Stand: 01 - Regio Rad Express GmbH

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Stand: 01.04.2005
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Postdienstleistungen
der Regio Rad Express GmbH
nachstehend RRE-Postdienstleistung genannt
I.
Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen
mit unseren Kunden in den Dienstleistungsbereichen „Regio Rad Express GmbH- Postdienstleistungen".
Unser Dienstleistungsbereich „Regio Rad Express GmbH- Postdienstleistungen" (im folgenden kurz RRE-PD
genannt)
hat die Beförderung von Sendungen gemäß § 51 Abs. 1 Satz 4 PostG (von Universaldienstleistungen trennbare
Leistungen mit besonderen Leistungsmerkmalen und qualitativer Höherwertigkeit) nach Maßgabe der von der
Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation erteilten Lizenz P 05/2584 und ihrer Erweiterungen
sowie –
für bestimmte Produkte - gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 PostG (Kurierdienst) zum Gegenstand. Unser
Dienstleistungsbereich
Regio Rad Express" (im folgenden kurz RRE genannt) hat die Beförderung von Sendungen gemäß § 5 Abs. 2
Satz 3
PostG (Kurierdienst) sowie § 51 Abs. 1 Satz 5 und 6 PostG (Beförderung von Sendungen vom Absender zu
einer
Einlieferungsstelle der DP AG, Beförderung von Sendungen aus Postfachanlagen der DP AG zum Empfänger)
zum
Gegenstand.
2. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt unser zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
aktuelles
Preis- und Produktverzeichnis.
3. Es finden die Vorschriften der §§ 407 HGB über den Frachtvertrag sowie die einschlägigen
spezialgesetzlichen
Vorschriften ergänzend Anwendung. Soweit es sich um zwingende gesetzlichen Regelungen handelt, bleiben
diese
von abweichenden Vereinbarungen unberührt.
4. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen sind ausgeschlossen. Abweichende
Geschäftsbedingungen
unserer Kunden gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5. Ist aufgrund einzelvertraglicher Regelungen oder auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
geregelt, daß ein dritter Dienst einen Teil der Leistung erbringen wird, gilt die Sendung mit der Übergabe an
diesen
Dienst als von uns ausgeliefert und es finden im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem dritten Dienst die
Vertragsbedingungen jenes Dienstes Anwendung.
II.
Vertragsschluß und Vertragsinhalt
1. Die Angaben in unserem Preis- und Produktverzeichnis stellen keine Vertragsangebote dar. Uns steht es frei,
ein
vom Kunden unterbreitetes Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Soweit nicht bereits auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem Wege ein Vertrag geschlossen
wurde,
kommt ein Vertrag im Zweifel mit der Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in unsere Obhut
(Einlieferung bzw. Abholung) zustande.
3. Sämtliche von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Sie dürfen nur durch unsere bevollmächtigten Vertreter getroffen werden. Unsere
sonstigen Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben.
III.
Kundenpflichten
1. Der Kunde ist verpflichtet, die im jeweils gültigen Produkt- und Preisverzeichnis dargestellten Vorgaben zu
beachten. Dies gilt insbesondere für die äußere Beschaffenheit der Sendung, die Wahl eines zulässigen
Zielgebiets
und vollständige Adressangaben des Empfängers, bestehend aus Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und
Ort
sowie die Angabe des Absenders.
2. Die Sendungen sind vom Kunden deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung
erforderlichen
Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummer, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften.
Alte
Kennzeichen sind zu entfernen oder unkenntlich zu machen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung, soweit deren Natur unter Berücksichtung der vereinbarten
Beförderungsart eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, daß sie vor Verlust und Beschädigung geschützt
wird
und daß kein Schaden durch sie entsteht. Hierbei hat der Kunde insbesondere die in unserem Produkt- und
Preisverzeichnis gemachten Vorgaben für das gewünschte Beförderungsprodukt zu beachten.
4. Sendungen sind so herzurichten, daß ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren
nicht
möglich ist. In unserem Dienstleistungsbereich RRE kann im Einzelfall eine Sendung aus mehreren Stücken
bestehen.
In diesem Fall sind die zu einer Sendung gehörenden Stücke als zusammengehörig leicht erkennbar zu
kennzeichnen.
5. Sendungen, die offensichtlich Zeichen von Beschädigungen aufweisen, werden nur dann zur Beförderung
angenommen, wenn ihr Zustand bei der Übergabe schriftlich bestätigt wird.
IV.
Ablehnung der Beförderung / Alternativbeförderung
1. Folgende Sendungen sind von einer Beförderung durch unser Haus grundsätzlich ausgeschlossen:
Sendungen, welche durch ihren Inhalt oder ihre äußere Beschaffenheit möglicherweise besondere
Einrichtungen,
Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern, oder deren Beförderung gegen gesetzliche und
behördliche
Verbote verstoßen würde, Sendungen, die durch ihren Inhalt oder ihre äußere Gestalt gefahrgutrechtlichen
Beförderungsvorschriften unterliegen, Sendungen, welche durch ihren Inhalt oder äußere Beschaffenheit
Personen
verletzen oder infizieren oder Sachschäden verursachen können.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluß mitzuteilen, wenn eine Sendung der nachfolgend
beschriebenen Art befördert werden soll:
Sendungen, die den in Ziffer III genannten Vorgaben nicht entsprechen
Sendungen, die leicht verderbliche Güter oder lebende Tiere beinhalten oder
Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Schmuck oder andere
Kostbarkeiten oder Wertpapiere enthalten, für die im Schadensfalle kein Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden kann.
Sendungen, die einen Wert in Höhe von 500,- Euro übersteigen.
3. Eine Beförderung von Sendungen der in Absatz 2 genannten Art erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung durch einen von uns hierzu bevollmächtigten Vertreter unter Nennung der besonderen Art der
Sendung.
4. Sollte der Kunde entgegen Absatz 1 eine Sendung aufgegeben haben oder die gemäß Absatz 1 erforderliche
Mitteilung unterlassen haben, steht es uns frei, die Beförderung der Sendung mit dem vom Kunden gewählten
Produkt auch nach erfolgtem Vertragsschluß abzulehnen.
5. Haben wir die Beförderung einer Sendung abgelehnt und befindet sich diese bereits in unserem
Betriebsablauf,
werden wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Sendung entweder an den Kunden zurückliefern, die Sendung
unter
Benachrichtigung des Auftraggebers zur Abholung bereitzustellen oder die Sendung zu vernichten. Der Kunde
wird uns
die aus der gewählten Maßnahme entstehenden Aufwendungen ersetzen. Er kann im Falle einer Ablehnung
Rechte
aus Verträgen, die unter Mißachtung der Absätze 1 bis 3 zustande gekommen sind, nicht herleiten.
6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ablehnung
ohne
gesonderte Benachrichtigung nach unserer Wahl anstelle der Beförderung im Wege des ursprünglich
vereinbarten
Produkts eine Beförderung mit einem anderen von uns angebotenen Produkt oder durch ein Drittunternehmen
erfolgen kann, sofern dies möglich und objektiv angemessen erscheint (im folgenden Alternativbeförderung
genannt)
Für die Alternativbeförderung finden die für dieses Produkt vorgesehenen Vertragsbedingungen Anwendung.
Wir sind
berechtigt, neben möglichen Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen ein Nachentgelt in Höhe der
Preisdifferenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Produkt und dem Alternativprodukt zu erheben.
7. Hat der Kunde eine Sendung an ein Postfach bei einem Dritten adressiert, sind wir berechtigt, die Sendung
an die
Hausanschrift des Adressaten zuzustellen.
V.
Obliegenheiten des Kunden
1. Weisungen des Kunden, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn
diese
im aktuellen Produkt- und Preisverzeichnis für das vom Kunden gewählte Produkt vorgesehen sind und wenn
die
Weisungen in der vorgesehenen Form spätestens bei Vertragsschluß erfolgt sind. Insbesondere solche
Weisungen, die
erst nach der Übergabe bzw. Übernahme der Sendung in unsere Obhut erteilt werden, können aus
organisatorischen
Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Dem Absender obliegt es, ein Produkt oder Dienst mit der Haftung zu wählen, die seinen möglichen Schaden
bei
Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung deckt.
VI.
Unsere Leistungen
1. In unserem Preis- und Produktverzeichnis sind die von uns jeweils aktuell zur Verfügung gestellten
Beförderungsprodukte dargestellt. Diese gliedern sich in die in Ziffer I näher beschriebenen
Dienstleistungsbereiche
RRE und RRE-PD.
2. RRE steht unseren Kunden grundsätzlich von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur
Verfügung. Die
Zustellung bzw. die Auslieferung der Sendungen erfolgt hier in der Regel am Tag der Abholung.
3. Die Abholung von Sendungen im Bereich RRE-PD erfolgt von Montag bis Freitag von 17.00 Uhr bis 24:00
Uhr. An
unserem Sitz nehmen wir Sendungen für den Bereich RRE-PD bis 18:00 Uhr entgegen. Außerhalb der
genannten Zeiten
(insbesondere an Samstagen und Sonntagen) sowie an Feiertagen werden von uns grundsätzlich keine
Sendungen
abgeholt oder angenommen. Hier erfolgt die Zustellung in der Regel am Folgetag der Abholung bzw. der
Einlieferung,
soweit die Einlieferung bis 12 Uhr erfolgt ist. Ist der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag, so erfolgt die Zustellung
in der
Regel am nächsten Werk- bzw. Samstag.
4. In den Absätzen 2 und 3 ist lediglich der Zeitraum bestimmt, in dem in der Regel mit einer Zustellung zu
rechnen ist.
Ist in unserem Preis- und Produktverzeichnis für bestimmte Produkte ein abweichender Zeitraum genannt, oder
ist
mit dem Kunden ein spezielles Übergabeverfahren (Postbox) in einem bestimmten Zeitrahmen vereinbart, ist
dieser
maßgeblich. Mit unserem Dienstleistungsangebot im Bereich RRE- PD stellen wir unseren Kunden besonders
preisgünstige Produkte zur Verfügung, bei denen es sich um Massengeschäfte handelt. Hier ist aufgrund von
betriebsbedingten Fehlsortierungen stets mit Verzögerungen zu rechnen. Aus derartigen Verzögerungen kann
der
Kunde Rechte nicht herleiten.
5. Für Verzögerungen stehen wir im übrigen nur ein, wenn diese nicht auf die im folgenden genannten
Ereignisse
zurückzuführen sind:
Wirkungen höherer Gewalt
Verletzung der in Ziffer III genannten Kundenpflichten
sonstige vom Kunden zu vertretende Verzögerungen
Verzögerungen, die sich aus einer Abholung, Einlieferung oder Annahme von Sendungen außerhalb der in den
Absätzen 2 und 3 genannten Zeiten ergeben.
6. Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart ist, umfaßt unsere Leistung nicht die
Verpackung,
Untersuchung oder Kennzeichnung oder Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung der Sendung und deren
Verpackung.
7. Wir sind berechtigt, zur Erbringung unserer Leistungen Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
VII.
Zustellung
1. Sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Zustellung von Sendungen unter der auf der
Sendung
angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine geeignete, für den Empfänger bestimmte, ausreichend
gekennzeichnete, aufnahmefähige und frei zugängliche Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Ist keine solche
Einrichtung vorhanden, kann die Zustellung auch durch Übergabe der Sendung an den Empfänger oder einen
Ersatzempfänger erfolgen. Ersatzempfänger sind:
gesetzliche Vertreter
Postbevollmächtigte
erwachsene Familienangehörige oder ständige Mitbewohner der Wohnung
Angestellte oder Bedienstete
in Gemeinschaftseinrichtungen der Leiter der Einrichtung oder eine von ihm dazu ermächtigte Person
Wir behalten uns vor, den Nachweis der Empfangsberechtigung zu verlangen.
2. Erfolgt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aufgrund einzelvertraglicher
Regelung
die Übergabe der Sendung an einen anderen Dienst, so gilt die Sendung mit der Übergabe an den anderen
Dienst als
abgeliefert.
3. Die Ablieferung einer Sendung im Bereich RRE erfolgt durch Übergabe an die vom Kunden benannte
Person. Hat
dieser nur eine juristische Person benannt oder ist die benannte Person nicht anzutreffen, so erfolgt die
Übergabe
unter der angegebenen Anschrift an eine Person, von der nach den Umständen davon auszugehen ist, daß sie
zur
Annahme der Sendung berechtigt ist. Wir behalten uns vor, den Nachweis der Berechtigung zu verlangen.
4. Sollte die Beförderung oder Auslieferung der Sendung zeitweilig oder dauernd durch Umstände behindert
werden,
welche wir nicht zu vertreten haben, berührt dies nicht die Zahlungsverpflichtung des Kunden.
5. Unzustellbare Sendungen werden an den Absender zurückgeliefert. Ist bei einer unzustellbaren Sendung kein
Absender feststellbar, so sind wir nach der Postdienstleisterdatenschutzverordnung (PDSV) zum Öffnen der
Sendung
berechtigt. Kann auch nach Öffnung und Einsichtnahme kein Absender oder sonstiger Berechtigter festgestellt
werden, so wird die Sendung nach Ablauf einer angemessenen Lagerfrist vernichtet.
6. Im Falle eines sonstigen Beförderungs- oder Ablieferungshindernisses werden wir bei Sendungen im Bereich
RRE
den Kunden hiervon unterrichten, um dessen Weisung einzuholen. Ist die Weisung nicht innerhalb einer
angemessenen Frist zu erlangen, so werden wir diejenigen Maßnahmen ergreifen, die im mutmaßlichen
Interesse des
Kunden liegen. Insbesondere kann die Sendung auf Kosten des Kunden an diesen zurückbefördert werden oder
unter
Benachrichtigung des Kunden zur Abholung bereitgestellt werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen
sind wir
dazu berechtigt - eventuell nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist - die Sendung zu vernichten.
7. Wegen der ergriffenen Maßnahmen haben wir Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen sowie
auf eine
angemessene Vergütung, es sei denn, daß das Hindernis unserem Risikobereich zuzurechen ist.
VIII.
Fundbriefe
Mit Vertragsschluß bevollmächtigt und beauftragt uns der Kunde, irrtümlich in den Betriebsablauf der DP AG
geratene Sendungen im jeweiligen Briefzentrum abzuholen. Wir sind berechtigt, an unsere Erfüllungsgehilfen
Untervollmacht zu erteilen.
IV.
Vergütung und Rechnungsstellung
1. Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das dafür in unserem jeweils aktuellen Produkt- und
Preisverzeichnis
vorgesehene Entgelt zu entrichten. Erfolgt eine Beförderung durch ein Drittunternehmen, so gelten die
Vergütungsregelungen des Drittunternehmens für die vom Drittunternehmen erbrachten Leistungen.
2. Wir fassen die Vergütung für unsere Leistungen in Sammelrechnungen zusammen, welche wir in mindestens
monatlichen Abständen versenden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform gemäß Ziffer II. 3.
3. Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
4. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere vertraglich bereits vereinbarte Leistungen für
den
Kunden zu verweigern, soweit sich die vertragsgegenständlichen Sendungen nicht bereits in unserer Obhut
befinden.
X.
Haftung
1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden und sonstige
Schäden,
soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und für Schäden, die auf eine Handlung oder
Unterlassung zurückzuführen sind, der wir oder eine in § 428 HGB genannte Person vorsätzlich oder
leichtfertig und
in dem Bewusstsein begangen haben, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
2. Für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung der Sendung in der Zeit von der Übernahme zur
Beförderung bis
zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haften wir im übrigen nur für den
unmittelbaren
vertragstypischen Schaden und je Sendung nur bis zu folgenden Höchstbeträgen: a. für Leistungen unseres
Dienstleistungsbereichs RRE bis zu einem Höchstbetrag von 500,- €.
b. für Leistungen unseres Dienstleistungsbereiches RRE-PD bis zu einem Höchstbetrag von 50,- €
oder aber entsprechend den gesetzlichen Regelungen mit zwei Rechungseinheiten im Sinne der §§ 449, 431
HGB
pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung brutto, je nach dem welcher Betrag höher ist. Ist der Kunde
Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB, so gilt die Beschränkung auf Haftungshöchstbeträge nur, wenn
Vertragsgegenstand die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen ist.
3. Unsere Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, wenn diese auf Umständen beruhen, die wir auch
bei
großer Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten.
4. Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und die besonderen
Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.
5. Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haften wir bis zur Höhe des einfachen
Betrages
der Fracht (Erstattung des Entgelts), wenn Gegenstand des Vertrages Briefe oder briefähnliche Sendungen sind.
6. Auf Verlangen und auf Kosten des Kunden kann das Gut zu einem höheren Wert versichert werden.
XI.
Schadensanzeige / Verjährung
1. Sind Briefe oder briefähnliche Sendungen Gegenstand des Vertrages, müssen sämtliche Ansprüche vom
Kunden
binnen einer Woche ab Ablieferung schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Im übrigen gelten die
gesetzlichen
Bestimmungen.
2. Werden Verspätung, Verlust oder Beschädigung bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber
demjenigen, der das Gut abliefert. Ansonsten ist die Anzeige schriftlich zu erstatten. Sie kann mit Hilfe einer
telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus der Anzeige der
Aussteller in
anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
3. Es gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche gemäß
Ziffer XI
Absatz 1 und Ansprüche gemäß § 435 und § 414 Abs. 1 HGB.
XII.
Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretungsverbot
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen, es sei denn es handelt sich um
Ansprüche,
die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
ist der
Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Ansprüche uns gegenüber dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche
auf
Schadensersatz und Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht verpfändet werden dürfen.
XIII.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Reglungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.
An die
Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Freiburg.
Regio Rad Express GmbH - Registergericht Freiburg HRB 7332
GF Reiner Düweling
Lehenerstr. 33
79106 Freiburg
Tel.: 0761/1 37 37-0
Fax: 0761/1 37 37-29
www.regioradexpress.de
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