Die Stellung der Frau in der römischen Antike LLaatteeiinn--SSppeezziiaallggeebbiieett M Maattuurraa 22000022 EElliissaabbeetthh H Haallbbm maayyrr 1 INHALTSVERZEICHNIS DER ALLTAG 3 Was bestimmte den Alltag einer „Durchschnittsrömerin“? 3 Bekleidung 3 Haare und Frisur 4 Körper-, Gesichtspflege und Kosmetik 4 Das Baden 5 Ausbildung und Teilnahme am kulturellen Leben 6 Frauenberufe 7 Frauen in der Politik 7 FRAUEN IN UNGEWÖHNLICHEN ROLLEN 9 Dirnen 9 Kurtisanen 9 Vestalinnen 9 VORMUNDSCHAFT, RECHTE UND PFLICHTEN 10 DIE EHE 11 Die Verlobung 11 Die Heirat 12 Kinder und die Augusteischen Gesetze 14 Familienplanung 14 Vergewaltigungen 15 DIE ROLLE DER FRAU IN DER RÖMISCHEN RELIGION 16 2 NACHWORT 17 BIBLIOGRAPHIE 18 DER ALLTAG Was bestimmte den Alltag einer „Durchschnittsrömerin“? Die Römerin hatte als MATER FAMILIAS eine angesehen Stellung in der Gesellschaft. Wenn sie auch in der Regel mehr Zeit im Hause als der Ehemann verbrachte, war ihr Leben bei weitem nicht so eingeschränkt wie das der griechischen Frau, die das Haus nur selten verließ. Die Römerin besuchte Theater, Gladiatorenkämpfe und Zikusspiele, machte Einkaufsbummel und besuchte Freunde und Bekannte. Eine Tätigkeit der Frau neben der Aufsicht über die Haussklaven bestand darin, Wolle zu spinnen, Stoffe zu weben und Kleidung für die Familie zu nähen. Das galt als ehrenwerte Tätigkeit selbst in vornehmen Kreisen. Doch viele Frauen zogen es vor, fertige Stoffe zu kaufen und die Kleiderfertigung Sklavinnen zu überlassen. Für die anderen Hausarbeiten wie Putzen, Spülen, Lebensmittel einkaufen, aber auch das Kochen waren Sklaven und Sklavinnen zuständig. Nur in ganz armen Familien musste die Ehefrau diese als sehr niedrig geltenden Arbeiten selbst verrichten. Die Kleinkinder wurden in manchen Familien von Sklavinnen (Ammen) betreut, in der Regel war aber die Kindererziehung Aufgabe der Mutter. 1 Bekleidung Zur Zeit der frühen Republik zeigte man als Frau außerhalb des Hauses nicht mehr von seinem Körper als heutzutage eine Nonne. C. Sulpicius Gallus ließ sich von seiner Frau schneiden, weil sie unbedecktem Hauptes unterwegs gewesen war. Später, unter Augustus, war es schon egal, ob die PALLA auch um den Kopf gehüllt war oder nicht. Diese PALLA , ein Überkleidtuch, heute würde man es als Mantel bezeichnen, erinnert an einen sehr langen und breiten rechteckigen Schal, der bis zu den Knien reichte.2 Darunter wurde die TUNICA, ein aus zwei Stoffstücken bestehendes Kleidungsstück, das bis unter die Knie reichte und durch einen Gürtel um die Taille zusammengehalten wurde. Vornehmere römische Frauen trugen darüber die STOLA, ein bodenlanges Kleid mit Gürtel.3 Während der Zeit der Republik wurde auch die TOGA ( tegere), eigentlich ein Kleidungsstück für Männer, Jungen und Dirnen, von Frauen getragen. Sie bestand aus schwerem weißen Wollstoff und war aus einem ursprünglich halbkreis-, später mehr ellipsenförmigen Stoffstück gearbeitet. Sie war kein genähtes Kleidungsstück, sondern ein Stoffstück zum Umlegen, das schwer und kompliziert anzulegen war. 4 Als Unterwäsche dienten ein Busenband (FASCIA oder STROPHIUM), sowie ein hemdartiger, ärmelloser Hänger (INTUSIUM). Als Fußbekleidung zur TOGA diente 1 www. www.remote.org/frederik/projekts/frau-rom/ 3 Schönberger, Die Römer S.261 4 Schönberger, Die Römer S.259; Heinrich Krefelder, Res Romanae S.210 2 3 der geschlossene Schuh (CALCEUS). Man benutzte aber auch die aus dem Orient stammenden Sandalen. Socken oder Strümpfe waren völlig unbekannt.5 Auf den ersten Blick mag scheinen, als seinen die Römerinnen nicht einer so flüchtigen Erscheinung wie der Mode unterlegen gewesen, denn an Skulpturen, deren Entstehungsdaten bis zu dreihundert Jahren auseinander liegen, kann man bezüglich der Kleidung kaum Unterschiede erkennen. Schnitt und Form der STOLA haben sich kaum geändert, vielmehr jedoch Struktur und Farbe der verwendeten Stoffe. Ende der Republik, als Luxuswaren des Orients wie indische Wollstoffe und chinesische Seide nach Rom kamen, wurde die Mode immer anspruchsvoller. Was die Farben betrifft, so schienen dunkles Rosa und andere Töne zwischen Rot und Blau ( Purpur, Violett) als besonders apart empfunden worden zu sein.6 Selbst verständlich schätzten es die Römerinnen auch, sich mit Schmuckstücken zu behängen. Die Ärmeren mussten sich mit einfachen Spangen (FIBULAE), die das Gewand zusammenhielten ( Knöpfe gab es im alten Rom noch nicht), begnügen. Die Wohlhabenderen liebten es ihren Reichtum protzig zur Schau zu stellen und trugen deshalb sogar mehrere Ohrringe gleichzeitig.7 In den Frisuren wurden auch Kämme oder Nadeln getragen. Halsketten, Ringe und Gewandspangen benutzten sowohl Frauen als auch Männer.8 Haare und Frisur Die Frisuren behielten ihre ursprüngliche Schlichtheit bis in die Kaiserzeit. Die Haare wurden in der Mitte gescheitelt, zu Zöpfen geflochten und zum Knoten geschlungen. Neue Impulse gingen immer wieder vom Kaiserhof aus, wo es extravagante Damen liebten, ihr Haar zierlich zu kräuseln oder zu gewaltigen Hochfrisuren, riesenhaften Kegeln (TUTULUS) aufzutürmen, die von den Haarkünstlerinnen mit fremden Haaren unterfüttert werden mussten, damit sie hielten. Solch komplizierte Frisuren wurden auch durch kleine Wollbänder (VITTAE) zusammengehalten. Aus solchen VITTAE entstand schließlich auch das Diadem (STEPHANE).9 Einige Frauen pflegten es auch sich das Haar mit gewissen Tinkturen rötlich oder golden zu färben. Angeblich waren auch blonde Perücken aus dem Haar von Germaninnen hoch geschätzt. Graue Haare und Augenbrauen wurden ausgezupft.10 Körper-, Gesichtspflege und Kosmetik Großen Wert legten die Römer auf die Körperpflege, zu der vor allem das Bad gehörte (siehe unten: Das Baden). Die vornehmen Damen vervollständigten ihr Toilette mit wohlriechenden und teuren Salben und Essenzen, die aus dem Orient nach Rom gelangten, oder teilweise auch dort hergestellt wurden, wie etwa Rosenöl. Die Glas- und Alabasterbehälter, die man in Gräbern fand, beweisen, wie sehr die Lebenden an diesen Dingen hingen.11 5 Schönberger, Die Römer S.260, 261; Heinrich Krefelder, Res Romanae S.210 www.remote.org/frderik/projekts/frau-rom/ 7 Schönberger S.163 8 Heinrich Krefelder, R.R. S.211 9 www.remote.org 10 Schönberger, S.262, 163 11 Schönberger, S.163 6 4 Nun zur Gesichtspflege und Kosmetik. „Wer Frauen sähe, wie sie am Morgen aus dem Bett kommen, der würde sie häßlicher finden als Affen. Darum schließen sie sich sorgfältig zu Hause ein und sind für kein männliches Wesen sichtbar...Diese Frauen waschen nicht mit einem Guß frischen Wassers die Schläfrigkeit weg und gehen dann sogleich an eine ernsthafte Arbeit, nein, Puder in verschiedenster Zusammensetzung müssen die unerfreulichen Gesichtsfarben aufhellen...“( Passage aus einer Schrift Lukians ). Lukian hatte nicht viel übrig für die kosmetisch Aktivitäten der Frauen. Ovid hingegen gibt im dritten Buch seiner „ars amandi“ detaillierte Hinweise für Frauen, wie sie ihr Reize besser zur Geltung bringen können, und in seinem hundert Verse fassenden „medicamina faciel femineae“ (Mittel der weiblichen Gesichtspflege) folgt er: „cura dabit faciem“ ( frei: Sorgfalt macht das Gesicht erst schön). Die Grundierung für das Make-up bildete oft eine an vorigen Abend auf das Gesicht aufgetragene, stark parfümierte Substanz, die aus dem Fett der Schafswolle gewonnen wurde. Lidschatten, Wimperntusche und Lippenstift waren den Frauen nicht fremd. Auch Rouge und Kalkweiß als Puder waren üblich. Römische Frauen versuchten die Haut möglichst weiß zu erhalten, denn gebräunte Haut zeigte, dass man draußen arbeiten musste. Die sechs Vestalinnen durften sich überhaupt nicht schminken; traf man eine Frau, deren Parfum man schon von fern riechen konnte und die über alle Maße geschminkt war, so hatte man es vermutlich mit einer Prostituierten oder einer Kurtisane zu tun.12 Das Baden In der Frühzeit des republikanischen Rom wurde das eher vernachlässigt. Die wenigen öffentlichen Bäder, die es damals gab, waren klein, düster und schmutzig. Später, in der Kaiserzeit, baute man große helle Bäder. Einige Wohlhabende hatten auch in ihrer Villa eine Badegelegenheit. Die übliche Badezeit war zwischen zwei und drei Uhr nachmittags; man verweilte manchmal bis fünf Uhr im Bade. Das war natürlich nur die „Hauptbadezeit“, baden konnte man fast immer. Zwischen 17 und 18 Uhr begaben sich auch Gäste ins Bad, in der verzweifelten Hoffnung, wieder nüchtern zu werden. In der Zeit der Republik waren die römischen Bäder abends und nachts geschlossen. Außerhalb Roms und später auch in Rom zeigen Ausgrabungen von Lampen, dass die Öffnungszeiten wohl verlängert worden waren. In seriösen Bädern waren die Geschlechter für gewöhnlich getrennt : entweder örtlich ( zwei Bäder in einem Gebäudekomplex mit demselben Heizsystem) oder zeitlich ( geregelte Benutzungszeiten für Männer und Frauen). Gab es für Frauen eigene Räumlichkeiten, waren diese meist weniger aufwendig ausgestattet als die der Männer. Wenn in einem seriösen Bad Männer und Frauen zusammen badeten, nannte man diese „Familienbäder“. In fragwürdigen Etablissements, die dann nur Männern zugänglich waren, hielten sich Gespielinnen für die Badenden bereit, und es wurde gewöhnlich nackt gebadet. Diese Art Bordelle wurde zwar im zweiten und dritten Jahrhundert von den damaligen Kaisern verboten, jedoch zeigte diese Verbot kaum Wirkung. Vielmehr erhöhte sich ihr Reiz dadurch noch. Die Männer trugen beim Baden gewöhnlich eine lederne Badehose(ALUTA); waren sie unter sich, badeten sie oft auch nackt. Die Frauen hatten entweder nur eine Art 12 www.remote.org 5 von Schlüpfer (SUBLIGAR) oder einen Badeanzug (BALNEARIS VESTIS) an. Der Eintritt für ein öffentliches Bad kostete einer Frau das Doppelte wie einem Mann. Der Badegast löste an der Kasse eine Eintrittsmarke (TESSERA), die er dem Bademeister vorweisen musste. Im APODYTERIUM, das auch als Warteraum diente, zog man seine Kleider aus und deponierte sie in offenen Nischen oder auf Brettergestellen. Wer ganz sicher gehen wollte, konnte seine Garderobe gegen ein mäßiges Entgelt beim Badepersonal abgeben oder einen Sklaven als Wache zurücklassen. Handtücher, Öl und Parfüm sowie ein aus Lupinenfrucht gewonnenes Reinigungsmittel (LOMENTUM), später auch Sode und Seife brachte man mit, ebenso einen Striegel, um nach sportlichen Übungen die Kruste aus Staub, Schweiß und Salbe abzuschaben. Wollte der Badegast den Empfehlungen der Ärzte folgen, so durchschritt er eine reihe von Räumen mit ansteigender Temperatur, um sich aufzuwärmen, bevor er durch eine schmale Tür ( wegen des Wärmeverlustes) das CALDARIUM betrat. Hier nahm er in einer Wanne oder in einem Bassin ein heißes Bad, unterbrochen durch gelegentliche kalte Waschungen am LABRUM, einem flachen Becken in einer Waschnische. Waren die Poren genügend geöffnet, so erholte siech der Besucher ein wenig auf den Marmorbänken des als Wärmeschleuse dienenden TEMPIDARIUMS, ehe er sich im FRIGIDARIUM durch ein kaltes Bad erfrischte. Wenn er wollte, konnte er noch eine Heißluftkammer (LACONIUM), die allerdings nur für Männer bestimmt war, besuchen. Die Schwitzkammer (SUBDATIO) war auch für Frauen. Deren Wirkung der einer modernen Sauna entsprach. Wer die Schwitzkur überstanden hatte, ließ sich von einem Masseur abreiben und kräftig durchkneten. Zur vollkommenen Körperpflege gehörte es auch, sich mehrfach mit wohlriechenden Ölen salben und parfümieren zu lassen. Den Abschluss des Bades bildete gewöhnlich ein Sprung in das große Schwimmbecken unter freiem Himmel. Je nach Belieben konnte man die Prozedur der Wechselbäder wiederholen. Außerdem waren für die Frauen oft noch Schönheitssalons vorhanden, und die Männer konnten sich in der PALAESTRA ausstrecken und Körperübungen unter freiem Himmel machen. Es war nicht ungewöhnlich bis zu siebenmal am Tage zu baden.13 Ausbildung und Teilnahme am kulturellen Leben Die Frauen der Oberklasse waren gebildet genug, um am intellektuellen Leben der Männer teilzunehmen. Über die Ausbildung der Mädchen ist nur wenig bekannt. Für die Tochter eines Plebejers war es nicht unüblich eine Elementarschule zu besuchen. Töchter und Söhne gutsituierter Familien hatten Privatlehrer. Doch im Gegensatz zu den Jungen gingen Mädchen nicht zum Unterricht der Philosophen und der Redelehrer, denn sie waren in dem Alter im dem die Jungen ihre Bildung vertieften meist schon verheiratet. Manche Frauen profitierten auch vom intellektuellen Klima in ihrem Elternhaus. Die antiken Autoren hielten die gute Ausbildung einer Tochter dem Vater zugute, während sie die gelungene Erziehung des Sohnes der Mutter anrechneten. Intellektuelle und künstlerische Fähigkeiten waren dem guten Ruf einer Frau keineswegs abträglich, sondern trugen zu ihrer Wertschätzung bei. Der Stoiker Musonius Rufus trat dafür ein, den Frauen dieselbe Bildung wie den Männern zukommen zu lassen, weil die Eigenschaften einer guten Ehefrau und 13 Schönberger, S.80, 81 6 Mutter erst bei einer Frau, die sich dem Studium der Philosophie widme, ganz zur Entfaltung kämen. Einige wenige Frauen sind sogar als Prosaschriftstellerinnen (z.B. Cornelia, Agrippina, die Jüngere....), Dichterinnen (z.B.Sulpicia...) oder durch ihre hervorragende Redekunst (z.B. Maesia Sentia, Afrania, Hortensia) bekannt geworden.14 Frauenberufe Trotz des Klischeebildes er ganz auf den Haushalt konzentrieren Römerin, gab es eine Menge an Frauenberufen außerhalb des Hauses. In Berufen des sozialen Bereichs gab es Ammen (NUTRICES), Hebammen (OBSTETRIX), Ärztinnen (MEDICAE) und Erzieherinnen (EDUCATRIX, PAEDAGOGAE). An der Spitze der Berufe für Dienstleistungen im häuslichen Umfeld standen die Friseuse und Kosmetikerin (ORNATRIX). Diese Berufe wurden aber überwiegend von Sklavinnen ausgeübt. Im Handel war Frauenarbeit sogar üblich. Dabei übernahmen zahlreiche Fachverkäuferinnen den Vertrieb von Lebensmitteln, Gegenständen des täglichen Bedarfs und auch von Luxusartikeln. Im Bereich des Handwerks oder der manufakturartigen Produktionsbereichen waren Frauen nur im Textilgewerbe vertreten, dafür aber sehr zahlreich. Berufe der Unterhaltungsbranche die von Frauen ausgeübt wurden, hatten ein geringes gesellschaftliches Ansehen. Schauspielerinnen (MIMA, PANTOMIMA), Musikantinnen ( TIBICINA, PSALTRIA, MUSICA...), Sängerinnen (CANTRCES, CANTATRICES) und Tänzerinnen ( SALTATRICES, GADITANA...) zählten zur Halbwelt und wurden oft mit Prostituierten im einem Atemzug genannt. Einen ähnlich schlechten Ruf hatten übrigens auch Frauen, die im gastronomischen Bereich arbeiteten. Angesehene Frauen im akademischen und künstlerischen Berufen wie Juristin (ADVOCATA), Malerin (PICTOR), Dichterin (POETA) und Philosophin ( PHILOSOPHA) gab es allerdings nur äußerst wenige. Bei Frauenarbeit handelte es sich aber meist um ungelernte Arbeit.15 Frauen in der Politik In den antiken Berichten zeichnen sich konstante, extrem gegensätzliche moralische Verhaltensweisen von Frauen ab. Die Gattinnen des Antonius können dabei als exemplarisch gelten: Fulvia, der Inbegriff der boshaften Ehefrau; Octavia, die mustergültige, tugendhafte Gattin. Kleopatra, die letzte Frau Marc Antons, war freilich einzigartig. Über alle drei Frauen liegen uns nur Berichte vor, die ein verzerrtes Bild entwerfen, weil sie entweder von der politischen Propaganda Octavians beeinflußt sind oder von Geschichtsschreibern stammen, die auf Marc Anton, seinen Gegner, nicht gut zu sprechen waren. Fulvia war die dritte Gemahlin des Antonius. Auch sie selbst war vorher schon zweimal verheiratet gewesen. Ihr früheren Ehemänner, die sich wohl in erster Linie von ihrem Reichtum angezogen fühlten, stammten aus vornehmsten Familien und absolvierten blendende politische Karrieren. 14 15 Pomeroy, Frauenleben in der klassischen Antike, S.260, 261 www.remote.org 7 Fulvia wurde nachgesagt, ihr Körper sei das einzig Weibliche an ihr. Ihre „ Männlichkeit“ bestand darin, dass sie beharrlich in politische Bereichen einzudringen versuchte, die den Männern vorbehalten waren. Ihre politischen Aktivitäten zugunsten ihrer verschiedenen Ehemänner waren diesen durchaus von Nutzen. Aber sie machte sich durch ihren übertriebenen Ehrgeiz Feinde. Hinzu kam noch, daß der Haß, der sich eigentlich gegen den Ehemann richtete, auch auf sie übertragen wurde. Obwohl die Beteiligung der römischen Frauen an der Politik durchaus eine lange Tradition hatte, bliebt die Ansicht erhalten, dass Männern und Frauen unterschiedliche Rollen in der Gesellschaft zukamen. Fulvia war jedoch eine Frau, die sich aus Haushalt und Spindel nichts machte. Sie zog es vor, ihren jeweiligen Ehemann zu begleiten, wenn es sein musste, auch in ein Heerlager. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe den Untergang des Antonius herbeigeführt und den Boden für seine Verfallenheit an Kleopatra bereitet, denn sie sei darauf aus gewesen, einen Herrscher beherrschen und einem Befehlshaber Befehle zu erteilen, und habe ihn so daran gewöhnt, sich den Frauen zu unterwerfen. Doch Fulvia stand Antonius sogar noch bei, als er die Affäre mit Kleopatra bereits begonnen hatte. Nach Fulvias Tod stand der vierten Hochzeit des Antonius nichts mehr im Wege. Die Ehe mit Octavia, der Schwester Octavians, war die Besiegelung des Abkommens, das Octavian und Antonius im Jahre 40 v. Chr. schlossen und das als Friedensvertrag von Brundisium in die Geschichte eingegangen ist. Octavia sah ihre Aufgabe darin zwischen den beiden Männern zu vermitteln und durch die Erfolge, die sie dabei erzielte, ging sie auch in die Geschichte ein. Dies war aber auch die einzige Form der politischen Aktivität, die den römischen Frauen traditionsgemäß zugebilligt wurde. Die nüchterne Besonnenheit der Octavia begann Antonius allmählich zu langweilen und so heiratete er 37 v. Chr. Kleopatra. Da sie keine Römerin war, war ihre Ehe illegitim und Antonius ließ sich erst im Jahre 32 v. Chr. offiziell von Octavia scheiden. Diese Beleidigung nahm Octavian zum Anlass Antonius den Krieg zu erklären. Nach dem Tode Marc Antons und dem Selbstmord Kleopatras brach die Stadt Rom in Jubel aus und die allgemeine Herrschaft Octavians wurde begrüßt. Kleopatra besaß einen bezaubernden Charme und eine außerordentlich wohlklingende Stimme. Sie war hochgebildet und beherrscht viele Sprachen. Der Hang zu Ausschweifungen und Trunkenheit, den man ihr nachgesagt hat, ist unwahrscheinlich. Außerdem hat Kleopatra, soweit bekannt, nur mit Caesar und Antonius sexuelle Beziehungen gehabt. Das schlechte Licht, in dem Kleopatra häufig erscheint, geht zweifellos auf Lügenmärchen zurück, die ihre Feinde über sie verbreitet haben. Ihre Fähigkeit als Herrscherin stand nie in Frage, und Ägypten blieb ihr gegenüber stets loyal. Ohne Zweifel führten die römischen Frauen der oberen Schichten seit spätrepublikanischer Zeit ein freieres Leben. Sie hatten eine gewisse Entscheidungsfreiheit und konnten ihr Leben und ihren Lebensstil auf unterschiedliche Weise gestalten, da es verschiedene Rollen gab, die von der Gesellschaft toleriert wurden. Wichtige politische Ämter waren den römischen Frauen vorenthalten, so konnten sie nur über die ihnen verbundenen Männer auf die politischen Ereignisse Einfluss nehmen. Im Gegensatz zu Kleopatra bildeten sie eine Macht im Hintergrund des Throns, den sie nie selbst besetzen konnten. Die Römerinnen konnten auch am kulturellen Leben ihrer Zeit teilnehmen. Sie speisten zum Beispiel zusammen mit ihren Ehemännern und gingen zu Festgelagen, Spielen, öffentlichen Aufführungen und auch zu politischen Versammlungen. Die 8 römischen Frauen hatten Zugang zu Macht und Geld, und ihr Schicksal war mit dem des Staates eng verknüpft wenn sich die Geschicke der Männer zum Guten wendeten, kam das auch den Frauen zugute.16 FRAUEN IN UNGEWÖHNLICHEN ROLLEN Dirnen Fünfundvierzig Bordelle gab es schätzungsweise in Rom während der späten Kaiserzeit. Die Prostituierten, die dort arbeiteten, waren meist ausländische Sklavinnen. Es gab besondere Märkte, auf denen die Dirnen von Zeit zu Zeit den Besitzer wechselten. Alle Prostituierten ( IUPAE, SCORTA, MERETRICES) waren polizeilich registriert. Manchmal wurde diese Registrierung von gewöhnlichen Frauen mißbraucht. Sie ließen sich dort als Prostituierte eintragen und konnten so Ehebruch begehen, ohne dass sie oder ihr Liebhaber oder Ehemann bestraft wurden. Die Prostituierten pflegten sich übermäßig zu schminken und zu parfümieren. Sie trugen meist eine Toga in grellen Farben Seit C. Calligula mussten sie eine nach ihrem Einkommen bemessene Steuer an den Staat entrichten. Für ein Schäferstündchen waren 2 bis 18 Asse als Honorar fällig. Neben den Bordellen existieren auch selbständige Prostituierte, die sich ihre Kunden auf den Straßen (vor allem der VIA SACRA), beim Circus Maximus oder im zwielichtigen Stadtvierteln suchten, um sie dann in irgendein Hotelzimmer zu dirigieren. Es war für junge Römer ein selbstverständlicher Teil der Erziehung einmal ein Bordell zu besuchen. Die Fragen nach Empfängnisverhütung wurde weiter oben schon geklärt und Geschlechtskrankheiten gab es kaum. ( Der jüngere Plinius erzählt in einem Brief von Selbstmord eines jungen Ehepaares ( nach Ansicht heutiger Fachleute) aufgrund von Syphilis. Sonst erfahren wir nirgends von solchen Dingen).17 Kurtisanen Die Kurtisane unterschied sich von der Dirne dadurch, dass sie meist von einem Mann längere Zeit (ein halbes Leben lang) ausgehalten wurde. Deshalb reichte es nicht, wenn sie ihren Liebhaber im Bett glücklich machte. Sie musste auch Verstand haben und als Begleiterin auf Veranstaltungen auftreten können. Kurtisanen waren gepflegte, elegante, reizvolle und auch kostspielige Damen. Dieser Beruf wurde meist von freien Römerinnen oder Freigelassenen ausgeführt.18 Vestalinnen 16 Pomeroy, Frauenleben in klassischen Altertum, S.283-291 www.remote.org 18 www.remote.org 17 9 Die sechs Priesterinnen des Vesta-Tempels hatten ein hartes Los gezogen. Im Alter von 10 Jahren wurden sie der Familie entrissen, konnten nun nichts mehr erben, standen aber auch nicht mehr unter des Vaters Gewalt und konnten jetzt eigenen Besitz haben. Die Vestalinnen hatten dafür zu sorgen, dass im Vesta-Tempel niemals das Feuer ausging. Außerdem waren sie bei verschiedenen Festivitäten zugegen und führen Kulthandlungen aus. Sie wurden auch wie ein Orakel nach der Zukunft des Staates befragt. Sie durften sie nicht nur in geringstem Maße schminken oder parfümieren, sondern hatten auch ihre Jungfräulichkeit mindestens bis zum Alter von 40 Jahren zu bewahren. Von da an konnten sie wieder normale Frauen werden, aber die meisten vermieden das, denn sie hätten sowieso mit 40 keinen Mann mehr gefunden. Wurde diese Pflicht von einer Vestalin verletzt, so musste sie bei lebendigem Leibe begraben werden. Es gab natürlich auch einige Lichtblicke im Leben einer Vestalin. Sie erhielt bevorzugte Plätze bei Theater und ähnlichen Veranstaltungen. Von Zeit zu Zeit durfte sie auch an außerordentlichen Festessen teilnehmen.19 ( Weiteres über Vestalinnen siehe weiter unten ) VORMUNDSCHAFT, RECHTE UND PFLICHTEN Frauen waren keine eigenständige rechtliche Spezies. Ihnen wurde Kraftlosigkeit des Verstandes (IMBECILLITAS MENTIS), Unbeständigkeit des Charakters (=Urteilsschwäche) (LEVITAS ANIMI) und geschlechtlich spezifische körperliche Schwäche (INFIRMITAS SEXUS) nachgesagt. Diese negativen Eigenschaften sind dazu verwendet worden, um die untergeordnete Position gegenüber dem Mann und die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Frauen im römischen Recht zu begründen. Alle römischen Bürger wurde in Männer (MARES) und Frauen (FEMINAE) geteilt, die wieder zusammengeführt werden mussten. Diese Teilung der Geschlechter wurde also als eine juristische Frage und nicht als natürliche Voraussetzung betrachtet. Beiden Geschlechtern wurde vom Recht eine Aufgabe zugeteilt. Daraus ergibt sich eine unendlich wiederholbare Struktur, die die Reproduktion der Gesellschaft sichert. Männer werden zu Vätern und Frauen zu Müttern.20 Die Frau zählte nichts als juristische Person. Infolgedessen konnte sie weder vor Gericht als Geschworene auftreten, noch sich in irgendeiner Weise offiziell an der Regierung beteiligen. Sie konnten auch keine Güter besitzen.21 ( siehe aber Augusteische Gesetze) Fast alle römischen Frauen bis auf wenige Ausnahmen (unter der Gesetzgebung des Augustus: vestalische Jungfrauen; freigeborene Frauen, die drei Kinder und freigelassene Frauen, die vier Kinder hatten; Personen eigenen Rechts (SUI IURIS) unterstanden der Verfügungsgewalt des Vaters (PATRIA POTESTAS), des 19 www.remote.org Schmitt Pantell, Geschichte der Frau, Band 1: Antike S.105, 106 21 www.remote.org 20 10 Ehemannes oder eines Vormundes (TUTOR).22 Solch ein gesetzlicher Vormund regelte die Rechtsgeschäfte wie beispielsweise die Erbschaft , die Aufsetzung des Testaments, den Abschluss von Verträgen, Geschäfsabschlüsse (MANCIPATIO = rituelle Verkaufszeremonien beim Verkauf von Ländereien, bei der Sklavenfreilassung,....).23 Die PATRIA POTESTAS brachte eine umfangreiche Machtfülle mit sich. Der Vater (PATER) hatte beispielsweise die Macht über leben und Tod der Mitglieder seiner Familie (FAMILIA) zu entscheiden und die Möglichkeit, ein Mitglied der Familie zu verkaufen. Außerdem stand es ihm zu, sich zu weigern, ein Neugeborenes aufzunehmen. Die Mutter hatte in diesem Fall keine rechtlicher Möglichkeit, dies zu verhindern. Bevor allerdings der Vater seine Kinder oder auch seine Frau mit strengen Maßnahmen bestrafte, sollte er eigentlich einen Familienrat oder Freunde befragen. Es wurden dazu jedoch keine zwingenden rechtlichen Vorschriften bis in die späte Kaiserzeit eingeführt. So schritten gelegentlich die Behörden ein, um eine Mißbrauch der Gewalt des Vaters über seine Kinder zu verhindern Bei der Schließung einer MANUS-Ehe wurde die Verfügungsgewalt vollständig vom Vater auf den Ehemann übertragen. Die Frau nahm in dieser Eheform in Bezug auf ihren Mann die Position der Tochter ein. Wurde die Frau durch den Tod ihres Vaters oder Ehemannes unabhängig, musste sie für Rechtsgeschäfte allerdings einen Vormund haben. Um diesen zu bestimmen gab es folgende Verfahren: 1. Ein TUTOR LEGITIMUS wurde bestimmt, wenn der Vater oder der Ehemann ohne Testament starben. 2. Ein TUTOR TESTAMENTARIUS/ DATIVUS ist hingegen durch ein Testament bestimmt worden. 3. Ein Magistrat beauftragte eine Person mit der Übernahme der Vormundschaft.24 Trotz der Tatsache, dass die Frau fast ohne Rechte war, spielte sie gesellschaftlich eine wichtige Rolle. Bei Festen zum Beispiel hatte sie das Essen zusammenzustellen ( das Kochen erledigten Sklavinnen ) und lieferten einen meist gern gehörten Redebeitrag zur Konversation.25 DIE EHE Eine römische Hochzeit war Grund zum Feiern, fand aber meistens nicht aus Liebe statt. Politische und gesellschaftliche Gründe spielten häufig eine große Rolle. Die Frauen hatten, wenn überhaupt, nur wenig Mitspracherecht bei der Wahl des Gatten. Für die Römer war ein Mädchen bereits mit 12 Jahren im heiratsfähigen Alter. Eine behinderte oder unfruchtbare Frau galt als Schande für die Familie, denn jede Frau hatte die Pflicht für den römischen Staat Kinder zu gebären.26 22 www. Pomeroy, Frauenleben , S. 230 24 www. 25 www.remote.org 26 www. 23 11 Die Verlobung Jeder ordentlichen Heirat musste eine Verlobung vorausgehen. Es kam vor, dass man schon Kinder miteinander verlobte, in der späten Kaiserzeit war es aber Gesetz, dass sie zumindest verstehen mussten, was beim Verlöbnis gesagt wurde. Die Formalitäten wurden vom künftigen Ehemann ( oder seinem Vater oder Erzieher) und dem Vater oder TUTOR des Mädchens erledigt. Ein Verlöbnis war in der Frühzeit beiderseits einklagbar ( beide Partner konnten bei Nichteinhaltung des Heiratsversprechens vor Gericht ziehen ). Gegen Ende der Republik galt das Verlöbnis nur noch als formloses Heiratsversprechen, das deine rechtliche Grundlage mehr hatte. Mit der Formel „condicione tua non utor“( ich brauche dein Versprechen nicht) konnte das Versprechen jederzeit von jeder der Parteien widerrufen werden. Üblicherweise machte der zukünftige Ehemann vor der Heirat seiner Auserwählten noch ein wertvolles Geschenk (DONATIO ANTE NUPTIAS). Es konnte bei Auflösung der Verlobung jederzeit zurückverlangt werden und wurde bei der Heirat ohnehin zusammen mit der Mitgift zurückerstattet. Zwischen Verheirateten war es lange Zeit verboten, wertvolle Geschenke auszutauschen. ( Welchen Zweck dieses Verbot, das vom Prinzipat Augustus` bis zum Caracallas reichte, hatte, ist ungewiss).27 Die Heirat In der Frühzeit der Republik gab es drei Arten eine MANUS-Ehe einzugehen. Alle drei hatten gemein, dass die Frau vollkommen aus der PATRIA POTESTAS in die Macht ( MANUS ) des Ehemannes ( MARITUS ) übergeht. So wird die Frau MATER FAMILIAS.28 Die erste Möglichkeit war die COEMPTIO, bei der vor fünf Zeugen die Braut symbolisch für ein As (war Anfangs 80 Cent später nur noch 2 Cent wert) gekauft wurde.29 Die zweite (USUS) erfolgte durch Kohibitation ( Beischlaf ). Der Bräutigam musste jedoch zuvor eine Rede halten, in der er die bevorstehende Heirat klar von einem Konkubinat abgrenzte. Bei dieser Heiratsform erhielt der Mann die Allgewalt über seine Frau erst nach einem Jahr ununterbrochenen Zusammenlebens. Doch die Frauen waren nicht dumm und trennten sie einfach einmal im Jahr für drei Tage von ihren Männern.30 Die dritte war die aufwendigste Prozedur. Nach ihr mussten die Inhaber der vier höchsten Priesterämter (Flamen Dialis, Flamen Martialis, Flamen Quirinalis und Rex Sacrorum) heiraten, und auch deren Eltern mussten so geheiratet haben. Es war dies die CONFARREATIO, bei der die zu Verheiratenden nebeneinander auf Stühle gesetzt wurden, auf deren ein Vlies lag, neben mindestens 10 zeugen musste auch der Flamen Dialis und der Pontifex Maximus zugegen sein. Dabei wurden ein Schaf, Früchte, Opferschrot und Brot aus Dinkel geopfert. Einen Kuchen aus Dinkel teilten sich die beiden zukünftigen Ehepartner.31 Vorteil der MANUS-Ehe: Die Frau besitzt das gesetzliche Erbrecht. 27 www.remote.org Seitz, Die Römerin (Skriptum) 29 www.remote.org 30 Seitz, Die Römerin; www.remote.org 31 www.remote.org 28 12 Nachteil: Sie wechselt aus ihrer ursprünglichen GENS in die GENS ihres Mannes und nimmt das NOMEN GENTILE ihres Gatten an und wird in der neuen GENS eine ADGNATA. Eine Scheidung kann nur durch gegenseitiges Einverständnis (DIVORTIUM) oder durch die einseitige Erklärung des Mannes (REPUDIUM) durchgeführt werden. Die Mitgift musste der nicht schuldigen Ehefrau zurückgegeben werden. Schon in dritten Jahrhundert vor Chr. lehnten sich immer mehr Frauen gegen diese Eheformen auf , die sie zum Spielzeug in den Händen ihres Mannes werden ließ. So wurde die MANUS-freie Ehe eingeführt, bei der die Frau weiterhin der väterlichen Gewalt ( PATRIA POTESTAS )unterstellt blieb und nur UXOR des Ehemannes wurde. Die Kinder dieser Frau aber werden ADGNATI in der GENS MARITI. Eine Scheidung war in diesem Falle auch allein seitens der Frau möglich.32 Zwischen engen Verwandten war eine Heirat bei Todesstrafe verboten (INCESIUM), ebenso durften Römer keine Ausländer oder Sklaven heiraten. Die Definition „enge Verwandte“ wurde jedoch in Laufe der Jahre immer knapper, sodass 200 v. Chr. schon Geschwisterkinder heiraten konnten. Wer glaubt, eine Heirat sei an jedem Tag möglich gewesen, der irrt gewaltig. Die Zahl der das Hochzeitsdatum betreffenden Einschränkungen ist so hoch, dass es fast leichter wäre, die Tage zu nennen, an denen eine Heirat möglich war. Nicht heiraten sollte man im März und im Mai, in der ersten Junihälfte, vom 18. bis 21. Februar, keinesfalls am 24. August, am 5. Oktober oder am 8. November, auch nicht an den Kalenden, Nonen oder Iden jedes Monats. Außerdem wurden Hochzeiten an Feiertagen vermieden. Am Hochzeitstag mussten eine Reihe von Bräuchen eingehalten werden, und vergaß man nur einen, war die Ehe schon so gut wie gescheitert. Nachdem die Braut ihr Kinderspielzeug den Göttern geweiht hatte, wurde sie zurecht gemacht. Sie erhielt eine Frisur, die der der Vestalinnen glich ( vgl. TUTULUS), wobei das Haar unbedingt mit einer gebogenen, eisernen Speerspitze gescheitelt werden musste. War mit dieser Spitze einst ein Gladiator getötet worden, galt sie als besonders wirksam gegen böse Geister. Das Hochzeitskleid war eine TUNICA aus feinem weißen Flanell und wurde, wie auch bei uns, nach der Hochzeit üblicherweise nie mehr getragen. Am Abend des Hochzeitstages, wenn die Zeremonie vorüber, der Vertrag unterzeichnet und das Hochzeitsfrühstück verspeist war, entriss der Bräutigam seine Braut formell den Armen ihrer Mutter, und sie wurde von Freunden und Familienangehörigen im Brautzug zum neuen Heim geleitet. Dabei riefen die Beteiligten, ähnlich wie wir heute beim Faschingsumzug, „Helau“ und „talassio“ aus. Die Prozession, die DOMUM DEDUCTIO, war von außerordentlicher Wichtigkeit. Selbst wenn der Bräutigam nicht anwesend war, wurde sie durchgeführt. Nachdem das Ehepaar einigen weiteren Bräuchen nachgekommen war, wurde die Frau dann in das Schlafgemach geleitet und dort von anderen Frauen, die nur einmal verheiratet gewesen sein durften, entkleidet, während die anderen außerhalb das Hochzeitslied ( EPITHALAMIUM ) anstimmten. Dann erst durfte der Bräutigam ins Bett, und die Gäste hatten ihre Pflichten getan. Am nächsten Morgen nahm die junge Frau, nunmehr eine MATRONA ( Hausfrau ), zum ersten Mal ihre häuslichen Pflichten war. Bei der Heirat erhielt die Frau nicht nur eine Aussteuer, sondern sie musste auch eine Mitgift zahlen. Diese wurde von Brautvater und Bräutigam ( oder dessen Vater ) vor der Hochzeit ausgehandelt und musste in den drei Jahren nach der Hochzeit in 32 Seitz, Die Römerin; Ulrich Manthe, Geschichte des römischen Rechts, S.98, 99 13 gleichen Teilen ausbezahlt werden. Besonders Reiche konnten es sich leisten, die Mitgift auf einmal auszuzahlen ( eine Mitgift konnte bis zu 50 Talente betragen, das sind etwa 125000 Euro ). Eine Alternative zur Ehe war in gewissem sinne das Konkubinat. Bei der Schließung eines solchen waren kaum Formalitäten und keinerlei Geschenke ( Mitgift etc..) notwendig, es wurde auch nicht gefeiert, obwohl sich die Konkubine in der Praxis kaum von einer rechtmäßigen Ehefrau unterschied. Die Auflösung eines Konkubinats war ebenso einfach, sodass es eigentlich nur ein Zusammenleben darstellte. Viele Männer zogen es vor, sich, nachdem die erste Ehefrau gestorben oder geschieden war, nur noch eine Konkubine zu nehmen. Ab der Mitte des ersten Jahrhunderts durften auch Sklaven untereinander heiraten. Diese Ehe ( CONTUBERNIUM ) war zwar eigentlich nur ein Zusammenleben ohne Rechtsgrundlage, aber trotzdem bildete sich im Laufe der Zeit ein vollkommenes Familienleben unter den Sklaven aus. Natürlich war das nur möglich, wenn sie dem selben Herrn gehörten.33 Kinder und die Augusteischen Gesetze Die Heirat war eigentlich nur ein Vorspiel zur Versorgung Roms mit neuen Soldaten. Eine Ehe galt nur als erfolgreich, wenn ihr Resultat in Form von Kindern vorlag. Und eben dies sahen die Censoren Camillus und Postumius im Jahre 403 v. Chr. gefährdet. Ältere Junggesellen wurden nicht nur gerügt, sie hätten ihr Pflicht dem Staate gegenüber nicht erfüllt, sondern auch mit saftigen Bußgeldern belegt. Sie sollten sich gefälligst eine Frau suchen. Damals war wohl ein akuter Bevölkerungsrückgang der Grund dieser Aktion. Im Jahre 31 v. Chr. stand Rom vor einem ähnlichen Problem. Die Männer hielten es für praktischer Kurtisanen auszuhalten, die ehrbare Töchter meist an Charme und Lebendigkeit übertrafen. So sank die Zahl der Eheschließungen und somit auch die der legalen Kinder. Augustus schließlich versuchte durch seine umfassende Eheund Sittengesetzgebung, das Problem endgültig zu lösen. Er verankerte gesetzlich, dass Männer von 25 bis 60 und Frauen von 20 bis 50 verheiratet sein mussten, sonst waren Bußgelder zu verrichten. Nach Scheidung oder Tod des Ehegatten gab es eine kurze „Schonfrist“. Ab der Kinderzahl von 3 ( außerhalb Roms:4; Außerhalb Italiens:5) winkten zusätzliche Vergünstigungen. Die Männer durften das damit rechnen, schneller befördert zu werden, sofern sie im öffentlichen Dienst standen, während die Frau nun selbständig ihren Besitz verwalten durfte und juristisch unabhängig war. Es gab noch einige weitere Privilegien für kinderreiche Familien, die unter der Bezeichnung „ Dreikinderrecht“ zusammengefasst wurden. Außer diesem Belohnungs- und Bestrafungssystem zur Bevölkerungssteigerung enthielten die Augusteischen Gesetze, die 19 und 18 v. Chr. erlassen wurden, auch noch Bestimmungen, die den Ehebruch einschränken sollten. Zwar durfte der Ehemann die Frau nun nicht mehr im Ernstfall erschlagen, doch wurden andere Strafen für sie vorgesehen. Gewöhnlich wurden Frau und Liebhaber auf zwei verschiedene Inseln verbannt. Außerdem konnte auch der Ehemann, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hatte, bei Ehebruch seiner Frau bestraft werden.34 33 34 www.remote.org www.remote.org 14 Familienplanung Methoden der Familienplanung waren Empfängnisverhütung, Abtreibung und Kindesaussatz. Es fand dabei allerdings keine richtige Abgrenzung zwischen diesen Praktiken statt. Ein Grund dafür war die mangelnde Kenntnis über den Zeitpunkt der Empfängnis und so auch der Dauer der Schwangerschaft. Im allgemeinen galt die Empfängnisverhütung als Frauensache. Als Verhütungsmittel benutzten die Frauen unter anderem Zedernharz, Essig, Salzwasser und Olivenöl. Es wurden aber auch Amulette mit einer angeblich magischen Wirkung von abergläubischen Frauen verwendet. Eine dritte Möglichkeit der Verhütung bestand in Enthaltsamkeit an den fruchtbaren Zyklus-Tagen, doch aufgrund fehlender Kenntnis war diese Methode unwirksam. Die Empfängnisverhütung spielte eine untergeordnete Rolle gegenüber der Abtreibung. Mit der Einnahme von starken Abführ- und Brechmittel, durch Eingriffe mit Metallsonden oder durch heftige Bewegungen sollten Abtreibungen herbeigeführt werden. Einige Frauen trieben alleine ab, viele wandten sich jedoch an Vertraute oder erfahrene Helfer. Auch Ärzte nahmen unter bestimmten Umständen Abtreibungen vor, da ihr hippokratischer Eid „nur“ eine moralische Verpflichtung war. In republikanischer Zeit war die Abtreibung straflos, weil der Fötus (NASCITURUS) nach römischer Rechtsauffassung kein Mensch war. Nach Erlass einer Sanktion um 200 n. Chr. galt eine Abtreibung als ein Verbrechen gegenüber dem Mann, da dieser um einen möglichen Erben betrogen wurde. Eine Frau wurde dafür auf Zeit verbannt. Die letzte Methode der Familienplanung war die Kinderaussetzung. Gründe dafür konnten Missbildung bei den Neugeborenen, Eheprobleme oder die soziale Lage sein. Die Säuglinge wurden oft noch blutig an belebten Platzen ausgesetzt. Wurden sie von Zieheltern aufgezogen, so hatten sie das Recht das Findelkind als ihren Sklaven zu behandeln und für sich arbeiten zu lassen. Erkannten die leiblichen Eltern ihr ausgesetztes Kind an einem Erkennungszeichen wieder, so mussten sie die Zieheltern zur Freilassung des Kindes erst die Alimentationskosten erstatten. Es wurden vor allem Mädchen Opfer der Kindesaussetzung, da sie für eine Familie ökonomische Verlust darstellten. Mädchen kosteten bis zur Heirat Unterhalt, erhielten eine Mitgift und waren dann für die Familie verloren.35 Vergewaltigungen Leider gab es auch schon in der Antike Vergewaltigungen von Frauen. Die juristische Beurteilung einer Vergewaltigung hing dabei vom sozialen Status der Frau ab. So war eine Vergewaltigung einer eigenen Sklavin in der republikanischen Zeit straffrei. Wäre es eine andere Sklavin gewesen, so hätte der Vergewaltiger nur eine Anklage wegen „Wertminderung“ oder „Sachbeschädigung“ und eine Geldbuße bekommen. Durch Vergewaltigung gelangten Frauen in eine oft unüberwindbaren gesellschaftliche Isolation, da vergewaltigte Ehefrauen deine Garantie mehr für Legitimität der Erben boten. Die war mit einem Ehebruch gleichzusetzen. Aber nicht nur im bürgerlichen Leben der Antike fand man Hinweise auf Vergewaltigungen. In zahlreichen Mythen wird von Vergewaltigungen erzählt. So 35 www.remote.org ; Schmitt Pantel, Geschichte der Frauen, S.338, 339 15 finden sich dem mythologischen Stoff entsprechend im Ovids „ Metamorphosen“ über 50 Vergewaltigungs-Erzählungen.36 DIE ROLLE DER FRAU IN DER RÖMISCHEN RELIGION Das religiöse Leben der Römer spielte sich auf mehreren Ebenen ab: Das Forum und der Tempel zeigen uns den öffentlichen Bereich der Religion; in den Nachbarschaftsquartieren und an allen Orten, an denen sich Bürger versammelten, ist ein private oder halböffentliche Kultausübung zu beobachten; im häuslichen Zusammenhang organisierte jede Familie nach eigenem Gutdünken ihre Religion mit ihren Riten, ihrem Festkalender und ihren eigenen Göttern. Diese unterschiedlichen Gemeinschafen waren durch eine gemeinsame religiöse Kultur verbunden, in deren Tradition die Frau nie in vorderster Reihe stand.37 Die priesterliche Verantwortung im öffentlichen Bereich lag stets in den Händen der Männer. Auch im häuslichen Bereich war das nicht anders. Verantwortlich für die Familienkulte waren die Familienväter. Kleine private Kulthandlungen wie das tägliche Trankopfer wurde von PATER FAMILIAS, der dem täglichen Mahl vorsaß, gespendet. Auch die großen häuslichen Rituale wie die Feiern für die Verstorbenen im Februar ( PARENTALIA ) oder im Mai (LEMURALIA ) wurden von den Familienvätern gefeiert. Um zu erkennen in welchem Ausmaß die Männer den religiösen Bereich beherrschten, genügt es sich die Reliefdarstellungen religiösen Inhalts vor Augen zu halten: Die hauptsächlich handelnden Personen sind stets Männer.38 Bei manchen Opferungen war es Frauen sowie Fremden und auch Gefangenen untersagt, zugegen zu sein. In alter Zeit erlaubte man den Frauen nicht, Getreide zu mahlen und Fleisch zuzubereiten. Dies geht auf den Raub der Sabinerinnen und die darauffolgenden nach dem Krieg vereinbarten Übereinkünfte. Nach diesen Bestimmungen durfte keine Frau Getreide mahlen () oder das Fleisch für ihren Mann zurechtzumachen (). Auch war es den Frauen untersagt, unvermischten Wein (TEMETUM) zu trinken. Das Verbot des TEMETUM soll Frauen von jener Opferhandlung fernhalten, durch das die Männer mit den Göttern in Verbindung treten. Der unvermischt Wein war eine unerläßliche Gabe bei jedem Opfer. Dennoch blieben Frauen nicht ganz und gar ausgeschlossen. Ausnahmen, die die in aller Öffentlichkeit gelebten Religion betrafen, in dem einige priesterliche Aufgaben und Opfer in die Hände von Frauen gelegt waren. Die sechs vestalischen Jungfrauen waren als öffentlich bestellte Priesterinnen eine Ausnahmeerscheinung in der römischen Religion. Unter der Aufsicht der großen Vestalischen Jungfrau ( VIRGO VESTALIS MAXIMA ) hatten sie das Feuer am Staatsherd im Tempel der Vesta an der südwestlichen Ecke des Forum Romanum zu unterhalten und zu überwachen. 36 www.remote.org Schmitt Pantel, Geschichte d. F., S.417, 418 38 Schmitt Pantel, Geschichte d. F., S.418, 419 37 16 Die Vestalinnen wurden vor Einsetzen der Pubertät ausgewählt und versahen ihren Dienst in der Regel für dreißig Jahre, von denen zehn der Ausbildung gewidmet waren, zehn dem Dienst im eigentlichen Sinn und zehn der Unterweisung anderer. Sie bewohnten ein großes, mit dem Tempel der Vesta verbundenes Gebäude und waren zur Jungfräulichkeit verpflichtet. Diese entsprach eher der Keuschheit (PUDICITIA) der römischen Matrone, die ihr Treue zu einem einzigen Mann und zurückhaltendes Auftreten abverlangen, als einer völligen sexuellen Abstinenz. Nach Beendigung ihren Dienstes stand es ihnen frei zu heiraten – was nur wenige taten. Ihre Keuschheit war ein Abbild der Reinheit der Vesta, der reinen Flamme des Herdes. Die Vestalin trug während der ganzen Zeit ihres Dienstes die rote Haube (FLAMMEUM) und die Frisur ( sechs Zöpfe SEX CRINES ) der verheirateten Frau. Der PONIFEX MAXIMUS und das Priesterkollegium hatten über sie dieselbe Gewalt wie ein PATER FAMILIAS. Der PONTIFEX MAXIMUS konnte die Vestalin einer strengen körperlichen Züchtigung unterziehen, wenn das Feuer der Vesta durch ihr Versagen erloschen war. Wenn ihr Verhalten die Grenzen der Keuschheit überschritt konnte sie bei lebendigem Leibe begraben werden. Trotz sehr weiblicher Aspekte drangen die Vestalinnen in den Bereich der Männer ein. Vestalinnen bereiteten sogar das Opfermehl ( MOLA SALSA), das über jedes Opfertier gestreut wurde, vor. Durch diese Opfergabe waren sie bei jedem wichtigen öffentlichen Opfer vertreten. Die Vestalinnen waren weder Matronen noch junge Mädchen: Da sie weder Ehemann noch Kinder hatten, aber dennoch stets die Tracht einer verheiraten Frau trugen: das lange Gewand ( STOLA ) und die Kopfbänder ( VITTAE ). Bis zum Beginn der Kaiserzeit genossen sie eine Reihe den Männer vorbehaltener Privilegien: Sie konnten vor Gericht als Zeugen aussagen, ohne Vormundschaft eines Vaters oder Ehemann ihren Besitz frei verwalten und ein Testament aufsetzen. Der Status der Vestalinnen war demnach zweideutig und zwitterhaft, ebenso wie die Natur des Feuers der Vesta, das sie verkörperten. Daraus wird selbstverständlich, weshalb die Vestalinnen gewisse religiöse Machtbefugnisse hatten, die traditionell Männern vorbehalten waren. Doch sind die Vestalinnen nicht die einzige Ausnahme. Mehrere römische Priester hatten eine Ehefrau, die ebenfalls opferte. Eine weiter Ausnahme sind die salischen Jungfrauen ( SALIAE VIRGINES ). Sie hatten die Aufgabe bei den am Beginn und Ende kriegerischer Zeiten durchgeführten Umzüge ein Opfer in der Regia darzubringen.39 NACHWORT Was immer an relativer Selbständigkeit der Frauen im römischen Kulturkreis gesagt werden konnte, bedeutet nicht, dass die Römerin etwa gleichberechtigt oder auf dem Weg dazu gewesen wäre. Doch hat es auch keinen Sinn, die Zweitrangigkeit der römischen Frau anzuklagen, denn sie ist bis in unser Jahrhundert hinein der von allen als selbstverständlich angesehene Normalzustand gewesen und erst heute wird sie mit zunehmendem Erfolg in Frage gestellt.40 39 40 Schmitt Pantel, Geschichte d. F., S.419-424 Wolfgang Schuller, Frauen in der römischen Geschichte, S.145 17 BIBLIOGRAPHIE 1) Frauenleben im klassischen Altertum Sarah B. Pomeroy Übersetzung aus dem Englischen von Norbert F. Mattheis Stuttgart: Kröner 1985 2) Geschichte der Frauen; Band 1: Antike Herausgeber: Pauline Schmitt Pantel Campus Verlag GmbH, Frankfurt / New York 1993 3) Internet: www.remote.org/frederik/projekts/frau-rom/ www.? 4) Die Römer; Geschichte und Kultur von A bis Z Pleticha, Schönberger 5) Frauen in der römischen Geschichte Wolfgang Schuller 6) Geschichte des römischen Rechts Ulrich Manthe 7) Res Romanae Herausgeber: Heinrich Krefeld 8) Die Römerin ( Skriptum ) Wolfgang Seitz 18