QSL-Projektbericht - Technische Hochschule Mittelhessen

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Geschäftsstelle der
„zentralen
Vergabekommission“
gemäß § 2 der Satzung des Präsidiums
der
Technischen
Hochschule
Mittelhessen zur Vergabe der Mittel
nach dem Gesetz zur Verbesserung der
Qualität der Studienbedingungen und
der Lehre an hessischen Hochschulen in
der Fassung vom 08.02.2010
QSL-Projektbericht
1. Allgemeine Hinweise:
1.1. Zentrale Projektberichte
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Für jedes Projekt ist ein gesonderter Bericht erforderlich
Einträge bitte nur in den gelb unterlegten Feldern vornehmen
Bitte achten Sie auf eine Zuordnung zu den Leistungsbereichen 1 bis 4 (siehe Anlage )
Bitte senden Sie den ausgefüllten Bericht per E-Mail an [email protected] und zusätzlich die
ausgedruckte und unterschriebene Version fristgerecht an das ZQE
Abgabeschluss ist der 15.03. des Folgejahres des Berichtszeitraums
Bitte tragen Sie unter 5. Mitgeltende Dokumente alle von Ihnen als Anlage beigefügten
und das Projekt näher erläuternden Dokumente ein.
2.2 Dezentrale Projektberichte
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Für jedes Projekt ist ein gesonderter Bericht erforderlich
Einträge bitte nur in den gelb unterlegten Feldern vornehmen
Bitte achten Sie auf eine Zuordnung zu den Leistungsbereichen 1 bis 4 (siehe Anlage 1)
Bitte senden Sie den ausgefüllten Bericht fristgerecht an die dezentrale
Vergabekommission Ihres Fachbereichs
Bitte tragen Sie unter 5. Mitgeltende Dokumente alle von Ihnen als Anlage beigefügten
und das Projekt näher erläuternden Dokumente ein.
Bitte beachten Sie: Der Projektbericht wird hochschulintern im Intranet der THM veröffentlicht
werden (ab Berichtszeitraum 2016).
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0 Antragsart
0.1 Art des beantragten Projekts
☐
☐
Neuantrag
zentral
☐
☐
☐
☐
☐
☐
1. Verbesserung Betreuungsintensität
2. Qualitätsmanagement in der Lehre
3. Verbesserung Infrastruktur der Lehre
4. Verbesserung Serviceleistung,
übergreifende Projekte
Folgeantrag
dezentral
1 Projektverantwortlicher
1.1 Name, Vorname:
1.2 E-Mail-Adresse:
1.3 Fachbereich / Abteilung:
2 Rahmendaten zum Projekt
2.1 Langbezeichnung des Projekts
2.2 Kurzbezeichnung des Projekts/
(Akronym; maximal 20 Zeichen)
2.3 8-stellige SAP-Auftragsnummer
(Haushaltsabt.)
2.4 Zuordnung zu Leistungsbereich:
(bitte nur einen ankreuzen!)
2.5 Projektverantwortliche/r
im Tagesgeschäft
Name:
Funktion:
E-Mail:
Telefon:
2.6 Kooperationspartner, falls vorhanden
Name,
Anteil(%)
(bitte prozentuale Beteiligung am
FB/Abteilung/Organisation
Projekt ergänzen)
1.
2.
3.
4.
2.7 Gesamtlaufzeit des Projekts
von: TT.MM.JJJJ
bis: TT.MM.JJJJ
2.8 Berichtszeitraum (1 Kalenderjahr)
Von: 01.01.JJJJ
Bis: 31.12.JJJJ
2.9 Bewilligtes Budget im Berichtszeitraum
(Angabe in €)
2.10 Mittelverbrauch per 31.12. des
Berichtsjahres (Angabe in €, bitte
Kontoauszug der Haushaltsabteilung
mit Stand 31.12. beifügen)
2.11 Restbudgets per 31.12. des
Berichtsjahres (Angabe in €)
2.12 Projekt nicht beendet: im Folgejahr des
Berichtsjahres geplante Ausgaben des
unter 2.11 angegebenen Restbudgets
(Angabe in €)
2.13 Projekt beendet: nicht mehr benötigtes
Restbudget zur Freigabe an andere
Projekte (Angabe in €)
3 Beschreibung des Projekts
3.1 Ausgangslage/ Situation zu Beginn
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des Projekts (warum)
3.2 Kurzbeschreibung der Projektinhalte
(keine Wiederholung der Beschreibung
im Projektantrag)
3.3 Projektziele; intendierte Ergebnisse
(was/wozu) unter Angabe der
Zielerreichung (in wie weit, mit
Nachweis z.B. in Form von Statistiken,
Auslastungsberichten etc.)
3.4 Projektverlauf im Berichtszeitraum, bis
dato erzielte Erfolge bzw. aufgetretene
Schwierigkeiten
3.5 Verwendung der Mittel im
Berichtszeitraum
3.6 Geplante weitere Maßnahmen sofern
das Projekt im Folgejahr fortgeführt
werden soll
3.7 Erfolgskriterien/ ermittelte
Kennzahl(en) (wurde die Erreichung
des Projektziels gemessen, bitte
Nachweis hinzufügen)
3.8 Kofinanzierungen (wurden weitere
Mittel im selben Kontext beantragt
oder bereits erhalten; wenn ja, wo und
ich welcher Höhe)
3.9 Wie schätzen Sie die Verstetigung der
Maßnahme (Übernahmen in den
Hoch-schulalltag) in Abhängigkeit von
den erzielten Ergebnissen ein? Wie
würde eine solche erfolgen?
4 Nutzung der Evaluation / Datenverwendung
4.2 Unterschrift des
4.1 Datum
Projektverantwortlichen:
15. Mai 2016
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5 Mitgeltende Dokumente
Bezeichnung
5.1 Anlage 1 „QSL-Leistungsbereiche“
5.2
5.3
5.4
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Dokument-ID und Dateiformat
Anlage 1
„QSL-Leistungsbereiche“
Aus QSL -Mitteln finanzierte Projekte sollen lt. HMWK den nachfolgenden vier
Leistungsbereichen nach dem Überwiegendheitsprinzip zugeordnet werden und
nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in der Berichterstattung kurz inhaltlich mit
Zielsetzung/ gewünschten bzw. erzielten Effekten beschrieben werden.
Leistungsbereich 1: Verbesserung der Betreuungsintensität
Laut Gesetz sind die Hochschulen verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen,
dass die Studieren-den in angemessener Zeit zum Studienerfolg kommen, indem sie
sicherstellen, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene
Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung
wahrgenommen werden kann. In diesem Sinne können hier die insgesamt aus QSLMittel finanzierten Mitarbeiter, die Anzahl der zusätzlichen SWS,
Schwerpunktsetzungen beim Ausbau von Tutorien, zusätzlich geschaffenes
Lehrangebot in den Fachbereichen, zusätzliche Praktika in den Fachbereichen,
Sprachkurse usw. mit ihrem jeweiligen Effekt hinsichtlich der eingangs ge-nannten
Verpflichtung zur Verwendung der QSL- Mittel beschrieben werden.
Leistungsbereich 2: Qualitätsmanagement in der Lehre
Laut Gesetz legen die Hochschulen für die einzelnen Fächergruppen
Qualitätsstandards fest. Dem-gemäß fallen hierunter Maßnahmen zum
Qualitätsmanagement, insbesondere zu den Qualitätsstandards. Dazu zählen aber
auch Projekte zur Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte oder zur Evaluierung
der Lehre.
Leistungsbereich 3: Verbesserung der Infrastruktur der Lehre
Dazu gehören sämtliche „technischen“ Maßnahmen zur Verbesserung der
Lehrbedingungen, wie z.B. der Ausbau von Laborkapazitäten, Verbesserung der
Ausstattung von Seminarräumen, Ausbau der DV-Ausstattung, Anmietung von
Räumen für die Lehre, bauliche Maßnahmen (z.B. auch für barrierefreies Studieren)
und sämtliche Bibliotheksleistungen incl. Personal.
Leistungsbereich 4: Verbesserung von Serviceleistungen und übergreifende
Projekte
Laut Gesetz intensivieren die Hochschulen die Beratung und Betreuung der
Studierenden. Demgemäß liegt hier der Schwerpunkt auf der Verbesserung von
Beratungsleistungen/Studienberatung z.B. des Studentensekretariats, des
Akademischen Auslandsamts, für ausländische Studierende usw. Dazu gehören aber
auch die Bereitstellung von Materialien, Verbesserungen bzw. Serviceleistungen im
Prüfungsverfahren, und als eine Art „Auffangtatbestand“ alle übergreifenden
Projekte, wie z.B. Studieren mit Kind, Projekte zur Internationalisierung,
Sprachlernzentren, Career Service, E-Learning, Campusmanagement usw.
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