Anlage D Vertrag zu Nutzungsrechten am Band 5 der „Lehrmittel zur Typografie“ zwischen der Mediengewerkschaft Comedia (Schweiz) und dem ZentralFachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (Deutschland) (ZFA): 1) Der ZFA erhält gegen Zahlung von 15.000 EUR von Comedia bzw. den Urhebern nach §31 (1) des deutschen Urheberrechts die ausschließlichen Nutzungsrechte an folgenden Kapiteln des Bandes 5 der „Lehrmittel zur Typografie“ (ISBN 3-9520934-4-0) zur digitalen Bearbeitung und Verwertung: I) Buchstabe a) Pixelaufbau - Bitmap b) Pixelaufbau - Glätten (1) echte - generierte Darstellung c) Kriterien der Bildschirmschriften d) Spezielle Fonts (1) Zurichtung Bildschirm (2) Kleine Grade - große Grade e) Abhängigkeit Schrift-Technologie f) Zurichtungstechnologie - Hinting II) Zeile/Satzart a) Lesbarkeit/Leserlichkeit b) Laufweite c) Wortabstände d) Zeilenabstände (1) CSS e) Satzarten f) Positiv/Negativ g) Schrift/Farbe h) Schrift/Hintergrund i) Bewegte Typo III) Farbe und Gestaltung a) Animation b) Navigation c) Strukturen IV) Komprimierung a) Glossar/Index b) Literatur/Impressum c) Links/Forum Diese Rechte beziehen sich auf die Verwertung in Form von Lernsoftware jeder Art (als Webbased Trainings/Computerbased Trainings in Netzwerken wie z.B. im Internet und auf Offline-Datenträgern wie CD-ROMs o.ä.). 2) Comedia erhält gegen Zahlung von 3.000 EUR vom ZFA nach §31 (2) des deutschen Urheberrechts ein einfaches Nutzungsrecht an der im Projekt „Mediengestalter/-in 2000plus“ auf Grundlage der obigen Rechte zu erstellenden CD-ROM zu Vertriebszwecken. Darin enthalten ist das Recht zur eventuellen Aktualisierung der CD-ROM. Für den Vertrieb der CD-ROM findet eine gemeinsame Preisfestlegung statt. Der Glasmaster der CD-ROM wird Comedia auf Anfrage für eventuelle Nachproduktionen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 3) Comedia erhält gegen Zahlung von 12.000 EUR von der unter 2) beschriebenen CD-ROM 2.000 Exemplare zum Vertrieb. 4) Bei allen Veröffentlichungen der aus den obigen Nutzungsrechten entstandenen Produkte weist der ZFA bzw. das Projekt „Mediengestalter/-in 2000plus“ auf die Urheberschaft von Comedia und. des Autorenkollektivs der „Lehrmittel zur Typografie“ hin. Im E-LearningBereich des Projektes wird an zentraler Stelle ein Link auf die Website der „Lehrmittel zur Typografie“erstellt. 5) Comedia wird an den Arbeiten zur Gestaltung der digitalen Produkte, die auf Grundlage der obigen Nutzungsrechte entstehen, beteiligt und erhält ein Mitspracherecht zu konzeptionellen und Gestaltungsfragen. 6) Sollte der ZFA die unter 2) beschriebene CD-ROM nicht produzieren bzw. die unter 4) festgelegten Exemplare nicht an Comedia übergeben, ist die unter 1) beschriebene Übertragung der Nutzungsrechte nichtig. Seite 1 von 2 Unterschriften: Für Comedia Bern, den Der Präsident Christian Tirefort Der Sekretär Hans Kern Für den ZFA Heidelberg, den Theo Zintel (Bundesverband Druck und Medien) Karl-Heinz Kaschel-Arnold (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) Seite 2 von 2