VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT........ UND DER UNIVERSIDAD DE GRANADA (KÖNIGREICH SPANIEN) ZUR ZUSAMMENARBEIT IN DEN PROMOTIONSPROGRAMMEN … UND … Granada, den ......... 20.. VEREINBARUNG Zwischen Herrn [Name des Rektors oder des gesetzlichen Vertreters] als gesetzlicher Vertreter und Rektor der [Name der Einrichtung], durch [Regelung oder Ernennungsbeschluss] anerkannte Hochschuleinrichtung mit Sitz in [vollständige Adresse des Sitzes der Einrichtung], Und Frau Professorin Doktorin María Pilar Aranda Ramírez, im Namen und in Vertretung der Universidad de Granada (Königreich Spanien), deren Rektorin er gemäß Dekret 157/2015 vom 19. Juni (Amtsblatt „BOJA“ Nr. 119 vom 22. Juni 2015) ist und der auf Grundlage der Befugnisse handelt, die ihm durch Artikel 20.1 des spanischen Universitätsgesetzes Ley Orgánica 6/2001, de 21 de diciembre, de Universidades und Artikel 45, k) der Statuten der Universidad de Granada, mit Sitz in Avenida del Hospicio s/n, 18071 Granada (España) verliehen werden. SIE ERKLÄLREN I.- Unter Berücksichtigung ihres Charakters und ihrer Zielsetzungen, fällt der Universidad de Granada und der , welche die vorliegende Vereinbarung unterzeichnen, eine wesentliche Rolle für die Annäherung zwischen den beiden Ländern zu. II.- Der Austausch von kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Erfahrungen und Kenntnissen zwischen Professoren, Studenten und Verwaltungspersonal beider Einrichtungen mit gemeinsamen Interessen sowohl an Bildung, als auch an Verwaltung, ist für den Fortschritt ihres akademischen Lebens von besonderem Interesse. III.- Die und die Universidad de Granada haben gemeinsame Interessengebiete und gleiche akademische, wissenschaftliche und kulturelle Ziele. IV.- Beide Einrichtungen sind daran interessiert, die kulturellen, wissenschaftlichen und akademischen Beziehungen zwischen und Spanien im Rahmen der Ziele des Europäischen Hochschulraums, des Europäischen Forschungsraums und im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Programms Horizont 2020 für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission zu stärken. V.- Das Promotionsprogramm … der Universidad de Granada und das Promotionsprogramm … der Universität … haben gemeinsame Interessensgebiete, und angesichts der Bedeutung der Stärkung der Beziehungen zwischen Hochschulen vereinbaren sie, durch den Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung ihre Bemühungen im Einklang mit folgenden Klauseln zu vereinen: 1 KLAUSELN ERSTENS. Die Koordinatoren der genannten Promotionsprogramme der Universität ... und der Universidad de Granada beschließen, all diejenigen gemeinsamen Aktivitäten zur akademischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu fördern, die eine Vertiefung der Beziehungen zwischen beiden Programmen ermöglichen und wie folgt zusammengefasst werden können: 1. Im Bereich Studienplanung: a) Austausch von Erfahrungen in der Entwicklung und im Aufbau von Studienplänen, indem Schulungen für Promovenden durchgeführt werden. b) Entwicklung von Informationssystemen zur Evaluierung der Qualitätsstandards von Promotionsprogrammen 2. Im akademischen und Forschungsbereich: a) Entwicklung von Mobilitätsprogrammen für Studenten und Personal b) Förderung des Erwerbs des internationalen Doktortitels c) Förderung Doktorarbeiten der gemeinsamen Betreuung [gemeinsamen Leitung] von d) Ausarbeitung von Forschungsprojekten und/oder akademische Entwicklung in Fachgebieten, die für beide Einrichtungen von Interesse sind. ZWEITENS. Zur effektiven Durchführung der in der vorstehenden Klausel genannten Aktivitäten verpflichten sich beide Parteien dazu, eine Reihe an Aktivitäten festzulegen, die in konkreten Programmen oder Projekten im Einzelnen ausgeführt werden und schriftlich niederzulegen sind. DRITTENS. Die Bedingungen für die Mobilität der Studenten und des Personals werden in einem Abkommen festgelegt, das von den Verantwortlichen der Einrichtungen für internationale Mobilität und den akademischen Verantwortlichen für die betreffenden Programme im Einklang mit der jeweiligen Mobilitätsregelung der Hochschuleinrichtungen unterschrieben wird. VIERTENS. Für die akademische Koordinierung dieser bestimmten Vereinbarung ernennt jede Universität einen Vertreter. Die Universität ... ernennt ... Die Universidad de Granada ernennt ihrerseits den Koordinator oder die Koordinatorin des Promotionsprogramms. Die in dieser Klausel genannten Sachverständigen sind dafür verantwortlich, in Abstimmung mit den entsprechenden Stellen an jeder Einrichtung, für die Durchführung der Aktivitäten zur Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen zu sorgen, die zur Verwirklichung der Ziele notwendig sind. FÜNFTENS. Aus der vorliegenden Vereinbarung Finanzierungszusagen noch finanzielle Verpflichtungen. ergeben sich weder Die Universidad de Granada erlangt die entsprechende Finanzierung durch die Teilnahme an zu diesem Zweck veröffentlichten offiziellen Ausschreibungsverfahren sowie mit Mitteln aus 2 den offiziellen Ausschreibungen der Universidad de Granada oder aus dem Haushalt für Promotionsprogramme oder andere an der Tätigkeit beteiligte Institutionen. SECHSTENS. Diese Vereinbarung läuft ab dem Unterzeichnungsdatum über drei Jahre und gilt als für dieselbe Laufzeit erneuert, wenn keine der Parteien sie drei Monate im Voraus durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigt. Beide Parteien vereinbaren, den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die bei Ablauf der Gültigkeit nicht abgeschlossen wurden, nachzukommen SIEBTENS. Für den Fall, dass in dieser Vereinbarung nicht vorgesehene Probleme oder Meinungsverschiedenheiten aufkommen, lösen es die Parteien in gegenseitigem Einverständnis und falls notwendig, durch Anhänge, die zu dieser Vereinbarung hinzugefügt und von den zuständigen Autoritäten jeder Universität genehmigt werden. Die Vertreter beider Hochschuleinrichtungen unterzeichnen die vorliegende Urkunde in zweifacher gleichwertiger Ausführung und setzen ihre jeweiligen Siegel darauf. Ort und Datum ut supra. 3 FÜR DIE UNIVERSITÄT FÜR DIE UNIVERSIDAD DE GRANADA Der Rektor, Die Rektorin, Profa. Dra. María Pilar Aranda Ramírez