Stand: 01.04.2005 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Postdienstleistungen der Regio Rad Express GmbH nachstehend RRE-Postdienstleistung genannt I. Geltungsbereich 1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden in den Dienstleistungsbereichen „Regio Rad Express GmbH- Postdienstleistungen". Unser Dienstleistungsbereich „Regio Rad Express GmbH- Postdienstleistungen" (im folgenden kurz RRE-PD genannt) hat die Beförderung von Sendungen gemäß § 51 Abs. 1 Satz 4 PostG (von Universaldienstleistungen trennbare Leistungen mit besonderen Leistungsmerkmalen und qualitativer Höherwertigkeit) nach Maßgabe der von der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation erteilten Lizenz P 05/2584 und ihrer Erweiterungen sowie – für bestimmte Produkte - gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 PostG (Kurierdienst) zum Gegenstand. Unser Dienstleistungsbereich Regio Rad Express" (im folgenden kurz RRE genannt) hat die Beförderung von Sendungen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 PostG (Kurierdienst) sowie § 51 Abs. 1 Satz 5 und 6 PostG (Beförderung von Sendungen vom Absender zu einer Einlieferungsstelle der DP AG, Beförderung von Sendungen aus Postfachanlagen der DP AG zum Empfänger) zum Gegenstand. 2. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt unser zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelles Preis- und Produktverzeichnis. 3. Es finden die Vorschriften der §§ 407 HGB über den Frachtvertrag sowie die einschlägigen spezialgesetzlichen Vorschriften ergänzend Anwendung. Soweit es sich um zwingende gesetzlichen Regelungen handelt, bleiben diese von abweichenden Vereinbarungen unberührt. 4. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen sind ausgeschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 5. Ist aufgrund einzelvertraglicher Regelungen oder auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, daß ein dritter Dienst einen Teil der Leistung erbringen wird, gilt die Sendung mit der Übergabe an diesen Dienst als von uns ausgeliefert und es finden im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem dritten Dienst die Vertragsbedingungen jenes Dienstes Anwendung. II. Vertragsschluß und Vertragsinhalt 1. Die Angaben in unserem Preis- und Produktverzeichnis stellen keine Vertragsangebote dar. Uns steht es frei, ein vom Kunden unterbreitetes Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Soweit nicht bereits auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem Wege ein Vertrag geschlossen wurde, kommt ein Vertrag im Zweifel mit der Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in unsere Obhut (Einlieferung bzw. Abholung) zustande. 3. Sämtliche von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie dürfen nur durch unsere bevollmächtigten Vertreter getroffen werden. Unsere sonstigen Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben. III. Kundenpflichten 1. Der Kunde ist verpflichtet, die im jeweils gültigen Produkt- und Preisverzeichnis dargestellten Vorgaben zu beachten. Dies gilt insbesondere für die äußere Beschaffenheit der Sendung, die Wahl eines zulässigen Zielgebiets und vollständige Adressangaben des Empfängers, bestehend aus Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie die Angabe des Absenders. 2. Die Sendungen sind vom Kunden deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummer, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften. Alte Kennzeichen sind zu entfernen oder unkenntlich zu machen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung, soweit deren Natur unter Berücksichtung der vereinbarten Beförderungsart eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, daß sie vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und daß kein Schaden durch sie entsteht. Hierbei hat der Kunde insbesondere die in unserem Produkt- und Preisverzeichnis gemachten Vorgaben für das gewünschte Beförderungsprodukt zu beachten. 4. Sendungen sind so herzurichten, daß ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. In unserem Dienstleistungsbereich RRE kann im Einzelfall eine Sendung aus mehreren Stücken bestehen. In diesem Fall sind die zu einer Sendung gehörenden Stücke als zusammengehörig leicht erkennbar zu kennzeichnen. 5. Sendungen, die offensichtlich Zeichen von Beschädigungen aufweisen, werden nur dann zur Beförderung angenommen, wenn ihr Zustand bei der Übergabe schriftlich bestätigt wird. IV. Ablehnung der Beförderung / Alternativbeförderung 1. Folgende Sendungen sind von einer Beförderung durch unser Haus grundsätzlich ausgeschlossen: Sendungen, welche durch ihren Inhalt oder ihre äußere Beschaffenheit möglicherweise besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern, oder deren Beförderung gegen gesetzliche und behördliche Verbote verstoßen würde, Sendungen, die durch ihren Inhalt oder ihre äußere Gestalt gefahrgutrechtlichen Beförderungsvorschriften unterliegen, Sendungen, welche durch ihren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen oder infizieren oder Sachschäden verursachen können. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluß mitzuteilen, wenn eine Sendung der nachfolgend beschriebenen Art befördert werden soll: Sendungen, die den in Ziffer III genannten Vorgaben nicht entsprechen Sendungen, die leicht verderbliche Güter oder lebende Tiere beinhalten oder Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Schmuck oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere enthalten, für die im Schadensfalle kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann. Sendungen, die einen Wert in Höhe von 500,- Euro übersteigen. 3. Eine Beförderung von Sendungen der in Absatz 2 genannten Art erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch einen von uns hierzu bevollmächtigten Vertreter unter Nennung der besonderen Art der Sendung. 4. Sollte der Kunde entgegen Absatz 1 eine Sendung aufgegeben haben oder die gemäß Absatz 1 erforderliche Mitteilung unterlassen haben, steht es uns frei, die Beförderung der Sendung mit dem vom Kunden gewählten Produkt auch nach erfolgtem Vertragsschluß abzulehnen. 5. Haben wir die Beförderung einer Sendung abgelehnt und befindet sich diese bereits in unserem Betriebsablauf, werden wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Sendung entweder an den Kunden zurückliefern, die Sendung unter Benachrichtigung des Auftraggebers zur Abholung bereitzustellen oder die Sendung zu vernichten. Der Kunde wird uns die aus der gewählten Maßnahme entstehenden Aufwendungen ersetzen. Er kann im Falle einer Ablehnung Rechte aus Verträgen, die unter Mißachtung der Absätze 1 bis 3 zustande gekommen sind, nicht herleiten. 6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ablehnung ohne gesonderte Benachrichtigung nach unserer Wahl anstelle der Beförderung im Wege des ursprünglich vereinbarten Produkts eine Beförderung mit einem anderen von uns angebotenen Produkt oder durch ein Drittunternehmen erfolgen kann, sofern dies möglich und objektiv angemessen erscheint (im folgenden Alternativbeförderung genannt) Für die Alternativbeförderung finden die für dieses Produkt vorgesehenen Vertragsbedingungen Anwendung. Wir sind berechtigt, neben möglichen Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen ein Nachentgelt in Höhe der Preisdifferenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Produkt und dem Alternativprodukt zu erheben. 7. Hat der Kunde eine Sendung an ein Postfach bei einem Dritten adressiert, sind wir berechtigt, die Sendung an die Hausanschrift des Adressaten zuzustellen. V. Obliegenheiten des Kunden 1. Weisungen des Kunden, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese im aktuellen Produkt- und Preisverzeichnis für das vom Kunden gewählte Produkt vorgesehen sind und wenn die Weisungen in der vorgesehenen Form spätestens bei Vertragsschluß erfolgt sind. Insbesondere solche Weisungen, die erst nach der Übergabe bzw. Übernahme der Sendung in unsere Obhut erteilt werden, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Dem Absender obliegt es, ein Produkt oder Dienst mit der Haftung zu wählen, die seinen möglichen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung deckt. VI. Unsere Leistungen 1. In unserem Preis- und Produktverzeichnis sind die von uns jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Beförderungsprodukte dargestellt. Diese gliedern sich in die in Ziffer I näher beschriebenen Dienstleistungsbereiche RRE und RRE-PD. 2. RRE steht unseren Kunden grundsätzlich von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Die Zustellung bzw. die Auslieferung der Sendungen erfolgt hier in der Regel am Tag der Abholung. 3. Die Abholung von Sendungen im Bereich RRE-PD erfolgt von Montag bis Freitag von 17.00 Uhr bis 24:00 Uhr. An unserem Sitz nehmen wir Sendungen für den Bereich RRE-PD bis 18:00 Uhr entgegen. Außerhalb der genannten Zeiten (insbesondere an Samstagen und Sonntagen) sowie an Feiertagen werden von uns grundsätzlich keine Sendungen abgeholt oder angenommen. Hier erfolgt die Zustellung in der Regel am Folgetag der Abholung bzw. der Einlieferung, soweit die Einlieferung bis 12 Uhr erfolgt ist. Ist der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag, so erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werk- bzw. Samstag. 4. In den Absätzen 2 und 3 ist lediglich der Zeitraum bestimmt, in dem in der Regel mit einer Zustellung zu rechnen ist. Ist in unserem Preis- und Produktverzeichnis für bestimmte Produkte ein abweichender Zeitraum genannt, oder ist mit dem Kunden ein spezielles Übergabeverfahren (Postbox) in einem bestimmten Zeitrahmen vereinbart, ist dieser maßgeblich. Mit unserem Dienstleistungsangebot im Bereich RRE- PD stellen wir unseren Kunden besonders preisgünstige Produkte zur Verfügung, bei denen es sich um Massengeschäfte handelt. Hier ist aufgrund von betriebsbedingten Fehlsortierungen stets mit Verzögerungen zu rechnen. Aus derartigen Verzögerungen kann der Kunde Rechte nicht herleiten. 5. Für Verzögerungen stehen wir im übrigen nur ein, wenn diese nicht auf die im folgenden genannten Ereignisse zurückzuführen sind: Wirkungen höherer Gewalt Verletzung der in Ziffer III genannten Kundenpflichten sonstige vom Kunden zu vertretende Verzögerungen Verzögerungen, die sich aus einer Abholung, Einlieferung oder Annahme von Sendungen außerhalb der in den Absätzen 2 und 3 genannten Zeiten ergeben. 6. Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart ist, umfaßt unsere Leistung nicht die Verpackung, Untersuchung oder Kennzeichnung oder Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung der Sendung und deren Verpackung. 7. Wir sind berechtigt, zur Erbringung unserer Leistungen Erfüllungsgehilfen einzusetzen. VII. Zustellung 1. Sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Zustellung von Sendungen unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine geeignete, für den Empfänger bestimmte, ausreichend gekennzeichnete, aufnahmefähige und frei zugängliche Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Ist keine solche Einrichtung vorhanden, kann die Zustellung auch durch Übergabe der Sendung an den Empfänger oder einen Ersatzempfänger erfolgen. Ersatzempfänger sind: gesetzliche Vertreter Postbevollmächtigte erwachsene Familienangehörige oder ständige Mitbewohner der Wohnung Angestellte oder Bedienstete in Gemeinschaftseinrichtungen der Leiter der Einrichtung oder eine von ihm dazu ermächtigte Person Wir behalten uns vor, den Nachweis der Empfangsberechtigung zu verlangen. 2. Erfolgt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aufgrund einzelvertraglicher Regelung die Übergabe der Sendung an einen anderen Dienst, so gilt die Sendung mit der Übergabe an den anderen Dienst als abgeliefert. 3. Die Ablieferung einer Sendung im Bereich RRE erfolgt durch Übergabe an die vom Kunden benannte Person. Hat dieser nur eine juristische Person benannt oder ist die benannte Person nicht anzutreffen, so erfolgt die Übergabe unter der angegebenen Anschrift an eine Person, von der nach den Umständen davon auszugehen ist, daß sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Wir behalten uns vor, den Nachweis der Berechtigung zu verlangen. 4. Sollte die Beförderung oder Auslieferung der Sendung zeitweilig oder dauernd durch Umstände behindert werden, welche wir nicht zu vertreten haben, berührt dies nicht die Zahlungsverpflichtung des Kunden. 5. Unzustellbare Sendungen werden an den Absender zurückgeliefert. Ist bei einer unzustellbaren Sendung kein Absender feststellbar, so sind wir nach der Postdienstleisterdatenschutzverordnung (PDSV) zum Öffnen der Sendung berechtigt. Kann auch nach Öffnung und Einsichtnahme kein Absender oder sonstiger Berechtigter festgestellt werden, so wird die Sendung nach Ablauf einer angemessenen Lagerfrist vernichtet. 6. Im Falle eines sonstigen Beförderungs- oder Ablieferungshindernisses werden wir bei Sendungen im Bereich RRE den Kunden hiervon unterrichten, um dessen Weisung einzuholen. Ist die Weisung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu erlangen, so werden wir diejenigen Maßnahmen ergreifen, die im mutmaßlichen Interesse des Kunden liegen. Insbesondere kann die Sendung auf Kosten des Kunden an diesen zurückbefördert werden oder unter Benachrichtigung des Kunden zur Abholung bereitgestellt werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen sind wir dazu berechtigt - eventuell nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist - die Sendung zu vernichten. 7. Wegen der ergriffenen Maßnahmen haben wir Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen sowie auf eine angemessene Vergütung, es sei denn, daß das Hindernis unserem Risikobereich zuzurechen ist. VIII. Fundbriefe Mit Vertragsschluß bevollmächtigt und beauftragt uns der Kunde, irrtümlich in den Betriebsablauf der DP AG geratene Sendungen im jeweiligen Briefzentrum abzuholen. Wir sind berechtigt, an unsere Erfüllungsgehilfen Untervollmacht zu erteilen. IV. Vergütung und Rechnungsstellung 1. Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das dafür in unserem jeweils aktuellen Produkt- und Preisverzeichnis vorgesehene Entgelt zu entrichten. Erfolgt eine Beförderung durch ein Drittunternehmen, so gelten die Vergütungsregelungen des Drittunternehmens für die vom Drittunternehmen erbrachten Leistungen. 2. Wir fassen die Vergütung für unsere Leistungen in Sammelrechnungen zusammen, welche wir in mindestens monatlichen Abständen versenden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform gemäß Ziffer II. 3. 3. Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. 4. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere vertraglich bereits vereinbarte Leistungen für den Kunden zu verweigern, soweit sich die vertragsgegenständlichen Sendungen nicht bereits in unserer Obhut befinden. X. Haftung 1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden und sonstige Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, der wir oder eine in § 428 HGB genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen haben, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. 2. Für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung der Sendung in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haften wir im übrigen nur für den unmittelbaren vertragstypischen Schaden und je Sendung nur bis zu folgenden Höchstbeträgen: a. für Leistungen unseres Dienstleistungsbereichs RRE bis zu einem Höchstbetrag von 500,- €. b. für Leistungen unseres Dienstleistungsbereiches RRE-PD bis zu einem Höchstbetrag von 50,- € oder aber entsprechend den gesetzlichen Regelungen mit zwei Rechungseinheiten im Sinne der §§ 449, 431 HGB pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung brutto, je nach dem welcher Betrag höher ist. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB, so gilt die Beschränkung auf Haftungshöchstbeträge nur, wenn Vertragsgegenstand die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen ist. 3. Unsere Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, wenn diese auf Umständen beruhen, die wir auch bei großer Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten. 4. Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und die besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. 5. Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haften wir bis zur Höhe des einfachen Betrages der Fracht (Erstattung des Entgelts), wenn Gegenstand des Vertrages Briefe oder briefähnliche Sendungen sind. 6. Auf Verlangen und auf Kosten des Kunden kann das Gut zu einem höheren Wert versichert werden. XI. Schadensanzeige / Verjährung 1. Sind Briefe oder briefähnliche Sendungen Gegenstand des Vertrages, müssen sämtliche Ansprüche vom Kunden binnen einer Woche ab Ablieferung schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Werden Verspätung, Verlust oder Beschädigung bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert. Ansonsten ist die Anzeige schriftlich zu erstatten. Sie kann mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus der Anzeige der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. 3. Es gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche gemäß Ziffer XI Absatz 1 und Ansprüche gemäß § 435 und § 414 Abs. 1 HGB. XII. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretungsverbot 1. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen, es sei denn es handelt sich um Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 2. Ansprüche uns gegenüber dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht verpfändet werden dürfen. XIII. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Reglungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Freiburg. Regio Rad Express GmbH - Registergericht Freiburg HRB 7332 GF Reiner Düweling Lehenerstr. 33 79106 Freiburg Tel.: 0761/1 37 37-0 Fax: 0761/1 37 37-29 www.regioradexpress.de