Vertrag (Muster Wissens- und Technologietransfer, Stand: November 2007) (Name, Anschrift des Auftraggebers) Auftraggeber und die Technische Universität Dortmund, 44221 Dortmund - vertreten durch die Rektorin - Universität Ausführende Stelle:(Name des Wissenschaftlers und/oder Nennung des Instituts) schließen folgenden Vertrag: §1 Vertragsgegenstand Gegenstand der Vereinbarung ist ... [Thema] Das Angebot vom ............. [und die Aufgabenbeschreibung vom .....] ist / sind Bestandteil des Vertrages. §2 Gewährleistung und Haftung Die Universität kommt ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nach, wenn sie sich bemüht, unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Schadensersatzansprüche werden wechselseitig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen. §3 Durchführung des Vorhabens Das Vorhaben wird im engen Kontakt zwischen den Vertragspartnern durchgeführt. Das Ergebnis des Vorhabens wird in einem Bericht zusammengefasst. (Ggf. sind Zwischenberichte am ... zu übergeben.) §4 Finanzierung Der Auftraggeber erstattet der Universität die vereinbarte Vergütung in Höhe von Euro........ bei Vertragsabschluss (alternativ: 2 in Teilbeträgen in Höhe von Euro ... bei Vertragsschluss und von Euro ... jeweils zum ......, oder: innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. ) zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuer in Höhe von 19 v.H. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung durch die Universität durch Überweisung auf das Konto der Universität bei der Sparkasse Dortmund, Konto-Nr. 001181327, BLZ 440 501 99, mit dem Vermerk '91360/28211/(Kennzahl Technologiekonto einsetzen)' zu leisten. [Der Auftraggeber übernimmt weiterhin (nach vorheriger Absprache) die Reisekosten, die während der Laufzeit des Vertrages anfallen] §5 Vertraulichkeit Soweit die Universität als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen des Auftraggebers im Rahmen des Vorhabens verwendet, wird sie die vertrauliche Behandlung dieser Unterlagen durch ihre Mitarbeiter sicherstellen. Dies gilt auch für den Auftraggeber. §6 Veröffentlichung Mit Rücksicht auf die gesetzlichen Pflichten einer Hochschule ist die Universität berechtigt, Untersuchungsergebnisse, die bei der Bearbeitung des Vorhabens anfallen, in wissenschaftlich üblicher Form zu veröffentlichen und im Rahmen von Forschung und Lehre zu verwenden. §7 Nutzung der Forschungsergebnisse Der Auftraggeber verpflichtet sich, die an der Universität entstandenen Forschungsergebnisse ausschließlich für zivile Zwecke zu nutzen. §8 Arbeitsergebnisse / Erfindungen Die Übertragung von Schutz- und Verwertungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung, die die Rechte der Universität und der an dem Vorhaben beteiligten Personen wahrt. §9 Laufzeit Das Vorhaben beginnt am ... und endet am ... Der Schlussbericht ist bis zum ... vorzulegen. 3 Alternativ: Die Lieferung erfolgt am ....................... § 10 Kündigung des Vertrages (1) Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. In diesem Falle ist die Universität verpflichtet, die bisherigen Ergebnisse abzuliefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Universität im Kündigungszeitpunkt bereits eingegangenen Verpflichtungen, höchstens jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Gesamtbetrages, zu übernehmen. (2) Die Rechte und Pflichten aus den §§ 2, 5, 6, 7 und 8 bleiben von einer Beendigung des Vertrages unberührt. § 11 Vertragsänderungen Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. § 12 Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund. Auftraggeber: Auftragnehmer: Dortmund, ...................... Technische Universität Dortmund Für die Rektorin Der Kanzler ........................................ ........................................ Für die Ausführende Stelle: .........................................