Geschäftsstelle der „zentralen Vergabekommission“ gemäß § 2 der Satzung des Präsidiums der Technischen Hochschule Mittelhessen zur Vergabe der Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen in der Fassung vom 08.02.2010 QSL-Projektantrag 1. Allgemeine Hinweise: 1.1. Zentrale Projektanträge Für jedes Projekt ist ein gesonderter Antrag erforderlich Einträge bitte nur in den gelb unterlegten Feldern vornehmen Anträge zur Vergabe der zentralen Mittel kann eine mit Studium und Lehre befasste Einrichtung (z.B., der ASTA, Direktorien und Leitungen der Zentralen Einrichtungen, Dekanate, Präsidium) sowie jedes Mitglied der Hochschule stellen. Anträge einzelner Mitglieder bedürfen der befürwortenden Stellungnahme einer mit Studium und Lehre befassten Einrichtung der Hochschule. Bitte achten Sie auf aussagefähige Projektbezeichnungen und eine Zuordnung zu den Leistungsbereichen 1 bis 4 (siehe Anlage 1) Bitte denken Sie an die Erstellung der separaten Kostenkalkulation (Excel-Formular), um die Verwendung des beantragten Budgets zu konkretisieren. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an [email protected] und zusätzlich die ausgedruckte und unterschriebene Version fristgerecht an das ZQ, Antragsschluss ist der 31.10. des Vorjahres des Antragszeitraums Bitte tragen Sie unter 5. Mitgeltende Dokumente alle von Ihnen als Anlage beigefügten und das Projekt näher erläuternden Dokumente ein. 2.2 Dezentrale Projektanträge Für jedes Projekt ist ein gesonderter Antrag erforderlich Einträge bitte nur in den gelb unterlegten Feldern vornehmen Anträge zur Vergabe der dezentralen Mittel kann jedes Mitglied des Fachbereichs stellen Bitte achten Sie auf aussagefähige Projektbezeichnungen und eine Zuordnung zu den Leistungsbereichen 1 bis 4 (siehe Anlage 1) Bitte denken Sie an die Erstellung der separaten Kostenkalkulation (Excel-Formular), um die Verwendung des beantragten Budgets zu konkretisieren. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag fristgerecht an die dezentrale Vergabekommission Ihres Fachbereichs Bitte tragen Sie unter 5. Mitgeltende Dokumente alle von Ihnen als Anlage beigefügten und das Projekt näher erläuternden Dokumente ein. Document1 Seite 1 von 4 0 Antragsart 0.1 Art des beantragten Projekts ☐ ☐ Neuantrag zentral ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ 1. Verbesserung Betreuungsintensität 2. Qualitätsmanagement in der Lehre 3. Verbesserung Infrastruktur der Lehre 4. Verbesserung Serviceleistung, übergreifende Projekte Folgeantrag dezentral 1 Antragsteller/in 1.1 Name, Vorname: 1.2 E-Mail-Adresse: 1.3 Fachbereich / Abteilung: 2 Rahmendaten zum beantragten Projekt 2.1 Langbezeichnung des Projekts 2.2 Kurzbezeichnung des Projekts/ (Akronym; maximal 20 Zeichen) 2.3 Nur bei Folgeanträgen: 8-stellige SAP-Auftragsnummer (Haushaltsabt.) 2.4 Zuordnung zu Leistungsbereich: (Erklärung siehe Anlage 1, bitte nur einen ankreuzen!) 2.5 Projektverantwortliche/r im Tagesgeschäft Name: Funktion: E-Mail: Telefon: 2.6 Kooperationspartner, falls vorhanden Name, Anteil(%) (bitte prozentuale Beteiligung am ProFB/Abteilung/Organisation jekt ergänzen) 1. 2. 3. 4. 2.7 Gesamtlaufzeit des Projekts von: TT.MM.JJJJ bis: TT.MM.JJJJ 2.8 Antragszeitraum (1 Kalenderjahr) Von: 01.01.JJJJ bis: 31.12.JJJJ 3 Beschreibung des beantragten Projekts 3.1 Ausgangslage/ Situation zu Beginn des Projekts (warum) 3.2 Kurzbeschreibung des Projekts (max. 500 Zeichen, wird in dieser Form in den Bericht an das HMWK übernommen) 3.3 Projektziele; intendierte Ergebnisse (was/wozu, max. 500 Zeichen, wird in dieser Form in den Bericht an das HMWK übernommen) 3.4 Nur bei Folgeanträgen: ProjektverDocument1 Seite 2 von 4 lauf, bis dato erzielte Erfolge bzw. aufgetretene Schwierigkeiten 3.5 Nur bei Folgeanträgen: bisherige Verwendung der Mittel im Projektverlauf 3.6 Nur bei Folgeanträgen: Höhe der derzeitigen Restmittel und eventueller Mittelbindungen, (bitte aktuellen Kontoauszug der Haushaltsabteilung hinzufügen) 3.7 Geplante Maßnahmen für den Antrtagszeitraum (wie) 3.8 Erfolgskriterien/ geplante und ermittelte Kennzahl(en) (wie ist die Erreichung des Projektziels messbar, bei Folgeanträgen bitte Nachwies hinzufügen) 3.9 Kofinanzierungen (wurden weitere Mittel im selben Kontext beantragt oder bereits erhalten; wenn ja, wo und ich welcher Höhe) 3.9 Wie schätzen Sie die Verstetigung der Maßnahme (Übernahmen in den Hoch-schulalltag) in Abhängigkeit von den erzielten Ergebnissen ein? Wie würde eine solche erfolgen? 4 Nutzung der Evaluation / Datenverwendung 4.2 Unterschrift des Antragstellers: 4.1 Datum 15. Mai 2016 5 Mitgeltende Dokumente Bezeichnung Dokument-ID und Dateiformat 5.1 Anlage 1 „QSL-Leistungsbereiche“ 5.2 Kostenkalkulation ZVK_FO_0005_V04 (Excel-Datei) 5.3 5.4 Document1 Seite 3 von 4 Anlage 1 „QSL-Leistungsbereiche“ Aus QSL -Mitteln finanzierte Projekte sollen lt. HMWK den nachfolgenden vier Leistungsbereichen nach dem Überwiegendheitsprinzip zugeordnet werden und nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in der Berichterstattung kurz inhaltlich mit Zielsetzung/ gewünschten bzw. erzielten Effekten beschrieben werden. Leistungsbereich 1: Verbesserung der Betreuungsintensität Laut Gesetz sind die Hochschulen verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Studieren-den in angemessener Zeit zum Studienerfolg kommen, indem sie sicherstellen, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. In diesem Sinne können hier die insgesamt aus QSL-Mittel finanzierten Mitarbeiter, die Anzahl der zusätzlichen SWS, Schwerpunktsetzungen beim Ausbau von Tutorien, zusätzlich geschaffenes Lehrangebot in den Fachbereichen, zusätzliche Praktika in den Fachbereichen, Sprachkurse usw. mit ihrem jeweiligen Effekt hinsichtlich der eingangs ge-nannten Verpflichtung zur Verwendung der QSL- Mittel beschrieben werden. Leistungsbereich 2: Qualitätsmanagement in der Lehre Laut Gesetz legen die Hochschulen für die einzelnen Fächergruppen Qualitätsstandards fest. Dem-gemäß fallen hierunter Maßnahmen zum Qualitätsmanagement, insbesondere zu den Qualitätsstandards. Dazu zählen aber auch Projekte zur Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte oder zur Evaluierung der Lehre. Leistungsbereich 3: Verbesserung der Infrastruktur der Lehre Dazu gehören sämtliche „technischen“ Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrbedingungen, wie z.B. der Ausbau von Laborkapazitäten, Verbesserung der Ausstattung von Seminarräumen, Ausbau der DV-Ausstattung, Anmietung von Räumen für die Lehre, bauliche Maßnahmen (z.B. auch für barrierefreies Studieren) und sämtliche Bibliotheksleistungen incl. Personal. Leistungsbereich 4: Verbesserung von Serviceleistungen und übergreifende Projekte Laut Gesetz intensivieren die Hochschulen die Beratung und Betreuung der Studierenden. Demgemäß liegt hier der Schwerpunkt auf der Verbesserung von Beratungsleistungen/Studienberatung z.B. des Studentensekretariats, des Akademischen Auslandsamts, für ausländische Studierende usw. Dazu gehören aber auch die Bereitstellung von Materialien, Verbesserungen bzw. Serviceleistungen im Prüfungsverfahren, und als eine Art „Auffangtatbestand“ alle übergreifenden Projekte, wie z.B. Studieren mit Kind, Projekte zur Internationalisierung, Sprachlernzentren, Career Service, E-Learning, Campusmanagement usw. Document1 Seite 4 von 4