Daniel Bernert - Allianz Deutschland AG

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Fragen und Antworten zum Fall Daniel Bernert
Um was geht es in dem Fall Bernert?
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Der heute 29-jährige Daniel Bernert ist seit seiner Geburt behindert. Der bei der Geburt
beteiligte Arzt und die Hebamme sind bei der Allianz berufshaftpflichtversichert, das
Krankenhaus bei der Versicherungskammer Bayern (VKB).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Mai 2014 die Revision von Familie Bernert
gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) vom 28. März 2013 im Fall
Daniel Bernert zurückgewiesen. Er bestätigt damit die Urteile des OLG aus den Jahren
2013 und 2004.
Das OLG hatte 2013 entschieden, dass die Behinderung von Daniel Bernert zum größten
Teil auf eine schicksalhafte vorgeburtliche Schädigung zurückzuführen ist. Hebamme,
Arzt und Krankenhaus tragen nur eine Teilschuld, für die sie bzw. die beteiligten
Versicherer Allianz und VKB haften. Dies bestätigt auch ein zusätzlich vom Gericht
bestelltes Gutachten, das der richterlichen Entscheidung zu Grunde lag.
Die Teilschuld wurde vom OLG mit 20 Prozent angenommen.
Gegen das OLG-Urteil hatte Familie Bernert Revision beim BGH eingelegt. Sie geht
davon aus, dass Arzt und Hebamme zu 100 Prozent an der Behinderung von Daniel
Bernert schuld sind. Diese Frage zu klären, war unter anderem Inhalt des
Revisionsverfahrens.
Allianz und VKB haben bereits vor dem BGH-Urteil alle fälligen Zahlungen in Höhe von
440.000 vollständig geleistet. Darüber hinaus erhält Daniel Bernert seit 2013 eine
lebenslange Rente.
Ein Vergleichsangebot der Allianz in Höhe von 1,8 Millionen Euro, das bis kurz vor der
Verkündung des BGH-Urteils am 20. Mai 2014 gültig war, hat die Familie Bernert nicht
angenommen.
Daniel Bernert erhält zudem staatliche Unterstützung: Für seine Grundsicherung
kommen die Sozialversicherungsträger auf. Durch das von Familie Bernert abgelehnte
Vergleichsangebot der Allianz wären die staatlichen Träger entlastet worden, ebenso
hätte die Familie hinzugewonnen.
Wie steht die Allianz zur beendeten Protestaktion von Frau Bernert vor der Allianz in
München?
 Mit ihrer Demonstration hat Frau Bernert das jedem Bürger zustehende Recht der freien
Meinungsäußerung wahrgenommen. Die Allianz respektiert dies.
 Das Schicksal Daniel Bernerts geht sicher jedem Menschen nahe. Wir können gut
nachvollziehen, dass Frau Bernert sich Sorgen um ihren Sohn macht und verstehen ihre
persönliche Haltung.
 Wir bedauern es deshalb sehr, dass Familie Bernert nicht auf unsere mehrfach
ausgesprochenen Vergleichsangebote eingegangen ist. Diese lagen mit einer Summe
von 1,8 Millionen Euro um ein Vielfaches höher als die nun gerichtlich festgestellten
Zahlungen.
Warum zahlt die Allianz nicht einfach trotz BGH-Urteil?
 Über das BGH-Urteil kann sich die Allianz nicht hinwegsetzen und hat nun – anders als
vor dem Richterspruch – im Hinblick auf ein Entgegenkommen keinen
Handlungsspielraum mehr. Ein Versicherer darf grundsätzlich aus aufsichtsrechtlichen
Gründen nicht mehr über Schaden- und Ausgleichszahlungen entscheiden, wenn der
Umfang der Schadenersatzpflicht rechtskräftig feststeht.
 Zudem ist er verpflichtet, die Rechtssicherheit anzuerkennen, die die Urteile für die
beteiligten Versicherungsnehmer geschaffen haben: Die Behinderung von Daniel Bernert
ist zum größten Teil auf eine schicksalhafte vorgeburtliche Schädigung zurückzuführen.
Hebamme, Arzt und Krankenhaus tragen nur eine Teilschuld, für die sie bzw. die
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beteiligten Versicherer haften. Dies bestätigt auch ein zusätzlich vom Gericht bestelltes
Gutachten, das der richterlichen Entscheidung zu Grunde lag.
Hat die Allianz ein manipuliertes Gutachten in Auftrag gegeben?
 Nein, das stimmt nicht. Richtig ist: Wir haben ein sogenanntes Partei-Gutachten zur
Abgrenzung von vor- und nachgeburtlichen Schädigungen in Auftrag gegeben. Das
Gericht hat zudem ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben und hat dieses seiner
Entscheidung zu Grunde gelegt.
Wie erklärt sich die angebotene Vergleichssumme von 1,8 Millionen Euro?
 Diese Summe geht auf einen vom OLG München 2013 gemachten Vergleichsvorschlag
zurück, der sich (zuzüglich Zinsen und abzüglich geleisteter Zahlungen) auf rund 1,5
Millionen Euro belief.
 Der Vergleich wurde jedoch von Familie Bernert abgelehnt, folglich erging das Urteil des
OLG München, das der Familie weit weniger zusprach.
 Nach diesem Urteil hat die Allianz erneut signalisiert, in dem vom OLG München
vorgeschlagenen Umfang vergleichsbereit zu sein. In der letzten Verhandlungsphase
haben wir dieses Angebot auf 1,8 Mio. EUR erhöht, weil wir den langjährigen Rechtsstreit
endlich beilegen wollten.
Warum hat die Regulierung so lange gedauert?
 Im Fall Daniel Bernert ist es aus unserer Sicht für alle Seiten bedauerlich, dass die
Gerichte so lange – von 1992 bis 2004 – gebraucht haben, um die Haftung dem Grunde
nach zu klären.
 Der komplexe Sachverhalt musste von mehreren Gerichtsgutachtern beurteilt werden,
bevor die Gerichte die juristische Situation abschließend einschätzen konnten. Dazu
kommen zum Teil unterschiedliche Einschätzungen der Haftungssituation durch die
beteiligten Parteien.
 Die Allianz hat mehrmals versucht, einen Vergleich mit der Familie Bernert zu schließen.
Unsere Angebote wurden jedoch nicht angenommen bzw. abgelehnt.
 Mit dem BGH-Urteil am 20. Mai 2014 haben wir Klarheit und Rechtssicherheit
bekommen.
Ist der geschilderte Fall die Regel oder eine Ausnahme?
 Derart lange Regulierungszeiträume sind seltene Einzelfälle und nicht Standard und
Anspruch der Allianz. Im Gerichtsprozess sind es aber im Wesentlichen die Gerichte, die
den Zeittakt vorgeben.
 Haftpflichtversicherer sind gegenüber dem Versicherungsnehmer vertraglich verpflichtet,
sogenannten passiven Rechtsschutz zu leisten, also unberechtigte Ansprüche
abzuwehren und berechtigte Ansprüche angemessen zu begleichen.
 In wenigen Einzelfällen kann es zu Verzögerungen kommen, z.B. weil die Sachlage
schwer aufzuklären ist und ein oder mehrere Gutachter eingeschaltet und befragt werden
müssen.
Wer sind unsere Ansprechpartner?
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Unternehmenskommunikation der Allianz
Deutschland: Hermann-Josef Knipper (089/3800-18166), Mario Ghiai (089/3800-12942)
oder Corinna Hartmann (089/3800-3470).
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