Frau in der römischen Antike

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Die Stellung der Frau
in der römischen Antike
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1
INHALTSVERZEICHNIS
DER ALLTAG
3
Was bestimmte den Alltag einer „Durchschnittsrömerin“?
3
Bekleidung
3
Haare und Frisur
4
Körper-, Gesichtspflege und Kosmetik
4
Das Baden
5
Ausbildung und Teilnahme am kulturellen Leben
6
Frauenberufe
7
Frauen in der Politik
7
FRAUEN IN UNGEWÖHNLICHEN ROLLEN
9
Dirnen
9
Kurtisanen
9
Vestalinnen
9
VORMUNDSCHAFT, RECHTE UND PFLICHTEN
10
DIE EHE
11
Die Verlobung
11
Die Heirat
12
Kinder und die Augusteischen Gesetze
14
Familienplanung
14
Vergewaltigungen
15
DIE ROLLE DER FRAU IN DER RÖMISCHEN RELIGION
16
2
NACHWORT
17
BIBLIOGRAPHIE
18
DER ALLTAG
Was bestimmte den Alltag einer „Durchschnittsrömerin“?
Die Römerin hatte als MATER FAMILIAS eine angesehen Stellung in der
Gesellschaft. Wenn sie auch in der Regel mehr Zeit im Hause als der Ehemann
verbrachte, war ihr Leben bei weitem nicht so eingeschränkt wie das der
griechischen Frau, die das Haus nur selten verließ. Die Römerin besuchte Theater,
Gladiatorenkämpfe und Zikusspiele, machte Einkaufsbummel und besuchte Freunde
und Bekannte.
Eine Tätigkeit der Frau neben der Aufsicht über die Haussklaven bestand darin,
Wolle zu spinnen, Stoffe zu weben und Kleidung für die Familie zu nähen. Das galt
als ehrenwerte Tätigkeit selbst in vornehmen Kreisen. Doch viele Frauen zogen es
vor, fertige Stoffe zu kaufen und die Kleiderfertigung Sklavinnen zu überlassen.
Für die anderen Hausarbeiten wie Putzen, Spülen, Lebensmittel einkaufen, aber
auch das Kochen waren Sklaven und Sklavinnen zuständig. Nur in ganz armen
Familien musste die Ehefrau diese als sehr niedrig geltenden Arbeiten selbst
verrichten. Die Kleinkinder wurden in manchen Familien von Sklavinnen (Ammen)
betreut, in der Regel war aber die Kindererziehung Aufgabe der Mutter. 1
Bekleidung
Zur Zeit der frühen Republik zeigte man als Frau außerhalb des Hauses nicht mehr
von seinem Körper als heutzutage eine Nonne.
C. Sulpicius Gallus ließ sich von seiner Frau schneiden, weil sie unbedecktem
Hauptes unterwegs gewesen war. Später, unter Augustus, war es schon egal, ob die
PALLA auch um den Kopf gehüllt war oder nicht. Diese PALLA , ein Überkleidtuch,
heute würde man es als Mantel bezeichnen, erinnert an einen sehr langen und
breiten rechteckigen Schal, der bis zu den Knien reichte.2 Darunter wurde die
TUNICA, ein aus zwei Stoffstücken bestehendes Kleidungsstück, das bis unter die
Knie reichte und durch einen Gürtel um die Taille zusammengehalten wurde.
Vornehmere römische Frauen trugen darüber die STOLA, ein bodenlanges Kleid mit
Gürtel.3
Während der Zeit der Republik wurde auch die TOGA ( tegere), eigentlich ein
Kleidungsstück für Männer, Jungen und Dirnen, von Frauen getragen. Sie bestand
aus schwerem weißen Wollstoff und war aus einem ursprünglich halbkreis-, später
mehr ellipsenförmigen Stoffstück gearbeitet. Sie war kein genähtes Kleidungsstück,
sondern ein Stoffstück zum Umlegen, das schwer und kompliziert anzulegen war. 4
Als Unterwäsche dienten ein Busenband (FASCIA oder STROPHIUM), sowie ein
hemdartiger, ärmelloser Hänger (INTUSIUM). Als Fußbekleidung zur TOGA diente
1
www.
www.remote.org/frederik/projekts/frau-rom/
3 Schönberger, Die Römer S.261
4 Schönberger, Die Römer S.259; Heinrich Krefelder, Res Romanae S.210
2
3
der geschlossene Schuh (CALCEUS). Man benutzte aber auch die aus dem Orient
stammenden Sandalen. Socken oder Strümpfe waren völlig unbekannt.5
Auf den ersten Blick mag scheinen, als seinen die Römerinnen nicht einer so
flüchtigen Erscheinung wie der Mode unterlegen gewesen, denn an Skulpturen,
deren Entstehungsdaten bis zu dreihundert Jahren auseinander liegen, kann man
bezüglich der Kleidung kaum Unterschiede erkennen. Schnitt und Form der STOLA
haben sich kaum geändert, vielmehr jedoch Struktur und Farbe der verwendeten
Stoffe. Ende der Republik, als Luxuswaren des Orients wie indische Wollstoffe und
chinesische Seide nach Rom kamen, wurde die Mode immer anspruchsvoller. Was
die Farben betrifft, so schienen dunkles Rosa und andere Töne zwischen Rot und
Blau ( Purpur, Violett) als besonders apart empfunden worden zu sein.6
Selbst verständlich schätzten es die Römerinnen auch, sich mit Schmuckstücken zu
behängen. Die Ärmeren mussten sich mit einfachen Spangen (FIBULAE), die das
Gewand zusammenhielten ( Knöpfe gab es im alten Rom noch nicht), begnügen. Die
Wohlhabenderen liebten es ihren Reichtum protzig zur Schau zu stellen und trugen
deshalb sogar mehrere Ohrringe gleichzeitig.7 In den Frisuren wurden auch Kämme
oder Nadeln getragen. Halsketten, Ringe und Gewandspangen benutzten sowohl
Frauen als auch Männer.8
Haare und Frisur
Die Frisuren behielten ihre ursprüngliche Schlichtheit bis in die Kaiserzeit. Die Haare
wurden in der Mitte gescheitelt, zu Zöpfen geflochten und zum Knoten geschlungen.
Neue Impulse gingen immer wieder vom Kaiserhof aus, wo es extravagante Damen
liebten, ihr Haar zierlich zu kräuseln oder zu gewaltigen Hochfrisuren, riesenhaften
Kegeln (TUTULUS) aufzutürmen, die von den Haarkünstlerinnen mit fremden Haaren
unterfüttert werden mussten, damit sie hielten. Solch komplizierte Frisuren wurden
auch durch kleine Wollbänder (VITTAE) zusammengehalten. Aus solchen VITTAE
entstand schließlich auch das Diadem (STEPHANE).9 Einige Frauen pflegten es
auch sich das Haar mit gewissen Tinkturen rötlich oder golden zu färben. Angeblich
waren auch blonde Perücken aus dem Haar von Germaninnen hoch geschätzt.
Graue Haare und Augenbrauen wurden ausgezupft.10
Körper-, Gesichtspflege und Kosmetik
Großen Wert legten die Römer auf die Körperpflege, zu der vor allem das Bad
gehörte (siehe unten: Das Baden). Die vornehmen Damen vervollständigten ihr
Toilette mit wohlriechenden und teuren Salben und Essenzen, die aus dem Orient
nach Rom gelangten, oder teilweise auch dort hergestellt wurden, wie etwa Rosenöl.
Die Glas- und Alabasterbehälter, die man in Gräbern fand, beweisen, wie sehr die
Lebenden an diesen Dingen hingen.11
5
Schönberger, Die Römer S.260, 261; Heinrich Krefelder, Res Romanae S.210
www.remote.org/frderik/projekts/frau-rom/
7 Schönberger S.163
8 Heinrich Krefelder, R.R. S.211
9 www.remote.org
10 Schönberger, S.262, 163
11 Schönberger, S.163
6
4
Nun zur Gesichtspflege und Kosmetik. „Wer Frauen sähe, wie sie am Morgen aus
dem Bett kommen, der würde sie häßlicher finden als Affen. Darum schließen sie
sich sorgfältig zu Hause ein und sind für kein männliches Wesen sichtbar...Diese
Frauen waschen nicht mit einem Guß frischen Wassers die Schläfrigkeit weg und
gehen dann sogleich an eine ernsthafte Arbeit, nein, Puder in verschiedenster
Zusammensetzung müssen die unerfreulichen Gesichtsfarben aufhellen...“( Passage
aus einer Schrift Lukians ). Lukian hatte nicht viel übrig für die kosmetisch Aktivitäten
der Frauen. Ovid hingegen gibt im dritten Buch seiner „ars amandi“ detaillierte
Hinweise für Frauen, wie sie ihr Reize besser zur Geltung bringen können, und in
seinem hundert Verse fassenden „medicamina faciel femineae“ (Mittel der weiblichen
Gesichtspflege) folgt er: „cura dabit faciem“ ( frei: Sorgfalt macht das Gesicht erst
schön).
Die Grundierung für das Make-up bildete oft eine an vorigen Abend auf das Gesicht
aufgetragene, stark parfümierte Substanz, die aus dem Fett der Schafswolle
gewonnen wurde. Lidschatten, Wimperntusche und Lippenstift waren den Frauen
nicht fremd. Auch Rouge und Kalkweiß als Puder waren üblich. Römische Frauen
versuchten die Haut möglichst weiß zu erhalten, denn gebräunte Haut zeigte, dass
man draußen arbeiten musste.
Die sechs Vestalinnen durften sich überhaupt nicht schminken; traf man eine Frau,
deren Parfum man schon von fern riechen konnte und die über alle Maße geschminkt
war, so hatte man es vermutlich mit einer Prostituierten oder einer Kurtisane zu tun.12
Das Baden
In der Frühzeit des republikanischen Rom wurde das eher vernachlässigt. Die
wenigen öffentlichen Bäder, die es damals gab, waren klein, düster und schmutzig.
Später, in der Kaiserzeit, baute man große helle Bäder. Einige Wohlhabende hatten
auch in ihrer Villa eine Badegelegenheit.
Die übliche Badezeit war zwischen zwei und drei Uhr nachmittags; man verweilte
manchmal bis fünf Uhr im Bade. Das war natürlich nur die „Hauptbadezeit“, baden
konnte man fast immer. Zwischen 17 und 18 Uhr begaben sich auch Gäste ins Bad,
in der verzweifelten Hoffnung, wieder nüchtern zu werden.
In der Zeit der Republik waren die römischen Bäder abends und nachts geschlossen.
Außerhalb Roms und später auch in Rom zeigen Ausgrabungen von Lampen, dass
die Öffnungszeiten wohl verlängert worden waren. In seriösen Bädern waren die
Geschlechter für gewöhnlich getrennt : entweder örtlich ( zwei Bäder in einem
Gebäudekomplex mit demselben Heizsystem) oder zeitlich ( geregelte
Benutzungszeiten für Männer und Frauen). Gab es für Frauen eigene
Räumlichkeiten, waren diese meist weniger aufwendig ausgestattet als die der
Männer. Wenn in einem seriösen Bad Männer und Frauen zusammen badeten,
nannte man diese „Familienbäder“.
In fragwürdigen Etablissements, die dann nur Männern zugänglich waren, hielten
sich Gespielinnen für die Badenden bereit, und es wurde gewöhnlich nackt gebadet.
Diese Art Bordelle wurde zwar im zweiten und dritten Jahrhundert von den damaligen
Kaisern verboten, jedoch zeigte diese Verbot kaum Wirkung. Vielmehr erhöhte sich
ihr Reiz dadurch noch.
Die Männer trugen beim Baden gewöhnlich eine lederne Badehose(ALUTA); waren
sie unter sich, badeten sie oft auch nackt. Die Frauen hatten entweder nur eine Art
12
www.remote.org
5
von Schlüpfer (SUBLIGAR) oder einen Badeanzug (BALNEARIS VESTIS) an. Der
Eintritt für ein öffentliches Bad kostete einer Frau das Doppelte wie einem Mann.
Der Badegast löste an der Kasse eine Eintrittsmarke (TESSERA), die er dem
Bademeister vorweisen musste. Im APODYTERIUM, das auch als Warteraum
diente, zog man seine Kleider aus und deponierte sie in offenen Nischen oder auf
Brettergestellen. Wer ganz sicher gehen wollte, konnte seine Garderobe gegen ein
mäßiges Entgelt beim Badepersonal abgeben oder einen Sklaven als Wache
zurücklassen. Handtücher, Öl und Parfüm sowie ein aus Lupinenfrucht gewonnenes
Reinigungsmittel (LOMENTUM), später auch Sode und Seife brachte man mit,
ebenso einen Striegel, um nach sportlichen Übungen die Kruste aus Staub, Schweiß
und Salbe abzuschaben.
Wollte der Badegast den Empfehlungen der Ärzte folgen, so durchschritt er eine
reihe von Räumen mit ansteigender Temperatur, um sich aufzuwärmen, bevor er
durch eine schmale Tür ( wegen des Wärmeverlustes) das CALDARIUM betrat. Hier
nahm er in einer Wanne oder in einem Bassin ein heißes Bad, unterbrochen durch
gelegentliche kalte Waschungen am LABRUM, einem flachen Becken in einer
Waschnische. Waren die Poren genügend geöffnet, so erholte siech der Besucher
ein wenig auf den Marmorbänken des als Wärmeschleuse dienenden
TEMPIDARIUMS, ehe er sich im FRIGIDARIUM durch ein kaltes Bad erfrischte.
Wenn er wollte, konnte er noch eine Heißluftkammer (LACONIUM), die allerdings nur
für Männer bestimmt war, besuchen. Die Schwitzkammer (SUBDATIO) war auch für
Frauen. Deren Wirkung der einer modernen Sauna entsprach. Wer die Schwitzkur
überstanden hatte, ließ sich von einem Masseur abreiben und kräftig durchkneten.
Zur vollkommenen Körperpflege gehörte es auch, sich mehrfach mit wohlriechenden
Ölen salben und parfümieren zu lassen. Den Abschluss des Bades bildete
gewöhnlich ein Sprung in das große Schwimmbecken unter freiem Himmel. Je nach
Belieben konnte man die Prozedur der Wechselbäder wiederholen. Außerdem waren
für die Frauen oft noch Schönheitssalons vorhanden, und die Männer konnten sich in
der PALAESTRA ausstrecken und Körperübungen unter freiem Himmel machen. Es
war nicht ungewöhnlich bis zu siebenmal am Tage zu baden.13
Ausbildung und Teilnahme am kulturellen Leben
Die Frauen der Oberklasse waren gebildet genug, um am intellektuellen Leben der
Männer teilzunehmen. Über die Ausbildung der Mädchen ist nur wenig bekannt. Für
die Tochter eines Plebejers war es nicht unüblich eine Elementarschule zu
besuchen. Töchter und Söhne gutsituierter Familien hatten Privatlehrer. Doch im
Gegensatz zu den Jungen gingen Mädchen nicht zum Unterricht der Philosophen
und der Redelehrer, denn sie waren in dem Alter im dem die Jungen ihre Bildung
vertieften meist schon verheiratet. Manche Frauen profitierten auch vom
intellektuellen Klima in ihrem Elternhaus. Die antiken Autoren hielten die gute
Ausbildung einer Tochter dem Vater zugute, während sie die gelungene Erziehung
des Sohnes der Mutter anrechneten.
Intellektuelle und künstlerische Fähigkeiten waren dem guten Ruf einer Frau
keineswegs abträglich, sondern trugen zu ihrer Wertschätzung bei.
Der Stoiker Musonius Rufus trat dafür ein, den Frauen dieselbe Bildung wie den
Männern zukommen zu lassen, weil die Eigenschaften einer guten Ehefrau und
13
Schönberger, S.80, 81
6
Mutter erst bei einer Frau, die sich dem Studium der Philosophie widme, ganz zur
Entfaltung kämen.
Einige wenige Frauen sind sogar als Prosaschriftstellerinnen (z.B. Cornelia,
Agrippina, die Jüngere....), Dichterinnen (z.B.Sulpicia...) oder durch ihre
hervorragende Redekunst (z.B. Maesia Sentia, Afrania, Hortensia) bekannt
geworden.14
Frauenberufe
Trotz des Klischeebildes er ganz auf den Haushalt konzentrieren Römerin, gab es
eine Menge an Frauenberufen außerhalb des Hauses.
In Berufen des sozialen Bereichs gab es Ammen (NUTRICES), Hebammen
(OBSTETRIX), Ärztinnen (MEDICAE) und Erzieherinnen (EDUCATRIX,
PAEDAGOGAE). An der Spitze der Berufe für Dienstleistungen im häuslichen
Umfeld standen die Friseuse und Kosmetikerin (ORNATRIX). Diese Berufe wurden
aber überwiegend von Sklavinnen ausgeübt.
Im Handel war Frauenarbeit sogar üblich. Dabei übernahmen zahlreiche
Fachverkäuferinnen den Vertrieb von Lebensmitteln, Gegenständen des täglichen
Bedarfs und auch von Luxusartikeln.
Im Bereich des Handwerks oder der manufakturartigen Produktionsbereichen waren
Frauen nur im Textilgewerbe vertreten, dafür aber sehr zahlreich.
Berufe der Unterhaltungsbranche die von Frauen ausgeübt wurden, hatten ein
geringes gesellschaftliches Ansehen. Schauspielerinnen (MIMA, PANTOMIMA),
Musikantinnen ( TIBICINA, PSALTRIA, MUSICA...), Sängerinnen (CANTRCES,
CANTATRICES) und Tänzerinnen ( SALTATRICES, GADITANA...) zählten zur
Halbwelt und wurden oft mit Prostituierten im einem Atemzug genannt.
Einen ähnlich schlechten Ruf hatten übrigens auch Frauen, die im gastronomischen
Bereich arbeiteten. Angesehene Frauen im akademischen und künstlerischen
Berufen wie Juristin (ADVOCATA), Malerin (PICTOR), Dichterin (POETA) und
Philosophin ( PHILOSOPHA) gab es allerdings nur äußerst wenige.
Bei Frauenarbeit handelte es sich aber meist um ungelernte Arbeit.15
Frauen in der Politik
In den antiken Berichten zeichnen sich konstante, extrem gegensätzliche moralische
Verhaltensweisen von Frauen ab. Die Gattinnen des Antonius können dabei als
exemplarisch gelten: Fulvia, der Inbegriff der boshaften Ehefrau; Octavia, die
mustergültige, tugendhafte Gattin. Kleopatra, die letzte Frau Marc Antons, war freilich
einzigartig. Über alle drei Frauen liegen uns nur Berichte vor, die ein verzerrtes Bild
entwerfen, weil sie entweder von der politischen Propaganda Octavians beeinflußt
sind oder von Geschichtsschreibern stammen, die auf Marc Anton, seinen Gegner,
nicht gut zu sprechen waren.
Fulvia war die dritte Gemahlin des Antonius. Auch sie selbst war vorher schon
zweimal verheiratet gewesen. Ihr früheren Ehemänner, die sich wohl in erster Linie
von ihrem Reichtum angezogen fühlten, stammten aus vornehmsten Familien und
absolvierten blendende politische Karrieren.
14
15
Pomeroy, Frauenleben in der klassischen Antike, S.260, 261
www.remote.org
7
Fulvia wurde nachgesagt, ihr Körper sei das einzig Weibliche an ihr. Ihre „
Männlichkeit“ bestand darin, dass sie beharrlich in politische Bereichen einzudringen
versuchte, die den Männern vorbehalten waren. Ihre politischen Aktivitäten
zugunsten ihrer verschiedenen Ehemänner waren diesen durchaus von Nutzen. Aber
sie machte sich durch ihren übertriebenen Ehrgeiz Feinde. Hinzu kam noch, daß der
Haß, der sich eigentlich gegen den Ehemann richtete, auch auf sie übertragen
wurde. Obwohl die Beteiligung der römischen Frauen an der Politik durchaus eine
lange Tradition hatte, bliebt die Ansicht erhalten, dass Männern und Frauen
unterschiedliche Rollen in der Gesellschaft zukamen.
Fulvia war jedoch eine Frau, die sich aus Haushalt und Spindel nichts machte. Sie
zog es vor, ihren jeweiligen Ehemann zu begleiten, wenn es sein musste, auch in ein
Heerlager. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe den Untergang des Antonius
herbeigeführt und den Boden für seine Verfallenheit an Kleopatra bereitet, denn sie
sei darauf aus gewesen, einen Herrscher beherrschen und einem Befehlshaber
Befehle zu erteilen, und habe ihn so daran gewöhnt, sich den Frauen zu unterwerfen.
Doch Fulvia stand Antonius sogar noch bei, als er die Affäre mit Kleopatra bereits
begonnen hatte. Nach Fulvias Tod stand der vierten Hochzeit des Antonius nichts
mehr im Wege.
Die Ehe mit Octavia, der Schwester Octavians, war die Besiegelung des
Abkommens, das Octavian und Antonius im Jahre 40 v. Chr. schlossen und das als
Friedensvertrag von Brundisium in die Geschichte eingegangen ist. Octavia sah ihre
Aufgabe darin zwischen den beiden Männern zu vermitteln und durch die Erfolge, die
sie dabei erzielte, ging sie auch in die Geschichte ein.
Dies war aber auch die einzige Form der politischen Aktivität, die den römischen
Frauen traditionsgemäß zugebilligt wurde.
Die nüchterne Besonnenheit der Octavia begann Antonius allmählich zu langweilen
und so heiratete er 37 v. Chr. Kleopatra. Da sie keine Römerin war, war ihre Ehe
illegitim und Antonius ließ sich erst im Jahre 32 v. Chr. offiziell von Octavia scheiden.
Diese Beleidigung nahm Octavian zum Anlass Antonius den Krieg zu erklären. Nach
dem Tode Marc Antons und dem Selbstmord Kleopatras brach die Stadt Rom in
Jubel aus und die allgemeine Herrschaft Octavians wurde begrüßt.
Kleopatra besaß einen bezaubernden Charme und eine außerordentlich
wohlklingende Stimme. Sie war hochgebildet und beherrscht viele Sprachen. Der
Hang zu Ausschweifungen und Trunkenheit, den man ihr nachgesagt hat, ist
unwahrscheinlich. Außerdem hat Kleopatra, soweit bekannt, nur mit Caesar und
Antonius sexuelle Beziehungen gehabt. Das schlechte Licht, in dem Kleopatra häufig
erscheint, geht zweifellos auf Lügenmärchen zurück, die ihre Feinde über sie
verbreitet haben. Ihre Fähigkeit als Herrscherin stand nie in Frage, und Ägypten blieb
ihr gegenüber stets loyal.
Ohne Zweifel führten die römischen Frauen der oberen Schichten seit
spätrepublikanischer Zeit ein freieres Leben. Sie hatten eine gewisse
Entscheidungsfreiheit und konnten ihr Leben und ihren Lebensstil auf
unterschiedliche Weise gestalten, da es verschiedene Rollen gab, die von der
Gesellschaft toleriert wurden. Wichtige politische Ämter waren den römischen Frauen
vorenthalten, so konnten sie nur über die ihnen verbundenen Männer auf die
politischen Ereignisse Einfluss nehmen. Im Gegensatz zu Kleopatra bildeten sie eine
Macht im Hintergrund des Throns, den sie nie selbst besetzen konnten.
Die Römerinnen konnten auch am kulturellen Leben ihrer Zeit teilnehmen. Sie
speisten zum Beispiel zusammen mit ihren Ehemännern und gingen zu Festgelagen,
Spielen, öffentlichen Aufführungen und auch zu politischen Versammlungen. Die
8
römischen Frauen hatten Zugang zu Macht und Geld, und ihr Schicksal war mit dem
des Staates eng verknüpft wenn sich die Geschicke der Männer zum Guten
wendeten, kam das auch den Frauen zugute.16
FRAUEN IN UNGEWÖHNLICHEN ROLLEN
Dirnen
Fünfundvierzig Bordelle gab es schätzungsweise in Rom während der späten
Kaiserzeit. Die Prostituierten, die dort arbeiteten, waren meist ausländische
Sklavinnen. Es gab besondere Märkte, auf denen die Dirnen von Zeit zu Zeit den
Besitzer wechselten. Alle Prostituierten ( IUPAE, SCORTA, MERETRICES) waren
polizeilich registriert. Manchmal wurde diese Registrierung von gewöhnlichen Frauen
mißbraucht. Sie ließen sich dort als Prostituierte eintragen und konnten so Ehebruch
begehen, ohne dass sie oder ihr Liebhaber oder Ehemann bestraft wurden.
Die Prostituierten pflegten sich übermäßig zu schminken und zu parfümieren. Sie
trugen meist eine Toga in grellen Farben Seit C. Calligula mussten sie eine nach
ihrem Einkommen bemessene Steuer an den Staat entrichten. Für ein
Schäferstündchen waren 2 bis 18 Asse als Honorar fällig.
Neben den Bordellen existieren auch selbständige Prostituierte, die sich ihre Kunden
auf den Straßen (vor allem der VIA SACRA), beim Circus Maximus oder im
zwielichtigen Stadtvierteln suchten, um sie dann in irgendein Hotelzimmer zu
dirigieren.
Es war für junge Römer ein selbstverständlicher Teil der Erziehung einmal ein
Bordell zu besuchen.
Die Fragen nach Empfängnisverhütung wurde weiter oben schon geklärt und
Geschlechtskrankheiten gab es kaum. ( Der jüngere Plinius erzählt in einem Brief
von Selbstmord eines jungen Ehepaares ( nach Ansicht heutiger Fachleute) aufgrund
von Syphilis. Sonst erfahren wir nirgends von solchen Dingen).17
Kurtisanen
Die Kurtisane unterschied sich von der Dirne dadurch, dass sie meist von einem
Mann längere Zeit (ein halbes Leben lang) ausgehalten wurde. Deshalb reichte es
nicht, wenn sie ihren Liebhaber im Bett glücklich machte. Sie musste auch Verstand
haben und als Begleiterin auf Veranstaltungen auftreten können. Kurtisanen waren
gepflegte, elegante, reizvolle und auch kostspielige Damen.
Dieser Beruf wurde meist von freien Römerinnen oder Freigelassenen ausgeführt.18
Vestalinnen
16
Pomeroy, Frauenleben in klassischen Altertum, S.283-291
www.remote.org
18 www.remote.org
17
9
Die sechs Priesterinnen des Vesta-Tempels hatten ein hartes Los gezogen. Im Alter
von 10 Jahren wurden sie der Familie entrissen, konnten nun nichts mehr erben,
standen aber auch nicht mehr unter des Vaters Gewalt und konnten jetzt eigenen
Besitz haben.
Die Vestalinnen hatten dafür zu sorgen, dass im Vesta-Tempel niemals das Feuer
ausging. Außerdem waren sie bei verschiedenen Festivitäten zugegen und führen
Kulthandlungen aus. Sie wurden auch wie ein Orakel nach der Zukunft des Staates
befragt.
Sie durften sie nicht nur in geringstem Maße schminken oder parfümieren, sondern
hatten auch ihre Jungfräulichkeit mindestens bis zum Alter von 40 Jahren zu
bewahren. Von da an konnten sie wieder normale Frauen werden, aber die meisten
vermieden das, denn sie hätten sowieso mit 40 keinen Mann mehr gefunden.
Wurde diese Pflicht von einer Vestalin verletzt, so musste sie bei lebendigem Leibe
begraben werden.
Es gab natürlich auch einige Lichtblicke im Leben einer Vestalin. Sie erhielt
bevorzugte Plätze bei Theater und ähnlichen Veranstaltungen. Von Zeit zu Zeit
durfte sie auch an außerordentlichen Festessen teilnehmen.19
( Weiteres über Vestalinnen siehe weiter unten )
VORMUNDSCHAFT, RECHTE UND PFLICHTEN
Frauen waren keine eigenständige rechtliche Spezies. Ihnen wurde Kraftlosigkeit des
Verstandes (IMBECILLITAS MENTIS), Unbeständigkeit des Charakters
(=Urteilsschwäche) (LEVITAS ANIMI) und geschlechtlich spezifische körperliche
Schwäche (INFIRMITAS SEXUS) nachgesagt. Diese negativen Eigenschaften sind
dazu verwendet worden, um die untergeordnete Position gegenüber dem Mann und
die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Frauen im römischen Recht zu
begründen. Alle römischen Bürger wurde in Männer (MARES) und Frauen
(FEMINAE) geteilt, die wieder zusammengeführt werden mussten. Diese Teilung der
Geschlechter wurde also als eine juristische Frage und nicht als natürliche
Voraussetzung betrachtet. Beiden Geschlechtern wurde vom Recht eine Aufgabe
zugeteilt. Daraus ergibt sich eine unendlich wiederholbare Struktur, die die
Reproduktion der Gesellschaft sichert. Männer werden zu Vätern und Frauen zu
Müttern.20
Die Frau zählte nichts als juristische Person. Infolgedessen konnte sie weder vor
Gericht als Geschworene auftreten, noch sich in irgendeiner Weise offiziell an der
Regierung beteiligen. Sie konnten auch keine Güter besitzen.21 ( siehe aber
Augusteische Gesetze)
Fast alle römischen Frauen bis auf wenige Ausnahmen (unter der Gesetzgebung des
Augustus: vestalische Jungfrauen; freigeborene Frauen, die drei Kinder und
freigelassene Frauen, die vier Kinder hatten; Personen eigenen Rechts (SUI IURIS)
unterstanden der Verfügungsgewalt des Vaters (PATRIA POTESTAS), des
19
www.remote.org
Schmitt Pantell, Geschichte der Frau, Band 1: Antike S.105, 106
21 www.remote.org
20
10
Ehemannes oder eines Vormundes (TUTOR).22 Solch ein gesetzlicher Vormund
regelte die Rechtsgeschäfte wie beispielsweise die Erbschaft , die Aufsetzung des
Testaments, den Abschluss von Verträgen, Geschäfsabschlüsse (MANCIPATIO =
rituelle Verkaufszeremonien beim Verkauf von Ländereien, bei der
Sklavenfreilassung,....).23
Die PATRIA POTESTAS brachte eine umfangreiche Machtfülle mit sich. Der Vater
(PATER) hatte beispielsweise die Macht über leben und Tod der Mitglieder seiner
Familie (FAMILIA) zu entscheiden und die Möglichkeit, ein Mitglied der Familie zu
verkaufen. Außerdem stand es ihm zu, sich zu weigern, ein Neugeborenes
aufzunehmen. Die Mutter hatte in diesem Fall keine rechtlicher Möglichkeit, dies zu
verhindern.
Bevor allerdings der Vater seine Kinder oder auch seine Frau mit strengen
Maßnahmen bestrafte, sollte er eigentlich einen Familienrat oder Freunde befragen.
Es wurden dazu jedoch keine zwingenden rechtlichen Vorschriften bis in die späte
Kaiserzeit eingeführt. So schritten gelegentlich die Behörden ein, um eine Mißbrauch
der Gewalt des Vaters über seine Kinder zu verhindern
Bei der Schließung einer MANUS-Ehe wurde die Verfügungsgewalt vollständig vom
Vater auf den Ehemann übertragen. Die Frau nahm in dieser Eheform in Bezug auf
ihren Mann die Position der Tochter ein.
Wurde die Frau durch den Tod ihres Vaters oder Ehemannes unabhängig, musste
sie für Rechtsgeschäfte allerdings einen Vormund haben. Um diesen zu bestimmen
gab es folgende Verfahren:
1. Ein TUTOR LEGITIMUS wurde bestimmt, wenn der Vater oder der Ehemann
ohne Testament starben.
2. Ein TUTOR TESTAMENTARIUS/ DATIVUS ist hingegen durch ein Testament
bestimmt worden.
3. Ein Magistrat beauftragte eine Person mit der Übernahme der Vormundschaft.24
Trotz der Tatsache, dass die Frau fast ohne Rechte war, spielte sie gesellschaftlich
eine wichtige Rolle. Bei Festen zum Beispiel hatte sie das Essen zusammenzustellen
( das Kochen erledigten Sklavinnen ) und lieferten einen meist gern gehörten
Redebeitrag zur Konversation.25
DIE EHE
Eine römische Hochzeit war Grund zum Feiern, fand aber meistens nicht aus Liebe
statt. Politische und gesellschaftliche Gründe spielten häufig eine große Rolle. Die
Frauen hatten, wenn überhaupt, nur wenig Mitspracherecht bei der Wahl des Gatten.
Für die Römer war ein Mädchen bereits mit 12 Jahren im heiratsfähigen Alter. Eine
behinderte oder unfruchtbare Frau galt als Schande für die Familie, denn jede Frau
hatte die Pflicht für den römischen Staat Kinder zu gebären.26
22
www.
Pomeroy, Frauenleben , S. 230
24 www.
25 www.remote.org
26 www.
23
11
Die Verlobung
Jeder ordentlichen Heirat musste eine Verlobung vorausgehen. Es kam vor, dass
man schon Kinder miteinander verlobte, in der späten Kaiserzeit war es aber Gesetz,
dass sie zumindest verstehen mussten, was beim Verlöbnis gesagt wurde.
Die Formalitäten wurden vom künftigen Ehemann ( oder seinem Vater oder Erzieher)
und dem Vater oder TUTOR des Mädchens erledigt. Ein Verlöbnis war in der
Frühzeit beiderseits einklagbar ( beide Partner konnten bei Nichteinhaltung des
Heiratsversprechens vor Gericht ziehen ). Gegen Ende der Republik galt das
Verlöbnis nur noch als formloses Heiratsversprechen, das deine rechtliche
Grundlage mehr hatte. Mit der Formel „condicione tua non utor“( ich brauche dein
Versprechen nicht) konnte das Versprechen jederzeit von jeder der Parteien
widerrufen werden. Üblicherweise machte der zukünftige Ehemann vor der Heirat
seiner Auserwählten noch ein wertvolles Geschenk (DONATIO ANTE NUPTIAS). Es
konnte bei Auflösung der Verlobung jederzeit zurückverlangt werden und wurde bei
der Heirat ohnehin zusammen mit der Mitgift zurückerstattet. Zwischen Verheirateten
war es lange Zeit verboten, wertvolle Geschenke auszutauschen. ( Welchen Zweck
dieses Verbot, das vom Prinzipat Augustus` bis zum Caracallas reichte, hatte, ist
ungewiss).27
Die Heirat
In der Frühzeit der Republik gab es drei Arten eine MANUS-Ehe einzugehen. Alle
drei hatten gemein, dass die Frau vollkommen aus der PATRIA POTESTAS in die
Macht ( MANUS ) des Ehemannes ( MARITUS ) übergeht. So wird die Frau MATER
FAMILIAS.28
Die erste Möglichkeit war die COEMPTIO, bei der vor fünf Zeugen die Braut
symbolisch für ein As (war Anfangs 80 Cent später nur noch 2 Cent wert) gekauft
wurde.29
Die zweite (USUS) erfolgte durch Kohibitation ( Beischlaf ). Der Bräutigam musste
jedoch zuvor eine Rede halten, in der er die bevorstehende Heirat klar von einem
Konkubinat abgrenzte. Bei dieser Heiratsform erhielt der Mann die Allgewalt über
seine Frau erst nach einem Jahr ununterbrochenen Zusammenlebens. Doch die
Frauen waren nicht dumm und trennten sie einfach einmal im Jahr für drei Tage von
ihren Männern.30
Die dritte war die aufwendigste Prozedur. Nach ihr mussten die Inhaber der vier
höchsten Priesterämter (Flamen Dialis, Flamen Martialis, Flamen Quirinalis und Rex
Sacrorum) heiraten, und auch deren Eltern mussten so geheiratet haben. Es war
dies die CONFARREATIO, bei der die zu Verheiratenden nebeneinander auf Stühle
gesetzt wurden, auf deren ein Vlies lag, neben mindestens 10 zeugen musste auch
der Flamen Dialis und der Pontifex Maximus zugegen sein. Dabei wurden ein Schaf,
Früchte, Opferschrot und Brot aus Dinkel geopfert. Einen Kuchen aus Dinkel teilten
sich die beiden zukünftigen Ehepartner.31
Vorteil der MANUS-Ehe: Die Frau besitzt das gesetzliche Erbrecht.
27
www.remote.org
Seitz, Die Römerin (Skriptum)
29 www.remote.org
30 Seitz, Die Römerin; www.remote.org
31 www.remote.org
28
12
Nachteil: Sie wechselt aus ihrer ursprünglichen GENS in die GENS ihres Mannes
und nimmt das NOMEN GENTILE ihres Gatten an und wird in der neuen GENS eine
ADGNATA.
Eine Scheidung kann nur durch gegenseitiges Einverständnis (DIVORTIUM) oder
durch die einseitige Erklärung des Mannes (REPUDIUM) durchgeführt werden. Die
Mitgift musste der nicht schuldigen Ehefrau zurückgegeben werden.
Schon in dritten Jahrhundert vor Chr. lehnten sich immer mehr Frauen gegen diese
Eheformen auf , die sie zum Spielzeug in den Händen ihres Mannes werden ließ.
So wurde die MANUS-freie Ehe eingeführt, bei der die Frau weiterhin der väterlichen
Gewalt ( PATRIA POTESTAS )unterstellt blieb und nur UXOR des Ehemannes
wurde. Die Kinder dieser Frau aber werden ADGNATI in der GENS MARITI. Eine
Scheidung war in diesem Falle auch allein seitens der Frau möglich.32
Zwischen engen Verwandten war eine Heirat bei Todesstrafe verboten (INCESIUM),
ebenso durften Römer keine Ausländer oder Sklaven heiraten. Die Definition „enge
Verwandte“ wurde jedoch in Laufe der Jahre immer knapper, sodass 200 v. Chr.
schon Geschwisterkinder heiraten konnten.
Wer glaubt, eine Heirat sei an jedem Tag möglich gewesen, der irrt gewaltig. Die
Zahl der das Hochzeitsdatum betreffenden Einschränkungen ist so hoch, dass es
fast leichter wäre, die Tage zu nennen, an denen eine Heirat möglich war. Nicht
heiraten sollte man im März und im Mai, in der ersten Junihälfte, vom 18. bis 21.
Februar, keinesfalls am 24. August, am 5. Oktober oder am 8. November, auch nicht
an den Kalenden, Nonen oder Iden jedes Monats. Außerdem wurden Hochzeiten an
Feiertagen vermieden.
Am Hochzeitstag mussten eine Reihe von Bräuchen eingehalten werden, und vergaß
man nur einen, war die Ehe schon so gut wie gescheitert.
Nachdem die Braut ihr Kinderspielzeug den Göttern geweiht hatte, wurde sie zurecht
gemacht. Sie erhielt eine Frisur, die der der Vestalinnen glich ( vgl. TUTULUS),
wobei das Haar unbedingt mit einer gebogenen, eisernen Speerspitze gescheitelt
werden musste. War mit dieser Spitze einst ein Gladiator getötet worden, galt sie als
besonders wirksam gegen böse Geister.
Das Hochzeitskleid war eine TUNICA aus feinem weißen Flanell und wurde, wie
auch bei uns, nach der Hochzeit üblicherweise nie mehr getragen.
Am Abend des Hochzeitstages, wenn die Zeremonie vorüber, der Vertrag
unterzeichnet und das Hochzeitsfrühstück verspeist war, entriss der Bräutigam seine
Braut formell den Armen ihrer Mutter, und sie wurde von Freunden und
Familienangehörigen im Brautzug zum neuen Heim geleitet. Dabei riefen die
Beteiligten, ähnlich wie wir heute beim Faschingsumzug, „Helau“ und „talassio“ aus.
Die Prozession, die DOMUM DEDUCTIO, war von außerordentlicher Wichtigkeit.
Selbst wenn der Bräutigam nicht anwesend war, wurde sie durchgeführt. Nachdem
das Ehepaar einigen weiteren Bräuchen nachgekommen war, wurde die Frau dann
in das Schlafgemach geleitet und dort von anderen Frauen, die nur einmal
verheiratet gewesen sein durften, entkleidet, während die anderen außerhalb das
Hochzeitslied ( EPITHALAMIUM ) anstimmten. Dann erst durfte der Bräutigam ins
Bett, und die Gäste hatten ihre Pflichten getan. Am nächsten Morgen nahm die junge
Frau, nunmehr eine MATRONA ( Hausfrau ), zum ersten Mal ihre häuslichen
Pflichten war.
Bei der Heirat erhielt die Frau nicht nur eine Aussteuer, sondern sie musste auch
eine Mitgift zahlen. Diese wurde von Brautvater und Bräutigam ( oder dessen Vater )
vor der Hochzeit ausgehandelt und musste in den drei Jahren nach der Hochzeit in
32
Seitz, Die Römerin; Ulrich Manthe, Geschichte des römischen Rechts, S.98, 99
13
gleichen Teilen ausbezahlt werden. Besonders Reiche konnten es sich leisten, die
Mitgift auf einmal auszuzahlen ( eine Mitgift konnte bis zu 50 Talente betragen, das
sind etwa 125000 Euro ).
Eine Alternative zur Ehe war in gewissem sinne das Konkubinat. Bei der Schließung
eines solchen waren kaum Formalitäten und keinerlei Geschenke ( Mitgift etc..)
notwendig, es wurde auch nicht gefeiert, obwohl sich die Konkubine in der Praxis
kaum von einer rechtmäßigen Ehefrau unterschied. Die Auflösung eines Konkubinats
war ebenso einfach, sodass es eigentlich nur ein Zusammenleben darstellte. Viele
Männer zogen es vor, sich, nachdem die erste Ehefrau gestorben oder geschieden
war, nur noch eine Konkubine zu nehmen.
Ab der Mitte des ersten Jahrhunderts durften auch Sklaven untereinander heiraten.
Diese Ehe ( CONTUBERNIUM ) war zwar eigentlich nur ein Zusammenleben ohne
Rechtsgrundlage, aber trotzdem bildete sich im Laufe der Zeit ein vollkommenes
Familienleben unter den Sklaven aus. Natürlich war das nur möglich, wenn sie dem
selben Herrn gehörten.33
Kinder und die Augusteischen Gesetze
Die Heirat war eigentlich nur ein Vorspiel zur Versorgung Roms mit neuen Soldaten.
Eine Ehe galt nur als erfolgreich, wenn ihr Resultat in Form von Kindern vorlag. Und
eben dies sahen die Censoren Camillus und Postumius im Jahre 403 v. Chr.
gefährdet. Ältere Junggesellen wurden nicht nur gerügt, sie hätten ihr Pflicht dem
Staate gegenüber nicht erfüllt, sondern auch mit saftigen Bußgeldern belegt. Sie
sollten sich gefälligst eine Frau suchen. Damals war wohl ein akuter
Bevölkerungsrückgang der Grund dieser Aktion.
Im Jahre 31 v. Chr. stand Rom vor einem ähnlichen Problem. Die Männer hielten es
für praktischer Kurtisanen auszuhalten, die ehrbare Töchter meist an Charme und
Lebendigkeit übertrafen. So sank die Zahl der Eheschließungen und somit auch die
der legalen Kinder. Augustus schließlich versuchte durch seine umfassende Eheund Sittengesetzgebung, das Problem endgültig zu lösen. Er verankerte gesetzlich,
dass Männer von 25 bis 60 und Frauen von 20 bis 50 verheiratet sein mussten, sonst
waren Bußgelder zu verrichten. Nach Scheidung oder Tod des Ehegatten gab es
eine kurze „Schonfrist“. Ab der Kinderzahl von 3 ( außerhalb Roms:4; Außerhalb
Italiens:5) winkten zusätzliche Vergünstigungen. Die Männer durften das damit
rechnen, schneller befördert zu werden, sofern sie im öffentlichen Dienst standen,
während die Frau nun selbständig ihren Besitz verwalten durfte und juristisch
unabhängig war. Es gab noch einige weitere Privilegien für kinderreiche Familien, die
unter der Bezeichnung „ Dreikinderrecht“ zusammengefasst wurden.
Außer diesem Belohnungs- und Bestrafungssystem zur Bevölkerungssteigerung
enthielten die Augusteischen Gesetze, die 19 und 18 v. Chr. erlassen wurden, auch
noch Bestimmungen, die den Ehebruch einschränken sollten. Zwar durfte der
Ehemann die Frau nun nicht mehr im Ernstfall erschlagen, doch wurden andere
Strafen für sie vorgesehen. Gewöhnlich wurden Frau und Liebhaber auf zwei
verschiedene Inseln verbannt. Außerdem konnte auch der Ehemann, da er seine
Aufsichtspflicht verletzt hatte, bei Ehebruch seiner Frau bestraft werden.34
33
34
www.remote.org
www.remote.org
14
Familienplanung
Methoden der Familienplanung waren Empfängnisverhütung, Abtreibung und
Kindesaussatz. Es fand dabei allerdings keine richtige Abgrenzung zwischen diesen
Praktiken statt. Ein Grund dafür war die mangelnde Kenntnis über den Zeitpunkt der
Empfängnis und so auch der Dauer der Schwangerschaft.
Im allgemeinen galt die Empfängnisverhütung als Frauensache. Als Verhütungsmittel
benutzten die Frauen unter anderem Zedernharz, Essig, Salzwasser und Olivenöl.
Es wurden aber auch Amulette mit einer angeblich magischen Wirkung von
abergläubischen Frauen verwendet. Eine dritte Möglichkeit der Verhütung bestand in
Enthaltsamkeit an den fruchtbaren Zyklus-Tagen, doch aufgrund fehlender Kenntnis
war diese Methode unwirksam. Die Empfängnisverhütung spielte eine
untergeordnete Rolle gegenüber der Abtreibung.
Mit der Einnahme von starken Abführ- und Brechmittel, durch Eingriffe mit
Metallsonden oder durch heftige Bewegungen sollten Abtreibungen herbeigeführt
werden. Einige Frauen trieben alleine ab, viele wandten sich jedoch an Vertraute
oder erfahrene Helfer. Auch Ärzte nahmen unter bestimmten Umständen
Abtreibungen vor, da ihr hippokratischer Eid „nur“ eine moralische Verpflichtung war.
In republikanischer Zeit war die Abtreibung straflos, weil der Fötus (NASCITURUS)
nach römischer Rechtsauffassung kein Mensch war. Nach Erlass einer Sanktion um
200 n. Chr. galt eine Abtreibung als ein Verbrechen gegenüber dem Mann, da dieser
um einen möglichen Erben betrogen wurde. Eine Frau wurde dafür auf Zeit verbannt.
Die letzte Methode der Familienplanung war die Kinderaussetzung. Gründe dafür
konnten Missbildung bei den Neugeborenen, Eheprobleme oder die soziale Lage
sein. Die Säuglinge wurden oft noch blutig an belebten Platzen ausgesetzt. Wurden
sie von Zieheltern aufgezogen, so hatten sie das Recht das Findelkind als ihren
Sklaven zu behandeln und für sich arbeiten zu lassen. Erkannten die leiblichen Eltern
ihr ausgesetztes Kind an einem Erkennungszeichen wieder, so mussten sie die
Zieheltern zur Freilassung des Kindes erst die Alimentationskosten erstatten.
Es wurden vor allem Mädchen Opfer der Kindesaussetzung, da sie für eine Familie
ökonomische Verlust darstellten. Mädchen kosteten bis zur Heirat Unterhalt, erhielten
eine Mitgift und waren dann für die Familie verloren.35
Vergewaltigungen
Leider gab es auch schon in der Antike Vergewaltigungen von Frauen.
Die juristische Beurteilung einer Vergewaltigung hing dabei vom sozialen Status der
Frau ab. So war eine Vergewaltigung einer eigenen Sklavin in der republikanischen
Zeit straffrei. Wäre es eine andere Sklavin gewesen, so hätte der Vergewaltiger nur
eine Anklage wegen „Wertminderung“ oder „Sachbeschädigung“ und eine Geldbuße
bekommen.
Durch Vergewaltigung gelangten Frauen in eine oft unüberwindbaren
gesellschaftliche Isolation, da vergewaltigte Ehefrauen deine Garantie mehr für
Legitimität der Erben boten. Die war mit einem Ehebruch gleichzusetzen.
Aber nicht nur im bürgerlichen Leben der Antike fand man Hinweise auf
Vergewaltigungen. In zahlreichen Mythen wird von Vergewaltigungen erzählt. So
35
www.remote.org ; Schmitt Pantel, Geschichte der Frauen, S.338, 339
15
finden sich dem mythologischen Stoff entsprechend im Ovids „ Metamorphosen“
über 50 Vergewaltigungs-Erzählungen.36
DIE ROLLE DER FRAU IN DER RÖMISCHEN RELIGION
Das religiöse Leben der Römer spielte sich auf mehreren Ebenen ab: Das Forum
und der Tempel zeigen uns den öffentlichen Bereich der Religion; in den
Nachbarschaftsquartieren und an allen Orten, an denen sich Bürger versammelten,
ist ein private oder halböffentliche Kultausübung zu beobachten; im häuslichen
Zusammenhang organisierte jede Familie nach eigenem Gutdünken ihre Religion mit
ihren Riten, ihrem Festkalender und ihren eigenen Göttern. Diese unterschiedlichen
Gemeinschafen waren durch eine gemeinsame religiöse Kultur verbunden, in deren
Tradition die Frau nie in vorderster Reihe stand.37
Die priesterliche Verantwortung im öffentlichen Bereich lag stets in den Händen der
Männer. Auch im häuslichen Bereich war das nicht anders. Verantwortlich für die
Familienkulte waren die Familienväter. Kleine private Kulthandlungen wie das
tägliche Trankopfer wurde von PATER FAMILIAS, der dem täglichen Mahl vorsaß,
gespendet. Auch die großen häuslichen Rituale wie die Feiern für die Verstorbenen
im Februar ( PARENTALIA ) oder im Mai (LEMURALIA ) wurden von den
Familienvätern gefeiert. Um zu erkennen in welchem Ausmaß die Männer den
religiösen Bereich beherrschten, genügt es sich die Reliefdarstellungen religiösen
Inhalts vor Augen zu halten: Die hauptsächlich handelnden Personen sind stets
Männer.38
Bei manchen Opferungen war es Frauen sowie Fremden und auch Gefangenen
untersagt, zugegen zu sein. In alter Zeit erlaubte man den Frauen nicht, Getreide zu
mahlen und Fleisch zuzubereiten. Dies geht auf den Raub der Sabinerinnen und die
darauffolgenden nach dem Krieg vereinbarten Übereinkünfte. Nach diesen
Bestimmungen durfte keine Frau Getreide mahlen () oder das Fleisch für ihren
Mann zurechtzumachen ().
Auch war es den Frauen untersagt, unvermischten Wein (TEMETUM) zu trinken. Das
Verbot des TEMETUM soll Frauen von jener Opferhandlung fernhalten, durch das
die Männer mit den Göttern in Verbindung treten. Der unvermischt Wein war eine
unerläßliche Gabe bei jedem Opfer.
Dennoch blieben Frauen nicht ganz und gar ausgeschlossen. Ausnahmen, die die in
aller Öffentlichkeit gelebten Religion betrafen, in dem einige priesterliche Aufgaben
und Opfer in die Hände von Frauen gelegt waren. Die sechs vestalischen Jungfrauen
waren als öffentlich bestellte Priesterinnen eine Ausnahmeerscheinung in der
römischen Religion. Unter der Aufsicht der großen Vestalischen Jungfrau ( VIRGO
VESTALIS MAXIMA ) hatten sie das Feuer am Staatsherd im Tempel der Vesta an
der südwestlichen Ecke des Forum Romanum zu unterhalten und zu überwachen.
36
www.remote.org
Schmitt Pantel, Geschichte d. F., S.417, 418
38 Schmitt Pantel, Geschichte d. F., S.418, 419
37
16
Die Vestalinnen wurden vor Einsetzen der Pubertät ausgewählt und versahen ihren
Dienst in der Regel für dreißig Jahre, von denen zehn der Ausbildung gewidmet
waren, zehn dem Dienst im eigentlichen Sinn und zehn der Unterweisung anderer.
Sie bewohnten ein großes, mit dem Tempel der Vesta verbundenes Gebäude und
waren zur Jungfräulichkeit verpflichtet. Diese entsprach eher der Keuschheit
(PUDICITIA) der römischen Matrone, die ihr Treue zu einem einzigen Mann und
zurückhaltendes Auftreten abverlangen, als einer völligen sexuellen Abstinenz. Nach
Beendigung ihren Dienstes stand es ihnen frei zu heiraten – was nur wenige taten.
Ihre Keuschheit war ein Abbild der Reinheit der Vesta, der reinen Flamme des
Herdes. Die Vestalin trug während der ganzen Zeit ihres Dienstes die rote Haube
(FLAMMEUM) und die Frisur ( sechs Zöpfe SEX CRINES ) der verheirateten Frau.
Der PONIFEX MAXIMUS und das Priesterkollegium hatten über sie dieselbe Gewalt
wie ein PATER FAMILIAS. Der PONTIFEX MAXIMUS konnte die Vestalin einer
strengen körperlichen Züchtigung unterziehen, wenn das Feuer der Vesta durch ihr
Versagen erloschen war. Wenn ihr Verhalten die Grenzen der Keuschheit überschritt
konnte sie bei lebendigem Leibe begraben werden. Trotz sehr weiblicher Aspekte
drangen die Vestalinnen in den Bereich der Männer ein. Vestalinnen bereiteten sogar
das Opfermehl ( MOLA SALSA), das über jedes Opfertier gestreut wurde, vor. Durch
diese Opfergabe waren sie bei jedem wichtigen öffentlichen Opfer vertreten.
Die Vestalinnen waren weder Matronen noch junge Mädchen: Da sie weder
Ehemann noch Kinder hatten, aber dennoch stets die Tracht einer verheiraten Frau
trugen: das lange Gewand ( STOLA ) und die Kopfbänder ( VITTAE ).
Bis zum Beginn der Kaiserzeit genossen sie eine Reihe den Männer vorbehaltener
Privilegien: Sie konnten vor Gericht als Zeugen aussagen, ohne Vormundschaft
eines Vaters oder Ehemann ihren Besitz frei verwalten und ein Testament aufsetzen.
Der Status der Vestalinnen war demnach zweideutig und zwitterhaft, ebenso wie die
Natur des Feuers der Vesta, das sie verkörperten. Daraus wird selbstverständlich,
weshalb die Vestalinnen gewisse religiöse Machtbefugnisse hatten, die traditionell
Männern vorbehalten waren.
Doch sind die Vestalinnen nicht die einzige Ausnahme. Mehrere römische Priester
hatten eine Ehefrau, die ebenfalls opferte.
Eine weiter Ausnahme sind die salischen Jungfrauen ( SALIAE VIRGINES ). Sie
hatten die Aufgabe bei den am Beginn und Ende kriegerischer Zeiten durchgeführten
Umzüge ein Opfer in der Regia darzubringen.39
NACHWORT
Was immer an relativer Selbständigkeit der Frauen im römischen Kulturkreis gesagt
werden konnte, bedeutet nicht, dass die Römerin etwa gleichberechtigt oder auf dem
Weg dazu gewesen wäre. Doch hat es auch keinen Sinn, die Zweitrangigkeit der
römischen Frau anzuklagen, denn sie ist bis in unser Jahrhundert hinein der von
allen als selbstverständlich angesehene Normalzustand gewesen und erst heute wird
sie mit zunehmendem Erfolg in Frage gestellt.40
39
40
Schmitt Pantel, Geschichte d. F., S.419-424
Wolfgang Schuller, Frauen in der römischen Geschichte, S.145
17
BIBLIOGRAPHIE
1) Frauenleben im klassischen Altertum
Sarah B. Pomeroy
Übersetzung aus dem Englischen von Norbert F. Mattheis
Stuttgart: Kröner 1985
2) Geschichte der Frauen; Band 1: Antike
Herausgeber: Pauline Schmitt Pantel
Campus Verlag GmbH, Frankfurt / New York 1993
3) Internet: www.remote.org/frederik/projekts/frau-rom/
www.?
4) Die Römer; Geschichte und Kultur von A bis Z
Pleticha, Schönberger
5) Frauen in der römischen Geschichte
Wolfgang Schuller
6) Geschichte des römischen Rechts
Ulrich Manthe
7) Res Romanae
Herausgeber: Heinrich Krefeld
8) Die Römerin ( Skriptum )
Wolfgang Seitz
18
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