Erläuterungen zur Produktbeschreibung Anlage 4 Seite 1 von 3

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Erläuterungen zur Produktbeschreibung
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Anlage 4
Produktbeschreibung
Stand
Produkt
Produktnummer und Bezeichnung sind in der Erfassung vorgegeben. Beides ist dem
kommunalen Produktplan Baden-Württemberg angeglichen.
Produktgruppe
vorgegeben
Produktplan
Produktbereich
vorgegeben
Amt
vorgegeben
Verantwortliche Organisationseinheit
zuständiges Sachgebiet
Verantwortliche Person (Funktion / Name)
Stellenbezeichnung und Name der zuständigen Person
(z.B. Amtsleiter / Herr Mustermann)
1. Angaben zum Produkt
1.1 Kurzbeschreibung
Hier erfolgt eine kurze Beschreibung mit den wesentlichen Merkmalen des Produktes. Die Beschreibung sollte sich auf
zwei bis drei kurze Sätze beschränken, die von Personen außerhalb des Landratsamtes ohne Probleme verstanden
werden können.
1.2 Leistungen
Hier sind die einzelnen Leistungen des Produkts in kurzen Stichpunkten zu nennen.
Eine Leistung ist ein Arbeitsergebnis (keine Tätigkeit) das folgende Merkmale erfüllt:
- Zählbarkeit
- sinnvolle, inhaltliche Geschlossenheit (könnte alleine stehen)
- wird weitergegeben
1.3 Von Dritten bezogene Fachleistungen
Hier sind die Fachleistungen anderer Organisationseinheiten (intern und extern) zu nennen, welche zur Erstellung des
Produkts notwendig sind.
Beispiele:
Stellungnahme zur Erteilung einer Baugenehmigung
Fachärztliche Stellungnahme zu § 35a SGB VIII
1.4 Art der Aufgabe
weisungsgebundene Pflichtaufgaben
Entsprechendes ist anzukreuzen
weisungsfreie Pflichtaufgaben
Entsprechendes ist anzukreuzen
freiwillige Aufgaben
Entsprechendes ist anzukreuzen
1.5 Auftragsgrundlage
gesetzliche Grundlage
Bezeichnung
Entsprechendes ist anzukreuzen und zu nennen
Kreistagsbeschluss
Entsprechendes ist anzukreuzen und zu nennen
Andere
Entsprechendes ist anzukreuzen und zu nennen
Produktnummer und Bezeichnung sind in der Erfassung vorgegeben. Beides ist dem kommunalen Produktplan
Baden-Württemberg angeglichen
Erläuterungen zur Produktbeschreibung
Anlage 4
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Produktbeschreibung
Stand
2. Ziele + Indikatoren
2.1 Ziele
Ziele sollen möglichst handlungsleitend, beeinflussbar und operational (messbar und einschätzbar) sein.
Bei den Sachzielen ist das „WOZU dient das Produkt“ anzugeben, z.B. Identifikation der Kraftfahrzeuge um Schädigung,
Gefährdung und Belästigung durch Kraftfahrzeuge zu unterbinden.
Bei den Qualitätszielen ist das „WIE“ anzugeben, z.B. kurze Warte- und Bearbeitungszeiten; Mitarbeiterzufriedenheit;
korrekte, fehlerfreie Abwicklung der Kfz-Zulassungen.
2.1 Indikatoren
Indikatoren sind Maßgrößen (absolute Zahlen) für die Menge / Aktivität, den Bestand, die Qualität und die Wirkung einer
Leistung oder eines Produktes.
Aktivitäts-/Mengenindikatoren:
Zeigen bearbeitete oder abgearbeitete Mengen in einem vorgegebenen Zeitraum an, z.B. Anzahl Schadensfälle,
Haushaltsvolumen, eingestellte / übernommene MitarbeiterInnen, etc.
Bestandsindikatoren:
Sind auf einen Zeitpunkt oder Stichtag bezogen, z.B. Anzahl der Stellen,
MitarbeiterInnen, etc.
Qualitätsindikatoren:
Messen die Qualität der genannten
Berufsqualifikation, gemeldete Fehler, etc.
Qualitätsziele,
z.B.
bewirtschaftete Fläche, Anzahl der
Bearbeitungsdauer,
Erreichen
der
angestrebten
Wirkungsindikatoren:
Sind eher selten und schwer zu bestimmen (Kausalität), z.B. Erhöhung der Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen,
zurückgegangene Unfallzahlen an einer umgebauten Kreuzung, verbesserte Luftreinheit, etc.
Indikatoren sollen so gewählt werden, dass sie
- mit den Sach- und Qualitätszielen korrelieren
- messbar und mit einem verhältnismäßigen Aufwand zu erheben sind
- u. U. auf bereits vorhandene statistische Daten gestützt werden können.
2.3 Zielgruppe
Hier soll der verwaltungsinterne/-externe Adressat der Leistungen genannt werden.
Dies muss nicht immer der direkte Adressat sein. Zum Beispiel ist bei Geschwindigkeitskontrollen nicht der direkte
Adressat „Raser“ sondern die Öffentlichkeit, die vor „Rasern“ geschützt werden soll, zu benennen.
Beispiel:
Öffentlichkeit
Mitarbeiter
Produktnummer und Bezeichnung sind in der Erfassung vorgegeben. Beides ist dem kommunalen Produktplan
Baden-Württemberg angeglichen
extern
intern
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Produktbeschreibung
Stand
3. Kennzahlen
3.1 aus Vergleichsringen
vorgegeben
3.2 aus internem Berichtswesen
vorgegeben
4. Einnahmen
4.1 Kreisgebühren (spezielle Tatbestände)
vorgegeben
4.2 Landesgebühren (LGebG)
vorgegeben
4.3 Bundesgebühren
Hier sind, sofern vorhanden, die Tatbestände der Bundesgebühren des Produktes zu nennen.
4.4 Erstattungen
Hier sind, sofern vorhanden, Erstattungen (z.B. Erstattungen von anderen Trägern) des Produktes zu nennen.
4.5 Sonstige Einnahmen
Hier sind, sofern vorhanden, sonstige Einnahmen (z.B. Spenden, Finanzzuweisungen) des Produktes zu nennen.
5. Haushalts-Relevanz
Wird später ausgefüllt !
6. Erläuterungen
Kann bei Bedarf ausgefüllt werden.
Produktnummer und Bezeichnung sind in der Erfassung vorgegeben. Beides ist dem kommunalen Produktplan
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