Prof. Dr. Klaus Vieweg Wintersemester 2015/2016

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Prof. Dr. Klaus Vieweg
Wintersemester 2015/2016
Abschlusshausarbeit im Zivilrecht für Anfänger
Feinkosthändler F vertreibt Delikatessen, ohne dass er über einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb verfügt. Er ist wie jedes Jahr auf der Feinkostmesse mit einem kleinen
Stand vertreten. Hierbei belauscht der Student S am Stand des F ein Gespräch zwischen F und dem
Hotelier H. F erzählt, er habe ein Glas exklusiven Kaviars im Angebot, das er seinem Stammkunden H
zum Dank für langjährige gute Geschäftsbeziehungen zu einem besonders günstigen Preis in Höhe
von 200 € überlassen könnte. H kann sich jedoch nicht sofort entschließen.
S hat Interesse an dem Kaviar und erinnert sich, dass er anlässlich einer Übernachtung in dem Hotel
des H einen Briefbogen mit dem Schriftzug des Hotels als Souvenir mitnahm. Mit diesem Briefbogen
bestellt er noch am selben Tag das besagte Glas Kaviar zum Preis in Höhe von 200 € mit der Bitte um
Lieferung an die vermeintliche Privatadresse des H, die in Wirklichkeit seine Privatadresse ist. Das mit
dem Hotelschriftzug versehene Papier unterschreibt er mit dem Namen des H.
Da F während der gesamten Messe in seinem Büro nicht erscheint, geht seine Angestellte A irrtümlich davon aus, sie sei in dieser Zeit – wie in den Vorjahren – für die eingehenden Warenbestellungen
zuständig. F hat der A hierfür keine ausdrückliche Vollmacht erteilt, ihr dies aber auch aus Vergesslichkeit nicht ausdrücklich untersagt. A weiß, dass F die Geschäftsbeziehungen zu H besonders pflegt
und unterschreibt deshalb eine Auftragsbestätigung mit dem Zusatz „in Vertretung“. In der Auftragsbestätigung sind Gegenstand und Preis der Lieferung, nicht aber die Lieferadresse des S genannt. Die
Auftragsbestätigung sendet A umgehend an H, der solche – von A unterschriebene Bestätigungen –
bereits mehrfach erhalten hat.
H ist zwar verwundert, da er keine Bestellung aufgegeben hat. Aufgrund des günstigen Preises möchte er den Kaviar schließlich doch erwerben. Er schreibt deshalb an F zu Händen der A und bittet um
baldige Auslieferung. Als H zwei Wochen später den Kaviar noch nicht erhalten hat, verlangt er sofortige Lieferung. Erst jetzt erfährt F von der Auftragsbestätigung durch A. Da sich jedoch H während der
Messe bei F nicht mehr meldete, verkaufte dieser das Glas Kaviar zwischenzeitlich an den Restaurantinhaber R zum Preis in Höhe von 300 €. Die Lieferung des sich noch bei F befindenden Kaviarglases an R soll in den nächsten Tagen erfolgen.
Welche vertraglichen Primäransprüche haben S und H gegen F?
Bearbeiterhinweis: Besonderer Wert sollte auf die methodische Sorgfalt und eine gute Argumentation gelegt werden. Die Bearbeitungs- und Formathinweise sind zu beachten.
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