Enten - VHGW

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Enten
Musterbrief zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gemäß
§ 1 Abs. 3 der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum
Schutz vor der Klassischen Geflügelpest
Abs.
………………….
………………….
………………….
Ort, den ……………….
An das
Veterinäramt ……………….
Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Aufstallung des
Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Rassegeflügelzüchter/Rassegeflügelzüchterin und züchte Enten der Rasse
…………… (z. B. weiße Krummschnabelenten). Bei allen vom Bund Deutscher
Rassegeflügelzüchter (BDRG) anerkannten Entenrassen handelt es sich zum Teil
um sehr alte Rassen, die in ihrem Verhalten sehr stark an Wasserflächen gebunden
sind.
Eine Haltung über einen längeren Zeitraum, so wie das in der v. g. Verordnung in
geschlossenen Räumen vorgesehen ist, ist deshalb nicht möglich. Im Übrigen ist
eine solche Haltung von Tieren, die wie Enten einen großflächigen Auslauf
benötigen, tierschutzrechtlich nicht vertretbar.
Die Haltung von Enten in einem geschlossenen Raum ohne eine verhältnismäßig
große Wasserfläche ist nicht möglich, da der Tretakt grundsätzlich im Wasser
stattfindet. Eine Haltung mit Badewasser im Stall führt zu einer
gesundheitsgefährdenden feuchten Einstreu, ohne Badewasser haben die Tiere
massiv mit Gefiederproblemen zu kämpfen. Zudem wird der gesamte Verhaltenskreis
des Komfortverhaltens blockiert. Am 15. März 2006 wurde im Rahmen einer
wissenschaftlichen Vortragsreihe der WPSA (World Poultry Science Association) an
der Universität München auf die Unentbehrlichkeit von Badewasser bei der
Entenhaltung ausdrücklich hingewiesen.
Auch hinsichtlich des Verhaltenskreises der Fortpflanzung ist Badewasser
grundsätzlich unentbehrlich.
Ich halte meine Tiere, nicht wie in der Wirtschaftsgeflügelzucht üblich,
gewinnorientiert, sondern weil ich meine Tiere liebe und ihres ausgeprägten
Verhaltens und Schönheit wegen. Zudem möchte ich einen Beitrag zur Erhaltung
alter Haustierrassen zu leisten. Haustierrassen stellen einerseits ein hohes Kulturgut
dar und verkörpern andererseits ein vielfältiges Genpotenzial, gerade auch für die
Wirtschaftsgeflügelzucht.
Ich bin bereit, die in der Verordnung vorgesehenen Bedingungen und Auflagen zu
erfüllen, auch unter der Voraussetzung eines Widerrufes Ihrerseits, falls sich die
Seuchenlage in unserer Region ändern sollte. Ich erkläre außerdem, dass ich für
dadurch dann eventuell entstandene Kosten keine Ersatzansprüche geltend machen
werde.
Im Hinblick auf die sich für Rassegeflügelzüchter zur Existenzfrage entwickelnden
Situation, bedingt durch das Aufstallungsgebot, bitte ich um großzügige Beurteilung
und um Genehmigung meines Antrages.
Mit freundlichen Grüßen
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