Rueckweisung gez

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Absender
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Datum
Ihr Schreiben vom xxxxxxx – hier eingegangen am xxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xxxxxxx erhielt ich von der xxxxxxxx eine „letzte Zahlungsaufforderung vor der
Zwangsvollstreckung“
als
Vollstreckungsauftrag
des
xxxxx
Beitragsservice.
Am xxxxxxx erhielt ich erstmalig Ihre „Ankündigung der Zwangsvollstreckung.“
Diese Forderung weise ich hiermit in Gänze zurück.
Begründung:
Bisher habe ich nie von Ihnen Beitragsforderungen, Rechnungen, Bescheide etc. erhalten.
Ebenso fehlt die Rechtshilfebelehrung.
Ansonsten erbringen Sie mir bitte Beweise über die erfolgreiche Zustellung. Ebenso wurden
mit Ihnen keinerlei Verträge abgeschlossen. Ich bitte daher um Hergabe aller von mir
unterzeichneten Urkunden, Verträge aus denen hervor geht, dass wir „Vertragspartner“ sind.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus
Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u. a. strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Dieses wurde dem Vollstreckungsbeamter der Gemeinde/Stadt xxxxx einstweilen schriftlich
mitgeteilt. Hier würde sonst von mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden, weil
er einer Nichtbehörde Amtshilfe leistet. Denn es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass es die
GEZ explizit gar nicht mehr gibt. (Gebühreneinzugszentrale der Bundesrepublik
Deutschland), da es die BRD in dieser Form seit der Wiedervereinigung auch nicht mehr gibt.
Ebenso ist die Zwangsvollstreckung grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die
Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde (BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom
24.04.2006).
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in
Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag
eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass
eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren
Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb
einer Frist von Zehn Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen
lassen, gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwartend auf
Ihre Forderung beharren, wird ein Strafantrag gegen Sie in Betracht gezogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das
Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse
selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten
sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es
nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist inexistent, da die BRD mit Wirkung vom 18.07.1990
endgültig erloschen ist. Der genaue Sachverhalt kann den Bundesgesetzblättern entnommen
werden und sollte Ihnen mittlerweile ausgiebig bekannt sein. Wenn ARD/ZDF andere
Informationen haben, erbringen Sie mir eine notarielle Beglaubigung der
Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.
In Ihrem „Vertrag“ gibt es Rechte und Pflichten. Der wurde aber von ARD und ZDF
mehrfach gebrochen. Und zwar werden die öffentlich rechtlichen Medien für
Kriegspropaganda genutzt bzw. für die Parteien ausgenutzt und die Pressefreiheit ausgehebelt.
Die Sender sind verpflichtet neutral zu berichten und das tun Sie nicht. Auch bei einem
bestehendem
Vertrag
wäre
dies
Vertragsbruch
und
somit
hinfällig.
Ich weise die Zwangsgebühren zurück und verbiete Ihnen, in meinem Namen Konten zu
eröffnen. Kontopfändungen oder Besuche von Gerichtsvollziehern sind rechtswidrig und
werden nicht geduldet. Menschen in Deutschland haben Besitz- Eigentums- und Hausrechte,
davon mache ich gebrauch!
Die aktuellen GEZ-Gebühren sind ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.
GEZ Verstöße gegen das Grundgesetz
1.
Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Artikel 1 bis
19 Grundgesetz (Grundrechte)!
Dabei ist es nicht von Belang, ob es ein Gesetz ist oder ein Vertrag, oder ob der 15.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen
Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden ist. Grundrechte dürfen unter keinen
Umständen verletzt werden. Auch wenn zurzeit noch keine Urteile gesprochen wurden, ist die
Rechtmäßigkeit nicht bewiesen, die Unrechtmäßigkeit allerdings auch nicht. Viele Verfahren
sind in dieser Sache schon vor Gericht anhängig, daher rechne ich mit einem Urteilspruch zu
ihren Ungunsten, weil die Beweislast erdrückend ist. Wenn Sie der subjektiven Meinung sind,
der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, ist das nur eine
Meinung von vielen, die ich nicht akzeptieren werde. Genauso wie Sie meine Meinung oder
Auffassung nicht akzeptieren, obwohl ich Beweise habe. Deshalb ist es erforderlich, mir in
den strittigen Punkten zu beweisen, dass Sie im Recht sind. Subjektive Meinungen sind
hierbei nicht von Belang. Da es hier um Rechtsverstösse geht zählen nur Fakten, Gesetze und
Gerichtsurteile.
2.)
Wegen der mehrfachen Verletzung des Zitiergebotes, bei dem die eingeschränkten
Grundrechte bei jeder Einschränkung durch ein Gesetz benannt werden müssen, ist es
bewiesen, dass hier gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2
des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter
Angabe des Artikels nennen. Jedes Gesetz, das das Zitiergebot ignoriert, ist automatisch
Grundgesetzwidrig und ungültig. Die Finanzierung des Rundfunks ist nicht als Ausnahme
zugelassen. Dieser Vorwurf kann nicht entkräftet werden. Ihre Meinung zu diesem Punkt ist
uninteressant, ebenso wie sie meine Meinung dazu einschätzen.
3.)
Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen
Handlungsfreiheit aus, meine negative Informationsfreiheit wird verletzt, er belastet mein
Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert
meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher als verfassungswidrig
anzusehen ( Art. 5 GG ).
Dieser Vorwurf kann zurzeit nicht entkräftet werden, da es kein Gesetz gibt, das Art.5 GG
entkräftet oder aufweicht. Hierfür wäre ein Gesetz nötig in dem dieses Grundrecht der
Freiheit eingeschränkt wird.
Wegen dem Zitiergebot ( Art. 19 GG ) wäre es unumgänglich, darauf zu verweisen, dass
Artikel 5 GG verletzt wird, ansonsten wäre dieses Gesetz weiterhin ungültig. Ihre subjektive
Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.
Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige
Gesetz zu nennen, auf das sie sich beziehen.
Quelle:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-dieRegel.html
"Der Rundfunk in Deutschland ist vom Ziel der Staatsferne weiter entfernt denn je. Staatsnahe
Rundfunkräte sind eher die Regel als die Ausnahme." Zu diesem Ergebnis kommt der
Medienwissenschaftler Boris Eichler in einer Studie für die Friedrich-Naumann-Stiftung. Deshalb ist
es möglich, dass diese Politiker, die den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen haben,
nicht unbeeinflusst gehandelt haben, nicht zum Wohl des Deutschen Volkes sondern um ihren
eigenen Wohlstand zu sichern.
Quelle:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/intendanten-von-ard-und-zdf-haben-hohe-nebenverdienste-a914701.html
Hamburg - Die Intendanten von ARD und ZDF verfügen durch ihre Tätigkeit in Aufsichtsgremien von
Tochterfirmen der Sender über teils beträchtliche Nebeneinnahmen - und haben dadurch persönliche
Einnahmen in einer Höhe, die etwa Beamten und Ministern nicht zustünden. Nach SPIEGELInformationen konnte etwa die kürzlich aus dem Amt geschiedene WDR-Intendantin Monika Piel ihr
Einkommen im Jahr 2012 auf diese Weise um 58.922 Euro aufstocken.
ZDF-Intendant Thomas Bellut erhielt im vergangenen Jahr 33.291 Euro zusätzlich - und da war er
noch nicht das komplette Jahr im Amt. NDR-Chef Lutz M. kommt auf 27.000 Euro Zuverdienst
jährlich (darunter auch Mandate bei zwei Banken und einer Versicherung), MDR-Intendantin Karola
Wille 2012 auf knapp 22.000 Euro, SWR-Intendant Peter Boudgoust auf 14.000 Euro. Selbst der Chef
des kleinen Saarländischen Rundfunks konnte noch gut 16.000 Euro im Jahr extra verbuchen. Dagmar
Reim, die Chefin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, verdiente 12.000 Euro zusätzlich, von denen sie
3000 Euro spendete.
Dieses Vorgehen der Intendanten und Politiker halte ich für sittenwidrig, weil es nicht dem Wohle
Deutschlands dient, sich solche üppigen Gehälter und Pensionen zu sichern.
4.
Der Rundfunkbeitrag entspreche „einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die
allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit“. Daher sei
davon auszugehen, dass er einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht „nicht
standhalten würde“. Insgesamt, so Anna Terschüren, „ergeben sich alte und neue
Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig
werden lassen“.
Da der NDR schon Stellung genommen hat zu dieser Dissertation von Anna Terschüren, ist
Ihnen die Dissertation sicherlich sehr wohl bekannt. Die Rechtsprechung wird sich schwer
tun, diese Dissertation in der Urteilsfindung zu ignorieren. Deshalb ist davon auszugehen,
dass Verfassungswidrigkeit festgestellt wird.
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit
(Artikel 5 Abs. 1), zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und
ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Die GEZ ist ja nur das ausführende Organ für den sogenannten “Rundfunk-Gebühren-StaatsVertrag”, also noch nicht einmal ein Gesetz sondern eine Geldbeschaffungsvereinbarung der
einzelnen Bundesländer, die ja alle ihren eigenen Sender haben der ja finanziert werden will.
Und damit man möglichst viel Geld reinbekommt kassiert man eben doppelt: Vom Bürger
und durch Werbeeinnahmen.
Diese Bürger haben mit der GEZ nie einen Vertrag abgeschlossen. In sofern hat die GEZ auch
kein Recht irgendwelche Gebühren zu verlangen, geschweige denn Zwangseintreibung zu
veranlassen. Will ich Sky haben, muss ich einen Vertrag mit denen über einen gewissen
Zeitraum abschließen. Die GEZ hat aber nie mit den Bürgern einen Vertrag abgeschlossen,
also kann man auch behaupten, das was die GEZ macht, mit modernen Raubrittertum gleich
zusetzen ist. Und was tun unsere Politiker? Sitzen in den Gremien und arbeiten an den
Beschlüssen mit und sind sich keiner Schuld bewusst, das sie damit rechtswidrig handeln.
Die hohe Schwarzseher-Quote war über Jahrzehnte nicht zu drücken: genau das war der
Grund für die Einführung der Wohnungszwangsabgabe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
ist ein Milliardensyndikat mit einer undurchsichtigen Kulissenschieberei. Würde man ihn in
ein Bezahlfernsehen umwandeln, bräche das System innerhalb weniger Monate zusammen,
nur ein geringer Bruchteil wäre bereit, für das, was geboten wird, zu zahlen, die Unsummen,
die das Fernsehen ausgibt, müssten zurückgefahren werden, insbesondere die abstrus hohen
Gagen wären nicht mehr finanzierbar, die Gelder im Profifußball würden nicht mehr so üppig
sprudeln usw. Und wieviel weniger Menschen würden Politiker wahrnehmen, die sich im
Fernsehen als Wichtigmacher aufblähen. Der Zusammenbruch des Systems würde eine
Staatskrise generieren, und genau deshalb wird sich an dieser legalisierten Mafiastruktur
nichts ändern.
Ich erwarte Ihre Bestätigung innerhalb der nächsten 10 Tage ab Eingang.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxx
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