Angebot (Betriebswirtschaftslehre)

Werbung
<Anbieter>
Michael Mustermann, Musterweg 1a, D-12345 Musterhausen
An <Kunde>
Kundennummer:
Auftragsnummer:
SCM-50641
2013.22.123
Auftragsbestätigung
—
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen, unsere Nachricht vom
Tel --------Fax --------Email
Regensburg,
11.11.2014
Sehr geehrter <Kunde>,
Lieferung bis <Datum>.
<Leistungsbeschreibung>
<Preis>
—
<siehe nächste Seite>
Gerichtsstand ist Regensburg
Mit freundlichen Grüßen
( <Unterschrift Anbieter> )
—
H O C H S C H U L E F Ü R A N G E W A N D T E
PRÜFENINGER STR. 58
SEYBOTHSTR. 2
Hochschulleitung
Betriebswirtschaft
Verwaltung
Elektro- und
Architektur
Informationstechnik
Bauingenieurwesen
Sozialwissenschaften
W I S S E N S C H A F T E N
UNIVERSITÄTSSTR. 31
Informatik und Mathematik
Allgemeinwissenschaften
und Mikrosystemtechnik
– F A C H H O C H S C H U L E
GALGENBERGSTR. 30
Maschinenbau
R E G E N S B U R G
BANKVERBINDUNG
Bayerische Landesbank
Kto.-Nr. 1279276
BLZ 700 500 00
z. G. HS Regensburg
2
Kopie von: http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_%28Betriebswirtschaftslehre%29:
Angebot (Betriebswirtschaftslehre)
Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem
Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die
Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu
erbringen. Die Abgabe eines Angebotes ist formlos und kann auch mündlich oder telefonisch
erfolgen, verbreitet ist allerdings die Schriftform. Der Einkäufer führt anhand mehrerer
eingegangener Angebote einen Angebotsvergleich durch und gibt anschließend eine
Bestellung ab, die der Lieferant mit einer Auftragsbestätigung annimmt. Hierdurch kommt ein
Kaufvertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung und Weiterverarbeitung der
bezogenen Güter im betrieblichen Leistungsprozess anschließt.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]
 1 Rechtliche Bindung
 2 Bestandteile
 3 Erstellung
 4 Branchenspezifika
 5 Literatur
 6 Siehe auch
Rechtliche Bindung
Für den Anbieter ist das Angebot rechtlich bindend. Die Bindung erlischt nur bei rechtzeitigem
Widerruf oder bei abgeänderter oder zu später Bestellung. Will der Anbieter die Bindung
aufheben, muss er eine Freizeichnungsklausel in das Angebot aufnehmen. Typische
Freizeichnungsklauseln sind:




unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend
Lieferung vorbehalten
Preis vorbehalten, Preis freibleibend
solange der Vorrat reicht
Bestandteile
Das Angebot enthält insbesondere bei hohen Warenwerten zahlreiche Einzelheiten. In der
Praxis sind folgende Punkte obligatorische Bestandteile eines Angebotes, sofern sie nicht aus
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehen:







Die genaue Bezeichnung der Ware und ihre Qualität sowie Quantität
Menge und Preis der Ware inklusive Rabatte
Kosten der Fracht und Verpackung
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Eigentumsvorbehalt
Lieferzeit
Zahlungsbedingungen
Regelungen für Liefer-, Annahme- und Zahlungsstörungen und mangelhafte Lieferung
Herunterladen