Geschäftsstelle der „zentralen Vergabekommission“ gemäß § 2 der Satzung des Präsidiums der Technischen Hochschule Mittelhessen zur Vergabe der Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen in der Fassung vom 08.02.2010 QSL-Projektbericht 1. Allgemeine Hinweise: 1.1. Zentrale Projektberichte Für jedes Projekt ist ein gesonderter Bericht erforderlich Einträge bitte nur in den gelb unterlegten Feldern vornehmen Bitte achten Sie auf eine Zuordnung zu den Leistungsbereichen 1 bis 4 (siehe Anlage ) Bitte senden Sie den ausgefüllten Bericht per E-Mail an [email protected] und zusätzlich die ausgedruckte und unterschriebene Version fristgerecht an das ZQE Abgabeschluss ist der 15.03. des Folgejahres des Berichtszeitraums Bitte tragen Sie unter 5. Mitgeltende Dokumente alle von Ihnen als Anlage beigefügten und das Projekt näher erläuternden Dokumente ein. 2.2 Dezentrale Projektberichte Für jedes Projekt ist ein gesonderter Bericht erforderlich Einträge bitte nur in den gelb unterlegten Feldern vornehmen Bitte achten Sie auf eine Zuordnung zu den Leistungsbereichen 1 bis 4 (siehe Anlage 1) Bitte senden Sie den ausgefüllten Bericht fristgerecht an die dezentrale Vergabekommission Ihres Fachbereichs Bitte tragen Sie unter 5. Mitgeltende Dokumente alle von Ihnen als Anlage beigefügten und das Projekt näher erläuternden Dokumente ein. Bitte beachten Sie: Der Projektbericht wird hochschulintern im Intranet der THM veröffentlicht werden (ab Berichtszeitraum 2016). Document1 0 Antragsart 0.1 Art des beantragten Projekts ☐ ☐ Neuantrag zentral ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 1. Verbesserung Betreuungsintensität 2. Qualitätsmanagement in der Lehre 3. Verbesserung Infrastruktur der Lehre 4. Verbesserung Serviceleistung, übergreifende Projekte Folgeantrag dezentral 1 Projektverantwortlicher 1.1 Name, Vorname: 1.2 E-Mail-Adresse: 1.3 Fachbereich / Abteilung: 2 Rahmendaten zum Projekt 2.1 Langbezeichnung des Projekts 2.2 Kurzbezeichnung des Projekts/ (Akronym; maximal 20 Zeichen) 2.3 8-stellige SAP-Auftragsnummer (Haushaltsabt.) 2.4 Zuordnung zu Leistungsbereich: (bitte nur einen ankreuzen!) 2.5 Projektverantwortliche/r im Tagesgeschäft Name: Funktion: E-Mail: Telefon: 2.6 Kooperationspartner, falls vorhanden Name, Anteil(%) (bitte prozentuale Beteiligung am FB/Abteilung/Organisation Projekt ergänzen) 1. 2. 3. 4. 2.7 Gesamtlaufzeit des Projekts von: TT.MM.JJJJ bis: TT.MM.JJJJ 2.8 Berichtszeitraum (1 Kalenderjahr) Von: 01.01.JJJJ Bis: 31.12.JJJJ 2.9 Bewilligtes Budget im Berichtszeitraum (Angabe in €) 2.10 Mittelverbrauch per 31.12. des Berichtsjahres (Angabe in €, bitte Kontoauszug der Haushaltsabteilung mit Stand 31.12. beifügen) 2.11 Restbudgets per 31.12. des Berichtsjahres (Angabe in €) 2.12 Projekt nicht beendet: im Folgejahr des Berichtsjahres geplante Ausgaben des unter 2.11 angegebenen Restbudgets (Angabe in €) 2.13 Projekt beendet: nicht mehr benötigtes Restbudget zur Freigabe an andere Projekte (Angabe in €) 3 Beschreibung des Projekts 3.1 Ausgangslage/ Situation zu Beginn Document1 des Projekts (warum) 3.2 Kurzbeschreibung der Projektinhalte (keine Wiederholung der Beschreibung im Projektantrag) 3.3 Projektziele; intendierte Ergebnisse (was/wozu) unter Angabe der Zielerreichung (in wie weit, mit Nachweis z.B. in Form von Statistiken, Auslastungsberichten etc.) 3.4 Projektverlauf im Berichtszeitraum, bis dato erzielte Erfolge bzw. aufgetretene Schwierigkeiten 3.5 Verwendung der Mittel im Berichtszeitraum 3.6 Geplante weitere Maßnahmen sofern das Projekt im Folgejahr fortgeführt werden soll 3.7 Erfolgskriterien/ ermittelte Kennzahl(en) (wurde die Erreichung des Projektziels gemessen, bitte Nachweis hinzufügen) 3.8 Kofinanzierungen (wurden weitere Mittel im selben Kontext beantragt oder bereits erhalten; wenn ja, wo und ich welcher Höhe) 3.9 Wie schätzen Sie die Verstetigung der Maßnahme (Übernahmen in den Hoch-schulalltag) in Abhängigkeit von den erzielten Ergebnissen ein? Wie würde eine solche erfolgen? 4 Nutzung der Evaluation / Datenverwendung 4.2 Unterschrift des 4.1 Datum Projektverantwortlichen: 15. Mai 2016 Document1 5 Mitgeltende Dokumente Bezeichnung 5.1 Anlage 1 „QSL-Leistungsbereiche“ 5.2 5.3 5.4 Document1 Dokument-ID und Dateiformat Anlage 1 „QSL-Leistungsbereiche“ Aus QSL -Mitteln finanzierte Projekte sollen lt. HMWK den nachfolgenden vier Leistungsbereichen nach dem Überwiegendheitsprinzip zugeordnet werden und nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in der Berichterstattung kurz inhaltlich mit Zielsetzung/ gewünschten bzw. erzielten Effekten beschrieben werden. Leistungsbereich 1: Verbesserung der Betreuungsintensität Laut Gesetz sind die Hochschulen verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Studieren-den in angemessener Zeit zum Studienerfolg kommen, indem sie sicherstellen, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. In diesem Sinne können hier die insgesamt aus QSLMittel finanzierten Mitarbeiter, die Anzahl der zusätzlichen SWS, Schwerpunktsetzungen beim Ausbau von Tutorien, zusätzlich geschaffenes Lehrangebot in den Fachbereichen, zusätzliche Praktika in den Fachbereichen, Sprachkurse usw. mit ihrem jeweiligen Effekt hinsichtlich der eingangs ge-nannten Verpflichtung zur Verwendung der QSL- Mittel beschrieben werden. Leistungsbereich 2: Qualitätsmanagement in der Lehre Laut Gesetz legen die Hochschulen für die einzelnen Fächergruppen Qualitätsstandards fest. Dem-gemäß fallen hierunter Maßnahmen zum Qualitätsmanagement, insbesondere zu den Qualitätsstandards. Dazu zählen aber auch Projekte zur Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte oder zur Evaluierung der Lehre. Leistungsbereich 3: Verbesserung der Infrastruktur der Lehre Dazu gehören sämtliche „technischen“ Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrbedingungen, wie z.B. der Ausbau von Laborkapazitäten, Verbesserung der Ausstattung von Seminarräumen, Ausbau der DV-Ausstattung, Anmietung von Räumen für die Lehre, bauliche Maßnahmen (z.B. auch für barrierefreies Studieren) und sämtliche Bibliotheksleistungen incl. Personal. Leistungsbereich 4: Verbesserung von Serviceleistungen und übergreifende Projekte Laut Gesetz intensivieren die Hochschulen die Beratung und Betreuung der Studierenden. Demgemäß liegt hier der Schwerpunkt auf der Verbesserung von Beratungsleistungen/Studienberatung z.B. des Studentensekretariats, des Akademischen Auslandsamts, für ausländische Studierende usw. Dazu gehören aber auch die Bereitstellung von Materialien, Verbesserungen bzw. Serviceleistungen im Prüfungsverfahren, und als eine Art „Auffangtatbestand“ alle übergreifenden Projekte, wie z.B. Studieren mit Kind, Projekte zur Internationalisierung, Sprachlernzentren, Career Service, E-Learning, Campusmanagement usw. Document1