Richtlinien_Verleihung_Umweltschutzpreis

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Richtlinien über die Verleihung des Umweltschutzpreises
der Gemeinde Jemgum
1.
Die Gemeinde Jemgum verleiht einen Umweltschutzpreis, der jährlich vergeben werden
kann.
2.
Der Preis soll für vorbildliche Leistungen verliehen werden, die durch praktische
Aktivitäten einen Beitrag zur Erhaltung oder Wiedergewinnung einer natürlichen
Umwelt im Gemeindegebiet von Jemgum leisten und/oder das Umweltbewusstsein
stärken.
Beispiele für solche Aktivitäten:

Naturschutz- und Landschaftspflege

Anlegen und Pflege von Biotopen

Amphibienpflege

Artenschutz

Sammlung von Unrat aus Wald, Feld und Flur

Vermeidung und Verwertung von Abfällen

Gewässerschutz

Integrierter Pflanzenschutz

Begrünung und Pflege von Gewässern

Bodenschutz

Luftreinhaltung

Lärmschutz

Anlegen von naturnahen Gärten oder Anlagen

Dach- und Wandbegrünungen

Innenhofbegrünungen

Pflege von Spielplätzen und öffentlichen Anlagen

Pflege von Straßenbäumen, Übernahme von Baumpatenschaften

Projekte mit Wind-, Solar- oder anderer alternativer Energie
Ausgeschlossen sind Leistungen, die bereits durch Wettbewerbe abgedeckt werden,
wissenschaftliche und publizistische Leistungen, Leistungen im Rahmen einer
beruflichen oder rechtlichen Verpflichtung oder Leistungen, die außerhalb des Gebietes
der Gemeinde Jemgum erbracht werden.
Um die Qualität der preiswürdigen Leistungen zu steigern, kann das Gremium
thematische Schwerpunkte für das jeweilige Preisjahr festlegen.
3.
Der Umweltschutzpreis kann an jede natürliche oder juristische Person,
Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft oder Institution aus der Gemeinde Jemgum
verliehen werden.
Der Preis kann an einen oder mehrere Preisträger als Geld- oder Sachpreis vergeben
werden, die Höhe bzw. der Wert richtet sich nach dem jeweiligen Haushaltsansatz.
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4.
Vorschlagsberechtigt für den Umweltschutzpreis sind alle Einwohner/Einwohnerinnen,
Schulen, Verbände, Vereine usw. aus der Gemeinde Jemgum.
Vorschläge sind mit Begründung bei der Gemeinde einzureichen.
5.
Über die Verleihung entscheidet ein vom Rat der Gemeinde Jemgum für die Dauer der
Legislaturperiode einstimmig zu bestimmendes Gremium. Dieses Gremium setzt sich
aus den Mitgliedern des Umweltausschusses sowie aus vier nicht dem Rat angehöriger
Bürger der Gemeinde Jemgum zusammen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.
Der Preis und eine Urkunde werden vom Bürgermeister überreicht.
Gemeinde Jemgum
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