Die Entstehung der römischen Republik – Quellen Q1 Schematische Darstellung der römischen Verfassung (nach Abschluss der Ständekämpfe 287 v. Chr.) Magistrate Magistrate (Beamte der der Republik; Republik; für für ein ein (Beamte Jahr gewählt) Jahr gewählt) Senat (300 Adelige und ehemalige Beamte) Auswahl der Senatsmitglieder Beratung Konsuln 22 Konsuln (Vermögensschätzung; Sittenwächter) Wahl alle 5 Jahre (in Notzeiten auf 6 Monate ernannt) Prätoren 22 Prätoren (Gerichtsbeamte) (Gerichtsbeamte) Veto- Ädile 44 Ädile (Polizeibeamte) (Polizeibeamte) 2 Zensoren Diktator (Führung in in KriegsKriegs- und und (Führung Friedenszeiten) Friedenszeiten) VetoRecht Recht 10 Volkstribunen (unantastbar) Quästoren 88 Quästoren (Finanzbeamte) (Finanzbeamte) Wahl Einberufung der Einberufung der Versammlung und Versammlung Vorschlag von und Vorschlag Gesetzen von Gesetzen Wahl der der Wahl Beamten und Beamten und Abstimmung Abstimmung über Gesetze über Gesetze undund Krieg Krieg Versammlung der Plebejer Versammlung des Gesamtvolkes (Heeresversammlung): Alle wehrfähigen römischen Bürger waren stimmberechtigt; Frauen damit ausgeschlossen. Abstimmung entweder nach Wohnbezirken oder nach Vermögensverhältnissen Senat Eigentlich nur mit einer beratenden Funktion ausgestattet, wurde der Senat zum zentralen Machtzentrum der römischen Republik. Zu seinen ungefähr 300 Mitgliedern (später 600, dann 900) zählten Vertreter alteingesessener Familien und ehemalige Magistrate. Konsul Das Konsulat war das höchste zivile und militärische Amt der Beamtenlaufbahn im Römischen Reich. Um Machtmissbrauch zu verhindern, war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichzeitig auf zwei Amtsinhaber verteilt. Diktator Der Diktator konnte in politischen Krisenzeiten von den Konsuln mit der Zustimmung des Senats auf sechs Monate ernannt werden. Er verfügte für die Dauer seiner Amtszeit über die uneingeschränkte Befehlsgewalt in Staat und Heer. Q2 Die römische Verfassung Der griechische Historiker Polybios (um 200 v. Chr. – um 120 v. Chr.) beschrieb in 40 Büchern einen Teil der Geschichte Roms. Auch dem Wesen der römischen Verfassung widmete er einige Worte: „Es gab drei Teile, die im Staat Gewalt hatten (…) So gerecht und angemessen war alles geordnet, waren die Rollen verteilt und wurden in diesem Zusammenspiel die Aufgaben gelöst, dass auch von den Einheimischen niemand mit Bestimmtheit hätte sagen können, ob die ganze Verfassung aristokratisch, demokratisch oder monarchisch war. Und so musste es jedem Betrachter ergehen! Denn wenn man seinen Blick auf die Machtfülle der Konsuln richtete, erschien die Staatsform vollkommen monarchisch und königlich, wenn man auf die Macht des Senates sah, jedoch aristokratisch, und wenn auf die Befugnisse des Volkes, schien sie unzweifelhaft demokratisch (…) Obwohl jeder der drei Teile eine solche Macht hat, einander zu schaden oder zu helfen, so wirken sie doch in allen kritischen Situationen so einträchtig zusammen, dass man unmöglich ein besseres Verfassungssystem finden kann (…) Daher ist dieser Staat aufgrund seiner eigentümlichen Verfassung unüberwindlich und erreicht alles, was er sich vorgenommen hat.“ www.yorku.ca Antikes Relief mit einer Darstellung des griechischen Historikers Polybios Polybios 6, 1 ff., zitiert nach: Heinrich Drexler: Polybios, Geschichte, Bd. 1, Zürich u. a. 1961