Anzeigenerstatter: Name, Vorname

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Antragsteller/Tierhalter: Name, Vorname
Betriebs-Nr.:
Anschrift:
Landkreis Verden (Aller)
Fachdienst
Veterinärdienst und Verbraucherschutz
Lindhooper Str. 67
27283 Verden (Aller)
Fax-Nr.: 04231 / 15-773
Email: [email protected]
Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht
Hiermit stelle ich den kostenpflichtigen Antrag* auf Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht des § 13 Abs. 3 der Verordnung zum
Schutz gegen die Geflügelpest für folgende Tiere:
Hühner
Anzahl:
Tiere
Enten
Anzahl:
Tiere
Truthühner
Anzahl:
Tiere
Gänse
Anzahl:
Tiere
Perlhühner
Anzahl:
Tiere
Laufvögel Anzahl:
Tiere
Rebhühner
Anzahl:
Tiere
Wachteln Anzahl:
Tiere
Fasane
Anzahl:
Tiere
Anzahl:
Tiere
Entgegen § 13 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflügelpestVerordnung) kann ich mein Geflügel wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht in
geschlossenen Ställen oder mit Schutzvorrichtungen halten, weil
Begründung:
Der Kontakt meines Geflügels zu Wildvögeln wird auf andere Weise wirksam unterbunden
(§ 3 Geflügelpestverordnung). Ich stelle sicher, dass
 die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang
haben,
 die Fütterung der Tiere nur an Stellen erfolgt, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
 Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen
kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
* Kosten beinhalten die Verwaltungsgebühr für die Prüfung des Antrages, die amtstierärztliche Gebühr
für die Kontrolle der Tierhaltung (einschl. Fahrtzeiten und Fahrtkosten) sowie die Erstellung der
Ausnahmegenehmigung.
Wassergeflügel (Enten und Gänse) werde ich unter Einhaltung einer der folgenden
Bedingungen halten:

Enten und Gänse (Wassergeflügel) werden getrennt von anderem Geflügel (Hühner,
Puten u.a.) gehalten.
Ich werde eine vierteljährliche virologische Untersuchung der Enten und Gänse auf
hochpathogenes aviäres Influenzavirus (Rachen- oder Kloakentupfer) veranlassen
(Enten und Gänse: > 60 Tiere: 60 Proben/ Bestand, < 60 Tiere: jedes Tier)
oder

Ich werde Sentineltiere (Hühner oder Puten) in der notwendigen Anzahl zusammen
mit den Enten und Gänsen halten und dabei den unten stehenden Hinweis beachten.
Ich verpflichte mich zusätzlich, nach Anweisung des Fachdienstes Veterinärdienst
und Verbraucherschutz die von mir gehaltenen Sentineltiere virologisch auf
hochpathogenes aviäres Influenzavirus (Rachen- oder Kloakentupfer) untersuchen
zu lassen. Außerdem werde ich jedes verendete Stück Geflügel ebenfalls virologisch
auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersuchen lassen.
Das Ergebnis werde ich dem Veterinäramt unverzüglich mitteilen.
Mir ist bekannt, dass die Untersuchungen für mich kostenpflichtig sind.
Ort, Datum
Hinweis zur Auswahl der zu haltenden Sentineltiere:
Unterschrift
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