Erläuterungen zur Produktbeschreibung Seite 1 von 3 Anlage 4 Produktbeschreibung Stand Produkt Produktnummer und Bezeichnung sind in der Erfassung vorgegeben. Beides ist dem kommunalen Produktplan Baden-Württemberg angeglichen. Produktgruppe vorgegeben Produktplan Produktbereich vorgegeben Amt vorgegeben Verantwortliche Organisationseinheit zuständiges Sachgebiet Verantwortliche Person (Funktion / Name) Stellenbezeichnung und Name der zuständigen Person (z.B. Amtsleiter / Herr Mustermann) 1. Angaben zum Produkt 1.1 Kurzbeschreibung Hier erfolgt eine kurze Beschreibung mit den wesentlichen Merkmalen des Produktes. Die Beschreibung sollte sich auf zwei bis drei kurze Sätze beschränken, die von Personen außerhalb des Landratsamtes ohne Probleme verstanden werden können. 1.2 Leistungen Hier sind die einzelnen Leistungen des Produkts in kurzen Stichpunkten zu nennen. Eine Leistung ist ein Arbeitsergebnis (keine Tätigkeit) das folgende Merkmale erfüllt: - Zählbarkeit - sinnvolle, inhaltliche Geschlossenheit (könnte alleine stehen) - wird weitergegeben 1.3 Von Dritten bezogene Fachleistungen Hier sind die Fachleistungen anderer Organisationseinheiten (intern und extern) zu nennen, welche zur Erstellung des Produkts notwendig sind. Beispiele: Stellungnahme zur Erteilung einer Baugenehmigung Fachärztliche Stellungnahme zu § 35a SGB VIII 1.4 Art der Aufgabe weisungsgebundene Pflichtaufgaben Entsprechendes ist anzukreuzen weisungsfreie Pflichtaufgaben Entsprechendes ist anzukreuzen freiwillige Aufgaben Entsprechendes ist anzukreuzen 1.5 Auftragsgrundlage gesetzliche Grundlage Bezeichnung Entsprechendes ist anzukreuzen und zu nennen Kreistagsbeschluss Entsprechendes ist anzukreuzen und zu nennen Andere Entsprechendes ist anzukreuzen und zu nennen Produktnummer und Bezeichnung sind in der Erfassung vorgegeben. Beides ist dem kommunalen Produktplan Baden-Württemberg angeglichen Erläuterungen zur Produktbeschreibung Anlage 4 Seite 2 von 3 Produktbeschreibung Stand 2. Ziele + Indikatoren 2.1 Ziele Ziele sollen möglichst handlungsleitend, beeinflussbar und operational (messbar und einschätzbar) sein. Bei den Sachzielen ist das „WOZU dient das Produkt“ anzugeben, z.B. Identifikation der Kraftfahrzeuge um Schädigung, Gefährdung und Belästigung durch Kraftfahrzeuge zu unterbinden. Bei den Qualitätszielen ist das „WIE“ anzugeben, z.B. kurze Warte- und Bearbeitungszeiten; Mitarbeiterzufriedenheit; korrekte, fehlerfreie Abwicklung der Kfz-Zulassungen. 2.1 Indikatoren Indikatoren sind Maßgrößen (absolute Zahlen) für die Menge / Aktivität, den Bestand, die Qualität und die Wirkung einer Leistung oder eines Produktes. Aktivitäts-/Mengenindikatoren: Zeigen bearbeitete oder abgearbeitete Mengen in einem vorgegebenen Zeitraum an, z.B. Anzahl Schadensfälle, Haushaltsvolumen, eingestellte / übernommene MitarbeiterInnen, etc. Bestandsindikatoren: Sind auf einen Zeitpunkt oder Stichtag bezogen, z.B. Anzahl der Stellen, MitarbeiterInnen, etc. Qualitätsindikatoren: Messen die Qualität der genannten Berufsqualifikation, gemeldete Fehler, etc. Qualitätsziele, z.B. bewirtschaftete Fläche, Anzahl der Bearbeitungsdauer, Erreichen der angestrebten Wirkungsindikatoren: Sind eher selten und schwer zu bestimmen (Kausalität), z.B. Erhöhung der Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen, zurückgegangene Unfallzahlen an einer umgebauten Kreuzung, verbesserte Luftreinheit, etc. Indikatoren sollen so gewählt werden, dass sie - mit den Sach- und Qualitätszielen korrelieren - messbar und mit einem verhältnismäßigen Aufwand zu erheben sind - u. U. auf bereits vorhandene statistische Daten gestützt werden können. 2.3 Zielgruppe Hier soll der verwaltungsinterne/-externe Adressat der Leistungen genannt werden. Dies muss nicht immer der direkte Adressat sein. Zum Beispiel ist bei Geschwindigkeitskontrollen nicht der direkte Adressat „Raser“ sondern die Öffentlichkeit, die vor „Rasern“ geschützt werden soll, zu benennen. Beispiel: Öffentlichkeit Mitarbeiter Produktnummer und Bezeichnung sind in der Erfassung vorgegeben. Beides ist dem kommunalen Produktplan Baden-Württemberg angeglichen extern intern Erläuterungen zur Produktbeschreibung Seite 3 von 3 Anlage 4 Produktbeschreibung Stand 3. Kennzahlen 3.1 aus Vergleichsringen vorgegeben 3.2 aus internem Berichtswesen vorgegeben 4. Einnahmen 4.1 Kreisgebühren (spezielle Tatbestände) vorgegeben 4.2 Landesgebühren (LGebG) vorgegeben 4.3 Bundesgebühren Hier sind, sofern vorhanden, die Tatbestände der Bundesgebühren des Produktes zu nennen. 4.4 Erstattungen Hier sind, sofern vorhanden, Erstattungen (z.B. Erstattungen von anderen Trägern) des Produktes zu nennen. 4.5 Sonstige Einnahmen Hier sind, sofern vorhanden, sonstige Einnahmen (z.B. Spenden, Finanzzuweisungen) des Produktes zu nennen. 5. Haushalts-Relevanz Wird später ausgefüllt ! 6. Erläuterungen Kann bei Bedarf ausgefüllt werden. Produktnummer und Bezeichnung sind in der Erfassung vorgegeben. Beides ist dem kommunalen Produktplan Baden-Württemberg angeglichen