Rom (Best. Nr. 5728)

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Die Entstehung der römischen Republik – Quellen
Q1 Schematische Darstellung der römischen Verfassung (nach Abschluss der
Ständekämpfe 287 v. Chr.)
Magistrate
Magistrate
(Beamte der
der Republik;
Republik; für
für ein
ein
(Beamte
Jahr
gewählt)
Jahr gewählt)
Senat
(300 Adelige
und ehemalige
Beamte)
Auswahl
der Senatsmitglieder
Beratung
Konsuln
22 Konsuln
(Vermögensschätzung;
Sittenwächter)
Wahl
alle 5
Jahre
(in Notzeiten auf 6
Monate ernannt)
Prätoren
22 Prätoren
(Gerichtsbeamte)
(Gerichtsbeamte)
Veto-
Ädile
44 Ädile
(Polizeibeamte)
(Polizeibeamte)
2 Zensoren
Diktator
(Führung in
in KriegsKriegs- und
und
(Führung
Friedenszeiten)
Friedenszeiten)
VetoRecht
Recht
10 Volkstribunen
(unantastbar)
Quästoren
88 Quästoren
(Finanzbeamte)
(Finanzbeamte)
Wahl
Einberufung der
Einberufung
der
Versammlung
und
Versammlung
Vorschlag
von
und Vorschlag
Gesetzen
von Gesetzen
Wahl der der
Wahl
Beamten
und
Beamten und
Abstimmung
Abstimmung
über
Gesetze
über Gesetze
undund
Krieg
Krieg
Versammlung
der Plebejer
Versammlung des Gesamtvolkes (Heeresversammlung): Alle wehrfähigen römischen Bürger
waren stimmberechtigt; Frauen damit ausgeschlossen.
Abstimmung entweder nach Wohnbezirken oder nach Vermögensverhältnissen
Senat
Eigentlich nur mit einer beratenden Funktion ausgestattet, wurde der Senat zum zentralen
Machtzentrum der römischen Republik. Zu seinen ungefähr 300 Mitgliedern (später 600,
dann 900) zählten Vertreter alteingesessener Familien und ehemalige Magistrate.
Konsul
Das Konsulat war das höchste zivile und militärische Amt der Beamtenlaufbahn im
Römischen Reich. Um Machtmissbrauch zu verhindern, war die Ausübung des Amtes auf ein
Jahr begrenzt und gleichzeitig auf zwei Amtsinhaber verteilt.
Diktator
Der Diktator konnte in politischen Krisenzeiten von den Konsuln mit der Zustimmung des
Senats auf sechs Monate ernannt werden. Er verfügte für die Dauer seiner Amtszeit über die
uneingeschränkte Befehlsgewalt in Staat und Heer.
Q2 Die römische Verfassung
Der griechische Historiker Polybios (um 200 v. Chr. – um 120 v. Chr.) beschrieb in 40
Büchern einen Teil der Geschichte Roms. Auch dem Wesen der römischen Verfassung
widmete er einige Worte:
„Es gab drei Teile, die im Staat Gewalt hatten (…) So gerecht
und angemessen war alles geordnet, waren die Rollen verteilt
und wurden in diesem Zusammenspiel die Aufgaben gelöst,
dass auch von den Einheimischen niemand mit Bestimmtheit
hätte sagen können, ob die ganze Verfassung aristokratisch,
demokratisch oder monarchisch war. Und so musste es jedem
Betrachter ergehen!
Denn wenn man seinen Blick auf die Machtfülle der Konsuln
richtete, erschien die Staatsform vollkommen monarchisch und
königlich, wenn man auf die Macht des Senates sah, jedoch
aristokratisch, und wenn auf die Befugnisse des Volkes, schien
sie unzweifelhaft demokratisch (…)
Obwohl jeder der drei Teile eine solche Macht hat, einander zu
schaden oder zu helfen, so wirken sie doch in allen kritischen
Situationen so einträchtig zusammen, dass man unmöglich ein
besseres Verfassungssystem finden kann (…) Daher ist dieser
Staat
aufgrund
seiner
eigentümlichen
Verfassung
unüberwindlich und erreicht alles, was er sich vorgenommen
hat.“
www.yorku.ca
Antikes Relief mit einer
Darstellung des griechischen
Historikers Polybios
Polybios 6, 1 ff., zitiert nach: Heinrich Drexler: Polybios, Geschichte, Bd.
1, Zürich u. a. 1961
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