Antrag auf Zulassung als Transporteur Abfälle aus Klinischen und der Gesundheitspflege Beizubringende Dokumente 1. Eine Kopie der Gründungsurkunde Satzungsänderungen. der Gesellschaft, der Satzung und etwaiger 2. Der Gesellschaftsgegenstand. 3. Das Gesellschaftskapital, die Anzahl Gesellschaftsanteile und deren Verteilung auf die einzelnen Aktionäre. 4. Die Namenliste der Verwaltungsratsmitglieder und Personen, die Verbindlichkeiten für die Gesellschaft eingehen dürfen. 5. Das Leumundszeugnis der unter Punkt 4 erwähnten Personen oder, falls nicht vorhanden, jede Urkunde, die als solches dient. 6. Die genaue Angabe des Gesellschaftssitzes und der Betriebssitze, die MwSt.-Nummer, die Handelsregisternummer, eine Kopie des Handelsregistereintrags. 7. Eine Beschreibung der Art und der Menge Abfälle, die eingesammelt oder transportiert (*) werden können. 8. Für jede eingesammelte Abfallsorte: - die Anschrift der Aufbereitungsanlage(n), die Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft unterhält (unterhalten); - die Bescheinigungen dieser Anlagen, aus denen das der Gesellschaft gewährte Jahreskontingent hervorgeht. 9. Eine Beschreibung der menschlichen Ressourcen, über die die Gesellschaft verfügt, mit Angabe - der Zusammensetzung und der Aufgaben des Personals; - eines Organigramms der Gesellschaft, aus dem deutlich ersichtlich wird, welche Personen Verbindlichkeiten für die Gesellschaft eingehen können, welche Person(en) für die tägliche Geschäftsführung verantwortlich ist (sind) und welche Person(en) für die Einsammlung oder den Transport der Abfälle verantwortlich ist (sind); - inwiefern das mit der Einsammlung und dem Transport beauftragte Personal dafür qualifiziert ist; inwiefern es fähig ist, die anscheinende Konformität der Abfälle und ihrer Aufbereitung zu prüfen und eine während des Einsammelns oder Transportes auftauchende Gefahr zu erkennen, die die Sicherheit der Bevölkerung oder der Umwelt gefährdet, und entsprechende erste Sicherheitsmaßnahmen zu treffen; - der Liste der bei der Gesellschaft beschäftigten Fahrer; - gegebenenfalls der ADR-Bescheinigungen der Fahrer; - der Bescheinigungen, die belegen, welche Ausbildung die Personalmitglieder erhalten haben; der Identität, der Ausbildung und der Erfahrung der Person, die das Einsammeln und den Transport der Abfälle koordiniert. Diese Person muss hinsichtlich der Aufbereitung gefährlicher Stoffe ausreichende, gegebenenfalls durch ein Hochschuldiplom belegte Kenntnisse besitzen, anhand deren sie die Abfälle, die damit verbundenen Risiken sowie deren Aufbereitung und den sachgerechten Transportmodus beurteilen kann. 10. Eine Aufstellung der Sicherheitsberater für den Transport von Gefahrengut, die angibt, - den Namen, den Vornamen und die Anschrift des Sicherheitsberaters oder der Sicherheitsberater der Gesellschaft, - wo diese ihre Tätigkeit im Unternehmen ausüben, - welches Rechtsverhältnis zwischen ihnen und dem Unternehmen besteht, - eine Kopie der Ausbildungsnachweise. 11. Die Liste und die Datenblätter der für den Abfalltransport benutzten Fahrzeuge; eine Liste der Kraftfahrzeugzulassungen und gegebenenfalls der ADR-Konformitätsnachweise. 12. Ein detailliertes Inventar der Geräte, die zusätzlich zu den in Punkt 11 beschriebenen Fahrzeugen für das Einsammeln oder den Transport eingesetzt werden. 13. Eine Aufstellung der Geldmittel, über die die Gesellschaft verfügt: - eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltung, die belegt, dass die Gesellschaft sämtlichen sozialsicherheitsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist; - eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltung, die belegt, dass die Gesellschaft sämtlichen Verpflichtungen in puncto direkte Steuern nachgekommen ist; - eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltung, die belegt, dass die Gesellschaft sämtlichen mehrwertsteuerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist; - eine Kopie der Finanzbilanzen der letzten drei Rechnungsjahre. 14. Eine Kopie sämtlicher Zulassungen, deren Inhaber die Gesellschaft in der Wallonischen Region, in der Flämischen Region, in der Region Brüssel oder im Ausland ist. 15. Die formelle Verpflichtung, den in Artikel 32 des E.W.R.E. vom 09. April 1992 über gefährliche Abfälle erwähnten Versicherungsvertrag abzuschließen. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Anhang. 16. Wenn der Antrag Altöl betrifft, die formelle Zusage, Altölmengen über 200 Liter sofort einzusammeln. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Anhang. 17. Der Nachweis über die Zahlung von 250 € Aktenbearbeitungskosten auf das Konto 0910119754-85 des Wallonischen Abfallamtes. (*) Es wird Bezug genommen auf die Gesetzbücher und den Wortlaut des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Januar 2002 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. Juli 1997 zur Festlegung eines Abfallverzeichnisses. VERSICHERUNGSVERTRAG: ZUSAGEMUSTERFORMULAR Der Unterzeichnete, …………………………………………., geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrates der Gesellschaft …….................... verpflichtet sich, im Namen der oben genannten Gesellschaft einen Versicherungsvertrag zur Deckung der zivilrechtlichen Haftung aus dem Einsammeln und Befördern gefährlicher Abfälle zu schließen und dem Wallonischen Abfallamt vor Ausführung der Zulassungsurkunden eine Kopie dieses Vertrages zu übermitteln; in diesem Vertrag ist festzuhalten, - dass gegenüber geschädigten Dritten keinerlei Nichtigkeit, Einrede oder Rechtsverwirkung geltend gemacht werden wird; - dass die Aussetzung oder Kündigung des Vertrages erst nach einer Frist von sechs Monaten wirksam wird, die ab dem Datum läuft, an dem der Grund für die Aussetzung oder Kündigung dem Minister mitgeteilt worden ist. Am ......................... in .............................. aufgesetzt. Unterschrift Gesellschaft: Geschäftsjahr Codes Bezeichnung 2006 2005 2004 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 in Euro Datenauszüge aus der Bilanz 20/28 Anlagevermögen 20 Unternehmenskosten 21 Immaterielle Anlagewerte 22/27 Sachanlagevermögen 28 Finanzanlagevermögen 29/58 Umlaufvermögen 29 Forderungen von mehr als einem Jahr 3 Lagerbestände und laufende Aufträge 40/41 Forderungen von bis zu einem Jahr 40 Handelsrchtliche Forderungen gegenüber der oberen Finanzverwaltung 50/53 Investitionen der oberen Finanzverwaltung 54/58 Verfügbare Werte 490/1 Ausgleichskonten Gesamtaktiva 10/15 Eigenkapital 10 Kapital 11 Emissionsprämien 12 Mehrwert der Revalorisierung 13 Rücklagen 140 Gewinnvortag 141 Verlustvortag 15 Kapitalzuschüsse 160/5 Risikorücklagen und Aufwendungen 17 Verbindlichkeiten von mehr als einem Jahr 42/48 Verbindlichkeiten von bis zu einem Jahr 44 Handelsrechtliche Verbindlichkeiten gegenüber der oberen Finanzverwaltung 492/3 Ausgleichskonten Gesamtpassiva Datenauszüge aus der Ergebnisrechnung 70 Umsatz 600/8 Warenkaüfe 61 Diverse Dienstleistungen und Güter 630 Betriebliche Abschreibungen 64/70 - 70/64 Nettobetriebsergebnis 651 Finanzielle Abschreibungen 660 Auergewöhnliche Abschreibungen 70/67 Gewinn des Geschäftsjahres 67/70 Verlust des Geschäftsjahres