61. Landeskonferenz der LaKof 9. Juli 2015 Bad Boll Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm Veränderungen nach der Evaluation • Strengere Auswahl im Hinblick auf die spätere Berufbarkeit – Bachelorabschluss nicht mehr ausreichend – überwiegende Förderung von Bewerberinnen mit abgeschlossener Promotion – sonst: Bewerberinnen mit Berufserfahrung und konkretem Promotionsvorhaben (Annahme der Promotion durch die Fakultät) – nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen ist künftig die Berufspraxis ausreichend Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm Veränderungen nach der Evaluation • Begrenzung der Förderdauer auf zwei Jahre (vier Semester) • Ausbau des Monitorings/regelmäßige Berichte/Evaluation • Verbesserung der Kommunikation zwischen der Hochschule und den Lehrbeauftragten bzw. Anbindung der LBA an Hochschulen • Maßnahmen gegen die ungleiche Verteilung der Lehraufträge auf die einzelnen Hochschulen Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm Aktueller Stand • Neuer Ausschreibungstext wurde am 22. Juni 2015 an die Hochschulen versandt • Verteilung an die Gleichstellungsbeauftragten erfolgte über LaKof und LaKoG • Pressemitteilung wurde am 24. Juni 2015 versandt • Neuer Flyer ist in Arbeit 3. Ausschreibung des Brigitte-Schlieben-LangeProgramms Weiterentwicklung des Programms nach Evaluierung: • Schwerpunktmäßige Förderungen von Beschäftigungsverhältnissen statt Stipendien • Einführung einer zentralen Auswahlkommission 3. Ausschreibung des Brigitte-Schlieben-LangeProgramms Förderlinie I: Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen für Frauen mit Kind in der Postdoc-Phase Förderlinie II: Künstlerische Entwicklungsvorhaben, oder vergleichbare Qualifikationsvorhaben im Rahmen von Stipendien und Promotionen von Frauen an Kunst- und Musikhochschulen in Form von Beschäftigungsverhältnissen Förderlinie III: Berufsbegleitende Promotionen für Nachwuchswissenschaftlerinnen, die eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg oder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg anstreben 3. Ausschreibung des Brigitte-Schlieben-LangeProgramms – Anzahl der Anträge 70 eingereichte Anträge Davon: 57 auf Förderlinie I 2 auf Förderlinie II 11 auf Förderlinie III 3. Ausschreibung des Brigitte-Schlieben-LangeProgramms – Anzahl der Förderungen 28 Förderungen (Bewilligungsquote: 40%) Davon: 23 in Förderlinie I (Bewilligungsquote: 40,4%) 1 in Förderlinie II (Bewilligungsquote: 50%) 4 in Förderlinie III (Bewilligungsquote: 36,4%) Professorinnenprogramm II Erfolgreiche Hochschulen: 1. Einreichungsrunde: 2. Einreichungsrunde: 8 Universitäten 2 PH 6 HAW 1 Universität 2 PH 1 KMH 4 HAW (inkl. DHBW) Professorinnenprogramm II Antragstellung und Fristen im 2. Einreichungsverfahren • Einreichung des Antrags elektronisch und schriftlich über das MWK • Stichtag zur Einreichung der Anträge ist der 31. Dezember 2015 CoMenT - Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramm Ziel: Unterstützung der Karriereentwicklung von Frauen an Hochschulen (v.a. für die Übernahme von Leitungspositionen in Wissenschaft und Wirtschaft) Zielgruppe: Frauen an staatlichen Hochschulen (insbesondere Studentinnen, Absolventinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen) Fördergegenstand: (innovative / zusätzliche) Coaching-, Mentoring- und Trainingsangebote an Hochschulen, die sich von bereits bestehenden Angeboten abgrenzen CoMenT - Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramm Finanzvolumen: 1,79 Mio. € (gesamt) 0,89 Mio. € ESF-Förderung & 0,89 Mio. € Hochschulmittel Aufrufe: Zwei (jeweils dreijährige Förderdauer) CoMenT - Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramm Zeitplan • Start des Aufrufs: 15. Juni 2015 • Einreichung der Anträge: bis 1. September 2015 • Förderbeginn 1. Tranche: zwischen 1. November 2015 und 31. Oktober 2018 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !