Nds Ministerium für Wissenschaft und Kultur Version August 2010 Arbeitshilfe Antragstellung EFRE Online-Verfahren Für das Verfahren der Antragstellung aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovation und wissensbasierte Gesellschaft durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Berufsakademien“ des MWK im Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Zielgebiete Konvergenz und Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) wurde ein Online-Verfahren im Internet eingerichtet. Projektskizzen und Anträge sind ausschließlich über dieses Verfahren einzureichen. Internetseite EFRE-Antragsdatenbank: www.mwk-efre.de Antragsteller Antragsberechtigt sind Hochschulen in staatlicher und nicht staatlicher Verantwortung gemäß NHG, Berufsakademien gemäß BAkadG, außeruniversitäte Forschungseinrichtungen die vollständig oder teilweise vom Land oder vom Bund gefördert werden/im Zuständigkeitsbereich des MWK sind sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung gem. NEBG. Die Antragsberechtigung ergibt sich im Einzelnen aus Ziffer 3 der Richtlinien. Verfahren in den Hochschulen und Voraussetzungen für alle Einrichtungen, die Projektskizzen /Anträge in der Innovationsrichtlinie MWK stellen wollen, ist die Benennung einer/eines sogenannten Strukturfonds- Einrichtungen beauftragten (SFB). SFB´s fungieren zum Einen als Ansprechpartner und Multiplikatoren, zum Anderen können nur von diesen -2- Projektskizzen oder Anträge in der Datenbank in den Status „Projektskizze / Antrag gestellt“ versetzt werden. SFB obliegt zudem eine erste Prüfung der Anträge. Um am Online-Antragsverfahren teilzunehmen ist es notwendig, dass sich SFB und Antragsteller in der EFRE Datenbank als solche registrieren zu lassen, um die entsprechenden Berechtigungen zu erhalten. Fristen Antragsfristen: Stichtage für die Vorlage von Anträgen sind der 30.03. sowie 15.09. eines jeden Jahres. Sollten die Mittel für einzelne Förderlinien erschöpft sein wird MWK rechtzeitig darüber informieren. Fristen für Projektskizzen: Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Projektskizzen, die der Vorbereitung eines Antrages dienen, müssen spätestens zwei Monate vor Antragsstichtag eingegangen sein. Fristen für die Vervollständigung von Anträgen: Alle Anträge werden anhand von Checklisten auf Vollständigkeit überprüft. Für Nachlieferungen bei nicht vollständigen Antragsunterlagen wird eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Frist Durchführungszeitraum: Die Vorgaben der Richtlinie zu den Laufzeiten der einzelnen Förderlinien sind zu beachten. Dabei gilt, dass Bewilligungen (auch für Verlängerungen) bis zum Ende der Förderperiode am 31.12.2013 erteilt werden können, soweit deren Durchführungszeitraum spätestens am 31.10.2014 endet. -3- Projektskizzen Anforderung an Projektskizzen: Hierzu gibt die Arbeitshilfe Projektskizze auf den entsprechenden Seiten des Online-Verfahrens sowie der Homepage der AGIP-Geschäftsstelle Auskunft. Antrag Aus den Projektskizzen in der Datenbank können Anträge generiert werden. Integrierte Projekte, nur Zielgebiet RWB: Die Förderlinien 2.3.4, 2.4, 2.6,2.7 und ggf. 2.5 betreffen Weiterbildungsinhalte. Diese Förderlinien können im Zielgebiet RWB auf Grund der Regelung in Art. 34 der Allgemeinen Verordnung, EG VO 1083/2006, unter bestimmten Bedingungen aus dem EFRE gefördert werden (sog. flexibilisierte Mittel). Projekte dieser Förderlinien können nur als „integrierte Projekte“ beantragt und bewilligt werden. Sie müssen Projektpartnerschaften mit einem neuen oder bereits bewilligtem Projekt einer anderen, nicht den flexibilisierten Mitteln zuzurechnenden Förderlinie der Richtlinie „Innovation und wissensbasierte Gesellschaft“ aufweisen. Die Verbindung ist durch gegenseitige Verweise auf die Integrationspartner sowie durch die Beschreibung gemeinsamer Projektziele im Text und in einer Präambel (Muster nach Anlage 8) deutlich zu machen. Im Übrigen erfolgt eine getrennte Finanzierung, Bewilligung, Projektführung und Abwicklung der Partnerprojekte. Förderlinie 2.5, Graduate Schools: Soll Qualifizierung Teil des Projektinhaltes werden, trifft die Struktur integriertes Projekt auch auf Anträge der Förderlinie 2.5 zu. In diesen Fällen ist allerdings kein Partnerprojekt einer anderen Förderlinie notwendig, da das Projekt selbst ein integriertes Projekt ist. -4Im Zielgebiet Konvergenz werden die Förderlinien 2.3.4, 2.4, 2.6 und 2.7 aus dem ESF finanziert. Die Struktur integrierte Projekte - ist hier nicht notwendig. Hinweis: Die oben beschriebenen Partnerschaften bei „integrierten Projekten“, beziehen sich auf getrennt beantragte und getrennt bewilligte Projekte. Im Gegensatz zu „Kooperationspartnerschaften“, die gemeinsam in einem Projekt wirken. Anforderung an die Projektbeschreibung: Die Projektbeschreibung ist auf 20 Seiten zu begrenzen. Die Darstellung im Feld Kurzbeschreibung ist auf 1.500 Zeichen begrenzt. Anträge für Integrierte Projekte müssen in Ihren Projektbeschreibungen zu den Einzelanträgen auf den oder die Intergrationspartner verweisen. Dabei sind die notwendigen Angaben der Integrationspartner anzugeben Einrichtung, Projektleitung, Projektbezeichnung, Förderlinie, Antragsnummer (falls bereits bewilligt) sowie eine Kurzbeschreibung des Partnerprojektes. Die gemeinsamen Ziele der Partner sind zu beschreiben. Genaueres erläutert die Arbeitshilfe „Antragstellung Projektbeschreibung“. Abzurufen in der Datenbank oder auf der Homepage der AGIP-Geschäftsstelle. Hinweise für die Zeitplanung: Zwischen Antragsstichtag und schriftlicher Bewilligung bzw. Ablehnung durch die NBank ist von folgenden Zeiträumen auszugehen soweit keine Auflagen nach der Bewertung durch die Entscheiderrunde zu erfüllen sind: -5- Förderlinien mit interner Begutachtung: 2.1.1, 2.3.3, 2.3.4, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 2.10 = 5 Monaten bis zur Bewilligung bzw Ablehnung. Förderlinien mit externer Begutachtung: 2.1.2, 2.1.3, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.3.1, 2.3.2, 2.9 = 7 Monate und 2 Wochen bis zur Bewilligung bzw Ablehnung Für Anträge Integrierter Projekte sind folgende Zeitrahmen anzulegen: 1. Zeitrahmen „interne Begutachtung“, wenn der vorgesehende Integrationspartner ein laufendes, bereits bewilligtes Projekt oder ein neues Projekt der anderen Förderlinien für interne Begutachtung ist. 2. Zeitrahmen „externe Begutachtung“, wenn der vorgesehene Integrationspartner ein neues, noch nicht bewilligtes Projekt der Förderlinien mit externe Begutachung ist. Die Bewilligung des Antrages flexibilisierte Mittel kann frühestens zeitgleich mit der Bewilligung des Partnerprojektes erfolgen. Werden in den Entscheiderrunden Auflagen formuliert, die es zu erfüllen gilt, um Anträge zur Bewilligungsreife zu führen, hängt der Zeitraum bis zur Bewilligung/Ablehnung auch erheblich vom Engagement des Antragstellers ab. Finanzierungsplan: Der im Antragsverfahren in der Datenbank eingestellte Kosten- und Finanzplan ist auszufüllen. Dabei sind Eintragungen in allen Feldern vorzunehmen. Felder für die sich keine Summe ergibt, sind mit einer Null auszufüllen. Desweiteren ist als Anlage 2 ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan auszufüllen. -6- Anlagen zum Finanzierungsplan: Bestandteile des Finanzierungsplanes sind zwei Arten von Anlagen. Sie stehen als Formulare in der Datenbank zur Verfügung. 1. Anlagen, die für alle Förderlinien verbindlich sind (Anlagen 1-4 zum Finanzierungsplan). 2. Anlagen, die nur bei Anträgen bestimmter Förderlinien gefordert werden (Anlagen 5-7) 1. Verbindliche Anlagen 1a. Anlage 1, Erklärungen und Unterschriften Antragsteller Der Text dieser Anlage darf durch Antragsteller etc. nicht geändert werden. Mit den zu leistenden Unterschriften wird die Verbindlichkeit des Antrages dokumentiert. Der Vordruck ist von der Projektleitung zu unterschreiben, die Unterschrift des/der Beauftragte(n) für den Haushalt bzw. die Unterschrift der für Finanzen zuständigen Person der Einrichtung einzuholen und über die Hochschulleitung bzw. Leitung der Einrichtung (siehe Feld Sichtvermerk) an die Strukturfondsbeauftragten im Original zu übersenden . Diese unterschreiben nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen und fügen den unterschriebenen Vordruck als Anlage in Form einer PDF-Datei dem Onlineantrag bei. Das unterschriebene Original wird an die NBank als aktenführende Stelle übersandt. 1b. Anlage 2, Detaillierter Finanzierungsplan 1c. Anlage 3, Übersicht Personal Hier sind unbedingt alle Personen zu erfassen, die im Projekt mitarbeiten, nicht nur Personal der eigenen Einrichtung! d. Anlage 4, Geräteliste -72. Variierende Anlagen a. Anlage 5, Teilnehmerplanung Nur Förderlinien 2.3.4, 2.4, 2.6, ggf. 2.7 b. Anlage 6, Erklärung Existenzgründer Nur Förderlinien 2.3.1 und 2.3.2. Unterschriebenes Formular als Anlage in Form einer PDF-Datei dem Onlineantrag beifügen. Das unterschriebene Original über den Strukturfondsbeauftragten an die NBank als aktenführende Stelle übersenden. c. Anlage 7, Erklärung Kooperations- und/oder Verbundpartner 2.1.2, 2.1.3, 2.2.1, 2.2.2, 2.7 ggf. auch 2.4, 2.5 und 2.6 Unterschriebene Formulare sind als Anlagen in Form von PDF-Dateien dem Onlineantrag beizufügen. Unterschriebene Originale über die Strukturfondsbeauftragten an die NBank als aktenführende Stelle zu übersenden. d. Anlage 8, Präambel integriertes Projekt 2.3.4, 2.4, 2.6, 2.7, ggf. 2.5 sowie Anträge anderer Förderlinien die Partner eines integrierten Projektes werden sollen. Antragsannehmende Stelle für Projekt- Für alle Förderlinien, außer der Förderlinie 2.6, ist die antragsannehmende Stelle die AGIP-Geschäftsstelle an der Fachhochschule Hannover. (AGIP = Arbeitsgruppe und skizzen und Anträge Geschäftsstelle Innovative Projekte der angewandten Hochschulforschung). Kontakt: AGIP-Geschäftsstelle an der FH Hannover Stammestraße 115 30459 Hannover Tel. 0511 / 9296 – 1151 Fax 0511 / 9296 – 1152 E-Mail: [email protected] www.agip.fh-hannover.de -8- Antragsannehmende Stelle für die Förderlinie 2.6 ist die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung. Kontakt: Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Bödekerstraße 10 30161 Hannover Tel.: 0511/300330-10 Fax: 0511/300330-40 E-Mail [email protected] www.aewb-nds.de