum erlebt
werden kann. Beispiele in diesem Kontext sind AG-Angebote, Klassen- und Tagesfahrten, das
Schülercafé am CSG (in Planung und Realisierung).
Zu 2.: Durch präventive Maßnahmen sollen sich bestimmte Problembereiche, z.B. Gewalt
und Drogenkonsum, erst gar nicht etablieren können.
Zu 3.: Präventive Maßnahmen werden in erster Linie auf der Basis von Projekten
durchgeführt. In bestimmten Jahrgangsstufen werden themenspezifisch Projekte vorbereitet
und als ein- bzw. mehrtägige Veranstaltungen angeboten. Beispielsweise laufen am CSG
Projekte zum Sozialen Lernen im Jahrgang 5, zur Streitschlichterausbildung im Jahrgang 9
oder zu „Miteinander Spielen und Streiten lernen“ im 9. Jahrgang.
Zu 4.: In den Fällen, in denen Prävention allein nicht mehr ausreicht, wird Beratung
angeboten. Eltern, Lehrer und Schüler können in einer Krisensituation Unterstützung
bekommen. Die Beratung ist freiwillig, und der involvierte Sozialpädagoge bzw. die
Sozialpädagogin steht unter Schweigepflicht.
1.3 Evaluation / Bewertung
Es ist sehr schwierig, Sozialarbeit zu evaluieren, da es sich dabei nicht um eine messbare und
quantifizierbare Leistung handelt. Es lässt sich jedoch festhalten, dass von allen am
Schulleben Beteiligten die Dienste der Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden.
45
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen





Streitschlichtung (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2)
Selbstbehauptungstraining (vgl. Baustein VII Kapitel 2.3)
Regeln am CSG (vgl. Baustein VII Kapitel 6)
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Beratungsstellen, Psychologen,
Jugendamt)
Gemeinsame Durchführung von Projekten mit außerschulischen Kolleginnen und
Kollegen, z.B. mit dem Kollegium der Josef-Reding-Schule, mit
Abenteuerpädagogen, weiteren Sozialpädagogen, etc.
46
2. Miteinander der Schülerinnen und Schüler am CSG
2.1 Peer Education
2.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Seit 1997 wird jährlich das Peer-Education-Projekt am Clara-Schumann-Gymnasium
durchgeführt. Im Kreis Unna sind Peer-Educators vom CSG mit dabei, seit die Peer-Education
vom Gesundheitsamt Unna ins Leben gerufen worden ist. Mittlerweile sind bereits zwei
Generationen von Schülerinnen und Schülern in intensiven Kursen ausgebildet worden
(September 1997: P.E.R.L.E - Peer-Education real love experience; September 1998:
sexPErience). Gegenwärtig werden keine weiteren Schüler ausgebildet, damit die bisherigen
Peer-Educators intensiv zum Einsatz kommen.
Ziel der Peer-Education ist es, dass Jugendliche von Gleichaltrigen in Fragen der sexuellen
Kompetenz (Verhütung) unterwiesen werden. Das Interesse des Gesundheitsamtes ist es, dass
zusätzlich über Geschlechtskrankheiten und über deren Vermeidung informiert wird.
2.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Die Peer-Education findet in den Klassen 7 und 8 statt. Bei einer zweistündigen Veranstaltung
gehen die Peer-Educators in die Klassenräume und haben den sogenannten
Verhütungsmittelkoffer dabei. Er steht im Mittelpunkt der Aufklärungseinheit und illustriert
auch unter humorvollen Gesichtspunkten die Vielfältigkeit der Verhütungsmittel.
Entscheidend ist, dass keine Lehrperson anwesend ist, sondern dass die Peer-Educators in
eigener Verantwortung die Stunde gestalten. Diese Eigenverantwortlichkeit geht so weit, dass
die Lehrkräfte nur ansatzweise über die Inhalte unterrichtet sind. Für den Fall disziplinarischer
Probleme hält sich allerdings ein Peer-Education-Betreuungslehrer zur Verfügung bereit.
Im Rahmen der Humanbiologie wird zur Zeit (April 2002) von einer Schülerin der
Sekundarstufe II eine Informationsveranstaltung in den 9. Klassen zum Thema
„Essstörungen“ durchgeführt.
2.1.3 Evaluation / Bewertung
Eine Bewertung im schulischen Sinne ist mit den Grundgedanken der Peer-Education
unvereinbar. Da die Lehrkräfte nicht an den Stunden teilnehmen, können sie noch nicht
einmal eine persönliche Erfahrung schildern. Somit fungieren die Peer-Educators selbst als
Maßstab für Akzeptanz des Projektes und Zufriedenheit der Schüler. Es hat sich gezeigt, dass
eine direkte Nachfrage bei den betroffenen Klassen von Seiten der Lehrkräfte eher zögerlich
beantwortet wird. Insofern gilt für die Peer-Education: Man kann und muss nicht alles
bewerten.
2.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Sozialarbeit (Baustein VII Kapitel 1)
Selbstbehauptung (Baustein VII Kapitel 2.3)
47
2.2 Streitschlichtung
2.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Streitigkeiten – Konflikte – Gewalt – diese Tatsachen gehören zum Leben in der Schule. Es
kann jedoch nicht darum gehen, diese Konflikte in der Schule abzuschaffen. Sie gehören zum
Schulalltag und können diesen sogar bereichern, wenn ein sinnvoller Umgang mit Konflikten
sichergestellt wird. Bei der Streitschlichtung geht es darum, diesen vernünftigen Umgang mit
Streit zu trainieren.
Wie läuft ein Streit zwischen Schülern in der Schule normalerweise ab? Schülerinnen und
Schüler streiten, zanken, treten, spucken, beleidigen, zerstören. Sehr oft endet dieser Streit der
Kinder und Jugendlichen bei der Lehrkraft oder sogar bei der Schulleitung. Im Schulalltag
muss dann meist schnell gehandelt werden. Schließlich wartet irgendwo eine Klasse auf eine
Lehrkraft, oder der Schulleiter muss zu einer dringenden Besprechung, die Schülerinnen und
Schüler müssen eine Klassenarbeit schreiben, die nächste Unterrichtsstunde findet in der
Sporthalle statt etc. So kann eine gewisse Routine im Umgang mit Streitigkeiten und
Konflikten in der Schule entstehen: „Wer hat angefangen? Warum hast du das gemacht?
Entschuldige dich! Mach das aber nicht noch mal!“. Am Ende haben alle Beteiligten oft das
Gefühl, dass mehr Ruhe und sehr viel mehr Zeit nötig gewesen wäre, dem Streit auf dem
Grund zu gehen.
Genau diese Erfahrungen, diese „Regelungen zwischen Tür und Angel“, haben die
Verantwortlichen am CSG dazu bewogen, darüber nachzudenken, wie Schülerinnen und
Schüler mehr Verantwortung übernehmen können, ihre Konflikte selbst zu lösen. Dies
bedeutet nicht, dass sich die Lehrkräfte aus der Verantwortung „stehlen“, sondern die
Schülerinnen und Schüler des CSG sollen dazu angehalten werden, gewaltfrei und selbst
verantwortlich Konfliktregelungen zu finden und diese auch durchzusetzen.
Die Ziele der Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler lassen sich deshalb wie folgt
beschreiben:
„Mediation“ kann bei sehr verschiedenartigen Konflikten angewandt werden. Die Vermittler
begleiten die Streitenden beim Finden ihrer eigenen Lösung. Sie schlichten also nicht selbst,
sondern begleiten die Kontrahenten bei der Suche nach einer Lösung. Es handelt sich nicht
um eine Gerichtsverhandlung. Es geht vielmehr darum, Differenzen konstruktiv zu bearbeiten
und einen Weg zu finden, wie die Konfliktparteien in Zukunft miteinander umgehen.
Die Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler hat jedoch noch weitere Ziele:
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln einen stärkeren Sinn für Zusammenarbeit und für
die Schulgemeinde. Das Miteinander im Schulleben wird verbessert, indem Spannungen und
Feindseligkeiten reduziert werden. Die Vermittler, aber auch die Hilfesuchenden steigern ihre
Fähigkeiten im Bereich der Kommunikation, des kritischen Denkens und der Mediation. Die
Teilnahme am Programm baut Selbstachtung auf.
Das Streitschlichtungsprogramm gibt den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein
Instrument an die Hand, mit dem sie soziale Kompetenz und Interaktionsfähigkeit entwickeln
und einüben können.
48
2.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
I. Grundlagen und Leitideen alternativer Konfliktlösung am Clara-SchumannGymnasium
Die Streitschlichtung basiert auf zwei Ideen:
 Die Schülerinnen und Schüler schlichten ihre Streitigkeiten selbst, ohne Lehrkräfte
oder die Hilfe anderer Erwachsener
 Die Streitschlichtung findet im direkten Umfeld der Schülerinnen und Schüler
statt, d.h. im Schulleben und Unterricht
Das Handeln in beiden Schwerpunkten wirkt sich dann wechselseitig positiv aus, wenn
Schülerinnen und Schüler auf Grund von Vereinbarungen oder Verständigungen und nicht auf
Grund von Anordnungen handeln können und dürfen. Damit das Handeln im Umfeld der
Schlichtung außerordentlich unterstützend für die Streitschlichtung durch Schülerinnen und
Schüler wird, sind unterstützende Maßnahmen nötig:
 Die Tätigkeit der Streitschlichtung muss von allen am Schulleben Beteiligten ernst
genommen werden, d.h. es reicht nicht, die Beschäftigung der Schülerinnen und
Schüler zu unterstützen. Es ist notwendig, sie zu begleiten, so dass sie politisches
Handeln erlernen können.
 In den einzelnen Klassen müssen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer dafür
sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler Verantwortung tragen und dass sie auf
Grund von Vereinbarungen handeln und nicht auf Grund von Anordnungen.
 Bei entstehenden Konflikten muss versucht werden, durch Zuhören und Dialog
eine konstruktive Konfliktregelung zu finden.
Im Folgenden soll es nun um die Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler gehen.
Konflikte können dabei so gelöst werden, dass beide Kontrahenten etwas gewinnen. Die
Lösung wird durch Vermittlung eines „Streitschlichters“ von den „Streithähnen“ selbst
verantwortlich ausgehandelt und schriftlich besiegelt.
II. Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler – wie geht das?
Mit dem Modell „Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler“ gibt es einen Weg, der
es den Kontrahenten in einem Konflikt ermöglicht, durch die Mediation - die Vermittlung
durch einen Dritten - nach einer Gewaltausübung Frieden ohne einen Verlierer zu schaffen.
Es geht um die Mediation nach Streitigkeiten, die die betroffenen Schülerinnen und Schüler
nicht mehr allein regeln können. Es geht um Erscheinungsformen von Gewalt wie
Rempeleien, Beschimpfungen, Vordrängeln, Auslachen, Beschmutzen und Beschädigen von
Sachen, Prügeleien, Mobbing usw..
Nach einem Streit gehen die Kontrahenten freiwillig zum Streitschlichtungsraum. Dort wird
der Versuch der Konfliktregelung wie folgt durchgeführt:
1. Schritt: Schlichtung einleiten
Die Kontrahenten werden in freundlicher und angenehmer Atmosphäre begrüßt, die Schlichter
sichern ihnen Vertraulichkeit und Neutralität zu. Es werden Gesprächsregeln (sich nicht
beschimpfen, den anderen ausreden lassen) für das Schlichtungsgespräch aufgestellt und es
geht darum, die Ziele der Schlichtung und die Grundsätze des Schlichtungsprozesses zu
benennen.
2. Schritt: Sachverhalt klären und Anteile finden
49
Die Kontrahenten setzen sich auseinander und legen ihre Positionen dar. Die Vermittler
sorgen dafür, dass die Streitenden ihre Differenzen klar und deutlich formulieren und sich
gegenseitig verstehen. Besonders wichtig ist es, den eigenen Gefühlen und Befindlichkeiten
während und nach dem Streit Ausdruck zu verleihen.
3. Schritt: Lösungen suchen und Verständigung finden
Die Kontrahenten setzen sich zusammen und überlegen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten.
Sie beschäftigen sich zunächst allein und dann gemeinsam mit folgenden Fragen: 1. Was bin
ich bereit zu tun um den Konflikt zu lösen? – 2. Was erwarte ich von meinem Gegenüber?
Es wird versucht eine Lösung zu finden, mit der beide Parteien leben können.
4. Schritt: Vereinbarungen treffen und schriftlich festhalten
Die Streitenden haben einen gemeinsamen Lösungsweg gefunden, das zu erreichen, was beide
von Anfang an wollten. Diese Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und unterschrieben.
Das erhöht die Verpflichtung.
III. Durchführung des Streitschlichtungsprogramms am Clara-Schumann-Gymnasium
Das Streitschlichtungsprogramm läuft an unserer Schule offiziell, regelmäßig und erfolgreich
seit Beginn des Schuljahres 2000/2001. Die Ausbildung der ersten Generation von
Streitschlichtern begann im März 2000. Die dritte Generation ist seit November 2001 aktiv
am Programm beteiligt.
Den Streitschlichtern und „Streithähnen“ steht ein Raum zu Verfügung: der sogenannte
ORANGE ROOM. Dieser befindet sich im Untergeschoss der Schule in der Nähe des
Sekretariats (Raum 006). Der Raum ist von den Streitschlichtern selbst gestaltet worden: Hier
herrscht keine typisch schulische Atmosphäre, der Raum ist durch seine Gestaltung ein
Ruheraum und ein Anlaufpunkt bei Problemen. In der Mitte des Raumes findet sich ein großer
runder Tisch, der auch symbolisch für die Prinzipien der Streitschlichtung steht.
Die Streitschlichter sind in jeder großen Pause ansprechbar und im Orange Room erreichbar.
Alle sind jedoch bereit, sich auch außerhalb dieser Zeiten und Räumlichkeiten mit Problemen
auseinander zu setzen.
Am CSG werden vornehmlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 zu
Streitschlichtern ausgebildet. Die Ausbildung der Streitschlichter dauert ca. ein halbes Jahr.
Die Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe werden jeweils im Herbst eines Jahres
angesprochen und die Ausbildung beginnt dann im Januar des folgenden Jahres. Die
ausgebildeten Schülerinnen und Schüler „arbeiten“ dann bis zum Ende des 10. Schuljahres als
Vermittler. Danach erhalten sie eine Bestätigung ihrer Tätigkeit in Form einer Urkunde. Die
meisten Streitschlichter bleiben jedoch dem Programm treu und schlichten auch weiterhin.
Durch Projekttage in den 5. Klassen und andere Aktionen versuchen die Streitschlichter
besonders die jüngeren Jahrgänge mit dem Modell der Streitschlichtung bekannt zu machen,
so dass diese Schülerinnen und Schüler das Prinzip der gewaltfreien Konfliktlösung
(vielleicht) in Zukunft selbstständig anwenden.
Die Kooperation mit der Josef-Reding-Hauptschule ist ebenfalls gewährleistet, da viele
Streitigkeiten auf dem Schulhof als schulübergreifend zu bezeichnen sind. Jeweils ein
Streitschlichterteam jeder Schule fungiert als „Bindeglied“ zwischen den Schulen und
schlichtet im Ernstfall gemeinsam.
Mit dem nötigen Engagement aller Beteiligten (Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen
und Lehrern und Eltern) kann heute und in Zukunft die Streitschlichtung einen konstruktiven
Beitrag zur Erziehungsarbeit am CSG leisten.
50
2.2.3 Evaluation / Bewertung
Die Einrichtung und Durchführung des „Projekts Streitschlichtung“ lässt sich nicht an
Erfolgen oder Misserfolgen messen. Auch lässt es sich nicht beurteilen, ob es auf Grund der
Existenz der Streitschlichtergruppe weniger Streitigkeiten an unserer Schule gibt. Eines ist
jedoch sicher: Die Schülerinnen und Schüler (und auch Lehrerinnen und Lehrer), die entweder
als „Streitschlichter“ oder als „streitende Parteien“ an diesem Projekt teilnehmen, lernen
eine andere Möglichkeit kennen, Streitigkeiten zu lösen. Sie können im Umgang mit
Mitmenschen (hoffentlich) Elemente des oben beschriebenen Modells verwenden, um
Problemen zu begegnen und diese konstruktiv zu lösen.
2.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Sozialarbeit (vgl. Baustein VII Kapitel 1)
Regeln am CSG (vgl. Baustein VII Kapitel 6)
51
2.3 Selbstbehauptungstraining
2.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Mädchen sollen mutig, stark, durchsetzungsfähig und willensstark sein. Das ist ein Ziel von
Erziehung in Schule und Elternhaus.
In dieser Arbeitsgemeinschaft (AG) sollen Mädchen daher mental und körperlich stark
werden, denn dies stellt eine Prävention gegen Gewalt dar.
Mädchen sollen nämlich bestärkt werden, ihren Gefühlen und Wahrnehmungen zu vertrauen
und sich nicht von anderen verunsichern zu lassen. Sie sollen sich ihrer eigenen Rechte
bewusst und sicher sein (Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper). Zudem
sollen sie Rollenzuweisungen durch Familie und Gesellschaft erkennen und kritisch
betrachten. Daraus folgt das Recht auf ihren eigenen Weg – unabhängig vom Druck, von den
Forderungen und Erwartungen anderer.
Mädchen sollen sich ihrer eigenen Fähigkeiten (Kraft, Gefühl, Intuition, Spontaneität)
bewusst werden.
Mädchen sollen lernen und / oder trainieren, sich körperlich auseinander zu setzen und dabei
zu bestehen. Schließlich sollen sie Hilfs- und Beratungsangebote für Notlagen kennen und
sollen wissen, wie sie Unterstützung von außerhalb holen können.
2.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Mädchen der Klassen 6 und 7 lernen in verschiedenen Spielen, u.a. Rollen- und PhantasieSpielen, in ungezwungener Atmosphäre ihre Meinung zu äußern, sich offen und mutig in und
vor kleinen Gruppen darzustellen. So soll das Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen gestärkt
werden.
2.3.3 Evaluation / Bewertung
In den letzten Jahren zeigte sich nicht nur ein kontinuierliches Interesse, sondern sogar eine
verstärkte Nachfrage der Schülerinnen zum Thema Selbstbehauptung und Selbstverteidigung.
Die Inhalte werden bewusst nur den an der Arbeitsgruppe teilnehmenden Mädchen mitgeteilt.
Diese Inhaltsvermittlung sieht am Ende des Kurses aber mutige Handlungen vor, die zeigen,
dass der Großteil der Teilnehmerinnen die oben angeführten Ziele annähernd erreicht hat.
2.3.4 Verweis zu anderen Projekten / andere Bausteinen / zu den Lehrplänen


Sozialarbeit (vgl. Baustein VII Kapitel 1)
Streitschlichter (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2)
52
3. Soziale Projekte
3.1 Katutura-Projekt: Kindergärten in Katutura e.V.
3.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Die Ziele des Vereins sind der Satzung zu entnehmen:
„§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung von privat geführten
Kindergärten in Katutura, einem Vorort von Windhoek/Namibia, in dem hauptsächlich
Schwarze leben.
Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die gebotene Beschaffung
von Mitteln aller Art (durch Beiträge, Spenden und durch die Durchführung von
Veranstaltungen, die geeignet sind, dem geförderten Zweck zu dienen).
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel
des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Eine
Zuwendung an Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
Die Ausübung von Vereinsämtern nach der Satzung geschieht ehrenamtlich.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.“
Im Rahmen von Schule geht es darum, das soziale Engagement der Schülerinnen und Schüler
und ihr Verantwortungsbewusstsein auch für Menschen, mit denen sie nicht unmittelbar zu
tun haben, zu fördern und sie dazu anzuregen, sich auch für etwas einzusetzen, das ihnen
selbst nicht unmittelbaren Nutzen bringt. Es erscheint wichtig, den Blick für größere
Zusammenhänge zu öffnen und auch Phantasien zu entwickeln in Richtung auf die konkrete
Umsetzung von Hilfe für die „Dritte Welt“. Dabei können auch im Bereich der Gestaltung
von Selbstdarstellung des Vereins, Werbung durch Spendenaktionen kreative Potentiale von
Schülerinnen und Schüler gefördert werden, so dass im Blick auf diese Beiträge so etwas wie
ein Ansatz zur Bildung einer sozial verantwortlichen Schulgemeinschaft geschaffen werden
kann und die Schülerinnen und Schülern mit einer solchen Form der Öffentlichkeitsarbeit
vertraut werden.
3.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Am 1993 gegründeten Clara-Schumann-Gymnasium in Holzwickede gab es längere Zeit kein
gemeinsames Projekt für das soziale Engagement der Schülerinnen und Schüler, bis Frau von
Lintel 1983 den Vorschlag machte, über eine Vereinsgründung Kindern in Namibia bei der
Bewältigung von fundamentalen Lebensaufgaben zu helfen. Frau von Lintel war von 1981 bis
1984 an der Deutschen Höheren Privatschule in Windhoek tätig, hält seit dieser Zeit engen
Kontakt mit Menschen in diesem Land und verfügt über entsprechend genaue Kenntnisse:
„Katutura“ ist ein Wort aus der Hererosprache und bedeutet: „Hier wollen wir nicht
bleiben“. So bezeichneten die Schwarzen Namibias den Ort, an dem sie zur Zeit der
Rassentrennung zwangsangesiedelt wurden. Die weiße Verwaltung errichtete auf einem
unfruchtbaren Gelände am Rande der Hauptstadt Windhoek Siedlungen mit kleinen Häusern
(12 bis 20 Quadratmeter) mit Wellblechdächern, ohne Isolierung und elektrische Anschlüsse
und wies sie als Mietshäuser zu, denn Schwarzen war jeglicher Landbesitz verboten. Je vier
dieser Hütten hatten einen gemeinsamen Wasseranschluss. Gekocht wurde (und wird
weiterhin) vor den Häusern auf Holzfeuern.
53
Seit 1990 ist Namibia ein eigenständiger Staat mit einer schwarzen Regierung. Inzwischen ist
es möglich, die Hütten in Katutura zu kaufen und anzubauen, was aber nur einem kleinen Teil
der Bewohner gelingt, da die Arbeitslosigkeit unter der einheimischen Bevölkerung sehr hoch
ist - 70 %. Das Problem verschärft sich, weil die Hauptstadt scheinbar bessere Chancen auf
einen Arbeitsplatz bietet und deswegen der Zuzug nach Katutura immer stärker wird, so dass
sich die sozialen Probleme zuspitzen. Wenn so viele Menschen auf so engem Raum
zusammen leben müssen, wächst auch die Kriminalität.
Der größte Teil der Familien besteht nur aus Müttern mit ihren Kindern - manchmal bis zu
acht! Die Väter fühlen sich nur in ganz seltenen Fällen verpflichtet, Mitverantwortung für die
Versorgung und Erziehung der Kinder zu übernehmen. Oft haben die Mütter keine eigene
Schulausbildung, so dass sie nur als Haushaltshilfen in den sogenannten europäischen
Haushalten Arbeit finden, was sehr viel Zeit kostet und schlecht bezahlt wird. Meist sind diese
Mütter von frühmorgens bis zum frühen Abend außer Haus. Kleine Kinder, die nicht zum
Arbeitsplatz mitgenommen werden können, bleiben älteren Geschwistern überlassen. Dabei
kommt es nicht selten vor, dass sie allesamt in der Hütte eingeschlossen werden. Vielfach
werden Kinder aber gar nicht betreut, sondern der Straße und ihren Gefahren ausgeliefert. Es
gibt keine staatlichen und nur wenige von den Kirchen oder dem Roten Kreuz getragene
Kindertagesstätten.
Aus Sorge um die Kinder und um diese Not zu lindern haben nun einige schwarze Frauen in
Katutura begonnen, ihre privaten (und sehr kleinen) Wohnräume für die Kinder aus der
Nachbarschaft zur Verfügung zu stellen, wo sie die Kinder versorgen, betreuen, ihnen die
notwendigen Zivilisationstechniken (z.B. sich waschen, mit Besteck essen usw.) vermitteln
und darüber hinaus mit den Kindern Englisch lernen. Englisch ist ungeheuer wichtig, denn das
ist die Sprache, mit der in den Schulen unterrichtet wird. Nur wer Englisch kann, ist
schulfähig!
Die meisten dieser „privaten Kindergärten” sind finanziell ganz allein auf sich gestellt und
meist nur auf die monatlichen Zahlungen der Mütter angewiesen, die oft unpünktlich und sehr
unzureichend ausfallen.
Auf einen europäischen Besucher wirken diese Einrichtungen einerseits deprimierend, weil es
an allem Nötigen fehlt: an ausgebildeten Kräften, an geeigneten Räumen, an kindgemäßen
Möbeln, an Spielzeug und Unterrichtsmaterial und vor allem an einer vielseitigen und
ausgewogenen Ernährung. Grundnahrungsmittel ist ein mit Wasser und Salz aufgekochter
Maisbrei, der - selten genug - mit Zucker, Milch oder Sojaprodukten gereicht wird. Frisches
Obst ist angesichts der hohen Preise unerschwinglich. Einige dieser Tagesmütter gehen
regelmäßig zu Gemüse- und Obsthändlern, um dort Ware zu erbetteln, die nicht mehr frisch
ist und deren Qualität so minderwertig geworden ist, dass man sie nicht mehr verkaufen kann.
Andererseits muss man als europäischer Besucher diese Frauen bewundern - wegen ihres
Einsatzes, ihrer liebevollen Betreuung fremder Kinder, ihrer Bescheidenheit. Zu bewundern
ist auch ihr Durchhaltevermögen in so schwierigen Lebensumständen.
Darüber hinaus nehmen sich viele dieser Frauen auch der „weggeworfenen“ Kinder an, die
ohne sie einem schrecklichen Schicksal preisgegeben wären. Silvia, eine dieser Tagesmütter,
hat allein elf (!) Babys adoptiert, mit denen sie ihren ohnehin knappen Lebensraum und die
sehr bescheidenen Mittel zum Lebensunterhalt teilt. Mindestens drei von diesen Kindern sind
schwer krank. Silvia will ihnen durch ihren Einsatz die letzten Lebensmonate einigermaßen
lebenswert gestalten.
Bewunderung allein reicht nicht aus - alle diese Frauen haben nicht nur unsere Achtung und
Anerkennung verdient, sondern auch jede mögliche Unterstützung.
Frau von Lintel berichtete im September 1997 in der Schule von ihren Erlebnissen und
Erfahrungen ihrer letzten Reise nach Namibia und konnte dadurch einige Schülerinnen und
54
Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen und Eltern dazu bewegen, die Vereinsgründung in
Angriff zu nehmen. Am 20. April 1998 fand die Gründungsversammlung mit
Satzungserstellung und Vorstandswahl des Vereins „Kindergärten in Katutura“ statt.
3.1.3 Evaluation / Bewertung
Zunächst war das Thema „Kindergärten in Katutura“ am CSG ziemlich präsent, allerdings fast
nur in den Klassen, in denen Frau von Lintel selbst unterrichtete. Es gab einige erfreuliche
Einzelaktionen, z.B. auf einem Sportfest der Schule („Erbsenweitspucken“); die leider in der
Öffentlichkeit nicht genügend wahrgenommene Ausstellung; Artikel in der Schülerzeitung;
Spenden aus einzelnen Klassenkassen; Aktionen einzelner Kolleginnen und Kollegen im
Zusammenhang mit Klassenveranstaltungen oder Unterricht u.ä. mehr.
Momentan allerdings „dümpelt“ der Verein leider mehr oder weniger vor sich hin und ist im
Bewusstsein der Schulöffentlichkeit kaum vorhanden, so dass neue Formen für die
Präsentation und Werbung gefunden werden müssen. In diesem Zusammenhang ist auch der
Beschluss der Schulkonferenz vom 14.03.2002 zu sehen, zumal sich die Trägerschaft des
Weihnachtsmarktes einschneidend verändert hat: seit 2001 hat die Jahrgangsstufe 12
Gestaltung und Durchführung des CSG-Standes auf dem Weihnachtsmarkt übernommen - mit
der Zusage, die Gewinne für ihre jeweilige Jahrgangsstufenkasse verwenden zu dürfen.
Nach etlichen Gesprächen sind folgende Dinge in Planung:
 Frau von Lintel wird auf einer der nächsten Schulpflegschafts-Sitzungen den Eltern der
Schüler am CSG vom Verein und seiner bisherigen Tätigkeit berichten und damit eventuell
die Unterstützung der Elternschaft, die z.T. ja wenig informiert ist, gewinnen können;
 in der Schule soll mit Hilfe einiger Kolleginnen und Kollegen eine Arbeitsgruppe gebildet
werden, die eine Broschüre über den Verein, seine Aufgaben und Ziele erstellt, die dann
neu hinzukommenden Schülern die nötigen Informationen vermittelt und vielleicht ein
relativ gesichertes öffentliches Bewusstsein zu schaffen imstande ist; diese Arbeitsgruppe
soll auch die Ansprechpartner für größere Aktionen in diesem Rahmen darstellen;
 noch in diesem Kalenderjahr soll eine öffentlichkeitswirksame Aktion wie z.B. Charity
Walk oder Flohmarkt zugunsten des Vereins durchgeführt werden, um dieses Projekt auch
der Öffentlichkeit in der Gemeinde Holzwickede zu Bewusstsein zu bringen.
Es geht darum, möglichst viele Menschen zu finden, die zur Unterstützung dieser Arbeit
bereit sind, wobei es nicht in erster Linie auf die Höhe der Spendensumme ankommt, sondern
darauf, über einen längeren Zeitraum regelmäßige Hilfe für die Kinder in Katutura zu
gewährleisten, damit die Tagesmütter auch angemessen planen können. Wichtig erscheint es,
Schülerinnen und Schüler zu dieser Form des Engagements zu bewegen (s.o. Ziel des
Vorhabens).
3.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen
Da der Phantasie in der Umsetzung der Hilfe für den Verein kaum Grenzen gesetzt sind,
erscheint es möglich, in vielen anderen Projekten der Schule ein Bewusstsein für diese Arbeit
zu schaffen. (Weitere Informationen zu diesem Projekt befinden sich im Anhang.)
55
4. Öffnung der Schule
4.1 Litfass
4.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Im Frühjahr 1997 wird von sechs ganz unterschiedlichen Einrichtungen ein Initiativkreis in
Holzwickede ins Leben gerufen:
 Bibliothek der Gemeinde Holzwickede
 Buchhandlung Pegasus
 Clara-Schumann-Gymnasium
 Josef-Reding-Schule
 Kulturabteilung der Gemeinde
 Volkshochschule Unna-Fröndenberg-Holzwickede
LITFASS
Der Name ist Programm!
LITFASS - wie auf Litfass-Säulen etwas öffentlich angeschlagen, bekannt gemacht wird, soll
Literatur in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestellt werden.
LITFASS - Literatur wird nicht verstanden als „höherer“, „schöngeistiger“ Luxus, sondern als
ein für den täglichen Gebrauch gedachtes „Lebens-Mittel“, gleichsam etwas zum Anfassen.
LITFASS - so vielgesichtig, bunt und attraktiv sich das auf Litfass-Säulen Präsentierte
darstellt, lädt Literatur in ihren vielen Spielarten und Formen zur Teilhabe ein: Kinder- und
Jugendbuch, Krimi, Theater, Roman, Kabarett, Lied ...
4.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Seit 1997 haben schon so viele Veranstaltungen stattgefunden, dass hier nicht alle aufgezählt
werden können. Hervorzuheben wären z.B. Autorenlesungen in der Gemeindebibliothek und /
oder in den Schulen, wobei darauf geachtet wird, dass alle Jahrgänge angesprochen werden.
Als besonders erfolgreich hat sich der jährlich im Herbst stattfindende „Krimitag“ in
Holzwickede erwiesen, der namhafte Autoren (wie z.B. Horst Ekhardt, Jacques Berndorf,
Peter Gerdes) zu morgendlichen Lesungen in die Schulen einlädt, womit hauptsächlich die
Jahrgangsstufen 8 bis 10 angesprochen werden; nachmittags finden Gespräche der Autoren
mit interessierten Bürgern in der Buchhandlung Pegasus statt, abends eine öffentliche Lesung
in der Gemeindebibliothek.
Ebenfalls im Herbst findet im Rahmen der LITFASS-Veranstaltungen ein Kabarett-Abend
statt, u.a. waren schon da: Dieter Nuhr, Wendelin Haverkamp, Heinrich Pachel - diese
Veranstaltungen waren trotz einiger Konkurrenzveranstaltungen zum gleichen Termin in der
näheren Umgebung - meist gut besucht.
Darüber hinaus werden Schulveranstaltung wie die Aufführungen der Literaturkurse der
Jahrgangsstufe 12 und /oder der Musical-AG ins Programm von LITFASS aufgenommen.
Außerdem finden jährlich sowohl für die Mittel- als auch Oberstufe vormittags
Theateraufführungen im Forum des Schulzentrums statt, zu denen jeweils freie
Theatergruppen eingeladen werden.
56
Einzelbeiträge waren thematische Abende: z.B. Italienischer Abend, Französischer Abend, ein
Chanson-Abend mit Claude Akiré, ein Abend zum 10. Todestag des Dichters Erich Fried, ein
Heine-Abend, ein Abend mit Liebesgedichten / Liebesliedern von Ringelnatz, Tucholsky,
Kästner, Mascha Kaleko und Erich Fried - jeweils umrahmt von musikalischen Darbietungen.
Es gibt als weiteren festen Bestandteil des Programms die Veranstaltung „Meine
Lieblingslektüre - Leser lesen für Leser“: Nahezu jeder Leser und jede Leserin hat einen Text,
ein Gedicht oder einen Autor, den er oder sie ohne langes Zögern als persönlichen „Favoriten“
bezeichnen wird. Wenn wir Freunden oder Bekannten von einem solchen „Favoriten“
erzählen, möchten wir unsere Begeisterung dafür „rüberbringen“. Vor diesem Hintergrund
organisiert LITFASS seit Sommer 2000 Veranstaltungen, in denen Leserinnen und Leser für
andere Literaturfans einen Text ihrer persönlichen Wahl vorlesen. Zunächst wurden diese
Veranstaltungen Sonntagsvormittags durchgeführt und waren schon da erfolgreich. Die
Verlegung auf den Sonntagnachmittag spricht ein noch breiteres Publikum an, wie die letzte
Veranstaltung gezeigt hat.
4.1.3 Evaluation / Bewertung
Was die Öffentlichkeitswirksamkeit betrifft, so kann man die Arbeit dieses Initiativkreises als
durchaus erfolgreich bezeichnen. Die meisten Veranstaltungen waren sehr gut besucht und
haben ganz sicher einige Leute an bestimmte Formen der Literatur näher herangeführt.
Für die Schülerinnen und Schüler des CSG ist es oft spannend, in Gesprächen mit den
Autoren Einblicke in die Werkstatt eines Schriftstellers zu erhalten.
Indem sie eigene Beiträge zum Programm leisten können und darüber hinaus bei
Veranstaltungen mitwirken (Bewirtung der Gäste und Besucher, musikalischer Rahmen bei
der Veranstaltung „Meine Lieblingslektüre“), werden die Schülerinnen und Schüler auch
etwas stärker in diese Art der kulturellen Öffentlichkeitsarbeit eingebunden.
4.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Musisch, künstlerischer und literarischer Bereich (vgl. Baustein V)
Literaturkurse der Jahrgangsstufe 12 (vgl. Baustein V Kapitel 5)
57
4.2 Der Kiosk
4.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Der Kiosk soll die Gemeinsamkeit zwischen Hauptschule und Gymnasium positiv
beeinflussen und die Schüler davon abhalten, unerlaubter Weise das Schulgelände zu
verlassen, um sich mit Essen zu versorgen.
Wir möchten mit dem Kiosk erreichen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler des ClaraSchumann-Gymnasiums und der Josef-Reding-Hauptschule die Möglichkeit gewährt wird, ein
gesundes Frühstück während des Schultages zu sich zu nehmen.
Die Ziele, die sich die Arbeitsgemeinschaft Kiosk gesteckt hat, sind vor allem durch die
ehrenamtliche Unterstützung der Mütter der Schüler in kürzester Zeit in die Tat umgesetzt
worden.
4.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Das Projekt ist aufgrund der Umfrage zum Schulprogramm entstanden. Von Schülerinnen und
Schülern sowie Eltern wurde die Versorgung aller Schüler mit Frühstück und Getränken
besonders gewünscht. Auf diesen Wunsch hin wurde eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die
die Planung des Kiosks in Angriff genommen hat.
Der Kiosk ist an fünf Tagen in der Woche von 8 Uhr bis 12.15 Uhr geöffnet. Betrieben wird
er durch die Hilfe von ehrenamtlich tätigen Müttern. Der Oberstufenraum ist neu gestaltet
worden, er wird mit Produkten des Kiosks versorgt und von Schülern der Oberstufe
selbstständig als Schülercafe verwaltet.
Die Arbeitsgemeinschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, das Angebot des Kiosks zum
Selbstkostenpreis weiterzugeben und nur mit ortsansässigen Anbietern zusammenzuarbeiten.
Das Projekt wird weitergeführt und es wird kein Fremdanbieter beschäftigt werden, da sonst
die Preise um ein Vielfaches höher wären. Dies würde auch dazu führen, dass das Angebot
auf Süßwaren ausgeweitet würde, was bei der Befragung zum Schulprogramm jedoch
ausdrücklich nicht gewünscht wurde.
Circa 40 Mütter arbeiten tageweise ehrenamtlich im Kiosk. Zwei Schülerinnen reichen in den
Großen Pausen die Getränke an.
4.2.3 Evaluation / Bewertung
Das Projekt ist sehr positiv von allen Seiten angenommen worden. Den mitwirkenden Müttern
macht die Arbeit an der Schule Spaß, und somit hoffen wir, dass unser Projekt „Kiosk“ noch
viele weitere Jahre fester Bestandteil des Clara-Schumann-Gymnasiums bleiben wird.
4.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium (vgl. Baustein VII Kapitel 5.2)
Förderverein (vgl. Baustein VII Kapitel 7)
58
4.3 Interreligiöser Dialog
4.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel des Besuchs einer Moschee in Dortmund im Rahmen einer Unterrichtsreihe über den
Islam und der Synagoge in Dortmund im Rahmen einer Unterrichtsreihe über das Judentum
ist die konkrete Begegnung mit Menschen anderen Glaubens und anderer Kulturen. Die
Schülerinnen und Schüler erleben diese Menschen am für ihren Glauben und ihre
Lebenswirklichkeit wichtigen Ort. Im Gespräch mit dem Imam Pinarbas bzw. mit dem
Landesrabbiner Dr. Brandt können Fragen besprochen und Vorurteile abgebaut werden.
Toleranz und Akzeptanz werden gefördert. Die Schülerinnen und Schüler erleben sich als
Mitglieder einer multikulturellen Gesellschaft.
4.3.2 Umsetzung des Projekts
Seit dem Schuljahr 2000/01 bestehen die Kontakte zur Moschee in Dortmund in der
Bachstraße und zur Synagoge in Dortmund in der Prinz-Friedrich-Karl-Straße. Die Exkursion
nach Dortmund wird i.d.R. ökumenisch unternommen. Die Schülerinnen und Schüler werden
mit den Räumlichkeiten, vor allem mit dem Gebetsraum vertraut gemacht. Sie lernen die vom
Unterricht her vertrauten religiösen Gegenstände und z.T. Riten konkret kennen und haben die
Möglichkeit, ein offenes Gespräch zu führen und dem „anderen“ zu begegnen. Dabei kommen
nicht nur Fragen zur Religionsausübung, sondern auch ethische und politische Fragen zum
Ausdruck.
4.3.3 Evaluation / Bewertung
Die Schülerinnen und Schüler schätzen besonders die Offenheit und Gastfreundschaft an
beiden Orten. Theoretische Kenntnisse aus dem Unterricht werden konkret transparent.
Erfahrungen bei den Besuchen können in das nachfolgende Unterrichtsgespräch integriert
werden. Vorschnellen Urteilen kann vorgebeugt werden. Besonders gewinnbringend ist es,
wenn Schülerinnen und Schüler anderer Religionsgemeinschaften zur Lerngruppe gehören,
mit denen dann der Dialog über Sinn, Maßstab und Ziel menschlichen Lebens vertieft werden
kann.
Schulorganisatorisch ist es schwierig, wenn nur die Religionsschülerinnen und -schüler einer
Klasse, bzw. Jahrgangsstufe die Exkursion unternehmen, da die Religionsabmelder dann
anderweitig betreut werden müssen. Als fruchtbar hat sich eine fächerverbindende Exkursion
(mit Geschichte und Politik) erwiesen. Für die Zukunft ist zu überlegen, ob der Dialog vertieft
werden kann, z. B. indem Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens in den Unterricht
eingeladen werden. Eine Auseinandersetzung mit dem Projekt Weltethos (Hans Küng) wäre
denkbar.
4.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen

Schulgottesdienste (vgl. Baustein VII Kapitel 4.4)
59
4.4 Schulgottesdienste
4.4.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Schulgottesdienste sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, religiöse
Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Weiterhin ist es das erklärte Ziel u.a. durch
ökumenische Schulgottesdienste die Zusammenarbeit des CSG mit den Kirchengemeinden in
Holzwickede zu pflegen und weiter zu intensivieren.
4.4.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Im Religionsunterricht (ev./kath.) wird mit den Kirchengemeinden in Holzwickede
zusammengearbeitet. So finden regelmäßig (vor den Herbst-, Weihnachts- und Sommerferien)
ökumenische Schulgottesdienste bzw. ökumenische Andachten statt. Diese werden im
Religionsunterricht in Kooperation mit den evangelischen und katholischen Pfarrern
vorbereitet.
Des Weiteren werden religiöse Feste wie Weihnachten / Ostern sowie z.B. die Firmung und
Konfirmation thematisch in den Unterricht eingebunden.
Diese Verzahnung zwischen Schule und Kirchengemeinden erweist sich als fruchtbringend
für beide Seiten.
4.4.3 Evaluation / Bewertung
Da die Schulgottesdienste und Andachten trotz der freiwilligen Teilnahme in der Regel von
den Schülerinnen und Schülern gut besucht werden und regelmäßig positive Resonanzen auf
diese Veranstaltungen vernommen werden, gehören diese Gottesdienste zum festen
Bestandteil des Schullebens.
4.4.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen

Interreligiöser Dialog (vgl. Baustein VII Kapitel 4.3)
60
5. Mitbestimmung am CSG
5.1 Die Mitbestimmung am Clara-Schumann-Gymnasium
5.1.1 Ziel der Mitbestimmung
Wie bereits im § 1 des Schulmitwirkungsgesetzes ausgeführt, ist es Ziel der Mitwirkung „die
Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller
Beteiligten in der Bildung- und Erziehungsarbeit der Schule zu stärken“. Diese Forderung ist
jedoch inhaltsleer, wenn sie nicht durch konkrete Maßnahmen im schulischen Alltag
umgesetzt wird.
5.1.2 Umsetzung des Vorhabens
Schulmitwirkung am Clara-Schumann-Gymnasium wird in der Weise „gelebt“, dass die
Schule als Ganzes betreffende Probleme und Fragen in allen drei Teilgremien (Schülerrat,
Schulpflegschaft und Lehrerkonferenz) auf der Grundlage identischer Tagesordnungen
erörtert und sie zur Entscheidung bringt. Diskussionsergebnisse bzw. Beschlüsse der
Fachkonferenzen gehen stets auch der Schulpflegschaft zu und werden in diesen Gremien
bekannt gegeben.
Um möglichst alle Eltern und Schüler informieren zu können, nehmen an den Sitzungen der
Schulpflegschaft und des Schülerrats in der Regel neben den Pflegschaftsvorsitzenden bzw.
Klassensprecherinnen und Klassensprechern auch deren Vertreterinnen bzw. Vertreter teil.
Begleitend zu diesen eher formalisierten Verfahren finden regelmäßige Gespräche zwischen
dem Schulpflegschaftsvorsitzenden und der Schulleitung bzw. der Schülersprecherinnen /
dem Schülersprecher und dem Schulleiter statt. Hinzu kommen vorbereitende Sitzungen der
Lehrerkonferenzen, an denen Vertreter des Lehrerrates, die Funktionsträger der Schule und die
Schulleitung teilnehmen.
Dieses Bündel an Maßnahmen soll garantieren, dass möglichst alle am Schulleben Beteiligten
über alle Fragen, die das Schulleben betreffen, informiert sind und die Möglichkeit haben, ihre
Sichtweise einzubringen.
5.1.3 Evaluation / Bewertung
Der Verlauf der Schulkonferenzen ist ein Indiz dafür, dass sich das oben beschriebene
Verfahren bewährt und zu guten Ergebnissen führt. In aller Regel übernimmt die
Schulkonferenz die Beschlüsse der Teilgremien und führt sie ohne weitere Aussprache in
eigene Beschlüsse über. Lediglich dann, wenn bereits der Verlauf der Diskussion in den
Teilgremien gezeigt hat, dass ein Konsens nicht ohne weiteres zu finden ist, wird in der
Schulkonferenz die Aussprache gesucht, um dann zu einem abschließenden Ergebnis zu
kommen.
5.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen

Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium (vgl. Baustein VII Kapitel 5.2)
61
5.2 Die Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium
5.2.1 Ziel der Eltern(mit)arbeit
In den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften ist die Mitwirkung der Eltern an den
Entscheidungsprozessen in der Schule geregelt. Erwähnt sei hier die Bildung von
Klassenpflegschaften, die Schulpflegschaft sowie die paritätische Beteiligung an der
Schulkonferenz, den Fachkonferenzen und ggf. an Auswahlausschüssen zur Besetzung von
Stellen, z. B. beim Verfahren der schulscharfen Ausschreibung von Lehrerstellen.
Um aber eine lebendige Schule zu erreichen, reicht es nicht aus, nur diesen allgemein gültigen
Regeln Genüge zu tun.
Wir benötigen die aktive Mitarbeit der Eltern, um einerseits die Schule bzw. den Schulbetrieb
durch die Tat zu unterstützen, andererseits eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für
besondere Anschaffungen und Projekte zu finden und letztlich auch am Wissen und Können
der Eltern zu partizipieren und so die stets lebendige Verbindung zum Umfeld der Schule zu
schaffen und zu festigen.
5.2.2 Umsetzung des Vorhabens
Der Grundstein der Beteiligung der Eltern am Schulleben muss früh gelegt werden. Schläft
das Interesse der Eltern nach der ersten Schulpflegschaftssitzung ein - in der Annahme „die /
der Pflegschaftsvorsitzende wird’s schon richten“ - ist der Mitwirkung der Eltern bald die
notwendige breite Basis entzogen.
An dieser Stelle ist zunächst einmal die Lehrerschaft gefragt. Bereits in der ersten
Klassenpflegschaftssitzung muss sie werbend auf die Eltern einwirken und auf die
verschiedenen Möglichkeiten der Elternarbeit hinweisen und dafür begeistern.
Lehrer und die gewählten Elternvertreter können sodann dazu beitragen, dass nicht nur die
Mindestzahl an Klassenpflegschaftssitzungen einberufen und durchgeführt werden, sondern
darüber hinaus - mit und ohne konkreten Anlass - zu zusätzlichen Sitzungen oder zu lockeren
Runden, z. B. zu einem Klassenstammtisch einzuladen.
Diese im Kleinen begründete stärkere Bindung der Eltern an die Klasse kann eine Keimzelle
für entsprechende Bindung der Elternschaft – auch und gerade gemeinsam mit ihren Kindern
und den Lehrern – an die Schule sein.
Solche Gemeinschaften bestanden und bestehen am Clara-Schumann-Gymnasium.
Der Förderverein, die Kiosk-Arbeitsgruppe, die ehemalige Arbeitsgruppe Weihnachtsmarkt
seien beispielhaft genannt. Gerade die beiden ersten Gemeinschaften helfen der Schule und
den Schülerinnen und Schülern über die normalen Aufgaben hinaus. Ohne Elternbeteiligung
wären sie nicht möglich.
Durch die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern in Arbeitsgruppen und
Fachkonferenzen sowie in Kontakten, die über den offiziellen Rahmen hinaus gehen, können
aus den privaten und beruflichen Interessen der Eltern Nutzen gezogen werden. So können
Kontakte z.B. aus Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden sowie aus beruflichen
Verbindungen genutzt werden. Die Vermittlung von kulturellen Kontakten – in der Gemeinde
und noch weit darüber hinaus –, die Vermittlung von Praktikums- und
Berufserkundungsplätzen, die Verbindung zu Schulen und Hochschulen helfen den
Schülerinnen und Schülern, ihren Horizont zu erweitern.
62
5.2.3 Evaluation / Bewertung
Einen Erfolg der Elternarbeit zu messen, ist nicht einfach. Viele Ergebnisse der
Elternmitwirkung werden als selbstverständlich hingenommen oder bringen auch keinen
sofort sichtbaren Erfolg.
Die Mitwirkung der Eltern an den Arbeitsgruppen, Fachkonferenzen und im Förderverein
kann man z.B. an den Teilnehmerzahlen messen, wobei die Zahl der Köpfe noch kein Maß für
die Qualität der geleisteten Arbeit ist.
Dennoch ist eine statistische Auswertung der Teilnehmerzahlen ein Indikator für das Interesse
der Eltern an unserer Schule. Stagnierende oder abnehmende Teilnehmerzahlen sind ein
offensichtliches Warnzeichen, dass man alle Beteiligten zu einer verstärkten Werbearbeit
ermuntern muss.
5.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen




Kiosk (vgl. Baustein VII Kapitel 4.2)
Mitbestimmung am CSG (vgl. Baustein VII Kapitel 5)
Förderverein (vgl. Baustein VII Kapitel 7)
Studien- und Berufswahlvorbereitung (vgl. Baustein X)
63
5.3 Die Schülervertretung (SV)
5.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Das Ziel des SV-Teams ist es auf der einen Seite, auf schnellere und effizientere Art sowohl
auf aktuelle Anlässe reagieren zu können als auch längerfristige Projekte zu planen.
Auf der anderen Seite ermöglicht es engagierten Schülerinnen und Schülern, die nicht durch
ihre Klasse bzw. Stufe in den Schülerrat gewählt worden sind, sich trotzdem in die
Schülervertretung einzubringen.
Dies erschien uns insofern sehr sinnvoll, da nicht in allen Fällen die interessiertesten und
engagiertesten Schülerinnen und Schüler einer Klasse/ Stufe in den Schülerrat gewählt werden
und somit ein teilweise beachtliches Potential an „Mitarbeitsbereitschaft“, das sehr wichtig für
eine aktive Schülervertretung ist, verloren gehen kann.
5.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Im Anschluss an ein Schülerseminar der Bezirksregierung Arnsberg gründeten die
Schülersprecher und ihre Vertreter ein SV-Team, das allen Schülern der Klassen 9-13 offen
steht.
Dieses Team tagt wöchentlich und arbeitet an den oben genannten Aufgabenbereichen.
Ein Projekt des vergangenen Schuljahres war die Renovierung des alten Oberstufenraums und
die Einrichtung eines Cafés.
5.3.3 Evaluation/ Bewertung
Dadurch dass in dem SV-Team fortlaufend neue Projekte entwickelt werden und neue
Schülerinnen und Schüler hinzustoßen, findet eine Weiterentwicklung statt.
Außerdem wird das SV-Team zu Beginn eines neuen Schuljahres, zumindest in Teilen neu
konzipiert, da sowohl der Schülersprecher als auch neue Team-Mitglieder neue Ideen zur
Arbeit und Organisationsform einbringen und Kritik an bestehenden Formen üben.
Durch diese sehr lebendige und aktuelle Arbeitsweise hoffen wir, uns weiter zu entwickeln.
Ein weiteres wichtiges, wenn nicht wichtigstes Bewertungskriterium sind Rückmeldungen
seitens der Schülerschaft.
Da diese jedoch sehr schwierig zu erfassen sind, möchten wir an der Nähe zur Schülerschaft
in diesem Schuljahr verstärkt arbeiten und durch mehr Transparenz das Interesse an
Schülervertretung wecken.
5.3.4 Verweis zu anderen Projekten/ anderen Bausteinen/ zu den Lehrplänen

Mitbestimmung am CSG (vgl. Baustein VII Kapitel 5)
64
6. Regeln am CSG
6.1 Die Hausordnung
6.1.1 Verhalten vor dem Unterricht




Der Unterricht beginnt morgens um 7.55 Uhr. Ihr dürft das Schulgebäude erst ab
7.35 Uhr betreten, da ihr von diesem Zeitpunkt an beaufsichtigt werdet.
Wenn ihr mit dem Fahrrad kommt, stellt dies im Fahrradschuppen ab und
verschließt es ordnungsgemäß, denn nur dann ist Versicherungsschutz gewährt.
Haltet euch, solange die Schule vor dem Unterricht geschlossen ist, auf dem
Schulhof auf.
Sollte fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft
erschienen sein, fragt die Klassensprecherin / der Klassensprecher in den beiden
Lehrerzimmern oder falls dort keine Lehrkraft anwesend ist - im Sekretariat nach.
Dies gilt für alle Unterrichtsstunden.
6.1.2 Verhalten in den Wechselpausen und während der Unterrichtszeit





In den Fünf-Minuten-Pausen bleibt bitte im Klassenraum, wenn der Stundenplan
keinen Raumwechsel vorsieht.
Schulflure, Treppenhäuser und Unterrichtsräume sind keine Spielflächen. Wegen
der hohen Verletzungsgefahr dürft ihr dort nicht rennen und toben.
Zu Beginn jeder Stunde haltet ihr euch nach dem ersten Klingeln in den
Klassenräumen bzw. vor den Fachräumen auf.
Bitte werft in der Schule nicht mit Gegenständen herum. Die Verletzungsgefahr ist
groß und es entsteht unnötiger Schmutz.
Das Ballspielen ist nur auf dem Schulhof und nur während der großen Pausen und
nach allgemeinem Unterrichtsschluss erlaubt.
6.1.3 Verhalten während der großen Pausen





Die großen Pausen dauern von 9.30 Uhr bis 9.50 Uhr und von 11.25 Uhr bis
11.40 Uhr.
Bei einem Raumwechsel seid ihr für eure Schulsachen selbst verantwortlich.
Auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen Pausen. Deshalb die dringende Bitte an
euch: Wenn es Probleme gibt oder ihr ein wichtiges Anliegen habt, wendet euch an
die aufsichtsführenden Lehrkräfte. Sie werden euch weiter helfen.
Wichtige Informationen einschließlich der Vertretungspläne hängen im
Schaukasten neben dem Sekretariat. Die Klassensprecherinnen und -sprecher
informieren sich in der zweiten großen Pause über eventuelle Neuigkeiten und
teilen sie ihren Klassen mit. Die aufsichtführenden Lehrkräfte lassen diese
Schülerinnen und Schüler zum Vertretungsplan gehen.
Alle Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der großen Pausen sofort die
Unterrichtsräume gehen nach draußen. Als Pausenhof für die Sekundarstufe I gilt
der gepflasterte Bereich zwischen den Gebäuden des CSG und der JRS, begrenzt
durch die Durchgänge hin zur Opherdicker Straße bzw. zum Sportplatz, ferner nur
65



für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II die Wege und
Aufenthaltsflächen auf dem Südhof.
Auf den Schulhöfen darf nur mit weichen Bällen gespielt werden. Spiele, die
gefährlich sind oder andere belästigen, müssen unterbleiben. Auch das
Schneeballwerfen ist in jedem Fall verboten.
Während der Regenpause könnt ihr euch im überdachten Bereich auf dem
Schulhof und im Gebäude einschl. Forum aufhalten. Die Regenpause wird durch
dreimaliges Gongzeichen angekündigt.
Grünanlagen verschönern die Umgebung unserer Schulgebäude. Bäume und
Pflanzen dürfen deshalb nicht zerstört oder beschädigt, Beete nicht betreten
werden.
6.1.4 Verhalten nach Beendigung des Unterrichts



Am Ende der letzten Stunde stellt bitte die Stühle auf den Tisch, damit euer
Unterrichtsraum gereinigt werden kaum.
Bitte sorgt dafür, dass Abfälle in den entsprechenden Mülleimer kommen.
Spielen auf dem Schulhof ist erst nach allgemeinem Unterrichtsschluss erlaubt,
weil sonst andere Lerngruppen gestört werden.
6.1.5 Verlassen des Schulgeländes


Das Schulgelände wird begrenzt durch die Opherdicker Straße, die Zufahrt zur
Hilgenbaumhalle, dem Fußweg zur Karl-Brauckmann-Schule, den Zaun im Süden
und den Sportplatz im Osten. Nicht zum Schulgelände gehören z. B. der PKWParkplatz vor der Sporthalle und der Sportplatz bzw. das Gelände rund um den
Fahrradschuppen.
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände
während der Unterrichtszeit - einschließlich aller Pausen - nicht eigenmächtig
verlassen, weil sonst der Versicherungsschutz für euch entfällt und die Lehrkräfte
ihrer Aufsichtsverpflichtung nicht mehr nachkommen können.
6.1.6 Benutzen der Toiletten


Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
Sie sind während der großen Pausen geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten könnt ihr
den Schlüssel im Sekretariat I (bis 12.30 Uhr) oder im Sekretariat II (ab
12.30 Uhr) erhalten.
66
6.1.7 Rauchen und Alkoholkonsum auf dem Schulgelände


Für Schülerrinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt uneingeschränktes
Rauchverbot. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können auf dem
Südhof im Bereich des südlichen Haupteingangs rauchen. Es sind mit Sand
gefüllte Aschenbecher bereitgestellt für deren Reinigung die Oberstufe ebenso
zuständig ist wie für die Reinigung der gesamten Raucherecke. Ein entsprechender
Reinigungsdienst ist von den Raucherinnen und Rauchern zu organisieren.
Der Konsum von Alkohol ist für alle Schülerinnen und Schüler auf dem
Schulgelände untersagt.
6.1.8 Wichtige Ergänzungen



Bitte gebt Fundsachen, deren Besitzer nicht sofort festgestellt werden kann, beim
Hausmeister oder in den Sekretariaten ab.
Jeder sollte auf seine persönlichen Geld- und Wertsachen besonders achten.
Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum muss Schadensersatz geleistet
werden.
6.2 Keine Macht den Drogen und der Gewalt an unserer Schule
6.2.1 Bewusste Wahrnehmung
Ein gutes Schulleben wird erheblich bedroht durch Drogen und Gewalt. Deshalb nehmen wir
Drogen und Gewalt schon in ihren Anfängen bewusst wahr und greifen ein,
 wenn jemand einen anderen mit Worten oder Taten beleidigt oder erniedrigt,
 wenn jemand einen anderen erpresst,
 wenn jemand einen anderen schlägt,
 wenn jemand Sachen mutwillig beschädigt,
 wenn jemand illegale Drogen, besitzt (mitbringt),
 wenn jemand illegale Drogen an andere weitergibt,
 wenn jemand die Regelungen für das Rauchen bzw. den Alkoholkonsum
missachtet.
6.2.2 Wie wir Drogen und Gewalt abwehren können ...
Jede Schülerin und jeder Schüler soll und kann mithelfen, indem sie/er sich an einen
Schüler/eine Schülerin oder an den/die Drogenberatungslehrer/in bzw. einen Lehrer/eine
Lehrerin ihres/seines Vertrauens wendet. Diskretion und Hilfe sind zugesichert.
Die Vertrauensperson führt mit dem/der Betreffenden ein Gespräch zur Klärung und sucht
nach einem gemeinsamen Weg zur Lösung des Problems.
Bei Minderjährigen versucht die Vertrauensperson die Eltern einzubeziehen.
Bei schweren Fällen von Gewalt und Drogenmissbrauch muss die Schule zu
Ordnungsmaßnahmen greifen und bei Straftatbeständen die Polizei einschalten.
67
6.3 Wiedergutmachungen und Ordnungsmaßnahmen
6.3.1 Missachtung der Regeln heißt Missachtung der Gemeinschaft.
Aufgabe der Maßnahmen muss es demnach sein, eine gute Gemeinschaft wieder herzustellen.
Dazu ist erforderlich, dass von der Gemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und
Lehrer, Eltern) für jeden Verstoß ein angemessener Ausgleich gefordert wird.
Generell muss bei Sachbeschädigung und Diebstahl der ursprüngliche Zustand wieder
erreicht werden. Für alle anderen Fälle müssen entsprechende Maßnahmen gemeinsam
gefunden werden, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden. Denkbar sind:
 mündliche und schriftliche Entschuldigungen
 schriftliche Stellungnahme
 Präsentation eines Textes (o.ä.), der den Verstoß thematisiert, durch ein Referat
vor der Klasse, einen Beitrag in der Schülerzeitung oder vor einem anderen
Gremium der Schulöffentlichkeit
 vertragliche Einigung zwischen den Kontrahenten
 Dienstleistungen für die Gemeinschaft (z.B. Säuberung einer Klasse oder eines
Schulhofbereichs oder Aktionen unter Aufsicht eines Fachlehrers bzw. des
Hausmeisters in jedem anderen Bereich).
Über diese erzieherischen Maßnahmen hinaus sind auch die in der ASchO vorgesehenen
Ordnungsmaßnahmen anwendbar:
 schriftlicher Verweis
 Wechsel der Klasse / des Kurses
 Ausschluss vom Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, wie z.B.
Klassenfahrt
 Androhung der Entlassung,
 Entlassung von der Schule.
6.3.2 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen



Sozialarbeit (vgl. Baustein VII Kapitel 1)
Streitschlichtung (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2)
Selbstbehauptung (vgl. Baustein VII Kapitel 2.3)
68
7. Der Förderverein
7.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel des Fördervereins ist die Förderung und Unterstützung schulischer Aktivitäten innerhalb
und außerhalb des Lehrplanes. Diese Unterstützung erfolgt aktiv und in enger
Zusammenarbeit mit dem Lehrerkollegium sowie außerschulischen Einrichtungen
(Musikschule, Bibliothek).
7.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Mit der Gründung der Schule im Jahr 1993 wurde auch der Förderverein ins Leben gerufen.
Seither hat der Verein das Wachstum der Schule fortlaufend begleitet. Unterstützende
Maßnahmen wurden besonders im musikalisch-literarischen Bereich durch Anschaffung
diverser kostenintensiver Instrumente sowie der Unterstützung bei Aufführungen von
Musicals und Theaterstücken durch die jeweiligen AGs ergriffen. Spezielle Erwähnung
verdient auch die Unterstützung des Streitschlichter-Projektes am CSG.
Besondere Aktivitäten entfaltet(e) der Förderverein bei der Einrichtung und Konzeption des
einzigartigen Schulkiosks, dessen Angebot reichhaltig und nach Gesichtspunkten gesunder
Ernährung ausgerichtet ist.
Zukünftig will der Verein noch stärker selbst Initiative ergreifen und aktiv Projekte
vorschlagen, die im Interesse der Schule und der Schüler Beachtung finden. So sehen jüngste
Planungen z.B. eine Verbesserung bei der Information über die Berufswahl oder ergänzende
Unterstützung schulübergreifender Wettbewerbe vor.
7.3 Evaluation / Bewertung
Eine Bewertung der vielfältigen Maßnahmen des Fördervereins stellt sich eher diffizil dar.
Besonderer Gradmesser für den Vorstand ist die Resonanz aus der Elternschaft, messbar vor
allem an der permanent steigenden Zahl von Mitgliedern.
Steigende Mitgliederzahlen, einhergehend mit wachsendem Beitragsaufkommen ermöglichen
zusätzliche Fördermaßnahmen.
7.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen








Sämtliche AGs (Sport, Musik, Literatur, Naturwissenschaften /Mathematik,
Internet)
(vgl. Baustein II, Baustein III Kapitel 3 und Baustein IV)
Sprache, hier besonders Unterstützung des Schüleraustausches mit Frankreich und
England (vgl. Baustein III Kapitel 4)
Streitschlichter (vgl. Baustein VII Kapitel 2.2)
Kiosk (vgl. Baustein VII Kapitel 4.2)
Verkehrserziehung (vgl. Baustein VIII.)
Studien- und Berufswahlvorbereitung (vgl. Baustein X)
Beschaffung von Büchern und Arbeitsmaterial für den Unterricht
69
VIII. Baustein: Verkehrserziehung
8.1 ADAC-Verkehrserziehung
8.1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Das Projekt „Achtung Auto“ soll alle Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs in der Praxis
darin schulen, die im Miteinander von Mensch und Auto auftretenden Reaktionszeiten und
Reaktionswege kennen zu lernen und zu berücksichtigen.
Weiterhin sollen sie die bei Notbremsungen auftretenden Kräfte praktisch erfahren (im
doppelten Sinne des Wortes). Damit erkennen sie die unbedingte Notwendigkeit der Nutzung
des Sicherheitsgurtes.
8.1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Dieses Projekt kam durch ein Angebot des ADAC an alle Schulen des Landes zu Stande, das
vor 5 Jahren erstmals unterbreitet wurde. Das Clara-Schumann-Gymnasium nahm von Anfang
an teil. Die Schüler arbeiten in dieser Aktion zusammen mit ihrem Klassenlehrer jeweils eine
Doppelstunde unter Anleitung eines ADAC – Moderators auf dem Platz von Louviers in der
Praxis die einzelnen Aspekte auf. Im Rahmen der Veranstaltung wird den Kindern deutlich
gemacht, dass das Fach Physik die schulische Seite der sich hier ergebenden Fragen abdeckt.
So soll auch die „Lust auf Physik“ im sechsten Schuljahr geweckt werden. Die Teilnahme soll
auch in Zukunft fortgeführt werden.
8.1.3 Evaluation / Bewertung
Die Festsetzung der relevanten Punkte der Aktion im Bewusstsein der Teilnehmer wird einige
Tage nach der Veranstaltung durch eine Nacharbeit im Unterricht des betreuenden Lehrers
sichergestellt und durch einen kleinen schriftlichen Test überprüft. Hierzu erhält der Lehrer
vorbereitetes Unterrichtsmaterial ausgehändigt.
Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler waren bis jetzt von diesem Projekt begeistert
und fragen nach Wiederholungen solcher Veranstaltungen.
8.1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Mofa-Arbeitsgemeinschaft (vgl. Baustein VIII Kapitel 8.2)
Winteraktion „Sicheres Rad“ (vgl. Baustein VIII Kapitel 8.3)
70
8.2 Die Mofa-Arbeitsgemeinschaft
8.2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Der Mofakurs ist ein Alternativangebot zu den Offerten des freien Marktes, das eine
ausführlichere und preiswertere Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zum Erreichen
der offiziellen Mofa-Prüfbescheinigung anbietet.
8.2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Der Mofakurs wird als AG allen Schülerinnen und Schülern angeboten, die im betreffenden
Schuljahr 15 Jahre alt sind oder werden. Er wird ganzjährig zweistündig angeboten. Nur so
kann die Forderung nach 20 Stunden Theorie und 20 Stunden Praxis erfüllt werden. Die
Teilnehmer erarbeiten die Theorie mit dem Unterrichtsmaterial der Deutschen Verkehrswacht.
Die praktische Ausbildung erfolgt auf einem schuleigenen Mofa und einem Mofaroller. Über
den notwendigen Rahmen hinausgehend wird allen Kursteilnehmern ein kostenloser Sehtest
bei einem ortsansässigen Augenoptiker und die Teilnahme an einer Grundausbildung in Erster
Hilfe angeboten. Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird in der Schule von Ausbildern des DRK
durchgeführt und schließt den Erwerb eines Ausbildungsnachweises mit ein.
8.2.3 Evaluation / Bewertung
Der Erfolg dieses Angebotes zeigt sich im alljährlich erneuten Zustandekommen der AG, die
teilweise so stark nachgefragt wird, dass schon Teilungen der Unterrichtsgruppe notwendig
waren.
Durch die Teilnehmer dieser AG werden immer wieder motivierende Praxisaspekte in den
Physikunterricht der 8. und 9. Klassen eingebracht.
8.2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


ADAC- Verkehrserziehung (Baustein VIII Kapitel 8.1)
Winteraktion „Sicheres Rad“ (vgl. Baustein VIII Kapitel 8.3)
71
8.3 Winteraktion „Sicheres Rad“
8.3.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Diese Aktion sollte im Rahmen des Projektes „Öffnung von Schule“ die Aktivitäten des
Clara-Schumann-Gymnasiums in Sachen Verkehrserziehung in eine breitere Öffentlichkeit
tragen. Sie sollte zudem allen Bürgern der Gemeinde die Möglichkeit bieten, zu Beginn der so
genannten „dunklen Jahreszeit“ ihr Fahrrad überprüfen und sicher ausstatten zu lassen.
8.3.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Die Aktion entstand auf Veranlassung von Winfried Hardung, Beauftragter für
Verkehrserziehung am Clara-Schumann-Gymnasium in Holzwickede, in Zusammenarbeit mit
dem FB II der Gemeinde Holzwickede. Es beteiligten sich die Kreispolizeibehörde Unna, das
Deutsche Rote Kreuz Holzwickede, die Leiter der Fachbereiche II und IV der Gemeinde, der
Schulleiter des Clara-Schumann-Gymnasiums.
Die notwendigen Materialien wurden durch Sponsoren zusammengebracht.
Es bestehen folgende Angebote:
 Fahrradkodierung durch die Polizei
 Demonstration von Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Fahrradunfällen durch DRK
 Sicherheits-Check der Fahrräder durch Fachleute, fehlende
Sicherheitsmaterialien wie Reflektoren oder Fahrradglocken wurden aus
Sponsorenmitteln kostenlos zur Verfügung gestellt, solange der Vorrat reichte.
 Kleines Quiz zur Fahrradsicherheit.
Dieses Projekt ist im engen Zusammenhang mit der jährlich stattfindenden schriftlichen
Aktion zu sehen, mit der das CSG versucht, die Eltern der neuen Schülerinnen und Schüler
um eine Überprüfung der Sicherheit der Fahrräder ihrer Kinder zu bitten.
8.3.3 Evaluation / Bewertung
Die Aktion hatte ein großes Presse-Echo, aber leider recht wenig Besucher. Diejenigen, die
gekommen waren, waren allerdings von Art und Umfang des Angebotenen begeistert.
Ein erneutes Aufgreifen der Idee ist in der Zukunft in veränderter Form geplant.
8.3.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


ADAC- Verkehrserziehung (Baustein VIII Kapitel 8.1)
Mofa-Arbeitsgemeinschaft (vgl. Baustein VIII Kapitel 8.2)
72
IX. Baustein : Übergang in die gymnasiale Oberstufe
1. Seiteneinsteiger
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel der Förderung von Seiteneinsteigern aus Real-, Haupt- und Gesamtschulen ist zum einen
ein großes, differenziertes Angebot an Fächern mit guten Wahlmöglichkeiten für alle Schüler
der Sekundarstufe II zu schaffen. Um dieses zu erreichen, ist eine Zahl von 80 - 100
Schülerinnen und Schülern notwendig. Da das Clara-Schumann-Gymnasium bisher nur in
wenigen Jahrgangsstufen vierzügig ist, ist die Aufnahme von Seiteneinsteigern und
Schülerinnen und Schülern anderer Gymnasien dringend notwendig.
Seiteneinsteiger haben auf Grund anderer Lehr- und Lerninhalte und Methoden
erfahrungsgemäß trotz erworbener Qualifikation (so genannter Qualifikationsvermerk auf dem
Abgangszeugnis am Ende der Jahrgangsstufe 10) Defizite, besonders in Englisch und
Mathematik. Um diese Schülerinnen und Schüler an das Niveau des Gymnasiums
heranzuführen und ihnen gute und gerechte Chancen zum Abschluss ihres neu angestrebten
Schulabschlusses zu ermöglichen, werden sie in besonderen Lerngruppen gefördert.
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
In zahlreichen Informationsveranstaltungen an verschiedenen Schulen stellt der
Oberstufenkoordinator den Schülerinnen und Schüler der zukünftigen gymnasialen Oberstufe
die Vorzüge der Ausbildungsgänge und die möglichen Abschlüsse des Clara-SchumannGymnasiums vor. Die Besonderheiten des Clara-Schumann-Gymnasiums können die
zukünftigen Seiteneinsteiger u.a. beim „Tag der offenen Tür“ kennen lernen. Hier stellen sich
die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen, aber auch Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe II (vorzugsweise „ehemalige“ Seiteneinsteiger) zur Information und Beratung
zur Verfügung.
Gleichzeitig finden Erfahrungsaustausche über Anforderungen zwischen den Lehrer- und
Fachkonferenzen statt, die eine optimale Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler für die
gymnasiale Oberstufe in den abgebenden Schulen ermöglichen sollen.
Die Seiteneinsteiger erhalten in der Jahrgangsstufe 11 je eine zusätzliche Unterrichtstunde in
den Fächern Englisch und Mathematik. Sollte die Zahl der neuen Schüler und Schülerinnen
Kursstärke (ca. 20 und mehr) erreichen, verbleiben die Seiteneinsteiger in diesen beiden
Fächern in jeweils einem Kurs „unter sich“, d.h. ohne Schüler anderer Schulformen, und
werden von einer Lehrkraft 4-stündig unterrichtet.
Auch in den anderen Fächern werden die Schüler und Schülerinnen behutsam durch
Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Methodenvariation, Wiederholung und Vertiefung von
Anforderungsbereichen etc. in das System gymnasiale Oberstufe integriert.
1.3 Evaluation / Bewertung
Die Mischung aus Vollintegration (Einblocken der Seiteneinsteiger in den meisten Fächern)
und individueller Förderung in den Fächern Englisch und Mathematik ermöglicht einerseits
die schnelle Integration der Seiteneinsteiger, die sich schon nach kurzer Zeit zu unserer Schule
zugehörig fühlen und Freundschaften schließen, und andererseits den Abbau von Scheu und
Ängsten in den Fächern Englisch und Mathematik. Hier entwickeln die Schülerinnen und
73
Schüler Selbstvertrauen und Motivation zum Abbau vorhandener Defizite viel schneller als
beim Einblocken auch dieser Fächer. So ist es keine Seltenheit, dass von den Seiteneinsteigern
in diesen beiden Fächern Leistungskurse in der Jahrgangstufe 12 gewählt werden, die auch
erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Vorbereitung der Seitensteiger kann und soll jedoch noch weiter intensiviert werden, etwa
durch Austausch von Klassenarbeiten oder durch Arbeitsgemeinschaften, die unsere Schule in
der Jahrgangsstufe 10 für die zukünftigen Seiteneinsteiger versuchsweise einrichtet.
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen

Beratungskonzept (vgl. Baustein IX Kapitel 2)
74
2. Beratungskonzept
2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Die Notwendigkeit umfassender, kontinuierlicher Information und Beratung ergibt sich aus
dem System der gymnasialen Oberstufe. Im Gegensatz zur Sekundarstufe I, in der die
Schülerinnen und Schüler im Klassenverband und in für alle obligatorischen Fächern
unterrichtet werden, ermöglicht die Auflösung der Klassenverbände in der Sekundarstufe II
die Individualisierungen der Schullaufbahnen auf der Grundlage von Pflichtbindungen. Das
nicht leicht zu durchschauende System erfordert intensive allgemeine und individuelle
Beratung, Information und Kontrolle.
Ziel des Beratungskonzeptes ist die optimale Umsetzung der gestuften
Informationsmaßnahmen, individueller Beratungsvorgänge und gründlicher
Schülerlaufbahnkontrollen im menschlichen Zusammenspiel aller daran beteiligten Kräfte.
2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die gymnasiale Oberstufe, der
Oberstufenkoordinator stellt die Organisation des Gesamtsystems der Oberstufe auf Grund der
in der APO-GOSt genannten Kriterien sicher.
Je eine Jahrgangsstufenleiterin und ein Jahrgangsstufenleiter für jede Jahrgangsstufe erfüllen
am Clara-Schumann-Gymnasium als Beratungslehrer die Funktion des früheren
Klassenlehrers. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss der
Abiturprüfung auf allen Wegen. Neben der Überprüfung der Wahlentscheidungen und
Belegverpflichtungen, um die Voraussetzungen der allgemeinen Hochschulreife für alle
Schülerinnen und Schüler zu erfüllen, gilt ein Hauptaugenmerk ihrer Arbeit der Betreuung der
Seiteneinsteiger aus Haupt-, Gesamt- und Realschulen.
2.3 Evaluation / Bewertung
Auf Grund der guten Kooperation im Oberstufenteam im Zusammenspiel mit dem Schulleiter
und der erfolgreichen, vertrauensvollen Beratung und Information des Kollegiums, der Eltern
und der Schülerinnen und Schüler auch im zwischenmenschlichen Bereich hat sich die vom
Clara-Schumann-Gymnasium gewählte Variante bewährt.
Der Einsatz von je einer Jahrgangsstufenleiterin und einem Jahrgangsstufenleiter ist auch auf
Grund möglicher geschlechtsspezifischer Probleme empfehlenswert.
Da möglichst viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer das komplizierte System der Oberstufe
verstehen und beherrschen müssen, um ihre Erfahrungen an Schüler, Lehrer und Eltern
weitergeben zu können, ist es notwendig, die Zahl der Beratungslehrerinnen und
Beratungslehrer auch in den kommenden Jahren zu erweitern, bis sich möglicherweise ein
festes Team herausbildet, das die Beratungslehrertätigkeit auf Dauer übernimmt.
Denkbar wäre auch die ein- oder mehrmalige Wiederholung der Beauftragung einer
Beratungslehrerin und / oder eines Beratungslehrers ohne ein dauerhaftes Team. So könnten
Erfahrungen an jüngere, neu in den Schuldienst eintretende Lehrkräfte zur späteren
Beauftragung als Beratungslehrer zum Nutzen aller am Oberstufensystem Beteiligten sinnvoll
gesichert werden.
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen

Seiteneinsteiger (vgl. Baustein IX Kapitel 1)
75
X. Baustein : Studien- und Berufswahlvorbereitung
1. Betriebserkundung in der Jahrgangsstufe 10
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Ziel der Betriebserkundung ist es, den Schülerinnen und Schülern einen ersten Einblick in die
Berufs- und Arbeitswelt zu vermitteln. Die Betriebserkundung kann helfen, einen Eindruck
von den Anforderungen der Berufswelt zu vermitteln und die Notwendigkeit bestimmter
Arbeitshaltungen zu verdeutlichen.
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Die Betriebserkundung dauert drei Tage und findet von Montag bis Mittwoch jeweils in der
Woche der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt. Sie ist in den Politikunterricht der
Klasse 10 eingebunden und wird dort intensiv – auch im Hinblick auf die vorzulegenden
Unterlagen - vor- und nachbereitet. Von den Schülerinnen und Schüler ist ein ca. vierseitiger
Bericht anzufertigen sowie ein Plakat, auf dem der besuchte Betrieb vorgestellt wird. Die
Noten für den Bericht und das Plakat fließen zu einem Drittel mit in die Zeugnisnote für das
Fach Politik am Ende der Jahrgangsstufe 10 ein.
1.3 Evaluation / Bewertung
Jeweils am Donnerstag nach Beendigung der Betriebserkundung wird eine Doppelstunde im
Fach Politik eingerichtet, um den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu einem ersten
Erfahrungsaustausch zur Betriebserkundung zu geben und – falls nötig – Fragen zum Bericht
und zur Erstellung des Plakats zu beantworten.
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium (vgl. Baustein VII Kapitel 5.2)
Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 11 (vgl. Baustein X Kapitel 2)
76
2. Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 11
2.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Durch das Betriebspraktikum sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die
Anforderungen am Arbeitsplatz erhalten. Durch die Erweiterung des Blickfeldes der Schüler
über den Schulalltag hinaus soll ein realistischer Vergleich der Anforderungen in Schule und
Beruf gefördert werden. Diese Erfahrungen sind hilfreich für die Berufswahl und geben oft
positive Impulse für das schulische Weiterlernen.
Auch wenn eine gezielte Vorbereitung für einen bestimmten Beruf mit diesem Praktikum
nicht beabsichtigt ist, besteht dennoch die Möglichkeit, sich über einzelne Berufe oder
Berufsfelder zu informieren und Entscheidungshilfen für die Belegung von Grund- und
Leistungskursen sowie für eine Berufsausbildung oder ein Studium zu geben.
2.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Das Betriebspraktikum dauert zwei Wochen und beginnt jeweils in der Woche nach der
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, es besteht Teilnahmepflicht. Die Vorbereitung auf das
Praktikum erfolgt durch den Unterricht in den Jahrgangsstufen 9 und 10, durch Besuche und
Beratungen im Berufs- und Informationszentrum des Arbeitsamtes sowie durch die
Betriebserkundung. Ein Praktikumseinsatz im Ausland ist unter bestimmten Bedingungen
möglich.
Während der Praktikumszeit wird jede Schülerin und jeder Schüler von einem
Betriebsangehörigen und darüber hinaus von einer Lehrerin oder einem Lehrer der Schule
betreut, die / der die Praktikanten in ihren Betrieben besucht. Die Betreuung bei einem
Auslandspraktikum kann vor Ort nicht durch eine Lehrerin oder einen Lehrer des ClaraSchumann-Gymnasiums geleistet werden, es wird jedoch ein telefonischer Kontakt zwischen
Schule und Betrieb hergestellt.
Die Schülerinnen und Schüler haben einen Praktikumsbericht zu erstellen, zu dessen
Gestaltung ihnen umfangreiche schriftliche Anregungen gegeben werden. Über die Teilnahme
wird nach Abschluss des Praktikums sowie der Korrektur und Benotung des
Praktikumsberichts eine Bescheinigung ausgestellt.
2.3 Evaluation / Bewertung
Durch die obligatorisch für den Praktikumsbericht vorgesehene Reflexion des
Betriebspraktikums erfolgt eine erste Evaluation im Hinblick auf die prinzipielle Eignung von
Betrieben für ein Praktikum. Ferner lässt die Reflexion auch Rückschlüsse zu, inwieweit die
grundsätzlichen Zielsetzungen des Praktikums erfüllt werden können. Die Erfahrungen der
Betreuungslehrerinnen und -lehrern werden auf der Basis ihrer Besuche im Betrieb und auf
der Basis der korrigierten Praktikumsberichte gesammelt und ausgewertet.
2.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Eltern(mit)arbeit am Clara-Schumann-Gymnasium (vgl. Baustein VII Kapitel 5.2)
Betriebserkundung in der Jahrgangsstufe 10 (vgl. Baustein X Kapitel 1)
77
3. Zeitleiste zur Studien- und Berufswahlvorbereitung am CSG
Sekundarstufe I
5 – 10 Aspekte der Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftswelt (insb.) in den Fächern G, Ek, Pk, D
unter räumlichen, sozialen, ökonomischen und rhetorischen Aspekten;
Unterrichtsgänge
9 / 10 Curriculare Einbindung des Themas „Arbeit” in den einzelnen Fächern (ggf.
fächerübergreifend)
9.2
Besuch im Berufsinformationszentrum (BIZ)
10
Elternsprechtage: Anwesenheit des Laufbahnberaters vom Hellweg Berufskolleg Unna
(zzt. Herr Marreck)
10.1
Betriebserkundung (3 Tage). Für potenzielle Abgänger nach der Jahrgangsstufe 10:
Individuelle Beratung; Unterstützung durch Schule und Arbeitsamt
10.2
Informationen und Beratungen durch den Studienberater des Arbeitsamtes bez. der
Fächerbelegung in der Sekundarstufe II und der Tendenzen am Arbeitsmarkt
Sekundarstufe II
11-13 Elternsprechtage: Anwesenheit des Berufsberaters vom Arbeitsamt (zzt. Herr Dr.
Tschesch-Riemann) und des Laufbahnberaters vom Hellweg Berufskolleg Unna (zzt.
Herr Marreck)
11.2
Betriebspraktikum (2 Wochen)
12.1
Informationsveranstaltung über Ausbildung – Studium – Beruf durch den
Berufsberater vom Arbeitsamt
12 / 13 Angebot: Einzelberatung im Arbeitsamt Unna
12 / 13 Angebot: Besuch der studien- und berufskundlichen Reihe des Arbeitsamtes Unna
12.2
Bewerbungstraining – ggf. mit EDV-Unterstützung – für Schülerinnen und Schüler
mit dem Ziel einer Ausbildung
12.2
Gesprächskreis im Clara-Schumann-Gymnasium: Berufsinformationen durch
Berufsanfänger und junge Berufstätige
13.1
Besuch der Universität Dortmund, ggf. der Fachhochschule Dortmund Angebot:
weitere LK- und GK-gebundene Besuche an Universitäten und Fachhochschulen
13.2
Bewerbungstraining für einen Studienplatz, u.a. ZVS-Verfahren
78
XI. Baustein: Geplante Projekte
1. Der Oberstufenchor
1.1 Ziel des Vorhabens / des Projekts
Der Chor hat zum Ziel, Interesse und Freude am gemeinsamen Musizieren zu wecken bzw. zu
verstärken. Gleichzeitig sollen die Schüler verschiedene Musikrichtungen der Vokalmusik
kennen lernen und so ihren „musikalischen Horizont“ erweitern. Das Spektrum der Musik
wird daher breit gefächert sein: von (zunächst) einfachen klassischen Stücken bis Jazz, Gospel
und Pop. Eine bevorzugte Stilrichtung wird sich vermutlich im Laufe der Zeit
herauskristallisieren.
Da es bislang nur einen Unterstufenchor am CSG gibt, ist das strukturelle Ziel dieser AG der
Aufbau eines Mittel- und Oberstufenchores mit langfristiger Perspektive, der die Schule
innen bereichern und nach außen repräsentieren kann.
Je nach Situation ist ein Konzert einmal im Halb- oder Schuljahr geplant.
1.2 Umsetzung des Vorhabens / des Projekts
Bislang fehlt dem CSG eine regelmäßige musikalische Aktivität im Mittel- und
Oberstufenbereich. Von Schülern kamen schon des öfteren Anfragen zu einem Chor. In den
10. und 11. Jahrgängen kann außerdem eine unerwartete Freude am Singen verzeichnet
werden, die auf jeden Fall unterstützt werden sollte. Beginn des Chors soll nach Möglichkeit
im Schuljahr 2002/2003 sein. Zielgruppe sind Schüler der Jahrgänge ab 9 aufwärts. Bei
Bedarf oder bei ausgeprägtem Wunsch können auch jüngere Schüler teilnehmen. Der bereits
bestehende Unterstufenchor soll aber auf keinen Fall gefährdet werden.
Mitglieder des Lehrerkollegiums sind herzlich willkommen. Anvisiert ist ein Umfang von 2
Stunden pro Woche, wahrscheinlich nach Unterrichtsschluss (ab 6. oder 7. Stunde).
Der Chor ist u.a. als Fortführung des Unterstufenchors geplant, so dass für die Schüler ein
mehr oder weniger lückenloses Angebot an Chorarbeit besteht. Denkbar wäre im Einzelfall
auch ein gemeinsames Projekt. Für ein neues Musical, das mit Sicherheit kommen wird, kann
der Chor eine hilfreiche Quelle von geübten Sängern sein, die die Arbeit an den Gesangsparts
des Musicals erleichtern.
1.3 Evaluation / Bewertung
Da es sich um den Aufbau eines Chors handelt, darf man zunächst nicht zu viel erwarten. Das
mehrstimmige Singen will geübt werden. Die Stücke werden so ausgewählt, dass die Schüler
nach Möglichkeit Erfolgserlebnisse haben. Der Erfolg des Projekts wird sich an der
Bewältigung der Stücke, der Freude am Singen und natürlich an der Publikumsresonanz
messen lassen.
1.4 Verweis zu anderen Projekten / anderen Bausteinen / zu den Lehrplänen


Unterstufenchor (vgl. Baustein V Kapitel 2)
Wahlpflichtbereich II (vgl. Baustein VI)
79
Anhang
Anhang zu Baustein VI Kapitel 3.1
Protokoll
Protokoll der Gründungs- und ersten Mitgliederversammlung mit Satzungserstellung und
Vorstandswahl des künftigen Vereins „Kindergärten in Katutura“.
Am Montag, den 20. April 1998, in der Privatwohnung Gertrud von Lintel, Essener Str. 13,
44139 Dortmund
Beginn: 19.30 Uhr
Herr M. Ludwig leitete zunächst die Sitzung und eröffnete die Versammlung. Durch Zuruf
wurde Herr Ludwig als Versammlungsleiter bestätigt.
Es wurde sodann den Anwesenden folgende Tagesordnung vorgelegt:
1. Beschlussfassung über die Konstituierung des Vereins „Kindergärten in Katutura“ sowie
Beschlussfassung über die Gründungssatzung
2. Wahlen
3. Beschlüsse über Organisationsfragen
4. Verschiedenes
Die Tagesordnung wurde in dieser Form gebilligt.
Die den Anwesenden vorgelegte Satzung wurde daraufhin erläutert. Einigkeit bestand
darüber, den Satzungsentwurf aufgrund der Anregung von Herrn Ludwig in § 7 wie folgt zu
ändern: „Der Vorstand ist bevollmächtigt, seitens des Vorstandes (Innenvollmacht)
Rechtsgeschäfte bis zu 1 000.- DM zu tätigen.“
Es wurden sodann folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:
1. Die anwesenden Mitglieder bekräftigten einstimmig den Beschluss, den Verein
„Kindergärten in Katutura“ zu gründen und die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in ein
Vereinsregister anzustreben.
2. Die Vereinssatzung wird unter Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungen
angenommen. Es wurde sodann eine Mitgliederliste vorgelegt. Die eingetragenen
Anwesenden erklärten einstimmig, dem neuen Verein als Mitglieder beizutreten.
Auf Vorschlag des Sitzungsleiters wurde ein Wahlausschuss bestimmt, den Herr Sach als
Wahlleiter leitete. Auf Vorschlag aus dem Kreis der Mitglieder wurden folgende Personen zur
Wahl vorgeschlagen:
Als 1. Vorsitzende Frau von Lintel
Als 2. Vorsitzender Herr Ludwig
Die vorgeschlagenen Vorstandsmitglieder erklärten sich zur Kandidatur bereit. Ohne
Widerspruch wurde in offener Abstimmung sodann die Vorstandswahl durchgeführt.
Einstimmig - bei Stimmenthaltung der betroffenen Vorstandsmitglieder - wurden gewählt:
1. Frau von Lintel als 1. Vorsitzende
2. Herr Ludwig als 2. Vorsitzender
Die gewählten Vorstandsmitglieder nahmen die Wahl an.
Weiterhin wurden auf Vorschlag aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder folgende Personen
gewählt:
80
Als Schriftführer
Herr Sach
Als Kassenführer
Frau Zwenger
Als Kassenprüfer
Frau Walter
Die Gewählten nahmen die Wahl an.
Frau von Lintel als 1. Vorsitzende übernahm daraufhin die weitere Versammlungsleitung.
Nach TOP 3 der Tagesordnung wurde einstimmig der Beschluss gefasst, den
Jahresmitgliedsbeitrag wie folgt festzusetzen:
Mindestbeitrag für Schüler
12.- DM
Mindestbeitrag für Erwachsene
60.- DM
Die anwesenden Mitglieder beauftragten daraufhin den anwesenden Vorstand beim
Vereinsregister alsbald die Eintragung des Vereins zu erwirken und beim Finanzamt die
Anerkennung des Vereins als gemeinnützig herbeizuführen.
Der vertretungsberechtigte Vorstand wurde im weiteren durch einstimmigen Beschluss
ermächtigt, ggf. notwendige Ergänzungen oder Änderungen bei dem Satzungsentwurf
vorzunehmen, falls von Seiten des Registergerichts oder des Finanzamts Bedenken gegen die
Eintragung bzw. Gewährung der Anerkennung als gemeinnützig vorgebracht werden.
Klargestellt wurde, dass sich dieser Beschluss nicht auf sonstige Satzungsbestimmungen
bezieht.
TOP 4: Die verschiedenen Aktivitäten des künftig rechtsfähigen Vereins wurden erörtert. Den
anwesenden Mitgliedern wurde zugesagt, dass nach Eintragung beim Registergericht die
Satzung alsbald zur Verfügung gestellt wird.
Die Gründungsversammlung wurde um 20.45 Uhr geschlossen.
Satzung für den Verein „Kindergärten in Katutura!
§ 1 Name / Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Förderverein „Kindergärten in Katutura“.
Der Verein führt nach Eintragung im Vereinsregister den Zusatz „e.V.“
Er hat seinen Sitz in Holzwickede.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung von privat geführten
Kindergärten in Katutura, einem Vorort von Windhoek / Namibia, in dem hauptsächlich
Schwarze leben.
Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht, durch die gebotene Beschaffung von
Mitteln aller Art (durch Beiträge, Spenden und durch die Durchführung von Veranstaltungen,
die geeignet sind, dem geförderten Zweck zu dienen.)
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des
Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Eine Zuwendung an
Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
Die Ausübung von Vereinsämtern nach der Satzung geschieht ehrenamtlich.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
81
§ 3 Gemeinützigkeitsrechtlicher Status
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d.
Abgabenordnung. Als Förderverein nach § 58 AO hat er seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtung zu verwenden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu
steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des
Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
§ 4 Vereinsmitgliedschaft
Mitglied des Fördervereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist,
Ziele und Zwecke des Vereins zu fördern und zu unterstützen.
Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand; die Ablehnung
eines Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung. Für Minderjährige muss die schriftliche
Zustimmungserklärung des /der gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden.
Die Mitgliedschaft im Förderverein erlischt durch Kündigung, Tod, Ausschluss, Erlöschen der
Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen oder Auflösung des Vereins.
Ein Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein kann aus wichtigem Grund durch den Vorstand
erfolgen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere vereinsschädliches Verhalten innerhalb und
außerhalb des Vereins, aber auch die Nichterbringung von Leistungen oder Beiträgen bei
Verzug. Gegen die Ausschlusserklärung des Vorstands kann durch schriftlichen Antrag
innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung die Mitgliederversammlung angerufen
werden. Soweit der Vereinsausschluss durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder
bei der anstehenden Mitgliederversammlung dann bestätigt wird, ist der Beschluss über den
Ausschluss endgültig.
§ 5 Beiträge
Leistungen für den Förderverein wie Mitgliedsbeiträge / außerordentliche Beiträge /
Zuschüsse werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Einzelheiten können auch in einer Beitragsordnung festgelegt werden, die der Zustimmung
der Mitgliederversammlung bedarf.
.
§ 6 Organe des Vereins
Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten
den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln
vertretungsberechtigt.
Der Vorstand ist bevollmächtigt, seitens des Vorstandes (Innenvollmacht) Rechtsgeschäfte bis
zu 1 000.- DM zu tätigen.
Der erweiterte Vorstand besteht aus
a) dem Vorstand
b) dem Kassenführer
c) dem Schriftführer
§ 8 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem
anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere
82






Führung der laufenden Geschäfte
Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der
Tagesordnung
Einberufung der Mitgliederversammlung
Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des
Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung
Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern
§ 9 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur
Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Zeit von 3
Jahren gewählt. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem
Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds bestimmt der Gesamtvorstand ein ErsatzVorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.
§ 10 Vorstandssitzungen
Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen wurden.
Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Der
Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit; jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des
stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzenden)
§ 11 Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied - auch ein Ehrenmitglied - eine Stimme. Die
Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes
2. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über Vereinsauflösung
3. Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern
4. weitere Aufgaben, soweit dies aus der Satzung oder nach dem Gesetz sich ergibt.
Mindestens einmal im Jahr, möglichst im 1. Halbjahr, soll eine ordentliche
Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen
unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen. Das
Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied
bekanntgegebene Adresse gerichtet wurde.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem
angesetzten Termin schriftlich mit Gründen beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der
Versammlung bekanntzumachen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vereinsvorstand einberufen. Der
Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder die Einberufung
schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde
und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der
Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut und zeitlich unmittelbar darauf
einberufen werden; sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig.
Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit ein Viertel der anwesenden
Mitglieder dies beantragt.
83
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei
kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an.
Für die Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.
§ 12 Protokollierung
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem
Versammlungsleiter und dem Schriftführer (Protokollführer) zu unterzeichnen ist..
Es dauerte bis September 1998, ehe die Formalitäten zur Vereinsgründung abgeschlossen
waren: Eintragung ins Vereinsregister, Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dem folgte ein
Beschluss der Schulkonferenz am CSG, dass dem Verein 50 % der Gewinne aus
Schulveranstaltungen (z.B. Weihnachtsmarkt, Schulfeste etc.) zufließen sollen. Schon bald
fanden sich aus den Bereichen Schule und Freundeskreis ca. 80 Menschen bereit, dem Verein
beizutreten. Bis zum Jahr 2001 erhielt der Verein das Geld vom Weihnachtsmarkt. In der
Schulkonferenz vom 14.03.2002 wurde der frühere Beschluss aufgehoben, es erwies sich als
erforderlich, neue Formen zu finden, um das soziale Projekt stärker in der Schulwirklichkeit
zu verankern. (s. Evaluation)
Im Jahr 2000 gestaltete die Klasse 8 c in der Schule eine Ausstellung über die Arbeit in den
Kindertagesstätten in Katutura, die aber leider wenig öffentliche Resonanz fand, da die
örtliche Presse kaum reagierte.
Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden (auch von außerhalb der Schule, im Jahr 2000 erhielt
der Verein von der Gemeinde Holzwickede eine Zuwendung in Höhe von 2 500,- DM,
Privatspenden von 1 000 bis 10 000.- DM) ist es gelungen, bisher ca. 50 000.- DM nach
Windhoek zu überweisen.
In den ersten Jahren ging das Geld an Frau Gisela Mittendorf, die die Tagesstätten in Katutura
betreute und unterstützte. Als Frau Mittendorf Ende 1999 aus persönlichen Gründen nach
Kapstadt ging, übernahm Frau Jutta Rohwer, als ehemalige Rot-Kreuz-Mitarbeiterin mit
dieser Arbeit vertraut, diese Tätigkeit und stellte auch ihrerseits die Verbindung zu unserem
Verein her. Mit Hilfe dieses Geldes wurden Tagesmütter unterstützt, neue Kindertagesstätten
errichtet (zuletzt vorwiegend in den Slum-Gebieten), Einrichtungsgegenstände, Lernmaterial
und Spielgeräte gekauft, Schulbesuche und Weiterbildungen finanziert u.ä.m. Auf ihren
Reisen nach Namibia 1999 und 2001 konnte sich Frau von Lintel (2001 zusammen mit Frau
Gebhardt ,Herrn Gamböck und Herrn Wilsmann) davon überzeugen, dass die Spendengelder
und Mitgliedsbeiträge angemessen verwandt worden waren.
Frau Mittendorf und jetzt Frau Rohwer liefern regelmäßig Berichte über die Verwendung der
Gelder.
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