AUFFORSTUNGS- UND WALDSCHUTZPROJEKTE – QUALITÄTSKRITERIEN DER FOREST CARBON GROUP – - erste ff ZUM HINTERGRUND – WARUM QUALITÄTSKRITERIEN? – > Um ihre Integrität und Nachhaltigkeit unter Beweis zu stellen, müssen forstwirtschaftliche Emissionsminderungsprojekte einen tatsächlichen und glaubwürdigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu wurden in den letzten Jahren verschiedene Standards entwickelt, die die Qualität von solchen Projekten sicherstellen und die Einhaltung von Standard spezifischen Anforderungen in regelmäßigen Intervallen überprüfen. ADRESSE: Forest Carbon Group AG Steinlestr. 6 DT+ . -3448-13 F+ . -3448-19 www.forestcarbongroup.de > Anhand der Qualitätskriterien kann die Güte der Projekte im Hinblick auf Transparenz, Glaubwürdigkeit, Sicherheit und auf die ökologische und soziale Bedeutung hin beurteilt werden. Die Qualitätskriterien sind dementsprechend eine Entscheidungshilfe, um < hochwertige Emissionsminderungszertifikate (Verified Emission Reductions, VERs) für den CO2-Ausgleich zu beziehen und anzubieten. > Die Forest Carbon Group hat sich in Bezug auf ihre Projekte verpflichtet, höchste Standards einzuhalten. Sie setzen die international anerkannten Normen unternehmerischer sozialer und ökologischer Verantwortung um, sowohl im Hinblick auf die positiven klimarelevanten Wirkungen als auch auf die positiven Auswirkungen auf andere Ökosystemdienstleistungen und sozio-ökonomischen Leistungen. Im Fall von VERs aus REDD-Projekten sind das der Verified Carbon Standard (VCS) und der Climate, Community and Biodiversity Alliance Standard (CCBA). Für Aufforstungsprojekte ist neben den für REDD Projekte genannten Standards der Plan Vivo Standard vor allem für kleinere Projekte von Bedeutung, sowie der sich in Entwicklung befindliche Gold Standard. > Die Forest Carbon Group strebt generell Projekte mit einer Doppelzertifizierung an. Diese sind nach je einem Standard ausgezeichnet, der die CO2-Minderung verifiziert und die soziale als auch ökologische Verträglichkeit prüft. Im Folgenden werden die Anforderungen der existierenden Standards zusammengefasst dargestellt, um einen Überblick über die für die FCG bei der Projektentwicklung relevanten > Seite 1 | 8 Qualitätskriterien zu geben. Neben den Vorgaben der Standards richten sich die Qualitätskriterien der Forest Carbon Group nach dem Green Carbon Guidebook des WWF und den fünf Prinzipien für REDD+ von WWF, Greenpeace und Care. QUALITÄTSKRITERIEN FÜR FORSTWIRTSCHAFTLICHE KLIMASCHUTZPROJEKTE – 1. Prinzip: Die Projekte reduzieren nachweisbar CO2-Emissionen 1.1 KRITERIUM METHODISCHE BERECHNUNG: Zur Berechnung der Kompensationsleistung von Projekten müssen die Parameter Ausgangssituation (Baselineszenario bzw. Referenzszenario, eine hypothetische Beschreibung der Situation, die in Abwesenheit des vorgeschlagenen Kompensationsprojekts eingetreten wäre), Projektszenario (hypothetische Beschreibung der Situation, die bei Umsetzung des vorgeschlagenen Kompensationsprojekts eintreten würde), Verlagerungseffekte, CO2Speicherung und Risiko bzw. Puffer (siehe unten) benannt werden. Zur Berechnung dieser < Parameter gibt es im Standard vorgeschriebene konkrete Methoden. Um auf der sicheren Seite zu sein erfolgt die Berechnung des Emissionsspeicherpotentials des Projekts konservativ. > Die Bestimmung von Ausgangssituation und Projektszenario und deren Darstellung im Project Design Document (PDD)1 werden in Validierung2 und Verifizierung3 von akkreditierten 1 Das Project Design Document (PDD) geht auf alle Kriterien des jeweils herangezogenen Standards ein. Die PDD beinhaltet unter anderem eine Beschreibung des Projekts und des Projektkontextes, Angaben zur Ausgangssituation (Baseline), der Projektdauer, Angaben zur Zusätzlichkeit des Projekts, ggf. zum Monitoring-Plan sowie Beschreibungen und Erklärungen von Berechnungen des Emissionsminderungspotenzials des jeweiligen Projekts. Für jedes Projekt wird pro Standard eine PDD entwickelt. 2 In der Validierung vergleichen und bewerten akkreditierte unabhängige Sachverständige die PDD mit den Normen und Vorschriften des entsprechenden Standards. Hierbei wird auch das Emissionsminderungspotenzial des jeweiligen Projektes bestätigt. Das Ergebnis der Validierung wird im so genannten Validation Report dargestellt. Wird ein Projekt positiv validiert, erfolgt seine Registrierung als Klimaschutzprojekt des entsprechenden Standards. 3 Jedes Projekt muss in regelmäßigen Abständen den Nachweis erbringen, dass eine bestimmte Menge Emissionen tatsächlich vermieden wurden. Dazu werden in einem Monitoring projektspezifische Untersuchungen zur CO2-Reduktionsleistung des Projekts angestellt, die in einem Monitoringbericht dargestellt werden. Hat das Projekt eine Co-Zertifizierung, gibt es ein weiteres Monitoring über die sozialen Seite 2/8 unabhängigen Dritten geprüft. Das Ergebnis kann im jeweiligen Validierungs- und Verifizierungsreport nachgelesen werden. 1.2 KRITERIUM ZUSÄTZLICHKEIT (ADDITIONALITY): Das Kriterium Zusätzlichkeit erfüllen Projekte, die primär zur Bekämpfung des Klimawandels umgesetzt wurden. Nur Projekte, die auf zusätzlichen Investitionen aus dem Verkauf von CO2Emissionsminderungszertifikaten basieren, können als zusätzlich gewertet und für die – Gewinnung von Zertifikaten zugelassen werden. Sie unterscheiden sich z.B. von Naturschutzprojekten, die ohnehin durchgeführt worden wären. Die Kategorie Zusätzlichkeit hat drei Dimensionen: 1. RECHTLICH - Z.B. das Übertreffen von gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben; regulativ, z.B. das Übertreffen von Leistungen, die im Zuge von Anreizen durch regulativen Rahmen geschaffen wurden; und institutionell wie die Unabhängigkeit von gesetzlich vorgeschriebenen Reduktionszielen 2. FINANZIERUNG - Das Projekt ist ohne den Verkauf der aus ihm gewonnenen CO2Emissionsminderungszertifikaten nicht finanzierbar < 3. UMWELT - Z.B. nur aufgrund des Projekts wird die Zerstörung oder Entwaldung des Projektgebiets verhindert > Ob ein Projekt zusätzlich ist, wird anhand geeigneter Zusätzlichkeitstests im Rahmen der Projektentwicklung überprüft. Diese Prüfung wird im jeweiligen Planungsdokument (Project Design Document, PDD) dargestellt. Im Rahmen der Validierung wird die Ausführung des Zusätzlichkeitstests von unabhängigen Sachverständigen überprüft. Das Ergebnis wird im Validierungsreport dargestellt. 1.3 KRITERIUM VERLAGERUNGSEFFEKT (LEAKAGE): Forstwirtschaftliche Klimaschutzprojekte benötigen häufig große Flächen und stehen vor allem in Entwicklungsländern in einem komplexen sozioökonomischen Umfeld. Daher kann es bei ihrer Durchführung zu Wechselwirkungen und Verlagerungseffekten (engl. Leakage), z.B. Landwirtschaft versus Waldschutz, kommen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn es außerhalb des Projektgebiets zu Rodungen kommt, um Flächen zu gewinnen, da landwirtschaftliche Aktivitäten nicht mehr im Projektgebiet stattfinden dürfen. Leakage bezieht sich auf die Zunahme von Treibhausgasemissionen außerhalb der Projektfläche. und ökologischen Projektwirkungen. Die Monitoringberichte werden im Rahmen der Verifizierung überprüft. Das Ergebnis der Verifizierung wird im so genannten Verification Report dargestellt. Seite 3/8 > Ob Verlagerungseffekte aufgrund eines Projekts entstehen, wird im Rahmen der Projektentwicklung in der PDD z.B. unter dem Punkt Leakage analysiert und anschließend im Rahmen der Validierung von unabhängigen Sachverständigen überprüft. Das Ergebnis wird im Validierungsbericht dargestellt. Kommt es aufgrund der Projektaktivitäten zu einem Anstieg der CO2-Emissionen außerhalb des Projektgebiets, müssen diese von der Emissionsminderungsleistung des Projekts abgezogen werden. > REDD-Projekte sollten Teil der (zukünftigen) nationalen REDD-Strategie des Projektlandes – sein, um Verlagerungseffekte auf nationaler Ebene zu verhindern. 1.4 KRITERIUM DAUERHAFTIGKEIT (PERMANENCE): Das Risiko, dass der in einem Waldprojekt gespeicherte Kohlenstoff vorzeitig freigesetzt wird, kann beispielsweise durch politische Instabilität auftreten. Das Risiko der Freisetzung von Emissionsminderungsleistungen kann z.B. durch die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung minimiert werden. > Das Risiko der vorzeitigen Freisetzung von Kohlenstoff wird im Rahmen der Projektentwicklung bewertet. Im Rahmen der Validierung und der Verifizierung wird die < Ausführung der Risikobewertung von unabhängigen Sachverständigen überprüft. Das Ergebnis wird im Validierungs- und Verfizierungsbericht dargestellt. > Da nicht alle Risiken vom Projekt direkt beeinflusst werden (z.B. Feuer), sollten CO2Emissionsminderungszertifikate in einem separaten Konto (Buffer) auf einem unabhängigen Register zurückgehalten werden. Diese können bei unvorhergesehener Kohlenstofffreisetzung aktiviert werden. Die Höhe des Buffers wird auf Basis Risikobewertung bestimmt. Der Puffer spiegelt das bewertete Risiko adäquat wider. 1.5 KRITERIUM TRANSPARENZ: Gemäß dem Kriterium Transparenz müssen Informationen über die Herkunft und den Status (handelbar bzw. aktiv oder stillgelegt) der Emissionsminderungszertifikate verfügbar sein. Transparenz bedeutet auch, dass der Prozess der Ausstellung der Zertifikate für Dritte nachvollziehbar ist. Es sollte nachvollziehbar sein, wer das Projekt entwickelt, das Emissionsminderungspotenzial berechnet hat und wer die Umsetzung des Projekts überprüft (Validierung und Verifizierung). Die Emissionsminderungszertifikate sollten in einem öffentlich einsehbaren Register hinterlegt sein. > Die Projektinformationen sind während der Projektentwicklung leicht auffindbar, z.B. im Internet auf der Homepage des jeweiligen Standards, nach dem das Projekt entwickelt wird bzw. zertifiziert ist, und für alle Stakeholder verfügbar. > Die CO2-Emissionsminderungszertifikate werden in einem unabhängigen Register, wie zum Beispiel der Internetplattform Markit Environmental Registry, verwaltet. Seite 4/8 1.6 KRITERIUM DOPPELZÄHLUNG (DOUBLE COUNTING): Das Kriterium Doppelzählung bezieht sich auf Projekte in so genannten Annex-I-Ländern4. Emissionsminderungszertifikate die aus Projekten in diesen Ländern stammen, müssen als Einsparung von CO2-Emissionen des jeweiligen Landes gewertet werden. Sie dürfen nicht zusätzlich gehandelt oder in mehreren Registraturen gelistet werden, da es sonst zur Doppelzählung von CO2-Emissionsminderungszertifikaten kommt. Wäre das der Fall, würden weder eine Emissionsminderung oder ein Ausgleich stattfinden. Außerdem käme es zu einer – Verzerrung des Kohlenstoffmarktes. > Um Doppelzählung zu vermeiden werden Emissionsminderungszertifikate, die in Annex-1Ländern erzeugt werden, dem jeweiligen nationalen Inventar5 gemeldet. > REDD-Projekte werden qua ihrer Definition nur in Entwicklungsländern umgesetzt. Es werden keine REDD-Projekte in Annex-1-Ländern umgesetzt, die das Kyoto Protokoll umgesetzt haben. 1.7 KRITERIUM ZERTIFIZIERUNG: Die Forest Carbon Group strebt generell Projekte mit einer Doppelzertifizierung an: < > Ein Standard, der darauf ausgerichtet ist, CO2-Emissionsminderungszertifikate zu bescheinigen, die im freiwilligen Markt gehandelt werden können. Gegenstand solcher Standards ist primär die Klimawirkung der Projekte auf Basis der Berechnung des Emissionsspeicherpotenzials des Projekts. Beispiel: Verified Carbon Standard (VCS). > Ein Zusatzstandard bzw. eine Co-Zertifizierung legt den Fokus neben der Klimawirkung der Projekte auf die sozialen und ökologischen Projektwirkungen, wie z.B. die Errichtung lokaler Infrastruktur oder die Erhöhung von Individuen einer Tier- und/oder Pflanzenart in einem Gebiet. Sie sind als eine zusätzliche Qualitätsauszeichnung eines Projekts zu verstehen. Beispiel: Climate, Community and Biodiversity Alliance Standard (CCBA-Standard). Die Standards geben Qualitätsmaßstäbe vor, die das Projekt erfüllen muss – entlang der genannten Kriterien Zusätzlichkeit, Verlagerungseffekte, Permanenz usw. sowie weiterer Kriterien im Bereich Kohlenstoffspeicherung, Biodiversität und Soziales. > VALIDIERUNG UND VERIFIZIERUNG: Der gesamte Prozess der Prüfung, ob ein Projekt den in dem jeweiligen Standard definierten Anforderungen entspricht, umfasst die so genannte 4 Annex-1-Länder sind die Länder, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention eine Selbstverpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen übernommen haben. Eine Liste der Annex-1-Länder kann im Internet unter http://unfccc.int/parties_and_observers/parties/annex_i/items/2774.php eingesehen werden. 5 Die Annex-1-Länder müssen jährlich ein Inventar ihrer Treibhausgase an das Sekretariat der Klimarahmenkonvention übermitteln. Angaben zu den Emissionen und Senken sind darin enthalten. Seite 5/8 Validierung und die Verifizierung und wird zusammengenommen als die Zertifizierung des Projekts bezeichnet. Die Einhaltung der Standards wird durch akkreditierte unabhängige Dritte überprüft. > REGISTRIERGUNG: Tatsächlich erzielte Emissionsminderungsleistungen werden in einem Register registriert. Nur verifizierte Emissionsminderungen werden von den Registern gelistet. Jedes Emissionsminderungszertifikat kann nur in einem Register gelistet werden. – < Seite 6/8 Prinzip 2: Die Projekte bewahren Biodiversität 2.1 KRITERIUM ÖKOLOGISCHER NUTZEN6 : Aufforstungs- und Waldschutzprojekte erbringen neben der Kohlenstoffspeicherung als Beitrag zum Klimaschutz vielfältige Ökosystemdienstleistungen7 für Natur, Mensch und Umwelt. Dazu gehören neben der Fähigkeit zur Kohlenstoffspeicherung z.B. der Schutz vor Bodenerosion und Hochwasser, die Bereitstellung von Trinkwasser, Nahrungsmitteln, Energieträgern und die – Erhaltung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Auf die Biodiversität wirkt sich z.B. der Schutz von großen zusammenhängenden Flächen positiv aus: der Lebensraum bleibt vor allem für große Tiere, die einen hohen Platzbedarf haben, erhalten, die biologischen Vielfalt kann dadurch gesichert werden. > Im besten Fall sollten sich Aufforstungs- und Waldschutzrojekte in global für die Biodiversität relevanten Gebieten, z.B. in tropischen Regenwäldern im Kongobecken befinden. > Aufgrund der in der PDD definierten Projektaktivitäten soll sich während der Projektlaufzeit die Biodiversität im Projektgebiet positiv entfalten. Dies wird anhand eines Vergleichs des < Zustands vor Umsetzung des Projekts mit dem Zustand der Biodiversität nach Umsetzung des Projekts gemessen. > Um festzuhalten, ob beispielsweise die Artenvielfalt oder die Anzahl der Tiere zunimmt, wird ein regelmäßiges Biodiversitätsmonitoring durchgeführt. Ein entsprechender Monitoringplan wird als Teil der PDD oder als eigenes Dokument entwickelt und umgesetzt. Der ökologische Nutzen des Projekts ist Teil des Validierungs- und Verifizierungsprozesses. > Gebiete mit so genannten High Conservation Values sollen durch das Projekt erhalten oder ausgebaut werden. Das Konzept der High Conservation Values fokussiert sich auf herausragende Ökosysteme, die für den Erhalt natürlicher Prozesse und Arten oder für die Existenzgrundlage der lokalen Bevölkerung besonders wichtig sind. > Es werden keine gebietsfremden Arten in das Projektgebiet eingeführt. > Es werden keine genetisch modifizierten Pflanzen genutzt. Prinzip 3: Die Projekte verbessern die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort und respektieren deren Rechte 6 Biodiversität ist die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde. Die biologische Vielfalt ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen Komplexe zu denen sie gehören. Sie umfasst die folgenden drei Ebenen: die Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften; die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten (Bundesamt für Naturschutz, online, Abruf am 29.10.2013). 7 Ökosystemdienstleistungen sind die Nutzenstiftungen der ökologischen Systeme für den Menschen. Seite 7/8 Kriterium 3.1: SOZIALER UND ÖKONOMISCHER NUTZEN: Die Projekte haben positive Einflüsse auf das soziale und ökonomische Wohl der vor Ort lebenden Menschen. Es werden zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten geschaffen und beispielsweise Fischerei sowie Landwirtschaft nachhaltig intensiviert. Die Kommunen werden an den Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Emissionsminderungszertifikate beteiligt. Mit Hilfe dieser Einnahmequelle können z.B. Infrastruktureinrichtungen wie Schulen und Krankenstationen finanziert werden. – > Alle relevanten Stakeholder werden identifiziert und in die Planung und Umsetzung des Projekts mit einbezogen. > Transparenz (siehe 1.5) > Die Rechte der lokalen Bevölkerung werden anerkannt und eingehalten. > Die Auswirkungen der Projektaktivitäten auf alle lokalen Stakeholder werden identifiziert. Das soziale und ökonomische Wohl der Kommunen vor Umsetzung des Projektes wird mit dem Zustand nach Umsetzung des Projektes verglichen. Zur Quantifizierung und Dokumentation der sozialen und ökonomischen Auswirkungen des Projekts wird ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt. Das Kriterium wird im Validierungs- und < Verifizierungsprozess geprüft. > Waldflächen mit besonders hoher Bedeutung für Natur und Biodiverstität (High Conservation Value Forest) im Projektgebiet, die auch für das Wohl der ortsansässigen Menschen lebenswichtig sind, werden durch das Projekt erhalten. Dazu gehören beispielsweise Gebiete, die wichtige Ökosystemdienstleistungen wie Schutz vor Bodenerosion, Bereitstellung von (Trink)Wasser erbringen, oder Lebensmittel, Brennstoff, Medizin und Baumaterialien bereitstellen. > Auch Gebiete, die für die kulturelle Identität eine wichtige Rolle spielen, wie z.B. Gebiete mit religiöser und/ oder kultureller Bedeutung gelten als High Conservation Value Forest. > Es wird ein Prozess etabliert, um ungelöste Konflikte und Beschwerden während der Projektentwicklung und -umsetzung zu adressieren und zu lösen. > Die Finanzierungsmechanismen des Projekts inklusive der Einkünfte aus dem Verkauf der Emissionsminderungszertifikate sind für die Kommunen planbar. Durch das Einkommen aus dem Verkauf der Emissionsminderungszertifikate wird die Umsetzung des Projekts und die Erreichung der antizipierten positiven Auswirkungen auf Klima, Biodiversität und Kommunen finanziert. Seite 8/8