Enten Musterbrief zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest Abs. …………………. …………………. …………………. Ort, den ………………. An das Veterinäramt ………………. Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Rassegeflügelzüchter/Rassegeflügelzüchterin und züchte Enten der Rasse …………… (z. B. weiße Krummschnabelenten). Bei allen vom Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG) anerkannten Entenrassen handelt es sich zum Teil um sehr alte Rassen, die in ihrem Verhalten sehr stark an Wasserflächen gebunden sind. Eine Haltung über einen längeren Zeitraum, so wie das in der v. g. Verordnung in geschlossenen Räumen vorgesehen ist, ist deshalb nicht möglich. Im Übrigen ist eine solche Haltung von Tieren, die wie Enten einen großflächigen Auslauf benötigen, tierschutzrechtlich nicht vertretbar. Die Haltung von Enten in einem geschlossenen Raum ohne eine verhältnismäßig große Wasserfläche ist nicht möglich, da der Tretakt grundsätzlich im Wasser stattfindet. Eine Haltung mit Badewasser im Stall führt zu einer gesundheitsgefährdenden feuchten Einstreu, ohne Badewasser haben die Tiere massiv mit Gefiederproblemen zu kämpfen. Zudem wird der gesamte Verhaltenskreis des Komfortverhaltens blockiert. Am 15. März 2006 wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Vortragsreihe der WPSA (World Poultry Science Association) an der Universität München auf die Unentbehrlichkeit von Badewasser bei der Entenhaltung ausdrücklich hingewiesen. Auch hinsichtlich des Verhaltenskreises der Fortpflanzung ist Badewasser grundsätzlich unentbehrlich. Ich halte meine Tiere, nicht wie in der Wirtschaftsgeflügelzucht üblich, gewinnorientiert, sondern weil ich meine Tiere liebe und ihres ausgeprägten Verhaltens und Schönheit wegen. Zudem möchte ich einen Beitrag zur Erhaltung alter Haustierrassen zu leisten. Haustierrassen stellen einerseits ein hohes Kulturgut dar und verkörpern andererseits ein vielfältiges Genpotenzial, gerade auch für die Wirtschaftsgeflügelzucht. Ich bin bereit, die in der Verordnung vorgesehenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen, auch unter der Voraussetzung eines Widerrufes Ihrerseits, falls sich die Seuchenlage in unserer Region ändern sollte. Ich erkläre außerdem, dass ich für dadurch dann eventuell entstandene Kosten keine Ersatzansprüche geltend machen werde. Im Hinblick auf die sich für Rassegeflügelzüchter zur Existenzfrage entwickelnden Situation, bedingt durch das Aufstallungsgebot, bitte ich um großzügige Beurteilung und um Genehmigung meines Antrages. Mit freundlichen Grüßen