Mustervertrag Technologietransfer

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Vertrag
(Muster Wissens- und Technologietransfer, Stand: November 2007)
(Name, Anschrift des Auftraggebers)
Auftraggeber
und die
Technische Universität Dortmund, 44221 Dortmund
- vertreten durch die Rektorin -
Universität
Ausführende Stelle:(Name des Wissenschaftlers und/oder Nennung des Instituts)
schließen folgenden Vertrag:
§1
Vertragsgegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist ... [Thema]
Das Angebot vom ............. [und die Aufgabenbeschreibung vom .....] ist / sind Bestandteil des Vertrages.
§2
Gewährleistung und Haftung
Die Universität kommt ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nach, wenn
sie sich bemüht, unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Schadensersatzansprüche werden
wechselseitig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§3
Durchführung des Vorhabens
Das Vorhaben wird im engen Kontakt zwischen den Vertragspartnern durchgeführt.
Das Ergebnis des Vorhabens wird in einem Bericht zusammengefasst. (Ggf. sind
Zwischenberichte am ... zu übergeben.)
§4
Finanzierung
Der Auftraggeber erstattet der Universität die vereinbarte Vergütung in Höhe von
Euro........ bei Vertragsabschluss
(alternativ:
2
in Teilbeträgen in Höhe von Euro ... bei Vertragsschluss und von Euro ... jeweils
zum ......,
oder:
innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. )
zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuer in Höhe von 19 v.H.
Zahlungen sind nach Rechnungsstellung durch die Universität durch Überweisung
auf das Konto der Universität bei der Sparkasse Dortmund, Konto-Nr. 001181327,
BLZ 440 501 99, mit dem Vermerk '91360/28211/(Kennzahl Technologiekonto einsetzen)' zu leisten.
[Der Auftraggeber übernimmt weiterhin (nach vorheriger Absprache) die Reisekosten, die während der Laufzeit des Vertrages anfallen]
§5
Vertraulichkeit
Soweit die Universität als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen des Auftraggebers im Rahmen des Vorhabens verwendet, wird sie die vertrauliche Behandlung
dieser Unterlagen durch ihre Mitarbeiter sicherstellen. Dies gilt auch für den Auftraggeber.
§6
Veröffentlichung
Mit Rücksicht auf die gesetzlichen Pflichten einer Hochschule ist die Universität berechtigt, Untersuchungsergebnisse, die bei der Bearbeitung des Vorhabens anfallen, in wissenschaftlich üblicher Form zu veröffentlichen und im Rahmen von Forschung und Lehre zu verwenden.
§7
Nutzung der Forschungsergebnisse
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die an der Universität entstandenen Forschungsergebnisse ausschließlich für zivile Zwecke zu nutzen.
§8
Arbeitsergebnisse / Erfindungen
Die Übertragung von Schutz- und Verwertungsrechten bedarf einer gesonderten
Vereinbarung, die die Rechte der Universität und der an dem Vorhaben beteiligten
Personen wahrt.
§9
Laufzeit
Das Vorhaben beginnt am ... und endet am ... Der Schlussbericht ist bis zum ...
vorzulegen.
3
Alternativ:
Die Lieferung erfolgt am .......................
§ 10
Kündigung des Vertrages
(1) Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. In diesem
Falle ist die Universität verpflichtet, die bisherigen Ergebnisse abzuliefern. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Universität im Kündigungszeitpunkt bereits eingegangenen Verpflichtungen, höchstens jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Gesamtbetrages, zu übernehmen.
(2) Die Rechte und Pflichten aus den §§ 2, 5, 6, 7 und 8 bleiben von einer Beendigung des Vertrages unberührt.
§ 11
Vertragsänderungen
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 12
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund.
Auftraggeber:
Auftragnehmer:
Dortmund, ......................
Technische Universität Dortmund
Für die Rektorin
Der Kanzler
........................................
........................................
Für die Ausführende Stelle:
.........................................
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