Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche

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Anlage 1.3.1
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ORGANISATION
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Wochenstunden
Summe
Lehrverpflichtungsgruppe
2
2
2
2
1
–
2
2
–
–
10
11
11
4
8
4
2
15
8
5
(III)
(I)
(I)
III
(IVa)
(III)
III
(I)
(II)
II
–
–
9
I
4
4
3
4
2
2
3
–
4
–
–
–
3
–
–
–
2
–
–
–
7
–
–
–
10
15
3
4
12
7
7
3
I
I
I
I
I
I
II
III
–
–
14
13
27
35
35
35
35
175
A. Pflichtgegenstände
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
Jahrgang
III.
IV.
I.
II.
2
3
2
–
2
2
–
4
2
3
2
2
2
–
2
2
–
4
2
2
2
2
2
–
2
–
–
3
2
–
2
2
3
2
1
–
–
2
2
–
4
5
–
–
4
–
–
–
2
2
3
–
7
–
–
–
3
2
–
–
Gesamtwochenstundenzahl… 35
Religion ...........................................................
Deutsch ............................................................
Englisch ...........................................................
Geschichte und politische Bildung ..................
Leibesübungen .................................................
Geographie und Wirtschaftskunde ...................
Wirtschaft und Recht .......................................
Angewandte Mathematik .................................
Angewandte Physik..........................................
Angewandte Chemie und Ökologie .................
Grundlagen der Elektronischen Datenverarbeitung ............................................................
Prozessregelung und Rechnerverbund mit Laborübungen 2)...................................................
Programmieren 3) .............................................
EDV-Betriebssysteme ......................................
Angewandte Datentechnik ...............................
Projektentwicklung 4) .......................................
Rechnungswesen 5) ..........................................
Betriebliche Organisation ................................
Computergestützte Textverarbeitung ...............
Pflichtgegenstände der schulautonomen Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B. ................
V.
Wochenstunden
B. Pflichtgegenstände der schulautonomen Ausbildungsschwerpunkte
B.1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
B.2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Jahrgang
IV.
V.
Summe
Lehrverpflichtungsgruppe
I
I
I
I
II
III
Kommerzielle Datenverarbeitung
Programmieren 3) .....................................................
Angewandte Datentechnik 6) ...................................
System- und Einsatzplanung 7) ................................
Rechnungswesen......................................................
Betriebliche Organisation ........................................
Betriebs- und Führungspraxis ..................................
3
3
3
3
2
–
2
2
3
2
2
2
5
5
6
5
4
2
Wochenstundenzahl B.1 ..........................................
14
13
27
Netzwerktechnik
Datenbanksysteme ...................................................
Netzwerktechnologien 8)..........................................
Telekommunikation 7) .............................................
Hardwarepraktikum 9)..............................................
Komplexe Systeme 7)...............................................
Datensicherheit und Datenschutz.............................
Kommunikation in Netzen .......................................
Qualitätsmanagement...............................................
Wochenstundenzahl B.2 ..........................................
2
3
2
3
2
2
–
–
14
–
4
3
–
2
–
2
2
13
2
7
5
3
4
2
2
2
27
I
I
I
I
I
I
II
II
-2-
Wochenstunden
B. Pflichtgegenstände der schulautonomen Ausbildungsschwerpunkte
B.3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Jahrgang
IV.
V.
Medientechnik und Medienwirtschaft
Datenbanksysteme ...................................................
Multimediatechniken 8)............................................
Telekommunikation 7) .............................................
Multimedia-Hardware 9) ..........................................
Multimediapublikationen in Netzen 7) .....................
Kommunikation in Netzen .......................................
Medienwirtschaft .....................................................
Wochenstundenzahl B.3 ..........................................
Pflichtpraktikum ...................................................
2
3
2
3
2
–
2
14
Summe
–
4
3
–
2
2
2
13
2
7
5
3
4
2
4
27
Lehrverpflichtungsgruppe
I
I
I
I
II
II
III
mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien
Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Wochenstunden
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen
Förderunterricht
V.
Lehrverpflichtungsgruppe
2
2
2
2
(I)
II
2
2
(IVa)
Jahrgang
III.
IV.
I.
II.
C.1 Freigegenstände
Zweite lebende Fremdsprache 10) ..................
Kommunikation und Präsentationstechnik ....
2
2
2
2
2
2
C.2 Unverbindliche Übungen
Leibesübungen ...............................................
2
2
2
11
C.3 Förderunterricht )
Deutsch
Englisch
Angewandte Mathematik
Fachtheoretische Pflichtgegenstände
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III
abgewichen werden.
Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von 2 Wochenstunden im III. Jahrgang und 2 Wochenstunden im
IV. Jahrgang.
Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 4 Wochenstunden im I., II. und III.
Jahrgang und im schulautonomen Ausbildungsschwerpunkt ”Kommerzielle Datenverarbeitung” im Ausmaß von
3 Wochenstunden im IV. und 2 Wochenstunden im V. Jahrgang.
Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 2 Wochenstunden im IV. und 5 Wochenstunden im V. Jahrgang.
Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 2 Wochenstunden im II. Jahrgang.
Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 2 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang.
Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 2 Wochenstunden im V. Jahrgang.
Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 3 Wochenstunden im IV. und 2 Wochenstunden im V. Jahrgang.
Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 2 Wochenstunden im IV. Jahrgang.
In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Wochenstunden pro Schuljahr; Einstufung wie
der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:
Die Höhere Lehranstalt für Elektronische Datenverarbeitung und Organisation vermittelt neben einer
fundierten Allgemeinbildung – ua. technischem Englisch – EDV-Kenntnisse sowohl auf dem Gebiet der
Software als auch Hardware, Planung und Abwicklung von Projekten, insbesondere auf dem Gebiet der
Softwareentwicklung, sowie kaufmännische Kenntnisse in betrieblicher Organisation und Rechnungswesen. Durch die praxisnahe Ausbildung erfolgt eine Vorbereitung auf Führungsaufgaben in verschiedensten Betrieben, Planungsbüros und öffentlichen Ämtern.
-3-
Diese allgemeine Fachausbildung wird durch drei alternative Ausbildungsschwerpunkte vertieft:
– Im Ausbildungsschwerpunkt ”Kommerzielle Datenverarbeitung” wird speziell auf SoftwareEngineering, Datenbanksysteme und Netzwerkstrukturen, wie sie in der betrieblichen Praxis eingesetzt
werden, eingegangen. Im kommerziellen Bereich erfolgt eine Vertiefung auf den Gebieten Rechnungswesen und Betriebliche Organisation.
– Im Ausbildungsschwerpunkt ”Netzwerktechnik” stehen vor allem die technischen Aspekte wie
Kommunikationstechniken, Prozesssteuerungen und Programmierung technisch komplexer Systeme im
Vordergrund.
– Im Ausbildungsschwerpunkt ”Medientechnik und Medienwirtschaft” werden die technischen und
kaufmännischen Fähigkeiten für die Planung, die Entwicklung und den praktischen Einsatz von
Multimediaprodukten vermittelt, wobei besonderes Gewicht auf die aktuellen Soft- und Hardwareumgebungen dieser Produkte gelegt wird.
Die Haupteinsatzgebiete der Absolventen liegen in der Analyse, Betreuung und Administration von
Computer- und Netzwerksystemen, Erstellung, Test und Wartung von Software, sowie als Organisator und
Controller in verschiedensten Unternehmensbereichen.
Das Tätigkeitsspektrum reicht von der Sachbearbeitung bis zur leitenden Funktion im mittleren
Management eines Klein-, Mittel- oder Großbetriebes.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
”Deutsch”, ”Englisch”, ”Geschichte und politische Bildung”, ”Leibesübungen” und ”Geographie und
Wirtschaftskunde”:
Siehe Anlage 1.
7. WIRTSCHAFT UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Lehrstoff:
V. J a h r g a n g :
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Wettbewerbsrecht. Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums.
Vertragsrecht:
Formale Gesichtspunkte (Zustandekommen von Verträgen, Auslegungsfragen, Nebenabreden, Rücktritt, Vertragsbruch, Schadenersatz).
Verträge der Eigentumsübertragung, der Arbeitsleistung (Werkvertrag, Werklieferungsvertrag,
Beförderungsvertrag, besondere Probleme von EDV-Leistungsverträgen, der Gebrauchsüberlassung
(Mietvertrag, Pachtvertrag, Verwahrungsvertrag, Darlehensvertrag), der Geschäftsbesorgung, der Risikoübernahme.
Datenschutzgesetz:
Bestimmungen, Auslegungen, Verfahren.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und
besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung).
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Fertigkeiten:
Handhabung von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und öffentlichen Verzeichnissen. Abfassung einfacher Schriftstücke zu Problemen des Arbeitsrechts.
Weiterbildung:
Nachschlagwerke, Zeitschriften, Institutionen.
8. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
I. und II. J a h r g a n g :
Siehe Anlage 1.
III. J a h r g a n g :
Analysis: Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung). Integralrechnung (bestimmtes und
unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen.
Numerische Mathematik:
Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen
von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.
IV. J a h r g a n g :
Analysis:
Einfache Differenzen- und Differenzialgleichungen.
Lineare Algebra und analytische Geometrie:
Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in
Hauptlage.
V. J a h r g a n g :
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung).
Statistische Methoden des Qualitätsmanagments. Anwendungen.
Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.
III. bis V. J a h r g a n g :
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik.
In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.
9. ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Vorgänge in der Natur beobachten, beschreiben und Arbeitsbereichen der Physik zuordnen
können;
– wesentliche physikalische Zusammenhänge an Experimenten und Simulationen unter Einsatz
moderner medialer Hilfen erfahren;
– physikalische Methoden verstehen, anwenden und auf physikalisch-technische Aufgabenstellungen unter Verwendung (einfacher) mathematischer Symbolik übertragen können;
– Zusammenhänge verbal, in der Symbol- und Fachsprache, grafisch und in Form von Tabellen und
Formeln beschreiben können;
– Größenordnungen abschätzen und die Plausibilität von Ergebnissen beurteilen können;
– die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis
gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen
und anwenden können, insbesondere die Technologien der Energienutzung kennen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt beschreiben können;
-5-
– die Denk- und Arbeitsweise der klassischen modernen Physik kennen, sich der Natur physikalischer Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
– grundlegende Kenntnisse auf den für die elektronische Datenverarbeitung wichtigen Teilgebieten
der Physik, insbesondere der Halbleiterphysik und Digitalelektronik aufweisen.
Lehrstoff:
I. J a h r g a n g :
Allgemeine Physik:
Bedeutung und Arbeitsweise der Physik. Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, drehende Bewegung, zusammengesetzte Bewegung).
Dynamik (Trägheit, Kraft, Masse, die Newton'schen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz,
Impulssatz, Leistung, Reibung. Zentralkräfte, Gravitation.
Aeromechanik und Hydromechanik:Druck, Auftrieb, Strömungen. Molekularkräfte.
Elektrizität:
Elektrische Ladung, elektrisches Feld.
II. J a h r g a n g :
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen und Wellen in Mechanik, Optik und Elektromagnetismus; Resonanz; Ausbreitung von
Wellen, stehende Wellen, Interferenz, Beugung und Streuung; Modulation; Akustik.
Wellen- und Strahlenoptik:
Interferenz, Beugung, Reflexion, Brechung, Polarisation, Dispersion, Auflösungsvermögen optischer
Geräte, Dualismus des Lichtes.
Optik:
Reflexion, Brechung, Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit; Abbildung durch optische Systeme.
Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Geräte, Interferenz dünner Schichten,
Polarisation, Spannungsoptik, Streuung. Licht und Farbe, Emissions- und Absorptionsspektren; Fotometrie.
III. J a h r g a n g :
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrischer Strom. Wirkungen des elektrischen Stromes.
Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen. Aufbau des magnetischen Feldes,
magnetische Eigenschaften der Stoffe, magnetische Felder von Strömen. Elektromagnetische Induktion.
Elektrische Leitung im Vakuum. Elektromagnetische Schwingungen und Wellen. Technische
Anwendungen der Elektrodynamik und Impulstechnik.
Digitalelektronik:
Bauelemente, Gatter, Schaltungen. Optoelektronik.
IV. J a h r g a n g :
Thermodynamik:
Temperatur; Wärmeenergie, Wärmetransport, Wärmedämmung; Zustandsgleichung der idealen Gase
(Aggregatszustände, Zustandsdiagramme); Hauptsätze der Wärmelehre, Gaskinetik, Diffusion. Gesetze
der Temperaturstrahlung.
Grundgedanken der Quantenmechanik:
Welle-Teilchen-Dualismus, Energiequantisierung, Unschärferelation, Materiewellen. Laser.
Grundgedanken der Relativitätstheorie:
Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, Äquivalenz von Masse und Energie, Raum-Zeit-Kontinuum,
Gedankenexperimente.
Atom- und Kernphysik:
Aufbau der Atome und Kerne, Radioaktivität; Kernspaltung, Kernverschmelzung; Wirkung radioaktiver Strahlung, Strahlenschutz, Anwendung radioaktiver Isotope.
-6-
Energienutzung:
Technologien der Energienutzung und -umwandlung; Energieversorgung; Nutzung der Solarenergie;
Entropie und ökologisches Gleichgewicht; Energiehaushalt der Erde.
10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Siehe Anlage 1.
11. GRUNDLAGEN DER ELEKTRONISCHEN DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Aufbau und Wirkungsweise von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung kennen;
– die den Programmiersprachen zu Grunde liegenden algorithmischen, maschinen- und problemorientierten Überlegungen nachvollziehen und die wesentlichen Merkmale der am häufigsten
verwendeten Programmiersprachen angeben können;
– Umformungen aus verbaler in symbolische Darstellungsweise und umgekehrt vornehmen können;
– er soll Widersprüche und Mehrdeutigkeiten im Ausgangsmaterial identifizieren und beheben und
je nach Aufgabenstellung ein geeignetes Strukturmodell erstellen können;
– neu hinzugekommene Informationen sicher in eine bestehende Struktur einordnen bzw. diese
erforderlichenfalls abändern können.
Lehrstoff:
I. J a h r g a n g :
Daten und Datenträger:
Begriff der Datenverarbeitung, Daten und Programme, Codes, Arten der Datenträger, periphere
Geräte zur Erfassung und Verwaltung von Daten.
EDV-System:
Funktion und Aufbau der Bestandteile, Betriebsarten, Anwendungsbereiche. Zusammenwirken von
Hard- und Software.
Zahlensysteme:
Darstellung, Verknüpfung und Umrechnung von Zahlen in beliebigen Zahlensystemen, rechnerinterne Zahlendarstellung und Zahlenverarbeitung.
Aussagenlogik:
Boolesche Algebra. Aussagenlogische Verknüpfungen, Übertragung von Sachverhaltsdarstellungen
im Deutschen in aussagenlogische Symbolik und umgekehrt, Wahrheitsfunktionen, Tautologien, Kontradiktionen, Einsetzung und Ersetzung; Junktorenbasen und Normalformen. Vereinfachung von aussagenlogischen Ausdrücken.
II. J a h r g a n g :
Schaltalgebra:
Anwendung der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und sequenzielle Bausteine, Darstellungsarten.
Hardware:
Rechnerarchitekturen; Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand.
Softwaretechnik:
Grundlegende Algorithmen; Standard-Software, Individual-Software; System- und AnwendungsSoftware.
Programmiersprachen:
Übersicht, Merkmale, Anwendungsbereiche, Meta- und Objektsprache, syntaktische Beschreibungsmethoden von Programmiersprachen.
Syntaxanalyseverfahren für Sprachen.
Logik:
Prädikatenlogik, mehrwertige Logik.
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12. PROZESSREGELUNG UND RECHNERVERBUND MIT LABORÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Computer in Regelungs- und Datenkommunikationssystemen einsetzen können;
– die Funktion und Struktur von Computernetzen verstehen und solche einrichten und administrieren
können;
– die Sicherheitsprobleme bei Netzwerken und die Maßnahmen zur Gewährleitung von Datensicherheit und Datenschutz kennen;
– Netzwerkdienste einrichten und administrieren, sowie verteilte Anwendungen programmieren
können.
Lehrstoff:
III. J a h r g a n g :
Datenaustausch zwischen Rechner und Peripherie, (Aufbau und Programmierung von Bussystemen
und Schnittstellen). Grundlagen der Mess- und Prozesstechnik. Grundlagen der Datenkommunikation.
DFÜ-Softwareschichten (Grundlagen und Implementierung von Protokollen). Hardware- und Softwarekomponenten von DFÜ-Systemen. Öffentliche Telekommunikations- und Datendienste.
IV. J a h r g a n g :
Netzwerkplanung.
Implementierung und Administration von Netzwerken.
Programmieren verteilter Anwendungen in lokalen und Weitverkehrsnetzwerken. Netzwerkdienste.
Netzwerksicherheit.
V. J a h r g a n g :
Netzwerkmanagement.
Steuerung und Regelung:
Begriffe. Automatisierung. Der Computer als Steuer- und Regelorgan, Aufbau von Steuer- und
Regelkreisen.
Im IV. und V. Jahrgang spezifische Themen des jeweiligen schulautonomen Ausbildungsschwerpunkts.
13. PROGRAMMIEREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– in mindestens drei aktuellen, unabhängigen Programmiersprachen für kaufmännisch-administrative Aufgaben und deren mathematische und technische Teilaspekte selbstständig Programme
entwerfen, verknüpfen, kodieren, testen, von Fehlern befreien und dokumentieren können;
– die Anwendbarkeit von Programmstrukturen und deren Notation sowie von Programmiersprachen
auf ein gegebenes Problem beurteilen können;
– Standards und Methoden für Entwurf und Erstellung von Programmabläufen und Dokumentationen kennen und ökonomisch anwenden können;
– bei der Problemlösung in Gruppenarbeit das Gruppenziel unterstützen und die ihm zugeteilte
Rolle erfüllen;
– bei langwierigen Aufgaben Mut und Geduld nicht verlieren;
– auch genügend theoretisches Wissen besitzen, um neuere Entwicklungen von Programmiersprachen zu verstehen.
Lehrstoff:
I. J a h r g a n g :
Algorithmik:
Logischer Ablauf von Programmen (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Konstrukte der Ablaufsteuerung, Darstellungsformen.
Erste Programmiersprache:
Semantik und Syntax. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem.
Programmiermethoden:
Hilfsmittel, Standards und unterstützende Software für die Erstellung von Programmabläufen.
-8-
II. J a h r g a n g :
Algorithmik:
Vergleichende Betrachtung von verschiedenen Strukturdiagrammen, Problemanalysen, Modellbildung.
Programmiersprachen:
Semantik und Syntax ohne Organisation größerer Datenmengen. Entwerfen, Kodieren, Testen von
Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung.
Verbindung von Programmteilen und Integration von Bibliotheken.
Programmiermethoden:
Modularisierung. Softwarelebenszyklus. Prinzipien der modernen Programmiermethoden. Einsatzmöglichkeiten von Programmierwerkzeugen.
III. J a h r g a n g :
Programmiersprachen:
Organisation größerer Datenmengen. Programmoptimierung hinsichtlich Laufzeit, Sicherheit und
Wartungsfreundlichkeit. Programmdokumentation. Jeweilige Besonderheiten der bisher erlernten
Sprachen. Ableiten von Kriterien zur Wahl der für ein Problem geeignetsten Programmiersprache.
Abfragesprachen. Dialogverarbeitung.
Programmieranwendungen:
Programme und Programmodule (kaufmännische und technische Themen), Anwendung der Speicherung von Massendaten.
14. EDV-BETRIEBSSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– den Aufbau und die Wirkungsweise der Systemsoftware in ihren Grundzügen sowie für aktuelle
Betriebssysteme ausführlich kennen, indem er über den modularen Aufbau und die Funktionsweise Bescheid weiß;
– Unterschiede der Betriebssysteme und ihre Vor- und Nachteile im Hinblick auf deren Einsatzbereich beurteilen können.
Lehrstoff:
III. J a h r g a n g :
Aufgaben des Betriebssystems:
Programmübersetzung, Datenmanagement (physische Speicherung, Umsetzen der logischen in die
physische Ein- und Ausgabe), Jobsteuerung, Systemsteuerung, Verbesserung von Durchsatz und Auslastung zur Programm- und Datenpflege, Netzwerkfähigkeit.
Betriebssystemaufbau:
Systemkern, Monitore, Bibliothekskonzepte, Systemdateien, betriebsicherheitsrelevante Schutzmechanismen. Konzepte der Systemprogrammierung, relevante Dienst- und Hilfsprogramme.
Arten von Betriebssystemen:
Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung, Betriebssysteme und Anwendungen, anwendungsoptimale Betriebssysteme, anwendungspezifische Betriebssysteme.
Systemdesign:
Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung.
15. ANGEWANDTE DATENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Methoden der Datenerfassung, der internen und externen Datenspeicherung, der Datenwiedergewinnung und der Datenorganisation kennen;
– den elementaren Datenbankentwurf beherrschen.
-9-
Lehrstoff:
III. J a h r g a n g :
Datenerfassungssysteme im betrieblichen Umfeld. Datenträger. Dateiverwaltung auf Betriebssystemebene. Interne und externe Speicherungs- und Adressierungsformen. Organisations- und Zugriffsformen bei Dateien. Grundlagen der Datenmodellierung. Sprachen für die Datendefinition und verwaltung. Grundlagen der Datenintegrität.
16. PROJEKTENTWICKLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Methoden zur Planung, Durchführung und Steuerung von EDV-Projekten beherrschen;
– die Notwendigkeit sowie die Vorteile projektorientierten Arbeitens erkennen;
– in der Lage sein, Projektaufgabe und -ablauf zu strukturieren und dabei sowohl Einzelheiten als
auch Gesamtzusammenhänge zu berücksichtigen;
– bei der Durchführung der Projekte die einschlägigen Standards berücksichtigen und symbolische
und grafische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden können;
– bei der Problemlösung in Gruppenarbeit das Gruppenziel unterstützen, die für ihn geeignete Rolle
erkennen und übertragene Aufgaben erfüllen können;
– die Kommunikation in der Gruppe fördern, Konflikte handhaben und Verantwortung übernehmen
können;
– getroffene Entscheidungen vertreten und Ergebnisse in geeigneter Form präsentieren können.
Lehrstoff:
III. J a h r g a n g :
Methoden des Projektmanagement:
Methoden zur Findung, Setzung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung,
Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte).
Projektphasen:
Projektidee, Vorstudie (Machbarkeitsstudie, Variantenbildung, Projektentscheid, Projektauftrag),
Projektplanung (Definition, Analyse, Realisierungsplanung), Projektdurchführung (Implementierung,
Test, Integration), Wartung. Phasenmodelle.
Methoden im Software-Engineering-Projekt:
Zeit- und Kostenplanung, Methoden zur Istzustands-Aufnahme und Istzustands-Analyse, Darstellungstechniken, Methoden zur Strukturierung und für den Entwurf. Testen und Qualitätssicherung.
Kommunikation und Dokumentation:
Pflichtenheft, Projektdokumentation, Produktdokumentation, Online-Hilfe; Kommunikation im
Team, Verhandeln mit Partnern, Moderation und Präsentation.
IV. J a h r g a n g :
Computerunterstützte Projektentwicklung:
Computerunterstützung bei Teamarbeit, Kosten- und Zeitschätzung, bei Entwurf, Realisierung,
Wartung und Dokumentation.
Fallstudien:
Fallstudien aus den Bereichen der Betriebswirtschaft, der betrieblichen Organisation und technischen
Teilbereichen. Einfache, angeleitete Projekte; Projektreflexion.
V. J a h r g a n g :
Fallstudien:
Komplexe Fallstudien (betriebliche Funktionsbereiche, integrierte Datenverarbeitung, bereichsübergreifende Aufgaben. Mitwirkung an interdisziplinären Aufgaben.)
Praxisprojekt:
Durchführung eines komplexen, arbeitsteilig zu bewältigenden Projektes für betriebswirtschaftlichtechnisch orientierte Endbenutzer, Integration beim Kunden.
Im IV. und V. Jahrgang spezifische Themen des jeweiligen schulautonomen Ausbildungsschwerpunkts.
- 10 -
17. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens kennen;
– die verschiedenen Buchhaltungssysteme kennen, die häufigsten Geschäftsfälle verbuchen können
und einen einfachen Jahresabschluss vornehmen können;
– die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechts kennen und anwenden können;
– die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Berechnungen durchführen können;
– Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen einsetzen können.
Lehrstoff:
I. J a h r g a n g :
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens. Rechtliche Grundlagen mit besonderer
Berücksichtigung der EDV-Buchhaltung. Belegwesen. Buchhaltungssysteme.
Doppelte Buchhaltung:
Begriff und Merkmale, Arten der Bücher, Bilanz. Kontenrahmen und Kontenplan.
Eröffnung der Konten, Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch, Hauptbuchabschluss.
Steuern:
Umsatzsteuer (Begriff, rechtliche Grundlagen, Auswirkungen im Beschaffungs- und Absatzbereich)
II. J a h r g a n g :
Bilanzlehre:
Bilanzierungsgrundsätze, Bewertung der einzelnen Aktiva und Passiva, ausgewählte Kennzahlen.
Doppelte Buchhaltung (mit Buchhaltungsprogrammen):
Vertiefung der Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch. Einsatz von Buchhaltungsprogrammen.
III. J a h r g a n g :
Kostenrechnung:
Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Rechnungswesen, Kostenbegriff, Kostenarten,
Vollkostenrechnung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung), Erfolgsrechnung, Teilkostenrechnung als Instrument der Unternehmensführung (Begriffe, Anwendungen).
Grundzüge der Personalverrechung.
18. BETRIEBLICHE ORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Aufgaben und Struktur eines Wirtschaftsbetriebs kennen;
– Methoden und Techniken zur Durchführung von Organisationsaufgaben kennen und anwenden
können;
– Methoden kennen, die der Realisierung der betrieblichen Zielvorstellungen, der Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit und der Humanisierung der menschlichen Arbeit dienen.
Lehrstoff:
I. J a h r g a n g :
Wirtschaftliche Grundbegriffe:
Elemente der Wirtschaft, Markt, Betrieb, Unternehmen.
Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:
Rechtsformen der Unternehmung, Kaufmann, Firma, Firmenbuch; Mitarbeiter.
Kaufvertrag.
- 11 -
II. J a h r g a n g :
Grundlagen der Organisation:
Organisationsbegriff, Grundlagen, Aufbau- und Ablauforganisation.
Betriebliche Leistungserstellung und deren Organisation allgemein:
Materialwirtschaft, Marketing.
Betriebliche Leistungsbereiche unter besonderer Berücksichtigung des EDV-Einsatzes (warenproduzierende Betriebe):
Forschung und Entwicklung, Produktion, Qualitätskontrolle, Auftragsbearbeitung.
Lösung funktioneller Problemstellungen; Einsatz von EDV-Systemen, die diesen Bereich unterstützen.
III. J a h r g a n g :
Branchenspezifische Besonderheiten der betrieblichen Leistungsbereiche unter besonderer Berücksichtigung des EDV-Einsatzes (nicht warenproduzierende Betriebe):
Die Erstellung von Dienstleistungen, Handel (mit Warenwirtschaftssystem), Banken, Versicherungen, öffentliche Verwaltung und sonstige Dienstleistungsbereiche.
Organisation:
Organisationsmodelle und deren Darstellung, Phasen der Organisation (Organisationskreislauf,
Reorganisation), Widerstände, formale und informale Organisation, Methoden und Techniken der
Durchführung und Dokumentation in den einzelnen Phasen; Organisationsprojekte.
Lösung organisatorischer Problemstellungen; Einsatz von EDV-Systemen, die diesen Bereich unterstützen.
19. COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Texte im Zehnfingersystem unter Verwendung einer computerunterstützten Textverarbeitung
schreiben können;
– Texte aus dem Geschäfts-, Behörden- und Privatbereich unter praxisgerechter Anwendung der
computerunterstützten Textverarbeitung sicher und einwandfrei nach den geltenden Normen unter
verschiedensten computergerechten Formgestaltungsmöglichkeiten erstellen können;
– Schriftstücke unter Verwendung bzw. Einbindung von aktuellen Tabellenkalkulations- und
Grafikprogrammen gestalten können;
– die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen selbstständig vornehmen und ergonomische Aspekte
erkennen können.
Lehrstoff:
I. J a h r g a n g :
Normen und Usancen:
Wesen und Art der Formatanordnung und der formalen Gliederung; äußere Form kaufmännischer
Schriftstücke; genormte und ungenormte Geschäftsbriefe; Ausführung von Schriftstücken nach Konzepten
und ungegliederten Vorlagen.
Textverarbeitung:
Computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern, Ausdrucken und Versenden von Schriftstücken nach handschriftlichen und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und von Datenträgern.
Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz. Einbindung von aktuellen
Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.
B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER SCHULAUTONOMEN
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
B.1 KOMMERZIELLE DATENVERARBEITUNG
1.1. PROGRAMMIEREN
Fortführung des Pflichtgegenstandes ”Programmieren” im Abschnitt A.
- 12 -
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Programmieranwendungen:
Programme und Programmodule (kaufmännische und technische Themen), Anwendung der Speicherung von Massendaten. Bildschirmprogrammierung.
Unterstützende Software:
Benutzeroberflächen. Anwendung und Adaptierung von Generatoren und Fremdsoftware. Bibliotheken. Prototyping.
Systemprogrammierung:
Interprozesskommunikation. Systemnahe Software.
V. J a h r g a n g :
Aktuelle Anwendungen (Aufgabenarten, praktische Umsetzung). Portabilitätsüberlegungen. Vertiefung
der praktischen Kenntnisse durch theoretischen Unterbau.
1.2 ANGEWANDTE DATENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– den Umgang mit in der Praxis verwendeten Datenbanksystemen beherrschen und mit dem
einschlägigen Fachvokabular vertraut sein. Dabei sind die Gesichtspunkte der Datensicherheit, der
Datenpflege, des Datenschutzes sowie der Verarbeitungszeiten bei Massendaten zu beachten;
– die Techniken des konzeptionellen und physischen Datenbankentwurfs praktisch umsetzen
können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Datenmodelle mit Implementierungen. Relationenmodell und Normalformen. Konzeptioneller Datenbankentwurf. Datenmodellierung für Standardaufgaben der betrieblichen Datenorganisation. Sprachen für
die Datenbankadministration, für komplexe Datenkbankabfragen und Datenmanipulationen; Schnittstellen
zu Programmiersprachen. Datenverschlüsselung und Datenkomprimierung.
V. J a h r g a n g :
Transaktionsverarbeitung und Datenkonsistenz. Interne Organisation von Datenbanksystemen unter
Berücksichtigung von Massendaten und hohem Transaktionsvolumen. Performance-Analyse und
-Verbesserung. Verteilte Datenhaltung. Sicherheits- und Sicherungsstrategien. Datenbank-Programmiertechniken mit Implementierungsbeispielen. Realisierung von betrieblichen Anwendungen vom Entwurf bis
zur Implementierung.
1.3 SYSTEM- UND EINSATZPLANUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Begriffe, Grundlagen und Methoden beherrschen und sowohl die technischen Möglichkeiten, als
auch die praxisorientierten und betrieblichen Gesichtspunkte kennen, um den Einsatz der EDV
organisieren zu können;
– alle für eine EDV-Ausschreibung notwendigen Begriffe, Richtlinien, Normen und Standards
kennen;
– die Aufbau- und Ablauforganisation bezüglich der EDV planen können;
– Konzepte für Datensicherheit, -schutz und -sicherung erstellen können;
– Abschätzungen und Kalkulationen für Systemkomponenten abwägen können;
– Rechnersysteme installieren und integrieren können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
EDV im Unternehmen:
Informationswesen und betriebliche Organisation; Einsatzformen; Ablauforganisation des Informationswesens, Berufsbilder. Anwendungsbereiche der Informationstechnologie; Einsatz der Informationstechnologie in verschiedenen Funktionsbereichen.
- 13 -
Funktionen innerhalb der EDV:
Systemplanung, Systemanalyse, System- und Anwendungsprogrammierung, Archivierung und
Systemwartung, Arbeitsvorbereitung, Operating, Qualitätssicherung und Controlling.
Planung einer EDV-Abteilung:
Datenflussuntersuchungen, Kommunikationsbedarf, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Kosten- und
Zeitschätzungen, voraussichtliche Datenmengen).
Ergonomische Gestaltung des EDV-Arbeitsplatzes.
Strategisches IT-Management, Zugriff zur EDV vom Arbeitsplatz – Teleworking.
Installation und Integration von Standardsoftware, Betriebssystemen, Netzwerken, Datenbanken.
V. J a h r g a n g :
EDV-Systemeinsatz:
Organisatorische Vorbereitung und Massnahmen für den Systemeinsatz; Systemeinführung, Systempflege, Systemintegration; Dimensionierung der Systemkomponenten; Tuning.
Hardware- und Softwareanpassungen:
Aktuelle Hard- und Software, Probleme der Systemumstellung.
Auswahl von Komponenten der Informationstechnologie:
Vorgehensrahmen für die Beschaffung, Pflichtenheft und Kriterienkatalog; Richtlinien für die
Ausschreibung; Standards; Angebotserstellung; Offertbeurteilung; Evaluierung.
Datensicherheit und Datenschutz:
Grundlagen, Technische und organisatorische Maßnahmen; vorbeugender Katastrophenschutz.
1.4 RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Bedeutung des Rechnungswesens für die Unternehmung kennen und das Rechnungswesen als
Instrument zur Unternehmensführung einsetzen können;
– die Zahlen des Rechnungswesens aufbereiten und auswerten können;
– Bilanzen verstehen, erstellen und analysieren können;
– häufige Aufgaben der Personalverrechnung lösen können;
– Kenntnisse der wichtigsten Bestimmungen des Steuer- und Abgabenverfahrensrechts vorweisen
können;
– komplexe, fachübergreifende Probleme des Rechnungswesens lösen können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Gesetzliche Grundlagen, Durchführung.
Personalverrechnung:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Verrechnung mit dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und der Gemeinde.
Jahresabschlüsse:
Rücklagen. Bilanzen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmungen.
Steuern:
Steuersystematik, Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragssteuer, Abgabeverfahrensrecht.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland.
EDV-Einsatz im Rechnungswesen.
V. J a h r g a n g :
Bilanzanalyse:
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens. Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des
Zahlenmaterials, Kennzahlen, Bilanzanalyse und Betriebsvergleich.
- 14 -
Finanzplanung:
Erstellen von Finanzplänen, Einbindung in die Gesamtplanung des Unternehmens.
Controlling.
Komplexe Probleme des Rechungswesens. Fallstudien.
1.5 BETRIEBLICHE ORGANISATION
Fortführung des Pflichtgegenstands ”Betriebliche Organisation” im Abschnitt A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– betriebswirtschaftliche Probleme im kommerziellen, administrativen Bereich analysieren und
Lösungsvorschläge erarbeiten können;
– die Zusammenhänge von zielorientiertem Vorgehen mit organisationspsychologischen Vorgängen
und Management in einem Betrieb erkennen;
– Grundlagen für eine berufliche Selbstständigkeit erwerben.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Instrumente zur Überprüfung von wirtschaftlichen Konzepten auf ihre Realisierbarkeit (Investition und
Finanzierung).
Organisationspsychologie und Soziologie:
Grundannahmen menschlichen Verhaltens, Individuum, Gruppe, Motivation, Konflikte, Arbeitsgestaltung, Organisationsentwicklung, Organisationsberatung.
Führung in Organisationen:
Bedeutung der Funktionen der dispositiven Arbeit, Führung (Theorien, Führungsformen und -stile,
Führungstechniken).
Theorie der Entscheidungen:
Entscheidungsfindung, Entscheidungstechniken.
Einführung in die inner- und zwischenbetriebliche Kommunikation:
Grundlagen, Methoden und Techniken, Kommunikationsmöglichkeiten, Informationsverarbeitung.
Umfassende Lösung organisatorischer Problemstellungen; Einsatz von EDV-Systemen, die diesen Bereich
unterstützen.
V. J a h r g a n g :
Personalwirtschaft:
Planung, Beschaffung, Auswahl, Bewerbung, Entlohnung, Beurteilung.
Unternehmensgründung:
Rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen, Standort, Risiko, Sozialversicherungen und Steuern,
Rechnungswesen, Mitarbeiter und deren Vollmachten, Unternehmenskonzepte; Zusammenschlüsse;
Entflechtungen.
Lösung komplexer wirtschaftlich-organisatorischer Problemstellungen; Einsatz von EDV-Systemen, die
diesen Bereich unterstützen.
1.6 BETRIEBS- UND FÜHRUNGSPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll:
– häufige Aufgaben des Managements wahrnehmen können;
– sich in Bewerbungssituationen und bei beruflichen Anlässen optimal präsentieren können;
– effektive und harmonische Kommunikationsbeziehungen herstellen können;
– die Bedeutung der Weiterbildung für seine persönliche und berufliche Entwicklung erkennen und
entsprechende Maßnahmen setzen können.
Lehrstoff:
V. J a h r g a n g :
Management-Fallbeispiele unter Berücksichtigung aktueller Trends in der Unternehmensführung; Weiterbildung im Bereich des Managements (insbesondere unter Berücksichtigung moderner Fachliteratur).
- 15 -
Persönlichkeitsentwicklung:
Kommunikation; Rhetorik, Präsentation; Verhandlungstechnik.
Karriereplanung:
Bewerbung, weitere Berufsplanung.
B.2 NETZWERKTECHNIK
2.1 DATENBANKSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Medien, Methoden und Systeme der Datenspeicherung und der Datenwiedergewinnung sowie
die Logik der internen Verarbeitung in Netzwerken und verteilten Systemen kennen und anwenden
können.
– die Lösung häufiger Aufgaben der Datenhaltung mit Hilfe von Datenbanken in Netzwerken unter
Berücksichtigung der Datenintegrität, der Wartbarkeit, der optimalen Speicherplatznutzung und
der daraus folgenden Verarbeitungszeit planen und durchführen können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Graphentheoretische Grundlagen für Datenstrukturen und Netzwerke. Verschlüsselung und Komprimierung von Daten. Medien und Strukturen der Datenspeicherung und Methoden der Datenwiedergewinnung.
Verteilte Datenhaltung. Theorie und Praxis von Datenbanksystemen und deren Einbindung in
Netzwerken.
2.2 NETZWERKTECHNOLOGIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Netzwerke als Erweiterung eines Computers einsetzen können.
– ein Rechnernetz entwerfen und bei der Generierung eines solchen Netzes mitarbeiten können;
– die Verwendung fertiger Software und von Netzwerkbetriebssystemen sowie die Integration von
Softwareapplikationen in bestehenden öffentlichen Netzwerken kennen;
– die Probleme, die bei der Vernetzung von Computern auftreten können, sowie Lösungsansätze
dazu kennen und einsetzen können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Installation von Komponenten:
Überblick über die wichtigsten Netzwerkbetriebssysteme und deren Einsetzbarkeit; Planung und
Installation von Servern, Arbeitsstationen, Peripherie und Applikationen.
Operator:
Betreuung von Arbeitsgruppen, Applikationen, Drucksystemen, Wartungstätigkeiten bei Netzwerkhardware und Software.
V. J a h r g a n g :
Intranet und Internet:
Heterogene Netzwerke; spezielle Protokolle und deren Zusammenwirken; firmenweite und firmenübergreifende Datenverarbeitung; spezielle Software für Arbeitsgruppen, Dokumentenmanagement. Planung kompletter Netzwerke; Gegenüberstellung der wichtigsten Netzwerkkomponenten; Internetdienste.
Management und Troubleshooting:
Managementsysteme und deren Einsatz in konkreten Netzwerken. Softwaredistribution und Inventarisierung, Lizensierungsstrategien und deren Überwachung. Messgeräte für Netzwerke und Messungen
in bestehenden Netzen, um Engpässe und Fehler zu finden.
2.3 TELEKOMMUNIKATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Computer in der Telekommunikation einsetzen können;
- 16 -
– den Einsatz der Telekommunikation in Rechnernetzen entwerfen und beim Aufbau solcher Netze
mitarbeiten können;
– Kenntnisse über alle Telekommunikationsmöglichkeiten und deren Einbindung in die EDVLandschaft eines Unternehmens kennen;
– die Probleme, die vor allem beim Einsatz der Telekommunikation auftreten, und Lösungsansätze
dazu kennen.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Überblick über Telekommunikationsdienste und ihre Einsatzmöglichkeiten in der Datenverarbeitung.
Anwendungen von Multiplexverfahren, Anwendungen der Basis- und Breitbandtechniken, Kapazitätsüberlegungen. Zusammenspiel von klassischen Nicht-EDV-Telekommunikationsdiensten und EDVDiensten.
V. J a h r g a n g :
Einsatz konkreter Produkte an Hand einiger Beispiele. Einbindung mobiler, dezentraler externer Mitarbeiter.
2.4 HARDWAREPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– sowohl an Hand einfacher Schaltungen für Steuerungs- und Regelungsvorgänge als auch mittels
einfacher Netzwerkkomponenten den Umgang mit Hardware erlernen und diese Kenntnisse in der
betrieblichen Praxis einsetzen können;
– gezielte Hardwarekomponenten auswählen und ihr Zusammenspiel zu einem Gesamtsystem
einschätzen können;
– in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachleuten die Installation eines Netzwerkes planen und
überwachen können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Aufbau von einfachen Schaltungen zu regelungstechnischen Aufgaben und deren Verbindung zu einem
Gesamtsystem. Einbindung von Mikrokontrollern in Netzwerke und deren Kommunikation über einfache
Schnittstellen.
Verwendung und Konfigurationen von Netzwerkkomponenten (Schnittstellen, Repeater, Hub, Switch);
Eigenschaften von Netzwerkverkabelung; Störquellen und Störfestigkeit; Aufbau einer Übertragungsstrecke.
2.5 KOMPLEXE SYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Wissen aus mehreren Teilbereichen auf komplexe Systeme anwenden können, dabei insbesondere
in Teamarbeit seine persönlichen Stärken einbringen und an der Lösung größerer Probleme
mitwirken können;
– auch komplexe Systeme in der Datenverarbeitung beherrschen und einsetzen können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Übersicht über komplexe Systeme in der Datenverarbeitung; Einsetzbarkeit solcher Systeme für aktuelle
Aufgabenstellungen; Materialsuche in internationalen Datennetzen.
V. J a h r g a n g :
Aktuelle Fallstudien:
Umsetzung von Projekten an Hand von Aufgabenstellungen, die sich klassischen Lösungsansätzen
verschließen oder mit diesen nur mit enormen bzw. nicht vertretbarem Aufwand bewältigen lassen.
2.6 DATENSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- 17 -
– die Probleme der Datensicherheit und des Datenschutzes kennen und den einschägigen Gefahren
in diesem Bereich begegnen können;
– in einem EDV-System Vorsorgestrategien planen und implementieren können, dabei auch die
Güte der verwendeten Strategie abschätzen und testen können;
– bei der Erstellung eines Katastrophenhandbuches an führender Stelle mitarbeiten können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Datenschutz:
Einführung und Begriffe, Zutritts- und Zugriffsschutz, Verschlüsselungsverfahren, Authentizitätsprüfung und Schlüsselverteilung, Einbindung der Sicherheitsmechanismen in ein Netzwerkreferenzmodell,
Normen. Realisierung mindestens einer Datenschutzeinrichtung.
Datensicherheit:
Einführung und Begriffe, Störprogramme, Netzwerkbackupstrategien, redundante Speicherformen,
Ausfallssicherheit, Planen einer Vorsorgestrategie, Erstellen eines Katastrophenhandbuches, Durchführung einer Desaster Recovery.
2.7 KOMMUNIKATION IN NETZEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die einschlägigen Fachvokabel, den notwendigen Wortschatz und die Sprachstrukturen beherrschen, englische Fachliteratur und Handbücher verstehend lesen, Programme in englischer
Sprache dokumentieren, Vorträge in englischer Sprache verfassen und halten sowie mittels
E-Mail aktiv kommunizieren können.
Lehrstoff:
V. J a h r g a n g :
Projektanbahnung mit einer fremdsprachigen Institution, Literaturbeschaffung, Diskussionen in englischer
Sprache, Dokumentationen erstellter Projekte in englischer Sprache.
Präsentation mit modernen Hilfsmitteln; Weiterführung des Projektes; Fachvokabel. Grundlagen des
Schriftverkehrs, Wortschatz und Sprachstrukturen.
2.8 QUALITÄTSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Aspekte der Gesamtführungsaufgabe, welche die Qualitätspolitik festlegt und verwirklicht,
kennen und bei der Erfüllung dieser Aufgabe mitwirken können;
– die dazu notwendigen Qualitätssicherungssysteme kennen und sie in die betriebliche Praxis,
insbesondere im EDV-Bereich umsetzen und deren Einhaltung überprüfen können;
– in allen Teilbereichen des Qualitätsmanagement, insbesondere bei der Qualitätsplanung, der
Qualitätsbewertung und der Einführung und Überwachung qualitätsichernder Maßnahmen, mitwirken können.
Lehrstoff:
V. J a h r g a n g :
Qualitätssicherung und -management:
Einschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften; QS-Systeme; QM-Maßnahmen;
Auswirkungen auf innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Strukturen; QM-Handbuch; Audit, Zertifizierung; Abläufe und Kosten; TQM-Strategien; Aktuelle QM-Entwicklungen; praxisorientierte voraussehbare Zukunftsentwicklungen.
B.3 MEDIENTECHNIK UND MEDIENWIRTSCHAFT
3.1 DATENBANKSYSTEME
Siehe den Pflichtgegenstand ”Datenbanksysteme” in Abschnitt B.2.
- 18 -
3.2 MULTIMEDIATECHNIKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– einen Überblick über die Multimediatechniken erhalten und deren spezifische Einsatzmöglichkeiten kennen;
– die grundlegenden Techniken der Medienproduktion beherrschen und die Programmiertechniken
in Multimedia-Anwendungen kennen lernen und anwenden können;
– unter Verwendung eines ausgewählten Autorensystems ein Multimediaprojekt planen und durchführen können;
– die theoretischen Ausarbeitungen für ein derartiges Projekt erstellen können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Multimediabereiche:
Grundlagen der Kombination von Text, Bild, Ton und bewegtem Bild.
Fotografie:
Digitale Bildaufzeichnung. Aufnahmetechniken und Endfertigung.
Film:
Produktionsmöglichkeiten, Kamera- und digitale Aufnahmetechnik. Schnitt. Studioausstattung.
Video:
Grundausstattung und Zubehör. Aufnahmetechnik, Schnitt und Aufzeichnung auf den aktuellen
Medien.
Grundlagen der Gestaltung unter Verwendung der aktuellen multimedialen Datenformate.
V. J a h r g a n g :
Computeranimation:
Konzeption, Geräte, Verfahren und Programmiertechniken zur Umsetzung.
Virtual Reality:
Geräte- und Programmiertechniken. Einsatzmöglichkeiten.
Mediensoftware:
Einführung in handelsübliche Softwarepakete für Multimedia-Erstellung und PräsentationsTechniken und ihre Anwendung anhand praktischer Beispiele. Analysieren derartiger Pakete und
Erkennen der Vor- und Nachteile.
Praktische Anwendung im Rahmen eines Projekts:
Definition des Projektziels. Projektstrukturplan. Ressourcen- und Kostenplanung.
Projektbegleitung:
Entscheidungsfindung. Berichtswesen. Präsentation und Visualisierung von Zwischen- und Endergebnissen.
3.3 TELEKOMMUNIKATION
Siehe den Pflichtgegenstand ”Telekommunikation” in Abschnitt B.2.
3.4 MULTIMEDIA-HARDWARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die aktuelle Hardware- und Geräteausstattung sonstiger Art für den Multimediabereich kennenlernen und einwandfrei bedienen können;
– in der Lage sein anwendungsspezifisch erforderliche Ein- und Umbauten sowie kleinere Reparaturen selbst durchführen zu können;
– Softwaretools und multimediale Produkte in Datennetzen sowie auf gängigen Datenträgern
installieren können und die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen
und beachten.
- 19 -
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Bildtechnik:
Kameras (Fotografie, Film, Video, digitale Bildaufzeichnung).
Audiotechnik:
Geräte der Ton-Studioausstattung, Sprachein- und ausgabegeräte.
Visualisierungstechnik:
Bildschirm und Projektionsgeräte.
Multimedia-Hardware:
Computer und Computerperipherie. Hardware der Vermittlungstechnik unter besonderer Berücksichtigung der mobilen Kommunikationseinrichtungen sowie der Hardware für Steuerungs- und Regelungstechnik.
Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung
Projektspezifische Sonderthemen.
3.5 MULTIMEDIAPUBLIKATIONEN IN NETZEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– lokale und internationale Datennetze kennen und bedienen können;
– sowohl ökonomische als auch werbewirksame Maßnahmen von Publikationen kennen und
anwenden können;
– aber auch in der Lage sein, derartige Publikationen mit den gebräuchlichen Tools zu erstellen und
in Netzen zu installieren;
– sich schließlich der ethischen Verantwortung derartiger Publikationen gegenüber der Gesellschaft
bewusst sein und diese in seiner Arbeit stets beachten.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Medieninhalte:
Information, Infotainment, Kunst, Kultur und weitere Beispiele aus dem Berufsleben.
Medienproduktion:
Herstellung von Medienprodukten in Theorie und Praxis. Beispiele aus dem Berufsleben.
Medien für Werbung und Marketing:
Maßnahmen für die Benutzung verschiedener multimedialer Werbemedien.
V. J a h r g a n g :
Online-Direktmarketing:
Dialogorientierte Telekommunikationsdienste und ihre Verwendung. Erstellung von praxisgerechten
Beispielen.
Multimedia-Kataloge:
Produktpräsentation in neuen Medien. Erstellung von praxisgerechten Beispielen.
Multimedia-KIOSK-Systeme:
Architektur und Implementierung eines verteilten multimedialen KIOSK-Systems in einem oder
mehreren Bereichen der folgenden Möglichkeiten: Präsentation, Transaktion, Beratung, Information und
Schulung.
Medienethik:
Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Gesellschaftspolitische Wirkung der Medien, Kontrolle
und Selbstbeschränkung.
3.6 KOMMUNIKATION IN NETZEN
Siehe den Pflichtgegenstand ”Kommunikation in Netzen” in Abschnitt B.2.
3.7 MEDIENWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Entwicklung und Arbeitsweisen der Medienwirtschaft kennen;
– Methoden der Werbeplanung und Werbepsychologie anwenden können;
- 20 -
– medienrelevante Bestimmungen und Gesetze kennen;
– innerbetriebliche Zusammenhänge von und betriebliche Entscheidungsvorgänge in Medienbetrieben verstehen können;
– die Kosten von Erzeugnissen des Fachgebietes kalkulatorisch zusammenstellen und Kostenstellen
bewerten können.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g :
Grundzüge der Medienwirtschaft:
Entwicklung der Medien. Presse- und Meinungsfreiheit, verfassungsrechtliche Bezüge. Arbeitsweisen (Redaktion, Nachrichtenagentur, Produktagenturen, Herstellung und Vertrieb).
Grundlagen der Werbung:
Werbung als Form der Marktkommunikation. Werbeplanung (Analysen des Konsumentenverhaltens,
Marktsegmentierung). Werbebotschaft. Grenzen der Werbung. Marktforschung. Medien und Mediaplanung. Media-Analyse.
Werbepsychologie:
Gestalt-, Farb- und Lernpsychologie. Tiefenpsychologische Aspekte. Zielgruppenverhalten in der
Werbung. Präsentation von Medienproduktionen.
Urheber- und Medienrecht. Wettbewerbsrecht.
V. J a h r g a n g :
Unternehmensführung bei Medienbetrieben:
Aufbauorganisation von Betrieben der Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -distribution.
Informations- und Telekommunikationsdienste. Kapitalaufbringung, Haftung, steuerliche Aspekte. Kooperation zwischen Medienbetrieben. Vertriebswege in der Medienwirtschaft.
Kalkulation von Medienprodukten:
Kalkulationsdaten. Kalkulation technischer Arbeitsabläufe. Material- und Sachkostenberechnung.
Lohn- und Gehaltsschemata, Betriebsstrukturen. Preisgestaltung. Kalkulation spezifischer Medienprodukte.
Medienökonomie:
Medienforschung. Volkswirtschaftliche Bedeutung klassischer und ”neuer” Medien.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN,
FÖRDERUNTERRICHT
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Sprache und nonverbale Signale gezielt einsetzen, Emotionen in der Diskussion kontrollieren
sowie Gespräche, Vorträge und Präsentationen in deutscher und englischer Sprache führen
können;
– seine eigene Persönlichkeit sowie Inhalte mit technischen Hilfsmitteln wirksam präsentieren
können;
– Diskussionen, Arbeitsbesprechungen und Konferenzen gezielt leiten und koordinieren können.
Lehrstoff:
I. bis V. J a h r g a n g :
Kommunikation, Rhetorik und Redetechnik:
Rede- und Referatsvorbereitung, Sprachformulierungen, Präsentationshilfen.
Präsentation:
Technischer und strategischer Aufbau, Gestaltung von Präsentationsmitteln, technische Hilfsmittel.
- 21 -
Moderation:
Diskussionsführung, Zusammenfassen von Statements, Zeit- und Konfliktmanagement.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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