Absender ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Datum Ihr Schreiben vom xxxxxxx – hier eingegangen am xxxxxxx Sehr geehrte Damen und Herren, am xxxxxxx erhielt ich von der xxxxxxxx eine „letzte Zahlungsaufforderung vor der Zwangsvollstreckung“ als Vollstreckungsauftrag des xxxxx Beitragsservice. Am xxxxxxx erhielt ich erstmalig Ihre „Ankündigung der Zwangsvollstreckung.“ Diese Forderung weise ich hiermit in Gänze zurück. Begründung: Bisher habe ich nie von Ihnen Beitragsforderungen, Rechnungen, Bescheide etc. erhalten. Ebenso fehlt die Rechtshilfebelehrung. Ansonsten erbringen Sie mir bitte Beweise über die erfolgreiche Zustellung. Ebenso wurden mit Ihnen keinerlei Verträge abgeschlossen. Ich bitte daher um Hergabe aller von mir unterzeichneten Urkunden, Verträge aus denen hervor geht, dass wir „Vertragspartner“ sind. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u. a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird. Dieses wurde dem Vollstreckungsbeamter der Gemeinde/Stadt xxxxx einstweilen schriftlich mitgeteilt. Hier würde sonst von mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden, weil er einer Nichtbehörde Amtshilfe leistet. Denn es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass es die GEZ explizit gar nicht mehr gibt. (Gebühreneinzugszentrale der Bundesrepublik Deutschland), da es die BRD in dieser Form seit der Wiedervereinigung auch nicht mehr gibt. Ebenso ist die Zwangsvollstreckung grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde (BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006). Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von Zehn Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, wird ein Strafantrag gegen Sie in Betracht gezogen. Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist inexistent, da die BRD mit Wirkung vom 18.07.1990 endgültig erloschen ist. Der genaue Sachverhalt kann den Bundesgesetzblättern entnommen werden und sollte Ihnen mittlerweile ausgiebig bekannt sein. Wenn ARD/ZDF andere Informationen haben, erbringen Sie mir eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland. In Ihrem „Vertrag“ gibt es Rechte und Pflichten. Der wurde aber von ARD und ZDF mehrfach gebrochen. Und zwar werden die öffentlich rechtlichen Medien für Kriegspropaganda genutzt bzw. für die Parteien ausgenutzt und die Pressefreiheit ausgehebelt. Die Sender sind verpflichtet neutral zu berichten und das tun Sie nicht. Auch bei einem bestehendem Vertrag wäre dies Vertragsbruch und somit hinfällig. Ich weise die Zwangsgebühren zurück und verbiete Ihnen, in meinem Namen Konten zu eröffnen. Kontopfändungen oder Besuche von Gerichtsvollziehern sind rechtswidrig und werden nicht geduldet. Menschen in Deutschland haben Besitz- Eigentums- und Hausrechte, davon mache ich gebrauch! Die aktuellen GEZ-Gebühren sind ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. GEZ Verstöße gegen das Grundgesetz 1. Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Artikel 1 bis 19 Grundgesetz (Grundrechte)! Dabei ist es nicht von Belang, ob es ein Gesetz ist oder ein Vertrag, oder ob der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden ist. Grundrechte dürfen unter keinen Umständen verletzt werden. Auch wenn zurzeit noch keine Urteile gesprochen wurden, ist die Rechtmäßigkeit nicht bewiesen, die Unrechtmäßigkeit allerdings auch nicht. Viele Verfahren sind in dieser Sache schon vor Gericht anhängig, daher rechne ich mit einem Urteilspruch zu ihren Ungunsten, weil die Beweislast erdrückend ist. Wenn Sie der subjektiven Meinung sind, der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, ist das nur eine Meinung von vielen, die ich nicht akzeptieren werde. Genauso wie Sie meine Meinung oder Auffassung nicht akzeptieren, obwohl ich Beweise habe. Deshalb ist es erforderlich, mir in den strittigen Punkten zu beweisen, dass Sie im Recht sind. Subjektive Meinungen sind hierbei nicht von Belang. Da es hier um Rechtsverstösse geht zählen nur Fakten, Gesetze und Gerichtsurteile. 2.) Wegen der mehrfachen Verletzung des Zitiergebotes, bei dem die eingeschränkten Grundrechte bei jeder Einschränkung durch ein Gesetz benannt werden müssen, ist es bewiesen, dass hier gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Jedes Gesetz, das das Zitiergebot ignoriert, ist automatisch Grundgesetzwidrig und ungültig. Die Finanzierung des Rundfunks ist nicht als Ausnahme zugelassen. Dieser Vorwurf kann nicht entkräftet werden. Ihre Meinung zu diesem Punkt ist uninteressant, ebenso wie sie meine Meinung dazu einschätzen. 3.) Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit aus, meine negative Informationsfreiheit wird verletzt, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher als verfassungswidrig anzusehen ( Art. 5 GG ). Dieser Vorwurf kann zurzeit nicht entkräftet werden, da es kein Gesetz gibt, das Art.5 GG entkräftet oder aufweicht. Hierfür wäre ein Gesetz nötig in dem dieses Grundrecht der Freiheit eingeschränkt wird. Wegen dem Zitiergebot ( Art. 19 GG ) wäre es unumgänglich, darauf zu verweisen, dass Artikel 5 GG verletzt wird, ansonsten wäre dieses Gesetz weiterhin ungültig. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung. Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen, auf das sie sich beziehen. Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-dieRegel.html "Der Rundfunk in Deutschland ist vom Ziel der Staatsferne weiter entfernt denn je. Staatsnahe Rundfunkräte sind eher die Regel als die Ausnahme." Zu diesem Ergebnis kommt der Medienwissenschaftler Boris Eichler in einer Studie für die Friedrich-Naumann-Stiftung. Deshalb ist es möglich, dass diese Politiker, die den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen haben, nicht unbeeinflusst gehandelt haben, nicht zum Wohl des Deutschen Volkes sondern um ihren eigenen Wohlstand zu sichern. Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/tv/intendanten-von-ard-und-zdf-haben-hohe-nebenverdienste-a914701.html Hamburg - Die Intendanten von ARD und ZDF verfügen durch ihre Tätigkeit in Aufsichtsgremien von Tochterfirmen der Sender über teils beträchtliche Nebeneinnahmen - und haben dadurch persönliche Einnahmen in einer Höhe, die etwa Beamten und Ministern nicht zustünden. Nach SPIEGELInformationen konnte etwa die kürzlich aus dem Amt geschiedene WDR-Intendantin Monika Piel ihr Einkommen im Jahr 2012 auf diese Weise um 58.922 Euro aufstocken. ZDF-Intendant Thomas Bellut erhielt im vergangenen Jahr 33.291 Euro zusätzlich - und da war er noch nicht das komplette Jahr im Amt. NDR-Chef Lutz M. kommt auf 27.000 Euro Zuverdienst jährlich (darunter auch Mandate bei zwei Banken und einer Versicherung), MDR-Intendantin Karola Wille 2012 auf knapp 22.000 Euro, SWR-Intendant Peter Boudgoust auf 14.000 Euro. Selbst der Chef des kleinen Saarländischen Rundfunks konnte noch gut 16.000 Euro im Jahr extra verbuchen. Dagmar Reim, die Chefin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, verdiente 12.000 Euro zusätzlich, von denen sie 3000 Euro spendete. Dieses Vorgehen der Intendanten und Politiker halte ich für sittenwidrig, weil es nicht dem Wohle Deutschlands dient, sich solche üppigen Gehälter und Pensionen zu sichern. 4. Der Rundfunkbeitrag entspreche „einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit“. Daher sei davon auszugehen, dass er einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht „nicht standhalten würde“. Insgesamt, so Anna Terschüren, „ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen“. Da der NDR schon Stellung genommen hat zu dieser Dissertation von Anna Terschüren, ist Ihnen die Dissertation sicherlich sehr wohl bekannt. Die Rechtsprechung wird sich schwer tun, diese Dissertation in der Urteilsfindung zu ignorieren. Deshalb ist davon auszugehen, dass Verfassungswidrigkeit festgestellt wird. Artikel 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Die GEZ ist ja nur das ausführende Organ für den sogenannten “Rundfunk-Gebühren-StaatsVertrag”, also noch nicht einmal ein Gesetz sondern eine Geldbeschaffungsvereinbarung der einzelnen Bundesländer, die ja alle ihren eigenen Sender haben der ja finanziert werden will. Und damit man möglichst viel Geld reinbekommt kassiert man eben doppelt: Vom Bürger und durch Werbeeinnahmen. Diese Bürger haben mit der GEZ nie einen Vertrag abgeschlossen. In sofern hat die GEZ auch kein Recht irgendwelche Gebühren zu verlangen, geschweige denn Zwangseintreibung zu veranlassen. Will ich Sky haben, muss ich einen Vertrag mit denen über einen gewissen Zeitraum abschließen. Die GEZ hat aber nie mit den Bürgern einen Vertrag abgeschlossen, also kann man auch behaupten, das was die GEZ macht, mit modernen Raubrittertum gleich zusetzen ist. Und was tun unsere Politiker? Sitzen in den Gremien und arbeiten an den Beschlüssen mit und sind sich keiner Schuld bewusst, das sie damit rechtswidrig handeln. Die hohe Schwarzseher-Quote war über Jahrzehnte nicht zu drücken: genau das war der Grund für die Einführung der Wohnungszwangsabgabe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Milliardensyndikat mit einer undurchsichtigen Kulissenschieberei. Würde man ihn in ein Bezahlfernsehen umwandeln, bräche das System innerhalb weniger Monate zusammen, nur ein geringer Bruchteil wäre bereit, für das, was geboten wird, zu zahlen, die Unsummen, die das Fernsehen ausgibt, müssten zurückgefahren werden, insbesondere die abstrus hohen Gagen wären nicht mehr finanzierbar, die Gelder im Profifußball würden nicht mehr so üppig sprudeln usw. Und wieviel weniger Menschen würden Politiker wahrnehmen, die sich im Fernsehen als Wichtigmacher aufblähen. Der Zusammenbruch des Systems würde eine Staatskrise generieren, und genau deshalb wird sich an dieser legalisierten Mafiastruktur nichts ändern. Ich erwarte Ihre Bestätigung innerhalb der nächsten 10 Tage ab Eingang. Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxxxxx