Änderung Tierversuchsantrag bzw.

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Stand: Februar 2016
Über den
Tierschutzbeauftragten
der Einrichtung
An das
Regierungspräsidium Tübingen
- Referat 35 Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Änderung Tierversuchsantrag bzw. -anzeige
Änderung zum genehmigten Tierversuch Nr.
Änderung zur Anzeige nach §
nach § 37 TierSchVersV
nach § 34 TierSchVersV
TierSchG vom
Dieses Formular ist ausschließlich zur Beantragung/Anzeige von inhaltlichen Änderungen
vorgesehen. Verlängerungen und personelle Änderungen sind mittels formloser Schreiben zu
beantragen/anzuzeigen.
1. Bezeichnung des Versuchsvorhabens (Titel d. Antrags bzw. der Anzeige)
2. Zweck der beantragten Änderung (Forschungshypothese)
3. Inhaltliche Beschreibung der Änderung unter Berücksichtigung aller Punkte
des „Antragsformulars Tierversuche“, die von der Änderung betroffen sind,
d.h. u.a. Begründung zu neuen Tierzahlen & zur Unerlässlichkeit der
beantragten Änderung
(§ 34 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 31 Abs.1 TierSchVersV)
4. Angaben zur Belastung
unverändert
erhöht
Begründung
5. Angaben zur beantragten Tierzahl
Spezies*
1) Anzahl bisher
genehmigter Tiere
2) Anzahl zusätzlich
beantragter Tiere
3) ggf. Tierzahl entfallender
Versuchsgruppen**
verringert
-2Differenz (aus 2 & 3)
Resultierende neue
Gesamttierzahl
* bei mehrere Spezies betreffenden Änderungen bitte zusätzliche Spalten einfügen.
** bei entfallenden Versuchsgruppen unter Ziffer 3 deren Gruppen-/Teilversuchs-Nr. eindeutig
angeben.
6. Bei Änderungen zu genehmigungspflichtigen Tierversuchen:
Die Änderung wird seitens des Antragstellers als
anzeigepflichtig gemäß § 34 Abs. 1 TierSchVersV
genehmigungspflichtig gemäß § 34 Abs. 3 TierSchVersV
eingestuft
(die
endgültige
Regierungspräsidium).
Entscheidung
hierüber
obliegt
dem
Für genehmigungspflichtige Änderungen von Versuchsvorhaben, deren nichttechnische
Projektzusammenfassung (NTP) bereits unter www.animaltestinfo.de erstellt wurde, bitte Folge-NTP
beifügen).
....................................................................
Unterschrift des Versuchsleiters
..........................................................................
Sichtvermerk des Tierschutzbeauftragten
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