Protokoll - Forest Carbon Group

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AUFFORSTUNGS- UND WALDSCHUTZPROJEKTE
– QUALITÄTSKRITERIEN DER FOREST CARBON GROUP –
- erste ff
ZUM HINTERGRUND – WARUM QUALITÄTSKRITERIEN?
–
> Um ihre Integrität und Nachhaltigkeit unter Beweis zu stellen, müssen forstwirtschaftliche
Emissionsminderungsprojekte einen tatsächlichen und glaubwürdigen Beitrag zum
Klimaschutz leisten. Dazu wurden in den letzten Jahren verschiedene Standards entwickelt,
die die Qualität von solchen Projekten sicherstellen und die Einhaltung von Standard
spezifischen Anforderungen in regelmäßigen Intervallen überprüfen.
ADRESSE:
Forest Carbon Group AG
Steinlestr. 6
DT+
.
-3448-13
F+
.
-3448-19
www.forestcarbongroup.de
> Anhand der Qualitätskriterien kann die Güte der Projekte im Hinblick auf Transparenz,
Glaubwürdigkeit, Sicherheit und auf die ökologische und soziale Bedeutung hin beurteilt
werden. Die Qualitätskriterien sind dementsprechend eine Entscheidungshilfe, um
<
hochwertige Emissionsminderungszertifikate (Verified Emission Reductions, VERs) für den
CO2-Ausgleich zu beziehen und anzubieten.
> Die Forest Carbon Group hat sich in Bezug auf ihre Projekte verpflichtet, höchste Standards
einzuhalten. Sie setzen die international anerkannten Normen unternehmerischer sozialer
und ökologischer Verantwortung um, sowohl im Hinblick auf die positiven klimarelevanten
Wirkungen als auch auf die positiven Auswirkungen auf andere Ökosystemdienstleistungen
und sozio-ökonomischen Leistungen. Im Fall von VERs aus REDD-Projekten sind das der
Verified Carbon Standard (VCS) und der Climate, Community and Biodiversity Alliance
Standard (CCBA). Für Aufforstungsprojekte ist neben den für REDD Projekte genannten
Standards der Plan Vivo Standard vor allem für kleinere Projekte von Bedeutung, sowie der
sich in Entwicklung befindliche Gold Standard.
> Die Forest Carbon Group strebt generell Projekte mit einer Doppelzertifizierung an. Diese sind
nach je einem Standard ausgezeichnet, der die CO2-Minderung verifiziert und die soziale als
auch ökologische Verträglichkeit prüft.
Im Folgenden werden die Anforderungen der existierenden Standards zusammengefasst
dargestellt, um einen Überblick über die für die FCG bei der Projektentwicklung relevanten
>
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Qualitätskriterien zu geben. Neben den Vorgaben der Standards richten sich die
Qualitätskriterien der Forest Carbon Group nach dem Green Carbon Guidebook des WWF und
den fünf Prinzipien für REDD+ von WWF, Greenpeace und Care.
QUALITÄTSKRITERIEN FÜR FORSTWIRTSCHAFTLICHE KLIMASCHUTZPROJEKTE
–
1. Prinzip: Die Projekte reduzieren nachweisbar CO2-Emissionen
1.1 KRITERIUM METHODISCHE BERECHNUNG:
Zur Berechnung der Kompensationsleistung von Projekten müssen die Parameter
Ausgangssituation (Baselineszenario bzw. Referenzszenario, eine hypothetische Beschreibung
der Situation, die in Abwesenheit des vorgeschlagenen Kompensationsprojekts eingetreten
wäre), Projektszenario (hypothetische Beschreibung der Situation, die bei Umsetzung des
vorgeschlagenen Kompensationsprojekts eintreten würde), Verlagerungseffekte, CO2Speicherung und Risiko bzw. Puffer (siehe unten) benannt werden. Zur Berechnung dieser
<
Parameter gibt es im Standard vorgeschriebene konkrete Methoden. Um auf der sicheren Seite
zu sein erfolgt die Berechnung des Emissionsspeicherpotentials des Projekts konservativ.
> Die Bestimmung von Ausgangssituation und Projektszenario und deren Darstellung im
Project Design Document (PDD)1 werden in Validierung2 und Verifizierung3 von akkreditierten
1 Das Project Design Document (PDD) geht auf alle Kriterien des jeweils herangezogenen Standards ein.
Die PDD beinhaltet unter anderem eine Beschreibung des Projekts und des Projektkontextes, Angaben zur
Ausgangssituation (Baseline), der Projektdauer, Angaben zur Zusätzlichkeit des Projekts, ggf. zum
Monitoring-Plan sowie Beschreibungen und Erklärungen von Berechnungen des
Emissionsminderungspotenzials des jeweiligen Projekts. Für jedes Projekt wird pro Standard eine PDD
entwickelt.
2
In der Validierung vergleichen und bewerten akkreditierte unabhängige Sachverständige die PDD mit den
Normen und Vorschriften des entsprechenden Standards. Hierbei wird auch das
Emissionsminderungspotenzial des jeweiligen Projektes bestätigt. Das Ergebnis der Validierung wird im so
genannten Validation Report dargestellt. Wird ein Projekt positiv validiert, erfolgt seine Registrierung als
Klimaschutzprojekt des entsprechenden Standards.
3
Jedes Projekt muss in regelmäßigen Abständen den Nachweis erbringen, dass eine bestimmte Menge
Emissionen tatsächlich vermieden wurden. Dazu werden in einem Monitoring projektspezifische
Untersuchungen zur CO2-Reduktionsleistung des Projekts angestellt, die in einem Monitoringbericht
dargestellt werden. Hat das Projekt eine Co-Zertifizierung, gibt es ein weiteres Monitoring über die sozialen
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unabhängigen Dritten geprüft. Das Ergebnis kann im jeweiligen Validierungs- und
Verifizierungsreport nachgelesen werden.
1.2 KRITERIUM ZUSÄTZLICHKEIT (ADDITIONALITY):
Das Kriterium Zusätzlichkeit erfüllen Projekte, die primär zur Bekämpfung des Klimawandels
umgesetzt wurden. Nur Projekte, die auf zusätzlichen Investitionen aus dem Verkauf von CO2Emissionsminderungszertifikaten basieren, können als zusätzlich gewertet und für die
–
Gewinnung von Zertifikaten zugelassen werden. Sie unterscheiden sich z.B. von
Naturschutzprojekten, die ohnehin durchgeführt worden wären. Die Kategorie Zusätzlichkeit hat
drei Dimensionen:
1.
RECHTLICH - Z.B. das Übertreffen von gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben; regulativ,
z.B. das Übertreffen von Leistungen, die im Zuge von Anreizen durch regulativen Rahmen
geschaffen wurden; und institutionell wie die Unabhängigkeit von gesetzlich
vorgeschriebenen Reduktionszielen
2.
FINANZIERUNG - Das Projekt ist ohne den Verkauf der aus ihm gewonnenen CO2Emissionsminderungszertifikaten nicht finanzierbar
<
3.
UMWELT - Z.B. nur aufgrund des Projekts wird die Zerstörung oder Entwaldung des
Projektgebiets verhindert
> Ob ein Projekt zusätzlich ist, wird anhand geeigneter Zusätzlichkeitstests im Rahmen der
Projektentwicklung überprüft. Diese Prüfung wird im jeweiligen Planungsdokument (Project
Design Document, PDD) dargestellt. Im Rahmen der Validierung wird die Ausführung des
Zusätzlichkeitstests von unabhängigen Sachverständigen überprüft. Das Ergebnis wird im
Validierungsreport dargestellt.
1.3 KRITERIUM VERLAGERUNGSEFFEKT (LEAKAGE):
Forstwirtschaftliche Klimaschutzprojekte benötigen häufig große Flächen und stehen vor allem
in Entwicklungsländern in einem komplexen sozioökonomischen Umfeld. Daher kann es bei
ihrer Durchführung zu Wechselwirkungen und Verlagerungseffekten (engl. Leakage), z.B.
Landwirtschaft versus Waldschutz, kommen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn es außerhalb des
Projektgebiets zu Rodungen kommt, um Flächen zu gewinnen, da landwirtschaftliche Aktivitäten
nicht mehr im Projektgebiet stattfinden dürfen. Leakage bezieht sich auf die Zunahme von
Treibhausgasemissionen außerhalb der Projektfläche.
und ökologischen Projektwirkungen. Die Monitoringberichte werden im Rahmen der Verifizierung
überprüft. Das Ergebnis der Verifizierung wird im so genannten Verification Report dargestellt.
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> Ob Verlagerungseffekte aufgrund eines Projekts entstehen, wird im Rahmen der
Projektentwicklung in der PDD z.B. unter dem Punkt Leakage analysiert und anschließend im
Rahmen der Validierung von unabhängigen Sachverständigen überprüft. Das Ergebnis wird
im Validierungsbericht dargestellt. Kommt es aufgrund der Projektaktivitäten zu einem
Anstieg der CO2-Emissionen außerhalb des Projektgebiets, müssen diese von der
Emissionsminderungsleistung des Projekts abgezogen werden.
> REDD-Projekte sollten Teil der (zukünftigen) nationalen REDD-Strategie des Projektlandes
–
sein, um Verlagerungseffekte auf nationaler Ebene zu verhindern.
1.4 KRITERIUM DAUERHAFTIGKEIT (PERMANENCE):
Das Risiko, dass der in einem Waldprojekt gespeicherte Kohlenstoff vorzeitig freigesetzt wird,
kann beispielsweise durch politische Instabilität auftreten. Das Risiko der Freisetzung von
Emissionsminderungsleistungen kann z.B. durch die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung
minimiert werden.
> Das Risiko der vorzeitigen Freisetzung von Kohlenstoff wird im Rahmen der
Projektentwicklung bewertet. Im Rahmen der Validierung und der Verifizierung wird die
<
Ausführung der Risikobewertung von unabhängigen Sachverständigen überprüft. Das
Ergebnis wird im Validierungs- und Verfizierungsbericht dargestellt.
> Da nicht alle Risiken vom Projekt direkt beeinflusst werden (z.B. Feuer), sollten CO2Emissionsminderungszertifikate in einem separaten Konto (Buffer) auf einem unabhängigen
Register zurückgehalten werden. Diese können bei unvorhergesehener
Kohlenstofffreisetzung aktiviert werden. Die Höhe des Buffers wird auf Basis
Risikobewertung bestimmt. Der Puffer spiegelt das bewertete Risiko adäquat wider.
1.5 KRITERIUM TRANSPARENZ:
Gemäß dem Kriterium Transparenz müssen Informationen über die Herkunft und den Status
(handelbar bzw. aktiv oder stillgelegt) der Emissionsminderungszertifikate verfügbar sein.
Transparenz bedeutet auch, dass der Prozess der Ausstellung der Zertifikate für Dritte
nachvollziehbar ist. Es sollte nachvollziehbar sein, wer das Projekt entwickelt, das
Emissionsminderungspotenzial berechnet hat und wer die Umsetzung des Projekts überprüft
(Validierung und Verifizierung). Die Emissionsminderungszertifikate sollten in einem öffentlich
einsehbaren Register hinterlegt sein.
> Die Projektinformationen sind während der Projektentwicklung leicht auffindbar, z.B. im
Internet auf der Homepage des jeweiligen Standards, nach dem das Projekt entwickelt wird
bzw. zertifiziert ist, und für alle Stakeholder verfügbar.
> Die CO2-Emissionsminderungszertifikate werden in einem unabhängigen Register, wie zum
Beispiel der Internetplattform Markit Environmental Registry, verwaltet.
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1.6 KRITERIUM DOPPELZÄHLUNG (DOUBLE COUNTING):
Das Kriterium Doppelzählung bezieht sich auf Projekte in so genannten Annex-I-Ländern4.
Emissionsminderungszertifikate die aus Projekten in diesen Ländern stammen, müssen als
Einsparung von CO2-Emissionen des jeweiligen Landes gewertet werden. Sie dürfen nicht
zusätzlich gehandelt oder in mehreren Registraturen gelistet werden, da es sonst zur
Doppelzählung von CO2-Emissionsminderungszertifikaten kommt. Wäre das der Fall, würden
weder eine Emissionsminderung oder ein Ausgleich stattfinden. Außerdem käme es zu einer
–
Verzerrung des Kohlenstoffmarktes.
> Um Doppelzählung zu vermeiden werden Emissionsminderungszertifikate, die in Annex-1Ländern erzeugt werden, dem jeweiligen nationalen Inventar5 gemeldet.
> REDD-Projekte werden qua ihrer Definition nur in Entwicklungsländern umgesetzt. Es werden
keine REDD-Projekte in Annex-1-Ländern umgesetzt, die das Kyoto Protokoll umgesetzt
haben.
1.7 KRITERIUM ZERTIFIZIERUNG:
Die Forest Carbon Group strebt generell Projekte mit einer Doppelzertifizierung an:
<
> Ein Standard, der darauf ausgerichtet ist, CO2-Emissionsminderungszertifikate zu
bescheinigen, die im freiwilligen Markt gehandelt werden können. Gegenstand solcher
Standards ist primär die Klimawirkung der Projekte auf Basis der Berechnung des
Emissionsspeicherpotenzials des Projekts. Beispiel: Verified Carbon Standard (VCS).
> Ein Zusatzstandard bzw. eine Co-Zertifizierung legt den Fokus neben der Klimawirkung der
Projekte auf die sozialen und ökologischen Projektwirkungen, wie z.B. die Errichtung lokaler
Infrastruktur oder die Erhöhung von Individuen einer Tier- und/oder Pflanzenart in einem
Gebiet. Sie sind als eine zusätzliche Qualitätsauszeichnung eines Projekts zu verstehen.
Beispiel: Climate, Community and Biodiversity Alliance Standard (CCBA-Standard).
Die Standards geben Qualitätsmaßstäbe vor, die das Projekt erfüllen muss – entlang der
genannten Kriterien Zusätzlichkeit, Verlagerungseffekte, Permanenz usw. sowie weiterer
Kriterien im Bereich Kohlenstoffspeicherung, Biodiversität und Soziales.
> VALIDIERUNG UND VERIFIZIERUNG: Der gesamte Prozess der Prüfung, ob ein Projekt den in
dem jeweiligen Standard definierten Anforderungen entspricht, umfasst die so genannte
4 Annex-1-Länder sind die Länder, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention eine Selbstverpflichtung zur
Reduktion der Treibhausgasemissionen übernommen haben. Eine Liste der Annex-1-Länder kann im
Internet unter http://unfccc.int/parties_and_observers/parties/annex_i/items/2774.php eingesehen
werden.
5 Die Annex-1-Länder müssen jährlich ein Inventar ihrer Treibhausgase an das Sekretariat der
Klimarahmenkonvention übermitteln. Angaben zu den Emissionen und Senken sind darin enthalten.
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Validierung und die Verifizierung und wird zusammengenommen als die Zertifizierung des
Projekts bezeichnet. Die Einhaltung der Standards wird durch akkreditierte unabhängige
Dritte überprüft.
> REGISTRIERGUNG: Tatsächlich erzielte Emissionsminderungsleistungen werden in einem
Register registriert. Nur verifizierte Emissionsminderungen werden von den Registern gelistet.
Jedes Emissionsminderungszertifikat kann nur in einem Register gelistet werden.
–
<
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Prinzip 2: Die Projekte bewahren Biodiversität
2.1 KRITERIUM ÖKOLOGISCHER NUTZEN6 :
Aufforstungs- und Waldschutzprojekte erbringen neben der Kohlenstoffspeicherung als Beitrag
zum Klimaschutz vielfältige Ökosystemdienstleistungen7 für Natur, Mensch und Umwelt. Dazu
gehören neben der Fähigkeit zur Kohlenstoffspeicherung z.B. der Schutz vor Bodenerosion und
Hochwasser, die Bereitstellung von Trinkwasser, Nahrungsmitteln, Energieträgern und die
–
Erhaltung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Auf die Biodiversität wirkt sich z.B. der Schutz
von großen zusammenhängenden Flächen positiv aus: der Lebensraum bleibt vor allem für
große Tiere, die einen hohen Platzbedarf haben, erhalten, die biologischen Vielfalt kann
dadurch gesichert werden.
> Im besten Fall sollten sich Aufforstungs- und Waldschutzrojekte in global für die Biodiversität
relevanten Gebieten, z.B. in tropischen Regenwäldern im Kongobecken befinden.
> Aufgrund der in der PDD definierten Projektaktivitäten soll sich während der Projektlaufzeit
die Biodiversität im Projektgebiet positiv entfalten. Dies wird anhand eines Vergleichs des
<
Zustands vor Umsetzung des Projekts mit dem Zustand der Biodiversität nach Umsetzung des
Projekts gemessen.
> Um festzuhalten, ob beispielsweise die Artenvielfalt oder die Anzahl der Tiere zunimmt, wird
ein regelmäßiges Biodiversitätsmonitoring durchgeführt. Ein entsprechender Monitoringplan
wird als Teil der PDD oder als eigenes Dokument entwickelt und umgesetzt. Der ökologische
Nutzen des Projekts ist Teil des Validierungs- und Verifizierungsprozesses.
> Gebiete mit so genannten High Conservation Values sollen durch das Projekt erhalten oder
ausgebaut werden. Das Konzept der High Conservation Values fokussiert sich auf
herausragende Ökosysteme, die für den Erhalt natürlicher Prozesse und Arten oder für die
Existenzgrundlage der lokalen Bevölkerung besonders wichtig sind.
> Es werden keine gebietsfremden Arten in das Projektgebiet eingeführt.
> Es werden keine genetisch modifizierten Pflanzen genutzt.
Prinzip 3: Die Projekte verbessern die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort
und respektieren deren Rechte
6 Biodiversität ist die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde. Die biologische Vielfalt ist die Variabilität
lebender Organismen und der ökologischen Komplexe zu denen sie gehören. Sie umfasst die folgenden
drei Ebenen: die Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften;
die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten (Bundesamt für Naturschutz,
online, Abruf am 29.10.2013).
7 Ökosystemdienstleistungen sind die Nutzenstiftungen der ökologischen Systeme für den Menschen.
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Kriterium 3.1: SOZIALER UND ÖKONOMISCHER NUTZEN:
Die Projekte haben positive Einflüsse auf das soziale und ökonomische Wohl der vor Ort
lebenden Menschen. Es werden zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten geschaffen und
beispielsweise Fischerei sowie Landwirtschaft nachhaltig intensiviert. Die Kommunen werden
an den Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Emissionsminderungszertifikate beteiligt. Mit Hilfe
dieser Einnahmequelle können z.B. Infrastruktureinrichtungen wie Schulen und
Krankenstationen finanziert werden.
–
> Alle relevanten Stakeholder werden identifiziert und in die Planung und Umsetzung des
Projekts mit einbezogen.
> Transparenz (siehe 1.5)
> Die Rechte der lokalen Bevölkerung werden anerkannt und eingehalten.
> Die Auswirkungen der Projektaktivitäten auf alle lokalen Stakeholder werden identifiziert.
Das soziale und ökonomische Wohl der Kommunen vor Umsetzung des Projektes wird mit
dem Zustand nach Umsetzung des Projektes verglichen. Zur Quantifizierung und
Dokumentation der sozialen und ökonomischen Auswirkungen des Projekts wird ein
regelmäßiges Monitoring durchgeführt. Das Kriterium wird im Validierungs- und
<
Verifizierungsprozess geprüft.
> Waldflächen mit besonders hoher Bedeutung für Natur und Biodiverstität (High Conservation
Value Forest) im Projektgebiet, die auch für das Wohl der ortsansässigen Menschen
lebenswichtig sind, werden durch das Projekt erhalten. Dazu gehören beispielsweise Gebiete,
die wichtige Ökosystemdienstleistungen wie Schutz vor Bodenerosion, Bereitstellung von
(Trink)Wasser erbringen, oder Lebensmittel, Brennstoff, Medizin und Baumaterialien
bereitstellen.
> Auch Gebiete, die für die kulturelle Identität eine wichtige Rolle spielen, wie z.B. Gebiete mit
religiöser und/ oder kultureller Bedeutung gelten als High Conservation Value Forest.
> Es wird ein Prozess etabliert, um ungelöste Konflikte und Beschwerden während der
Projektentwicklung und -umsetzung zu adressieren und zu lösen.
> Die Finanzierungsmechanismen des Projekts inklusive der Einkünfte aus dem Verkauf der
Emissionsminderungszertifikate sind für die Kommunen planbar. Durch das Einkommen aus
dem Verkauf der Emissionsminderungszertifikate wird die Umsetzung des Projekts und die
Erreichung der antizipierten positiven Auswirkungen auf Klima, Biodiversität und Kommunen
finanziert.
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