Stand: Februar 2016 Über den Tierschutzbeauftragten der Einrichtung An das Regierungspräsidium Tübingen - Referat 35 Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen Änderung Tierversuchsantrag bzw. -anzeige Änderung zum genehmigten Tierversuch Nr. Änderung zur Anzeige nach § nach § 37 TierSchVersV nach § 34 TierSchVersV TierSchG vom Dieses Formular ist ausschließlich zur Beantragung/Anzeige von inhaltlichen Änderungen vorgesehen. Verlängerungen und personelle Änderungen sind mittels formloser Schreiben zu beantragen/anzuzeigen. 1. Bezeichnung des Versuchsvorhabens (Titel d. Antrags bzw. der Anzeige) 2. Zweck der beantragten Änderung (Forschungshypothese) 3. Inhaltliche Beschreibung der Änderung unter Berücksichtigung aller Punkte des „Antragsformulars Tierversuche“, die von der Änderung betroffen sind, d.h. u.a. Begründung zu neuen Tierzahlen & zur Unerlässlichkeit der beantragten Änderung (§ 34 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 31 Abs.1 TierSchVersV) 4. Angaben zur Belastung unverändert erhöht Begründung 5. Angaben zur beantragten Tierzahl Spezies* 1) Anzahl bisher genehmigter Tiere 2) Anzahl zusätzlich beantragter Tiere 3) ggf. Tierzahl entfallender Versuchsgruppen** verringert -2Differenz (aus 2 & 3) Resultierende neue Gesamttierzahl * bei mehrere Spezies betreffenden Änderungen bitte zusätzliche Spalten einfügen. ** bei entfallenden Versuchsgruppen unter Ziffer 3 deren Gruppen-/Teilversuchs-Nr. eindeutig angeben. 6. Bei Änderungen zu genehmigungspflichtigen Tierversuchen: Die Änderung wird seitens des Antragstellers als anzeigepflichtig gemäß § 34 Abs. 1 TierSchVersV genehmigungspflichtig gemäß § 34 Abs. 3 TierSchVersV eingestuft (die endgültige Regierungspräsidium). Entscheidung hierüber obliegt dem Für genehmigungspflichtige Änderungen von Versuchsvorhaben, deren nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) bereits unter www.animaltestinfo.de erstellt wurde, bitte Folge-NTP beifügen). .................................................................... Unterschrift des Versuchsleiters .......................................................................... Sichtvermerk des Tierschutzbeauftragten