<Anbieter> Michael Mustermann, Musterweg 1a, D-12345 Musterhausen An <Kunde> Kundennummer: Rechnungsnummer: SCM-50641 2013.11.123 Rechnung — Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Tel --------Fax --------Email Regensburg, 11.11.2014 Sehr geehrter <Kunde>, <Leistungsbeschreibung> — <Preis> <siehe nächste Seite> Zahlbar bis spätestens 4 Wochen nach Lieferung, solange Vorrat reicht. Gerichtsstand ist Regensburg Mit freundlichen Grüßen ( <Unterschrift Anbieter> ) — H O C H S C H U L E F Ü R A N G E W A N D T E PRÜFENINGER STR. 58 SEYBOTHSTR. 2 Hochschulleitung Betriebswirtschaft Verwaltung Elektro- und Architektur Informationstechnik Bauingenieurwesen Sozialwissenschaften W I S S E N S C H A F T E N UNIVERSITÄTSSTR. 31 Informatik und Mathematik Allgemeinwissenschaften und Mikrosystemtechnik – F A C H H O C H S C H U L E GALGENBERGSTR. 30 Maschinenbau R E G E N S B U R G BANKVERBINDUNG Bayerische Landesbank Kto.-Nr. 1279276 BLZ 700 500 00 z. G. HS Regensburg 2 Kopie von: http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_%28Betriebswirtschaftslehre%29: Angebot (Betriebswirtschaftslehre) Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Angebotes ist formlos und kann auch mündlich oder telefonisch erfolgen, verbreitet ist allerdings die Schriftform. Der Einkäufer führt anhand mehrerer eingegangener Angebote einen Angebotsvergleich durch und gibt anschließend eine Bestellung ab, die der Lieferant mit einer Auftragsbestätigung annimmt. Hierdurch kommt ein Kaufvertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung und Weiterverarbeitung der bezogenen Güter im betrieblichen Leistungsprozess anschließt. Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Rechtliche Bindung 2 Bestandteile 3 Erstellung 4 Branchenspezifika 5 Literatur 6 Siehe auch Rechtliche Bindung Für den Anbieter ist das Angebot rechtlich bindend. Die Bindung erlischt nur bei rechtzeitigem Widerruf oder bei abgeänderter oder zu später Bestellung. Will der Anbieter die Bindung aufheben, muss er eine Freizeichnungsklausel in das Angebot aufnehmen. Typische Freizeichnungsklauseln sind: unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend Lieferung vorbehalten Preis vorbehalten, Preis freibleibend solange der Vorrat reicht Bestandteile Das Angebot enthält insbesondere bei hohen Warenwerten zahlreiche Einzelheiten. In der Praxis sind folgende Punkte obligatorische Bestandteile eines Angebotes, sofern sie nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehen: Die genaue Bezeichnung der Ware und ihre Qualität sowie Quantität Menge und Preis der Ware inklusive Rabatte Kosten der Fracht und Verpackung Erfüllungsort, Gerichtsstand und Eigentumsvorbehalt Lieferzeit Zahlungsbedingungen Regelungen für Liefer-, Annahme- und Zahlungsstörungen und mangelhafte Lieferung