Antragsteller/Tierhalter: Name, Vorname Betriebs-Nr.: Anschrift: Landkreis Verden (Aller) Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz Lindhooper Str. 67 27283 Verden (Aller) Fax-Nr.: 04231 / 15-773 Email: [email protected] Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht Hiermit stelle ich den kostenpflichtigen Antrag* auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht des § 13 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest für folgende Tiere: Hühner Anzahl: Tiere Enten Anzahl: Tiere Truthühner Anzahl: Tiere Gänse Anzahl: Tiere Perlhühner Anzahl: Tiere Laufvögel Anzahl: Tiere Rebhühner Anzahl: Tiere Wachteln Anzahl: Tiere Fasane Anzahl: Tiere Anzahl: Tiere Entgegen § 13 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflügelpestVerordnung) kann ich mein Geflügel wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht in geschlossenen Ställen oder mit Schutzvorrichtungen halten, weil Begründung: Der Kontakt meines Geflügels zu Wildvögeln wird auf andere Weise wirksam unterbunden (§ 3 Geflügelpestverordnung). Ich stelle sicher, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben, die Fütterung der Tiere nur an Stellen erfolgt, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. * Kosten beinhalten die Verwaltungsgebühr für die Prüfung des Antrages, die amtstierärztliche Gebühr für die Kontrolle der Tierhaltung (einschl. Fahrtzeiten und Fahrtkosten) sowie die Erstellung der Ausnahmegenehmigung. Wassergeflügel (Enten und Gänse) werde ich unter Einhaltung einer der folgenden Bedingungen halten: Enten und Gänse (Wassergeflügel) werden getrennt von anderem Geflügel (Hühner, Puten u.a.) gehalten. Ich werde eine vierteljährliche virologische Untersuchung der Enten und Gänse auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus (Rachen- oder Kloakentupfer) veranlassen (Enten und Gänse: > 60 Tiere: 60 Proben/ Bestand, < 60 Tiere: jedes Tier) oder Ich werde Sentineltiere (Hühner oder Puten) in der notwendigen Anzahl zusammen mit den Enten und Gänsen halten und dabei den unten stehenden Hinweis beachten. Ich verpflichte mich zusätzlich, nach Anweisung des Fachdienstes Veterinärdienst und Verbraucherschutz die von mir gehaltenen Sentineltiere virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus (Rachen- oder Kloakentupfer) untersuchen zu lassen. Außerdem werde ich jedes verendete Stück Geflügel ebenfalls virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersuchen lassen. Das Ergebnis werde ich dem Veterinäramt unverzüglich mitteilen. Mir ist bekannt, dass die Untersuchungen für mich kostenpflichtig sind. Ort, Datum Hinweis zur Auswahl der zu haltenden Sentineltiere: Unterschrift