QSL-Projektantrag - Technische Hochschule Mittelhessen

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Geschäftsstelle der
„zentralen Vergabekommission“
gemäß § 2 der Satzung des Präsidiums
der Technischen Hochschule Mittelhessen zur Vergabe der Mittel nach dem
Gesetz zur Verbesserung der Qualität
der Studienbedingungen und der Lehre
an hessischen Hochschulen in der
Fassung vom 08.02.2010
QSL-Projektantrag
1. Allgemeine Hinweise:
1.1. Zentrale Projektanträge
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Für jedes Projekt ist ein gesonderter Antrag erforderlich
Einträge bitte nur in den gelb unterlegten Feldern vornehmen
Anträge zur Vergabe der zentralen Mittel kann eine mit Studium und Lehre befasste
Einrichtung (z.B., der ASTA, Direktorien und Leitungen der Zentralen Einrichtungen, Dekanate, Präsidium) sowie jedes Mitglied der Hochschule stellen. Anträge einzelner Mitglieder bedürfen der befürwortenden Stellungnahme einer mit Studium und Lehre befassten Einrichtung der Hochschule.
Bitte achten Sie auf aussagefähige Projektbezeichnungen und eine Zuordnung zu den
Leistungsbereichen 1 bis 4 (siehe Anlage 1)
Bitte denken Sie an die Erstellung der separaten Kostenkalkulation (Excel-Formular),
um die Verwendung des beantragten Budgets zu konkretisieren.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an [email protected] und zusätzlich die
ausgedruckte und unterschriebene Version fristgerecht an das ZQ, Antragsschluss ist der
31.10. des Vorjahres des Antragszeitraums
Bitte tragen Sie unter 5. Mitgeltende Dokumente alle von Ihnen als Anlage beigefügten
und das Projekt näher erläuternden Dokumente ein.
2.2 Dezentrale Projektanträge
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Für jedes Projekt ist ein gesonderter Antrag erforderlich
Einträge bitte nur in den gelb unterlegten Feldern vornehmen
Anträge zur Vergabe der dezentralen Mittel kann jedes Mitglied des Fachbereichs stellen
Bitte achten Sie auf aussagefähige Projektbezeichnungen und eine Zuordnung zu den
Leistungsbereichen 1 bis 4 (siehe Anlage 1)
Bitte denken Sie an die Erstellung der separaten Kostenkalkulation (Excel-Formular),
um die Verwendung des beantragten Budgets zu konkretisieren.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag fristgerecht an die dezentrale Vergabekommission Ihres Fachbereichs
Bitte tragen Sie unter 5. Mitgeltende Dokumente alle von Ihnen als Anlage beigefügten
und das Projekt näher erläuternden Dokumente ein.
Document1
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0 Antragsart
0.1 Art des beantragten Projekts
☐
☐
Neuantrag
zentral
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☐
1. Verbesserung Betreuungsintensität
2. Qualitätsmanagement in der Lehre
3. Verbesserung Infrastruktur der Lehre
4. Verbesserung Serviceleistung, übergreifende Projekte
Folgeantrag
dezentral
1 Antragsteller/in
1.1 Name, Vorname:
1.2 E-Mail-Adresse:
1.3 Fachbereich / Abteilung:
2 Rahmendaten zum beantragten Projekt
2.1 Langbezeichnung des Projekts
2.2 Kurzbezeichnung des Projekts/
(Akronym; maximal 20 Zeichen)
2.3 Nur bei Folgeanträgen: 8-stellige
SAP-Auftragsnummer (Haushaltsabt.)
2.4 Zuordnung zu Leistungsbereich:
(Erklärung siehe Anlage 1, bitte nur
einen ankreuzen!)
2.5 Projektverantwortliche/r
im Tagesgeschäft
Name:
Funktion:
E-Mail:
Telefon:
2.6 Kooperationspartner, falls vorhanden
Name,
Anteil(%)
(bitte prozentuale Beteiligung am ProFB/Abteilung/Organisation
jekt ergänzen)
1.
2.
3.
4.
2.7 Gesamtlaufzeit des Projekts
von: TT.MM.JJJJ
bis: TT.MM.JJJJ
2.8 Antragszeitraum (1 Kalenderjahr)
Von: 01.01.JJJJ
bis: 31.12.JJJJ
3 Beschreibung des beantragten Projekts
3.1 Ausgangslage/ Situation zu Beginn
des Projekts (warum)
3.2 Kurzbeschreibung des Projekts
(max. 500 Zeichen, wird in dieser Form
in den Bericht an das HMWK übernommen)
3.3 Projektziele; intendierte Ergebnisse
(was/wozu, max. 500 Zeichen, wird in
dieser Form in den Bericht an das
HMWK übernommen)
3.4 Nur bei Folgeanträgen: ProjektverDocument1
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lauf, bis dato erzielte Erfolge bzw. aufgetretene Schwierigkeiten
3.5 Nur bei Folgeanträgen: bisherige
Verwendung der Mittel im Projektverlauf
3.6 Nur bei Folgeanträgen: Höhe der
derzeitigen Restmittel und eventueller
Mittelbindungen, (bitte aktuellen Kontoauszug der Haushaltsabteilung hinzufügen)
3.7 Geplante Maßnahmen für den Antrtagszeitraum (wie)
3.8 Erfolgskriterien/ geplante und ermittelte Kennzahl(en) (wie ist die Erreichung
des Projektziels messbar, bei Folgeanträgen bitte Nachwies hinzufügen)
3.9 Kofinanzierungen (wurden weitere Mittel im selben Kontext beantragt oder
bereits erhalten; wenn ja, wo und ich
welcher Höhe)
3.9 Wie schätzen Sie die Verstetigung der
Maßnahme (Übernahmen in den
Hoch-schulalltag) in Abhängigkeit von
den erzielten Ergebnissen ein? Wie
würde eine solche erfolgen?
4 Nutzung der Evaluation / Datenverwendung
4.2 Unterschrift des Antragstellers:
4.1 Datum
15. Mai 2016
5 Mitgeltende Dokumente
Bezeichnung
Dokument-ID und Dateiformat
5.1 Anlage 1
„QSL-Leistungsbereiche“
5.2 Kostenkalkulation
ZVK_FO_0005_V04 (Excel-Datei)
5.3
5.4
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Anlage 1
„QSL-Leistungsbereiche“
Aus QSL -Mitteln finanzierte Projekte sollen lt. HMWK den nachfolgenden vier Leistungsbereichen nach dem Überwiegendheitsprinzip zugeordnet werden und nach
Ablauf des Bewilligungszeitraums in der Berichterstattung kurz inhaltlich mit Zielsetzung/ gewünschten bzw. erzielten Effekten beschrieben werden.
Leistungsbereich 1: Verbesserung der Betreuungsintensität
Laut Gesetz sind die Hochschulen verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen,
dass die Studieren-den in angemessener Zeit zum Studienerfolg kommen, indem sie
sicherstellen, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. In diesem Sinne können hier die insgesamt aus QSL-Mittel
finanzierten Mitarbeiter, die Anzahl der zusätzlichen SWS, Schwerpunktsetzungen
beim Ausbau von Tutorien, zusätzlich geschaffenes Lehrangebot in den Fachbereichen, zusätzliche Praktika in den Fachbereichen, Sprachkurse usw. mit ihrem jeweiligen Effekt hinsichtlich der eingangs ge-nannten Verpflichtung zur Verwendung der
QSL- Mittel beschrieben werden.
Leistungsbereich 2: Qualitätsmanagement in der Lehre
Laut Gesetz legen die Hochschulen für die einzelnen Fächergruppen Qualitätsstandards fest. Dem-gemäß fallen hierunter Maßnahmen zum Qualitätsmanagement,
insbesondere zu den Qualitätsstandards. Dazu zählen aber auch Projekte zur Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte oder zur Evaluierung der Lehre.
Leistungsbereich 3: Verbesserung der Infrastruktur der Lehre
Dazu gehören sämtliche „technischen“ Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrbedingungen, wie z.B. der Ausbau von Laborkapazitäten, Verbesserung der Ausstattung von Seminarräumen, Ausbau der DV-Ausstattung, Anmietung von Räumen für
die Lehre, bauliche Maßnahmen (z.B. auch für barrierefreies Studieren) und sämtliche Bibliotheksleistungen incl. Personal.
Leistungsbereich 4: Verbesserung von Serviceleistungen und übergreifende
Projekte
Laut Gesetz intensivieren die Hochschulen die Beratung und Betreuung der Studierenden. Demgemäß liegt hier der Schwerpunkt auf der Verbesserung von Beratungsleistungen/Studienberatung z.B. des Studentensekretariats, des Akademischen Auslandsamts, für ausländische Studierende usw. Dazu gehören aber auch die Bereitstellung von Materialien, Verbesserungen bzw. Serviceleistungen im Prüfungsverfahren, und als eine Art „Auffangtatbestand“ alle übergreifenden Projekte, wie z.B. Studieren mit Kind, Projekte zur Internationalisierung, Sprachlernzentren, Career Service, E-Learning, Campusmanagement usw.
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